Sonderbundskrieg

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Der Sonderbundskrieg war ein kurzer schweizerischer Bürgerkrieg im November 1847. Er wurde zwischen den Truppen der eidgenössischen Tagsatzung und dem Sonderbund ausgetragen, einem 1845 geschlossenen Schutzbündnis der sieben katholisch-konservativen Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden mit Obwalden und Nidwalden, Zug, Freiburg und Wallis. Der Konflikt dauerte vom ersten sonderbündischen Vorstoss gegen den Kanton Tessin am 3. November bis zur Unterwerfung des Wallis am 29. November 1847.

Der Krieg bildete den Höhepunkt einer langjährigen Auseinandersetzung über die zukünftige Ordnung der Schweiz. Liberale und radikale Kräfte wollten den lockeren Staatenbund des Bundesvertrags von 1815 reformieren, die wirtschaftliche und politische Einheit stärken und den Einfluss der katholischen Kirche auf den Staat begrenzen. Katholisch-konservative Kräfte verteidigten die weitgehende Souveränität der Kantone, konfessionelle Institutionen und die bestehende bundesstaatliche Ordnung.

Unmittelbare Auslöser waren der Aargauer Klosterstreit, die Berufung von Jesuiten an die höheren Schulen Luzerns und die beiden gescheiterten Freischarenzüge von 1844 und 1845 gegen Luzern. Der Sonderbund wurde am 11. Dezember 1845 als geheimes Verteidigungsbündnis geschlossen und 1846 öffentlich bekannt. Die liberale Mehrheit der Tagsatzung erklärte ihn am 20. Juli 1847 für unvereinbar mit dem Bundesvertrag und verlangte seine Auflösung. Nachdem Verhandlungen gescheitert waren und beide Seiten mobilisiert hatten, beschloss die Tagsatzung am 4. November die militärische Durchsetzung ihrer Beschlüsse.[1]

Oberbefehlshaber der eidgenössischen Truppen war General Guillaume Henri Dufour. Die Armee des Sonderbunds führte der bündnerische Oberst Johann Ulrich von Salis-Soglio. Dufour setzte auf rasche, räumlich begrenzte Operationen und ordnete eine schonende Behandlung der Zivilbevölkerung, der Verwundeten und der Gefangenen an. Nach der Kapitulation Freiburgs konzentrierten sich die eidgenössischen Truppen auf Luzern. Die Gefechte bei Gisikon, Meierskappel und Schüpfheim am 23. November entschieden den Feldzug. Luzern kapitulierte am folgenden Tag; die übrigen Sonderbundsorte folgten bis zum 29. November.

Mit 93 Toten und rund 500 beziehungsweise 510 Verwundeten blieben die Verluste im Vergleich zu vielen Bürgerkriegen gering. Der Sieg der Tagsatzungsmehrheit ermöglichte die grundlegende Neuordnung der Schweiz. 1848 wurde der Staatenbund durch einen demokratischen Bundesstaat ersetzt. Die neue Bundesverfassung stärkte die gemeinsamen Institutionen, bewahrte aber mit dem Ständerat und der weitreichenden kantonalen Autonomie zentrale föderalistische Anliegen der unterlegenen Seite.[2][3]

Grunddaten

Der Sonderbundskrieg im Überblick
Merkmal Angabe
Konflikt Schweizerischer Bürgerkrieg und Bundesexekution gegen den Sonderbund
Zeitraum 3./4. bis 29. November 1847
Kriegsgebiet Vor allem Freiburg, Tessin, Aargau, Zug, Luzern und die Zentralschweiz
Kriegsparteien Tagsatzungsmehrheit gegen die sieben Orte des Sonderbunds
Oberbefehl eidgenössische Truppen General Guillaume Henri Dufour
Oberbefehl Sonderbund General Johann Ulrich von Salis-Soglio
Politische Führung des Sonderbunds Siebenörtiger Kriegsrat, wesentlich geprägt von Constantin Siegwart-Müller
Entscheidende Gefechte Gisikon, Meierskappel und Schüpfheim am 23. November 1847
Ausgang Sieg der Tagsatzungstruppen und Auflösung des Sonderbunds
Verluste Insgesamt 93 Tote und etwa 500 bis 510 Verwundete
Unmittelbare Folge Liberale Regierungswechsel in den Sonderbundskantonen
Langfristige Folge Bundesverfassung von 1848 und Gründung des modernen Bundesstaats

Begriff

Der Ausdruck «Sonderbund» wurde vor allem von den Gegnern des Bündnisses verwendet. Die beteiligten Kantone bezeichneten ihre Allianz als Schutzvereinigung. Sie verstanden sie als defensive Massnahme zum Schutz der katholischen Religion, der kantonalen Souveränität und des Bundesvertrags von 1815.

Der Begriff «Sonderbundskrieg» setzte sich für den bewaffneten Konflikt von 1847 durch. In der französischsprachigen Schweiz wird er als guerre du Sonderbund, in der italienischsprachigen Schweiz als guerra del Sonderbund bezeichnet.

Der Krieg wird häufig als letzter Bürgerkrieg der Schweiz bezeichnet. Er war zugleich eine militärische Bundesexekution, da die Tagsatzungsmehrheit die Auflösung eines aus ihrer Sicht rechtswidrigen kantonalen Bündnisses mit eidgenössischen Truppen durchsetzte.

Die Bezeichnung als Religionskrieg greift zu kurz. Konfessionelle Gegensätze waren wichtig, doch ebenso bedeutend waren Verfassungsfragen, politische Partizipation, kantonale Souveränität, wirtschaftliche Integration und der Gegensatz zwischen konservativen und liberal-radikalen Staatsvorstellungen.

Politische Ordnung nach 1815

Nach dem Ende der Mediationszeit wurde die Schweiz durch den Bundesvertrag vom 7. August 1815 als lockerer Staatenbund von 22 Kantonen organisiert. Die Kantone waren weitgehend souverän. Eine dauerhafte Bundesregierung, ein gesamtschweizerisches Parlament und eine einheitliche Verwaltung bestanden nicht.

Das einzige gemeinsame politische Organ war die Tagsatzung. In ihr stimmten instruierte Gesandte der Kantone. Für wichtige Entscheidungen war grundsätzlich die absolute Mehrheit von zwölf Kantonsstimmen erforderlich.

Die Tagsatzung konnte über gemeinsame militärische und aussenpolitische Fragen entscheiden, war aber auf die Mitwirkung der Kantone angewiesen. Sie verfügte weder über eine starke Exekutive noch über ein dauerhaftes eigenes Heer.

