Bezirk

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Bezirk bezeichnet in der Schweiz eine territoriale Gliederung innerhalb eines Kantons. Ein Bezirk umfasst in der Regel mehrere Gemeinden und bildet dort, wo diese Verwaltungsebene besteht, eine Zwischenstufe zwischen Kanton und Gemeinde. Bedeutung, Aufgaben, Bezeichnung und rechtliche Stellung der Bezirke unterscheiden sich jedoch erheblich von Kanton zu Kanton.

Eine schweizweit einheitliche Bezirksorganisation gibt es nicht. Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus bestimmen die Kantone selbst, ob sie ihr Gebiet in Bezirke oder vergleichbare Einheiten gliedern und welche Aufgaben diesen zukommen. In einigen Kantonen sind Bezirke wichtige Verwaltungs-, Gerichts- oder Wahlkreise, in anderen haben sie nur noch statistische oder geografische Bedeutung. Mehrere Kantone kennen überhaupt keine Bezirksebene mehr oder verwenden stattdessen Bezeichnungen wie Verwaltungskreis, Region, Wahlkreis oder Amtei.

Bezirk in der Schweiz
Staat Schweiz
Ebene meist zwischen Kanton und Gemeinde
Deutsche Bezeichnung Bezirk
Französisch district
Italienisch distretto
Rätoromanisch district
Rechtsgrundlage kantonales Recht
Funktion je nach Kanton Verwaltung, Justiz, Wahlen oder Statistik

Begriff

Der Bezirk ist eine Form der territorialen Untergliederung eines Kantons. Anders als die Kantone und politischen Gemeinden besitzt er jedoch keine für die gesamte Schweiz einheitlich definierte staatsrechtliche Stellung.

Die Bundesverfassung schreibt den Kantonen keine Bezirksorganisation vor. Die territoriale Gliederung unterhalb der kantonalen Ebene gehört deshalb zur Organisationsautonomie der Kantone. Dadurch haben sich historisch sehr unterschiedliche Systeme entwickelt.

In einem Kanton kann ein Bezirk beispielsweise Sitz einer kantonalen Verwaltungsstelle oder eines Gerichts sein, als Wahlkreis dienen oder mehrere Gemeinden für bestimmte öffentliche Aufgaben zusammenfassen. In einem anderen Kanton kann derselbe Begriff lediglich eine geografische oder statistische Einheit bezeichnen.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) verwendet Bezirke zusätzlich als schweizweite räumliche Gliederung für statistische Zwecke. Für den Gemeindestand vom 1. Januar 2026 veröffentlicht das BFS eine Raumgliederung mit 144 Bezirken beziehungsweise bezirksähnlichen Gebieten.[1] Die statistische Einteilung muss dabei nicht in jedem Fall mit einer politisch oder administrativ bedeutsamen Bezirksebene des jeweiligen Kantons übereinstimmen.

Stellung im föderalistischen System

Der typische dreistufige Aufbau

BundKanton → Bezirk → Gemeinde

gilt nur für einen Teil der Schweiz. In anderen Kantonen folgt auf die kantonale Ebene unmittelbar die Gemeinde.

Bezirke sind daher nicht mit Kantonen oder Gemeinden gleichzusetzen. Kantone sind Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft und verfügen über eigene Verfassungen, Parlamente, Regierungen und Gerichte. Politische Gemeinden besitzen eine durch das kantonale Recht garantierte oder ausgestaltete Gemeindeautonomie. Ein Bezirk dagegen besitzt nur jene Rechte und Aufgaben, die ihm der betreffende Kanton ausdrücklich zuweist.

In vielen Kantonen sind Bezirke keine selbstständigen politischen Körperschaften. Sie dienen dort vor allem der dezentralen Organisation kantonaler Aufgaben. Es gibt jedoch Ausnahmen. Besonders ausgeprägt ist die politische Bedeutung der Bezirke im Kanton Schwyz, wo Bezirksräte, Bezirksgemeinden beziehungsweise Bezirksparlamente und Bezirksgerichte Teil des politischen Systems sind.

