Nationalrat

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Der Nationalrat ist die grosse Kammer der Schweizerischen Bundesversammlung und vertritt die Bevölkerung der Schweiz. Zusammen mit dem Ständerat bildet er das eidgenössische Parlament. Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder, die alle vier Jahre direkt vom Volk gewählt werden. Die Sitze werden im Verhältnis zur Wohnbevölkerung auf die 26 Kantone verteilt, wobei jeder Kanton mindestens einen Sitz erhält.[1]

Der Nationalrat wird häufig als «Volkskammer» oder, im Vergleich mit dem Ständerat, als «grosse Kammer» bezeichnet. Seine französische Bezeichnung lautet Conseil national, die italienische Consiglio nazionale und die rätoromanische Cussegl naziunal.

Nationalrat und Ständerat sind rechtlich gleichberechtigt. Ein Bundesgesetz, ein Bundesbeschluss oder eine Verfassungsänderung kommt grundsätzlich nur zustande, wenn beide Räte demselben Wortlaut zustimmen. Der Nationalrat besitzt somit trotz seiner deutlich grösseren Mitgliederzahl keine formelle Vorrangstellung gegenüber dem Ständerat.

Die Mitglieder des Nationalrates werden für eine feste Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Sie können während der Legislatur nicht durch ein Misstrauensvotum oder eine Volksabstimmung abberufen werden. Eine Wiederwahl ist beliebig oft möglich, da das Bundesrecht keine Amtszeitbeschränkung vorsieht.[2]

Grunddaten

Der Nationalrat im Überblick
Merkmal Angabe
Stellung Grosse Kammer der Bundesversammlung
Vertretungsprinzip Vertretung der Bevölkerung
Mitgliederzahl 200
Wahlkreise 26 Kantone
Wahlsystem Grundsätzlich Verhältniswahl; Mehrheitswahl in Kantonen mit nur einem Sitz
Amtsdauer Vier Jahre
Wahltermin Zweitletzter Sonntag im Oktober des Wahljahres
Mindestvertretung Jeder Kanton erhält mindestens einen Sitz
Sitz Bundeshaus in Bern
Legislatur 52. Legislaturperiode, 2023–2027
Gleichberechtigte zweite Kammer Ständerat
Gemeinsames Organ beider Räte Vereinigte Bundesversammlung

Verfassungsrechtliche Stellung

Die Bundesverfassung bestimmt, dass der Nationalrat aus 200 Abgeordneten des Volkes besteht. Die Sitze werden entsprechend der Bevölkerungszahl auf die Kantone verteilt. Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis und hat Anspruch auf mindestens einen Sitz.

Der Nationalrat ist Teil der Bundesversammlung, welche unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund ausübt. Diese Stellung bedeutet nicht, dass das Parlament über der Bundesverfassung steht. Es ist an Verfassung, Grundrechte, Völkerrecht und die direktdemokratischen Rechte gebunden.

Die Bundesversammlung besteht aus zwei vollständig gleichberechtigten Kammern. Der Nationalrat kann allein weder ein Bundesgesetz verabschieden noch das Budget endgültig beschliessen. Bei Differenzen zwischen den Räten wird ein Geschäft wiederholt hin- und herberaten. Bleiben nach drei Beratungen Unterschiede bestehen, kann eine Einigungskonferenz einen Kompromiss vorschlagen. Wird dieser in einem Rat abgelehnt, ist die Vorlage gescheitert.

Die Zweikammerstruktur verbindet zwei Repräsentationsprinzipien: Im Nationalrat richtet sich das politische Gewicht der Kantone weitgehend nach ihrer Bevölkerung, während im Ständerat die meisten Kantone unabhängig von ihrer Grösse je zwei Sitze besitzen.

Aufgaben und Kompetenzen

Der Nationalrat erfüllt gemeinsam mit dem Ständerat die Aufgaben der Bundesversammlung. Dazu gehören Gesetzgebung, Finanzbeschlüsse, parlamentarische Kontrolle, Wahlen und die Mitwirkung an der Aussenpolitik.

Gesetzgebung

Der Nationalrat berät Änderungen der Bundesverfassung, Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse und parlamentarische Verordnungen. Vorlagen können vom Bundesrat, von parlamentarischen Kommissionen, von einzelnen Ratsmitgliedern, von Fraktionen oder von Kantonen angestossen werden.

Die meisten umfangreichen Gesetzesvorlagen werden zunächst vom Bundesrat und der Bundesverwaltung vorbereitet. Nach einer Vernehmlassung übermittelt der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft und einen Erlassentwurf. Das Geschäft wird einer Kommission des Nationalrates und einer entsprechenden Kommission des Ständerates zugewiesen.

