Unterwalden

Aus Helvetia Wiki – Die Enzyklopädie der Schweiz
Unterwalden
Art Historische Landschaft und eidgenössischer Ort
Vollständige Bezeichnung Unterwalden ob und nid dem Wald
Bestandteile Obwalden und Nidwalden
Historische Bezeichnungen Unterwalden ob dem Wald und Unterwalden nid dem Wald
Region Zentralschweiz
Zugehörigkeit Alte Eidgenossenschaft
Stellung Einer der drei traditionellen Urkantone
Eidgenössische Stimme Bis 1798 eine gemeinsame Stimme, auf Obwalden und Nidwalden aufgeteilt
Hauptorte Sarnen und Stans
Sprache Deutsch; höchstalemannische Dialekte
Konfession Historisch überwiegend römisch-katholisch
Nachfolgekantone Obwalden und Nidwalden

Unterwalden ist die historische Sammelbezeichnung für die heutigen Kantone Obwalden und Nidwalden in der Zentralschweiz. In der Alten Eidgenossenschaft bildeten die beiden Länder gemeinsam den eidgenössischen Ort Unterwalden. Sie besassen jedoch schon im Spätmittelalter weitgehend getrennte politische Institutionen, Landsgemeinden, Behörden und Rechtsordnungen.

Die vollständige historische Bezeichnung lautete Unterwalden ob und nid dem Wald. Mit dem «Wald» war der Kernwald nördlich von Kerns gemeint. Das südwestlich beziehungsweise oberhalb des Kernwalds gelegene Gebiet wurde als Unterwalden ob dem Wald bezeichnet, woraus der heutige Name Obwalden entstand. Das nordöstlich beziehungsweise unterhalb des Walds gelegene Gebiet hiess Unterwalden nid dem Wald und wurde später Nidwalden genannt.

Unterwalden gilt zusammen mit Uri und Schwyz traditionell als einer der drei Urkantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Diese vereinfachende Darstellung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Unterwalden keine dauerhaft einheitliche Talgemeinde und kein zentral regierter Kanton im heutigen Sinn war. Obwalden und Nidwalden entwickelten sich zu eigenständigen Landorten, teilten sich aber die eidgenössischen Rechte und Pflichten des Standes Unterwalden.[1][2]

Seit der Bundesverfassung von 1999 sind Obwalden und Nidwalden in den offiziellen Bezeichnungen des Bundes zwei eigenständige Kantone. Der früher gebräuchliche verfassungsrechtliche Ausdruck «Halbkanton» wurde aufgegeben. Beide Kantone besitzen jedoch weiterhin nur je eine halbe Standesstimme und wählen je ein Mitglied des Ständerats.

Name

Die Bezeichnung Unterwalden ist älter als die Namen Obwalden und Nidwalden. Im 12. Jahrhundert erscheint die Region in lateinischen Quellen als inter silvas, was sinngemäss «zwischen den Wäldern» oder «im Waldgebiet gelegen» bedeutet. Der Ausdruck bezeichnete zunächst Besitzungen geistlicher Grundherren und wurde später zu einem rechtlich-geografischen Namen für die Täler südlich des Vierwaldstättersees.

Der Begriff «Unterwalden» bezog sich nicht auf eine Lage unterhalb des Kernwalds. Erst die späteren Bezeichnungen ob dem Wald und nid dem Wald unterschieden die beiden Landesteile nach ihrer Lage zum Kernwald.

Im Spätmittelalter waren verschiedene Schreibweisen gebräuchlich. Dazu gehörten:

  • Unterwalden;
  • Underwalden;
  • Unterwalden ob dem Kernwald;
  • Unterwalden nid dem Kernwald;
  • Unterwalden ob und nid dem Wald.

Das schweizerdeutsche Wort nid bedeutet «unterhalb». Es ist in der historischen Bezeichnung Nidwaldens erhalten geblieben.

In französischen Quellen wurde Unterwalden als Unterwald oder Unterwalden, auf Italienisch als Untervaldo bezeichnet. Die heutigen Kantone heissen auf Französisch Obwald und Nidwald, auf Italienisch Obvaldo und Nidvaldo.

