Bundesrat

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Schweizerischer Bundesrat
Staatsorgan Regierung und oberste Exekutivbehörde der Schweiz
Staat Schweiz
Bestehen seit 16. November 1848
Mitglieder 7
Wahlorgan Vereinigte Bundesversammlung
Amtsdauer 4 Jahre
Vorsitz Bundespräsident
Bundespräsident 2026 Guy Parmelin
Vizepräsident 2026 Ignazio Cassis
Stabsstelle Bundeskanzlei
Bundeskanzler Viktor Rossi
Sitz Bundeshaus, Bern
Verfassungsgrundlage Artikel 174–187 der Bundesverfassung
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Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz und die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern, die von der Vereinigten Bundesversammlung für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Jedes Mitglied leitet zugleich eines der sieben Departemente der Bundesverwaltung.

Anders als in vielen parlamentarischen Staaten gibt es in der Schweiz weder eine Regierungschefin noch einen Regierungschef mit umfassender Richtlinienkompetenz. Der Bundesrat entscheidet als Kollegium. Der jährlich wechselnde Bundespräsident leitet die Sitzungen und übernimmt zusätzliche Repräsentationsaufgaben, ist den übrigen Mitgliedern jedoch grundsätzlich gleichgestellt. Er gilt als Primus inter pares, als Erster unter Gleichgestellten.

Der Bundesrat wurde 1848 mit der Gründung des modernen schweizerischen Bundesstaates geschaffen. Seine siebenköpfige Zusammensetzung, das Kollegialprinzip und die Verbindung von Regierungsamt und Departementsleitung blieben seither erhalten. Charakteristisch für das schweizerische Regierungssystem sind die langfristige personelle Kontinuität, die Beteiligung mehrerer grosser Parteien, die Berücksichtigung der Sprachregionen und die Suche nach breit abgestützten Kompromissen.

In Deutschland bezeichnet der Begriff Bundesrat dagegen die Vertretung der deutschen Länder auf Bundesebene. Der Schweizer Bundesrat ist eine Exekutivbehörde und entspricht funktional der Landesregierung.

Verfassungsrechtliche Stellung

Artikel 174 der Bundesverfassung bezeichnet den Bundesrat als «oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes». Er bildet neben der Bundesversammlung und den eidgenössischen Gerichten eine der drei obersten Gewalten des Bundes.[1]

Die rechtlichen Grundlagen des Bundesrates finden sich hauptsächlich in:

  • den Artikeln 174–187 der Bundesverfassung;
  • dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz;
  • dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung;
  • dem Parlamentsgesetz;
  • weiteren Bundesgesetzen und Verordnungen.

Der Bundesrat ist eine eigenständige Staatsgewalt. Er wird zwar vom Parlament gewählt und untersteht dessen Oberaufsicht, benötigt aber kein fortlaufendes parlamentarisches Vertrauensvotum.

Die Bundesversammlung kann den Bundesrat während der laufenden Amtsdauer grundsätzlich nicht durch ein Misstrauensvotum absetzen. Umgekehrt kann der Bundesrat das Parlament nicht auflösen und keine vorgezogenen Parlamentswahlen anordnen.

Diese institutionelle Trennung trägt zur Stabilität des schweizerischen Regierungssystems bei. Politische Konflikte zwischen Regierung und Parlament führen nicht automatisch zu einem Regierungswechsel.

Zusammensetzung

Der Bundesrat besteht seit seiner Gründung aus sieben Mitgliedern.

Die Bundesverfassung schreibt keine feste parteipolitische Verteilung vor. Bei der Wahl soll jedoch darauf geachtet werden, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung von 1999 galt die Regel, dass nicht mehr als ein Mitglied aus demselben Kanton stammen durfte. Heute besteht keine solche ausdrückliche Beschränkung mehr. Die regionale Herkunft bleibt politisch dennoch ein wichtiges Auswahlkriterium.

Mitglieder 2026

Mitglieder des Bundesrates, Stand Juli 2026
Mitglied Partei Kanton Im Amt seit Departement
Guy Parmelin SVP Waadt 1. Januar 2016 WBF
Ignazio Cassis FDP Tessin 1. November 2017 EDA
Karin Keller-Sutter FDP St. Gallen 1. Januar 2019 EFD
Albert Rösti SVP Bern 1. Januar 2023 UVEK
Elisabeth Baume-Schneider SP Jura 1. Januar 2023 EDI
Beat Jans SP Basel-Stadt 1. Januar 2024 EJPD
Martin Pfister Die Mitte Zug 1. April 2025 VBS

