Bankwesen in der Schweiz
Das Bankwesen in der Schweiz umfasst Banken, bankähnliche Finanzinstitute, staatliche Aufsichtsorgane, Zahlungsverkehrssysteme und weitere Einrichtungen des schweizerischen Finanzplatzes. Es erfüllt zentrale volkswirtschaftliche Aufgaben, indem es Einlagen entgegennimmt, Kredite vergibt, den Zahlungsverkehr abwickelt, Unternehmen finanziert sowie Vermögen verwaltet und anlegt.
Das schweizerische Bankensystem ist durch eine aussergewöhnlich vielfältige Struktur gekennzeichnet. Neben der international tätigen Grossbank UBS bestehen 24 Kantonalbanken, regional verankerte Raiffeisenbanken, Regional- und Sparkassen, Börsenbanken, Privatbanken, ausländisch beherrschte Banken sowie spezialisierte Institute. Ende 2025 zählte die Schweizerische Nationalbank insgesamt 225 Banken in der Schweiz.[1]
Internationale Bedeutung besitzt die Schweiz insbesondere in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung und im Private Banking. Im Inland spielen das Hypothekargeschäft, die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen, der Zahlungsverkehr und die Verwaltung privater Ersparnisse eine besonders wichtige Rolle.
Die Banken werden grundsätzlich von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt und beaufsichtigt. Die Schweizerische Nationalbank führt die Geldpolitik, stellt die Versorgung mit Zentralbankgeld sicher und trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei. Für systemrelevante Banken gelten besondere Anforderungen an Eigenmittel, Liquidität, Organisation und Krisenvorsorge.
Überblick
| Merkmal | Beschreibung |
|---|---|
| Zentrale Aufsichtsbehörde | FINMA |
| Zentralbank | Schweizerische Nationalbank |
| Gesetzliche Grundlage | Vor allem Bankengesetz, Bankenverordnung und Finanzmarktaufsichtsgesetz |
| Zahl der Banken | 225 (Ende 2025) |
| Systemrelevante Banken | UBS, Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen-Gruppe und PostFinance |
| Einlagensicherung | Bis 100'000 Franken pro Kundin oder Kunden und Bank |
| Zentrales Zahlungssystem | Swiss Interbank Clearing |
| Bedeutende Finanzzentren | Zürich, Genf, Basel, Lugano, Lausanne und St. Gallen |
| Branchenverband | Schweizerische Bankiervereinigung |
Aufgaben der Banken
Banken übernehmen eine Vermittlungsfunktion zwischen Personen und Unternehmen, die Geld anlegen möchten, und solchen, die Kapital benötigen. Sie bündeln Einlagen, beurteilen Kreditrisiken und stellen Finanzierungen bereit. Dadurch ermöglichen sie Investitionen, Wohneigentum, Unternehmensgründungen und den laufenden Geschäftsbetrieb.
Zu den wichtigsten Tätigkeitsfeldern des schweizerischen Bankwesens gehören:
- die Führung von Privat-, Spar-, Lohn- und Geschäftskonten;
- die Vergabe von Hypotheken, Konsum- und Unternehmenskrediten;
- der nationale und internationale Zahlungsverkehr;
- die Ausgabe von Debit- und Kreditkarten;
- die Vermögensverwaltung und Anlageberatung;
- der Handel mit Wertschriften, Devisen und Finanzinstrumenten;
- die Finanzierung von Unternehmen und öffentlichen Körperschaften;
- die Verwahrung und Verwaltung von Wertschriften;
- das Emissions-, Kapitalmarkt- und Investmentbanking;
- Vorsorge-, Nachlass- und Stiftungsdienstleistungen.
Banken schaffen durch die Kreditvergabe Buchgeld. Dieser Vorgang ist jedoch durch Eigenmittel-, Liquiditäts- und Risikovorschriften begrenzt. Eine Bank muss jederzeit in der Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und ausreichende Mittel zur Deckung möglicher Verluste zu halten.
Struktur des Bankensystems
Die Schweizerische Nationalbank gliedert die Banken nach Rechtsform, Eigentumsverhältnissen und Geschäftsausrichtung in verschiedene Kategorien. Dazu gehören Grossbanken, Kantonalbanken, Regional- und Sparkassen, Raiffeisenbanken, Börsenbanken, andere Banken, ausländisch beherrschte Banken, Filialen ausländischer Banken und Privatbankiers.[2]
Grossbank
Nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS wird in der statistischen Kategorie der Grossbanken nur noch die UBS-Gruppe geführt. Sie ist sowohl im schweizerischen Privat- und Firmenkundengeschäft als auch in der internationalen Vermögensverwaltung, im Investmentbanking und im Kapitalmarktgeschäft tätig.