Der Bundesvertrag erlaubte Bündnisse zwischen Kantonen, sofern diese nicht gegen den Gesamtbund oder gegen Rechte anderer Kantone gerichtet waren. Gerade die Auslegung dieser Bestimmung wurde im Sonderbundskonflikt entscheidend. Die liberal-radikale Mehrheit betrachtete den Sonderbund als gegen die Eidgenossenschaft gerichtete Allianz. Die beteiligten Kantone sahen darin ein zulässiges Schutzbündnis.

Restauration und Regeneration

Restauration

Die Zeit nach 1815 wird als Restauration bezeichnet. In mehreren Kantonen kehrten konservative und teilweise aristokratische Eliten an die Macht zurück.

Die kantonale Selbstständigkeit wurde gestärkt. Gleichzeitig blieben politische Rechte vielerorts eingeschränkt. In Stadt- und Landkantonen bestanden unterschiedliche Wahlrechte, Verfassungen und Herrschaftstraditionen.

Die katholische Kirche gewann in konservativen Kantonen erneut erheblichen Einfluss auf Bildung, Gesellschaft und Politik.

Regeneration

Die französische Julirevolution von 1830 löste auch in der Schweiz politische Bewegungen aus. In zahlreichen Kantonen verlangten Volksversammlungen liberale Verfassungen, repräsentative Parlamente, Rechtsgleichheit, Pressefreiheit und eine breitere politische Beteiligung.

Bis 1831 führten mehrere Kantone neue liberale Verfassungen ein. Diese Bewegung wird als Regeneration bezeichnet.

Die liberalen Kantone strebten zunehmend auch eine Reform des Bundesvertrags an. Der Bund sollte mehr Kompetenzen in den Bereichen Militär, Handel, Verkehr, Münzwesen, Post und Aussenpolitik erhalten.

Konservative Kantone befürchteten dagegen einen zentralistischen Staat, der ihre politischen Ordnungen und die Stellung der katholischen Kirche gefährden würde.

Verfassungsstreit der 1830er-Jahre

Bereits 1832 und 1833 wurden Versuche unternommen, den Bundesvertrag zu revidieren. Acht liberale Kantone schlossen das sogenannte Siebnerkonkordat, während konservative Kantone im Sarnerbund zusammenarbeiteten.

Der Entwurf einer neuen Bundesurkunde von 1833 scheiterte. Damit blieb die grundlegende Frage ungelöst, ob die Schweiz ein lockerer Staatenbund bleiben oder sich zu einem stärker integrierten Bundesstaat entwickeln sollte.

In den folgenden Jahren wechselten die Mehrheitsverhältnisse in mehreren Kantonen. Konservative und liberale Bewegungen versuchten, nicht nur durch Wahlen, sondern auch durch Aufstände und bewaffneten Druck Regierungen zu verändern.

Zu den bedeutenden Konflikten gehörten die Basler Kantonstrennung, der Züriputsch von 1839, politische Kämpfe im Wallis und die Auseinandersetzungen im Kanton Luzern.

Konfessionelle Zuspitzung

Die politischen Gegensätze waren zunächst nicht ausschliesslich konfessionell. Es gab katholische Liberale, reformierte Konservative und regional unterschiedliche Koalitionen.

In den 1840er-Jahren wurden die Konflikte jedoch immer stärker als Gegensatz zwischen katholischem Konservatismus und liberal-radikalem Protestantismus wahrgenommen. Kirchenpolitik, Schulen, Klöster und die Jesuitenfrage erhielten eine gesamtschweizerische Bedeutung.

Die konfessionelle Deutung mobilisierte breite Bevölkerungskreise. Religiöse Predigten, Zeitungen, Flugschriften und politische Vereine verstärkten das gegenseitige Misstrauen.

Trotzdem standen mehrere katholisch geprägte Kantone auf der Seite der Tagsatzungsmehrheit. Dazu gehörten Solothurn und Tessin sowie politisch oder konfessionell gemischte Kantone mit einer bedeutenden katholischen Bevölkerung. Der Sonderbundskrieg war daher kein einfacher Krieg der Katholiken gegen die Reformierten.[2]

Aargauer Klosterstreit

Im Kanton Aargau verschärften sich Anfang der 1840er-Jahre die Konflikte zwischen liberaler Regierung und katholisch-konservativen Kräften.

Nach inneren Unruhen beschloss der Aargauer Grosse Rat im Januar 1841 die Aufhebung der acht Klöster des Kantons. Die liberale Regierung warf ihnen vor, den Aufstand unterstützt zu haben.

Die katholischen Orte sahen darin einen Verstoss gegen den Bundesvertrag, der den Fortbestand der Klöster gewährleistete. Die Tagsatzung verlangte eine teilweise Wiederherstellung. Der Aargau stellte schliesslich vier Frauenklöster wieder her, nicht jedoch die Männerklöster.

Der Kompromiss beendete die Krise nicht. Für die katholisch-konservative Seite wurde der Klosterstreit zum Beleg dafür, dass konfessionelle Rechte durch liberale Mehrheiten bedroht seien.

Jesuitenfrage

Im Kanton Luzern übernahmen 1841 konservative Kräfte unter dem Einfluss von Josef Leu von Ebersol und Constantin Siegwart-Müller die politische Führung.

Die Luzerner Regierung beschloss, die höheren Schulen dem Jesuitenorden zu übertragen. Die Jesuiten galten den Konservativen als qualifizierte Lehrer und Verteidiger der katholischen Bildung.

Liberale und Radikale betrachteten den Orden dagegen als Symbol ultramontaner, antidemokratischer und ausländisch gelenkter Politik. Die Berufung wurde zu einer eidgenössischen Streitfrage, obwohl die Bildung grundsätzlich in die Zuständigkeit des Kantons fiel.

Die Tagsatzungsmehrheit beschloss 1847 die Entfernung der Jesuiten aus der Schweiz. Das Verbot wurde später in die Bundesverfassung von 1848 aufgenommen und erst 1973 nach einer eidgenössischen Volksabstimmung aufgehoben.

Freischarenzüge

Radikale Gegner der Luzerner Regierung versuchten 1844 und 1845, mit bewaffneten Freiwilligen einen politischen Umsturz herbeizuführen.

Die Freischaren bestanden aus liberalen und radikalen Freiwilligen verschiedener Kantone. Sie handelten ohne regulären Auftrag ihrer Kantonsregierungen, wurden aber von politischen Netzwerken unterstützt.

