Grafschaft Kyburg

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Grafschaft Kyburg
Hauptort und Herrschaftssitz Kyburg mit der Burg Kyburg
Region Nordöstlicher Teil des heutigen Kantons Zürich und angrenzende Gebiete
Entstehung Hochmittelalterliche Herrschaft der Kyburger
Bedeutende Dynastien Grafen von Kyburg, Habsburg, Habsburg-Laufenburg
Übergang an Zürich 1424 zunächst pfandweise, 1452 endgültig
Verwaltung unter Zürich Landvogtei Kyburg
Teilung 1442 Abtrennung des Neuamts
Auflösung 1798 mit dem Ende der Alten Eidgenossenschaft

Die Grafschaft Kyburg war eine mittelalterliche Herrschaft im Gebiet der heutigen Nordostschweiz. Ihr politisches und verwaltungsmässiges Zentrum bildete die Kyburg oberhalb der Töss südlich von Winterthur. Die Bezeichnung wurde im Laufe der Geschichte für unterschiedliche, aber miteinander verbundene Herrschaftsgebiete verwendet: zunächst für den Besitz der Grafen von Kyburg, später für eine habsburgische Grafschaft und schliesslich für die zürcherische Landvogtei Kyburg.

Im Hochmittelalter gehörten die Grafen von Kyburg zu den bedeutendsten Adelsgeschlechtern im Gebiet der heutigen Schweiz. Ihre Besitzungen reichten zeitweise von der Ostschweiz über den Aargau bis in die heutigen Kantone Bern und Freiburg. Nach dem Aussterben der älteren Kyburger Linie im Jahr 1264 gelangte ein grosser Teil ihres Erbes an das Haus Habsburg. Die Herrschaft um die Kyburg wurde danach als habsburgische Grafschaft organisiert.

1424 verpfändete Herzog Friedrich IV. von Österreich die Grafschaft Kyburg an die Stadt Zürich. Nach einer vorübergehenden Rückgabe im Zusammenhang mit dem Alten Zürichkrieg ging sie 1452 endgültig an Zürich über. Bis 1798 bildete die Landvogtei Kyburg eines der grössten und wirtschaftlich bedeutendsten Untertanengebiete des Zürcher Stadtstaates.[1]

Begriff und Abgrenzung

Die Grafschaft Kyburg war kein über ihre gesamte Geschichte unverändert bestehendes Territorium. Der Umfang und die rechtliche Bedeutung des Namens veränderten sich mehrfach.

Im Hochmittelalter bezeichnete Kyburg zunächst den Stammsitz und den Herrschaftsbereich des gleichnamigen Grafengeschlechts. Die Besitzungen der Grafen bestanden aus Eigengütern, Lehen, Vogteirechten, Gerichtsrechten und einzelnen Städten. Sie bildeten kein geschlossenes Staatsgebiet im modernen Sinn, sondern ein Netz unterschiedlicher Rechte und Herrschaften.

Nach 1264 wurde der Name zunehmend für den habsburgischen Herrschaftskomplex rund um Winterthur und die Kyburg verwendet. Dieser umfasste vor allem Gebiete zwischen Rhein, Thur, Töss und Glatt, jedoch nicht überall dieselben Rechte. Innerhalb der Grafschaft bestanden zahlreiche lokale Niedergerichte, geistliche Herrschaften, adelige Gerichtsherrschaften und städtische Sonderrechte.

Unter der Stadt Zürich wurde die Grafschaft zur Landvogtei Kyburg. Die zürcherische Verwaltung übernahm wesentliche Teile der bereits bestehenden habsburgischen Herrschaftsorganisation. Deshalb blieb die Bezeichnung Grafschaft Kyburg auch nach dem Ende der gräflichen und habsburgischen Herrschaft in Gebrauch.

Nicht zur zürcherischen Landvogtei Kyburg gehörten die westlichen Besitzungen der jüngeren Grafen von Kyburg, die in der Geschichtsschreibung als Neu-Kyburg oder Kyburg-Burgdorf bezeichnet werden. Diese Linie hatte ihr Zentrum in Burgdorf und herrschte vor allem über Gebiete im heutigen Kanton Bern.

