Bezirke des Kantons Zürich

Aus Helvetia Wiki – Die Enzyklopädie der Schweiz
Bezirke des Kantons Zürich
Bezirke des Kantons Zürich
Gliederung des Kantons Zürich in zwölf Bezirke
Staat Schweiz
Kanton Zürich
Anzahl Bezirke 12
Politische Gemeinden 160
Erste Bezirkseinteilung 1803
Heutige Gliederung seit 1989
Bezirksbehörden Bezirksrat und Statthalteramt
Gerichtliche Ebene zwölf Bezirksgerichte

Der Kanton Zürich ist in zwölf Bezirke gegliedert. Sie bilden eine Verwaltungsebene zwischen dem Kanton und den 160 politischen Gemeinden. Die Bezirke dienen insbesondere der dezentralen kantonalen Verwaltung, der Aufsicht über die Gemeinden, dem verwaltungsinternen Rechtsschutz und der Organisation der erstinstanzlichen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.

Die zwölf Bezirke heissen Affoltern, Andelfingen, Bülach, Dielsdorf, Dietikon, Hinwil, Horgen, Meilen, Pfäffikon, Uster, Winterthur und Zürich.[1]

Die Bezirke unterscheiden sich stark hinsichtlich Fläche, Bevölkerungszahl, Siedlungsstruktur und wirtschaftlicher Prägung. Der Bezirk Zürich besteht ausschliesslich aus der Stadt Zürich und ist vollständig urbanisiert. Demgegenüber besitzen die Bezirke Andelfingen, Affoltern, Dielsdorf und Teile der Bezirke Pfäffikon, Hinwil und Winterthur einen ausgeprägt ländlichen Charakter. Die Bezirke Horgen und Meilen umfassen die dicht besiedelten Gemeinden am Zürichsee, während Bülach und Dietikon zu den am stärksten wachsenden Agglomerationsräumen des Kantons gehören.

Übersicht

Die Zahl der politischen Gemeinden entspricht dem Gemeindestand von 2026. Insgesamt umfassen die zwölf Bezirke 160 politische Gemeinden.[2]

Bezirke des Kantons Zürich
Bezirk BFS-Nummer Hauptort Politische Gemeinden Landschaftliche und funktionale Zuordnung
Affoltern 0101 Affoltern am Albis 14 Knonaueramt, auch Säuliamt genannt
Andelfingen 0102 Andelfingen 20 Zürcher Weinland
Bülach 0103 Bülach 22 Zürcher Unterland, Flughafenregion und unteres Glattal
Dielsdorf 0104 Dielsdorf 22 Zürcher Unterland, Furttal und Wehntal
Dietikon 0111 Dietikon 11 Limmattal
Hinwil 0105 Hinwil 11 südöstliches Zürcher Oberland
Horgen 0106 Horgen 9 linkes Zürichseeufer und Zimmerberg
Meilen 0107 Meilen 11 rechtes Zürichseeufer und Pfannenstiel
Pfäffikon 0108 Pfäffikon 10 nordwestliches Zürcher Oberland
Uster 0109 Uster 10 oberes Glattal, Greifenseegebiet
Winterthur 0110 Winterthur 19 Region Winterthur, Eulachtal und Tösstal
Zürich 0112 Zürich 1 Stadt Zürich
Gesamt 160

Der Hauptort eines Bezirks ist in der Regel Sitz des Bezirksgerichts, des Statthalteramts und der Bezirksratskanzlei. Der Bezirkshauptort muss jedoch nicht die grösste Gemeinde des Bezirks sein. So ist beispielsweise Feuerthalen bevölkerungsreicher als der Hauptort Andelfingen, und Regensdorf besitzt deutlich mehr Einwohnerinnen und Einwohner als der Hauptort Dielsdorf.

Stellung im Staatsaufbau

Die Bezirke sind keine politischen Gemeinden und verfügen nicht über dieselbe kommunale Autonomie wie Städte und Gemeinden. Sie besitzen insbesondere kein eigenes allgemein zuständiges Parlament. Ihre Organisation und Aufgaben werden durch das kantonale Recht bestimmt.

Als dezentrale Verwaltungseinheiten ermöglichen sie es dem Kanton, bestimmte Aufsichts-, Rechtsmittel- und Vollzugsaufgaben regional wahrzunehmen. Die Bezirksgrenzen bilden zugleich die Zuständigkeitsgebiete der Bezirksräte, Statthalterämter und Bezirksgerichte.

