Sonderbund

Aus Helvetia Wiki – Die Enzyklopädie der Schweiz
Version vom 23. Juli 2026, 13:35 Uhr von Nick Frei (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: «{| class="infobox" style="width:24em; float:right; clear:right; margin:0 0 1em 1em; border:1px solid #a2a9b1; border-collapse:collapse; background:#f8f9fa; font-size:90%; line-height:1.4;" |- ! colspan="2" style="padding:0.7em; background:#cfe8f3; text-align:center; font-size:125%;" | Sonderbund |- ! style="text-align:left; padding:0.35em;" | Offizielle Bezeichnung | style="padding:0.35em;" | Schutzvereinigung |- ! style="text-align:left; padding:0.35em;" |…»)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Sonderbund
Offizielle Bezeichnung Schutzvereinigung
Art kantonales Schutz- und Verteidigungsbündnis
Gründung 11. Dezember 1845
Mitgliedskantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis
Politische Ausrichtung katholisch-konservativ und föderalistisch
Führendes Organ Kriegsrat
Militärischer Oberbefehl Johann Ulrich von Salis-Soglio
Von der Tagsatzung für bundeswidrig erklärt 20. Juli 1847
Militärische Niederlage November 1847
Auflösung des Kriegsrats 26. November 1847
Endgültiges Ende 29. November 1847

Der Sonderbund war ein 1845 gegründetes Schutz- und Verteidigungsbündnis der sieben katholisch-konservativen Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis. Unterwalden umfasste dabei die beiden politisch eigenständigen Halbkantone Obwalden und Nidwalden.

Die Mitglieder bezeichneten ihr Bündnis als Schutzvereinigung. Der Name Sonderbund wurde vor allem von den liberalen und radikalen Gegnern verwendet und hatte zunächst eine abwertende politische Bedeutung. Das Bündnis wollte nach eigener Darstellung die katholische Religion, die kantonale Souveränität und die bestehende Ordnung des Bundesvertrags von 1815 schützen.

Die liberale Mehrheit der Tagsatzung betrachtete den Zusammenschluss dagegen als unzulässigen «Bund im Bund». Sie erklärte ihn am 20. Juli 1847 für unvereinbar mit dem Bundesvertrag und verlangte seine Auflösung. Nachdem mehrere Vermittlungsversuche gescheitert waren, führte der Konflikt im November 1847 zum Sonderbundskrieg.

Die eidgenössischen Truppen unter General Guillaume Henri Dufour besiegten den Sonderbund innerhalb weniger Wochen. Die kurze militärische Auseinandersetzung war der letzte Bürgerkrieg der Schweiz und schuf die politischen Voraussetzungen für die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1848. Diese wandelte den bisherigen Staatenbund in einen modernen Bundesstaat um.

Der Konflikt war nicht ausschliesslich ein Religionskrieg. Neben konfessionellen Gegensätzen spielten unterschiedliche Vorstellungen über Demokratie, Volkssouveränität, kantonale Autonomie, die Stellung der Kirche, die Macht des Bundes und die wirtschaftliche Modernisierung eine entscheidende Rolle. Mehrere katholische Kantone standen auf der Seite der Tagsatzung, während sowohl Dufour als auch der Sonderbundskommandant Salis-Soglio Protestanten waren.

Begriff

Das Wort Sonderbund bezeichnet allgemein einen besonderen oder abgesonderten Zusammenschluss innerhalb eines grösseren Bundes. Im politischen Sprachgebrauch der 1840er-Jahre sollte die Bezeichnung ausdrücken, dass die sieben Kantone eine eigene Allianz innerhalb der Schweizerischen Eidgenossenschaft geschaffen hatten.

Die Bündniskantone selbst bevorzugten Bezeichnungen wie Schutzvereinigung oder Schutzbund. Aus ihrer Sicht handelte es sich nicht um eine Abspaltung von der Schweiz, sondern um ein rechtmässiges Verteidigungsbündnis souveräner Kantone.

Die Gegner verwendeten den Begriff Sonderbund, um den Zusammenschluss als staatsgefährdende Nebenallianz und als Hindernis für die Erneuerung der Eidgenossenschaft darzustellen. Nach dem Krieg wurde die ursprünglich polemische Bezeichnung zum allgemein anerkannten historischen Begriff.

Der Sonderbund darf nicht mit dem Sonderbundskrieg gleichgesetzt werden. Der Sonderbund war die von 1845 bis 1847 bestehende politische und militärische Allianz. Der Sonderbundskrieg bezeichnet den bewaffneten Konflikt zwischen dieser Allianz und der Mehrheit der Tagsatzung im November 1847.