Geographische Lage

Das Kerngebiet der späteren Grafschaft lag im nordöstlichen Teil des heutigen Kantons Zürich. Es erstreckte sich über weite Teile des Zürcher Oberlands, des Tösstals und des Gebiets südlich und westlich von Winterthur.

Die genaue territoriale Abgrenzung änderte sich im Laufe der Jahrhunderte. Zur zürcherischen Landvogtei gehörten zeitweise unter anderem Gebiete um Illnau-Effretikon, Fehraltorf, Pfäffikon, Turbenthal, Bauma, Elgg, Wiesendangen, Nürensdorf, Bassersdorf, Embrach und Kloten. Hinzu kamen zahlreiche kleinere Dörfer, Höfe und Gerichtsherrschaften.

Winterthur lag geographisch im Zentrum des kyburgischen Herrschaftsraumes, gehörte aber nicht dauerhaft zur zürcherischen Landvogtei. Die Stadt besass eigene Rechte und entwickelte sich unter den Habsburgern zu einer weitgehend selbstständigen Stadt. Zürich erwarb Winterthur erst 1467 als Pfand von Habsburg.

Auch die Stadt Diessenhofen und Gebiete im heutigen Kanton Thurgau hatten im Mittelalter enge Verbindungen zu den Grafen von Kyburg. Sie gehörten jedoch nicht zur späteren zürcherischen Landvogtei Kyburg.

Burg und Herrschaftszentrum

Die Kyburg liegt auf einem Geländesporn über der Töss. Ihre Lage ermöglichte die Kontrolle wichtiger Verkehrsverbindungen zwischen Winterthur, dem Zürcher Oberland und der Ostschweiz. Die Burg war nicht nur eine militärische Anlage, sondern zugleich Wohnsitz, Verwaltungszentrum, Gerichtsort und sichtbares Symbol der Herrschaft.

Eine Befestigung an dieser Stelle bestand wahrscheinlich bereits im 11. Jahrhundert. Im Jahr 1079 wurde die Burg im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen des Investiturstreits von Truppen des Abtes Ulrich III. von St. Gallen erobert und zerstört. Später wurde sie wiederaufgebaut und erweitert.[2]

Unter den Grafen von Kyburg entwickelte sich die Anlage zu einer repräsentativen Adelsburg. Nach dem Übergang an Habsburg diente sie als Sitz von Verwaltern und Pflegern. Die Stadt Zürich liess die Burg nach 1424 zur Residenz des Landvogts und zum Verwaltungszentrum ihrer neuen Untertanengebiete ausbauen.

Bis 1798 wohnte jeweils ein von Zürich eingesetzter Landvogt auf der Kyburg. Nach dem Ende der Alten Eidgenossenschaft verlor die Burg ihre Funktion als Herrschaftssitz. Heute befindet sich darin das Museum Schloss Kyburg.

Die Grafen von Kyburg

Herkunft

Die Grafen von Kyburg gingen aus dem süddeutschen Geschlecht der Grafen von Dillingen hervor. Angehörige dieser Familie besassen Güter und Herrschaftsrechte im Gebiet der heutigen Kantone Zürich und Thurgau. Durch Heirat und Erbschaft gelangten sie in den Besitz der Kyburg und weiterer Güter um Winterthur.

Seit dem späten 11. Jahrhundert führten Angehörige der Familie gräfliche Rechte im Thurgau aus. Adalbert I. erscheint in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts als einer der ersten Angehörigen des Geschlechts, der sich ausdrücklich Graf von Kyburg nannte. Im Verlauf des 12. Jahrhunderts entwickelte sich die Kyburger Linie zu einem selbstständigen Zweig der Grafen von Dillingen.[3]

Die Herrschaft der Kyburger beruhte nicht allein auf ihrem Grundbesitz. Von grosser Bedeutung waren auch Vogteien über Klöster, die hohe Gerichtsbarkeit, Markt- und Münzrechte sowie die Kontrolle über Verkehrswege und Städte.

Aufstieg im 12. Jahrhundert

Im 12. Jahrhundert erweiterten die Kyburger ihre Stellung im Gebiet zwischen Rhein, Bodensee und Alpen. Sie verfügten über die Landgrafschaft im Thurgau und besassen Rechte im Raum Winterthur, im Tösstal und entlang wichtiger Strassenverbindungen.

