Zürcher Verkehrsverbund

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Zürcher Verkehrsverbund
Abkürzung ZVV
Rechtsform unselbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts
Gründung 1990
Betriebsaufnahme 27. Mai 1990
Sitz Zürich
Zuständigkeit öffentlicher Verkehr im Kanton Zürich und auf angrenzenden Linienabschnitten
Verbundgebiet 1'839 km²
Erschlossene Gemeinden 174, davon 160 im Kanton Zürich und 14 ausserkantonal
Bevölkerung im Verbundgebiet rund 1,71 Mio.
Haltestellen 2'709
Netzlänge 5'189 km
Fahrgäste 687 Mio.
Bezugsjahr 2025
Verkehrsmittel S-Bahn, Regionalbahn, Tram, Stadtbahn, Trolleybus, Autobus, Schiff, Standseilbahn und Luftseilbahn
Marktverantwortliche Verkehrsunternehmen acht
Präsidentin des Verkehrsrates Carmen Walker Späh
Direktor Dominik Brühwiler
Website zvv.ch

Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) ist der Verkehrsverbund für den öffentlichen Personenverkehr im Kanton Zürich. Er plant, koordiniert, finanziert und vermarktet das Angebot von S-Bahnen, Regionalbahnen, Trams, Stadtbahnen, Bussen, Schiffen und Bergbahnen. Der ZVV besitzt keine eigenen Fahrzeuge und führt selbst keine Verkehrsleistungen aus. Der Betrieb erfolgt durch die im Verbund zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen.

Der ZVV nahm am 27. Mai 1990 gleichzeitig mit der Zürcher S-Bahn seinen vollständigen Betrieb auf. Er gilt als erster umfassender Verkehrsverbund der Schweiz. Sein Grundgedanke besteht darin, die verschiedenen öffentlichen Verkehrsmittel und Verkehrsunternehmen als ein einheitliches Gesamtsystem anzubieten. Fahrgäste können mit einem Verbundfahrausweis innerhalb der gelösten Tarifzonen grundsätzlich alle beteiligten Verkehrsmittel benutzen.

Das Verbundgebiet umfasst den gesamten Kanton Zürich sowie einzelne angrenzende Gebiete in Nachbarkantonen. 2025 erstreckte es sich über 1'839 Quadratkilometer und erschloss 174 politische Gemeinden. Rund 1,71 Millionen Menschen lebten im Verbundgebiet. Die 34 im Geschäftsbericht 2025 erfassten Verkehrsunternehmen beförderten insgesamt 687 Millionen Fahrgäste.[1]

Der ZVV ist der grösste Verkehrsverbund der Schweiz. Seine organisatorische Besonderheit besteht in der Trennung zwischen strategischer Verantwortung und operativem Betrieb. Der Verbund bestimmt unter anderem Angebot, Tarif, Finanzierung, Vermarktung und Qualitätsanforderungen, während die einzelnen Verkehrsunternehmen Züge, Trams, Busse, Schiffe und Bergbahnen betreiben.

Aufgaben

Die gesetzliche Aufgabe des ZVV besteht darin, ein koordiniertes, nach wirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtetes und frei benutzbares öffentliches Verkehrsangebot mit einheitlicher Tarifstruktur bereitzustellen.

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • strategische Planung des öffentlichen Verkehrs;
  • Festlegung und Koordination des Verkehrsangebots;
  • Abstimmung von Fahrplänen und Anschlüssen;
  • Finanzierung der bestellten Verkehrsleistungen;
  • Festlegung des Verbundtarifs und des Fahrausweissortiments;
  • Verteilung der Einnahmen auf die beteiligten Verkehrsunternehmen;
  • Vermarktung des öffentlichen Verkehrs;
  • Kundeninformation und digitale Reiseplanung;
  • Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards;
  • Planung kantonal mitfinanzierter Verkehrsinfrastruktur;
  • Koordination mit Gemeinden, Nachbarkantonen und dem Bund;
  • Förderung eines möglichst hindernisfreien öffentlichen Verkehrs.

Der ZVV bestellt die Verkehrsleistungen bei den Transportunternehmen. Die dazu abgeschlossenen Transportverträge regeln unter anderem Liniennetze, Betriebszeiten, Taktfolgen, Haltestellen, Fahrzeuge, Platzangebot und finanzielle Entschädigungen.

Rechtliche Stellung

Die rechtliche Grundlage bildet das kantonale Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr vom 6. März 1988.

Der ZVV ist eine unselbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts. Er besitzt somit keine vollständige institutionelle Selbständigkeit, ist jedoch partei- und prozessfähig.