Geografie

Das historische Unterwalden liegt in der Zentralschweiz südlich von Luzern. Es umfasst Landschaften am Vierwaldstättersee, am Alpnachersee, im Tal der Sarner Aa, im Engelbergertal sowie in den umliegenden Voralpen und Alpen.

Der Kernwald bildet die traditionelle Trennlandschaft zwischen Obwalden und Nidwalden. Er liegt zwischen Kerns und Ennetmoos und war im Mittelalter ein dicht bewaldetes, vergleichsweise schwer zugängliches Gebiet. Die Lage zu diesem Wald gab den beiden Landesteilen ihre Namen.

Obwalden umfasst hauptsächlich das Sarneraatal mit Sarnen, Kerns, Sachseln, Giswil, Lungern und Alpnach. Seit 1815 gehört auch die vom übrigen Kantonsgebiet getrennte Talschaft Engelberg zu Obwalden.

Nidwalden erstreckt sich vom Stanserboden und den Ufern des Vierwaldstättersees in das untere Engelbergertal. Historischer und politischer Mittelpunkt ist Stans. Zum Kantonsgebiet gehören ausserdem unter anderem Hergiswil, Stansstad, Ennetmoos, Buochs, Beckenried, Emmetten und Wolfenschiessen.

Das Gebiet ist von Bergen, Seen und engen Talräumen geprägt. Landwirtschaft, Alpwirtschaft, Viehzucht, Käseproduktion und der Verkehr über regionale Pass- und Seewege bestimmten die wirtschaftliche Entwicklung über Jahrhunderte.

Politische Struktur

Unterwalden war keine einheitliche staatliche Organisation mit einer gemeinsamen Regierung und einem gemeinsamen Hauptort. Obwalden und Nidwalden besassen eigene politische Körperschaften und entwickelten getrennte Landsgemeinden, Räte, Gerichte und Landrechte.

Gegenüber den anderen eidgenössischen Orten erschienen sie jedoch gemeinsam als Unterwalden. Der Stand besass nur eine Stimme an der Tagsatzung. Diese Stimme wurde zwischen Obwalden und Nidwalden geteilt. Die beiden Landorte mussten sich über ihre eidgenössische Vertretung verständigen oder ihre Gesandten abwechselnd entsenden.

Diese ungewöhnliche Verbindung führte wiederholt zu Auseinandersetzungen. Umstritten waren unter anderem:

  • die Reihenfolge und der Vorrang der beiden Landorte;
  • die Entsendung der Tagsatzungsgesandten;
  • die Verteilung gemeinsamer Rechte und Einkünfte;
  • die Führung gemeinsamer Feldzeichen;
  • die Ausübung des Landrechts;
  • die Vertretung Unterwaldens gegenüber anderen Orten.

Einzelne sogenannte alte Landleutegeschlechter besassen zeitweise politische Rechte sowohl ob als auch nid dem Kernwald. Die Mehrheit der Bevölkerung war jedoch eindeutig einem der beiden Landorte zugeordnet.

Historische und heutige Stellung der beiden Landesteile
Merkmal Obwalden Nidwalden
Historische Bezeichnung Unterwalden ob dem Wald Unterwalden nid dem Wald
Hauptort Sarnen Stans
Historische Volksversammlung Obwaldner Landsgemeinde Nidwaldner Landsgemeinde
Stellung in der Alten Eidgenossenschaft Landort mit Anteil an der Stimme Unterwaldens Landort mit Anteil an der Stimme Unterwaldens
Bezeichnung von 1803 bis 1999 Halbkanton Unterwalden ob dem Wald Halbkanton Unterwalden nid dem Wald
Offizielle Bundesbezeichnung seit 1999 Kanton Obwalden Kanton Nidwalden
Vertretung im Ständerat Ein Mitglied Ein Mitglied
Standesstimme Eine halbe Stimme Eine halbe Stimme

Frühgeschichte und mittelalterliche Herrschaftsverhältnisse

Das Gebiet Unterwaldens war bereits in vorgeschichtlicher Zeit besiedelt. Archäologische Funde bei Stansstad belegen jungsteinzeitliche Siedlungen am Vierwaldstättersee. Während der römischen Zeit lag die Region ausserhalb der bedeutendsten städtischen Zentren, war aber durch lokale Wege und Seewege mit dem Mittelland verbunden.

