Bundeskanzlei

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Schweizerische Bundeskanzlei
Das Bundeshaus West in Bern, Hauptsitz der Bundeskanzlei
Abkürzung BK
Staatliche Ebene Bund
Stellung Stabsstelle des Bundesrates
Gründung 1803
Sitz Bern
Leitung Viktor Rossi, Bundeskanzler
Mitarbeiter rund 340
Aufsicht Bundesrat
Website www.bk.admin.ch

Die Schweizerische Bundeskanzlei (BK; französisch Chancellerie fédérale, italienisch Cancelleria federale, rätoromanisch Chanzlia federala) ist die Stabsstelle des Schweizerischen Bundesrates. Sie unterstützt die Landesregierung bei der Vorbereitung, Planung, Koordination und Kommunikation ihrer Tätigkeit und bildet ein Bindeglied zwischen Bundesrat, Bundesverwaltung, Bundesversammlung und Bevölkerung.

Die Bundeskanzlei ist keiner der sieben Departementsleitungen unterstellt, sondern direkt dem Bundesratskollegium zugeordnet. Geleitet wird sie vom Bundeskanzler, der von der Vereinigten Bundesversammlung für eine vierjährige Amtsdauer gewählt wird. Seit dem 1. Januar 2024 steht Viktor Rossi der Bundeskanzlei vor.[1]

Die 1803 geschaffene Institution ist älter als der moderne schweizerische Bundesstaat von 1848 und gilt als älteste ständig bestehende eidgenössische Behördeninstitution. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören die Vorbereitung der Bundesratssitzungen, die Koordination zwischen den Departementen, die Information über Regierungsentscheide, die Organisation eidgenössischer Abstimmungen und Wahlen, die Veröffentlichung amtlicher Rechtstexte sowie die Unterstützung der digitalen Transformation und des Krisenmanagements des Bundes.

Stellung im politischen System

Die Bundeskanzlei gehört zur zentralen Bundesverwaltung, nimmt jedoch eine besondere Stellung ein. Sie ist kein Departement und besitzt keinen eigenen politischen Zuständigkeitsbereich wie beispielsweise die Aussenpolitik, das Finanzwesen oder die Landesverteidigung.

Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Tätigkeit des gesamten Bundesrates und der Bundesverwaltung zu unterstützen. Sie sorgt dafür, dass die Regierung über vollständige Entscheidungsgrundlagen verfügt, dass Geschäfte zwischen den Departementen koordiniert werden und dass die gefassten Beschlüsse korrekt veröffentlicht und umgesetzt werden können.

Der Bundeskanzler hat gegenüber der Bundeskanzlei eine Stellung, die jener eines Departementsvorstehers oder einer Departementsvorsteherin entspricht. Er gehört jedoch nicht dem Bundesrat an und besitzt bei dessen Entscheidungen kein Stimmrecht.

Zusammen mit den beiden Vizekanzlerinnen nimmt der Bundeskanzler an den Sitzungen des Bundesrates teil. Er verfügt über eine beratende Stimme und kann Anträge stellen.[2]

Aufgaben

Die Aufgaben der Bundeskanzlei erstrecken sich auf mehrere Bereiche der Regierungsführung, der politischen Rechte, der amtlichen Kommunikation und der Verwaltungskoordination.

Zu ihren zentralen Funktionen gehören:

  • die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Bundesrates;
  • die Koordination von Geschäften zwischen den Departementen;
  • die strategische und politische Planung des Bundesrates;
  • die Information der Öffentlichkeit über Entscheide der Regierung;
  • die Organisation eidgenössischer Wahlen und Abstimmungen;
  • die Prüfung und Begleitung von Volksinitiativen und Referenden;
  • die Veröffentlichung des Bundesblattes und der amtlichen Rechtssammlungen;
  • die Unterstützung des Bundespräsidiums;
  • die Koordination der digitalen Transformation der Bundesverwaltung;
  • die Unterstützung des departementsübergreifenden Krisenmanagements;
  • die Sicherstellung der Mehrsprachigkeit amtlicher Texte.

