SIX Swiss Exchange

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SIX Swiss Exchange AG
Logo von SIX
Bezeichnung SIX Swiss Exchange
Frühere Bezeichnungen Schweizer Börse
Swiss Exchange
SWX Swiss Exchange
Unternehmensform Aktiengesellschaft
Gründung 1993
Sitz Zürich
Adresse Pfingstweidstrasse 110
8005 Zürich
Betreiberin SIX Swiss Exchange AG
Muttergesellschaft SIX Group
Branche Börse und Finanzmarktinfrastruktur
Aufsichtsbehörde FINMA
Market Identifier Code XSWX
Wichtigster Aktienindex Swiss Market Index
Gehandelte Produkte Aktien, Anleihen, Anlagefonds, ETF, ETP, strukturierte Produkte, Bezugsrechte und weitere Effekten
Handelsumsatz 1,135 Billionen Franken
Anzahl Abschlüsse 52,8 Millionen
Bezugsjahr 2025
Website six-group.com

Die SIX Swiss Exchange ist die bedeutendste Wertpapierbörse der Schweiz und eine zentrale Einrichtung des Schweizer Finanzplatzes. Betreiberin ist die in Zürich ansässige SIX Swiss Exchange AG, eine Tochtergesellschaft der SIX Group. An der Börse werden Aktien, Anleihen, Anlagefonds, Exchange Traded Funds, Exchange Traded Products, strukturierte Produkte und weitere Effekten gehandelt.

Rund 250 schweizerische und internationale Unternehmen nutzen die SIX Swiss Exchange als Börsenplatz für ihre Aktien. Insgesamt stehen auf den verschiedenen Handelssegmenten mehr als 60'000 Effekten zur Verfügung.[1] Zu den kotierten Unternehmen gehören zahlreiche international tätige Konzerne sowie Banken, Versicherungen, Industrieunternehmen, Pharmaunternehmen, Detailhandelsgruppen, Immobiliengesellschaften und kleinere beziehungsweise mittlere Unternehmen.

Der Swiss Market Index (SMI), der die 20 grössten und liquidesten Titel des Schweizer Aktienmarkts umfasst, ist der bekannteste von SIX berechnete Börsenindex. Weitere bedeutende Indizes sind der Swiss Performance Index (SPI), der Swiss Leader Index (SLI), der Swiss Market Index Mid (SMIM) und der Swiss Bond Index (SBI).

Die SIX Swiss Exchange ist eine von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligte Schweizer Börse. Neben ihr verfügt auch die BX Swiss über eine entsprechende Bewilligung.[2]

Bezeichnung

Der offizielle Unternehmensname lautet SIX Swiss Exchange AG. Im deutschsprachigen Raum werden daneben die Bezeichnungen Schweizer Börse und SIX verwendet. In französischen Publikationen erscheint häufig die Bezeichnung Bourse suisse, im Italienischen Borsa svizzera und im Englischen Swiss Stock Exchange.

Der Name SIX wurde 2008 mit der Bildung der SIX Group eingeführt. Er verweist auf den Begriff Swiss Infrastructure and Exchange. Die heutige Börse ging aus der früheren Schweizer Börse, später SWX Swiss Exchange, hervor.

SIX Swiss Exchange darf nicht mit der gesamten SIX Group gleichgesetzt werden. Die SIX Group betreibt neben der Schweizer Börse unter anderem Finanzdaten-, Zahlungsverkehrs-, Clearing-, Verwahrungs- und Abwicklungsinfrastrukturen sowie über ihre Beteiligungen weitere europäische Börsenplätze.

Ebenfalls zu unterscheiden ist die digitale Börseninfrastruktur SIX Digital Exchange, die als rechtlich und regulatorisch eigenständige Finanzmarktinfrastruktur für digitale Vermögenswerte aufgebaut wurde.

Unternehmen und Eigentumsverhältnisse

Die SIX Swiss Exchange AG hat ihren Sitz an der Pfingstweidstrasse 110 im Zürcher Industriequartier.[3]

Sie ist Teil der SIX Group AG. Die SIX Group befindet sich im Besitz von rund 120 nationalen und internationalen Finanzinstituten. Zu den Aktionären gehören insbesondere Schweizer Banken, welche zugleich wichtige Nutzer der Finanzmarktinfrastruktur sind.[4]

Die gesellschaftsrechtliche Struktur trennt den Börsenbetrieb, die Regulierung, die Nachhandelsdienstleistungen und weitere Tätigkeiten teilweise auf verschiedene Unternehmen auf. Zu den wichtigen Gesellschaften innerhalb des SIX-Umfelds gehören:

  • SIX Swiss Exchange AG als Betreiberin der Schweizer Börse;
  • SIX Exchange Regulation AG für Regulierung und Marktüberwachung;
  • SIX x-clear AG für Clearingdienstleistungen;
  • SIX SIS AG für Abwicklung und Verwahrung;
  • SIX Financial Information AG für Finanz- und Referenzdaten;
  • SIX Digital Exchange beziehungsweise die mit digitalen Vermögenswerten verbundenen Gesellschaften;
  • SIX Group AG als übergeordnete Konzerngesellschaft.

Die rechtliche Trennung soll Interessenkonflikte vermindern und die Unabhängigkeit der regulatorischen Aufgaben unterstützen.

Bedeutung für den Finanzplatz

Die SIX Swiss Exchange erfüllt mehrere zentrale Funktionen für den Schweizer Kapitalmarkt.

Sie ermöglicht Unternehmen und anderen Emittenten, Eigen- oder Fremdkapital von Investorinnen und Investoren aufzunehmen. Nach der erstmaligen Platzierung können die ausgegebenen Effekten am Sekundärmarkt gehandelt werden.

Die Börse dient insbesondere:

  • der Kapitalbeschaffung;
  • der Preisbildung;
  • der Bereitstellung von Liquidität;
  • der Übertragung von Wertpapieren;
  • der Veröffentlichung von Marktpreisen;
  • der Verbreitung von Unternehmensinformationen;
  • der Berechnung von Indizes;
  • der Überwachung des Börsenhandels;
  • der Standardisierung von Handels- und Kotierungsverfahren.

Durch das Zusammenführen von Kauf- und Verkaufsaufträgen entstehen fortlaufend Marktpreise. Diese Preise dienen nicht nur dem unmittelbaren Handel, sondern auch der Bewertung von Portfolios, Anlagefonds, Pensionskassenvermögen, Sicherheiten und Finanzprodukten.

Die Börse ist ausserdem ein wichtiger Zugangspunkt für ausländische Investorinnen und Investoren zum Schweizer Kapitalmarkt. Zahlreiche Handelsmitglieder greifen aus europäischen und weiteren internationalen Finanzzentren auf das elektronische Handelssystem zu.

Gehandelte Effekten

Aktien

Aktien bilden das bekannteste Handelssegment der SIX Swiss Exchange. Gehandelt werden Namenaktien, Inhaberaktien, Partizipationsscheine und weitere Beteiligungspapiere schweizerischer und ausländischer Unternehmen.

Eine Aktie verkörpert grundsätzlich eine Beteiligung am Eigenkapital einer Aktiengesellschaft. Je nach Ausgestaltung vermittelt sie:

  • Stimmrechte;
  • Anspruch auf Dividenden;
  • Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen;
  • Anteil am Liquidationsergebnis;
  • Informations- und Mitwirkungsrechte.

An der SIX Swiss Exchange sind Unternehmen unterschiedlicher Grösse und Branchen vertreten. Besonders stark gewichtet sind traditionell die Bereiche Pharma und Biotechnologie, Nahrungsmittel, Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Industrie, Rohstoffe und Luxusgüter.

