Grosser Rat des Kantons Aargau

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Grosser Rat des Kantons Aargau
Staat Schweiz
Kanton Aargau
Stellung Kantonsparlament
Staatsgewalt Legislative
Mitglieder 140
Amtsdauer vier Jahre
Wahlsystem Verhältniswahl nach dem doppeltproportionalen Zuteilungsverfahren
Wahlkreise 11 Bezirke
Aktuelle Amtsperiode 2025–2028
Letzte Gesamterneuerungswahl 20. Oktober 2024
Präsident 2026 Urs Plüss (EVP)
Sitz Grossratsgebäude, Aarau
Website ag.ch/de/ueber-uns/grosser-rat

Der Grosse Rat des Kantons Aargau ist das Parlament und damit die gesetzgebende Behörde des Kantons Aargau. Er besteht aus 140 vom Volk gewählten Mitgliedern und übt als oberste Aufsichtsbehörde die parlamentarische Kontrolle über den Regierungsrat des Kantons Aargau, die kantonale Verwaltung und weitere staatliche Institutionen aus. Die Mitglieder werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.[1]

Der Grosse Rat ist ein Milizparlament. Seine Mitglieder üben das politische Mandat in der Regel neben einer beruflichen Tätigkeit aus. Sie erhalten für ihre parlamentarische Arbeit eine Jahrespauschale sowie Sitzungsgelder, sind jedoch keine hauptberuflichen Abgeordneten.[1]

Sitz des Parlaments ist das klassizistische Grossratsgebäude in der Kantonshauptstadt Aarau. Die ordentlichen Sitzungen finden üblicherweise dienstags statt und sind öffentlich. Die Verhandlungen können von der Zuschauertribüne aus verfolgt werden; zudem werden die Sitzungen über das Internet übertragen.[2]

Stellung im politischen System

Der Kanton Aargau kennt wie der Bund und die übrigen Kantone eine Aufteilung der staatlichen Aufgaben auf drei Gewalten. Der Grosse Rat bildet die gesetzgebende Gewalt, der Regierungsrat die ausführende Gewalt und die kantonalen Gerichte die rechtsprechende Gewalt.

Die Verfassung des Kantons Aargau bezeichnet den Grossen Rat als gesetzgebende und oberste aufsichtführende Behörde des Kantons. Das Parlament vertritt die Bevölkerung, erlässt kantonale Gesetze, entscheidet über die Staatsfinanzen und kontrolliert die Tätigkeit der Regierung und der Verwaltung.[3]

Der Grosse Rat handelt nicht vollkommen unabhängig vom Volk. Verfassungsänderungen und bestimmte Gesetzes- oder Finanzbeschlüsse unterstehen dem obligatorischen Referendum. Gegen weitere Beschlüsse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen das fakultative Referendum ergriffen werden. Die Stimmberechtigten können ausserdem mit einer kantonalen Volksinitiative Änderungen der Verfassung oder andere politische Anliegen verlangen.

Das aargauische System verbindet damit die repräsentative Demokratie des Parlaments mit den Instrumenten der direkten Demokratie.

Geschichte

Gründung des Kantons

Der heutige Kanton Aargau entstand 1803 durch die Mediationsakte. In ihm wurden Gebiete mit unterschiedlichen politischen, konfessionellen und historischen Traditionen zusammengeführt. Dazu gehörten der zuvor bernische Aargau, die Grafschaft Baden, die Freien Ämter und das Fricktal.

Mit der Errichtung des Kantons nahm auch der Grosse Rat seine Tätigkeit auf. Das erste Kantonsparlament bestand aus 150 Mitgliedern. Seine Rechte waren zunächst deutlich eingeschränkter als jene eines modernen Parlaments. Gesetzesvorlagen der Regierung konnten in den ersten Jahrzehnten lediglich angenommen oder abgelehnt, aber nicht durch eigene Änderungsanträge umgestaltet werden.[4]

Verfassungsreform von 1831

Eine grundlegende Veränderung brachte die liberale Verfassungsbewegung von 1830 und 1831. Mit der neuen Kantonsverfassung wurde die Gewaltenteilung gestärkt und die Zahl der Mitglieder des Grossen Rats auf 200 erhöht.