Der erste Zug im Dezember 1844 scheiterte rasch. Der zweite Freischarenzug vom März 1845 war grösser und besser organisiert, endete jedoch ebenfalls in einer Niederlage.

Die Freischärler konnten Luzern nicht einnehmen. Zahlreiche Teilnehmer wurden getötet, verwundet oder gefangen genommen. Die Gefangenenfrage und Lösegeldforderungen belasteten die Beziehungen zwischen den Kantonen zusätzlich.

Für die katholisch-konservativen Kantone bewiesen die Einfälle, dass ihre Regierungen und ihre konfessionelle Ordnung militärisch bedroht waren. Die Freischarenzüge waren deshalb eine wesentliche Voraussetzung für die Gründung des Sonderbunds.[1]

Gründung des Sonderbunds

Am 11. Dezember 1845 schlossen Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis ein geheimes Schutzbündnis.

Mitglieder des Sonderbunds
Ort Politische und strategische Bedeutung
Luzern Politisches Zentrum des Bündnisses und Sitz des Kriegsrats
Uri Kontrolle über den Gotthardpass und Verbindung zum österreichischen Oberitalien
Schwyz Bedeutender konservativer Innerschweizer Ort
Unterwalden Obwalden und Nidwalden als katholisch-konservative Teilstände
Zug Strategische Lage zwischen Innerschweiz, Zürich und Aargau
Freiburg Westlicher, räumlich weitgehend isolierter Bündnispartner
Wallis Südwestlicher Bündnispartner mit Alpenübergängen und konservativer Regierung

Das Bündnis verpflichtete die Mitglieder zu gegenseitiger militärischer Hilfe. Ein siebenörtiger Kriegsrat erhielt weitreichende Kompetenzen zur Organisation, Bewaffnung und Führung gemeinsamer Truppen.

Die beteiligten Orte begründeten das Bündnis mit der Bedrohung durch weitere Freischarenzüge und mit dem Schutz der Religion und kantonalen Selbstständigkeit.

Aus Sicht der Gegner ging der Sonderbund über eine zulässige Defensivallianz hinaus. Besonders umstritten waren die ausserordentlichen Vollmachten des Kriegsrats und die Aufnahme von Verhandlungen mit ausländischen Mächten.

Die Existenz des geheimen Vertrags wurde im Juni 1846 allgemein bekannt. Von diesem Zeitpunkt an wurde die Auflösung des Sonderbunds zum wichtigsten Ziel der liberal-radikalen Politik.

Politische Mehrheitsbildung

Die Entscheidung über den Sonderbund hing von der Mehrheit in der Tagsatzung ab. In mehreren Kantonen waren die politischen Kräfteverhältnisse knapp oder wechselten durch Wahlen und Revolutionen.

Im Oktober 1846 gelangten in Genf die Radikalen unter James Fazy an die Macht. Im Mai 1847 brachten Wahlen im Kanton St. Gallen den Liberalen die entscheidende Mehrheit.

Damit verfügten die Gegner des Sonderbunds über die erforderlichen zwölf Kantonsstimmen. Am 20. Juli 1847 erklärte die Tagsatzung das Bündnis für unvereinbar mit dem Bundesvertrag und verlangte seine Auflösung.

Am 16. August setzte sie eine Kommission zur Revision des Bundesvertrags ein. Die Verfassungsfrage war damit bereits vor dem Krieg offiziell eröffnet, doch die Kommission konnte wegen der Krise zunächst nicht wirksam arbeiten.

Am 3. September beschloss die Tagsatzung die Entfernung der Jesuiten. Die Sonderbundskantone lehnten sowohl die Auflösung ihres Bündnisses als auch die kirchenpolitischen Forderungen ab.

Vermittlungsversuche

Vor Kriegsausbruch fanden verschiedene Vermittlungsversuche statt. Gemässigte Politiker wollten eine Kombination aus Auflösung des Sonderbunds, Verzicht auf die Jesuiten und geordnetem Beginn einer Bundesrevision erreichen.

Basel-Stadt, Neuenburg und weitere Kräfte versuchten, zwischen den Lagern zu vermitteln. Die Positionen hatten sich jedoch stark verhärtet.

Die Tagsatzungsmehrheit verlangte die bedingungslose Auflösung des Sonderbunds. Die Sonderbundsorte bestanden darauf, dass zuerst die Jesuitenfrage und die Freischarenproblematik geregelt würden.

Beide Seiten mobilisierten Truppen, beschafften Waffen und planten militärische Operationen. Dadurch wurde ein politischer Kompromiss zunehmend unwahrscheinlich.

Ausländische Mächte

Der Konflikt wurde von den europäischen Grossmächten aufmerksam verfolgt. Österreich, Frankreich, Preussen und Russland standen liberalen Revolutionen ablehnend gegenüber und betrachteten den Bundesvertrag von 1815 als Teil der europäischen Friedensordnung.

Vertreter des Sonderbunds suchten im Ausland finanzielle, diplomatische und militärische Unterstützung. Waffen und Geld gelangten insbesondere aus dem konservativ regierten Ausland in die Sonderbundskantone.

Die Grossmächte erwogen eine gemeinsame Vermittlung oder Intervention. Grossbritannien verfolgte eine andere Linie und stand einer Intervention zugunsten des Sonderbunds skeptisch gegenüber.

Der schnelle militärische Sieg der Tagsatzung schuf vollendete Tatsachen, bevor die Mächte gemeinsam eingreifen konnten. Eine europäische Note vom Januar 1848 drohte noch nach Kriegsende mit Einmischung. Die Tagsatzung wies den Anspruch auf eine ausländische Entscheidung über die inneren Angelegenheiten der Schweiz zurück.[1]

Kriegsvorbereitungen

Eidgenössische Truppen

Die Tagsatzung ernannte am 25. Oktober 1847 Guillaume Henri Dufour zum General. Der Genfer Offizier war Ingenieur, Kartograf, ehemaliger Offizier in französischen Diensten und Leiter der eidgenössischen Landesvermessung.

Dufour galt als gemässigter Konservativer. Seine Ernennung sollte verhindern, dass der Feldzug als radikaler Rachekrieg geführt wurde.

Die Tagsatzungsarmee bestand aus kantonalen Kontingenten. Insgesamt wurden deutlich mehr Männer aufgeboten, als im eigentlichen Feldzug gleichzeitig eingesetzt wurden. Die operative Stärke wird häufig mit ungefähr 50'000 bis 60'000 Mann angegeben.