Politischer Hintergrund

Bundesvertrag von 1815

Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft wurde die Schweiz durch den Bundesvertrag vom 7. August 1815 als lockerer Staatenbund neu geordnet. Die 22 Kantone besassen eine weitgehende Souveränität. Gemeinsame Angelegenheiten wurden von der Tagsatzung behandelt, in der die Kantone durch instruierte Gesandte vertreten waren.

Der Bund verfügte weder über eine ständige Zentralregierung noch über ein gesamtschweizerisches Parlament im modernen Sinn. Auch einheitliche Regelungen für Wirtschaft, Recht, Post, Verkehr, Militär und Währung fehlten weitgehend.

Für wichtige Beschlüsse war in der Tagsatzung die Zustimmung von zwölf Kantonen erforderlich. Eine klare Bestimmung über die Revision des Bundesvertrags bestand nicht. Konservative Kräfte gingen deshalb davon aus, dass eine grundlegende Änderung nur mit Zustimmung sämtlicher Kantone möglich sei.

Die Liberalen betrachteten die lockere Ordnung zunehmend als ungeeignet für eine sich wirtschaftlich und gesellschaftlich wandelnde Schweiz. Sie forderten stärkere Bundesorgane, eine Vereinheitlichung des Wirtschaftsraums und gesamtschweizerische Freiheitsrechte.[1]

Regeneration

Nach der französischen Julirevolution von 1830 begann in der Schweiz die Epoche der Regeneration. In zahlreichen Kantonen wurden konservative Regierungen gestürzt und durch liberale Ordnungen ersetzt.

Neue Kantonsverfassungen führten repräsentative Parlamente, Gewaltenteilung, Rechtsgleichheit und erweiterte politische Mitwirkungsrechte ein. Zu den liberal oder radikal regierten Kantonen gehörten unter anderem Zürich, Bern, Aargau, Thurgau, Waadt und später Genf.

Die Liberalen strebten eine Revision des Bundesvertrags an. Die katholisch-konservativen Kantone fürchteten dagegen eine zentralistische Entwicklung, eine Einschränkung ihrer Souveränität und eine Schwächung der kirchlichen Institutionen.

Die politischen Lager waren nicht vollständig mit den Konfessionen identisch. Im katholischen Tessin und in anderen katholisch geprägten Gebieten bestanden starke liberale Bewegungen. Umgekehrt gab es auch in reformierten Kantonen konservative Gruppen.

Siebnerkonkordat und Sarnerbund

Bereits in den frühen 1830er-Jahren schlossen sich Kantone zu politischen Bündnissen zusammen. Sieben liberale Kantone vereinbarten 1832 das Siebnerkonkordat, um ihre neuen Verfassungen und die Bestrebungen zur Bundesrevision zu schützen.

Als konservative Gegenallianz entstand der Sarnerbund. Ihm gehörten mehrere katholisch-konservative Kantone an. Die Tagsatzung erklärte den Sarnerbund 1833 für unvereinbar mit dem Bundesvertrag.

Diese frühen Bündnisse zeigten, dass sich die Eidgenossenschaft zunehmend in politische Lager aufteilte. Zugleich bildeten sie wichtige Vorläufer des späteren Sonderbunds.

Verschärfung des Konflikts

Aargauer Klosterstreit

Im Januar 1841 beschloss der liberale Aargauer Grosse Rat, die acht Klöster des Kantons aufzuheben. Die Regierung begründete die Massnahme mit der Beteiligung kirchlicher Kreise an politischen Unruhen und mit dem Wunsch, das Klostervermögen für öffentliche Aufgaben zu verwenden.

Die katholisch-konservativen Kantone betrachteten die Aufhebung als Verstoss gegen den Bundesvertrag. Dieser hatte den Fortbestand der Klöster und ihres Eigentums gewährleistet. Der Streit beschäftigte die Tagsatzung während mehrerer Jahre.

Als Kompromiss stellte der Kanton Aargau die vier Frauenklöster wieder her, während die Männerklöster aufgehoben blieben. Für viele katholische Konservative war diese Lösung unzureichend. Der Klosterstreit verstärkte das Misstrauen gegenüber den liberalen Kantonen und verlieh dem politischen Konflikt eine deutlich konfessionelle Dimension.

Berufung der Jesuiten nach Luzern

Im Kanton Luzern gelangten 1841 die katholischen Konservativen erneut an die Macht. Eine wichtige Persönlichkeit war der Bauernführer und Politiker Josef Leu von Ebersol.

Die Luzerner Regierung berief 1844 Mitglieder des Jesuitenordens an die höhere Lehranstalt des Kantons. Die Jesuiten sollten insbesondere die theologische Ausbildung übernehmen. Für die Konservativen war ihre Berufung Ausdruck der kantonalen Souveränität und der katholischen Bildungsfreiheit.

Die Liberalen und Radikalen sahen im Orden hingegen eine politisch einflussreiche, antidemokratische und von Rom gelenkte Organisation. Die Jesuitenfrage wurde dadurch zu einem gesamtschweizerischen Konflikt.

