Schweizerische Nationalbank

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Schweizerische Nationalbank
Abkürzung SNB
Französischer Name Banque nationale suisse
Italienischer Name Banca nazionale svizzera
Rätoromanischer Name Banca naziunala svizra
Institutionstyp Zentralbank der Schweiz
Rechtsform Spezialgesetzliche Aktiengesellschaft nach Bundesrecht
Gesetzliche Grundlage Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Nationalbankgesetz
Gründung 1905
Aufnahme des Geschäftsbetriebs 20. Juni 1907
Sitze Bern und Zürich
Ausländische Niederlassung Singapur
Währung Schweizer Franken
Währungscode CHF
Präsident des Direktoriums Martin Schlegel
Vizepräsident des Direktoriums Antoine Martin
Weiteres Direktoriumsmitglied Petra Tschudin
Präsidentin des Bankrats Barbara Janom Steiner
Aktienkapital 25 Millionen Franken
Aktien 100'000 Namenaktien zu nominal 250 Franken
Börsenkotierung SIX Swiss Exchange
Website www.snb.ch

Die Schweizerische Nationalbank, kurz SNB, ist die Zentralbank der Schweiz. Sie führt als unabhängige Institution die Geld- und Währungspolitik des Landes. Ihr vorrangiger gesetzlicher Auftrag besteht darin, die Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Nationalbank muss sich am Gesamtinteresse der Schweiz und nicht an den Interessen einzelner Regionen, Wirtschaftsbranchen, Unternehmen oder Aktionäre orientieren.[1]

Die SNB besitzt das ausschliessliche Recht, schweizerische Banknoten auszugeben. Sie versorgt den Schweizerfranken-Geldmarkt mit Liquidität, verwaltet die Währungsreserven, erleichtert und sichert den bargeldlosen Zahlungsverkehr, trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei und wirkt als Bankier des Bundes. Zudem erstellt sie umfangreiche Statistiken über Banken, Finanzmärkte und die schweizerischen Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland.

Eine Besonderheit der Nationalbank ist ihre Rechtsform. Sie ist weder eine gewöhnliche Bundesbehörde noch ein privates Geschäftsunternehmen, sondern eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft nach Bundesrecht. Ihre Aktien werden an der SIX Swiss Exchange gehandelt. Rund 55 Prozent des Aktienkapitals befinden sich im Besitz der öffentlichen Hand, insbesondere von Kantonen und Kantonalbanken. Der Bund besitzt keine Aktien.[2]

Die Nationalbank besitzt zwei rechtlich gleichwertige Sitze in Bern und Zürich. Das I. und das III. Departement befinden sich hauptsächlich in Zürich, das II. Departement in Bern. Seit 2013 unterhält die SNB zudem eine Niederlassung in Singapur, die vor allem der Beobachtung der asiatischen Finanzmärkte und der Bewirtschaftung eines Teils der Währungsreserven dient.

Name und Sprachen

Die Bezeichnung der Nationalbank wird in den vier Landessprachen der Schweiz verwendet.

Namen in den Landessprachen
Sprache Bezeichnung Abkürzung
Deutsch Schweizerische Nationalbank SNB
Französisch Banque nationale suisse BNS
Italienisch Banca nazionale svizzera BNS
Rätoromanisch Banca naziunala svizra BNS

Auf den Banknoten, in amtlichen Publikationen und im Erscheinungsbild der Institution werden mehrere Sprachfassungen verwendet. Im internationalen Verkehr tritt sie auf Englisch als Swiss National Bank auf.

Vorgeschichte

Schweizer Franken und kantonale Notenbanken

Nach der Gründung des schweizerischen Bundesstaats von 1848 wurde 1850 der Schweizer Franken als einheitliche Landeswährung eingeführt. Das Münzwesen ging in die Zuständigkeit des Bundes über.

Die Ausgabe von Banknoten blieb dagegen zunächst privaten und kantonalen Banken überlassen. Im 19. Jahrhundert bestanden zahlreiche sogenannte Emissionsbanken, die eigene Noten in Umlauf brachten.

Die Banknoten unterschieden sich hinsichtlich Gestaltung, Stückelung und wirtschaftlicher Vertrauenswürdigkeit. Zwar versuchte der Bund, die Notenausgabe durch das Banknotengesetz von 1881 stärker zu vereinheitlichen, doch fehlte weiterhin eine zentrale Institution für die Geld- und Währungspolitik.

Wirtschaftskrisen und der wachsende nationale Zahlungsverkehr verstärkten die Forderung nach einer zentralen Notenbank.

Verfassungsgrundlage

1880 scheiterte eine erste Verfassungsvorlage für ein ausschliessliches Banknotenmonopol des Bundes in der Volksabstimmung.

Am 18. Oktober 1891 nahmen Volk und Stände einen neuen Verfassungsartikel an. Dieser übertrug dem Bund das ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Banknoten.

Umstritten blieb, ob die künftige Zentralbank als reine Staatsbank oder als Aktiengesellschaft mit Beteiligung von Kantonen und Privaten organisiert werden sollte.

Ein Staatsbankprojekt wurde 1897 in einer Volksabstimmung abgelehnt. In der Folge entstand ein Kompromiss: Die Nationalbank wurde als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft gegründet, erhielt aber einen öffentlichen Auftrag und wurde der Mitwirkung und Aufsicht des Bundes unterstellt.

Gründung

Die Bundesversammlung verabschiedete am 6. Oktober 1905 das erste Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank. Das Gesetz trat am 16. Januar 1906 in Kraft.

Die konstituierende Generalversammlung fand 1906 statt. Am 20. Juni 1907 nahm die Nationalbank ihren Geschäftsbetrieb auf.[3]

Mit der Eröffnung der SNB verloren die bisherigen Emissionsbanken schrittweise ihr Recht, eigene Banknoten herauszugeben. Die Nationalbank übernahm das Notenmonopol und schuf eine einheitliche Versorgung des Landes mit Banknoten.