Im frühen und hohen Mittelalter gehörten grosse Teile des Gebiets geistlichen und weltlichen Grundherren. Bedeutenden Besitz hatten unter anderem:

Die Herrschaftsverhältnisse waren zersplittert. Rechte an Land, Gerichtsbarkeit, Abgaben, Kirchen und Alpen konnten verschiedenen Grundherren gehören. Gleichzeitig entwickelten lokale bäuerliche und genossenschaftliche Gemeinschaften eine wachsende Fähigkeit zur Selbstorganisation.

1291 kaufte König Rudolf von Habsburg die Besitzungen des Klosters Murbach-Luzern. Dazu gehörten grundherrliche Rechte in Stans, Alpnach und Giswil. Zusammen mit weiteren Vogteirechten versuchten die Habsburger, ihre Herrschaft über die beiden Täler zu verstärken.[2]

Nach dem Tod König Albrechts I. fasste König Heinrich VII. 1309 verschiedene königliche und habsburgische Herrschaftsansprüche unter der Bezeichnung Unterwalden zusammen. Er bestätigte die Reichsfreiheit und gliederte das Gebiet in die neu geschaffene Reichsvogtei Waldstätte ein. Die Reichsvogtei umfasste auch Uri und Schwyz.

Das mittelalterliche Unterwalden war damit zunächst vor allem ein rechtlich-topografischer Herrschaftsbegriff. Eine einheitliche autonome Gemeinde oder ein Kanton Unterwalden bestand zu diesem Zeitpunkt nicht. Die eigenständigen politischen Strukturen Obwaldens und Nidwaldens entstanden erst schrittweise im 14. und 15. Jahrhundert.

Unterwalden und der Bundesbrief von 1291

Der Bundesbrief von 1291 nennt neben den Gemeinschaften von Uri und Schwyz eine Gemeinschaft der Menschen des unteren Tals. Der lateinische Wortlaut lautet communitas hominum intramontanorum vallis inferioris. Welche Bevölkerungsgruppe damit genau gemeint war, ist in der historischen Forschung nicht abschliessend geklärt.

Häufig wird die genannte Gemeinschaft mit Nidwalden beziehungsweise mit dem Gebiet um Stans gleichgesetzt. Das an der Urkunde hängende Siegel trug ursprünglich eine auf Stans bezogene Inschrift. Der Hinweis auf das obere Tal, also Obwalden, wurde offenbar später ergänzt.

Daraus entstanden unterschiedliche Deutungen:

  • Nach traditioneller Auffassung vertrat Unterwalden bereits 1291 beide Täler.
  • Ein Teil der Forschung nimmt an, dass zunächst vor allem Nidwalden beteiligt war.
  • Eine weitere Deutung geht davon aus, dass Obwalden dem Bündnis später beitrat oder erst nachträglich in die gemeinsame Überlieferung einbezogen wurde.

Im Bund von Brunnen von 1315 und in späteren eidgenössischen Bündnissen erscheinen Obwalden und Nidwalden gemeinsam als «Landleute von Unterwalden». Seit dieser Zeit ist ihre gemeinsame Stellung im Bündnissystem der Waldstätte deutlicher fassbar.[3][4]

In der traditionellen schweizerischen Geschichtsdarstellung wurde Unterwalden neben Uri und Schwyz als gleichberechtigter Gründungsort der Eidgenossenschaft dargestellt. Diese Vorstellung ist bis heute in Denkmälern, Schulbüchern, Wappenbildern und politischen Zeremonien präsent. Die moderne Geschichtswissenschaft beschreibt die Entstehung der Eidgenossenschaft dagegen als einen längeren und komplexen Prozess.

Entwicklung der beiden Landorte

Nach dem Zerfall der Reichsvogtei Waldstätte im zweiten Viertel des 14. Jahrhunderts entwickelten sich Obwalden und Nidwalden zunehmend als eigenständige politische Gemeinschaften.