Freischarenzüge

Radikale Gegner der Luzerner Regierung organisierten 1844 und 1845 bewaffnete Freischarenzüge. Freiwillige aus verschiedenen Kantonen versuchten, in Luzern einen politischen Umsturz herbeizuführen und die Jesuiten zu vertreiben.

Der erste Zug im Dezember 1844 und der zweite, wesentlich grössere Zug im März 1845 scheiterten. Beim Rückzug der Freischärler kam es zu Gefechten, Toten, Verwundeten und zahlreichen Gefangennahmen.

Obwohl mehrere liberale Kantonsregierungen die Unternehmen offiziell nicht unterstützt hatten, waren Behörden, Politiker und Offiziere teilweise an ihrer Vorbereitung beteiligt. In den katholisch-konservativen Kantonen entstand deshalb der Eindruck, dass die bestehenden Bundesorgane nicht in der Lage oder nicht bereit seien, ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Die Freischarenzüge waren ein unmittelbarer Auslöser für die Bildung der Schutzvereinigung. Sie machten aus einem politischen und konfessionellen Konflikt eine konkrete militärische Bedrohung.

Gründung

Vertreter der katholisch-konservativen Kantone schlossen am 11. Dezember 1845 einen geheimen Bündnisvertrag. Zu den Mitgliedern gehörten Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis.

Der Vertrag sah gegenseitige militärische Hilfe vor, falls einer der beteiligten Kantone angegriffen würde. Zugleich wurde ein gemeinsamer Kriegsrat geschaffen, der die Verteidigung organisieren, Truppen koordinieren und Verhandlungen führen konnte.

Die Allianz verstand sich als Reaktion auf die Freischarenzüge und auf die aus Sicht ihrer Mitglieder zunehmende Gefährdung der katholischen Kirche und der kantonalen Selbständigkeit.

Das Bündnis blieb zunächst geheim. Seine Existenz wurde im Juni 1846 öffentlich bekannt. Die liberalen und radikalen Kräfte bezeichneten es nun als Sonderbund und verlangten seine Auflösung.

Der Sonderbund vereinigte nicht alle katholischen Kantone. Der liberal regierte Kanton Tessin gehörte ihm nicht an. Auch Solothurn und Appenzell Innerrhoden schlossen sich dem Bündnis nicht an.

Mitgliedskantone

Mitgliedskantone des Sonderbunds
Kanton Politische Stellung Besondere Bedeutung
Luzern katholisch-konservativ politisches und militärisches Zentrum des Bündnisses
Uri katholisch-konservativ Verbindung zwischen der Zentralschweiz und dem Gotthardpass
Schwyz katholisch-konservativ wichtiger Kernkanton der konservativen Innerschweiz
Unterwalden katholisch-konservativ umfasste Obwalden und Nidwalden
Zug katholisch-konservativ strategische Lage zwischen Luzern, Zürich und dem Aargau
Freiburg katholisch-konservativ räumlich vom Hauptgebiet des Sonderbunds getrennt
Wallis katholisch-konservativ kontrollierte wichtige Alpenübergänge und Verbindungen nach Norditalien

Das Kerngebiet des Sonderbunds lag in der katholischen Zentralschweiz. Freiburg bildete eine westliche und das Wallis eine südwestliche, vom übrigen Bündnisgebiet getrennte Stellung. Diese geografische Zersplitterung erschwerte im Krieg die gemeinsame Verteidigung.

Ziele

Die Mitgliedskantone nannten als wichtigste Ziele:

  • den Schutz der katholischen Religion und ihrer Einrichtungen;
  • die Bewahrung der kantonalen Souveränität;
  • die Verteidigung des Bundesvertrags von 1815;
  • den Schutz gegen weitere Freischarenzüge;
  • die Verhinderung einer radikalen oder zentralistischen Bundesreform;
  • die gegenseitige militärische Unterstützung.

Die führenden Kräfte des Sonderbunds lehnten nicht grundsätzlich jede Zusammenarbeit zwischen den Kantonen ab. Sie wollten jedoch verhindern, dass eine Mehrheit der Tagsatzung die innere Ordnung einzelner Kantone bestimmen oder den Bundesvertrag ohne Zustimmung aller Kantone ersetzen konnte.

Innerhalb des Sonderbunds bestanden unterschiedliche politische Strömungen. Einige Mitglieder vertraten stark kirchlich geprägte und restaurative Positionen. Andere waren vor allem an föderalistischer Selbständigkeit, lokaler Demokratie und der Bewahrung traditioneller Institutionen interessiert.

Organisation

Oberstes gemeinsames Organ war der Kriegsrat. Jeder Mitgliedskanton entsandte einen Vertreter. Der Kriegsrat plante die militärische Vorbereitung, koordinierte die Truppen und führte Verhandlungen mit ausländischen Regierungen.

