Alte Eidgenossenschaft

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Die Alte Eidgenossenschaft bezeichnet das vielgestaltige Bündnis- und Herrschaftssystem, aus dem sich die moderne Schweiz entwickelte. Es entstand seit dem späten 13. Jahrhundert aus Bündnissen von Talschaften, Städten und Ländern im Gebiet des Heiligen Römischen Reichs und bestand bis zum französischen Einmarsch und zur Gründung der Helvetischen Republik im Jahr 1798. Der Ausdruck ist eine nachträgliche Bezeichnung; die Zeitgenossen sprachen meist von der «Eidgenossenschaft», von den «eidgenössischen Orten» oder von den «XIII Orten».

Die Alte Eidgenossenschaft war kein Bundesstaat und besass weder eine gemeinsame Verfassung noch eine dauerhafte Zentralregierung, ein einheitliches Bürgerrecht oder eine gesamtschweizerische Verwaltung. Ihr politischer Zusammenhalt beruhte auf einem Netz unterschiedlicher Bundesbriefe, Burgrechte, Friedensverträge und Hilfsverpflichtungen. Die vollberechtigten Mitglieder, die sogenannten Orte, blieben grundsätzlich selbstständige Gemeinwesen. Gemeinsame Angelegenheiten wurden durch Gesandte an der Tagsatzung beraten. Deren Beschlüsse waren häufig nur verbindlich, wenn die einzelnen Orte ihnen zustimmten.

Bis 1513 wuchs der innere Kreis zur dreizehnörtigen Eidgenossenschaft. Daneben bestanden Zugewandte Orte, die durch besondere Verträge mit einzelnen oder mehreren Orten verbunden waren, sowie zahlreiche Untertanengebiete. Einige Untertanengebiete gehörten einem einzelnen Ort, andere wurden als gemeine Herrschaften von mehreren Orten gemeinsam regiert. Das Gebiet der Alten Eidgenossenschaft war deshalb weder rechtlich noch politisch einheitlich und deckte sich nicht vollständig mit dem Territorium der heutigen Schweiz.

Die militärischen Erfolge gegen Habsburg, Burgund und den Schwäbischen Bund machten die Eidgenossen im 14. und 15. Jahrhundert zu einem bedeutenden Machtfaktor. Die Niederlage bei Marignano 1515 beendete die expansive Grossmachtpolitik jedoch weitgehend. Die Reformation spaltete die Orte im 16. Jahrhundert in katholische und reformierte Lager. Trotz wiederholter innerer Konflikte blieb das Bündnissystem bestehen. Der Westfälische Friede von 1648 bestätigte die Befreiung der eidgenössischen Orte von der Gerichtsbarkeit des Reichs und festigte ihre völkerrechtliche Eigenständigkeit.

Im 18. Jahrhundert standen die wirtschaftliche Dynamik und die Verbreitung aufklärerischer Ideen zunehmend im Gegensatz zu den ständischen, lokalen und obrigkeitlichen Strukturen. Die Tagsatzung war nicht in der Lage, grundlegende Reformen durchzusetzen. 1798 brach die Alte Eidgenossenschaft unter dem Druck innerer Revolutionen und des französischen Einmarschs zusammen.[1][2]

Begriff und zeitliche Abgrenzung

Die Bezeichnung «Alte Eidgenossenschaft» dient der Abgrenzung gegenüber der Helvetischen Republik, der Mediationszeit, dem Staatenbund des 19. Jahrhunderts und dem 1848 gegründeten Bundesstaat. In der Geschichtswissenschaft wird der Beginn nicht immer auf ein einzelnes Datum festgelegt.

Der Bundesbrief von 1291 gilt seit dem 19. Jahrhundert als symbolisches Gründungsdokument der Schweiz. Er war jedoch einer von mehreren Landfriedens- und Bündnisverträgen, die im späten Mittelalter geschlossen und später erneuert oder ergänzt wurden. Die politische Eidgenossenschaft entwickelte sich schrittweise und besass keinen förmlichen Gründungsakt.

Als mögliche Anfangspunkte werden unter anderem genannt:

  • die Bündnisse der Waldstätte im 13. Jahrhundert;
  • der Bundesbrief von 1291;
  • der Bund von Brunnen von 1315;
  • die Erweiterung zum Bündnis der acht Orte im 14. Jahrhundert;
  • die allmähliche Ausbildung gemeinsamer Institutionen und Herrschaften im 15. Jahrhundert.

Das Ende ist deutlicher bestimmbar. Mit dem französischen Einmarsch, dem Zusammenbruch der kantonalen Regierungen und der Annahme der helvetischen Verfassung im Frühjahr 1798 wurde die alte Ordnung aufgehoben. Die Helvetische Republik ersetzte die souveränen Orte durch einen zentralistischen Einheitsstaat.

Grunddaten

Die Alte Eidgenossenschaft im Überblick
Merkmal Beschreibung
Zeitraum Schrittweise Entstehung seit dem späten 13. Jahrhundert; Ende 1798
Staatsform Lockeres Bündnis weitgehend selbstständiger Orte, kein Staat im modernen Sinn
Vollberechtigte Mitglieder Seit 1513 dreizehn Orte
Gemeinsames Organ Tagsatzung als Gesandtenkongress
Rechtsgrundlage Unterschiedliche Bundesbriefe, Bündnisse, Burgrechte, Friedens- und Schiedsverträge
Weitere Gebiete Zugewandte Orte, gemeine Herrschaften und Untertanengebiete einzelner Orte
Gemeinsame Hauptstadt Keine
Gemeinsame Regierung Keine dauerhafte Exekutive
Gemeinsame Armee Keine stehende Armee; Aufgebote der Orte und Verbündeten
Gemeinsame Währung Keine; zahlreiche Münzsysteme und Rechnungseinheiten
Verhältnis zum Reich Entstehung innerhalb des Heiligen Römischen Reichs; zunehmende tatsächliche Selbstständigkeit, 1648 Anerkennung der Exemtion von der Reichsgerichtsbarkeit
Nachfolgeordnung Helvetische Republik

Voraussetzungen im Hoch- und Spätmittelalter

Das Gebiet der heutigen Schweiz gehörte im Hochmittelalter zum Heiligen Römischen Reich. Politisch war es in zahlreiche weltliche und geistliche Herrschaften gegliedert. Zu den wichtigsten Mächten gehörten die Häuser Zähringer, Kyburger, Habsburg und Savoyen, daneben Bischöfe, Klöster, Grafen, Städte und ländliche Talschaften.

Mit dem Aussterben der Zähringer 1218 und der Kyburger 1264 entstanden neue Machtverhältnisse. Die Habsburger erweiterten ihren Besitz im Mittelland und in der Zentralschweiz. Gleichzeitig erhielten oder behaupteten Städte und Talschaften reichsunmittelbare Rechte.

Die Alpenpässe waren wirtschaftlich und strategisch bedeutsam. Besonders der Gotthardpass verband Norditalien mit dem Raum nördlich der Alpen. Uri erhielt 1231, Schwyz 1240 Privilegien, die ihre unmittelbare Stellung zum König beziehungsweise Kaiser stärkten. Solche Privilegien beseitigten lokale Herrschaftsrechte nicht vollständig, förderten aber das politische Selbstbewusstsein der Talschaften.

Bündnisse waren im mittelalterlichen Reich weit verbreitet. Städte, Adlige und Landschaften schlossen sie zur Sicherung des Friedens, zur gegenseitigen Hilfe und zur Regelung von Streitfällen. Die frühen eidgenössischen Bündnisse waren daher zunächst kein einzigartiges Modell. Ihre Besonderheit lag darin, dass sie dauerhaft erneuert, erweitert und institutionell verdichtet wurden.