Graf Hartmann III. von Kyburg förderte die Entwicklung von Winterthur und gründete 1178 die Stadt Diessenhofen. Winterthur wurde zu einem wichtigen wirtschaftlichen Zentrum der kyburgischen Herrschaft. Die Stadt erhielt schrittweise Markt-, Gerichts- und Befestigungsrechte.

Die Grafen stützten ihre Macht auf ein Netz von Ministerialen. Diese ursprünglich unfreien Dienstleute übernahmen militärische und administrative Aufgaben und bewohnten kleinere Burgen innerhalb des kyburgischen Einflussgebiets. Zu ihnen gehörten unter anderem Familien, die sich nach Orten wie Wart, Goldenberg, Rossberg oder Hegi nannten.

Das lenzburgische Erbe

Einen entscheidenden Machtzuwachs brachte das Aussterben der Lenzburger im Jahr 1173. Die Kyburger konnten einen bedeutenden Teil ihres Besitzes und ihrer Herrschaftsrechte übernehmen.

Zum lenzburgischen Erbe gehörten Güter und Rechte im Aargau sowie Verbindungen in die Innerschweiz. Allerdings fiel nicht das gesamte Erbe an die Kyburger. Auch die Habsburger, die Zähringer und andere Adelsgeschlechter profitierten vom Ende der Lenzburger Linie.

Durch diesen Erbgang stiegen die Kyburger zu einer der führenden Dynastien im Raum zwischen Bodensee, Aare und Reuss auf. Ihre Besitzungen blieben jedoch räumlich stark verstreut.

Das zähringische Erbe

Nach dem Tod von Herzog Berthold V. von Zähringen im Jahr 1218 erlosch die Hauptlinie der Zähringer. Die Kyburger waren mit den Zähringern verwandt und konnten einen erheblichen Teil ihres Erbes übernehmen.

Zu den wichtigsten Erwerbungen gehörten Besitzungen und Rechte im Gebiet der heutigen Kantone Bern und Freiburg. Die Kyburger erhielten unter anderem Einfluss auf die Städte Burgdorf, Thun und Freiburg im Üechtland. Auch im Aargau und in der Westschweiz konnten sie ihre Stellung ausbauen.[1]

Die Übernahme des zähringischen Erbes machte die Kyburger zu einer Macht von überregionaler Bedeutung. Ihr Herrschaftsgebiet reichte nun von der Ostschweiz bis in das westliche Mittelland. Die grosse räumliche Ausdehnung erschwerte jedoch eine einheitliche Verwaltung.

Städtepolitik

Die Kyburger förderten bestehende Städte und gründeten neue befestigte Siedlungen. Städte dienten als Märkte, Verwaltungsorte, militärische Stützpunkte und Einnahmequellen.

Neben Winterthur und Diessenhofen gehörten Burgdorf, Thun und Freiburg zu den wichtigsten Städten im kyburgischen Einflussbereich. Auch kleinere Orte erhielten Markt- oder Stadtrechte. Die Grafen statteten die Städte mit Privilegien aus, verlangten dafür aber Abgaben, militärische Unterstützung und politische Loyalität.

Die Städte entwickelten im Laufe der Zeit eigene Räte, Gerichte und wirtschaftliche Interessen. Dadurch konnten sie sich teilweise von der unmittelbaren Kontrolle der Grafen lösen. Besonders Bern, das nicht dauerhaft unter kyburgische Herrschaft gelangte, wurde zu einem bedeutenden Konkurrenten der Kyburger im westlichen Mittelland.

Teilung des Besitzes

Um 1250 teilten Graf Hartmann IV. der Ältere und sein Neffe Hartmann V. der Jüngere den umfangreichen Familienbesitz.

Hartmann IV. erhielt vor allem die östlichen Gebiete mit der Kyburg, Winterthur und den Besitzungen im Raum Zürich und Thurgau. Hartmann V. übernahm grosse Teile der westlichen Besitzungen, darunter Burgdorf und weitere Herrschaften im heutigen Kanton Bern.

Die Teilung schwächte die politische Geschlossenheit des Hauses. Beide Linien waren mit finanziellen Schwierigkeiten, Auseinandersetzungen mit Städten und Konflikten mit benachbarten Adelsgeschlechtern konfrontiert.