Die Armee verfügte über grössere personelle, materielle und finanzielle Ressourcen als der Sonderbund. Sie konnte von mehreren Seiten gegen das räumlich getrennte Freiburg und den Kernraum in der Zentralschweiz vorgehen.

Sonderbundstruppen

Oberbefehlshaber des Sonderbunds war Johann Ulrich von Salis-Soglio, ein reformierter konservativer Offizier aus Graubünden. Seine Herkunft zeigt, dass die Fronten nicht ausschliesslich konfessionell verliefen.

Die regulären Truppen des Sonderbunds waren zahlenmässig deutlich schwächer. Zusätzlich konnten die Kantone einen Landsturm aufbieten, dessen Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzbereitschaft sehr unterschiedlich waren.

Der Sonderbund besass im gebirgigen Gelände Verteidigungsvorteile. Seine geografische Lage war jedoch problematisch. Freiburg und Wallis waren vom Innerschweizer Kerngebiet getrennt, und die Verbindung zum Ausland war unsicher.

Zwischen politischen und militärischen Führern bestanden Meinungsverschiedenheiten. Teile des Kriegsrats wollten rasch offensiv handeln, während Salis-Soglio einen vorsichtigeren Kurs bevorzugte.

Dufours Kriegsführung

Dufour wollte den Krieg schnell beenden, ausländische Intervention verhindern und eine spätere politische Aussöhnung ermöglichen.

Am 4. und 5. November erliess er Weisungen über das Verhalten der Truppen. Zivilpersonen, Eigentum, Kirchen, Verwundete und Gefangene sollten geschont werden. Plünderungen und unnötige Zerstörungen waren verboten.[4]

Sein häufig zitierter Grundsatz lautete: «Nous devons sortir non seulement victorieux, mais aussi sans reproche.» Die eidgenössische Armee sollte den Krieg somit nicht nur gewinnen, sondern ihn ohne entehrendes Verhalten beenden.

Dufour vermied einen unmittelbaren Frontalangriff auf stark befestigte Stellungen, wenn Umgehung, Verhandlung oder konzentrierte Übermacht möglich waren.

Nach Kapitulationen liess er gegnerische Truppen entwaffnen, bemühte sich aber um einen geordneten Übergang. Diese Strategie reduzierte die Verluste und begrenzte Vergeltungsakte.

Seine humanitären Weisungen werden als Vorläufer späterer Grundsätze des humanitären Völkerrechts betrachtet. Dufour gehörte 1863 zu den Mitbegründern des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz.

Beginn der Kampfhandlungen

Der Sonderbund eröffnete die Kampfhandlungen am 3. November mit einem Vorstoss gegen den Kanton Tessin.

Das militärische Ziel bestand darin, die radikale Tessiner Regierung zu schlagen und die Verbindung zum österreichisch beherrschten Oberitalien zu sichern. Über diese Route sollten Waffen, Munition und Versorgungsgüter in die Innerschweiz gelangen.

Sonderbundstruppen stiessen über den Gotthard und weitere Übergänge vor. Nach anfänglichen Erfolgen scheiterte die Offensive im Raum Biasca.

Der Angriff schwächte die politische Darstellung des Sonderbunds als rein defensives Bündnis. Am 4. November beschloss die Tagsatzung die gewaltsame Auflösung der Allianz.[1]

Feldzug gegen Freiburg

Freiburg war geografisch von den übrigen Sonderbundskantonen getrennt und von den liberalen Kantonen Bern und Waadt umgeben.

Der Freiburger Oberbefehlshaber Philippe de Maillardoz verfügte nach eigenen Angaben über rund 5'100 Milizsoldaten und mehrere Tausend Angehörige des Landsturms. Eine wirksame Unterstützung durch die übrigen Sonderbundsorte war kaum möglich.[5]

Dufour liess den Kanton von mehreren Seiten einschliessen. Er setzte auf Übermacht und Verhandlungen, um einen verlustreichen Angriff auf die Stadt zu vermeiden.

Am 13. November kam es bei der Feldbefestigung St. Jacques bei Bertigny zu einem Gefecht zwischen eidgenössischen und Freiburger Truppen. Es blieb die bedeutendste bewaffnete Auseinandersetzung dieses Teilfeldzugs.

Am 14. November kapitulierte Freiburg. Die Regierung trat zurück, die Truppen wurden entwaffnet und eine provisorische liberale Regierung übernahm die Macht.

Mit der schnellen Ausschaltung Freiburgs konnte Dufour seine Kräfte gegen den Innerschweizer Kern des Sonderbunds konzentrieren.

Operationen im Aargau und Freiamt

Das katholisch geprägte Freiamt im Kanton Aargau lag zwischen den Sonderbundskantonen Zug und Luzern und den eidgenössischen Aufmarschgebieten.

Sonderbundstruppen führten Vorstösse über die Reuss und griffen eidgenössische Stellungen und Verkehrswege an. Bei Lunnern, Geltwil, Sins und weiteren Orten kam es zu Gefechten und militärischen Bewegungen.

Brücken über die Reuss hatten grosse strategische Bedeutung. Sie ermöglichten den Übergang von Truppen, Artillerie und Versorgungskolonnen.

Die eidgenössische Führung verhinderte, dass der Sonderbund im Aargau eine dauerhafte Verbindung oder einen grösseren operativen Erfolg erreichte.

Die Ereignisse belasteten die lokale Bevölkerung durch Einquartierungen, Requisitionen und Schäden. Zugleich zeigten sie, dass auch innerhalb liberal regierter Kantone konfessionelle und politische Sympathien nicht einheitlich verteilt waren.

Kapitulation Zugs

Der Kanton Zug befand sich zwischen den eidgenössischen Kräften im Aargau, Zürich und der Zentralschweiz.

Nach der Kapitulation Freiburgs und dem Scheitern der Tessiner Offensive verschlechterte sich seine militärische Lage. Die eidgenössischen Truppen bedrohten den Kanton von mehreren Seiten.

Zug unterwarf sich noch vor dem entscheidenden Angriff auf Luzern. Dadurch wurde der östliche Zugang zum Luzerner Gebiet geöffnet und der Sonderbund weiter geschwächt.

Die kampfarme Lösung entsprach Dufours Strategie, einzelne Bündnispartner durch Übermacht und Verhandlungen vom Kern des Sonderbunds zu trennen.

Feldzug gegen Luzern

Luzern war das politische und militärische Zentrum des Sonderbunds. Dort tagten Regierung und Kriegsrat, und dort befanden sich wichtige Versorgungseinrichtungen.

