Reformation in Zürich

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Reformation in Zürich
Zeitraum 1519–1531
Ausgangsort Grossmünster, Zürich
Wichtigster Reformator Huldrych Zwingli
Weitere Akteure Leo Jud, Heinrich Bullinger, Christoph Froschauer, Oswald Myconius, Konrad Pellikan
Politischer Träger Rat der Stadt Zürich
Schlüsselereignisse Wurstessen 1522
Zürcher Disputationen 1523
Aufhebung der Messe 1525
Entstehung der Täuferbewegung 1525
Kappelerkriege 1529 und 1531
Ergebnis Einführung einer evangelisch-reformierten Kirchenordnung in Stadt und Landschaft Zürich

Die Reformation in Zürich war ein religiöser, politischer und gesellschaftlicher Umbruch im frühen 16. Jahrhundert, durch den sich die Stadt und das von ihr beherrschte Territorium von der römisch-katholischen Kirche lösten. Sie begann gewöhnlich gerechnet mit dem Amtsantritt Huldrych Zwinglis als Leutpriester am Grossmünster am 1. Januar 1519 und setzte sich durch mehrere Beschlüsse des Zürcher Rats zwischen 1523 und 1525 durch. Nach Zwinglis Tod im Zweiten Kappelerkrieg von 1531 wurde die neue Kirchenordnung unter Heinrich Bullinger gefestigt.

Anders als in vielen deutschen Territorien wurde die Zürcher Reformation nicht von einem Fürsten, sondern von den städtischen Räten gelenkt. Theologische Neuerungen erhielten erst durch politische Beschlüsse allgemeine Gültigkeit. Dadurch entstand eine enge Verbindung zwischen Kirche und Obrigkeit, die für die reformierten Orte der Eidgenossenschaft charakteristisch wurde.[1]

Zürich entwickelte sich neben Wittenberg, Strassburg und später Genf zu einem der wichtigsten Zentren der europäischen Reformation. Von hier gingen bedeutende Impulse für die reformierten Kirchen der Deutschschweiz, Süddeutschlands, Frankreichs, der Niederlande, Englands und weiterer europäischer Gebiete aus.

Voraussetzungen

Kirche und Gesellschaft vor der Reformation

Zürich war zu Beginn des 16. Jahrhunderts eine reichsunmittelbare Stadt und ein einflussreicher Ort der Alten Eidgenossenschaft. Der Kleine und der Grosse Rat regierten nicht nur die Stadt, sondern auch ein ausgedehntes Untertanengebiet. Politische Macht lag vor allem bei den städtischen Zünften und den im Rat vertretenen Familien.

Das kirchliche Leben wurde von zahlreichen Institutionen geprägt. In der Stadt bestanden das Grossmünsterstift, das Fraumünster, die Pfarrkirche St. Peter, das Predigerkloster, das Barfüsserkloster, die Frauenklöster Oetenbach und St. Verena sowie zahlreiche Kapellen und geistliche Gemeinschaften. Diese Einrichtungen verfügten über Grundbesitz, Zehnten, Gerichtsbarkeiten und weitere wirtschaftliche Rechte.

Die kirchliche Organisation unterstand dem Bistum Konstanz. Gottesdienste wurden nach der römischen Liturgie gefeiert. Heiligenverehrung, Wallfahrten, Reliquien, Stiftmessen und das Ablasswesen gehörten zum religiösen Alltag. Gleichzeitig gab es Kritik an der Ausbildung und Lebensführung einzelner Geistlicher, an kirchlichen Abgaben und an der Anhäufung von Besitz.

Humanistische Gelehrte verlangten eine Rückkehr zu den ursprünglichen Texten der Bibel und der Kirchenväter. Die Schriften des Erasmus von Rotterdam fanden in Zürich zahlreiche Leser. Der Buchdruck ermöglichte es, neue theologische Ideen schnell und vergleichsweise preiswert zu verbreiten.

Reisläuferei und politische Spannungen

Ein wichtiges politisches Thema war die Reisläuferei, also der Dienst eidgenössischer Soldaten in fremden Heeren. Wohlhabende Vermittler und politische Amtsträger erhielten für die Anwerbung von Söldnern ausländische Pensionen. Kritiker betrachteten dieses System als Ursache von Korruption, Abhängigkeit und moralischem Verfall.

