Geschichte der Schweiz
Die Geschichte der Schweiz umfasst die Entwicklung des Gebiets der heutigen Schweiz von den ersten menschlichen Siedlungen über die römische Herrschaft, die mittelalterliche Eidgenossenschaft und den lockeren Staatenbund bis zum modernen Bundesstaat von 1848. Sie ist nicht die Geschichte eines von Anfang an einheitlichen Landes. Vielmehr entstand die Schweiz schrittweise aus zahlreichen ländlichen Talschaften, Städten, geistlichen Herrschaften, Untertanengebieten und Bündnissen, die sich über Jahrhunderte politisch, wirtschaftlich und militärisch miteinander verbanden.
Als symbolischer Beginn der Eidgenossenschaft gilt traditionell der Bundesbrief von 1291. Die Urkunde war jedoch weder eine moderne Verfassung noch der einzige Gründungsakt der Schweiz. Die spätmittelalterliche Eidgenossenschaft entwickelte sich aus einem weit verzweigten Netz von Bündnissen. Erst mit der Bundesverfassung von 1848 entstand ein gemeinsamer schweizerischer Staat mit einer Bundesregierung, einem nationalen Parlament, einer einheitlichen Aussenpolitik und einem gemeinsamen Wirtschaftsraum.
Die Geschichte der Schweiz ist von ausgeprägter regionaler, sprachlicher und konfessioneller Vielfalt geprägt. Der Zusammenhalt beruhte weniger auf einer einheitlichen Kultur als auf politischen Kompromissen, gemeinsamen Interessen und der Bereitschaft, weitreichende Unterschiede innerhalb föderalistischer Strukturen auszuhalten. Zu den langfristig prägenden Merkmalen gehören der Föderalismus, die kommunale Selbstverwaltung, die direkte Demokratie, die bewaffnete Neutralität und die starke Einbindung in den europäischen Wirtschaftsraum.
Urgeschichte und frühe Besiedlung
Das Gebiet der heutigen Schweiz war während der Eiszeiten wiederholt von Gletschern bedeckt. Dauerhafte menschliche Siedlungen entstanden nach dem Rückzug des Eises. Archäologische Funde belegen, dass Jäger- und Sammlergruppen bereits in der Altsteinzeit verschiedene Regionen des Mittellands und des Alpenraums nutzten. Zu den bedeutenden Fundstellen gehören Höhlen, Felsschutzdächer und Siedlungsplätze an Seen und Flüssen.
Mit der Jungsteinzeit setzte ab dem 6. Jahrtausend v. Chr. der Übergang zu Ackerbau und Viehzucht ein. Menschen errichteten dauerhafte Dörfer, hielten Nutztiere und bearbeiteten Felder. Besonders bekannt sind die prähistorischen Pfahlbauten beziehungsweise Feuchtbodensiedlungen an den Ufern schweizerischer Seen. Ihre gut erhaltenen Holzreste, Werkzeuge und Alltagsgegenstände ermöglichen detaillierte Einblicke in das Leben der damaligen Bevölkerung.
Während der Bronzezeit und der Eisenzeit entwickelten sich weitreichende Handelsbeziehungen über die Alpen. Salz, Metalle, Keramik und Schmuck wurden über grosse Entfernungen transportiert. Die Alpen bildeten daher nicht nur eine natürliche Barriere, sondern zugleich einen bedeutenden Verkehrs- und Wirtschaftsraum.
In der jüngeren Eisenzeit gehörten grosse Teile des Mittellands zum Siedlungsgebiet keltischer Gruppen. Die bekannteste davon waren die Helvetier. In der Nordwestschweiz lebten die Rauriker, im Wallis verschiedene kleinere Gemeinschaften, während südlich der Alpen keltische und rätische Bevölkerungsgruppen ansässig waren. Die Bezeichnung «Helvetia», die später zur lateinischen Landesbezeichnung der Schweiz wurde, geht auf die Helvetier zurück.
Römische Herrschaft
Im Jahr 58 v. Chr. versuchten Teile der Helvetier, ihr Siedlungsgebiet zu verlassen und nach Westen auszuwandern. Der römische Feldherr Gaius Iulius Caesar stoppte den Zug in der Schlacht bei Bibracte und zwang die Helvetier zur Rückkehr. Die vollständige Eingliederung des Gebiets der heutigen Schweiz in das Römische Reich erfolgte schrittweise bis zur Eroberung des Alpenraums unter Kaiser Augustus.
Das Gebiet war auf mehrere römische Verwaltungseinheiten verteilt. Das schweizerische Mittelland gehörte grösstenteils zur Provinz Germania superior, das Wallis und Teile der Alpenregion zu anderen Provinzen. Die römische Herrschaft brachte den Ausbau eines dichten Strassennetzes, neue Städte, Gutshöfe, Heiligtümer und militärische Anlagen.
Zu den wichtigsten römischen Zentren gehörten Aventicum, das heutige Avenches, Augusta Raurica bei Basel, Vindonissa bei Windisch sowie Genava, das heutige Genf. Aventicum entwickelte sich zum politischen und kulturellen Zentrum der Helvetier. Vindonissa war zeitweise Standort eines römischen Legionslagers und spielte eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Rheingrenze.
Die Bevölkerung übernahm zahlreiche Elemente der römischen Lebensweise. Latein wurde zur Sprache der Verwaltung und des Handels, römisches Recht beeinflusste das gesellschaftliche Leben, und lokale Gottheiten wurden mit römischen Kulten verbunden. Im Verlauf der Spätantike breitete sich das Christentum aus. Aus römischen Verwaltungszentren entwickelten sich später teilweise frühmittelalterliche Bischofssitze.
Seit dem 3. Jahrhundert geriet die römische Herrschaft unter zunehmenden Druck. Germanische Gruppen überquerten wiederholt den Rhein, während innere Machtkämpfe und wirtschaftliche Schwierigkeiten die Kontrolle Roms schwächten. Im frühen 5. Jahrhundert wurden die römischen Truppen weitgehend abgezogen. Die römisch geprägte Bevölkerung verschwand jedoch nicht, sondern verband sich mit neu zugewanderten Gruppen.
Frühmittelalter
Nach dem Ende der weströmischen Herrschaft teilten sich verschiedene germanische Herrschaftsgebiete den Raum der heutigen Schweiz. Im Westen liessen sich die Burgunden nieder, während sich im Norden und Osten die Alamannen ausbreiteten. Im Alpenraum blieben romanisierte Bevölkerungsgruppen bestehen. Diese Entwicklungen legten langfristig Grundlagen für die heutigen Sprachräume.
Die Burgunden übernahmen zahlreiche römische Traditionen und integrierten die einheimische romanische Bevölkerung vergleichsweise rasch. Im alamannisch geprägten Raum setzte sich dagegen eine germanische Sprache durch. Die Sprachgrenze zwischen Deutsch und Französisch entstand nicht zu einem einzigen Zeitpunkt, sondern entwickelte sich über mehrere Jahrhunderte.
Im 6. Jahrhundert gerieten sowohl Burgunden als auch Alamannen unter die Herrschaft des Fränkischen Reichs. Klöster und Bistümer wurden zu wichtigen religiösen, kulturellen und wirtschaftlichen Zentren. Bedeutend waren unter anderem die Abtei Saint-Maurice, das Kloster St. Gallen, das Kloster Einsiedeln und das Kloster Muri. Klöster bewahrten schriftliche Überlieferungen, erschlossen landwirtschaftliche Flächen und prägten regionale Herrschaftsstrukturen.
Unter den Karolingern wurde das fränkische Reich in Grafschaften und kirchliche Herrschaftsgebiete gegliedert. Nach dem Zerfall des karolingischen Grossreichs gehörten die verschiedenen Regionen der späteren Schweiz zeitweise zum Ostfrankenreich, zum Königreich Burgund oder zu anderen Herrschaftsverbänden.
Im Jahr 1033 wurde das Königreich Burgund in das Heilige Römische Reich eingegliedert. Damit gehörte fast das gesamte Gebiet der heutigen Schweiz zum Reich. Die tatsächliche Macht lag jedoch häufig bei regionalen Adelsgeschlechtern, Bischöfen, Klöstern und Städten. Zu den einflussreichsten Familien gehörten die Zähringer, die Kyburger, die Savoyer und die Habsburger.
Städte, Alpenpässe und regionale Herrschaften
Vom 11. bis zum 13. Jahrhundert nahm die Bevölkerung zu. Wälder wurden gerodet, neue Dörfer gegründet und Verkehrswege ausgebaut. Zahlreiche Städte erhielten Markt-, Münz- oder Befestigungsrechte. Bern, Freiburg, Luzern und andere Orte wurden zu regionalen Machtzentren.
Die Kontrolle über die Alpenübergänge gewann an Bedeutung. Besonders der Gotthardpass entwickelte sich zu einer wichtigen Verbindung zwischen Norditalien und dem Gebiet nördlich der Alpen. Die Talschaften Uri, Schwyz und Unterwalden profitierten vom Handel und strebten danach, ihre lokalen Rechte gegenüber auswärtigen Herrschaftsträgern zu sichern.