Aufgaben

Die Aufgaben eines Bezirks können je nach Kanton sehr unterschiedlich sein. Historisch dienten Bezirke häufig dazu, kantonale Verwaltung und Rechtsprechung näher an die Bevölkerung zu bringen. Bevor moderne Verkehrs- und Kommunikationsmittel zur Verfügung standen, war eine dezentrale Organisation staatlicher Aufgaben von grosser praktischer Bedeutung.

Zu den Aufgaben, die in verschiedenen Kantonen mit Bezirken oder vergleichbaren territorialen Einheiten verbunden sein können, gehören:

  • dezentrale kantonale Verwaltung;
  • erstinstanzliche Rechtsprechung;
  • Organisation von Wahlen;
  • Aufsicht über Gemeinden;
  • Zivilstands- oder Grundbuchwesen;
  • Steuerverwaltung;
  • Polizei- und Sicherheitsaufgaben;
  • Kindes- und Erwachsenenschutz;
  • regionale Infrastruktur;
  • statistische und geografische Gliederung.

Nicht jeder Bezirk nimmt alle diese Aufgaben wahr. Viele Funktionen, die früher auf Bezirksebene organisiert waren, wurden im Verlauf des 20. und 21. Jahrhunderts zentralisiert oder auf grössere Regionen übertragen.

Bezirke in den Kantonen

Die kantonalen Systeme unterscheiden sich stark. Einige Beispiele zeigen die Vielfalt der Schweizer Bezirksorganisation.

Kanton Bezeichnung Gliederung beziehungsweise Besonderheit
Zürich Bezirk 12 Bezirke
Aargau Bezirk 11 Bezirke
Freiburg Bezirk / district 7 Bezirke
Solothurn Bezirk 10 Bezirke, zusammengefasst zu 5 Amteien
Basel-Landschaft Bezirk 5 Bezirke
Schwyz Bezirk 6 Bezirke mit vergleichsweise starker politischer Bedeutung
Thurgau Bezirk 5 Bezirke
Waadt district 10 Bezirke
Tessin distretto 8 Bezirke
Jura district 4 Bezirke seit 1. Januar 2026
Bern Verwaltungskreis 10 Verwaltungskreise in 5 Verwaltungsregionen
St. Gallen Wahlkreis frühere Bezirke 2003 aufgehoben, heute 8 Wahlkreise
Graubünden Region frühere Bezirke durch 11 Regionen ersetzt

Die Tabelle stellt keine vollständige Übersicht aller kantonalen Verwaltungsebenen dar. Auch innerhalb einzelner Kantone können unterschiedliche Gebietseinteilungen für Verwaltung, Gerichte, Wahlen oder andere öffentliche Aufgaben bestehen.

Kanton Zürich

Der Kanton Zürich ist in zwölf Bezirke gegliedert. Sie bilden nach Angaben des Kantons das Bindeglied zwischen der Kantonsverwaltung und den Gemeinden.[2]

Die zwölf Bezirke sind:

Die Bezirke sind unter anderem für die territoriale Organisation verschiedener kantonaler Behörden von Bedeutung. Gleichzeitig werden sie als statistische und geografische Räume verwendet.

Kanton Aargau

Der Kanton Aargau ist in elf Bezirke gegliedert:

Die Zugehörigkeit der Gemeinden zu den Bezirken ist im kantonalen Recht geregelt.[3]

Die Bezirke dienen unter anderem als territoriale Gliederung für staatliche Aufgaben und haben auch Bedeutung für das politische System. Die Wahlkreise für den Grossen Rat orientieren sich an den Bezirken.

Kanton Schwyz

Eine besondere Stellung besitzen die Bezirke im Kanton Schwyz. Dort handelt es sich nicht lediglich um Verwaltungseinheiten des Kantons. Die sechs Bezirke

besitzen eigene politische Institutionen und erfüllen öffentliche Aufgaben.

Die Stimmberechtigten wählen unter anderem Bezirksbehörden und Bezirksgerichte. Damit stehen die Schwyzer Bezirke staatsrechtlich näher an eigenständigen Gebietskörperschaften als Bezirke in vielen anderen Kantonen.

Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die Bezirke Einsiedeln, Gersau und Küssnacht jeweils nur eine politische Gemeinde umfassen. Bezirk und Gemeinde sind territorial somit deckungsgleich, bleiben rechtlich jedoch unterschiedliche Körperschaften.