Der Verbund steht unter der Aufsicht des Zürcher Regierungsrates. Seine Direktion ist administrativ der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich angegliedert.

Weitere wichtige Grundlagen sind:

  • die Angebotsverordnung;
  • die Fahrplanverfahrensverordnung;
  • das Geschäftsreglement des Verkehrsverbundes;
  • die Kostenverteiler-Verordnung;
  • das eidgenössische Personenbeförderungsgesetz;
  • der ZVV-Verbundtarif;
  • die Vorschriften des nationalen direkten Verkehrs.

Das Verbundgebiet erstreckt sich grundsätzlich über den Kanton Zürich. Es kann über die Kantonsgrenze hinausreichen, wenn die betreffenden Gemeinwesen oder Transportunternehmen die Kosten der ausserkantonalen Linienabschnitte übernehmen.[2]

Geschichte

Öffentlicher Verkehr vor dem Verbund

Vor der Gründung des ZVV besassen die einzelnen Verkehrsunternehmen weitgehend eigene Tarife, Fahrpläne, Verkaufsstellen und Zuständigkeitsgebiete.

Die Schweizerischen Bundesbahnen, die Verkehrsbetriebe Zürich, die regionalen Bahn- und Busunternehmen sowie die Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft arbeiteten zwar bereits zusammen, bildeten jedoch noch kein vollständig integriertes Verkehrssystem.

Fahrgäste benötigten für zusammenhängende Reisen teilweise mehrere Fahrausweise. Die Anschlüsse zwischen Bahn, Tram und Bus waren nicht überall systematisch koordiniert.

Mit dem starken Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum im Grossraum Zürich nahm der Pendlerverkehr nach dem Zweiten Weltkrieg rasch zu. Der motorisierte Individualverkehr verursachte zunehmende Verkehrs- und Umweltprobleme.

U- und S-Bahn-Projekt

In den 1960er und frühen 1970er Jahren wurde eine kombinierte U- und S-Bahn für den Raum Zürich geplant.

Das Projekt sah eine innerstädtische U-Bahn und ein daran anschliessendes regionales S-Bahn-Netz vor. In der kantonalen Volksabstimmung von 1973 wurde die Finanzierung jedoch abgelehnt.

Nach dem Scheitern des Projekts wurde eine kostengünstigere Lösung mit einer reinen S-Bahn entwickelt. Sie sollte vorhandene Eisenbahnstrecken nutzen und durch neue innerstädtische Tunnel miteinander verbinden.

1981 stimmte die Zürcher Bevölkerung dem Bau der S-Bahn mit deutlicher Mehrheit zu.

Gesetzliche Grundlage

Die Planung der S-Bahn machte eine umfassende Neuorganisation des öffentlichen Verkehrs notwendig.

Die neue Bahn sollte nicht isoliert betrieben werden, sondern mit den bestehenden Tram- und Busnetzen ein abgestimmtes Gesamtsystem bilden.

Am 6. März 1988 genehmigten die Stimmberechtigten das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr. Es schuf die rechtliche Grundlage für den Zürcher Verkehrsverbund und dessen Finanzierung.

Betriebsaufnahme 1990

Am 27. Mai 1990 wurden die Zürcher S-Bahn und der Zürcher Verkehrsverbund gleichzeitig in Betrieb genommen.

Zum Kernstück der S-Bahn gehörten:

  • der unterirdische Bahnhof Museumstrasse im Zürcher Hauptbahnhof;
  • der Hirschengrabentunnel;
  • der Zürichbergtunnel;
  • der erneuerte Bahnhof Zürich Stadelhofen;
  • der neue Bahnhof Stettbach;
  • die Verlängerung der Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn zum Hauptbahnhof.

Der Kanton Zürich investierte rund 700 Millionen Franken in das damalige S-Bahn-Projekt.

Mit der Betriebsaufnahme wurden die Tarife der beteiligten Unternehmen vereinheitlicht. Ein einziger Fahrausweis berechtigte fortan zur Benutzung verschiedener Verkehrsmittel innerhalb der gelösten Zonen.

Das neue System vereinfachte das Umsteigen und machte zusammenhängende Reiseketten leichter verständlich.[3]

Ausbau der S-Bahn

Die Nachfrage übertraf auf verschiedenen Strecken bald die ursprünglichen Erwartungen.

Das Angebot wurde in mehreren Teilergänzungen ausgebaut. Neue Linien, zusätzliche Züge, längere Kompositionen und verdichtete Takte verbesserten die Erschliessung des Kantons.