Im Gebiet der späteren Schweiz bestanden sehr unterschiedliche politische Strukturen nebeneinander. Es gab freie Reichsstädte, geistliche Fürstentümer, ländliche Talgemeinden, Adelsgebiete und klösterliche Herrschaften. Die Eidgenossenschaft entstand deshalb nicht aus einer einheitlichen nationalen Bewegung, sondern aus regionalen Bündnissen, die der Sicherung von Frieden, Verkehrswegen, Besitzrechten und politischer Selbstständigkeit dienten.
Entstehung der Eidgenossenschaft
Bundesbrief von 1291
Der Bundesbrief von 1291 dokumentiert ein Bündnis zwischen den Talschaften Uri, Schwyz und Unterwalden. Die Vertragspartner verpflichteten sich zu gegenseitiger Hilfe, zur Wahrung des Friedens und zur Ablehnung fremder Richter, die ihr Amt gekauft hatten oder nicht aus dem Gebiet stammten. Die Urkunde wurde in lateinischer Sprache verfasst und auf «Anfang August 1291» datiert.
Der Bundesbrief war Teil einer damals verbreiteten Form regionaler Friedensbündnisse. Ähnliche Verträge bestanden auch zwischen anderen Städten und Landschaften. Seine spätere Bedeutung als Gründungsurkunde der Schweiz erhielt er vor allem im 19. Jahrhundert. Erst 1891 wurde das Jahr 1291 offiziell mit einem nationalen Gründungsjubiläum verbunden. Seit 1899 wird der Schweizer Bundesfeiertag am 1. August begangen.
Die Bezeichnung «Urkantone» ist historisch verbreitet, kann jedoch missverständlich sein. Im Mittelalter handelte es sich nicht um Kantone im heutigen staatsrechtlichen Sinn. Unterwalden bestand zudem aus den beiden Teilen Obwalden und Nidwalden. Häufig wird daher auch von den drei Waldstätten gesprochen.
Bündnisse und Erweiterung
In den folgenden Jahrzehnten wurden die Bündnisse erneuert und erweitert. Nach der Überlieferung besiegten Truppen aus Schwyz und verbündeten Gebieten 1315 ein habsburgisches Heer in der Schlacht am Morgarten. Die genaue Grösse und der Ablauf der Schlacht sind in der Forschung umstritten. Sicher ist, dass der Sieg die Stellung der Waldstätten stärkte. Noch im selben Jahr erneuerten Uri, Schwyz und Unterwalden ihr Bündnis im Bund von Brunnen.
Im 14. Jahrhundert traten weitere Orte dem Bündnisgeflecht bei:
Luzern 1332, Zürich 1351, Glarus und Zug 1352, Bern 1353.
Damit entstand die sogenannte Achtörtige Eidgenossenschaft. Die einzelnen Bündnisse waren jedoch nicht vollständig identisch. Die Orte blieben weitgehend selbstständig und verfolgten teilweise gegensätzliche Interessen. Es gab keine gemeinsame Regierung, keine einheitliche Verfassung und keine ständige zentrale Verwaltung.
Die eidgenössischen Orte berieten ihre gemeinsamen Angelegenheiten an der Tagsatzung. Diese Versammlung bestand aus Gesandten der einzelnen Orte. Beschlüsse mussten häufig einstimmig gefasst und anschliessend von den kantonalen Obrigkeiten bestätigt werden. Die Tagsatzung war daher kein Parlament im modernen Sinn.
Konflikte mit den Habsburgern
Die frühen eidgenössischen Bündnisse richteten sich nicht grundsätzlich gegen das Heilige Römische Reich. Viele Orte beriefen sich vielmehr auf ihre unmittelbare Stellung unter dem König beziehungsweise Kaiser. Konflikte entstanden vor allem mit den Habsburgern, die versuchten, ihre territorialen Herrschaftsrechte im schweizerischen Mittelland und Alpenraum auszubauen.
In der Schlacht bei Sempach von 1386 besiegten Truppen aus mehreren eidgenössischen Orten ein habsburgisches Heer unter Herzog Leopold III. Zwei Jahre später folgte ein weiterer eidgenössischer Sieg bei Näfels. Die militärischen Erfolge stärkten das Selbstbewusstsein der Bündnispartner und schwächten die habsburgische Stellung südlich des Rheins.
Mit diesen Schlachten wurden später zahlreiche Heldenerzählungen verbunden. Dazu gehört die Geschichte von Arnold von Winkelried, der sich bei Sempach geopfert haben soll, um eine Lücke in die gegnerische Schlachtreihe zu reissen. Ob eine solche Person tatsächlich existierte, lässt sich nicht zweifelsfrei belegen. Die Erzählung wurde dennoch zu einem wichtigen Bestandteil der schweizerischen Erinnerungskultur.
Expansion im 15. Jahrhundert
Während des 15. Jahrhunderts erweiterten eidgenössische Orte ihren politischen und wirtschaftlichen Einfluss. Sie erwarben oder eroberten Gebiete im Aargau, im Thurgau, im Tessin und in weiteren Regionen. Ein Teil dieser Territorien wurde nicht als gleichberechtigter Ort aufgenommen, sondern als Gemeine Herrschaft gemeinsam von mehreren eidgenössischen Orten verwaltet.
Die Eidgenossenschaft war damit kein Zusammenschluss politisch gleichberechtigter Gebiete. Neben den vollberechtigten Orten bestanden zugewandte Orte, Schutzgebiete, Untertanenlandschaften und gemeinsam verwaltete Herrschaften. In vielen Untertanengebieten verfügte die Bevölkerung nicht über dieselben politischen Rechte wie die Bürger der regierenden Orte.
Eine schwere innere Krise entstand nach dem Alten Zürichkrieg von 1436 bis 1450. Zürich verbündete sich zeitweise mit den Habsburgern gegen andere eidgenössische Orte. Der Konflikt zeigte, dass der Fortbestand der Eidgenossenschaft keineswegs selbstverständlich war. Zürich blieb letztlich Teil des Bündnissystems.
Burgunderkriege und Aufstieg zur Militärmacht
In den Burgunderkriegen von 1474 bis 1477 kämpften eidgenössische Truppen gemeinsam mit Verbündeten gegen Herzog Karl den Kühnen von Burgund. Die Siege bei Grandson, Murten und Nancy begründeten den Ruf der Eidgenossen als besonders schlagkräftige Infanterie.
Die militärischen Erfolge führten zu beträchtlicher Beute und erhöhten den politischen Einfluss der Eidgenossenschaft. Zugleich verschärften sie innere Spannungen. Ländliche und städtische Orte stritten darüber, wie die eroberten Güter verteilt und welche neuen Mitglieder aufgenommen werden sollten.
Mit dem Stanser Verkommnis von 1481 wurde ein drohender innerer Konflikt beigelegt. Im selben Jahr traten Freiburg und Solothurn der Eidgenossenschaft bei. 1501 folgten Basel und Schaffhausen, 1513 Appenzell. Damit entstand die Dreizehnörtige Eidgenossenschaft, die bis 1798 Bestand hatte.
Schwabenkrieg und Verhältnis zum Reich
Im Schwabenkrieg von 1499 kämpften die Eidgenossen und ihre Verbündeten gegen den Schwäbischen Bund und Truppen von König Maximilian I.. Nach mehreren eidgenössischen Siegen beendete der Frieden zu Basel den Konflikt.
Die Eidgenossenschaft blieb formal Bestandteil des Heiligen Römischen Reichs, war jedoch weitgehend von dessen Gerichten und Institutionen gelöst. Die tatsächliche politische Unabhängigkeit entwickelte sich somit lange vor ihrer völkerrechtlichen Anerkennung. Erst im Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Loslösung der Eidgenossenschaft vom Reich international bestätigt.
Ennetbirgische Feldzüge und Marignano
Um 1500 beteiligten sich eidgenössische Orte an den Kämpfen um die Vorherrschaft in Norditalien. Schweizer Söldner dienten zugleich in verschiedenen europäischen Armeen. Die eidgenössischen Truppen erzielten zunächst Erfolge und kontrollierten zeitweise Gebiete südlich der Alpen.
1515 erlitten sie in der Schlacht bei Marignano gegen Frankreich und Venedig eine schwere Niederlage. Der anschliessende Ewige Frieden mit Frankreich von 1516 beendete den direkten eidgenössischen Expansionsversuch in der Lombardei.
Marignano wurde später häufig als Beginn der schweizerischen Neutralität dargestellt. Diese Deutung ist zu einfach. Die eidgenössischen Orte beteiligten sich auch danach an europäischen Bündnissen, stellten Söldner und verfolgten unterschiedliche aussenpolitische Interessen. Die dauerhafte Neutralität entwickelte sich erst wesentlich später.
Reformation und konfessionelle Spaltung
Reformation in Zürich
Die Reformation erreichte die Eidgenossenschaft zu Beginn des 16. Jahrhunderts. In Zürich begann Huldrych Zwingli seit 1519, kirchliche Lehren und Praktiken öffentlich infrage zu stellen. Der Zürcher Rat unterstützte schrittweise die Umgestaltung des Kirchenwesens. Klöster wurden aufgehoben, die Messe verändert, Heiligenbilder entfernt und die Bibel zum zentralen Bezugspunkt des Gottesdienstes gemacht.