Zwingli hatte als Feldprediger an oberitalienischen Feldzügen teilgenommen und die Folgen des Söldnerwesens unmittelbar erlebt. Die Niederlage der Eidgenossen bei Marignano 1515 verstärkte seine ablehnende Haltung. In Zürich verband er die Kritik an der Reisläuferei mit der Forderung nach religiöser und sittlicher Erneuerung.[2]

Zwinglis Amtsantritt

Huldrych Zwingli wurde Ende 1518 zum Leutpriester am Grossmünster gewählt und hielt am 1. Januar 1519 seine erste Predigt. Anstatt sich an die traditionelle Ordnung der sonntäglichen Lesungen zu halten, begann er mit einer fortlaufenden Auslegung des Matthäusevangeliums. Später behandelte er weitere biblische Bücher.

Diese Form der Predigt stellte den zusammenhängenden Bibeltext in den Mittelpunkt. Zwingli erklärte die Schrift in deutscher Sprache und bezog sie auf aktuelle religiöse, soziale und politische Fragen. Er kritisierte unter anderem den Ablasshandel, die Verehrung von Heiligen, die Reisläuferei und den moralischen Zustand von Kirche und Gesellschaft.[3]

Während einer Pestepidemie im Jahr 1519 erkrankte Zwingli schwer. Seine Erfahrungen mit Krankheit und Todesgefahr verarbeitete er im sogenannten Pestlied. Nach seiner Genesung gewann er in der Bevölkerung und bei einflussreichen Ratsmitgliedern zusätzliches Ansehen.

Zwinglis reformatorische Entwicklung wurde durch humanistische Bibelforschung, die griechische Ausgabe des Neuen Testaments von Erasmus und die Schriften der Kirchenväter beeinflusst. Er übernahm auch Gedanken Martin Luthers, betonte jedoch später, seine grundlegenden theologischen Einsichten unabhängig von Luther durch das Studium der Bibel gewonnen zu haben.

Das Wurstessen von 1522

Der erste öffentlich sichtbare Konflikt mit der kirchlichen Ordnung entstand während der Fastenzeit 1522. In der Druckerei von Christoph Froschauer assen mehrere Anwesende demonstrativ Würste, obwohl der kirchliche Fastenbrauch den Genuss von Fleisch untersagte. Zwingli nahm wahrscheinlich nicht selbst am Essen teil, verteidigte die Beteiligten jedoch in seiner Predigt und in der Schrift Von Erkiesen und Freiheit der Speisen.

Zwingli argumentierte, dass Fastengebote nicht aus der Bibel abgeleitet werden könnten und deshalb das christliche Gewissen nicht binden dürften. Fasten könne freiwillig geübt werden, dürfe aber nicht als allgemeines Heilsgebot erzwungen werden.

Das sogenannte Wurstessen machte aus einer theologischen Debatte einen öffentlichen Rechts- und Autoritätskonflikt. Der Konstanzer Bischof verlangte die Wiederherstellung der kirchlichen Ordnung, während der Zürcher Rat zunächst vermittelnd auftrat. Das Ereignis gilt als ein entscheidender Schritt zur offenen Reformation in Zürich.[4]

Im selben Jahr wandten sich Zwingli und weitere Geistliche gegen den verpflichtenden Priesterzölibat. Zwingli hatte seit 1522 eine Beziehung mit Anna Reinhart, die er 1524 öffentlich heiratete. Die Priesterehe wurde zu einem sichtbaren Zeichen der Abkehr von der bisherigen kirchlichen Ordnung.

Die Zürcher Disputationen

Erste Zürcher Disputation

Der Rat berief für den 29. Januar 1523 eine öffentliche Disputation im Zürcher Rathaus ein. Eingeladen wurden die Geistlichen der Stadt und Landschaft sowie Vertreter des Bischofs von Konstanz. Grundlage der Aussprache waren Zwinglis 67 Schlussreden, in denen er seine wichtigsten theologischen Auffassungen zusammenfasste.

Zwingli erklärte Christus zum alleinigen Haupt der Kirche und die Bibel zur entscheidenden Grundlage christlicher Lehre. Er bestritt, dass kirchliche Traditionen ohne biblische Begründung verbindliche Glaubensnormen sein könnten. Ebenso wandte er sich gegen den Ablass, die verpflichtende Ehelosigkeit der Geistlichen und die Vorstellung, das Messopfer wiederhole das Opfer Christi.

