COVID-19-Pandemie in der Schweiz
| COVID-19-Pandemie in der Schweiz | |
|---|---|
| Krankheit | COVID-19 |
| Erreger | SARS-CoV-2 |
| Betroffenes Gebiet | Schweiz und Liechtenstein |
| Erster bestätigter Fall | 25. Februar 2020 im Kanton Tessin |
| Erster gemeldeter Todesfall | 5. März 2020 im Kanton Waadt |
| Besondere Lage | 28. Februar bis 16. März 2020 sowie 19. Juni 2020 bis 31. März 2022 |
| Ausserordentliche Lage | 16. März bis 19. Juni 2020 |
| Beginn der Impfkampagne | 23. Dezember 2020 |
| Rückkehr zur normalen Lage | 1. April 2022 |
| Zentrale Rechtsgrundlagen | Epidemiengesetz und Covid-19-Gesetz |
| Zuständige Bundesbehörde | Bundesamt für Gesundheit |
Die COVID-19-Pandemie in der Schweiz war der schweizerische Teil der weltweiten Ausbreitung der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Infektionskrankheit COVID-19. Der erste bestätigte Fall wurde am 25. Februar 2020 bei einer Person aus dem Kanton Tessin bekannt gegeben. Innerhalb weniger Wochen breitete sich das Virus in allen Landesteilen aus.[1]
Die Pandemie führte zu einer der schwersten gesundheitlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Krisen der jüngeren Schweizer Geschichte. Besonders stark betroffen waren ältere Menschen, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sowie das Gesundheitspersonal. Auch sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen trugen überdurchschnittlich häufig gesundheitliche und wirtschaftliche Belastungen.
Zur Eindämmung der Infektionen beschlossen Bund und Kantone zeitweise weitreichende Massnahmen. Dazu gehörten Veranstaltungsverbote, Betriebsschliessungen, Kontaktbeschränkungen, Grenzkontrollen, Maskenpflichten, Homeoffice-Vorgaben, Quarantäne und Isolation sowie die Pflicht zur Vorlage eines Covid-Zertifikats in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen.
Am 16. März 2020 erklärte der Bundesrat die ausserordentliche Lage nach dem Epidemiengesetz. Läden, Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe mussten schliessen, soweit sie nicht der Grundversorgung dienten. Schulen stellten vorübergehend auf Fernunterricht um. Das öffentliche und wirtschaftliche Leben wurde stark eingeschränkt.[2]
Die landesweiten Schutzmassnahmen wurden ab dem Frühjahr 2020 schrittweise gelockert, während spätere Infektionswellen erneut Einschränkungen erforderlich machten. Ende 2020 begann die Impfkampagne. Im Verlauf des Jahres 2021 wurden Covid-Zertifikate sowie zeitweise die 3G-, 2G- und 2G-plus-Regel eingesetzt.
Am 17. Februar 2022 hob der Bundesrat den grössten Teil der schweizweiten Massnahmen auf. Die Isolationspflicht und die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen endeten am 31. März 2022. Seit dem 1. April 2022 befindet sich die Schweiz epidemienrechtlich wieder in der normalen Lage.[3]
SARS-CoV-2 verschwand damit nicht. Das Virus zirkuliert weiterhin und wird zusammen mit anderen Atemwegserregern überwacht. COVID-19 kann nach wie vor schwere Erkrankungen und länger anhaltende Beschwerden verursachen. Impfungen werden insbesondere für besonders gefährdete Personen empfohlen.
Erreger und Erkrankung
COVID-19 wird durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht. Das Virus verbreitet sich hauptsächlich über virushaltige Partikel, die beim Atmen, Sprechen, Husten und Niesen in die Umgebung gelangen. Infektionen treten besonders häufig bei engem und längerem Kontakt in schlecht belüfteten Innenräumen auf.
Der Krankheitsverlauf reicht von symptomlosen Infektionen über leichte Erkältungsbeschwerden bis zu schweren Lungenentzündungen, Blutgerinnungsstörungen, Organversagen und Tod.
Häufige Symptome waren insbesondere:
- Fieber;
- Husten;
- Halsschmerzen;
- Müdigkeit;
- Kopf- und Gliederschmerzen;
- Atembeschwerden;
- Verlust oder Veränderung des Geruchs- und Geschmackssinns.
Das Risiko eines schweren Verlaufs nahm mit dem Alter deutlich zu. Gefährdet waren zudem Menschen mit bestimmten Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenerkrankungen, Diabetes, starkem Übergewicht, Krebs oder geschwächtem Immunsystem.
Ein Teil der erkrankten Personen entwickelte über Wochen oder Monate anhaltende Beschwerden. Diese gesundheitlichen Langzeitfolgen werden als Long Covid oder Post-Covid-19-Erkrankung bezeichnet.
Vorbereitung auf die Pandemie
Das Bundesamt für Gesundheit beobachtete die Entwicklung des neuartigen Coronavirus ab Januar 2020. Am 23. Januar richtete es eine interne Krisenorganisation und regelmässige Telefonkonferenzen mit den Kantonsärztinnen und Kantonsärzten ein.[4]
Die ersten Infektionen ausserhalb Chinas sowie die rasche Ausbreitung in Norditalien erhöhten die Gefahr einer Einschleppung in die Schweiz. Besonders aufmerksam wurde die Lage im Tessin verfolgt, das durch intensive wirtschaftliche und gesellschaftliche Beziehungen mit der italienischen Lombardei verbunden ist.
Bund und Kantone verfügten über Pandemiepläne und rechtliche Grundlagen im Epidemiengesetz. Die Vorbereitung war jedoch stark auf eine Influenzapandemie ausgerichtet. Bei Beginn der Krise bestanden unter anderem Engpässe bei:
- Schutzmasken;
- Schutzkleidung;
- Desinfektionsmitteln;
- Laborkapazitäten;
- Beatmungs- und Intensivpflegeausrüstung;
- zuverlässigen gesamtschweizerischen Daten;
- Personal für das Contact Tracing.
Die Pandemie zeigte, dass die Lagerhaltung, die Beschaffung medizinischer Güter und die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gesundheitseinrichtungen nicht für alle Szenarien ausreichend vorbereitet waren.
Chronologischer Verlauf
Erste Fälle im Februar 2020
Am 25. Februar 2020 bestätigte der Bund den ersten Fall in der Schweiz. Betroffen war eine Person aus dem Kanton Tessin, die sich zuvor in Norditalien aufgehalten hatte.[1]
In den folgenden Tagen wurden Fälle in mehreren Kantonen festgestellt. Viele der ersten bekannten Infektionen standen mit Reisen nach Italien in Verbindung. Wegen begrenzter Testkapazitäten und teilweise milder oder symptomloser Verläufe wurde jedoch nur ein Teil der tatsächlichen Infektionen erkannt.
Am 28. Februar erklärte der Bundesrat die besondere Lage nach Artikel 6 des Epidemiengesetzes. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wurden verboten. Kleinere Veranstaltungen mussten von den kantonalen Behörden beurteilt werden.
