Bundesstadt

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Bundesstadt
Das Bundeshaus in Bern
Staat Schweizerische Eidgenossenschaft
Bundesstadt Bern
Funktion Sitz der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei
Wahl zum Bundessitz 28. November 1848
Rechtliche Stellung Nicht in der Bundesverfassung als Hauptstadt festgelegt
Vergleichbare Bezeichnung De-facto-Hauptstadt

Als Bundesstadt wird in der Schweiz die Stadt Bern bezeichnet, weil sich dort der Sitz der wichtigsten politischen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft befindet. In Bern versammelt sich die Bundesversammlung, und dort haben der Bundesrat, die sieben Departemente sowie die Bundeskanzlei ihren ordentlichen Sitz.

Die Bezeichnung nimmt in der schweizerischen Staatssprache im Wesentlichen die Funktion des in anderen Ländern gebräuchlichen Begriffs Hauptstadt ein. Die Schweiz besitzt jedoch keine in der Bundesverfassung ausdrücklich bezeichnete Hauptstadt. Bern wird deshalb amtlich und im allgemeinen schweizerischen Sprachgebrauch als Bundesstadt bezeichnet, obwohl es faktisch die Rolle einer Hauptstadt erfüllt.[1]

Bern wurde am 28. November 1848 von National- und Ständerat zum Sitz der neuen Bundesbehörden gewählt. Die zurückhaltende Bezeichnung Bundesstadt entsprach dem föderalistischen Charakter des neu gegründeten Bundesstaates und sollte vermeiden, eine Stadt symbolisch über die Kantone und die anderen bedeutenden Zentren des Landes zu stellen.

Begriff

Das Wort Bundesstadt setzt sich aus den Begriffen Bund und Stadt zusammen. Es bezeichnet im schweizerischen Zusammenhang den Ort, an dem die zentralen Behörden des Bundes ihren Sitz haben.

Der Ausdruck ist eng mit der politischen Ordnung der Schweiz verbunden. Die Eidgenossenschaft entstand nicht als zentralistisch organisierter Staat mit einem traditionellen königlichen oder fürstlichen Regierungssitz, sondern aus einem Bund selbstständiger Orte und späterer Kantone. Auch nach der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 blieb die politische Macht bewusst auf verschiedene staatliche Ebenen und geografische Standorte verteilt.

Bern wird im Alltag häufig als Hauptstadt der Schweiz bezeichnet. Diese Formulierung ist funktional verständlich und wird teilweise auch von Behörden verwendet. Staatsrechtlich genauer ist jedoch die Bezeichnung Bundesstadt, weil die Bundesverfassung keine Hauptstadt bestimmt.[2]

Bern als De-facto-Hauptstadt

Bern erfüllt zahlreiche Aufgaben, die international üblicherweise mit einer Hauptstadt verbunden werden. Die Stadt ist der ordentliche Tagungsort des nationalen Parlaments und der Sitz der Landesregierung. Ein grosser Teil der Bundesverwaltung arbeitet ebenfalls in Bern oder in den angrenzenden Gemeinden.

Auch die diplomatischen Vertretungen vieler Staaten befinden sich in der Bundesstadt und ihrer Umgebung. Staatsbesuche, politische Konferenzen, Medienanlässe des Bundesrates und die meisten Sitzungen der eidgenössischen Räte finden in Bern statt.

Aus diesen Gründen wird Bern als De-facto-Hauptstadt der Schweiz bezeichnet. Der Ausdruck bedeutet, dass die Stadt diese Funktion tatsächlich ausübt, ohne durch eine ausdrückliche Verfassungsbestimmung zur Hauptstadt erklärt worden zu sein.

Der Begriff Bundesstadt ist dabei nicht lediglich ein touristischer Beiname. Er beschreibt die besondere politische Funktion Berns innerhalb des Bundesstaates. Zugleich ist Bern auch Hauptstadt des Kantons Bern und Sitz der kantonalen Behörden.

Keine Hauptstadt in der Bundesverfassung

Weder die Bundesverfassung von 1848 noch die Totalrevisionen von 1874 und 1999 bezeichneten eine Stadt als Hauptstadt, Bundesstadt oder Bundeshauptstadt.

Diese Zurückhaltung entspricht der föderalistischen Tradition der Schweiz. Die Kantone besitzen eigene Verfassungen, Parlamente, Regierungen und Gerichte. Die Wahl eines ausdrücklich als Hauptstadt bezeichneten Ortes hätte als symbolische Vorrangstellung einer Stadt oder Region verstanden werden können.

