Erster Villmergerkrieg

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Erster Villmergerkrieg
Zeitraum 6. Januar bis 7. März 1656
Schauplätze Rapperswil, Freie Ämter, Villmergen, Thurgau und Grenzgebiete am Zürichsee
Konfliktparteien Reformierte Orte Zürich und Bern gegen die katholischen fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug
Weitere Beteiligung Schaffhausen unterstützte Zürich mit defensiven Massnahmen
Befehlshaber Hans Rudolf Werdmüller und Sigmund von Erlach auf reformierter, Christoph Pfyffer von Altishofen auf katholischer Seite
Entscheidungsschlacht Erste Schlacht von Villmergen, 24. Januar 1656
Ausgang Sieg der katholischen Orte
Friedensschluss Dritter Landfrieden von Baden, 7. März 1656
Folge Bestätigung der durch den Zweiten Kappeler Landfrieden von 1531 geprägten politischen Ordnung
Späterer Konflikt Zweiter Villmergerkrieg von 1712

Der Erste Villmergerkrieg war ein konfessioneller und politischer Bürgerkrieg innerhalb der Alten Eidgenossenschaft im Jahr 1656. Auf reformierter Seite standen vor allem die Stadtorte Zürich und Bern, während ihnen die fünf katholischen Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug gegenüberstanden. Schaffhausen unterstützte die reformierte Seite durch Massnahmen zur Grenzsicherung, nahm jedoch nicht in vergleichbarem Umfang an den eigentlichen Kriegshandlungen teil.

Unmittelbarer Anlass war der sogenannte Artherhandel, eine Auseinandersetzung um reformierte Einwohner der schwyzerischen Gemeinde Arth. Hinter dem Konflikt standen jedoch tiefere Gegensätze. Zürich und Bern wollten die seit dem Zweiten Kappeler Landfrieden von 1531 bestehende politische Vormachtstellung der katholischen Orte einschränken und die eidgenössische Ordnung stärker reformieren.

Der Krieg begann am 6. Januar 1656 mit einem gemeinsamen Kriegsmanifest Zürichs und Berns. Die Zürcher Truppen belagerten erfolglos die katholische Stadt Rapperswil, während das bernische Heer in die Freien Ämter vorrückte. Am 24. Januar 1656 besiegten luzernische und zugerische Einheiten die Berner in der Ersten Schlacht von Villmergen. Nach einem weiteren gescheiterten Angriff auf Rapperswil nahmen die reformierten Orte Friedensverhandlungen auf.[1]

Der am 7. März 1656 in Baden geschlossene Dritte Landfrieden stellte im Wesentlichen den Zustand vor dem Krieg wieder her. Die katholischen Orte behaupteten damit ihre führende Stellung innerhalb der Eidgenossenschaft. Das konfessionelle und machtpolitische Problem blieb ungelöst und führte 1712 zum Zweiten Villmergerkrieg.

Historischer Hintergrund

Konfessionelle Spaltung der Eidgenossenschaft

Die Reformation hatte die Eidgenossenschaft im 16. Jahrhundert dauerhaft in ein reformiertes und ein katholisches Lager geteilt. Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen führten den reformierten Glauben ein, während die fünf inneren Orte katholisch blieben. Auch Freiburg, Solothurn und weitere eidgenössische Gebiete hielten am katholischen Glauben fest.

Nach der Niederlage der reformierten Orte im Zweiten Kappelerkrieg von 1531 wurde der Zweite Kappeler Landfrieden abgeschlossen. Er bestätigte die konfessionelle Eigenständigkeit der eidgenössischen Orte, begünstigte in den gemeinsam verwalteten Gebieten jedoch die katholische Seite.

In der Tagsatzung verfügte grundsätzlich jeder vollberechtigte Ort über eine Stimme. Da die katholischen Orte zahlenmässig stärker vertreten waren, konnten sie zahlreiche Entscheidungen beeinflussen. Diese politische Stellung entsprach nicht mehr vollständig dem wirtschaftlichen und demografischen Gewicht der grossen reformierten Stadtstaaten Zürich und Bern.

Besonders umstritten waren die Verhältnisse in den Gemeinen Herrschaften. Dazu gehörten die Grafschaft Baden, die Freien Ämter, der Thurgau, das Rheintal und weitere gemeinsam regierte Gebiete. Die katholischen Orte stellten dort einen grossen Teil der Landvögte und konnten konfessionelle Entscheidungen zugunsten der katholischen Bevölkerung beeinflussen.