Die Grösse und internationale Verflechtung der UBS machen sie für die Schweiz und das globale Finanzsystem besonders bedeutend. Sie gilt deshalb sowohl als schweizerische systemrelevante Bank als auch als global systemrelevante Bank.
Die Stellung einer einzigen schweizerischen Grossbank erhöht die Anforderungen an Aufsicht, Kapitalisierung, Liquiditätsvorsorge und Abwicklungsplanung. Eine schwere Krise der UBS könnte nicht nur ihre Kundschaft und Gläubiger, sondern auch den Zahlungsverkehr, den Kreditmarkt und die gesamte schweizerische Volkswirtschaft beeinträchtigen.
Kantonalbanken
Hauptartikel: Kantonalbank
In der Schweiz bestehen 24 Kantonalbanken. Sie sind rechtlich selbstständige Unternehmen und mehrheitlich oder vollständig im Eigentum ihrer jeweiligen Kantone. Ihre Organisation ist je nach Kanton unterschiedlich. Einige sind öffentlich-rechtliche Anstalten, andere als Aktiengesellschaften organisiert.
21 Kantonalbanken verfügen über eine ausdrückliche Staatsgarantie. Dabei haftet der jeweilige Kanton nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen für bestimmte Verpflichtungen der Bank. Die Berner Kantonalbank, die Banque Cantonale Vaudoise und die Banque Cantonale de Genève besitzen keine umfassende Staatsgarantie.[3]
Kantonalbanken konzentrieren sich traditionell auf das Spar-, Hypothekar-, Anlage- und Firmenkundengeschäft in ihren jeweiligen Regionen. Grössere Institute, insbesondere die Zürcher Kantonalbank, sind darüber hinaus im Kapitalmarktgeschäft und in der internationalen Vermögensverwaltung tätig.
Die Zürcher Kantonalbank ist aufgrund ihrer Grösse und ihrer Bedeutung für das Einlagen-, Kredit- und Zahlungsverkehrsgeschäft als systemrelevant eingestuft.
Raiffeisenbanken
Die Raiffeisen-Gruppe besteht aus rechtlich selbstständigen, genossenschaftlich organisierten Raiffeisenbanken und der zentralen Raiffeisen Schweiz Genossenschaft. Ende 2025 umfasste die Gruppe 208 selbstständige Raiffeisenbanken mit mehr als zwei Millionen Genossenschaftsmitgliedern.[4]
Die örtlichen Raiffeisenbanken befinden sich im Eigentum ihrer Genossenschafterinnen und Genossenschafter. Sie sind vor allem im Spar-, Hypothekar- und Firmenkundengeschäft tätig und verfügen über eine starke Stellung in ländlichen Regionen und kleineren Städten.
Innerhalb der Gruppe bestehen gegenseitige Unterstützungs- und Haftungsmechanismen. Die Raiffeisen-Gruppe wird gesamthaft als systemrelevante Bank betrachtet.
Regionalbanken und Sparkassen
Regionalbanken und Sparkassen sind überwiegend lokal oder regional tätige Institute. Ihr Geschäft konzentriert sich auf Privatkundinnen und Privatkunden, kleine und mittlere Unternehmen sowie die Finanzierung von Wohneigentum.
Viele dieser Banken besitzen eine lange Geschichte und sind eng mit der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Region verbunden. Sie konkurrieren insbesondere mit Kantonalbanken und Raiffeisenbanken. Ihre vergleichsweise überschaubaren Geschäftsmodelle beruhen häufig auf Kundeneinlagen und Hypothekarkrediten.
Ein Teil der Regionalbanken ist in der Entris-Holding oder anderen Kooperationsstrukturen zusammengeschlossen. Gemeinsame Dienstleistungen ermöglichen es kleineren Instituten, Zahlungsverkehr, Informatik, Wertschriftenabwicklung und regulatorische Aufgaben effizienter zu organisieren.
Börsen- und Vermögensverwaltungsbanken
Börsenbanken sind vor allem in der Vermögensverwaltung, im Wertschriftenhandel, in der Anlageberatung und im Kapitalmarktgeschäft tätig. Ihre Kundschaft besteht häufig aus vermögenden Privatpersonen, institutionellen Anlegern, Fonds, Stiftungen und Unternehmen.
Viele dieser Institute besitzen keine grosse eigene Filialorganisation. Sie konzentrieren sich auf spezialisierte Finanzdienstleistungen und verwahren bedeutende Wertschriftenbestände für ihre Kundschaft.
Privatbanken und Privatbankiers
Hauptartikel: Privatbank
Das schweizerische Private Banking hat eine lange Tradition, besonders in Genf, Zürich, Basel, Lausanne und Lugano. Privatbanken betreuen vermögende Privatkundinnen und Privatkunden, Familien, Stiftungen und institutionelle Vermögen.