Der Rat erklärte Zwingli zum Sieger der Disputation, ohne ein förmliches neues Glaubensbekenntnis zu erlassen. Die Geistlichen im Zürcher Herrschaftsgebiet wurden angewiesen, nur noch das zu predigen, was sie mit der Bibel belegen konnten. Damit beanspruchte die weltliche Obrigkeit das Recht, über die kirchliche Ordnung in ihrem Territorium zu entscheiden.[2]

Die erste Disputation war somit nicht bloss ein theologisches Gespräch. Sie schuf die politische Grundlage für die schrittweise Einführung der Reformation.

Zweite Zürcher Disputation

Die zweite Zürcher Disputation fand vom 26. bis 28. Oktober 1523 statt. Im Mittelpunkt standen die religiösen Bilder und die Messe. Mehrere radikale Anhänger der Reformation hatten bereits eigenmächtig Kreuze, Heiligenbilder und andere Ausstattungsstücke beschädigt oder entfernt.

Zwingli und Leo Jud lehnten die Verehrung von Bildern ab, wollten Veränderungen jedoch unter Kontrolle des Rats durchführen. Die Disputation kam zum Ergebnis, dass Bilder nicht angebetet werden dürften und die traditionelle Vorstellung von der Messe als Opfer nicht mit der Bibel übereinstimme.

Der Rat vermied zunächst einen sofortigen vollständigen Bruch. Er setzte Kommissionen ein, ordnete weitere Unterweisungen an und bereitete die praktische Umgestaltung der Kirchen vor. Dadurch sollte ein unkontrollierter Bildersturm verhindert werden.[1]

Durchsetzung der Reformation

Entfernung der Bilder

Im Juni 1524 liess der Rat Altäre, Statuen, Gemälde, Reliquien und liturgische Geräte geordnet aus den Kirchen entfernen. Die Arbeiten wurden unter behördlicher Aufsicht ausgeführt. Kunstwerke, die als Eigentum bestimmter Familien oder Stifter galten, konnten teilweise zurückgegeben werden; andere wurden zerstört, verkauft oder eingelagert.

Die reformierten Kirchenräume sollten nicht länger als Orte sakraler Bilderverehrung dienen. Kanzel, Taufstein und Abendmahlstisch traten an die Stelle der zahlreichen Altäre. Die Predigt wurde zum Mittelpunkt des Gottesdienstes.

Die Entfernung der Ausstattung führte zu erheblichen Verlusten mittelalterlicher Kunst. Gleichzeitig veränderte sie das Erscheinungsbild der Zürcher Kirchen dauerhaft. Schlichte Innenräume wurden später zu einem Kennzeichen der zwinglianisch-reformierten Tradition.

Aufhebung der Klöster und Stifte

Zwischen 1524 und 1525 wurden die Klöster und geistlichen Gemeinschaften der Stadt aufgehoben oder in weltliche Einrichtungen umgewandelt. Die Mitglieder der Konvente konnten austreten, heiraten oder teilweise bis zu ihrem Tod in den bisherigen Gebäuden wohnen.

Eine besondere Rolle spielte Katharina von Zimmern, die letzte Äbtissin des Fraumünsters. Sie übergab die Abtei am 8. Dezember 1524 freiwillig an die Stadt und verzichtete damit auf umfangreiche Besitzungen und Herrschaftsrechte. Der Rat sicherte ihr dafür Schutz, Bürgerrecht und eine lebenslange Versorgung zu.[5]

Die Vermögen der aufgehobenen Einrichtungen gingen weitgehend an den Stadtstaat über. Sie wurden für Kirchen, Schulen, Spitäler, Armenfürsorge und Verwaltungsaufgaben verwendet. Damit war die Reformation auch eine tiefgreifende Neuordnung von Eigentum und öffentlicher Versorgung.

Abschaffung der Messe

Im Frühjahr 1525 wurde die katholische Messe endgültig abgeschafft. An ihre Stelle trat ein reformierter Abendmahlsgottesdienst in deutscher Sprache. Das erste neue Abendmahl wurde während der Karwoche im April 1525 gefeiert.