Die Hauptsitze wurden auf Bern und Zürich verteilt. Damit wurde ein politischer Ausgleich zwischen der Bundesstadt und dem bedeutendsten Finanzplatz des Landes geschaffen.

Gesetzlicher Auftrag

Der Auftrag der Nationalbank ist in Artikel 99 der Bundesverfassung und im Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank geregelt.

Nach Artikel 5 des Nationalbankgesetzes führt die SNB die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Sie gewährleistet die Preisstabilität und trägt dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung.

In diesem Rahmen hat sie insbesondere folgende Aufgaben:

Gesetzliche Hauptaufgaben
Aufgabenbereich Inhalt
Geldpolitik Versorgung des Schweizerfranken-Geldmarkts mit Liquidität und Beeinflussung der monetären Bedingungen
Bargeld Gewährleistung der Versorgung des Landes mit Banknoten und Verteilung der benötigten Umlaufmünzen
Zahlungsverkehr Erleichterung und Sicherung des Funktionierens bargeldloser Zahlungssysteme
Währungsreserven Verwaltung ausreichender Währungsreserven
Finanzstabilität Beitrag zur Stabilität des schweizerischen Finanzsystems
Dienstleistungen für den Bund Abwicklung von Zahlungen, Wertpapiergeschäften und weiteren Bankdienstleistungen für die Eidgenossenschaft
Statistik Erhebung und Veröffentlichung von Daten für Geldpolitik, Finanzstabilität und Aussenwirtschaft

Die Nationalbank besitzt keinen allgemeinen Auftrag zur Förderung bestimmter Unternehmen oder Branchen. Sie darf auch keine Staatsausgaben direkt finanzieren.

Unabhängigkeit

Die Unabhängigkeit der SNB ist in der Bundesverfassung verankert und im Nationalbankgesetz konkretisiert.

Bei der Erfüllung ihrer geld- und währungspolitischen Aufgaben dürfen die Nationalbank und ihre Organe keine Weisungen des Bundesrats, der Bundesversammlung oder anderer Stellen entgegennehmen.

Die Unabhängigkeit umfasst mehrere Bereiche:

  • funktionelle Unabhängigkeit bei geldpolitischen Entscheiden;
  • institutionelle Unabhängigkeit gegenüber Regierung und Verwaltung;
  • finanzielle Unabhängigkeit durch eine eigene Bilanz und eigenes Eigenkapital;
  • personelle Unabhängigkeit durch feste Amtszeiten der Direktoriumsmitglieder.

Die Unabhängigkeit bedeutet nicht, dass die SNB ausserhalb demokratischer und rechtlicher Kontrolle steht. Sie ist an Verfassung und Gesetz gebunden und muss Rechenschaft über ihre Tätigkeit ablegen.

Rechenschaftspflicht

Als Gegenstück zur Unabhängigkeit besitzt die Nationalbank eine umfassende Informations- und Rechenschaftspflicht.

Sie erläutert ihre Geldpolitik regelmässig gegenüber der Öffentlichkeit und veröffentlicht unter anderem:

  • geldpolitische Lagebeurteilungen;
  • Inflationsprognosen;
  • Geschäftsberichte;
  • Zwischenberichte;
  • Finanzstabilitätsberichte;
  • statistische Daten;
  • Referate und Forschungsergebnisse.

Das Direktorium legt der Bundesversammlung jährlich einen Rechenschaftsbericht vor. Zudem erörtert die SNB mit dem Bundesrat regelmässig die Wirtschaftslage, die Geldpolitik und aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik.

Die Geschäftsführung und die Jahresrechnung werden durch den Bankrat, die Revisionsstelle und die zuständigen staatlichen Organe kontrolliert.

Preisstabilität

Preisstabilität ist das zentrale Ziel der schweizerischen Geldpolitik.

Die SNB versteht darunter eine jährliche Teuerungsrate zwischen null und zwei Prozent, gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise. Auch anhaltend sinkende Preise können die Preisstabilität gefährden, da eine Deflation Konsum und Investitionen schwächen und die reale Schuldenlast erhöhen kann.[4]

Die Nationalbank strebt nicht an, die Inflation in jedem einzelnen Monat oder Quartal punktgenau zu steuern. Geldpolitische Massnahmen wirken mit zeitlicher Verzögerung. Entscheidend ist deshalb die mittelfristige Entwicklung.

Stabile Preise erleichtern wirtschaftliche Entscheidungen, erhalten die Kaufkraft des Geldes und verhindern eine willkürliche Umverteilung zwischen Schuldnern, Gläubigern, Sparern und Arbeitnehmenden.

Geldpolitisches Konzept

Das geldpolitische Konzept der SNB besteht aus drei Elementen:

Elemente des geldpolitischen Konzepts
Element Bedeutung
Definition der Preisstabilität Inflation zwischen 0 und 2 Prozent pro Jahr
Bedingte Inflationsprognose Prognose der Preisentwicklung unter der Annahme eines über den Prognosezeitraum unveränderten SNB-Leitzinses
Umsetzung der Geldpolitik Beeinflussung der Geldmarktbedingungen durch den SNB-Leitzins und weitere Instrumente

Die bedingte Inflationsprognose erstreckt sich über drei Jahre. Sie dient als wichtiger Indikator dafür, ob der gegenwärtige geldpolitische Kurs mit der mittelfristigen Preisstabilität vereinbar ist.

Geldpolitische Entscheide werden grundsätzlich vierteljährlich im Rahmen einer Lagebeurteilung bekannt gegeben. Die SNB kann bei ausserordentlichen Entwicklungen auch zwischen den regulären Terminen handeln.

Geldpolitische Instrumente

SNB-Leitzins

Der SNB-Leitzins ist seit 2019 das wichtigste Signal für die Ausrichtung der Geldpolitik.

Die Nationalbank strebt an, die kurzfristigen besicherten Geldmarktzinssätze in Franken nahe beim SNB-Leitzins zu halten. Ein wichtiger Referenzsatz ist der Swiss Average Rate Overnight, kurz SARON.

