Liste der Kantonalbanken der Schweiz

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Kantonalbanken der Schweiz
Anzahl 24
Vertretene Kantone 24 von 26
Öffentlich-rechtlich organisiert 15 Banken
Als Aktiengesellschaft organisiert 9 Banken
Mit unbeschränkter Staatsgarantie 21 Banken
Ohne Staatsgarantie BEKB, BCGE und BCV
Grösstes Institut Zürcher Kantonalbank
Gemeinsamer Verband Verband Schweizerischer Kantonalbanken
Kumulierte Bilanzsumme 838,98 Milliarden Franken
Kumulierter Jahresgewinn 4,28 Milliarden Franken
Kennzahlenstand 31. Dezember 2025

Die Liste der Kantonalbanken der Schweiz umfasst die 24 Banken, die nach schweizerischem Bundesrecht als Kantonalbanken anerkannt sind. Sie befinden sich vollständig oder mehrheitlich im Eigentum eines Kantons und besitzen einen durch kantonales Recht festgelegten öffentlichen Auftrag. Die einzelnen Institute sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständig; sie bilden keinen einheitlichen Konzern.

In 24 der 26 Schweizer Kantone besteht eine Kantonalbank. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Solothurn besitzen gegenwärtig kein eigenes Institut dieser Art. Ihre früheren Kantonalbanken wurden in den 1990er-Jahren privatisiert und verkauft.

Ende 2025 erreichten die 24 Kantonalbanken zusammen eine Bilanzsumme von rund 838,98 Milliarden Franken. Die Kundenausleihungen beliefen sich auf ungefähr 581,28 Milliarden Franken, die Kundeneinlagen auf 488,37 Milliarden Franken. Der kumulierte Jahresgewinn betrug rund 4,28 Milliarden Franken.[1]

Aktuelle Kantonalbanken

Die folgende Tabelle zeigt die 24 im August 2026 bestehenden Kantonalbanken. Als Gründungsjahr wird grundsätzlich der Beginn des heutigen Instituts beziehungsweise seiner unmittelbar anerkannten Vorgängerorganisation angegeben.[2][3]

Kanton Kantonalbank Abkürzung Sitz Gründung Rechtsform Staatsgarantie Website
Aargau Aargauische Kantonalbank AKB Aarau 1913 örA Ja akb.ch
Appenzell Innerrhoden Appenzeller Kantonalbank APPKB Appenzell 1899 örA Ja appkb.ch
Basel-Landschaft Basellandschaftliche Kantonalbank BLKB Liestal 1864 örA Ja blkb.ch
Basel-Stadt Basler Kantonalbank BKB Basel 1899 örA Ja bkb.ch
Bern Berner Kantonalbank / Banque Cantonale Bernoise BEKB / BCBE Bern 1834 AG Nein bekb.ch
Freiburg Freiburger Kantonalbank / Banque Cantonale de Fribourg FKB / BCF Freiburg 1892 örA Ja bcf.ch
Genf Banque Cantonale de Genève BCGE Genf 1816 / 1994 AG Nein bcge.ch
Glarus Glarner Kantonalbank GLKB Glarus 1884 AG Ja glkb.ch
Graubünden Graubündner Kantonalbank GKB Chur 1870 örA Ja gkb.ch
Jura Banque Cantonale du Jura BCJ Porrentruy 1979 AG Ja bcj.ch
Luzern Luzerner Kantonalbank LUKB Luzern 1850 AG Ja lukb.ch
Neuenburg Banque Cantonale Neuchâteloise BCN Neuenburg 1883 örA Ja bcn.ch
Nidwalden Nidwaldner Kantonalbank NKB Stans 1879 örA Ja nkb.ch
Obwalden Obwaldner Kantonalbank OKB Sarnen 1886 örA Ja okb.ch
St. Gallen St. Galler Kantonalbank SGKB St. Gallen 1868 AG Ja sgkb.ch
Schaffhausen Schaffhauser Kantonalbank SHKB Schaffhausen 1883 örA Ja shkb.ch
Schwyz Schwyzer Kantonalbank SZKB Schwyz 1890 örA Ja szkb.ch
Thurgau Thurgauer Kantonalbank TKB Weinfelden 1871 örA Ja tkb.ch
Tessin Banca dello Stato del Cantone Ticino BancaStato Bellinzona 1915 örA Ja bancastato.ch
Uri Urner Kantonalbank UKB Altdorf 1915 örA Ja ukb.ch
Waadt Banque Cantonale Vaudoise BCV Lausanne 1845 AG Nein bcv.ch
Wallis Walliser Kantonalbank / Banque Cantonale du Valais WKB / BCVs Sitten 1917 AG Ja wkb.ch
Zug Zuger Kantonalbank ZugerKB Zug 1892 AG Ja zugerkb.ch
Zürich Zürcher Kantonalbank ZKB Zürich 1870 örA Ja zkb.ch