Die fehlende Verfassungsbestimmung bedeutet jedoch nicht, dass der Sitz der Bundesbehörden rechtlich ungeregelt wäre. Die massgeblichen Regelungen befinden sich auf Gesetzesebene. Das Parlamentsgesetz bestimmt Bern als ordentlichen Sitz der Bundesversammlung. Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz bezeichnet Bern als Amtssitz des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei.

Die Bundesbehörden können in ausserordentlichen Situationen auch an einem anderen Ort zusammentreten. Dadurch bleibt die staatliche Handlungsfähigkeit beispielsweise bei einer schweren Krise oder einer zeitweisen Unbenutzbarkeit der Gebäude in Bern erhalten.

Historischer Hintergrund

Vororte der Alten Eidgenossenschaft

Die Alte Eidgenossenschaft kannte keine dauerhafte Hauptstadt. Die einzelnen Orte waren weitgehend selbstständig und entsandten ihre Vertreter an die Tagsatzung.

Der Versammlungsort der Tagsatzung wechselte im Laufe der Geschichte. Bestimmte Orte nahmen als sogenannte Vororte besondere Aufgaben wahr. Dazu gehörten zeitweise Zürich, Luzern, Bern, Baden, Frauenfeld und andere Städte.

Der Vorort führte die laufenden Geschäfte, bereitete Sitzungen vor und empfing ausländische Gesandte. Diese Funktion entsprach jedoch nicht der Stellung einer modernen Hauptstadt. Die Alte Eidgenossenschaft verfügte weder über eine dauerhaft arbeitende Zentralregierung noch über eine einheitliche zentrale Verwaltung.

Die wechselnden Tagungsorte und Vororte verdeutlichten die Gleichberechtigung der eidgenössischen Orte. Diese Tradition beeinflusste auch die spätere Diskussion über den Sitz der Behörden des Bundesstaates.

Helvetische Republik

Mit der Errichtung der Helvetischen Republik im Jahr 1798 wurde die Schweiz vorübergehend zu einem zentralistisch organisierten Einheitsstaat. Das neue politische System verlangte einen festen Sitz für Regierung und Parlament.

Zunächst wurde Aarau zur Hauptstadt der Helvetischen Republik bestimmt. Die Stadt konnte die benötigten Räume jedoch nur eingeschränkt bereitstellen. Noch im Jahr 1798 verlegten die Behörden ihren Sitz nach Luzern.

Während der politischen Unruhen wechselte der Regierungssitz erneut. Ab 1799 befanden sich zentrale Behörden zeitweise in Bern. Die häufigen Verlegungen spiegelten die instabile Lage der Helvetischen Republik wider.

Mit der Mediationsakte von 1803 endete der zentralistische Staat. Die politische Ordnung erhielt wieder einen stärker föderalistischen Charakter, und die Funktion einer dauerhaften Hauptstadt wurde aufgegeben.

Mediationszeit

Während der Mediationszeit von 1803 bis 1813 wechselte die Funktion des eidgenössischen Vorortes turnusmässig zwischen Freiburg im Üechtland, Bern, Solothurn, Basel, Zürich und Luzern.

Der jeweilige Vorort leitete die Tagsatzung und übernahm bestimmte diplomatische und administrative Aufgaben. Der Landammann der Schweiz stammte aus dem jeweils vorsitzenden Kanton.

Das Rotationsprinzip sollte verhindern, dass ein einzelner Ort dauerhaft die politische Führung der Eidgenossenschaft übernahm. Es entsprach der Vorstellung eines Bundes gleichberechtigter Kantone.

Bundesvertrag von 1815

Nach dem Ende der napoleonischen Zeit wurde die Schweiz durch den Bundesvertrag von 1815 erneut als lockerer Staatenbund organisiert.

Zürich, Bern und Luzern wechselten sich im Zweijahresrhythmus als Vororte ab. In diesen Städten trat die Tagsatzung zusammen. Der jeweilige Vorort führte die laufenden eidgenössischen Geschäfte und vertrat den Staatenbund nach aussen.

Auch diese Regelung vermied einen dauerhaften Regierungssitz. Sie führte jedoch zu organisatorischem Aufwand, weil Akten, Personal und diplomatische Aufgaben regelmässig zwischen den Vororten verlagert werden mussten.

