Achtörtige Eidgenossenschaft
| Achtörtige Eidgenossenschaft | |
|---|---|
| Die achtörtige Eidgenossenschaft im 14. Jahrhundert | |
| Staatsform | Bündnisgeflecht weitgehend selbstständiger Orte |
| Zeitraum | 1353–1481 |
| Vorläufer | Drei Waldstätten, fünförtige und sechsörtige Eidgenossenschaft |
| Mitgliedsorte | Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern |
| Gemeinsames Organ | Tagsatzung |
| Bedeutende Verträge | Bundesbriefe, Pfaffenbrief, Sempacherbrief |
| Nachfolger | Zehnörtige Eidgenossenschaft |
| Ende | Aufnahme von Freiburg und Solothurn im Jahr 1481 |
Die achtörtige Eidgenossenschaft bezeichnet die Entwicklungsphase der Alten Eidgenossenschaft von 1353 bis 1481, in der das Bündnisgeflecht aus acht sogenannten Orten bestand. Zu den drei Waldstätten Uri, Schwyz und Unterwalden kamen nacheinander Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern hinzu. Mit dem Beitritt Berns im Jahr 1353 war der Kreis der acht Orte vollständig.
Die achtörtige Eidgenossenschaft war kein einheitlicher Staat und besass weder eine gemeinsame Regierung noch eine geschriebene Gesamtverfassung. Sie bestand aus einem Netz unterschiedlicher Bündnisse, deren Bestimmungen nicht für alle Orte gleich waren. Jeder Ort blieb innenpolitisch weitgehend selbstständig, besass eigene Behörden, Gerichte, Rechte und Herrschaftsgebiete und konnte grundsätzlich eine eigene Aussenpolitik verfolgen.
Trotz dieser lockeren Struktur entwickelte sich während des 14. und 15. Jahrhunderts ein zunehmendes politisches und militärisches Zusammengehörigkeitsgefühl. Gemeinsame Kriege gegen Habsburg, die Verwaltung eroberter Gebiete, die Tagsatzung und ergänzende Vereinbarungen wie der Pfaffenbrief von 1370 und der Sempacherbrief von 1393 stärkten die Zusammenarbeit. Die achtörtige Eidgenossenschaft wurde damit zu einer wichtigen Grundlage der späteren schweizerischen Staatsentwicklung.
Die Epoche endete 1481 mit dem Stanser Verkommnis und der Aufnahme von Freiburg und Solothurn. Aus der achtörtigen wurde die zehnörtige Eidgenossenschaft.[1]
Begriff
Der Ausdruck «achtörtige Eidgenossenschaft» ist eine historische Ordnungsbezeichnung. Er wurde nicht als offizieller Staatsname im modernen Sinn verwendet.
Die einzelnen Mitglieder wurden als Orte bezeichnet. Ein Ort konnte eine Stadt mit ihrem Untertanengebiet oder eine ländlich organisierte Talschaft sein. Später setzte sich für diese politischen Einheiten die Bezeichnung Kanton durch.
Die Zahl acht bezieht sich auf die vollberechtigten Bundesglieder:
| Reihenfolge | Ort | Beitritt beziehungsweise massgebender Bund | Politischer Typ |
|---|---|---|---|
| 1 | Uri | Bündnis der Waldstätten, 13. Jahrhundert | Länderort |
| 2 | Schwyz | Bündnis der Waldstätten, 13. Jahrhundert | Länderort |
| 3 | Unterwalden | Bündnis der Waldstätten, 13. Jahrhundert | Länderort |
| 4 | Luzern | 1332 | Städteort |
| 5 | Zürich | 1351 | Städteort |
| 6 | Glarus | 1352 | Länderort |
| 7 | Zug | 1352 | Städteort mit Landgebiet |
| 8 | Bern | 1353 | Städteort |
Neben den acht Orten bestanden Bündnisse mit weiteren Städten, Landschaften, Klöstern und Herrschaften. Solche Verbündeten wurden später unter anderem als zugewandte Orte bezeichnet, besassen jedoch nicht dieselbe Stellung wie die acht vollberechtigten Mitglieder.
Vorgeschichte
Herrschaftsraum des Heiligen Römischen Reichs
Das Gebiet der späteren Eidgenossenschaft gehörte im Mittelalter zum Heiligen Römischen Reich. Es war in zahlreiche geistliche und weltliche Herrschaften, Städte, Talschaften und Grafschaften gegliedert.
Zu den bedeutendsten Herrschaftsträgern gehörten die Häuser Habsburg, Kyburg, Savoyen und Zähringen sowie Klöster und Bistümer. Königliche Rechte wurden durch Vögte, Grafen und lokale Adelsfamilien ausgeübt.
Die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung der Alpenpässe, insbesondere des Gotthardpasses, stärkte die Talschaften der Zentralschweiz. Städte wie Zürich, Bern und Luzern entwickelten eigene politische und wirtschaftliche Interessen.