Abkürzungen: AG = Aktiengesellschaft; örA = öffentlich-rechtliche Anstalt beziehungsweise Körperschaft. Die genaue rechtliche Ausgestaltung richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Kantons.

Bei der Banque Cantonale de Genève verweist das Jahr 1816 auf die Gründung der Caisse d’Epargne de Genève, die als historische Vorgängerin gilt. Die heutige BCGE entstand 1994 durch die Zusammenlegung der Caisse d’Epargne de la République et canton de Genève mit der Banque Hypothécaire du canton de Genève.

Begriff und gesetzliche Voraussetzungen

Der Begriff Kantonalbank ist im Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen geregelt. Als Kantonalbank gilt eine Bank, die aufgrund eines kantonalen gesetzlichen Erlasses errichtet wurde und als Anstalt oder Aktiengesellschaft organisiert ist.

Der Kanton muss über mehr als ein Drittel des Kapitals und über mehr als ein Drittel der Stimmen verfügen. Eine Staatsgarantie ist seit einer Revision des Bankengesetzes kein zwingendes Merkmal mehr.[4]

Die bundesrechtliche Definition lässt den Kantonen einen grossen organisatorischen Spielraum. Sie bestimmen insbesondere:

  • die Rechtsform;
  • die Höhe der kantonalen Beteiligung;
  • den öffentlichen Leistungsauftrag;
  • den geografischen Geschäftsbereich;
  • die Zusammensetzung der obersten Organe;
  • die Gewinnverwendung;
  • das Bestehen und den Umfang einer Staatsgarantie;
  • die parlamentarische oder staatliche Oberaufsicht.

Alle Kantonalbanken benötigen eine Bankenbewilligung der FINMA. Sie unterstehen grundsätzlich denselben bundesrechtlichen Eigenmittel-, Liquiditäts-, Rechnungslegungs- und Geldwäschereivorschriften wie andere Schweizer Banken.

Rechtsformen

Von den 24 Kantonalbanken sind 15 als öffentlich-rechtliche Anstalten oder Körperschaften organisiert und neun als Aktiengesellschaften.[5]

Öffentlich-rechtliche Institute

Öffentlich-rechtliche Kantonalbanken besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit, die unmittelbar auf einem kantonalen Gesetz beruht. Ihr Grundkapital wird gewöhnlich als Dotationskapital bezeichnet.

Je nach Bank können zusätzlich Partizipationsscheine ausgegeben werden. Deren Inhaber beteiligen sich wirtschaftlich am Institut, besitzen aber keine oder nur eingeschränkte Mitwirkungsrechte.

Die wichtigsten Organe sind typischerweise:

  • Bankrat oder Verwaltungsrat;
  • Geschäftsleitung;
  • externe Revisionsstelle;
  • interne Revision.

Die Mitglieder des Bankrats werden je nach Kanton durch den Kantonsrat, die Regierung oder andere kantonale Organe gewählt.

Aktiengesellschaften

Neun Kantonalbanken sind als Aktiengesellschaft organisiert. Die konkrete Form reicht von privatrechtlichen Gesellschaften nach Obligationenrecht bis zu spezialgesetzlichen oder gemischtwirtschaftlichen Aktiengesellschaften.