Bundespräsident im Jahr 2026 ist Guy Parmelin. Ignazio Cassis ist Vizepräsident des Bundesrates. Der Bundeskanzler Viktor Rossi nimmt an den Sitzungen des Bundesrates teil, besitzt dort jedoch kein Stimmrecht und zählt nicht zu den sieben Regierungsmitgliedern.[2]

Parteipolitische Zusammensetzung

Im Jahr 2026 verteilen sich die sieben Sitze folgendermassen:

Partei Sitze Mitglieder
SVP 2 Guy Parmelin und Albert Rösti
FDP 2 Ignazio Cassis und Karin Keller-Sutter
SP 2 Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans
Die Mitte 1 Martin Pfister

Die Parteien bilden keinen formellen Koalitionsvertrag. Jedes Bundesratsmitglied vertritt im Kollegium zwar seine politischen Überzeugungen und die Position seines Departements, ist nach einem gefällten Entscheid aber zur Vertretung der gemeinsamen Regierungspolitik verpflichtet.

Wahl

Wahlorgan

Die Mitglieder des Bundesrates werden nicht direkt vom Volk gewählt. Wahlorgan ist die Vereinigte Bundesversammlung, in der sich die 200 Mitglieder des Nationalrates und die 46 Mitglieder des Ständerates versammeln.

Die Gesamterneuerungswahl findet alle vier Jahre in der Wintersession nach den Nationalratswahlen statt. Jeder der sieben Sitze wird einzeln und in geheimer Wahl besetzt.[3]

Wählbarkeit

In den Bundesrat wählbar sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die auf Bundesebene stimmberechtigt sind.

Eine Person muss weder Mitglied des Nationalrates noch des Ständerates sein. Auch eine formelle Kandidatur ist rechtlich nicht erforderlich. In der politischen Praxis nominieren die Parteien jedoch gewöhnlich eine oder mehrere Personen.

Mitglieder des Bundesrates dürfen nicht gleichzeitig dem Nationalrat, dem Ständerat oder dem Bundesgericht angehören. Sie dürfen kein anderes Amt des Bundes oder eines Kantons ausüben und keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen.

Wahlverfahren

Gewählt ist, wer das absolute Mehr der gültigen Stimmen erreicht. Leere und ungültige Wahlzettel werden bei der Berechnung des absoluten Mehrs nicht berücksichtigt.

Erreicht im ersten Wahlgang niemand das absolute Mehr, folgen weitere Wahlgänge. In den ersten beiden Wahlgängen können neue Namen genannt werden. Ab dem dritten Wahlgang sind keine neuen Kandidaturen mehr zulässig.

Personen mit sehr wenigen Stimmen oder mit der jeweils niedrigsten Stimmenzahl scheiden nach den gesetzlich festgelegten Regeln aus dem Verfahren aus.

Die bisherigen Mitglieder werden in der Reihenfolge ihres Amtsalters gewählt. Zuerst werden die Sitze jener Mitglieder behandelt, die sich zur Wiederwahl stellen. Danach folgen die frei werdenden Sitze.

Wiederwahl

Eine Begrenzung der Zahl der Amtsperioden besteht nicht. Bundesratsmitglieder können alle vier Jahre wiedergewählt werden.

In der politischen Praxis werden amtierende Mitglieder gewöhnlich bestätigt. Nichtwiederwahlen sind möglich, kommen jedoch selten vor. Zu den bekanntesten Fällen gehören:

Die lange Amtsdauer vieler Mitglieder stärkt die Kontinuität, wird aber gelegentlich als Hindernis für einen raschen politischen oder personellen Wandel kritisiert.

Ersatzwahlen

Scheidet ein Mitglied während der vierjährigen Amtsdauer aus, findet eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode statt.

Der häufigste Grund ist ein freiwilliger Rücktritt. Bundesratsmitglieder bestimmen den Zeitpunkt ihres Rücktritts grundsätzlich selbst. Weitere mögliche Gründe sind der Tod oder die förmliche Feststellung einer dauerhaften Amtsunfähigkeit.

Eine Ersatzwahl erfolgt in der Regel in der nächsten Session nach Bekanntwerden der Vakanz. Das neu gewählte Mitglied muss sein Amt spätestens zwei Monate nach der Wahl antreten.

Bundespräsidium

Die Vereinigte Bundesversammlung wählt jedes Jahr aus den Mitgliedern des Bundesrates eine Bundespräsidentin oder einen Bundespräsidenten sowie eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten.

Das Amt dauert jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Eine unmittelbare Wiederwahl für ein zweites aufeinanderfolgendes Präsidialjahr ist ausgeschlossen.

