Kantonsrat Zürich

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Kantonsrat Zürich
Staat Schweiz
Kanton Zürich
Stellung Kantonales Parlament und oberste aufsichtführende Behörde
Parlamentsart Einkammerparlament
Mitglieder 180
Amtsdauer 4 Jahre
Wahlverfahren Verhältniswahl nach dem doppelten Pukelsheim
Wahlkreise 18
Aktuelle Legislatur 2023–2027
Letzte Gesamterneuerungswahl 12. Februar 2023
Nächste Gesamterneuerungswahl 4. April 2027
Kantonsratspräsidentin Romaine Rogenmoser
Erste Vizepräsidentin Monika Wicki
Zweite Vizepräsidentin Claudia Hollenstein
Ordentlicher Sitzungstag Montag
Historischer Sitz Rathaus Zürich
Provisorischer Tagungsort Rathaus Hard, Zürich
Website kantonsrat.zh.ch

Der Kantonsrat Zürich ist das Parlament des Kantons Zürich. Er bildet die kantonale Legislative und ist nach schweizerischem Staatsverständnis die oberste Behörde des Kantons. Dem als Einkammerparlament organisierten Rat gehören 180 Mitglieder an. Sie werden von den Stimmberechtigten für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.[1]

Der Kantonsrat erlässt kantonale Gesetze, beschliesst über Änderungen der Kantonsverfassung, setzt das Budget und den Steuerfuss fest, bewilligt grössere Ausgaben und übt die parlamentarische Oberaufsicht über den Regierungsrat, die kantonale Verwaltung, die Gerichte und selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten aus. Er wählt zudem zahlreiche kantonale Behördenmitglieder, insbesondere Richterinnen und Richter.

Die Mitglieder des Kantonsrats üben ihr Mandat im Milizsystem aus. Die parlamentarische Tätigkeit ist somit in der Regel kein vollamtlicher Beruf, sondern wird neben einer beruflichen oder familiären Tätigkeit wahrgenommen.

Die ordentlichen Sitzungen finden grundsätzlich am Montagmorgen statt. Bei umfangreichen Traktanden werden zusätzliche Nachmittagssitzungen durchgeführt. Wegen der umfassenden Sanierung des historischen Rathauses am Limmatquai tagt der Rat seit 2023 im provisorischen Rathaus Hard im Zürcher Industriequartier.[2]

Bezeichnung

Das Parlament hiess von 1803 bis 1869 Grosser Rat. Mit der demokratischen Kantonsverfassung von 1869 wurde die Bezeichnung Kantonsrat eingeführt.

Die Mitglieder werden offiziell als Kantonsrätinnen und Kantonsräte bezeichnet. Umgangssprachlich ist auch die Bezeichnung Zürcher Kantonsparlament verbreitet.

Der Begriff Kantonsrat kann sowohl das gesamte Parlament als auch ein einzelnes männliches Ratsmitglied bezeichnen. Für das Gesamtorgan wird deshalb häufig die Form der Zürcher Kantonsrat verwendet.

Verfassungsrechtliche Stellung

Der Kantonsrat ist eines der drei zentralen Staatsorgane des Kantons Zürich:

  • der Kantonsrat als gesetzgebende Gewalt;
  • der Regierungsrat als leitende und vollziehende Gewalt;
  • die kantonalen Gerichte als rechtsprechende Gewalt.

Der Grundsatz der Gewaltenteilung verhindert, dass dieselbe Person gleichzeitig dem Kantonsrat und dem Regierungsrat angehört.

Der Kantonsrat ist zwar die oberste kantonale Behörde, seine Befugnisse werden jedoch durch die unmittelbaren politischen Rechte der Bevölkerung begrenzt. Verfassungsänderungen, bestimmte Steuervorlagen und weitere Beschlüsse müssen zwingend dem Volk vorgelegt werden. Gegen viele Gesetze und grössere Ausgabenbeschlüsse kann das Referendum ergriffen werden.

Der Rat handelt auf Grundlage:

  • der Verfassung des Kantons Zürich;
  • des Kantonsratsgesetzes;
  • des Geschäftsreglements des Kantonsrats;
  • des Gesetzes über die politischen Rechte;
  • weiterer kantonaler Erlasse.

Aufgaben

Gesetzgebung

Der Kantonsrat berät und beschliesst kantonale Gesetze.

Gesetzesvorlagen können insbesondere entstehen durch:

  • einen Antrag des Regierungsrats;
  • eine parlamentarische Initiative;
  • eine Volksinitiative;
  • eine Einzelinitiative;
  • eine Behördeninitiative;
  • einen überwiesenen parlamentarischen Vorstoss.

Der Rat kann Vorlagen annehmen, ablehnen oder ändern. Umfangreiche Gesetzesgeschäfte werden normalerweise in zwei Lesungen beraten. Vor der Schlussabstimmung überprüft die Redaktionskommission die sprachliche und gesetzestechnische Fassung.

Gesetze unterstehen dem fakultativen Referendum. Wird dieses nicht ergriffen oder wird das Gesetz in der Volksabstimmung angenommen, kann der Regierungsrat es in Kraft setzen.

Verfassungsänderungen

Der Kantonsrat berät Total- und Teilrevisionen der Kantonsverfassung.