Der Kanton bleibt stets mit mindestens einem Drittel der Stimmen und des Kapitals beteiligt. Bei mehreren Instituten hält er eine absolute Mehrheit.

Aktien oder Partizipationsscheine verschiedener Kantonalbanken werden an der SIX Swiss Exchange gehandelt. Die Börsenkotierung ändert nichts am Status als Kantonalbank, solange die bundesrechtlichen Eigentumsvoraussetzungen erfüllt bleiben.

Staatsgarantie

21 der 24 Kantonalbanken verfügen über eine unbeschränkte kantonale Staatsgarantie. Der jeweilige Kanton haftet subsidiär für die Verbindlichkeiten seiner Bank, wenn deren eigene Mittel nicht ausreichen.[5]

Die Garantie erfasst je nach kantonalem Gesetz insbesondere:

  • Privat- und Sparkonten;
  • Kassenobligationen;
  • von der Bank ausgegebene Anleihen;
  • Festgelder;
  • bestimmte Vorsorge- und Freizügigkeitsguthaben.

Vom Schutz ausgenommen sein können unter anderem nachrangige Verpflichtungen, Beteiligungstitel und Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften. Die Einzelheiten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.

Viele Kantonalbanken bezahlen dem Eigentümerkanton eine jährliche Abgeltung. Diese kann anhand der erforderlichen Eigenmittel, der garantierten Verbindlichkeiten oder einer anderen gesetzlich bestimmten Bemessungsgrundlage berechnet werden.

Kantonalbanken ohne Staatsgarantie

Drei Institute besitzen keine kantonale Staatsgarantie:

Bank Entwicklung
Berner Kantonalbank Die Garantie wurde ab 2006 schrittweise reduziert und fiel Ende 2012 vollständig weg.
Banque Cantonale de Genève Die Garantie wurde ab 2013 stark eingeschränkt und endete nach einer Übergangsfrist am 31. Dezember 2016.
Banque Cantonale Vaudoise Das kantonale Recht sieht keine formelle Staatsgarantie für die Verpflichtungen der Bank vor.

Die Berner Kantonalbank bestätigt den endgültigen Wegfall ihrer Staatsgarantie Ende 2012.[6] Die BCV bezeichnet sich ausdrücklich als Bank ohne Staatsgarantie.[7] Bei der BCGE endete die gesetzliche Übergangsgarantie Ende 2016.[8]

Abgrenzung zur Einlagensicherung

Die Staatsgarantie ist von der allgemeinen schweizerischen Einlagensicherung zu unterscheiden.

Alle Kantonalbanken sind wie andere bewilligte Schweizer Banken Mitglied von esisuisse. Im Konkursfall schützt die gesetzliche Einlagensicherung grundsätzlich Guthaben bis zu 100'000 Franken pro Kunde und Bank.[9]

Bei einer Kantonalbank mit Staatsgarantie kann zusätzlich der Kanton für weitergehende, gesetzlich erfasste Verpflichtungen haften. Wertschriften in einem Kundendepot gehören dagegen grundsätzlich dem Kunden und werden bei einem Konkurs ausgesondert; sie sind weder gewöhnliche Bankeinlagen noch durch die Staatsgarantie als Eigentum der Bank geschützt.

Eigentumsverhältnisse

Die Kantone besitzen ihre Kantonalbanken entweder vollständig oder gemeinsam mit privaten und institutionellen Investoren.

Bei den öffentlich-rechtlichen Instituten hält der Kanton üblicherweise das gesamte Dotationskapital. Bei Banken mit Partizipationsscheinen können Private wirtschaftlich beteiligt sein, ohne Stimmrechte zu erhalten.

Bei den Aktiengesellschaften hält der Kanton je nach Institut:

  • sämtliche Aktien;
  • eine absolute Mehrheit;
  • eine qualifizierte Minderheit von mehr als einem Drittel.

Auch Gemeinden können beteiligt sein. Bei der Banque Cantonale de Genève halten der Kanton, die Stadt Genf und weitere Genfer Gemeinden gemeinsam die gesetzlich erforderliche öffentliche Mehrheit.