Der Nationalrat kann eine Vorlage annehmen, ablehnen, verändern oder an den Bundesrat beziehungsweise an die Kommission zurückweisen. Nach der Schlussabstimmung unterliegen Bundesgesetze in der Regel dem fakultativen Referendum. Verfassungsänderungen müssen zwingend Volk und Ständen vorgelegt werden.

Finanzhoheit

National- und Ständerat beschliessen den Voranschlag des Bundes und genehmigen die Staatsrechnung. Sie bewilligen Verpflichtungskredite, Zahlungsrahmen und grössere finanzielle Programme.

Die Finanzkommissionen prüfen Budget und Rechnung vor. Die Finanzdelegation, die aus Mitgliedern beider Räte besteht, begleitet den Finanzhaushalt laufend und kann in dringenden Fällen besondere Zuständigkeiten wahrnehmen.

Oberaufsicht

Die Bundesversammlung übt die Oberaufsicht über den Bundesrat, die Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte und weitere Träger von Bundesaufgaben aus. Die Oberaufsicht ist keine direkte Verwaltungsführung. Das Parlament darf insbesondere nicht in einzelne richterliche Verfahren eingreifen.

Im Nationalrat übernehmen vor allem die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission Aufsichtsaufgaben. Bei Vorgängen von grosser Tragweite können National- und Ständerat eine parlamentarische Untersuchungskommission einsetzen.

Wahlen

Der Nationalrat nimmt zusammen mit dem Ständerat als Vereinigte Bundesversammlung wichtige Wahlen vor. Dazu gehören:

  • die sieben Mitglieder des Bundesrates;
  • die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident und das Vizepräsidium des Bundesrates;
  • die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler;
  • die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte;
  • die Bundesanwältin oder der Bundesanwalt sowie die Stellvertretungen;
  • weitere durch Gesetz vorgesehene Amtsträger.

Da der Nationalrat 200 und der Ständerat 46 Mitglieder besitzt, stellt der Nationalrat in der Vereinigten Bundesversammlung mehr als vier Fünftel der Stimmen.

Internationale Beziehungen

Die Bundesversammlung genehmigt zahlreiche völkerrechtliche Verträge. Ihre Kommissionen begleiten die Aussenpolitik, pflegen Beziehungen zu ausländischen Parlamenten und entsenden Delegationen in internationale parlamentarische Versammlungen.

Der Nationalrat berät auch Kredite für Entwicklungszusammenarbeit, internationale Organisationen, Sicherheitspolitik und europapolitische Vorhaben.

Wahl des Nationalrates

Die ordentlichen Gesamterneuerungswahlen finden alle vier Jahre am zweitletzten Sonntag im Oktober statt. Die 52. Legislatur begann am 4. Dezember 2023. Die nächste ordentliche Wahl ist für den 24. Oktober 2027 vorgesehen.[3][4]

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

An den Nationalratswahlen dürfen Schweizer Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

Wer auf Bundesebene stimmberechtigt ist, kann grundsätzlich auch in den Nationalrat gewählt werden. Kandidierende müssen nicht in dem Kanton wohnen, in dem sie antreten. Eine Person darf jedoch bei derselben Gesamterneuerungswahl nicht gleichzeitig in mehreren Kantonen kandidieren.[5]

Nationalratsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig dem Ständerat, dem Bundesrat oder einem eidgenössischen Gericht angehören. Weitere Unvereinbarkeiten gelten insbesondere für bestimmte leitende Funktionen in der Bundesverwaltung.

Kantone als Wahlkreise

Jeder Kanton bildet einen eigenen Wahlkreis. Es gibt somit keinen gesamtschweizerischen Wahlkreis und keine nationale Sperrklausel.

Die Zahl der kantonalen Sitze wird nach der ständigen Wohnbevölkerung berechnet. Dabei zählt die gesamte Wohnbevölkerung, nicht nur die Zahl der Stimmberechtigten oder der Schweizer Staatsangehörigen. Jeder Kanton erhält zunächst einen garantierten Sitz; die übrigen Mandate werden nach einem mathematischen Verteilungsverfahren zugeteilt.[6]

Die Sitzverteilung wird für jede Legislatur neu bestimmt. Grundlage sind die Bevölkerungszahlen aus dem ersten Kalenderjahr nach der vorhergehenden Gesamterneuerungswahl.