Zu den abgesagten Grossveranstaltungen gehörten unter anderem der Genfer Auto-Salon, die Basler Fasnacht, Sportveranstaltungen, Messen und Konzerte.
März 2020
Am 5. März meldete der Kanton Waadt den ersten Todesfall infolge von COVID-19 in der Schweiz.[5]
Am 11. März erklärte die Weltgesundheitsorganisation den weltweiten Ausbruch zur Pandemie.
Am 13. März verschärfte der Bundesrat die Massnahmen. Der Präsenzunterricht an Schulen, Hochschulen und weiteren Ausbildungsstätten wurde eingestellt. Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen wurden verboten. Für Restaurants, Bars und Diskotheken galten Kapazitätsbeschränkungen.
Am 16. März erklärte der Bundesrat die ausserordentliche Lage. Ab dem folgenden Tag mussten unter anderem schliessen:
- Restaurants und Bars;
- die meisten Läden;
- Märkte;
- Museen und Bibliotheken;
- Kinos und Theater;
- Sport- und Freizeiteinrichtungen;
- Coiffeur- und Kosmetikbetriebe.
Geöffnet blieben Einrichtungen der Grundversorgung, darunter Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Poststellen, Banken und Gesundheitseinrichtungen.
Nicht dringend notwendige medizinische Eingriffe wurden aufgeschoben, damit Spitäler Personal, Betten und Material für COVID-19-Patientinnen und -Patienten bereitstellen konnten.
Am 20. März wurden Ansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum verboten. Zwischen Personen war ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Eine allgemeine Ausgangssperre wurde nicht verhängt.
Die Behörden riefen die Bevölkerung mit der Kampagne «Bleiben Sie zu Hause» dazu auf, persönliche Kontakte auf ein Mindestmass zu reduzieren.
Grenzkontrollen und Reiseverkehr
Ab Mitte März wurden die Einreisebestimmungen an den Landesgrenzen schrittweise verschärft. Systematische Kontrollen wurden eingeführt und zahlreiche kleinere Grenzübergänge geschlossen.
Die Einreise war zeitweise im Wesentlichen Schweizer Staatsangehörigen, Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie Personen mit zwingendem beruflichem oder familiärem Grund gestattet.
Rund 130 kleinere Grenzübergänge wurden geschlossen. An wichtigen Übergängen bestanden besondere Fahrspuren für Personal in systemrelevanten Berufen.[6]
Die Grenzkontrollen waren besonders in den Grenzregionen umstritten. Sie erschwerten den Alltag von Familien, Berufspendlern und Unternehmen, die eng mit den Nachbarstaaten verbunden waren.
Erste Pandemiewelle
Die erste Welle erreichte ihren Höhepunkt im März und April 2020. Besonders stark betroffen waren zunächst das Tessin, die Genferseeregion und die Kantone Basel-Stadt, Genf, Waadt und Wallis.
Spitäler bauten zusätzliche Intensivpflegekapazitäten auf. Planbare Eingriffe wurden verschoben, Personal wurde in besonders belastete Abteilungen versetzt und der Zivilschutz sowie die Armee unterstützten das Gesundheitswesen.
In mehreren Kantonen entstanden spezielle COVID-19-Abteilungen und Testzentren. Patientinnen und Patienten wurden teilweise zwischen Spitälern und Kantonen verlegt.
Alters- und Pflegeheime waren besonders stark betroffen. Viele Bewohnerinnen und Bewohner besassen ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf. Besuchsverbote sollten Infektionen verhindern, führten jedoch zu Isolation und psychischen Belastungen.
Lockerungen im Frühjahr 2020
Nach dem Rückgang der Infektionszahlen begann der Bundesrat mit einer schrittweisen Öffnung.
Am 27. April durften unter anderem wieder öffnen:
- Coiffeursalons;
- Massage- und Kosmetikstudios;
- Baumärkte;
- Gartencenter;
- Blumenläden;
- ambulante medizinische Praxen.
Ab dem 11. Mai öffneten die obligatorischen Schulen, Restaurants, Märkte, Museen, Bibliotheken und die meisten Läden unter Schutzauflagen.
Am 6. Juni folgte ein weiterer Öffnungsschritt. Freizeit-, Unterhaltungs- und Sportbetriebe konnten ihren Betrieb wieder aufnehmen. Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen waren erlaubt.
Am 19. Juni beendete der Bundesrat die ausserordentliche Lage. Die Schweiz kehrte in die besondere Lage zurück. Die Kantone erhielten wieder grössere Zuständigkeiten.
Maskenpflicht und Contact Tracing
Während der ersten Monate bestanden unterschiedliche Einschätzungen zum Nutzen von Gesichtsmasken im Alltag. Engpässe bei Schutzmaterial beeinflussten die öffentliche Kommunikation.
Ab dem 6. Juli 2020 galt eine schweizweite Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Später wurde sie auf öffentlich zugängliche Innenräume, Bahnhöfe und weitere Bereiche ausgedehnt.
Nach der ersten Welle bauten die Kantone das Contact Tracing aus. Positiv getestete Personen mussten isoliert und enge Kontaktpersonen in Quarantäne versetzt werden.
Am 25. Juni 2020 wurde die freiwillige SwissCovid-App veröffentlicht. Sie nutzte Bluetooth-Signale, um Personen anonym über mögliche Risikokontakte zu informieren.[7]
Zwischen der Veröffentlichung und der vorläufigen Deaktivierung am 1. April 2022 wurde die App rund 3,8 Millionen Mal heruntergeladen. Im Durchschnitt waren täglich rund 1,67 Millionen Installationen aktiv.[8]
Sommer 2020
Im Sommer 2020 blieben die Fallzahlen zunächst vergleichsweise niedrig. Reisen, private Feiern, Nachtleben und grössere Zusammenkünfte führten jedoch erneut zu Ausbrüchen.
Die Kantone erliessen teilweise unterschiedliche Regeln. In einigen Kantonen galten Maskenpflichten in Geschäften oder Beschränkungen für Clubs und Veranstaltungen, während andere Kantone weniger strenge Massnahmen anwendeten.
Diese Unterschiede entsprachen dem föderalistischen Aufbau der Schweiz, erschwerten jedoch die Verständlichkeit der Regeln und die Koordination über Kantonsgrenzen hinweg.
Zweite Welle im Herbst 2020
Ab September und besonders im Oktober 2020 stiegen die Infektionszahlen stark an. Die Fallzahlen lagen deutlich über den Werten der ersten Welle, da mehr getestet wurde und sich das Virus weit verbreitet hatte.
Am 19. Oktober wurden schweizweit neue Massnahmen eingeführt. Dazu gehörten:
- Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen;
- Verbot spontaner Ansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum;
- Konsumationspflicht im Sitzen in Restaurants und Bars;
- Empfehlungen zum Homeoffice.
Ende Oktober wurden die Regeln erneut verschärft. Diskotheken und Tanzlokale mussten schliessen. In Restaurants durften höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen. Veranstaltungen wurden begrenzt, und an Hochschulen wurde weitgehend auf Fernunterricht umgestellt.