In der Praxis folgt die Wahl gewöhnlich dem Amtsalter und einem Rotationsprinzip. Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident wird im folgenden Jahr meistens zum Bundespräsidium gewählt.

Der Bundespräsident:

  • leitet die Sitzungen des Bundesrates;
  • vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Kollegiums;
  • besitzt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid;
  • erfüllt zusätzliche Repräsentationsaufgaben;
  • hält wichtige Ansprachen im Namen des Bundesrates;
  • empfängt ausländische Staatsgäste;
  • vertritt die Schweiz bei bestimmten internationalen Treffen.

Der Bundespräsident ist weder Regierungschef im Sinne eines Premierministers noch alleiniger Staatschef. Die staatsleitenden und repräsentativen Funktionen werden vom Gesamtbundesrat gemeinsam wahrgenommen.

2026 bekleidet Guy Parmelin das Bundespräsidium. Ignazio Cassis ist Vizepräsident. Das WBF fungiert während dieses Jahres als Präsidialdepartement.[4]

Kollegialprinzip

Das Kollegialprinzip gehört zu den wichtigsten Besonderheiten des Bundesrates.

Alle sieben Mitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung für die Regierungstätigkeit. Bedeutende Geschäfte werden nicht allein von der zuständigen Departementsleitung entschieden, sondern dem Gesamtbundesrat vorgelegt.

Bei unterschiedlichen Positionen entscheidet die Mehrheit. Nach dem Entscheid vertreten grundsätzlich alle Mitglieder den Beschluss des Kollegiums gegenüber dem Parlament, den Medien und der Öffentlichkeit.

Ein Bundesratsmitglied darf während der internen Beratung eine abweichende Auffassung vertreten. Nach aussen soll es aber den gefällten Entscheid loyal erläutern und unterstützen.

Das Kollegialprinzip soll:

  • ein geschlossenes Auftreten der Regierung gewährleisten;
  • die Suche nach Kompromissen fördern;
  • parteipolitische Gegensätze begrenzen;
  • die Kontinuität staatlichen Handelns sichern;
  • die gemeinsame Verantwortung der sieben Mitglieder stärken.

In der Praxis wird die Kollegialität immer wieder auf die Probe gestellt. Besonders bei stark umstrittenen Abstimmungsvorlagen oder Krisen können einzelne Mitglieder ihre persönliche Haltung erkennen lassen. Offener dauerhafter Widerstand gegen einen Kollegialentscheid gilt jedoch als problematisch.

Departementsprinzip

Neben dem Kollegialprinzip gilt das Departementsprinzip. Jedes Mitglied des Bundesrates leitet eines der sieben Departemente und trägt die politische Verantwortung für dessen Aufgabenbereich.

Die Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher verfügen bei der Führung ihres Verwaltungsbereichs über einen beträchtlichen Handlungsspielraum. Geschäfte von grösserer politischer Bedeutung müssen jedoch vom Gesamtbundesrat beschlossen werden.

Die Verteilung der Departemente wird nicht vom Parlament bestimmt. Der Bundesrat nimmt sie nach einer Gesamterneuerungs- oder Ersatzwahl selbst vor. Die Mitglieder äussern ihre Wünsche gewöhnlich in der Reihenfolge des Amtsalters.

Departemente

Die sieben Departemente der Bundesverwaltung
Abkürzung Departement Zentrale Aufgaben Leitung 2026
EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Aussenpolitik, diplomatische Beziehungen, Entwicklungszusammenarbeit, Konsularwesen Ignazio Cassis
EDI Eidgenössisches Departement des Innern Sozialversicherungen, Gesundheit, Kultur, Statistik, Gleichstellung und Forschungseinrichtungen Elisabeth Baume-Schneider
EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Justiz, Polizei, Migration, Bürgerrecht und Gesellschaftsrecht Beat Jans
VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Armee, Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienst, Sport und Landesvermessung Martin Pfister
EFD Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesfinanzen, Steuern, Zoll, Personal, Informatik und Finanzmarktpolitik Karin Keller-Sutter
WBF Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Wirtschaft, Arbeit, Landwirtschaft, Berufsbildung, Hochschulen, Forschung und Innovation Guy Parmelin
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Verkehr, Energie, Umwelt, Raumplanung, Medien und Kommunikation Albert Rösti

Die Departemente sind organisatorisch ungefähr mit Ministerien anderer Staaten vergleichbar. Die Mitglieder des Bundesrates werden im schweizerischen Sprachgebrauch jedoch nicht als Ministerinnen oder Minister bezeichnet.