Jede Verfassungsänderung untersteht dem obligatorischen Referendum und muss daher von den Stimmberechtigten bestätigt werden.

Der Rat kann einer Volksinitiative einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe gegenüberstellen.

Finanzen

Der Kantonsrat besitzt die kantonale Budgethoheit.

Er beschliesst insbesondere über:

  • das jährliche Budget;
  • den kantonalen Steuerfuss;
  • die Jahresrechnung;
  • grössere Verpflichtungs- und Objektkredite;
  • finanzpolitische Grundsatzentscheide;
  • Beteiligungen und Garantien;
  • den konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Budgetentwurf. Die Finanzkommission prüft ihn und stellt dem Rat Antrag.

Ausgabenbeschlüsse von mehr als vier Millionen Franken oder jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 400'000 Franken können dem fakultativen Referendum unterstehen.[3]

Oberaufsicht

Der Kantonsrat übt die parlamentarische Oberaufsicht aus über:

  • den Regierungsrat;
  • die kantonale Verwaltung;
  • die Rechtspflege und Justizverwaltung;
  • die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten;
  • kantonale Unternehmen;
  • weitere dem Kanton zugeordnete Institutionen.

Die Oberaufsicht ist keine direkte Verwaltungsführung. Der Rat kann nicht anstelle des Regierungsrats einzelne Verwaltungsentscheide treffen. Er überprüft jedoch, ob Regierung, Verwaltung und Justiz rechtmässig, zweckmässig und wirtschaftlich handeln.

Wichtige Aufsichtsinstrumente sind:

  • Geschäftsberichte;
  • Rechenschaftsberichte;
  • Prüfberichte;
  • Kommissionsabklärungen;
  • parlamentarische Vorstösse;
  • parlamentarische Untersuchungskommissionen.

Wahlen

Der Kantonsrat nimmt zahlreiche Wahlen vor.

Er wählt unter anderem:

  • die Präsidentin oder den Präsidenten des Kantonsrats;
  • die beiden Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten;
  • Mitglieder und Präsidien der Kommissionen;
  • Mitglieder des Obergerichts;
  • Mitglieder des Verwaltungsgerichts;
  • Mitglieder des Sozialversicherungsgerichts;
  • Mitglieder weiterer kantonaler Gerichte und Behörden;
  • die kantonale Ombudsperson;
  • die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten;
  • weitere Funktionsträger, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

Die Wahlgeschäfte werden häufig durch die Interfraktionelle Konferenz vorbereitet.

Mitwirkung bei Bundesangelegenheiten

Der Kantonsrat kann eine Standesinitiative bei der Bundesversammlung einreichen.

Damit verlangt der Kanton Zürich, dass der Bund eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung prüft beziehungsweise beschliesst.

Der Rat nimmt ausserdem zu bedeutenden Bundesvorlagen, interkantonalen Vereinbarungen und Konkordaten Stellung.

Zusammensetzung

Fraktionen 2026

In der Legislaturperiode 2023–2027 bestehen acht Fraktionen. Eine Fraktion muss mindestens fünf Mitglieder umfassen.

Die Fraktionsstärken können sich während einer Legislatur durch Partei- oder Fraktionswechsel verändern. Im Juli 2026 ergibt sich folgende Zusammensetzung:

Fraktion Mitglieder Bemerkung
SVP-Fraktion 48 Einschliesslich der Mitglieder der EDU
SP-Fraktion 36 Sozialdemokratische Partei
FDP-Fraktion 30 FDP.Die Liberalen
Grünliberale Fraktion 23 Grünliberale Partei
Grüne Fraktion 19 Grüne Partei
Mitte-Fraktion 12 Die Mitte
EVP-Fraktion 7 Evangelische Volkspartei
AL-Fraktion 5 Alternative Liste
Gesamt 180

Die aktuelle Fraktionszusammensetzung unterscheidet sich geringfügig vom Ergebnis der Gesamterneuerungswahl 2023, weil einzelne Ratsmitglieder während der Legislatur ihre Parteizugehörigkeit wechselten.[4]

Ergebnis der Wahl 2023

Bei der Wahl vom 12. Februar 2023 wurden die 180 Sitze ursprünglich wie folgt auf die Parteien verteilt:

Partei Sitze
Schweizerische Volkspartei 46
Sozialdemokratische Partei 36
FDP.Die Liberalen 29
Grünliberale Partei 24
Grüne 19
Die Mitte 11
Evangelische Volkspartei 7
Alternative Liste 5
Eidgenössisch-Demokratische Union 3
Gesamt 180

Die EDU-Mitglieder schlossen sich für die parlamentarische Arbeit der SVP-Fraktion an.[5]

Wahlverfahren

Amtsdauer

Die Mitglieder des Kantonsrats werden für vier Jahre gewählt.

Die aktuelle Amtsdauer begann im Mai 2023 und endet im Mai 2027. Die nächste Gesamterneuerungswahl findet am 4. April 2027 statt.[6]

Scheidet ein Mitglied während der Amtsdauer aus, rückt grundsätzlich die nächstplatzierte kandidierende Person der entsprechenden Liste und des betreffenden Wahlkreises nach.