Die Reformation war nicht nur eine religiöse Bewegung. Sie veränderte Schule, Armenfürsorge, Ehegerichtsbarkeit und das Verhältnis zwischen Kirche und weltlicher Obrigkeit. Weitere Orte und zugewandte Gebiete übernahmen reformierte Lehren, darunter Bern, Basel, Schaffhausen und Teile von Glarus und Appenzell.
Reformation in Genf
In Genf setzte sich die Reformation unter dem Einfluss von Johannes Calvin durch. Calvin entwickelte ein eigenständiges reformiertes Kirchen- und Gesellschaftsmodell. Genf wurde zu einem international bedeutenden Zentrum des Protestantismus und nahm zahlreiche Glaubensflüchtlinge aus Frankreich, Italien und anderen Ländern auf.
Die Aufnahme gut ausgebildeter Flüchtlinge förderte unter anderem das Buchdruckgewerbe, den Handel und später die Uhrenindustrie. Genf war damals noch kein vollberechtigter Ort der Eidgenossenschaft, stand aber in enger Verbindung mit reformierten eidgenössischen Städten.
Kappelerkriege
Die katholischen Orte der Innerschweiz hielten am traditionellen Glauben fest. Die konfessionellen Gegensätze führten zu politischen Spannungen und militärischen Bündnissen. Im Ersten Kappelerkrieg von 1529 konnte eine offene Schlacht noch verhindert werden.
Im Zweiten Kappelerkrieg von 1531 besiegten die katholischen Orte die Truppen Zürichs. Zwingli fiel in der Schlacht bei Kappel. Der anschliessende Frieden bestätigte grundsätzlich das Recht der Orte, ihre Konfession selbst zu bestimmen. In gemeinsam verwalteten Gebieten blieb die religiöse Lage besonders konfliktanfällig.
Die konfessionelle Spaltung prägte die Schweiz über Jahrhunderte. Katholische und reformierte Orte unterhielten unterschiedliche Bündnisse mit ausländischen Mächten. Eine gemeinsame Aussen- oder Religionspolitik war kaum möglich. Dennoch zerfiel die Eidgenossenschaft nicht.
Die Eidgenossenschaft im Ancien Régime
Zwischen dem 16. Jahrhundert und 1798 wird die politische Ordnung der Eidgenossenschaft häufig dem Ancien Régime zugerechnet. Die dreizehn Orte waren souveräne Republiken mit sehr unterschiedlichen Verfassungen. In den Landsgemeindekantonen konnten bestimmte männliche Bürger an der Landsgemeinde teilnehmen. In den Städten konzentrierte sich die politische Macht dagegen zunehmend auf kleine Gruppen wohlhabender Familien und Zünfte.
Die Begriffe Republik und Demokratie dürfen für diese Zeit nicht mit heutigen Vorstellungen gleichgesetzt werden. Frauen, Hintersassen, Dienstboten, Juden und Bewohner von Untertanengebieten waren von vielen politischen Rechten ausgeschlossen. Auch innerhalb der vollberechtigten Bürgerschaften bestanden erhebliche soziale Unterschiede.
Bauernkrieg von 1653
Hohe Steuern, sinkende Geldwerte und wirtschaftliche Belastungen führten 1653 zum Schweizer Bauernkrieg. Bauern aus Teilen von Bern, Luzern, Solothurn und Basel organisierten sich über konfessionelle Grenzen hinweg. Sie verlangten wirtschaftliche Erleichterungen und eine stärkere politische Mitsprache.
Die städtischen und kantonalen Obrigkeiten schlugen den Aufstand militärisch nieder. Mehrere Anführer wurden hingerichtet. Der Bauernkrieg zeigte, dass die politische Ordnung nicht nur durch konfessionelle Gegensätze, sondern auch durch soziale Konflikte bedroht war.
Villmergerkriege
Die Spannungen zwischen katholischen und reformierten Orten führten 1656 zum Ersten Villmergerkrieg. Die katholischen Orte behaupteten zunächst ihre politische Vorrangstellung. Im Zweiten Villmergerkrieg von 1712 siegten dagegen Bern und Zürich. Dadurch veränderten sich die Machtverhältnisse innerhalb der Eidgenossenschaft zugunsten der reformierten Städte.
Wirtschaftliche Entwicklung
Die schweizerische Wirtschaft war regional sehr unterschiedlich. In den Alpengebieten dominierten Viehzucht, Käseproduktion, saisonale Arbeit und der Transitverkehr. Im Mittelland waren Getreidebau, Handwerk und lokale Märkte wichtig. In mehreren Regionen entstand seit dem 17. Jahrhundert eine exportorientierte Heimindustrie.
In der Ostschweiz und in Zürich verbreitete sich die Textilproduktion, während Genf zu einem Zentrum der Uhrenherstellung und des Finanzwesens wurde. Basel entwickelte sich als Handels- und Druckereistadt. Kaufleute, Offiziere, Söldner und Handwerker waren eng in internationale Netzwerke eingebunden.
Der Solddienst bildete für viele Männer und Kantone eine bedeutende Einnahmequelle. Schweizer Regimenter dienten unter anderem in Frankreich, den Niederlanden, Spanien und im Kirchenstaat. Der Solddienst brachte Geld und politische Beziehungen, forderte jedoch zahlreiche Menschenleben und blieb innenpolitisch umstritten.
Aufklärung und Krise der alten Ordnung
Im 18. Jahrhundert verbreiteten sich die Ideen der Aufklärung. Gelehrte Gesellschaften, Zeitschriften und wirtschaftliche Vereinigungen diskutierten Bildungsreformen, Landwirtschaft, Staatsordnung und Naturwissenschaften. Schweizer Autoren wie Jean-Jacques Rousseau, Albrecht von Haller, Johann Heinrich Pestalozzi und Johannes von Müller wurden auch ausserhalb der Eidgenossenschaft bekannt.
Gleichzeitig wuchs die Kritik an den politischen Ungleichheiten. Bewohner von Untertanengebieten verlangten mehr Rechte, während in den Städten nicht regierungsfähige Bürger gegen die Vorherrschaft patrizischer Familien protestierten. Zu den bekanntesten Konflikten gehörten der Burgerlärm in Bern, die Auseinandersetzungen in Genf und der Aufstand von Pierre-Nicolas Chenaux im Freiburgerland.
Die alte Eidgenossenschaft war am Ende des 18. Jahrhunderts wirtschaftlich bedeutend, politisch jedoch nur begrenzt handlungsfähig. Die Tagsatzung konnte die unterschiedlichen Interessen der Orte kaum ausgleichen. Als das revolutionäre Frankreich militärisch eingriff, fehlte eine gemeinsame Verteidigungsstrategie.
Helvetische Republik
Nach der Französischen Revolution geriet die Eidgenossenschaft zunehmend unter französischen Druck. 1798 marschierten französische Truppen ein. Die alte Ordnung brach zusammen, und an ihre Stelle trat die Helvetische Republik.
Die Helvetische Republik war ein zentralistischer Einheitsstaat nach französischem Vorbild. Die bisherigen Kantone verloren einen grossen Teil ihrer Selbstständigkeit und wurden zu Verwaltungseinheiten. Die neue Ordnung verkündete die rechtliche Gleichheit der Bürger und beseitigte die Untertanenverhältnisse. Sie führte eine einheitlichere Verwaltung ein und schuf Grundlagen für einen gemeinsamen schweizerischen Staat.
Der Zentralismus stiess jedoch besonders in föderalistisch geprägten Regionen auf Widerstand. Hinzu kamen hohe Kosten der französischen Besetzung, Kriegsschäden, politische Instabilität und Konflikte zwischen Unitariern und Föderalisten. Das Gebiet der Schweiz wurde ausserdem zum Schauplatz der europäischen Koalitionskriege.
Zwischen 1798 und 1803 kam es zu mehreren Staatsstreichen und Verfassungswechseln. Die Helvetische Republik konnte sich ohne französische Unterstützung nicht behaupten. Trotz ihres Scheiterns veränderte sie die Schweiz dauerhaft. Die Abschaffung der Untertanengebiete und die Idee der rechtlichen Gleichheit liessen sich nach 1803 nicht vollständig rückgängig machen.
Mediationszeit
1803 griff Napoleon Bonaparte als Vermittler in die schweizerischen Konflikte ein. Die Mediationsakte stellte die föderalistische Ordnung weitgehend wieder her, bewahrte aber wichtige Errungenschaften der Helvetischen Republik.
Aus früheren Untertanengebieten entstanden die neuen Kantone Aargau, Thurgau, St. Gallen, Tessin und Waadt. Gemeinsam mit Graubünden bildeten sie einen Staatenbund von 19 Kantonen. Die Kantone verfügten wieder über weitreichende Selbstständigkeit, während die Tagsatzung erneut als gemeinsames Organ diente.