Bundesbrief von 1291

Der Bundesbrief von Anfang August 1291 wurde von Uri, Schwyz und der Gemeinschaft des unteren Tals von Unterwalden geschlossen. Die drei Partner verpflichteten sich zu gegenseitiger Hilfe gegen Gewalt und Unrecht. Sie wollten keine fremden Richter anerkennen, die ihr Amt gekauft hatten oder nicht aus dem Land stammten. Streitigkeiten sollten durch angesehene Männer geschlichtet werden.

Das Dokument bezog sich auf einen älteren Bund, dessen Wortlaut nicht erhalten ist. Es war vor allem ein Friedens- und Rechtssicherungsbündnis und enthielt keine Erklärung der Unabhängigkeit von Habsburg oder dem Reich.

Lange Zeit stand der Bundesbrief von 1315 stärker im historischen Bewusstsein. Erst im 19. Jahrhundert wurde der Brief von 1291 zum zentralen Gründungsdokument erhoben. Seit 1891 erinnert der 1. August als Bundesfeiertag an den Bundesschluss.

Die spätere Befreiungstradition verband den Bundesbrief mit dem Rütlischwur, dem Widerstand gegen habsburgische Vögte und der Figur Wilhelm Tell. Diese Erzählungen entstanden in ihrer überlieferten Form erst im 15. und 16. Jahrhundert. Sie sind für das politische Selbstverständnis der Schweiz bedeutend, können aber nicht als unmittelbare Quellen für die Ereignisse um 1291 verwendet werden.[3]

Morgarten und Bund von Brunnen

Die politischen Spannungen mit Habsburg verschärften sich im frühen 14. Jahrhundert. Im Zusammenhang mit einem Streit zwischen Schwyz und dem Kloster Einsiedeln sowie dem deutschen Thronstreit zog Herzog Leopold I. von Österreich 1315 gegen die Waldstätte.

Am 15. November 1315 besiegten Truppen aus Schwyz und verbündeten Gebieten das habsburgische Heer in der Schlacht am Morgarten. Die genaue Stärke der Heere und der Verlauf sind in den Quellen nur unvollständig überliefert. Der Sieg besass jedoch grosse politische Wirkung.

Am 9. Dezember 1315 erneuerten Uri, Schwyz und Unterwalden ihr Bündnis im Bund von Brunnen. Der deutschsprachige Vertrag verstärkte die gegenseitigen Hilfsverpflichtungen und verlangte eine gemeinsame Haltung bei wichtigen aussenpolitischen Bindungen.

Morgarten wurde später zu einem Kernstück der eidgenössischen Erinnerungskultur. Die ältere nationale Geschichtsschreibung deutete die Schlacht als Freiheitskampf eines geschlossenen Volkes. Die neuere Forschung betont die lokalen Herrschaftskonflikte, die Reichspolitik und den schrittweisen Charakter der Bündnisbildung.

Erweiterung zur Achtörtigen Eidgenossenschaft

Im 14. Jahrhundert verbanden sich die Waldstätte mit mehreren Städten und Ländern. Die Verträge waren nicht gleichlautend und bildeten zunächst kein geschlossenes Verfassungssystem. Jeder Ort besass eigene Verpflichtungen und Vorbehalte.

Luzern trat 1332 bei. Die Stadt wollte ihre Handelsinteressen und ihre politische Stellung gegenüber Habsburg sichern. 1351 folgte Zürich, das nach inneren politischen Konflikten unter Bürgermeister Rudolf Brun Verbündete suchte.

1352 schlossen Glarus und Zug Bündnisse mit den Eidgenossen. Ihre Stellung blieb zunächst unsicher, da Habsburg weiterhin Ansprüche erhob. Bern trat 1353 bei. Die mächtige Stadt besass bereits ein ausgedehntes Netz von Burgrechten und Bündnissen und verfolgte im westlichen Mittelland eine eigene Territorialpolitik.

Die acht Orte bildeten kein einheitliches Bündnis mit einem gemeinsamen Vertrag. Vielmehr verbanden sich mehrere Bündnisse überlappend miteinander. Konflikte zwischen einzelnen Orten blieben möglich.

Sempach und Näfels

Im späten 14. Jahrhundert verschärften sich die Auseinandersetzungen zwischen den eidgenössischen Orten und Habsburg. Luzern und andere Städte dehnten ihren Einfluss auf habsburgische Gebiete aus.

Am 9. Juli 1386 besiegten eidgenössische Truppen Herzog Leopold III. in der Schlacht bei Sempach. Leopold und zahlreiche Adlige fielen. 1388 folgte der glarnerische Sieg in der Schlacht bei Näfels.

Der Frieden von 1389 und weitere Vereinbarungen schwächten die habsburgische Stellung in der Zentralschweiz dauerhaft. Die Orte gewannen politischen Spielraum, blieben rechtlich jedoch weiterhin Teil des Reichs.

Die dreizehn Orte

Die dreizehn vollberechtigten Orte
Ort Beitritt beziehungsweise frühe Bündnisstellung Politische Grundform vor 1798
Uri Kernort; Bundesbrief 1291 Landsgemeindeort
Schwyz Kernort; Bundesbrief 1291 Landsgemeindeort
Unterwalden Kernort; Bundesbrief 1291 Zwei weitgehend selbstständige Talschaften Obwalden und Nidwalden mit Landsgemeinden
Luzern 1332 Städteort mit städtischem Rat und Untertanenlandschaft
Zürich 1351 Städteort mit Zunftverfassung und grossem Untertanengebiet
Glarus 1352 Landsgemeindeort; seit der Reformation konfessionell geteilt
Zug 1352 Stadt und Äusseres Amt; Landsgemeindetradition
Bern 1353 Patrizischer Städteort mit dem grössten Untertanengebiet
Freiburg 1481 Städteort mit patrizischer Führung und zweisprachigem Herrschaftsgebiet
Solothurn 1481 Städteort mit patrizischer Führung und Untertanengebiet
Basel 1501 Zunftstädtische Republik mit Landschaft
Schaffhausen 1501 Städteort mit Zunftverfassung und Untertanengebiet
Appenzell 1513 Landsgemeindeort; seit 1597 in Innerrhoden und Ausserrhoden geteilt

Unterwalden galt im eidgenössischen Verhältnis als ein Ort, obwohl Obwalden und Nidwalden eigene politische Institutionen besassen. Appenzell wurde 1597 konfessionell in Innerrhoden und Ausserrhoden geteilt, blieb gegenüber der Eidgenossenschaft aber ebenfalls ein Ort.

Appenzellerkriege und östliche Bündnisse

Die Appenzellerkriege von 1401 bis 1429 richteten sich gegen die Herrschaftsansprüche der Fürstabtei St. Gallen und ihrer adligen Verbündeten. Appenzell erhielt Unterstützung von Schwyz und weiteren Kräften.

Die Appenzeller siegten 1403 bei Vögelinsegg und 1405 am Stoss. Der von ihnen geführte «Bund ob dem See» erfasste zeitweise grosse Teile der Ostschweiz und Vorarlbergs, zerfiel aber nach der Niederlage bei Bregenz 1408.

Appenzell löste sich schrittweise aus der Herrschaft des Klosters. Es wurde 1411 Zugewandter Ort und 1513 vollberechtigtes Mitglied der Eidgenossenschaft.

Die Stadt St. Gallen und die Fürstabtei St. Gallen schlossen eigene Bündnisse mit eidgenössischen Orten. Das komplizierte Nebeneinander von Abtei, Stadt, Appenzell und eidgenössischen Interessen prägte die Ostschweiz bis 1798.