Ein wichtiger Entwicklungsschritt war die Durchmesserlinie Altstetten–Zürich HB–Oerlikon. Der unterirdische Bahnhof Löwenstrasse wurde 2014 eröffnet. Seit der vollständigen Inbetriebnahme der Durchmesserlinie im Dezember 2015 können zahlreiche Züge den Hauptbahnhof ohne Fahrtrichtungswechsel durchqueren.

Die neue Verbindung erhöhte die Leistungsfähigkeit des Zürcher Hauptbahnhofs und ermöglichte weitere Angebotsverbesserungen im regionalen und überregionalen Bahnverkehr.

Ausbau von Tram und Stadtbahn

Parallel zur S-Bahn wurden die städtischen und regionalen Netze ausgebaut.

Ende 2010 wurde die Glattalbahn vollständig in Betrieb genommen. Sie verbindet Zürich Nord, den Flughafen und mehrere Gemeinden des mittleren Glattals.

2011 erreichte das Zürcher Tramnetz den Bahnhof Altstetten. Seit 2017 verbindet eine Tramlinie den Bahnhof Hardbrücke mit dem städtischen Netz.

Die 2022 vollständig eröffnete Limmattalbahn erschliesst den Entwicklungsraum zwischen Zürich Altstetten und Killwangen-Spreitenbach.

Diese Stadtbahnprojekte ergänzen die S-Bahn und verbinden neue Wohn- und Arbeitsplatzgebiete mit den regionalen Bahnknoten.

Nachtnetz

2002 führte der ZVV ein kantonsweites Nachtnetz ein.

Nacht-S-Bahnen und Nachtbusse verkehren in den Nächten von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag sowie an bestimmten Feiertagen und Spezialanlässen.

Das Angebot wurde mehrfach erweitert. Seit 2021 ist kein besonderer Nachtzuschlag mehr erforderlich; ein gültiger Fahrausweis für die benutzten Zonen genügt.

Die Länge des Nachtnetzes betrug 2025 rund 1'346 Kilometer.[4]

Digitalisierung

Der Vertrieb verlagerte sich zunehmend von bedienten Verkaufsstellen und Papierbilletten zu digitalen Angeboten.

Der ZVV führte Online-Fahrpläne, mobile Fahrplaninformationen, elektronische Tickets und eine eigene App ein.

Die 2021 lancierte ZVV-App verbindet Reiseplanung, Echtzeitinformationen und Ticketkauf. Beim Check-in-Ticket melden sich Reisende vor Fahrtbeginn an und nach der Ankunft wieder ab. Das System berechnet anschliessend den passenden Preis für die registrierten Fahrten.

Digitale Angebote werden durch Automaten, Verkaufsstellen, telefonischen Ticketverkauf und persönliche Beratung ergänzt.

Coronavirus-Pandemie

Die Coronavirus-Pandemie führte ab März 2020 zu einem starken Rückgang der Fahrgastzahlen und der Einnahmen.

Das Nachtnetz wurde vorübergehend eingestellt, und verschiedene Angebote wurden angepasst. Bund, Kantone und Gemeinden mussten zusätzliche Mittel zum Ausgleich der Einnahmeausfälle bereitstellen.

Nach dem Ende der Einschränkungen erholte sich die Nachfrage. 2023 wurde wieder ein starkes Wachstum verzeichnet. 2025 erreichte die Zahl der Fahrgäste mit 687 Millionen einen neuen Höchststand.

Organisation

Verkehrsrat

Der Verkehrsrat ist das oberste Führungsgremium des ZVV.

Er besteht aus neun Mitgliedern:

  • einem Mitglied des Regierungsrates als Präsidentin oder Präsident;
  • einem weiteren Vertreter des Kantons;
  • einem Vertreter des Bundes;
  • einem Vertreter der Schweizerischen Bundesbahnen;
  • einem Vertreter der Stadt Zürich;
  • einem Vertreter der Stadt Winterthur;
  • drei Vertretern der übrigen Gemeinden des Kantons.

Der Direktor des ZVV nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Der Verkehrsrat ist für die Geschäfts- und Haushaltsführung verantwortlich. Er legt unter anderem Tarife, Fahrausweissortiment, Verbundangebot, Transportverträge und finanzielle Vorgaben fest.

Präsidentin ist die Zürcher Regierungsrätin Carmen Walker Späh.[5]

Direktion

Die Direktion führt den Verkehrsverbund operativ und bereitet die Geschäfte des Verkehrsrates vor.

Direktor ist Dominik Brühwiler.

Die Verbundorganisation beschäftigt rund 50 Personen. Ihre Tätigkeitsbereiche umfassen unter anderem:

  • Angebotsplanung;
  • Tarif und Vertrieb;
  • Finanzen und Controlling;
  • Infrastruktur;
  • Markt und Kommunikation;
  • digitale Dienstleistungen;
  • Qualität und Kundendienst;
  • Recht und Unternehmensentwicklung.

