Bundesamt für Statistik

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Bundesamt für Statistik
Abkürzung BFS
Französischer Name Office fédéral de la statistique (OFS)
Italienischer Name Ufficio federale di statistica (UST)
Rätoromanischer Name Uffizi federal da statistica (UST)
Englischer Name Federal Statistical Office (FSO)
Staat Schweiz
Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesamt der zentralen Bundesverwaltung
Übergeordnetes Departement Eidgenössisches Departement des Innern
Gründung 1860 als Eidgenössisches Statistisches Bureau
Hauptsitz Neuenburg
Adresse Espace de l'Europe 10
2010 Neuchâtel
Direktor Georges-Simon Ulrich
Website www.bfs.admin.ch

Das Bundesamt für Statistik (BFS; französisch Office fédéral de la statistique, OFS; italienisch Ufficio federale di statistica, UST; rätoromanisch Uffizi federal da statistica, UST) ist das nationale Kompetenzzentrum der öffentlichen Statistik der Schweiz. Es ist dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) unterstellt und hat seinen Hauptsitz in Neuenburg.

Das BFS erhebt, bearbeitet, analysiert und veröffentlicht statistische Informationen über Bevölkerung, Gesellschaft, Wirtschaft, Staat, Raum und Umwelt. Seine Daten dienen dem Bundesrat, dem Parlament, den Kantonen, Gemeinden, Gerichten, Unternehmen, Hochschulen, Medien und der Öffentlichkeit als Grundlage für Entscheidungen, Forschung und demokratische Debatten.[1]

Neben der eigentlichen Statistikproduktion übernimmt das Bundesamt Aufgaben bei der Koordination der öffentlichen Statistik, der Datenbewirtschaftung und der Datenwissenschaft innerhalb der Bundesverwaltung. Es betreibt bedeutende Register, entwickelt statistische Klassifikationen und unterstützt die Mehrfachnutzung bereits vorhandener Verwaltungsdaten.

Das Amt wurde 1860 als Eidgenössisches Statistisches Bureau gegründet. Seit 1979 trägt es den heutigen Namen. 1998 wurde der Hauptsitz im Rahmen der Dezentralisierung der Bundesverwaltung von Bern nach Neuenburg verlegt.[2]

Auftrag

Das BFS stellt statistische Informationen über Zustand und Entwicklung der Schweiz bereit. Sein Auftrag umfasst sowohl die regelmässige Beobachtung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen als auch die Aufbereitung von Daten für aktuelle politische und wissenschaftliche Fragestellungen.

Zu den Hauptaufgaben gehören:

  • Planung und Durchführung statistischer Erhebungen;
  • Nutzung und Verknüpfung geeigneter Verwaltungs- und Registerdaten;
  • Aufbereitung, Analyse und Interpretation statistischer Informationen;
  • Veröffentlichung von Daten, Indikatoren, Karten, Grafiken und Berichten;
  • Koordination der statistischen Tätigkeiten des Bundes;
  • Zusammenarbeit mit kantonalen und kommunalen Statistikstellen;
  • Festlegung und Pflege statistischer Klassifikationen und Nomenklaturen;
  • Führung ausgewählter Register und Verzeichnisse;
  • internationale Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Statistik;
  • Unterstützung der Bundesverwaltung bei Datenbewirtschaftung und Datenwissenschaft.

Das BFS soll statistische Grundlagen bereitstellen, die sachlich, nachvollziehbar, methodisch fundiert und möglichst international vergleichbar sind. Die Ergebnisse werden grundsätzlich gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen öffentlich zugänglich gemacht.

Grundsätze der öffentlichen Statistik

Die Bundesstatistik orientiert sich an fachlichen und rechtlichen Grundsätzen. Dazu gehören wissenschaftliche Unabhängigkeit, Objektivität, Neutralität, Verlässlichkeit, Transparenz und der Schutz persönlicher Daten.

Statistische Ergebnisse sollen politische und gesellschaftliche Entwicklungen beschreiben, ohne eine bestimmte politische Position zu vertreten. Das BFS dokumentiert deshalb verwendete Begriffe, Datenquellen, Berechnungsmethoden und mögliche Einschränkungen.

Zu den zentralen Qualitätsmerkmalen gehören:

  • fachliche Unabhängigkeit;
  • Unparteilichkeit und Objektivität;
  • methodische Zuverlässigkeit;
  • Genauigkeit;
  • Aktualität;
  • Vergleichbarkeit über Zeit und Raum;
  • Kohärenz zwischen unterschiedlichen Statistiken;
  • verständliche und gleichberechtigte Zugänglichkeit;
  • Wahrung des Statistikgeheimnisses.

Diese Grundsätze entsprechen weitgehend den grundlegenden Prinzipien der amtlichen Statistik der Vereinten Nationen und den Qualitätsanforderungen des Europäischen Statistischen Systems.

Rechtliche Grundlagen

Bundesverfassung

Die verfassungsrechtliche Grundlage der Bundesstatistik bildet Artikel 65 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Danach erhebt der Bund die notwendigen statistischen Daten über Zustand und Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft, Bildung, Forschung, Raum und Umwelt.