Eroberung des Aargaus

1415 verhängte König Sigismund im Konflikt mit Herzog Friedrich IV. von Österreich die Reichsacht über den Habsburger. Mehrere eidgenössische Orte eroberten daraufhin habsburgische Gebiete im Aargau.

Bern nahm den grössten Teil des westlichen Aargaus als eigenes Untertanengebiet ein. Andere Gebiete wurden zu gemeinen Herrschaften, darunter die Grafschaft Baden und die Freien Ämter.

Die Eroberung des Aargaus war ein wichtiger Schritt von einem reinen Bündnis zur gemeinsamen Herrschaftsausübung. Die beteiligten Orte mussten Landvögte bestimmen, Einnahmen verteilen und Streit über Verwaltung und Konfession lösen.

Alter Zürichkrieg

Nach dem Tod des letzten Grafen von Toggenburg 1436 stritten Zürich und Schwyz um das Erbe und den Zugang zu Verkehrswegen. Zürich schloss 1442 ein Bündnis mit König Friedrich III. aus dem Haus Habsburg.

Der Konflikt führte zum Alten Zürichkrieg von 1436 bis 1450. Die übrigen Orte kämpften gegen Zürich. 1444 besiegte ein französisches Söldnerheer die Eidgenossen in der Schlacht bei St. Jakob an der Birs, erlitt dabei aber schwere Verluste.

Der Krieg zeigte, dass die Orte gegeneinander Krieg führen und auswärtige Bündnisse schliessen konnten. Zürich kehrte 1450 in den eidgenössischen Bund zurück. Eine dauerhafte Zentralgewalt entstand daraus nicht, doch der Konflikt förderte die Entwicklung von Schieds- und Vermittlungsverfahren.

Eroberung des Thurgaus

1460 eroberten sieben Orte den habsburgischen Thurgau. Bern war an der Eroberung nicht beteiligt. Der Thurgau wurde zur gemeinen Herrschaft.

Die Landvogtei Thurgau war wirtschaftlich bedeutend und konfessionell gemischt. Nach der Reformation führte die gemeinsame Herrschaft katholischer und reformierter Orte zu komplizierten Regeln über Gottesdienste, Kirchengüter und Gemeinderechte.

Burgunderkriege

Die Burgunderkriege von 1474 bis 1477 brachten die Eidgenossenschaft in die europäische Grossmachtpolitik. Gegner war Herzog Karl der Kühne von Burgund. Bern verfolgte zugleich territoriale Interessen in der Westschweiz.

Die Eidgenossen und ihre Verbündeten besiegten die burgundischen Truppen 1476 bei Grandson und Murten. 1477 fiel Karl der Kühne bei Nancy, wo eidgenössische Truppen den Herzog von Lothringen unterstützten.

Die Siege steigerten das militärische Ansehen der Eidgenossen. Europäische Herrscher warben zunehmend Schweizer Söldner an. Beute, Pensionen und fremde Dienste beeinflussten Politik und Gesellschaft.

Territorial war der Gewinn begrenzt. Bern und Freiburg erhielten beziehungsweise behielten mehrere Herrschaften in der Westschweiz. Die grossen Erfolge verschärften jedoch den Gegensatz zwischen Städte- und Länderorten und führten zu Streit über Beute, Bündnisse und die Aufnahme Freiburgs und Solothurns.[4]

Stanser Verkommnis

Nach den Burgunderkriegen drohte die Eidgenossenschaft an inneren Spannungen zu zerbrechen. Die Länderorte befürchteten ein Übergewicht der Städte. Zürich, Bern und Luzern hatten mit Freiburg und Solothurn ein Städtebündnis geschlossen.

An der Tagsatzung in Stans 1481 kam zunächst keine Einigung zustande. Der Überlieferung zufolge trug der Rat des Einsiedlers Niklaus von Flüe zur Verständigung bei.

Das Stanser Verkommnis regelte Konflikt- und Hilfsfragen, verurteilte eigenmächtige Gewaltzüge und ergänzte ältere Bundesvereinbarungen. Freiburg und Solothurn wurden als vollberechtigte Orte aufgenommen. Die Eidgenossenschaft bestand damit aus zehn Orten.

Schwabenkrieg und Friede zu Basel

Der Schwabenkrieg von 1499 entstand aus Spannungen zwischen den eidgenössischen Orten, den Drei Bünden, Habsburg und dem Schwäbischen Bund. Hintergrund waren territoriale Konflikte, die Reichsreform und die Frage nach der Einbindung der Eidgenossen in Reichsinstitutionen.

Eidgenössische und bündnerische Truppen siegten in mehreren Gefechten, darunter am Bruderholz, bei Schwaderloh, bei Frastanz und an der Calven. In der Schlacht bei Dornach fiel der habsburgische Heerführer Heinrich von Fürstenberg.

Der Friede zu Basel vom 22. September 1499 beendete den Krieg. Die Eidgenossen blieben formal im Reich, waren aber faktisch von wichtigen Reichsinstitutionen und Reichslasten ausgenommen. Ihre politische Selbstständigkeit wurde dadurch erheblich gestärkt.

Die Kriegserfahrungen förderten den Beitritt Basels und Schaffhausens im Jahr 1501. Appenzell wurde 1513 als dreizehnter Ort aufgenommen.

Italienische Kriege

Seit dem späten 15. Jahrhundert griffen eidgenössische Orte und die Drei Bünde in die Auseinandersetzungen um das Herzogtum Mailand ein. Die Kontrolle der Alpenpässe, Soldbündnisse und territoriale Interessen spielten eine wichtige Rolle.

Eidgenössische Truppen kämpften wechselweise für Frankreich, den Papst, Mailand und den Kaiser. 1512 vertrieben sie französische Kräfte aus Mailand und setzten Massimiliano Sforza als Herzog ein. Diese Phase gilt als Höhepunkt eidgenössischen Einflusses in Norditalien.

Die Orte erwarben Gebiete südlich der Alpen. Aus ihnen entwickelten sich die ennetbirgischen Vogteien, die später einen grossen Teil des heutigen Kantons Tessin bildeten. Die Drei Bünde beherrschten Veltlin, Bormio und Chiavenna.

Am 13. und 14. September 1515 wurden die Eidgenossen bei Marignano von König Franz I. von Frankreich und seinen venezianischen Verbündeten besiegt. Die Niederlage beendete die selbstständige eidgenössische Grossmachtpolitik in Italien.

1516 schlossen die dreizehn Orte und mehrere Zugewandte den Ewigen Frieden mit Frankreich. Die Eidgenossen gaben ihre Ansprüche auf Mailand weitgehend auf, behielten aber die meisten tessinischen Eroberungen. 1521 folgte ein Sold- und Bündnisvertrag mit Frankreich.[5]

Zugewandte Orte

Die Zugewandten Orte waren mit einem oder mehreren eidgenössischen Orten vertraglich verbunden, besassen aber keine volle Mitgliedschaft. Rechte und Pflichten unterschieden sich stark. Manche durften an Tagsatzungen teilnehmen, andere wurden nur bei bestimmten Geschäften beigezogen.