Bündnisse der Waldstätten
Uri, Schwyz und Unterwalden schlossen im 13. und frühen 14. Jahrhundert mehrere Bündnisse zur Sicherung von Frieden, Recht und gegenseitiger Hilfe.
Der Bundesbrief von 1291 ist die älteste erhaltene Urkunde eines solchen Bundes. Er wurde später zum symbolischen Gründungsdokument der Schweiz, war damals jedoch einer von mehreren regionalen Bündnisverträgen.
Der Bund verpflichtete die beteiligten Talschaften zu gegenseitiger Hilfe gegen Gewalt und widerrechtliche Eingriffe. Zudem enthielt er Bestimmungen über Richter, Streitbeilegung und die Verfolgung von Straftätern.
Der moderne Begriff «Urkantone» wird häufig für Uri, Schwyz und Unterwalden verwendet. Historisch genauer ist die Bezeichnung Waldstätten.
Schlacht am Morgarten
Der Konflikt zwischen Schwyz und dem Kloster Einsiedeln führte zu Spannungen mit Habsburg.
Am 15. November 1315 besiegten Truppen aus Schwyz und verbündeten Waldstätten ein habsburgisches Heer in der Schlacht am Morgarten. Die genauen Umstände und die Grösse der beteiligten Truppen sind in den Quellen nur teilweise überliefert.
Im Dezember 1315 erneuerten Uri, Schwyz und Unterwalden ihr Bündnis im Bund von Brunnen. Der Vertrag wurde in deutscher Sprache abgefasst und verstärkte die gegenseitigen Verpflichtungen.
Erweiterung zum Bund der acht Orte
Luzern 1332
Luzern trat 1332 in ein Bündnis mit Uri, Schwyz und Unterwalden.
Die Stadt lag an einer wichtigen Handelsroute zwischen dem Mittelland und dem Gotthardpass. Sie stand unter starkem habsburgischem Einfluss, suchte jedoch grössere politische und wirtschaftliche Eigenständigkeit.
Der Luzerner Bund verband erstmals eine Stadt dauerhaft mit den drei ländlichen Waldstätten. Dadurch entstand eine Verbindung zwischen städtischen und ländlichen Interessen.
Luzern behielt gewisse Verpflichtungen gegenüber seinen bisherigen Herrschaftsträgern. Der Bund war deshalb nicht einfach als offene Kriegserklärung gegen Habsburg ausgestaltet.
Zürich 1351
Zürich trat 1351 dem Bündnis bei.
In der Stadt war es 1336 unter Bürgermeister Rudolf Brun zu einer politischen Umgestaltung gekommen. Die neue Zunftverfassung verdrängte einen Teil der bisherigen Führungsschicht. Gegner Bruns fanden Unterstützung bei habsburgisch orientierten Adligen und in der Stadt Rapperswil.
Nach der sogenannten Mordnacht von Zürich und militärischen Konflikten suchte Brun die Unterstützung der Waldstätten und Luzerns. Der Zürcher Bund von 1351 verpflichtete die Partner zu gegenseitiger Hilfe.
Der Beitritt Zürichs war von grosser Bedeutung. Die wirtschaftlich starke Reichsstadt erweiterte das Bündnis nach Norden und Osten und brachte umfangreiche politische und militärische Ressourcen ein.
Der Zürcher Bund besass einen räumlich abgegrenzten Hilfsbereich. Dies zeigt, dass die eidgenössischen Verträge keine einheitliche Bundesverfassung bildeten, sondern auf konkrete Bedürfnisse zugeschnitten waren.
Glarus 1352
Glarus stand seit dem 13. Jahrhundert unter habsburgischer Vogteiherrschaft. Im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Zürich und Habsburg besetzten eidgenössische Truppen das Tal.
Am 4. Juni 1352 wurde ein Bund mit Glarus geschlossen. Seine Bestimmungen waren zunächst weniger gleichberechtigt als jene anderer Bündnisse. Die Eidgenossen besassen weitergehende Hilfspflichten gegenüber Glarus, während das Land nicht in allen Fällen dieselben Rechte erhielt.
Habsburg konnte seinen Einfluss nach dem Regensburger Frieden teilweise wiederherstellen. Die tatsächliche Loslösung Glarus' entwickelte sich deshalb über einen längeren Zeitraum.
Die Stellung als gleichberechtigter Ort festigte sich besonders nach dem Sieg in der Schlacht bei Näfels von 1388.
Zug 1352
Zug besass eine strategisch wichtige Lage zwischen Zürich, Luzern und den Waldstätten.
Im Juni 1352 belagerten und eroberten eidgenössische Truppen die Stadt. Anschliessend wurde Zug mit seinem Umland in das Bündnis aufgenommen.
Auch Zug fiel aufgrund der nachfolgenden Friedensregelungen zeitweise wieder stärker unter habsburgischen Einfluss. 1365 erneuerten Schwyz, Uri und Unterwalden das Bündnis mit Stadt und Amt Zug.