Die Verfassung erlaubt dem Bund zudem, Vorschriften über die Harmonisierung und Führung amtlicher Register zu erlassen. Dadurch sollen Daten unterschiedlicher Behörden besser vergleichbar und für gesetzlich vorgesehene Zwecke nutzbar werden.

Bundesstatistikgesetz

Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992. Es trat 1993 in Kraft und ersetzte das Bundesgesetz von 1870 über die amtlichen statistischen Aufnahmen in der Schweiz.[3]

Das Gesetz regelt insbesondere:

  • den Zweck der Bundesstatistik;
  • die Zusammenarbeit der statistikführenden Stellen;
  • die Planung statistischer Erhebungen;
  • die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten;
  • die Nutzung von Verwaltungsdaten;
  • den Datenschutz und das Statistikgeheimnis;
  • die Veröffentlichung statistischer Ergebnisse;
  • die wissenschaftliche Verwendung statistischer Daten.

Das Bundesstatistikgesetz verpflichtet die Bundesbehörden, bestehende Daten möglichst zu nutzen, bevor neue Erhebungen angeordnet werden. Dadurch sollen der Aufwand für Bevölkerung, Unternehmen und Verwaltung begrenzt und Mehrfacherhebungen vermieden werden.

Bundesstatistikverordnung

Die Einzelheiten der Organisation und Zusammenarbeit werden in der Bundesstatistikverordnung geregelt. Eine vollständig überarbeitete Verordnung wurde am 30. April 2025 beschlossen.[4]

Die Verordnung enthält Bestimmungen über die Planung, Transparenz, Koordination und Qualität der Bundesstatistik. Sie regelt zudem die Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und weiteren Produzenten öffentlicher Statistiken.

Weitere Erlasse

Für einzelne Tätigkeiten gelten zusätzliche gesetzliche Grundlagen. Dazu gehören unter anderem:

  • das Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung;
  • die Statistikerhebungsverordnung;
  • die Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister;
  • die Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister;
  • das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer;
  • das Registerharmonisierungsgesetz;
  • das Bundesgesetz über den Datenschutz;
  • sektorspezifische Gesetze etwa zu Gesundheit, Bildung, Landwirtschaft, Verkehr und Sozialversicherungen.

Organisation

Das BFS gehört zur zentralen Bundesverwaltung und ist dem Eidgenössischen Departement des Innern unterstellt.

An der Spitze steht die Direktion. Seit 2013 wird das Amt von Georges-Simon Ulrich geleitet.[5]

Das Bundesamt ist in fachliche und unterstützende Organisationseinheiten gegliedert. Die genaue Struktur wird an neue Aufgaben und strategische Schwerpunkte angepasst. Zu den dauerhaften Tätigkeitsfeldern gehören insbesondere:

  • Bevölkerung und Bildung;
  • Gesundheit, Soziales und Arbeit;
  • Wirtschaft und Preise;
  • Raum, Umwelt und nachhaltige Entwicklung;
  • Register;
  • statistische Methoden und Datenmanagement;
  • Datenwissenschaft;
  • Veröffentlichung und Kommunikation;
  • Informatik, Finanzen, Personal und weitere zentrale Dienste.

Neben dem Hauptsitz in Neuenburg betreibt das BFS einzelne Arbeitsplätze und Einrichtungen an weiteren Standorten.

Sitz in Neuenburg

Der Hauptsitz befindet sich unmittelbar beim Bahnhof Neuenburg an der Adresse Espace de l'Europe 10.

Das Amt war zuvor hauptsächlich in Bern untergebracht. In den 1980er-Jahren beschloss der Bund, Teile der Bundesverwaltung zu dezentralisieren. Neuenburg wurde als neuer Standort des BFS bestimmt.

Das Hauptgebäude wurde in den 1990er-Jahren nach einem Projekt des Architekturbüros Bauart errichtet und 1998 bezogen. Der Standort wurde später durch weitere Gebäudeteile ergänzt.

Die Verlegung eines grossen Bundesamts in die französischsprachige Schweiz sollte die regionale Verteilung der Bundesarbeitsplätze verbessern. Sie stärkte zugleich Neuenburg als Standort für Statistik, Datenverarbeitung, Forschung und öffentliche Verwaltung.

Das statistische System der Schweiz

Die öffentliche Statistik der Schweiz wird nicht ausschliesslich vom BFS produziert. Zahlreiche Bundesämter, öffentlich-rechtliche Institutionen, Kantone, Städte und Gemeinden führen eigene Statistiken.

Das BFS bildet den zentralen Knotenpunkt dieses dezentral organisierten Systems. Es koordiniert statistische Tätigkeiten, entwickelt gemeinsame Standards und sorgt für eine möglichst kohärente Darstellung der Ergebnisse.

Zu den Partnern gehören:

Die Zusammenarbeit soll verhindern, dass vergleichbare Sachverhalte mehrfach oder nach widersprüchlichen Methoden erhoben werden.

Kommission für die Bundesstatistik

Die Kommission für die Bundesstatistik berät den Bundesrat und das BFS in Grundsatzfragen.

In ihr sind unter anderem Bundesstellen, Kantone, Gemeinden, Wissenschaft, Wirtschaft, Sozialpartner und weitere Nutzergruppen vertreten. Die Kommission beurteilt statistische Programme und fördert den Austausch zwischen Produzenten und Nutzern.