Seit der Verfassungsreform von 1831 galt zudem das Öffentlichkeitsprinzip für die parlamentarischen Verhandlungen. Bürgerinnen und Bürger sollten die Beratungen des Grossen Rats verfolgen und sich ein eigenes Bild von der Arbeit ihrer Volksvertretung machen können.[4]

Die Einführung öffentlicher Sitzungen hatte auch bauliche Folgen. Im Grossratssaal wurde 1831/32 eine Zuschauertribüne eingebaut, nachdem das ursprünglich errichtete Gebäude keine ausreichenden Plätze für die Öffentlichkeit vorgesehen hatte.[5]

Einführung des Proporzwahlrechts

Während des 19. Jahrhunderts wurden die Mitglieder des Grossen Rats nach unterschiedlichen Formen des Mehrheitswahlrechts bestimmt. Dieses Wahlsystem begünstigte über längere Zeit die freisinnig-liberalen Kräfte.

1920 wurde erstmals das Verhältniswahlrecht angewandt. Mit dem Proporzsystem sollten die politischen Parteien entsprechend ihrem Stimmenanteil im Parlament vertreten sein. Bei der ersten Proporzwahl wurde die Sozialdemokratische Partei zur stärksten Kraft im Grossen Rat.

Die Einführung des Proporzes veränderte die politische Zusammensetzung des Parlaments dauerhaft. Neben den traditionellen grossen Parteien konnten sich im Verlauf des 20. Jahrhunderts weitere politische Gruppierungen etablieren.

Verkleinerung des Parlaments

Die Mitgliederzahl des Grossen Rats schwankte in seiner Geschichte zwischen 150 und 200. Während eines grossen Teils des 19. und 20. Jahrhunderts bestand das Parlament aus 200 Mitgliedern.

Im Rahmen einer umfassenden Parlamentsreform wurde die Zahl der Sitze auf Beginn der Amtsperiode 2005 auf 140 reduziert. Gleichzeitig wurden die Arbeitsweise, die Kommissionsstruktur und die technische Ausstattung des Parlaments modernisiert.[4]

Die Verkleinerung erforderte einen Umbau des Grossratssaals. Die bisherigen Sitzplätze wurden durch eine neue Anordnung mit vier Sektoren zu je 35 Plätzen ersetzt. Der Saal erhielt ausserdem eine elektronische Abstimmungsanlage, neue Arbeitsplätze und moderne audiovisuelle Technik.[5]

Neues Sitzzuteilungsverfahren

Seit den Grossratswahlen von 2009 wird das doppeltproportionale Sitzzuteilungsverfahren angewandt, das häufig als Doppelter Pukelsheim bezeichnet wird.

Das Verfahren soll gewährleisten, dass die gesamtkantonale Sitzverteilung möglichst genau den Stimmenanteilen der Parteien entspricht, während gleichzeitig jedem Bezirk die ihm aufgrund seiner Bevölkerungszahl zustehende Zahl von Mandaten erhalten bleibt.

Zusammensetzung

Der Grosse Rat hat 140 Sitze. Die letzte Gesamterneuerungswahl fand am 20. Oktober 2024 statt. Die dabei gewählten Mitglieder bilden die Amtsperiode 2025 bis 2028.[6]

Sitzverteilung nach den Grossratswahlen 2024
Partei Abkürzung Sitze Veränderung gegenüber 2020
Schweizerische Volkspartei SVP 48 +5
Sozialdemokratische Partei der Schweiz SP 23 ±0
FDP.Die Liberalen FDP 22 +1
Die Mitte Mitte 18 ±0
Grünliberale Partei GLP 11 −2
Grüne Schweiz Grüne 10 −4
Evangelische Volkspartei EVP 5 −1
Eidgenössisch-Demokratische Union EDU 3 +1
Gesamt 140

Die SVP ging aus den Wahlen von 2024 erneut als stärkste Partei hervor und verfügt mit 48 Sitzen über mehr als ein Drittel der Mandate. Zweitstärkste Partei ist die SP mit 23 Sitzen, gefolgt von der FDP mit 22 und der Mitte mit 18 Sitzen.[7]

Parteien können sich zu Fraktionen zusammenschliessen. Die Fraktionen koordinieren die parlamentarische Arbeit, bereiten die Beratungen vor, bestimmen ihre Positionen zu den Geschäften und nominieren Mitglieder für Kommissionen und andere parlamentarische Organe.