Kanton Solothurn

Der Kanton Solothurn ist in zehn Bezirke gegliedert. Je zwei Bezirke bilden gemeinsam eine Amtei. Die Kantonsverfassung nennt fünf Amteien und zehn Bezirke.[4]

Die Bezirke sind:

Die fünf Amteien bilden eine zusätzliche regionale Gliederung. Das Solothurner System zeigt damit, dass innerhalb eines Kantons mehrere territoriale Ebenen nebeneinander bestehen können.

Kanton Thurgau

Der Kanton Thurgau reduzierte seine Bezirksstruktur auf den 1. Januar 2011 von acht auf fünf Bezirke.[5]

Heute bestehen:

Die Bezirksreform ist ein Beispiel für die in mehreren Kantonen durchgeführte Vergrösserung regionaler Verwaltungseinheiten.

Französische Schweiz

In der Romandie wird für Bezirk gewöhnlich die französische Bezeichnung district verwendet. Die rechtliche Bedeutung ist jedoch auch hier kantonal unterschiedlich.

Der Kanton Freiburg besitzt sieben Bezirke. Die deutschsprachigen Gebiete verwenden die Bezeichnung Bezirk, während auf Französisch von district gesprochen wird.

Der Kanton Waadt führte zum 1. Januar 2008 eine umfassende Gebietsreform durch. Die zuvor 19 Bezirke wurden durch zehn grössere Bezirke ersetzt. Jedem der zehn Bezirke entspricht eine Präfektur als dezentrale Verwaltungseinheit des Kantons.[6]

Auch der Kanton Wallis verwendet die Bezeichnung district. Eine Besonderheit bilden dort die beiden HalbBezirke Östlich Raron und Westlich Raron, französisch demi-district de Rarogne oriental und demi-district de Rarogne occidental.[7]

Kanton Jura und Bezirk Moutier

Ein jüngeres Beispiel für die Veränderung von Bezirksgrenzen ist der Kanton Jura. Bis Ende 2025 bestand er aus den drei Bezirken Delémont, Franches-Montagnes und Porrentruy.

Mit dem Kantonswechsel der Stadt Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura am 1. Januar 2026 wurde der neue Bezirk Moutier geschaffen. Seither besteht der Kanton Jura aus vier Bezirken.[8]

Der Fall zeigt, dass die Bezirksgliederung der Schweiz keine unveränderliche historische Struktur ist, sondern sich durch Kantonswechsel, Gemeindefusionen und Verwaltungsreformen verändern kann.

Tessin

Im Kanton Tessin heisst der Bezirk italienisch distretto. Der Kanton wurde bei seiner Gründung 1803 in acht Distrikte gegliedert.[9]

Diese sind:

Unterhalb der Distrikte existiert im Tessin zusätzlich die traditionelle Gliederung in circoli (Kreise), deren heutige Bedeutung je nach staatlicher Aufgabe unterschiedlich ist.

Appenzell Innerrhoden als Sonderfall

Eine terminologische Besonderheit stellt Appenzell Innerrhoden dar. Dort heissen die politischen Gemeinden Bezirke. Seit der Fusion von Schwende und Rüte im Jahr 2022 bestehen fünf Bezirke:

Diese Bezirke bilden die unterste politische Verwaltungsebene und entsprechen funktional den politischen Gemeinden anderer Kantone.[10]

Der Begriff Bezirk bezeichnet hier somit nicht eine Zwischenebene zwischen Kanton und Gemeinde. Dies ist bei schweizweiten Vergleichen und statistischen Darstellungen zu berücksichtigen.

Kantone mit anderen regionalen Gliederungen

Mehrere Kantone haben ihre traditionellen Bezirke in den vergangenen Jahrzehnten abgeschafft oder durch andere Strukturen ersetzt.

Bern

Der Kanton Bern ersetzte seine historischen Amtsbezirke im Rahmen einer Verwaltungsreform. Seit dem 1. Januar 2010 bestehen fünf Verwaltungsregionen und zehn Verwaltungskreise.[11]

Die zehn Verwaltungskreise sind:

  • Bern-Mittelland
  • Biel/Bienne
  • Emmental
  • Frutigen-Niedersimmental
  • Interlaken-Oberhasli
  • Berner Jura
  • Oberaargau
  • Obersimmental-Saanen
  • Seeland
  • Thun

Sie erfüllen Funktionen, die in anderen Kantonen teilweise von Bezirken wahrgenommen werden.