Statistisches Mehrjahresprogramm

Der Bundesrat legt in einem statistischen Mehrjahresprogramm die strategischen Schwerpunkte der Bundesstatistik fest.

Das Programm beschreibt geplante Statistiken, wichtige Weiterentwicklungen und den erwarteten Ressourcenbedarf. Es soll die Tätigkeiten unterschiedlicher Bundesstellen koordinieren und gegenüber Parlament und Öffentlichkeit transparent machen.

Statistikbereiche

Das BFS veröffentlicht Informationen zu nahezu allen wichtigen Lebens- und Wirtschaftsbereichen der Schweiz.

Zentrale Statistikbereiche des BFS
Themenbereich Beispiele
Bevölkerung Bevölkerungsstand, Geburten, Todesfälle, Migration, Haushalte, Familien, Sprachen und Religionen
Arbeit und Erwerb Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Löhne, Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsstruktur
Wirtschaft Unternehmen, Produktion, Wertschöpfung, Konjunktur, Aussenhandel und Branchenstruktur
Preise Landesindex der Konsumentenpreise, Produzenten- und Importpreisindex, Mietpreisindex
Bildung und Wissenschaft Schülerinnen und Schüler, Bildungsabschlüsse, Hochschulen, Forschung und Entwicklung
Gesundheit Gesundheitszustand, Spitäler, Arztpraxen, Todesursachen, Pflege und Gesundheitskosten
Soziale Sicherheit Sozialversicherungen, Sozialhilfe, Armut, Einkommen und Lebensbedingungen
Raum und Umwelt Bodennutzung, Landschaft, Energie, Emissionen, Abfälle, Biodiversität und Umweltindikatoren
Verkehr und Mobilität Verkehrsleistungen, Fahrzeugbestand, Pendelverkehr, Mobilitätsverhalten und Unfälle
Tourismus Hotellerie, Parahotellerie, Reiseverhalten und touristische Wertschöpfung
Landwirtschaft Landwirtschaftsbetriebe, Nutzflächen, Tierbestände, Produktion und Einkommen
Bau und Wohnen Gebäude, Wohnungen, Bautätigkeit, Leerstände und Wohnverhältnisse
Staat und Politik Öffentliche Finanzen, Wahlen, Abstimmungen, Verwaltung und staatliche Institutionen
Kriminalität und Justiz Polizeilich registrierte Straftaten, Strafurteile und Strafvollzug
Kultur, Medien und Informationsgesellschaft Kulturteilnahme, Film, Bibliotheken, Mediennutzung und Digitalisierung
Nachhaltige Entwicklung Indikatoren zu Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt und den Zielen der Agenda 2030

Datenerhebung

Das BFS verwendet unterschiedliche Verfahren, um statistische Informationen zu gewinnen.

Registerdaten

Eine wachsende Zahl von Statistiken beruht auf bereits vorhandenen Verwaltungsregistern. Dazu zählen Einwohnerregister, Sozialversicherungsregister, Unternehmensregister, Bildungsregister sowie Gebäude- und Wohnungsdaten.

Die Nutzung von Registern reduziert den Aufwand für Befragte und ermöglicht häufigere Auswertungen. Voraussetzung sind einheitliche Merkmale, hohe Datenqualität und sichere technische Verfahren.

Registerdaten werden für statistische Zwecke aufbereitet und dürfen nicht ohne gesetzliche Grundlage für administrative Entscheidungen über einzelne Personen verwendet werden.

Vollerhebungen

Bei einer Vollerhebung werden alle Einheiten einer bestimmten Grundgesamtheit erfasst. Solche Erhebungen kommen zum Einsatz, wenn vollständige Angaben erforderlich oder bereits über administrative Meldesysteme verfügbar sind.

Beispiele sind bestimmte Statistiken über Spitäler, Schulen, Gemeinden, Todesfälle oder Sozialversicherungen.

Stichprobenerhebungen

Bei Stichprobenerhebungen wird nur ein wissenschaftlich ausgewählter Teil der Bevölkerung oder der Unternehmen befragt. Aus den Antworten werden Ergebnisse für die Gesamtbevölkerung hochgerechnet.

Zu den bekannten Personenbefragungen gehören:

  • die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung;
  • die Strukturerhebung;
  • die Haushaltsbudgeterhebung;
  • die Schweizerische Gesundheitsbefragung;
  • die Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen;
  • der Mikrozensus Mobilität und Verkehr;
  • die Omnibuserhebungen;
  • Erhebungen über Familien, Bildung, Sprache und Kultur.

Bei Unternehmen führt das BFS Erhebungen unter anderem zu Beschäftigung, Produktion, Löhnen, Forschung, Investitionen und wirtschaftlicher Struktur durch.

Automatisierte Datenübermittlung

Unternehmen und Behörden übermitteln Daten zunehmend elektronisch. Standardisierte Schnittstellen sollen manuelle Eingaben und Mehrfachmeldungen reduzieren.

Die Digitalisierung ermöglicht eine schnellere Verarbeitung, stellt aber hohe Anforderungen an Informationssicherheit, Datenqualität und technische Kompatibilität.

Eidgenössische Volkszählung

Die Volkszählung gehört zu den ältesten und bekanntesten Aufgaben der schweizerischen Bundesstatistik.