Luzern übernahm als bevölkerungsreicher und politisch führender Kanton eine zentrale Rolle. Dort befanden sich wichtige Verwaltungs- und Kommandostellen des Bündnisses.

Zum militärischen Oberbefehlshaber wurde der bündnerische Offizier Johann Ulrich von Salis-Soglio ernannt. Er war reformiert und politisch konservativ. Seine Wahl verdeutlicht, dass der Konflikt nicht allein entlang der Konfessionsgrenzen verlief.

Salis-Soglio galt als erfahrener Berufsoffizier, stand einem offensiven Bürgerkrieg jedoch zurückhaltend gegenüber. Zwischen ihm und den politischen Vertretern des Kriegsrats bestanden Meinungsverschiedenheiten über Strategie und Zeitpunkt militärischer Operationen.

Der Sonderbund organisierte Truppenaufgebote, Befestigungen und Nachschubwege. Seine Streitkräfte bestanden überwiegend aus kantonalen Milizen. Unterschiede bei Ausbildung, Ausrüstung, Führung und Mobilisierung erschwerten eine einheitliche Kriegführung.

Rechtliche Auseinandersetzung

Der Bundesvertrag von 1815 gestattete den Kantonen grundsätzlich eigene Abkommen, soweit diese weder dem Gesamtbund noch den Rechten anderer Kantone schadeten. Auf diese Bestimmung beriefen sich die Mitglieder des Sonderbunds.

Sie argumentierten, ihr Zusammenschluss sei rein defensiv und durch die Freischarenzüge notwendig geworden. Zudem besitze die Tagsatzung keine Kompetenz, in die innere Ordnung souveräner Kantone einzugreifen.

Die Gegner verwiesen dagegen darauf, dass der Sonderbund ein eigenes militärisches Führungsorgan geschaffen habe und Kontakte mit ausländischen Mächten unterhalte. Dadurch gefährde er die Einheit, Sicherheit und aussenpolitische Handlungsfähigkeit der Eidgenossenschaft.

Die Rechtsfrage konnte nicht von einem unabhängigen Bundesgericht entschieden werden, da ein solches Organ noch nicht bestand. Die Entscheidung fiel deshalb politisch in der Tagsatzung und letztlich militärisch.

Die rechtliche Beurteilung blieb auch nach dem Krieg umstritten. In der späteren Geschichtsschreibung wurde sowohl auf die problematische Nebenallianz des Sonderbunds als auch auf die revolutionäre Auslegung des Bundesvertrags durch die siegreiche Tagsatzungsmehrheit hingewiesen.

Kontakte zum Ausland

Der Sonderbund suchte diplomatische und materielle Unterstützung bei konservativen europäischen Mächten. Besonders Österreich, Frankreich und Preussen standen einer radikalen Neuordnung der Schweiz skeptisch gegenüber.

Die konservativen Mächte betrachteten sich als Garanten der europäischen Ordnung, die nach den napoleonischen Kriegen geschaffen worden war. Sie befürchteten, dass ein Sieg der Schweizer Radikalen revolutionäre Bewegungen in anderen Ländern stärken könnte.

Über ausländische Unterstützung, Waffenlieferungen und mögliche Vermittlungen wurde verhandelt. Die Sonderbundsführung vermied jedoch einen offenen Aufruf zu einer ausländischen Besetzung der Schweiz. Die Erinnerung an die französische Invasion von 1798 und die Helvetische Republik war in den Mitgliedskantonen noch lebendig.

Die Kontakte mit ausländischen Regierungen schwächten den Sonderbund innenpolitisch. Seine Gegner konnten behaupten, die Allianz gefährde die schweizerische Unabhängigkeit und Neutralität.

Weg zur Auflösung

Veränderung der Mehrheit in der Tagsatzung

Die politische Mehrheit der Tagsatzung hing von den Instruktionen der Kantonsregierungen ab. In den Jahren 1846 und 1847 veränderte sich das Kräfteverhältnis zugunsten der Liberalen und Radikalen.

In Genf übernahm 1846 die radikale Bewegung unter James Fazy die Macht. Besonders entscheidend waren die Wahlen im Kanton St. Gallen im Mai 1847. Danach verfügten die Gegner des Sonderbunds in der Tagsatzung über die erforderliche Mehrheit von zwölf Stimmen.

Auflösungsbeschluss

Am 20. Juli 1847 erklärte die Tagsatzung den Sonderbund für unvereinbar mit dem Bundesvertrag und damit für aufgehoben. Die sieben Kantone erkannten den Beschluss nicht an.

Am 16. August beschloss die Tagsatzung, den Bundesvertrag zu revidieren. Im September verlangte sie ausserdem die Entfernung der Jesuiten aus der Schweiz.