Zu den international bekannten Unternehmen mit Hauptkotierung an der SIX Swiss Exchange gehören unter anderem Nestlé, Novartis, Roche, Zurich Insurance Group, ABB, UBS, Swiss Re, Richemont und Holcim beziehungsweise deren Nachfolge- und Beteiligungsgesellschaften.

Neben Hauptkotierungen bestehen Zweitkotierungen ausländischer Unternehmen. Ein Unternehmen kann seine Aktien primär an einer ausländischen Börse kotieren und zusätzlich den Handel in der Schweiz ermöglichen.

Anleihen

Die Börse besitzt einen bedeutenden Markt für schweizerische und internationale Anleihen. Emittenten sind unter anderem:

  • die Schweizerische Eidgenossenschaft;
  • Kantone und Gemeinden;
  • Banken;
  • Versicherungen;
  • Industrieunternehmen;
  • internationale Organisationen;
  • ausländische Staaten;
  • supranationale Institutionen.

Anleihen können in Schweizer Franken oder anderen Währungen ausgegeben werden. Der Schweizer-Franken-Anleihenmarkt wird häufig von ausländischen Unternehmen und Institutionen zur internationalen Finanzierung genutzt.

Im Jahr 2025 wurden an der SIX Swiss Exchange 558 neue Anleihen mit einem gesamten Kotierungsvolumen von rund 124 Milliarden Franken aufgenommen. Beide Werte stellten für die Börse neue Höchststände dar.[5]

Der Swiss Bond Index bildet die Entwicklung des Schweizer-Franken-Anleihenmarkts ab. Die Indexfamilie umfasst mehr als 1400 Anleihen unterschiedlicher Laufzeiten, Schuldnerkategorien und Bonitätsstufen.[6]

Exchange Traded Funds

Exchange Traded Funds (ETF) sind börsengehandelte Anlagefonds, die häufig einen Aktien-, Obligationen-, Rohstoff- oder anderen Index nachbilden.

Die SIX Swiss Exchange eröffnete im Jahr 2000 ein eigenes ETF-Segment und gehörte damit zu den frühen europäischen Handelsplätzen für diese Produktart.[7]

Ende 2025 waren 2099 ETF an der Börse verfügbar. Im Verlauf des Jahres wurden 307 neue Produkte kotiert und sieben weitere Anbieter aufgenommen. Der Handelsumsatz im ETF-Segment erreichte 124,3 Milliarden Franken.[5]

ETF werden im Gegensatz zu herkömmlichen Anlagefonds fortlaufend an der Börse gehandelt. Ihre Preise können während des Handelstags von Angebot und Nachfrage beeinflusst werden, sollen aber durch Market Maker und Arbitrageprozesse nahe am Nettoinventarwert gehalten werden.

Exchange Traded Products

Exchange Traded Products (ETP) bilden die Wertentwicklung eines oder mehrerer Basiswerte ab. Im Unterschied zu ETF handelt es sich häufig um besicherte Schuldverschreibungen und nicht um kollektive Kapitalanlagen.

Als Basiswerte können unter anderem dienen:

Ende 2025 waren 266 ETP an der SIX Swiss Exchange kotiert. Davon besassen 214 Kryptowährungen als Basiswert.[5]

Die rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit eines ETP hängt unter anderem von der Bonität der Emittentin, der Besicherung, der Verwahrungsstruktur und den Bedingungen des Produkts ab.

Anlagefonds

Neben ETF werden klassische Anlagefonds und Immobilienfonds gehandelt. Bei kotierten Immobilienfonds ermöglicht der Börsenhandel den laufenden Kauf und Verkauf von Fondsanteilen.

Der Marktpreis eines Immobilienfonds kann über oder unter seinem rechnerischen Nettoinventarwert liegen. Gründe dafür können die erwartete Entwicklung des Immobilienmarkts, Zinsen, Ausschüttungen, Liquidität und die Qualität des Portfolios sein.

Im Segment der gesponserten Fonds können Handelsmitglieder Fonds zum Handel zulassen und als Liquiditätsanbieter auftreten, ohne dass sämtliche Fondsanteile eine klassische Primärkotierung besitzen.

Strukturierte Produkte

Strukturierte Produkte verbinden Schuldverschreibungen mit derivativen Komponenten. Ihr Rückzahlungswert hängt von einem Basiswert oder einer bestimmten Marktbedingung ab.

Zu den strukturierten Produkten gehören beispielsweise:

  • Kapitalschutzprodukte;
  • Renditeoptimierungsprodukte;
  • Partizipationsprodukte;
  • Hebelprodukte;
  • Warrants;
  • Mini-Futures;
  • Barrier Reverse Convertibles;
  • Tracker-Zertifikate.

Im Jahr 2025 wurden 169'099 neue strukturierte Produkte an der SIX Swiss Exchange kotiert. Im April desselben Jahres standen erstmals mehr als 70'000 strukturierte Produkte gleichzeitig zur Auswahl.[5]

Für einen liquiden Handel stellen Emittenten oder beauftragte Market Maker gewöhnlich laufend Kauf- und Verkaufskurse. Die tatsächliche Handelbarkeit kann jedoch von Marktbedingungen, Basiswert, Produktstruktur und Bonität der Emittentin abhängen.

Seit 2025 können bestimmte strukturierte Produkte mit verlängerten Handelszeiten von 8.00 bis 21.45 Uhr gehandelt werden.[8]

Bezugsrechte und Optionen

Bei Kapitalerhöhungen können bestehende Aktionärinnen und Aktionäre Bezugsrechte erhalten. Diese Rechte werden während eines begrenzten Zeitraums über eine eigene Handelslinie gehandelt.

Darüber hinaus können bestimmte börsenkotierte Optionen und weitere verbriefte Rechte an der SIX Swiss Exchange gehandelt werden. Standardisierte nicht verbriefte Aktien- und Indexderivate werden dagegen vor allem an spezialisierten Derivatebörsen wie Eurex gehandelt.

Das Segment Sponsored Foreign Shares ermöglicht den Handel von Aktien internationaler Unternehmen, deren Hauptkotierung an einer ausländischen Börse liegt.

Die Aufnahme erfolgt nicht durch die ausländische Gesellschaft selbst, sondern durch ein als Sponsor auftretendes Handelsmitglied der SIX Swiss Exchange. Der Sponsor übernimmt insbesondere Aufgaben im Zusammenhang mit Market Making, Berichterstattung und Aufrechterhaltung des Handels.[9]

Das Segment wurde am 1. Dezember 2025 reaktiviert, nachdem der Handel seit dem 1. Juli 2019 ausgesetzt gewesen war. Über das Segment können mehr als 250 grosse ausländische Unternehmen während der Schweizer Handelszeiten gehandelt werden.[10]

Handelsorganisation

Elektronischer Handel

Der gesamte reguläre Börsenhandel erfolgt elektronisch. Kauf- und Verkaufsaufträge werden über das Handelssystem der SIX Swiss Exchange eingegeben, nach festgelegten Prioritätsregeln geordnet und bei übereinstimmenden Bedingungen zusammengeführt.

Die übliche Priorität richtet sich nach:

  1. Preis;
  2. Zeitpunkt der Auftragseingabe;
  3. besonderen Regeln des jeweiligen Handelssegments.

Ein höherer Kaufpreis besitzt grundsätzlich Vorrang vor einem tieferen Kaufpreis. Bei Verkaufsaufträgen hat der tiefere Preis Vorrang. Bei gleichem Preis wird gewöhnlich der früher eingegangene Auftrag zuerst berücksichtigt.

Nur zugelassene Börsenteilnehmer können Aufträge unmittelbar in das Handelssystem eingeben. Private und institutionelle Anlegerinnen und Anleger erteilen ihre Aufträge über Banken oder andere zugelassene Wertpapierhäuser.