Zwischen der Stadt Zug und den ländlichen Gemeinden des Amtes bestanden politische Spannungen. Die spätere kantonale Struktur vereinte Stadt und Land, ohne die inneren Unterschiede vollständig aufzuheben.
Bern 1353
Bern schloss am 6. März 1353 einen Bund mit Uri, Schwyz und Unterwalden. Luzern und Zürich waren durch ihre bestehenden Bündnisse ebenfalls eng verbunden.
Die Stadt Bern war bereits zuvor eine bedeutende Regionalmacht. Sie verfügte über ein ausgedehntes Netz von Burgrechten und Bündnissen, insbesondere mit Städten und Herrschaften im westlichen Mittelland.
Bern verfolgte eigene territoriale Interessen und betrachtete den Bund mit den Waldstätten als Ergänzung seiner bestehenden Beziehungen. Die Stadt war nicht in alle früheren eidgenössischen Bündnisse unmittelbar einbezogen.
Mit Bern erreichte das Bündnisgeflecht eine neue geografische Ausdehnung. Es reichte nun vom östlichen Mittelland und der Zentralschweiz bis in das westliche Mittelland.
Das Jahr 1353 gilt deshalb als Beginn der achtörtigen Eidgenossenschaft.
Charakter des Bundes
Kein einheitlicher Gründungsvertrag
Die achtörtige Eidgenossenschaft entstand nicht durch einen einzigen gemeinsamen Vertrag.
Stattdessen bestanden mehrere Bündnisse:
- zwischen den Waldstätten;
- zwischen einzelnen Städten und den Waldstätten;
- zwischen Städten untereinander;
- zwischen eidgenössischen Orten und auswärtigen Partnern.
Nicht jeder Ort war mit jedem anderen durch denselben Vertrag verbunden. Bern war beispielsweise vor allem über seinen Bund mit den Waldstätten in das Geflecht eingebunden.
Diese Struktur wird häufig als Bündnisgeflecht oder Bündnissystem beschrieben.
Selbstständigkeit der Orte
Jeder Ort behielt seine politische Selbstständigkeit.
Die Orte verfügten über eigene:
- Verfassungen und politische Organe;
- Gerichte;
- Steuern und Finanzen;
- Münzen, Masse und Gewichte;
- militärische Aufgebote;
- Untertanengebiete;
- Bündnisse und aussenpolitische Beziehungen.
Eine übergeordnete eidgenössische Regierung bestand nicht. Gemeinsame Entscheidungen mussten durch Verhandlungen und Zustimmung der beteiligten Orte erreicht werden.
Städte- und Länderorte
Innerhalb des Bundes bestanden deutliche Unterschiede zwischen Städte- und Länderorten.
Zu den Länderorten gehörten Uri, Schwyz, Unterwalden und Glarus. Ihre politischen Einrichtungen beruhten stark auf Landsgemeinden und ländlichen Führungsschichten.
Zürich, Bern und Luzern waren Städteorte mit städtischen Räten und umfangreichen Untertanengebieten. Zug verband eine Stadt mit mehreren ländlichen Gemeinden.
Die Städteorte verfügten gewöhnlich über grössere finanzielle Mittel, dichter besiedelte Gebiete und stärker entwickelte Verwaltungsstrukturen. Die Länderorte kontrollierten dagegen wichtige Alpenzugänge und stellten erfahrene Kriegsmannschaften.
Diese Unterschiede führten wiederholt zu Spannungen, bildeten aber zugleich eine Grundlage für die militärische und wirtschaftliche Ergänzung der Orte.
Tagsatzung
Die Tagsatzung war die wichtigste gemeinsame Versammlung der eidgenössischen Orte.
Jeder Ort entsandte einen oder mehrere Boten. Diese waren an Instruktionen ihrer Regierung oder Landsgemeinde gebunden und konnten nicht wie Mitglieder eines modernen Parlaments frei entscheiden.
Die Tagsatzung behandelte unter anderem:
- gemeinsame Aussenpolitik;
- militärische Aufgebote;
- Friedensverträge;
- Streitigkeiten zwischen Orten;
- Verwaltung gemeinsamer Herrschaftsgebiete;
- Beziehungen zu zugewandten Orten;
- Verteilung von Kriegsbeute und Kosten.
Die Beschlüsse waren nicht in jedem Fall für alle Orte verbindlich. Häufig mussten die Gesandten zur Rücksprache in ihre Heimatorte zurückkehren.
Tagungsorte waren unter anderem Baden, Luzern, Zürich und weitere Orte. Baden entwickelte sich besonders nach der Eroberung des Aargaus zu einem wichtigen Versammlungsort.[2]
Konflikte mit Habsburg
Regensburger und Thorberger Frieden
Die Erweiterung von 1351 bis 1353 führte zu mehreren militärischen Auseinandersetzungen mit Habsburg.
Der Regensburger Frieden von 1355 beendete vorläufig den Krieg. Die Stellung von Glarus und Zug blieb jedoch unsicher, da habsburgische Herrschaftsrechte teilweise wiederhergestellt wurden.