Die Schweiz blieb politisch und militärisch von Frankreich abhängig. Schweizer Truppen nahmen an napoleonischen Feldzügen teil, darunter am verlustreichen Russlandfeldzug von 1812. Nach Napoleons Niederlagen brach die Mediationsordnung 1813 zusammen.
Restauration und Bundesvertrag von 1815
Nach dem Sturz Napoleons versuchten konservative Kräfte, Teile der vorrevolutionären Ordnung wiederherzustellen. Eine vollständige Rückkehr zu den Verhältnissen vor 1798 war jedoch nicht möglich. Die neuen Kantone blieben bestehen.
Der Wiener Kongress bestätigte 1815 die territoriale Ordnung der Schweiz weitgehend. Genf, Neuenburg und Wallis traten als neue Kantone der Eidgenossenschaft bei. Damit bestand sie aus 22 Kantonen. Gleichzeitig anerkannten die europäischen Grossmächte die immerwährende Neutralität der Schweiz und die Unverletzlichkeit ihres Gebiets.
Der Bundesvertrag von 1815 schuf einen lockeren Staatenbund. Die Kantone blieben nahezu vollständig souverän. Die Tagsatzung besass nur beschränkte Kompetenzen. Es gab keine dauerhaft wirksame Bundesregierung, kein einheitliches Bürgerrecht und keinen vollständig gemeinsamen Wirtschaftsraum.
In mehreren Kantonen wurde die politische Macht erneut von konservativen Eliten übernommen. Pressefreiheit und politische Beteiligung waren eingeschränkt. Gleichzeitig entstand eine liberale Opposition, die Verfassungsreformen, Rechtsgleichheit und wirtschaftliche Modernisierung verlangte.
Regeneration und liberale Revolutionen
Die französische Julirevolution von 1830 löste auch in der Schweiz eine politische Bewegung aus. In zahlreichen Kantonen versammelten sich Bürger zu grossen Volksversammlungen. Sie forderten repräsentative Verfassungen, Gewaltenteilung, Pressefreiheit und eine gerechtere Verteilung der politischen Macht.
Diese Epoche wird als Regeneration bezeichnet. Mehrere Kantone führten liberale Verfassungen ein. Die Volkssouveränität wurde gestärkt, staatliche Schulen ausgebaut und wirtschaftliche Hindernisse beseitigt. Gleichzeitig verschärfte sich der Gegensatz zwischen liberal-radikalen und katholisch-konservativen Kräften.
Ein Versuch, den Bundesvertrag zu reformieren, scheiterte 1832 und 1833. Die Frage, ob die Schweiz ein lockerer Staatenbund bleiben oder zu einem handlungsfähigeren Bundesstaat werden sollte, wurde zum zentralen politischen Konflikt.
Konfessionelle Konflikte und Sonderbund
In den 1840er-Jahren verband sich der Verfassungskonflikt erneut mit religiösen Gegensätzen. Die Aufhebung von Klöstern im Kanton Aargau löste Proteste katholischer Kantone aus. Die Berufung der Jesuiten nach Luzern verschärfte die Spannungen zusätzlich.
Radikale Freiwillige versuchten in den Freischarenzügen von 1844 und 1845, die konservative Regierung Luzerns gewaltsam zu stürzen. Die Unternehmungen scheiterten, vertieften jedoch das Misstrauen zwischen den Lagern.
1845 schlossen sich die katholisch-konservativen Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis zu einem geheimen Schutzbündnis zusammen, dem sogenannten Sonderbund. Die liberale Mehrheit der Tagsatzung erklärte das Bündnis für unvereinbar mit dem Bundesvertrag und ordnete seine Auflösung an.
Sonderbundskrieg von 1847
Im November 1847 begann der Sonderbundskrieg, der letzte bewaffnete Bürgerkrieg auf schweizerischem Gebiet. Die eidgenössischen Truppen standen unter dem Kommando von General Guillaume Henri Dufour. Dufour bemühte sich, den Krieg kurz zu halten und unnötige Opfer zu vermeiden.
Nach wenigen Wochen kapitulierten die Sonderbundskantone. Im Vergleich zu anderen europäischen Bürgerkriegen blieb die Zahl der Toten gering. Der rasche Sieg der liberalen Kantone verhinderte zugleich ein umfassendes Eingreifen ausländischer Mächte.
Die Sieger verzichteten auf eine dauerhafte militärische Besetzung oder Zerschlagung der unterlegenen Kantone. Dadurch wurde eine relativ schnelle politische Eingliederung ermöglicht. Dennoch blieb die Erinnerung an den Konflikt besonders in katholisch-konservativen Regionen lange lebendig.
Gründung des Bundesstaats 1848
Nach dem Sonderbundskrieg erarbeitete eine Kommission eine neue Bundesverfassung. Sie orientierte sich teilweise am politischen System der Vereinigten Staaten, verband dieses aber mit schweizerischen Traditionen des Föderalismus und der kantonalen Selbstständigkeit.
Die Bundesverfassung von 1848 wurde von einer Mehrheit der Kantone angenommen und trat am 12. September 1848 in Kraft. Damit wandelte sich die Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat.[1]
Die neue Verfassung schuf:
die Bundesversammlung mit Nationalrat und Ständerat, den siebenköpfigen Bundesrat, ein Bundesgericht, eine gemeinsame Aussenpolitik, eine einheitliche Zoll- und Handelspolitik, ein gesamtschweizerisches Postwesen, gemeinsame Grundlagen für Münzen, Masse und Gewichte, den Schutz bestimmter Grundrechte.
Bern wurde zum Sitz der Bundesbehörden und erhielt die Bezeichnung Bundesstadt. Die Schweiz besitzt verfassungsrechtlich keine ausdrücklich festgelegte Hauptstadt; Bern erfüllt jedoch faktisch diese Funktion.
Die Kantone behielten eigene Verfassungen, Parlamente, Regierungen, Gerichte und weitreichende Zuständigkeiten. Der Bundesstaat war daher kein zentralistischer Nationalstaat, sondern ein föderalistisches System, in dem die staatliche Macht zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt wurde.
Die Bundesverfassung von 1848 gewährte politische Rechte allerdings nur männlichen Schweizer Bürgern. Frauen, viele Zugewanderte und weitere Bevölkerungsgruppen blieben von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen.
Aufbau des neuen Staates
Die ersten Jahrzehnte des Bundesstaats wurden von den liberalen und radikalen Kräften geprägt, die den Sonderbundskrieg gewonnen hatten. Sie bauten die Bundesverwaltung auf, vereinheitlichten wirtschaftliche Regeln und förderten den nationalen Zusammenhalt.
1850 wurde der Schweizer Franken als gemeinsame Währung eingeführt. Zuvor hatten Kantone, Städte, Bistümer und ausländische Staaten zahlreiche unterschiedliche Münzen in Umlauf gebracht. Einheitliche Masse und Gewichte erleichterten Handel und Industrialisierung.
Die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums war eine der wichtigsten Leistungen des Bundesstaats. Kantonale Zölle wurden aufgehoben, der freie Personen- und Warenverkehr verbessert und nationale Infrastrukturprojekte erleichtert.
Gleichzeitig blieb das Verhältnis zwischen liberalen und katholisch-konservativen Kräften angespannt. Die politische Integration der unterlegenen Sonderbundskantone erfolgte schrittweise. Mit der Zeit wurden die katholisch-konservativen Parteien zu einem festen Bestandteil des parlamentarischen Systems.
Industrialisierung und Eisenbahnbau
Die Schweiz gehörte zu den früh industrialisierten Ländern Europas. Bereits vor 1848 bestanden bedeutende Textilregionen in der Ostschweiz, in Zürich, Basel und der Westschweiz. Die Mechanisierung der Spinnerei und Weberei veränderte traditionelle Arbeitsformen und führte zur Entstehung von Fabriken.
Im 19. Jahrhundert entwickelten sich Maschinenbau, Chemie, Lebensmittelindustrie, Uhrenherstellung und Finanzwesen. Unternehmen wie Sulzer, Brown Boveri, Nestlé und die Basler Chemiefirmen entstanden oder wuchsen in dieser Epoche.
Der Bau der Eisenbahnen beschleunigte die wirtschaftliche Integration. 1847 wurde zwischen Zürich und Baden mit der sogenannten Spanisch-Brötli-Bahn die erste vollständig auf schweizerischem Gebiet liegende Eisenbahnstrecke eröffnet. In den folgenden Jahrzehnten entstand ein dichtes Streckennetz.
Die Alpenbahnen besassen besondere wirtschaftliche und politische Bedeutung. Der Gotthardtunnel wurde 1882 eröffnet. Später folgten unter anderem die Simplon- und Lötschbergverbindungen. Die neuen Verkehrswege banden die Schweiz enger an die europäischen Märkte an und förderten den Tourismus.
Die Industrialisierung führte zu starkem Bevölkerungswachstum und zur Ausdehnung der Städte. Viele Menschen verliessen ländliche Regionen und suchten Arbeit in Fabriken. Gleichzeitig wanderten zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer nach Nord- und Südamerika aus.