Die Zahl der Angehörigen einer Partei kann sich während einer Amtsperiode durch Rücktritte, Parteiwechsel oder vorübergehend unbesetzte Mandate verändern. Scheidet ein Mitglied aus, rückt in der Regel die nächstplatzierte Person der entsprechenden Bezirksliste nach.

Wahl des Grossen Rats

Wahlberechtigung

Die Mitglieder des Grossen Rats werden von den stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Kanton Aargau gewählt. Wählbar ist grundsätzlich, wer im Kanton stimmberechtigt ist.

Bestimmte staatliche Funktionen sind mit einem Mandat im Grossen Rat unvereinbar. Dazu gehören insbesondere Ämter, bei denen eine gleichzeitige Zugehörigkeit zum Parlament die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung beeinträchtigen würde. Mitglieder des Regierungsrats können deshalb nicht gleichzeitig dem Grossen Rat angehören.

Die Ratsmitglieder unterliegen keiner allgemeinen Amtszeitbeschränkung und können bei jeder Gesamterneuerungswahl erneut kandidieren.

Wahlkreise

Die elf Bezirke des Kantons bilden zugleich die Wahlkreise für die Wahl des Grossen Rats. Die 140 Sitze werden vor jeder Wahl im Verhältnis zur Bevölkerungszahl auf die Bezirke verteilt.

Für die Amtsperiode 2025 bis 2028 gilt folgende Mandatszuteilung:[6]

Mandate nach Wahlkreisen, Amtsperiode 2025–2028
Wahlkreis Anzahl Mandate
Bezirk Aarau 16
Bezirk Baden 29
Bezirk Bremgarten 16
Bezirk Brugg 10
Bezirk Kulm 9
Bezirk Laufenburg 7
Bezirk Lenzburg 13
Bezirk Muri 8
Bezirk Rheinfelden 10
Bezirk Zofingen 15
Bezirk Zurzach 7
Gesamt 140

Gegenüber der vorhergehenden Amtsperiode verlor der Bezirk Baden aufgrund der Bevölkerungsentwicklung einen Sitz, während der Bezirk Muri einen zusätzlichen Sitz erhielt.

Doppelter Pukelsheim

Die Sitze werden nach dem doppeltproportionalen Zuteilungsverfahren verteilt. In einem ersten Schritt wird berechnet, wie viele der 140 Mandate jeder Partei aufgrund ihres Stimmenanteils im gesamten Kanton zustehen. Diese Berechnung wird als Oberzuteilung bezeichnet.

In einem zweiten Schritt werden die Parteimandate auf die Listen in den einzelnen Bezirken verteilt. Diese Unterzuteilung muss gleichzeitig sicherstellen, dass jede Partei ihre gesamtkantonal berechnete Sitzzahl und jeder Bezirk seine festgelegte Mandatszahl erhält.[6]

Eine Partei oder Gruppierung wird bei der Sitzverteilung berücksichtigt, wenn sie entweder im gesamten Kanton mindestens drei Prozent der Stimmen oder in mindestens einem Bezirk mindestens fünf Prozent der Stimmen erreicht. Listenverbindungen zwischen den Parteien sind bei diesem System nicht erforderlich.

Die Stimmberechtigten können die vorgedruckten Parteilisten unverändert einlegen, Kandidierende streichen, Namen zweimal aufführen oder Personen von anderen Listen übernehmen. Das zweimalige Aufführen wird als Kumulieren, das Übernehmen von Personen anderer Listen als Panaschieren bezeichnet.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Gesetzgebung

Die wichtigste Aufgabe des Grossen Rats ist die kantonale Gesetzgebung. Das Parlament berät neue Gesetze sowie Änderungen und Aufhebungen bestehender Erlasse. Gesetzesvorlagen werden häufig vom Regierungsrat ausgearbeitet und dem Grossen Rat zusammen mit einer Botschaft unterbreitet.