Die Kantone konnten strengere Bestimmungen beschliessen. Besonders betroffene Westschweizer Kantone führten zeitweise weitergehende Betriebsschliessungen ein.
Im November und Dezember erreichte die Belastung der Spitäler und Intensivstationen in mehreren Regionen kritische Werte. Die Zahl der Todesfälle stieg stark an.
Winter 2020/21
Am 12. Dezember 2020 führte der Bund Sperrstunden und zusätzliche Einschränkungen für Läden, Restaurants, Sport- und Kultureinrichtungen ein.
Ab dem 22. Dezember mussten Restaurants sowie zahlreiche Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe landesweit schliessen. Skigebiete durften unter kantonaler Verantwortung und mit Schutzkonzepten teilweise geöffnet bleiben.
Die unterschiedliche Behandlung von Gastronomie, Wintersport und kantonalen Massnahmen führte zu politischen Auseinandersetzungen.
Am 18. Januar 2021 wurden auch Läden für Güter des nicht täglichen Bedarfs geschlossen. Arbeitgeber mussten Homeoffice anordnen, soweit dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich war. Private Treffen wurden weiter beschränkt.
Die zuerst im Vereinigten Königreich festgestellte Alpha-Variante breitete sich auch in der Schweiz aus und erhöhte die Sorge vor einem erneuten starken Anstieg der Infektionen.
Impfkampagne
Zulassung und Beginn
Swissmedic erteilte dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech im Dezember 2020 als erstem COVID-19-Impfstoff eine befristete Zulassung. Die schweizerische Impfkampagne begann am 23. Dezember 2020.[9]
Die Impfungen wurden von den Kantonen organisiert. Sie richteten Impfzentren ein und bezogen Hausarztpraxen, Spitäler, Apotheken und mobile Teams ein.
Wegen der zunächst begrenzten Liefermengen wurden zuerst besonders gefährdete Personen und das sie betreuende Personal geimpft. Die Priorisierung umfasste insbesondere:
- ältere Menschen;
- Personen mit bestimmten chronischen Krankheiten;
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen;
- Gesundheitspersonal mit engem Patientenkontakt.
Später wurde die Impfung schrittweise für die gesamte erwachsene Bevölkerung und danach auch für Jugendliche und Kinder bestimmter Altersgruppen zugänglich.
Verwendete Impfstoffe
In der Schweiz wurden vor allem mRNA-Impfstoffe von Pfizer/BioNTech und Moderna eingesetzt. Weitere Impfstoffe wurden zugelassen oder in kleinerem Umfang verwendet.
Die Impfstoffe verringerten insbesondere das Risiko schwerer Krankheitsverläufe, von Spitaleinweisungen und Todesfällen. Der Schutz vor einer Infektion und Weitergabe des Virus war weniger dauerhaft und nahm mit neuen Virusvarianten ab.
Auffrischimpfungen wurden zunächst besonders gefährdeten und älteren Personen und später weiteren Bevölkerungsgruppen angeboten.
Eine allgemeine staatliche Impfpflicht wurde in der Schweiz nicht eingeführt.
Impfbereitschaft und Kontroversen
Die Impfkampagne wurde von einer umfangreichen Informationskampagne des Bundes begleitet. Die Impfbereitschaft unterschied sich nach Alter, Bildungsstand, Region und politischer Einstellung.
Während ein grosser Teil der Bevölkerung die Impfung als wichtigen Schutz betrachtete, bestanden bei anderen Personen Zweifel hinsichtlich Wirksamkeit, Sicherheit, staatlicher Kommunikation oder der raschen Impfstoffentwicklung.
Diskussionen entstanden insbesondere um:
- die Abgrenzung zwischen Empfehlung und gesellschaftlichem Druck;
- den Zugang zu zertifikatspflichtigen Einrichtungen;
- die Behandlung geimpfter und ungeimpfter Personen;
- seltene Impfnebenwirkungen;
- die Erfassung und Kommunikation von Verdachtsmeldungen;
- die Impfung von Kindern und Jugendlichen.
Öffnungsschritte 2021
Ab dem Frühjahr 2021 wurden die Massnahmen schrittweise gelockert.
Am 1. März öffneten Läden, Museen, Bibliothekslesesäle sowie Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen.
Ab dem 19. April waren wieder begrenzte Veranstaltungen mit Publikum möglich. Restaurantterrassen sowie bestimmte Kultur- und Sportangebote konnten öffnen.
Am 31. Mai durften Restaurants ihre Innenbereiche wieder betreiben. Die Beschränkungen für private Treffen und Veranstaltungen wurden gelockert.
Ab dem 26. Juni entfielen zahlreiche Vorgaben. Die Maskenpflicht im Freien und die Homeoffice-Pflicht wurden aufgehoben. Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat konnten ohne allgemeine Beschränkung der Teilnehmerzahl durchgeführt werden.
Covid-Zertifikat
Im Juni 2021 führte die Schweiz das Covid-Zertifikat ein. Es bestätigte:
- eine COVID-19-Impfung;
- eine Genesung nach einer nachgewiesenen Infektion;
- ein negatives Testergebnis.
Die technische und rechtliche Grundlage trat am 7. Juni 2021 in Kraft. Das Zertifikat war mit dem digitalen Zertifikat der Europäischen Union kompatibel und erleichterte den internationalen Reiseverkehr.
Ab dem 13. September 2021 galt eine Zertifikatspflicht unter anderem in:
- Innenräumen von Restaurants und Bars;
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen;
- Fitnesszentren;
- Veranstaltungen in Innenräumen.
Für verschiedene Bereiche galten Ausnahmen und besondere Regeln. Das Zertifikat wurde als QR-Code auf Papier oder in einer Smartphone-App ausgegeben.
Befürworter sahen darin ein Mittel, Einrichtungen offen zu halten und das Risiko schwerer Erkrankungen zu reduzieren. Gegner kritisierten eine Benachteiligung ungeimpfter Personen, den staatlichen Zugriff auf Gesundheitsdaten und eine faktische indirekte Impfpflicht.
Delta- und Omikron-Varianten
Im Sommer und Herbst 2021 wurde die Delta-Variante vorherrschend. Sie war leichter übertragbar als frühere Varianten und führte erneut zu einer starken Belastung der Spitäler.
Im Herbst 2021 stiegen Fallzahlen und Hospitalisierungen. Besonders hoch war der Anteil ungeimpfter Personen unter den schwer an COVID-19 Erkrankten.
Ende November wurde die Omikron-Variante erstmals in der Schweiz nachgewiesen. Sie verbreitete sich innerhalb weniger Wochen und führte zu den höchsten registrierten Fallzahlen der Pandemie.
Ab dem 20. Dezember 2021 galt in vielen Innenräumen die 2G-Regel. Zugang erhielten grundsätzlich nur geimpfte und genesene Personen. In Bereichen, in denen keine Maske getragen werden konnte, kam teilweise die 2G-plus-Regel mit zusätzlichem Testnachweis zur Anwendung.