Sitzverteilung 2023–2027

Verteilung der 200 Nationalratssitze in der 52. Legislaturperiode
Kanton Abkürzung Sitze
Zürich ZH 36
Bern BE 24
Luzern LU 9
Uri UR 1
Schwyz SZ 4
Obwalden OW 1
Nidwalden NW 1
Glarus GL 1
Zug ZG 3
Freiburg FR 7
Solothurn SO 6
Basel-Stadt BS 4
Basel-Landschaft BL 7
Schaffhausen SH 2
Appenzell Ausserrhoden AR 1
Appenzell Innerrhoden AI 1
St. Gallen SG 12
Graubünden GR 5
Aargau AG 16
Thurgau TG 6
Tessin TI 8
Waadt VD 19
Wallis VS 8
Neuenburg NE 4
Genf GE 12
Jura JU 2
Gesamt 200

Für die Nationalratswahlen 2027 wurde eine veränderte Verteilung beschlossen: Luzern erhält neu zehn und Freiburg acht Sitze. Bern verfügt danach über 23 und Graubünden über vier Sitze. In den übrigen Kantonen bleibt die Zahl unverändert.[4]

Proporzwahl

In Kantonen mit mehreren Mandaten erfolgt die Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. Die Parteien und politischen Gruppierungen reichen Listen ein. Die Sitze werden zunächst aufgrund der Listenstimmen auf die Listen beziehungsweise Listenverbindungen verteilt und danach den Kandidierenden mit den höchsten persönlichen Stimmenzahlen zugewiesen.

Das schweizerische Listenwahlsystem bietet den Wählenden vergleichsweise grosse Möglichkeiten zur Veränderung eines Wahlzettels:

  • Namen können gestrichen werden;
  • ein Kandidatenname kann höchstens zweimal aufgeführt werden, was als Kumulieren bezeichnet wird;
  • Namen von anderen Listen können übernommen werden, was als Panaschieren bezeichnet wird;
  • eine vorgedruckte Liste kann unverändert eingelegt werden;
  • ein leerer Wahlzettel kann mit Kandidatennamen und einer Listenbezeichnung ausgefüllt werden.

Die Zahl der verfügbaren Stimmen entspricht der Zahl der im Kanton zu vergebenden Sitze. In Zürich können daher 36 Kandidatenstimmen vergeben werden, in einem Kanton mit zwei Sitzen nur zwei.

Listenverbindungen ermöglichen mehreren Listen, ihre Stimmen bei der ersten Sitzverteilung gemeinsam zählen zu lassen. Anschliessend werden die gewonnenen Mandate innerhalb der Verbindung verteilt. Unterlistenverbindungen sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.

Majorzwahl in Einerwahlkreisen

Kantone mit nur einem Nationalratssitz wählen nach dem Mehrheitsprinzip. In der 52. Legislaturperiode betrifft dies Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden.

Gewählt ist die Person mit den meisten Stimmen. Parteiwahllisten und die typischen Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens spielen in diesen Kantonen keine vergleichbare Rolle.

Erwahrung und Konstituierung

Die Kantone ermitteln die Ergebnisse. Die Bundeskanzlei koordiniert die Wahl, prüft unter anderem mögliche Doppelkandidaturen und bereitet den Bericht des Bundesrates an den Nationalrat vor.

Zu Beginn einer neuen Legislatur tritt der Nationalrat zur konstituierenden Sitzung zusammen. Das Alterspräsidium leitet die ersten Schritte. Der Rat prüft die Wahlresultate, stellt seine Konstituierung fest und wählt das neue Präsidium.

Wahlergebnis 2023

Die Nationalratswahlen der 52. Legislatur fanden am 22. Oktober 2023 statt.[7]

Bei den Nationalratswahlen 2023 gewonnene Mandate
Partei Sitze
Schweizerische Volkspartei 62
Sozialdemokratische Partei der Schweiz 41
Die Mitte 29
FDP.Die Liberalen 28
Grüne Partei der Schweiz 23
Grünliberale Partei 10
Evangelische Volkspartei 2
Eidgenössisch-Demokratische Union 2
Mouvement citoyens genevois 2
Lega dei Ticinesi 1
Gesamt 200

Die während einer Legislatur tatsächlich bestehende Parteizugehörigkeit kann vom ursprünglichen Wahlergebnis abweichen, etwa durch Rücktritte, Parteiwechsel oder die Nachfolge einer anderen Person auf derselben Liste.

Präsidium

Der Nationalrat wählt zu Beginn jeder Wintersession für ein Jahr eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie eine erste und eine zweite Vizepräsidentin beziehungsweise einen ersten und zweiten Vizepräsidenten.