Hartmann V. starb 1263. Seine Erbtochter Anna heiratete Eberhard von Habsburg-Laufenburg. Aus dieser Verbindung ging die jüngere Linie der Grafen von Kyburg hervor, die später meist als Neu-Kyburg oder Kyburg-Burgdorf bezeichnet wurde.[4]

Aussterben der älteren Kyburger

Hartmann IV. starb 1264 ohne männlichen Erben. Mit seinem Tod erlosch die ältere Linie der Grafen von Kyburg.

Die Erbfolge war bereits vor seinem Tod vorbereitet worden. Seine Schwester Heilwig war mit Graf Albrecht IV. von Habsburg verheiratet. Deren Sohn, Graf Rudolf von Habsburg, der 1273 zum römisch-deutschen König gewählt wurde, erhob Anspruch auf das kyburgische Erbe.

Rudolf konnte sich einen grossen Teil der östlichen Besitzungen sichern. Dazu gehörten die Kyburg, Winterthur und zahlreiche Herrschaftsrechte im heutigen Kanton Zürich. Andere Teile des Erbes gingen an die Linie Habsburg-Laufenburg oder wurden von benachbarten Herrschaften und Städten beansprucht.

Mit dem Übergang des kyburgischen Erbes stiegen die Habsburger zur bestimmenden Territorialmacht im Gebiet der Nordostschweiz auf. Die Kyburg wurde zu einem wichtigen Zentrum ihrer vorderösterreichischen Besitzungen.

Die Grafschaft unter Habsburg

Habsburgische Verwaltung

Unter habsburgischer Herrschaft wurde der Besitz rund um die Kyburg stärker als zusammenhängende Grafschaft wahrgenommen. Die Habsburger liessen ihre Rechte durch Vögte, Pfleger und andere Amtsträger verwalten.

Die Grafschaft umfasste die hohe Gerichtsbarkeit über zahlreiche Dörfer. Die niedere Gerichtsbarkeit lag dagegen häufig bei Klöstern, Städten, Adelsfamilien oder lokalen Gerichtsherren. Dadurch entstand ein kompliziertes Nebeneinander unterschiedlicher Zuständigkeiten.

Die habsburgischen Amtsträger zogen Steuern, Zölle, Bussen und Abgaben ein. Sie boten die Bevölkerung zu militärischen Diensten auf und vertraten die landesherrlichen Rechte vor Gericht.

Die Kyburg blieb der wichtigste Verwaltungssitz. Winterthur entwickelte sich zugleich zu einem wirtschaftlichen und politischen Zentrum der habsburgischen Herrschaft in der Region.

Verhältnis zu Zürich

Die Stadt Zürich begann im 13. und 14. Jahrhundert, ihre Herrschaft über das Umland auszubauen. Sie erwarb Dörfer, Gerichte, Vogteien und Grundrechte und geriet dadurch zunehmend in Konkurrenz zu Habsburg.

Zürich war wirtschaftlich eng mit dem Gebiet der Grafschaft Kyburg verbunden. Die Stadt benötigte Lebensmittel, Holz und andere Güter aus dem Umland. Zugleich führten wichtige Verkehrswege von Zürich über Kloten, Winterthur und das Tösstal in die Ostschweiz.

Zwischen Zürich und Habsburg kam es wiederholt zu politischen Spannungen. Dennoch bestanden zeitweise Bündnisse und wirtschaftliche Vereinbarungen. Der Übergang der Grafschaft an Zürich erfolgte nicht durch eine militärische Eroberung, sondern zunächst durch ein Pfandgeschäft.

Übergang an Zürich

Verpfändung von 1424

Herzog Friedrich IV. von Österreich befand sich zu Beginn des 15. Jahrhunderts in finanziellen und politischen Schwierigkeiten. Am 8. Februar 1424 verpfändete er die Grafschaft Kyburg für 8750 Gulden an die Stadt Zürich.

Mit dem Erwerb erhielt Zürich ein grosses Herrschaftsgebiet, das einen bedeutenden Teil des heutigen Kantonsgebiets umfasste. Die Stadt konnte dadurch ihre Stellung zwischen Zürichsee, Rhein und Töss wesentlich stärken. Der Kauf der Kyburg gilt als wichtiger Schritt bei der Entstehung des Zürcher Territorialstaates.[5]

Zürich setzte auf der Kyburg einen Landvogt ein. Dieser stammte in der Regel aus einer einflussreichen Zürcher Bürgerfamilie und amtierte für eine begrenzte Zeit. Er war für Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Steuern und militärische Aufgaben zuständig.