Trotz der sehr hohen Zahl von Infektionen führte die Omikron-Welle im Verhältnis zu den Fallzahlen zu weniger schweren Verläufen als frühere Wellen. Dazu trugen neben Eigenschaften der Variante die Impfungen und die Immunität nach früheren Infektionen bei. Die hohe absolute Zahl der Fälle belastete das Gesundheitswesen und führte zu zahlreichen Arbeitsausfällen.
Aufhebung der Massnahmen 2022
Am 3. Februar 2022 wurden die Kontaktquarantäne und die Homeoffice-Pflicht aufgehoben.
Am 17. Februar entfielen die meisten verbleibenden Massnahmen. Läden, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen waren wieder ohne Zertifikat und Maske zugänglich.
Bis Ende März blieben lediglich:
- die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr;
- die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen;
- die Isolation positiv getesteter Personen.
Am 1. April 2022 wurden auch diese Vorgaben aufgehoben. Die Schweiz kehrte von der besonderen in die normale Lage nach Epidemiengesetz zurück.[10]
Die Zuständigkeit für zusätzliche gesundheitspolizeiliche Massnahmen lag damit wieder hauptsächlich bei den Kantonen.
Epidemiologie und Statistik
Erfasste Infektionen
Die offiziellen Fallzahlen beruhten auf laborbestätigten Infektionen. Sie bildeten das tatsächliche Infektionsgeschehen nur unvollständig ab.
Die Vergleichbarkeit im Zeitverlauf wurde unter anderem beeinflusst durch:
- die begrenzten Testkapazitäten zu Beginn der Pandemie;
- veränderte Testempfehlungen;
- die Einführung von Antigen-Schnelltests;
- Massentests in Schulen und Betrieben;
- unterschiedliche Bereitschaft, sich testen zu lassen;
- die spätere Verbreitung privater Selbsttests;
- die Einschränkung der allgemeinen Kostenübernahme.
Während der ersten Welle wurden vor allem Personen mit ausgeprägten Symptomen oder erhöhtem Risiko getestet. Spätere Wellen wurden wesentlich umfassender erfasst.
Serologische Untersuchungen zeigten, dass bis zum Sommer 2022 nahezu die gesamte Bevölkerung durch eine Impfung, eine Infektion oder beides Kontakt mit Virusbestandteilen gehabt hatte. Im Projekt Corona Immunitas wurde im Juli 2022 eine sehr hohe Seroprävalenz festgestellt.[11]
Todesfälle und Übersterblichkeit
Zur Beurteilung der Sterblichkeit bestehen unterschiedliche Statistiken.
Das Meldesystem des BAG erfasste Todesfälle, die in zeitlichem Zusammenhang mit einer laborbestätigten Infektion gemeldet wurden. Die Todesursachenstatistik des Bundesamts für Statistik beruht dagegen auf den ärztlichen Todesbescheinigungen und unterscheidet zwischen Haupt- und Begleiterkrankungen.
| Jahr | Todesfälle insgesamt | COVID-19 als Haupttodesursache | Anteil |
|---|---|---|---|
| 2020 | 76'195 | 9'294 | 12,2 % |
| 2021 | 71'192 | 5'957 | 8,4 % |
| 2022 | 74'425 | rund 4'100 | 5,5 % |
COVID-19 war 2020 die dritthäufigste Haupttodesursache nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs.[12]
Auch 2021 starben 5957 Personen der Schweizer Wohnbevölkerung mit COVID-19 als Haupttodesursache. Dies entsprach 8,4 Prozent aller Todesfälle.[13]
Zwischen 2020 und 2022 wurden mehrere Perioden deutlicher Übersterblichkeit festgestellt. Für die gesamte Dreijahresperiode registrierte das Bundesamt für Statistik ungefähr 19'000 Todesfälle mehr als nach seinem damaligen statistischen Erwartungsmodell angenommen.
Die Übersterblichkeit der ersten Wellen konnte weitgehend durch COVID-19 erklärt werden. Für spätere Perioden spielten zusätzlich andere Faktoren eine Rolle, darunter die Hitze im Sommer 2022 und eine Grippewelle am Jahresende.[14]
Regionale Unterschiede
Die Pandemie verlief regional unterschiedlich. Während der ersten Welle waren die lateinische Schweiz und insbesondere das Tessin sowie die Genferseeregion stark betroffen.
Einfluss auf die regionalen Unterschiede hatten unter anderem:
- Zeitpunkt und Umfang der Viruseintragung;
- Altersstruktur;
- Bevölkerungsdichte;
- internationale und interregionale Mobilität;
- Verbreitung des Virus in Alters- und Pflegeheimen;
- kantonale Schutzmassnahmen;
- Test- und Meldepraxis.
In späteren Wellen waren zeitweise auch ländliche und deutschsprachige Kantone stark betroffen.
Gesundheitswesen
Spitäler und Intensivpflege
Die Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitswesens war das zentrale Ziel der Schutzmassnahmen.
Spitäler schufen zusätzliche Betten, verschoben planbare Eingriffe und bildeten spezialisiertes Personal für die Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten aus.
Besonders knapp waren zeitweise nicht die technischen Betten, sondern qualifizierte Pflegefachpersonen. Die hohe Belastung führte zu Überstunden, Erschöpfung und Personalabgängen.
Die Armee, der Zivilschutz und der Zivildienst unterstützten Spitäler, Pflegeeinrichtungen, Testzentren und Impfzentren.
Pflegeheime
In Alters- und Pflegeheimen kam es zu zahlreichen Ausbrüchen. Die Bewohnerinnen und Bewohner gehörten aufgrund ihres Alters und ihrer gesundheitlichen Situation zu den gefährdetsten Gruppen.
Besuchsverbote, Isolation und Schutzkleidung sollten Infektionen verhindern. Gleichzeitig erschwerten sie soziale Kontakte, Begleitung und Abschiednahme.
Die Ereignisse führten zu Diskussionen über:
- Personalausstattung;
- Infektionsschutz;
- medizinische Versorgung in Heimen;
- Palliativpflege;
- Besuchsrechte;
- Datenerfassung;
- Vorräte an Schutzmaterial.
Verschobene Behandlungen
Während der ersten Welle wurden viele nicht dringliche Eingriffe und Untersuchungen verschoben. Auch Patientinnen und Patienten verzichteten aus Angst vor einer Ansteckung zeitweise auf Arzt- und Spitalbesuche.
Dadurch entstanden Rückstände bei Operationen, Vorsorgeuntersuchungen, Rehabilitation und psychiatrischen Behandlungen.
Long Covid
Ein Teil der Infizierten litt nach der akuten Erkrankung unter länger anhaltenden Beschwerden. Dazu gehörten:
- ausgeprägte Erschöpfung;
- Belastungsintoleranz;
- Konzentrations- und Gedächtnisstörungen;
- Atembeschwerden;
- Herzrasen;
- Kopf- und Muskelschmerzen;
- Schlafstörungen;
- Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns.
In der Schweiz entstanden spezialisierte Sprechstunden, Rehabilitationsangebote und Selbsthilfeorganisationen.