Rechtlich ist zwischen Privatbanken in der Form einer Aktiengesellschaft und den eigentlichen Privatbankiers zu unterscheiden. Privatbankiers sind als Einzelunternehmen, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft organisiert. Mindestens ein Teil der Gesellschafter haftet persönlich und unbeschränkt.
Die Zahl der traditionellen Privatbankiers ist durch Umwandlungen, Zusammenschlüsse und Geschäftsaufgaben stark zurückgegangen. Das Geschäftsmodell der unabhängigen Vermögensverwaltung bleibt jedoch ein bedeutender Bestandteil des Finanzplatzes.
Ausländische Banken
Die Schweiz beherbergt Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen zahlreicher ausländischer Bankengruppen. Sie bedienen internationale Konzerne, institutionelle Anleger und vermögende Privatkundschaft oder übernehmen spezialisierte Aufgaben im Handel, in der Finanzierung und in der Vermögensverwaltung.
Ausländisch beherrschte Banken mit eigener schweizerischer Rechtspersönlichkeit unterstehen grundsätzlich der umfassenden schweizerischen Bankenaufsicht. Zweigniederlassungen ausländischer Banken werden ebenfalls von der FINMA bewilligt, wobei die Aufsicht mit den Behörden des Herkunftsstaates koordiniert werden kann.
PostFinance
PostFinance ging aus den Finanzdienstleistungen der Schweizerischen Post hervor. Seit Juni 2013 ist sie eine privatrechtliche Aktiengesellschaft im Eigentum der Post und besitzt eine Bankenbewilligung.[5]
PostFinance spielt eine wichtige Rolle im Zahlungsverkehr und im Einlagengeschäft. Wegen ihres gesetzlichen Kredit- und Hypothekarvergabeverbots kann sie Kundeneinlagen nicht im gleichen Umfang wie andere Banken zur direkten Kreditvergabe verwenden. Sie arbeitet deshalb teilweise mit anderen Finanzinstituten zusammen und legt einen erheblichen Teil ihrer Mittel an den Finanzmärkten an.
PostFinance ist als systemrelevante Bank eingestuft.
Finanzzentren
Zürich
Zürich ist das grösste Bank- und Finanzzentrum der Schweiz. Hier befinden sich der Hauptsitz der UBS, die Zürcher Kantonalbank, die Schweizerische Nationalbank mit einem ihrer beiden Hauptsitze, die Börsenbetreiberin SIX Group und zahlreiche schweizerische und ausländische Finanzunternehmen.
Die räumliche Konzentration von Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltern, Anwaltskanzleien, Beratungsunternehmen und Technologieanbietern macht Zürich zu einem international bedeutenden Finanzplatz.
Genf
Genf ist besonders für Private Banking, Rohstoffhandelsfinanzierung und internationale Vermögensverwaltung bekannt. Die Nähe zu internationalen Organisationen und die lange kaufmännische Tradition der Stadt förderten die Entwicklung eines stark grenzüberschreitend ausgerichteten Finanzplatzes.
Basel
Basel ist ein bedeutender Standort von Banken, Versicherungen und Pensionskassen. In der Stadt befindet sich der Sitz der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, die als Kooperationsforum und Bank der Zentralbanken dient.
Tessin und Westschweiz
Lugano ist das wichtigste Finanzzentrum der italienischsprachigen Schweiz. Das Bankgeschäft war traditionell stark auf italienische Kundschaft und grenzüberschreitende Vermögensverwaltung ausgerichtet.
Lausanne, Neuenburg, Freiburg und weitere westschweizerische Städte besitzen regionale Bankzentren mit Kantonalbanken, Privatbanken und Vermögensverwaltungsunternehmen.
Geschichte
Frühe Entwicklung
Bankähnliche Tätigkeiten bestanden in der Schweiz bereits im Spätmittelalter. Kaufleute, Geldwechsler und Handelsgesellschaften finanzierten Warenlieferungen, verwahrten Vermögen und wickelten Zahlungen über grössere Entfernungen ab.
In Genf begünstigten internationale Handelsbeziehungen und die Aufnahme protestantischer Glaubensflüchtlinge die Entstehung eines bedeutenden Finanzplatzes. In Basel und St. Gallen waren Banken eng mit dem Fernhandel und der Textilwirtschaft verbunden.
1755 wurde in Zürich die Bank Leu gegründet. Sie gilt als eine der ersten modernen schweizerischen Banken. Im 18. und frühen 19. Jahrhundert entstanden weitere Privatbanken und Sparkassen.
Industrialisierung
Die Industrialisierung führte im 19. Jahrhundert zu einem stark wachsenden Kapitalbedarf. Banken finanzierten Eisenbahnen, Maschinenfabriken, Textilunternehmen, Elektrizitätswerke und den Ausbau der städtischen Infrastruktur.