Der Thorberger Frieden von 1368 brachte eine weitere Beruhigung. Das eidgenössische Bündnissystem blieb bestehen, ohne dass alle territorialen und rechtlichen Fragen endgültig geklärt wurden.
Sempacherkrieg
In den 1380er-Jahren verschärften sich die Konflikte zwischen Habsburg und den eidgenössischen Orten erneut.
Luzern weitete seinen Einfluss auf umliegende habsburgische Gebiete aus und nahm Städte und Landschaften in sein Burgrecht auf. Herzog Leopold III. von Habsburg versuchte, diese Entwicklung rückgängig zu machen.
Am 9. Juli 1386 kam es zur Schlacht bei Sempach. Das habsburgische Heer erlitt eine schwere Niederlage, und Herzog Leopold III. fiel in der Schlacht.[3]
Die spätere Überlieferung verband den Sieg mit der Heldengestalt Arnold Winkelried. Ein zeitgenössischer Nachweis für dessen Tat besteht jedoch nicht; die Erzählung wurde erst im 16. Jahrhundert schriftlich greifbar.
Der Sieg schwächte die habsburgische Stellung im schweizerischen Mittelland erheblich.
Schlacht bei Näfels
Glarus wurde 1388 erneut von einem habsburgischen Heer angegriffen.
Am 9. April 1388 besiegten die Glarner und ihre Verbündeten die Angreifer in der Schlacht bei Näfels. Der Sieg festigte die tatsächliche Unabhängigkeit des Landes und seine Stellung innerhalb der Eidgenossenschaft.[4]
Der sogenannte Siebner- oder Siebenjähriger Friede von 1389 und der zwanzigjährige Frieden von 1394 beendeten die unmittelbare Kriegsphase.
Pfaffenbrief
Der Pfaffenbrief wurde 1370 von sechs Orten erlassen: Zürich, Luzern, Zug, Uri, Schwyz und Unterwalden. Bern und Glarus waren nicht beteiligt.
Auslöser war ein Konflikt mit dem Luzerner Propst Bruno Brun, der sich auf eine auswärtige geistliche Gerichtsbarkeit berief.
Der Pfaffenbrief enthielt Bestimmungen über:
- die Sicherung der Verkehrswege;
- die Verfolgung von Friedensbrechern;
- die Begrenzung auswärtiger Gerichtsbarkeit;
- die Pflicht von Geistlichen, die örtliche Rechtsordnung anzuerkennen;
- die gemeinsame Behandlung bestimmter Konflikte.
Das Dokument verwendete für das Bündnisgebiet die Formulierung «unser Eydgnosschaft». Es gilt deshalb als ein wichtiger Schritt zur Vorstellung eines gemeinsamen politischen Raumes.
Der Pfaffenbrief war jedoch keine Verfassung für alle acht Orte, da Bern und Glarus nicht zu den Ausstellern gehörten.
Sempacherbrief
Der Sempacherbrief wurde 1393 von den acht Orten sowie Solothurn beschlossen.
Er regelte vor allem das Verhalten im Krieg. Anlass waren Erfahrungen aus dem Sempacherkrieg und Streitigkeiten über Beute, Disziplin und eigenmächtige Feldzüge.
Zu den Bestimmungen gehörten:
- Verbot eigenmächtiger Kriegszüge;
- Verpflichtung zur militärischen Disziplin;
- Schutz von Kirchen und geistlichen Einrichtungen;
- Schutz von Frauen;
- Regeln über Beute und Gefangene;
- Pflicht zur gegenseitigen Unterstützung.
Der Sempacherbrief ergänzte die älteren Bündnisse um gemeinsame militärische Regeln. Seine praktische Durchsetzung blieb jedoch von der Bereitschaft der einzelnen Orte abhängig.[5]
Territoriale Expansion
Städtische Herrschaftsbildung
Die Städteorte erweiterten ihre Herrschaftsgebiete im 14. und 15. Jahrhundert erheblich.
Bern erwarb oder eroberte grosse Teile des westlichen Mittellandes. Luzern dehnte seinen Einfluss in die spätere Luzerner Landschaft aus. Zürich kontrollierte Gebiete um den Zürichsee, im Zürcher Oberland und in der Grafschaft Kyburg.
Die Länderorte verfolgten ebenfalls territoriale Interessen. Schwyz expandierte in Richtung Einsiedeln, March und Zürichsee, Glarus in Richtung Linthgebiet und Sarganserland, Uri über den Gotthard nach Süden.
Die Expansion erfolgte durch Kauf, Pfand, Burgrecht, Eroberung und die Übernahme von Vogteien.
Gemeine Herrschaften
Einige eroberte Gebiete wurden nicht einem einzelnen Ort, sondern mehreren Orten gemeinsam unterstellt.
Solche Gebiete wurden später als gemeine Herrschaften bezeichnet. Die beteiligten Orte entsandten abwechselnd Landvögte und teilten Einnahmen sowie Verwaltungsrechte.