Mit der zunehmenden politischen und wirtschaftlichen Verflechtung der Kantone wuchs das Bedürfnis nach dauerhaften gemeinsamen Institutionen.

Gründung des Bundesstaates

Der Sonderbundskrieg von 1847 endete mit dem Sieg der liberalen Kantone. Anschliessend erarbeitete die Tagsatzung eine neue Bundesverfassung.

Die Bundesverfassung von 1848 verwandelte die Schweiz von einem Staatenbund in einen Bundesstaat. Sie schuf eine dauerhafte Bundesversammlung, einen siebenköpfigen Bundesrat und ein Bundesgericht.

Die Verfassung liess die Frage des Bundessitzes bewusst offen. Der Standort sollte erst nach dem Inkrafttreten der neuen Staatsordnung durch die Bundesversammlung bestimmt werden.

Am 6. November 1848 trat der neu gewählte Nationalrat erstmals zusammen. Die ersten Sitzungen fanden in Bern statt, weil die Stadt zu diesem Zeitpunkt Vorort und Tagungsort der letzten Tagsatzung gewesen war.

Wahl der Bundesstadt

Am 28. November 1848 entschieden National- und Ständerat über den dauerhaften Sitz der Bundesbehörden. Als wichtigste Bewerber galten Bern, Zürich und Luzern. Auch andere Orte wurden vorgeschlagen oder erhielten einzelne Stimmen.

Bern setzte sich bereits im ersten Wahlgang durch. Im Nationalrat erhielt die Stadt 58 Stimmen. Zürich erreichte 35 Stimmen, Luzern sechs und Zofingen eine Stimme. Im Ständerat stimmten 21 Mitglieder für Bern.[3]

Bei der Entscheidung spielten mehrere Faktoren eine Rolle. Bern besass eine vergleichsweise zentrale geografische Lage zwischen der deutschen und der französischen Schweiz. Die Stadt lag nicht unmittelbar an der Landesgrenze und galt als politisches Gegengewicht zum wirtschaftlich starken Zürich.

Auch sprachpolitische Überlegungen waren bedeutsam. Bern befand sich nahe an der französischsprachigen Schweiz und gehörte zu einem zweisprachigen Kanton. Damit konnte die Stadt als verbindender Standort zwischen den Sprachregionen erscheinen.

Zürich war bereits das bedeutendste wirtschaftliche Zentrum des Landes. Die Wahl Berns verhinderte, dass sich politische und wirtschaftliche Macht zu stark an einem Ort konzentrierten. Luzern war wegen seiner Lage und seiner historischen Bedeutung ebenfalls ein ernsthafter Bewerber, wurde jedoch teilweise mit der im Sonderbundskrieg unterlegenen katholisch-konservativen Seite verbunden.

Verpflichtungen der Stadt Bern

Die Wahl war mit erheblichen Verpflichtungen für die Stadt verbunden. Bern musste dem Bund geeignete Räume für Parlament, Regierung und Verwaltung unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Der Gemeinderat nahm die Wahl an. Die Einwohnerversammlung bestätigte den Entscheid am 18. Dezember 1848 mit 419 gegen 313 Stimmen.[3]

Die relativ hohe Zahl der Gegenstimmen zeigte, dass die neue Funktion nicht nur als Auszeichnung betrachtet wurde. Der Ausbau zum Bundessitz verursachte Kosten und erforderte die Bereitstellung von Grundstücken, Gebäuden und Infrastruktur.

Zunächst wurden bestehende Gebäude genutzt. Der Bundesrat arbeitete unter anderem im Erlacherhof, während die Räte im ehemaligen Casino tagten. Die zunehmende Tätigkeit des Bundesstaates machte jedoch bald einen eigenen Gebäudekomplex erforderlich.

Entstehung des Bundeshauses

Das heutige Bundeshaus entstand in mehreren Bauabschnitten. Das westliche Bundesratshaus, heute Bundeshaus West, wurde zwischen 1852 und 1857 nach Plänen des Architekten Jakob Friedrich Studer errichtet.

Das Gebäude bot Räume für Regierung, Verwaltung und Parlament. Mit dem Wachstum der Bundesverwaltung reichte der verfügbare Platz jedoch bald nicht mehr aus.

Zwischen 1888 und 1892 entstand das spiegelbildlich angelegte Bundeshaus Ost. Der heutige zentrale Parlamentsbau wurde von 1894 bis 1902 nach Plänen von Hans Wilhelm Auer errichtet.