Bundeskanzlei

Die Schweizerische Bundeskanzlei ist die Stabsstelle des Bundesrates. Sie unterstützt die Regierung bei der Planung, Koordination und Kommunikation ihrer Tätigkeit.

An ihrer Spitze steht der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Seit dem 1. Januar 2024 ist Viktor Rossi Bundeskanzler.

Der Bundeskanzler wird ebenfalls von der Vereinigten Bundesversammlung für vier Jahre gewählt. Er nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Bundesrates teil, besitzt jedoch kein Stimmrecht.

Zu den Aufgaben der Bundeskanzlei gehören:

  • Vorbereitung und Nachbereitung der Bundesratssitzungen;
  • Koordination der Geschäfte zwischen den Departementen;
  • Veröffentlichung der Bundesratsbeschlüsse;
  • Information der Öffentlichkeit;
  • politische Planung;
  • Betreuung der politischen Rechte auf Bundesebene;
  • Organisation eidgenössischer Abstimmungen;
  • Sprach- und Übersetzungsdienste;
  • Führung der amtlichen Publikationen;
  • Unterstützung des Bundespräsidiums.

Der Bundesratssprecher oder die Bundesratssprecherin informiert die Medien nach den Sitzungen über die wichtigsten Entscheide.

Sitzungen und Entscheidungsverfahren

Der Bundesrat tagt in der Regel einmal pro Woche, gewöhnlich am Mittwoch. Die Sitzungen finden meistens im Bundesratszimmer des Bundeshauses in Bern statt.

Bei dringenden Angelegenheiten können ausserordentliche Sitzungen einberufen oder Beschlüsse in einem schriftlichen Verfahren gefasst werden.

Vor einer Sitzung durchläuft ein Geschäft gewöhnlich mehrere Bearbeitungsstufen. Das zuständige Departement erstellt einen Antrag. Die übrigen Departemente und die Bundeskanzlei erhalten Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Im sogenannten Mitberichtsverfahren können die anderen Bundesratsmitglieder Änderungsanträge, Vorbehalte oder Gegenpositionen einbringen.

Der Bundesrat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit besitzt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident den Stichentscheid.

Die Beratungen sind nicht öffentlich. Die vertrauliche Aussprache soll den Mitgliedern ermöglichen, ihre Meinung frei zu äussern und Kompromisse zu suchen.

Die gefällten Entscheide werden dagegen in der Regel veröffentlicht und erläutert. Bei vertraulichen Personal-, Sicherheits- oder Verhandlungsgeschäften können Informationen zurückgehalten werden.

Aufgaben

Regierungspolitik

Der Bundesrat bestimmt die Ziele und Mittel der Regierungspolitik. Zu Beginn einer Legislaturperiode legt er eine Legislaturplanung vor.

Er beobachtet die Entwicklung des Landes und beurteilt politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und internationale Herausforderungen.

Zu seinen Planungsinstrumenten gehören:

  • die Legislaturplanung;
  • die Jahresziele;
  • der Voranschlag;
  • die Finanzplanung;
  • Strategien und Berichte;
  • die Planung von Gesetzgebungsprojekten.

Der Bundesrat informiert die Bundesversammlung und die Öffentlichkeit regelmässig über seine Ziele und die erreichten Ergebnisse.

Gesetzgebung

Die meisten neuen Bundesgesetze und Verfassungsänderungen werden vom Bundesrat vorbereitet.

Das zuständige Departement erarbeitet einen Entwurf. Bei politisch bedeutenden Vorlagen findet gewöhnlich ein Vernehmlassungsverfahren statt. Kantone, Parteien, Verbände und weitere interessierte Kreise können Stellung nehmen.

Anschliessend verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft und einen Erlassentwurf zuhanden des Parlaments.

Die Bundesversammlung kann den Entwurf annehmen, ändern oder ablehnen. Gegen viele Parlamentsbeschlüsse kann das Referendum ergriffen werden. Verfassungsänderungen unterliegen zwingend der Abstimmung von Volk und Ständen.

Der Bundesrat besitzt somit eine starke Stellung bei der Vorbereitung von Gesetzen, kann das Gesetzgebungsverfahren aber nicht allein abschliessen.

Vollzug des Bundesrechts

Der Bundesrat sorgt für die Umsetzung der Bundesverfassung, der Bundesgesetze und der Beschlüsse der Bundesversammlung.

Er erlässt Verordnungen, soweit ihn Verfassung oder Gesetz dazu ermächtigen. Diese Verordnungen konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben und regeln deren praktische Anwendung.