Vermittlungsversuche zwischen den politischen Lagern scheiterten. Die Sonderbundskantone mobilisierten ihre Truppen und verstärkten ihre Verteidigungsstellungen. Auch die Tagsatzungsmehrheit bereitete eine eidgenössische Mobilmachung vor.

Am 21. Oktober 1847 ernannte die Tagsatzung den Genfer Obersten Guillaume Henri Dufour zum General und Oberbefehlshaber der eidgenössischen Truppen.[2]

Am 4. November beschloss die Tagsatzung die bewaffnete Durchsetzung ihres Auflösungsentscheids. Damit begann die militärische Phase des Konflikts.

Sonderbundskrieg

Kriegsparteien

Auf der Seite der Tagsatzung standen die liberalen und radikalen Kantone sowie mehrere katholisch geprägte Kantone, die dem Sonderbund nicht beigetreten waren. Den Oberbefehl führte General Dufour.

Der Sonderbund wurde von Salis-Soglio kommandiert. Die politische Leitung lag beim Kriegsrat. Die Bündnistruppen waren zahlenmässig, logistisch und organisatorisch im Nachteil.

Der Krieg war damit weder ein Kampf aller reformierten gegen alle katholischen Kantone noch ein Konflikt zwischen den Sprachregionen. In beiden Lagern dienten Angehörige verschiedener Konfessionen.

Strategie Dufours

Dufour wollte den Krieg rasch beenden, ausländische Eingriffe verhindern und die Verluste möglichst gering halten. Er verlangte von seinen Truppen Disziplin und untersagte Plünderungen, Misshandlungen und unnötige Zerstörungen.

In seinem Tagesbefehl vom 5. November 1847 mahnte er die Soldaten, zwischen den gegnerischen Truppen und der Zivilbevölkerung zu unterscheiden. Verwundete sollten unabhängig von ihrer Zugehörigkeit versorgt werden.[3]

Militärisch wollte Dufour die räumlich getrennten Teile des Sonderbunds nacheinander ausschalten. Zuerst sollte das isolierte Freiburg zur Aufgabe gezwungen werden. Danach sollte die Hauptentscheidung gegen Luzern fallen. Das Wallis sollte erst anschliessend angegriffen werden, falls es nicht freiwillig kapitulierte.

Angriff auf den Tessin

Die ersten grösseren Kriegshandlungen gingen vom Sonderbund aus. Anfang November versuchten Truppen aus Uri, in den liberal regierten Kanton Tessin vorzudringen.

Ziel war es, die Tessiner Regierung zu schwächen und eine Verbindung zu möglichen Nachschubwegen aus dem österreichisch beherrschten Norditalien herzustellen. Nach anfänglichen Erfolgen scheiterte das Unternehmen.

Auch Angriffe von Sonderbundstruppen auf das aargauische Freiamt führten nicht zu einem entscheidenden Erfolg. Mangelhafte Koordination und unterschiedliche Befehlsstrukturen schwächten die Operationen.

Kapitulation Freiburgs

Dufour konzentrierte zunächst starke eidgenössische Kräfte gegen den vom übrigen Sonderbundsgebiet getrennten Kanton Freiburg. Die Stadt wurde umschlossen, während gleichzeitig Verhandlungen geführt wurden.

Die Freiburger Führung erkannte die militärische Überlegenheit der Tagsatzungstruppen. Am 14. November 1847 kapitulierte der Kanton, ohne dass es zu einer grossen Schlacht um die Stadt kam.

Dufours Vorgehen zeigte, dass eine Kombination aus militärischem Druck, Umfassung und Verhandlung rasche Ergebnisse ermöglichen konnte.

Kapitulation Zugs

Nach dem Fall Freiburgs richteten sich die eidgenössischen Operationen gegen die Zentralschweiz. Der Kanton Zug war wegen seiner Lage besonders gefährdet und konnte nicht mit ausreichender Unterstützung rechnen.

Zug kapitulierte am 21. November 1847, bevor es auf seinem Gebiet zu grösseren Kämpfen kam. Dadurch wurde Luzern weiter isoliert.

Gefechte um Luzern

Die entscheidenden Kämpfe fanden am 23. November bei Gisikon, Meierskappel und Schüpfheim statt. Die eidgenössischen Truppen durchbrachen die Verteidigungsstellungen des Sonderbunds.

Besonders wichtig war der Übergang über die Reuss bei Gisikon. Nach mehrstündigem Kampf mussten sich die Sonderbundstruppen zurückziehen. Salis-Soglio wurde durch einen Granatsplitter verwundet.

Der Fall der Stellungen von Gisikon und Meierskappel öffnete den eidgenössischen Truppen den Weg nach Luzern. Der Kriegsrat und die Luzerner Regierung verliessen die Stadt. Luzern kapitulierte am 24. November.