Alter Zürichkrieg

Während des Alten Zürichkriegs geriet die Stadt Zürich in einen schweren Konflikt mit den übrigen eidgenössischen Orten. 1442 schloss Zürich ein Bündnis mit König Friedrich III. aus dem Haus Habsburg.

Als Teil dieses Bündnisses gab Zürich einen grossen Teil der Grafschaft Kyburg an Habsburg zurück. Die Gebiete links der Glatt blieben jedoch bei Zürich und wurden als Neuamt von der bisherigen Grafschaft getrennt.[6]

Die Abtrennung des Neuamts blieb dauerhaft bestehen. Das Gebiet wurde später als eigene zürcherische Obervogtei verwaltet und nicht wieder in die Landvogtei Kyburg eingegliedert.

Während des Krieges wurde das Gebiet der Grafschaft mehrfach von eidgenössischen und zürcherisch-habsburgischen Truppen durchzogen. Dörfer, Burgen und landwirtschaftliche Anlagen erlitten teilweise schwere Schäden.

Endgültiger Erwerb von 1452

Nach dem Ende des Alten Zürichkriegs kam es zu einer Neuordnung der Beziehungen zwischen Zürich und Habsburg. 1452 überliess Herzog Sigismund von Österreich der Stadt Zürich die Grafschaft Kyburg endgültig.

Damit wurde Zürich zum unbestrittenen Landesherrn über das Gebiet. Bestehende lokale Rechte und Gerichtsverhältnisse wurden jedoch nicht vollständig aufgehoben. Die Stadt übernahm viele habsburgische Verwaltungs- und Rechtsstrukturen und passte sie schrittweise an ihre eigene Herrschaftsorganisation an.[7]

Die Grafschaft Kyburg wurde danach gewöhnlich als Landvogtei bezeichnet. Der historische Titel Grafschaft blieb dennoch in Urkunden, Verwaltungsakten und im allgemeinen Sprachgebrauch erhalten.

Die Landvogtei Kyburg

Stellung im Zürcher Stadtstaat

Die Landvogtei Kyburg war eines der grössten Untertanengebiete der Stadt Zürich. Zusammen mit anderen Landvogteien, Obervogteien und Gerichtsherrschaften bildete sie das Territorium des Zürcher Stadtstaates.

Die Bewohner der Landvogtei waren Untertanen der Stadt Zürich. Sie besassen keine politische Gleichberechtigung mit den Bürgern der Stadt. Lokale Gemeinden verfügten jedoch über gewisse Selbstverwaltungsrechte, insbesondere bei der Nutzung gemeinsamer Wälder, Weiden und Gewässer.

Die Stadt Zürich beanspruchte die Landeshoheit, die hohe Gerichtsbarkeit und das Recht zur Erhebung von Steuern. Die niedere Gerichtsbarkeit konnte weiterhin bei lokalen Adligen, Klöstern, Städten oder privaten Gerichtsherren liegen.

Innere Gliederung

Die Landvogtei war in mehrere Verwaltungs- und Gerichtsbezirke gegliedert. Eine wichtige Unterscheidung bestand zwischen dem Oberen Amt und dem Unteren Amt sowie zwischen dem Enneramt und dem Ausseramt.

Die genaue Einteilung änderte sich im Laufe der Zeit. Das Obere Amt umfasste vor allem Gebiete im Zürcher Oberland und im Tösstal. Andere Teile lagen näher bei Winterthur, Kloten und dem unteren Glatttal.

Innerhalb dieser Bezirke bestanden lokale Gerichte. Sie behandelten Streitigkeiten über Grundstücke, Schulden, Erbschaften, Abgaben und Verstösse gegen dörfliche Ordnungen. Schwere Straftaten und Fälle der hohen Gerichtsbarkeit wurden unter der Leitung des Landvogts behandelt.

= Der Landvogt

Der Landvogt wurde vom Kleinen Rat der Stadt Zürich gewählt. Das Amt wurde meist Angehörigen der städtischen Führungsschicht übertragen. Die Amtszeit war begrenzt, um die Bildung einer erblichen lokalen Herrschaft zu verhindern.