Eine Erhöhung des Leitzinses verteuert in der Regel Kredite und dämpft Nachfrage und Inflation. Eine Senkung erleichtert die Finanzierung und kann Konsum, Investitionen und Wirtschaftstätigkeit stützen.

Offenmarktgeschäfte

Die SNB kann Wertpapiere kaufen oder verkaufen, befristete Repo-Geschäfte abschliessen und eigene Schuldverschreibungen, sogenannte SNB Bills, ausgeben.

Mit diesen Geschäften beeinflusst sie die Liquidität im Bankensystem und die kurzfristigen Geldmarktzinsen.

Verzinsung von Sichtguthaben

Banken und andere berechtigte Finanzmarktteilnehmer unterhalten Sichtguthaben bei der Nationalbank.

Die SNB kann diese Guthaben verzinsen oder mit einem negativen Zins belasten. Zwischen 2015 und 2022 wandte sie einen Negativzins an, um Anlagen in Schweizer Franken weniger attraktiv zu machen und dem Aufwertungsdruck auf den Franken entgegenzuwirken.

Devisenmarktinterventionen

Die Nationalbank kann Fremdwährungen gegen Franken kaufen oder verkaufen.

Devisenkäufe erhöhen in der Regel das Angebot an Franken und können einer starken Aufwertung entgegenwirken. Devisenverkäufe können bei Bedarf zur Straffung der monetären Bedingungen beitragen.

Interventionen am Devisenmarkt führten insbesondere seit der internationalen Finanzkrise zu einem starken Anstieg der Währungsreserven und der Bilanzsumme.

Liquiditätshilfe

In ausserordentlichen Situationen kann die SNB Banken gegen ausreichende Sicherheiten Liquidität zur Verfügung stellen.

Eine solche Unterstützung soll vorübergehende Liquiditätsengpässe überbrücken und die Stabilität des Finanzsystems schützen. Sie darf nicht dazu dienen, dauerhaft zahlungsunfähige Institute künstlich weiterzuführen.

Schweizer Franken

Der Schweizer Franken ist die gesetzliche Währung der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Er wird zudem in der italienischen Exklave Campione d’Italia teilweise verwendet.

Der Franken gilt international als vergleichsweise stabile Währung und wird in Krisenzeiten häufig als sicherer Anlagewert gesucht.

Diese Funktion als sogenannte Fluchtwährung kann zu einer starken Aufwertung führen. Ein übermässig starker Franken verbilligt zwar Importe, erschwert aber die Wettbewerbsfähigkeit exportorientierter Unternehmen und kann den Preisdruck stark vermindern.

Die Wechselkursentwicklung spielt deshalb für die Geldpolitik der kleinen, international stark verflochtenen Schweizer Volkswirtschaft eine besonders wichtige Rolle.

Bargeldversorgung

Banknotenmonopol

Nur die Schweizerische Nationalbank besitzt das Recht, schweizerische Banknoten auszugeben.

Sie bestimmt in Abstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben:

  • Stückelung;
  • Gestaltung;
  • Sicherheitsmerkmale;
  • Produktionsmenge;
  • Zeitpunkt der Ausgabe und des Rückrufs.

Die Banknoten werden im Auftrag der SNB von der Orell Füssli Sicherheitsdruck AG hergestellt.

Münzen

Die Schweizer Münzen werden vom Bund durch die Eidgenössische Münzstätte Swissmint ausgegeben.

Die Nationalbank führt die benötigten Münzen dem Zahlungsverkehr zu und nimmt überschüssige oder abgenutzte Münzen zurück.

Banknotenserien

Seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit gab die SNB mehrere Banknotenserien heraus.

Die neunte Banknotenserie wurde zwischen 2016 und 2019 schrittweise eingeführt. Sie besteht aus Noten zu 10, 20, 50, 100, 200 und 1000 Franken.

Das gestalterische Grundthema lautet «Die vielseitige Schweiz». Jede Stückelung stellt eine für die Schweiz charakteristische Seite dar:

Themen der neunten Banknotenserie
Nennwert Grundthema
10 Franken Die organisierende Seite der Schweiz
20 Franken Die kreative Seite der Schweiz
50 Franken Die erlebnisreiche Seite der Schweiz
100 Franken Die humanitäre Seite der Schweiz
200 Franken Die wissenschaftliche Seite der Schweiz
1000 Franken Die kommunikative Seite der Schweiz

Die Banknoten besitzen zahlreiche optische, haptische und maschinenlesbare Sicherheitsmerkmale.

2026 bestimmte die SNB nach einem Gestaltungswettbewerb die Grundlage für eine künftige Banknotenserie. Deren Thema lautet «Die Schweiz und ihre Höhenlagen». Die neunte Serie bleibt bis zur Einführung einer neuen Serie gesetzliches Zahlungsmittel.[5]

Umtausch zurückgerufener Banknoten

Seit einer Gesetzesänderung können zurückgerufene Banknoten früherer Serien zeitlich unbeschränkt bei der Nationalbank zum vollen Nennwert umgetauscht werden.

Der Umtausch ist bei den Kassenstellen der SNB in Bern und Zürich sowie bei bestimmten Agenturen möglich.

Bargeldloser Zahlungsverkehr

Die Nationalbank hat den Auftrag, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern.

Eine zentrale Rolle spielt das Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing, kurz SIC. Über dieses System werden Zahlungen zwischen Banken und weiteren Finanzmarktteilnehmern in Zentralbankgeld abgewickelt.

Die Girokonten der Teilnehmer werden bei der SNB geführt. Zahlungen gelten nach der Belastung und Gutschrift in Zentralbankgeld als endgültig abgewickelt.