Auftragsbuch

Das zentrale Auftragsbuch enthält die verfügbaren Kauf- und Verkaufsaufträge. Im transparenten Handel sind Preise und Mengen innerhalb der geltenden Marktdatenstufen sichtbar.

Ein Auftrag kann insbesondere als:

  • limitierter Auftrag;
  • unlimitierter Marktauftrag;
  • Stop-Auftrag;
  • Iceberg-Auftrag;
  • Auftrag mit bestimmter Gültigkeitsdauer

erteilt werden.

Die verfügbaren Auftragsarten unterscheiden sich je nach Marktsegment. Besondere Bedingungen sollen verhindern, dass ein Auftrag zu einem unerwartet ungünstigen Preis ausgeführt wird oder eine unerwünschte Marktwirkung erzeugt.

Auktionen

Der Handelstag enthält mehrere mögliche Auktionsphasen. Bei Aktien findet vor dem fortlaufenden Handel eine Eröffnungsauktion statt. Am Ende des Tages wird der offizielle Schlusskurs gewöhnlich in einer Schlussauktion bestimmt.

Während einer Auktion werden die eingegangenen Kauf- und Verkaufsaufträge gesammelt. Das System berechnet anschliessend jenen Preis, zu dem das grösstmögliche Volumen ausgeführt werden kann.

Auktionen sind besonders wichtig, wenn zahlreiche Marktteilnehmer gleichzeitig handeln möchten, etwa:

  • bei Handelsbeginn;
  • nach wichtigen Unternehmensmeldungen;
  • bei der Aufnahme einer neuen Aktie;
  • am Ende eines Handelstags;
  • bei Änderungen bedeutender Aktienindizes.

Trading-At-Last

Nach der Schlussauktion bietet die SIX Swiss Exchange für bestimmte Aktien eine Phase namens Trading-At-Last an. Während dieser Phase können Geschäfte zum offiziellen Schlusskurs abgeschlossen werden.

Trading-At-Last beginnt nach der Schlussauktion und dauert bei den entsprechenden Aktien gewöhnlich bis 17.40 Uhr.[11]

Das Verfahren ermöglicht Marktteilnehmern, zusätzliche Aufträge zum bereits festgestellten Schlusskurs auszuführen, ohne einen neuen Preis zu bilden.

SwissAtMid

SwissAtMid ist ein nicht öffentlich sichtbares Auftragsbuch für Schweizer Aktien. Kauf- und Verkaufsaufträge werden zum Mittelwert zwischen dem besten sichtbaren Kauf- und Verkaufskurs ausgeführt.[12]

Das System kann für grössere institutionelle Aufträge attraktiv sein, da ein Teil der Handelsabsicht nicht vor der Ausführung im öffentlichen Auftragsbuch sichtbar wird.

Spezielle Plus-Aufträge können gleichzeitig Zugang zum sichtbaren Auftragsbuch und zu SwissAtMid ermöglichen. Dadurch wird versucht, zusätzliche Liquidität zu finden, ohne die Ausführung im regulären Markt unnötig zu verzögern.

Quote-on-Demand

Im Quote-on-Demand-Verfahren fordert eine Anlegerin, ein Anleger oder ein Handelsmitglied Preise von registrierten Liquiditätsanbietern an. Die eingehenden Angebote können anschliessend miteinander verglichen und angenommen werden.

Das Verfahren wird insbesondere bei ETF, ETP, Fonds und bestimmten ausländischen Aktien eingesetzt. Es kann bei grösseren Aufträgen die Preistransparenz erhöhen und mehrere Market Maker miteinander in Wettbewerb bringen.

Market Making

Market Maker stellen fortlaufend oder auf Anfrage verbindliche Kauf- und Verkaufskurse. Sie tragen dadurch zur Liquidität und zur Preisbildung bei.

Je nach Segment bestehen Vorgaben bezüglich:

  • Mindestquotierungsdauer;
  • Mindestvolumen;
  • maximaler Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskurs;
  • Reaktionszeit;
  • Verfügbarkeit während der Handelszeiten.

Market Making beseitigt das Liquiditäts- oder Kursrisiko eines Produkts nicht vollständig. In aussergewöhnlichen Marktsituationen können Kursspannen zunehmen oder Quotierungen zeitweise ausgesetzt werden.

Handelszeiten

Ein technischer Handelstag der SIX Swiss Exchange dauert grundsätzlich von 6.00 bis 22.00 Uhr. Er umfasst Voröffnung, Eröffnung, fortlaufenden Handel, Handelsschluss und Nachhandelsphase.[8]

Die konkreten Zeiten unterscheiden sich nach Segment.

Produktgruppe Übliche Eröffnung Ende des regulären Handels
Schweizer Blue-Chip-Aktien 09.00 Uhr Schlussauktion um 17.30 Uhr, danach Trading-At-Last
Mid- und Small-Cap-Aktien 09.00 Uhr Schlussauktion um 17.30 Uhr, danach Trading-At-Last
Sparks-Aktien 09.00 Uhr Schlussauktion um 17.30 Uhr, danach Trading-At-Last
Sekundärkotierte Aktien 09.00 Uhr 17.30 Uhr
Sponsored Foreign Shares 09.00 Uhr 17.30 Uhr
Anlagefonds 09.00 Uhr 17.30 Uhr
ETF 09.00 Uhr 17.30 Uhr
ETP 09.00 Uhr 17.30 Uhr
Strukturierte Produkte mit verlängerten Zeiten 08.00 Uhr 21.45 Uhr

Bei der Eröffnung und beim Schluss kann eine kurze zufällige Zeitspanne verwendet werden. Sie soll verhindern, dass Marktteilnehmer den exakten Zeitpunkt einer Auktion technisch ausnutzen können.

Die Börse veröffentlicht jährlich einen Handelskalender. An bestimmten nationalen und regionalen Feiertagen findet kein Handel oder nur ein eingeschränkter Betrieb statt.

Kotierung

Begriff

Als Kotierung wird die formelle Aufnahme einer Effekte in das Kursblatt beziehungsweise in einen regulierten Handelsstandard der Börse bezeichnet.

Von der Kotierung ist die blosse Zulassung zum Handel zu unterscheiden. Bei gesponserten Segmenten kann eine Effekte gehandelt werden, ohne dass ihre Emittentin selbst eine vollständige Hauptkotierung beantragt hat.

Ein erstmaliger öffentlicher Börsengang eines Unternehmens wird als Initial Public Offering bezeichnet. Eine Kotierung kann jedoch auch ohne klassische öffentliche Aktienplatzierung erfolgen, beispielsweise durch:

  • Abspaltung eines bestehenden Unternehmensbereichs;
  • direkte Kotierung;
  • Wechsel von einer anderen Börse;
  • Einführung bereits ausgegebener Aktien;
  • Zusammenschluss mit einer börsenkotierten Gesellschaft.

Kotierungsverfahren

Eine Kotierung erfolgt auf Antrag der Emittentin. Das Gesuch muss grundsätzlich durch eine von SIX Exchange Regulation anerkannte Vertretung eingereicht werden.[13]

Das Verfahren umfasst je nach Effektenart:

  • Prüfung der Emittentin;
  • Prüfung der Effekten;
  • Einreichung eines Kotierungsgesuchs;
  • Veröffentlichung beziehungsweise Genehmigung eines Prospekts;
  • Nachweis der erforderlichen Streuung;
  • Wahl eines Rechnungslegungsstandards;
  • technische Aufnahme in das Handelssystem;
  • Zuteilung von Symbol, ISIN und Valorennummer.

Die Börsenkotierung bedeutet nicht, dass SIX den wirtschaftlichen Erfolg, die Bonität oder den zukünftigen Kurs eines Unternehmens garantiert.