Die erste eidgenössische Volkszählung fand 1850 unter der Leitung des damaligen Bundesrats Stefano Franscini statt. Weitere Zählungen folgten ab 1860 grundsätzlich alle zehn Jahre.

Bis 2000 wurde ein Fragebogen an praktisch alle Haushalte der Schweiz verschickt. Die Auswertung lieferte detaillierte Angaben über Bevölkerung, Haushalte, Sprachen, Religion, Bildung, Erwerbstätigkeit, Gebäude und Wohnungen.

Seit 2010 wird die Volkszählung jährlich durchgeführt. Sie besteht aus mehreren miteinander verbundenen Bestandteilen:

Bestandteile der modernen Volkszählung
Bestandteil Beschreibung
Registererhebung Jährliche Auswertung harmonisierter Einwohner-, Personen-, Gebäude- und Wohnungsregister
Strukturerhebung Jährliche Stichprobenerhebung bei einem Teil der Bevölkerung zu Bildung, Erwerbstätigkeit, Sprache, Religion, Haushalten und Mobilität
Thematische Erhebungen Vertiefte Befragungen zu wechselnden Themen wie Familien, Gesundheit, Sprache, Kultur oder Mobilität
Omnibuserhebungen Kürzere Befragungen zu aktuellen politischen oder wissenschaftlichen Informationsbedürfnissen

Das neue System stellt häufiger aktuelle Daten bereit und belastet nur einen Teil der Bevölkerung mit Fragebogen. Für kleinräumige oder seltene Merkmale müssen teilweise mehrere Erhebungsjahre zusammengefasst werden.

Register und Verzeichnisse

Betriebs- und Unternehmensregister

Das Betriebs- und Unternehmensregister enthält Angaben über Unternehmen und Arbeitsstätten in der Schweiz.

Es dient als Grundlage wirtschaftsstatistischer Erhebungen, zur Ziehung von Stichproben und zur Koordination von Unternehmensdaten. Die darin enthaltenen Einzelangaben sind nicht allgemein öffentlich zugänglich.

Gebäude- und Wohnungsregister

Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister erfasst Gebäude mit Wohnnutzung und die darin enthaltenen Wohnungen.

Zu den Merkmalen gehören unter anderem Standort, Gebäudekategorie, Bauperiode, Anzahl Geschosse, Heizsystem und Wohnungsgrösse. Das Register wird von den zuständigen kommunalen und kantonalen Stellen laufend aktualisiert.

Es bildet eine wichtige Grundlage für Raumplanung, Energiepolitik, Volkszählung, Adressierung und Wohnungsstatistik.

Unternehmens-Identifikationsregister

Das BFS führt das Register der Unternehmens-Identifikationsnummern. Die Unternehmens-Identifikationsnummer dient der eindeutigen Identifikation von Unternehmen und anderen Organisationseinheiten gegenüber Behörden.

Die Nummer soll den administrativen Austausch vereinfachen und unterschiedliche Identifikationssysteme ersetzen beziehungsweise miteinander verbinden.

Amtliches Gemeindeverzeichnis

Das BFS führt das amtliche Gemeindeverzeichnis der Schweiz.

Jede politische Gemeinde erhält eine eindeutige BFS-Nummer. Das Verzeichnis dokumentiert Gemeindegründungen, Zusammenschlüsse, Namensänderungen, Bezirkswechsel und weitere territoriale Mutationen.

BFS-Nummern werden in Statistiken, Registern, Karten, Verwaltungsanwendungen und wissenschaftlichen Datensätzen verwendet.

Stichprobenregister

Für Personen- und Haushaltsbefragungen führt das BFS ein gesetzlich geregeltes Stichprobenregister.

Es ermöglicht die zufällige Auswahl von Personen und Haushalten. Die Angaben dürfen nur für die vorgesehenen statistischen Erhebungen und unter strengen Datenschutzbedingungen verwendet werden.

Klassifikationen und Nomenklaturen

Das BFS entwickelt und pflegt Klassifikationen, mit denen statistische Einheiten einheitlich eingeordnet werden.

Zu den wichtigsten gehören:

  • die Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA);
  • die Schweizerische Berufsnomenklatur;
  • Bildungs- und Abschlussklassifikationen;
  • Gemeinde-, Bezirks- und Kantonsgliederungen;
  • Raumtypologien und Agglomerationsdefinitionen;
  • Klassifikationen für Gebäude und Wohnungen;
  • Staatsangehörigkeits-, Länder- und Gebietsschlüssel;
  • Güter-, Produktions- und Konsumklassifikationen.

Viele Klassifikationen beruhen auf internationalen Standards der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder anderer internationaler Organisationen. Sie werden an die schweizerischen Verhältnisse angepasst.

Einheitliche Nomenklaturen ermöglichen Vergleiche zwischen Zeiträumen, Regionen und Staaten. Änderungen müssen dokumentiert werden, da sie zu Brüchen in statistischen Reihen führen können.

Statistische Methoden

Das BFS verwendet mathematische, sozialwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und informationstechnische Methoden.