Regionale Verkehrskonferenzen

Die Gemeinden des Kantons sind in zwölf regionalen Verkehrskonferenzen organisiert.

Diese koordinieren die Anliegen der Gemeinden bei Fahrplan- und Angebotsfragen. Sie beraten geplante Änderungen, bündeln Anträge und reichen sie im Fahrplanverfahren beim ZVV ein.

Die regionalen Verkehrskonferenzen umfassen:

  • Furttal;
  • Glattal;
  • Knonaueramt;
  • Limmattal;
  • Oberland;
  • Pfäffikon und mittleres Tösstal;
  • Pfannenstiel;
  • Stadt Winterthur und Umgebung;
  • Stadt Zürich;
  • Unterland;
  • Weinland;
  • Zimmerberg.

Die Verkehrskonferenzen tagen in der Regel zweimal jährlich.

Verkehrsunternehmen

Der ZVV verfügt über keine eigenen Züge, Trams, Busse, Schiffe oder Bergbahnen.

Die Fahrleistungen werden durch konzessionierte Verkehrsunternehmen und von diesen beauftragte Betriebe erbracht.

Das Verbundgebiet ist in acht Marktregionen gegliedert. Für jede Region ist ein marktverantwortliches Verkehrsunternehmen zuständig.

Marktverantwortliche Verkehrsunternehmen
Verkehrsunternehmen Abkürzung Hauptaufgabe beziehungsweise Marktgebiet
Schweizerische Bundesbahnen SBB Zürcher S-Bahn und regionaler Schienenverkehr
PostAuto PAG Busverkehr im nördlichen Kantonsgebiet
Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn SZU Sihltal, Uetliberg und angrenzendes Busnetz
Verkehrsbetriebe Glattal VBG Glattalbahn und regionaler Busverkehr im Glattal
Verkehrsbetriebe Zürich VBZ Tram-, Trolleybus- und Autobusverkehr in Zürich und Umgebung
Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland VZO Busverkehr im Zürcher Oberland und am rechten Zürichseeufer
Stadtbus Winterthur SBW Stadt- und Regionalbusverkehr im Raum Winterthur
Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft ZSG Schiffsverkehr auf Zürichsee und Limmat

Die marktverantwortlichen Verkehrsunternehmen koordinieren das Angebot in ihrer Region, überwachen Betriebsqualität und Budget und arbeiten mit kleineren Unternehmen und Transportbeauftragten zusammen.

Zu den weiteren im Verbund tätigen Betrieben gehören regionale Busunternehmen, Ortsbusbetreiber, Eisenbahnen, Bergbahnen und private Transportunternehmen.[6]

Verkehrsangebot

Zürcher S-Bahn

Die Zürcher S-Bahn bildet das Rückgrat des Verbundsystems.

Sie verbindet die Stadt Zürich mit den Städten und Gemeinden des Kantons sowie mit angrenzenden Gebieten in den Nachbarkantonen.

Zentraler Knoten ist der Zürcher Hauptbahnhof. Weitere bedeutende Umsteigepunkte sind unter anderem:

  • Zürich Oerlikon;
  • Zürich Stadelhofen;
  • Zürich Altstetten;
  • Zürich Hardbrücke;
  • Winterthur;
  • Flughafen Zürich;
  • Thalwil;
  • Wädenswil;
  • Uster;
  • Wetzikon;
  • Rapperswil;
  • Bülach;
  • Dietikon;
  • Effretikon.

Die Grundstruktur beruht auf regelmässigen Taktfahrplänen. Auf stark belasteten Strecken überlagern sich mehrere Linien zu dichteren Verbindungen.

2025 nutzten knapp 220 Millionen Fahrgäste die Zürcher S-Bahn.

Regionalbahnen und Stadtbahnen

Neben der S-Bahn gehören mehrere eigenständige Bahnsysteme zum Verbund.

Die Forchbahn verbindet die Stadt Zürich über den Pfannenstiel mit Esslingen.

Die Sihltalbahn führt vom Zürcher Hauptbahnhof durch das Sihltal nach Sihlwald. Die Uetlibergbahn verbindet das Stadtzentrum mit dem Uetliberg.

Glattalbahn und Limmattalbahn besitzen Merkmale von Tram und Regionalstadtbahn. Sie verkehren teilweise im Strassenraum und teilweise auf eigenen Trassen.

Tramverkehr

Das grösste Tramnetz befindet sich in der Stadt Zürich.