Rechnungslegungsstandards

Für Aktien bestehen mehrere regulatorische Standards. Zu den wichtigsten gehören:

  • International Reporting Standard;
  • Swiss Reporting Standard;
  • Sparks.

Beim International Reporting Standard müssen die Emittenten grundsätzlich einen international anerkannten Rechnungslegungsstandard wie IFRS oder US GAAP anwenden.

Der Swiss Reporting Standard richtet sich stärker an Unternehmen, die ihre Rechnung nach Swiss GAAP FER oder anderen zugelassenen schweizerischen Vorgaben führen.

Daneben bestehen besondere Vorschriften für Anleihen, Derivate, Exchange Traded Products, kollektive Kapitalanlagen und weitere Effektenarten.[14]

Sparks

Sparks ist ein Aktiensegment für kleinere und mittlere Unternehmen. Es wurde am 1. Oktober 2021 eingeführt.[15]

Das Segment soll wachsenden Unternehmen einen erleichterten Zugang zum öffentlichen Kapitalmarkt ermöglichen. Die Zulassungsanforderungen berücksichtigen, dass kleinere Unternehmen häufig eine kürzere Unternehmensgeschichte, geringere Kapitalisierung und weniger breit gestreute Aktien besitzen als etablierte Grossunternehmen.

Trotz angepasster Anforderungen bleiben Vorschriften über Finanzberichterstattung, Ad-hoc-Publizität, Corporate Governance und Management-Transaktionen anwendbar.

Der Handel der Sparks-Aktien folgt einem besonderen Marktmodell, das die teilweise geringere Liquidität kleiner Unternehmen berücksichtigt.

Prospekt

Wer in der Schweiz Effekten öffentlich anbietet oder deren Zulassung zum Handel beantragt, muss grundsätzlich vorgängig einen Prospekt veröffentlichen. Die Anforderungen ergeben sich hauptsächlich aus dem Finanzdienstleistungsgesetz.

Der Prospekt muss insbesondere Angaben enthalten über:

  • die Emittentin;
  • ihre Organe;
  • Geschäftstätigkeit und Risiken;
  • Finanzlage;
  • angebotene Effekten;
  • mit den Effekten verbundene Rechte;
  • Verwendung der aufgenommenen Mittel;
  • wesentliche Beteiligungen;
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht.

SIX Exchange Regulation AG ist seit dem 1. Juni 2020 eine von der FINMA zugelassene Prüfstelle für Prospekte.[16]

Die Prüfstelle kontrolliert Prospekte auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit. Sie führt jedoch keine umfassende wirtschaftliche oder materielle Prüfung aller Angaben durch.

Pflichten kotierter Unternehmen

Nach der Kotierung müssen Emittenten fortlaufende Informations- und Organisationspflichten erfüllen.

Finanzberichterstattung

Kotierte Unternehmen müssen Jahres- und je nach Standard Zwischenberichte veröffentlichen. Diese enthalten insbesondere:

  • Bilanz;
  • Erfolgsrechnung;
  • Geldflussrechnung;
  • Eigenkapitalnachweis;
  • Anhang;
  • Bericht der Revisionsstelle.

Die Berichte müssen nach dem für den gewählten Kotierungsstandard anerkannten Rechnungslegungsstandard erstellt werden.

SIX Exchange Regulation überprüft ausgewählte Finanzberichte. Bei Verstössen kann sie Korrekturen verlangen oder ein Sanktionsverfahren einleiten.

Ad-hoc-Publizität

Emittenten müssen kursrelevante Tatsachen grundsätzlich unverzüglich veröffentlichen. Als kursrelevant gelten nicht öffentlich bekannte Ereignisse, die geeignet sind, den Preis einer Effekte erheblich zu beeinflussen.

Mögliche Beispiele sind:

  • bedeutende Übernahmen oder Verkäufe;
  • unerwartete Gewinnveränderungen;
  • Wechsel in der Unternehmensleitung;
  • grosse Rechtsstreitigkeiten;
  • Kapitalerhöhungen;
  • Restrukturierungen;
  • Verlust wichtiger Kunden oder Verträge;
  • Ergebnisse bedeutender klinischer Studien.

Die Bekanntgabe kann unter engen Voraussetzungen aufgeschoben werden, wenn die Tatsache auf einem Plan oder Entscheid der Emittentin beruht und berechtigte Interessen beeinträchtigt würden. Während des Aufschubs muss die Vertraulichkeit gewährleistet sein.

Management-Transaktionen

Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung müssen bestimmte eigene Geschäfte mit Beteiligungsrechten oder damit verbundenen Finanzinstrumenten melden.

Die Emittentin leitet die Meldung an SIX Exchange Regulation weiter. Die Informationen werden anschliessend ohne Nennung des Namens der betreffenden Person veröffentlicht.

Die Vorschrift soll Transparenz über Geschäfte von Personen schaffen, die möglicherweise über einen besonderen Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verfügen.

Corporate Governance

Kotierte Unternehmen müssen in ihrem Geschäftsbericht Angaben zur Corporate Governance veröffentlichen.

Dazu gehören unter anderem Informationen über:

  • Konzernstruktur;
  • bedeutende Aktionärinnen und Aktionäre;
  • Kapitalstruktur;
  • Verwaltungsrat;
  • Geschäftsleitung;
  • Entschädigungen;
  • Mitwirkungsrechte der Aktionäre;
  • Revisionsstelle;
  • Informationspolitik.

Die Offenlegung soll es Anlegerinnen und Anlegern ermöglichen, Organisation, Kontrolle und Entscheidungsstrukturen des Unternehmens zu beurteilen.

Beteiligungsmeldungen

Wer bestimmte Schwellenwerte der Stimmrechte eines kotierten Unternehmens erreicht, über- oder unterschreitet, muss dies melden.

Die gesetzlichen Schwellenwerte beginnen grundsätzlich bei drei Prozent. Weitere Meldeschwellen liegen unter anderem bei fünf, zehn, 15, 20, 25, 33⅓, 50 und 66⅔ Prozent.

Die Offenlegungsstelle von SIX Exchange Regulation prüft die Meldungen und veröffentlicht sie.

Regulierung und Aufsicht

Finanzmarktinfrastrukturgesetz

Die rechtliche Grundlage des Börsenbetriebs bildet insbesondere das Finanzmarktinfrastrukturgesetz. Es regelt Börsen, multilaterale Handelssysteme, zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Transaktionsregister, Zahlungssysteme und DLT-Handelssysteme.

Eine Börse ist eine Einrichtung zum multilateralen Handel von Effekten, an der die Effekten kotiert werden und deren Zweck im gleichzeitigen Austausch von Angeboten sowie im Vertragsabschluss nach nichtdiskretionären Regeln besteht.

Das Gesetz verpflichtet Börsen unter anderem zu:

  • angemessener Organisation;
  • wirksamer Risikokontrolle;
  • Sicherstellung eines geordneten Handels;
  • transparenten Regeln;
  • Gleichbehandlung der Teilnehmer;
  • Überwachung des Handels;
  • Trennung bestimmter Funktionen;
  • Notfall- und Wiederherstellungsplanung.

FINMA

Die FINMA bewilligt und beaufsichtigt die SIX Swiss Exchange als Finanzmarktinfrastruktur.

Sie prüft insbesondere:

  • Organisation und Geschäftsführung;
  • Eigenmittel und Liquidität;
  • Risikomanagement;
  • regulatorische Unabhängigkeit;
  • Handelsreglemente;
  • technische Sicherheit;
  • Auslagerungen;
  • Einhaltung des Finanzmarktinfrastrukturrechts.