Wahlkreise

Der Kanton ist für die Kantonsratswahl in 18 Wahlkreise eingeteilt:

Nummer Wahlkreis
I Zürich 1 und 2
II Zürich 3 und 9
III Zürich 4 und 5
IV Zürich 6 und 10
V Zürich 7 und 8
VI Zürich 11 und 12
VII Dietikon
VIII Affoltern
IX Horgen
X Meilen
XI Hinwil
XII Uster
XIII Pfäffikon
XIV Stadt Winterthur
XV Winterthur-Land
XVI Andelfingen
XVII Bülach
XVIII Dielsdorf

Die Zahl der Mandate je Wahlkreis richtet sich nach der schweizerischen und ausländischen Wohnbevölkerung. Sie wird vor jeder Gesamterneuerungswahl neu festgelegt.

Doppelter Pukelsheim

Die Sitze werden nach einem doppelt proportionalen Verfahren verteilt, das als doppelter Pukelsheim bezeichnet wird.

Das Verfahren erfolgt in zwei Schritten:

  1. Zunächst werden die 180 Sitze aufgrund der Stimmenanteile im gesamten Kanton auf die Parteien verteilt. Dieser Schritt heisst Oberzuteilung.
  2. Anschliessend werden die einer Partei zustehenden Sitze auf die 18 Wahlkreise verteilt. Dieser Schritt heisst Unterzuteilung.

An der Sitzverteilung nimmt eine Liste teil, wenn sie in mindestens einem Wahlkreis fünf Prozent oder im gesamten Kanton drei Prozent der Stimmen erreicht.

Das Verfahren soll verhindern, dass Stimmen einer Partei in kleinen Wahlkreisen weniger Gewicht besitzen als in grossen Wahlkreisen.

Der doppelte Pukelsheim wurde erstmals bei den Kantonsratswahlen 2007 angewendet. Die gesetzliche Grundlage war bereits zuvor geschaffen worden.

Wahlzettel

Die Stimmberechtigten erhalten die Listen ihres Wahlkreises.

Sie können:

  • eine unveränderte Parteiliste einlegen;
  • Namen streichen;
  • eine kandidierende Person höchstens zweimal aufführen;
  • Personen anderer Listen auf die gewählte Liste übernehmen;
  • eine Liste ohne Parteibezeichnung verwenden.

Das zweimalige Aufführen einer Person wird als Kumulieren bezeichnet. Das Eintragen von Kandidierenden anderer Listen heisst Panaschieren.

Wählbar sind nur Personen, die in dem betreffenden Wahlkreis auf einer gültigen Liste kandidieren.

Ratspräsidium

Der Kantonsrat wählt sein Präsidium jährlich aus der Mitte des Rates.

Das Präsidium besteht aus:

  • der Kantonsratspräsidentin oder dem Kantonsratspräsidenten;
  • der ersten Vizepräsidentin oder dem ersten Vizepräsidenten;
  • der zweiten Vizepräsidentin oder dem zweiten Vizepräsidenten.

Für das Amtsjahr 2026/2027 setzt sich das Präsidium wie folgt zusammen:

Funktion Person Partei Politischer Wohnort
Kantonsratspräsidentin Romaine Rogenmoser SVP Bülach
Erste Vizepräsidentin Monika Wicki SP Zürich
Zweite Vizepräsidentin Claudia Hollenstein GLP Stäfa

Romaine Rogenmoser wurde am 4. Mai 2026 mit 136 von 150 massgebenden Stimmen zur Kantonsratspräsidentin gewählt.[7]

Die Präsidentin:

  • leitet die Ratssitzungen;
  • wacht über die Einhaltung des Geschäftsreglements;
  • erteilt und entzieht das Wort;
  • stellt die Anträge zur Abstimmung;
  • gibt Abstimmungsergebnisse bekannt;
  • repräsentiert den Kantonsrat;
  • präsidiert die Geschäftsleitung;
  • führt weitere parlamentarische Delegationen.

Das Präsidium gilt während seines Amtsjahrs als höchstes politisches Amt des Kantons. Es besitzt jedoch keine Regierungsgewalt.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung plant und koordiniert den Ratsbetrieb.

Sie:

  • legt die parlamentarischen Abläufe fest;
  • weist Geschäfte den zuständigen Kommissionen zu;
  • plant die Traktanden;
  • kann Aufsichtskommissionen mit Abklärungen beauftragen;
  • erlässt administrative Weisungen für die Parlamentsorgane;
  • behandelt organisatorische und personelle Fragen des Parlaments.

Die Geschäftsleitung wird von der Kantonsratspräsidentin oder dem Kantonsratspräsidenten geleitet. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen sowie weitere Funktionsträger an.[8]

Kommissionen

Die parlamentarische Detailarbeit findet vor allem in den Kommissionen statt.

Die Kommissionen sind grundsätzlich proportional zur Stärke der Fraktionen zusammengesetzt. Sie prüfen Vorlagen, hören Fachpersonen und Interessenvertretungen an, beraten Änderungsanträge und stellen dem Gesamtrat Antrag.