Die Behörden auf Bezirksebene werden teilweise direkt durch die Stimmberechtigten des jeweiligen Bezirks gewählt. Dadurch verbinden die Bezirke Elemente der dezentralen Kantonsverwaltung mit einer demokratisch legitimierten regionalen Behördenorganisation.

Bezirksbehörden

Bezirksrat

Jeder Bezirk verfügt über einen Bezirksrat. Dieser übt vor allem die Aufsicht über die politischen Gemeinden, Schulgemeinden, Zweckverbände und weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften aus. Er prüft unter anderem, ob die kommunalen Behörden das übergeordnete Recht einhalten und ihre Aufgaben ordnungsgemäss erfüllen.

Der Bezirksrat entscheidet ausserdem über zahlreiche Rechtsmittel gegen Anordnungen kommunaler Behörden. Dazu gehören je nach Rechtsgebiet Rekurse in Gemeinde-, Sozialhilfe-, Personal-, Schul- und Aufsichtssachen. Besondere gesetzliche Bestimmungen können eine andere Rechtsmittelinstanz vorsehen.[3]

Den Vorsitz im Bezirksrat führt die Statthalterin oder der Statthalter. In den Bezirken Zürich und Winterthur gehören dem Rat zusätzlich vier gewählte Mitglieder an. In den übrigen Bezirken werden neben der Statthalterin oder dem Statthalter jeweils zwei weitere Mitglieder gewählt. Jeder Bezirk verfügt zudem über zwei Ersatzmitglieder.[4]

Die Bezirksratskanzlei unterstützt den Bezirksrat bei der Vorbereitung und Durchführung seiner Verfahren. Sie führt die Geschäftskontrolle, verwaltet die Akten und ist Anlaufstelle für Parteien, Gemeinden und andere Behörden.

Statthalteramt

Das Statthalteramt wird von der gewählten Statthalterin oder dem gewählten Statthalter geleitet. Diese Person ist gleichzeitig Präsidentin beziehungsweise Präsident des Bezirksrates.

Zu den Aufgaben des Statthalteramts gehören insbesondere bestimmte Aufsichts- und Rechtsmittelverfahren in den Bereichen Ortspolizei, Feuerwehr und kommunales Strassenwesen. Das Statthalteramt ist zudem für Teile des Übertretungsstrafrechts zuständig und kann in gesetzlich bestimmten Fällen Strafbefehle oder andere Verfügungen erlassen.

Die Statthalterämter erfüllen ausserdem verschiedene Aufgaben beim Vollzug kantonaler und eidgenössischer Vorschriften. Ihr genauer Zuständigkeitsbereich ergibt sich aus dem Bezirksverwaltungsgesetz und aus zahlreichen Spezialgesetzen.[5]

Bezirksgerichte

In jedem der zwölf Bezirke besteht ein Bezirksgericht. Die Bezirksgerichte bilden die erste kantonale Gerichtsinstanz für einen grossen Teil der Zivil- und Strafverfahren.

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem ordentliche und vereinfachte Zivilverfahren, Strafverfahren, familienrechtliche Angelegenheiten, erbrechtliche Verfahren, arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie Miet- und Pachtsachen. Je nach Verfahrensart entscheidet das Gesamtgericht, eine Abteilung oder ein Einzelgericht.

Den Bezirksgerichten sind besondere Gerichte und Schlichtungsbehörden angegliedert. Dazu zählen namentlich Arbeitsgerichte, Mietgerichte sowie paritätisch zusammengesetzte Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen. Die genaue Organisation unterscheidet sich entsprechend der Grösse und Geschäftslast des jeweiligen Bezirksgerichts.[6]

Die Bezirksgerichte gehören zur unabhängigen Justiz. Sie sind organisatorisch von Bezirksrat und Statthalteramt getrennt, obwohl ihre örtliche Zuständigkeit grundsätzlich auf demselben Bezirksgebiet beruht.