Zu den Arbeitsschritten gehören:

  • Definition der untersuchten Grundgesamtheit;
  • Entwicklung von Fragebogen und Erhebungsinstrumenten;
  • Ziehung repräsentativer Stichproben;
  • Prüfung und Bereinigung eingehender Daten;
  • Gewichtung und Hochrechnung;
  • Behandlung fehlender oder unplausibler Werte;
  • saisonale und kalenderbedingte Bereinigung;
  • Verknüpfung verschiedener Datenquellen;
  • Berechnung von Indikatoren und Zeitreihen;
  • Messung statistischer Unsicherheit;
  • Anonymisierung und Geheimhaltung;
  • Dokumentation und Qualitätskontrolle.

Statistische Ergebnisse können nachträglich revidiert werden, wenn neue Daten eintreffen, Fehler korrigiert oder Methoden und Klassifikationen geändert werden.

Vorläufige und endgültige Ergebnisse werden nach Möglichkeit deutlich gekennzeichnet.

Datenschutz und Statistikgeheimnis

Das BFS verarbeitet teilweise sensible Informationen über Personen, Haushalte und Unternehmen. Deshalb gelten besondere Regeln für Datenschutz und statistische Geheimhaltung.

Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur für statistische Zwecke verwendet werden. Veröffentlichungen müssen so gestaltet sein, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen möglich sind, sofern nicht eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage oder Zustimmung besteht.

Schutzmassnahmen umfassen unter anderem:

  • Entfernung direkter Identifikationsmerkmale;
  • Pseudonymisierung;
  • Verschlüsselung;
  • Zugangsbeschränkungen;
  • Zusammenfassung kleiner Fallzahlen;
  • statistische Geheimhaltungsverfahren;
  • protokollierte Datenbearbeitung;
  • sichere technische Umgebungen.

Mitarbeitende und beauftragte Personen unterstehen dem Amts- und Statistikgeheimnis.

Datenverknüpfung

Für bestimmte statistische und wissenschaftliche Fragestellungen können Daten aus verschiedenen Quellen miteinander verknüpft werden.

Solche Verknüpfungen müssen gesetzlich zulässig, zweckgebunden und dokumentiert sein. Identifikationsmerkmale werden nach der Verknüpfung entfernt oder getrennt aufbewahrt.

Forschungsinstitutionen können unter festgelegten Bedingungen Zugang zu anonymisierten oder besonders geschützten Daten erhalten. Die Weitergabe richtet sich nach gesetzlichen Verträgen und Sicherheitsauflagen.

Veröffentlichung und Informationsangebot

Das BFS veröffentlicht statistische Ergebnisse hauptsächlich über digitale Kanäle.

Zu den Angebotsformen gehören:

  • Medienmitteilungen;
  • Tabellen;
  • interaktive Datenbanken;
  • Datenwürfel;
  • Grafiken und Infografiken;
  • thematische Berichte;
  • Taschenstatistiken;
  • Karten und Atlanten;
  • Indikatorensysteme;
  • offene Verwaltungsdaten;
  • maschinenlesbare Schnittstellen;
  • historische Publikationen.

Die Veröffentlichungen erscheinen hauptsächlich auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Ausgewählte Inhalte werden auf Rätoromanisch und Englisch angeboten.

Statistikportal

Die Website des BFS ist das zentrale Portal für die Bundesstatistik. Sie gliedert die Informationen nach Themenbereichen und bietet Zugang zu Publikationen, Datenbanken und methodischen Dokumentationen.

STAT-TAB

STAT-TAB ist die interaktive Tabellendatenbank des BFS. Nutzerinnen und Nutzer können Merkmale auswählen, Tabellen zusammenstellen und Ergebnisse in verschiedenen Dateiformaten herunterladen.

Das System basiert auf der PxWeb-Technologie. Es eignet sich besonders für detaillierte Abfragen nach Jahren, Regionen und Bevölkerungsgruppen.

Statistischer Atlas der Schweiz

Der Statistische Atlas stellt räumliche Daten in Form interaktiver Karten dar.

Er ermöglicht Vergleiche zwischen Gemeinden, Bezirken, Kantonen und anderen geografischen Einheiten. Themen sind unter anderem Bevölkerung, Wirtschaft, Politik, Bildung, Gesundheit, Verkehr und Umwelt.

Open Government Data

Das BFS beteiligt sich an der Bereitstellung offener Verwaltungsdaten. Frei nutzbare Datensätze sollen in maschinenlesbaren Formaten veröffentlicht und mit verständlichen Metadaten versehen werden.

Nicht alle statistischen Daten können offen veröffentlicht werden. Einschränkungen ergeben sich insbesondere aus Datenschutz, Statistikgeheimnis, Urheberrechten oder vertraglichen Bedingungen.

Informationszentrum und Bibliothek

Das Bundesamt betreibt ein Informationszentrum und eine Fachbibliothek.

Die Bibliothek sammelt schweizerische und internationale Literatur über Statistik, Demografie, Wirtschaft, Gesellschaft und statistische Methoden. Sie bewahrt zudem historische Publikationen der Bundesstatistik auf.