Bedeutende Zugewandte Orte und Verbündete
Gebiet oder Gemeinwesen Verhältnis zur Eidgenossenschaft Besonderheiten
Fürstabtei St. Gallen Bündnisse mit mehreren Orten; Zugewandter Ort Geistlicher Territorialstaat mit ausgedehntem Herrschaftsgebiet
Stadt St. Gallen Mit mehreren Orten verbündet Reichsstadt und reformiertes Zentrum innerhalb des Gebiets der Fürstabtei
Wallis Bündnisse insbesondere mit Bern und katholischen Orten Republik der sieben Zenden; Unterwallis teilweise Untertanengebiet
Drei Bünde Enges Bündnis mit der Eidgenossenschaft Gotteshausbund, Grauer Bund und Zehngerichtebund; eigenes freistaatliches System
Biel Mit Bern, Freiburg und Solothurn verbunden Stadt unter formeller Oberhoheit des Fürstbischofs von Basel
Mülhausen Seit dem 15. Jahrhundert mit mehreren Orten verbündet Reichsstadt; 1798 Anschluss an Frankreich
Rottweil Bündnisse mit eidgenössischen Orten Reichsstadt nördlich des Rheins
Neuenburg Mehrere Burgrechte und Bündnisse mit Orten Eigenständiges Fürstentum; seit 1707 unter dem König von Preussen
Genf Vor allem mit Bern und Zürich verbunden Stadtrepublik und Zentrum der calvinistischen Reformation

Die Zugewandten bildeten keinen einheitlichen äusseren Ring. Ihre Beziehungen konnten zeitlich begrenzt, konfessionell bestimmt oder auf militärische Hilfe beschränkt sein. Manche Gebiete waren stärker mit einzelnen Orten als mit der Gesamtheit der Eidgenossenschaft verbunden.

Untertanengebiete und gemeine Herrschaften

Die politische Gleichheit galt nur zwischen den vollberechtigten Orten. Ein grosser Teil der Bevölkerung lebte in Untertanengebieten ohne Sitz und Stimme an der Tagsatzung.

Einzelne Orte besassen eigene Untertanengebiete. Bern regierte unter anderem den bernischen Aargau und seit 1536 den grössten Teil der Waadt. Zürich herrschte über eine ausgedehnte Landschaft. Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel und Schaffhausen verfügten ebenfalls über ländliche Territorien.

Gemeine Herrschaften wurden von mehreren Orten gemeinsam verwaltet. Die beteiligten Orte entsandten in festgelegter Reihenfolge einen Landvogt. Er übte Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Finanzaufsicht aus. Die Tagsatzung oder eine besondere Konferenz der regierenden Orte entschied über wichtige Angelegenheiten.

Auswahl bedeutender gemeiner Herrschaften
Herrschaft Lage Regierende Orte beziehungsweise Besonderheiten
Grafschaft Baden Nordöstlicher Aargau Seit 1415 von mehreren Orten gemeinsam verwaltet
Freie Ämter Südöstlicher Aargau Gemeine Herrschaft mit wechselnder Beteiligung der Orte
Landgrafschaft Thurgau Heutiger Kanton Thurgau Seit 1460 gemeine Herrschaft
Grafschaft Sargans Heutiges Sarganserland Seit 1483 gemeine Herrschaft
Rheintal Unteres Alpenrheintal Von mehreren Orten und zeitweise dem Fürstabt von St. Gallen gemeinsam regiert
Grafschaft Uznach Oberer Zürichsee Gemeine Herrschaft von Schwyz und Glarus
Landvogtei Gaster Gebiet zwischen Walensee und Zürichsee Gemeine Herrschaft von Schwyz und Glarus
Murten Westliches Mittelland Gemeine Herrschaft von Bern und Freiburg
Grandson Waadtländer Jurasüdfuss Gemeine Herrschaft von Bern und Freiburg
Orbe und Echallens Waadt Gemeine Herrschaft von Bern und Freiburg
Ennetbirgische Vogteien Gebiet des heutigen Tessins Teils von allen, teils von einer Gruppe der Orte gemeinsam regiert

Untertanen konnten lokale Gemeinden, Gerichte, Korporationen und Nutzungsrechte besitzen. Ihre politischen Möglichkeiten unterschieden sich daher erheblich. Dennoch waren sie gegenüber den regierenden Orten rechtlich nicht gleichgestellt.

Die ungleiche Ordnung wurde im 18. Jahrhundert immer stärker kritisiert. Besonders in der Waadt, im Aargau, im Thurgau, im Tessin und in der Landschaft Basel verbanden sich lokale Beschwerden mit Forderungen nach Rechtsgleichheit.

Tagsatzung

Die Tagsatzung war das wichtigste gemeinsame Organ. Sie entwickelte sich aus Zusammenkünften zur Schlichtung von Streitigkeiten, zur Organisation militärischer Hilfe und zur Verwaltung gemeinsamer Herrschaften.

Jeder Ort entsandte einen oder mehrere Boten. Diese waren keine frei entscheidenden Abgeordneten, sondern an Instruktionen ihrer Regierung oder Landsgemeinde gebunden. Wenn neue Fragen auftraten, mussten sie häufig Rücksprache halten.

Die Tagsatzung besass keine allgemeine Gesetzgebungsgewalt über die Orte. Ihre Beschlüsse galten je nach Gegenstand und Bundesrecht nur für zustimmende Mitglieder. In wichtigen Fragen war Einstimmigkeit oder eine breite Übereinkunft nötig.

Zu ihren Aufgaben gehörten:

  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Orten;
  • Beratung der Aussenpolitik;
  • Organisation gemeinsamer militärischer Aufgebote;
  • Verwaltung und Rechnungskontrolle der gemeinen Herrschaften;
  • Verhandlungen über Soldbündnisse und Pensionen;
  • konfessionelle und wirtschaftliche Fragen;
  • Empfang ausländischer Gesandter;
  • Behandlung von Beschwerden aus Untertanengebieten.

Die Tagsatzung tagte an wechselnden Orten. Baden war bis zur Reformation ein besonders häufiger Versammlungsort. Später fanden konfessionell oder sachlich getrennte Konferenzen statt. Es gab keine dauerhafte eidgenössische Hauptstadt und keinen ständigen Beamtenapparat.

Bündnissystem und Recht

Die Alte Eidgenossenschaft beruhte nicht auf einer einzigen Verfassungsurkunde. Bundesbriefe regelten gegenseitige Hilfe, Schiedsgerichte, Friedenspflichten und teilweise aussenpolitische Bindungen.

Zu den wichtigen gesamthaft wirkenden Vereinbarungen gehörten:

Der Pfaffenbrief stärkte die weltliche Gerichtsbarkeit und verlangte gemeinsame Sicherheit auf den Verkehrswegen. Der Sempacherbrief enthielt Regeln für Kriegsführung und Disziplin. Das Stanser Verkommnis ordnete innere Konflikt- und Hilfsfragen neu.

Diese Dokumente bildeten keine moderne Verfassung. Manche Orte waren nicht an alle Verträge gebunden, und ihre Auslegung blieb Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.

Schiedsgerichte und Vermittlung waren für das Funktionieren des Bündnisses zentral. Orte sollten Konflikte nicht eigenmächtig mit Gewalt lösen. In der Praxis kam es dennoch zu Fehden, Sonderbünden und inneren Kriegen.

Politische Ordnung der Orte

Die dreizehn Orte besassen sehr unterschiedliche Verfassungen.

Landsgemeindeorte

In Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug und Appenzell bestanden Landsgemeinden. Die stimmberechtigten männlichen Landleute versammelten sich unter freiem Himmel, wählten Amtsträger und entschieden über wichtige Geschäfte.

Die politische Beteiligung war im europäischen Vergleich breit, aber keineswegs allgemein. Frauen, Hintersassen, Untertanen und Personen ohne volles Landrecht waren ausgeschlossen. Führende Familien konnten Ämter und Entscheidungen stark beeinflussen.

Aus den Gerichts- und Gemeindeversammlungen entwickelten sich Räte, Landammänner und weitere Behörden. Landsgemeinde und Räte teilten die politische Macht je nach Ort unterschiedlich.[6]

Städteorte

Die Städteorte wurden durch Räte regiert. In Zürich, Basel und Schaffhausen spielten Zünfte eine wichtige politische Rolle. In Bern, Freiburg, Solothurn und Luzern konzentrierte sich die Macht zunehmend bei einem begrenzten Kreis regimentsfähiger Familien.