St. Gallen

Der Kanton St. Gallen schaffte seine 14 historischen Bezirke mit der neuen Kantonsverfassung auf Anfang 2003 ab. An ihre Stelle traten acht Wahlkreise.[12]

Die Namen früherer Bezirke wie Bezirk Gossau, Bezirk Untertoggenburg oder Bezirk Sargans werden heute vor allem in historischem Zusammenhang verwendet.

Graubünden

Auch der Kanton Graubünden führte eine grundlegende Gebietsreform durch. Zum 1. Januar 2016 wurden elf neue Regionen geschaffen. Sie ersetzten die bisherigen elf Bezirke, 14 Regionalverbände und 39 Kreise als Bestandteile der mittleren territorialen Ebene.[13]

Zu den heutigen Regionen gehören beispielsweise Albula, Bernina, Maloja, Moesa, Plessur, Prättigau/Davos und Surselva.

Kantone ohne klassische Bezirksebene

Ein Teil der Kantone kennt keine politische oder administrative Zwischenebene, die einem klassischen Bezirk entspricht. Dort folgt auf die kantonale Ebene grundsätzlich unmittelbar die Gemeindeebene.

Dies betrifft insbesondere mehrere kleinere Kantone der Zentralschweiz sowie einzelne Stadtkantone. Die Verwaltung kann für bestimmte Aufgaben dennoch regionale Kreise, Gerichtsbezirke, Wahlkreise, Polizeiregionen, Schulregionen oder andere funktionale Gebiete bilden. Diese müssen geografisch nicht miteinander übereinstimmen.

Die fehlende Bezirksebene bedeutet deshalb nicht, dass sämtliche kantonalen Dienstleistungen zentral an einem einzigen Ort organisiert sind.

Historische Entwicklung

Viele schweizerische Bezirke entstanden in ihrer modernen Form während der politischen Umwälzungen um 1800. Die Helvetische Republik von 1798 versuchte, die zuvor sehr unterschiedlichen Herrschafts- und Verwaltungsgebiete durch ein einheitlicheres Staatsmodell zu ersetzen.

Mit der Mediationsakte von 1803 erhielten die Kantone ihre weitgehende Selbstständigkeit zurück. Zahlreiche Kantone übernahmen jedoch Elemente der modernen territorialen Verwaltung. Bezirke, Ämter und Kreise entwickelten sich zu wichtigen Einheiten für Rechtsprechung, Steuern, Polizei und staatliche Aufsicht.

Im 19. Jahrhundert wurden Bezirksstrukturen mit dem Aufbau moderner Kantonsverwaltungen weiter gefestigt. Bezirksämter ermöglichten eine staatliche Präsenz ausserhalb der Kantonshauptorte und erleichterten der Bevölkerung den Zugang zu Behörden und Gerichten.

Mit zunehmender Mobilität, verbesserten Verkehrsverbindungen und der Digitalisierung verloren kleine Verwaltungsbezirke teilweise ihre ursprüngliche Notwendigkeit. Seit dem späten 20. Jahrhundert kam es deshalb in mehreren Kantonen zu Gebiets- und Verwaltungsreformen.

Bezirksreformen

Reformen verfolgen meist das Ziel, Verwaltungsstrukturen zu vereinfachen, grössere Verwaltungseinheiten zu schaffen und parallele territoriale Gliederungen zusammenzuführen.

Beispiele sind:

  • die Aufhebung der Bezirke im Kanton St. Gallen 2003;
  • die Neuordnung der Verwaltung im Kanton Waadt mit zehn Bezirken ab 2008;
  • die Einführung der Verwaltungsregionen und Verwaltungskreise im Kanton Bern 2010;
  • die Reduktion der Thurgauer Bezirke von acht auf fünf 2011;
  • die Ablösung der Bündner Bezirke durch elf Regionen 2016;
  • die Schaffung des vierten jurassischen Bezirks Moutier 2026.

Bezirksgrenzen können ausserdem durch Gemeindefusionen, Grenzbereinigungen oder Kantonswechsel beeinflusst werden.

Bezirk und Wahlkreis

Bezirk und Wahlkreis sind nicht grundsätzlich dasselbe.