Das Präsidium leitet die Ratsverhandlungen und repräsentiert den Nationalrat. Bei der Besetzung werden die Stärke der Fraktionen und die Amtssprachen angemessen berücksichtigt.[8]

Im Amtsjahr 2025/26 besteht das Präsidium aus:

Nationalratspräsident

Die Nationalratspräsidentin oder der Nationalratspräsident leitet die Sitzungen, erteilt das Wort, sorgt für die Einhaltung des Geschäftsreglements, lässt abstimmen und gibt das Ergebnis bekannt.

Das Amt wird häufig als «höchste Schweizerin» beziehungsweise «höchster Schweizer» bezeichnet. Diese Bezeichnung ist protokollarisch und bedeutet nicht, dass die Person Staatsoberhaupt oder Regierungschef ist. Die Schweiz besitzt kein einzelnes Staatsoberhaupt mit einer Stellung über den übrigen Bundesbehörden.

Der Präsident stimmt normalerweise nicht mit. Bei Stimmengleichheit gibt er in bestimmten Abstimmungen den Stichentscheid. Bei Wahlen übt er das Stimmrecht wie die übrigen Mitglieder aus.

Büro des Nationalrates

Das Büro ist für Organisation, Verfahren und Leitung des Rates zuständig. Es besteht aus:

  • den drei Mitgliedern des Präsidiums;
  • vier Stimmenzählerinnen und Stimmenzählern;
  • den Präsidentinnen und Präsidenten der Fraktionen.

Das Büro erstellt das Sessionsprogramm, teilt Geschäfte den Kommissionen zu, setzt Zeitpläne fest und entscheidet über organisatorische Fragen. Es weist den Fraktionen Sektoren im Nationalratssaal zu und bestellt die Kommissionen und Delegationen.[10]

Kommissionen

Die Kommissionen beraten die ihnen zugewiesenen Geschäfte vor. Sie prüfen Vorlagen im Detail, hören Fachpersonen und Interessenvertretungen an, nehmen Änderungen vor und stellen dem Rat Anträge.

Der Nationalrat verfügt über zwölf ständige Kommissionen: neun Sachbereichskommissionen, zwei Aufsichtskommissionen und die Immunitätskommission. Die meisten Nationalratskommissionen zählen 25 Mitglieder. Ihre Zusammensetzung berücksichtigt die Stärke der Fraktionen.[11]

Ständige Kommissionen des Nationalrates
Kommission Abkürzung Hauptbereich
Aussenpolitische Kommission APK-N Aussenpolitik und internationale Beziehungen
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF-N Verkehr, Post, Telekommunikation und Medien
Kommission für Rechtsfragen RK-N Zivilrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht und weitere Rechtsfragen
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK-N Sozialversicherungen, Gesundheit und soziale Sicherheit
Sicherheitspolitische Kommission SiK-N Armee, Bevölkerungsschutz und Sicherheitspolitik
Staatspolitische Kommission SPK-N Staatliche Institutionen, politische Rechte, Migration und Bürgerrecht
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK-N Umwelt, Klima, Raumplanung und Energie
Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK-N Wirtschaft, Steuern, Landwirtschaft und Finanzmarkt
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK-N Bildung, Forschung, Kultur und Sport
Finanzkommission FK-N Bundesfinanzen und finanzielle Oberaufsicht
Geschäftsprüfungskommission GPK-N Oberaufsicht über Bundesrat und Bundesverwaltung
Immunitätskommission IK-N Aufhebung oder Wahrung parlamentarischer Immunität

Neben den ständigen Kommissionen können Spezialkommissionen eingesetzt werden. National- und Ständerat verfügen zudem über gemeinsame Organe wie die Redaktionskommission sowie verschiedene Delegationen.

Kommissionssitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Die Kommissionen informieren nach wichtigen Sitzungen über ihre Beschlüsse. Die Vertraulichkeit soll offene Beratungen und Kompromisse ermöglichen, wird aber wegen der politischen Bedeutung der Vorentscheidungen auch kritisch diskutiert.

Fraktionen

Die Bundesversammlung ist politisch in Fraktionen und nicht unmittelbar in Parteien gegliedert. Eine Fraktion kann Mitglieder einer einzigen Partei oder mehrerer politisch verwandter Parteien umfassen.

Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens fünf Mitglieder eines Rates erforderlich. Im Nationalrat ist die Zugehörigkeit zu einer Fraktion Voraussetzung für den Einsitz in eine Kommission.[12]

Fraktionen erfüllen mehrere Aufgaben:

  • politische Vorberatung der Ratsgeschäfte;
  • Koordination von Positionen;
  • Vorschläge für Kommissionssitze und parlamentarische Ämter;
  • Vorbereitung von Wahlen;
  • Organisation der Arbeit ihrer Mitglieder;
  • Kommunikation gegenüber Medien und Öffentlichkeit.