Folgen des Bauernkriegs von 1653

Während des Schweizer Bauernkriegs von 1653 hatten die Regierungen reformierter und katholischer Orte gemeinsam gegen die aufständische Landbevölkerung gehandelt. Die konfessionellen Unterschiede waren dadurch vorübergehend in den Hintergrund getreten.

Die langwierige und teilweise unkoordinierte Reaktion der eidgenössischen Orte auf den Aufstand zeigte jedoch die Schwächen des Staatenbunds. Es fehlten gemeinsame Institutionen, die bei inneren Krisen rasch und verbindlich handeln konnten.

Zürcher und Berner Politiker nahmen den Bauernkrieg deshalb zum Anlass, über eine engere Zusammenarbeit der Orte nachzudenken. Eine Reform sollte die bestehenden Bündnisse ergänzen und die gegenseitige Hilfe sowie die Beilegung künftiger Konflikte besser regeln.[2]

Das Bundesprojekt von 1655

Im März und April 1655 erarbeiteten der Zürcher Bürgermeister Johann Heinrich Waser und der Berner Ratsherr Sigmund von Erlach Vorschläge für einen neuen eidgenössischen Bund. Dieser sollte die politische Zusammenarbeit verbessern und die Möglichkeit schaffen, Konflikte zwischen den Orten wirksamer zu lösen.

Das Projekt richtete sich grundsätzlich an reformierte und katholische Orte. Zürich und Bern vereinbarten jedoch in einem geheimen Zusatzdokument eine verstärkte Zusammenarbeit der reformierten Obrigkeiten für den Fall, dass die katholischen Orte einen Beitritt ablehnten.

Die inneren Orte betrachteten das Vorhaben als Gefahr für ihre politische Selbstständigkeit. Sie befürchteten, dass neue eidgenössische Institutionen von den bevölkerungsreichen und wirtschaftlich starken Stadtorten beherrscht werden könnten. Eine stärkere Zentralisierung widersprach ausserdem dem traditionellen Verständnis der Orte als weitgehend souveräne Gemeinwesen.

Die katholischen Orte lehnten das Bundesprojekt ab. Am 3. Oktober 1655 erneuerten und erweiterten sie stattdessen den Goldenen Bund, ein ursprünglich 1586 geschlossenes katholisches Bündnis. Auf reformierter Seite wurde dieser Schritt als Zeichen fehlender Kompromissbereitschaft verstanden.[1]

Die Auseinandersetzung um das Bundesprojekt war noch kein unmittelbarer Kriegsgrund. Sie verschärfte jedoch das gegenseitige Misstrauen und schuf den politischen Hintergrund, vor dem der Artherhandel eskalierte.

Artherhandel

Reformierte Minderheit in Arth

Die Gemeinde Arth gehörte zum katholischen Ort Schwyz. Seit der Reformation lebten dort einzelne Personen und Familien, die sich heimlich oder offen dem reformierten Glauben zugewandt hatten. Solche Menschen wurden in zeitgenössischen Quellen häufig als Nikodemiten bezeichnet.

Die Bezeichnung bezog sich auf die biblische Figur Nikodemus, die Jesus nach dem Johannesevangelium in der Nacht aufgesucht hatte. Damit wurden Menschen bezeichnet, die ihren abweichenden Glauben aus Angst vor Verfolgung nicht öffentlich bekannten.

Die Schwyzer Obrigkeit betrachtete die reformierte Minderheit nicht nur als religiöse Abweichung, sondern auch als politische Gefahr. Da Geistliche und Behörden aus Zürich mit einzelnen Reformierten in Arth in Verbindung standen, entstand der Verdacht, Zürich greife in die inneren Angelegenheiten von Schwyz ein.

Flucht nach Zürich

Im September 1655 floh eine Gruppe reformierter Einwohner aus Arth nach Zürich. Der Zürcher Rat zögerte zunächst, gewährte ihnen schliesslich jedoch Asyl. Zürich berief sich dabei auf ein angebliches eidgenössisches Recht zur Auswanderung aus religiösen Gründen, ein ius emigrandi.

