Grafschaft Baden

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Grafschaft Baden
Gebiet und Ämter der Grafschaft Baden
Wappen Wappen der Grafschaft Baden
Zeitraum 1415–1798
Herrschaftsform Gemeine Herrschaft
Zugehörigkeit Alte Eidgenossenschaft
Haupt- und Verwaltungssitz Baden
Residenz des Landvogts Landvogteischloss Baden
Regierende Orte 1415–1443 Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus
Regierende Orte 1443–1712 Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus
Regierende Orte 1712–1798 Zürich, Bern und Glarus
Verwaltung Alle zwei Jahre wechselnder eidgenössischer Landvogt
Gliederung Acht innere und drei äussere Ämter
Entstanden aus Habsburgischen Ämtern und Herrschaftsrechten im nordöstlichen Aargau
Nachfolger Kanton Baden

Die Grafschaft Baden war von 1415 bis 1798 eine Gemeine Herrschaft der Alten Eidgenossenschaft. Sie umfasste einen grossen Teil des nordöstlichen Gebiets des heutigen Kantons Aargau, Teile des heutigen Zürcher Limmattals sowie einzelne Herrschaftsrechte nördlich des Rheins. Verwaltungsmittelpunkt war die Stadt Baden, in deren Landvogteischloss der von den regierenden eidgenössischen Orten entsandte Landvogt residierte.

Die Grafschaft war kein selbstständiger Staat und wurde nicht von einem erblichen Grafen regiert. Die Bezeichnung «Grafschaft» bezog sich auf einen Herrschafts- und Gerichtsbezirk, in dem die eidgenössischen Orte vor allem die Hochgerichtsbarkeit, die Militärhoheit und die Oberaufsicht ausübten. Der Begriff wurde erst nach der eidgenössischen Eroberung von 1415 allgemein gebräuchlich.[1]

Die Herrschaftsverhältnisse waren ausgesprochen vielschichtig. Neben dem eidgenössischen Landvogt verfügten Städte, Klöster, geistliche Institutionen, Adelsfamilien und lokale Gerichtsherren über eigene Rechte. Grundherrschaft, Niedergerichtsbarkeit, Kirchenpatronate, Zehnten und Nutzungsrechte konnten innerhalb desselben Dorfes verschiedenen Inhabern zustehen.

Nach dem Zweiten Villmergerkrieg von 1712 wurden die katholischen Orte von der Mitherrschaft ausgeschlossen. Bis zum Untergang der Alten Eidgenossenschaft im Jahr 1798 wurde die überwiegend katholische Grafschaft nur noch von Zürich, Bern und Glarus verwaltet.[1]

Nicht zu verwechseln ist die Grafschaft Baden mit der Markgrafschaft Baden im Gebiet des heutigen deutschen Bundeslands Baden-Württemberg.

Begriff

Im mittelalterlichen Sprachgebrauch bezeichnete eine Grafschaft ursprünglich den Amts- und Gerichtsbezirk eines Grafen. In der Grafschaft Baden war diese ursprüngliche Bedeutung im 15. Jahrhundert bereits weitgehend verloren gegangen.

Unter der eidgenössischen Herrschaft bezeichnete der Begriff ein gemeinsam verwaltetes Untertanengebiet. Die Bewohnerinnen und Bewohner besassen kein Mitspracherecht in den politischen Organen der regierenden Orte und waren diesen als Landesherren unterstellt.

Der Ausdruck Gemeine Herrschaft bedeutete, dass mehrere eidgenössische Orte gemeinsam über ein Gebiet herrschten. Die beteiligten Orte entsandten abwechselnd einen Landvogt und entschieden wichtige Angelegenheiten gemeinsam an der Tagsatzung.

In zeitgenössischen Quellen erscheinen neben «Grafschaft Baden» auch Bezeichnungen wie:

  • Landvogtei Baden;
  • Gemeine Herrschaft Baden;
  • Oberamt Baden;
  • Badener Gebiet;
  • Grafschaft und Ämter Baden.

Die Stadt Baden, die Grafschaft Baden und das Amt Baden waren rechtlich voneinander zu unterscheiden. Die Stadt verfügte über eigene Privilegien und eine weitreichende kommunale Selbstverwaltung, während die Grafschaft das wesentlich grössere umliegende Herrschaftsgebiet bezeichnete.

Geographie

Die Grafschaft erstreckte sich im Gebiet zwischen Rhein, Aare, Reuss und Limmat. Ihre Grenzen folgten jedoch nicht überall natürlichen Landschaftsräumen. Sie entstanden aus älteren Gerichts-, Vogtei- und Grundherrschaftsrechten.

Zum Gebiet gehörten Landschaften im:

  • unteren Limmattal;
  • unteren Reusstal;
  • unteren Aaretal;
  • Siggenthal;
  • Surbtal;
  • Studenland;
  • Gebiet um Zurzach, Klingnau und Kaiserstuhl;
  • Rohrdorferberg;
  • Furttal;
  • Raum Leuggern.

Das Amt Dietikon reichte in das Gebiet des heutigen Kantons Zürich. Weitere heute zürcherische Orte gehörten zeitweise zu Ämtern der Grafschaft oder standen unter mit der Landvogtei verbundenen Gerichtsrechten.

Die äusseren Ämter im Rheingebiet umfassten auch Rechte in Ortschaften nördlich des Rheins. Die Grenze zwischen der Eidgenossenschaft, dem Hochstift Konstanz, Vorderösterreich und weiteren Herrschaften war deshalb nicht überall eine geschlossene Territorialgrenze.

Die wichtigsten Flüsse waren für Verkehr, Handel, Fischerei, Mühlen und Grenzziehungen von grosser Bedeutung. Gleichzeitig erschwerten Hochwasser und häufig fehlende feste Brücken den Verkehr.

Bedeutende Übergänge bestanden bei:

  • Baden über die Limmat;
  • Mellingen über die Reuss;
  • Klingnau und Zurzach über beziehungsweise entlang der Aare und des Rheins;
  • Kaiserstuhl am Rhein;
  • Bremgarten über die Reuss.

Vorgeschichte

Lenzburgische und kyburgische Herrschaft

Das mittelalterliche Amt Baden gehörte zunächst zum Einflussbereich der Grafen von Lenzburg. Nach deren Aussterben im Jahr 1173 gelangten wesentliche Herrschaftsrechte an die Grafen von Kyburg.

Die Kyburger festigten ihre Stellung im Gebiet zwischen Limmat, Reuss und Rhein. Sie förderten Städte, Märkte und Verkehrswege und stützten ihre Herrschaft auf Burgen, Dienstleute und lokale Gerichte.

Baden entwickelte sich während dieser Zeit zu einer befestigten Stadt an einem strategisch wichtigen Übergang durch die Badener Klus. Die warmen Thermalquellen waren bereits in römischer Zeit bekannt und zogen auch im Mittelalter Besucher an.

Übergang an Habsburg

Nach dem Aussterben der Kyburger gelangten ihre Besitzungen 1264 grösstenteils an die Habsburger. Das Amt Baden wurde Bestandteil der habsburgischen Herrschaft im Aargau.

Der habsburgische Landvogt hatte seinen Sitz auf der Burg Stein oberhalb der Stadt Baden. Von dort aus wurden militärische, gerichtliche und administrative Aufgaben wahrgenommen.

Die Habsburger verfügten jedoch nicht überall über sämtliche Herrschaftsrechte. Vielerorts besassen Klöster, Städte, Adelsfamilien und geistliche Herren die niedere Gerichtsbarkeit, Grundbesitz oder Kirchenpatronate.

Im 14. Jahrhundert konzentrierte sich das eigentliche Amt Baden vor allem auf das Gebiet zwischen Limmat und Reuss. Die später zur eidgenössischen Grafschaft gehörenden Gebiete am Rhein und im Surbtal besassen zum Teil andere herrschaftliche Traditionen.[2]

Eroberung des Aargaus

Im Jahr 1415 kam es zum Konflikt zwischen König Sigismund und Herzog Friedrich IV. von Österreich. Der König forderte die eidgenössischen Orte auf, die habsburgischen Gebiete im Aargau für das Reich einzuziehen.

Eidgenössische Truppen besetzten daraufhin innerhalb kurzer Zeit grosse Teile des Aargaus. Bern übernahm den westlichen Unteraargau, während die östlichen Gebiete in gemeinschaftlich verwaltete Herrschaften umgewandelt wurden.

Die Stadt Baden leistete Widerstand. Nach der Belagerung wurde die Burg Stein erobert und weitgehend zerstört. Die eidgenössischen Orte übernahmen die habsburgischen Hoheitsrechte.

Aus den eroberten oder neu zusammengefassten Gebieten entstanden:

Zur Grafschaft Baden wurden die Ämter Baden und Siggenthal, die bischöflich-konstanzischen Vogteien Klingnau, Zurzach und Kaiserstuhl sowie das Kirchspiel Leuggern zusammengefasst. Gemeinsam war diesen Gebieten, dass die Habsburger dort vor 1415 in erheblichem Umfang die Hoch- beziehungsweise Blutgerichtsbarkeit ausgeübt hatten.[1]

Bern, Zürich, Luzern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus beteiligten sich zunächst an der gemeinsamen Herrschaft. Uri wurde 1443 aufgenommen.

Staatsrechtliche Stellung

Die Grafschaft Baden war ein Untertanengebiet und kein gleichberechtigter Ort der Eidgenossenschaft. Sie besass weder eine eigene Stimme an der Tagsatzung noch eine gemeinsame Volksvertretung.

Die Landeshoheit wurde gemeinschaftlich von den regierenden Orten ausgeübt. Diese entschieden über grundlegende Fragen wie:

  • Bestellung des Landvogts;
  • Krieg und Militärpflicht;
  • Hochgerichtsbarkeit;
  • Steuern und obrigkeitliche Abgaben;
  • Religionspolitik;
  • Streitigkeiten zwischen Gerichtsherren;
  • Appellationen;
  • Erlass allgemeiner Mandate und Ordnungen.

Die regierenden Orte waren nicht in allen politischen und konfessionellen Fragen einig. Der Landvogt musste deshalb häufig Weisungen einholen oder Angelegenheiten der Tagsatzung vorlegen.

Die Bewohner waren Untertanen der regierenden Orte, besassen jedoch lokale Rechte und Gewohnheiten. Dorfgemeinden verwalteten Allmenden, Wälder, Wege und weitere gemeinschaftliche Angelegenheiten teilweise selbstständig.

Territoriale Gliederung

Die Grafschaft war in acht innere und drei äussere Ämter gegliedert.[1]

Amt Gruppe Ungefähres Gebiet
Rohrdorf Inneres Amt Rohrdorferberg und angrenzendes Reusstal
Birmenstorf Inneres Amt Gebiet um Birmenstorf zwischen Reuss und Limmat
Gebenstorf Inneres Amt Raum am Zusammenfluss von Aare, Reuss und Limmat
Dietikon Inneres Amt Unteres Limmattal im heutigen Kanton Zürich
Wettingen Inneres Amt Gebiet um Wettingen, Würenlos und Teile des Furttals
Siggenthal Inneres Amt Unteres Limmat- und Aaretal sowie Teile des Surbtals
Ehrendingen Inneres Amt Surbtal und Studenland
Leuggern Inneres Amt Kirchspiel Leuggern und Gebiet an der unteren Aare
Klingnau Äusseres Amt Stadt und Herrschaftsgebiet um Klingnau
Zurzach Äusseres Amt Marktort Zurzach und umliegendes Rheingebiet
Kaiserstuhl Äusseres Amt Stadt Kaiserstuhl und Herrschaftsgebiet am Rhein

Die Einteilung war nicht mit einer modernen Bezirks- oder Gemeindeordnung vergleichbar. Innerhalb eines Amts bestanden zahlreiche eigenständige Niedergerichte, städtische Rechte, klösterliche Besitzungen und lokale Rechtsordnungen.

Innere Ämter

Die inneren Ämter standen unmittelbarer unter der Verwaltung des Badener Landvogts. In jedem Amt amtete ein einheimischer Untervogt.

Der Untervogt war Verbindungsperson zwischen der Landvogtei und den Dorfgemeinden. Er erfüllte Aufgaben bei:

  • Einzug von Abgaben;
  • Aufgebot der Wehrpflichtigen;
  • Vollzug obrigkeitlicher Mandate;
  • Polizeiaufsicht;
  • Gerichtsverfahren;
  • Übermittlung von Nachrichten;
  • Organisation lokaler Amtsgeschäfte.

Die ortsansässigen Untervögte entstammten häufig wohlhabenden Bauern-, Wirte- oder Beamtenfamilien. Das Amt stärkte ihre soziale und politische Stellung.

Äussere Ämter

Klingnau, Zurzach und Kaiserstuhl wurden als äussere oder bischöfliche Ämter bezeichnet. Sie waren historisch eng mit dem Hochstift Konstanz verbunden.

Nach 1415 übernahmen die eidgenössischen Orte schrittweise die Militärhoheit und Hochgerichtsbarkeit. Dem Bischof von Konstanz verblieben jedoch verschiedene grundherrliche, kirchliche und niedergerichtliche Rechte.[3]

Klingnau und Kaiserstuhl besassen eigene Obervögte und städtische Behörden. Zurzach hatte als Wallfahrts- und Messeort eine besondere wirtschaftliche Stellung.

Städte und Sonderrechte

Die Städte Baden, Bremgarten, Mellingen, Kaiserstuhl und Klingnau sowie der Marktort Zurzach bewahrten unterschiedlich weitreichende Sonderrechte.

Sie verfügten teilweise über:

  • eigene Räte;
  • Schultheissen oder Bürgermeister;
  • Markt- und Zollrechte;
  • eigene Gerichte;
  • städtische Satzungen;
  • Polizeigewalt;
  • eigene Steuern;
  • Rechte über umliegende Dörfer.

Die Zugehörigkeit der Städte zur Grafschaft folgte deshalb nicht vollständig der allgemeinen Ämterordnung. Baden, Mellingen und Bremgarten besassen teilweise eigene hochgerichtliche Rechte. Der Landvogt musste ihre Privilegien berücksichtigen.[4]

Mellingen gehörte verwaltungstechnisch zur Grafschaft Baden, bewahrte aber eine weitgehende städtische Autonomie. Nach 1712 stand die Stadt wie die Grafschaft unter der Herrschaft von Zürich, Bern und Glarus.[5]

Landvogt

Der Landvogt war der höchste ständig anwesende Vertreter der regierenden Orte. Das Amt wurde im Turnus jeweils für zwei Jahre von einem Bürger eines der beteiligten Orte übernommen.

Die Ernennung zum Landvogt war politisch bedeutend und konnte finanziell einträglich sein. Die Kandidaten gehörten gewöhnlich den führenden Familien ihres Heimatorts an.

Der Landvogt residierte im Landvogteischloss am rechten Ufer der Limmat gegenüber der Badener Altstadt. Das Schloss wurde auch als Niderhus bezeichnet.

Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehörten:

  • Ausübung der Hoch- und Blutgerichtsbarkeit;
  • Behandlung von Zivilprozessen in höherer Instanz;
  • Militärhoheit;
  • Oberaufsicht über Untervögte und lokale Behörden;
  • Einzug herrschaftlicher Einkünfte;
  • Vollzug der Beschlüsse der regierenden Orte;
  • Aufsicht über Märkte und Zölle;
  • Behandlung von Religionsangelegenheiten;
  • Schutz und Besteuerung der jüdischen Bevölkerung;
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Gerichtsherren.

Der Landvogt führte eine Kanzlei mit Landschreiber und weiterem Personal. Dort entstanden Protokolle, Rechnungen, Urbare, Gerichtsbücher, Korrespondenzen und Verzeichnisse.

Nach Ablauf seiner Amtszeit musste der Landvogt über Einnahmen und Amtsführung Rechenschaft ablegen. Die Abnahme der Rechnungen war mit den in Baden abgehaltenen Jahrrechnungstagsatzungen verbunden.

Niedergerichte und Grundherrschaften

Die eidgenössischen Orte besassen vor allem die Landeshoheit und Hochgerichtsbarkeit. Die niedere Gerichtsbarkeit blieb in vielen Orten bei älteren Herrschaftsträgern.

Zu den wichtigen Grund- und Gerichtsherren gehörten:

  • Kloster Wettingen;
  • Hochstift Konstanz;
  • Kloster St. Blasien;
  • Johanniterkommende Leuggern;
  • Stift Zurzach;
  • Städte Baden, Bremgarten und Mellingen;
  • lokale Adelsfamilien;
  • kirchliche Pfarreien und Stifte.

Die Niedergerichte entschieden gewöhnlich über:

  • Grundstücks- und Erbstreitigkeiten;
  • kleinere Schuldforderungen;
  • Nachbarschaftskonflikte;
  • Verstösse gegen Flur- und Nutzungsordnungen;
  • geringere Vergehen;
  • lokale Polizeisachen.

Schwere Straftaten, die zu Körper- oder Todesstrafen führen konnten, fielen in die Hochgerichtsbarkeit des Landvogts oder privilegierter Städte.

Die Überschneidung der Rechte führte immer wieder zu Konflikten. Umstritten war beispielsweise, ob ein Verfahren vor ein klösterliches, städtisches oder landvögtliches Gericht gehörte und welche Behörde eine Busse oder Abgabe einziehen durfte.

Stadt Baden als Verwaltungszentrum

Baden war der politische und administrative Mittelpunkt der Grafschaft. Die Stadt lag an einem bedeutenden Übergang durch die Lägern und kontrollierte die Strassen zwischen Zürich, Basel, Bern und der Zentralschweiz.

Die Stadt besass eine eigene Verfassung, einen Rat und städtische Gerichte. Sie war daher nicht vollständig der gewöhnlichen Amtsverwaltung unterstellt.

Das Landvogteischloss lag ausserhalb des eigentlichen städtischen Rechtsbereichs auf der gegenüberliegenden Seite der Limmat. Diese räumliche Trennung verdeutlichte die unterschiedliche Stellung von Stadt und Landvogtei.

Baden erfüllte mehrere Funktionen:

  • Amtssitz des Landvogts;
  • Sitz der Landvogteikanzlei;
  • Gerichts- und Appellationsort;
  • Versammlungsort der Tagsatzung;
  • Bade- und Kurort;
  • Markt- und Handwerkszentrum;
  • Verkehrsknoten;
  • Ort diplomatischer Verhandlungen.

Die Thermalbäder brachten Gesandte, Geistliche, Kaufleute und wohlhabende Gäste in die Stadt. Politische Beratungen konnten dadurch mit gesellschaftlichen Treffen und Badaufenthalten verbunden werden.

Tagsatzung in Baden

Ab 1416 fanden in Baden zahlreiche eidgenössische Tagsatzungen statt. Seit 1426 wurden dort regelmässig die Rechnungen der Landvögte der Gemeinen Herrschaften geprüft.[1]

Nach der Reformation entwickelte sich Baden zum häufigsten Versammlungsort der eidgenössischen Tagsatzung. Seine Lage zwischen den katholischen und reformierten Orten sowie die vorhandenen Unterkünfte machten die Stadt besonders geeignet.

Die Tagsatzung behandelte unter anderem:

  • Verwaltung der Gemeinen Herrschaften;
  • Aussenpolitik;
  • Bündnisse;
  • Militärfragen;
  • Religionskonflikte;
  • Handels- und Zollfragen;
  • Streitigkeiten zwischen eidgenössischen Orten;
  • Appellationen gegen Landvögte;
  • Jahresrechnungen der Herrschaften.

Die Beschlüsse wurden in sogenannten Tagsatzungsabschieden festgehalten. Ein grosser Teil dieser Unterlagen wurde im Archiv der Landvogtei Baden aufbewahrt.

Nach dem Zweiten Villmergerkrieg weigerten sich die katholischen Orte, ihre Gesandten weiterhin in das nun allein von reformierten Orten beherrschte Baden zu schicken. Frauenfeld wurde als paritätischer Versammlungsort wichtiger und übernahm weitgehend die Funktion Badens.[1]

Konfessionsgeschichte

Reformation

Die Reformation erreichte die Grafschaft Baden in den 1520er-Jahren. Zürich förderte die neue Lehre und übte besonders im Limmattal und in den benachbarten Gebieten politischen und kirchlichen Einfluss aus.

1528 und 1529 führten zahlreiche Gemeinden den reformierten Gottesdienst ein. Bilder und Altäre wurden teilweise aus den Kirchen entfernt, Klostereinkünfte neu geordnet und Geistliche zum Übertritt verpflichtet.

Die konfessionellen Entscheidungen waren nicht überall freiwillig oder dauerhaft. Lokale Mehrheiten, Gerichtsherren, Pfarrer und die regierenden Orte verfolgten unterschiedliche Ziele.

Rekatholisierung

Nach der Niederlage Zürichs im Zweiten Kappelerkrieg von 1531 wurden die meisten Gemeinden der Grafschaft wieder katholisch.

Die katholischen Orte setzten die Wiederherstellung der Messe und der bisherigen kirchlichen Ordnung durch. In einzelnen Gemeinden wechselte die Konfession innerhalb weniger Jahre mehrmals.

Mellingen führte 1529 die Reformation ein, wurde nach dem Kappelerkrieg jedoch wieder katholisch.[5]

Konfessionell gemischte Gebiete

Trotz der Rekatholisierung blieben mehrere Gemeinden reformiert oder konfessionell gemischt. Dies betraf besonders Gebiete nahe der Zürcher Grenze.

Reformierte Bevölkerungsanteile bestanden unter anderem im Surbtal und im östlichen Limmattal. Würenlos, Gebenstorf und Birmenstorf entwickelten sich zu paritätischen beziehungsweise gemischtkonfessionellen Gemeinden.

In Gebenstorf wurde eine Kirche während langer Zeit von beiden Konfessionen gemeinsam genutzt. Erst im 19. Jahrhundert entstanden getrennte Kirchengebäude.[6]

Im Surbtal bestanden nach der Reformation katholische Mehrheiten und reformierte Minderheiten nebeneinander. Endingen, Unterendingen und Tegerfelden gehörten zu den Orten mit reformierter Bevölkerung.[7]

Herrschaftswechsel von 1712

Nach 1712 entstand eine besondere konfessionelle Situation: Die mehrheitlich katholische Bevölkerung wurde nun von den reformierten Orten Zürich, Bern und Glarus regiert.

Die neue Obrigkeit griff in die Besetzung von Ämtern, die Kirchenaufsicht und die Verwaltung kirchlicher Güter ein. Die katholische Religionsausübung blieb jedoch in den katholischen Gemeinden bestehen.

Die konfessionelle Vielfalt der früheren Grafschaft prägte die Region auch nach der Gründung des Kantons Aargau.

Jüdische Bevölkerung

Die Grafschaft Baden besass eine besondere Bedeutung für die Geschichte der Juden in der Schweiz.

Seit dem 17. Jahrhundert entstanden in Lengnau und Endingen dauerhafte jüdische Gemeinden. Juden waren zuvor aus zahlreichen eidgenössischen Städten und Territorien ausgewiesen worden oder durften sich dort nur vorübergehend aufhalten.

In der Grafschaft Baden standen sie unmittelbar unter dem Schutz des Landvogts und der regierenden Orte. Für das Aufenthaltsrecht mussten sie Schutzgelder bezahlen.

Schutz- und Schirmbriefe

Die jüdische Bevölkerung erhielt befristete Schutz- und Schirmbriefe. Diese mussten gewöhnlich in Abständen von mehreren Jahren erneuert und bezahlt werden.

Ein gemeinsamer Schutzbrief der eidgenössischen Obrigkeit ist für 1696 belegt. Der Schirmbrief von 1776 beschränkte das dauerhafte Wohnrecht auf Ober-Lengnau und Ober-Endingen.[8]

Die Schutzbriefe regelten unter anderem:

  • Wohnrecht;
  • Abgaben;
  • Handel;
  • Reisebewilligungen;
  • Gerichtszuständigkeit;
  • religiöse Einrichtungen;
  • Aufnahme neuer Familien;
  • Schutz vor Vertreibung.

Die Briefe gewährten keinen gleichberechtigten Bürgerstatus. Die jüdischen Bewohner blieben besonderen Beschränkungen und zusätzlichen Abgaben unterworfen.

Wirtschaftliche Tätigkeit

Juden durften lange Zeit kein Ackerland erwerben und waren von vielen Handwerken und Zünften ausgeschlossen.

Viele Familien arbeiteten deshalb im:

  • Viehhandel;
  • Pferdehandel;
  • Kleinhandel;
  • Hausierhandel;
  • Geld- und Kreditgeschäft;
  • Handel im Umfeld der Zurzacher Messen.

Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen jüdischen Händlern und christlichen Bauern waren eng. Gleichzeitig führten Konkurrenz, Schulden und religiöse Vorurteile immer wieder zu Spannungen.

Für 1634 sind im Gebiet der Grafschaft rund 20 jüdische Haushalte überliefert. 1774 lebten in Endingen und Lengnau mehr als 550 jüdische Personen.[9]

Friedhöfe und Synagogen

Da christliche Friedhöfe nicht benutzt werden durften, pachteten die Juden der Grafschaft 1603 die sogenannte Judenäule im Rhein oberhalb von Koblenz als Begräbnisplatz.

Wegen Überschwemmungen und Ufererosion genehmigte die Tagsatzung 1750 einen neuen Friedhof zwischen Endingen und Lengnau.[10]

Bereits im 18. Jahrhundert bestanden in beiden Dörfern Synagogen. Die heute erhaltenen repräsentativen Gebäude wurden erst nach dem Ende der Grafschaft im 19. Jahrhundert errichtet.

Die besondere Siedlungs- und Baugeschichte ist bis heute an Häusern mit getrennten Eingängen für jüdische und christliche Familien, den Synagogen und dem gemeinsamen Friedhof sichtbar.

Wirtschaft

Landwirtschaft

Die Grafschaft war überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Die meisten Menschen lebten in Dörfern und arbeiteten in der Landwirtschaft.

Wichtige Bereiche waren:

  • Getreideanbau;
  • Viehzucht;
  • Milchwirtschaft;
  • Weinbau;
  • Obstbau;
  • Waldnutzung;
  • Fischerei;
  • Nutzung von Allmenden und Weiden.

Weinbau war besonders an den Hängen des Limmat-, Aare-, Rhein- und Surbtals verbreitet. Reben prägten unter anderem die Gebiete um Wettingen, Baden, Tegerfelden, Klingnau und Zurzach.

Die Betriebe waren häufig klein und auf mehrere Grundstücke verteilt. Abgaben, Zehnten und Grundzinsen gingen an unterschiedliche weltliche und geistliche Herren.

Handwerk

Das ländliche Handwerk war gegenüber den privilegierten Städten lange eingeschränkt. Dennoch arbeiteten in den Dörfern Müller, Schmiede, Wagner, Schneider, Schuhmacher, Küfer, Zimmerleute und weitere Handwerker.

In den Städten bestanden stärker organisierte Gewerbe. Baden, Bremgarten, Mellingen, Klingnau und Kaiserstuhl besassen Markt- und teilweise Zunftrechte.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts war die Grafschaft noch kaum industrialisiert. Die Wirtschaft beruhte weiterhin hauptsächlich auf Landwirtschaft, lokalen Märkten und kleingewerblicher Produktion.

Zurzacher Messen

Zurzach war einer der bedeutendsten Messeorte der Alten Eidgenossenschaft. Die Märkte standen ursprünglich mit der Wallfahrt zur heiligen Verena in Verbindung und entwickelten sich zu überregionalen Handelsveranstaltungen.

Händler reisten aus der Eidgenossenschaft, Süddeutschland, dem Elsass, Tirol und Oberitalien an. Gehandelt wurden unter anderem:

  • Textilien;
  • Leder;
  • Metallwaren;
  • Vieh;
  • Pferde;
  • Gewürze;
  • Salz;
  • Haushaltswaren;
  • landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Während der Messezeiten stieg die Bevölkerung des Orts stark an. Gasthäuser, Messehöfe, Lagerhäuser und temporäre Verkaufsplätze prägten das Ortsbild.

Der Landvogt beaufsichtigte Teile des Messebetriebs, nahm Abgaben ein und war an der Wahrung von Ordnung und Sicherheit beteiligt.[4]

Bäder von Baden

Die Thermalquellen von Baden waren ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Gäste aus verschiedenen eidgenössischen Orten und aus dem Ausland besuchten die Bäder.

Gasthäuser, Badehäuser, medizinische Dienstleistungen und Handel profitierten vom Kurbetrieb. Die Bäder förderten zugleich die politische Bedeutung Badens, da Gesandte ihre Teilnahme an Tagsatzungen mit einem Aufenthalt im Kurort verbinden konnten.

Verkehrswege

Die Grafschaft lag an wichtigen Nord-Süd- und Ost-West-Verbindungen.

Strassen und Flussübergänge verbanden:

  • Zürich mit Basel;
  • Zürich mit Bern;
  • die Zentralschweiz mit dem Rhein;
  • das Aaretal mit dem Bodenseeraum;
  • die Zurzacher Messen mit Süddeutschland und Italien.

Brücken, Fähren, Zölle und Wegrechte bildeten bedeutende Einnahmequellen. Die Vielzahl lokaler Herrschaftsträger führte jedoch zu zahlreichen Zollstellen und unterschiedlichen Vorschriften.

Gesellschaft

Die Gesellschaft war ständisch und rechtlich ungleich gegliedert.

Zu den wichtigsten Gruppen gehörten:

  • städtische Bürger;
  • Bauern mit eigenem oder geliehenem Land;
  • Tauner und landarme Haushalte;
  • Handwerker;
  • Geistliche;
  • Klosterangehörige;
  • Beamte und Gerichtspersonen;
  • Hintersassen ohne volles Gemeinderecht;
  • jüdische Schutzangehörige.

Städtische Bürger verfügten über andere Rechte als die Bewohner der Landgemeinden. Auch innerhalb der Dörfer bestanden Unterschiede zwischen alteingesessenen Gemeindegenossen, Hintersassen und Dienstboten.

Lokale Oberschichten stellten häufig:

  • Untervögte;
  • Steuermeier;
  • Gerichtsschreiber;
  • Wirte;
  • Ammänner;
  • Kirchenpfleger;
  • Weibel.

Diese Ämter vermittelten Einfluss und konnten über mehrere Generationen innerhalb bestimmter Familien weitergegeben werden.

Gemeindeleben

Die Dorfgemeinden besassen trotz der landesherrlichen Unterordnung eigene Aufgaben.

Sie regelten insbesondere:

  • Nutzung der Allmend;
  • Wald- und Weiderechte;
  • Unterhalt von Wegen und Brücken;
  • Brunnen und Wasserversorgung;
  • Feuerbekämpfung;
  • Armenfürsorge;
  • Wahl lokaler Funktionsträger;
  • Flurordnungen;
  • Viehtrieb;
  • gemeinsame Abgaben.

Die Handlungsspielräume unterschieden sich nach Amt, Gerichtsherrschaft und lokalen Privilegien.

Konflikte entstanden häufig um Holzschlag, Weiderechte, Grenzsteine, Wasserläufe, Zehnten, Erbschaften und die Aufnahme neuer Einwohner.

Recht und Strafjustiz

Das Rechtssystem der Grafschaft setzte sich aus eidgenössischen Mandaten, älteren habsburgischen Rechten, städtischen Satzungen, Dorfrechten, klösterlichen Ordnungen und örtlichem Gewohnheitsrecht zusammen.

Die Rechtslage konnte sich von Dorf zu Dorf unterscheiden. Eine einheitliche Kodifikation bestand nicht.

Der Landvogt war für schwere Strafsachen zuständig. In Städten mit eigener Blutgerichtsbarkeit konnten auch städtische Gerichte Todesurteile aussprechen.

Zu den frühneuzeitlichen Strafen gehörten:

  • Geldbussen;
  • Pranger;
  • Landesverweisung;
  • Haft;
  • Körperstrafen;
  • Zwangsarbeit;
  • Todesstrafe.

Der Galgen der Grafschaft befand sich in Dättwil südlich von Baden.[11]

Hexenprozesse

Auch in der Grafschaft Baden fanden während der frühen Neuzeit Hexenprozesse statt.

In solchen Verfahren vereinigte der Landvogt teilweise Funktionen der Untersuchung, Anklage und richterlichen Entscheidung. Geständnisse wurden häufig unter Folter erzwungen.

Die Verfahren richteten sich überwiegend gegen Personen aus unteren sozialen Schichten. Die Akten geben Einblick in religiöse Vorstellungen, soziale Konflikte und die Strafjustiz der damaligen Zeit.

Die Städte Baden, Mellingen und Bremgarten teilten sich bestimmte Bereiche der Blutgerichtsbarkeit mit dem Landvogt.[12]

Militärwesen

Die regierenden Orte besassen die Militärhoheit. Die männlichen Untertanen waren im Rahmen lokaler Aufgebote zum Wehrdienst verpflichtet.

Der Landvogt und die Untervögte führten Verzeichnisse der Wehrpflichtigen, Waffen und Ausrüstung. Bei drohenden Konflikten wurden Wachen, Grenzschutz und Truppenaufgebote organisiert.

Die Lage zwischen Zürich, Bern, der Zentralschweiz und dem Rhein machte die Grafschaft strategisch bedeutsam. Besonders Brückenorte wie Baden und Mellingen wurden während eidgenössischer Religionskriege wiederholt besetzt.

Mellingen wurde zwischen der Reformation und 1712 mehrfach von Truppen kontrolliert, da die Stadt einen wichtigen Reussübergang zwischen Zürich und Bern beherrschte.[5]

Bauernkrieg von 1653

Der Schweizer Bauernkrieg von 1653 erfasste auch das Gebiet der Grafschaft und der angrenzenden Freien Ämter.

Bei Mellingen kam es zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen bäuerlichen Verbänden und obrigkeitlichen Truppen. Nach einer Niederlage der Bauern wurde am 4. Juni 1653 der sogenannte Mellinger Friede geschlossen.

Die Vereinbarung fiel für die Bauern ungünstig aus. Die Obrigkeiten stellten ihre Herrschaft wieder her und verfolgten führende Beteiligte.

Die Ereignisse zeigten, dass wirtschaftliche Belastungen, obrigkeitliche Abgaben und politische Rechtlosigkeit auch in den gemeinen Herrschaften zu Widerstand führen konnten.

Villmergerkriege

Die Grafschaft lag zwischen den reformierten Orten Zürich und Bern sowie den katholischen Orten der Zentralschweiz. Sie war deshalb in den konfessionellen Konflikten des 17. und frühen 18. Jahrhunderts besonders gefährdet.

Erster Villmergerkrieg

Im Ersten Villmergerkrieg von 1656 wurden strategisch wichtige Orte besetzt und Verkehrswege kontrolliert.

Der Krieg endete ohne grundlegende Veränderung der Herrschaftsverhältnisse. Die konfessionellen Spannungen blieben bestehen.

Zweiter Villmergerkrieg

Im Jahr 1712 kam es erneut zum Krieg. Zürich und Bern besiegten die katholischen Orte.

Als Folge mussten Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug ihre Beteiligung an der Herrschaft über die Grafschaft Baden aufgeben. Fortan regierten nur noch Zürich, Bern und Glarus.[1]

Der Wechsel hatte mehrere Folgen:

  • neue Reihenfolge bei der Bestellung der Landvögte;
  • Ausschluss der katholischen Orte von den Einkünften;
  • stärkere reformierte Kontrolle der Verwaltung;
  • Veränderung der konfessionellen Machtverhältnisse;
  • Bedeutungsverlust Badens als gemeineidgenössischer Tagsatzungsort;
  • Verlagerung gemeinsamer Tagsatzungen nach Frauenfeld.

Die lokale Ämterordnung und zahlreiche bestehenden Rechte blieben dennoch erhalten.

Herrschaft von 1712 bis 1798

Während des 18. Jahrhunderts wurde die Grafschaft von Zürich, Bern und Glarus verwaltet.

Der Landvogt wechselte weiterhin regelmässig. Die Verwaltung blieb klein und stützte sich auf lokale Untervögte, Schreiber, Gerichte und Gemeinden.

Die drei regierenden Orte versuchten, Finanzen und Rechtsprechung stärker zu kontrollieren. Die Vielzahl lokaler Rechte verhinderte jedoch eine vollständige Vereinheitlichung.

Zu den wichtigen Themen der landvögtlichen Verwaltung gehörten:

  • Religionsfragen;
  • jüdische Schutzbriefe;
  • Zurzacher Messen;
  • Strassen und Brücken;
  • Bettel- und Armenwesen;
  • Auswanderung;
  • Militärbereitschaft;
  • Getreideversorgung;
  • Seuchenbekämpfung;
  • Gerichts- und Erbschaftsstreitigkeiten.

Aufklärerische Reformen blieben begrenzt. Die Bewohner erhielten bis 1798 keine politische Gleichberechtigung mit den Bürgern der regierenden Orte.

Ende der Grafschaft

Helvetische Revolution

Die Französische Revolution beeinflusste auch die Untertanengebiete der Eidgenossenschaft. Forderungen nach Freiheit, Rechtsgleichheit und politischer Mitwirkung verbreiteten sich.

Anfang 1798 brach die alte Herrschaftsordnung zusammen. Französische Truppen besetzten die Eidgenossenschaft, während in zahlreichen Untertanengebieten Freiheitsbewegungen entstanden.

Die regierenden Orte verloren ihre Herrschaftsrechte. Landvögte verliessen ihre Amtssitze oder übergaben die Verwaltung an neue Behörden.

Kanton Baden

Am 11. April 1798 wurde der Kanton Baden als Teil der zentralistisch organisierten Helvetischen Republik geschaffen.

Er bestand aus:

  • der ehemaligen Grafschaft Baden;
  • den Freien Ämtern;
  • dem Kelleramt.

Die neue Ordnung hob die Untertanenverhältnisse formal auf. Die Einwohner wurden rechtlich zu Bürgern der Helvetischen Republik.

Der Kanton Baden war in Distrikte gegliedert und wurde von einem Regierungsstatthalter, einer Verwaltungskammer, Distriktsbehörden und Gemeindeagenten verwaltet.[13]

Die nördlich des Rheins gelegenen Teile wurden von der Schweiz getrennt. Gebiete im östlichen Limmattal gehörten während der Helvetik zunächst ebenfalls zum Kanton Baden.

Bildung des Kantons Aargau

Die Helvetische Republik war von politischen Konflikten, Staatsstreichen und Krieg geprägt. 1803 erliess Napoleon Bonaparte die Mediationsakte.

Der Kanton Baden wurde mit dem helvetischen Kanton Aargau und dem Fricktal zum heutigen Kanton Aargau vereinigt.[14]

Der grösste Teil der ehemaligen Grafschaft gelangte damit an den Kanton Aargau. Die Gebiete im heutigen Zürcher Limmattal wurden dem Kanton Zürich zugeteilt.

Aus den historischen Strukturen entwickelten sich unter anderem die aargauischen Bezirke Baden und Zurzach. Die neuen Bezirks- und Gemeindegrenzen entsprachen jedoch nicht vollständig den alten Ämtern.

Archiv

Die Landvogteikanzlei hinterliess einen umfangreichen Bestand an Akten, Büchern und Urkunden.

Dazu gehören:

  • Tagsatzungsabschiede;
  • Jahrrechnungen der Landvögte;
  • Gerichtsprotokolle;
  • Urbare;
  • Steuerverzeichnisse;
  • Bussenrödel;
  • Judenakten;
  • Marktakten;
  • Militärverzeichnisse;
  • Kirchen- und Religionsakten;
  • Korrespondenzen;
  • Karten und Pläne.

Ein grosser Teil des Archivs gelangte 1803 von Baden nach Aarau und wird heute im Staatsarchiv Aargau aufbewahrt.[1]

Weitere Unterlagen befinden sich in:

  • Stadtarchiv Baden;
  • Staatsarchiv Zürich;
  • Staatsarchiv Bern;
  • Staatsarchiv Luzern;
  • kirchlichen und klösterlichen Archiven;
  • regionalen Gemeindearchiven.