Bedeutende statistische Produkte

Zu den bekannten Produkten des BFS gehören:

  • das Statistische Jahrbuch der Schweiz;
  • die Taschenstatistik der Schweiz;
  • der Landesindex der Konsumentenpreise;
  • die Bevölkerungsstatistik STATPOP;
  • die Statistik der Unternehmensstruktur;
  • die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung;
  • die Schweizerische Gesundheitsbefragung;
  • die Polizeiliche Kriminalstatistik;
  • die Arealstatistik;
  • die Beherbergungsstatistik;
  • die Sozialhilfestatistik;
  • die Szenarien zur Bevölkerungs- und Bildungsentwicklung;
  • das Indikatorensystem MONET 2030;
  • die City Statistics für schweizerische Städte;
  • der Statistische Atlas der Schweiz.

Landesindex der Konsumentenpreise

Der Landesindex der Konsumentenpreise misst die durchschnittliche Preisentwicklung der von privaten Haushalten konsumierten Waren und Dienstleistungen.

Er gehört zu den meistbeachteten Wirtschaftsindikatoren der Schweiz. Der Index wird unter anderem verwendet für:

  • die Beobachtung der Inflation;
  • wirtschaftspolitische Analysen;
  • Lohn- und Rentenanpassungen;
  • Mietzinsberechnungen;
  • Vertragsklauseln;
  • internationale Preisvergleiche.

Das BFS erhebt dafür regelmässig Preise in Geschäften, bei Dienstleistungsunternehmen und über digitale Quellen. Die Gewichtung des Warenkorbs wird periodisch an das Konsumverhalten der Haushalte angepasst.

Bevölkerungsszenarien

Das Bundesamt erstellt Szenarien zur möglichen künftigen Entwicklung der Bevölkerung.

Die Berechnungen beruhen auf unterschiedlichen Annahmen zu Geburtenhäufigkeit, Lebenserwartung und Migration. Sie sind keine exakten Vorhersagen, sondern zeigen mögliche Entwicklungspfade.

Bevölkerungsszenarien werden für die Planung von Sozialversicherungen, Schulen, Gesundheitsversorgung, Verkehr, Wohnraum und Infrastruktur genutzt.

Das BFS veröffentlicht auch Szenarien zur Entwicklung der Erwerbsbevölkerung und des Bildungssystems.

Datenwissenschaft und Datenbewirtschaftung

Seit 2021 hat das BFS zusätzlich zum statistischen Kerngeschäft verstärkte Aufgaben in der Datenbewirtschaftung und Datenwissenschaft des Bundes.[2]

Die Datenbewirtschaftung soll ermöglichen, Daten innerhalb der öffentlichen Verwaltung einheitlicher zu beschreiben, zu verwalten und mehrfach zu nutzen. Gemeinsame Standards sollen verhindern, dass identische Informationen wiederholt und in nicht kompatiblen Formen erhoben werden.

Datenwissenschaft verwendet statistische Verfahren, Informatik und maschinelles Lernen, um komplexe Daten auszuwerten. Das BFS unterstützt Bundesstellen bei geeigneten Projekten und bei der Entwicklung gemeinsamer Qualitäts- und Governance-Regeln.

Diese Tätigkeiten stehen in engem Zusammenhang mit der digitalen Transformation der Bundesverwaltung. Dabei müssen Transparenz, Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und fachliche Verantwortung gewährleistet bleiben.

Internationale Zusammenarbeit

Die Schweiz ist in die internationale statistische Zusammenarbeit eingebunden. Das BFS vertritt den Bund in zahlreichen Gremien und stimmt Methoden mit internationalen Partnern ab.

Zu den wichtigsten Partnerorganisationen gehören:

Zusammenarbeit mit Eurostat

Das bilaterale Statistikabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union trat 2007 in Kraft.

Es ermöglicht der Schweiz die Teilnahme an Teilen des Europäischen Statistischen Systems. Schweizer Daten werden dadurch nach gemeinsam vereinbarten Standards produziert und in europäische Vergleiche einbezogen.

Das Abkommen erleichtert den Austausch von Methoden, Daten und Fachwissen. Die Schweiz ist jedoch kein Mitglied der Europäischen Union und besitzt in deren Institutionen nicht dieselben Entscheidungsrechte wie ein Mitgliedstaat.

UNO-Statistikkommission

Der Direktor des BFS vertritt die Schweiz als oberster amtlicher Statistiker in internationalen Gremien.

Georges-Simon Ulrich wurde 2024 zum Vorsitzenden der Statistikkommission der Vereinten Nationen gewählt und 2025 für ein weiteres Jahr bestätigt.[6]

Die UNO-Statistikkommission ist das höchste globale Organ für internationale statistische Standards und die Koordination nationaler Statistiksysteme.

Geschichte

Vorgeschichte

Vor der Gründung des modernen Bundesstaats wurden statistische Erhebungen hauptsächlich von Kantonen, Gemeinden, Kirchen und privaten Gelehrten durchgeführt.

Die Daten waren uneinheitlich und nur eingeschränkt vergleichbar. Zählungen dienten unter anderem der Steuererhebung, militärischen Planung, Armenfürsorge und kirchlichen Verwaltung.

Der Tessiner Politiker und Statistiker Stefano Franscini setzte sich für eine gesamtschweizerische Statistik ein. Als Mitglied des ersten Bundesrats und Vorsteher des Departements des Innern organisierte er die eidgenössische Volkszählung von 1850.

Gründung von 1860

Am 21. Januar 1860 beschloss der Bundesrat die Einrichtung eines Eidgenössischen Statistischen Bureaus.