Die städtische Bürgerschaft war gegenüber der Landbevölkerung privilegiert. Selbst dort, wo Zunftordnungen eine breitere Beteiligung ermöglichten, blieben Frauen, Nichtbürger und Bewohner der Untertanenlandschaft ausgeschlossen.

Oligarchisierung

In der Frühen Neuzeit wurden viele Ämter von immer kleineren Familienkreisen beherrscht. In Bern entwickelte sich ein ausgeprägtes Patriziat. Auch in anderen Städten und Landsgemeindeorten bildeten sich politische Eliten.

Ämter, Solddienst, Pensionen, Landvogteien und Heiratsverbindungen stärkten diese Führungsschichten. Gleichzeitig blieb die politische Kultur lokal unterschiedlich. In Landsgemeinden und Gemeinden konnten Volksbewegungen obrigkeitliche Entscheidungen beeinflussen.

Militärwesen

Die Alte Eidgenossenschaft besass keine zentrale stehende Armee. Jeder Ort organisierte sein eigenes Aufgebot. Im Kriegsfall wurden Kontingente nach den Bündnisverpflichtungen zusammengeführt.

Die Truppen kämpften unter kantonalen Bannern. Das weisse Kreuz wurde seit dem Spätmittelalter als gemeinsames Erkennungszeichen verwendet, besonders auf Kleidung und Feldzeichen. Ein einheitliches Nationalwappen im modernen Sinn bestand jedoch nicht; das Schweizer Kreuz wurde erst 1889 offiziell als Wappen des Bundesstaats festgelegt.[1]

Die eidgenössische Infanterie erwarb im 15. Jahrhundert einen bedeutenden Ruf. Dichte Formationen mit Langspiessen, Hellebarden und später Feuerwaffen konnten ritterliche Heere besiegen. Der militärische Erfolg beruhte jedoch nicht auf einer einheitlichen nationalen Armee, sondern auf lokalen Aufgeboten, Bündnishilfe, Erfahrung und zeitweise günstigen politischen Umständen.

Nach der Reformation erschwerte die konfessionelle Spaltung gemeinsame Aufgebote. Im 17. Jahrhundert entstanden Defensionalordnungen, welche Truppenstärken und Zusammenarbeit festlegen sollten. Ihre Umsetzung blieb begrenzt.

Fremde Dienste und Reisläuferei

Seit dem späten Mittelalter dienten zahlreiche Schweizer als Söldner in ausländischen Armeen. Einzelne Kämpfer zogen auf eigene Initiative als Reisläufer aus, während offizielle Kapitulationen die Stellung ganzer Regimenter regelten.

Frankreich war der wichtigste Partner. Schweizer Truppen dienten aber auch dem Papst, Spanien, den Niederlanden, Venedig, Savoyen, Österreich und weiteren Mächten.

Ausländische Herrscher zahlten Pensionen an Orte und einflussreiche Politiker. Diese Gelder konnten öffentliche Aufgaben finanzieren, förderten jedoch Korruption, Parteibildung und Abhängigkeit.

Fremde Dienste waren wirtschaftlich bedeutsam. Sie boten Verdienstmöglichkeiten und entlasteten in armen Regionen den Arbeitsmarkt. Gleichzeitig verursachten sie hohe menschliche Verluste und zogen die Eidgenossenschaft in internationale Konflikte.

Reformatoren wie Huldrych Zwingli kritisierten die Reisläuferei. Trotz wiederholter Verbote und Einschränkungen blieb sie bis zum Ende der Alten Eidgenossenschaft ein prägendes Element.[7]

Aussenpolitik

Da die Orte souverän handelten, existierte keine vollständig einheitliche Aussenpolitik. Einzelne Orte schlossen eigene Bündnisse, Soldverträge und Handelsabkommen.

Frankreich gewann nach 1516 grossen Einfluss. Die Allianz von 1521 wurde mehrfach erneuert. Französische Gesandte residierten in Solothurn und verteilten Pensionen.

Die katholischen Orte pflegten zusätzlich Beziehungen zum Papst, zu Spanien und zu Savoyen. Reformierte Orte wie Zürich und Bern unterhielten Verbindungen zu protestantischen Mächten und Städten.

Trotz der Verschiedenheit konnten die Orte bei gemeinsamen Interessen diplomatisch auftreten. Eidgenössische Gesandte nahmen an Friedensverhandlungen teil und vermittelten in europäischen Konflikten. Die Tagsatzung empfing ausländische Botschafter und koordinierte bestimmte Verhandlungen.[8]

Reformation

Die Reformation begann in Zürich unter Huldrych Zwingli. Ab 1519 kritisierte er kirchliche Missstände, den Solddienst und zentrale Lehren der römischen Kirche. Der Zürcher Rat führte schrittweise eine reformierte Kirchenordnung ein.

Die neue Lehre verbreitete sich in Bern, Basel, Schaffhausen und Teilen von Glarus, Appenzell, der Ostschweiz und den Zugewandten. In der Westschweiz wurde Genf unter Johannes Calvin zu einem internationalen Zentrum der reformierten Bewegung.

Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zug, Freiburg und Solothurn blieben katholisch. Auch in mehreren gemeinen Herrschaften bestand eine katholische Mehrheit.

Da jeder Ort weitgehend über seine Konfession entschied, zerfiel die Eidgenossenschaft in konfessionelle Lager. Die Reformation veränderte Bündnisse, Bildungswesen, Armenfürsorge, Ehe- und Kirchenrecht sowie das Verhältnis zu ausländischen Mächten.

Kappelerkriege

1529 standen sich reformierte und katholische Orte im Ersten Kappelerkrieg gegenüber. Der Konflikt wurde ohne grosse Schlacht durch den Ersten Kappeler Landfrieden beendet.

1531 brach der Zweite Kappelerkrieg aus. Die katholischen Orte besiegten Zürich in der Schlacht bei Kappel. Zwingli fiel. Der Zweite Kappeler Landfrieden stärkte die katholische Stellung und erlaubte Gemeinden in gemeinen Herrschaften teilweise die Rückkehr zum alten Glauben.

Die Eidgenossenschaft blieb konfessionell geteilt. Gemeinsame politische Entscheidungen wurden schwieriger. Katholische und reformierte Orte hielten getrennte Konferenzen ab und schlossen konfessionelle Sonderbündnisse.

Konfessionelle Teilungen

In Glarus entwickelten sich komplizierte paritätische Institutionen. Appenzell teilte sich 1597 in das katholische Innerrhoden und das reformierte Ausserrhoden.

In den gemeinen Herrschaften mussten katholische und reformierte Regierungen gemeinsame Lösungen finden. Kirchen konnten von beiden Konfessionen genutzt werden, Gemeinden konfessionell geteilt oder Gottesdienste abwechselnd abgehalten werden.

Religionsfreiheit im modernen Sinn bestand nicht. Die Obrigkeiten bestimmten grundsätzlich die öffentliche Konfession ihres Territoriums. Andersgläubige wurden je nach Ort geduldet, eingeschränkt oder zur Auswanderung gedrängt.

Eroberung der Waadt

1536 eroberte Bern den grössten Teil des savoyischen Waadtlands. Freiburg beteiligte sich an der Besetzung mehrerer Gebiete und erhielt eigene Herrschaften.

Bern führte die Reformation ein und gliederte die Waadt als französischsprachiges Untertanengebiet in seinen Staat ein. Die lokalen Städte und Gemeinden behielten gewisse Rechte, waren aber nicht gleichberechtigt im bernischen Grossen Rat vertreten.

Lausanne entwickelte sich mit seiner Akademie zu einem reformierten Bildungszentrum. Gleichzeitig blieb die politische Unterordnung der Waadt ein zentraler Konflikt, der 1798 zur Loslösung von Bern beitrug.