Die Verkehrsbetriebe Zürich betreiben ein dichtes Netz, das auch Nachbargemeinden wie Schlieren, Wallisellen, Dübendorf und Opfikon erschliesst.

Weitere Tram- und Stadtbahnstrecken werden durch die Verkehrsbetriebe Glattal und die Aargau Verkehr AG betrieben.

2025 standen im ZVV insgesamt 245 Tramfahrzeuge beziehungsweise Tramkompositionen zur Verfügung.

Busverkehr

Buslinien erschliessen Stadtquartiere, Agglomerationen, kleinere Gemeinden und ländliche Gebiete.

Sie übernehmen insbesondere:

  • Zubringerfunktionen zu Bahnhöfen;
  • Verbindungen zwischen regionalen Zentren;
  • Feinerschliessung von Wohn- und Gewerbegebieten;
  • Ortsbusverkehre;
  • Nachtverbindungen;
  • Ersatz- und Ergänzungsleistungen zur Bahn.

In den Städten Zürich und Winterthur verkehren neben Autobussen auch Trolleybusse.

2025 waren im Verbund 881 Strassenfahrzeuge im Einsatz. Dazu gehörten 238 Elektrobusse, 562 Dieselbusse und 81 Fahrzeuge mit Hybridantrieb.

Regional- und Ortsbusse beförderten im selben Jahr rund 146 Millionen Fahrgäste.

Schifffahrt

Verbundfahrausweise gelten auf zahlreichen fahrplanmässigen Schiffsverbindungen.

Die Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft betreibt Kurse auf:

  • dem Zürichsee;
  • der Limmat;
  • dem oberen Zürichsee.

Schiffsverbindungen dienen sowohl dem Alltagsverkehr als auch dem Tourismus und der Freizeit.

2025 umfasste die ZVV-Flotte 18 Schiffe, davon vier mit elektrischem Antrieb.

Bergbahnen

Zum Verbund gehören mehrere Standseil- und Luftseilbahnen.

Dazu zählen unter anderem:

Sie sind in das Tarif- und Fahrplansystem des ZVV integriert, wobei für einzelne touristische Angebote besondere Bestimmungen gelten können.

Kennzahlen

Kennzahlen des Geschäftsjahres 2025
Merkmal Wert
Verbundgebiet 1'839 km²
Politische Gemeinden 174
Gemeinden im Kanton Zürich 160
Ausserkantonale Gemeinden 14
Bevölkerung im Verbundgebiet rund 1,71 Mio.
Haltestellen 2'709
Gesamte Netzlänge 5'189 km
Länge des Nachtnetzes 1'346 km
Fahrgäste 687 Mio.
Fahrgäste der Zürcher S-Bahn knapp 220 Mio.
Fahrgäste der Regional- und Ortsbusse rund 146 Mio.
Fahrgäste in den Stadtnetzen rund 313 Mio.
S-Bahn-Kompositionen 226
Kompositionen von Forchbahn und SZU 29
Trams 245
Strassenfahrzeuge 881
Schiffe 18
Berg- und Luftseilbahnkompositionen 8

Die Zahl der Fahrgäste stieg 2025 gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozent beziehungsweise um mehr als 17 Millionen.

Das stärkste prozentuale Wachstum verzeichnete die Schifffahrt auf dem Zürichsee mit 10,8 Prozent.[7]

Tarif

Verbundtarif

Der ZVV verwendet einen Zonentarif.

Für eine Fahrt wird nicht ausschliesslich eine bestimmte Strecke, sondern eine Anzahl zusammenhängender Tarifzonen gelöst.

Innerhalb der bezahlten Zonen können die Fahrgäste während der Gültigkeitsdauer:

  • beliebig oft umsteigen;
  • hin- und zurückfahren;
  • verschiedene Linien benutzen;
  • zwischen Bahn, Tram, Bus, Schiff und teilnehmenden Bergbahnen wechseln.

Der Fahrpreis richtet sich nach der Zahl der benötigten Zonen und der zeitlichen Gültigkeit.

Die Zonen 110 für die Stadt Zürich und 120 für die Stadt Winterthur werden bei der Preisberechnung jeweils doppelt gezählt. Grund dafür ist das besonders dichte öffentliche Verkehrsangebot in diesen Gebieten.[8]

Lokalnetz und Kurzstrecke

Ausserhalb der Stadtzonen Zürich und Winterthur bestehen in zahlreichen Gemeinden Lokalnetztarife.

Sie gelten für Fahrten innerhalb des definierten kommunalen Lokalnetzes.