Die gemeinsamen Vogteien zwangen die Orte zu regelmässiger Zusammenarbeit. Gleichzeitig führten die Verteilung von Ämtern, Einkünften und Herrschaftsrechten wiederholt zu Konflikten.
Eroberung des Aargaus
1415 wurde Herzog Friedrich IV. von Österreich durch König Sigismund mit der Reichsacht belegt, weil er Papst Johannes XXIII. bei dessen Flucht vom Konzil von Konstanz unterstützt hatte.
Der König forderte die eidgenössischen Orte auf, habsburgische Gebiete zu besetzen. Bern, Luzern und Zürich eroberten grosse Teile des Aargaus. Auch die übrigen Orte beteiligten sich teilweise.
Bern gliederte den grössten Teil des eroberten Gebietes als eigenen Untertanenbesitz ein. Die Grafschaft Baden und die Freien Ämter wurden dagegen teilweise als gemeine Herrschaften verwaltet.
Die Eroberung des Aargaus war ein bedeutender Einschnitt. Habsburg verlor wichtige Stammlande südlich des Rheins, während die Eidgenossenschaft ihren Einfluss im Mittelland ausweitete.
Beziehungen zum Reich
Die eidgenössischen Orte verstanden sich weiterhin als Teile des Heiligen Römischen Reichs.
Mehrere Orte besassen den Status einer Reichsstadt oder beriefen sich auf königliche Privilegien und Reichsunmittelbarkeit. Die politischen Auseinandersetzungen mit Habsburg waren deshalb nicht grundsätzlich gegen das Reich gerichtet.
Die Orte suchten wiederholt die Bestätigung ihrer Rechte durch deutsche Könige und Kaiser. Gleichzeitig setzten sie königliche Anordnungen nur dann um, wenn diese ihren Interessen entsprachen.
Eine formelle Unabhängigkeit vom Reich bestand während der achtörtigen Zeit nicht. Die tatsächliche politische Eigenständigkeit nahm jedoch stetig zu.
Alter Zürichkrieg
Ursachen
Nach dem Tod des kinderlosen Grafen Friedrich VII. von Toggenburg im Jahr 1436 entstand ein Streit um dessen umfangreiche Erbschaft.
Zürich und Schwyz erhoben Ansprüche auf strategisch wichtige Gebiete zwischen Zürichsee, Walensee und Bündner Pässen. Glarus unterstützte weitgehend die schwyzerische Seite.
Zürich befürchtete, durch die Expansion von Schwyz von wichtigen Handelswegen abgeschnitten zu werden. Der Konflikt verband deshalb Erbansprüche mit wirtschaftlicher und territorialer Konkurrenz.
Kriegsausbruch
1440 kam es zum offenen Krieg zwischen Zürich und Schwyz. Die übrigen eidgenössischen Orte unterstützten zunehmend Schwyz.
Zürich musste im Kilchberger Frieden von 1440 auf mehrere umstrittene Gebiete verzichten. 1442 schloss die Stadt ein Bündnis mit König Friedrich III. aus dem Haus Habsburg.
Dieses Bündnis verschärfte den Konflikt. Die übrigen Orte betrachteten die Verbindung mit ihrem traditionellen Gegner als Verstoss gegen eidgenössische Verpflichtungen.
Kriegsverlauf
Der Krieg umfasste Feldzüge, Belagerungen, Plünderungen und mehrere Schlachten.
1443 besiegten eidgenössische Truppen das zürcherisch-habsburgische Heer bei St. Jakob an der Sihl. Der Zürcher Bürgermeister Rudolf Stüssi fiel.
1444 eroberten die Eidgenossen Greifensee. Ein grosser Teil der Besatzung wurde nach der Kapitulation hingerichtet. Das Ereignis ging als «Mord von Greifensee» in die Erinnerung ein.
Im selben Jahr kämpften eidgenössische Truppen in der Schlacht bei St. Jakob an der Birs gegen ein französisches Söldnerheer der Armagnaken. Die Eidgenossen wurden militärisch besiegt, beeindruckten ihre Gegner jedoch durch ihren hartnäckigen Widerstand.
Friedensschluss
Der Konflikt endete schrittweise. 1450 wurde der Frieden endgültig hergestellt.
Zürich musste sein Bündnis mit Habsburg aufgeben, blieb jedoch Mitglied der Eidgenossenschaft und erhielt den grössten Teil seines Territoriums zurück.
Der Alte Zürichkrieg zeigte die Schwächen des lockeren Bündnisgeflechts. Gleichzeitig setzte sich die Vorstellung durch, dass die bestehenden Bünde nicht einseitig durch auswärtige Bündnisse aufgehoben werden konnten.[6]
Burgunderkriege
Konflikt mit Karl dem Kühnen
In den 1470er-Jahren geriet die Eidgenossenschaft in den Konflikt zwischen Herzog Karl dem Kühnen von Burgund, Habsburg, Frankreich und mehreren oberrheinischen Städten.