Dufour befahl seinen Truppen erneut, die Bevölkerung, die Geistlichkeit und die Besiegten zu schonen. Plünderungen und Vergeltungsakte sollten verhindert werden.[4]

Ende des Bündnisses

Nach der Niederlage Luzerns war die militärische Lage des Sonderbunds aussichtslos. Der Kriegsrat löste sich am 26. November in Flüelen auf.

Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden unterwarfen sich in den folgenden Tagen. Das Wallis kapitulierte als letzter Mitgliedskanton am 29. November 1847.

Damit endeten sowohl der Sonderbundskrieg als auch die Existenz des Sonderbunds. Der eigentliche Feldzug hatte nur wenige Wochen gedauert.

Chronologie

Wichtige Ereignisse
Datum Ereignis
Januar 1841 Der Kanton Aargau hebt seine Klöster auf; Beginn des Aargauer Klosterstreits.
1844 Die Luzerner Regierung beruft Jesuiten an die höhere Lehranstalt.
Dezember 1844 Erster Freischarenzug gegen Luzern.
März 1845 Zweiter Freischarenzug; Niederlage der Freischärler.
11. Dezember 1845 Abschluss der geheimen katholisch-konservativen Schutzvereinigung.
Juni 1846 Die Existenz des Sonderbunds wird öffentlich bekannt.
Mai 1847 Die Wahlen in St. Gallen verschaffen den Sonderbundsgegnern die Mehrheit in der Tagsatzung.
20. Juli 1847 Die Tagsatzung erklärt den Sonderbund für bundeswidrig und aufgehoben.
21. Oktober 1847 Guillaume Henri Dufour wird zum General der eidgenössischen Truppen ernannt.
3. November 1847 Sonderbundstruppen beginnen ihre Operation gegen den Tessin.
4. November 1847 Die Tagsatzung beschliesst die bewaffnete Auflösung des Sonderbunds.
14. November 1847 Freiburg kapituliert.
21. November 1847 Zug kapituliert.
23. November 1847 Entscheidende eidgenössische Siege bei Gisikon, Meierskappel und Schüpfheim.
24. November 1847 Luzern kapituliert.
26. November 1847 Der Kriegsrat des Sonderbunds löst sich in Flüelen auf.
29. November 1847 Das Wallis kapituliert als letzter Sonderbundskanton.
12. September 1848 Die Tagsatzung erklärt die neue Bundesverfassung für angenommen.

Opfer und Schäden

Der Sonderbundskrieg verlief im Vergleich mit anderen Bürgerkriegen des 19. Jahrhunderts kurz und verhältnismässig wenig blutig. Dies war unter anderem auf die deutliche militärische Überlegenheit der Tagsatzungstruppen, Dufours Strategie und die rasche Kapitulation mehrerer Kantone zurückzuführen.

Nach neueren historischen Untersuchungen verloren auf Seiten der Tagsatzungstruppen 60 Soldaten ihr Leben; 386 wurden verwundet. Beim Sonderbund starben 33 Soldaten, während 124 verwundet wurden.

Damit forderte der Krieg insgesamt 93 Tote und 510 Verwundete. Ältere Darstellungen nennen teilweise abweichende Zahlen, da Tote, später verstorbene Verwundete und zivile Opfer unterschiedlich erfasst wurden.

Neben den menschlichen Verlusten entstanden Schäden an Gebäuden, Brücken, Strassen, Feldern und militärischen Einrichtungen. Hinzu kamen Einquartierungen, Requisitionen und die wirtschaftlichen Folgen der Mobilmachung.

Unmittelbare Folgen

Besetzung und politische Neuordnung

Nach der Kapitulation wurden die Sonderbundskantone zeitweise von eidgenössischen Truppen besetzt. Die bisherigen Regierungen traten zurück oder wurden durch neue Behörden ersetzt.

Die siegreiche Tagsatzungsmehrheit verlangte von den unterlegenen Kantonen Beiträge an die Kriegskosten. Die Belastungen wurden später teilweise vermindert, um eine dauerhafte politische Ausgrenzung zu vermeiden.

In den ehemaligen Sonderbundskantonen entstanden neue liberale Verfassungen und Regierungen. Die politischen Veränderungen stiessen jedoch besonders in ländlichen und kirchlich geprägten Gebieten auf Widerstand.

Jesuitenverbot

Die Jesuiten mussten die Schweiz verlassen. Das Verbot des Ordens wurde 1848 in die Bundesverfassung aufgenommen.

Das Verfassungsverbot blieb über ein Jahrhundert bestehen und wurde erst 1973 nach einer Volksabstimmung aufgehoben.