Der Grosse Rat kann Vorlagen annehmen, ablehnen oder verändern. Umfangreiche Gesetzesgeschäfte werden üblicherweise in zwei Beratungen behandelt. Zwischen den Beratungen können redaktionelle und inhaltliche Fragen bereinigt werden.

Neben Gesetzen erlässt der Grosse Rat Dekrete. Diese enthalten rechtsetzende Bestimmungen, die aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung in die Zuständigkeit des Parlaments fallen.

Je nach Inhalt unterliegen Beschlüsse des Grossen Rats dem obligatorischen oder fakultativen Referendum. Bei Vorlagen, über die eine Volksabstimmung stattfindet, entscheidet letztlich die kantonale Stimmbevölkerung.

Finanzkompetenzen

Der Grosse Rat entscheidet über die zentralen Grundlagen des kantonalen Finanzhaushalts. Er berät und genehmigt insbesondere das Budget, die Aufgaben- und Finanzplanung sowie den Jahresbericht mit der Jahresrechnung.

Das Parlament entscheidet ausserdem über bedeutende Kredite, staatliche Beteiligungen und weitere finanzielle Verpflichtungen. Die Einzelheiten richten sich nach der Kantonsverfassung und den gesetzlichen Bestimmungen über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen.

Durch seine Budget- und Finanzkompetenzen kann der Grosse Rat politische Schwerpunkte setzen und die Tätigkeit der Regierung beeinflussen.

Aufsicht

Als oberste Aufsichtsbehörde kontrolliert der Grosse Rat den Regierungsrat, die kantonale Verwaltung und weitere staatliche Organe. Die parlamentarische Aufsicht soll sicherstellen, dass Regierung und Verwaltung rechtmässig, zweckmässig und wirtschaftlich handeln.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Geschäftsprüfungskommission. Sie untersucht die Tätigkeit der Verwaltung, behandelt Aufsichtsfragen und prüft ausgewählte staatliche Abläufe. Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen befasst sich schwerpunktmässig mit dem Finanzhaushalt und der staatlichen Aufgabenplanung.

Die parlamentarische Aufsicht bedeutet nicht, dass der Grosse Rat einzelne Verwaltungsgeschäfte selbst führt. Die operative Leitung des Kantons bleibt Aufgabe des Regierungsrats und der kantonalen Verwaltung.

Wahlen

Der Grosse Rat nimmt verschiedene kantonale Wahlen vor. Er wählt unter anderem Mitglieder kantonaler Gerichte und weiterer Behörden, soweit die Wahl nicht durch das Volk oder ein anderes Organ erfolgt.

Zu Beginn eines Amtsjahres wählt der Rat aus seiner Mitte das Präsidium. Auch die Kommissionsmitglieder und deren Präsidien werden durch die zuständigen parlamentarischen Organe bestimmt.

Parlamentarische Vorstösse

Jedes Mitglied des Grossen Rats kann mit parlamentarischen Vorstössen politische Anliegen einbringen. Auch mehrere Ratsmitglieder oder Organe des Parlaments können gemeinsam einen Vorstoss einreichen.

Im Aargauer Parlament werden insbesondere folgende Instrumente verwendet:[8]

  • Mit einer Motion wird der Regierungsrat beauftragt, einen Entwurf für eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung beziehungsweise für einen neuen Erlass vorzulegen.
  • Mit einer parlamentarischen Initiative wird eine Kommission des Grossen Rats mit der Ausarbeitung eines Erlassentwurfs beauftragt.
  • Ein Postulat verlangt vom Regierungsrat, ein Anliegen zu prüfen und geeignete Massnahmen in Betracht zu ziehen.
  • Eine Interpellation verlangt vom Regierungsrat Auskunft über eine bestimmte kantonale Angelegenheit.
  • Mit einem Antrag auf Direktbeschluss kann der Grosse Rat in einem Bereich, der in seiner ausschliesslichen Zuständigkeit liegt, unmittelbar einen Beschluss fassen.