Katholische Reform und Gegenreformation

Nach dem Konzil von Trient erneuerte sich die katholische Kirche in den katholischen Orten. Nuntien, Bischöfe, Kapuziner, Jesuiten und andere Orden förderten Bildung, Seelsorge und kirchliche Disziplin.

Luzern wurde ein Zentrum katholischer Reform. 1579 entstand dort ein ständiger päpstlicher Nuntiaturposten. Katholische Orte schlossen 1586 den Goldenen Bund zur Verteidigung des Glaubens und 1587 ein Bündnis mit Spanien.

Die konfessionelle Abgrenzung beeinflusste Schulen, Ehe, Migration, politische Bündnisse und Alltagsleben. Dennoch bestanden weiterhin Handel, persönliche Kontakte und gemeinsame Herrschaft über gemischtkonfessionelle Gebiete.

Dreissigjähriger Krieg und Neutralität

Im Dreissigjährigen Krieg von 1618 bis 1648 blieb die Eidgenossenschaft als Ganzes weitgehend ausserhalb der direkten Kampfhandlungen. Schweizer Söldner dienten jedoch auf verschiedenen Seiten, und die Drei Bünde wurden durch die Bündner Wirren schwer getroffen.

Die konfessionellen Bindungen der Orte erschwerten eine gemeinsame Politik. Gleichzeitig wuchs das Interesse, fremde Heere vom eidgenössischen Gebiet fernzuhalten. Grenzbesetzungen und Defensionalmassnahmen dienten diesem Ziel.

1647 beschlossen die Orte das Defensionale von Wil, das ein gemeinsames Verteidigungsaufgebot vorsah. Es gilt als wichtiger Schritt zur institutionellen Neutralitätspolitik, wurde aber nicht immer konsequent umgesetzt.

Der Basler Bürgermeister Johann Rudolf Wettstein vertrat eidgenössische Interessen bei den Friedensverhandlungen. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Eidgenossenschaft von der Zuständigkeit der Reichsgerichte und Reichsinstitutionen ausgenommen. Dies bestätigte die bereits weit entwickelte tatsächliche Loslösung vom Reich.

Die moderne immerwährende Neutralität entstand erst später. Dennoch bildeten die Erfahrungen des 16. und 17. Jahrhunderts wichtige Voraussetzungen.

Schweizer Bauernkrieg von 1653

Nach dem Dreissigjährigen Krieg verursachten Münzabwertungen, Steuern und wirtschaftliche Belastungen Unruhen in den Untertanenlandschaften von Bern, Luzern, Solothurn und Basel.

Bauern aus dem Entlebuch, Emmental und anderen Gebieten schlossen Bündnisse und beriefen sich auf alte Rechte und eidgenössische Freiheitstraditionen. In Huttwil entstand ein überkantonaler Bauernbund.

Die städtischen Obrigkeiten verhandelten zunächst, setzten den Aufstand dann aber militärisch nieder. Führer wie Niklaus Leuenberger wurden hingerichtet.

Der Bauernkrieg zeigte die sozialen und politischen Gegensätze innerhalb der Orte. Die eidgenössische Freiheitsidee konnte nicht nur von Obrigkeiten gegen äussere Gegner, sondern auch von Untertanen gegen ihre Regierungen verwendet werden.

Villmergerkriege

Im Ersten Villmergerkrieg von 1656 versuchten Zürich und Bern, das konfessionelle Kräfteverhältnis zu verändern. Die katholischen Orte siegten bei Villmergen. Der Friedensschluss bestätigte im Wesentlichen die bestehende Ordnung.

1712 brach der Zweite Villmergerkrieg aus. Zürich und Bern besiegten die katholischen Orte. Der Vierte Landfriede verschob das politische Gleichgewicht zugunsten der reformierten Orte.

Zürich und Bern erhielten stärkeren Einfluss in mehreren gemeinen Herrschaften. Die katholische Vorherrschaft, die seit 1531 bestanden hatte, wurde beendet. Die konfessionelle Teilung blieb jedoch bis 1798 ein Grundmerkmal.

Territorium und Grenzen

Das politische System der Alten Eidgenossenschaft deckte sich nicht mit der heutigen Schweiz.

Zur dreizehnörtigen Eidgenossenschaft gehörten weder das Wallis noch die Drei Bünde, Neuenburg oder Genf als vollberechtigte Orte. Sie waren eigenständige oder zugewandte Gemeinwesen.

Der heutige Kanton Jura gehörte grösstenteils zum Fürstbistum Basel und damit nicht zur Eidgenossenschaft. Das Fricktal blieb bis 1801 österreichisch. Genf war eine verbündete Stadtrepublik und wurde 1798 von Frankreich annektiert.

Die Waadt war grösstenteils bernisches Untertanengebiet. Der Thurgau, das Tessin und Teile des Aargaus wurden als gemeine Herrschaften regiert. Graubünden bildete den Freistaat der Drei Bünde und beherrschte seinerseits Veltlin, Chiavenna und Bormio.

Die Grenzen waren an vielen Stellen durch komplizierte Herrschafts-, Gerichts- und Nutzungsrechte geprägt. Enklaven und überlagerte Zuständigkeiten waren häufig.

Gesellschaft

Die Bevölkerung der Alten Eidgenossenschaft war rechtlich stark gegliedert. Politische und wirtschaftliche Rechte hingen von Ort, Gemeinde, Bürgerrecht, Geschlecht, Stand und Konfession ab.

Das volle Bürger- oder Landrecht war meist erblich und lokal gebunden. Bürger besassen Zugang zu Gemeindegütern, politischer Beteiligung und Armenunterstützung. Hintersassen und Zugezogene hatten weniger Rechte.

Frauen waren von Tagsatzung, Räten und Landsgemeinden ausgeschlossen. Sie konnten je nach Region Eigentum besitzen, Gewerbe betreiben und als Witwen wirtschaftlich selbstständig handeln, standen aber unter geschlechtsspezifischen rechtlichen Beschränkungen.

In Städten gliederten Zünfte, Gesellschaften und Bruderschaften das soziale Leben. Auf dem Land waren Gemeinden, Genossenschaften und Korporationen für Wälder, Alpen, Wasser und Allmenden wichtig.

Die Armenfürsorge war hauptsächlich Aufgabe von Gemeinden, Kirchen und Stiftungen. Das Bürgerrecht entschied häufig darüber, welche Gemeinde für Bedürftige zuständig war.

Jüdische Bevölkerung

Jüdinnen und Juden waren in der Alten Eidgenossenschaft weitgehend von Niederlassung, Bürgerrecht und vielen Berufen ausgeschlossen. Nach mittelalterlichen Verfolgungen bestanden nur wenige dauerhafte Gemeinden.

Seit dem 17. Jahrhundert durften jüdische Familien vor allem in den aargauischen Dörfern Endingen und Lengnau wohnen. Sie standen unter besonderen Schutz- und Abgabenverhältnissen und besassen keine politische Gleichberechtigung.

Jüdische Händler waren für regionale Märkte und Viehhandel bedeutend. Einschränkungen, Sondersteuern und Aufenthaltsverbote blieben bis in das 19. Jahrhundert bestehen.

Wirtschaft

Die Wirtschaft war regional vielfältig. Landwirtschaft blieb die wichtigste Lebensgrundlage. In den Alpen dominierten Viehzucht, Milchwirtschaft und saisonale Alpnutzung. Im Mittelland wurden Getreide, Wein, Obst und weitere Kulturen angebaut.

Bevölkerungswachstum und begrenzte Böden förderten Heimarbeit, Wanderarbeit und Auswanderung. In der Ostschweiz, in Zürich, Basel, Bern und der Westschweiz entwickelte sich eine exportorientierte Textilproduktion.