Die FINMA führt die SIX Swiss Exchange AG in ihrer Liste der bewilligten Schweizer Börsen.[2]

Ausländische Teilnehmer benötigen grundsätzlich eine Bewilligung der FINMA, bevor sie direkt auf eine Schweizer Handelsplattform zugreifen dürfen.[17]

Selbstregulierung

Das Schweizer Finanzmarktrecht überträgt Börsen umfangreiche Selbstregulierungsaufgaben. Die Börse erlässt innerhalb des gesetzlichen Rahmens eigene Regeln für:

  • Kotierung;
  • Aufrechterhaltung der Kotierung;
  • Zulassung von Teilnehmern;
  • Handel;
  • Meldepflichten;
  • Marktüberwachung;
  • Sanktionen.

Die Reglemente und wesentliche Änderungen müssen von der FINMA genehmigt werden.

Selbstregulierung bedeutet nicht, dass die Börse ausserhalb der staatlichen Aufsicht steht. Vielmehr verbindet das System private Fachkenntnisse mit der Kontrolle durch eine Bundesbehörde.

SIX Exchange Regulation

Die SIX Exchange Regulation AG (SER) reguliert und überwacht die Börsen der SIX. Sie ist organisatorisch vom operativen Börsengeschäft getrennt und soll ihre regulatorischen Aufgaben unabhängig erfüllen.[18]

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Prüfung von Kotierungsgesuchen;
  • Zulassung von Effekten zum Handel;
  • Prospektprüfung;
  • Überwachung der Rechnungslegung;
  • Kontrolle der Ad-hoc-Publizität;
  • Prüfung von Management-Transaktionen;
  • Überwachung von Beteiligungsmeldungen;
  • Marktüberwachung;
  • Untersuchung möglicher Regelverstösse;
  • Durchführung von Sanktionsverfahren.

Die regulatorischen Organe können Verwarnungen, Bussen und weitere Sanktionen aussprechen oder eine Kotierung sistieren beziehungsweise dekotieren.

Handelsüberwachung

Die Handelsüberwachung analysiert Aufträge, Abschlüsse und Kursverläufe. Sie sucht insbesondere nach Hinweisen auf:

  • Insiderhandel;
  • Marktmanipulation;
  • Scheingeschäfte;
  • abgestimmtes Handelsverhalten;
  • missbräuchliche Auftragserteilung;
  • Verstösse gegen Meldepflichten;
  • technische Umgehung von Handelsregeln.

Bei Verdachtsfällen informiert SIX Exchange Regulation die FINMA. Besteht der Verdacht auf eine strafbare Handlung, können zusätzlich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden benachrichtigt werden.[19]

Börsenindizes

SIX berechnet zahlreiche Indizes für Aktien, Anleihen, Immobilien, Nachhaltigkeit und weitere Anlageklassen.

Swiss Market Index

Der Swiss Market Index ist der wichtigste Schweizer Blue-Chip-Index. Er umfasst die 20 grössten und liquidesten Aktien des SPI.

Die Auswahl berücksichtigt insbesondere:

  • frei handelbare Marktkapitalisierung;
  • Handelsumsatz;
  • Liquidität.

Der SMI deckt ungefähr 75 Prozent der Marktkapitalisierung des schweizerischen Aktienmarkts ab.[20]

Der Index wird als Kursindex berechnet. Dividendenzahlungen werden im veröffentlichten Hauptindex deshalb nicht wiederangelegt. Daneben bestehen Total-Return-Varianten.

Swiss Performance Index

Der Swiss Performance Index gilt als Gesamtmarktindex der Schweiz. Er umfasst grundsätzlich fast alle ausreichend frei handelbaren Aktien von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, die an der SIX Swiss Exchange gehandelt werden.

Auf Antrag können auch ausländische Unternehmen mit Hauptkotierung an der SIX in den SPI aufgenommen werden.

Nicht aufgenommen werden insbesondere Aktien mit einem Streubesitz unter 20 Prozent und Aktien bestimmter Investmentgesellschaften.[21]

Der SPI wird meist als Performanceindex verwendet. Dividenden werden dabei rechnerisch wiederangelegt.

Swiss Leader Index

Der Swiss Leader Index umfasst die 30 grössten und liquidesten Aktien des schweizerischen Markts.

Anders als beim SMI wird die Gewichtung der grössten Titel begrenzt. Die vier grössten Aktien werden grundsätzlich auf jeweils neun Prozent, die übrigen Titel auf jeweils 4,5 Prozent begrenzt.[22]

Die Begrenzung vermindert den Einfluss einzelner sehr grosser Unternehmen und führt zu einer breiteren Verteilung der Indexgewichte.

SMIM

Der Swiss Market Index Mid enthält die 30 grössten und liquidesten mittelgrossen Titel, die nicht bereits im SMI enthalten sind.

Gemeinsam bilden SMI und SMIM den SMI Expanded mit insgesamt 50 Titeln. Dieser repräsentiert ungefähr 92 Prozent der frei handelbaren Marktkapitalisierung des schweizerischen Aktienmarkts.[23]

Weitere Indizes

Weitere Indexfamilien umfassen:

  • SPI Extra für Aktien ausserhalb des SMI;
  • SPI-Industrie- und Sektorindizes;
  • Immobilienindizes;
  • Dividendenindizes;
  • Nachhaltigkeits- und ESG-Indizes;
  • Schweizer Anleihenindizes;
  • Referenzzinssätze;
  • Kryptowährungsindizes.

Indizes dienen als Marktbarometer, Vergleichsgrösse für Vermögensverwaltungsmandate und Basiswert für ETF, Optionen, Futures und strukturierte Produkte.

Die gewerbliche Verwendung von Indexnamen und Indexdaten ist in der Regel lizenzpflichtig.

Clearing, Abwicklung und Verwahrung

Der Abschluss eines Börsengeschäfts bildet nur den ersten Teil einer Wertpapiertransaktion. Danach müssen die gegenseitigen Verpflichtungen berechnet, Geld und Effekten übertragen und die Wertpapiere verwahrt werden.

Clearing

Beim Clearing werden die Verpflichtungen aus einem Geschäft festgestellt. Für zahlreiche Geschäfte kann SIX x-clear als zentrale Gegenpartei zwischen Käufer und Verkäufer treten.

Die zentrale Gegenpartei wird dabei rechtlich zur Käuferin gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer und zur Verkäuferin gegenüber dem ursprünglichen Käufer.

Dadurch wird das direkte Gegenparteirisiko zwischen den beiden Handelsmitgliedern durch das Risiko gegenüber der zentralen Gegenpartei ersetzt. Diese verlangt Sicherheiten und verfügt über Verfahren für den Ausfall eines Teilnehmers.

Settlement

Die eigentliche Erfüllung eines Geschäfts wird als Settlement oder Abwicklung bezeichnet. Dabei werden Wertpapiere und Geld übertragen.

Die Abwicklung erfolgt grundsätzlich nach dem Prinzip Lieferung gegen Zahlung. Die Effekten werden nur übertragen, wenn gleichzeitig die entsprechende Zahlung erfolgt.

SIX SIS AG betreibt eine wichtige Schweizer Zentralverwahrungs- und Abwicklungsinfrastruktur. Sie steht unter der Aufsicht der FINMA.

Verwahrung

Wertpapiere werden heute überwiegend nicht mehr als physische Urkunden zwischen Marktteilnehmern ausgetauscht. Sie werden als Bucheffekten in elektronischen Depots geführt.

Die zentrale und elektronische Verwahrung erleichtert:

  • Übertragungen;
  • Dividendenzahlungen;
  • Zinszahlungen;
  • Kapitalerhöhungen;
  • Rückzahlungen;
  • Unternehmensereignisse;
  • grenzüberschreitende Abwicklung.

Die Verknüpfung von Handel, Clearing, Settlement und Verwahrung wurde historisch als Swiss Value Chain bezeichnet.