Der Regierungsrat nimmt zu Motionen und Postulaten Stellung, bevor der Grosse Rat über deren Überweisung entscheidet. Interpellationen dienen vor allem der Information und der öffentlichen politischen Debatte.

Neben den parlamentarischen Vorstössen behandelt der Grosse Rat Sachvorlagen. Dazu gehören Gesetzesentwürfe, Kreditbegehren, Budgetvorlagen, Staatsrechnungen, Planungsberichte und Jahresberichte.

Organisation

Präsidium

Das Präsidium des Grossen Rats besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten sowie zwei Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten. Es wird jeweils zu Beginn des Amtsjahres für ein Jahr gewählt.

Die Grossratspräsidentin oder der Grossratspräsident leitet die Plenarsitzungen, erteilt das Wort, führt Abstimmungen durch und sorgt für die Einhaltung der Geschäftsordnung. Das Amt gilt als höchstes politisches Amt des Kantons Aargau. Die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber vertritt den Kanton bei öffentlichen Anlässen.[9]

Im Amtsjahr 2026 setzt sich das Präsidium wie folgt zusammen:

Präsidium des Grossen Rats 2026
Funktion Name Fraktion Wohnort
Präsident Urs Plüss EVP Zofingen
Erster Vizepräsident Ralf Bucher Die Mitte Mühlau
Zweiter Vizepräsident Daniel Notter SVP Wettingen

Seit 2014 entspricht das Amtsjahr des Grossen Rats dem Kalenderjahr. Zuvor begann das parlamentarische Amtsjahr teilweise im Frühjahr.[10]

Büro und Ratsleitung

Das Büro des Grossen Rats wird auch als Ratsleitung bezeichnet. Ihm gehören das dreiköpfige Präsidium und die Präsidentinnen und Präsidenten der Fraktionen an.

Das Büro plant die parlamentarische Arbeit, legt den Sitzungskalender fest, überwacht die hängigen Geschäfte und weist Vorlagen den zuständigen Kommissionen zu. Es wählt die Mitglieder und Präsidien der Kommissionen und vertritt die Anliegen der Ratsmitglieder gegenüber dem Regierungsrat und der Verwaltung.

An den Sitzungen des Büros nehmen üblicherweise auch der Landammann und die Ratssekretärin oder der Ratssekretär mit beratender Stimme teil. Die Ratsleitung tritt in der Regel einmal pro Quartal zusammen.[9]

Kommissionen

Die Kommissionen beraten die Geschäfte vor, bevor diese im Plenum behandelt werden. Sie prüfen Vorlagen im Detail, hören Fachpersonen und Interessenvertretungen an und stellen dem Grossen Rat Anträge.

Der Grosse Rat verfügt über zehn ständige Kommissionen. Mit Ausnahme der Einbürgerungskommission, die acht Mitglieder hat, bestehen die ständigen Kommissionen aus jeweils 13 Mitgliedern. Sie werden proportional zur Stärke der Fraktionen zusammengesetzt.[11]

Ständige Kommissionen
Abkürzung Bezeichnung
AVW Kommission für allgemeine Verwaltung
KAPF Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen
BKS Kommission für Bildung, Kultur und Sport
EBK Einbürgerungskommission
GPK Geschäftsprüfungskommission
GSW Kommission für Gesundheit und Sozialwesen
JUS Justizkommission
SIK Kommission für öffentliche Sicherheit
UBV Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung
VWA Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben

Für einzelne, zeitlich begrenzte Aufgaben kann der Grosse Rat nichtständige Kommissionen einsetzen. Nach Abschluss des betreffenden Geschäfts werden diese wieder aufgelöst.

Aargauer Ratsmitglieder wirken ausserdem in interkantonalen parlamentarischen Gremien mit. Dazu gehören Kommissionen und Konferenzen zur Kontrolle gemeinsam getragener Einrichtungen und zur Zusammenarbeit mit anderen Kantonen.

Parlamentsdienst

Der Parlamentsdienst unterstützt die Ratsleitung, die Kommissionen, die Fraktionen und die einzelnen Ratsmitglieder. Er organisiert die Sitzungen, stellt die Beratungsunterlagen bereit, führt die Geschäftsdatenbank und erstellt die parlamentarischen Protokolle.