In beiden Gebieten entstanden Landsgemeinden, in denen die vollberechtigten Landleute über Gesetze, Bündnisse, Steuern und die Wahl der Amtsträger entschieden. An der Spitze standen Landammänner und Räte. Die politischen Systeme waren durch lokale Genossenschaften, Kirchgemeinden, Ürten und einflussreiche Familien geprägt.

Obwalden besass sein politisches Zentrum in Sarnen. Nidwalden wurde von Stans aus verwaltet. Beide Orte verfügten über eigene Landbücher und Gerichte.

Die Trennung war jedoch nicht vollständig. Auf eidgenössischer Ebene blieb Unterwalden ein gemeinsamer Stand. Zudem bestanden gemeinsame Traditionen, Landrechte und militärische Verpflichtungen.

Unterwalden in der Alten Eidgenossenschaft

Unterwalden gehörte zu den Acht Alten Orten der Eidgenossenschaft. Der Stand beteiligte sich an Bündnissen, militärischen Unternehmungen und der Verwaltung gemeinsamer Herrschaften.

Unterwaldner Truppen nahmen unter anderem an Auseinandersetzungen gegen die Habsburger sowie an den Burgunderkriegen und den Italienischen Kriegen teil. Wie bei anderen eidgenössischen Orten waren dabei wirtschaftliche Interessen, Bündnispflichten, Beuteerwartungen und der Zugang zum Solddienst miteinander verbunden.

Die beiden Landorte beteiligten sich auch an der Verwaltung der Gemeinen Herrschaften. Die dabei erzielten Einkünfte und die Besetzung von Landvogteien mussten zwischen Obwalden und Nidwalden aufgeteilt werden.

Eine bedeutende Rolle spielte Unterwalden in der eidgenössischen Krise von 1481. Nach den Burgunderkriegen stritten die ländlichen und städtischen Orte über die Aufnahme von Freiburg und Solothurn sowie über die Verteilung von Macht und Kriegsbeute. Die Beratungen fanden in Stans statt.

Der Überlieferung zufolge trug der Obwaldner Einsiedler und Friedensstifter Niklaus von Flüe zur Beilegung des Konflikts bei. Das Ergebnis war das Stanser Verkommnis vom 22. Dezember 1481, das die inneren Beziehungen der Eidgenossenschaft ordnete und die Aufnahme Freiburgs und Solothurns ermöglichte.

Reformation und Konfession

Obwalden und Nidwalden blieben während der Reformation beim römisch-katholischen Glauben. Gemeinsam mit Uri, Schwyz, Luzern und Zug gehörten sie zu den katholischen Orten der Eidgenossenschaft.

Die Konfession prägte Politik, Bildung, Kultur und gesellschaftliches Leben über Jahrhunderte. Klöster, Wallfahrtsorte, Bruderschaften und kirchliche Feste besassen eine grosse Bedeutung. Besonders wichtig waren das Kloster Engelberg, der Wallfahrtsort Flüeli-Ranft und die Verehrung von Niklaus von Flüe.

Unterwalden beteiligte sich auf katholischer Seite an den konfessionellen Auseinandersetzungen der Eidgenossenschaft, darunter an den Kappelerkriegen und den Villmergerkriegen.

Trotz der gemeinsamen konfessionellen Ausrichtung bestanden zwischen Obwalden und Nidwalden politische und wirtschaftliche Unterschiede. Die katholische Religion bildete jedoch eine wichtige Grundlage ihrer gemeinsamen Identität innerhalb der Eidgenossenschaft.

Wirtschaft und Gesellschaft

Die traditionelle Wirtschaft Unterwaldens war durch Landwirtschaft, Viehzucht, Alpwirtschaft und Waldnutzung geprägt. Aufgrund des gebirgigen Geländes und der begrenzten Ackerflächen gewannen Viehzucht und Milchwirtschaft früh eine besondere Bedeutung.