Ein Bericht des Bundesrats von 2023 kam zum Schluss, dass ein breites Netz von Anlaufstellen besteht, zugleich aber Verbesserungen beim Zugang, beim Wissensaustausch und bei der Koordination notwendig sind.[15]
Long Covid führte auch zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und von Ansprüchen gegenüber Invalidenversicherung, Krankentaggeld- oder Unfallversicherungen war wegen der unterschiedlichen Krankheitsverläufe teilweise schwierig.
Politische und rechtliche Grundlagen
Epidemiengesetz
Die wichtigsten gesundheitspolizeilichen Massnahmen stützten sich auf das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen.
Das Epidemiengesetz unterscheidet drei Lagen:
| Lage | Zuständigkeit | Bedeutung während der Pandemie |
|---|---|---|
| Normale Lage | Vorwiegend Kantone | Vor dem 28. Februar 2020 und wieder ab 1. April 2022 |
| Besondere Lage | Verstärkte Bundeskompetenzen nach Anhörung der Kantone | 28. Februar bis 16. März 2020 sowie 19. Juni 2020 bis 31. März 2022 |
| Ausserordentliche Lage | Umfassende Notrechtskompetenz des Bundesrats | 16. März bis 19. Juni 2020 |
In der ausserordentlichen Lage konnte der Bundesrat gestützt auf Artikel 7 des Epidemiengesetzes schweizweit Massnahmen anordnen, ohne dass alle Einzelheiten bereits in einem Bundesgesetz geregelt waren.
Covid-19-Gesetz
Viele Notverordnungen waren zeitlich befristet. Deshalb erarbeitete der Bundesrat das Covid-19-Gesetz, das vom Parlament am 25. September 2020 beschlossen und als dringlich erklärt wurde.
Das Gesetz schuf Grundlagen für:
- wirtschaftliche Unterstützungsleistungen;
- Kurzarbeitsentschädigung;
- Corona-Erwerbsersatz;
- Härtefallhilfen;
- Unterstützung von Kultur, Sport und Medien;
- Beschaffung medizinischer Güter;
- Covid-Zertifikate;
- besondere Einreise- und Grenzregelungen.
Mehrere Teile des Gesetzes wurden später geändert oder verlängert.
Volksabstimmungen
Gegen das Covid-19-Gesetz und zwei seiner Änderungen wurden Referenden ergriffen. Dadurch stimmte die Schweizer Bevölkerung dreimal über die gesetzliche Pandemiebewältigung ab.
| Datum | Vorlage | Ja-Anteil | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 13. Juni 2021 | Covid-19-Gesetz vom 25. September 2020 | 60,2 % | Angenommen |
| 28. November 2021 | Änderung des Covid-19-Gesetzes vom 19. März 2021 | 62,0 % | Angenommen |
| 18. Juni 2023 | Verlängerung ausgewählter Bestimmungen | 61,9 % | Angenommen |
Die erste Abstimmung betraf insbesondere die wirtschaftlichen Hilfsmassnahmen. Bei der zweiten Abstimmung stand auch das Covid-Zertifikat im Zentrum.
Die dritte Abstimmung betraf Bestimmungen, die vorsorglich bis Mitte 2024 verlängert worden waren.
Die drei Abstimmungen waren international ungewöhnlich. Die Schweizer Stimmberechtigten bestätigten die gesetzliche Grundlage der Pandemiemassnahmen jeweils mit einer Mehrheit von mehr als 60 Prozent.[16]
Föderalismus und Zusammenarbeit
Die Pandemiebewältigung erforderte eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden, Spitälern und privaten Organisationen.
Der Bund war insbesondere zuständig für:
- nationale Verordnungen;
- Einreisebestimmungen;
- Impfstoffbeschaffung;
- Finanzierung von Tests;
- Wirtschaftshilfen;
- nationale Informationskampagnen;
- internationale Zusammenarbeit.
Die Kantone organisierten unter anderem:
- Spitalversorgung;
- Contact Tracing;
- Impfzentren;
- Testangebote;
- Schulbetrieb;
- Vollzug und Kontrollen;
- zusätzliche regionale Massnahmen.
Der Föderalismus ermöglichte Anpassungen an regionale Verhältnisse. Gleichzeitig entstanden Koordinationsprobleme und Unterschiede bei Regeln, Daten, Impfungen, Quarantäne und Testangeboten.
Kritisiert wurde insbesondere, dass Zuständigkeiten beim Wechsel zwischen ausserordentlicher und besonderer Lage nicht immer klar waren. Bund und Kantone bewerteten die Verantwortung für unpopuläre Entscheidungen teilweise unterschiedlich.
Wissenschaftliche Beratung
Ende März 2020 wurde die Swiss National COVID-19 Science Task Force eingerichtet. Sie vereinigte Fachleute aus Epidemiologie, Medizin, Virologie, Immunologie, Ökonomie, Sozialwissenschaften und weiteren Disziplinen.
Die Task Force erstellte wissenschaftliche Grundlagen, Szenarien und Empfehlungen für Bund und Kantone. Ihre Mitglieder traten häufig öffentlich auf.
Das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Politik war wiederholt Gegenstand von Diskussionen. Die Task Force konnte Empfehlungen abgeben, besass jedoch keine politische Entscheidungsbefugnis.
Kritik betraf sowohl angeblich zu strenge als auch zu zurückhaltende Empfehlungen. Die öffentliche Kommunikation einzelner Wissenschaftler wurde teilweise als politische Einflussnahme wahrgenommen, während andere die Regierung beschuldigten, wissenschaftliche Warnungen zu spät berücksichtigt zu haben.
Parlament und demokratische Institutionen
Die Frühjahrssession der Bundesversammlung wurde im März 2020 vorzeitig beendet. Dies löste eine Diskussion über die Handlungsfähigkeit des Parlaments in Krisenzeiten aus.
Im Mai 2020 fand eine ausserordentliche Session in den Hallen der Bernexpo statt, wo grössere Abstände zwischen den Parlamentsmitgliedern möglich waren.
In späteren Sessionen wurden Schutzkonzepte, Masken, Tests und teilweise digitale Sitzungsformen eingesetzt.
Die Pandemie verstärkte die Debatte darüber, wie das Parlament die Notrechtsmassnahmen des Bundesrats kontrollieren und in lang anhaltenden Krisen rechtzeitig gesetzliche Grundlagen schaffen kann.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Wirtschaftseinbruch
Die Betriebsschliessungen, internationalen Reisebeschränkungen und der weltweite Nachfrageeinbruch führten 2020 zu einer schweren Rezession.
Das reale Bruttoinlandprodukt sank 2020 nach Berechnung des Bundesamts für Statistik um 2,4 Prozent.[17]
Besonders betroffen waren:
- Gastronomie;
- Hotellerie;
- Reise- und Luftverkehr;
- Veranstaltungswirtschaft;
- Kultur;
- persönliche Dienstleistungen;
- Teile des Detailhandels;
- exportabhängige Unternehmen.