Die kantonale Beteiligung hat eine doppelte Bedeutung. Sie dient einerseits als wirtschaftliche Anlage des Kantons und andererseits als Instrument zur Erfüllung eines regionalpolitischen Auftrags.

Öffentlicher Leistungsauftrag

Die meisten Kantonalbankgesetze verpflichten das jeweilige Institut, zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Kantons beizutragen.

Der Auftrag umfasst typischerweise:

  • Versorgung der Bevölkerung mit Bankdienstleistungen;
  • Förderung des Sparens;
  • Finanzierung von Wohneigentum;
  • Kreditversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen;
  • Betreuung von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
  • Unterstützung der regionalen Wirtschaft;
  • Bereitstellung von Vorsorge- und Anlagelösungen;
  • Erhaltung einer regionalen Präsenz.

Der Leistungsauftrag verpflichtet eine Bank nicht zur Gewährung wirtschaftlich nicht vertretbarer Kredite. Kantonalbanken müssen nach kaufmännischen Grundsätzen handeln, ihre Risiken kontrollieren und die Vorgaben der FINMA einhalten.

Die konkrete Gewichtung unterscheidet sich erheblich. Einige Kantone formulieren einen detaillierten gesetzlichen Auftrag, während andere stärker auf allgemeine Eigentümerstrategien und Unternehmensziele setzen.

Geschäftstätigkeit

Die Kantonalbanken sind überwiegend als Universalbanken tätig. Ihr traditioneller Schwerpunkt liegt im inländischen Zinsgeschäft.

Zu den wichtigsten Tätigkeitsfeldern gehören:

  • Konten und Zahlungsverkehr;
  • Spar- und Vorsorgeprodukte;
  • Hypotheken;
  • Kredite für Unternehmen;
  • Anlageberatung;
  • Vermögensverwaltung;
  • Wertschriftenhandel;
  • Private Banking;
  • Finanzierungen der öffentlichen Hand;
  • Devisen-, Kapitalmarkt- und Absicherungsgeschäfte.

Die Geschäftstätigkeit konzentriert sich gewöhnlich auf den Heimatkanton und angrenzende Regionen. Mehrere grössere Institute besitzen jedoch Geschäftsstellen oder spezialisierte Einheiten ausserhalb ihres Kantons.

Die Berner Kantonalbank ist auch im Kanton Solothurn stark vertreten. Die St. Galler Kantonalbank betrachtet neben St. Gallen auch Appenzell Ausserrhoden als einen wichtigen Heimmarkt.

Die Zürcher Kantonalbank, die BCV, die Basler Kantonalbank, die Graubündner Kantonalbank und weitere grössere Institute betreiben zusätzlich bedeutende Vermögensverwaltungs-, Handels- oder Kapitalmarktgeschäfte.

Wirtschaftliche Kennzahlen

Die zusammengefassten Bilanzen der Kantonalbanken per 31. Dezember 2025 zeigten folgende Werte:[1]

Kennzahl 2025 2024
Bilanzsumme 838,98 Mrd. Fr. 812,17 Mrd. Fr.
Forderungen gegenüber Kunden 60,36 Mrd. Fr. 59,51 Mrd. Fr.
Hypothekarforderungen 520,92 Mrd. Fr. 502,55 Mrd. Fr.
Kundenausleihungen insgesamt 581,28 Mrd. Fr. 562,06 Mrd. Fr.
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 488,37 Mrd. Fr. 472,98 Mrd. Fr.
Reserven für allgemeine Bankrisiken 18,18 Mrd. Fr. 17,89 Mrd. Fr.
Jahresgewinn 4,28 Mrd. Fr. 4,21 Mrd. Fr.

Die Zahlen sind eine Zusammenfassung von Einzel- und Konzernabschlüssen. Die Rechnungslegungsbasis ist nicht bei jedem Institut vollständig identisch, weshalb Vergleiche einzelner Banken mit Vorsicht vorzunehmen sind.