Dufour führte mehrere eidgenössische Divisionen konzentrisch gegen den Kanton. Die Hauptkräfte sollten über den Aargau und das Reusstal vorstossen, während weitere Verbände von Bern und der Zentralschweiz her Druck ausübten.

Die sonderbündischen Truppen errichteten Verteidigungsstellungen an der Reuss, bei Gisikon, am Rooterberg, bei Meierskappel und im Entlebuch.

Gisikon

Die Reussbrücke bei Gisikon bildete ein strategisches Schlüsselgelände. Sonderbundstruppen verteidigten den südlichen Brückenkopf und die umliegenden Höhen.

Am 23. November griffen eidgenössische Verbände unter Oberst Eduard Ziegler an. Artilleriefeuer und Infanterieangriffe zwangen die Verteidiger schliesslich zum Rückzug.

General Salis-Soglio wurde durch einen Granatsplitter am Kopf verwundet. Der Verlust von Gisikon öffnete den eidgenössischen Truppen den Weg nach Luzern.

Meierskappel

Am selben Tag kämpften eidgenössische und sonderbündische Truppen bei Meierskappel. Die eidgenössischen Verbände setzten sich durch und bedrohten den Luzerner Raum von Osten.

Das Gefecht war militärisch mit dem Fall der Stellungen bei Gisikon verbunden. Gemeinsam machten die Niederlagen eine geordnete Verteidigung der Stadt Luzern kaum noch möglich.

Schüpfheim

Im Entlebuch kam es bei Schüpfheim zu einem weiteren Gefecht. Eidgenössische Truppen rückten aus westlicher Richtung vor.

Die Niederlage der sonderbündischen Kräfte verhinderte, dass sich Luzern auf eine stabile Verteidigungslinie im westlichen Kantonsgebiet stützen konnte.

Bedeutende Operationen und Gefechte
Datum Ort Verlauf und Bedeutung
3. November 1847 Tessin und Gotthardraum Sonderbund eröffnet die Kampfhandlungen; der Vorstoss scheitert nach anfänglichen Erfolgen
12. November 1847 Lunnern und Freiamt Gefechte im Raum der Reussübergänge zwischen Aargau, Zug und Luzern
13. November 1847 Bertigny bei Freiburg Gefecht an der Feldbefestigung St. Jacques
14. November 1847 Freiburg Kapitulation des isolierten Sonderbundskantons
Vor dem 23. November Zug Unterwerfung des Kantons ohne entscheidende grössere Schlacht
23. November 1847 Gisikon Eidgenössischer Durchbruch an der Reuss und Öffnung des Wegs nach Luzern
23. November 1847 Meierskappel Niederlage der östlichen sonderbündischen Verteidigung
23. November 1847 Schüpfheim Eidgenössischer Erfolg im Entlebuch
24. November 1847 Luzern Kapitulation des politischen Zentrums des Sonderbunds
25.–29. November 1847 Innerschweiz und Wallis Schrittweise Unterwerfung der übrigen Sonderbundsorte

Kapitulation Luzerns

Bereits am 23. November zogen sich der siebenörtige Kriegsrat und die Luzerner Regierung nach Uri zurück.

Am 24. November besetzten eidgenössische Truppen Luzern. Die kantonale Regierung kapitulierte, und eine provisorische liberale Regierung wurde eingesetzt.

Dufour ordnete an, die Bevölkerung, kirchliche Gebäude und das Eigentum zu schützen. Trotz einzelner Übergriffe blieb die befürchtete umfassende Vergeltung aus.

Die Einnahme Luzerns entschied den Krieg politisch und militärisch. Ohne das gemeinsame Zentrum konnten die übrigen Sonderbundskantone keinen koordinierten Widerstand mehr organisieren.

Ende des Sonderbunds

Der Kriegsrat löste sich am 26. November in Flüelen faktisch auf.

Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden unterwarfen sich in den folgenden Tagen. Ihre Truppen wurden entwaffnet, und die Kantone mussten die Beschlüsse der Tagsatzung anerkennen.

Das Wallis war räumlich vom Innerschweizer Kriegsschauplatz getrennt. Nach dem Zusammenbruch der übrigen Bündnispartner verzichtete es auf einen aussichtslosen Widerstand und kapitulierte am 29. November.

Damit war der Feldzug nach weniger als vier Wochen beendet. Eine ausländische Intervention war nicht mehr möglich, ohne einen bereits abgeschlossenen Konflikt neu zu eröffnen.

Kräfteverhältnis

Vergleich der Kriegsparteien
Bereich Tagsatzungsmehrheit Sonderbund
Politisches Ziel Auflösung des Sonderbunds und Durchsetzung der Tagsatzungsbeschlüsse Schutz von Religion, kantonaler Souveränität und konservativer Ordnung
Militärische Führung Guillaume Henri Dufour Johann Ulrich von Salis-Soglio
Verfügbare Kräfte Grössere kantonale Kontingente; ungefähr 50'000 bis 60'000 operativ einsetzbare Soldaten Deutlich kleinere reguläre Streitmacht, ergänzt durch Landsturm
Geografische Lage Aufmarsch aus mehreren Richtungen und Kontrolle der meisten Verkehrsachsen Zusammenhängender Innerschweizer Kern, aber isoliertes Freiburg und abgetrenntes Wallis
Bewaffnung und Versorgung Insgesamt bessere Ressourcen und breitere industrielle und finanzielle Basis Teilweise ungenügende Ausrüstung; abhängig von ausländischer Unterstützung und schwierigen Nachschubwegen
Strategie Schnelle Trennung der Gegner, konzentrierte Übermacht und möglichst geringe Zerstörung Defensive Hauptausrichtung, daneben erfolglose Offensive gegen das Tessin
Politische Unterstützung Mehrheit der Tagsatzung und mehrere katholische oder gemischtkonfessionelle Kantone Katholisch-konservative Regierungen der sieben verbündeten Orte
Ergebnis Militärischer Sieg Kapitulation und Auflösung

Die angegebenen Truppenstärken sind Näherungswerte. Mobilisierte Bestände, tatsächlich eingesetzte Kräfte und Landsturmformationen werden in der Literatur unterschiedlich gezählt.

Verluste und Kriegsschäden

Nach häufig verwendeten Angaben starben auf beiden Seiten insgesamt 93 Soldaten. Rund 500 bis 510 wurden verwundet.[3][2]

Die Verluste waren nicht gleichmässig verteilt. Die meisten Toten und Verwundeten entfielen auf die Gefechte an der Reuss und bei Meierskappel.