Der Landvogt wohnte mit seiner Familie und seinem Personal auf der Kyburg. Er vertrat die Stadt Zürich gegenüber Gemeinden, Gerichtsherren und benachbarten Territorien. Zu seinen Aufgaben gehörten die Leitung von Gerichten, die Einziehung von Abgaben und die Kontrolle der lokalen Amtsträger.

Das Amt war angesehen und konnte einträglich sein. Gleichzeitig verursachte die Unterhaltung des Schlosses erhebliche Kosten. Die Landvögte führten über Einnahmen, Ausgaben, Bussen und Naturalabgaben Rechnung.

Recht und Gerichtsbarkeit

Die Rechtsordnung der Landvogtei beruhte auf einer Verbindung älterer habsburgischer Rechte, lokaler Gewohnheiten und zürcherischer Verordnungen.

Dörfer und Gerichtsgemeinden besassen sogenannte Offnungen. Diese schriftlich festgehaltenen Rechtsordnungen regelten Abgaben, Gerichtsverfahren, Nutzungsrechte und Pflichten der Bewohner.

Die Stadt Zürich griff zunächst nur begrenzt in die überlieferten Rechtsverhältnisse ein. Auch nach der Reformation und dem Ausbau des Zürcher Staates blieben viele ältere Bestimmungen bestehen. Erst im Verlauf der frühen Neuzeit wurde die Verwaltung stärker vereinheitlicht.

Die hohe Gerichtsbarkeit umfasste schwere Straftaten, die mit Körperstrafen oder dem Tod geahndet werden konnten. Hinrichtungsstätten befanden sich an verschiedenen Orten innerhalb der Landvogtei.

Wirtschaft

Die Wirtschaft der Grafschaft war überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Die Bevölkerung betrieb Ackerbau, Viehzucht, Forstwirtschaft und in geeigneten Lagen Weinbau.

Das Tösstal bot Wasserkraft für Mühlen, Sägen und andere Gewerbebetriebe. In der frühen Neuzeit entwickelten sich Heimarbeit und Textilproduktion zu wichtigen Erwerbszweigen. Spinnen und Weben ergänzten das Einkommen vieler ländlicher Haushalte.

Winterthur war der wichtigste Markt- und Gewerbeort der Region, gehörte aber nicht zur Landvogtei. Weitere Märkte bestanden unter anderem in Elgg, Pfäffikon und verschiedenen kleineren Orten.

Durch die Grafschaft führten bedeutende Strassen zwischen Zürich, Winterthur, St. Gallen, dem Bodensee und der Innerschweiz. Zölle und Weggelder bildeten deshalb eine wichtige Einnahmequelle der Herrschaft.

Die Stadt Zürich bezog aus der Landvogtei Getreide, Holz, Vieh und andere landwirtschaftliche Produkte. Umgekehrt wurden städtische Gewerbeerzeugnisse und importierte Waren auf den Märkten der Landschaft verkauft.

Kirche und Reformation

Im Mittelalter war das Gebiet der Grafschaft kirchlich in zahlreiche Pfarreien gegliedert. Klöster und Stifte besassen umfangreiche Güter und Rechte. Bedeutende Grundherren waren unter anderem die Klöster St. Gallen, Einsiedeln, Rüti, Töss und Allerheiligen.

Die kirchlichen Besitzverhältnisse überschnitten sich mit der weltlichen Herrschaft der Grafen, Habsburger und später der Stadt Zürich. Ein Dorf konnte hochgerichtlich zur Grafschaft Kyburg gehören, während das Niedergericht oder der Kirchensatz einem Kloster oder einer Adelsfamilie zustand.

Unter dem Einfluss von Huldrych Zwingli führte Zürich in den 1520er-Jahren die Reformation ein. Die Gemeinden der Landvogtei mussten den neuen Glauben übernehmen. Klöster wurden aufgehoben oder in weltliche Ämter umgewandelt, und ihre Besitzungen gingen weitgehend an den Zürcher Staat über.

Die Zürcher Obrigkeit kontrollierte danach das kirchliche Leben, das Schulwesen und die Sittenordnung. Pfarrer waren nicht nur Seelsorger, sondern auch Vertreter der staatlichen Ordnung in den Dörfern.