Ausländische Reaktionen

Österreich, Frankreich, Preussen und Russland protestierten gegen das Vorgehen der Tagsatzungsmehrheit. Im Januar 1848 übermittelten sie eine gemeinsame Note und stellten eine Intervention in Aussicht.

Die Tagsatzung wies eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Schweiz zurück. Die europäischen Revolutionen von 1848 verhinderten schliesslich ein gemeinsames Eingreifen der konservativen Grossmächte.

Der schnelle militärische Erfolg Dufours war deshalb auch aussenpolitisch wichtig. Ein längerer Krieg hätte die Gefahr einer ausländischen Intervention erheblich erhöht.

Bundesverfassung von 1848

Bereits im Februar 1848 nahm eine Revisionskommission der Tagsatzung die Arbeit an einer neuen Bundesverfassung auf. Die Verfassung wurde innerhalb weniger Monate ausgearbeitet und im Sommer den Kantonen zur Abstimmung vorgelegt.

Am 12. September 1848 erklärte die Tagsatzung die Bundesverfassung für angenommen. Der bisherige Staatenbund wurde damit in einen Bundesstaat umgewandelt.[5]

Die Verfassung schuf:

  • die Bundesversammlung mit Nationalrat und Ständerat;
  • den siebenköpfigen Bundesrat;
  • ein Bundesgericht;
  • einheitliche Zuständigkeiten für Aussenpolitik und Militär;
  • einen schweizerischen Wirtschaftsraum;
  • gemeinsame Regelungen für Zoll, Post, Münzwesen, Masse und Gewichte;
  • gesamtschweizerische politische und rechtliche Garantien.

Die neue Ordnung war nicht nur ein Programm der Sieger. Sie übernahm auch wichtige Anliegen der unterlegenen Sonderbundskantone.

Der Ständerat gewährleistete die gleichberechtigte Vertretung der Kantone. Verfassungsänderungen benötigten neben dem Volksmehr auch das Ständemehr. Zudem blieben die Kantone in allen Bereichen souverän, die nicht ausdrücklich dem Bund übertragen wurden.

Dadurch entstand ein föderalistischer Kompromiss zwischen einer handlungsfähigen Zentralgewalt und der kantonalen Selbständigkeit. Gerade dieser Ausgleich erleichterte die spätere Integration der besiegten katholisch-konservativen Kantone.

Bedeutung

Der Sonderbund und seine Niederlage bildeten einen entscheidenden Wendepunkt der Schweizer Geschichte. Ohne den Konflikt wäre die rasche Gründung des Bundesstaates von 1848 kaum möglich gewesen.

Die wichtigsten langfristigen Folgen waren:

  • die Überwindung der politischen Blockade des Bundesvertrags von 1815;
  • die Schaffung handlungsfähiger Bundesbehörden;
  • die Sicherung eines einheitlichen schweizerischen Wirtschaftsraums;
  • die Verbindung von Bundesstaat und kantonaler Autonomie;
  • die Entwicklung einer gesamtschweizerischen politischen Öffentlichkeit;
  • die allmähliche Integration katholisch-konservativer Kräfte in den Bundesstaat.

Der Krieg zeigte zugleich die Gefahren einer politischen Polarisierung, in der Gegner nicht mehr als legitime Mitbürger, sondern als existenzielle Bedrohung wahrgenommen werden.

Der vergleichsweise versöhnliche Umgang mit den Besiegten erleichterte die nationale Aussöhnung. Die katholisch-konservativen Kräfte blieben zunächst auf Bundesebene politisch benachteiligt, wurden später jedoch zunehmend in die staatlichen Institutionen eingebunden.

1891 wurde mit Josef Zemp erstmals ein katholisch-konservativer Politiker in den Bundesrat gewählt. Damit begann die dauerhafte Einbindung der politischen Nachfolger des Sonderbundlagers in die Regierung.

Guillaume Henri Dufour

Die historische Bewertung des Krieges ist eng mit General Guillaume Henri Dufour verbunden. Er war ein gemässigter Konservativer reformierter Konfession und wurde gerade deshalb als über den Lagern stehender Oberbefehlshaber wahrgenommen.

Dufour setzte auf Schnelligkeit, Umfassung, Verhandlung und militärische Überlegenheit. Er wollte den Gegner zur Aufgabe zwingen, ohne die Bevölkerung der Sonderbundskantone zu demütigen.

Seine Befehle zum Schutz von Verwundeten, Gefangenen, Zivilpersonen und kirchlichen Einrichtungen wurden zu einem wichtigen Teil seines historischen Ansehens. Die Tagsatzung würdigte ihn nach dem Feldzug als «Friedensstifter».

Dufour gehörte 1863 zu den Gründungsmitgliedern des späteren Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Sein Verhalten im Sonderbundskrieg wird deshalb häufig mit der späteren Entwicklung des humanitären Völkerrechts in Verbindung gebracht, auch wenn zwischen beiden Ereignissen kein unmittelbarer institutioneller Zusammenhang bestand.