Mit der Einweihung des Parlamentsgebäudes im Jahr 1902 erhielt die Bundesstadt ihr wichtigstes staatliches Bauwerk. Die Kuppel, die Wappen der Kantone und die künstlerische Ausstattung stellen die Einheit und Vielfalt der Schweiz dar.

Der davor gelegene Bundesplatz bildet das politische Zentrum der Stadt. Er dient als öffentlicher Platz, Markt- und Veranstaltungsort sowie als Schauplatz politischer Kundgebungen.

Sitz der Bundesversammlung

Die Bundesversammlung besteht aus dem Nationalrat und dem Ständerat. Beide Räte sind gleichberechtigt und versammeln sich ordentlicherweise in Bern.

Artikel 32 des Parlamentsgesetzes bestimmt, dass sich die Bundesversammlung in Bern versammelt.[4]

Die vier ordentlichen Sessionen finden im Parlamentsgebäude statt. Dazu kommen Sondersessionen, Kommissionssitzungen, Fraktionssitzungen und Sitzungen der Vereinigten Bundesversammlung.

Als Vereinigte Bundesversammlung wählen National- und Ständerat unter anderem die Mitglieder des Bundesrates, den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin sowie die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte.

Ausnahmsweise kann die Bundesversammlung an einem anderen Ort zusammentreten. Solche Sitzungen ausserhalb Berns sind selten und besitzen häufig einen besonderen historischen oder symbolischen Anlass.

Sitz des Bundesrates

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Seine sieben Mitglieder leiten jeweils eines der eidgenössischen Departemente.

Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz legt Bern als Amtssitz des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei fest.[5]

Die ordentlichen Sitzungen des Bundesrates finden im Bundeshaus West statt. Der Bundesrat tagt in der Regel einmal pro Woche. Nach wichtigen Sitzungen informiert er die Öffentlichkeit häufig an Medienkonferenzen im Medienzentrum Bundeshaus.

Auch der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin besitzt keinen eigenen Regierungssitz ausserhalb Berns. Das Bundespräsidium wechselt jährlich und ist nicht mit der Stellung eines Staatsoberhaupts in einem präsidialen System vergleichbar.

Bundeskanzlei und Departemente

Die Bundeskanzlei ist die Stabsstelle des Bundesrates und unterstützt die Regierung bei der Planung, Koordination und Kommunikation ihrer Tätigkeit. Sie hat ihren Sitz in Bern.

Auch die Leitungen der sieben eidgenössischen Departemente befinden sich in der Bundesstadt. Zu ihnen gehören:

  • das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten;
  • das Eidgenössische Departement des Innern;
  • das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement;
  • das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport;
  • das Eidgenössische Finanzdepartement;
  • das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung;
  • das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.

Die Verwaltungseinheiten sind nicht ausschliesslich innerhalb der Gemeinde Bern angesiedelt. Bedeutende Verwaltungsstandorte befinden sich auch in benachbarten Gemeinden, insbesondere in Ittigen, Köniz, Ostermundigen und Zollikofen.

Weitere Bundesämter und Einrichtungen sind über die gesamte Schweiz verteilt. Bern ist somit der wichtigste, aber nicht der einzige Standort der Bundesverwaltung.

Verteilung eidgenössischer Institutionen

Die föderalistische Struktur zeigt sich auch in der geografischen Verteilung der eidgenössischen Institutionen.

Das Bundesgericht, das oberste Gericht des Bundes, hat seinen Hauptsitz in Lausanne. Zwei sozialrechtliche Abteilungen befinden sich in Luzern.

Das Bundesstrafgericht hat seinen Sitz in Bellinzona, das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen und das Bundespatentgericht ebenfalls in St. Gallen.

Das Schweizerische Bundesgericht befindet sich damit nicht in der Bundesstadt. Die Trennung der Standorte trägt dazu bei, die eidgenössischen Institutionen auf verschiedene Sprachregionen und Landesteile zu verteilen.

Auch mehrere bedeutende Bundesbetriebe und bundesnahe Institutionen haben ihren Hauptsitz ausserhalb Berns. Die Schweizerische Nationalbank besitzt Sitze in Bern und Zürich, während zahlreiche nationale Kultur-, Bildungs- und Forschungsinstitutionen in anderen Städten angesiedelt sind.