Zu den Aufgaben der SNB im SIC-System gehören:

  • Festlegung der Teilnahmebedingungen;
  • Führung der Abwicklungskonten;
  • Bereitstellung von Liquidität;
  • Erlass der Abwicklungsregeln;
  • Steuerung des Tagesablaufs;
  • Organisation des Krisenmanagements.

Die technische Plattform wird im Auftrag der SNB durch die SIC AG betrieben, die zur SIX Group gehört.[6]

Währungsreserven

Die Nationalbank hält Währungsreserven, um jederzeit geld- und währungspolitisch handlungsfähig zu bleiben.

Die Reserven bestehen hauptsächlich aus:

  • Fremdwährungsanlagen;
  • Gold;
  • Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds;
  • Reservepositionen beim Internationalen Währungsfonds;
  • Zahlungsmitteln in verschiedenen Währungen.

Die Devisenanlagen werden breit über Währungen, Staaten, Unternehmensanleihen und Aktienmärkte verteilt.

Bei der Anlage gelten die Kriterien Sicherheit, Liquidität und Ertrag. Die geld- und währungspolitische Verwendbarkeit besitzt Vorrang vor der Erzielung einer möglichst hohen Rendite.

Die SNB gehört aufgrund ihrer hohen Währungsreserven zu den grössten institutionellen Anlegern der Welt. Wechselkurs- und Kursschwankungen können deshalb zu sehr hohen Jahresgewinnen oder -verlusten führen.

Goldreserven

Gold spielte bei der Gründung der Nationalbank und im früheren Goldstandard eine zentrale Rolle.

Das Nationalbankgesetz von 1905 schrieb zunächst eine teilweise Golddeckung der ausgegebenen Banknoten vor. Mit dem Ende der festen Bindung des Frankens an Gold verlor diese Funktion an Bedeutung.

Die SNB hält weiterhin einen bedeutenden Goldbestand als Teil ihrer Währungsreserven.

Nach Volksabstimmungen und gesetzlichen Änderungen verkaufte sie zwischen 2000 und 2005 einen Teil des damals nicht mehr für geldpolitische Zwecke benötigten Goldbestands. Der Erlös wurde zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund verteilt.

Die 2014 zur Abstimmung gelangte Goldinitiative verlangte unter anderem einen deutlich höheren Mindestanteil von Gold an den Aktiven der SNB und ein Verkaufsverbot. Volk und Stände lehnten die Initiative ab.

Finanzstabilität

Die Nationalbank trägt zur Stabilität des schweizerischen Finanzsystems bei.

Ein stabiles Finanzsystem muss auch bei schweren Störungen seine wichtigsten Aufgaben erfüllen können. Dazu gehören Zahlungsverkehr, Kreditvergabe, Einlagenverwaltung und Kapitalvermittlung.

Die SNB:

  • analysiert Risiken im Bankensystem;
  • veröffentlicht jährlich einen Finanzstabilitätsbericht;
  • überwacht systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen;
  • wirkt an der Ausgestaltung besonderer Anforderungen für systemrelevante Banken mit;
  • kann dem Bundesrat die Aktivierung oder Anpassung des antizyklischen Kapitalpuffers beantragen;
  • stellt in Krisensituationen unter bestimmten Bedingungen Liquidität bereit.

Die Finanzmarktaufsicht über einzelne Banken liegt hauptsächlich bei der FINMA. SNB und FINMA besitzen unterschiedliche, aber miteinander verbundene Aufgaben.

Rolle in Finanzkrisen

UBS-Stabilisierungsfonds

Während der internationalen Finanzkrise von 2008 geriet die UBS wegen hoher Verluste auf amerikanischen Hypothekenpapieren unter Druck.

Die Nationalbank errichtete einen Stabilisierungsfonds, der problematische Vermögenswerte der UBS übernahm. Die Massnahme sollte einen ungeordneten Zusammenbruch der Grossbank und schwere Schäden für die Schweizer Volkswirtschaft verhindern.

Der Fonds konnte später mit Gewinn beendet werden. Die letzten Beteiligungen wurden 2013 veräussert.

Corona-Pandemie

Im März 2020 führte die SNB die SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität ein.

Banken konnten Kredite, die im Rahmen der Bürgschaftsprogramme des Bundes vergeben wurden, als Sicherheit verwenden und dafür Liquidität bei der Nationalbank beziehen.

Die Massnahme unterstützte die rasche Kreditversorgung von Unternehmen während der pandemiebedingten Wirtschaftseinschränkungen.

Krise der Credit Suisse

Im März 2023 geriet die Credit Suisse in eine schwere Vertrauens- und Liquiditätskrise.

Die Nationalbank stellte umfangreiche Liquiditätshilfen bereit. Gemeinsam mit dem Bund und der FINMA unterstützte sie die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS.

Die Behörden begründeten das Vorgehen mit der ausserordentlichen Situation und den möglichen Folgen eines ungeordneten Zusammenbruchs für die schweizerische und internationale Finanzstabilität.

Die Ereignisse führten zu politischen Diskussionen über Bankenregulierung, Liquiditätsversorgung, staatliche Garantien und die künftige Ausgestaltung der Regeln für systemrelevante Banken.

Dienstleistungen für den Bund

Die Nationalbank wirkt als Bankier des Bundes.

Sie übernimmt unter anderem:

  • Abwicklung von Zahlungen;
  • Führung von Konten;
  • Ausgabe von Geldmarktbuchforderungen;
  • Durchführung von Auktionen für Bundesanleihen;
  • Verwahrung von Wertpapieren;
  • Ausführung von Devisengeschäften.

Die SNB ist bei diesen Dienstleistungen an ihre gesetzliche Unabhängigkeit gebunden.

Sie darf dem Bund keine direkten Kredite gewähren und keine neu ausgegebenen Schuldtitel von Bund, Kantonen oder Gemeinden unmittelbar aus der Emission erwerben. Damit soll eine direkte Finanzierung staatlicher Ausgaben durch Geldschöpfung verhindert werden.

Statistik und Forschung

Die Nationalbank erhebt statistische Daten, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt.