Sachkommissionen

Der Kantonsrat verfügt über sieben ständige Sachkommissionen:

Abkürzung Bezeichnung Wichtige Themen
KBIK Kommission für Bildung und Kultur Schulen, Hochschulen, Berufsbildung, Kultur und Religionsgemeinschaften
KEVU Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt Energie, öffentlicher Verkehr, Strassen, Klima und Umweltschutz
KJS Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit Polizei, Strafverfolgung, Gerichtsorganisation und Bevölkerungsschutz
KPB Kommission für Planung und Bau Raumplanung, Hochbau, Tiefbau und kantonale Liegenschaften
KSSG Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Gesundheitswesen, Sozialversicherungen und soziale Unterstützung
STGK Kommission für Staat und Gemeinden Staatsorganisation, Gemeinden, politische Rechte und Personalrecht
WAK Kommission für Wirtschaft und Abgaben Wirtschaft, Steuern, Landwirtschaft und Standortpolitik

Aufsichtskommissionen

Die fünf ständigen Aufsichtskommissionen sind:

Abkürzung Bezeichnung Aufgabe
ABG Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit Aufsicht über Einrichtungen und Anstalten in Bildung und Gesundheit
AWU Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen Aufsicht über kantonale Unternehmen und Beteiligungen
FIKO Finanzkommission Prüfung von Budget, Rechnung und Finanzhaushalt
GPK Geschäftsprüfungskommission Kontrolle von Regierungsrat und kantonaler Verwaltung
JUKO Justizkommission Aufsicht über Gerichte und Justizverwaltung

Daneben bestehen die Redaktionskommission und die Interfraktionelle Konferenz. Sie gelten rechtlich nicht als ständige Kommissionen, nehmen ihre Aufgaben jedoch dauerhaft wahr.[9]

Spezialkommissionen

Für besondere Vorlagen kann der Kantonsrat nichtständige Spezialkommissionen einsetzen.

Bei Vorkommnissen von grosser Tragweite kann er eine parlamentarische Untersuchungskommission bilden. Eine solche Kommission besitzt weitgehende Untersuchungsbefugnisse und legt dem Rat nach Abschluss ihrer Arbeit einen Bericht vor.

Fraktionen

Fraktionen koordinieren die politische Arbeit der Ratsmitglieder.

Sie beraten:

  • Kommissionsgeschäfte;
  • Gesetzesvorlagen;
  • Wahlen;
  • parlamentarische Vorstösse;
  • Abstimmungsparolen;
  • personelle Fragen.

Ein Fraktionszwang besteht rechtlich nicht. Jedes Ratsmitglied stimmt eigenverantwortlich. In der politischen Praxis besitzen die Empfehlungen der Fraktionen jedoch erhebliches Gewicht.

Ratsmitglieder verschiedener Parteien können derselben Fraktion angehören. Dies gilt insbesondere für die EDU-Mitglieder, die der SVP-Fraktion angeschlossen sind.

Parlamentarische Instrumente

Motion

Mit einer Motion kann der Kantonsrat den Regierungsrat verpflichten, eine Vorlage zu einer Verfassungs- oder Gesetzesänderung oder einen bestimmten referendumsfähigen Beschluss vorzulegen.

Wird eine Motion überwiesen, muss der Regierungsrat grundsätzlich innert zwei Jahren Bericht und Antrag vorlegen. Der Rat kann die Frist auf Antrag um höchstens ein Jahr verlängern.

Postulat

Ein Postulat beauftragt den Regierungsrat zu prüfen, ob eine bestimmte Massnahme getroffen oder eine Vorlage ausgearbeitet werden soll.

Der Regierungsrat erstattet dazu Bericht. Ein Postulat ist weniger verbindlich als eine Motion.

Parlamentarische Initiative

Mit einer parlamentarischen Initiative können Ratsmitglieder direkt einen Erlass oder eine Erlassänderung anregen.

Erhält die Initiative mindestens 60 vorläufig unterstützende Stimmen, wird sie einer Kommission zur Ausarbeitung und Beratung überwiesen.

Interpellation

Eine Interpellation verlangt vom Regierungsrat Auskunft zu einer kantonalen Angelegenheit.

Nach der schriftlichen Antwort kann im Kantonsrat eine Diskussion stattfinden.

Anfrage

Jedes Ratsmitglied kann eine schriftliche Anfrage einreichen.

Der Regierungsrat beantwortet sie grundsätzlich innert drei Monaten. Im Gegensatz zur Interpellation wird die Antwort im Rat nicht diskutiert.

Dringliche Anfrage

Eine Anfrage kann dringlich erklärt werden, wenn eine ausreichende Zahl von Ratsmitgliedern zustimmt.

Der Regierungsrat muss sie innerhalb einer verkürzten Frist beantworten.

Fragestunde

In Fragestunden beantworten Mitglieder des Regierungsrats kurze aktuelle Fragen aus dem Kantonsrat.

Erklärung des Kantonsrats

Der Kantonsrat kann politische Erklärungen zu aktuellen Themen abgeben. Diese besitzen keine rechtlich bindende Wirkung.