Verfassungsrevision von 1874 und direkte Demokratie
Die Bundesverfassung wurde 1874 vollständig revidiert. Der Bund erhielt zusätzliche Kompetenzen, unter anderem in den Bereichen Militär, Gesetzgebung und Infrastruktur. Zugleich wurde das fakultative Gesetzesreferendum eingeführt. Eine ausreichende Zahl von Stimmberechtigten oder Kantonen konnte damit eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Bundesgesetz verlangen.
1891 folgte die Einführung der Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung. Dadurch konnten Stimmberechtigte eigene Verfassungsänderungen zur Abstimmung bringen. Referendum und Initiative entwickelten sich zu zentralen Instrumenten der schweizerischen direkten Demokratie.
Die Ausweitung der Volksrechte veränderte das politische System. Regierung und Parlament mussten stärker darauf achten, dass ihre Vorlagen auch in einer Volksabstimmung mehrheitsfähig waren. Dies förderte Kompromisse und die frühzeitige Einbindung unterschiedlicher Interessengruppen.
Direkte Demokratie bedeutete jedoch nicht automatisch allgemeine politische Gleichheit. Das Stimm- und Wahlrecht blieb auf männliche Schweizer Bürger beschränkt. Auch diskriminierende Entscheidungen konnten demokratisch legitimiert werden.
Kulturkampf und Integration der Katholisch-Konservativen
In den 1870er-Jahren erreichte der Konflikt zwischen dem liberalen Bundesstaat und der katholischen Kirche einen neuen Höhepunkt. Im sogenannten Kulturkampf ging es um die Kontrolle des Bildungswesens, die Stellung der Bischöfe, den Einfluss religiöser Orden und das Verhältnis zwischen Kirche und Staat.
Die Verfassung von 1874 enthielt mehrere konfessionelle Ausnahmebestimmungen. Der Jesuitenorden blieb verboten, und die Errichtung neuer Bistümer wurde staatlich kontrolliert. Diese Regelungen wurden erst schrittweise im 20. und 21. Jahrhundert aufgehoben.
Seit dem späten 19. Jahrhundert integrierten sich die katholisch-konservativen Kräfte zunehmend in den Bundesstaat. 1891 wurde mit Josef Zemp erstmals ein Vertreter der Katholisch-Konservativen in den Bundesrat gewählt. Die Einbindung ehemaliger Oppositioneller wurde zu einem wichtigen Merkmal des schweizerischen Regierungssystems.
Arbeiterbewegung und soziale Frage
Die Industrialisierung führte zu langen Arbeitszeiten, niedrigen Löhnen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und schlechten Wohnbedingungen. Arbeitervereine, Gewerkschaften und sozialistische Gruppen forderten politische und soziale Reformen.
Das Fabrikgesetz von 1877 begrenzte die Arbeitszeit, regelte Kinderarbeit und führte staatliche Kontrollen ein. Im internationalen Vergleich war dies ein bedeutender Schritt der Sozialgesetzgebung. Dennoch blieben viele Probleme ungelöst.
1888 entstand die Sozialdemokratische Partei der Schweiz. Gewerkschaften gewannen an Einfluss, während Genossenschaften und Arbeitervereine eigene soziale und kulturelle Einrichtungen aufbauten. Die politische Auseinandersetzung zwischen Bürgertum und Arbeiterschaft prägte die Schweiz bis weit ins 20. Jahrhundert.
Humanitäre Tradition und Rotes Kreuz
Der Genfer Geschäftsmann Henry Dunant wurde 1859 Zeuge der Folgen der Schlacht von Solferino. Seine Erfahrungen führten zur Idee einer neutralen Hilfsorganisation für verwundete Soldaten.
1863 wurde in Genf das Internationale Komitee gegründet, aus dem das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hervorging. 1864 wurde die erste Genfer Konvention abgeschlossen. Genf entwickelte sich in der Folge zu einem bedeutenden Zentrum des humanitären Völkerrechts und internationaler Organisationen.
Die humanitäre Tätigkeit wurde zu einem wichtigen Bestandteil des schweizerischen Selbstbilds. Sie ergänzte die Neutralität, war jedoch nicht mit ihr identisch. Humanitäre Organisationen trafen eigene Entscheidungen und standen wiederholt vor politischen und moralischen Konflikten.
Neutralität im 19. Jahrhundert
Die schweizerische Neutralität wurde 1815 von den europäischen Grossmächten anerkannt. Im 19. Jahrhundert entwickelte sie sich zu einem dauerhaften Grundsatz der Aussen- und Sicherheitspolitik.
Neutralität bedeutete, sich nicht an Kriegen zwischen anderen Staaten zu beteiligen. Sie schloss wirtschaftliche Beziehungen, diplomatische Vermittlung oder humanitäre Tätigkeit nicht aus. Die Schweiz unterhielt zugleich eine Armee und verstand ihre Neutralität als bewaffnet.
Während des Deutsch-Französischen Kriegs von 1870/71 nahm die Schweiz die geschlagene französische Bourbaki-Armee auf und internierte rund 87'000 Soldaten. Diese humanitäre Aktion wurde zu einem wichtigen Ereignis der schweizerischen Erinnerungskultur.
Schweiz und Kolonialismus
Die Schweiz besass als Staat keine eigenen Kolonien. Schweizer Kaufleute, Banken, Versicherungen, Missionare, Wissenschaftler und Unternehmen waren jedoch in koloniale Netzwerke eingebunden. Sie beteiligten sich am Handel mit Rohstoffen und Kolonialwaren, investierten in Plantagen oder waren in kolonialen Verwaltungen und Armeen tätig.
Auch schweizerische Textilprodukte wurden für den Handel mit kolonisierten Regionen hergestellt. Einzelne Schweizer waren direkt oder indirekt am Sklavenhandel und an Plantagenwirtschaften beteiligt. Die historische Forschung untersucht diese Verflechtungen verstärkt seit dem späten 20. und frühen 21. Jahrhundert.
Die koloniale Geschichte der Schweiz besteht daher weniger aus eigener territorialer Herrschaft als aus wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, religiöser und kultureller Beteiligung an europäischen Kolonialsystemen.
Erster Weltkrieg
Beim Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 erklärte die Schweiz ihre Neutralität und mobilisierte die Armee. General Ulrich Wille wurde zum Oberbefehlshaber gewählt.
Die Schweiz blieb von direkten Kampfhandlungen verschont, war jedoch wirtschaftlich und gesellschaftlich stark betroffen. Der internationale Handel wurde erschwert, Lebensmittel und Brennstoffe wurden knapp, und die Lebenshaltungskosten stiegen. Viele Familien gerieten in wirtschaftliche Not.
Zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweiz entstanden politische Spannungen. Ein Teil der Deutschschweizer Öffentlichkeit sympathisierte stärker mit den Mittelmächten, während in der Romandie grössere Sympathien für Frankreich und die Entente bestanden. Diese Auseinandersetzung wurde als «Graben» bezeichnet.
Die Schweiz übernahm während des Kriegs humanitäre Aufgaben. Verwundete Soldaten wurden interniert, Gefangene ausgetauscht und diplomatische Interessen kriegführender Staaten vertreten.
Landesstreik von 1918
Die sozialen Spannungen verschärften sich gegen Kriegsende. Während Teile der Wirtschaft hohe Gewinne erzielten, verloren viele Arbeitnehmer durch die Teuerung einen grossen Teil ihrer Kaufkraft. Die Versorgungslage blieb schwierig.
Im November 1918 rief das Oltener Aktionskomitee zum Landesstreik auf. Zu den Forderungen gehörten das Frauenstimmrecht, die 48-Stunden-Woche, eine Alters- und Invalidenversicherung, eine gerechtere Lebensmittelversorgung und die Wahl des Nationalrats nach dem Proporzsystem.
Der Bundesrat setzte Truppen ein. Nach drei Tagen wurde der Streik abgebrochen. Vier Menschen wurden bei einem militärischen Einsatz in Grenchen getötet. Kurzfristig galt der Streik als Niederlage der Arbeiterbewegung. Mehrere Forderungen wurden jedoch später verwirklicht, darunter die 48-Stunden-Woche, die Proporzwahl des Nationalrats und die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Zwischenkriegszeit
1919 wurde der Nationalrat erstmals nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Dadurch verloren die Freisinnigen ihre bisherige absolute Vorherrschaft. Bauern-, Gewerbe- und Bürgerparteien, Katholisch-Konservative und Sozialdemokraten gewannen an Bedeutung.
1920 trat die Schweiz nach einer Volksabstimmung dem Völkerbund bei. Genf wurde Sitz der Organisation. Die Schweiz erhielt einen besonderen Neutralitätsstatus, der wirtschaftliche Sanktionen zuliess, aber eine militärische Beteiligung ausschloss.
Die Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre traf Industrie, Tourismus und Banken. Arbeitslosigkeit und politische Polarisierung nahmen zu. Rechtsextreme sogenannte Frontenbewegungen orientierten sich teilweise am italienischen Faschismus und am deutschen Nationalsozialismus, konnten sich politisch jedoch nicht dauerhaft durchsetzen.