Brot und Wein wurden der Gemeinde gereicht. Die Feier wurde nicht mehr als erneute Opferhandlung verstanden, sondern als Gedächtnis an das einmalige Opfer Christi und als Zeichen der Gemeinschaft der Gläubigen. Auf Messgewänder, Weihrauch, Altäre und die lateinische Opferliturgie wurde verzichtet.

Die Zürcher Abendmahlslehre unterschied sich deutlich von der katholischen Transsubstantiationslehre. Sie geriet später auch in Konflikt mit Luther, der stärker an der wirklichen Gegenwart Christi in Brot und Wein festhielt.

Theologische Grundzüge

Die Zürcher Reformation beruhte auf dem Grundsatz, dass kirchliche Lehren und Bräuche anhand der Bibel geprüft werden müssten. Zwingli verstand die Heilige Schrift als oberste Norm der Kirche.

Zu den wichtigsten Grundgedanken gehörten:

  • Christus ist der einzige Mittler zwischen Gott und Mensch.
  • Die Vergebung der Sünden kann nicht durch Ablässe, Wallfahrten oder menschliche Leistungen erworben werden.
  • Die Messe ist kein wiederholtes Opfer Christi.
  • Taufe und Abendmahl sind die beiden in der reformierten Kirche anerkannten Sakramente.
  • Bilder, Reliquien und Heilige dürfen nicht als Träger göttlicher Macht verehrt werden.
  • Fasten, Klostergelübde und der Zölibat sind keine allgemein verbindlichen Heilsgebote.
  • Predigt, Bibelauslegung und christliche Unterweisung stehen im Zentrum des kirchlichen Lebens.
  • Die Obrigkeit ist für die äussere Ordnung der christlichen Gemeinschaft mitverantwortlich.

Zwingli betrachtete Kirche und politische Gemeinde nicht als vollständig getrennte Bereiche. Der Rat sollte nach seiner Auffassung eine christliche Ordnung fördern, während die Geistlichen die Obrigkeit durch die Auslegung der Bibel ermahnen sollten.

Diese Verbindung verlieh der Reformation politische Durchsetzungskraft. Sie begrenzte jedoch zugleich die religiöse Freiheit Andersdenkender.

Bibelübersetzung und Bildung

Die Prophezei

Im Jahr 1525 entstand am Grossmünster die sogenannte Prophezei. Dabei handelte es sich um eine theologische Lehr- und Arbeitsgemeinschaft, in der Geistliche und Gelehrte die biblischen Texte in Hebräisch, Griechisch und Latein untersuchten und anschliessend in deutscher Sprache auslegten.

Zu den Mitarbeitern gehörten neben Zwingli unter anderem Konrad Pellikan, Leo Jud und Jacob Ceporin. Die Prophezei diente sowohl der Ausbildung reformierter Pfarrer als auch der Vorbereitung einer deutschen Bibelübersetzung.

Aus ihr entwickelte sich die Hohe Schule beim Grossmünster. Diese Bildungseinrichtung bildete eine wichtige Vorstufe der späteren höheren Schulen Zürichs und mittelbar der Universität Zürich.

Die Zürcher Bibel

In der Druckerei Christoph Froschauers erschienen seit den 1520er-Jahren deutsche Übersetzungen einzelner biblischer Bücher. Die Übersetzer berücksichtigten sowohl die Arbeiten Luthers als auch die hebräischen und griechischen Urtexte.

Im Jahr 1531 erschien eine vollständige deutschsprachige Bibelausgabe, die gewöhnlich als erste vollständige Zürcher Bibel bezeichnet wird. Sie enthielt auch die prophetischen Bücher, deren Übersetzung in Luthers vollständiger Bibelausgabe erst 1534 erschien.

Froschauers leistungsfähige Druckerei machte Zürich zu einem bedeutenden Zentrum des reformatorischen Buchdrucks. Neben Bibeln veröffentlichte sie Predigten, Streitschriften, Katechismen und wissenschaftliche Werke.[4]

Neuordnung von Gesellschaft und Alltag

Armenfürsorge

Die mittelalterliche Armenfürsorge war auf Klöster, kirchliche Stiftungen, Spitäler und private Almosen verteilt gewesen. Mit der Aufhebung der geistlichen Einrichtungen musste sie neu organisiert werden.