Die Bundeskanzlei bezeichnet sich selbst als Stabsstelle des Bundesrates. Sie soll dafür sorgen, dass die Regierung fundierte Entscheide treffen, ihre Tätigkeit planen und die Bevölkerung aktiv informieren kann.[3]

Vorbereitung der Bundesratssitzungen

Der Bundesrat tritt in der Regel einmal pro Woche zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Bundeskanzlei bereitet diese Sitzungen organisatorisch und administrativ vor.

Die Departemente reichen ihre Anträge und Berichte bei der Bundeskanzlei ein. Diese prüft, ob die Unterlagen vollständig sind, koordiniert die Traktanden und erstellt die Tagesordnung.

Bei Geschäften, die mehrere Departemente betreffen, findet vor der Behandlung im Bundesrat ein Mitberichtsverfahren statt. Die beteiligten Departemente können Stellung nehmen und Änderungsvorschläge einreichen. Die Bundeskanzlei koordiniert dieses Verfahren und hilft, Meinungsverschiedenheiten vor der eigentlichen Regierungssitzung zu klären.

Während der Sitzung führt die Bundeskanzlei Protokoll. Nach dem Entscheid sorgt sie dafür, dass die Beschlüsse den zuständigen Stellen mitgeteilt, rechtlich korrekt ausgefertigt und gegebenenfalls veröffentlicht werden.

Die Bundeskanzlei gewährleistet dadurch die Kontinuität und Verlässlichkeit der Regierungsarbeit, auch wenn das Bundespräsidium jährlich wechselt.

Politische Planung

Der Bundesrat ist verpflichtet, seine Tätigkeit mittel- und langfristig zu planen. Die Bundeskanzlei unterstützt ihn bei der Erarbeitung seiner politischen Ziele und Programme.

Zu den wichtigsten Planungsinstrumenten gehören die Legislaturplanung, die Jahresziele des Bundesrates und der Geschäftsbericht. Die Legislaturplanung legt die politischen Schwerpunkte für eine vierjährige Amtsperiode fest.

Die Bundeskanzlei koordiniert die Beiträge der Departemente, erstellt Gesamtübersichten und achtet darauf, dass die vorgesehenen Massnahmen aufeinander abgestimmt sind. Sie beobachtet zudem politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und internationale Entwicklungen, die für die Schweiz von Bedeutung sein können.

Die Planung besitzt keine starre Bindungswirkung. Der Bundesrat kann seine Prioritäten an neue Entwicklungen, Krisen oder parlamentarische Entscheide anpassen.

Information und Kommunikation

Die Bundeskanzlei koordiniert die Information des Bundesrates gegenüber Öffentlichkeit und Medien. Nach den Regierungssitzungen werden wichtige Entscheide in Medienmitteilungen, Dokumentationen und Medienkonferenzen erläutert.

Eine der beiden Vizekanzlerinnen übt zugleich die Funktion der Bundesratssprecherin aus. Sie informiert über die Entscheide des Kollegiums und unterstützt den Bundesrat bei seiner Kommunikation.

Die Bundeskanzlei betreibt und koordiniert zentrale Informationsangebote des Bundes, darunter das Regierungsportal www.admin.ch. Dort werden Medienmitteilungen, Abstimmungsinformationen, Rechtstexte und weitere amtliche Dokumente veröffentlicht.

Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich in den Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. Bestimmte Informationen werden zusätzlich auf Rätoromanisch und Englisch angeboten.

Die Bundeskanzlei achtet darauf, dass die Information des Bundesrates einheitlich, sachlich und zeitgerecht erfolgt. Die einzelnen Departemente bleiben für die Kommunikation in ihren eigenen Fachgebieten verantwortlich.

Politische Rechte

Als sogenannte Hüterin der politischen Rechte übernimmt die Bundeskanzlei zentrale Aufgaben bei eidgenössischen Abstimmungen, Wahlen, Volksinitiativen und Referenden.

Sie plant die eidgenössischen Urnengänge, koordiniert die Zusammenarbeit mit den Kantonen und veröffentlicht die offiziellen Ergebnisse. Bei Nationalratswahlen nimmt sie gesamtschweizerische Koordinations- und Auswertungsaufgaben wahr.

Die Bundeskanzlei prüft die formellen Voraussetzungen eidgenössischer Volksinitiativen. Sie kontrolliert unter anderem den Titel, den Text und die Übereinstimmung der Sprachfassungen, bevor die Unterschriftensammlung beginnt.