Geschichte

Landvogteien und Helvetische Republik

Vor dem Ende des Ancien Régime war das Gebiet des heutigen Kantons Zürich in Landvogteien, Obervogteien, städtische Herrschaften und weitere Rechtsgebiete gegliedert. Diese historischen Verwaltungseinheiten besassen sehr unterschiedliche Grenzen und Zuständigkeiten. Sie waren eng mit der Herrschaft der Stadt Zürich über ihre Landschaft verbunden.

Mit der Helvetischen Republik von 1798 wurden die alten Herrschaftsstrukturen aufgehoben. Die neue zentralistische Staatsordnung gliederte die Kantone in Distrikte. Diese Einteilung war jedoch nur von kurzer Dauer und wurde während der politischen Umbrüche der folgenden Jahre mehrfach verändert.

Mediationszeit

Die Mediationsakte von 1803 stellte die Eigenständigkeit der Kantone weitgehend wieder her und schuf im Kanton Zürich erstmals eine kantonale Verwaltung, die institutionell von den Behörden der Stadt Zürich getrennt war.

An die Stelle der früheren Landvogteien traten fünf Bezirke. Diese ersten Bezirke waren wesentlich grösser als die heutigen Verwaltungseinheiten. Sie dienten dem Vollzug der kantonalen Gesetze und bildeten eine regionale Zwischenebene zwischen der Kantonsregierung und den Gemeinden.[1]

Oberämter und Bezirke

Die Restaurationsverfassung von 1814 teilte den Kanton in elf Oberämter. An ihrer Spitze standen Oberamtmänner, welche die Regierung in den Regionen vertraten.

Mit der liberalen Kantonsverfassung von 1831 wurden die Oberämter in Bezirke umbenannt. Die Bezeichnung «Bezirk» blieb seither bestehen. Gleichzeitig wurden die Bezirksbehörden stärker in den liberal-demokratischen Staatsaufbau eingebunden.

Die Aufgaben und die demokratische Legitimation der Bezirksorgane entwickelten sich im 19. und 20. Jahrhundert weiter. Während die Bezirke zunächst vor allem dem staatlichen Vollzug dienten, gewannen die Gemeindeaufsicht und der verwaltungsinterne Rechtsschutz zunehmend an Bedeutung.

Bildung des Bezirks Dietikon

Bis in die 1980er-Jahre umfasste der Bezirk Zürich neben der Stadt Zürich auch die Gemeinden des zürcherischen Limmattals. Durch das starke Wachstum der Agglomeration war der Bezirk Zürich erheblich grösser und bevölkerungsreicher geworden als die übrigen Bezirke.

Im Zuge einer Neuordnung wechselte die Gemeinde Zollikon vom Bezirk Zürich zum Bezirk Meilen. Die elf Limmattaler Gemeinden Aesch, Birmensdorf, Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil an der Limmat, Schlieren, Uitikon, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen wurden 1989 zum neuen Bezirk Dietikon zusammengefasst.

Der Bezirk Zürich wurde dadurch auf das Gebiet der Stadt Zürich beschränkt. Seit dieser Reform besteht der Kanton aus den heutigen zwölf Bezirken.[1]

Die zwölf Bezirke

Bezirk Affoltern

Der Bezirk Affoltern liegt im Südwesten des Kantons zwischen dem Albis und der Grenze zum Kanton Zug sowie zum Kanton Aargau. Er ist weitgehend mit dem Knonaueramt identisch, das im Volksmund auch Säuliamt genannt wird.

Der Bezirk umfasst 14 Gemeinden. Hauptort ist Affoltern am Albis. Die Region war lange stark landwirtschaftlich geprägt, entwickelte sich jedoch durch die Nähe zu Zürich, Zug und Luzern zunehmend zu einem Wohn- und Pendlergebiet. Mit dem Ausbau der Autobahn A4 wurde die verkehrliche Anbindung deutlich verbessert.

Bezirk Andelfingen

Der Bezirk Andelfingen umfasst den grössten Teil des Zürcher Weinlandes und bildet den nördlichsten Bezirk des Kantons. Er grenzt an die Kantone Schaffhausen und Thurgau sowie stellenweise an Deutschland.

Die Landschaft wird von Rhein, Thur, Rebbergen, Ackerflächen und historischen Dörfern geprägt. Zu den bedeutenden Natur- und Kulturstätten gehören der Rheinfall, die Thurauen und das Kloster Rheinau. Der Bezirk besitzt 20 politische Gemeinden und ist der am dünnsten besiedelte Bezirk des Kantons.