In dieser Zeit entstanden zahlreiche Kantonalbanken. Sie sollten die Bevölkerung und die regionale Wirtschaft mit Krediten versorgen und eine Alternative zu privaten Geldverleihern und grossstädtischen Banken schaffen.
1856 wurde die Schweizerische Kreditanstalt gegründet, aus der später die Credit Suisse hervorging. Sie spielte eine wichtige Rolle bei der Finanzierung des Eisenbahnbaus und der schweizerischen Industrie.
1862 entstand die Bank in Winterthur, 1863 der Schweizerische Bankverein. Aus mehreren Fusionen entwickelte sich später die Schweizerische Bankgesellschaft beziehungsweise der Schweizerische Bankverein. 1998 schlossen sich der Schweizerische Bankverein und die Schweizerische Bankgesellschaft zur heutigen UBS zusammen.
Gründung der Nationalbank
Vor der Gründung der Schweizerischen Nationalbank gaben zahlreiche Kantonal- und Geschäftsbanken eigene Banknoten aus. Die uneinheitliche Notenausgabe erschwerte den Zahlungsverkehr und die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik.
1907 nahm die Schweizerische Nationalbank ihre Tätigkeit auf. Sie erhielt das ausschliessliche Recht zur Ausgabe schweizerischer Banknoten. Ihre Hauptsitze befinden sich in Bern und Zürich.
Bankengesetz von 1934
Die Bankenkrisen der Weltwirtschaftskrise führten zu Forderungen nach einer eidgenössischen Bankenaufsicht. Mit dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen von 1934 wurden Bewilligungs-, Aufsichts- und Schutzbestimmungen auf Bundesebene geschaffen.
Artikel 47 des Bankengesetzes stellte die unbefugte Offenlegung von Kundendaten unter Strafe. Das bereits zuvor privatrechtlich und beruflich verankerte Bankkundengeheimnis erhielt dadurch eine besondere strafrechtliche Absicherung.
Das Bankkundengeheimnis schützte jedoch nie Vermögenswerte vor schweizerischen Strafverfahren oder anderen gesetzlich vorgesehenen Auskunftspflichten. Bei Verdacht auf Straftaten konnten zuständige Behörden unter den gesetzlichen Voraussetzungen Bankinformationen erhalten.
Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg
Politische Stabilität, eine starke Währung und die internationale Ausrichtung der Wirtschaft förderten nach dem Zweiten Weltkrieg das Wachstum des Finanzplatzes. Schweizer Banken bauten die Vermögensverwaltung für ausländische Kundschaft erheblich aus.
In den 1960er- bis 1990er-Jahren expandierten die Grossbanken international. Gleichzeitig kam es im Inland zu zahlreichen Fusionen unter Regionalbanken, Sparkassen und Privatbanken.
Die Immobilienkrise der frühen 1990er-Jahre führte zu hohen Kreditausfällen. Mehrere Regionalbanken gerieten in Schwierigkeiten. Besonders bekannt wurde der Zusammenbruch der Spar- und Leihkasse Thun im Jahr 1991. Die Krise beschleunigte die Konsolidierung des Bankensektors.
Finanzkrise von 2007 bis 2009
Die internationale Finanzkrise traf insbesondere die UBS, die grosse Verluste auf amerikanischen Hypotheken- und strukturierten Kreditprodukten erlitt. 2008 unterstützten Bund und Nationalbank eine Stabilisierungslösung.
Der Bund zeichnete eine Pflichtwandelanleihe, während die Nationalbank problematische Vermögenswerte in eine Zweckgesellschaft übernahm. Die Massnahmen verhinderten eine ungeordnete Krise der Bank. Bund und Nationalbank konnten ihre Beteiligungen und Vermögenswerte später mit Gewinn veräussern.
Als Reaktion auf die Krise führte die Schweiz besondere Vorschriften für systemrelevante Banken ein. Diese als Too-big-to-fail-Regime bezeichneten Regeln sollten ermöglichen, zentrale Bankfunktionen auch bei einer schweren Krise aufrechtzuerhalten.
Steuerstreit und internationale Transparenz
Ab den 2000er-Jahren geriet die grenzüberschreitende Vermögensverwaltung unter wachsenden internationalen Druck. Mehrere Staaten warfen schweizerischen Banken vor, unversteuerte ausländische Vermögen verwaltet oder Steuerdelikte begünstigt zu haben.