Die Fraktionsdisziplin ist in der Schweiz geringer ausgeprägt als in vielen parlamentarischen Regierungssystemen. Ratsmitglieder sind rechtlich nicht an Weisungen gebunden und stimmen teilweise abweichend von ihrer Fraktion.

Ratsbetrieb

Sessionen

Der Nationalrat tagt in der Regel viermal jährlich während dreiwöchiger ordentlicher Sessionen:

  • Frühjahrssession;
  • Sommersession;
  • Herbstsession;
  • Wintersession.

Bei zusätzlichem Beratungsbedarf können Sondersessionen stattfinden. Eine ausserordentliche Session muss einberufen werden, wenn ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat dies verlangt.

Die Sessionen finden hauptsächlich im Nationalratssaal des Bundeshauses in Bern statt. Während der sessionfreien Zeit arbeiten die Mitglieder in Kommissionen, Fraktionen, Delegationen und ihren beruflichen Tätigkeiten.

Verhandlungen

Die Ratsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich und werden live übertragen. Wortprotokolle und Videos werden im Amtlichen Bulletin veröffentlicht.

Ratsmitglieder sprechen von ihrem Platz oder am Rednerpult. Die Redezeit richtet sich nach der Art des Geschäfts und der Beratungskategorie. Berichterstatter der Kommission, Vertreter des Bundesrates und Fraktionssprecher erhalten besondere Funktionen.

Die Beratungen finden hauptsächlich auf Deutsch, Französisch und Italienisch statt. Simultanübersetzung erleichtert die Verständigung zwischen den Sprachregionen. Erlasse des Bundes werden in den drei Amtssprachen gleichwertig veröffentlicht.

Abstimmungen

Im Nationalrat werden Abstimmungen grundsätzlich elektronisch durchgeführt. Das System erfasst Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen sowie das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder.

Die Ergebnisse werden veröffentlicht. Dadurch können Medien, Parteien, Verbände und Stimmberechtigte das Verhalten der Ratsmitglieder nachvollziehen.

Bei bestimmten Wahlen, insbesondere Personenwahlen der Vereinigten Bundesversammlung, wird geheim abgestimmt.

Sitzordnung

Jede Fraktion erhält im Saal einen Sektor. Innerhalb dieses Bereichs weist die Fraktion ihren Mitgliedern feste Sitzplätze zu.

Die sozialdemokratische Fraktion sitzt links. Grüne und Mitte-Fraktion befinden sich im linken beziehungsweise mittleren Bereich, FDP und Grünliberale im rechten Zentrum und die SVP-Fraktion rechts.[13]

Parlamentarische Instrumente

Nationalratsmitglieder, Fraktionen und Kommissionen verfügen über verschiedene parlamentarische Instrumente.

Parlamentarische Initiative

Mit einer parlamentarischen Initiative kann ein Ratsmitglied, eine Fraktion oder eine Kommission einen Erlassentwurf anregen. Stimmen die zuständigen Kommissionen beider Räte zu, arbeitet eine Parlamentskommission den Entwurf aus.

Motion

Eine Motion beauftragt den Bundesrat, einen Erlassentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Sie wird verbindlich, wenn beide Räte zustimmen.

Postulat

Ein Postulat verlangt vom Bundesrat zu prüfen und zu berichten, ob ein Erlass oder eine Massnahme notwendig ist. Die Zustimmung eines Rates genügt.

Interpellation und Anfrage

Mit einer Interpellation kann ein Ratsmitglied Auskunft über wichtige innen- oder aussenpolitische Angelegenheiten verlangen. Die Antwort kann im Rat diskutiert werden.

Eine Anfrage verlangt eine schriftliche Auskunft des Bundesrates, ohne dass zwingend eine Debatte stattfindet.

Fragestunde

Während der Session findet im Nationalrat regelmässig eine Fragestunde statt. Ratsmitglieder reichen kurze Fragen ein, die ein Mitglied des Bundesrates mündlich beantwortet. Zusatzfragen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Verhältnis zum Ständerat

Vergleich von Nationalrat und Ständerat
Merkmal Nationalrat Ständerat
Vertretung Bevölkerung Kantone
Mitgliederzahl 200 46
Sitzverteilung Nach Wohnbevölkerung, mindestens ein Sitz je Kanton Grundsätzlich zwei je Kanton, je einer für die sechs Kantone mit historischer halber Standesstimme
Wahlrecht Durch Bundesrecht geregelt Durch kantonales Recht geregelt
Wahlsystem Überwiegend Proporz Überwiegend Majorz
Gesamterneuerung Alle vier Jahre Keine einheitliche eidgenössische Gesamterneuerung
Kommissionsgrösse In der Regel 25 Mitglieder In der Regel 13 Mitglieder
Rechtliche Stellung Gleichberechtigt Gleichberechtigt

Die Gleichberechtigung führt dazu, dass kleine Kantone im Ständerat ein wesentlich grösseres Gewicht besitzen als im Nationalrat. Umgekehrt prägen die bevölkerungsreichen Kantone die Zusammensetzung des Nationalrates stärker.