Der Rat schuf eine obrigkeitlich beaufsichtigte Armenfürsorge. Einkünfte aus säkularisiertem Kirchengut wurden für Bedürftige, Kranke und Waisen verwendet. Betteln wurde stärker kontrolliert, und Unterstützungsleistungen wurden von der Zugehörigkeit zur örtlichen Gemeinschaft und von behördlicher Prüfung abhängig gemacht.

Die neue Ordnung war ein bedeutender Schritt zu einer zentraleren öffentlichen Fürsorge. Sie diente jedoch zugleich der sozialen Kontrolle und unterschied streng zwischen als unterstützungswürdig und als arbeitsfähig geltenden Armen.

Ehegericht

Da die Zuständigkeit des bischöflichen Kirchenrechts entfiel, richtete Zürich 1525 ein Ehegericht ein. Es behandelte Fragen zu Eheschliessung, Trennung, Ehebruch, Unterhalt und familiären Konflikten.

Die Ehe blieb eine religiös und gesellschaftlich bedeutende Verbindung, wurde aber nicht mehr als Sakrament verstanden. Geistliche und weltliche Richter wirkten gemeinsam an der Durchsetzung der neuen Eheordnung mit.

Sittenzucht

Die reformierte Obrigkeit erliess Mandate gegen Gotteslästerung, Trunksucht, Glücksspiel, Ehebruch, aufwendige Kleidung und weitere als unsittlich betrachtete Verhaltensweisen. Der sonntägliche Gottesdienstbesuch und die religiöse Unterweisung wurden überwacht.

Die Reformation bedeutete deshalb nicht nur Befreiung von bestimmten kirchlichen Vorschriften. Sie führte zugleich zu neuen Formen obrigkeitlicher Disziplinierung.

Die Zürcher Täuferbewegung

Ein Teil von Zwinglis frühen Anhängern war mit dem schrittweisen und vom Rat kontrollierten Vorgehen unzufrieden. Konrad Grebel, Felix Manz, Jörg Blaurock und weitere Reformgesinnte verlangten eine Kirche aus freiwillig Glaubenden und lehnten die Kindertaufe ab.

Am 21. Januar 1525 vollzogen sie in Zürich die ersten bekannten Glaubenstaufen der entstehenden schweizerischen Täuferbewegung. Erwachsene liessen sich nach einem persönlichen Glaubensbekenntnis taufen. Die Täufer lehnten damit die Vorstellung ab, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner durch Geburt und Kindertaufe automatisch Teil der territorialen Kirche seien.[6]

Der Rat betrachtete die Bewegung als Gefahr für die religiöse und politische Einheit. Täuferische Versammlungen wurden verboten, Beteiligte verhaftet, gebüsst oder aus dem Zürcher Gebiet ausgewiesen. Da viele Täufer ihre Tätigkeit fortsetzten, verschärfte die Obrigkeit die Strafen.

Felix Manz wurde am 5. Januar 1527 in der Limmat ertränkt. Er war der erste Täufer, den eine reformierte Obrigkeit wegen seines Glaubens hinrichten liess.[7]

Die Verfolgung der Täufer gehört zu den dunkelsten Kapiteln der Zürcher Reformation. Sie zeigt, dass auch die reformierte Bewegung des 16. Jahrhunderts keine allgemeine Religionsfreiheit anstrebte. Im 20. und 21. Jahrhundert bekannten reformierte Kirchen in Zürich ihr Unrecht gegenüber den Täufergemeinschaften und suchten Wege der Versöhnung.

Ausbreitung der Reformation

Die Zürcher Entwicklung beeinflusste zahlreiche Orte der Eidgenossenschaft. Reformatorische Prediger, Bücher und persönliche Netzwerke verbreiteten Zwinglis Gedanken.

In St. Gallen setzte sich die Reformation unter Joachim Vadian durch. Bern führte sie nach der Berner Disputation von 1528 ein. Basel folgte 1529 unter Johannes Oekolampad, ebenso Schaffhausen. In verschiedenen gemeinen Herrschaften und Landgemeinden blieb die konfessionelle Lage dagegen umstritten.

Zürich schloss Bündnisse mit reformierten Städten, darunter Konstanz. Zwingli hoffte auf einen politisch und militärisch starken Zusammenschluss der evangelischen Orte. Diese Politik verschärfte die Spannungen mit den katholisch gebliebenen Orten Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern und Zug.[8]

Verhältnis zu Luther

Zwingli und Luther stimmten in zahlreichen Grundfragen überein. Beide stellten die Bibel in den Mittelpunkt, lehnten den Ablasshandel ab und bestritten die päpstliche Autorität als notwendige Grundlage der Kirche.