Auf den Alpen wurden Rinder, Schafe und Ziegen gesömmert. Aus Milch entstanden Käse, Ziger und Butter. Haltbarer Hartkäse konnte über längere Strecken transportiert und auf städtischen Märkten verkauft werden.

Der Handel verlief vor allem über den Vierwaldstättersee nach Luzern. Weitere Verkehrswege führten über den Brünigpass, durch das Engelbergertal sowie in Richtung Uri und Schwyz.

Seit dem Spätmittelalter spielte der fremde Kriegsdienst eine bedeutende wirtschaftliche und gesellschaftliche Rolle. Unterwaldner Männer dienten in französischen, päpstlichen, spanischen und anderen europäischen Armeen. Führende Familien konnten durch Soldverträge, Pensionen und Offiziersstellen politischen und wirtschaftlichen Einfluss gewinnen.

Neben der Landwirtschaft bestanden Handwerksbetriebe, Sägereien, Mühlen und kleine Gewerbe. Im 18. und 19. Jahrhundert entwickelten sich Heimarbeit, Textilverarbeitung und weitere Formen der ländlichen Protoindustrialisierung.

Politische Spannungen zwischen Obwalden und Nidwalden

Die gemeinsame eidgenössische Stellung verursachte regelmässig Konflikte. Beide Landorte beanspruchten eine möglichst starke Vertretung des Standes Unterwalden.

Obwalden konnte zeitweise einen Vorrang von zwei Dritteln gegenüber einem Drittel Nidwaldens durchsetzen. Dieser Vorrang betraf unter anderem die Verteilung gemeinsamer Ämter, Einkünfte und politischen Einflusses. Nidwalden betrachtete diese Regelung wiederholt als Benachteiligung.

Streitigkeiten entstanden auch über die Frage, welcher Landort historisch älter sei und wer Unterwalden im Bundesbrief von 1291 vertreten habe. Noch im 20. Jahrhundert wurde über die Rangfolge Obwaldens und Nidwaldens bei eidgenössischen Feiern gestritten.

Die Konflikte führten jedoch nicht zu einer vollständigen Auflösung ihrer gemeinsamen Identität. Beide Landorte betrachteten sich zugleich als selbstständig und als Teile Unterwaldens.

Helvetische Republik

Mit dem französischen Einmarsch von 1798 brach die Alte Eidgenossenschaft zusammen. Die Helvetische Republik schaffte die Souveränität der alten Orte ab und errichtete einen zentralistischen Einheitsstaat.

Obwalden und Nidwalden wurden zusammen mit Uri, Schwyz, Zug und Engelberg in den Kanton Waldstätten eingegliedert. Obwalden bildete hauptsächlich den Distrikt Sarnen. Nidwalden und Engelberg wurden zum Distrikt Stans zusammengefasst.

Obwalden nahm die neue Verfassung nach anfänglichem Widerstand an. Nidwalden lehnte sie dagegen entschieden ab. Der Widerstand wurde von religiösen, politischen und föderalistischen Motiven getragen.

Am 9. September 1798 griffen französische Truppen Nidwalden an. Bei den Kämpfen und anschliessenden Gewalttaten kamen zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner sowie französische Soldaten ums Leben. Dörfer und Häuser wurden zerstört. Der sogenannte Franzoseneinfall in Nidwalden hinterliess ein tiefes kollektives Trauma.

Die Ereignisse verstärkten in Nidwalden die Ablehnung zentralistischer Staatsordnungen und prägten die politische Kultur des Kantons bis weit ins 19. Jahrhundert.

Mediation und endgültige Gleichstellung

Die Mediationsakte von 1803 beendete die Helvetische Republik und stellte die kantonale Selbstständigkeit in veränderter Form wieder her.

Obwalden und Nidwalden wurden als zwei getrennte Halbkantone anerkannt. Die offizielle Bezeichnung lautete:

  • Unterwalden ob dem Wald;
  • Unterwalden nid dem Wald.

Die Mediationsakte beseitigte den früheren Zweidrittelsvorrang Obwaldens und stellte beide Landesteile rechtlich gleich. Jeder Halbkanton erhielt eigene Behörden und eine eigene verfassungsrechtliche Stellung. Zugleich blieben sie in bestimmten eidgenössischen Fragen durch ihre halben Stimmen miteinander verbunden.[5]

Engelberg wurde 1803 Nidwalden zugeteilt. Diese Verbindung bestand bis 1815.