Konflikte mit der Landbevölkerung

Die Herrschaft der Stadt Zürich wurde von der Landbevölkerung nicht widerspruchslos akzeptiert. Streitigkeiten entstanden wegen Steuern, Zehnten, Frondiensten, Waldrechten, Jagdrechten und der Einschränkung lokaler Selbstständigkeit.

Während der Bauernunruhen von 1653 blieb das Zürcher Gebiet vergleichsweise ruhig. Dennoch kam es auch in der Landvogtei Kyburg zu Beschwerden über Abgaben und staatliche Eingriffe.

Ein grösserer Konflikt entstand 1794 und 1795 im Zusammenhang mit dem sogenannten Stäfnerhandel. Obwohl dessen Zentrum am Zürichsee lag, verbreiteten sich Forderungen nach politischen und wirtschaftlichen Rechten auch in anderen Teilen der Zürcher Landschaft.

Die Bewohner der Landvogtei verlangten zunehmend Gleichheit mit den Stadtbürgern, freien Zugang zu Gewerben und Ämtern sowie eine stärkere politische Mitwirkung. Die Stadtregierung reagierte zunächst mit Verboten und Strafmassnahmen.

Auflösung 1798

1798 marschierten französische Truppen in die Alte Eidgenossenschaft ein. Das politische System der städtischen Herrschaften und ihrer Untertanengebiete brach zusammen.

Mit der Gründung der Helvetischen Republik wurden die rechtlichen Unterschiede zwischen Stadtbürgern und Landbewohnern aufgehoben. Die Landvogtei Kyburg wurde aufgelöst, und die bisherige Verwaltungsordnung verlor ihre Gültigkeit.

Das Gebiet wurde in neue helvetische Distrikte eingeteilt. Nach dem Ende der Helvetischen Republik und der Gründung des modernen Kantons Zürich im Jahr 1803 entstanden weitere Verwaltungsstrukturen.

Die ehemalige Grafschaft bildete danach keine politische Einheit mehr. Teile ihres Gebiets wurden den Bezirken Winterthur, Pfäffikon, Uster, Bülach und Hinwil zugeteilt.

Bedeutung für den Kanton Zürich

Der Erwerb der Grafschaft Kyburg war ein entscheidender Schritt bei der territorialen Entwicklung Zürichs. Vor 1424 bestand das zürcherische Herrschaftsgebiet hauptsächlich aus der Stadt, den Gebieten am Zürichsee und verschiedenen verstreuten Vogteien.

Durch die Grafschaft gewann Zürich ein grosses zusammenhängendes Gebiet im Nordosten. Dieses verband die älteren zürcherischen Besitzungen mit wichtigen Verkehrswegen nach Winterthur und in die Ostschweiz.

Das ehemalige Gebiet der Grafschaft macht einen beträchtlichen Teil des heutigen Kantons Zürich aus. Der Erwerb von 1424 wird deshalb als einer der wichtigsten territorialen Zuwächse in der Geschichte des Kantons betrachtet.[5]

Die Stadt übernahm nicht nur Land und Herrschaftsrechte, sondern auch eine bestehende Verwaltungstradition. Viele Grenzen, Gerichtsbezirke und lokale Zuständigkeiten wirkten bis in die Neuzeit fort.

Wappen

Das Wappen der Grafen von Kyburg zeigt in einem schwarzen Feld einen goldenen Schrägbalken, der von zwei goldenen Löwen begleitet wird. Die genaue Darstellung veränderte sich im Laufe der Zeit.

Das Kyburger Wappen wurde nach dem Aussterben des Grafengeschlechts weiterhin verwendet. Es erschien auf Siegeln, Wappenscheiben, Amtsgebäuden und Grenzsteinen der habsburgischen und zürcherischen Verwaltung.

Auch die frühere politische Gemeinde Kyburg führte ein an das historische Grafenwappen angelehntes Gemeindewappen. Seit der Eingemeindung Kyburgs in die Stadt Illnau-Effretikon im Jahr 2016 besitzt es keine Funktion mehr als Wappen einer selbstständigen politischen Gemeinde.

Die Löwen und der Schrägbalken erinnern bis heute an die Bedeutung der Grafen und der ehemaligen Landvogtei für die Geschichte des Kantons Zürich.