Bern verfolgte eine aktive westliche Expansionspolitik und war besonders an einem Krieg gegen Burgund interessiert. Andere Orte standen dem Konflikt zunächst zurückhaltender gegenüber.
Die Eidgenossen kämpften gemeinsam mit Verbündeten aus dem Elsass, den oberrheinischen Städten und zeitweise Habsburg.
Schlachten von Grandson und Murten
Am 2. März 1476 besiegten die Eidgenossen das burgundische Heer in der Schlacht bei Grandson. Sie erbeuteten ein aussergewöhnlich reiches Lager.
Am 22. Juni 1476 errangen sie in der Schlacht bei Murten einen weiteren entscheidenden Sieg.
Im Januar 1477 fiel Karl der Kühne in der Schlacht bei Nancy, an der eidgenössische Truppen auf lothringischer Seite beteiligt waren.
Folgen
Die Burgunderkriege stärkten den militärischen Ruf der Eidgenossen in Europa.
Die erbeuteten Güter und auswärtigen Zahlungen verschärften jedoch innere Konflikte über die Verteilung von Beute, Pensionen und politischen Vorteilen.
Bern und die Städteorte befürworteten die Aufnahme Freiburgs und Solothurns. Mehrere Länderorte befürchteten dagegen eine Verschiebung des politischen Gleichgewichts zugunsten der Städte.
Innere Spannungen
Städte und Länder
Die Unterschiede zwischen Städte- und Länderorten traten nach den Burgunderkriegen deutlich hervor.
Die Städteorte wollten ihre Bündnispartner Freiburg und Solothurn als vollberechtigte Mitglieder aufnehmen. Die Länderorte sahen darin eine mögliche städtische Mehrheit.
Weitere Konfliktpunkte waren:
- Verteilung der Kriegsbeute;
- ausländische Pensionen;
- selbstständige Burgrechte;
- territoriale Expansion;
- Einfluss auf gemeine Herrschaften;
- Aufnahme neuer Mitglieder.
Burgrechte
Zürich, Bern und Luzern schlossen 1477 ein Burgrecht mit Freiburg und Solothurn.
Die Länderorte betrachteten diesen Städtebund als Bedrohung für das Gleichgewicht innerhalb der Eidgenossenschaft.
Die Auseinandersetzung brachte den Bund an den Rand einer schweren inneren Krise. Eine Einigung wurde auf einer Tagsatzung in Stans gesucht.
Stanser Verkommnis
Das Stanser Verkommnis wurde am 22. Dezember 1481 abgeschlossen.
Der Vertrag regelte unter anderem:
- gegenseitige Hilfe bei inneren Unruhen;
- Einschränkung gefährlicher Sonderbünde;
- Verfahren bei Streitigkeiten;
- Schutz der bestehenden Herrschaftsordnung;
- Verhältnis zwischen Städten und Ländern.
In der späteren Überlieferung wurde die Einigung besonders mit dem Einsiedler Niklaus von Flüe verbunden. Der Stanser Pfarrer Heimo Amgrund soll dessen Rat überbracht und damit zur Verständigung beigetragen haben. Der genaue Inhalt der Botschaft ist nicht überliefert.
Zusammen mit dem Stanser Verkommnis wurden Freiburg und Solothurn in die Eidgenossenschaft aufgenommen.[7]
Damit endete die Epoche der achtörtigen Eidgenossenschaft.
Übergang zur zehnörtigen Eidgenossenschaft
Freiburg und Solothurn wurden 1481 als neunter und zehnter Ort aufgenommen.
Ihre Rechte waren zunächst in einzelnen Bereichen eingeschränkt. Besonders bei der Aufnahme weiterer Bündnisse und bei der Tagsatzung bestanden Vorbehalte der älteren Orte.
Trotz dieser Einschränkungen wandelte sich der Bund zur zehnörtigen Eidgenossenschaft.
Weitere Erweiterungen folgten 1501 mit Basel und Schaffhausen sowie 1513 mit Appenzell. Damit entstand die Dreizehnörtige Eidgenossenschaft.
Militärwesen
Die achtörtige Eidgenossenschaft besass kein stehendes gemeinsames Heer.
Jeder Ort stellte bei Bedarf eigene Truppen. Umfang, Ausrüstung und Führung wurden durch lokale Behörden festgelegt.
Das eidgenössische Heer bestand überwiegend aus Fussvolk. Zu den wichtigsten Waffen gehörten:
- Spiess;
- Hellebarde;
- Schwert;
- Armbrust;
- später Handfeuerwaffen.
Die Kampfkraft beruhte auf dichten Formationen, hoher Beweglichkeit und offensivem Vorgehen. Die Siege über ritterliche Heere trugen zum europäischen Ruf der eidgenössischen Infanterie bei.
Eine einheitliche oberste Führung bestand nicht dauerhaft. Die Hauptleute der Orte mussten sich während eines Feldzugs abstimmen.
Reislaufen
Der militärische Erfolg führte zu einer steigenden Nachfrage nach eidgenössischen Söldnern.