Diplomatische Funktion

Als politisches Zentrum der Schweiz ist Bern Standort zahlreicher ausländischer Botschaften und diplomatischer Residenzen.

Die diplomatischen Vertretungen pflegen die Beziehungen ihrer Staaten zum Bundesrat und zu den schweizerischen Behörden. Viele Botschaften befinden sich im Kirchenfeldquartier und in angrenzenden Stadtteilen.

Die internationale Rolle Berns ist jedoch weniger ausgeprägt als jene Genfs. Genf beherbergt den europäischen Sitz der Vereinten Nationen und zahlreiche internationale Organisationen.

Diese Arbeitsteilung ist charakteristisch für die Schweiz. Bern ist das nationale politische Zentrum, während Genf eine herausragende Stellung als Zentrum der internationalen Diplomatie und der humanitären Zusammenarbeit besitzt.

Föderalistische Bedeutung

Die Bezeichnung Bundesstadt bringt zum Ausdruck, dass Bern nicht als beherrschende Metropole über den übrigen Landesteilen stehen soll.

Die Schweiz besitzt mehrere Städte mit national oder international bedeutenden Funktionen. Zürich ist das wichtigste Wirtschafts- und Finanzzentrum. Genf ist ein Zentrum der internationalen Diplomatie, Basel der pharmazeutischen Industrie und des grenzüberschreitenden Verkehrs. Lausanne beherbergt unter anderem das Internationale Olympische Komitee und den Hauptsitz des Bundesgerichts.

Bern nimmt in diesem polyzentrischen System die Funktion des politischen Zentrums ein. Die Bundesstadt ist damit Teil einer bewussten Aufteilung staatlicher, wirtschaftlicher, gerichtlicher und internationaler Aufgaben.

Diese Struktur unterscheidet die Schweiz von Staaten, in denen Regierung, Parlament, oberste Gerichte, Finanzwesen, Medien und Kultur weitgehend in einer einzigen Hauptstadt konzentriert sind.

Rechtliche Stellung

Der Ausdruck Bundesstadt ist in der Schweiz allgemein anerkannt, besitzt aber keine umfassende verfassungsrechtliche Definition.

Die rechtliche Stellung Berns ergibt sich vor allem aus den Bestimmungen über den Sitz einzelner Bundesbehörden. Das Parlamentsgesetz nennt Bern als Sitz der Bundesversammlung, während das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz den Amtssitz von Bundesrat, Departementen und Bundeskanzlei regelt.

Ein besonderes Bundesstadtgesetz besteht nicht. Der Bundesrat kam 2004 zum Schluss, dass eine umfassende gesetzliche Regelung der Beziehungen zwischen Bund und Stadt Bern nicht erforderlich sei. Offene Fragen könnten durch Vereinbarungen zwischen den beteiligten Gemeinwesen geregelt werden.[6]

Die Stadt Bern ist als politische Gemeinde weiterhin dem Recht des Kantons Bern unterstellt. Ihre Funktion als Bundesstadt verleiht ihr keine mit einem Kanton vergleichbare staatliche Stellung.

Zusammenarbeit zwischen Bund und Stadt

Die Anwesenheit der Bundesbehörden bringt für Bern besondere Aufgaben und Belastungen mit sich. Dazu gehören Sicherheitsmassnahmen, Verkehrsfragen, die Betreuung diplomatischer Vertretungen und die Organisation grosser politischer Veranstaltungen.

Bund, Kanton und Stadt arbeiten deshalb in verschiedenen Bereichen zusammen. Vereinbarungen regeln unter anderem Sicherheitsleistungen, den Schutz diplomatischer Einrichtungen und die Nutzung öffentlicher Räume.

Politische Kundgebungen finden häufig auf dem Bundesplatz oder in der Umgebung des Bundeshauses statt. Für die Bewilligung und Durchführung ist grundsätzlich die Stadt zuständig, während die Bundesbehörden für den Schutz ihrer Gebäude und Organe mitverantwortlich sind.

Die Stadt vertritt gegenüber dem Bund auch finanzielle und politische Interessen, die sich aus ihrer besonderen Funktion ergeben. Wiederholt wurde diskutiert, ob Bern für seine Leistungen als Bundesstadt zusätzliche Abgeltungen erhalten soll.

Stadtentwicklung seit 1848

Die Wahl zum Bundessitz veränderte Bern nachhaltig. Neue Verwaltungsgebäude, Wohnquartiere, Verkehrsverbindungen und Dienstleistungsbetriebe entstanden.