Die Kantonalbanken erzielten 2025 trotz sinkender Zinsen einen kumulierten Gewinn von rund 4,3 Milliarden Franken. Das Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft gewann gegenüber dem traditionellen Zinsengeschäft weiter an Bedeutung.[10]

Unterschiede zwischen den Instituten

Die Kantonalbanken unterscheiden sich stark hinsichtlich Grösse, Strategie und Marktgebiet.

Die Zürcher Kantonalbank besass Ende 2025 eine Bilanzsumme von rund 206 Milliarden Franken und war damit mit Abstand das grösste Institut der Gruppe. Mehrere kleine Kantonalbanken wiesen dagegen Bilanzsummen von weniger als fünf Milliarden Franken aus.

Grössenunterschiede ergeben sich insbesondere aus:

  • Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft des Kantons;
  • historischer Entwicklung;
  • Hypothekar- und Firmenkundenmarkt;
  • ausserkantonaler Geschäftstätigkeit;
  • Vermögensverwaltung;
  • Beteiligungen und Tochtergesellschaften;
  • Kapitalmarkt- und Handelsaktivitäten.

Die einzelnen Banken konkurrieren teilweise direkt miteinander. Dies gilt vor allem in wirtschaftlich eng verflochtenen Regionen sowie im digitalen Anlage-, Vorsorge- und Hypothekargeschäft.

Systemrelevanz der Zürcher Kantonalbank

Die Zürcher Kantonalbank ist die einzige Kantonalbank, die von der Schweizerischen Nationalbank als systemrelevant eingestuft wurde.

Sie gehört zusammen mit UBS, der Raiffeisen-Gruppe und PostFinance zu den systemrelevanten Banken der Schweiz.[11]

Die ZKB muss deshalb zusätzliche Anforderungen erfüllen, unter anderem in den Bereichen:

  • Eigenmittel;
  • Liquidität;
  • Verlustabsorptionsfähigkeit;
  • Sanierungsplanung;
  • Notfallplanung;
  • Aufrechterhaltung systemrelevanter Funktionen.

Die kantonale Staatsgarantie ersetzt diese bundesrechtlichen Anforderungen nicht.

Gewinnverwendung

Die Kantonalbanken leisten einen bedeutenden finanziellen Beitrag an Kantone und teilweise Gemeinden.

Die Zahlungen können bestehen aus:

  • Dividenden;
  • Gewinnablieferungen;
  • Verzinsung des Dotationskapitals;
  • Abgeltung der Staatsgarantie;
  • kantonalen und kommunalen Steuern;
  • Sonderausschüttungen.

Bei öffentlich-rechtlichen Banken legt häufig das kantonale Gesetz die Reihenfolge der Gewinnverwendung fest. Ein Teil des Ergebnisses verbleibt zur Stärkung der Eigenmittel in der Bank.

Bei börsenkotierten Aktiengesellschaften erhalten neben dem Kanton auch private Aktionäre Dividenden. Die kantonale Eigentümerstellung bleibt durch gesetzliche Mindestquoten oder statutarische Bestimmungen geschützt.

Geschichte

Entstehung im 19. Jahrhundert

Die meisten Kantonalbanken entstanden im 19. Jahrhundert. Industrialisierung, Bevölkerungswachstum und Ausbau der Verkehrswege erhöhten den Bedarf an Krediten und sicheren Sparmöglichkeiten.

Private Handels- und Aktienbanken konzentrierten sich häufig auf Industrie, Handel und Eisenbahnbau. Landwirtschaft, Gewerbe und kleine Hauseigentümer erhielten dagegen nur schwer langfristige und erschwingliche Kredite.

Die kantonalen Banken sollten deshalb:

  • Ersparnisse der Bevölkerung entgegennehmen;
  • sichere Anlagemöglichkeiten schaffen;
  • Hypothekarkredite anbieten;
  • Landwirtschaft und Gewerbe finanzieren;
  • den Wettbewerb im Bankwesen fördern;
  • die regionale Entwicklung unterstützen.