Bezirk Bülach

Der Bezirk Bülach erstreckt sich vom nördlichen Stadtrand Zürichs bis zur deutschen Grenze. Zu ihm gehören das untere Glattal, die Flughafenregion, das Rafzerfeld und Teile des Zürcher Unterlandes.

Der Flughafen Zürich liegt überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinden Kloten, Opfikon, Rümlang, Oberglatt und Winkel. Er prägt Wirtschaft, Verkehr und Siedlungsentwicklung des Bezirks. Mit 22 politischen Gemeinden gehört Bülach zusammen mit Dielsdorf zu den beiden Bezirken mit der grössten Gemeindezahl.

Bezirk Dielsdorf

Der Bezirk Dielsdorf liegt im Nordwesten des Kantons und umfasst Teile des Zürcher Unterlandes, des Furttals und des Wehntals. Er grenzt an den Kanton Aargau und reicht im Osten bis in die Nähe des Flughafens Zürich.

Zu den grösseren Gemeinden gehören Regensdorf, Niederhasli und Rümlang. Trotz der starken Siedlungsentwicklung sind weite Teile des Bezirks von Landwirtschaft, Waldgebieten und historischen Dorfkernen geprägt. Der Bezirk besteht aus 22 politischen Gemeinden.

Bezirk Dietikon

Der Bezirk Dietikon umfasst den zürcherischen Teil des Limmattals. Er entstand 1989 durch die Abtrennung von elf Gemeinden vom damaligen Bezirk Zürich.

Die Region gehört zu den am dichtesten besiedelten und verkehrlich am stärksten belasteten Räumen des Kantons. Die Städte Dietikon und Schlieren bilden wichtige Arbeits-, Wohn- und Versorgungszentren. Das Limmattal ist eng mit der Stadt Zürich und dem angrenzenden Kanton Aargau verflochten.

Bezirk Hinwil

Der Bezirk Hinwil liegt im Südosten des Kantons und bildet einen wesentlichen Teil des Zürcher Oberlandes. Er reicht von den dicht besiedelten Gebieten um Rüti und Wetzikon bis zu den voralpinen Höhen des Tössberglandes.

Die Landschaft wird von Hügeln, Wäldern, Moorgebieten und landwirtschaftlich genutzten Tälern geprägt. Wetzikon ist die grösste Stadt und das wirtschaftliche Zentrum des Bezirks, während Hinwil als Hauptort die Bezirksbehörden beherbergt.

Bezirk Horgen

Der Bezirk Horgen umfasst das linke Ufer des Zürichsees und grosse Teile des Zimmerbergs. Er reicht von Kilchberg an der Grenze zur Stadt Zürich bis nach Wädenswil an der Grenze zum Kanton Schwyz.

Die Gemeinden am See sind dicht besiedelt und wirtschaftlich stark mit Zürich verbunden. Die höher gelegenen Gebiete auf dem Zimmerberg und im Sihltal besitzen dagegen einen teilweise ländlichen Charakter. Der Bezirk umfasst seit verschiedenen Gemeindefusionen neun politische Gemeinden.

Bezirk Meilen

Der Bezirk Meilen erstreckt sich entlang des rechten Zürichseeufers vom Stadtrand Zürichs bis zur Grenze zum Kanton St. Gallen. Die Gemeinden liegen zwischen dem See und dem Höhenzug des Pfannenstiels.

Die Region gehört zu den wohlhabendsten und begehrtesten Wohngebieten der Schweiz. Neben dicht besiedelten Uferzonen besitzt sie ausgedehnte Waldgebiete, Rebberge und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Zum Bezirk gehören elf politische Gemeinden.

Bezirk Pfäffikon

Der Bezirk Pfäffikon liegt zwischen dem Zürcher Oberland, dem Winterthurer Raum und dem Glattal. Sein landschaftliches Zentrum bildet der Pfäffikersee, der von bedeutenden Moor- und Naturschutzgebieten umgeben ist.

Die Gemeinden Illnau-Effretikon und Volketswil sind stark urbanisiert und Teil der Zürcher Agglomeration. Andere Gebiete, insbesondere um Bauma, Hittnau und Sternenberg, sind ländlich und voralpin geprägt. Der Bezirk umfasst zehn Gemeinden.