Hinzu kamen zivile Belastungen durch Einquartierungen, Requisitionen, Verkehrsunterbrechungen und lokale Sachschäden. In einzelnen Orten wurden Häuser, Brücken oder militärische Anlagen beschädigt.

Die relativ geringe Zahl von Opfern war das Ergebnis mehrerer Faktoren:

  • kurze Dauer des Feldzugs;
  • deutliche Überlegenheit der Tagsatzungstruppen;
  • frühe Kapitulation Freiburgs und Zugs;
  • Konzentration der entscheidenden Kämpfe auf wenige Orte;
  • Dufours Vermeidung unnötiger Frontalangriffe;
  • Befehle gegen Plünderungen und Misshandlung von Gefangenen;
  • rascher Zusammenbruch des Sonderbunds nach der Niederlage Luzerns.

Die niedrigen Verlustzahlen dürfen den Charakter als Bürgerkrieg nicht verdecken. Familien, Gemeinden und militärische Einheiten waren teilweise politisch oder konfessionell gespalten.

Gefangene und Verwundete

Dufour ordnete an, verwundete Gegner ebenso zu behandeln wie eigene Soldaten. Gefangene sollten entwaffnet, aber nicht misshandelt werden.

Ärzte, Feldspitäler und lokale Hilfskräfte versorgten Verwundete unter schwierigen Bedingungen. Die medizinischen Möglichkeiten der Zeit waren begrenzt; Infektionen und Spätfolgen konnten tödlich sein.

Die Sorge um Verwundete und Gefangene wurde später mit Dufours Mitwirkung an der Gründung des Roten Kreuzes verbunden. Der Sonderbundskrieg war jedoch noch kein Krieg unter dem späteren Genfer Abkommen von 1864.

Politische Neuordnung der besiegten Kantone

Nach den Kapitulationen wurden in den Sonderbundskantonen konservative Regierungen abgesetzt oder zum Rücktritt gezwungen.

Provisorische liberale oder radikale Regierungen übernahmen die Macht. Sie änderten Verfassungen, Verwaltungen und das Bildungswesen.

Jesuiten und andere Ordensangehörige mussten mehrere Kantone verlassen. Klöster und kirchliche Einrichtungen wurden teilweise aufgehoben oder staatlicher Kontrolle unterstellt.

Die besiegten Kantone mussten Beiträge an die Kriegskosten leisten. Neuenburg und Appenzell Innerrhoden, die sich der militärischen Aktion nicht angeschlossen hatten, wurden ebenfalls finanziell belangt.

In Freiburg und Luzern führten die politischen Eingriffe zu länger anhaltenden Spannungen. Konservative Kräfte gewannen in späteren Jahren teilweise wieder Wahlen, akzeptierten aber schrittweise die bundesstaatliche Ordnung.

Revision des Bundesvertrags

Die Tagsatzung hatte bereits am 16. August 1847 eine Kommission mit der Revision des Bundesvertrags beauftragt. Wegen des Kriegs nahm sie ihre eigentliche Arbeit erst nach dem Sieg über den Sonderbund auf.

Am 17. Februar 1848 trat eine 23-köpfige Revisionskommission zusammen. Sie umfasste Vertreter fast aller Kantone, darunter liberale Vertreter aus den besiegten Sonderbundskantonen.

Innerhalb von 51 Tagen und 31 Sitzungen erarbeitete die Kommission einen Verfassungsentwurf. Am 8. April lag der Bericht vor.[6]

Die Tagsatzung beriet und veränderte den Entwurf. Anschliessend wurde er in den Kantonen unterschiedlichen Abstimmungsverfahren unterstellt.

Am 12. September 1848 erklärte die Tagsatzung die Bundesverfassung für angenommen. Der moderne Bundesstaat entstand.[7]

Bundesverfassung von 1848

Die Bundesverfassung verwandelte die Schweiz von einem Staatenbund in einen Bundesstaat.

Sie schuf:

  • die Bundesversammlung mit Nationalrat und Ständerat;
  • den siebenköpfigen Bundesrat;
  • eine dauerhafte Bundesverwaltung;
  • ein Bundesgericht;
  • einheitliche Zuständigkeiten für Militär, Zoll, Post, Münzwesen und Aussenpolitik;
  • gemeinsame Grundrechte und politische Rechte für Schweizer Männer;
  • den Schweizer Binnenmarkt.

Die Verfassung war kein rein zentralistisches Siegerdokument. Die Kantone behielten weitreichende Kompetenzen und eigene Verfassungen, Parlamente, Regierungen und Gerichte.

Der Ständerat gewährte den Kantonen eine gleichberechtigte Vertretung neben dem nach Bevölkerung gewählten Nationalrat. Diese Lösung berücksichtigte föderalistische Bedenken der konservativen und kleineren Kantone.

Die Bundesverfassung von 1848 bildete die Grundlage der bis heute bestehenden schweizerischen Staatsordnung. Sie wurde 1874 und 1999 totalrevidiert, ohne den föderalen Kern des Systems aufzugeben.[8]

Verhältnis von Siegern und Besiegten

Die liberale Mehrheit verfügte nach dem Krieg über die politische und militärische Macht. Sie hätte die unterlegenen Kantone dauerhaft ausschliessen oder weitgehend zentralisieren können.

Stattdessen entstand ein föderaler Kompromiss. Die Kantone blieben grundlegende Einheiten des neuen Staats, und ihre Gleichberechtigung wurde im Ständerat institutionell abgesichert.

Die Verfassung enthielt allerdings auch deutlich antikatholische Bestimmungen. Der Jesuitenorden wurde verboten, und die Gründung neuer Klöster war ausgeschlossen. Weitere konfessionelle Konflikte folgten im Kulturkampf des 19. Jahrhunderts.

Die politische Integration der katholisch-konservativen Kräfte dauerte mehrere Jahrzehnte. 1891 wurde mit Josef Zemp erstmals ein Vertreter der katholisch-konservativen Opposition in den Bundesrat gewählt.

Der Sonderbundskrieg beendete somit nicht den konfessionellen und politischen Gegensatz, schuf aber einen institutionellen Rahmen, in dem er künftig überwiegend parlamentarisch und direktdemokratisch ausgetragen wurde.

Bedeutung für den Föderalismus

Der Krieg entschied, dass die Beschlüsse einer eidgenössischen Mehrheit gegenüber einzelnen Kantonsregierungen durchgesetzt werden konnten.