Engelberg und die Neuordnung von 1815

Das Engelbergertal hatte vor 1798 eine besondere Stellung. Das Kloster Engelberg übte dort geistliche und weltliche Herrschaftsrechte aus. Die Talschaft gehörte daher nicht zum ursprünglichen Kerngebiet Unterwaldens.

Während der Helvetischen Republik bildeten Nidwalden und Engelberg gemeinsam den Distrikt Stans. Die Mediationsakte von 1803 ordnete Engelberg dem Halbkanton Nidwalden zu.

Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft verweigerte Nidwalden zunächst die Anerkennung des Bundesvertrags von 1815. Nidwalden versuchte, zur alten Ordnung zurückzukehren und einen engeren Bund mit Uri und Schwyz wiederherzustellen.

Engelberg und die Nidwaldner Gemeinde Hergiswil widersetzten sich dieser Politik. Nach dem Einmarsch eidgenössischer Truppen lenkte Nidwalden im August 1815 ein. Engelberg wurde daraufhin dem Halbkanton Obwalden angeschlossen. Seitdem bildet das Engelbergertal eine vom übrigen Obwaldner Kantonsgebiet getrennte Exklave.[6]

Unterwalden im Bundesstaat von 1848

Mit der Bundesverfassung von 1848 entstand der moderne schweizerische Bundesstaat. Obwalden und Nidwalden wurden als Halbkantone aufgenommen.

Jeder der beiden Halbkantone erhielt:

  • einen eigenen Wahlkreis für den Nationalrat;
  • ein Mitglied im Ständerat;
  • eine halbe Standesstimme bei Volksabstimmungen mit Ständemehr;
  • eigene kantonale Behörden und Verfassungen.

Die Bezeichnungen Unterwalden ob dem Wald und Unterwalden nid dem Wald blieben im Bundesrecht bis zum Ende des 20. Jahrhunderts gebräuchlich.

Die beiden Halbkantone gehörten politisch und konfessionell zu den konservativen Teilen der Schweiz. Beide waren Mitglieder des Sonderbunds und standen 1847 im Sonderbundskrieg auf der Seite der katholisch-konservativen Kantone. Nach der Niederlage des Sonderbunds akzeptierten sie den neuen Bundesstaat.

Abschaffung des Begriffs Halbkanton

Die totalrevidierte Bundesverfassung von 1999 verzichtete auf den Begriff «Halbkanton». Seither werden Obwalden und Nidwalden wie alle anderen Gliedstaaten offiziell als Kantone bezeichnet.

Die verfassungsrechtlichen Besonderheiten blieben jedoch bestehen. Nach Artikel 142 der Bundesverfassung besitzen Obwalden und Nidwalden je eine halbe Standesstimme. Nach Artikel 150 wählen beide Kantone je ein Mitglied des Ständerats. Die übrigen Kantone wählen mit Ausnahme der ebenfalls historisch geteilten Kantone Basel und Appenzell je zwei Mitglieder.[7]

Die moderne staatsrechtliche Ordnung kennt deshalb keinen Kanton Unterwalden mehr. Obwalden und Nidwalden sind eigenständige Kantone mit gleichrangiger Stellung im Bundesstaat.

Die Nidwaldner Kantonsverfassung verwendet weiterhin die historische Bezeichnung «Kanton Unterwalden nid dem Wald». Im allgemeinen und bundesrechtlichen Sprachgebrauch wird dagegen die Kurzform Nidwalden verwendet.

Landsgemeinden

Die Landsgemeinde war in beiden Teilen Unterwaldens das wichtigste politische Organ. Die stimmberechtigten Männer versammelten sich unter freiem Himmel, um Amtsträger zu wählen und über Gesetze, Steuern und wichtige politische Geschäfte zu entscheiden.

Obwalden und Nidwalden hielten getrennte Landsgemeinden ab. Eine dauerhafte gemeinsame Landsgemeinde für ganz Unterwalden bestand nicht.