Schwyz bestritt, dass ein solches allgemeines Recht innerhalb der Eidgenossenschaft bestand. Die Schwyzer Behörden warfen Zürich zudem vor, die Arther Reformierten bereits seit längerer Zeit durch Geistliche betreut und zur Ausreise ermutigt zu haben.

Zürich verlangte seinerseits, dass die übrigen Reformierten Arth verlassen dürften und der Streit einem eidgenössischen Vermittlungsverfahren unterbreitet werde. Schwyz lehnte diese Forderungen ab und bestand auf seiner uneingeschränkten Hoheit über die eigenen Untertanen.

Hinrichtungen in Schwyz

Die öffentliche Auseinandersetzung wurde zunehmend von scharfer konfessioneller Propaganda begleitet. Der Zürcher Antistes Johann Jakob Ulrich bezeichnete ein bewaffnetes Vorgehen gegen die Schwyzer Obrigkeit als religiöse Pflicht der reformierten Eidgenossen.

Eine Gesandtschaft der reformierten Orte verlangte, ihre Haltung vor einer Schwyzer Landsgemeinde erläutern zu dürfen. Dadurch fühlte sich die Schwyzer Führung zusätzlich unter Druck gesetzt.

Trotz Warnungen aus Bern liess Schwyz vier in seinem Herrschaftsgebiet verbliebene Reformierte hinrichten. Die Urteile wurden in Zürich und anderen reformierten Gebieten als religiöse Verfolgung wahrgenommen. Bern, das zuvor vor einer militärischen Eskalation gewarnt hatte, sagte Zürich nun Unterstützung zu, falls weitere Verhandlungen scheiterten.[1]

Der Artherhandel war damit der unmittelbare Anlass des Kriegs. Die Härte des Konflikts lässt sich jedoch nur vor dem Hintergrund der seit 1531 bestehenden politischen und konfessionellen Gegensätze verstehen.

Scheitern der Vermittlung

Ende 1655 versuchte eine ausserordentliche Tagsatzung, den Konflikt beizulegen. Zürich forderte eine Bestrafung der für die Hinrichtungen verantwortlichen Personen, eine förmliche Genugtuung und Veränderungen innerhalb des katholischen Bündnissystems.

Die katholischen Orte wiesen diese Forderungen zurück. Sie betrachteten das Vorgehen von Zürich als Einmischung in die inneren Angelegenheiten von Schwyz. Für sie ging es nicht nur um die Arther Reformierten, sondern um die Souveränität der einzelnen Orte.

Die Tagsatzung konnte keinen allgemein akzeptierten Entscheid fällen. Das Scheitern der Beratungen zeigte erneut, dass es in der Alten Eidgenossenschaft keine übergeordnete Regierung und kein Gericht gab, das einen Streit zwischen mächtigen Orten verbindlich entscheiden konnte.

Basel lehnte eine Teilnahme am Krieg trotz des politischen Drucks aus Zürich ab. Freiburg und Solothurn blieben ebenfalls neutral. Schaffhausen stellte zwar Truppen bereit, beschränkte sich aber im Wesentlichen auf die Sicherung reformierter Grenzgebiete.

Kriegsziele

Die offiziellen Erklärungen Zürichs und Berns stellten den Krieg als Mittel zur Durchsetzung des eidgenössischen Rechts dar. Tatsächlich verfolgten die reformierten Orte mehrere miteinander verbundene Ziele.

Zürich wollte Schwyz zur Anerkennung eines Auswanderungsrechts für religiöse Minderheiten zwingen und die Hinrichtung der Arther Reformierten ahnden. Gleichzeitig sollte der Einfluss des Goldenen Bundes zurückgedrängt werden.

Bern und Zürich wollten darüber hinaus die politische Ordnung des Zweiten Kappeler Landfriedens verändern. Eine Schwächung der katholischen Stimmenmehrheit hätte den reformierten Stadtorten mehr Einfluss in der Tagsatzung und den Gemeinen Herrschaften verschafft.

Von besonderer strategischer Bedeutung waren die Freien Ämter. Dieses gemeinsam verwaltete Gebiet lag zwischen den Herrschaftsgebieten von Bern und Zürich. Seine Besetzung hätte eine direkte Verbindung zwischen den beiden reformierten Machtzentren geschaffen.