Bezirk Uster

Der Bezirk Uster liegt östlich der Stadt Zürich im oberen Glattal. Er umfasst das Gebiet um den Greifensee sowie die rasch gewachsenen Städte Uster und Dübendorf.

Die Nähe zur Stadt Zürich, die gute Erschliessung durch die S-Bahn und die zahlreichen Arbeitsplätze im Glattal führten seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einem starken Bevölkerungswachstum. Gleichzeitig bilden der Greifensee und seine Umgebung einen bedeutenden Natur- und Erholungsraum.

Bezirk Winterthur

Der Bezirk Winterthur umfasst die Stadt Winterthur und ihr ländliches Umland. Er erstreckt sich vom nördlichen Kantonsgebiet über das Eulachtal bis in das Tösstal und an den Rand des Zürcher Oberlandes.

Winterthur ist das wirtschaftliche, kulturelle, verkehrliche und administrative Zentrum des Bezirks. Die übrigen 18 Gemeinden reichen von stark wachsenden Agglomerationsgemeinden bis zu kleinen ländlichen Ortschaften. Gemessen an seiner Fläche ist Winterthur der grösste Bezirk des Kantons.

Bezirk Zürich

Der Bezirk Zürich besteht seit der Reform von 1989 ausschliesslich aus der politischen Gemeinde Zürich. Bezirks- und Gemeindegebiet sind deshalb deckungsgleich.

Der Bezirk darf nicht mit den zwölf Stadtkreisen der Stadt Zürich verwechselt werden. Die Stadtkreise sind innerstädtische Verwaltungseinheiten, während der Bezirk Zürich eine kantonale Verwaltungs- und Gerichtsregion bildet.

Als bevölkerungsreichster Bezirk beherbergt Zürich das grösste Bezirksgericht des Kantons. Aufgrund der hohen Geschäftslast besitzen Bezirksrat, Statthalteramt und Bezirksgericht eine umfangreichere Organisation als die entsprechenden Behörden der kleineren Bezirke.

Unterschiede zwischen den Bezirken

Bevölkerung und Siedlungsdichte

Die Bevölkerungsverteilung ist sehr ungleich. Der Bezirk Zürich weist mit Abstand die höchste Siedlungs- und Bevölkerungsdichte auf. Hohe Dichten bestehen auch in den Bezirken Dietikon, Horgen, Meilen, Uster und Bülach.

Der Bezirk Andelfingen ist am dünnsten besiedelt. Auch Teile der Bezirke Affoltern, Dielsdorf, Pfäffikon, Hinwil und Winterthur besitzen eine ländliche Siedlungsstruktur mit kleineren Dörfern, Weilern und grossen Landwirtschaftsflächen.

Die Bevölkerungsentwicklung wird vor allem durch die Nähe zu Arbeitsplätzen, die Verkehrsanbindung, die Verfügbarkeit von Bauland und die landschaftliche Attraktivität beeinflusst. Besonders stark wuchsen in den vergangenen Jahrzehnten das Glattal, das Limmattal, die Flughafenregion und die Gemeinden rund um Winterthur.

Wirtschaft

Die Stadt Zürich ist das wichtigste Finanz-, Dienstleistungs- und Bildungszentrum des Kantons. Winterthur bildet einen zweiten grossen Wirtschaftsraum mit Industrie, Dienstleistungen, Gesundheitswesen und Hochschulen.

Der Bezirk Bülach wird stark durch den Flughafen und die mit ihm verbundenen Unternehmen geprägt. Im Bezirk Uster konzentrieren sich Technologie-, Forschungs- und Dienstleistungsbetriebe. Die Bezirke Dietikon, Dielsdorf und Horgen besitzen bedeutende Gewerbe-, Logistik- und Dienstleistungsstandorte.

Landwirtschaft und Weinbau spielen insbesondere in den Bezirken Andelfingen, Dielsdorf, Bülach, Affoltern, Winterthur, Pfäffikon und Hinwil eine wichtige Rolle. In den Bezirken Meilen und Horgen verbinden sich hoch verdichtete Wohngebiete mit Landwirtschaft, Rebbau und Naherholungsräumen.