Der Parlamentsdienst ist organisatorisch vom Regierungsrat und der kantonalen Verwaltung getrennt. Diese Unabhängigkeit soll gewährleisten, dass das Parlament seine Aufgaben selbstständig wahrnehmen kann.[12]

Sitzungen und Öffentlichkeit

Die ordentlichen Plenarsitzungen finden grundsätzlich dienstags im Grossratsgebäude in Aarau statt. Während der Schulferien werden üblicherweise keine Sitzungen durchgeführt. Zusätzliche Sitzungen können angesetzt werden, wenn die Geschäftslast dies erfordert.[2]

Die Sitzungen sind öffentlich. Besucherinnen und Besucher können die Beratungen von der Zuschauertribüne aus verfolgen. Die Tribüne verfügt über rund 80 Plätze. Äusserungen des Beifalls oder Missfallens und andere Störungen der Verhandlungen sind nicht gestattet.[5]

Zu jeder Sitzung werden eine Traktandenliste und die zu behandelnden Unterlagen veröffentlicht. Unmittelbar nach der Sitzung erscheint ein Beschlussprotokoll. Später wird ein ausführliches Wortprotokoll bereitgestellt, das die Redebeiträge dokumentiert.[13]

Die elektronischen Abstimmungen werden grundsätzlich namentlich erfasst. Dadurch kann nachvollzogen werden, wie die einzelnen Mitglieder über ein Geschäft abgestimmt haben. Für bestimmte Wahlen oder besonders geregelte Geschäfte können geheime Abstimmungen vorgesehen sein.

Grossratsgebäude

Das Grossratsgebäude steht oberhalb des Regierungsgebäudes im Zentrum von Aarau. Es gehört zu den bedeutendsten klassizistischen Bauwerken des Kantons und bildet mit dem Regierungsgebäude ein zusammenhängendes politisches und architektonisches Ensemble.[5]

Nachdem zunächst geplant worden war, den Ratssaal in einem Flügel des Regierungsgebäudes unterzubringen, entschied man sich 1823 für einen eigenständigen Parlamentsbau. Der Brugger Architekt Franz Heinrich Hemmann leitete die Bauarbeiten von 1826 bis 1828. Die Ausstattung des Ratssaals wurde 1829 vollendet.

Der Ratssaal besitzt einen halbkreisförmigen Grundriss nach französischem Vorbild. Das Gebäude gehörte damit zu den ersten Parlamentsbauten der Schweiz, die vom herkömmlichen rechteckigen Ratssaal abwichen.

Die Zuschauertribüne wurde 1831/32 nachträglich eingebaut und 1916 erweitert. Seit 1945 steht das Gebäude unter kantonalem Denkmalschutz. Umfangreiche Restaurierungen und Umbauten erfolgten 1961/62 und 2005.

Neben dem Plenarsaal befinden sich im Gebäude Kommissions- und Fraktionszimmer, Räume für Medienschaffende, der Otto-Kälin-Saal und der Ratskeller. Das Grossratsgebäude wird auch für Führungen und ausgewählte öffentliche Veranstaltungen genutzt.

Milizparlament und Interessenbindungen

Die Tätigkeit im Grossen Rat ist als nebenamtliches politisches Mandat ausgestaltet. Viele Ratsmitglieder sind gleichzeitig beruflich tätig oder bekleiden kommunale und gesellschaftliche Funktionen.

Das Milizsystem soll eine enge Verbindung zwischen Parlament und Gesellschaft ermöglichen. Ratsmitglieder bringen Erfahrungen aus Wirtschaft, Verwaltung, Bildung, Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Verbänden und Gemeinden in die parlamentarische Arbeit ein.

Gleichzeitig können sich aus beruflichen und gesellschaftlichen Tätigkeiten Interessenkonflikte ergeben. Die Mitglieder sind deshalb verpflichtet, ihre Interessenbindungen offenzulegen. Publiziert werden insbesondere Angaben zur beruflichen Tätigkeit, zum Arbeitgeber und zu Funktionen in Führungs- und Aufsichtsgremien privater oder öffentlich-rechtlicher Organisationen.[1]

Die Angaben werden auf der Website des Grossen Rats veröffentlicht und regelmässig aktualisiert. Bei persönlicher Betroffenheit gelten zudem besondere parlamentarische Ausstands- und Offenlegungsregeln.