Zürich wollte gleichzeitig Rapperswil erobern. Die befestigte katholische Stadt am oberen Zürichsee kontrollierte den Übergang über den Seedamm in Richtung Schwyz und bildete einen wichtigen Stützpunkt der katholischen Orte.

Kriegserklärung und Mobilmachung

Nach dem endgültigen Scheitern der Verhandlungen veröffentlichten Zürich und Bern am 6. Januar 1656 ein gemeinsames Kriegsmanifest. Darin kündigten sie militärische Massnahmen zur Durchsetzung ihrer Rechtsauffassung an.

Das Manifest stellte den Krieg nicht als Angriff auf den katholischen Glauben, sondern als Vorgehen gegen Rechtsverletzungen und die Weigerung Schwyz', sich einem Vermittlungsverfahren zu unterziehen, dar. In der konfessionellen Propaganda beider Seiten wurde der Konflikt dennoch als Kampf um Religion und politische Freiheit dargestellt.

Den Oberbefehl über die Zürcher Truppen erhielt Hans Rudolf Werdmüller. Das bernische Heer wurde von Sigmund von Erlach geführt. Auf katholischer Seite übernahm der Luzerner Christoph Pfyffer von Altishofen eine führende militärische Rolle.

Die katholischen fünf Orte sagten Schwyz ihre Unterstützung zu. Luzerner und Zuger Truppen wurden in den Freien Ämtern zusammengezogen. Die katholische Führung konnte dabei auf die Unterstützung von Mannschaften aus den gemeinsam verwalteten und mehrheitlich katholisch gebliebenen Gebieten zählen.

Zürcher Feldzug

Besetzung von Stützpunkten

Die Zürcher Strategie sah zunächst die Sicherung des eigenen Herrschaftsgebiets und die Eroberung wichtiger katholischer Stützpunkte vor. Teile der Zürcher Streitkräfte rückten in den Thurgau und in weitere Gemeine Herrschaften vor.

Mit diesen Operationen sollten mögliche Angriffe auf Zürich verhindert und die Bewegungsfreiheit der katholischen Orte eingeschränkt werden. Die Zürcher besetzten oder kontrollierten mehrere Verkehrswege und befestigten Grenzabschnitte gegenüber Schwyz und Zug.

Schaffhauser Truppen sicherten einen Abschnitt zwischen Wädenswil und Hütten. Ihre Aufgabe war hauptsächlich defensiver Natur. Die Regierung Schaffhausens wollte das reformierte Zürich nicht vollständig im Stich lassen, gleichzeitig aber eine stärkere Beteiligung am Krieg vermeiden.

Belagerung von Rapperswil

Am 7. Januar 1656 begann das Zürcher Hauptheer mit der Belagerung von Rapperswil. Die Stadt war von Mauern geschützt und besass aufgrund ihrer Lage am Zürichsee und am Seedamm eine grosse strategische Bedeutung.

Für Zürich hätte die Einnahme Rapperswils den Zugang zur schwyzerischen March geöffnet. Gleichzeitig wäre eine bedeutende katholische Stellung unmittelbar am Zürichsee ausgeschaltet worden.

Die Zürcher konnten die Stadt jedoch nicht vollständig einschliessen. Rapperswil wurde von katholischen Truppen verstärkt und über die Verbindungen nach Schwyz versorgt. Die winterlichen Bedingungen, Schwierigkeiten bei der Versorgung und die starken Befestigungen erschwerten die Belagerung.

Der langsame Verlauf der Operation verhinderte, dass sich das Zürcher Heer rechtzeitig mit den von Westen heranrückenden Bernern vereinigen konnte. Damit misslang ein wesentlicher Bestandteil des reformierten Kriegsplans.[3]

Berner Feldzug

Bern musste einen erheblichen Teil seines Heeres zur Sicherung der langen Grenzen gegen Freiburg, Solothurn, Luzern und weitere katholische Gebiete zurückhalten. Nur ein Teil der mobilisierten Mannschaft konnte deshalb nach Osten marschieren.

Das Feldheer unter Sigmund von Erlach bewegte sich über den bernischen Aargau in Richtung der Freien Ämter. Ursprünglich war vorgesehen, sich mit den Zürcher Truppen zu vereinigen und anschliessend gemeinsam gegen die katholischen Orte vorzugehen.