Nach der Einreichung einer Volksinitiative oder eines Referendums zählt und kontrolliert sie die von den Gemeinden bescheinigten Unterschriften. Sie stellt fest, ob die erforderliche Zahl gültiger Unterschriften innerhalb der gesetzlichen Frist erreicht wurde.

Für ein fakultatives Referendum sind grundsätzlich 50'000 gültige Unterschriften innerhalb von 100 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Erlasses erforderlich. Eine eidgenössische Volksinitiative benötigt 100'000 gültige Unterschriften innerhalb von 18 Monaten.

Abstimmungsinformationen

Vor eidgenössischen Abstimmungen veröffentlicht die Bundeskanzlei im Auftrag des Bundesrates die Abstimmungserläuterungen. Diese werden umgangssprachlich auch als Abstimmungsbüchlein bezeichnet.

Die Erläuterungen enthalten Informationen über die Vorlage, die Position von Bundesrat und Parlament sowie die Argumente der Befürworter und Gegner. Bei Volksinitiativen und Referenden können die zuständigen Komitees ihre wichtigsten Argumente einbringen.

Die Bundeskanzlei koordiniert Redaktion, Übersetzung, Gestaltung und Verteilung. Sie achtet darauf, dass die Informationen sachlich, verständlich und rechtzeitig verfügbar sind.

Zusätzlich werden Informationen über digitale Kanäle und barrierefreie Formate bereitgestellt. Die Kantone sind für den Versand der Abstimmungsunterlagen an die Stimmberechtigten zuständig.

Bundeskanzler

Der Bundeskanzler ist der Leiter der Bundeskanzlei und Stabschef des Bundesrates. Er unterstützt das Bundesratskollegium sowie den jeweiligen Bundespräsidenten oder die jeweilige Bundespräsidentin bei der Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben.

Der Bundeskanzler wird von der Vereinigten Bundesversammlung gleichzeitig mit dem Bundesrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Obwohl das Amt in seiner Bezeichnung Ähnlichkeiten mit dem Regierungschef Deutschlands oder Österreichs aufweist, ist der schweizerische Bundeskanzler kein Regierungschef. Die Schweizer Regierung wird kollegial durch die sieben Mitglieder des Bundesrates geführt.

Der Bundeskanzler nimmt an den Sitzungen des Bundesrates teil, hat dort jedoch nur eine beratende Stimme. Er kann Anträge stellen, koordiniert die Vorbereitung der Geschäfte und berät das Kollegium in institutionellen und strategischen Fragen.

Seit dem 1. Januar 2024 ist Viktor Rossi Bundeskanzler. Er wurde am 13. Dezember 2023 von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt und folgte auf Walter Thurnherr.[2]

Vizekanzlerinnen

Der Bundeskanzler wird von zwei Vizekanzlerinnen oder Vizekanzlern unterstützt. Sie nehmen ebenfalls mit beratender Stimme an den Sitzungen des Bundesrates teil und vertreten den Bundeskanzler in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen.

Seit dem 1. Juli 2024 ist Rachel Salzmann Vizekanzlerin. Nicole Lamon ist seit dem 1. August 2025 Vizekanzlerin und Bundesratssprecherin.[4]

Die genaue Aufgabenteilung richtet sich nach der internen Organisation der Bundeskanzlei. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören unter anderem die Regierungskommunikation, die Unterstützung der Bundesratsgeschäfte, die politischen Rechte und die sprachliche Qualität amtlicher Texte.

Präsidialdienst

Das Amt des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin wechselt in der Schweiz jedes Jahr. Der Präsidialdienst der Bundeskanzlei sorgt dafür, dass trotz dieses Wechsels Wissen, Kontakte und organisatorische Erfahrung erhalten bleiben.

Er unterstützt das jeweilige Präsidialdepartement bei protokollarischen, diplomatischen und kommunikativen Aufgaben. Dazu gehören Staatsbesuche, Treffen mit ausländischen Staats- und Regierungschefs sowie Auftritte des Bundespräsidiums im In- und Ausland.