Erinnerungskultur

Die Erinnerung an den Sonderbund unterschied sich lange nach Region und politischem Lager. In der liberalen Geschichtsschreibung erschien der Krieg als notwendiger Sieg von Fortschritt, Demokratie und nationaler Einheit.

In katholisch-konservativen Darstellungen wurde dagegen die Verteidigung des Glaubens, der kantonalen Rechte und der traditionellen Ordnung betont. Die militärische Auflösung galt teilweise als rechtswidriger Mehrheitsentscheid und als Demütigung der Innerschweiz.

Im Verlauf des 20. Jahrhunderts entwickelte sich eine differenziertere Sicht. Die Forschung untersucht den Konflikt heute als Verbindung von:

  • Verfassungsstreit;
  • Konfessionskonflikt;
  • gesellschaftlicher Modernisierung;
  • wirtschaftlichen Gegensätzen;
  • Auseinandersetzungen zwischen Eliten und Volksbewegungen;
  • internationaler Politik;
  • unterschiedlichen Vorstellungen von Föderalismus und Demokratie.

An mehreren ehemaligen Kriegsschauplätzen erinnern Denkmäler, Informationstafeln und Themenwege an die Ereignisse von 1847. Bedeutende Quellen, Waffen, Uniformen, Druckgrafiken und persönliche Gegenstände befinden sich in kantonalen Archiven und Museen sowie im Schweizerischen Nationalmuseum.

Historische Einordnung

Der Sonderbund wird gelegentlich als sezessionistische Bewegung bezeichnet. Diese Einordnung ist jedoch nur eingeschränkt zutreffend. Die Mitgliedskantone erklärten nicht ihren Austritt aus der Eidgenossenschaft und wollten keinen unabhängigen Staat gründen.

Ihr Ziel war vielmehr die Erhaltung einer Schweiz nach den Grundsätzen des Bundesvertrags von 1815. Sie lehnten eine von der Mehrheit durchgesetzte Umwandlung des Staatenbunds ab und beanspruchten das Recht, sich gegen Angriffe und politische Eingriffe gemeinsam zu verteidigen.

Gleichzeitig schuf der Sonderbund eigene militärische Strukturen, führte aussenpolitische Gespräche und verweigerte die Anerkennung von Tagsatzungsbeschlüssen. Dadurch stellte er die Handlungsfähigkeit und Einheit der Eidgenossenschaft tatsächlich infrage.

Auch die Tagsatzungsmehrheit bewegte sich rechtlich auf umstrittenem Boden. Der Bundesvertrag enthielt keine eindeutige Grundlage für seine Änderung durch eine blosse Mehrheit. Die Bundesverfassung von 1848 entstand deshalb nicht nur durch eine rechtliche Revision, sondern auch durch einen politischen und revolutionären Bruch mit der bisherigen Ordnung.

Der spätere Erfolg des Bundesstaates beruhte wesentlich darauf, dass die Sieger nicht dauerhaft ein zentralistisches System errichteten. Stattdessen verbanden sie stärkere Bundesorgane mit weitreichender kantonaler Selbständigkeit.

Siehe auch

Literatur

  • Joachim Remak: A Very Civil War. The Swiss Sonderbund War of 1847. Westview Press, Boulder 1993.
  • Erwin Bucher: Die Geschichte des Sonderbundskrieges. Berichthaus, Zürich 1966.
  • Thomas Hildbrand, Albert Tanner (Hrsg.): Im Zeichen der Revolution. Der Weg zum schweizerischen Bundesstaat 1798–1848. Chronos, Zürich 1997.
  • Clive H. Church, Randolph C. Head: A Concise History of Switzerland. Cambridge University Press, Cambridge 2013.
  • Hans von Greyerz: Der Bundesstaat seit 1848. In: Handbuch der Schweizer Geschichte. Zürich 1977.
  • General Guillaume Henri Dufour: Der Sonderbunds-Krieg und die Ereignisse von 1856. Basel 1876.

Einzelnachweise

  1. Epoche des Wandels: die Schweiz zwischen 1798 und 1848. In: Schweizerisches Bundesarchiv. Abgerufen am 2026-07-23.
  2. Dufour, Guillaume Henri. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen am 2026-07-23.
  3. General Dufour: Zu seinem berühmten Tagesbefehl vom 5. November 1847. In: Schweizer Armee. Abgerufen am 2026-07-23.
  4. Lorsque la guerre civile faisait rage en Suisse. In: Blog des Schweizerischen Nationalmuseums. 2017-11-23. Abgerufen am 2026-07-23.
  5. Die Bundesverfassung von 1848. In: Schweizer Parlament. Abgerufen am 2026-07-23.