Die Gründung sollte statistische Aufgaben dauerhaft institutionalisieren. Zuvor waren die Arbeiten direkt innerhalb des Departements des Innern ausgeführt worden.

Zu den frühen Aufgaben gehörten die Volkszählung, Bevölkerungsbewegungen, Auswanderung, Landwirtschaft, Handel, Bildung, Armenwesen und öffentliche Finanzen.

1862 erschien die erste grosse Publikation des Amts mit den Ergebnissen der Volkszählung von 1860.

Gesetz von 1870

Das Bundesgesetz vom 23. Juli 1870 über die amtlichen statistischen Aufnahmen schuf die erste allgemeine gesetzliche Grundlage.

Es regelte die Mitwirkung der Kantone und ermöglichte regelmässige statistische Erhebungen. Das Gesetz blieb während mehr als 120 Jahren in Kraft.

Statistisches Jahrbuch

1891 erschien erstmals das Statistische Jahrbuch der Schweiz.

Es fasste wichtige Daten unterschiedlicher Themengebiete in einem Band zusammen und entwickelte sich zu einer zentralen Publikation der schweizerischen Statistik.

Neben Tabellen enthielten spätere Ausgaben erläuternde Texte, Karten, Grafiken und internationale Vergleiche.

Namensänderungen

Die Behörde trug im Verlauf ihrer Geschichte unterschiedliche Bezeichnungen.

Bezeichnungen der eidgenössischen Statistikbehörde
Zeitraum Bezeichnung
1860–1930 Eidgenössisches Statistisches Bureau
1930–1978 Eidgenössisches Statistisches Amt
seit 1. Januar 1979 Bundesamt für Statistik

Bundesstatistikgesetz von 1992

Das Bundesstatistikgesetz von 1992 modernisierte die rechtlichen Grundlagen grundlegend.

Es definierte Aufgaben, Zusammenarbeit, Datenschutz und Veröffentlichung neu. Besondere Bedeutung erhielten die fachliche Unabhängigkeit, der koordinierte Einsatz von Verwaltungsdaten und die Begrenzung der Belastung von Befragten.

Internet und digitale Angebote

1996 ging das BFS als eines der ersten grösseren Bundesämter mit einem umfassenden Informationsangebot ins Internet.

Digitale Datenbanken, elektronische Publikationen und interaktive Karten gewannen anschliessend rasch an Bedeutung. Gedruckte Jahrbücher und Tabellenbände wurden zunehmend durch digitale Angebote ergänzt oder ersetzt.

Umzug nach Neuenburg

1998 bezog das Bundesamt seinen neuen Hauptsitz in Neuenburg.

Der Umzug war Teil der Dezentralisierung der Bundesverwaltung. Zuvor befand sich das Amt hauptsächlich an der Schwarztorstrasse in Bern.

Neue Volkszählung

Seit 2010 wird die eidgenössische Volkszählung jährlich und überwiegend registergestützt durchgeführt.

Der Wechsel von der landesweiten Fragebogenerhebung zu einem kombinierten System aus Registern und Stichproben gehörte zu den grössten methodischen Veränderungen in der Geschichte des Amts.

Neue Datenaufgaben

2021 übertrug der Bundesrat dem BFS verstärkte Aufgaben in den Bereichen Datenbewirtschaftung und Datenwissenschaft.

Diese Erweiterung widerspiegelt die wachsende Bedeutung von Daten für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit.

Chronologie

Wichtige Meilensteine
Jahr Ereignis
1850 Erste eidgenössische Volkszählung unter Leitung von Stefano Franscini
1860 Gründung des Eidgenössischen Statistischen Bureaus
1862 Veröffentlichung der ersten grossen Publikation mit Ergebnissen der Volkszählung von 1860
1870 Erlass des ersten allgemeinen Bundesgesetzes über amtliche statistische Aufnahmen
1891 Erste Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs der Schweiz
1930 Umbenennung in Eidgenössisches Statistisches Amt
1979 Umbenennung in Bundesamt für Statistik
1992 Verabschiedung des modernen Bundesstatistikgesetzes
1996 Aufbau eines umfassenden Internetangebots
1998 Verlegung des Hauptsitzes von Bern nach Neuenburg
2007 Inkrafttreten des Statistikabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
2010 Einführung der jährlichen registergestützten Volkszählung
2021 Erweiterung des Auftrags um Datenbewirtschaftung und Datenwissenschaft
2024 Veröffentlichung der 10'000. statistischen Publikation des BFS
2024 Übernahme des Vorsitzes der UNO-Statistikkommission durch BFS-Direktor Georges-Simon Ulrich
2025 Inkraftsetzung einer vollständig überarbeiteten Bundesstatistikverordnung

Direktorinnen und Direktoren

Die Leitung des Amts wurde im Lauf seiner Geschichte von Statistikern, Medizinern, Ökonomen und Verwaltungsfachleuten wahrgenommen.

Zu den bekannten Direktoren gehören:

  • Johann Jakob Kummer;
  • Louis Guillaume;
  • Hermann Bächtold;
  • Carl Brüschweiler;
  • Francesco Kneschaurek;
  • Carlo Malaguerra;
  • Adelheid Bürgi-Schmelz;
  • Jürg Marti;
  • Georges-Simon Ulrich.