Gleichzeitig zeigte er die Grenzen eines rein zentralistischen Modells. Die Erinnerung an die Helvetische Republik und der Widerstand der Sonderbundskantone beeinflussten die Verfassung von 1848.

Der neue Föderalismus verband nationale Handlungsfähigkeit mit kantonaler Selbstständigkeit. Dieses Gleichgewicht wurde zu einem Grundmerkmal des politischen Systems der Schweiz.

Die Kantone verloren das Recht auf eigenständige militärische Bündnisse und eine völlig unabhängige Aussenpolitik. Sie behielten jedoch umfangreiche Zuständigkeiten in Bildung, Polizei, Kirchenwesen, Steuern und Verwaltung.

Bedeutung für die Neutralität

Der Sonderbundskrieg war ein innerer Konflikt, stand aber in engem Zusammenhang mit der europäischen Mächtepolitik.

Der Sieg der Tagsatzung verhinderte eine mögliche ausländische Intervention und stärkte die Vorstellung, dass die Schweiz ihre inneren Angelegenheiten selbst regeln müsse.

Die europäische Revolutionswelle von 1848 begann wenige Monate nach Kriegsende. Dadurch waren Frankreich, Österreich, Preussen und andere Mächte mit eigenen Krisen beschäftigt.

Der neue Bundesstaat konnte sich konsolidieren, ohne dass die Ordnung von 1848 durch eine gemeinsame Intervention der konservativen Grossmächte rückgängig gemacht wurde.

Die Neutralität blieb ein zentrales aussenpolitisches Prinzip. Mit der stärkeren Bundesgewalt erhielt sie eine einheitlichere institutionelle Grundlage.

Dufours Nachwirkung

Guillaume Henri Dufour wurde nach dem Krieg als «Pacificateur» und als Bewahrer der eidgenössischen Einheit geehrt.

Sein militärischer Erfolg beruhte nicht nur auf Überlegenheit, sondern auf sorgfältiger Planung, rascher Schwerpunktbildung und politischer Zurückhaltung.

Die Weisungen zum Schutz von Bevölkerung, Gefangenen und Verwundeten wurden später als Ausdruck einer frühen humanitären Kriegführung gewürdigt.[4]

Dufour war ausserdem Leiter der ersten modernen topografischen Gesamtaufnahme der Schweiz. Die zwischen 1845 und 1865 veröffentlichte Dufourkarte trug zur räumlichen Vorstellung des neuen Bundesstaats bei.[9]

1863 wurde er erster Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Damit verband sich sein Name dauerhaft mit militärischer Professionalität und humanitärer Verantwortung.

Johann Ulrich von Salis-Soglio

Johann Ulrich von Salis-Soglio war ein erfahrener Offizier aus einer bündnerischen Adelsfamilie. Er war reformiert und politisch konservativ.

Seine Ernennung zum Oberbefehlshaber des katholischen Sonderbunds zeigt, dass politische Überzeugungen und militärische Netzwerke wichtiger sein konnten als die Konfession.

Salis-Soglio beurteilte die Erfolgsaussichten einer offensiven Kriegführung skeptisch. Er stand unter dem Druck des Kriegsrats, der einen aktiveren Kurs verlangte.

Bei Gisikon wurde er verwundet. Nach der Niederlage zog er sich aus der militärischen Führung zurück.

In der späteren Erinnerung stand er deutlich im Schatten Dufours. Die Forschung betrachtet seine Handlungsmöglichkeiten jedoch im Zusammenhang mit der militärischen Unterlegenheit, den politischen Eingriffen des Kriegsrats und der schwierigen geografischen Lage des Sonderbunds.

Gesellschaftliche Erfahrung

Der Konflikt erfasste breite Bevölkerungskreise. Milizsoldaten wurden aus ihren Berufen und Familien in den Dienst gerufen.

Viele Soldaten kämpften nicht aus persönlicher Feindschaft gegen die Bevölkerung der anderen Kantone. Politische Loyalität, kantonale Dienstpflicht, Religion, Kameradschaft und Zwang wirkten zusammen.

Katholische Soldaten dienten in der eidgenössischen Armee, reformierte Offiziere im Sonderbund. Innerhalb einzelner Kantone bestanden politische Minderheiten, die mit der eigenen Regierung nicht einverstanden waren.

Frauen übernahmen zusätzliche Arbeit in Landwirtschaft, Haushalten, Gewerbe und Pflege. Sie waren von formellen politischen Entscheidungen ausgeschlossen, erlebten aber Einquartierungen, materielle Unsicherheit und die Sorge um Angehörige.

Briefe, Tagebücher, Erinnerungen, Soldatenlieder und Druckgrafiken dokumentieren unterschiedliche Erfahrungen und Deutungen des Kriegs.

Presse und Propaganda

Zeitungen und Flugschriften spielten eine wichtige Rolle bei der Zuspitzung des Konflikts.

Liberale Publizisten stellten den Sonderbund als jesuitisch gelenkte Verschwörung gegen Freiheit und nationale Einheit dar. Konservative Medien beschrieben die Gegner als religionsfeindliche Revolutionäre und Fortsetzung der Freischaren.

Karikaturen, Lieder, Predigten und öffentliche Erklärungen vereinfachten komplexe politische Fragen zu moralischen Gegensätzen.

Nach dem Krieg prägten die Sieger zunächst die nationale Erinnerung. Dufour wurde zum Helden der Versöhnung, während die Sonderbundsführung oft als rückständig oder fremdgesteuert erschien.

Spätere katholisch-konservative Darstellungen betonten stärker die Rechtsunsicherheit der Tagsatzungsbeschlüsse, die Freischarenzüge und die Verteidigung kantonaler Rechte.

Erinnerungskultur

Der Sonderbundskrieg nimmt in der schweizerischen Erinnerung eine besondere Stellung ein. Er wird häufig als gefährliche Krise dargestellt, aus der durch militärische Mässigung und politischen Kompromiss der moderne Bundesstaat hervorging.

Denkmäler, Grabstätten, Waffen, Uniformen, Karten und Druckgrafiken erinnern an die Gefechte. Besonders im Raum Gisikon, Meierskappel, Sins, Freiburg und Luzern bestehen lokale Erinnerungsorte.

In nationalen Darstellungen stand lange die erfolgreiche Einigung von 1848 im Vordergrund. Die Erfahrungen der Besiegten, der einfachen Soldaten und der Zivilbevölkerung wurden weniger stark beachtet.

Neuere Forschung untersucht den Krieg als Bürgerkrieg, Verfassungskonflikt, Religionskonflikt und Teil der europäischen Revolutionsepoche.