Verkehr

Die Verkehrsnetze des Kantons verlaufen häufig über mehrere Bezirke. Zürich und Winterthur bilden die wichtigsten Eisenbahnknoten. Die Autobahnen A1, A3, A4, A15 und A51 verbinden die verschiedenen Regionen miteinander und mit den Nachbarkantonen.

Die Grenzen der Tarifzonen des Zürcher Verkehrsverbunds stimmen nicht mit den Bezirksgrenzen überein. Auch Agglomerationen, Arbeitsmarktregionen und Verkehrsplanungsräume überschreiten häufig die administrativen Bezirksgrenzen.

Gemeindefusionen und Grenzänderungen

Die Anzahl der Bezirke ist seit 1989 unverändert. Die Zahl der politischen Gemeinden ist dagegen durch Gemeindefusionen zurückgegangen. Da jede politische Gemeinde vollständig einem Bezirk angehört, verändern Fusionen innerhalb desselben Bezirks dessen Gemeindezahl, nicht aber seine äussere Grenze.

Zu den jüngeren Zusammenschlüssen gehören die Eingemeindung von Hirzel nach Horgen, die Fusion von Elgg und Hofstetten, die Bildung der Gemeinde Stammheim aus Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen sowie die Zusammenschlüsse von Wädenswil mit Hütten und Schönenberg und von Andelfingen mit Adlikon und Humlikon.

Bezirksgrenzen können sich auch durch kleinere Gebietsänderungen zwischen Gemeinden verschieben. Ein Beispiel ist der Wechsel des Weilers Obere Hueb von Buch am Irchel im Bezirk Andelfingen zur Gemeinde Neftenbach im Bezirk Winterthur im Jahr 2013.

Abgrenzung zu anderen Gebietseinteilungen

Die zwölf Bezirke sind nicht mit allen anderen räumlichen Gliederungen des Kantons deckungsgleich.

Die Stadt Zürich ist intern in zwölf Stadtkreise und zahlreiche Quartiere gegliedert. Diese Stadtkreise sind keine kantonalen Bezirke. Ebenso besitzt die Stadt Winterthur eigene Stadtkreise, die lediglich der innerstädtischen Gliederung dienen.

Für die Wahl des Kantonsrates bestehen 18 Wahlkreise. Diese orientieren sich teilweise an den Bezirken, stimmen jedoch nicht vollständig mit ihnen überein. Insbesondere die bevölkerungsreichen Städte Zürich und Winterthur werden für Kantonsratswahlen in mehrere Wahlkreise unterteilt.[2]

Daneben bestehen Planungsregionen, Agglomerationen, statistische Regionen, Schulkreise, Notariatskreise, Polizeiregionen, Sozialregionen und Verkehrsgebiete. Ihre Grenzen richten sich nach den jeweiligen fachlichen Aufgaben und können mehrere Bezirke oder nur Teile eines Bezirks umfassen.

Bedeutung

Die Bezirke gewährleisten eine regionale Präsenz des Kantons und erleichtern den Zugang zu Behörden und Gerichten. Besonders für kleinere Gemeinden sind Bezirksrat und Statthalteramt wichtige Aufsichts-, Beratungs- und Rechtsmittelinstanzen.

Gleichzeitig spiegeln die zwölf Bezirke die historische und geografische Vielfalt des Kantons wider. Bezeichnungen wie Zürcher Weinland, Knonaueramt, Limmattal, Zürcher Oberland, Zimmerberg oder Pfannenstiel besitzen zwar keine überall verbindliche verwaltungsrechtliche Bedeutung, sind aber eng mit den jeweiligen Bezirken und ihrer regionalen Identität verbunden.

Trotz der wachsenden funktionalen Verflechtung der Zürcher Regionen haben die Bezirke ihre Bedeutung für Verwaltung, Justiz, Statistik und politische Organisation bewahrt.

Siehe auch

Literatur

  • Walter Drack, Hans Kläui: Der Kanton Zürich in Geschichte und Gegenwart. Zürich 1985.
  • Paul Kläui, Eduard Imhof: Atlas zur Geschichte des Kantons Zürich. Zweite Auflage, Zürich 1951.
  • Staatsarchiv des Kantons Zürich: Kleine Zürcher Verfassungsgeschichte 1218–2000. Zürich 2000.
  • Statistisches Jahrbuch des Kantons Zürich. Statistisches Amt des Kantons Zürich, Zürich.

Einzelnachweise