Ein grosser Teil des Bundesrechts wird von den Kantonen vollzogen. Der Bundesrat überwacht dabei die Einhaltung der bundesrechtlichen Vorgaben.

Bundesfinanzen

Der Bundesrat erstellt jährlich den Voranschlag des Bundes und unterbreitet ihn der Bundesversammlung.

Er erarbeitet ausserdem:

  • den Finanzplan;
  • die Staatsrechnung;
  • Nachtragskredite;
  • Verpflichtungs- und Zahlungsrahmen;
  • finanzpolitische Berichte.

Die endgültige Budgethoheit liegt beim Parlament. Der Bundesrat und die Verwaltung sind an die von der Bundesversammlung bewilligten Kredite gebunden.

Aussenpolitik

Der Bundesrat ist für die Führung der schweizerischen Aussenpolitik zuständig.

Er:

  • vertritt die Schweiz gegenüber anderen Staaten;
  • pflegt diplomatische Beziehungen;
  • ernennt Botschafterinnen und Botschafter;
  • verhandelt internationale Verträge;
  • entscheidet über die Anerkennung von Staaten und Regierungen;
  • vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen;
  • schützt schweizerische Interessen im Ausland.

Völkerrechtliche Verträge müssen je nach Inhalt von der Bundesversammlung und teilweise auch von Volk und Ständen genehmigt werden.

Die Kantone werden einbezogen, wenn ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen betroffen sind.

Sicherheit und Krisenführung

Der Bundesrat trifft Massnahmen zum Schutz der inneren und äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.

In schweren Krisen kann er auf Grundlage der Bundesverfassung zeitlich begrenzte Verordnungen und Verfügungen erlassen, auch wenn noch keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht.

Solches Notrecht unterliegt rechtlichen und politischen Grenzen. Längerfristige Regelungen müssen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zugeführt werden.

Der Bundesrat koordiniert in Krisen unter anderem:

  • die Bundesverwaltung;
  • die Armee;
  • den Bevölkerungsschutz;
  • die Zusammenarbeit mit den Kantonen;
  • internationale Kontakte;
  • die Information der Bevölkerung.

Beziehungen zu den Kantonen

Die Schweiz ist ein Bundesstaat mit weitreichenden kantonalen Zuständigkeiten.

Der Bundesrat pflegt die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen, genehmigt kantonale Verfassungen, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, und überwacht den Vollzug des Bundesrechts.

Vor wichtigen Entscheidungen werden die Kantone häufig konsultiert. Konferenzen der Kantonsregierungen und der kantonalen Fachdirektionen spielen eine wichtige Rolle bei der Koordination.

Verhältnis zur Bundesversammlung

Die Bundesversammlung wählt die Mitglieder des Bundesrates und übt die Oberaufsicht über die Regierung und die Bundesverwaltung aus.

Der Bundesrat nimmt an den Sitzungen des National- und Ständerates teil. Seine Mitglieder vertreten dort die Geschäfte ihres Departements und beantworten Fragen.

Parlamentarische Kontrollinstrumente sind unter anderem:

  • Fragen und Fragestunden;
  • Interpellationen;
  • Postulate;
  • Motionen;
  • parlamentarische Initiativen;
  • Geschäftsprüfungskommissionen;
  • Finanzkommissionen;
  • parlamentarische Untersuchungskommissionen.

Eine Motion kann den Bundesrat verpflichten, einen Erlassentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Ein Postulat verlangt die Prüfung und Berichterstattung über eine bestimmte Frage.

Die Bundesversammlung kann einzelne Entscheide des Bundesrates kritisieren oder gesetzlich korrigieren, die Regierung während der Amtsperiode aber nicht allein aus politischen Gründen abberufen.

Verhältnis zu Volk und direkter Demokratie

Der Bundesrat wird nicht direkt vom Volk gewählt. Dennoch ist seine Politik eng mit der direkten Demokratie verbunden.

Der Bundesrat erläutert seine Haltung zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen und empfiehlt den Stimmberechtigten die Annahme oder Ablehnung.

Bei fakultativen Referenden entscheidet das Volk über vom Parlament verabschiedete Gesetze oder bestimmte internationale Verträge. Verfassungsänderungen benötigen das doppelte Mehr von Volk und Ständen.

Mit einer Volksinitiative können Stimmberechtigte eine Änderung der Bundesverfassung verlangen. Der Bundesrat prüft die Initiative und unterbreitet dem Parlament eine Botschaft mit einer Empfehlung.

Die Möglichkeit von Referenden beeinflusst die Regierungspolitik bereits während der Ausarbeitung eines Gesetzes. Der Bundesrat versucht häufig, frühzeitig tragfähige Kompromisse zu finden, um eine Vorlage mehrheitsfähig zu machen.