Bei Wahlen in der Vereinigten Bundesversammlung besitzen die 200 Nationalratsmitglieder wegen ihrer Zahl ein deutlich höheres Gesamtgewicht. Bei der Gesetzgebung stimmen die beiden Räte jedoch getrennt ab, sodass die Zustimmung beider Kammern erforderlich ist.

Milizprinzip und berufliche Tätigkeit

Der Nationalrat gilt als Milizparlament. Seine Mitglieder üben das Mandat rechtlich nicht als klassisches Vollzeitamt aus. Viele bleiben in einem Beruf tätig oder führen ein Unternehmen, einen Verband oder eine andere Organisation.

Die parlamentarische Arbeit beansprucht jedoch einen erheblichen Teil der Arbeitszeit. Sessionen, Kommissionssitzungen, Fraktionsarbeit, Aktenstudium, öffentliche Auftritte und Kontakte mit der Bevölkerung machen das Mandat für viele Mitglieder faktisch zu einer hauptberuflichen oder annähernd hauptberuflichen Tätigkeit.

Befürworter des Milizprinzips sehen darin eine Verbindung zwischen Politik, Berufswelt und Gesellschaft. Kritisiert werden die hohe Belastung, ungleiche Möglichkeiten verschiedener Berufsgruppen und potenzielle Interessenkonflikte.

Ratsmitglieder müssen berufliche Tätigkeiten, Verwaltungsratsmandate und weitere Interessenbindungen offenlegen. Die Angaben werden in einem öffentlichen Register festgehalten.

Entschädigung und Infrastruktur

Nationalratsmitglieder erhalten eine jährliche Entschädigung für die Vorbereitung der Ratsarbeit, Taggelder für Sitzungstage sowie Beiträge an Personal-, Reise- und Infrastrukturkosten.

Die Parlamentsdienste unterstützen National- und Ständerat organisatorisch und fachlich. Sie führen Sekretariate, dokumentieren die Beratungen, betreuen Kommissionen, organisieren Übersetzungen und stellen Informationssysteme bereit.

Jedes Ratsmitglied kann persönliche Mitarbeitende beschäftigen oder Dienstleistungen für die parlamentarische Arbeit finanzieren. Im internationalen Vergleich verfügt ein einzelnes Schweizer Parlamentsmitglied jedoch über einen relativ kleinen persönlichen Mitarbeiterstab.

Öffentlichkeit und Transparenz

Die öffentlichen Sitzungen, elektronischen Abstimmungsprotokolle, das Amtliche Bulletin und die veröffentlichten Interessenbindungen ermöglichen eine weitgehende Kontrolle der parlamentarischen Tätigkeit.

Die Kommissionsberatungen sind dagegen nicht öffentlich. Auch Fraktionssitzungen und informelle Verhandlungen bleiben vertraulich.

Lobbyisten, Verbände, Unternehmen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und kantonale Vertreter versuchen, auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Ratsmitglieder können persönliche Zutrittsberechtigungen für das Parlamentsgebäude vergeben. Die Rolle organisierter Interessen ist deshalb regelmässig Gegenstand politischer Diskussionen.

Zusammensetzung und Repräsentation

Der Nationalrat soll die Bevölkerung politisch abbilden, ist jedoch keine statistisch genaue Repräsentation der Gesellschaft. Beruf, Bildung, Alter, Geschlecht, Einkommen und Herkunft der Mitglieder unterscheiden sich teilweise deutlich von der Gesamtbevölkerung.

Das Proporzwahlsystem erleichtert kleineren Parteien den Einzug. Da jeder Kanton einen eigenen Wahlkreis bildet, hängt die tatsächliche Wahlhürde jedoch stark von der Zahl der kantonalen Sitze ab. In kleinen Wahlkreisen ist für ein Mandat ein wesentlich höherer Stimmenanteil nötig als in Zürich, Bern oder Waadt.