Der Präsidialdienst berät in Fragen des diplomatischen Protokolls und der politischen Kommunikation. Er arbeitet dabei eng mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und dem Departement des jeweils amtierenden Bundespräsidenten zusammen.[5]

Amtliche Veröffentlichungen

Die Bundeskanzlei ist für zentrale amtliche Publikationen der Schweizerischen Eidgenossenschaft verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:

  • das Bundesblatt;
  • die Amtliche Sammlung des Bundesrechts;
  • die Systematische Sammlung des Bundesrechts;
  • Informationen über eidgenössische Abstimmungen und Wahlen.

Im Bundesblatt werden unter anderem Botschaften des Bundesrates, Berichte, Bundesbeschlüsse, referendumspflichtige Erlasse und Mitteilungen über Volksinitiativen veröffentlicht.

Die Amtliche Sammlung enthält neue und geänderte Erlasse in chronologischer Reihenfolge. Die Systematische Sammlung stellt das geltende Bundesrecht nach Sachgebieten geordnet bereit.

Die elektronische Veröffentlichung erfolgt über die Plattform Fedlex. Sie ermöglicht den öffentlichen Zugang zu Verfassung, Gesetzen, Verordnungen, Staatsverträgen und weiteren rechtlich relevanten Dokumenten.

Sprachdienste

Die Schweiz besitzt mit Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch vier Landessprachen. Deutsch, Französisch und Italienisch sind grundsätzlich Amtssprachen des Bundes; Rätoromanisch wird im Verkehr mit rätoromanischsprachigen Personen ebenfalls amtlich verwendet.

Die Bundeskanzlei koordiniert die sprachliche Qualität und Übereinstimmung wichtiger amtlicher Texte. Die deutschen, französischen und italienischen Fassungen von Bundesgesetzen sind rechtlich gleichwertig.

Die Sprachdienste prüfen Entwürfe auf Verständlichkeit, terminologische Einheitlichkeit und Übereinstimmung zwischen den Sprachfassungen. Diese Arbeit ist besonders wichtig, da rechtliche Unterschiede nicht durch ungenaue Übersetzungen entstehen dürfen.

Die Bundeskanzlei betreibt und unterstützt ausserdem Terminologiedatenbanken und sprachliche Hilfsmittel für die Bundesverwaltung.

Digitale Transformation

Die Bundeskanzlei besitzt eine zentrale Rolle bei der digitalen Transformation der Bundesverwaltung. Sie koordiniert überdepartementale Strategien und unterstützt die Entwicklung gemeinsamer digitaler Grundlagen.

Zu ihren Tätigkeitsfeldern gehören die Strategie Digitale Schweiz, die Strategie Digitale Bundesverwaltung, die Steuerung gemeinsamer Transformationsvorhaben und die Koordination der Informations- und Kommunikationstechnik.

Die Bundeskanzlei soll dazu beitragen, digitale Dienstleistungen des Bundes benutzerfreundlich, sicher und aufeinander abgestimmt zu gestalten. Dabei arbeitet sie mit den Departementen, Bundesämtern, Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen.

Die fachliche Verantwortung für einzelne digitale Angebote bleibt bei den jeweils zuständigen Verwaltungseinheiten. Die Bundeskanzlei übernimmt vor allem strategische, koordinierende und steuernde Aufgaben.[6]

Krisenmanagement

Die Bewältigung grösserer Krisen betrifft häufig mehrere Departemente gleichzeitig. Die Bundeskanzlei unterstützt den Bundesrat und die Bundesverwaltung bei der Vorbereitung und Koordination solcher Situationen.

Sie beobachtet internationale und nationale Entwicklungen, identifiziert möglichen Handlungsbedarf und unterstützt departementsübergreifende Krisenorganisationen.

Im Krisenfall kann sie die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Departementen, den Kantonen, wissenschaftlichen Fachgremien und weiteren Stellen erleichtern. Sie trägt zudem dazu bei, dass die Kommunikation des Bundesrates einheitlich erfolgt.

Die Fachverantwortung bleibt bei den zuständigen Departementen und Ämtern. Die Bundeskanzlei übernimmt vor allem Koordinations-, Planungs- und Unterstützungsaufgaben.[7]

Organisation

Die Bundeskanzlei ist in mehrere Bereiche, Sektionen und Stabsstellen gegliedert. Ihre Organisation wird regelmässig an neue Aufgaben und politische Prioritäten angepasst.