Gesetzgebungsverfahren

Ein typisches Gesetzgebungsverfahren verläuft in mehreren Schritten:

  1. Der Regierungsrat oder ein parlamentarisches Organ erarbeitet einen Entwurf.
  2. Der Regierungsrat beschliesst eine Vorlage und überweist sie dem Kantonsrat.
  3. Die Geschäftsleitung weist das Geschäft einer Kommission zu.
  4. Die Kommission prüft die Vorlage und stellt Antrag.
  5. Der Kantonsrat führt die erste Lesung durch.
  6. Nach einer vorgeschriebenen Frist folgt die zweite Lesung.
  7. Die Redaktionskommission bereinigt den Text.
  8. Der Rat führt die Schlussabstimmung durch.
  9. Nach der Veröffentlichung beginnt die Referendumsfrist.
  10. Wird ein Referendum ergriffen, entscheidet das Volk.
  11. Nach Eintritt der Rechtskraft setzt der Regierungsrat das Gesetz in Kraft.

Bei Verfassungsänderungen folgt zwingend eine Volksabstimmung.

Direkte Demokratie

Die Tätigkeit des Kantonsrats ist eng mit den politischen Rechten der Bevölkerung verbunden.

Volksinitiative

Eine kantonale Volksinitiative kommt zustande, wenn innerhalb von sechs Monaten 6000 Stimmberechtigte unterschreiben.

Sie kann verlangen:

  • eine Verfassungsänderung;
  • den Erlass, die Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes;
  • einen referendumspflichtigen Kantonsratsbeschluss;
  • eine Standesinitiative;
  • den Beitritt zu oder Austritt aus einem Konkordat.

Der Kantonsrat kann die Initiative annehmen, ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag gegenüberstellen.

Einzelinitiative

Jede stimmberechtigte Person kann eine Einzelinitiative einreichen.

Erhält sie im Kantonsrat mindestens 60 vorläufig unterstützende Stimmen, wird sie weiterbehandelt. Andernfalls ist sie erledigt.

Referendum

Dem obligatorischen Referendum unterstehen insbesondere:

  • Verfassungsänderungen;
  • Staatsverträge mit Verfassungsrang;
  • neue oder erhöhte Steuern.

Ein fakultatives Referendum kann unter anderem gegen Gesetze und grössere Ausgabenbeschlüsse ergriffen werden.

Dazu sind erforderlich:

  • 3000 Stimmberechtigte;
  • oder 45 Mitglieder des Kantonsrats;
  • oder zwölf politische Gemeinden;
  • oder die Stadt Zürich;
  • oder die Stadt Winterthur.

Diese Instrumente führen dazu, dass die Gesetzgebung des Kantonsrats stets unter dem Vorbehalt einer möglichen Volksabstimmung steht.

Sitzungen

Die ordentlichen Sitzungen finden grundsätzlich am Montag ab 8.15 Uhr statt.

Bei Nachmittagssitzungen beginnt der zweite Sitzungsteil normalerweise um 14.30 Uhr.

Während der Sommer-, Herbst- und Sportferien sowie an bestimmten Feiertagen finden keine ordentlichen Sitzungen statt.

Der Kantonsrat hält pro Jahr ungefähr 50 Sitzungen ab und behandelt mehrere hundert Geschäfte.

Die Sitzungen sind öffentlich. Besucherinnen und Besucher können sie von der Tribüne aus verfolgen. Zusätzlich werden die Verhandlungen live im Internet übertragen.

Protokolle, Videoaufzeichnungen, Abstimmungsresultate und Sitzungsunterlagen werden online veröffentlicht. Die digitalen Videoarchive reichen bis zum Beginn der laufenden Legislatur beziehungsweise teilweise bis 2020 zurück. Schriftliche Protokolle sind ab 1995 auf der Website des Kantonsrats verfügbar; ältere Protokolle ab 1803 werden durch das Staatsarchiv bereitgestellt.[10]

Ratsbetrieb

Traktandenliste

Die Geschäftsleitung legt die Reihenfolge der Geschäfte fest.

Die Traktandenliste enthält unter anderem:

  • Gesetzesvorlagen;
  • parlamentarische Initiativen;
  • Motionen und Postulate;
  • Interpellationen;
  • Einzel- und Behördeninitiativen;
  • Berichte;
  • Kreditgeschäfte;
  • Wahlen.

Nicht erledigte Geschäfte werden grundsätzlich auf eine spätere Sitzung verschoben.

Ratsversand

Die Ratsmitglieder erhalten jeweils am Mittwochnachmittag den Ratsversand für die kommende Sitzung.

Er enthält:

  • die Traktandenliste;
  • Vorlagen und Berichte;
  • Kommissionsanträge;
  • Stellungnahmen des Regierungsrats;
  • neue parlamentarische Vorstösse;
  • Wahlvorschläge;
  • weitere parlamentarische Dokumente.[11]

Rederecht

Ratsmitglieder melden sich für ein Votum an und erhalten das Wort durch das Präsidium.

Je nach Geschäftsart und Beratungsphase gelten unterschiedliche Redezeiten.

Mitglieder des Regierungsrats und weitere berechtigte Personen können an den Beratungen teilnehmen und das Wort ergreifen, besitzen jedoch kein Stimmrecht im Kantonsrat.

Abstimmungen

Die Abstimmungen erfolgen grundsätzlich elektronisch.

Das individuelle Abstimmungsverhalten wird bei zahlreichen Geschäften veröffentlicht.