1937 schlossen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen in der Maschinen- und Metallindustrie das sogenannte Friedensabkommen ab. Es förderte die sozialpartnerschaftliche Lösung von Arbeitskonflikten und wurde später zu einem wichtigen Bestandteil des schweizerischen Selbstverständnisses.
Zweiter Weltkrieg
Beim Beginn des Zweiten Weltkriegs 1939 mobilisierte die Schweiz erneut ihre Armee. General Henri Guisan wurde zum Oberbefehlshaber gewählt. Nach der Niederlage Frankreichs 1940 war die Schweiz weitgehend von den Achsenmächten und von ihnen kontrollierten Gebieten umgeben.
Die militärische Strategie beruhte zunächst auf der Grenzverteidigung und später verstärkt auf dem Réduit. Im Fall eines Angriffs sollten sich wesentliche Teile der Armee in den Alpenraum zurückziehen und wichtige Verkehrsachsen kontrollieren oder zerstören.
Die Schweiz wurde nicht militärisch angegriffen. Die Gründe dafür waren vielfältig. Dazu gehörten die militärischen Kosten einer Besetzung, die Geländeverhältnisse, andere strategische Prioritäten Deutschlands und Italiens sowie der wirtschaftliche Nutzen einer formal neutralen Schweiz. Es lässt sich nicht auf einen einzelnen Faktor reduzieren, weshalb keine Invasion stattfand.
Wirtschaft und Neutralitätspolitik
Die Schweiz betrieb Handel sowohl mit den Achsenmächten als auch mit den Alliierten. Wegen ihrer geografischen Lage war sie besonders in den ersten Kriegsjahren wirtschaftlich stark von Deutschland und Italien abhängig. Schweizer Unternehmen lieferten Maschinen, Präzisionsinstrumente, Elektrizität und weitere Güter.
Die Schweizerische Nationalbank kaufte Gold von der deutschen Reichsbank. Ein Teil dieses Goldes stammte aus den Reserven besetzter Staaten oder war Opfern des nationalsozialistischen Regimes geraubt worden. Diese Geschäfte wurden besonders seit den 1990er-Jahren intensiv untersucht und kritisiert.
Die Schweiz vertrat zugleich diplomatische Interessen zahlreicher Staaten, organisierte Gefangenenaustausche und blieb ein wichtiger Standort des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz.
Flüchtlingspolitik
Während des Kriegs suchten Zehntausende Zivilpersonen und Militärangehörige Schutz in der Schweiz. Viele wurden aufgenommen und interniert. Gleichzeitig wiesen die Behörden zahlreiche Schutzsuchende an der Grenze zurück.
Besonders umstritten ist die Behandlung jüdischer Flüchtlinge. Die schweizerischen Behörden betrachteten rassisch Verfolgte lange nicht grundsätzlich als politische Flüchtlinge. 1942, als die systematische Ermordung der europäischen Juden bereits bekannt wurde, verschärfte die Schweiz zeitweise ihre Grenzpolitik.
Zahlreiche Privatpersonen, Grenzbeamte, kirchliche Gruppen und Hilfsorganisationen unterstützten Flüchtlinge, teilweise entgegen amtlichen Vorschriften. Andere beteiligten sich an Zurückweisungen. Die schweizerische Flüchtlingspolitik während des Zweiten Weltkriegs gehört zu den am intensivsten diskutierten Kapiteln der Landesgeschichte.
Geistige Landesverteidigung
Seit den späten 1930er-Jahren sollte die Geistige Landesverteidigung den inneren Zusammenhalt gegenüber Nationalsozialismus, Faschismus und Kommunismus stärken. Demokratie, Föderalismus, Mehrsprachigkeit und schweizerische Eigenständigkeit wurden als gemeinsame Werte hervorgehoben.
Die Schweizerische Landesausstellung 1939 in Zürich, die sogenannte «Landi», vermittelte dieses nationale Selbstbild einem breiten Publikum. Die geistige Landesverteidigung trug zum Widerstandswillen bei, förderte aber teilweise auch konservative und idealisierte Vorstellungen von der Schweiz.
Nachkriegszeit und wirtschaftlicher Aufschwung
Nach 1945 erlebte die Schweiz mehrere Jahrzehnte starken Wirtschaftswachstums. Industrie, Banken, Versicherungen, Chemie, Pharma, Maschinenbau und Tourismus expandierten. Der Lebensstandard stieg, und Konsumgüter wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Autos und Fernseher verbreiteten sich.
Der wirtschaftliche Aufschwung war eng mit der Arbeit ausländischer Arbeitskräfte verbunden. Besonders viele Menschen kamen aus Italien, später aus Spanien, Portugal, Jugoslawien und der Türkei. Das Saisonnierstatut erlaubte ausländischen Arbeitskräften nur einen befristeten Aufenthalt und schränkte den Familiennachzug ein.
Die Zuwanderung löste wiederholt politische Konflikte aus. In den 1960er- und 1970er-Jahren richteten sich mehrere Volksinitiativen gegen die sogenannte «Überfremdung». Die bekannteste war die Schwarzenbach-Initiative von 1970, die nur relativ knapp abgelehnt wurde.
Ausbau des Sozialstaats
1948 wurde die Alters- und Hinterlassenenversicherung eingeführt. Sie entwickelte sich zu einem zentralen Bestandteil des schweizerischen Sozialstaats. Später kamen die Invalidenversicherung, die obligatorische Arbeitslosenversicherung und weitere Sozialleistungen hinzu.
Der schweizerische Sozialstaat blieb im internationalen Vergleich stark dezentralisiert. Bund, Kantone, Gemeinden, Arbeitgeber, Versicherungen und private Organisationen teilten sich zahlreiche Aufgaben. Viele Reformen entstanden schrittweise und mussten in Volksabstimmungen bestätigt werden.
Der wirtschaftliche Aufschwung erleichterte den Ausbau sozialer Leistungen. Gleichzeitig blieben gesellschaftliche Rollenbilder lange konservativ. Besonders verheiratete Frauen waren rechtlich und wirtschaftlich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt.
Konkordanz und Zauberformel
Das politische System entwickelte sich im 20. Jahrhundert zunehmend zu einer Konkordanzdemokratie. Grosse Parteien und wichtige gesellschaftliche Gruppen wurden in politische Entscheidungsprozesse einbezogen. Ziel war es, referendumsfähige Kompromisse zu erreichen und dauerhafte politische Ausgrenzung zu vermeiden.
1943 wurde mit Ernst Nobs erstmals ein Sozialdemokrat in den Bundesrat gewählt. Seit 1959 wurden die sieben Sitze des Bundesrats nach der sogenannten Zauberformel auf die vier stärksten Parteien verteilt. Diese Zusammensetzung blieb mit Veränderungen bis ins 21. Jahrhundert ein prägendes Element der schweizerischen Regierungspolitik.
Die Mitglieder des Bundesrats leiten jeweils ein Departement, vertreten Regierungsentscheidungen aber nach aussen gemeinsam. Dieses Kollegialitätsprinzip unterscheidet die Schweiz von parlamentarischen Systemen mit einer klaren Regierungs- und Oppositionsmehrheit.
Frauenstimmrecht
Die politische Gleichberechtigung der Frauen wurde in der Schweiz vergleichsweise spät verwirklicht. Eine erste eidgenössische Abstimmung über das Frauenstimmrecht scheiterte 1959 an der Mehrheit der männlichen Stimmberechtigten.
Am 7. Februar 1971 nahmen die männlichen Stimmberechtigten das Frauenstimm- und -wahlrecht auf Bundesebene an. Bei den eidgenössischen Wahlen im selben Jahr zogen erstmals Frauen in das Bundesparlament ein.
In mehreren Kantonen war das Frauenstimmrecht bereits zuvor eingeführt worden. Andere folgten erst später. Der Kanton Appenzell Innerrhoden musste 1990 durch einen Entscheid des Bundesgerichts verpflichtet werden, Frauen das Stimmrecht auf kantonaler Ebene zu gewähren.
1981 wurde der Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Bundesverfassung verankert. 1984 wurde Elisabeth Kopp als erste Frau in den Bundesrat gewählt. Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung blieb dennoch ein langfristiger gesellschaftlicher Prozess.
Gesellschaftlicher Wandel seit den 1960er-Jahren
Seit den 1960er-Jahren veränderten sich Lebensformen, Bildung, Kultur und politische Bewegungen. Die Zahl der Studierenden nahm zu, traditionelle Autoritäten wurden stärker hinterfragt, und neue soziale Bewegungen entstanden.
Die Jugend- und Studentenproteste von 1968 erreichten auch Schweizer Städte. In den 1970er- und 1980er-Jahren gewannen die Frauenbewegung, Umweltbewegung, Friedensbewegung und Anti-Atomkraft-Bewegung an Einfluss. Die Zürcher Jugendunruhen von 1980 machten Konflikte über Kulturpolitik, Freiräume und die Beteiligung junger Menschen sichtbar.
Umweltfragen wurden angesichts von Gewässerverschmutzung, Waldsterben, Verkehrswachstum und Kernenergie politisch bedeutender. Bund und Kantone bauten den Umwelt- und Gewässerschutz aus. Die Ablehnung neuer Kernkraftwerke wurde nach der Katastrophe von Tschernobyl 1986 zu einem wichtigen Thema.