Zu den zentralen Arbeitsgebieten gehören die Unterstützung des Bundeskanzlers, die Bundesratsgeschäfte, die Kommunikation, die politischen Rechte, die Ressourcen sowie die digitale Transformation und IKT-Lenkung.

Die Geschäftsleitung setzt sich aus dem Bundeskanzler, den beiden Vizekanzlerinnen sowie den Leitungen wichtiger Bereiche zusammen.

Die Bundeskanzlei beschäftigt rund 340 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie gehört damit zu den kleineren Einheiten der zentralen Bundesverwaltung, besitzt aufgrund ihrer Nähe zum Bundesrat jedoch eine bedeutende koordinierende Funktion.[1]

Sitz und Gebäude

Der Hauptsitz der Bundeskanzlei befindet sich im Bundeshaus West in Bern. Dort liegen auch die Sitzungsräume des Bundesrates und verschiedene Büros der Bundesverwaltung.

Weitere Arbeitsplätze der Bundeskanzlei befinden sich in anderen Bundesgebäuden in Bern. Einzelne Einheiten können je nach organisatorischen und räumlichen Anforderungen an zusätzlichen Standorten untergebracht sein.

Bern ist seit 1848 Sitz der Bundesbehörden und wird deshalb als Bundesstadt bezeichnet. Die Bundeskanzlei besitzt jedoch keine eigene territoriale oder politische Zuständigkeit für die Stadt Bern.

Geschichte

Gründung während der Mediationszeit

Die Bundeskanzlei wurde 1803 auf Grundlage der Mediationsakte geschaffen. Sie sollte die laufenden Geschäfte der eidgenössischen Tagsatzung betreuen und für Kontinuität zwischen den wechselnden Vororten sorgen.

Erster eidgenössischer Kanzler war Jean-Marc Mousson. Er leitete die Kanzlei von 1803 bis 1830 und prägte die neue Institution wesentlich.

Während der Mediationszeit wechselte der Vorsitz der Eidgenossenschaft jährlich zwischen Freiburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich und Luzern. Die Kanzlei musste deshalb mitsamt Personal, Akten und Arbeitsmitteln regelmässig in den jeweiligen Vorort umziehen.[8]

Die Schaffung einer dauerhaften Kanzlei war ein bedeutender Schritt zur Professionalisierung der gemeinsamen eidgenössischen Verwaltung. Sie stellte sicher, dass Beschlüsse dokumentiert, diplomatische Schreiben bearbeitet und politische Geschäfte kontinuierlich weitergeführt wurden.

Bundesvertrag von 1815

Nach dem Ende der napoleonischen Zeit wurde die Schweiz durch den Bundesvertrag von 1815 erneut als lockerer Staatenbund organisiert.

Zürich, Bern und Luzern wechselten sich im Zweijahresrhythmus als Vororte ab. Die Bundeskanzlei zog weiterhin mit den eidgenössischen Behörden zwischen diesen Städten um.

Der Kanzler betreute die Geschäfte der Tagsatzung, führte Protokolle, verwaltete Akten und unterstützte den jeweiligen Vorort bei diplomatischen und administrativen Aufgaben.

Die Bundeskanzlei gehörte zu den wenigen dauerhaften gesamtschweizerischen Institutionen dieser Zeit. Sie bewahrte das institutionelle Gedächtnis des Staatenbundes trotz der wechselnden politischen Führung.

Bundesstaat von 1848

Mit der Bundesverfassung von 1848 wurde die Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat. Bern wurde zum dauerhaften Sitz der Bundesbehörden gewählt.

Die Bundeskanzlei wurde in die neue Staatsordnung übernommen. Der Bundeskanzler und der Staatsschreiber unterstützten den neu geschaffenen Bundesrat und die Bundesversammlung.

Die Kanzlei führte Protokolle, bereitete Geschäfte vor, verwaltete amtliche Dokumente und sorgte für die Veröffentlichung von Erlassen. Ihre Aufgaben nahmen mit dem Ausbau der Bundesverwaltung stetig zu.

Der Bundeskanzler wurde von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Dieses Verfahren gilt grundsätzlich bis heute.