Bei Wahlen wird häufig geheim abgestimmt. Unbestrittene Wahlen können offen erfolgen, sofern das Geschäftsreglement dies zulässt.

Parlamentsdienste

Die Parlamentsdienste unterstützen den Kantonsrat organisatorisch, juristisch und administrativ.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Vorbereitung der Sitzungen;
  • Protokollführung;
  • Betreuung der Kommissionen;
  • juristische Beratung;
  • Dokumentation;
  • Medienarbeit;
  • Betrieb der Geschäftsdatenbank;
  • Organisation von Wahlen;
  • Besucherdienst;
  • technische Betreuung der Sitzungen;
  • Pflege der parlamentarischen Archive.

Die Parlamentsdienste sind organisatorisch vom Regierungsrat und der kantonalen Verwaltung unabhängig.

Der Verwaltungssitz befindet sich am Hirschengraben 40 in Zürich.

Verhältnis zum Regierungsrat

Der Regierungsrat bereitet einen grossen Teil der Gesetzes- und Finanzvorlagen vor.

Seine Mitglieder nehmen an den Ratssitzungen teil und vertreten die Geschäfte ihrer Direktionen.

Der Kantonsrat kann:

  • Regierungsanträge ändern;
  • Vorlagen zurückweisen;
  • Kredite kürzen oder erhöhen;
  • Berichte verlangen;
  • Vorstösse überweisen;
  • die Geschäftsführung überprüfen.

Er kann einzelne Regierungsmitglieder jedoch nicht durch ein Misstrauensvotum absetzen. Die sieben Regierungsmitglieder werden direkt vom Volk gewählt.

Verhältnis zu den Gerichten

Der Kantonsrat wählt zahlreiche Richterinnen und Richter.

Gleichzeitig übt die Justizkommission die parlamentarische Oberaufsicht über die kantonalen Gerichte und die Justizverwaltung aus.

Die richterliche Unabhängigkeit bleibt gewahrt. Der Kantonsrat darf keine gerichtlichen Urteile aufheben oder die Gerichte in einzelnen Verfahren anweisen.

Historischer Tagungsort

Der traditionelle Sitz ist das Rathaus am Limmatquai in der Zürcher Altstadt.

Das Gebäude wurde zwischen 1694 und 1698 errichtet. Seit 1803 gehört es dem Kanton Zürich und dient dem kantonalen Parlament und der Regierung als Tagungsort.

Der Ratssaal wurde nach Einführung des parlamentarischen Öffentlichkeitsprinzips im 19. Jahrhundert umgebaut und mit einer Besuchertribüne versehen.

Das Rathaus wird umfassend saniert. Während der Bauzeit tagt der Kantonsrat im Rathaus Hard an der Bullingerstrasse im Zürcher Industriequartier.

Im Provisorium stehen für jedes der 180 Ratsmitglieder eigene Arbeitsplätze, eine Besuchertribüne, Medienplätze und technische Anlagen für elektronische Abstimmungen und Liveübertragungen zur Verfügung.

Geschichte

Vor 1803

Bis 1798 wurde der heutige Kanton Zürich von den städtischen Räten der Republik Zürich regiert.

Die Landschaft besass nur begrenzte politische Mitspracherechte. Die Französische Revolution und der Einmarsch französischer Truppen beendeten die alte Herrschaftsordnung.

Während der Helvetischen Republik entstanden erstmals moderne Vorstellungen von politischer Gleichheit zwischen Stadt und Landschaft.

Erster Grosser Rat von 1803

Am 18. April 1803 trat im Zürcher Rathaus der erste kantonale Grosse Rat zusammen.

Er beruhte auf der von Napoleon Bonaparte vermittelten Mediationsverfassung und war das erste vom Volk gewählte Parlament des modernen Kantons Zürich.

Der Rat umfasste 195 Mitglieder. Wahlberechtigt waren ausschliesslich Männer, die bestimmte Anforderungen an Wohnsitz und Vermögen erfüllten.

Die Wahl erfolgte über 65 sogenannte Zünfte. Jede Zunft wählte einen Vertreter direkt. Weitere Sitze wurden aus einer Gruppe von Kandidaten durch Los bestimmt.

Der Grosse Rat tagte gewöhnlich zweimal jährlich und wählte den Kleinen Rat, die damalige Kantonsregierung. Die Mitglieder des Kleinen Rats gehörten gleichzeitig dem Grossen Rat an.[12]

Restauration und Regeneration

Nach dem Ende der napoleonischen Zeit stärkte die Verfassung von 1814 erneut die politische Stellung der Stadt Zürich.

Die liberale Bewegung setzte 1831 eine neue Verfassung durch. Sie erweiterte die Volksrechte, stärkte die Gewaltenteilung und führte öffentliche parlamentarische Beratungen ein.

Der Grosse Rat entwickelte sich zu einem modernen Gesetzgebungsorgan.

Züriputsch

Die Berufung des umstrittenen Theologen David Friedrich Strauss an die Universität Zürich löste 1839 einen konservativen Aufstand aus.

Am 6. September 1839 marschierten bewaffnete Landbewohner nach Zürich. Nach gewaltsamen Zusammenstössen flohen zahlreiche Regierungsmitglieder.