Der Verband Schweizerischer Kantonalbanken betrachtet die 1816 in Genf gegründete Caisse d’Epargne als älteste historische Vorgängerin einer heutigen Kantonalbank.[5]

1834 entstand die Berner Kantonalbank. Es folgten unter anderem die BCV 1845, die Luzerner Kantonalbank 1850, die Basellandschaftliche Kantonalbank 1864 sowie die St. Galler, Graubündner und Zürcher Kantonalbanken zwischen 1868 und 1870.[12]

Ausbau zu Universalbanken

Im 20. Jahrhundert erweiterten die Institute ihre Tätigkeit. Zum traditionellen Spar- und Hypothekargeschäft kamen hinzu:

  • Firmenkredite;
  • Zahlungsverkehr;
  • Wertschriftendepots;
  • Anlageberatung;
  • Vermögensverwaltung;
  • Devisenhandel;
  • Vorsorgeprodukte;
  • elektronische Bankdienstleistungen.

Die Kantonalbanken bauten dichte Filialnetze auf. Die Nähe zur Bevölkerung und die kantonale Staatsgarantie stärkten ihre Stellung im Spar- und Hypothekarmarkt.

Bankenkrisen der 1990er-Jahre

Die Immobilienkrise der frühen 1990er-Jahre führte bei mehreren Kantonalbanken zu hohen Verlusten. Besonders betroffen waren die Institute in Bern, Genf, Waadt, Solothurn und Appenzell Ausserrhoden.

Die Kantone mussten teilweise erhebliche Mittel für Sanierungen bereitstellen. Als Folge wurden Geschäftsstrategien, Aufsicht, Rechtsformen und Staatsgarantien überprüft.

Die Krise führte unter anderem zu:

  • Privatisierung der Solothurner Kantonalbank;
  • Verkauf der Appenzell-Ausserrhodischen Kantonalbank;
  • Umwandlung mehrerer Institute in Aktiengesellschaften;
  • schrittweisem Wegfall der Berner Staatsgarantie;
  • späterer Aufhebung der Garantie bei der BCGE;
  • strengeren Risikokontrollen und Eigenmittelanforderungen.

Kantone ohne eigene Kantonalbank

Appenzell Ausserrhoden

Die Appenzell-Ausserrhodische Kantonalbank wurde 1875 gegründet und bestand bis 1996. Nach erheblichen finanziellen Schwierigkeiten beschloss der Kanton ihre Privatisierung und den Verkauf an den Schweizerischen Bankverein.[13]

Der Schweizerische Bankverein ging 1998 in der UBS auf. Appenzell Ausserrhoden besitzt seither keine Kantonalbank im Sinne des Bankengesetzes.

Die St. Galler Kantonalbank ist im Kanton stark tätig und bezeichnet Appenzell Ausserrhoden als Teil ihres regionalen Heimmarkts.

Solothurn

Die Solothurner Kantonalbank wurde 1886 gegründet. Hohe Verluste im Kredit- und Immobiliengeschäft führten Anfang der 1990er-Jahre zu einer staatlichen Sanierung und anschliessenden Privatisierung.

1995 verlor das Institut seine Selbstständigkeit und seinen Status als Kantonalbank.[14]

Aus dem privatisierten Geschäft entwickelte sich später die Bank SoBa. Diese wurde Teil des Baloise-Konzerns und firmiert heute als Baloise Bank AG.

Die Berner Kantonalbank unterhält mehrere Standorte im Kanton Solothurn, ist rechtlich jedoch weiterhin die Kantonalbank des Kantons Bern.

Verband Schweizerischer Kantonalbanken

Alle 24 Institute gehören dem Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) an. Der Verband wurde 1907 gegründet und hat seinen Sitz in Basel.

Seine Aufgaben umfassen:

  • Vertretung gemeinsamer Interessen gegenüber Bund, Parlament und Behörden;
  • Beobachtung der Finanzmarktregulierung;
  • Koordination gemeinsamer Stellungnahmen;
  • Förderung der Zusammenarbeit;
  • Veröffentlichung von Branchenkennzahlen;
  • Unterstützung von Bildungs- und Finanzkompetenzprojekten;
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Der VSKB besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber den einzelnen Banken. Strategische, geschäftliche und personelle Entscheide bleiben Sache des jeweiligen Instituts und seiner kantonalen Eigentümer.