Leinen, Baumwolle und Seide wurden in Verlagssystemen hergestellt. Kaufleute lieferten Rohstoffe an ländliche Heimarbeiter und verkauften die fertigen Waren auf europäischen und später überseeischen Märkten.

In Genf und im Jurabogen entwickelte sich die Uhrenherstellung. Basel war ein Zentrum von Handel, Druckwesen, Seidenbandproduktion und Finanzgeschäften. St. Gallen war für Leinwand bekannt.

Der Transit über Alpenpässe blieb wichtig, wurde aber durch politische Grenzen, Zölle und unterschiedliche Masse erschwert. Jeder Ort regelte Münzen, Zölle, Gewerbe und Märkte weitgehend selbst.

Münzen, Masse und Zölle

Eine gemeinsame Währung existierte nicht. Orte, Städte, Bischöfe und ausländische Herrscher prägten unterschiedliche Münzen. Im Umlauf waren unter anderem Gulden, Taler, Batzen, Schillinge und Pfennige.

Rechnungseinheiten und tatsächliche Münzen stimmten nicht immer überein. Wechselkurse schwankten. Die Tagsatzung versuchte wiederholt, Münzordnungen abzustimmen, konnte aber keine dauerhafte Vereinheitlichung durchsetzen.

Auch Masse und Gewichte unterschieden sich regional. Ein Pfund, eine Elle oder ein Mass konnte je nach Ort eine andere Grösse haben.

Binnenzölle, Weggelder und Marktrechte erschwerten den Handel. Gleichzeitig förderten Flüsse, Seen, Pässe und städtische Märkte eine starke regionale und internationale Vernetzung.

Bildung und Wissenschaft

Das Bildungswesen wurde von Kirchen, Städten, Gemeinden und privaten Stiftungen getragen. Nach der Reformation entwickelten katholische und reformierte Orte eigene Schulsysteme.

Die Universität Basel, 1460 gegründet, war die einzige Universität innerhalb der dreizehn Orte. Sie wurde ein bedeutendes Zentrum des Humanismus, Buchdrucks und der Medizin.

Zürich, Bern, Lausanne und Genf besassen höhere Schulen und Akademien. Jesuitenkollegien stärkten das katholische Bildungswesen, unter anderem in Luzern und Freiburg.

Im 18. Jahrhundert entstanden gelehrte Gesellschaften, Lesegesellschaften und patriotische Vereinigungen. Die 1761 gegründete Helvetische Gesellschaft diskutierte Reformen und eine gemeinsame schweizerische Identität über konfessionelle und kantonale Grenzen hinweg.

Sprachen und kulturelle Räume

Die Alte Eidgenossenschaft war mehrsprachig, obwohl die Mehrheit der vollberechtigten Orte deutschsprachig war.

Freiburg war zweisprachig geprägt. Bern regierte seit 1536 die französischsprachige Waadt. In den ennetbirgischen Vogteien wurde Italienisch gesprochen. Die Drei Bünde umfassten deutsch-, rätoromanisch- und italienischsprachige Gebiete.

Die eidgenössische Verwaltungssprache der Tagsatzung war überwiegend Deutsch. Diplomatische Verträge wurden auch in Latein, Französisch oder Italienisch abgefasst.

Die Sprachunterschiede führten vor 1798 noch nicht zur modernen Vorstellung klar abgegrenzter Sprachregionen. Politische Zugehörigkeit beruhte stärker auf Ort, Herrschaft, Bürgerrecht und Konfession.

Chroniken, Mythen und Identität

Seit dem 15. Jahrhundert entstanden reich bebilderte eidgenössische Chroniken. Autoren wie Diebold Schilling der Ältere, Petermann Etterlin, Johannes Stumpf und Aegidius Tschudi erzählten die Geschichte der Bündnisse, Kriege und Befreiungstraditionen.

Wilhelm Tell, Rütlischwur, Burgenbruch und die drei Eidgenossen wurden zu zentralen Erzählungen. Die historisch überprüfbare Entwicklung und die spätere Legendenbildung sind dabei zu unterscheiden.

Der Name «Schweizer» leitete sich von Schwyz ab. Auswärtige Gegner verwendeten ihn zunächst teilweise abwertend für alle Eidgenossen. Die Bezeichnung wurde schrittweise übernommen. Daneben blieben «Eidgenossen», «Helvetier» und «Helvetia» gebräuchlich.[3]

Das weisse Kreuz diente als militärisches Erkennungszeichen. Die einzelnen Orte führten jedoch weiterhin ihre eigenen Banner und Wappen. Eine gemeinsame Nationalflagge im heutigen Sinn existierte nicht.

Die kollektive Identität blieb mehrschichtig. Menschen verstanden sich zugleich als Bürger einer Gemeinde, Angehörige eines Orts, Mitglieder einer Konfession und Eidgenossen.

Obrigkeit und Untertanen im 18. Jahrhundert

Im 18. Jahrhundert stabilisierten sich in vielen Orten oligarchische Herrschaftsformen. Regimentsfähige Familien kontrollierten Räte, Ämter und Landvogteien.

Die wirtschaftliche Entwicklung schuf zugleich neue Gruppen von Kaufleuten, Fabrikanten, Juristen und Gebildeten. Sie verlangten teilweise politische Mitsprache und administrative Reformen.

In Untertanengebieten entstanden Protestbewegungen. Der Waadtländer Jean Daniel Abraham Davel versuchte 1723 einen Aufstand gegen Bern. In Genf kam es wiederholt zu Konflikten zwischen Patriziat, Bürgerschaft und Einwohnern.

1749 wurde in Bern die sogenannte Henzi-Verschwörung aufgedeckt. Im Freiburgischen richtete sich der Chenaux-Handel von 1781 gegen die patrizische Regierung. 1794 und 1795 verlangte die Landschaft Zürich im Stäfnerhandel die Wiederherstellung alter Rechte und politische Reformen.

Die Obrigkeiten reagierten mit Zugeständnissen, Untersuchungen oder Repression. Eine gesamtschweizerische Reform war kaum möglich, da die Tagsatzung keine Verfassungsgewalt über die Orte besass.

Aufklärung und Reformdiskussion

Aufklärer kritisierten Folter, Zensur, konfessionelle Intoleranz, wirtschaftliche Schranken und die politische Ungleichheit.

Gelehrte und politische Denker diskutierten bessere Schulen, rationelle Landwirtschaft, Armenfürsorge, Strassenbau und Rechtsreformen. Die Helvetische Gesellschaft versuchte, ein gemeinsames patriotisches Bewusstsein zu fördern.

Reformbereitschaft und konservative Beharrung bestanden nebeneinander. Manche Obrigkeiten modernisierten Verwaltung und Wirtschaft, ohne ihre politische Macht zu teilen.

Die amerikanische und die Französische Revolution verstärkten die Debatte über Menschenrechte, Volkssouveränität und Gewaltenteilung.

Französische Revolution und Zusammenbruch

Die Französische Revolution von 1789 wurde in der Eidgenossenschaft unterschiedlich aufgenommen. Reformorientierte Kreise begrüssten die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Obrigkeiten fürchteten Unruhen und die Ausbreitung revolutionärer Ideen.

Frankreich annektierte oder beeinflusste benachbarte Gebiete. Das Fürstbistum Basel verlor seine nördlichen Territorien. 1792 entstand die Raurakische Republik, die 1793 Frankreich angegliedert wurde.

In Genf, der Waadt, Basel, im Aargau, Thurgau und weiteren Gebieten verstärkten sich Forderungen nach Rechtsgleichheit. Französische Diplomaten und Schweizer Emigranten unterstützten den politischen Umsturz.