Konkordanzdemokratie

Der Bundesrat ist ein zentrales Element der schweizerischen Konkordanzdemokratie.

Konkordanz bedeutet, dass die wichtigsten politischen Kräfte entsprechend ihrer Stärke und ihrer dauerhaften Bedeutung in die Regierungsverantwortung einbezogen werden.

Im Unterschied zu einem klassischen Regierung-Opposition-System besteht der Bundesrat aus Mitgliedern mehrerer Parteien, die im Parlament unterschiedliche Positionen vertreten.

Die Konkordanz soll:

  • politische Minderheiten einbeziehen;
  • stabile Mehrheiten ermöglichen;
  • gesellschaftliche und sprachliche Gegensätze ausgleichen;
  • die Akzeptanz staatlicher Entscheide erhöhen;
  • die Gefahr abrupter politischer Kurswechsel vermindern.

Kritiker bemängeln, dass Verantwortlichkeiten dadurch weniger klar erkennbar seien und politische Veränderungen nur langsam erfolgten.

Zauberformel

Als Zauberformel wird die parteipolitische Zusammensetzung bezeichnet, die 1959 eingeführt wurde.

Die sieben Sitze wurden damals folgendermassen verteilt:

Partei Sitze ab 1959
Freisinnig-Demokratische Partei 2
Christlichdemokratische Volkspartei 2
Sozialdemokratische Partei 2
Schweizerische Volkspartei beziehungsweise ihre Vorgängerpartei 1

Die Formel wurde nicht in der Verfassung oder in einem Gesetz festgeschrieben. Sie beruhte auf einer politischen Übereinkunft und sollte die stärksten Parteien dauerhaft in die Regierung einbinden.

2003 erhielt die SVP einen zweiten Sitz auf Kosten der CVP. Nach der Nichtwiederwahl Christoph Blochers 2007 und der Gründung der BDP verschob sich die Zusammensetzung erneut.

Seit 2015 entspricht die Verteilung grundsätzlich zwei Sitzen für die SVP, zwei für die FDP, zwei für die SP und einem für die heutige Partei Die Mitte.

Ob diese Verteilung weiterhin angemessen ist, wird nach Veränderungen der Parteistärken regelmässig diskutiert.

Regionale und sprachliche Vertretung

Die Bundesverfassung verlangt, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten werden.

Dabei werden insbesondere berücksichtigt:

  • die Deutschschweiz;
  • die französischsprachige Schweiz;
  • die italienischsprachige Schweiz;
  • grosse und kleine Kantone;
  • städtische und ländliche Regionen;
  • unterschiedliche Landesteile.

Eine mathematisch feste Verteilung besteht nicht. Die Bundesversammlung nimmt bei jeder Wahl eine politische Gesamtbeurteilung vor.

Die rätoromanische Schweiz besitzt keinen garantierten Sitz. Mit Felix Calonder gehörte von 1913 bis 1920 ein rätoromanischsprachiger Politiker dem Bundesrat an.

Der Tessiner Stefano Franscini gehörte bereits dem ersten Bundesrat von 1848 an. Dennoch gab es wiederholt längere Zeiträume ohne Vertretung des Kantons Tessin. Mit der Wahl Ignazio Cassis' 2017 erhielt die italienischsprachige Schweiz wieder einen Sitz.

Frauen im Bundesrat

Bis 1984 bestand der Bundesrat ausschliesslich aus Männern.

Die erste Bundesrätin war Elisabeth Kopp, die am 2. Oktober 1984 gewählt wurde. Sie leitete das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.

Weitere wichtige Meilensteine waren:

Jahr Ereignis
1984 Elisabeth Kopp wird als erste Frau in den Bundesrat gewählt.
1993 Ruth Dreifuss wird Bundesrätin.
1999 Ruth Dreifuss wird erste Bundespräsidentin.
2007 Mit Eveline Widmer-Schlumpf gehören erstmals drei Frauen gleichzeitig der Regierung an.
2010 Nach der Wahl Simonetta Sommarugas bilden Frauen erstmals die Mehrheit im Bundesrat.
2018 Viola Amherd und Karin Keller-Sutter werden am selben Tag in den Bundesrat gewählt.

Im Juli 2026 gehören mit Karin Keller-Sutter und Elisabeth Baume-Schneider zwei Frauen dem Bundesrat an.[5]

Geschichte

Gründung 1848

Der Bundesrat entstand mit der Bundesverfassung von 1848. Diese wandelte den zuvor lockeren Staatenbund in einen modernen Bundesstaat um.