Die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Sektor nahm stark zu. Neben der eigentlichen Bundesverwaltung siedelten sich Verbände, Medienunternehmen, politische Organisationen, Beratungsstellen und diplomatische Einrichtungen an.

Das Gebiet südlich der Altstadt entwickelte sich zu einem wichtigen Verwaltungs- und Diplomatenviertel. Der Bau der Kirchenfeldbrücke im Jahr 1883 verbesserte die Verbindung zwischen der Altstadt und dem Kirchenfeld.

Auch der Bahnhof und die Eisenbahnverbindungen wurden für die Funktion als Bundesstadt bedeutsam. Parlamentarierinnen und Parlamentarier, Verwaltungsangestellte und Besucher aus allen Landesteilen mussten Bern gut erreichen können.

Die politische Funktion beeinflusst bis heute den Arbeitsmarkt und die soziale Struktur der Stadt. Bern gehört zu den wichtigsten Verwaltungs- und Dienstleistungszentren der Schweiz.

Politisches Leben

Während der Sessionen prägen Mitglieder des National- und Ständerates, Medienschaffende, Interessenvertretungen und Besucher das Stadtzentrum.

In unmittelbarer Umgebung des Bundeshauses befinden sich Fraktionsräume, Medienbüros, Restaurants und Versammlungsorte. Politische Gespräche und Verhandlungen finden nicht nur in den Ratssälen, sondern auch ausserhalb des Parlamentsgebäudes statt.

Auf dem Bundesplatz werden Kundgebungen zu nationalen und internationalen Themen durchgeführt. Die räumliche Nähe zum Parlament macht ihn zu einem besonders symbolträchtigen Ort für die politische Meinungsäusserung.

Zugleich bleibt der Bundesplatz ein öffentlicher städtischer Raum. Ausserhalb politischer Veranstaltungen finden dort Wochenmärkte, kulturelle Anlässe und Sportveranstaltungen statt.

Wahrnehmung und Sprachgebrauch

Im schweizerischen Sprachgebrauch sind sowohl Bundesstadt als auch Hauptstadt verbreitet. Offizielle Darstellungen verwenden häufig die Formulierung, Bern sei die Bundesstadt und faktische Hauptstadt der Schweiz.

In internationalen Publikationen wird Bern üblicherweise ohne nähere staatsrechtliche Erläuterung als Hauptstadt bezeichnet. Auch in Karten, Lexika und statistischen Übersichten erscheint es regelmässig als capital oder capitale.

Die Aussage, die Schweiz habe überhaupt keine Hauptstadt, kann deshalb missverständlich sein. Richtig ist, dass keine Stadt verfassungsrechtlich als Hauptstadt bezeichnet wird. Bern erfüllt aber dauerhaft und rechtlich abgesichert die zentralen Funktionen einer Hauptstadt.

Umgekehrt wäre die Aussage ungenau, Bern sei in der Bundesverfassung ausdrücklich als Hauptstadt festgelegt. Eine solche Bestimmung existiert nicht.

Bezeichnungen in den Landessprachen

Die Bezeichnung Bundesstadt wird in den schweizerischen Landessprachen unterschiedlich wiedergegeben:

Sprache Bezeichnung
Deutsch Bundesstadt
Französisch ville fédérale
Italienisch città federale
Rätoromanisch citad federala

Im Französischen und Italienischen wird Bern im allgemeinen Sprachgebrauch daneben häufig als Hauptstadt bezeichnet. Die amtlichen Bezeichnungen spiegeln jedoch wie das deutsche Wort Bundesstadt die föderalistische Besonderheit der Schweiz wider.

Bundesstadt und Kantonshauptort

Bern besitzt gleichzeitig zwei unterschiedliche politische Funktionen. Als Bundesstadt ist es Sitz der zentralen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Als Hauptstadt des Kantons Bern beherbergt es zudem den Grossen Rat, den Regierungsrat und die zentralen kantonalen Verwaltungsstellen.

Bund und Kanton sind voneinander unabhängige staatliche Ebenen. Die Bundesbehörden vertreten die gesamte Schweiz, während die kantonalen Behörden für das Gebiet des Kantons Bern zuständig sind.

Auch die Stadt Bern besitzt als politische Gemeinde eigene Organe. Dazu gehören der Stadtrat als Legislative und der Gemeinderat als Exekutive.