Da Zürich weiterhin vor Rapperswil gebunden war, rückten die Berner ohne direkte Unterstützung ihres wichtigsten Verbündeten in die Freien Ämter vor. Die Verbindung zwischen den beiden reformierten Heeren blieb unterbrochen.

Die bernische Führung unterschätzte offenbar die Geschwindigkeit, mit der Luzern und Zug ihre Kräfte sammeln konnten. Zudem fehlte es innerhalb des bernischen Heeres an einheitlicher Ausbildung, klarer Befehlsführung und zuverlässiger Nachrichtenübermittlung.

Erste Schlacht von Villmergen

Am 24. Januar 1656 kam es bei Villmergen in den Freien Ämtern zur entscheidenden Schlacht des Kriegs. Das bernische Heer hatte das Dorf erreicht und rechnete offenbar nicht mit einem sofortigen grossen Angriff.

Luzerner und Zuger Truppen unter der Führung Christoph Pfyffers von Altishofen näherten sich den bernischen Stellungen. Obwohl die katholischen Streitkräfte zahlenmässig und bei Teilen der Bewaffnung nicht überlegen waren, gelang ihnen ein Überraschungsangriff.

Die Berner Verbände konnten sich nicht rechtzeitig zu einer einheitlichen Schlachtordnung formieren. Einzelne Einheiten kämpften ohne ausreichende Abstimmung, während andere den Rückzug begannen. Die mangelnde Koordination führte dazu, dass sich die Unordnung rasch auf weitere Teile des Heeres übertrug.

Die katholischen Truppen drängten die Berner aus ihren Stellungen und zwangen sie zur Flucht. Damit scheiterte der reformierte Versuch, die Freien Ämter zu besetzen und eine direkte territoriale Verbindung zwischen Bern und Zürich herzustellen.[4]

Die Niederlage offenbarte erhebliche Führungs- und Ausbildungsprobleme des bernischen Milizheers. Sigmund von Erlach erklärte, eine erfolgreiche Fortsetzung des Kriegs sei nur mit professionellen Soldaten und ausländischer Kavallerie möglich.

Die Schlacht brachte keine vollständige Vernichtung des bernischen Heeres. Politisch und psychologisch war sie dennoch entscheidend. Nach der Niederlage war eine gemeinsame reformierte Offensive kaum noch möglich.

Kämpfe um Rapperswil

Hans Rudolf Werdmüller setzte die Belagerung von Rapperswil zunächst fort. Er forderte von der Zürcher Regierung eine entschlossenere Kriegsführung und zusätzliche Mittel.

Am 3. Februar 1656 unternahmen die Zürcher einen grossen Sturmangriff auf die Stadt. Der Angriff scheiterte an den Befestigungen und am Widerstand der Verteidiger. Die Zürcher konnten keinen dauerhaften Zugang zur Stadt gewinnen.

Das Scheitern zeigte, dass Rapperswil mit den vorhandenen Kräften nicht erobert werden konnte. Die katholischen Orte hatten durch ihren Sieg bei Villmergen ausserdem die Möglichkeit gewonnen, weitere Truppen gegen Zürich einzusetzen.

Rapperswil blieb während des gesamten Kriegs unter katholischer Kontrolle. Die erfolgreiche Verteidigung stärkte die Stellung der Stadt und ihrer katholischen Schirmorte.[5]

Weitere Kriegshandlungen

Neben den grossen Operationen bei Rapperswil und Villmergen kam es zu kleineren Gefechten, Grenzüberfällen und Besetzungen. Besonders betroffen waren die Gebiete an den Grenzen zwischen Zürich, Schwyz, Zug und den Gemeinen Herrschaften.

Militärische Einquartierungen, Beschlagnahmungen von Lebensmitteln und Transportleistungen belasteten die Bevölkerung. Dörfer und landwirtschaftliche Betriebe mussten Truppen versorgen oder wurden bei Rückzügen und Überfällen geschädigt.

Die winterliche Jahreszeit erschwerte den Nachschub. Die Heere bestanden überwiegend aus Milizen, deren längerer Einsatz auch wirtschaftliche Folgen für ihre Herkunftsgebiete hatte. Viele Soldaten wurden in der Landwirtschaft und im Handwerk benötigt.

Nach der Niederlage Berns und dem gescheiterten Sturm auf Rapperswil fehlte beiden Seiten das Interesse an einer langen Fortsetzung des Kriegs. Die reformierten Orte mussten mit weiteren militärischen Rückschlägen rechnen, während auch die katholischen Orte die Kosten eines ausgedehnten Feldzugs vermeiden wollten.