In Zürich und Winterthur werden für kurze Fahrten besondere Kurzstreckenbillette angeboten. Der räumliche Geltungsbereich richtet sich nach der jeweiligen Einstiegshaltestelle.

Fahrausweissortiment

Das ZVV-Sortiment umfasst unter anderem:

Fahrausweis Verwendung
Einzelbillett einzelne Fahrt mit zeitlich begrenzter Gültigkeit in den gewählten Zonen
24h-Ticket beliebig viele Fahrten während 24 Stunden
Mehrfahrtenkarte mehrere entwertbare Einzelfahrten
Multi-24h-Ticket mehrere einzeln aktivierbare 24-Stunden-Tickets
Anschlussbillett Erweiterung eines vorhandenen Fahrausweises um zusätzliche Zonen
NetzPass persönliches oder übertragbares Monats- beziehungsweise Jahresabonnement
9-UhrPass zeitlich eingeschränktes Monats- oder Jahresabonnement
9-Uhr-Tagespass Tagesangebot mit späterem Gültigkeitsbeginn an Werktagen
Gruppenkarte Fahrausweis für gemeinsam reisende Gruppen
Check-in-Ticket elektronisch erfasste Fahrt mit nachträglicher Preisberechnung

Abonnemente werden in der Regel auf dem SwissPass gespeichert.

Das schweizerische Generalabonnement und das Halbtaxabonnement werden innerhalb des Verbundes nach den nationalen Bestimmungen anerkannt.

Z-Pass

Der Z-Pass verbindet den ZVV mit den benachbarten Tarifverbünden:

  • A-Welle;
  • OSTWIND;
  • Schwyz;
  • Zug.

Beteiligt sind ausserdem die Schweizerischen Bundesbahnen.

Der Z-Pass ermöglicht zonenbasierte Fahrten zwischen dem ZVV und jeweils einem Nachbarverbund. Dadurch benötigen Pendler für verbundübergreifende Reisen nur einen Fahrausweis.[9]

Fahrplanplanung

Die Angebotsplanung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.

Gemeinden, regionale Verkehrskonferenzen, Verkehrsunternehmen und der ZVV erarbeiten gemeinsam Vorschläge für den Fahrplan.

Die Gemeinden können Anträge zu neuen Linien, zusätzlichen Kursen, veränderten Anschlüssen oder Betriebszeiten stellen.

Die regionalen Verkehrskonferenzen koordinieren die kommunalen Anliegen. Der ZVV prüft anschliessend:

  • erwartete Nachfrage;
  • betriebliche Machbarkeit;
  • Anschlusswirkung;
  • verfügbare Fahrzeuge;
  • Infrastruktur;
  • Wirtschaftlichkeit;
  • Finanzierbarkeit;
  • regionale und kantonale Planungsziele.

Die Fahrplanentwürfe werden öffentlich aufgelegt. Bevölkerung, Gemeinden und Organisationen können Änderungsbegehren einreichen.

Der Verkehrsrat legt das endgültige Verbundangebot fest.

Gemeinden und Verkehrsunternehmen dürfen zusätzliche Angebote bestellen, wenn sie die daraus entstehenden ungedeckten Kosten übernehmen.

Finanzierung

Die Einnahmen des ZVV stammen hauptsächlich aus:

  • Ticket- und Abonnementverkäufen;
  • Anteilen des nationalen direkten Verkehrs;
  • Nebenerträgen;
  • Leistungen des Bundes;
  • Beiträgen von Kanton und Gemeinden;
  • Entschädigungen für zusätzlich bestellte Angebote;
  • besonderen Vereinbarungen mit Dritten.

Die Fahrgeldeinnahmen reichen nicht aus, um sämtliche Betriebskosten zu decken.

Die verbleibende Kostenunterdeckung wird grundsätzlich je zur Hälfte vom Kanton Zürich und den Zürcher Gemeinden getragen.

Die Höhe der Gemeindebeiträge richtet sich nach einem gesetzlichen Kostenverteiler. Berücksichtigt werden unter anderem das Verkehrsangebot und die Finanzkraft der Gemeinden.

2025 betrug die Kostenunterdeckung 396,5 Millionen Franken. Sie lag damit 21,4 Millionen Franken unter dem Vorjahreswert.

Der Kostendeckungsgrad erreichte 65,2 Prozent. Rund zwei Drittel der Kosten wurden somit durch Verkehrserträge und Nebenerträge gedeckt.

Der Kantonsrat bewilligt für jede Fahrplanperiode einen Rahmenkredit. Innerhalb dieses Kredits plant und finanziert der ZVV das bestellte Angebot.

Kundendienst und Fahrgastinformation

Der gemeinsame Kundendienst trägt den Namen ZVV-Contact.