Dazu gehören Statistiken über:

  • Banken;
  • Geld- und Kapitalmärkte;
  • Zinssätze;
  • Kreditvergabe;
  • Zahlungsverkehr;
  • Direktinvestitionen;
  • Zahlungsbilanz;
  • Auslandvermögen;
  • Devisenreserven;
  • Finanzmarktinfrastrukturen.

Die Daten werden im Datenportal der SNB und in regelmässigen Publikationen veröffentlicht.

Die Forschungstätigkeit konzentriert sich auf Geldpolitik, Inflation, Konjunktur, Finanzmärkte, Finanzstabilität, Zahlungsverkehr und internationale Währungsfragen.

Internationale Zusammenarbeit

Die Schweiz ist stark in die internationale Wirtschafts- und Finanzordnung eingebunden. Die Nationalbank arbeitet deshalb mit ausländischen Zentralbanken und internationalen Organisationen zusammen.

Zu den wichtigsten Institutionen gehören:

Die SNB vertritt die Schweiz in verschiedenen internationalen Gremien gemeinsam mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der FINMA.

Seit 2013 betreibt sie eine Niederlassung in Singapur. Zudem unterhält sie ein Büro in Washington zur Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank.

Rechtsform und Eigentum

Die Nationalbank ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft.

Das Aktienkapital beträgt 25 Millionen Franken und ist in 100'000 Namenaktien mit einem Nennwert von je 250 Franken eingeteilt.

Die Aktien werden an der SIX Swiss Exchange unter dem Valorensymbol SNBN gehandelt.

Rund 55 Prozent des Aktienkapitals befinden sich im Besitz von Kantonen, Kantonalbanken und weiteren öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Die übrigen Aktien gehören grösstenteils privaten Aktionärinnen und Aktionären.

Der Bund hält keine Aktien.

Die Eigentümer der SNB können nicht wie die Aktionäre einer gewöhnlichen Aktiengesellschaft über die Geschäftspolitik bestimmen. Geldpolitische Entscheidungen liegen ausschliesslich beim Direktorium.

Aktionärsrechte

Die Rechte privater Aktionäre sind gesetzlich beschränkt.

Eine private Aktionärin oder ein privater Aktionär kann grundsätzlich höchstens mit 100 Aktien im Aktienbuch stimmberechtigt sein. Diese Begrenzung gilt nicht in gleicher Weise für schweizerische öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten.

Die Generalversammlung kann unter anderem:

  • fünf Mitglieder des Bankrats wählen;
  • die Revisionsstelle wählen;
  • den Jahresbericht und die Jahresrechnung abnehmen;
  • über die Verwendung des Bilanzgewinns im gesetzlich vorgesehenen Rahmen beschliessen;
  • den Mitgliedern des Bankrats Entlastung erteilen.

Die Generalversammlung besitzt keine Befugnisse in der Geld- und Währungspolitik.

Organe

Die Organe der Nationalbank sind:

  • Generalversammlung;
  • Bankrat;
  • Direktorium;
  • Revisionsstelle.

Generalversammlung

Die Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre findet in der Regel einmal jährlich in Bern statt.

Ihre Rechte sind stärker eingeschränkt als bei einer gewöhnlichen Aktiengesellschaft. Sie darf insbesondere weder die geldpolitische Strategie festlegen noch die Mitglieder des Direktoriums wählen.

Bankrat

Der Bankrat übt die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Nationalbank aus. Er überwacht insbesondere Organisation, Rechnungswesen, Risikomanagement und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Er besitzt keine Entscheidungsbefugnis in der Geld- und Währungspolitik.

Der Bankrat besteht aus elf Mitgliedern. Sechs werden vom Bundesrat und fünf von der Generalversammlung gewählt. Präsidentin ist Barbara Janom Steiner, Vizepräsident Christoph Ammann.

Bankrat im Jahr 2026
Person Funktion
Barbara Janom Steiner Präsidentin
Christoph Ammann Vizepräsident
Vania Alleva Mitglied
Andreas Dietrich Mitglied
Rajna Gibson Brandon Mitglied
Martin Hirzel Mitglied
Christoph Mäder Mitglied
Renaud de Planta Mitglied
Angelo Ranaldo Mitglied
Cornelia Stamm Hurter Mitglied
Christian Vitta Mitglied

Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die gesamte Amtszeit eines Mitglieds ist grundsätzlich auf zwölf Jahre beschränkt.[7]

Direktorium

Das Direktorium ist das oberste geschäftsleitende und ausführende Organ der Nationalbank.

Es besteht aus drei Mitgliedern, die auf Vorschlag des Bankrats vom Bundesrat für sechs Jahre gewählt werden.

Direktorium seit 1. Oktober 2024
Person Funktion Departement
Martin Schlegel Präsident I. Departement, Zürich
Antoine Martin Vizepräsident II. Departement, Bern
Petra Tschudin Mitglied III. Departement, Zürich

Das Direktorium entscheidet insbesondere über:

  • Geld- und Währungspolitik;
  • Höhe des SNB-Leitzinses;
  • Devisenmarktinterventionen;
  • Strategie für die Anlage der Aktiven;
  • Beitrag zur Finanzstabilität;
  • internationale Währungszusammenarbeit.

Die geldpolitischen Entscheide werden gemeinsam getroffen.

Erweitertes Direktorium

Das Erweiterte Direktorium besteht aus den drei Mitgliedern des Direktoriums und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern.

Es erlässt die strategischen Vorgaben für die betriebliche Führung und koordiniert departementsübergreifende Angelegenheiten.

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle prüft, ob Buchführung, Jahresrechnung und Gewinnverwendung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Sie wird von der Generalversammlung jeweils für eine bestimmte Amtsdauer gewählt.

Departemente

Die operative Organisation der SNB ist in drei Departemente gegliedert.