Friedensverhandlungen

Der Grosse Rat von Bern beschloss nach dem gescheiterten Angriff auf Rapperswil, Friedensverhandlungen einzuleiten. Zürich schloss sich diesem Vorgehen an.

Als Vermittler traten die neutralen beziehungsweise nicht unmittelbar kämpfenden Orte Freiburg, Solothurn und Basel auf. Auch Schaffhausen beteiligte sich trotz seiner defensiven Unterstützung Zürichs an der Vermittlung.

Die Schiedsorte betrieben eine aufwendige Pendeldiplomatie zwischen den Kriegsparteien. Da gemeinsame Verhandlungen wegen des gegenseitigen Misstrauens schwierig waren, wurden Vorschläge und Antworten häufig durch Gesandte zwischen den verschiedenen Tagungsorten übermittelt.

Ausländische Diplomaten unterstützten die Friedensbemühungen. Eine wichtige Rolle spielte der französische Gesandte Jean de La Barde. Frankreich war daran interessiert, eine längere Schwächung der Eidgenossenschaft und eine Gefährdung der schweizerischen Soldlieferungen zu verhindern.[1]

Dritter Landfrieden

Der Krieg wurde durch den am 7. März 1656 in Baden abgeschlossenen Dritten Landfrieden beendet. Der Vertrag beruhte weitgehend auf einer Wiederherstellung der Verhältnisse vor dem Krieg.

Die Parteien vereinbarten die Einstellung der Kampfhandlungen und die Demobilisierung ihrer Truppen. Gefangene sollten freigelassen und während des Kriegs errichtete Befestigungen beseitigt werden.

Für Handlungen, die unmittelbar mit dem Krieg zusammenhingen, wurde eine allgemeine Amnestie ausgesprochen. Dadurch sollte verhindert werden, dass einzelne Soldaten, Beamte oder Gemeinden nach dem Friedensschluss wegen ihrer Beteiligung verfolgt wurden.

Der Zweite Kappeler Landfrieden von 1531 wurde ausdrücklich bestätigt. Damit blieben die bisherigen konfessionellen und politischen Verhältnisse in den Gemeinen Herrschaften grundsätzlich bestehen.

Streitfragen über Kriegskosten, Entschädigungen und einzelne während des Feldzugs entstandene Schäden wurden nicht abschliessend gelöst. Sie sollten später durch Schiedsverfahren behandelt werden. Zahlreiche dieser Fragen blieben lange umstritten.[6]

Der eigentliche Anlass des Kriegs, die Behandlung der aus Arth geflohenen Reformierten, erhielt im Friedensvertrag keine grundlegende Lösung. Das Recht der einzelnen Orte, die Religion innerhalb ihres eigenen Herrschaftsgebiets zu bestimmen, blieb bestehen.

Folgen

Bestätigung der katholischen Vormachtstellung

Der Erste Villmergerkrieg endete mit einem politischen Misserfolg Zürichs und Berns. Die reformierten Orte konnten weder Rapperswil noch die Freien Ämter dauerhaft besetzen und erreichten keine Änderung der eidgenössischen Ordnung.

Die fünf katholischen Orte verteidigten die Stellung, die sie seit dem Zweiten Kappeler Landfrieden besassen. Ihre Stimmenmehrheit und ihr Einfluss in den Gemeinen Herrschaften blieben erhalten.

Die inneren Orte sahen sich in ihrer Ablehnung stärkerer eidgenössischer Institutionen bestätigt. Aus ihrer Sicht hatte der Krieg gezeigt, dass eine Zentralisierung vor allem den grossen Stadtorten Zürich und Bern genutzt hätte.

Die politische und militärische Ordnung von 1656 blieb bis zum Zweiten Villmergerkrieg von 1712 weitgehend bestehen. Erst der reformierte Sieg im späteren Krieg veränderte das Kräfteverhältnis grundlegend.[7]

Auswirkungen auf Bern

In Bern wurde die Niederlage als schwere militärische und politische Demütigung wahrgenommen. Die Regierung und die militärische Führung untersuchten die Gründe für das Versagen des Heeres.