Andere Branchen profitierten von einer erhöhten Nachfrage, darunter Onlinehandel, Lieferdienste, Informatik, Pharmaindustrie und bestimmte Gesundheitsdienstleistungen.
Kurzarbeit
Die Kurzarbeitsentschädigung wurde stark ausgeweitet. Sie sollte Unternehmen ermöglichen, Beschäftigte trotz vorübergehendem Arbeitsausfall weiterzubeschäftigen.
Auf dem Höhepunkt waren weit mehr als eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von angemeldeter oder abgerechneter Kurzarbeit betroffen.
Die Verfahren wurden vereinfacht und der Kreis der Anspruchsberechtigten vorübergehend erweitert.
Covid-19-Kredite
Im Frühjahr 2020 führte der Bund gemeinsam mit Banken ein Bürgschaftsprogramm für Überbrückungskredite ein.
Unternehmen konnten rasch Kredite beantragen, die ganz oder teilweise durch den Bund verbürgt wurden. Das Programm sollte Liquiditätsengpässe verhindern und Konkurse vermeiden.
Die schnelle Auszahlung wurde als Erfolg bewertet. Später entstanden Aufgaben bei der Kontrolle von Missbrauch, der Rückzahlung und der Behandlung zahlungsunfähiger Unternehmen.
Erwerbsersatz und Härtefallhilfen
Selbstständigerwerbende, Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und Eltern mit Betreuungsverpflichtungen konnten unter bestimmten Voraussetzungen Corona-Erwerbsersatz erhalten.
Für besonders stark betroffene Unternehmen wurden kantonale Härtefallprogramme geschaffen, die vom Bund mitfinanziert wurden.
Zusätzliche Hilfen richteten sich an:
- Kulturunternehmen und Kulturschaffende;
- Sportvereine und professionelle Sportorganisationen;
- Kindertagesstätten;
- Medien;
- Tourismusunternehmen;
- Veranstalter.
Bis Mitte 2021 hatte der Bund Ausgaben und Garantien von mehreren Dutzend Milliarden Franken zur Abfederung der Pandemie beschlossen.
Erholung
2021 wuchs die Schweizer Wirtschaft wieder deutlich. Das reale Bruttoinlandprodukt nahm nach Angaben des Bundesamts für Statistik um 4,2 Prozent zu.[18]
Die Erholung verlief je nach Branche unterschiedlich. Tourismus, Luftfahrt, Kultur und Veranstaltungswesen litten länger unter Einschränkungen und veränderter Nachfrage.
Arbeitswelt
Homeoffice verbreitete sich während der Pandemie stark. Viele Unternehmen stellten innert kurzer Zeit auf digitale Zusammenarbeit um.
Die Entwicklung beschleunigte:
- Videokonferenzen;
- elektronische Geschäftsprozesse;
- flexible Arbeitsmodelle;
- digitale Behördenkontakte;
- Onlinehandel;
- Fernunterricht und Weiterbildung.
Nicht alle Berufe konnten von zu Hause ausgeübt werden. Beschäftigte in Pflege, Verkauf, Transport, Reinigung, Produktion und Logistik waren weiterhin vor Ort tätig und teilweise einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.
Die Pandemie verstärkte Unterschiede zwischen gut abgesicherten Tätigkeiten mit Homeoffice-Möglichkeit und weniger flexiblen, häufig schlechter bezahlten Berufen.
Schulen und Hochschulen
Am 16. März 2020 wurde der Präsenzunterricht schweizweit ausgesetzt. Schulen mussten innerhalb weniger Tage digitale und schriftliche Unterrichtsformen entwickeln.
Die obligatorischen Schulen öffneten am 11. Mai 2020 wieder. Hochschulen arbeiteten länger überwiegend mit Fernunterricht.
Die Pandemie beschleunigte die Digitalisierung des Bildungswesens, zeigte aber auch Unterschiede beim Zugang zu:
- Computern und Tablets;
- zuverlässigem Internet;
- ruhigen Arbeitsplätzen;
- Unterstützung durch Eltern;
- digitaler Unterrichtserfahrung.
Kinder und Jugendliche litten unter fehlenden sozialen Kontakten, dem Ausfall von Freizeitangeboten und Unsicherheit. Besonders belastet waren Lernende mit schwierigen familiären oder wirtschaftlichen Bedingungen.
In späteren Wellen wurden Maskenpflichten, Reihentests, Quarantäne, Lüftungskonzepte und teilweise erneut Fernunterricht eingesetzt. Die Regeln unterschieden sich je nach Kanton und Altersstufe.
Gesellschaftliche Auswirkungen
Psychische Gesundheit
Die Pandemie wirkte sich auf das psychische Wohlbefinden aus. Einsamkeit, Existenzängste, familiäre Belastungen, Trauer und Unsicherheit nahmen zu.
Studien stellten besondere Belastungen fest bei:
- Jugendlichen und jungen Erwachsenen;
- Personen mit bestehenden psychischen Erkrankungen;
- Alleinlebenden;
- Eltern mit Betreuungsaufgaben;
- Gesundheitspersonal;
- Menschen mit unsicheren Arbeits- und Aufenthaltsverhältnissen.
Beratungsstellen, psychiatrische Dienste und Krisentelefone verzeichneten zeitweise eine erhöhte Nachfrage.[19]
Soziale Ungleichheit
Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen waren ungleich verteilt. Personen mit niedrigem Einkommen, beengten Wohnverhältnissen oder Berufen ohne Homeoffice-Möglichkeit waren häufiger exponiert.
Das Bundesamt für Gesundheit stellte fest, dass sozial benachteiligte Menschen besonders häufig und schwer an COVID-19 erkrankten.[20]
Die Pandemie verschärfte teilweise bestehende Unterschiede bei Bildung, Gesundheit, Einkommen und sozialer Sicherheit.
Familien und Betreuung
Die Schliessung von Schulen und Betreuungseinrichtungen führte zu grossen organisatorischen Belastungen. Eltern mussten Erwerbsarbeit, Betreuung und Fernunterricht miteinander vereinbaren.
Ein erheblicher Teil der zusätzlichen unbezahlten Betreuungsarbeit wurde von Frauen übernommen. Gleichzeitig waren Frauen im Gesundheitswesen, Detailhandel und in Betreuungsberufen überdurchschnittlich stark vertreten.
Religion und Bestattungen
Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen waren zeitweise verboten oder stark beschränkt. Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften entwickelten Onlineangebote und kleinere Feiern.
Beschränkungen bei Bestattungen erschwerten die gemeinsame Trauer. Angehörige konnten Erkrankte in Spitälern und Pflegeheimen teilweise nicht oder nur eingeschränkt besuchen.
Kultur, Sport und Veranstaltungen
Kultur- und Veranstaltungsbetriebe gehörten zu den am stärksten betroffenen Bereichen. Theater, Kinos, Museen, Clubs, Konzertsäle und Festivals mussten wiederholt schliessen oder ihre Kapazität reduzieren.