Entstehung des Kantons Jura
Der französischsprachige und überwiegend katholische Nordjura gehörte seit dem Wiener Kongress zum Kanton Bern. Im 20. Jahrhundert entwickelte sich eine separatistische Bewegung, die einen eigenen Kanton forderte.
Nach einer Reihe von Abstimmungen wurde 1978 die Gründung des Kantons Jura auf Bundesebene angenommen. Am 1. Januar 1979 trat Jura als 23. Kanton der Schweiz bei. Da sechs Kantone historisch in Halbkantone gegliedert waren, wird die Schweiz heute politisch in 26 Kantone unterteilt.
Die südlichen Bezirke des historischen Juras blieben zunächst beim Kanton Bern. Die Jurafrage führte noch jahrzehntelang zu politischen Auseinandersetzungen. Die Stadt Moutier entschied sich schliesslich in einer Abstimmung für einen Wechsel vom Kanton Bern zum Kanton Jura.
Die Schweiz und Europa
Nach dem Zweiten Weltkrieg beteiligte sich die Schweiz an verschiedenen europäischen und internationalen Organisationen, vermied jedoch lange eine umfassende politische Integration.
1960 gehörte sie zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Freihandelsassoziation. 1972 stimmte die Bevölkerung einem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu.
1992 beantragte der Bundesrat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft. Im selben Jahr lehnten Volk und Stände jedoch den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum knapp ab. Das Ergebnis prägte die Europapolitik der folgenden Jahrzehnte.
Statt eines EU-Beitritts schloss die Schweiz zahlreiche bilaterale Abkommen mit der Europäischen Union. Diese regeln unter anderem Personenfreizügigkeit, Handel, Verkehr, Forschung und die Teilnahme an europäischen Programmen. Das Verhältnis zur EU blieb innenpolitisch umstritten.
Internationale Organisationen und UNO-Beitritt
Genf entwickelte sich nach 1945 zu einem der wichtigsten Standorte internationaler Organisationen. Dort befinden sich unter anderem das europäische Hauptquartier der Vereinten Nationen, die Weltgesundheitsorganisation, die Internationale Arbeitsorganisation und die Welthandelsorganisation.
Obwohl zahlreiche UNO-Organisationen ihren Sitz in der Schweiz hatten, trat das Land den Vereinten Nationen zunächst nicht als Vollmitglied bei. Eine entsprechende Volksabstimmung scheiterte 1986 deutlich.
2002 stimmten Volk und Stände dem UNO-Beitritt zu. Die Schweiz wurde damit als eines der letzten Länder Mitglied der Vereinten Nationen. Der Beitritt wurde nicht als Aufgabe der Neutralität verstanden.
Die Affäre um nachrichtenlose Vermögen
In den 1990er-Jahren geriet die Rolle der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs erneut ins Zentrum internationaler Aufmerksamkeit. Im Mittelpunkt standen nachrichtenlose Vermögen von Opfern des Holocaust, Goldgeschäfte der Nationalbank, wirtschaftliche Beziehungen zum nationalsozialistischen Deutschland und die Flüchtlingspolitik.
Der Bundesrat setzte 1996 die Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg unter der Leitung des Historikers Jean-François Bergier ein. Die sogenannte Bergier-Kommission untersuchte die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen der Schweiz zu den kriegführenden Staaten.
Die Debatte veränderte das öffentliche Geschichtsbild. Ältere Vorstellungen einer ausschliesslich heldenhaften und moralisch unangreifbaren Schweiz wurden durch eine kritischere Betrachtung von Anpassung, wirtschaftlichen Interessen, humanitärer Hilfe und behördlichem Versagen ergänzt.
Neue Bundesverfassung von 1999
Am 18. April 1999 nahmen Volk und Stände eine vollständig überarbeitete Bundesverfassung an. Sie trat am 1. Januar 2000 in Kraft.
Die neue Verfassung veränderte die Grundstruktur des Bundesstaats nicht grundsätzlich. Sie ordnete und modernisierte jedoch das über Jahrzehnte gewachsene Verfassungsrecht, formulierte Grundrechte ausführlicher und beschrieb die Aufgaben von Bund und Kantonen in zeitgemässer Sprache.[2]
Die Verfassung bestätigt die Schweiz als föderalistischen, demokratischen und sozialen Bundesstaat. Sie anerkennt die sprachliche und kulturelle Vielfalt und verpflichtet Bund und Kantone zur Zusammenarbeit.
Schweiz im frühen 21. Jahrhundert
Zu den prägenden Themen des frühen 21. Jahrhunderts gehören die Beziehungen zur Europäischen Union, Migration, demografischer Wandel, Digitalisierung, Klimapolitik, Energieversorgung und die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme.
Die internationale Finanzkrise von 2008 stellte den bedeutenden schweizerischen Finanzplatz vor grosse Herausforderungen. Der Staat und die Nationalbank ergriffen Massnahmen zur Stabilisierung des Bankensystems. Gleichzeitig nahm der internationale Druck auf das schweizerische Bankgeheimnis zu.
Die Schweiz passte ihre Regeln zum Informationsaustausch und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäscherei schrittweise internationalen Standards an. Dadurch veränderte sich das traditionelle Geschäftsmodell eines Teils des Finanzsektors.
Die COVID-19-Pandemie stellte seit 2020 das föderalistische System, das Gesundheitswesen und die Wirtschaft vor aussergewöhnliche Belastungen. Bund und Kantone mussten ihre Zuständigkeiten koordinieren, Schutzmassnahmen beschliessen und wirtschaftliche Unterstützung organisieren. Die Pandemie führte zugleich zu intensiven Debatten über staatliche Eingriffe, wissenschaftliche Beratung und individuelle Freiheit.
Entstehung der schweizerischen Identität
Eine gemeinsame schweizerische Identität entwickelte sich nicht gleichzeitig mit den ersten Bündnissen. Im Mittelalter verstanden sich die Menschen in erster Linie als Angehörige ihrer Stadt, Talschaft, Herrschaft oder ihres Kantons.
Seit dem 15. Jahrhundert entstand allmählich ein gemeinsames eidgenössisches Bewusstsein. Militärische Erfolge, gemeinsame Gegner und politische Bündnisse trugen dazu bei. Die konfessionelle Spaltung nach der Reformation begrenzte jedoch lange die Ausbildung eines einheitlichen Nationalgefühls.
Im 18. und besonders im 19. Jahrhundert wurden ältere Erzählungen neu gedeutet. Der Rütlischwur, Wilhelm Tell, die Schlachten von Morgarten und Sempach sowie die Geschichte von Arnold von Winkelried wurden zu nationalen Symbolen.
Diese Überlieferungen vermischten historische Ereignisse mit Legenden. Sie sollten Freiheit, Wehrhaftigkeit, Unabhängigkeit und Zusammenhalt verkörpern. Besonders während der Gründung des Bundesstaats und der geistigen Landesverteidigung erhielten sie grosse politische Bedeutung.
Die moderne Geschichtswissenschaft unterscheidet zwischen belegbaren Ereignissen, späteren Erzählungen und ihrer gesellschaftlichen Wirkung. Nationale Mythen werden nicht allein danach beurteilt, ob sie historisch «wahr» sind, sondern auch danach, weshalb sie entstanden und wie sie politisch verwendet wurden.
Wilhelm Tell und Rütlischwur
Die Erzählung von Wilhelm Tell ist in schriftlichen Quellen erst seit dem späten 15. Jahrhundert nachweisbar. Tell soll sich geweigert haben, den Hut eines habsburgischen Landvogts zu grüssen, und wurde gezwungen, einen Apfel vom Kopf seines Sohnes zu schiessen. Später habe er den Landvogt getötet und damit den Aufstand gegen die Fremdherrschaft ausgelöst.
Historische Belege für eine reale Person namens Wilhelm Tell fehlen. Ähnliche Erzählmotive sind auch aus anderen europäischen Regionen bekannt. Dennoch wurde Tell zu einer der bekanntesten Figuren der schweizerischen Geschichte.
Auch der Rütlischwur ist nicht durch zeitgenössische Quellen belegt. Die Erzählung entstand vermutlich aus späteren Chroniken und Traditionen. Durch Friedrich Schillers Drama Wilhelm Tell von 1804 wurde sie international bekannt.
Föderalismus als historische Konstante
Der schweizerische Föderalismus geht auf die starke Selbstständigkeit der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Orte zurück. Auch nach der Gründung des Bundesstaats behielten die Kantone weitreichende Kompetenzen.
Die Kantone verfügen über eigene Verfassungen, Parlamente, Regierungen und Gerichte. Sie sind unter anderem für wichtige Bereiche des Bildungswesens, der Polizei, des Gesundheitswesens und der Besteuerung zuständig. Die Gemeinden besitzen je nach Kanton ebenfalls erhebliche Selbstverwaltungsrechte.