Er erteilt Auskünfte zu:

  • Fahrplänen;
  • Tickets und Abonnementen;
  • Betriebsstörungen;
  • Tarifbestimmungen;
  • verlorenen Gegenständen;
  • barrierefreien Reisemöglichkeiten;
  • Rückerstattungen;
  • Kundenreaktionen.

Die Beratung erfolgt über Telefon, Kontaktformular, Verkaufsstellen und digitale Kanäle. Seit 2025 steht auch ein in die Website und die ZVV-App integrierter Live-Chat zur Verfügung.

Fahrgastinformationen werden an Haltestellen, in Fahrzeugen, auf Anzeigen, im Online-Fahrplan und in der App bereitgestellt.

Echtzeitdaten informieren über Verspätungen, Gleisänderungen, Ausfälle und alternative Verbindungen.

Hindernisfreier Verkehr

Der ZVV und die Verkehrsunternehmen arbeiten an einem möglichst hindernisfreien öffentlichen Verkehr.

Massnahmen umfassen:

  • Niederflurfahrzeuge;
  • stufenfreie Haltestellen;
  • erhöhte Perrons;
  • Rampen und Aufzüge;
  • akustische und optische Fahrgastinformationen;
  • taktile Leitelemente;
  • behindertengerechte Ticketautomaten;
  • Informationen zur Zugänglichkeit in der Verbindungssuche.

Die Umsetzung richtet sich insbesondere nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes.

Nicht alle älteren Haltestellen und Fahrzeuge konnten fristgerecht vollständig angepasst werden. Bei baulich schwierigen Standorten kommen teilweise Ersatz- oder Hilfsmassnahmen zum Einsatz.

Umwelt und Energie

Der öffentliche Verkehr besitzt im Kanton Zürich eine zentrale Bedeutung für eine klima- und umweltverträgliche Mobilität.

Ein grosser Teil der Verkehrsleistung wird elektrisch erbracht. Dazu gehören S-Bahnen, Trams, Trolleybusse, Stadtbahnen und verschiedene Bergbahnen.

Die noch bestehende Dieselbusflotte verursacht den grössten Teil der direkten Treibhausgasemissionen des ZVV-Verkehrs.

Die Verkehrsunternehmen beschaffen deshalb zunehmend:

  • Batterie-Elektrobusse;
  • Trolleybusse mit Batterie;
  • Hybridfahrzeuge;
  • elektrisch angetriebene Schiffe;
  • energieeffiziente Bahnfahrzeuge.

Der ZVV verfolgt eine Dekarbonisierungsstrategie für Bus- und Schiffsflotten.

Neben dem Fahrzeugantrieb spielen die Auslastung, die Energiegewinnung, die Lebensdauer der Fahrzeuge und die Gestaltung der Infrastruktur eine Rolle.

Strategie und zukünftige Entwicklung

Der Kantonsrat beschliesst regelmässig Grundsätze zur mittel- und langfristigen Entwicklung von Angebot und Tarif.

Die ZVV-Strategie verbindet Verkehrs-, Raumplanungs-, Umwelt- und Finanzziele.

Zu den langfristigen Schwerpunkten gehören:

  • Ausbau der Kapazität der Zürcher S-Bahn;
  • bessere Verbindungen zwischen den regionalen Zentren;
  • Weiterentwicklung der Tram- und Stadtbahnnetze;
  • Ausbau stark nachgefragter Buslinien;
  • höhere Zuverlässigkeit und Stabilität;
  • bessere Anschlüsse;
  • vollständige Dekarbonisierung der Bus- und Schiffsflotten;
  • digitale und einfachere Vertriebssysteme;
  • hindernisfreie Reiseketten;
  • Sicherung einer tragbaren Finanzierung.

Der Anteil des öffentlichen Verkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen im Kanton Zürich soll nach der aktuellen Vision bis 2040 auf mindestens 40 Prozent steigen.

Gleichzeitig soll der Kostendeckungsgrad trotz Angebotsausbauten über 60 Prozent gehalten werden.[10]

Der geplante Ausbau ist von grossen nationalen Bahnprojekten abhängig. Dazu gehören zusätzliche Kapazitäten im Bahnknoten Zürich und auf der Strecke Zürich–Winterthur.

Bedeutung

Der ZVV beeinflusste die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs in der gesamten Schweiz.

Sein Modell verband mehrere zuvor weitgehend eigenständige Verkehrsunternehmen mit:

  • einem gemeinsamen Tarif;
  • abgestimmten Fahrplänen;
  • einer gemeinsamen Vermarktung;
  • einheitlichen Qualitätsvorgaben;
  • einer zentralen Finanzierung.