Das sogenannte Reislaufen bot jungen Männern Einkommen und Beute, verursachte aber auch soziale und politische Probleme.
Auswärtige Fürsten versuchten, durch Pensionen und Soldverträge Einfluss auf einzelne Orte und führende Familien zu gewinnen.
Die Konflikte um Solddienst, Pensionen und ausländische Bündnisse prägten die eidgenössische Politik bis weit in die frühe Neuzeit.
Wirtschaft
Die acht Orte wiesen unterschiedliche wirtschaftliche Strukturen auf.
Die Länderorte lebten vor allem von Viehzucht, Milchwirtschaft, Passverkehr und regionalem Handel. Der Export von Vieh und Käse gewann an Bedeutung.
Die Städteorte waren Zentren von Handwerk, Handel und Finanzwesen. Zürich besass eine bedeutende Textilwirtschaft, Bern kontrollierte wichtige Märkte im westlichen Mittelland, Luzern profitierte vom Gotthardverkehr.
Zölle, Wegrechte und der Zugang zu Märkten waren wichtige politische Fragen. Die Bündnisse dienten deshalb nicht nur militärischen, sondern auch wirtschaftlichen Interessen.
Gesellschaft
Die Bevölkerung der acht Orte war rechtlich und politisch nicht gleichgestellt.
In den Länderorten besassen vollberechtigte Landleute politische Mitwirkungsrechte an der Landsgemeinde. Zugezogene, Hintersassen und Bewohner abhängiger Gebiete waren häufig ausgeschlossen.
In den Städteorten lag die Macht bei Räten, Zünften, Patrizierfamilien oder städtischen Führungsschichten. Die Landbevölkerung der Untertanengebiete hatte nur begrenzte politische Rechte.
Die Eidgenossenschaft war somit kein demokratischer Staat im modernen Sinn. Politische Mitbestimmung bestand vor allem innerhalb der herrschenden Orte, nicht aber für alle Bewohner ihrer Gebiete.
Recht und Gerichtsbarkeit
Jeder Ort besass seine eigene Rechtsordnung.
Gewohnheitsrecht, Stadtrecht, Landrecht, Herrschaftsrechte und kirchliche Rechtsnormen bestanden nebeneinander.
Streitigkeiten zwischen Orten sollten nach den Bundesverträgen durch Schiedsgerichte beigelegt werden. Jede Seite ernannte Vertreter, die einen Vergleich oder ein Urteil suchen sollten.
Die Verpflichtung zur friedlichen Streitbeilegung war ein zentrales Element des Bündnissystems. In schweren Konflikten, insbesondere im Alten Zürichkrieg, versagten diese Mechanismen jedoch zeitweise.
Religion und Kirche
Während der gesamten achtörtigen Epoche gehörte die Bevölkerung zur lateinischen Kirche.
Kirchen, Klöster und geistliche Herrschaften besassen umfangreiche Güter und politische Rechte. Bedeutende Institutionen waren unter anderem die Klöster Einsiedeln, St. Gallen, Engelberg, Muri und Fraumünster.
Die Orte versuchten zunehmend, den Einfluss auswärtiger geistlicher Gerichte und Herrschaftsträger einzuschränken. Der Pfaffenbrief war ein Ausdruck dieser Entwicklung.
Die konfessionelle Spaltung der Eidgenossenschaft begann erst nach dem Ende der achtörtigen Epoche mit der Reformation des 16. Jahrhunderts.
Gemeinsame Identität
Im 14. Jahrhundert verstanden sich die Bündnispartner noch nicht durchgehend als Angehörige eines einheitlichen Gemeinwesens.
In der Korrespondenz wurden Begriffe wie Freunde, Verbündete und Eidgenossen verwendet. Die gemeinsame Bezeichnung setzte sich schrittweise durch.
Kriege, gemeinsame Verträge, Tagsatzungen und Herrschaftsgebiete förderten ein stärkeres Zusammengehörigkeitsgefühl.
Chroniken des 15. Jahrhunderts begannen, die Geschichte der Orte als gemeinsame Erzählung darzustellen. Die Befreiungstradition um den Rütlischwur, Wilhelm Tell und die Vertreibung der Vögte erhielt ihre bekannte Form jedoch erst gegen Ende des 15. und im 16. Jahrhundert.
Chronistik
Die Geschichte der achtörtigen Eidgenossenschaft wurde in mehreren spätmittelalterlichen Chroniken dargestellt.
Zu den bedeutenden Werken gehören:
- die Chronik Konrad Justingers;
- die Berner Chroniken Diebold Schillings;
- die Zürcher Chronik;
- die Luzerner Chronik;
- das Weisse Buch von Sarnen;
- die Tschachtlanchronik.
Die Chronisten verbanden schriftliche Quellen, mündliche Überlieferungen, politische Deutungen und bildliche Darstellungen.
Ihre Werke sind wichtige historische Quellen, müssen jedoch wegen ihrer zeitlichen Distanz und politischen Perspektive kritisch ausgewertet werden.