Marktdaten

Die SIX Swiss Exchange erzeugt bei jedem Auftrag und jedem Abschluss Marktdaten.

Dazu gehören:

  • Geld- und Briefkurse;
  • Auftragsmengen;
  • ausgeführte Preise;
  • Handelsvolumen;
  • Umsatz;
  • Tageshöchst- und Tagestiefstkurse;
  • Eröffnungs- und Schlusskurse;
  • Indexstände;
  • Referenzdaten der Effekten.

Ein Teil der Daten wird kostenlos mit zeitlicher Verzögerung veröffentlicht. Echtzeitdaten und umfangreichere Datenpakete werden gegen Entgelt an Banken, Börsen, Informationsanbieter, Medien und institutionelle Anleger lizenziert.[24]

Die Börse veröffentlicht ausserdem tägliche offizielle Mitteilungen kotierter Unternehmen. Diese enthalten unter anderem Angaben zu Dividenden, Kapitalveränderungen, Fusionen, Umstrukturierungen und weiteren Unternehmensereignissen.[25]

Effektenkennzeichnung

An der Börse gehandelte Effekten werden durch mehrere Kennzeichnungen identifiziert.

Valorennummer

Die schweizerische Valorennummer ist eine numerische Kennzeichnung für Finanzinstrumente. Sie wird im Schweizer Finanzmarkt traditionell besonders häufig verwendet.

Die Valorennummer bezeichnet eine einzelne Effekte beziehungsweise Handelslinie und nicht das Unternehmen als Ganzes.

ISIN

Die International Securities Identification Number ist ein zwölfstelliges internationales Kennzeichen. Schweizer ISIN beginnen grundsätzlich mit den Buchstaben «CH».

Ein Unternehmen mit mehreren Aktienkategorien, Anleihen oder anderen Instrumenten besitzt für jede Effekte eine eigene ISIN.

Tickersymbol

Das Tickersymbol ist eine kurze alphanumerische Bezeichnung, die im Handel und in Kurslisten verwendet wird.

Bekannte Beispiele sind:

  • NESN für Nestlé;
  • NOVN für Novartis;
  • ROG für Roche-Genussscheine;
  • UBSG für UBS Group;
  • ZURN für Zurich Insurance Group.

Ein Symbol ist nicht zwingend weltweit eindeutig. Dieselbe Buchstabenfolge kann an verschiedenen Börsen unterschiedliche Instrumente bezeichnen.

Market Identifier Code

Der Market Identifier Code der SIX Swiss Exchange lautet XSWX. Er dient der internationalen Identifikation des Handelsplatzes.

Für einzelne Handelsmodelle oder frühere Plattformen können weitere Markt- oder Segmentcodes verwendet werden.

Geschichte

Frühe Schweizer Börsen

Der organisierte Wertpapierhandel in der Schweiz entwickelte sich im 19. Jahrhundert. In Genf, Basel und Zürich entstanden regionale Börsen, die eng mit den dortigen Banken, Handelsunternehmen und Industrien verbunden waren.

Genf war besonders auf internationale Staatsanleihen und Vermögensverwaltung ausgerichtet. Basel entwickelte sich im Umfeld von Handel, Chemieindustrie und Banken. Zürich gewann mit der Industrialisierung, dem Eisenbahnbau und der Entwicklung grosser Kreditinstitute zunehmend an Bedeutung.

Die regionalen Börsen verwendeten zunächst den Präsenz- beziehungsweise Ringhandel. Händler trafen sich im Börsensaal und schlossen Geschäfte durch Zuruf und Handzeichen ab.

Der Erste Weltkrieg, die Weltwirtschaftskrise und der Zweite Weltkrieg führten zeitweise zu starken Kursschwankungen, Handelsunterbrüchen und staatlichen Eingriffen.[26]

Schweizer Börsenverein

Die regionalen Börsen arbeiteten im Laufe des 20. Jahrhunderts enger zusammen. Gemeinsame Regeln, Kursinformationen und technische Systeme sollten den fragmentierten Schweizer Markt vereinheitlichen.

1993 wurden die Börsen von Genf, Basel und Zürich in der Schweizer Börse zusammengeführt.[27]

Die neue Organisation übernahm die Aufgaben des Verbands Schweizerischer Effektenbörsen und bereitete den Übergang zu einem vollständig elektronischen Handelssystem vor.

Elektronisierung

Die Umstellung auf den elektronischen Handel begann am 8. Dezember 1995. Die verschiedenen Marktsegmente wurden schrittweise auf die neue Plattform übertragen.

Am 16. August 1996 war die Umstellung abgeschlossen. Damit endete der traditionelle Ringhandel in den drei Börsenstädten.

Die Schweizer Börse galt als erste Börse der Welt, die Handel, Abwicklung und Verwahrung in einer vollständig elektronisch integrierten Wertschöpfungskette verband.[28]

Die elektronische Börse ermöglichte:

  • landesweit einheitliche Preise;
  • schnellere Auftragsausführung;
  • längere Handelszeiten;
  • bessere Marktüberwachung;
  • direkten Zugang ausländischer Teilnehmer;
  • automatisierte Verarbeitung;
  • geringere Abhängigkeit vom Börsensaal.

SWX Swiss Exchange

Die Schweizer Börse trat später unter der Bezeichnung SWX Swiss Exchange auf. SWX wurde zu einer international bekannten Marke für den Schweizer Aktien-, Anleihen- und Fondsmarkt.

Im Jahr 2000 eröffnete die Börse ein eigenes ETF-Segment. Damit gehörte sie zu den ersten europäischen Börsen mit einem spezialisierten Markt für börsengehandelte Indexfonds.

Virt-x und SWX Europe

Im Jahr 2001 wurde in London die Handelsplattform virt-x für grosse europäische Blue-Chip-Aktien gestartet. Die wichtigsten Schweizer Titel wurden dort gehandelt, während andere Schweizer Aktien weiterhin über die Plattform in Zürich liefen.

Virt-x wurde später in SWX Europe umbenannt.

Der Handel mit Schweizer Blue-Chip-Aktien über die Londoner Plattform endete am 30. April 2009. Am 4. Mai 2009 wurde der Handel wieder vollständig an die SIX Swiss Exchange in Zürich übertragen.[29]

Als Gründe nannte die Börsengruppe unter anderem geringere Komplexität, tiefere Kosten und eine klarere Marktstruktur.

Bildung der SIX Group

Im Jahr 2008 schlossen sich SWX Group, SIS Group und Telekurs Group zur SIX Group zusammen.[30]

Die Fusion vereinte:

  • Börsenbetrieb;
  • Wertschriftenabwicklung;
  • Verwahrung;
  • Finanzinformationen;
  • Zahlungsverkehr;
  • Kartendienstleistungen.

Die SWX Swiss Exchange wurde im Zuge der neuen Markenstruktur in SIX Swiss Exchange umbenannt.

Neue Handelsplattform

Die Börse führte in den folgenden Jahren die Plattform SWXess ein und modernisierte sie schrittweise. Seit 2012 nutzt SIX für wesentliche Teile des Handels die von Nasdaq entwickelte X-stream-INET-Technologie.[31]

Die Systeme wurden für hohe Verarbeitungsgeschwindigkeit, geringe Verzögerung und die gleichzeitige Bearbeitung grosser Auftragsmengen entwickelt.

Europäische Börsengruppe

SIX übernahm 2020 die spanische Börsen- und Finanzmarktinfrastrukturgruppe Bolsas y Mercados Españoles. Damit wurde die Schweizer Börsenbetreiberin Teil einer grösseren europäischen Börsengruppe.