Andere Regionen übernahmen später ähnliche Verbundmodelle.

Der ZVV ist heute ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschafts- und Lebensraums Zürich. Er ermöglicht täglich den Zugang zu Arbeitsplätzen, Schulen, Hochschulen, Einkaufszentren, Gesundheitseinrichtungen und Freizeitangeboten.

Das dichte Verkehrsangebot unterstützt zugleich die raumplanerische Konzentration der Siedlungsentwicklung an gut erschlossenen Standorten.

Kritik und Herausforderungen

Trotz seiner hohen Nutzung steht der ZVV vor verschiedenen Herausforderungen.

Dazu gehören:

  • steigende Betriebskosten;
  • hohe Energiepreise;
  • knappe öffentliche Finanzmittel;
  • wachsender Personalbedarf;
  • Kapazitätsengpässe auf Bahn-, Tram- und Buslinien;
  • Verspätungen durch überlastete Strassen und Schienennetze;
  • lange Planungszeiten für Infrastrukturprojekte;
  • verzögerter hindernisfreier Ausbau;
  • unterschiedliche Interessen von Städten, Agglomerationen und ländlichen Gemeinden;
  • zunehmende Anforderungen an digitale Vertriebssysteme;
  • Schutz von Kundendaten;
  • Einnahmeausfälle durch Reisende ohne gültigen Fahrausweis.

Kritik richtet sich gelegentlich gegen Tariferhöhungen, die doppelte Zählung der Stadtzonen, überfüllte Fahrzeuge oder Angebotsunterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen.

Umstritten ist auch die Frage, wie stark der öffentliche Verkehr durch Steuermittel finanziert werden soll und welcher Anteil von den Fahrgästen zu tragen ist.

Der ZVV muss deshalb zwischen Angebotsqualität, Wachstum, sozial verträglichen Preisen und finanzieller Tragbarkeit abwägen.

Chronologie

Wichtige Ereignisse
Jahr Ereignis
1973 Die Zürcher Stimmberechtigten lehnen das kombinierte U- und S-Bahn-Projekt ab.
1981 Zustimmung zum Bau einer reinen Zürcher S-Bahn.
6. März 1988 Annahme des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr als Grundlage des ZVV.
27. Mai 1990 Inbetriebnahme der Zürcher S-Bahn und des Zürcher Verkehrsverbundes.
2002 Einführung des ZVV-Nachtnetzes.
2010 Vollständige Inbetriebnahme der Glattalbahn.
2011 Verlängerung des Zürcher Tramnetzes zum Bahnhof Altstetten.
2014 Eröffnung des unterirdischen Bahnhofs Löwenstrasse.
2015 Vollständige Inbetriebnahme der Durchmesserlinie Zürich.
2017 Eröffnung der Tramverbindung über die Hardbrücke.
2020 Starker Fahrgastrückgang infolge der Coronavirus-Pandemie.
2021 Wiederaufnahme und Neugestaltung des Nachtnetzes ohne Nachtzuschlag; Einführung der neuen ZVV-App.
2022 Vollständige Inbetriebnahme der Limmattalbahn.
2023 Die Fahrgastzahlen steigen wieder auf 655 Millionen.
2024 Der ZVV befördert rund 670 Millionen Fahrgäste.
2025 Neuer Höchststand von 687 Millionen Fahrgästen.

Siehe auch

Literatur

  • Zürcher Verkehrsverbund: Geschäftsbericht 2025. Zürich 2026.
  • Zürcher Verkehrsverbund: Strategie 2029–2032. Zürich 2026.
  • Zürcher Verkehrsverbund: Der ZVV in Zahlen. Zürich.
  • Kanton Zürich: Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr. Zürich.
  • Kanton Zürich: Verordnung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr. Zürich.
  • Hans G. Wägli: Schienennetz Schweiz. Zürich.
  • Paul Stopper: Die Zürcher S-Bahn. Geschichte und Entwicklung. Zürich.

Einzelnachweise

  1. Zahlen und Fakten 2025. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-07-23.
  2. Relevante Bestimmungen im ZVV. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-07-23.
  3. Geschichte des Zürcher Verkehrsverbundes. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-07-23.
  4. Nacht-Fahrplan und Liniennetz. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-07-23.
  5. Relevante Gremien. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-07-23.
  6. Verkehrsunternehmen. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-07-23.
  7. Geschäftsbericht 2025. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-07-23.
  8. Abos und Tickets. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-07-23.
  9. Tarifverbund Z-Pass. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-07-23.
  10. ZVV-Strategie 2029–2032. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-07-23.