Die letzte allgemeine Tagsatzung versammelte sich vom 26. Dezember 1797 bis zum 31. Januar 1798 in Aarau. Sie demonstrierte mit einem Bundesschwur Einigkeit, konnte sich aber nicht auf grundlegende Reformen oder eine wirksame Verteidigung einigen.

Im Januar 1798 erklärte sich die Waadt als Lemanische Republik von Bern unabhängig. Französische Truppen marschierten ein. Nach der Niederlage Berns bei Grauholz am 5. März brach die alte Ordnung rasch zusammen.

Am 12. April 1798 trat die Verfassung der Helvetischen Republik in Kraft. Sie beseitigte die Souveränität der Orte, die Untertanenverhältnisse und die Tagsatzung. Die Schweiz wurde erstmals ein zentralistischer Einheitsstaat.[9]

Gründe für die geringe Reformfähigkeit

Das Ende der Alten Eidgenossenschaft hatte mehrere Ursachen.

Die Orte verteidigten ihre Souveränität und waren nicht bereit, einer Zentralgewalt umfassende Kompetenzen zu übertragen. Die Tagsatzung konnte beraten und vermitteln, aber weder allgemeine Steuern erheben noch Gesetze für alle Gebiete beschliessen.

Konfessionelle Gegensätze erschwerten gemeinsame Entscheidungen. Katholische und reformierte Orte misstrauten einander und orientierten sich teilweise an verschiedenen ausländischen Mächten.

Die Untertanengebiete waren politisch nicht gleichberechtigt. Eine Reform hätte die Macht und Einnahmen der regierenden Orte vermindert.

Die lokalen Verfassungen waren sehr verschieden. Landsgemeindedemokratien, Zunftstädte und patrizische Republiken verbanden unterschiedliche Vorstellungen von Freiheit.

Die europäischen Kriege und der Druck Frankreichs liessen wenig Zeit für einen geordneten Wandel. Reformen wurden erst ernsthaft erwogen, als der militärische Zusammenbruch bereits begonnen hatte.

Historische Bedeutung

Die Alte Eidgenossenschaft schuf über Jahrhunderte dauerhafte politische Verbindungen zwischen sehr unterschiedlichen Gemeinwesen. Sie entwickelte Verfahren der Vermittlung, des Schiedsgerichts und der vertraglichen Zusammenarbeit.

Ihre militärische und diplomatische Geschichte förderte die tatsächliche Loslösung vom Heiligen Römischen Reich. Die konfessionelle Koexistenz zwang katholische und reformierte Orte trotz innerer Kriege immer wieder zu Kompromissen.

Gleichzeitig war die alte Ordnung von politischen Ungleichheiten geprägt. Die Freiheit der Orte bedeutete nicht die Freiheit aller Einwohner. Untertanen, Frauen, Hintersassen und religiöse Minderheiten waren von voller politischer Beteiligung ausgeschlossen.

Nach 1798 wurde die alte Eidgenossenschaft unterschiedlich bewertet. Konservative sahen in ihr ein Vorbild lokaler Freiheit und föderaler Vielfalt. Liberale kritisierten ihre oligarchischen und untertänigen Strukturen.

Der Bundesstaat von 1848 verband Elemente beider Traditionen. Er übernahm nationale Institutionen und Rechtsgleichheit aus der Helvetik, bewahrte aber mit der kantonalen Eigenständigkeit und dem Ständerat wesentliche föderale Erfahrungen der Alten Eidgenossenschaft.

Zeittafel

Wichtige Stationen der Alten Eidgenossenschaft
Jahr Ereignis
1291 Bundesbrief von Uri, Schwyz und Unterwalden
1315 Schlacht am Morgarten und Bund von Brunnen
1332 Bündnis mit Luzern
1351 Bündnis mit Zürich
1352 Bündnisse mit Glarus und Zug
1353 Bündnis mit Bern; Abschluss der Erweiterung zu den acht Orten
1370 Pfaffenbrief
1386 Sieg über Habsburg bei Sempach
1388 Schlacht bei Näfels
1393 Sempacherbrief
1415 Eroberung des Aargaus
1436–1450 Alter Zürichkrieg
1460 Eroberung des Thurgaus
1474–1477 Burgunderkriege
1481 Stanser Verkommnis; Aufnahme Freiburgs und Solothurns
1499 Schwabenkrieg und Friede zu Basel
1501 Aufnahme Basels und Schaffhausens
1513 Aufnahme Appenzells; dreizehnörtige Eidgenossenschaft
1515 Niederlage bei Marignano
1516 Ewiger Frieden mit Frankreich
1519 Beginn der Zürcher Reformation
1529 Erster Kappelerkrieg
1531 Zweiter Kappelerkrieg und Tod Zwinglis
1536 Eroberung der Waadt durch Bern und Freiburg
1597 Teilung Appenzells in Innerrhoden und Ausserrhoden
1618–1648 Dreissigjähriger Krieg und weitgehende Verschonung des eidgenössischen Kerngebiets
1647 Defensionale von Wil
1648 Anerkennung der eidgenössischen Exemtion im Westfälischen Frieden
1653 Schweizer Bauernkrieg
1656 Erster Villmergerkrieg
1712 Zweiter Villmergerkrieg und Verschiebung des konfessionellen Machtgleichgewichts
1797–1798 Letzte allgemeine Tagsatzung in Aarau
1798 Französischer Einmarsch, Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft und Gründung der Helvetischen Republik

Siehe auch

Literatur

  • Thomas Maissen: Geschichte der Schweiz. Hier und Jetzt, Zürich.
  • André Holenstein: Mitten in Europa. Verflechtung und Abgrenzung in der Schweizer Geschichte. Hier und Jetzt, Baden 2014.
  • Roger Sablonier: Gründungszeit ohne Eidgenossen. Politik und Gesellschaft in der Innerschweiz um 1300. Hier und Jetzt, Baden 2008.
  • Guy P. Marchal: Schweizer Gebrauchsgeschichte. Geschichtsbilder, Mythenbildung und nationale Identität. Schwabe, Basel 2006.
  • Peter Blickle: Kommunalismus. Skizzen einer gesellschaftlichen Organisationsform. Oldenbourg, München.
  • Hans Conrad Peyer: Verfassungsgeschichte der alten Schweiz. Schulthess, Zürich.
  • Ulrich Im Hof: Geschichte der Schweiz. Kohlhammer, Stuttgart.
  • Randolph C. Head: Early Modern Democracy in the Grisons. Social Order and Political Language in a Swiss Mountain Canton, 1470–1620. Cambridge University Press, Cambridge.
  • Historisches Lexikon der Schweiz: Artikel zu Eidgenossenschaft, Orten, Tagsatzung, Kriegen, Religion, Wirtschaft und Gesellschaft.
  • Schweizerisches Bundesarchiv: Thematische Bestände und Recherchehilfen zur Eidgenossenschaft vor 1798.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Die alte Eidgenossenschaft. In: Schweizerisches Bundesarchiv. Abgerufen am 2026-07-22.
  2. Geschichte der Schweiz. In: About Switzerland. Hrsg.: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. 2024-07-18. Abgerufen am 2026-07-22.
  3. 3,0 3,1 Die Eidgenossenschaft vor 1798: Schwyzer, Schweizer und Helvetier. In: Schweizerisches Bundesarchiv. Abgerufen am 2026-07-22.
  4. Burgunderkriege. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen am 2026-07-22.
  5. Ewiger Frieden. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen am 2026-07-22.
  6. Landsgemeinde. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen am 2026-07-22.
  7. Fremde Dienste. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen am 2026-07-22.
  8. Diplomatie. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen am 2026-07-22.
  9. Französische Revolution. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen am 2026-07-22.