Symbole
Ein einheitliches offizielles Staatswappen der achtörtigen Eidgenossenschaft bestand nicht.
Jeder Ort führte sein eigenes Wappen, Banner und Siegel. Bei gemeinsamen Feldzügen traten die Kontingente unter ihren jeweiligen Feldzeichen auf.
Das weisse Kreuz wurde im 14. und 15. Jahrhundert zunehmend als gemeinsames Erkennungszeichen verwendet. Soldaten befestigten weisse Stoffkreuze an Kleidung oder Rüstung.
Aus diesem militärischen Erkennungszeichen entwickelte sich langfristig das Schweizerkreuz. Die heutige Schweizer Flagge entstand jedoch erst in späteren Jahrhunderten.
Historische Bewertung
Ältere nationalgeschichtliche Darstellungen beschrieben die achtörtige Eidgenossenschaft häufig als frühen Bundesstaat und als geradlinige Vorstufe der modernen Schweiz.
Die neuere Forschung betont stärker den Charakter eines offenen, ungleichmässigen und wandelbaren Bündnisgeflechts.
Die Orte verfolgten oft unterschiedliche oder gegensätzliche Interessen. Ihre Zusammenarbeit beruhte weniger auf einer einheitlichen nationalen Vorstellung als auf konkreten Sicherheits-, Herrschafts- und Wirtschaftsinteressen.
Dennoch entstanden während dieser Zeit dauerhafte politische Praktiken:
- Verhandlungen zwischen selbstständigen Orten;
- schiedsgerichtliche Streitbeilegung;
- gemeinsame militärische Hilfe;
- Verwaltung gemeinsamer Gebiete;
- regelmässige Gesandtenversammlungen;
- Ausgleich zwischen städtischen und ländlichen Gemeinwesen.
Diese Elemente prägten die Alte Eidgenossenschaft bis 1798 und wirkten teilweise in der späteren schweizerischen politischen Kultur weiter.
Zeitliche Einordnung
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1291 | Bundesbrief von Uri, Schwyz und Unterwalden |
| 1315 | Schlacht am Morgarten und Bund von Brunnen |
| 1332 | Bündnis mit Luzern |
| 1351 | Bündnis mit Zürich |
| 1352 | Bündnisse mit Glarus und Zug |
| 1353 | Bündnis mit Bern; Beginn der achtörtigen Eidgenossenschaft |
| 1370 | Pfaffenbrief |
| 1386 | Schlacht bei Sempach |
| 1388 | Schlacht bei Näfels |
| 1393 | Sempacherbrief |
| 1415 | Eroberung des Aargaus |
| 1436–1450 | Alter Zürichkrieg |
| 1460 | Eroberung des Thurgaus |
| 1474–1477 | Burgunderkriege |
| 1481 | Stanser Verkommnis und Aufnahme von Freiburg und Solothurn |
Siehe auch
- Alte Eidgenossenschaft
- Drei Waldstätten
- Zehnörtige Eidgenossenschaft
- Dreizehnörtige Eidgenossenschaft
- Bundesbrief von 1291
- Bund von Brunnen
- Pfaffenbrief
- Sempacherbrief
- Stanser Verkommnis
- Tagsatzung
- Sempacherkrieg
- Alter Zürichkrieg
- Burgunderkriege
- Gemeine Herrschaft
- Geschichte der Schweiz
Literatur
- Roger Sablonier: Gründungszeit ohne Eidgenossen. Politik und Gesellschaft in der Innerschweiz um 1300. Hier + Jetzt, Baden 2008.
- Thomas Maissen: Geschichte der Schweiz. Hier + Jetzt, Baden 2010.
- André Holenstein: Mitten in Europa. Verflechtung und Abgrenzung in der Schweizer Geschichte. Hier + Jetzt, Baden 2014.
- Bruno Meyer: Die Bildung der Eidgenossenschaft im 14. Jahrhundert. Zürich.
- Guy P. Marchal: Schweizer Gebrauchsgeschichte. Geschichtsbilder, Mythenbildung und nationale Identität. Schwabe, Basel 2006.
- Bernhard Stettler: Die Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert. Die Suche nach einem gemeinsamen Nenner. Zürich 2004.
- Hans Conrad Peyer: Verfassungsgeschichte der alten Schweiz. Schulthess, Zürich 1978.
- Historisches Lexikon der Schweiz: Eidgenossenschaft.
Weblinks
- Eidgenossenschaft im Historischen Lexikon der Schweiz
- Sempacherbrief im Historischen Lexikon der Schweiz
- Stanser Verkommnis im Historischen Lexikon der Schweiz
- Schweizerisches Bundesarchiv
- Schweizerisches Nationalmuseum
Einzelnachweise
- ↑ Eidgenossenschaft. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS).
- ↑ Sempacherkrieg. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS).
- ↑ Näfels, Schlacht bei. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS).
- ↑ Sempacherbrief. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS).
- ↑ Alter Zürichkrieg. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS).
- ↑ Stanser Verkommnis. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS).