Dreissigjähriger Krieg

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Dreissigjähriger Krieg
Zeitraum 1618–1648
Hauptschauplätze Heiliges Römisches Reich, Böhmen, Österreich, Norddeutschland, Süddeutschland, Niederlande, Frankreich, Norditalien und Ostseeraum
Schauplätze auf dem Gebiet der heutigen Schweiz Freistaat der Drei Bünde, Veltlin, Fricktal, Fürstbistum Basel sowie nördliche und westliche Grenzräume
Hauptparteien Kaiser und katholische Liga gegen verschiedene protestantische Reichsstände, Dänemark, Schweden und Frankreich
Friedensschluss Westfälischer Frieden vom 24. Oktober 1648
Bedeutung für die Eidgenossenschaft Festigung der Neutralität, gemeinsame Verteidigungsplanung und Anerkennung der Exemtion vom Heiligen Römischen Reich

Der Dreissigjährige Krieg war ein europäischer Kriegskomplex, der von 1618 bis 1648 dauerte. Er begann als Konflikt innerhalb des Heiligen Römischen Reiches über Religion, ständische Rechte und die Macht des Kaisers. Im Verlauf des Krieges verbanden sich die konfessionellen Gegensätze mit dem machtpolitischen Kampf zwischen den Habsburgern, Frankreich, Schweden, Dänemark, Spanien und zahlreichen Reichsständen.

Die Alte Eidgenossenschaft beteiligte sich als politischer Verband nicht offiziell am Krieg. Sie war jedoch weder vollständig isoliert noch in einem modernen Sinn von Anfang an neutral. Reformierte und katholische Orte sympathisierten mit unterschiedlichen Kriegsparteien, Schweizer Soldaten kämpften in fremden Armeen, ausländische Truppen verletzten wiederholt die Grenzen und der internationale Handel wurde stark verändert.

Besonders schwer betroffen waren Gebiete, die heute zur Schweiz gehören, damals aber nicht oder nur als zugewandte Orte mit der Eidgenossenschaft verbunden waren. Der Freistaat der Drei Bünde wurde während der Bündner Wirren zu einem wichtigen Nebenschauplatz des Krieges. Das damals vorderösterreichische Fricktal sowie Teile des Fürstbistums Basel erlebten Besetzungen, Plünderungen und Kampfhandlungen.[1]

Der Westfälische Frieden von 1648 beendete nicht nur den Krieg. Er bestätigte auch die sogenannte Exemtion der Eidgenossenschaft vom Reich. Damit wurde ihre bereits weit fortgeschrittene politische und gerichtliche Loslösung vom Heiligen Römischen Reich völkerrechtlich und reichsrechtlich abgesichert.[2]

Ursachen

Der Dreissigjährige Krieg hatte keine einzelne Ursache. Mehrere Konflikte überlagerten und verstärkten sich gegenseitig.

Konfessionelle Spannungen

Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 hatte das Zusammenleben von katholischen und lutherischen Reichsständen geregelt. Die reformierten Kirchen waren darin jedoch nicht ausdrücklich anerkannt.

Im frühen 17. Jahrhundert verschärfte sich der konfessionelle Gegensatz. Katholische Fürsten unterstützten die Gegenreformation, während protestantische Reichsstände ihre politischen und religiösen Rechte bedroht sahen.

1608 gründeten protestantische Fürsten und Städte die Protestantische Union. Im folgenden Jahr entstand unter Führung Bayerns die katholische Liga.

Macht des Kaisers

Die Habsburger versuchten, die Stellung des Kaisers und die katholische Kirche in ihren Ländern zu stärken. Viele Reichsfürsten befürchteten eine Einschränkung ihrer traditionellen Rechte.

Der Konflikt betraf deshalb nicht nur die Religion, sondern auch die Frage, wie stark das Reich zentral gelenkt werden sollte.

Europäische Mächtepolitik

Die österreichischen und spanischen Habsburger kontrollierten grosse Gebiete in Mitteleuropa, Italien, den Niederlanden und auf der Iberischen Halbinsel.

Frankreich fühlte sich durch diese Besitzungen eingekreist. Obwohl Frankreich katholisch war, unterstützte es deshalb protestantische Gegner der Habsburger.

Schweden und Dänemark wollten ihren Einfluss im Ostseeraum und in Norddeutschland ausbauen. Spanien versuchte, die Verbindung zwischen dem Herzogtum Mailand und den spanischen Niederlanden zu sichern.

Böhmischer Aufstand

Unmittelbarer Auslöser war der Aufstand der böhmischen Stände gegen den katholischen Habsburger Ferdinand.

Am 23. Mai 1618 warfen protestantische Adlige zwei kaiserliche Statthalter und einen Schreiber aus einem Fenster der Prager Burg. Der sogenannte Prager Fenstersturz leitete den offenen Aufstand ein.

Die böhmischen Stände setzten Ferdinand ab und wählten den reformierten Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz zum König von Böhmen. Kaiserliche und ligistische Truppen besiegten dessen Heer am 8. November 1620 in der Schlacht am Weissen Berg.

Verlauf in Europa

Der Krieg wird gewöhnlich in vier Phasen gegliedert. Die Übergänge waren jedoch fliessend, und zahlreiche regionale Konflikte entwickelten sich eigenständig.

Phase Zeitraum Kennzeichen
Böhmisch-pfälzische Phase 1618–1623 Böhmischer Aufstand, Schlacht am Weissen Berg und Besetzung der Kurpfalz
Dänisch-niedersächsische Phase 1625–1629 Eingreifen des dänischen Königs Christian IV. und Siege der kaiserlichen Heerführer Tilly und Wallenstein
Schwedische Phase 1630–1635 Eingreifen König Gustav II. Adolfs, schwedische Siege und Tod des Königs bei Lützen
Französisch-schwedische Phase 1635–1648 Offener Krieg Frankreichs gegen die Habsburger und Ausweitung zum europäischen Machtkampf

Böhmisch-pfälzische Phase

Nach dem Sieg am Weissen Berg beseitigten die Habsburger den Widerstand der böhmischen Stände. Führende Aufständische wurden hingerichtet oder enteignet, und die Rekatholisierung Böhmens wurde vorangetrieben.

Die Truppen der katholischen Liga und Spaniens besetzten anschliessend grosse Teile der Kurpfalz. Friedrich V. verlor seine Kurwürde.

Dänische Phase

Der dänische König Christian IV. griff 1625 auf protestantischer Seite in den Krieg ein. Er wurde jedoch von den Heeren Tillys und Wallensteins geschlagen.

Der Lübecker Frieden von 1629 beendete die dänische Beteiligung. Im selben Jahr erliess Kaiser Ferdinand II. das Restitutionsedikt, mit dem zahlreiche seit der Reformation säkularisierte Kirchengüter zurückgefordert wurden.

Schwedische Phase

1630 landete König Gustav II. Adolf mit einem schwedischen Heer in Pommern. Schweden wurde von Frankreich finanziell unterstützt.

Der schwedische Sieg bei Breitenfeld 1631 veränderte das Kräfteverhältnis. Schwedische Verbände drangen bis nach Süddeutschland vor.

Gustav Adolf fiel 1632 in der Schlacht bei Lützen. Schweden setzte den Krieg dennoch fort. Nach der schweren Niederlage bei Nördlingen 1634 schlossen zahlreiche protestantische Reichsstände 1635 den Prager Frieden mit dem Kaiser.

Französisch-schwedische Phase

Frankreich trat 1635 offen in den Krieg gegen Spanien und den Kaiser ein. Der Konflikt verlor damit endgültig den Charakter eines ausschliesslichen Religionskrieges.

Französische und schwedische Truppen kämpften gleichzeitig in Deutschland, den Niederlanden, Norditalien und den burgundischen Gebieten. Ganze Regionen wurden durch Einquartierungen, Kontributionen, Plünderungen, Hunger und Epidemien verwüstet.

Die Alte Eidgenossenschaft zu Beginn des Krieges

Die Eidgenossenschaft bestand aus dreizehn souveränen Orten, mehreren zugewandten Orten, gemeinsamen Herrschaften und Untertanengebieten.

Sie besass keine zentrale Regierung, keine einheitliche Aussenpolitik und kein dauerhaftes gemeinsames Heer. Entscheidungen der Tagsatzung waren auf die Zustimmung der einzelnen Orte angewiesen.

Seit der Reformation war die Eidgenossenschaft konfessionell gespalten. Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen waren reformiert. Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Solothurn blieben katholisch. Glarus und Appenzell waren konfessionell geteilt.

Diese Spaltung bestimmte die Haltung zum Krieg:

  • die katholischen Orte standen dem Kaiser, Spanien und der katholischen Liga näher;
  • die reformierten Orte sympathisierten eher mit den protestantischen Reichsständen, den Niederlanden und Schweden;
  • Frankreich besass durch Bündnisse und Soldverträge Einfluss auf Orte beider Konfessionen;
  • einzelne führende Familien verfolgten eigene wirtschaftliche und militärische Interessen.

Eine gemeinsame Beteiligung an einer Kriegspartei hätte die Eidgenossenschaft deshalb selbst in einen konfessionellen Bürgerkrieg treiben können.

Entwicklung der Neutralität

Die Nichtbeteiligung der Eidgenossenschaft entstand zunächst weniger aus einer geschlossenen neutralitätspolitischen Lehre als aus innerer Uneinigkeit und dem Wunsch nach Selbstschutz.

Die Orte wollten den Krieg möglichst ausserhalb ihres Gebietes halten. Gleichzeitig erlaubten oder unterstützten sie weiterhin fremde Dienste, Waffenhandel, Kredite und teilweise den Durchzug einzelner Verbände.

Die Tagsatzung beschloss 1638 ausdrücklich, dass sich die Eidgenossenschaft im Dreissigjährigen Krieg neutral verhalten solle.[3]

Diese Neutralität entsprach noch nicht vollständig dem späteren völkerrechtlichen Konzept. Sie war eine praktische Politik der Nichtteilnahme, der Grenzsicherung und des Ausgleichs zwischen den konfessionellen Lagern.

Der Dreissigjährige Krieg gilt dennoch als eine wichtige Etappe in der Entwicklung der schweizerischen Neutralität. Die Erfahrung zeigte, dass die Eidgenossenschaft ihre Einheit eher durch Distanz zu den europäischen Kriegsparteien als durch den Anschluss an eine von ihnen bewahren konnte.[4]

Grenzverletzungen und militärische Bedrohungen

Obwohl die eidgenössischen Orte nicht offiziell am Krieg teilnahmen, lagen mehrere ihrer Gebiete unmittelbar neben wichtigen Kriegsschauplätzen.

Besonders gefährdet waren:

  • die Rheinlinie bei Basel, Schaffhausen und dem Thurgau;
  • die Grenze zur Freigrafschaft Burgund;
  • das Gebiet des Fürstbistums Basel;
  • die Bündner Alpenpässe;
  • die südlichen Zugänge zum Gotthard;
  • die Grenzen zu Vorderösterreich und zum Herzogtum Mailand.

Die Orte mobilisierten wiederholt Truppen, bewachten Brücken und Pässe und versuchten, fremde Heere vom Durchmarsch abzuhalten. Die Massnahmen waren jedoch nicht immer einheitlich und wurden teilweise von lokalen Befehlshabern eigenmächtig ausgelegt.

Schwedischer Durchmarsch bei Stein am Rhein

Im September 1633 wollte der schwedische General Gustaf Horn die habsburgische Stadt Konstanz angreifen.

Da Konstanz von der schweizerischen Rheinseite leichter erreichbar war, zogen schwedische Truppen in der Nacht vom 7. auf den 8. September über die Brücke von Stein am Rhein und marschierten auf eidgenössischem Gebiet nach Konstanz.

Der lokale Wachkommandant hatte den Durchmarsch zugelassen, nachdem die Schweden zugesichert hatten, Stein am Rhein nicht zu schädigen. Der Vorgang stellte dennoch eine schwere Verletzung des eidgenössischen Gebiets dar.[5]

Die Belagerung von Konstanz scheiterte. Das Ereignis machte deutlich, dass die lockere militärische Organisation der Eidgenossenschaft keine zuverlässige Grenzverteidigung garantierte.

Bedrohung der Nordgrenze

Nach dem schwedischen Vormarsch nach Süddeutschland erreichte der Krieg die unmittelbare Nachbarschaft von Basel und Schaffhausen.

Flüchtlinge, verwundete Soldaten und Händler überschritten die Grenzen. Gleichzeitig versuchten kriegführende Mächte, Lebensmittel, Pferde, Waffen und Geld aus der Eidgenossenschaft zu beziehen.

Die Grenzorte mussten zwischen wirtschaftlichen Interessen, konfessionellen Sympathien und dem Schutz des eigenen Gebiets abwägen.

Gebiete der heutigen Schweiz ausserhalb der Eidgenossenschaft

Eine Betrachtung der modernen Schweizer Landesgrenzen ergibt ein anderes Bild als eine ausschliessliche Betrachtung der damaligen dreizehn Orte.

Mehrere heutige Schweizer Regionen gehörten während des Dreissigjährigen Krieges zum Heiligen Römischen Reich oder zu mit ihm verbundenen Herrschaften und wurden unmittelbar in die Kämpfe einbezogen.

Fricktal und Rheinfelden

Das Fricktal gehörte damals zu Vorderösterreich und damit zum Herrschaftsbereich der Habsburger. Es wurde erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts Teil der Schweiz.

Die Stadt Rheinfelden besass wegen ihrer Rheinbrücke und ihrer Lage zwischen Basel und dem Schwarzwald grosse strategische Bedeutung.

1634 wurde Rheinfelden mehrere Monate lang von schwedischen Truppen belagert und schliesslich besetzt. Die Stadt und ihre Umgebung litten unter Einquartierungen, Abgaben, Kämpfen und wiederholten Herrschaftswechseln.[6]

1638 fanden im Raum Rheinfelden erneut bedeutende Kämpfe zwischen kaiserlichen Truppen und der französisch finanzierten Armee Bernhards von Sachsen-Weimar statt.

Das Fricktal gehörte damit zu den am stärksten vom Krieg betroffenen Gebieten innerhalb der heutigen Schweizer Grenzen.

Fürstbistum Basel

Das Fürstbistum Basel war ein geistliches Reichsfürstentum. Sein Gebiet umfasste grosse Teile des heutigen Kantons Jura, des Berner Juras, des Laufentals und des Birsecks.

Wegen seiner Lage zwischen der Eidgenossenschaft, dem Elsass, der Freigrafschaft Burgund und dem Reich geriet es zwischen die Kriegsparteien.

Ab 1635 drangen französische Verbände, die gegen die spanischen Habsburger und die Freigrafschaft Burgund kämpften, wiederholt in das Fürstbistum ein. Dörfer wurden geplündert, Truppen einquartiert und Abgaben erzwungen.[7]

Auch Gemeinden des heutigen Kantons Basel-Landschaft litten unter der Grenzlage. Für Aesch sind während des Krieges wiederholte Plünderungen und Brandschatzungen belegt.[8]

Die Stadt Basel selbst gehörte seit 1501 zur Eidgenossenschaft und konnte eine direkte Besetzung weitgehend vermeiden. Das bischöfliche Umland war dagegen nicht durch die eidgenössische Zugehörigkeit geschützt.

Bündner Wirren

Die Bündner Wirren waren der wichtigste unmittelbare Anteil des Gebiets der heutigen Schweiz am Dreissigjährigen Krieg.

Der Freistaat der Drei Bünde umfasste den Gotteshausbund, den Grauen Bund und den Zehngerichtebund. Er war mit der Eidgenossenschaft verbündet, aber kein vollwertiger eidgenössischer Ort.

Die Drei Bünde beherrschten damals das Veltlin, Chiavenna und Bormio. Diese Untertanengebiete lagen südlich der Alpen im heutigen Italien.

Strategische Bedeutung der Bündner Pässe

Das Veltlin und die Bündner Pässe bildeten eine wichtige Verbindung zwischen dem spanisch beherrschten Herzogtum Mailand und den österreichischen Besitzungen der Habsburger.

Über diese Route konnten Soldaten, Geld und Nachrichten von Norditalien nach Tirol, Österreich und zu den Kriegsschauplätzen im Reich gelangen.

Frankreich und Venedig wollten diese Verbindung unterbrechen. Spanien und Österreich versuchten dagegen, sie dauerhaft zu kontrollieren.

Die Bündner Politik wurde zusätzlich durch den Gegensatz mächtiger Familien geprägt. Die Familien von Planta neigten überwiegend zur österreichisch-spanischen Seite, während viele Angehörige der Familie von Salis Frankreich und Venedig unterstützten.

Konfessionelle Spannungen im Veltlin

Die Bündner Führung war teilweise reformiert, während die Bevölkerung des Veltlins überwiegend katholisch blieb.

Reformierte Amtsträger, Pfarrer und Händler waren im Tal tätig. Katholische Kreise empfanden die Bündner Herrschaft und die Ausbreitung des reformierten Glaubens als Bedrohung.

Im Juli 1620 begann ein organisierter Aufstand. Zwischen dem 19. und dem 23. Juli wurden beim sogenannten Veltliner Mord ungefähr 600 Reformierte getötet.[9]

Überlebende flohen nach Graubünden, Zürich und in andere reformierte Gebiete. Die Drei Bünde verloren vorübergehend die Kontrolle über das Veltlin.

Österreichisch-spanische Besetzung

Spanische Truppen besetzten das Veltlin, während österreichische Verbände aus Tirol in Graubünden eindrangen.

Die Besatzer kontrollierten wichtige Täler und Pässe. Gemeinden mussten Truppen versorgen, Abgaben leisten und Einquartierungen ertragen.

Der Konflikt war zugleich:

  • ein Krieg zwischen europäischen Grossmächten;
  • ein konfessioneller Bürgerkrieg;
  • ein Aufstand der Veltliner gegen die Bündner Herrschaft;
  • ein Machtkampf zwischen Bündner Adelsfamilien;
  • ein Streit um die Kontrolle der Alpenpässe.

Die Drei Bünde waren politisch tief gespalten und konnten keine dauerhafte gemeinsame Linie entwickeln.[10]

Ermordung von Pompejus von Planta

1621 wurde der führende österreichisch-spanische Parteigänger Pompejus von Planta im Schloss Rietberg ermordet.

An der Tat waren Gegner aus dem französisch-venezianischen Lager beteiligt. Zu ihnen gehörte Jörg Jenatsch, der später zu einer der bekanntesten Figuren der Bündner Wirren wurde.

Die Ermordung verschärfte die Gewalt zwischen den politischen Lagern.

Französische Intervention

Frankreich griff gemeinsam mit Savoyen und Venedig in den Konflikt ein. Französische Truppen versuchten, Spanien und Österreich aus den Bündner Tälern und dem Veltlin zu verdrängen.

Der Vertrag von Monzón von 1626 beendete eine erste Interventionsphase, löste die grundlegenden Gegensätze jedoch nicht.

1635 führte der französische Heerführer Henri II. de Rohan einen neuen Feldzug in Graubünden. Seine Truppen besiegten österreichische und spanische Verbände und kontrollierten zeitweise die wichtigen Übergänge.

Viele Bündner sahen die französischen Truppen zunächst als Befreier. Die hohen Kosten der Einquartierung und Frankreichs Zögern, das Veltlin vollständig an die Drei Bünde zurückzugeben, führten jedoch bald zu wachsender Unzufriedenheit.

Kettenbund von 1637

1637 schlossen sich Bündner Offiziere und politische Führer im sogenannten Kettenbund zusammen.

Unter Führung von Jörg Jenatsch wechselten sie von der französischen auf die spanisch-österreichische Seite. Rohan wurde zum Abzug gezwungen.[10]

Jenatsch trat zum katholischen Glauben über und wurde 1639 in Chur ermordet. Die genauen Hintergründe der Tat blieben ungeklärt.

Mailänder Kapitulat

Im Mailänder Kapitulat von 1639 erhielten die Drei Bünde die Herrschaft über das Veltlin, Chiavenna und Bormio zurück.

Sie mussten jedoch Bedingungen akzeptieren. Im Veltlin blieb nur die katholische Religion zugelassen, und Spanien erhielt erheblichen Einfluss auf die Passpolitik.[11]

Die Bündner Wirren waren damit im Wesentlichen beendet. Das Veltlin blieb bis 1797 ein Untertanengebiet der Drei Bünde.

Schweizer in fremden Diensten

Die offizielle Nichtbeteiligung der Eidgenossenschaft bedeutete nicht, dass keine Schweizer am Krieg teilnahmen.

Tausende Männer aus eidgenössischen und zugewandten Gebieten dienten in ausländischen Armeen. Einige Einheiten wurden aufgrund formeller Soldverträge aufgestellt, andere Soldaten liessen sich individuell anwerben.

Schweizer kämpften unter anderem in:

  • französischen Diensten;
  • spanischen Diensten;
  • kaiserlichen und bayerischen Truppen;
  • schwedischen Heeren;
  • venezianischen und savoyischen Verbänden;
  • den Armeen verschiedener deutscher Fürsten.

Während des Dreissigjährigen Krieges schlossen eidgenössische Orte unter anderem Kapitulationen mit Spanien, Savoyen, Venedig und Genua. Daneben nahm der nicht vertraglich geregelte Dienst für Schweden, Sachsen und Bayern zu.[12]

Einzelne Schweizer Offiziere machten bedeutende militärische Karrieren. Der Zürcher Hans Rudolf Werdmüller diente nacheinander in französischen, schwedischen und erneut französischen Verbänden und nahm auch an den Kämpfen im Veltlin teil.[13]

Die fremden Dienste führten zu einem scheinbaren Widerspruch: Die eidgenössischen Orte erklärten sich politisch für nicht kriegführend, während ihre Untertanen auf verschiedenen Seiten des europäischen Krieges kämpften.

Handel und Wirtschaft

Die wirtschaftlichen Folgen waren regional und sozial sehr unterschiedlich.

Die meisten eidgenössischen Kerngebiete wurden nicht systematisch verwüstet. Ihre Landwirtschaft, Werkstätten und Handelsnetze blieben deshalb leistungsfähiger als jene vieler deutscher Regionen.

Gleichzeitig störte der Krieg traditionelle Handelswege. Getreide, Salz, Rohstoffe und Textilien wurden teurer oder waren zeitweise schwer erhältlich. Grenzsperren, Zölle und militärische Beschlagnahmungen behinderten den Verkehr.

Gewinner des neutralen Handels

Neutrale Handelsplätze konnten von der Unterbrechung direkter Verbindungen zwischen den Kriegsparteien profitieren.

Basel gewann als Umschlagplatz zwischen Frankreich, dem Reich, den Niederlanden und Italien an Bedeutung. Kriegsflüchtlinge brachten Kapital, Fachkenntnisse und neue Geschäftsbeziehungen in die Stadt.[14]

Auch in Schaffhausen konnten einzelne Händler durch den regionalen Warenverkehr während des Krieges grosse Vermögen erwerben.[15]

Weitere Einnahmen entstanden durch:

  • den Verkauf von Lebensmitteln und Vieh;
  • den Handel mit Waffen und militärischen Gütern;
  • den Transit über Alpenpässe;
  • Kredite an Kriegführende;
  • Soldzahlungen und ausländische Pensionen;
  • die Unterbringung von Flüchtlingen und Gesandten.

Belastungen der Bevölkerung

Von den Gewinnen profitierten vor allem Händler, Offiziere, Geldgeber und politisch gut vernetzte Familien.

Für ärmere Haushalte bedeuteten steigende Preise, unsichere Versorgung und zusätzliche Abgaben häufig eine Verschlechterung der Lebensbedingungen.

In den direkt betroffenen Gebieten Graubündens, des Fricktals und des Fürstbistums Basel kamen Einquartierungen, Zwangslieferungen, Plünderungen und Zerstörungen hinzu.

Nach dem Friedensschluss veränderten sinkende Nachfrage, Währungsprobleme und der Rückgang kriegsbedingter Geschäfte die wirtschaftliche Lage erneut. Diese Entwicklung gehörte zum weiteren Hintergrund der sozialen Spannungen, die 1653 im Schweizer Bauernkrieg sichtbar wurden.

Flüchtlinge und Migration

Der Krieg löste grosse Fluchtbewegungen aus. Menschen aus dem Elsass, dem Breisgau, Schwaben, der Freigrafschaft Burgund und den Bündner Gebieten suchten Schutz in eidgenössischen Städten und Landschaften.

Die Aufnahme hing von Konfession, Vermögen, Beruf und politischen Interessen ab. Wohlhabende Kaufleute, Handwerker und Glaubensgenossen hatten häufig bessere Aussichten auf ein dauerhaftes Bleiberecht als mittellose Flüchtlinge.

Basel wurde wegen seiner Grenzlage und seiner wirtschaftlichen Verbindungen zu einem besonders wichtigen Zufluchtsort. Einige Einwanderer wirkten später am Ausbau des Handels und der Textilgewerbe mit.

Andere Flüchtlinge wurden nur vorübergehend aufgenommen oder in ihre Herkunftsregion zurückgeschickt, sobald die unmittelbare Gefahr nachliess.

Konfessionelle Spannungen innerhalb der Eidgenossenschaft

Der europäische Krieg verstärkte das Misstrauen zwischen den katholischen und reformierten Orten.

Katholische Regierungen befürchteten, dass reformierte Orte Schweden oder andere protestantische Mächte unterstützen könnten. Reformierte Orte wiederum misstrauten den Verbindungen der katholischen Kantone zu Spanien und Österreich.

Die konfessionellen Orte hielten teilweise getrennte Tagsatzungen ab und betrieben eigene Bündnis- und Soldpolitik.

Trotz der gemeinsamen Abwehr äusserer Gefahren entstand keine dauerhafte innenpolitische Versöhnung. Wenige Jahre nach dem Westfälischen Frieden kam es 1656 zum Ersten Villmergerkrieg zwischen reformierten und katholischen Orten.

Defensionale von Wil

Die wiederholten Grenzverletzungen zeigten die Schwächen des eidgenössischen Verteidigungssystems.

1647 einigten sich die dreizehn Orte im Defensionale von Wil auf Grundsätze einer gemeinsamen militärischen Verteidigung. Auch verbündete Gebiete wie die Stadt und die Fürstabtei St. Gallen wurden einbezogen.

Das Defensionale regelte unter anderem:

  • die Aufstellung gemeinsamer Truppenkontingente;
  • die Verteilung der Verteidigungslasten;
  • die Sicherung gefährdeter Grenzen;
  • die Zusammenarbeit der Orte im Angriffsfall;
  • die Versorgung und Führung der aufgebotenen Truppen.

Es war kein dauerhafter Bundesstaat und schuf keine zentrale Armee. Dennoch stellte es einen wichtigen Versuch dar, die konfessionelle Spaltung im Fall eines äusseren Angriffs zu überwinden.[16]

Spätere Defensionalordnungen von 1668 und 1673 bauten auf diesen Erfahrungen auf.

Westfälischer Frieden

Seit 1644 verhandelten die europäischen Mächte in Münster und Osnabrück über einen Friedensschluss.

Die eidgenössischen Orte waren keine Hauptkriegspartei und besassen zunächst keine gemeinsame diplomatische Vertretung am Kongress.

Johann Rudolf Wettstein

Der Basler Bürgermeister Johann Rudolf Wettstein reiste 1646 nach Westfalen. Zunächst handelte er im Auftrag der reformierten Orte, später erhielt er auch ein Mandat der gesamten Eidgenossenschaft.

Sein wichtigstes Ziel war die Anerkennung, dass die eidgenössischen Orte nicht mehr der Rechtsprechung des Reichskammergerichts und anderer Reichsorgane unterstanden.[17]

Wettstein führte Verhandlungen mit kaiserlichen, französischen und schwedischen Diplomaten. Frankreich unterstützte die Loslösung der Eidgenossenschaft, weil diese die habsburgische Stellung im Reich schwächte.

Exemtion vom Reich

Der Westfälische Frieden vom 24. Oktober 1648 gewährte dem sogenannten Corpus Helveticum die Exemtion vom Heiligen Römischen Reich.

Der Begriff bedeutete, dass die eidgenössischen Orte und ihre Zugewandten von den Gerichten und Institutionen des Reiches ausgenommen waren.

Die Eidgenossenschaft hatte bereits seit dem Schwabenkrieg von 1499 weitgehend selbstständig gehandelt. 1648 wurde diese tatsächliche Entwicklung jedoch ausdrücklich in einem europäischen Friedensvertrag anerkannt.[18]

Die Exemtion gilt deshalb als wichtiger Schritt zur völkerrechtlichen Souveränität der Schweiz. Sie schuf jedoch noch keinen modernen schweizerischen Nationalstaat. Die einzelnen Orte blieben souverän und nur durch ein Netz von Bündnissen verbunden.

Folgen für die Schweiz

Verschonung des eidgenössischen Kerngebiets

Im Vergleich zu vielen Gebieten Deutschlands blieb der grösste Teil der Alten Eidgenossenschaft von systematischer Zerstörung, lang dauernder Besetzung und massiven Bevölkerungsverlusten verschont.

Diese Verschonung war nicht allein das Ergebnis militärischer Stärke. Wichtige Gründe waren:

  • die schwierige Gebirgstopografie;
  • das begrenzte strategische Interesse vieler Kerngebiete;
  • die konfessionelle und diplomatische Ausgleichspolitik;
  • wirtschaftliche Beziehungen zu mehreren Kriegsparteien;
  • die Bereitschaft zur Grenzverteidigung;
  • das Interesse der Grossmächte an einem offenen Transit- und Handelsraum.

Festigung der Neutralität

Die Erfahrung des Krieges verstärkte die Überzeugung, dass die Eidgenossenschaft europäischen Machtkämpfen möglichst fernbleiben sollte.

Neutralität wurde zunehmend mit bewaffneter Grenzsicherung verbunden. Sie blieb jedoch während des Ancien Régime flexibel und schloss fremde Dienste, Bündnisse und wirtschaftliche Beziehungen zu Kriegführenden nicht aus.

Ausbau der gemeinsamen Verteidigung

Das Defensionale von Wil zeigte, dass die Orte trotz konfessioneller Gegensätze zu gemeinsamer militärischer Planung fähig waren.

Diese Zusammenarbeit blieb begrenzt, bildete aber eine Grundlage für spätere Defensionalordnungen.

Politische Anerkennung

Die Exemtion von 1648 stärkte die Stellung der Eidgenossenschaft im europäischen Staatensystem.

Ausländische Mächte behandelten die eidgenössischen Orte zunehmend als selbstständige politische Körperschaften. Eigene Gesandtschaften, Bündnisse und Verträge gewannen an Bedeutung.

Unterschiedliche regionale Erfahrungen

Die verbreitete Aussage, die Schweiz sei vom Dreissigjährigen Krieg verschont geblieben, trifft nur auf das eidgenössische Kerngebiet zu.

Für Graubünden, das Veltlin, das Fricktal, das Fürstbistum Basel und einzelne Grenzgemeinden war der Krieg eine unmittelbare Erfahrung von Besetzung, Gewalt und wirtschaftlicher Belastung.

Eine auf die heutigen Staatsgrenzen bezogene Darstellung muss diese Regionen deshalb einbeziehen.

Erinnerung und Geschichtsschreibung

In der älteren schweizerischen Geschichtsschreibung wurde der Dreissigjährige Krieg häufig als Ursprung einer dauerhaften Neutralität und als Moment der endgültigen Unabhängigkeit dargestellt.

Die neuere Forschung zeichnet ein differenzierteres Bild:

  • Die Neutralität entstand schrittweise und war zunächst keine einheitliche Staatsdoktrin.
  • Die Eidgenossenschaft war wirtschaftlich, diplomatisch und militärisch eng mit den Kriegsparteien verflochten.
  • Schweizer Söldner kämpften auf mehreren Seiten.
  • Gebiete der heutigen Schweiz wurden unmittelbar verwüstet.
  • Die Unabhängigkeit von 1648 war eher eine rechtliche Anerkennung einer bereits länger bestehenden Selbstständigkeit als eine plötzliche Staatsgründung.

Der Krieg wird deshalb heute als wichtiger Abschnitt in der Entwicklung der schweizerischen Aussenpolitik, nicht aber als einfacher Gründungsmoment der modernen Neutralität verstanden.[19]

Chronologie mit Bezug zur heutigen Schweiz

Jahr Ereignis
1618 Prager Fenstersturz und Beginn des Dreissigjährigen Krieges
1620 Veltliner Mord; ungefähr 600 Reformierte werden getötet
1621 Österreichische und spanische Truppen greifen in Graubünden ein; Ermordung von Pompejus von Planta
1624–1626 Erste französisch-venezianische Intervention im Bündner Raum
1633 Schwedische Truppen ziehen über Stein am Rhein gegen Konstanz und verletzen eidgenössisches Gebiet
1634 Schwedische Belagerung und Besetzung von Rheinfelden
1635 Frankreich tritt offen in den Krieg ein; französische Verbände operieren in Graubünden und im Fürstbistum Basel
1637 Bündner Kettenbund zwingt die französischen Truppen Rohans zum Abzug
1638 Tagsatzung bekräftigt die Neutralität der Eidgenossenschaft
1639 Mailänder Kapitulat: Rückkehr des Veltlins, Chiavennas und Bormios unter die Herrschaft der Drei Bünde
1647 Abschluss des Defensionales von Wil
1648 Westfälischer Frieden und Anerkennung der Exemtion der Eidgenossenschaft vom Reich

Literatur

  • Peter H. Wilson: Der Dreissigjährige Krieg. Eine europäische Tragödie. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2017.
  • Herfried Münkler: Der Dreissigjährige Krieg. Europäische Katastrophe, deutsches Trauma 1618–1648. Rowohlt, Berlin 2017.
  • Georg Schmidt: Der Dreissigjährige Krieg. C. H. Beck, München 1995.
  • Andreas Wendland: Der Nutzen der Pässe und die Gefährdung der Seelen. Spanien, Mailand und der Kampf ums Veltlin 1620–1641. Chronos, Zürich 1995.
  • Alexander Pfister: Jörg Jenatsch. Sein Leben und seine Zeit. Chur.
  • Silvio Färber: Der bündnerische Herrenstand im 17. Jahrhundert. Chur.
  • Kaspar von Greyerz: Die Schweiz während des Dreissigjährigen Krieges. In: 1648. Krieg und Frieden in Europa. Münster 1998.
  • Julia Gauss, Alfred Stoecklin: Bürgermeister Wettstein. Der Mann, das Werk, die Wirkung. Basel 1953.
  • Historisches Lexikon der Schweiz: Dreissigjähriger Krieg, Bündner Wirren, Westfälischer Frieden und Neutralität.

Einzelnachweise

  1. Dreissigjähriger Krieg, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  2. Westfälischer Frieden, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  3. Landesverteidigung, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  4. Neutralität, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  5. Schweden, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  6. Rheinfelden, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  7. Basel (Fürstbistum), Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  8. Aesch (BL), Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  9. Veltlin, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  10. 10,0 10,1 Bündner Wirren, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  11. Veltlin und Mailänder Kapitulat, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  12. Fremde Dienste, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  13. Werdmüller, Hans Rudolf, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  14. Basel-Stadt, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  15. Hurter, Alexander, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  16. Defensionalordnungen, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  17. Wettstein, Johann Rudolf, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  18. Eidgenossenschaft, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  19. Die Eidgenossen und der Dreissigjährige Krieg, Blog des Schweizerischen Nationalmuseums, 29. April 2019, abgerufen am 3. August 2026.