Der wichtigste Streitpunkt war das Abendmahl. Luther hielt an einer wirklichen Gegenwart des Leibes und Blutes Christi in Brot und Wein fest. Zwingli deutete Brot und Wein stärker als Zeichen und Gedächtnis der Heilstat Christi.

Beim Marburger Religionsgespräch von 1529 versuchten der hessische Landgraf Philipp und weitere Reformatoren, eine Einigung herbeizuführen. In den meisten Punkten verständigten sich die Beteiligten, nicht aber in der Abendmahlsfrage. Eine vollständige kirchliche Einheit zwischen dem lutherischen und dem schweizerisch-reformierten Protestantismus kam deshalb nicht zustande.

Die Kappelerkriege

Erster Kappelerkrieg

Die konfessionellen Spannungen in der Eidgenossenschaft verschärften sich durch Streitigkeiten in den gemeinen Herrschaften und durch die Hinrichtung des reformierten Pfarrers Jakob Kaiser im katholischen Schwyz.

Im Juni 1529 rückten Zürcher Truppen gegen die katholischen Orte aus. Bei Kappel am Albis standen sich die Heere gegenüber. Durch Vermittlung neutraler Orte wurde eine Schlacht verhindert. Der Erste Kappeler Landfrieden regelte den Konflikt vorläufig.

Mit dem Ereignis ist die später ausgeschmückte Erzählung von der Kappeler Milchsuppe verbunden, die Soldaten beider Seiten gemeinsam gegessen haben sollen. Trotz des Friedens blieben die grundlegenden Gegensätze ungelöst.

Zweiter Kappelerkrieg

Zürich versuchte 1531, die katholischen Orte durch eine Lebensmittelsperre unter Druck zu setzen. Diese reagierten im Oktober mit einer Kriegserklärung und einem raschen Truppenaufmarsch.

Das Zürcher Heer war unzureichend vorbereitet und erlitt am 11. Oktober 1531 bei Kappel eine schwere Niederlage. Zwingli nahm als Feldprediger am Auszug teil und fiel in der Schlacht. Sein Leichnam wurde von den Gegnern aufgefunden, gevierteilt und verbrannt.

Im Zweiten Kappeler Landfrieden musste Zürich auf eine weitere gewaltsame Ausbreitung der Reformation verzichten. Die konfessionelle Selbstständigkeit der einzelnen eidgenössischen Orte blieb grundsätzlich bestehen. In mehreren gemeinen Herrschaften wurden katholische Positionen wieder gestärkt.[9]

Die Niederlage beendete Zwinglis expansive Bündnispolitik, machte die Reformation in Zürich selbst jedoch nicht rückgängig.

Konsolidierung unter Heinrich Bullinger

Im Dezember 1531 wurde der erst 27-jährige Heinrich Bullinger zu Zwinglis Nachfolger am Grossmünster gewählt. Er war zuvor Lehrer im Kloster Kappel und Pfarrer in Bremgarten gewesen.

Bullinger bemühte sich, das Verhältnis zwischen Geistlichkeit und Rat nach der militärischen Katastrophe neu zu ordnen. Die Zürcher Kirchenordnung von 1532 regelte Gottesdienst, Pfarramt, Ausbildung, Armenfürsorge und kirchliche Aufsicht.

Durch eine umfangreiche Korrespondenz wurde Bullinger zu einer der einflussreichsten Persönlichkeiten des europäischen Protestantismus. Er pflegte Kontakte nach England, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn und in die Niederlande.[10]

Im Jahr 1549 verständigten sich Bullinger und Johannes Calvin im Consensus Tigurinus über das Abendmahl. Dadurch näherten sich der Zürcher und der Genfer Zweig der Reformation an. Bullingers Zweites Helvetisches Bekenntnis von 1566 wurde später in zahlreichen reformierten Kirchen Europas anerkannt.

Auswirkungen

Entstehung einer reformierten Landeskirche

Die Reformation schuf eine territorial organisierte Kirche, deren Gebiet weitgehend mit dem Herrschaftsbereich Zürichs übereinstimmte. Der Rat beaufsichtigte Lehre, Gottesdienst, Pfarrstellen und Kirchengut.