Verhältnis zum Regierungsrat

Der Regierungsrat bereitet einen grossen Teil der Geschäfte des Grossen Rats vor. Die zuständigen Departemente erarbeiten Gesetzesvorlagen, Planungsberichte, Budgetanträge und Kreditvorlagen. Diese werden vom Regierungsrat beschlossen und anschliessend dem Parlament unterbreitet.

Der Grosse Rat ist jedoch nicht an die Anträge der Regierung gebunden. Er kann Vorlagen verändern, zurückweisen oder ablehnen. Durch Motionen und Postulate kann das Parlament den Regierungsrat zudem zur Ausarbeitung neuer Vorlagen oder zur Prüfung bestimmter Anliegen veranlassen.

Mit Interpellationen verlangt der Grosse Rat Auskunft über die Tätigkeit der Regierung. Die Kommissionen können Regierungsmitglieder sowie Mitarbeitende der Verwaltung zu ihren Beratungen einladen und zusätzliche Unterlagen anfordern.

Regierungsmitglieder nehmen an den Sitzungen des Grossen Rats teil, vertreten ihre Vorlagen und beantworten Fragen. Sie besitzen im Parlament jedoch kein Stimmrecht.

Bedeutung

Der Grosse Rat entscheidet über einen grossen Teil der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des Kantons. Seine Beschlüsse betreffen unter anderem Bildung, Polizei, Gesundheitsversorgung, Raumplanung, Verkehr, Steuern, soziale Sicherheit, Umweltschutz, Kultur und die Organisation der Gemeinden.

Als Volksvertretung bündelt das Parlament unterschiedliche regionale, politische und gesellschaftliche Interessen. Die Einteilung in elf Wahlkreise stellt sicher, dass sämtliche Bezirke entsprechend ihrer Bevölkerungszahl im Rat vertreten sind.

Die parlamentarische Arbeit steht zugleich unter der Kontrolle der Stimmberechtigten. Bei Wahlen bestimmen sie die politische Zusammensetzung des Rats, während Referenden und Initiativen eine direkte Einflussnahme auf einzelne Sachfragen ermöglichen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Ratsmitglieder. In: Kanton Aargau. Abgerufen am 2026-08-05.
  2. 2,0 2,1 Sitzungskalender. In: Kanton Aargau. Abgerufen am 2026-08-05.
  3. Verfassung des Kantons Aargau. In: Aargauische Gesetzessammlung. Hrsg.: Kanton Aargau. Abgerufen am 2026-08-05.
  4. 4,0 4,1 4,2 Protokolle des Grossen Rates, 1803–2007. In: Staatsarchiv Aargau. Hrsg.: Kanton Aargau. Abgerufen am 2026-08-05.
  5. 5,0 5,1 5,2 5,3 Grossratsgebäude. In: Grosser Rat des Kantons Aargau. Abgerufen am 2026-08-05.
  6. 6,0 6,1 6,2 Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats vom 20. Oktober 2024. In: Kanton Aargau. Abgerufen am 2026-08-05.
  7. Politik – Grossratswahlen 2024. In: Statistik Aargau. Hrsg.: Kanton Aargau. Abgerufen am 2026-08-05.
  8. Geschäfte des Grossen Rats. In: Kanton Aargau. Abgerufen am 2026-08-05.
  9. 9,0 9,1 Büro und Ratsleitung. In: Grosser Rat des Kantons Aargau. Abgerufen am 2026-08-05.
  10. Grossratspräsidien. In: Grosser Rat des Kantons Aargau. Abgerufen am 2026-08-05.
  11. Kommissionen. In: Kanton Aargau. Abgerufen am 2026-08-05.
  12. Parlamentsdienst. In: Kanton Aargau. Abgerufen am 2026-08-05.
  13. Traktandenlisten und Protokolle. In: Kanton Aargau. Abgerufen am 2026-08-05.