Der Grosse Rat löste sich am 9. September auf. Nach Neuwahlen trat ein konservativ dominiertes Parlament zusammen.

Bereits in den 1840er-Jahren gewannen die Liberalen die politische Führung zurück.

Verfassung von 1869

In den 1860er-Jahren formierte sich die Demokratische Bewegung gegen die politische Vorherrschaft der liberalen Führung um Alfred Escher.

Die neue Kantonsverfassung von 1869 veränderte das politische System grundlegend.

Sie führte beziehungsweise stärkte:

  • Volksinitiative;
  • obligatorisches Gesetzesreferendum;
  • Finanzreferendum;
  • direkte Volkswahl des Regierungsrats;
  • stärkere Gewaltenteilung;
  • demokratische Kontrolle der Behörden.

Der Grosse Rat erhielt den heutigen Namen Kantonsrat.

Die Verfassung formulierte, dass die gesetzgebende Gewalt beim Volk unter Mitwirkung des Kantonsrats liege. Damit wurde die enge Verbindung zwischen Parlament und direkter Demokratie besonders hervorgehoben.

Einführung des Proporzes

Bis 1917 wurden die Mitglieder grundsätzlich nach dem Mehrheitswahlverfahren gewählt.

1917 führte der Kanton Zürich die Verhältniswahl ein. Die Sitzverteilung orientierte sich nun stärker an den Wähleranteilen der Parteien.

Dadurch erhielten kleinere politische Parteien bessere Chancen auf eine parlamentarische Vertretung.

Festlegung auf 180 Sitze

Die Mitgliederzahl hatte im 19. und frühen 20. Jahrhundert entsprechend dem Bevölkerungswachstum mehrfach zugenommen.

Seit 1935 umfasst der Kantonsrat 180 Sitze.[13]

Frauenstimmrecht

Die Zürcher Stimmberechtigten nahmen 1970 das kantonale Frauenstimm- und Wahlrecht an.

Bei den Kantonsratswahlen 1971 wurden erstmals Frauen in das Zürcher Parlament gewählt.

Der Frauenanteil stieg in den folgenden Jahrzehnten, erreichte jedoch lange keine ausgeglichene Vertretung.

Verfassungsreform von 2005

Die vollständig überarbeitete Kantonsverfassung wurde 2005 vom Volk angenommen und trat 2006 in Kraft.

Sie regelte Aufgaben, Organisation und Verhältnis der kantonalen Behörden neu und modernisierte die politischen Rechte.

Doppelter Pukelsheim

Das frühere Proporzsystem führte in kleineren Wahlkreisen zu hohen natürlichen Wahlhürden.

Nach gerichtlichen und politischen Diskussionen führte Zürich ein doppelt proportionales Sitzzuteilungsverfahren ein.

Es wurde erstmals bei den Wahlen 2007 angewendet und verbesserte die proportionale Abbildung der gesamtkantonalen Parteistärken.

COVID-19-Pandemie

Während der COVID-19-Pandemie konnte der Kantonsrat zeitweise nicht im engen historischen Rathaus tagen.

Die Sitzungen wurden zunächst an andere Orte verlegt, darunter die Messe Zürich in Oerlikon.

Die Pandemie beschleunigte die Digitalisierung, Liveübertragung und elektronische Bereitstellung parlamentarischer Unterlagen.

Rathausprovisorium

Wegen der geplanten Gesamtsanierung des historischen Rathauses zog der Kantonsrat 2023 in das neu eingerichtete Rathaus Hard um.

Das Provisorium soll bis zum Abschluss der Sanierung als ordentlicher Tagungsort dienen.

Entwicklung im Überblick

Jahr Ereignis
18. April 1803 Erste Sitzung des Grossen Rats des modernen Kantons Zürich
1831 Liberale Verfassung stärkt Parlament, Öffentlichkeit und Gewaltenteilung
1839 Auflösung des Grossen Rats während des Züriputsches und anschliessende Neuwahl
1869 Neue demokratische Kantonsverfassung und Umbenennung in Kantonsrat
1917 Einführung der Verhältniswahl
1935 Festlegung der Mitgliederzahl auf 180
1971 Erste Frauen ziehen nach Einführung des Frauenstimmrechts in den Kantonsrat ein
1995 Beginn der auf der heutigen Website verfügbaren digitalen Sitzungsprotokolle
2005 Annahme der neuen Kantonsverfassung
2007 Erste Kantonsratswahl nach dem doppelten Pukelsheim
2020 Verlegung der Sitzungen während der COVID-19-Pandemie
2023 Beginn der Legislatur 2023–2027 und Umzug ins Rathaus Hard
4. Mai 2026 Wahl von Romaine Rogenmoser zur Kantonsratspräsidentin
4. April 2027 Vorgesehene nächste Gesamterneuerungswahl

Öffentlichkeit und Transparenz

Die Sitzungen des Kantonsrats sind grundsätzlich öffentlich.

Die Öffentlichkeit kann sich informieren durch:

  • Besuchertribüne;
  • Livestream;
  • Videoarchiv;
  • Wortprotokolle;
  • Abstimmungsprotokolle;
  • Geschäftsdatenbank;
  • Kommissionsmitteilungen;
  • Ratsversand;
  • öffentlich zugängliche Interessenbindungen der Mitglieder.