Eine vom Staat unabhängige Kirchenleitung entstand nicht. Diese enge Verbindung zwischen staatlicher und kirchlicher Ordnung blieb in veränderter Form bis in die Neuzeit bestehen.

Bildung und Schriftkultur

Die Ausbildung der Geistlichen wurde verbessert, und das Lesen der Bibel erhielt einen hohen Stellenwert. Katechismen, Predigten und Bibelausgaben förderten die Verbreitung religiöser Kenntnisse.

Zürich entwickelte sich zu einem Zentrum des Buchdrucks und der reformierten Gelehrsamkeit. Die Tätigkeit der Prophezei, die Zürcher Bibel und die Korrespondenz Bullingers trugen zum internationalen Einfluss der Stadt bei.

Kunst und Baukultur

Die Beseitigung von Altären, Bildern und Reliquien veränderte die Zürcher Kirchen tiefgreifend. Zahlreiche Werke mittelalterlicher Kunst gingen verloren. Andere gelangten in Sammlungen oder wurden bei späteren archäologischen Untersuchungen wiederentdeckt.

Aufwendige sakrale Neubauten spielten in Zürich während langer Zeit eine geringere Rolle. Predigt, Akustik und Sicht auf die Kanzel bestimmten die Nutzung der Kirchenräume stärker als Prozessionen und Altardienste.

Sozialordnung

Die Neuorganisation des Kirchenguts ermöglichte den Ausbau von Schulen, Spitälern und Armenfürsorge. Gleichzeitig verstärkte die Obrigkeit ihre Kontrolle über Ehe, Familie, Arbeit, Kleidung und Freizeit.

Die Reformation war daher zugleich ein religiöses Befreiungsprogramm, eine politische Machtverschiebung und ein Prozess gesellschaftlicher Disziplinierung.

Konfessionelle Teilung

Die Ereignisse in Zürich trugen zur dauerhaften konfessionellen Teilung der Eidgenossenschaft bei. Reformierte und katholische Orte entwickelten unterschiedliche kirchliche, kulturelle und politische Identitäten.

Diese Teilung führte in späteren Jahrhunderten wiederholt zu Spannungen. Sie blieb bis zur Entstehung des modernen Bundesstaats im 19. Jahrhundert ein wichtiger Faktor der schweizerischen Politik.

Bedeutende Orte der Zürcher Reformation

Grossmünster

Das Grossmünster war Zwinglis Wirkungsstätte und das geistige Zentrum der Reformation. Hier fanden seine Bibelpredigten statt, und im angeschlossenen Stift entstand die Prophezei.

Rathaus

Im damaligen Rathaus wurden die beiden Zürcher Disputationen von 1523 durchgeführt. Der Ort verdeutlicht die zentrale Rolle des Rats bei der Einführung der neuen Kirchenordnung.

Froschauer Druckerei

In der Druckerei Christoph Froschauers fand 1522 das Wurstessen statt. Die Werkstatt wurde danach zu einem der wichtigsten Druckorte reformatorischer Bibeln und Schriften.

Fraumünster

Die Übergabe der Abtei durch Katharina von Zimmern war ein entscheidender Schritt bei der Aufhebung der alten geistlichen Herrschaftsrechte in Zürich.

St. Peter

An der Kirche St. Peter wirkte Leo Jud, einer der engsten Mitarbeiter Zwinglis. Er beteiligte sich an Bibelübersetzung, Liturgiereform und kirchlicher Unterweisung.

Schipfe und Limmat

An der Limmat wurden Felix Manz und weitere Täufer ertränkt. Eine Gedenktafel bei der Schipfe erinnert heute an die Opfer der Zürcher Täuferverfolgung.