Innerhalb derselben Stadt bestehen somit Behörden von drei staatlichen Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde.

Hauptstadtregion Schweiz

Bern arbeitet mit umliegenden Kantonen, Städten und Gemeinden in der Organisation Hauptstadtregion Schweiz zusammen.

Die Hauptstadtregion umfasst nicht nur die Stadt Bern, sondern einen grösseren Raum zwischen den wichtigen Zentren der deutschen und französischen Schweiz. Sie soll die politische, wirtschaftliche und verkehrliche Zusammenarbeit stärken.

Der Begriff Hauptstadtregion ist eine regionalpolitische und organisatorische Bezeichnung. Er verändert die staatsrechtliche Stellung Berns nicht und macht die Region nicht zu einer eigenen staatlichen Einheit.

Die Organisation betont insbesondere die Brückenfunktion zwischen den Sprachregionen und die Nähe zu den Bundesbehörden.

Vergleiche mit anderen Bundesstaaten

Auch andere föderalistische Staaten wählten für ihre politischen Institutionen einen Standort, der nicht zugleich das grösste wirtschaftliche Zentrum ist.

In den Vereinigten Staaten wurde Washington, D.C. als eigener Bundesdistrikt geschaffen. In Australien entstand Canberra als Kompromiss zwischen Sydney und Melbourne. Kanada wählte Ottawa, das zwischen verschiedenen Sprach- und Regionalinteressen lag.

Bern weist gewisse Parallelen zu diesen Kompromisslösungen auf. Die Stadt wurde unter anderem wegen ihrer geografischen und politischen Mittellage gewählt und sollte ein Gegengewicht zum wirtschaftlich stärkeren Zürich bilden.

Im Unterschied zu Washington oder Canberra bildet Bern jedoch keinen eigenen Bundesdistrikt. Die Stadt gehört vollständig zum Kanton Bern und besitzt keine besondere territoriale Stellung ausserhalb der kantonalen Ordnung.

Bedeutung für die nationale Identität

Die Bundesstadt ist ein sichtbarer Ausdruck des schweizerischen Bundesstaates. Das Bundeshaus, der Bundesplatz und die dort versammelten Behörden symbolisieren die gemeinsame politische Ordnung der Kantone.

Gleichzeitig verdeutlicht die zurückhaltende Bezeichnung Bundesstadt das Misstrauen gegenüber einer übermächtigen Zentralgewalt, das die schweizerische Geschichte lange prägte.

Bern steht daher sowohl für die Einheit des Bundes als auch für die Eigenständigkeit seiner Glieder. Die Stadt ist politisches Zentrum, ohne eine verfassungsrechtlich hervorgehobene Stellung über den Kantonen zu besitzen.

Diese Verbindung von zentraler Funktion und föderalistischer Begrenzung macht den Begriff Bundesstadt zu einer Besonderheit des politischen Systems der Schweiz.

Siehe auch

Literatur

  • Urs Altermatt: Bern – Bundesstadt der Schweiz. Stämpfli, Bern.
  • André Holenstein: Mitten in Europa. Verflechtung und Abgrenzung in der Schweizer Geschichte. Hier und Jetzt, Baden 2014, ISBN 978-3-03919-314-3.
  • Georg Kreis: Geschichte der Schweiz. Schwabe, Basel 2014, ISBN 978-3-7965-2772-2.
  • Thomas Maissen: Geschichte der Schweiz. 7. Auflage. Hier und Jetzt, Baden 2022, ISBN 978-3-03919-174-3.
  • Stadtarchiv Bern: 175 Jahre Bern als Bundesstadt. Bern 2023.

Einzelnachweise

  1. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Politisches System, abgerufen am 26. Juli 2026.
  2. Schweizerische Bundeskanzlei: Bundesstadtstatus der Stadt Bern – vergleichende Studie, PDF, abgerufen am 26. Juli 2026.
  3. 3,0 3,1 Stadtarchiv Bern: 175 Jahre Bern als Bundesstadt, abgerufen am 26. Juli 2026.
  4. Bundesgesetz über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002, Parlamentsgesetz, SR 171.10, abgerufen am 26. Juli 2026.
  5. Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997, SR 172.010, abgerufen am 26. Juli 2026.
  6. Der Bundesrat: Kein Bundesgesetz über die Stadt Bern als Bundesstadt, Medienmitteilung vom 28. Oktober 2004, abgerufen am 26. Juli 2026.