Die Schweiz übernahm schrittweise internationale Standards zur steuerlichen Amtshilfe. Seit 2017 gilt die gesetzliche Grundlage für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Schweizer Finanzinstitute melden dabei bestimmte Daten von Personen mit Steueransässigkeit in Partnerstaaten an die Eidgenössische Steuerverwaltung, welche die Informationen an die zuständigen ausländischen Behörden weiterleitet.[6]
Das inländische Bankkundengeheimnis wurde dadurch nicht generell aufgehoben. Gegenüber ausländischen Steuerbehörden besteht jedoch keine frühere Form umfassender steuerlicher Geheimhaltung mehr, sofern ein anwendbares Abkommen und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Krise der Credit Suisse
Die Credit Suisse litt über mehrere Jahre unter Verlusten, Skandalen, Mängeln im Risikomanagement und einem zunehmenden Vertrauensverlust. Im März 2023 beschleunigten sich die Abflüsse von Kundengeldern stark.
Am 19. März 2023 verabschiedete der Bundesrat ein Massnahmenpaket, das die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ermöglichte. Die FINMA genehmigte die Transaktion, während die Schweizerische Nationalbank umfangreiche Liquiditätshilfe bereitstellte. Die rechtliche Übernahme wurde am 12. Juni 2023 vollzogen.[7]
Am 31. Mai 2024 wurden Credit Suisse AG und UBS AG rechtlich fusioniert. Am 1. Juli 2024 folgte der Zusammenschluss von Credit Suisse (Schweiz) AG und UBS Switzerland AG. Die Credit Suisse verschwand damit schrittweise als eigenständige Bankgesellschaft.
Die Krise löste eine umfassende politische Diskussion über Aufsicht, Liquiditätshilfe, Eigenmittel, Verantwortlichkeit von Führungspersonen und die Beherrschbarkeit einer sehr grossen, international tätigen Bank aus.
Bankenaufsicht
FINMA
Hauptartikel: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ist seit 2009 die zentrale Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen, Börsen, Wertpapierhäuser und weitere Finanzinstitute. Sie entstand aus der Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission, des Bundesamtes für Privatversicherungen und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei.
Wer gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegennimmt oder sich öffentlich dafür empfiehlt, benötigt grundsätzlich eine Bewilligung. Die FINMA prüft unter anderem:
- ausreichendes Anfangskapital;
- eine angemessene Organisation;
- ein wirksames Risikomanagement;
- interne Kontrollen und Compliance;
- die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit;
- die fachliche und persönliche Eignung der leitenden Personen;
- die Einhaltung von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften.
Die Aufsicht erfolgt risikoorientiert. Grosse, komplexe oder besonders risikoreiche Banken werden intensiver überwacht als kleine Institute mit einfachen Geschäftsmodellen.
Prüfgesellschaften
Ein Teil der laufenden Aufsicht wird durch von der FINMA zugelassene Prüfgesellschaften ausgeführt. Diese kontrollieren die Jahresrechnung und die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften.
Das System wird als dualistische Bankenaufsicht bezeichnet, weil FINMA und private Prüfgesellschaften zusammenwirken. Die FINMA kann zusätzlich eigene Vor-Ort-Kontrollen durchführen, besondere Untersuchungsbeauftragte einsetzen und direkte Anordnungen treffen.
Aufsichtsmittel
Stellt die FINMA Verstösse fest, kann sie unter anderem Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands anordnen, Gewinne einziehen, Berufsverbote verhängen oder die Bewilligung entziehen.
Bei einer gefährdeten Bank kann die FINMA Schutzmassnahmen, ein Sanierungsverfahren oder den Bankenkonkurs anordnen. Ziel ist es, Gläubiger zu schützen und bei systemrelevanten Instituten wichtige Funktionen aufrechtzuerhalten.
Rolle der Schweizerischen Nationalbank
Hauptartikel: Schweizerische Nationalbank
Die Schweizerische Nationalbank ist keine gewöhnliche Geschäftsbank und führt grundsätzlich keine Konten für Privatkundinnen und Privatkunden. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Durchführung der Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes. Sie soll Preisstabilität gewährleisten und dabei die konjunkturelle Entwicklung berücksichtigen.[8]
Für das Bankwesen erfüllt die Nationalbank insbesondere folgende Aufgaben:
- Bereitstellung von Zentralbankgeld;
- Führung von Girokonten für Banken;
- Umsetzung der Geldpolitik über Zinsen und Marktoperationen;
- Versorgung des Landes mit Banknoten;
- Überwachung systemisch bedeutender Finanzmarktinfrastrukturen;
- Analyse von Risiken für die Finanzstabilität;
- Bezeichnung systemrelevanter Banken;
- Mitwirkung an makroprudenziellen Massnahmen;
- Liquiditätshilfe für solvente Banken gegen ausreichende Sicherheiten.