Im Jahr 2025 übernahm SIX zudem die britische Aquis Exchange. SIX betreibt oder unterstützt seither traditionelle Börsen und multilaterale Handelssysteme in der Schweiz, der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich.[4]

Die spanischen und britischen Handelsplätze bleiben rechtlich und regulatorisch von der SIX Swiss Exchange getrennt.

SIX Digital Exchange

Die FINMA bewilligte 2021 die SIX Digital Exchange AG als Zentralverwahrerin und die damalige SDX Trading AG als Börse für digitale Vermögenswerte.[32]

SDX soll die Ausgabe, den Handel, die Abwicklung und die Verwahrung tokenisierter Effekten ermöglichen. Trotz der gemeinsamen Eigentümerin handelt es sich nicht um ein gewöhnliches Handelssegment der SIX Swiss Exchange, sondern um eine gesondert bewilligte Infrastruktur.

Im Jahr 2026 genehmigte die FINMA die Zusammenführung bestimmter Verwahrungsfunktionen für traditionelle und digitale Vermögenswerte innerhalb von SIX SIS.[33]

Marktentwicklung

Der Handelsumsatz schwankt stark mit Konjunktur, Zinsen, Unternehmensnachrichten, geopolitischen Ereignissen und allgemeiner Marktvolatilität.

In Krisenphasen steigt die Zahl der Transaktionen häufig stark an, weil Anlegerinnen und Anleger ihre Positionen anpassen. In ruhigen Marktphasen kann der Umsatz trotz steigender Kurse sinken.

Für das Jahr 2025 meldete SIX folgende Kennzahlen:[5]

Kennzahl Wert
Gesamter Handelsumsatz 1,135 Billionen Franken
Veränderung gegenüber 2024 +12,8 %
Aktienumsatz 874,8 Milliarden Franken
Veränderung des Aktienumsatzes +10,5 %
Anzahl Transaktionen 52'802'069
Veränderung der Transaktionszahl +10,3 %
ETF-Umsatz 124,3 Milliarden Franken
ETF-Transaktionen 3'369'968
Neu kotierte Anleihen 558
Volumen neu kotierter Anleihen 124 Milliarden Franken
ETF am Jahresende 2099
ETP am Jahresende 266
Neu kotierte strukturierte Produkte 169'099

Der SMI schloss das Jahr 2025 bei 13'267,5 Punkten und lag damit 14,4 Prozent über dem Stand zu Jahresbeginn. Am 23. Dezember 2025 hatte er mit 13'288,7 Punkten einen damaligen Höchststand erreicht.[5]

Im selben Jahr wurden mit BioVersys, Amrize und SMG Swiss Marketplace Group drei bedeutende neue Aktiengesellschaften beziehungsweise Unternehmensstrukturen an der SIX Swiss Exchange aufgenommen. BioVersys und SMG beschafften bei ihren Börsengängen zusammen mehr als eine Milliarde Franken neues Kapital.

Bereits kotierte Unternehmen nahmen 2025 durch Kapitalerhöhungen zusätzlich rund 2,7 Milliarden Franken auf.[5]

Wettbewerb

Die SIX Swiss Exchange steht im Wettbewerb mit anderen europäischen Börsen und multilateralen Handelssystemen.

Schweizer Aktien können je nach rechtlichen Voraussetzungen nicht nur an der SIX, sondern auch über alternative Handelsplattformen, ausserbörslich oder durch systematische Internalisierer gehandelt werden.

Zu den Wettbewerbsfaktoren gehören:

  • Gebühren;
  • Liquidität;
  • Geschwindigkeit;
  • Qualität des Auftragsbuchs;
  • technische Verfügbarkeit;
  • Marktdatenpreise;
  • regulatorische Bedingungen;
  • Zugang für internationale Teilnehmer;
  • Umfang des Produktangebots;
  • Qualität der Schlussauktion.

Im Jahr 2024 erreichte die SIX Swiss Exchange nach Angaben des SIX-Geschäftsberichts durchschnittlich einen Anteil von 68,5 Prozent am Handel mit Schweizer Aktien.[34]

Ein grosser Teil des restlichen Handels erfolgt auf ausländischen Plattformen oder ausserhalb öffentlicher Auftragsbücher.

Technische Infrastruktur

Der elektronische Börsenbetrieb stellt hohe Anforderungen an Geschwindigkeit, Stabilität und Cybersicherheit.

Die technische Infrastruktur muss unter anderem:

  • Aufträge in sehr kurzer Zeit verarbeiten;
  • gleiche Zugangsbedingungen gewährleisten;
  • Datenverluste verhindern;
  • Marktmanipulation erkennen;
  • Ausfälle begrenzen;
  • genaue Zeitstempel liefern;
  • regulatorische Daten speichern;
  • Notfallbetrieb ermöglichen.

Die Börse unterhält redundante Systeme und Notfallstandorte. Handelsmitglieder müssen ihre Verbindungen testen und technische Vorschriften einhalten.

Bei aussergewöhnlichen Kursbewegungen können Schutzmechanismen den Handel kurzfristig unterbrechen. Solche Unterbrüche sollen eine geordnete Preisbildung ermöglichen und fehlerhafte oder extreme Ausführungen verhindern.

Für besonders schnelle Marktdatenverbindungen nutzt SIX neben Glasfaserleitungen auch Richtfunk- beziehungsweise Mikrowellenverbindungen zu europäischen Finanzzentren.[31]

Nachhaltigkeit

Die SIX Swiss Exchange bietet Emittenten und Anlegern verschiedene Instrumente im Bereich nachhaltiger Finanzierung.

Dazu gehören:

  • grüne Anleihen;
  • soziale Anleihen;
  • Nachhaltigkeitsanleihen;
  • nachhaltigkeitsgebundene Anleihen;
  • ESG-Indizes;
  • nachhaltige ETF;
  • freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • Kennzeichnungen für bestimmte Klimastrategien.

Die Börse betreibt keine eigenständige staatliche Zertifizierung der ökologischen Qualität sämtlicher als nachhaltig bezeichneten Produkte. Die Einhaltung der jeweiligen Anleihebedingungen, Standards und Offenlegungsvorgaben liegt grundsätzlich bei den Emittenten und den beauftragten Prüfstellen.

Seit 2025 können Unternehmen unter festgelegten Voraussetzungen eine SIX 1.5°C Climate Equity Flag erhalten. Sie soll Emittenten kennzeichnen, deren Aktien an der SIX kotiert sind und die einen von unabhängiger Seite geprüften Transformationsplan zur Begrenzung der Erderwärmung vorlegen.[35]

Kritik und Herausforderungen

Marktkonzentration

Der Schweizer Aktienmarkt ist stark von wenigen grossen Unternehmen geprägt. Nestlé, Novartis und Roche besitzen zusammen einen erheblichen Anteil an der frei handelbaren Marktkapitalisierung.

Dadurch können Veränderungen bei einzelnen Grossunternehmen einen überproportionalen Einfluss auf den SMI und die Wahrnehmung des gesamten Schweizer Aktienmarkts haben.

Der SLI begrenzt deshalb die Gewichtung grosser Titel und bietet eine stärker diversifizierte Alternative.

Liquiditätsfragmentierung

Der Handel mit Schweizer Aktien verteilt sich auf mehrere Börsen, multilaterale Systeme, nicht sichtbare Auftragsbücher und ausserbörsliche Handelsformen.

Diese Fragmentierung kann den Wettbewerb fördern, erschwert aber die vollständige Beurteilung der verfügbaren Liquidität.

Institutionelle Anleger verwenden deshalb Systeme zur intelligenten Auftragsweiterleitung, die Preise und verfügbare Mengen auf mehreren Handelsplätzen vergleichen.