Schloss Kyburg nach 1798

Nach der Auflösung der Landvogtei diente die Kyburg zunächst weiterhin staatlichen Zwecken. Der Kanton Zürich verkaufte die Anlage 1831 an Private.

Der polnische Graf Alexander Sobansky erwarb die Burg und plante zeitweise, sie teilweise abzubrechen. 1835 ging sie an Matthäus Pfau aus Winterthur über. Dieser richtete auf der Kyburg ein Museum ein, das 1865 für die Öffentlichkeit zugänglich wurde.

1917 kaufte der Kanton Zürich die Burg zurück. Seither wurde die Anlage mehrfach restauriert und als Museum weiterentwickelt. Heute vermittelt das Museum Schloss Kyburg die Geschichte der mittelalterlichen Grafen, der habsburgischen Herrschaft und der zürcherischen Landvögte.

Erhalten sind unter anderem Wohnräume, Wehrbauten, eine Kapelle, Gerichtsräume, Gefängnisse und Teile der frühneuzeitlichen Ausstattung.

Historische Einordnung

Die Geschichte der Grafschaft Kyburg zeigt den Übergang von einer hochmittelalterlichen Adelsherrschaft zu einem frühneuzeitlichen Territorialstaat.

Unter den Grafen von Kyburg bestand die Herrschaft aus einem weit verzweigten Netz von Besitzungen, Lehen, Vogteien und Gerichtsrechten. Nach dem Übergang an Habsburg wurde der östliche Kernbesitz stärker zusammengefasst und von der Kyburg aus verwaltet.

Die Stadt Zürich übernahm im 15. Jahrhundert diese Herrschaftsstruktur und baute sie zu einer Landvogtei aus. Dabei blieb die Bevölkerung politisch von der Stadt ausgeschlossen. Erst die Umwälzungen von 1798 beseitigten die Untertanenverhältnisse.

Die Grafschaft Kyburg ist deshalb sowohl für die Geschichte des mittelalterlichen Adels als auch für die Entstehung des Kantons Zürich von zentraler Bedeutung.

Chronologie

Jahr Ereignis
1079 Die Kyburg wird während des Investiturstreits erobert und zerstört.
11.–12. Jahrhundert Ausbildung einer selbstständigen Linie der Grafen von Kyburg aus dem Haus Dillingen
1173 Die Kyburger übernehmen Teile des Erbes der Grafen von Lenzburg.
1218 Nach dem Aussterben der Zähringer gelangen umfangreiche Besitzungen im westlichen Mittelland an die Kyburger.
um 1250 Teilung des kyburgischen Besitzes zwischen Hartmann IV. und Hartmann V.
1263 Tod Hartmanns V. des Jüngeren
1264 Aussterben der älteren Kyburger Linie mit Hartmann IV.; Übergang grosser Teile des Erbes an Habsburg
1424 Herzog Friedrich IV. von Österreich verpfändet die Grafschaft Kyburg an Zürich.
1442 Zürich gibt einen Teil der Grafschaft an Habsburg zurück; das Neuamt wird abgetrennt.
1452 Endgültiger Übergang der Grafschaft Kyburg an die Stadt Zürich
1520er-Jahre Einführung der Reformation durch Zürich
1798 Auflösung der Landvogtei Kyburg mit dem Ende der Alten Eidgenossenschaft
1831 Der Kanton Zürich verkauft Schloss Kyburg an Private.
1917 Rückkauf des Schlosses durch den Kanton Zürich

Siehe auch

Literatur

  • Heinz Bühler: Die Grafen von Kyburg und ihre Herkunft. In: Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte und Archäologie des Mittelalters.
  • Roger Sablonier: Adel im Wandel. Eine Untersuchung zur sozialen Situation des ostschweizerischen Adels um 1300. Chronos, Zürich 2000.
  • Paul Kläui: Hochmittelalterliche Adelsherrschaften im Zürichgau. Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, Zürich 1960.
  • Karl Keller: Die Landvogtei Kyburg im 18. Jahrhundert. Zürich 1956.
  • Peter Niederhäuser: Die Grafen von Kyburg. Eine Adelsgeschichte mit Brüchen. In: Veröffentlichungen zur Geschichte von Schloss und Grafschaft Kyburg.
  • Emil Stauber: Die Burgen und adeligen Geschlechter der Bezirke Zürich, Affoltern und Horgen. Basel 1955.

Einzelnachweise