Ein Bezirk ist in erster Linie eine territoriale Verwaltungs- oder Gebietseinheit. Ein Wahlkreis bestimmt dagegen, in welchem Gebiet Stimmen für die Wahl eines Parlaments oder einer anderen Behörde zusammengefasst und Mandate verteilt werden.

In einigen Kantonen stimmen Bezirks- und Wahlkreisgrenzen überein. Im Kanton Aargau dienen die Bezirke beispielsweise auch als Grundlage für die Wahlkreise des Grossen Rates. Andere Kantone verwenden eigens gebildete Wahlkreise.

Auch Gerichtsbezirke, Polizeikreise, Zivilstandskreise und regionale Planungsverbände können andere Grenzen besitzen als politische oder statistische Bezirke.

Bezirkshauptort

Viele Bezirke besitzen einen Bezirkshauptort. Dort befanden oder befinden sich traditionell wichtige regionale Behörden wie Bezirksamt, Bezirksgericht, Grundbuchamt oder andere kantonale Stellen.

Häufig trägt ein Bezirk den Namen seines Hauptortes, beispielsweise:

Dies ist jedoch keine zwingende Regel. Beim Bezirk Kulm im Kanton Aargau ist beispielsweise Unterkulm Bezirkshauptort, während der Bezirk selbst den historischen Namen Kulm trägt.

Bezirke in der Statistik

Für die schweizweite Statistik sind territoriale Einheiten zwischen Kanton und Gemeinde trotz der kantonal unterschiedlichen Strukturen weiterhin nützlich.

Das Bundesamt für Statistik führt für Bezirksgebiete eigene Identifikationsnummern und historische Informationen. Die Bezirksgliederung wird unter anderem für geografische Datensätze, Karten, Bevölkerungsstatistiken und die Zuordnung von Gemeinden verwendet.[1]

Bei Kantonen ohne eigentliche Bezirkseinteilung kann für statistische Zwecke der gesamte Kanton als entsprechende Gebietseinheit behandelt werden. Dadurch lassen sich schweizweite Datensätze erstellen, obwohl die staatsrechtlichen Strukturen der Kantone unterschiedlich sind.

Die statistische Verwendung des Wortes Bezirk darf deshalb nicht automatisch als Hinweis darauf verstanden werden, dass in einem bestimmten Kanton tatsächlich eine Bezirksverwaltung oder eine politische Bezirksbehörde besteht.

Sprachliche Bezeichnungen

Die Mehrsprachigkeit der Schweiz spiegelt sich auch in den Bezeichnungen der territorialen Einheiten wider.

Im deutschsprachigen Raum ist Bezirk die verbreitetste Bezeichnung. Daneben kommen historisch oder aktuell Begriffe wie Amt, Amtei, Kreis, Verwaltungskreis, Wahlkreis und Region vor.

Im französischsprachigen Teil der Schweiz lautet die übliche Bezeichnung district. Im Kanton Waadt, im Kanton Freiburg, im Kanton Wallis und im Kanton Jura ist dieser Begriff Bestandteil der amtlichen territorialen Gliederung.

Im Kanton Tessin wird das italienische Wort distretto verwendet.

Im rätoromanischen Sprachgebiet lautet die entsprechende Bezeichnung district. Im heutigen Kanton Graubünden haben allerdings die 2016 geschaffenen Regionen die früheren Bezirke ersetzt.

Bedeutung

Der Bezirk verdeutlicht besonders deutlich die Vielfalt des schweizerischen Föderalismus. Obwohl Bezirke auf Karten ähnlich erscheinen können, unterscheiden sie sich hinsichtlich Organisation, politischer Bedeutung und Zuständigkeiten erheblich.

Während ein Bezirk in einem Kanton hauptsächlich eine statistische oder administrative Gebietseinteilung darstellt, kann er andernorts eigene politische Behörden besitzen. In weiteren Kantonen wurde die Bezirksebene vollständig durch grössere Regionen oder andere funktionale Räume ersetzt.

Der Begriff sollte deshalb bei gesamtschweizerischen Vergleichen stets im Zusammenhang mit der jeweiligen kantonalen Rechtsordnung betrachtet werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

Wikimedia Commons Wikimedia Commons: Medien zu Bezirk