Ausbau zur Stabsstelle

Während des 19. und 20. Jahrhunderts entwickelte sich die Bundeskanzlei von einer vorwiegend administrativen Kanzlei zu einer umfassenden Stabsstelle der Regierung.

Mit dem Wachstum der Bundesaufgaben wurden Planung, Koordination und Kommunikation immer wichtiger. Die Departemente entwickelten sich zu grossen Verwaltungsorganisationen, deren Geschäfte untereinander abgestimmt werden mussten.

Eine bedeutende Reform erfolgte 1967. Die Bundeskanzlei wurde direkt dem Bundesratskollegium unterstellt und als koordinierendes, vorbereitendes und beratendes Führungsinstrument der Regierung gestärkt.

Der Bundeskanzler erhielt eine klarere Funktion als Stabschef des Bundesrates. Die Bundeskanzlei übernahm verstärkt Aufgaben in der politischen Planung, im Mitberichtsverfahren und in der Regierungsinformation.

Neuere Entwicklung

Seit dem späten 20. Jahrhundert gewannen die politischen Rechte, die öffentliche Kommunikation, die elektronische Veröffentlichung des Bundesrechts und die digitale Verwaltung zunehmend an Bedeutung.

Das Internet veränderte die Informationsarbeit grundlegend. Amtliche Dokumente, Abstimmungsergebnisse und Rechtstexte wurden schrittweise online zugänglich gemacht.

Die Bundeskanzlei übernahm zudem neue Aufgaben bei der Steuerung der digitalen Transformation und beim departementsübergreifenden Krisenmanagement.

Trotz dieser Erweiterungen blieb ihre grundlegende Funktion unverändert: Sie unterstützt den Bundesrat als Kollegialregierung und sorgt für die Koordination zwischen Regierung, Verwaltung, Parlament und Öffentlichkeit.

Bundeskanzler seit 1848

Seit der Gründung des Bundesstaates wurde die Bundeskanzlei von verschiedenen Bundeskanzlern geleitet. Das Amt wurde über lange Zeit ausschliesslich von Männern ausgeübt. Mit Annemarie Huber-Hotz wurde im Jahr 2000 erstmals eine Frau zur Bundeskanzlerin gewählt.

Zu den Bundeskanzlern und Bundeskanzlerinnen der jüngeren Zeit gehören:

Amtszeit Name
1981–1991 Walter Buser
1991–1999 François Couchepin
2000–2007 Annemarie Huber-Hotz
2008–2015 Corina Casanova
2016–2023 Walter Thurnherr
seit 2024 Viktor Rossi

Die Amtsperioden orientieren sich an der vierjährigen Legislatur der Bundesbehörden. Rücktritte und Neuwahlen können dazu führen, dass die tatsächliche Amtsdauer davon abweicht.

Abgrenzung zu ausländischen Kanzlerämtern

Der Begriff Bundeskanzlei kann zu Verwechslungen mit den Regierungsorganisationen anderer Staaten führen.

In Deutschland ist der Bundeskanzler der Regierungschef. Das deutsche Bundeskanzleramt unterstützt ihn bei der Leitung der Bundesregierung. In Österreich steht der Bundeskanzler ebenfalls an der Spitze der Bundesregierung.

In der Schweiz ist dagegen der siebenköpfige Bundesrat gemeinsam die Regierung. Der Bundeskanzler gehört dem Kollegium nicht an und besitzt keine Richtlinienkompetenz gegenüber den Bundesräten.

Die Schweizerische Bundeskanzlei ist somit eher mit einer zentralen Regierungs-, Kabinetts- oder Staatskanzlei vergleichbar als mit einem Ministerium unter der Leitung eines Regierungschefs.

Verhältnis zum Parlament

Die Bundeskanzlei gehört zur Exekutive und ist organisatorisch dem Bundesrat zugeordnet. Sie arbeitet jedoch regelmässig mit den Parlamentsdiensten und den eidgenössischen Räten zusammen.

Botschaften, Berichte und Erlassentwürfe des Bundesrates werden über die Bundeskanzlei an das Parlament weitergeleitet. Nach parlamentarischen Beschlüssen sorgt sie für die amtliche Veröffentlichung referendumspflichtiger Erlasse.