Gemeinsame Unternehmen und Zusammenarbeit

Obwohl die Kantonalbanken voneinander unabhängig sind, arbeiten sie bei verschiedenen Infrastrukturen und Dienstleistungen zusammen.

Pfandbriefzentrale

Die Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken beschafft langfristige Mittel am Kapitalmarkt. Sie gibt Pfandbriefanleihen aus und gewährt den angeschlossenen Kantonalbanken Darlehen, die durch Hypothekarforderungen gesichert sind.

Das System ermöglicht eine langfristige und vergleichsweise stabile Refinanzierung des Hypothekargeschäfts.

Zahlungs- und Kartendienstleistungen

Mehrere Kantonalbanken sind an gemeinsamen Unternehmen oder Plattformen für Karten, Zahlungsverkehr, Wertschriftenabwicklung und digitale Bankdienstleistungen beteiligt.

Zu den bekannten Kooperationen gehören oder gehörten:

  • Viseca;
  • Swiss Bankers;
  • SIX Group;
  • gemeinsame Informatik- und Rechenzentrumsanbieter;
  • standardisierte E-Banking- und Zahlungsverkehrslösungen.

Swisscanto

Die Kantonalbanken gründeten gemeinsam die Swisscanto-Gruppe für Anlagefonds, Vorsorge- und Vermögensverwaltungslösungen.

Die Zürcher Kantonalbank übernahm Swisscanto 2014 vollständig. Zahlreiche andere Kantonalbanken vertreiben weiterhin Swisscanto-Produkte, obwohl das Unternehmen heute zur ZKB gehört.

Aufsicht und Kontrolle

Die FINMA übt die prudenzielle Bankenaufsicht aus. Sie prüft insbesondere:

  • Eigenmittel;
  • Liquidität;
  • Risikoverteilung;
  • Organisation;
  • Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit;
  • Geldwäschereibekämpfung;
  • Rechnungslegung;
  • Sanierungs- und Notfallplanung bei systemrelevanten Instituten.

Zusätzlich bestehen kantonale Eigentümer- und Oberaufsichtsrechte. Diese werden je nach Kanton durch Regierung, Kantonsrat, parlamentarische Kommissionen oder besondere Aufsichtsorgane wahrgenommen.

Die kantonale Aufsicht darf die unabhängige bankengesetzliche Kontrolle durch die FINMA nicht ersetzen. Umgekehrt entscheidet die FINMA nicht über politische Ziele, Gewinnablieferungen oder den regionalen Leistungsauftrag.

Bedeutung für den Finanzplatz

Die Kantonalbanken gehören zu den wichtigsten Bankengruppen der Schweiz. Ihre besondere Stärke liegt im inländischen Privatkunden-, Hypothekar- und Firmenkundengeschäft.

Sie besitzen eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung durch:

  • Finanzierung eines grossen Teils des Wohneigentums;
  • Kreditversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen;
  • Verwaltung von Ersparnissen und Vorsorgegeldern;
  • Bereitstellung des Zahlungsverkehrs;
  • Beschäftigung und Ausbildung von Bankpersonal;
  • Gewinnablieferungen und Steuern;
  • Finanzierung kantonaler und kommunaler Körperschaften;
  • Unterstützung regionaler Kultur-, Sport- und Bildungsprojekte.

Die starke regionale Verankerung vermindert teilweise die Abhängigkeit vom internationalen Investmentbanking. Gleichzeitig kann eine hohe Konzentration auf den lokalen Immobilien- und Hypothekarmarkt besondere Risiken schaffen.

Politische Diskussion

Das Modell der Kantonalbanken wird regelmässig politisch und wirtschaftlich diskutiert.

Befürworter betonen:

  • regionale Entscheidungszentren;
  • langfristige Geschäftspolitik;
  • Versorgung der lokalen Wirtschaft;
  • hohe Kundennähe;
  • Wettbewerb gegenüber Grossbanken;
  • finanzielle Erträge für die öffentliche Hand;
  • Stabilität durch starke Eigentümer.