Departemente der Nationalbank
Departement Hauptsitz Bedeutende Aufgaben
I. Departement Zürich Volkswirtschaft, internationale Währungskooperation, Statistik, Kommunikation, Recht und zentrale Dienste
II. Departement Bern Finanzstabilität, Bargeld, Rechnungswesen, Risikomanagement und Sicherheit
III. Departement Zürich Geldmarkt, Devisenhandel, Anlage der Währungsreserven, operatives Bankgeschäft, Informatik und Niederlassung Singapur

Die genaue organisatorische Zuordnung einzelner Bereiche kann durch Beschlüsse der zuständigen Organe angepasst werden.

Regionale Wirtschaftskontakte

Die SNB unterhält Delegiertenbüros in verschiedenen Regionen der Schweiz.

Die Delegierten führen regelmässig Gespräche mit Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dadurch erhält die Nationalbank Informationen über:

  • Auftragslage;
  • Beschäftigung;
  • Investitionen;
  • Preise;
  • Lieferketten;
  • Finanzierung;
  • regionale Wirtschaftsentwicklung.

Die Erkenntnisse fliessen in die Beurteilung der Konjunktur und in die Vorbereitung geldpolitischer Entscheidungen ein.

Jahresrechnung und Gewinn

Die finanziellen Ergebnisse der Nationalbank können von Jahr zu Jahr stark schwanken.

Der grösste Teil ihrer Aktiven besteht aus Fremdwährungsanlagen. Veränderungen der Wechselkurse, Aktienkurse, Anleihepreise und Goldpreise können deshalb Gewinne oder Verluste in zweistelliger Milliardenhöhe verursachen.

Ein Jahresgewinn ist kein geldpolitisches Ziel. Die SNB muss ihre Politik auch dann am Auftrag der Preisstabilität ausrichten, wenn daraus vorübergehend hohe Verluste entstehen.

Für das Geschäftsjahr 2025 wies die Nationalbank einen Gewinn von 26,1 Milliarden Franken aus. Dies ermöglichte eine Dividende von 15 Franken je Aktie sowie eine Ausschüttung von insgesamt vier Milliarden Franken an Bund und Kantone.[8]

Gewinnverwendung

Die Verwendung des Bilanzgewinns ist im Nationalbankgesetz geregelt.

Zunächst bildet die SNB Rückstellungen für die Währungsreserven. Diese sollen mit der Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft wachsen und das Eigenkapital stärken.

Danach kann eine Dividende an die Aktionäre ausgerichtet werden. Sie ist gesetzlich auf höchstens sechs Prozent des Aktienkapitals begrenzt. Dies entspricht maximal 15 Franken pro Aktie.

Der verbleibende ausschüttbare Gewinn wird zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone verteilt.

Die Höhe der Ausschüttungen wird in einer mehrjährigen Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der Nationalbank geregelt.

Bei hohen Verlusten oder einer negativen Ausschüttungsreserve kann die Ausschüttung vollständig ausfallen. Bund und Kantone besitzen keinen Anspruch auf eine jährlich gleichbleibende Zahlung.

Geschichte der Geldpolitik

Goldstandard und Erster Weltkrieg

Bei der Gründung der Nationalbank war der Franken in das internationale Goldwährungssystem eingebunden.

Banknoten mussten teilweise durch Gold gedeckt sein und konnten grundsätzlich in Edelmetall umgetauscht werden.

Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs 1914 wurde die Einlösungspflicht aufgehoben. Kriegsausgaben, Versorgungsengpässe und steigende Geldmengen führten zu einer starken Inflation.

Nach dem Krieg versuchte die Schweiz, zur früheren Goldparität zurückzukehren. 1929 wurde die gesetzliche Goldbindung wiederhergestellt.

Weltwirtschaftskrise und Abwertung von 1936

Während der Weltwirtschaftskrise geriet der Franken unter starken Aufwertungs- und Deflationsdruck.

Die Schweiz hielt vergleichsweise lange am Goldstandard fest. Am 27. September 1936 wurde der Franken schliesslich um rund 30 Prozent abgewertet.

Die Abwertung verbesserte die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Exportwirtschaft und erleichterte die geldpolitische Lage.

Zweiter Weltkrieg

Während des Zweiten Weltkriegs blieb der Schweizer Franken eine der wenigen international konvertierbaren Währungen.

Die Nationalbank kaufte Gold von verschiedenen Zentralbanken, darunter von der Deutschen Reichsbank. Ein Teil dieses Goldes stammte nachweislich aus den Reserven besetzter Staaten; zudem bestand die Problematik geraubten Goldes.

Die Goldgeschäfte führten nach dem Krieg und erneut seit den 1980er- und 1990er-Jahren zu intensiven historischen und politischen Debatten.

Die Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg untersuchte die Rolle der Nationalbank und anderer schweizerischer Institutionen umfassend. Die SNB anerkannte, dass die damalige Führung die Herkunft eines Teils des Goldes unzureichend berücksichtigt hatte.

Bretton-Woods-System

Nach dem Zweiten Weltkrieg war der Franken in das internationale Bretton-Woods-System fester Wechselkurse eingebunden.

Die Währungen waren an den amerikanischen Dollar gebunden, der seinerseits gegenüber ausländischen Zentralbanken in Gold konvertierbar war.

Die Nationalbank musste am Devisenmarkt eingreifen, um den Wechselkurs innerhalb der vorgesehenen Bandbreiten zu halten.

Flexible Wechselkurse

Das Bretton-Woods-System zerfiel zu Beginn der 1970er-Jahre.

Im Januar 1973 ging die Schweiz zu flexiblen Wechselkursen über. Damit erhielt die Nationalbank erstmals einen grösseren Spielraum für eine eigenständige Geldpolitik.

Eine starke Aufwertung des Frankens und hohe Inflation stellten die SNB in den 1970er-Jahren vor grosse Herausforderungen.

Geldmengenziele

Ab 1975 veröffentlichte die Nationalbank jährliche Ziele für das Wachstum der Geldmenge.