Chronologie

Jahr Ereignis
1518 Zwingli wird zum Leutpriester am Grossmünster gewählt.
1. Januar 1519 Zwingli tritt sein Amt an und beginnt mit fortlaufenden Bibelpredigten.
1519 Zwingli erkrankt während der Zürcher Pestepidemie.
März 1522 Wurstessen in der Druckerei Christoph Froschauers.
1522 Zwingli verteidigt die Freiheit der Speisen und wendet sich gegen den verpflichtenden Zölibat.
29. Januar 1523 Erste Zürcher Disputation auf Grundlage der 67 Schlussreden.
26.–28. Oktober 1523 Zweite Zürcher Disputation über Bilder und Messe.
Juni 1524 Geordnete Entfernung der Bilder und Altäre aus den Kirchen.
1524 Zwingli heiratet Anna Reinhart öffentlich.
8. Dezember 1524 Katharina von Zimmern übergibt die Fraumünsterabtei an die Stadt.
21. Januar 1525 Erste Glaubenstaufen der Zürcher Täuferbewegung.
April 1525 Abschaffung der Messe und Einführung des reformierten Abendmahls.
1525 Einrichtung der Prophezei, Neuordnung der Armenfürsorge und Schaffung des Ehegerichts.
5. Januar 1527 Felix Manz wird wegen seines täuferischen Glaubens in der Limmat ertränkt.
1529 Marburger Religionsgespräch und Erster Kappelerkrieg.
1531 Veröffentlichung der vollständigen Zürcher Bibel.
11. Oktober 1531 Niederlage Zürichs im Zweiten Kappelerkrieg und Tod Zwinglis.
Dezember 1531 Heinrich Bullinger wird Zwinglis Nachfolger am Grossmünster.
1532 Erlass einer neuen Zürcher Kirchenordnung.

Erinnerung und Bewertung

Zwingli wurde in Zürich lange vor allem als Begründer der reformierten Kirche und als politischer Erneuerer verehrt. Das 1885 eingeweihte Zwingli-Denkmal bei der Wasserkirche zeigt ihn mit Bibel und Schwert. Diese Darstellung verweist sowohl auf seine theologische Tätigkeit als auch auf seine politische und militärische Rolle.

Die neuere Geschichtsschreibung betrachtet die Reformation differenzierter. Neben Bibelübersetzung, Bildungsreform und öffentlicher Fürsorge werden auch Bilderzerstörung, obrigkeitliche Kontrolle, konfessionelle Gewalt und die Verfolgung der Täufer thematisiert.

Zum 500-Jahr-Jubiläum der Zürcher Reformation von 2017 bis 2024 fanden Ausstellungen, Gottesdienste, wissenschaftliche Veranstaltungen, Theateraufführungen und öffentliche Debatten statt. Dabei wurde die Reformation nicht nur als kirchliches Ereignis, sondern als umfassender Wandel von Staat, Gesellschaft, Kultur und Alltagsleben behandelt.

Siehe auch

Literatur

  • Peter Opitz: Ulrich Zwingli. Prophet, Ketzer, Pionier des Protestantismus. Theologischer Verlag Zürich, Zürich 2015.
  • Bruce Gordon: The Swiss Reformation. Manchester University Press, Manchester 2002.
  • Thomas Maissen: Geschichte der Schweiz. Hier und Jetzt, Baden 2010.
  • Emidio Campi: Heinrich Bullinger und seine Zeit. Theologischer Verlag Zürich, Zürich.
  • Urs B. Leu, Christian Scheidegger (Hrsg.): Die Zürcher Täufer 1525–1700. Theologischer Verlag Zürich, Zürich 2007.
  • Gottfried W. Locher: Die Zwinglische Reformation im Rahmen der europäischen Kirchengeschichte. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1979.
  • Staatsarchiv des Kantons Zürich (Hrsg.): Zwinglis Zürich 1484–1531. Zürich 1984.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 «Beginn und Durchsetzung der Reformation in Zürich», Stadt Zürich, abgerufen am 24. Juli 2026.
  2. 2,0 2,1 Martin H. Jung: «Zwingli, Huldrych», in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 24. Juli 2026.
  3. «Reformation – Zürich im Mittelpunkt», Zentralbibliothek Zürich, abgerufen am 24. Juli 2026.
  4. 4,0 4,1 Helmut Meyer: «Froschauer, Christoph», in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 24. Juli 2026.
  5. «Die Äbtissin und der Bürgermeister», Stadt Zürich, abgerufen am 24. Juli 2026.
  6. Hans-Jürgen Goertz: «Täufer», in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 24. Juli 2026.
  7. Urs B. Leu: «Mantz, Felix», in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 24. Juli 2026.
  8. Bruce Gordon: «Reformation», in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 24. Juli 2026.
  9. Christian Moser: «Kappelerkriege», in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 24. Juli 2026.
  10. Emidio Campi: «Bullinger, Heinrich», in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 24. Juli 2026.