Der Föderalismus ermöglicht regionale Unterschiede und politische Experimente. Gleichzeitig kann er Entscheidungen verlangsamen und zu unterschiedlichen Regelungen innerhalb eines kleinen Landes führen. In Krisenzeiten entstehen regelmässig Diskussionen darüber, welche Aufgaben zentral und welche kantonal geregelt werden sollen.
Mehrsprachigkeit
Die sprachliche Vielfalt ist ein Ergebnis der langen Siedlungs- und Territorialgeschichte. Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch entwickelten sich in unterschiedlichen historischen Räumen.
Die Bundesverfassung von 1848 anerkannte Deutsch, Französisch und Italienisch als Nationalsprachen. Das Rätoromanische erhielt 1938 nach einer Volksabstimmung den Status einer Nationalsprache. Seit 1996 ist es im Verkehr des Bundes mit rätoromanischsprachigen Personen teilweise auch Amtssprache.
Die Sprachregionen bilden keine vollständig getrennten politischen Einheiten. Mehrere Kantone sind zwei- oder mehrsprachig. Dazu gehören Bern, Freiburg, Wallis und Graubünden. Die Mehrsprachigkeit prägt Verwaltung, Bildung, Medien und nationale Politik.
Sprachliche Spannungen traten wiederholt auf, führten aber nicht zur dauerhaften Spaltung des Landes. Der Föderalismus und die territoriale Konzentration der Sprachgruppen erleichterten den Ausgleich.
Neutralität als wandelbares Konzept
Die Neutralität gehört zu den bekanntesten Merkmalen der Schweiz, wurde jedoch in verschiedenen Epochen unterschiedlich verstanden. Sie entwickelte sich nicht unmittelbar aus der Niederlage von Marignano und war nie mit vollständiger politischer oder wirtschaftlicher Isolation gleichzusetzen.
Im 19. Jahrhundert diente die Neutralität vor allem dazu, die Unabhängigkeit eines kleinen, mehrsprachigen Staates zwischen europäischen Grossmächten zu sichern. Während der Weltkriege wurde sie mit militärischer Bereitschaft, wirtschaftlichen Beziehungen und diplomatischen Dienstleistungen verbunden.
Nach 1945 beteiligte sich die Schweiz stärker an internationalen Organisationen, Friedensförderung und wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Gleichzeitig hielt sie an der militärischen Bündnisfreiheit fest. Die konkrete Auslegung der Neutralität blieb Gegenstand politischer Debatten.
Direkte Demokratie und politische Kultur
Die direkte Demokratie entwickelte sich vor allem seit dem 19. Jahrhundert. Landsgemeinden und lokale Abstimmungen bildeten historische Vorläufer, doch die heutigen Volksrechte entstanden erst durch moderne Verfassungsreformen.
Referenden und Volksinitiativen zwingen politische Behörden dazu, mehrheitsfähige Kompromisse zu suchen. Verbände, Parteien und Kantone werden häufig schon bei der Ausarbeitung von Gesetzen einbezogen. Dieses Verfahren wird als Vernehmlassung bezeichnet.
Die direkte Demokratie kann politische Beteiligung fördern, verlangsamt aber teilweise Reformen. Zudem können Mehrheitsentscheide die Rechte von Minderheiten berühren. Die Geschichte der schweizerischen Demokratie ist deshalb sowohl eine Geschichte wachsender Mitbestimmung als auch verspäteter Gleichberechtigung.
Geschichtsschreibung und Erinnerungskultur
Die schweizerische Geschichtsschreibung veränderte sich im Laufe der Zeit. Ältere Darstellungen konzentrierten sich stark auf politische Bündnisse, Schlachten, männliche Führungspersönlichkeiten und die Entstehung des Staates.
Neuere Forschung untersucht verstärkt Alltagsleben, Geschlechterverhältnisse, Migration, Umweltgeschichte, soziale Ungleichheit, koloniale Verflechtungen und die Geschichte gesellschaftlicher Minderheiten. Auch die Rolle der Schweiz in internationalen Wirtschafts- und Machtstrukturen wird intensiver erforscht.
Museen, Archive, Denkmäler, Jubiläen, Schulbücher und politische Reden prägen das öffentliche Geschichtsbild. Dabei entstehen regelmässig Konflikte darüber, welche Ereignisse erinnert, wie historische Verantwortung bewertet und welche Gruppen in der nationalen Erzählung berücksichtigt werden sollen.
Die Geschichte der Schweiz erscheint aus heutiger Sicht nicht als geradliniger Weg von 1291 zum modernen Bundesstaat. Sie ist vielmehr das Ergebnis von Bündnissen und Brüchen, militärischen Konflikten, sozialen Auseinandersetzungen, wirtschaftlicher Verflechtung und politischen Kompromissen. Gerade die Fähigkeit, regionale und kulturelle Unterschiede institutionell auszuhandeln, gehört zu ihren wichtigsten langfristigen Merkmalen.
Zeittafel
| Zeitraum | Ereignis |
|---|---|
| ab etwa 13'000 v. Chr. | Verstärkte Besiedlung nach dem Rückzug der eiszeitlichen Gletscher |
| ab etwa 5500 v. Chr. | Landwirtschaftliche Siedlungen der Jungsteinzeit |
| 58 v. Chr. | Niederlage der Helvetier gegen Caesar bei Bibracte |
| 1. Jahrhundert v. Chr. | Eingliederung des Gebiets in das Römische Reich |
| 5.–6. Jahrhundert | Ansiedlung und Herrschaft von Burgunden, Alamannen und Franken |
| 1033 | Eingliederung des Königreichs Burgund in das Heilige Römische Reich |
| 1291 | Bundesbrief von Uri, Schwyz und Unterwalden |
| 1315 | Schlacht am Morgarten und Bund von Brunnen |
| 1353 | Abschluss der Erweiterung zur Achtörtigen Eidgenossenschaft |
| 1386 | Schlacht bei Sempach |
| 1474–1477 | Burgunderkriege |
| 1481 | Stanser Verkommnis; Beitritt von Freiburg und Solothurn |
| 1499 | Schwabenkrieg und Frieden zu Basel |
| 1513 | Abschluss der Dreizehnörtigen Eidgenossenschaft |
| 1515 | Niederlage bei Marignano |
| 1519 | Beginn der Zürcher Reformation |
| 1531 | Zweiter Kappelerkrieg und Tod Zwinglis |
| 1648 | Anerkennung der Loslösung vom Heiligen Römischen Reich |
| 1653 | Schweizer Bauernkrieg |
| 1798 | Ende der Alten Eidgenossenschaft und Gründung der Helvetischen Republik |
| 1803 | Mediationsakte |
| 1815 | Bundesvertrag und internationale Anerkennung der immerwährenden Neutralität |
| 1830–1848 | Regeneration |
| 1847 | Sonderbundskrieg |
| 1848 | Gründung des schweizerischen Bundesstaats |
| 1874 | Totalrevision der Bundesverfassung und Einführung des fakultativen Referendums |
| 1891 | Einführung der eidgenössischen Volksinitiative |
| 1914–1918 | Erster Weltkrieg und bewaffnete Neutralität |
| 1918 | Landesstreik |
| 1920 | Beitritt zum Völkerbund |
| 1939–1945 | Zweiter Weltkrieg und Aktivdienst |
| 1948 | Einführung der AHV |
| 1959 | Beginn der klassischen Zauberformel im Bundesrat |
| 1971 | Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene |
| 1979 | Gründung des Kantons Jura |
| 1992 | Ablehnung des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum |
| 1999 | Annahme der neuen Bundesverfassung |
| 2002 | Beitritt zu den Vereinten Nationen |
Siehe auch
- Schweiz
- Alte Eidgenossenschaft
- Bundesbrief von 1291
- Helvetische Republik
- Mediationsakte
- Sonderbundskrieg
- Bundesverfassung von 1848
- Politisches System der Schweiz
- Föderalismusisches System der Schweiz
- Föderalismus in der Schweiz
- Direkte Demokratie in der Schweiz
- Neutralität der Schweiz
- Schweiz im Ersten Weltkrieg
- Schweiz im Zweiten Weltkrieg
- Frauenstimmrecht in der Schweiz
- Migration in die Schweiz
- Wirtschaftsgeschichte der Schweiz
Literatur
- Georg Kreis (Hrsg.): Die Geschichte der Schweiz. Schwabe, Basel 2014, ISBN 978-3-7965-2772-2.
- Thomas Maissen: Geschichte der Schweiz. 8., durchgesehene und aktualisierte Auflage. Hier und Jetzt, Zürich 2025, ISBN 978-3-03919-174-1.
- Volker Reinhardt: Die Geschichte der Schweiz. Von den Anfängen bis heute. 2., durchgesehene und aktualisierte Auflage. C. H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-62206-9.
- Jakob Tanner: Geschichte der Schweiz im 20. Jahrhundert. C. H. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-68365-7.
- Comité pour une Nouvelle Histoire de la Suisse (Hrsg.): Geschichte der Schweiz und der Schweizer. 4. Auflage. Schwabe, Basel 2006, ISBN 978-3-7965-2067-9.
- Historisches Lexikon der Schweiz: Artikel zu den Epochen, Kantonen, Institutionen und Persönlichkeiten der Schweizer Geschichte.