Als wesentliche Schwächen galten die unzureichende Ausbildung der Milizen, eine uneinheitliche Bewaffnung, mangelhafte Disziplin und Probleme bei der Befehlsübermittlung. Auch die Versorgung und die Zusammenarbeit verschiedener Truppenteile hatten nicht zuverlässig funktioniert.

In den folgenden Jahrzehnten reformierte Bern sein Heer. Die Ausbildung wurde vereinheitlicht, der Anteil moderner Feuerwaffen erhöht und die Logistik verbessert. Diese Veränderungen trugen 1712 wesentlich zum bernischen Sieg im Zweiten Villmergerkrieg bei.[8]

Auswirkungen auf Zürich

Für Zürich war besonders das Scheitern der Belagerung Rapperswils enttäuschend. Die Regierung hatte einen grossen Teil ihrer Streitkräfte vor der Stadt gebunden, ohne das strategische Ziel zu erreichen.

Die erfolglose Operation belastete das Ansehen Hans Rudolf Werdmüllers und führte zu Diskussionen über die militärische Führung. Gleichzeitig zeigte sich, dass Zürich ohne eine rechtzeitige Verbindung mit Bern keinen entscheidenden Druck auf die katholischen Orte ausüben konnte.

In den Grenzgebieten zu Schwyz und Zug wurden nach dem Krieg bestehende Befestigungen überprüft und teilweise ausgebaut. Die konfessionelle Grenze blieb militärisch und politisch von grosser Bedeutung.

Vertiefung der konfessionellen Gegensätze

Der Krieg löste die konfessionellen Spannungen nicht. Die katholischen und reformierten Orte misstrauten einander weiterhin und pflegten eigene Bündnisse, Konferenzen und diplomatische Beziehungen.

In Predigten, Flugschriften und historischen Darstellungen wurde der Krieg auf beiden Seiten konfessionell gedeutet. Die eigene Partei erschien als Verteidigerin des Glaubens und der Freiheit, während dem Gegner religiöse Unterdrückung oder politische Machtgier vorgeworfen wurde.

Die Erfahrungen von 1656 beeinflussten das politische Denken der folgenden Jahrzehnte. Auf reformierter Seite blieb der Wunsch bestehen, die politische Ordnung zu verändern. Auf katholischer Seite wuchs die Bereitschaft, die bestehende Stellung durch konfessionelle Bündnisse zu schützen.

Einordnung als Bürgerkrieg

Der Erste Villmergerkrieg war kein Krieg zwischen unabhängigen Nationalstaaten. Die beteiligten Orte waren durch zahlreiche eidgenössische Bündnisse miteinander verbunden und betrachteten sich trotz ihrer weitgehenden Souveränität als Angehörige derselben Eidgenossenschaft.

Der Konflikt kann deshalb als eidgenössischer Bürgerkrieg bezeichnet werden. Soldaten aus verbündeten Orten kämpften gegeneinander, während andere Mitglieder des Staatenbunds neutral blieben oder als Vermittler auftraten.

Die Kriegserklärungen richteten sich nicht gegen die gesamte katholische oder reformierte Bevölkerung. Dennoch spielte die Konfession eine zentrale Rolle bei der Mobilisierung und Rechtfertigung der Gewalt.

Neben der Religion ging es um politische Macht, die Souveränität der Orte, den Einfluss in den Gemeinen Herrschaften und unterschiedliche Vorstellungen über die künftige Organisation der Eidgenossenschaft.

Militärgeschichtliche Bedeutung

Die Schlacht bei Villmergen zeigte die Grenzen frühneuzeitlicher Milizheere. Die meisten Soldaten waren keine dauerhaft dienenden Berufskrieger, sondern Bürger und Untertanen, die für einen Feldzug aufgeboten wurden.

Die Leistungsfähigkeit solcher Truppen hing stark von Ausbildung, Führung, Versorgung und örtlicher Kenntnis ab. Bei Villmergen konnten die katholischen Einheiten ihre zahlenmässigen Nachteile durch einen überraschenden und entschlossenen Angriff ausgleichen.

Auf bernischer Seite führte die fehlende Abstimmung zwischen den Verbänden zum Zusammenbruch der Schlachtordnung. Der Ausgang verdeutlichte, dass eine grosse Zahl mobilisierter Soldaten allein keinen militärischen Erfolg garantierte.