Kommissionssitzungen sind dagegen grundsätzlich nicht öffentlich. Dies soll vertrauliche Beratungen und die Suche nach politischen Kompromissen ermöglichen.

Die Ergebnisse und Anträge der Kommissionen werden vor der Behandlung im Rat veröffentlicht.

Interessenbindungen

Die Ratsmitglieder müssen berufliche Tätigkeiten, Leitungsfunktionen und weitere Interessenbindungen offenlegen.

Das Register soll sichtbar machen, in welchen Unternehmen, Verbänden, Stiftungen, Behörden oder Organisationen ein Mitglied tätig ist.

Eine Interessenbindung führt nicht automatisch zum Ausschluss von Beratungen. Bei persönlichen oder unmittelbar finanziellen Interessen können jedoch Ausstandsregeln gelten.

Entschädigung und Milizsystem

Die Mitglieder erhalten Sitzungsgelder und weitere Entschädigungen für Rats-, Fraktions- und Kommissionsarbeit.

Das Mandat ist kein Vollamt. Viele Ratsmitglieder sind berufstätig, führen ein Unternehmen, arbeiten in der Verwaltung, im Bildungswesen, in Verbänden oder üben weitere politische Ämter aus.

Das Milizsystem soll eine enge Verbindung zwischen Parlament und Gesellschaft gewährleisten. Gleichzeitig führt der zunehmende Umfang komplexer Vorlagen zu einer hohen zeitlichen Belastung.

Kommissionspräsidien, Fraktionsleitungen und das Ratspräsidium sind besonders arbeitsintensiv.

Politische Bedeutung

Der Kantonsrat entscheidet über zentrale Bereiche des öffentlichen Lebens im bevölkerungsreichsten Kanton der Schweiz.

Dazu gehören:

  • Bildung und Hochschulen;
  • Gesundheitsversorgung;
  • Polizei und Justiz;
  • öffentlicher Verkehr;
  • Strassenbau;
  • Raumplanung;
  • Energie- und Klimapolitik;
  • Steuern und Finanzen;
  • Gemeinden;
  • soziale Sicherheit;
  • Kultur;
  • Wirtschafts- und Standortpolitik.

Viele Zürcher Regelungen besitzen wegen der wirtschaftlichen und demografischen Bedeutung des Kantons auch überkantonale Ausstrahlung.

Der Kantonsrat ist zudem ein wichtiges politisches Sprungbrett. Zahlreiche spätere Mitglieder des Nationalrats, des Ständerats, des Regierungsrats und des Bundesrats sammelten zuvor Erfahrungen im Zürcher Kantonsparlament.

Siehe auch

Literatur

  • Staatsarchiv des Kantons Zürich und Statistisches Amt des Kantons Zürich: Kantonsratsmitglieder ab 1803. Zürich.
  • Kantonsrat Zürich: Legislaturbericht. Zürich.
  • Kantonsrat Zürich: Kantonsratsgesetz und Geschäftsreglement. Zürich.
  • Markus Notter und Thomas Weibel: Der Zürcher Kantonsrat. Geschichte, Organisation und politische Praxis. Zürich.
  • Alfred Kölz: Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte. Stämpfli, Bern.
  • Gordon A. Craig: Geld und Geist. Zürich im Zeitalter des Liberalismus 1830–1869. München.
  • Staatsarchiv des Kantons Zürich: Kantonsratsprotokolle seit 1803. Zürich.
  • Kanton Zürich: Verfassungsgeschichte des Kantons Zürich. Zürich.
  • Statistisches Amt des Kantons Zürich: Wahlen und politische Kräfteverhältnisse im Kanton Zürich. Zürich.

Einzelnachweise

  1. Kanton Zürich: Kantonsrat, abgerufen am 23. Juli 2026.
  2. Kantonsrat Zürich: Besuchen Sie uns und Rathausprovisorium, abgerufen am 23. Juli 2026.
  3. Kanton Zürich: Initiativen, Referenden und Anfragerecht, abgerufen am 23. Juli 2026.
  4. Kantonsrat Zürich: Fraktionen, abgerufen am 23. Juli 2026.
  5. Kanton Zürich: Kantons- und Regierungsratswahlen 2023, abgerufen am 23. Juli 2026.
  6. Kanton Zürich: Wahlen 2027, abgerufen am 23. Juli 2026.
  7. Kantonsrat Zürich: Ratspräsidium 2026/2027, abgerufen am 23. Juli 2026.
  8. Kantonsrat Zürich: Geschäftsleitung, abgerufen am 23. Juli 2026.
  9. Kantonsrat Zürich: Kommissionen, abgerufen am 23. Juli 2026.
  10. Kantonsrat Zürich: Sitzungen und Protokolle, abgerufen am 23. Juli 2026.
  11. Kantonsrat Zürich: Ratsversand, abgerufen am 23. Juli 2026.
  12. Kanton Zürich: Kantonsratsmitglieder ab 1803, abgerufen am 23. Juli 2026.
  13. Kanton Zürich: Zürcher Politgeschichte online, 13. März 2019.