Die Entwicklung der direkten Demokratie verlief in beiden Kantonen unterschiedlich. Obwalden schränkte die Befugnisse der Landsgemeinde im 20. Jahrhundert schrittweise ein und schaffte sie 1998 ab. Nidwalden hatte seine Landsgemeinde bereits 1996 aufgehoben.

Seither finden kantonale Abstimmungen und Wahlen in beiden Kantonen an der Urne statt.

Wappen und Fahnen

Obwalden und Nidwalden besitzen unterschiedliche Wappen und Fahnen. Diese spiegeln ihre getrennte politische Entwicklung wider.

Das Obwaldner Wappen zeigt einen waagrecht in Rot und Silber geteilten Schild mit einem Schlüssel in gewechselten Farben. Das Nidwaldner Wappen zeigt auf rotem Grund einen silbernen Doppelschlüssel.

Der Schlüssel verweist auf den heiligen Petrus, den Patron der Kirche von Stans. Die Entwicklung der Schlüsselzeichen ist mit mittelalterlichen Feldzeichen, päpstlichen Privilegien und späteren heraldischen Deutungen verbunden.

Auf eidgenössischen Darstellungen wurden die Wappen Obwaldens und Nidwaldens teilweise gemeinsam verwendet, um den historischen Stand Unterwalden darzustellen. Ein einziges, allgemein verbindliches modernes Kantonswappen Unterwaldens existiert jedoch nicht.

Befreiungstradition und nationale Erinnerung

Unterwalden nimmt in der schweizerischen Befreiungstradition eine zentrale Stellung ein. Gemeinsam mit Uri und Schwyz erscheint es in Erzählungen über den Rütlischwur, den Bundesbrief von 1291 und den Kampf gegen habsburgische Vögte.

Mehrere Orte der nationalen Erinnerung liegen in Obwalden und Nidwalden. Dazu gehören:

  • das Weisse Buch von Sarnen, eine wichtige Quelle der Tellüberlieferung;
  • das Melchi bei Sachseln, das in der Befreiungssage mit dem Bauern im Melchi verbunden wird;
  • Flüeli-Ranft als Wirkungsort von Niklaus von Flüe;
  • Stans als Ort des Stanser Verkommnisses;
  • das Winkelrieddenkmal in Stans.

Der Nidwaldner Arnold von Winkelried soll der Überlieferung zufolge in der Schlacht bei Sempach von 1386 die gegnerischen Lanzen ergriffen und den Eidgenossen eine Bresche geöffnet haben. Historische Belege für diese Tat fehlen, doch entwickelte sich Winkelried im 19. Jahrhundert zu einer bedeutenden nationalen Symbolfigur.

Die Befreiungstraditionen vermischen historische Ereignisse, spätere Chroniken, politische Deutungen und Legenden. Sie sind dennoch von grosser Bedeutung für das Selbstverständnis der Region und der gesamten Schweiz.

Gemeinsame Identität in der Gegenwart

Obwohl Unterwalden keine politische Einheit mehr bildet, ist die Bezeichnung im regionalen Sprachgebrauch lebendig geblieben. Sie wird für das gemeinsame Gebiet Obwaldens und Nidwaldens sowie für interkantonale Organisationen, kulturelle Veranstaltungen, Vereine und Unternehmen verwendet.

Das Adjektiv unterwaldnerisch bezeichnet Dinge, die beide Kantone betreffen. Daneben werden die Formen Obwaldner und Nidwaldner verwendet, wenn nur einer der beiden Kantone gemeint ist.

Obwalden und Nidwalden arbeiten in verschiedenen Bereichen zusammen. Dazu gehören unter anderem:

  • Informatik und Verwaltungsdienstleistungen;
  • Verkehrssicherheit;
  • Bildungs- und Kulturprojekte;
  • Gesundheitsversorgung;
  • Polizeiliche und rettungsdienstliche Kooperation;
  • regionale Wirtschafts- und Tourismusförderung;
  • Medien und Verbände.