Die Niederlage wurde zum Ausgangspunkt langfristiger bernischer Heeresreformen. Im Jahr 1712 traf deshalb bei Villmergen ein grundlegend modernisiertes bernisches Heer auf die Truppen der katholischen Orte.

Chronologie

Datum Ereignis
März und April 1655 Johann Heinrich Waser und Sigmund von Erlach erarbeiten Vorschläge für einen neuen eidgenössischen Bund.
September 1655 Reformierte Einwohner aus Arth fliehen nach Zürich und erhalten Asyl.
3. Oktober 1655 Die katholischen Orte erneuern und erweitern den Goldenen Bund.
Ende 1655 Vermittlungsversuche und Beratungen der Tagsatzung scheitern.
6. Januar 1656 Zürich und Bern veröffentlichen ihr Kriegsmanifest.
7. Januar 1656 Beginn der Zürcher Belagerung von Rapperswil.
24. Januar 1656 Katholischer Sieg über das bernische Heer in der Ersten Schlacht von Villmergen.
3. Februar 1656 Ein Zürcher Sturmangriff auf Rapperswil scheitert.
Februar 1656 Bern und Zürich nehmen Friedensverhandlungen auf.
7. März 1656 Abschluss des Dritten Landfriedens in Baden.

Erinnerungskultur

Die beiden Schlachten von Villmergen von 1656 und 1712 prägten die historische Wahrnehmung der Gemeinde. Der Ortsname wurde zu einer Bezeichnung für zwei der wichtigsten konfessionellen Kriege der Alten Eidgenossenschaft.

In Rapperswil erinnern historische Darstellungen, Kupferstiche und Objekte an die Belagerung von 1656. Die erfolgreiche Verteidigung wurde lange als wichtiger Teil der katholischen Stadtgeschichte dargestellt.

In Bern stand dagegen vor allem die Niederlage des eigenen Heeres im Mittelpunkt. Sie wurde zum warnenden Beispiel für die Folgen unzureichender Vorbereitung und fehlender militärischer Disziplin.

Die moderne Geschichtsschreibung betrachtet den Krieg nicht mehr ausschliesslich als Religionskrieg. Sie untersucht ebenso die politischen Reformpläne, die Interessen der Obrigkeiten, die Verhältnisse in den Gemeinen Herrschaften und die Bedeutung regionaler Machtstrukturen.

Siehe auch

Literatur

  • Hans Rudolf Fuhrer (Hrsg.): Villmerger Kriege 1656/1712. Militärgeschichte zum Anfassen. Heft 19, Militärische Akademie an der ETH Zürich, Birmensdorf 2005.
  • Martin Furner: The «Nicodemites» in Arth, Canton Schwyz, 1530–1698. Dissertation, University of Cambridge, Cambridge 1994.
  • Thomas Lau: «Stiefbrüder». Nation und Konfession in der Schweiz und in Europa 1656–1712. Böhlau, Köln, Weimar und Wien 2008, ISBN 978-3-412-14906-2.
  • Anton Rey: Geschichte des Protestantismus in Arth bis zum Prozess von 1655. Einsiedeln 1944.
  • Andreas Suter: Der Schweizerische Bauernkrieg von 1653. Politische Sozialgeschichte – Sozialgeschichte eines politischen Ereignisses. Bibliotheca Academica, Tübingen 1997, ISBN 3-928471-13-9.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Thomas Lau: Villmergerkrieg, Erster, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Version vom 22. Januar 2014, abgerufen am 27. Juli 2026.
  2. Andreas Suter: Bauernkrieg von 1653, in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 27. Juli 2026.
  3. Pascale Sutter: Rapperswil (SG), in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 27. Juli 2026.
  4. Erste Schlacht bei Villmergen, Gemeinde Villmergen, abgerufen am 27. Juli 2026.
  5. Rapperswil: Erster Villmerger- oder Rapperswilerkrieg, Stadtbelagerung durch die Zürcher 1656, Digitaler Lesesaal des Staatsarchivs St. Gallen, abgerufen am 27. Juli 2026.
  6. Hans Ulrich Bächtold: Landfriedensbünde, in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 27. Juli 2026.
  7. Geschichte 1712: Der Zweite Villmergerkrieg, Kanton Aargau, abgerufen am 27. Juli 2026.
  8. Schauplätze 1712, Kanton Aargau, abgerufen am 27. Juli 2026.