Die geringe Zahl von Opfern und die rasche institutionelle Versöhnung werden oft als Besonderheit hervorgehoben. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die politische Neuordnung in den besiegten Kantonen unter militärischem Druck erfolgte.

Historische Bewertung

Die ältere liberale Geschichtsschreibung deutete den Krieg als notwendigen Sieg von Fortschritt, Demokratie und nationaler Einheit über Reaktion und kirchliche Bevormundung.

Die katholisch-konservative Erinnerung betonte dagegen die Verletzung kantonaler Souveränität, die Gewalttaten der Freischaren und die problematische Rechtsgrundlage der Tagsatzungsmehrheit.

Heute wird der Konflikt differenzierter beurteilt. Der Sonderbund verteidigte nicht einfach eine zeitlose föderale Freiheit, sondern auch konservative Machtordnungen und kirchliche Privilegien. Die liberale Seite stand für Rechtsgleichheit und nationale Institutionen, griff aber ebenfalls zu aussergesetzlicher Gewalt und verband ihre Politik teilweise mit antikatholischen Vorstellungen.

Der Bundesstaat von 1848 war weder die vollständige Verwirklichung des radikalen Zentralismus noch eine Rückkehr zum Staatenbund. Er war ein politischer Kompromiss, der erst durch den militärischen Sieg der Tagsatzung möglich wurde.

Der Sonderbundskrieg gilt deshalb als entscheidende Schwelle zwischen der alten eidgenössischen Staatenbundsordnung und dem modernen schweizerischen Verfassungsstaat.

Zeittafel

Vorgeschichte, Krieg und Folgen
Datum Ereignis
7. August 1815 Abschluss des Bundesvertrags und Wiederherstellung eines lockeren Staatenbunds
1830–1831 Liberale Regeneration und neue Verfassungen in zahlreichen Kantonen
1832–1833 Gescheiterte Versuche zur Revision des Bundesvertrags
Januar 1841 Aufhebung der aargauischen Klöster
1844 Luzern beschliesst die Berufung der Jesuiten an die höheren Schulen
Dezember 1844 Erster Freischarenzug gegen Luzern
März 1845 Zweiter Freischarenzug und schwere Niederlage der Freischärler
11. Dezember 1845 Abschluss des geheimen Schutzbündnisses der sieben katholisch-konservativen Orte
Juni 1846 Existenz und Inhalt des Sonderbunds werden öffentlich bekannt
Oktober 1846 Radikale Machtübernahme in Genf unter James Fazy
Mai 1847 Liberaler Wahlsieg in St. Gallen schafft eine Mehrheit gegen den Sonderbund
20. Juli 1847 Tagsatzung verlangt die Auflösung des Sonderbunds
16. August 1847 Einsetzung einer Kommission zur Revision des Bundesvertrags
3. September 1847 Tagsatzungsbeschluss gegen die Jesuiten
25. Oktober 1847 Wahl Guillaume Henri Dufours zum General der eidgenössischen Truppen
3. November 1847 Sonderbundstruppen greifen den Kanton Tessin an
4. November 1847 Tagsatzung beschliesst die militärische Auflösung des Sonderbunds
5. November 1847 Dufours Tagesbefehl zur Disziplin und Schonung des Gegners
13. November 1847 Gefecht bei Bertigny vor Freiburg
14. November 1847 Kapitulation Freiburgs
23. November 1847 Entscheidende Gefechte bei Gisikon, Meierskappel und Schüpfheim
24. November 1847 Kapitulation Luzerns
26. November 1847 Faktische Auflösung des sonderbündischen Kriegsrats in Flüelen
29. November 1847 Kapitulation des Wallis und Ende des Kriegs
17. Februar 1848 Beginn der Arbeit der Revisionskommission
8. April 1848 Vorlage des Verfassungsentwurfs
12. September 1848 Tagsatzung erklärt die Bundesverfassung für angenommen
6. November 1848 Erste Sitzung der neuen Bundesversammlung

Siehe auch

Literatur

  • Joachim Remak: A Very Civil War. The Swiss Sonderbund War of 1847. Westview Press, Boulder 1993.
  • Erwin Bucher: Die Geschichte des Sonderbundskrieges. Berichthaus, Zürich 1966.
  • Olivier Reverdin: La guerre du Sonderbund vue par le Général Dufour. Journal de Genève, Genf 1948.
  • Eduard Blösch: Der Sonderbund und seine Auflösung. Zeitgenössische Darstellung.
  • Hans von Greyerz: Der Bundesstaat seit 1848. In: Handbuch der Schweizer Geschichte.
  • Thomas Hildbrand, Albert Tanner (Hrsg.): Publikationen zur politischen und konfessionellen Geschichte der Schweiz im 19. Jahrhundert.
  • Joseph Jung (Hrsg.): General Guillaume Henri Dufour. Humanität im Krieg. Publikation zu Dufours Tagesbefehlen und historischer Bedeutung.
  • Historisches Lexikon der Schweiz: Artikel zu Sonderbund, Sonderbundskrieg, Freischarenzügen, Jesuiten, Dufour und Bundesverfassung.
  • Schweizerisches Bundesarchiv: Quellen und Recherchehilfen zur Tagsatzungszeit und zur Entstehung des Bundesstaats.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Als in der Schweiz Bürgerkrieg herrschte. In: Blog des Schweizerischen Nationalmuseums. 2017-11-08. Abgerufen am 2026-07-22.
  2. 2,0 2,1 2,2 Benedikt Meyer: Der Sonderbund. In: Blog des Schweizerischen Nationalmuseums. 2019-08-12. Abgerufen am 2026-07-22.
  3. 3,0 3,1 Un XIXe siècle plus suisse que suisse. In: Université de Genève. Abgerufen am 2026-07-22.
  4. 4,0 4,1 General Dufour: Zu seinem berühmten Tagesbefehl vom 5. November 1847. In: Schweizer Armee. 2022-11-03. Abgerufen am 2026-07-22.
  5. Kanonendonner vor den Toren Freiburgs. In: Blog des Schweizerischen Nationalmuseums. 2022-11-14. Abgerufen am 2026-07-22.
  6. Der Sprint für eine neue Verfassung. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.
  7. Die Verfassung von 1848: Ein Meilenstein der Schweizer Geschichte. In: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement. 2023-09-12. Abgerufen am 2026-07-22.
  8. Bundesverfassung. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.
  9. Dufourkarte. In: Bundesamt für Landestopografie swisstopo. Abgerufen am 2026-07-22.