Die SNB beaufsichtigt die einzelnen Banken nicht. Diese Aufgabe liegt bei der FINMA. Beide Institutionen arbeiten bei Fragen der Finanzstabilität eng zusammen.[9]
Rechtliche Grundlagen
Das schweizerische Bankenrecht besteht aus mehreren Gesetzen und Verordnungen. Zu den wichtigsten gehören:
- das Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen;
- die Bankenverordnung;
- das Finanzmarktaufsichtsgesetz;
- das Finanzinstitutsgesetz;
- das Finanzdienstleistungsgesetz;
- das Finanzmarktinfrastrukturgesetz;
- das Geldwäschereigesetz;
- die Eigenmittelverordnung;
- die Liquiditätsverordnung;
- das Nationalbankgesetz.
Das Bankengesetz regelt insbesondere die Bewilligung, Organisation, Einlagensicherung, Sanierung und Liquidation von Banken.[10]
Viele technische Vorschriften beruhen auf internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Die Schweiz setzt diese Standards durch Bundesgesetze, Verordnungen des Bundesrates und Regelungen der FINMA um.
Eigenmittel und Liquidität
Banken müssen über genügend Eigenmittel verfügen, um Verluste tragen zu können. Die Höhe der Anforderungen richtet sich nach den Risiken, der Bilanzsumme, dem Geschäftsmodell und der Systemrelevanz.
Zu den wichtigsten Eigenmittelbestandteilen gehört das harte Kernkapital, das hauptsächlich aus einbezahltem Aktien- oder Genossenschaftskapital und zurückbehaltenen Gewinnen besteht. Ergänzend können weitere Kapitalinstrumente angerechnet werden.
Die Liquiditätsvorschriften sollen gewährleisten, dass eine Bank auch bei starken Mittelabflüssen ihre fälligen Verpflichtungen erfüllen kann. Dazu müssen Banken einen ausreichenden Bestand an hochwertigen liquiden Aktiven halten.
Die schweizerischen Regeln folgen weitgehend den internationalen Basel-III-Standards. Für systemrelevante Banken gelten zusätzliche Anforderungen.
Systemrelevante Banken
Eine Bank ist systemrelevant, wenn ihr Ausfall die schweizerische Volkswirtschaft oder das Finanzsystem schwer schädigen könnte. Besonders wichtig sind dabei Funktionen, die kurzfristig nicht durch andere Anbieter ersetzt werden können.
Als systemrelevant gelten:
- UBS;
- Zürcher Kantonalbank;
- Raiffeisen-Gruppe;
- PostFinance.[11]
Systemrelevante Funktionen umfassen insbesondere das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft sowie den Zahlungsverkehr. Die betroffenen Banken müssen höhere Anforderungen an Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung erfüllen.
Sie müssen der FINMA regelmässig Stabilisierungs- und Notfallpläne vorlegen. Ein schweizerischer Notfallplan soll zeigen, wie systemrelevante Funktionen auch bei drohender Insolvenz ohne Unterbruch weitergeführt werden können.
Einlagensicherung
Das schweizerische System zum Schutz von Bankeinlagen besteht aus mehreren aufeinander abgestimmten Elementen.
Einlagen bis zu 100'000 Franken pro Kundin oder Kunden und Bank gelten grundsätzlich als privilegierte Einlagen. Die Begrenzung gilt unabhängig davon, wie viele Konten eine Person bei derselben Bank führt. Gemeinschaftskonten werden unter bestimmten Voraussetzungen gesondert behandelt.
Kann eine konkursite Bank die geschützten Einlagen nicht aus ihrer vorhandenen Liquidität auszahlen, tritt die Einlagensicherung esisuisse ein. Alle Banken und Wertpapierhäuser, die geschützte Einlagen entgegennehmen, müssen sich dem System anschliessen.
Die Mitgliedsinstitute stellen gemeinsam einen gesetzlich begrenzten Betrag zur Verfügung. Die Einlagensicherung ist somit keine unbegrenzte staatliche Garantie, sondern ein von den angeschlossenen Instituten finanziertes System.[12]
Wertschriften in einem Kundendepot gehören grundsätzlich nicht zur Konkursmasse der Bank. Sie werden im Konkursfall ausgesondert und den Berechtigten herausgegeben. Ihr Marktwert ist jedoch nicht gegen Kursverluste geschützt.
Guthaben der gebundenen Vorsorge der Säule 3a und Freizügigkeitsguthaben besitzen eine besondere konkursrechtliche Privilegierung, fallen aber nicht in gleicher Weise unter die gewöhnliche Einlagensicherung.
Bankkundengeheimnis
Das schweizerische Bankkundengeheimnis bezeichnet die Pflicht einer Bank und ihrer Mitarbeitenden, Informationen über Kundinnen und Kunden vertraulich zu behandeln. Es ergibt sich aus dem Vertragsrecht, dem Persönlichkeitsschutz, dem Datenschutzrecht und Artikel 47 des Bankengesetzes.