Das Archiv der Landvogtei ist nicht nur für die Geschichte der Grafschaft bedeutsam. Da in Baden eidgenössische Tagsatzungen und Jahrrechnungen stattfanden, enthält es auch Quellen zu anderen Gemeinen Herrschaften und zur gesamten Alten Eidgenossenschaft.

Historische Bedeutung

Die Grafschaft Baden gehörte zu den ältesten gemeinschaftlich verwalteten Untertanengebieten der Eidgenossenschaft.

An ihrer Geschichte lassen sich zentrale Merkmale der Alten Eidgenossenschaft erkennen:

  • gemeinschaftliche Herrschaft mehrerer Orte;
  • fehlende politische Gleichberechtigung der Untertanen;
  • wechselnde Landvögte;
  • komplizierte Gerichtsrechte;
  • starke lokale und klösterliche Sonderrechte;
  • konfessionelle Konflikte;
  • Verbindung von Herrschaft und wirtschaftlichen Interessen;
  • begrenzte zentrale Verwaltung.

Die Grafschaft war zugleich ein Bindeglied zwischen Zürich, Bern, der Zentralschweiz, dem Rheinraum und Süddeutschland.

Baden besass als Tagsatzungsort eine gesamteidgenössische Bedeutung. Zurzach war ein überregionaler Messeort, während Endingen und Lengnau zu zentralen Orten der jüdischen Geschichte der Schweiz wurden.

Nachwirkung

Die ehemalige Grafschaft prägt die historische Identität des nordöstlichen Aargaus bis heute.

Erhalten sind unter anderem:

  • Landvogteischloss Baden;
  • historische Stadtkerne von Baden, Mellingen, Klingnau und Kaiserstuhl;
  • Kloster Wettingen;
  • Messehäuser in Zurzach;
  • Synagogen von Endingen und Lengnau;
  • jüdischer Friedhof Endingen-Lengnau;
  • Kirchen mit konfessionell gemischter Nutzungsgeschichte;
  • ehemalige Amtshäuser und Zehntenscheunen;
  • Grenzsteine und historische Verkehrswege.

Die frühere Ämterordnung ist in modernen Gemeinde- und Bezirksgrenzen nur teilweise erkennbar. Namen wie Siggenthal, Rohrdorf und Zurzach erinnern jedoch weiterhin an die historischen Verwaltungsräume.

Das Landvogteischloss beherbergt heute Teile des Historischen Museums Baden und des Stadtarchivs. Es gehört zu den wichtigsten sichtbaren Zeugnissen der gemeineidgenössischen Herrschaft.

Wappen

Die Grafschaft führte das Wappen der Stadt Baden.

Es zeigt unter einem roten Schildhaupt einen schwarzen Pfahl auf silbernem Grund. Das Wappen wurde auf Siegeln, Amtsbüchern, Karten und Darstellungen der Gemeinen Herrschaften verwendet.

Da die Grafschaft keine selbstständige Körperschaft mit eigener politischer Repräsentation war, ist die Verwendung des Wappens nicht mit einem modernen Kantonswappen gleichzusetzen.

Literatur

  • Hans Kreis: Die Grafschaft Baden im 18. Jahrhundert. Zürich 1909.
  • Otto Mittler: «Die Grafschaft Baden». In: Aargauer Heimat, 1944, S. 41–70.
  • Christophe Seiler und Andreas Steigmeier: Geschichte des Aargaus. Illustrierter Überblick von der Urzeit bis zur Gegenwart. Aarau 1991.
  • Bruno Meier und Dominik Sauerländer: Das Surbtal im Spätmittelalter. Baden 1995.
  • Otto Mittler: Geschichte der Stadt Baden. Zwei Bände, Aarau 1962–1965.
  • Staatsarchiv Aargau: Altes Archiv – Grafschaft Baden. Bestandsbeschreibungen und Findmittel.
  • Historische Gesellschaft des Kantons Aargau: Beiträge zur Geschichte der Grafschaft Baden in den Argovia-Jahrgängen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Staatsarchiv Aargau: Alteidgenössisches Archiv der Grafschaft Baden, Bestandsbeschreibung und Verwaltungsgeschichte, abgerufen am 3. August 2026.
  2. Staatsarchiv Aargau: Landvogtei Baden – Luzerner Akten, Bestandsbeschreibung, abgerufen am 3. August 2026.
  3. Staatsarchiv Aargau: Ämter Kaiserstuhl, Klingnau und Zurzach, Bestandsbeschreibung, abgerufen am 3. August 2026.
  4. 4,0 4,1 Staatsarchiv Aargau: Städte Baden, Bremgarten, Kaiserstuhl, Klingnau und Mellingen, Bestandsbeschreibung, abgerufen am 3. August 2026.
  5. 5,0 5,1 5,2 Rainer Stöckli: Mellingen. In: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  6. Kantonale Denkmalpflege Aargau: Katholische Pfarrkirche St. Blasius in Gebenstorf, Bau- und Nutzungsgeschichte, abgerufen am 3. August 2026.
  7. Bruno Meier: Surbtal. In: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  8. Kantonale Denkmalpflege Aargau: Synagoge Lengnau, Bau- und Nutzungsgeschichte, abgerufen am 3. August 2026.
  9. Staatsarchiv Aargau: Die jüdischen Gemeinden in Lengnau und Endingen – Teil 1, abgerufen am 3. August 2026.
  10. Andreas Steigmeier: Judenäule. In: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  11. Andreas Steigmeier: Dättwil. In: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  12. Staatsarchiv Aargau: Der «Wahrheit» auf der Spur – Hexenverbrennungen in der Grafschaft Baden, abgerufen am 3. August 2026.
  13. Anne-Marie Dubler: Freie Ämter. In: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  14. Bruno Meier und weitere: Aargau. In: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.