Die sprachlichen Regionen sind über die kantonalen Wahlkreise vertreten. Eine feste Quote für Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch besteht nicht.

Ausländische Einwohner werden bei der Verteilung der Sitze auf die Kantone mitgezählt, dürfen auf Bundesebene aber nicht wählen. Kantone mit einem hohen ausländischen Bevölkerungsanteil erhalten daher Sitze aufgrund von Einwohnern, die selbst kein eidgenössisches Wahlrecht besitzen.

Geschichte

Gründung 1848

Der Nationalrat entstand mit der Bundesverfassung von 1848. Das Zweikammersystem orientierte sich teilweise am amerikanischen Vorbild: Der Nationalrat vertrat die Bevölkerung, der Ständerat die Kantone.

Der erste Nationalrat zählte 111 Mitglieder. Für jeweils 20'000 Einwohner war grundsätzlich ein Sitz vorgesehen. Die Wahlen fanden nach dem Majorzsystem statt, und eine Legislatur dauerte drei Jahre.

Wachstum der Mitgliederzahl

Mit dem Bevölkerungswachstum nahm die Zahl der Sitze zu. 1851 zählte der Rat 120, 1902 bereits 167 und 1922 insgesamt 198 Mitglieder.

Um ein unbegrenztes Wachstum zu verhindern, wurde die Vertretungsziffer erhöht. 1962 beschlossen Volk und Stände schliesslich eine feste Zahl von 200 Sitzen. Diese Regel gilt seit den Wahlen von 1963.[14]

Einführung des Proporzes

Von 1848 bis 1917 wurde der Nationalrat im Mehrheitsverfahren gewählt. Dieses System begünstigte lange die freisinnige Mehrheit.

Drei Volksinitiativen verlangten die Einführung des Verhältniswahlrechts. Die ersten beiden scheiterten 1900 und 1910. Am 13. Oktober 1918 nahmen Volk und Stände die dritte Initiative an.

Die erste Proporzwahl fand am 26. Oktober 1919 statt. Sie veränderte die Kräfteverhältnisse grundlegend: Der Freisinn verlor einen grossen Teil seiner Sitze, während Sozialdemokraten und Bauernpartei stark zulegten.[15]

Vierjährige Legislatur

Die Amtsdauer betrug ursprünglich drei Jahre. Seit 1931 dauert eine Nationalratslegislatur vier Jahre.

Eine vorzeitige vollständige Neuwahl ist nur in einem besonderen verfassungsrechtlichen Fall vorgesehen: wenn Volk und Stände eine Totalrevision der Bundesverfassung beschliessen.

Frauen im Nationalrat

Auf Bundesebene erhielten Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht. Bei den Wahlen im Herbst 1971 wurden zehn Frauen direkt in den Nationalrat gewählt. Eine weitere Frau rückte kurz danach nach.

1977 wurde Elisabeth Blunschy als erste Frau Nationalratspräsidentin. Der Frauenanteil stieg seit 1971 langfristig an, schwankte jedoch zwischen den einzelnen Wahlen.[16]

Entwicklung des Wahlalters

Das eidgenössische Stimm- und Wahlrechtsalter betrug lange 20 Jahre. 1991 wurde es auf 18 Jahre gesenkt. Seither können volljährige Schweizer Bürgerinnen und Bürger an den Nationalratswahlen teilnehmen und selbst kandidieren.

Historische Eckdaten

Entwicklung des Nationalrates
Jahr Ereignis
1848 Gründung des Nationalrates mit 111 Sitzen und dreijähriger Amtsdauer
1851 Erste ordentliche Gesamterneuerungswahl nach der Gründung des Bundesstaats
1900 Erste eidgenössische Proporzinitiative wird abgelehnt
1910 Zweite Proporzinitiative scheitert
1918 Annahme der Volksinitiative für die Proporzwahl
1919 Erste Nationalratswahl nach dem Verhältniswahlrecht
1931 Verlängerung der Amtsdauer auf vier Jahre
1962 Verfassungsentscheid für die feste Zahl von 200 Sitzen
1963 Erste Wahl eines Nationalrates mit dauerhaft 200 Mitgliedern
1971 Erste Nationalratswahl mit aktivem und passivem Frauenwahlrecht
1977 Elisabeth Blunschy wird erste Nationalratspräsidentin
1979 Mit der Gründung des Kantons Jura entsteht ein zusätzlicher kantonaler Wahlkreis
1991 Senkung des eidgenössischen Stimm- und Wahlrechtsalters auf 18 Jahre
2015 Sitzverteilung erstmals nach den neuen registerbasierten Bevölkerungszahlen
2023 Wahl des Nationalrates für die 52. Legislaturperiode
2027 Vorgesehene Sitzverschiebungen von Bern und Graubünden zu Luzern und Freiburg

Bedeutung im politischen System

Der Nationalrat ist das wichtigste parlamentarische Forum für die parteipolitische Auseinandersetzung auf Bundesebene. Aufgrund seiner Grösse, der Proporzwahl und der öffentlichen elektronischen Abstimmungen werden politische Konfliktlinien in ihm besonders sichtbar.