Die Strategie beruhte auf der Annahme, dass zwischen Geldmenge und Preisentwicklung ein ausreichend stabiler Zusammenhang bestehe.

Mit den Veränderungen des Finanzsystems und der Nachfrage nach Geld wurde dieser Zusammenhang zunehmend unsicher.

Ab 1990 verwendete die SNB mittelfristige Zielpfade für die Notenbankgeldmenge. Ende der 1990er-Jahre gab sie die Geldmengensteuerung als zentrales Konzept auf.

Neues geldpolitisches Konzept ab 2000

Anfang 2000 führte die Nationalbank ihr modernes geldpolitisches Konzept ein.

Es beruhte auf:

  • einer ausdrücklichen Definition der Preisstabilität;
  • einer mittelfristigen Inflationsprognose;
  • einem Zielband für den Dreimonats-Libor.

2019 wurde das Libor-Zielband durch den SNB-Leitzins ersetzt.

Internationale Finanzkrise

Nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 senkte die SNB die Zinsen stark und stellte zusätzliche Liquidität bereit.

Sie führte Devisenswaps mit anderen Zentralbanken durch und beteiligte sich an Massnahmen zur Stabilisierung der UBS.

Um einer unerwünschten Aufwertung des Frankens und einer Deflation entgegenzuwirken, begann sie 2009 mit Devisenkäufen.

Mindestkurs zum Euro

Die europäische Schuldenkrise führte zu einer starken Nachfrage nach Schweizer Franken.

Am 6. September 2011 legte die SNB einen Mindestkurs von 1.20 Franken je Euro fest. Sie erklärte sich bereit, zur Durchsetzung dieses Kurses Devisen in unbeschränkter Höhe zu kaufen.

Der Mindestkurs sollte eine massive Aufwertung des Frankens und schwere Folgen für Wirtschaft und Preisstabilität verhindern.

Am 15. Januar 2015 hob die Nationalbank den Mindestkurs überraschend auf. Sie begründete den Schritt damit, dass sich die internationalen Währungsverhältnisse grundlegend verändert hätten und die dauerhafte Verteidigung des Kurses nicht mehr zu rechtfertigen sei.

Nach der Aufhebung wertete der Franken innerhalb kurzer Zeit stark auf. Der Entscheid wurde von Unternehmen, Finanzmärkten und Politik kontrovers beurteilt.

Negativzinsen

Ende 2014 kündigte die SNB einen Negativzins auf bestimmte Sichtguthaben an. Im Januar 2015 wurde er auf minus 0,75 Prozent festgesetzt.

Der Negativzins sollte Frankenanlagen weniger attraktiv machen und den Aufwertungsdruck vermindern.

Im September 2022 beendete die Nationalbank die Negativzinspolitik, nachdem die Inflation deutlich gestiegen war.

Inflationsanstieg ab 2021

Nach der Corona-Pandemie führten Lieferengpässe, steigende Energiepreise und der russische Angriff auf die Ukraine zu einer weltweiten Inflationswelle.

Die SNB begann 2022, ihre Geldpolitik zu straffen. Sie erhöhte den Leitzins und verkaufte bei Bedarf Devisen, um einer unerwünschten Abschwächung des Frankens und importierter Inflation entgegenzuwirken.

Nachdem der Inflationsdruck zurückgegangen war, senkte die Nationalbank den Leitzins ab 2024 schrittweise. Im Verlauf des Jahres 2025 wurde er auf null Prozent reduziert.

Präsidenten des Direktoriums

Präsidenten des Direktoriums seit 1966
Person Amtszeit
Edwin Stopper 1966–1974
Fritz Leutwiler 1974–1984
Pierre Languetin 1985–1988
Markus Lusser 1988–1996
Hans Meyer 1996–2000
Jean-Pierre Roth 2001–2009
Philipp Hildebrand 2010–2012
Thomas Jordan 2012–2024
Martin Schlegel seit 2024

Die Amtszeiten vor 2001 werden in historischen Quellen teilweise nach dem genauen Datum des Amtsantritts und nicht nur nach Kalenderjahren angegeben.

Gebäude

Bern

Der Sitz am Bundesplatz in Bern befindet sich gegenüber dem Bundeshaus.

Das Gebäude wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts errichtet und mehrfach erweitert beziehungsweise modernisiert.

In Bern sind unter anderem das II. Departement, Bereiche der Bargeldversorgung und Teile der Verwaltung angesiedelt.

Zürich

Das Hauptgebäude an der Börsenstrasse in Zürich wurde von den Architekten Otto und Werner Pfister entworfen und 1922 bezogen.

Es liegt in unmittelbarer Nähe des Bürkliplatzes, der Bahnhofstrasse und des Finanzplatzes Zürich.

Im Gebäude befinden sich Teile des Direktoriums, der geldpolitischen Analyse, des Devisen- und Anlagegeschäfts sowie zentrale Verwaltungsbereiche.

Forum SNB und Moneyverse

Mit dem Forum SNB in Zürich bietet die Nationalbank der Öffentlichkeit Informationen über ihre Aufgaben, die Geldpolitik, Banknoten und die Geschichte des Schweizer Frankens.

Im Berner Kaiserhaus wurde 2026 das gemeinsam mit dem Bernischen Historischen Museum entwickelte Besuchszentrum «Moneyverse» eröffnet. Es vermittelt Wissen über Geld, Währung und Zentralbanken.

Kritik und politische Debatten

Die Geldpolitik der SNB wird regelmässig öffentlich diskutiert.

Kritik betrifft unter anderem:

  • die starke Vergrösserung der Bilanz;
  • Risiken aus Fremdwährungsanlagen;
  • Devisenmarktinterventionen;
  • Negativzinsen;
  • Auswirkungen tiefer Zinsen auf Immobilienpreise und Altersvorsorge;
  • Höhe und Schwankungen der Gewinnausschüttungen;
  • Anlagepolitik bei Aktien und Unternehmensanleihen;
  • Transparenz geldpolitischer Entscheidungen;
  • Rolle der SNB bei Bankenkrisen;
  • demokratische Kontrolle einer unabhängigen Institution.