Zahlreiche Veranstaltungen wurden abgesagt, darunter:
- Fasnachten;
- Musikfestivals;
- Messen;
- Theateraufführungen;
- Sportveranstaltungen;
- Dorffeste;
- Vereinsanlässe.
Viele Kulturschaffende und Veranstaltungsunternehmen verfügten über unregelmässige Einkommen und fielen teilweise durch bestehende soziale Sicherungssysteme.
Bund und Kantone richteten Ausfallentschädigungen, Nothilfen und Transformationsbeiträge ein.
Im Sport fanden Wettkämpfe zeitweise ohne Publikum statt. Amateur- und Nachwuchssport waren stark eingeschränkt.
Reiseverkehr und Tourismus
Internationale Reisebeschränkungen führten zu einem starken Einbruch des Tourismus und der Luftfahrt.
Flughäfen verzeichneten zeitweise nur einen Bruchteil des üblichen Passagieraufkommens. Die Fluggesellschaft Swiss International Air Lines und weitere luftfahrtnahe Unternehmen erhielten staatlich abgesicherte Unterstützung.
Hotels in Städten und international ausgerichteten Ferienregionen litten besonders stark. Einige ländliche und alpine Reiseziele profitierten dagegen zeitweise von einer erhöhten Nachfrage inländischer Gäste.
Einreiseregeln wechselten häufig. Zeitweise galten:
- Quarantänepflichten;
- Testnachweise;
- Einreiseformulare;
- Listen von Risikostaaten;
- Einschränkungen für Drittstaatsangehörige;
- Zertifikatsanforderungen.
Kommunikation und Medien
Der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit informierten regelmässig an Medienkonferenzen. Bundesrat Alain Berset wurde als Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern zu einer der zentralen öffentlichen Personen der Pandemiebewältigung.
Slogans und Piktogramme des BAG prägten den öffentlichen Raum. Zu den bekanntesten Botschaften gehörten:
- «So schützen wir uns»;
- «Bleiben Sie zu Hause»;
- «Abstand halten»;
- «Maske tragen»;
- «Testen»;
- «Impfen».
Die hohe Informationsdichte, häufige Regeländerungen und unterschiedliche Aussagen von Bund, Kantonen und Fachpersonen führten teilweise zu Verunsicherung.
Traditionelle Medien verzeichneten eine starke Nachfrage nach Nachrichten. Gleichzeitig verbreiteten sich über soziale Netzwerke zahlreiche falsche oder irreführende Behauptungen.
Proteste und gesellschaftliche Polarisierung
Gegen Schutzmassnahmen, Zertifikatspflicht und Impfkampagne bildeten sich verschiedene Protestbewegungen.
Demonstrationen fanden unter anderem in Bern, Zürich, Luzern und anderen Städten statt. Beteiligt waren Personen mit sehr unterschiedlichen politischen und weltanschaulichen Hintergründen.
Kritisiert wurden insbesondere:
- Einschränkungen der Grundrechte;
- Notrechtskompetenzen des Bundesrats;
- Zertifikatspflicht;
- Impfkampagne;
- Medienberichterstattung;
- wissenschaftliche Beratung;
- wirtschaftliche Folgen.
Ein Teil der Proteste verlief friedlich. Bei einzelnen Veranstaltungen kam es zu Verstössen gegen Auflagen, Auseinandersetzungen mit der Polizei oder Drohungen gegen Behörden, Fachpersonen und Medienschaffende.
Die Pandemie führte zu einer stärkeren gesellschaftlichen Polarisierung. Konflikte verliefen teilweise innerhalb von Familien, Freundeskreisen und Betrieben.
Kritik an der Pandemiebewältigung
Die Massnahmen wurden aus unterschiedlichen Richtungen kritisiert.
Einige Fachleute und Betroffene warfen den Behörden vor, zu spät oder zu schwach reagiert zu haben. Andere betrachteten die Eingriffe als unverhältnismässig.
Zu den häufig diskutierten Punkten gehörten:
- ungenügende Vorbereitung auf eine Pandemie;
- fehlende Schutzmaterialreserven;
- anfänglich begrenzte Testkapazitäten;
- Schutz der Pflegeheime;
- wechselnde Maskenempfehlungen;
- uneinheitliche kantonale Regeln;
- mangelhafte oder verspätete Daten;
- Belastung von Kindern und Jugendlichen;
- wirtschaftliche Ungleichbehandlung einzelner Branchen;
- Umfang und Dauer der Zertifikatspflicht;
- Kommunikation über Impfungen;
- Abhängigkeit von ausländischen Lieferketten;
- langsame Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Rückblickend wurde auch diskutiert, welche Massnahmen im Verhältnis zu ihren gesellschaftlichen Kosten besonders wirksam waren.
Aufarbeitung
Bund, Kantone, parlamentarische Kommissionen, Hochschulen und weitere Institutionen untersuchten die Pandemiebewältigung in zahlreichen Berichten.
Die Evaluationen befassten sich unter anderem mit:
- Krisenorganisation;
- Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen;
- Versorgungssicherheit;
- wissenschaftlicher Beratung;
- Datenmanagement;
- Kommunikation;
- Grenzmassnahmen;
- wirtschaftlichen Hilfen;
- Schutz besonders gefährdeter Personen.
Das Bundesamt für Gesundheit hält fest, dass die Erkenntnisse in die Teilrevision des Epidemiengesetzes, die Aktualisierung des nationalen Pandemieplans und die Stärkung der Versorgungssicherheit einfliessen.[21]
Übergang zur längerfristigen Überwachung
Nach der Rückkehr zur normalen Lage wurde die umfassende Einzelfallerfassung schrittweise reduziert.
Die Überwachung stützt sich seither stärker auf:
- Meldungen von Spitälern und Laboratorien;
- Abwasseranalysen;
- Sentinel-Systeme;
- Virusvariantenüberwachung;
- Todesursachenstatistik;
- Untersuchungen zur Immunität;
- saisonale Beobachtung respiratorischer Erkrankungen.
Am 5. Mai 2023 erklärte die Weltgesundheitsorganisation, dass COVID-19 keine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite mehr darstelle. Sie betonte zugleich, dass das Virus weiterhin ein globales Gesundheitsrisiko sei.[22]
In der Schweiz wird COVID-19 inzwischen zusammen mit Influenza und dem Respiratorischen Synzytial-Virus als respiratorische Infektionskrankheit überwacht.
Erinnerung und Bedeutung
Die Pandemie veränderte das gesellschaftliche Leben in der Schweiz tiefgreifend. Sie beschleunigte die Digitalisierung, machte Schwächen im Gesundheits- und Krisenmanagement sichtbar und führte zu einer neuen Diskussion über Versorgungssicherheit und staatliche Verantwortung.
Besonders prägend waren:
- leere Innenstädte;
- geschlossene Grenzen;
- abgesagte Veranstaltungen;
- Fernunterricht;
- Homeoffice;
- Masken im öffentlichen Raum;
- Besuchsbeschränkungen in Heimen und Spitälern;
- Impf- und Testzentren;
- Covid-Zertifikate;
- regelmässige Medienkonferenzen des Bundesrats.