Das Geheimnis gilt nicht absolut. Informationen dürfen oder müssen offengelegt werden, wenn:
- die Kundin oder der Kunde zustimmt;
- eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht;
- eine zuständige Straf-, Aufsichts- oder Steuerbehörde eine gültige Anordnung erlässt;
- eine Meldung nach dem Geldwäschereigesetz erforderlich ist;
- ein anwendbares internationales Amtshilfe- oder Informationsaustauschverfahren besteht.
Der automatische Informationsaustausch hat die internationale steuerliche Bedeutung des Bankkundengeheimnisses stark eingeschränkt. Innerhalb der Schweiz bleibt die Vertraulichkeit von Bankdaten jedoch ein wichtiger Bestandteil des privatrechtlichen Verhältnisses zwischen Bank und Kundschaft.
Bekämpfung der Geldwäscherei
Banken und andere Finanzintermediäre unterstehen dem Geldwäschereigesetz. Sie müssen ihre Vertragsparteien identifizieren, die wirtschaftlich berechtigten Personen feststellen und den Zweck ungewöhnlicher oder risikoreicher Transaktionen abklären.
Zu den gesetzlichen Sorgfaltspflichten gehören insbesondere:
- Identifikation der Kundschaft;
- Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person;
- risikobasierte Überwachung der Geschäftsbeziehung;
- besondere Abklärungen bei erhöhten Risiken;
- Dokumentation der vorgenommenen Prüfungen;
- organisatorische Massnahmen und interne Kontrollen;
- Meldung begründeter Verdachtsfälle an die Meldestelle für Geldwäscherei.
Die FINMA überwacht bei Banken die Einhaltung der geldwäschereirechtlichen Vorschriften. Der grenzüberschreitende Vermögensverwaltungsplatz ist aufgrund internationaler Kundenbeziehungen, komplexer Firmenstrukturen und politisch exponierter Personen besonderen Risiken ausgesetzt.[13]
Zahlungsverkehr
Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird über Bankkonten, Zahlungskarten, Lastschriften, Überweisungen und mobile Zahlungssysteme abgewickelt.
Das zentrale Interbankenzahlungssystem für Schweizer Franken ist das Swiss Interbank Clearing (SIC). Es wird im Auftrag der Schweizerischen Nationalbank durch die SIX Interbank Clearing AG betrieben. Über das System werden Zahlungen zwischen Banken und weiteren zugelassenen Finanzmarktteilnehmern endgültig abgerechnet.[14]
Mit SIC5 wurde die technische Grundlage für sofortige Zahlungen geschaffen. Solche Instant Payments können rund um die Uhr innerhalb weniger Sekunden gutgeschrieben werden.
Neben Banküberweisungen sind Debitkarten, Kreditkarten und mobile Zahlungslösungen verbreitet. Das von Schweizer Banken und SIX entwickelte Zahlungssystem Twint besitzt im schweizerischen Detailhandel und zwischen Privatpersonen eine starke Marktstellung.
Hypothekarmarkt
Hypotheken bilden einen besonders bedeutenden Teil des inländischen Bankgeschäfts. Die Wohneigentumsfinanzierung macht einen grossen Anteil der Kreditbilanzen von Kantonal-, Raiffeisen-, Regional- und Grossbanken aus.
Die Bank prüft vor der Kreditvergabe den Wert der Immobilie, die Eigenmittel der Kreditnehmenden und die langfristige Tragbarkeit. Üblicherweise muss ein Teil des Kaufpreises aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Die starke Bedeutung von Immobilienkrediten birgt Risiken. Stark steigende Immobilienpreise, hohe Verschuldung oder steigende Zinsen können Haushalte und Banken belasten. Die Nationalbank und die FINMA beobachten deshalb den Hypothekar- und Immobilienmarkt besonders aufmerksam.
Zur Begrenzung systemischer Risiken kann der Bundesrat auf Antrag der Nationalbank einen antizyklischen Kapitalpuffer aktivieren. Banken müssen dann für bestimmte Kreditrisiken zusätzliche Eigenmittel halten.
Vermögensverwaltung
Die Schweiz zählt zu den weltweit bedeutendsten Standorten der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung. Schweizer Banken verwalten Vermögen von privaten und institutionellen Kundinnen und Kunden aus zahlreichen Ländern.
Zu den traditionellen Stärken gehören politische und wirtschaftliche Stabilität, der Schweizer Franken, eine entwickelte Finanzmarktinfrastruktur, mehrsprachige Beratung und Erfahrung mit internationalen Kundenbeziehungen.