Einige politische Kräfte verlangen, dass die Nationalbank stärker Klima-, Umwelt- oder Sozialziele berücksichtigt.

Die SNB vertritt dagegen die Auffassung, ihr Anlage- und Geschäftsverhalten müsse vorrangig der Geldpolitik, der Sicherheit und der Liquidität dienen. Politische Lenkungsaufgaben, die nicht unmittelbar mit ihrem gesetzlichen Auftrag verbunden sind, könnten ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen.

Weitere Vorschläge betreffen einen Staatsfonds, eine höhere Gewinnausschüttung, strengere Goldvorschriften oder eine Änderung der Eigentumsstruktur.

Volksinitiativen

Mehrere eidgenössische Volksinitiativen betrafen die Nationalbank unmittelbar.

Auswahl bedeutender Volksinitiativen
Vorlage Abstimmungsjahr Ergebnis
Initiative «Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds» 2002 Abgelehnt
Initiative «Nationalbankgewinne für die AHV» 2006 Abgelehnt
Goldinitiative 2014 Abgelehnt
Vollgeldinitiative 2018 Abgelehnt

Die Vollgeldinitiative verlangte, dass nur die Nationalbank neues elektronisches Buchgeld schaffen dürfe. Das heutige System, in dem Geschäftsbanken durch Kreditvergabe Buchgeld erzeugen können, wäre grundlegend verändert worden. Die Vorlage wurde mit grosser Mehrheit abgelehnt.

Bedeutung

Die Schweizerische Nationalbank gehört zu den zentralen Institutionen des schweizerischen Wirtschafts- und Finanzsystems.

Ihre Entscheidungen beeinflussen:

  • Inflation;
  • Wechselkurs des Frankens;
  • Spar- und Kreditzinsen;
  • Hypotheken;
  • Investitionen;
  • Exportwirtschaft;
  • Vermögenspreise;
  • Stabilität des Bankensystems;
  • Einnahmen von Bund und Kantonen.

Die Wirkung geldpolitischer Entscheidungen ist jedoch weder unmittelbar noch vollständig vorhersehbar. Sie hängt von internationalen Finanzmärkten, Erwartungen, Konjunktur und zahlreichen weiteren Faktoren ab.

Als Zentralbank einer kleinen, offenen Volkswirtschaft muss die SNB besonders stark auf Entwicklungen im Ausland und auf Veränderungen des Wechselkurses reagieren.

Zeittafel

Wichtige Ereignisse
Jahr Ereignis
1850 Einführung des Schweizer Frankens als einheitliche Landeswährung.
1881 Das Bundesgesetz über die Ausgabe und Einlösung von Banknoten vereinheitlicht die Regeln für Emissionsbanken.
1891 Volk und Stände übertragen dem Bund das Banknotenmonopol.
1897 Ein Projekt für eine reine Staatsbank wird in der Volksabstimmung abgelehnt.
6. Oktober 1905 Verabschiedung des ersten Nationalbankgesetzes.
16. Januar 1906 Inkrafttreten des Nationalbankgesetzes.
20. Juni 1907 Aufnahme des Geschäftsbetriebs der Schweizerischen Nationalbank.
1914 Aufhebung der Einlösungspflicht der Banknoten in Gold nach Beginn des Ersten Weltkriegs.
1929 Rückkehr des Frankens zum Goldstandard.
1936 Abwertung des Schweizer Frankens.
1945 Beginn der Nachkriegsordnung mit festen Wechselkursen.
1973 Übergang zu flexiblen Wechselkursen.
1975 Einführung jährlicher Geldmengenziele.
1991 Hundertjähriges Jubiläum der Verfassungsgrundlage für das Banknotenmonopol.
2000 Einführung des modernen geldpolitischen Konzepts.
2004 Inkrafttreten des vollständig revidierten Nationalbankgesetzes.
2008 Finanzkrise und Errichtung des Stabilisierungsfonds für problematische UBS-Aktiven.
2009 Beginn umfangreicher Devisenkäufe gegen die Aufwertung des Frankens.
6. September 2011 Einführung des Mindestkurses von 1.20 Franken je Euro.
2013 Eröffnung der SNB-Niederlassung in Singapur.
15. Januar 2015 Aufhebung des Euro-Mindestkurses und Senkung des Negativzinses auf minus 0,75 Prozent.
2016–2019 Einführung der neunten Banknotenserie.
2019 Einführung des SNB-Leitzinses als wichtigstes geldpolitisches Signal.
2020 Einrichtung der COVID-19-Refinanzierungsfazilität.
2022 Ende der Negativzinspolitik.
März 2023 Umfangreiche Liquiditätshilfe im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS.
1. Oktober 2024 Martin Schlegel übernimmt das Präsidium des Direktoriums.
2025 Senkung des SNB-Leitzinses auf null Prozent.
2026 Auswahl des Gestaltungsentwurfs für die künftige Banknotenserie.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank, Fedlex, abgerufen am 23. Juli 2026.
  2. Die SNB als Aktiengesellschaft, Schweizerische Nationalbank, abgerufen am 23. Juli 2026.
  3. Seit wann gibt es die Nationalbank?, Schweizerische Nationalbank, abgerufen am 23. Juli 2026.
  4. Die geldpolitische Strategie der SNB, Schweizerische Nationalbank, abgerufen am 23. Juli 2026.
  5. Emphase GmbH wird neue Banknotenserie gestalten, Schweizerische Nationalbank, 4. März 2026.
  6. Zahlungsverkehr, Schweizerische Nationalbank, abgerufen am 23. Juli 2026.
  7. Aufsichts- und Leitungsorgane der SNB, Schweizerische Nationalbank, abgerufen am 23. Juli 2026.
  8. Jahresergebnis 2025 der Schweizerischen Nationalbank, Schweizerische Nationalbank, 2. März 2026.