Trotz dieser Zusammenarbeit besitzen beide Kantone ein ausgeprägtes eigenes politisches und kulturelles Selbstverständnis. Eine Wiedervereinigung zu einem Kanton Unterwalden steht nicht ernsthaft auf der politischen Tagesordnung.

Bedeutung

Unterwalden ist ein charakteristisches Beispiel für die komplexe Entstehung der schweizerischen Kantonsordnung. Die Region zeigt, dass die Alte Eidgenossenschaft nicht aus einheitlich aufgebauten Staaten bestand. Unterschiedliche Städte, Täler, Länderorte, Herrschaften und Bündnispartner waren durch individuelle Rechte und Verträge miteinander verbunden.

Die Geschichte Unterwaldens erklärt zugleich die heutige Stellung Obwaldens und Nidwaldens im Bundesstaat. Ihre je halbe Standesstimme und die reduzierte Vertretung im Ständerat sind keine Folge ihrer Grösse oder Bevölkerungszahl, sondern gehen auf die mittelalterliche Teilung der gemeinsamen Stimme Unterwaldens zurück.

Der Begriff verbindet damit historische Landschaft, politische Tradition und moderne regionale Identität. Er erinnert an die gemeinsamen Ursprünge Obwaldens und Nidwaldens, ohne ihre seit Jahrhunderten bestehende Eigenständigkeit aufzuheben.

Zeittafel

Wichtige Ereignisse in der Geschichte Unterwaldens
Zeitraum oder Jahr Ereignis
12. Jahrhundert Die lateinische Bezeichnung inter silvas erscheint für Besitzungen in der Region.
1291 Der Bundesbrief nennt neben Uri und Schwyz eine Gemeinschaft des unteren Tals; ihre genaue Zuordnung ist in der Forschung umstritten.
1291 König Rudolf von Habsburg erwirbt Rechte des Klosters Murbach-Luzern in den Tälern.
1309 König Heinrich VII. bestätigt Unterwalden die Reichsfreiheit und gliedert es in die Reichsvogtei Waldstätte ein.
1315 Obwalden und Nidwalden erscheinen im Bund von Brunnen gemeinsam als Landleute von Unterwalden.
14.–15. Jahrhundert Obwalden und Nidwalden entwickeln sich zu weitgehend eigenständigen Landorten.
1481 Abschluss des Stanser Verkommnisses in Stans.
1520er-Jahre Obwalden und Nidwalden bleiben während der Reformation katholisch.
1798 Auflösung der Alten Eidgenossenschaft; Eingliederung in den helvetischen Kanton Waldstätten.
9. September 1798 Französische Truppen schlagen den Nidwaldner Widerstand gewaltsam nieder.
1803 Die Mediationsakte anerkennt Obwalden und Nidwalden als gleichberechtigte Halbkantone.
1815 Engelberg wird von Nidwalden getrennt und Obwalden angeschlossen.
1847 Obwalden und Nidwalden kämpfen im Sonderbundskrieg auf der Seite des Sonderbunds.
1848 Aufnahme beider Halbkantone in den schweizerischen Bundesstaat.
1996 Abschaffung der Nidwaldner Landsgemeinde.
1998 Abschaffung der Obwaldner Landsgemeinde.
1999 Die neue Bundesverfassung ersetzt die Bezeichnungen Unterwalden ob dem Wald und Unterwalden nid dem Wald durch Obwalden und Nidwalden und verzichtet auf den Begriff Halbkanton.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Unterwalden, in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 23. Juli 2026.
  2. 2,0 2,1 Unterwalden, Ob- und Nidwalden, Staatsarchiv Nidwalden, abgerufen am 23. Juli 2026.
  3. Nidwalden, in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 23. Juli 2026.
  4. Nidwalden und der Bundesbrief von 1291, Staatsarchiv Nidwalden, abgerufen am 23. Juli 2026.
  5. Obwalden, in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 23. Juli 2026.
  6. Nidwalden und Engelberg, Staatsarchiv Nidwalden, abgerufen am 23. Juli 2026.
  7. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Artikel 142 und 150, Fedlex, abgerufen am 23. Juli 2026.