Am 16. November 1848 wählte die erste Vereinigte Bundesversammlung die sieben Mitglieder der neuen Regierung:

Erster Bundesrat von 1848
Mitglied Kanton Erstes Departement
Jonas Furrer Zürich Politisches Departement
Ulrich Ochsenbein Bern Militärdepartement
Daniel-Henri Druey Waadt Justiz- und Polizeidepartement
Martin Josef Munzinger Solothurn Finanzdepartement
Stefano Franscini Tessin Departement des Innern
Friedrich Frey-Herosé Aargau Handels- und Zolldepartement
Wilhelm Matthias Naeff St. Gallen Post- und Baudepartement

Alle sieben gehörten der freisinnig-radikalen Bewegung an. Jonas Furrer wurde erster Bundespräsident.

Das Modell einer siebenköpfigen Kollegialregierung war von den Erfahrungen der kantonalen Regierungen und der früheren eidgenössischen Behörden beeinflusst.

Vorherrschaft des Freisinns

Während der ersten Jahrzehnte wurde der Bundesrat vollständig vom Freisinn beherrscht. Die katholisch-konservativen Kräfte, die im Sonderbundskrieg unterlegen waren, blieben zunächst von der Bundesregierung ausgeschlossen.

1891 wurde mit Josef Zemp erstmals ein katholisch-konservativer Politiker in den Bundesrat gewählt. Seine Wahl gilt als wichtiger Schritt zur Integration der früheren politischen Opposition.

1919 erhielt die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei, eine Vorgängerin der heutigen SVP, mit Rudolf Minger erstmals einen Sitz.

Einbezug der Sozialdemokratie

Die Sozialdemokratische Partei entwickelte sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einer der stärksten politischen Kräfte.

1943 wurde mit Ernst Nobs erstmals ein Sozialdemokrat in den Bundesrat gewählt. Zwischen 1953 und 1959 war die SP vorübergehend nicht in der Regierung vertreten.

1959 wurden gleichzeitig vier neue Mitglieder gewählt. Diese Wahl führte zur sogenannten Zauberformel mit zwei freisinnigen, zwei christlichdemokratischen, zwei sozialdemokratischen und einem bäuerlich-gewerblichen beziehungsweise SVP-Sitz.

Veränderungen seit 2003

Bei der Bundesratswahl von 2003 wurde die bisherige Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold nicht wiedergewählt. Die SVP erhielt mit Christoph Blocher einen zweiten Sitz, während die CVP nur noch einen Sitz behielt.

2007 wurde Christoph Blocher nicht wiedergewählt. An seiner Stelle wählte die Bundesversammlung Eveline Widmer-Schlumpf. Diese wurde später Mitglied der neu gegründeten Bürgerlich-Demokratischen Partei.

Nach dem Rücktritt Widmer-Schlumpfs ging der Sitz 2015 mit der Wahl Guy Parmelins wieder an die SVP.

Die CVP und die BDP schlossen sich 2021 zur Partei Die Mitte zusammen. Deren Bundesratssitz wurde bis März 2025 von Viola Amherd und danach von Martin Pfister besetzt.

Arbeitsweise im politischen System

Der Bundesrat muss seine Politik mit zahlreichen eigenständigen Akteuren abstimmen.

Dazu gehören:

  • Nationalrat und Ständerat;
  • die Kantone;
  • politische Parteien;
  • Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände;
  • Gemeinden;
  • Gerichte;
  • Stimmberechtigte;
  • gesellschaftliche Organisationen;
  • internationale Partner.

Keiner dieser Akteure kann die Bundespolitik dauerhaft allein bestimmen. Dieses System führt häufig zu langwierigen Verhandlungen, ermöglicht aber breit abgestützte Lösungen.

Der Bundesrat besitzt wegen seiner Fachverwaltung, seiner Informationsmöglichkeiten und seines Initiativrechts bei der Gesetzgebung eine starke Stellung. Seine Vorschläge können jedoch vom Parlament verändert und in Volksabstimmungen verworfen werden.

Politische Stabilität

Bundesratsmitglieder bleiben häufig über mehrere Legislaturperioden im Amt. Regierungswechsel nach Parlamentswahlen sind in der Schweiz unüblich.

Diese Kontinuität erleichtert die langfristige Planung und die Pflege internationaler Beziehungen. Sie kann zugleich dazu führen, dass Veränderungen der politischen Mehrheitsverhältnisse nur verzögert in der Regierung sichtbar werden.