Louis Guillaume prägte das Amt von 1889 bis 1914 und begründete unter anderem das Statistische Jahrbuch. Carlo Malaguerra leitete das BFS während der Erarbeitung des Bundesstatistikgesetzes und der Vorbereitung des Umzugs nach Neuenburg.

Georges-Simon Ulrich trat sein Amt 2013 an.

Bedeutung für Politik und Gesellschaft

Statistische Daten beeinflussen zahlreiche politische und wirtschaftliche Entscheidungen.

Sie werden unter anderem verwendet für:

  • Berechnung des Finanzausgleichs;
  • Planung der Altersvorsorge;
  • Festlegung wirtschaftspolitischer Massnahmen;
  • Beobachtung von Inflation und Arbeitsmarkt;
  • Planung von Schulen, Spitälern und Verkehrsanlagen;
  • Beurteilung sozialer Ungleichheit;
  • Raum- und Umweltplanung;
  • epidemiologische und gesundheitspolitische Analysen;
  • wissenschaftliche Forschung;
  • internationale Vergleiche.

Die Statistik kann politische Entscheidungen vorbereiten und deren Auswirkungen messen. Sie entscheidet jedoch nicht selbst über politische Ziele.

Eine demokratische Öffentlichkeit ist darauf angewiesen, dass unterschiedliche Akteure auf dieselben nachvollziehbaren Grunddaten zugreifen können.

Herausforderungen

Digitalisierung

Die Digitalisierung eröffnet neue Datenquellen und schnellere Auswertungsmöglichkeiten. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Informationssicherheit, technische Standards und langfristige Archivierung.

Das BFS muss traditionelle Erhebungsmethoden mit Registerdaten, automatisierter Übermittlung und neuen digitalen Quellen verbinden.

Datenschutz

Die Verknüpfung umfangreicher Datenbestände kann detaillierte Analysen ermöglichen, erhöht aber auch das Risiko unerwünschter Rückschlüsse auf einzelne Personen und Unternehmen.

Das Amt muss daher den Informationsbedarf von Staat und Forschung mit dem Schutz der Privatsphäre in Einklang bringen.

Belastung der Befragten

Unternehmen und Haushalte kritisieren teilweise den Aufwand statistischer Erhebungen.

Das BFS versucht, die Belastung durch Registerdaten, Stichproben, elektronische Schnittstellen und die Koordination unterschiedlicher Erhebungen zu reduzieren.

Aktualität und Qualität

Politik und Medien verlangen zunehmend sehr aktuelle Daten. Gründliche Prüfung und methodische Qualität benötigen jedoch Zeit.

Bei schnell veröffentlichten Ergebnissen kann es sich deshalb um provisorische Angaben handeln, die später revidiert werden.

Vergleichbarkeit

Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung verändern sich. Neue Berufe, Familienformen, Technologien und Geschäftsmodelle müssen in statistischen Klassifikationen abgebildet werden.

Methodische Anpassungen können die Vergleichbarkeit mit früheren Jahren erschweren. Das BFS dokumentiert deshalb Reihenbrüche und berechnet Daten teilweise rückwirkend nach neuen Definitionen.

Vertrauen

Öffentliche Statistik ist auf das Vertrauen der Bevölkerung und der Unternehmen angewiesen.

Befragte müssen darauf vertrauen können, dass ihre Angaben geschützt und ausschliesslich für gesetzlich vorgesehene Zwecke verwendet werden. Nutzerinnen und Nutzer müssen nachvollziehen können, wie veröffentlichte Ergebnisse entstanden sind.

Bibliothek und historisches Archiv

Das BFS verfügt über eine umfangreiche Sammlung statistischer Publikationen.

Historische Volkszählungen, Jahrbücher, Kartenwerke und Tabellen dokumentieren die Entwicklung der Schweiz seit dem 19. Jahrhundert.

Ein Teil der älteren Bestände wurde digitalisiert. Historische Reihen ermöglichen Untersuchungen zur Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft, Bildung, Gesundheit, Sprache, Religion und Siedlung.

Die amtlichen Unterlagen des BFS werden nach den Regeln des Archivierungsgesetzes dem Schweizerischen Bundesarchiv angeboten.

Literatur

  • Bundesamt für Statistik: Statistik – 175 Jahre im Dienste des modernen Bundesstaates. Neuenburg 2024.
  • Bundesamt für Statistik: Jahresbericht. Neuenburg, jährlich.
  • Bundesamt für Statistik: Statistisches Mehrjahresprogramm des Bundes. Neuenburg.
  • Bundesamt für Statistik: Statistisches Jahrbuch der Schweiz. Zürich und Neuenburg, 1891–2019.
  • Bundesamt für Statistik: Taschenstatistik der Schweiz. Neuenburg, jährlich.
  • Carlo Malaguerra: Die öffentliche Statistik der Schweiz. Neuenburg.
  • Martin Schuler: Volkszählungen in der Schweiz vor 1850. Bundesamt für Statistik, Neuenburg.
  • Schweizerischer Bundesrat: Botschaft zum Bundesstatistikgesetz. Bern.
  • Schweizerisches Bundesarchiv: Unterlagen des Bundesamtes für Statistik. Bern.

Siehe auch

Einzelnachweise