Seine Gestaltungsmacht wird durch mehrere Elemente begrenzt und ergänzt:

  • die Gleichberechtigung des Ständerates;
  • das fakultative Referendum gegen Bundesgesetze;
  • das obligatorische Referendum bei Verfassungsänderungen;
  • den Föderalismus und den Vollzug zahlreicher Bundesaufgaben durch die Kantone;
  • die starke Stellung des Bundesrates bei der Vorbereitung von Vorlagen;
  • internationale Verpflichtungen und das Völkerrecht.

Der Nationalrat ist deshalb weder ein klassisches Regierungsparlament noch eine alleinige gesetzgebende Versammlung. Seine Arbeit ist Teil eines Systems, das auf Machtteilung, Kompromiss, Föderalismus und direktdemokratischer Kontrolle beruht.

Kritik und Reformdebatten

Wiederkehrende Diskussionen betreffen die Grösse des Rates, die kantonalen Wahlkreise, die unterschiedliche natürliche Wahlhürde, die Finanzierung politischer Kampagnen und den Einfluss organisierter Interessen.

Kritiker der kantonalen Wahlkreise weisen darauf hin, dass kleine Parteien in Kantonen mit wenigen Sitzen geringe Wahlchancen besitzen. Vorschläge für grössere Wahlregionen oder einen gesamtschweizerischen Ausgleich fanden bisher keine Mehrheit.

Auch das Milizprinzip wird diskutiert. Die hohe zeitliche Belastung kann die Vereinbarkeit mit Beruf und Familie erschweren. Gleichzeitig wird eine vollständige Professionalisierung von vielen als Gefahr für die gesellschaftliche Verankerung des Parlaments betrachtet.

Weitere Reformthemen sind digitale Abstimmungsverfahren, bessere Vereinbarkeit des Mandats mit Betreuungspflichten, Transparenz von Lobbykontakten, Offenlegung politischer Finanzierung und die personellen Ressourcen der Ratsmitglieder.

Siehe auch

Literatur

  • Parlamentsdienste: Der Bund kurz erklärt. Jährlich erscheinende Publikation über die politischen Institutionen der Schweiz.
  • Adrian Vatter: Das politische System der Schweiz. Nomos, Baden-Baden.
  • Wolf Linder, Sean Mueller: Schweizerische Demokratie. Institutionen, Prozesse, Perspektiven. Haupt Verlag, Bern.
  • Giovanni Biaggini: BV Kommentar. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Orell Füssli, Zürich.
  • René Rhinow, Markus Schefer, Peter Uebersax: Schweizerisches Verfassungsrecht. Helbing Lichtenhahn, Basel.
  • Historisches Lexikon der Schweiz: Artikel zu Nationalrat, Bundesversammlung, Wahlen, Parteien und Parlamentarismus.

Einzelnachweise

  1. Der Nationalrat. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.
  2. Nationalratswahlen. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.
  3. Die Legislatur – der Legislaturwechsel. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.
  4. 4,0 4,1 Nationalratswahlen 2027: Änderung bei der Sitzverteilung auf die Kantone. In: Eidgenössisches Departement des Innern. 2025-08-27. Abgerufen am 2026-07-22.
  5. Nationalratswahlen. In: Schweizerische Bundeskanzlei. Abgerufen am 2026-07-22.
  6. Mitgliederverzeichnis Nationalrat nach Kantonen. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.
  7. Nationalratswahlen 2023. In: Schweizerische Bundeskanzlei. Abgerufen am 2026-07-22.
  8. Nationalratspräsident/in. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.
  9. Die Präsidentinnen und Präsidenten, die Vizepräsidentinnen und -präsidenten sowie das Alterspräsidium des Nationalrates. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.
  10. Das Büro des Nationalrates. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.
  11. Kommissionen. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.
  12. Die Fraktionen. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.
  13. Sitzordnung. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.
  14. Nationalrat. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.
  15. Vom Majorz zum Proporz: Wie kam es 1919 zur ersten Proporzwahl?. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.
  16. Warum konnten die Frauen in der Schweiz erst ab 1971 abstimmen, wählen und gewählt werden?. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-22.