Kosten von Börsenkotierungen

Eine Kotierung bringt für Unternehmen erhebliche Kosten mit sich. Dazu gehören:

  • Prospekterstellung;
  • Rechts- und Bankberatung;
  • Revision;
  • Investor Relations;
  • Finanzberichterstattung;
  • Kotierungs- und Handelsgebühren;
  • laufende regulatorische Pflichten.

Für kleinere Unternehmen können diese Kosten im Verhältnis zum aufgenommenen Kapital hoch sein. Das Sparks-Segment soll den Zugang für geeignete KMU erleichtern.

Cyberrisiken

Als zentrale Finanzmarktinfrastruktur ist die SIX Swiss Exchange ein mögliches Ziel von Cyberangriffen.

Risiken bestehen insbesondere durch:

  • Angriffe auf Handelssysteme;
  • Überlastungsangriffe;
  • Datendiebstahl;
  • Manipulation von Marktdaten;
  • kompromittierte Teilnehmerzugänge;
  • Angriffe auf Dienstleister;
  • Schadsoftware;
  • Erpressungsversuche.

Ein längerer Ausfall könnte Auswirkungen auf Banken, Vermögensverwalter, Fonds, Pensionskassen und die Abwicklung von Wertpapiergeschäften haben.

Internationale Regulierung

Die Schweizer Börse ist stark vom grenzüberschreitenden Handel abhängig. Änderungen der Marktregulierung in der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich oder in den Vereinigten Staaten können ihren Zugang zu Teilnehmern und Liquidität beeinflussen.

Besonders sichtbar wurde dies bei der Diskussion um die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung durch die Europäische Union.

Rückgang öffentlicher Unternehmen

Wie in anderen entwickelten Märkten entscheiden sich manche Unternehmen länger für private Finanzierungsformen oder werden von Finanzinvestoren übernommen und von der Börse dekotiert.

Ein Rückgang kotierter Gesellschaften kann die Vielfalt des öffentlichen Aktienmarkts vermindern. Die Börse versucht deshalb, mit Programmen für Börsenreife, neuen Segmenten und Kontakten zu Wachstumsunternehmen zusätzliche Emittenten zu gewinnen.

Bedeutung für Privatanleger

Privatanleger können nicht unmittelbar als Börsenmitglied an der SIX Swiss Exchange handeln. Sie benötigen ein Wertschriftendepot bei einer Bank oder einem Broker.

Bei einem Auftrag sollten insbesondere berücksichtigt werden:

  • Auftragsart;
  • Limit;
  • Handelszeit;
  • Liquidität;
  • Geld-Brief-Spanne;
  • Courtage;
  • Börsengebühren;
  • Stempelabgabe;
  • Fremdwährungskosten;
  • steuerliche Folgen.

Ein unlimitierter Auftrag kann bei wenig liquiden Effekten zu einem deutlich ungünstigeren Preis ausgeführt werden als erwartet. Limitierte Aufträge begrenzen den maximalen Kauf- beziehungsweise minimalen Verkaufspreis.

Die Kotierung einer Effekte ist keine Empfehlung der Börse. Anlegerinnen und Anleger tragen weiterhin das Kurs-, Emittenten-, Liquiditäts- und gegebenenfalls Währungsrisiko.

Literatur

  • Bernard Degen: Börsen. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  • SIX Group: Annual Report 2025. Zürich 2026.
  • SIX Swiss Exchange: Trading on SIX Swiss Exchange. Ausbildungsunterlagen, Zürich.
  • SIX Exchange Regulation: Kotierungsreglement. Zürich.
  • SIX Exchange Regulation: Handelsreglement von SIX Swiss Exchange. Zürich.
  • Dieter Zobl und Stefan Kramer: Schweizerisches Kapitalmarktrecht. Schulthess, Zürich.
  • Rolf Sethe und weitere: Kommunikation am Kapitalmarkt. Schulthess, Zürich.
  • Peter Nobel: Schweizerisches Finanzmarktrecht. Stämpfli, Bern.
  • Bundesamt für Kultur und Schweizerisches Nationalmuseum: Publikationen zur Geschichte des Schweizer Börsenhandels.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. SIX: Swiss Stock Exchange Marketplace, abgerufen am 3. August 2026.
  2. 2,0 2,1 Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA: Bewilligte und anerkannte Finanzmarktinfrastrukturen, Stand 3. August 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  3. SIX: Kontakte SIX Swiss Exchange, abgerufen am 3. August 2026.
  4. 4,0 4,1 SIX: Über SIX, abgerufen am 3. August 2026.
  5. 5,0 5,1 5,2 5,3 5,4 5,5 5,6 SIX: SIX Exchanges Figures: December and Full Year 2025, 5. Januar 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  6. SIX: Swiss Bond Index, abgerufen am 3. August 2026.
  7. SIX: 25 Years of ETFs in Switzerland, abgerufen am 3. August 2026.
  8. 8,0 8,1 SIX: Trading Hours, abgerufen am 3. August 2026.
  9. SIX: Sponsored Foreign Shares, abgerufen am 3. August 2026.
  10. SIX: Global Investment Opportunities with Sponsored Foreign Shares, 2. Dezember 2025, abgerufen am 3. August 2026.
  11. SIX: Equities on the Swiss Stock Exchange, abgerufen am 3. August 2026.
  12. SIX: SwissAtMid, abgerufen am 3. August 2026.
  13. SIX Exchange Regulation: Kotierung und Zulassung zum Handel, abgerufen am 3. August 2026.
  14. SIX Exchange Regulation: Kotierungsreglement, Stand 12. Mai 2025, abgerufen am 3. August 2026.
  15. SIX: SIX Swiss Exchange to Launch Sparks, 30. August 2021, abgerufen am 3. August 2026.
  16. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA: FINMA erteilt Bewilligungen als Prospektprüfstellen, 28. Mai 2020, abgerufen am 3. August 2026.
  17. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA: Ausländische Teilnehmer, abgerufen am 3. August 2026.
  18. SIX Exchange Regulation: Regulierung der Schweizer Börse, abgerufen am 3. August 2026.
  19. SIX Exchange Regulation: Handelsüberwachung und Durchsetzung, abgerufen am 3. August 2026.
  20. SIX: Swiss Market Index, abgerufen am 3. August 2026.
  21. SIX: Swiss Performance Index, abgerufen am 3. August 2026.
  22. SIX: Swiss Leader Index, abgerufen am 3. August 2026.
  23. SIX: SMIM und SMI Expanded, abgerufen am 3. August 2026.
  24. SIX: Market Data, abgerufen am 3. August 2026.
  25. SIX: Offizielle Mitteilungen, abgerufen am 3. August 2026.
  26. Bernard Degen: Börsen. In: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  27. SIX: Geschichte von SIX, abgerufen am 3. August 2026.
  28. SIX: 20 Jahre elektronischer Börsenhandel, Dezember 2015, abgerufen am 3. August 2026.
  29. SIX: 30 Jahre SMI im Überblick, abgerufen am 3. August 2026.
  30. SIX: PostFinance neue Aktionärin von SIX, 8. März 2018, abgerufen am 3. August 2026.
  31. 31,0 31,1 SIX: Mikrowellen-Technologie: Besserer Zugang zu Marktdaten, 7. April 2020, abgerufen am 3. August 2026.
  32. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA: FINMA bewilligt erstmals Börse und Zentralverwahrer für den Handel mit Token, 10. September 2021, abgerufen am 3. August 2026.
  33. SIX: SIX Receives FINMA Approval to Merge Digital CSD into SIX SIS AG, 5. Mai 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  34. SIX Group: Annual Report 2024, S. 25, abgerufen am 3. August 2026.
  35. SIX: SIX 1.5°C Climate Equity Flag – Framework, 25. März 2025, abgerufen am 3. August 2026.