Kritische Stimmen verweisen auf:

  • mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsgarantien;
  • finanzielle Risiken für Steuerzahler;
  • politische Einflussnahme auf Bankorgane;
  • Interessenkonflikte zwischen Eigentümerschaft und Aufsicht;
  • hohe Konzentration auf Hypotheken;
  • Expansion ausserhalb des ursprünglichen Leistungsauftrags;
  • Vergütung von Leitungsorganen.

Mehrere Kantone passten deshalb die Corporate-Governance-Regeln an. Dazu gehören strengere fachliche Anforderungen, Unabhängigkeitsbestimmungen, Amtszeitbegrenzungen und eine klarere Trennung zwischen politischer und operativer Führung.

Übersicht nach Rechtsform und Staatsgarantie

Merkmal Anzahl Institute
Öffentlich-rechtliche Anstalt oder Körperschaft 15 AKB, APPKB, BLKB, BKB, FKB/BCF, GKB, BCN, NKB, OKB, SHKB, SZKB, TKB, BancaStato, UKB und ZKB
Aktiengesellschaft 9 BEKB/BCBE, BCGE, GLKB, BCJ, LUKB, SGKB, BCV, WKB/BCVs und ZugerKB
Unbeschränkte Staatsgarantie 21 Alle ausser BEKB/BCBE, BCGE und BCV
Keine Staatsgarantie 3 BEKB/BCBE, BCGE und BCV
Systemrelevante Kantonalbank 1 ZKB

Siehe auch

Literatur

  • Verband Schweizerischer Kantonalbanken: Jahresbericht 2025. Basel 2026.
  • Verband Schweizerischer Kantonalbanken: Bilanz und Erfolgsrechnung der Kantonalbanken per 31. Dezember 2025. Basel 2026.
  • Schweizerische Nationalbank: Die Banken in der Schweiz. Historische Jahrgänge, Zürich.
  • Patrick Halbeisen, Margrit Müller, Béatrice Veyrassat: Wirtschaftsgeschichte der Schweiz im 20. Jahrhundert. Schwabe, Basel 2012.
  • Hans Bauer: Schweizerischer Bankverein 1872–1972. Basel 1972.
  • Joseph Jung: Von der Schweizerischen Kreditanstalt zur Credit Suisse Group. Zürich.
  • Historisches Lexikon der Schweiz: Banken. Bern.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Bilanz und Erfolgsrechnung der Kantonalbanken per 31. Dezember 2025, Verband Schweizerischer Kantonalbanken, abgerufen am 3. August 2026.
  2. Die 24 Kantonalbanken, Verband Schweizerischer Kantonalbanken, abgerufen am 3. August 2026.
  3. Bewilligte Banken und Wertpapierhäuser, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Stand Juli 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  4. Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen, insbesondere Art. 3a, Fedlex, abgerufen am 3. August 2026.
  5. 5,0 5,1 5,2 Regionale Verpflichtung – regionales Banking, Verband Schweizerischer Kantonalbanken, abgerufen am 3. August 2026.
  6. Unsere Firmengeschichte, Berner Kantonalbank, abgerufen am 3. August 2026.
  7. Die BCV, Banque Cantonale Vaudoise, abgerufen am 3. August 2026.
  8. Loi sur la Banque cantonale de Genève, insbesondere Übergangsbestimmungen zur Aufhebung der Staatsgarantie, abgerufen am 3. August 2026.
  9. Schweizer Einlagensicherung, esisuisse, abgerufen am 3. August 2026.
  10. Die Kantonalbanken behaupten sich in anspruchsvollem Umfeld, Verband Schweizerischer Kantonalbanken, 15. April 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  11. Das Schweizer Too-Big-To-Fail-Konzept bei Banken, FINMA, abgerufen am 3. August 2026.
  12. Banken. In: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  13. Das Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden, Abschnitt zur 1875 gegründeten und bis 1996 bestehenden Kantonalbank, abgerufen am 3. August 2026.
  14. Solothurn (Kanton). In: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.