Für viele Menschen war die Pandemie mit Krankheit, Tod, Isolation, wirtschaftlichen Verlusten oder psychischen Belastungen verbunden. Andere erlebten neue Formen der Nachbarschaftshilfe, des freiwilligen Engagements und der digitalen Zusammenarbeit.
Die politische Bedeutung der Pandemie liegt auch darin, dass sich das schweizerische System aus Föderalismus, direkter Demokratie und kollegialer Regierung unter lang anhaltendem Krisendruck bewähren musste.
Zeittafel
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Januar 2020 | Das Bundesamt für Gesundheit richtet eine interne Krisenorganisation und regelmässige Kontakte mit den Kantonen ein. |
| 25. Februar 2020 | Erster bestätigter COVID-19-Fall in der Schweiz. |
| 28. Februar 2020 | Der Bundesrat erklärt die besondere Lage und verbietet Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. |
| 5. März 2020 | Erster gemeldeter COVID-19-Todesfall in der Schweiz. |
| 13. März 2020 | Einstellung des Präsenzunterrichts und Verschärfung der Veranstaltungsregeln. |
| 16. März 2020 | Erklärung der ausserordentlichen Lage und Schliessung zahlreicher Betriebe. |
| 20. März 2020 | Verbot von Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum. |
| 27. April 2020 | Beginn der schrittweisen Wiederöffnung. |
| 11. Mai 2020 | Wiederöffnung der obligatorischen Schulen, Restaurants und der meisten Läden. |
| 6. Juni 2020 | Weitere Lockerung von Veranstaltungs-, Freizeit- und Sportbeschränkungen. |
| 19. Juni 2020 | Ende der ausserordentlichen Lage und Rückkehr zur besonderen Lage. |
| 25. Juni 2020 | Öffentliche Einführung der SwissCovid-App. |
| 6. Juli 2020 | Einführung der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. |
| 19. Oktober 2020 | Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und neue Kontaktbeschränkungen. |
| 22. Dezember 2020 | Landesweite Schliessung von Restaurants sowie zahlreicher Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe. |
| 23. Dezember 2020 | Beginn der COVID-19-Impfkampagne. |
| 18. Januar 2021 | Schliessung nicht lebensnotwendiger Läden und Einführung der Homeoffice-Pflicht. |
| 1. März 2021 | Beginn neuer Öffnungsschritte. |
| 19. April 2021 | Öffnung von Restaurantterrassen und begrenzte Kultur- und Sportveranstaltungen. |
| 31. Mai 2021 | Wiederöffnung der Innenbereiche von Restaurants. |
| 7. Juni 2021 | Inkrafttreten der Rechtsgrundlagen für das Covid-Zertifikat. |
| 13. Juni 2021 | Das Covid-19-Gesetz wird mit 60,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen. |
| 26. Juni 2021 | Weitreichende Lockerung der Schutzmassnahmen. |
| 13. September 2021 | Ausweitung der Zertifikatspflicht auf Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. |
| 28. November 2021 | Die Änderung des Covid-19-Gesetzes wird mit 62,0 Prozent angenommen. |
| Dezember 2021 | Omikron wird zur vorherrschenden Virusvariante; Einführung der 2G- und 2G-plus-Regeln. |
| 3. Februar 2022 | Aufhebung der Kontaktquarantäne und der Homeoffice-Pflicht. |
| 17. Februar 2022 | Aufhebung des grössten Teils der schweizweiten Schutzmassnahmen. |
| 1. April 2022 | Aufhebung der letzten bundesweiten Massnahmen und Rückkehr zur normalen Lage. |
| 5. Mai 2023 | Die WHO beendet die gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite. |
| 18. Juni 2023 | Die Verlängerung ausgewählter Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes wird mit 61,9 Prozent angenommen. |
Siehe auch
- COVID-19
- SARS-CoV-2
- COVID-19-Pandemie
- Long Covid
- Epidemiengesetz
- Covid-19-Gesetz
- Bundesamt für Gesundheit
- SwissCovid
- Gesundheitswesen in der Schweiz
- Geschichte der Schweiz
- Spanische Grippe in der Schweiz
- Wirtschaft der Schweiz
Weblinks
- Informationen des Bundesamts für Gesundheit zu COVID-19
- BAG-Infoportal zu SARS-CoV-2 und COVID-19
- Aufarbeitung der Corona-Pandemie
- Chronologie wichtiger Entscheide des Bundesrats
- Sterblichkeit und Todesursachen beim Bundesamt für Statistik
- Informationen zum Covid-19-Gesetz
- Informationen der Weltgesundheitsorganisation
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Neues Coronavirus COVID-19: Erster bestätigter Fall in der Schweiz, Bundesrat, 25. Februar 2020, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Coronavirus: Bundesrat erklärt die «ausserordentliche Lage» und verschärft die Massnahmen, Bundesrat, 16. März 2020, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Coronavirus: Bundesrat hebt Massnahmen auf, Bundesrat, 16. Februar 2022, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie, Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen, 10. Oktober 2023.
- ↑ Neues Coronavirus: Erster Todesfall im Kanton Waadt, Bundesrat, 5. März 2020, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Ausnahmejahr 2020: Geschlossene Grenzübergänge und boomender Online-Handel, Eidgenössische Zollverwaltung, 4. März 2021, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Coronavirus: Federal government to assume test costs, SwissCovid app to start on 25 June, Bundesrat, 24. Juni 2020, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Nutzung der SwissCovid-App, Bundesamt für Statistik, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Bericht zur Auswertung des Krisenmanagements der Bundesverwaltung in der Covid-19-Pandemie, Bundeskanzlei, 22. Juni 2022.
- ↑ Corona: Was Unternehmen wissen müssen, Staatssekretariat für Wirtschaft, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Corona Immunitas: Abschlussbericht, Bundesamt für Gesundheit, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Covid-19 war 2020 die dritthäufigste Todesursache in der Schweiz, Bundesamt für Statistik, 29. August 2022.
- ↑ Sterblichkeit und Todesursachen, Bundesamt für Statistik, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Sterblichkeit und Todesursachen in der Schweiz, Bundesamt für Statistik, 2023.
- ↑ Breites Angebot für Betroffene der Post-Covid-19-Erkrankung, Bundesrat, 29. November 2023.
- ↑ Volksabstimmung vom 18. Juni 2023: Covid-19-Gesetz, Bundeskanzlei, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Covid-19 sorgt 2020 für eine markante Abnahme des BIP, Bundesamt für Statistik, 26. August 2021.
- ↑ Das BIP der Schweiz ist 2021 stark gestiegen, Bundesamt für Statistik, 30. August 2022.
- ↑ Einfluss der COVID-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit in der Schweiz, Bundesamt für Gesundheit, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ COVID-19, Bundesamt für Gesundheit, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Aufarbeitung der Corona-Pandemie, Bundesamt für Gesundheit, abgerufen am 23. Juli 2026.
- ↑ Statement on the fifteenth meeting of the IHR Emergency Committee regarding COVID-19, Weltgesundheitsorganisation, 5. Mai 2023.