Da keine Regierung durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden kann, bleiben auch Bundesratsmitglieder im Amt, deren Partei bei einer Wahl Sitze verliert.

Die parteipolitische Zusammensetzung kann erst bei einer Gesamterneuerungswahl, einer Nichtwiederwahl oder nach dem Rücktritt eines Mitglieds verändert werden.

Kritik und Reformvorschläge

Die Organisation des Bundesrates wird regelmässig politisch diskutiert.

Zu den wiederkehrenden Reformvorschlägen gehören:

  • direkte Volkswahl des Bundesrates;
  • Verlängerung der Amtsdauer;
  • Amtszeitbeschränkung;
  • Vergrösserung des Bundesrates auf neun Mitglieder;
  • Stärkung des Bundespräsidiums;
  • Einführung eines ständigen Regierungspräsidiums;
  • Neuordnung oder Vermehrung der Departemente;
  • stärkere parlamentarische Kontrolle;
  • klarere Trennung zwischen Regierung und Verwaltung.

Mehrere Volksinitiativen und parlamentarische Vorstösse verlangten eine Volkswahl des Bundesrates. Sie konnten sich bisher nicht durchsetzen.

Die Gegner einer Volkswahl befürchten eine stärkere Personalisierung, kostspielige Wahlkämpfe und eine Benachteiligung kleiner Sprachregionen. Befürworter versprechen sich eine grössere demokratische Legitimation.

Auch eine Vergrösserung des Bundesrates wird kontrovers beurteilt. Sie könnte die Arbeitsbelastung einzelner Mitglieder verringern, würde aber die Entscheidungsfindung im Kollegium möglicherweise erschweren.

Sitz und Repräsentation

Der Bundesrat hat seinen Sitz in Bern, der Bundesstadt der Schweiz.

Die ordentlichen Sitzungen finden im Bundesratszimmer des Bundeshauses statt. Die Arbeitsplätze der Mitglieder und die zentralen Dienste mehrerer Departemente befinden sich im Bundeshaus West oder in weiteren Verwaltungsgebäuden in Bern.

Bei besonderen Anlässen kann der Bundesrat ausserhalb Berns tagen. Solche auswärtigen Sitzungen sollen den Kontakt zu den verschiedenen Regionen der Schweiz fördern.

Seit 1993 wird jährlich ein offizielles Bundesratsfoto veröffentlicht. Es zeigt die sieben Mitglieder und gewöhnlich auch den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.

Bedeutung

Der Bundesrat verkörpert wesentliche Merkmale des schweizerischen politischen Systems:

  • Föderalismus;
  • Kollegialität;
  • Konkordanz;
  • Machtteilung;
  • Mehrsprachigkeit;
  • politische Kontinuität;
  • Einbindung von Minderheiten;
  • direkte Demokratie.

Seine Struktur unterscheidet sich deutlich von Regierungen mit einem starken Präsidenten oder Premierminister.

Die gemeinsame Verantwortung von sieben gleichberechtigten Mitgliedern erschwert eine starke Konzentration persönlicher Macht. Gleichzeitig verlangt sie von den Beteiligten eine hohe Bereitschaft zu Kompromiss, Koordination und gemeinsamer Verantwortung.

Siehe auch

Literatur

  • Urs Altermatt: Die Schweizer Bundesräte. Ein biographisches Lexikon. Neue Zürcher Zeitung, Zürich.
  • Adrian Vatter: Das politische System der Schweiz. Nomos, Baden-Baden.
  • Wolf Linder, Sean Mueller: Schweizerische Demokratie. Institutionen, Prozesse, Perspektiven. Haupt, Bern.
  • René Rhinow, Markus Schefer, Peter Uebersax: Schweizerisches Verfassungsrecht. Helbing Lichtenhahn, Basel.
  • Leonhard Neidhart: Die politische Schweiz. Fundamente und Institutionen. Neue Zürcher Zeitung, Zürich.
  • Schweizerische Bundeskanzlei: Der Bund kurz erklärt. Bern.
  • Historisches Lexikon der Schweiz: Bundesrat. Bern.

Einzelnachweise

  1. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. In: Fedlex. Hrsg.: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 2026-07-23.
  2. Die sieben Mitglieder des Bundesrates. In: Das Portal der Schweizer Regierung. Abgerufen am 2026-07-23.
  3. Wahl der Mitglieder des Bundesrates. In: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-23.
  4. Präsidialjahr 2026. In: Das Portal der Schweizer Regierung. Abgerufen am 2026-07-23.
  5. Geschichte des Bundesrates. In: Das Portal der Schweizer Regierung. Abgerufen am 2026-07-23.