Der Bundeskanzler kann Geschäfte der Bundeskanzlei vor den eidgenössischen Räten vertreten. Politisch verantwortlich für Regierungsvorlagen sind jedoch grundsätzlich der Bundesrat und die zuständigen Departementsvorsteher.

Die Parlamentsdienste bilden eine eigene Verwaltungseinheit der Bundesversammlung und sind nicht Teil der Bundeskanzlei.

Verhältnis zu den Kantonen

Viele Aufgaben der Bundeskanzlei erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den Kantonen. Dies gilt insbesondere für Abstimmungen, Nationalratswahlen, Vernehmlassungen, Krisen und die digitale Verwaltung.

Die Kantone organisieren die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf ihrem Gebiet. Sie zählen die Stimmen und übermitteln die Ergebnisse an den Bund. Die Bundeskanzlei koordiniert und veröffentlicht das gesamtschweizerische Ergebnis.

Bei Gesetzgebungsprojekten unterstützt sie die Durchführung von Vernehmlassungsverfahren, in denen Kantone, Parteien, Verbände und weitere interessierte Kreise Stellung nehmen können.

Die Zusammenarbeit spiegelt den föderalistischen Aufbau der Schweiz wider. Die Bundeskanzlei kann den Kantonen ausserhalb der verfassungs- und gesetzmässigen Bundeskompetenzen keine allgemeinen Weisungen erteilen.

Bedeutung

Die Tätigkeit der Bundeskanzlei ist für die Öffentlichkeit oft weniger sichtbar als jene der Departemente. Dennoch nimmt sie eine zentrale Stellung im politischen System ein.

Sie sorgt dafür, dass die Kollegialregierung trotz unterschiedlicher Departementsinteressen gemeinsam entscheiden kann. Sie bewahrt institutionelles Wissen, koordiniert Abläufe und gewährleistet die formelle und sprachliche Qualität amtlicher Geschäfte.

Ihre Zuständigkeit für die politischen Rechte macht sie zudem zu einer wichtigen Institution der direkten Demokratie. Die korrekte Behandlung von Volksinitiativen, Referenden, Wahlen und Abstimmungen ist eine Voraussetzung für das Vertrauen in das politische System.

Durch ihre Informations-, Digitalisierungs- und Krisenaufgaben hat sich die Bundeskanzlei von einer traditionellen Schreib- und Protokollstelle zu einem modernen Führungs- und Koordinationsorgan entwickelt.

Siehe auch

Literatur

  • Schweizerische Bundeskanzlei: Die Schweizerische Bundeskanzlei 1803–2003. Bern 2003.
  • Schweizerische Bundeskanzlei: Der Bund kurz erklärt. Jährlich erscheinende Ausgabe, Bern.
  • Thomas Fleiner, Alexander Misic, Nicole Töpperwien: Swiss Constitutional Law. Kluwer Law International, Den Haag 2005, ISBN 90-411-2404-7.
  • Wolf Linder, Sean Mueller: Schweizerische Demokratie. Institutionen, Prozesse, Perspektiven. 4. Auflage. Haupt Verlag, Bern 2017, ISBN 978-3-258-08009-5.
  • Adrian Vatter: Das politische System der Schweiz. 4. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2020, ISBN 978-3-8487-6564-7.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Schweizerische Bundeskanzlei: Organisation der Bundeskanzlei, abgerufen am 26. Juli 2026.
  2. 2,0 2,1 Schweizerische Bundeskanzlei: Bundeskanzler Viktor Rossi, abgerufen am 26. Juli 2026.
  3. Schweizerische Bundeskanzlei: Die Bundeskanzlei BK, abgerufen am 26. Juli 2026.
  4. Schweizerische Bundeskanzlei: Über die Bundeskanzlei, abgerufen am 26. Juli 2026.
  5. Schweizerische Bundeskanzlei: Präsidialdienst, abgerufen am 26. Juli 2026.
  6. Schweizerische Bundeskanzlei: Digitale Transformation und IKT-Lenkung, abgerufen am 26. Juli 2026.
  7. Schweizerische Bundeskanzlei: Krisenmanagement, abgerufen am 26. Juli 2026.
  8. Schweizerische Bundeskanzlei: Geschichte der Bundeskanzlei, abgerufen am 26. Juli 2026.