Die Vermögensverwaltung umfasst Anlageberatung, diskretionäre Mandate, Depotführung, Vorsorgeplanung, Stiftungs- und Nachlassdienstleistungen sowie die Strukturierung von Vermögen.
Der internationale Wettbewerb, steuerliche Transparenz, strengere Geldwäschereivorschriften und höhere Compliancekosten haben das Geschäft grundlegend verändert. Steuerkonformität und die dokumentierte Herkunft von Vermögenswerten besitzen heute eine wesentlich grössere Bedeutung als früher.
Digitalisierung und FinTech
Digitalisierung verändert nahezu alle Bereiche des Bankwesens. Kontoführung, Zahlungsverkehr, Wertschriftenhandel und Beratung werden zunehmend über Internet- und Mobilanwendungen angeboten.
Neue Anbieter konzentrieren sich auf digitale Konten, automatisierte Vermögensverwaltung, Zahlungsdienste, Kreditvermittlung, Blockchain-Anwendungen und die Verwahrung kryptobasierter Vermögenswerte.
Seit 2019 besteht eine besondere FinTech-Bewilligung. Sie erlaubt Unternehmen, Publikumseinlagen oder kryptobasierte Vermögenswerte bis zu insgesamt 100 Millionen Franken entgegenzunehmen, sofern die Mittel nicht angelegt und nicht verzinst werden.[15]
Für kleinere Innovationsprojekte besteht zudem ein regulatorischer bewilligungsfreier Bereich, der häufig als Sandbox bezeichnet wird. Die Voraussetzungen sind gesetzlich begrenzt.
Die Schweiz schuf mit dem Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register besondere Grundlagen für digitale Registerwertrechte und DLT-Handelssysteme.
Cyberrisiken
Die Abhängigkeit von Informatiksystemen macht Banken zu möglichen Zielen von Cyberangriffen. Gefahren bestehen durch Datendiebstahl, Erpressungssoftware, Zahlungsbetrug, Angriffe auf Dienstleister und die Unterbrechung wichtiger Systeme.
Banken müssen Cyberrisiken als Teil ihres operationellen Risikomanagements erfassen. Schwere Cyberangriffe sind der FINMA zu melden. Besonders bedeutende Institute müssen ausserdem Vorkehrungen treffen, um kritische Dienstleistungen auch während einer technischen Störung aufrechtzuerhalten.
Ein wachsendes Risiko entsteht durch die Auslagerung von Informatik- und Cloud-Dienstleistungen. Banken bleiben auch bei einer Auslagerung für die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen verantwortlich.
Selbstregulierung
Die schweizerische Finanzmarktordnung verbindet staatliche Regulierung mit anerkannter Selbstregulierung. Branchenverbände erlassen Regeln, welche von der FINMA als verbindlicher Mindeststandard anerkannt werden können.
Eine zentrale Rolle spielt die Schweizerische Bankiervereinigung. Sie vertritt die Interessen der Banken gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit und erarbeitet gemeinsame Branchenstandards.
Zu den bekannten Selbstregulierungswerken gehört die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken. Sie konkretisiert unter anderem die Identifikation von Vertragspartnern und die Feststellung wirtschaftlich berechtigter Personen.
Wirtschaftliche Bedeutung
Banken stellen Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Körperschaften Kapital zur Verfügung. Sie ermöglichen den Zahlungsverkehr, unterstützen Investitionen und verwalten private sowie institutionelle Ersparnisse.
Der Bankensektor beschäftigt direkt zahlreiche Personen und schafft zusätzliche Arbeitsplätze bei Informatikunternehmen, Beratungen, Anwaltskanzleien, Prüfgesellschaften und weiteren Dienstleistern.
Die Bedeutung geht über die grossen Finanzzentren hinaus. Kantonal-, Raiffeisen- und Regionalbanken finanzieren viele kleine und mittlere Unternehmen und besitzen eine wichtige Rolle bei der regionalen Kreditversorgung.
Der Finanzplatz trägt durch Unternehmenssteuern, Einkommenssteuern und Abgaben zu den öffentlichen Einnahmen bei. Gleichzeitig können schwere Bankenkrisen erhebliche Risiken für Staat und Volkswirtschaft verursachen.
Kritik und Kontroversen
Das schweizerische Bankwesen war wiederholt Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Debatten. Zu den wichtigsten Kritikpunkten gehören:
- die frühere Verwaltung unversteuerter ausländischer Vermögen;
- Geldwäscherei- und Korruptionsfälle;
- hohe Vergütungen von Bankmanagern;
- staatliche Risiken bei der Rettung systemrelevanter Institute;
- Interessenkonflikte in der Anlageberatung;
- die Finanzierung ökologisch oder gesellschaftlich umstrittener Tätigkeiten;
- die Konzentration des Grossbankgeschäfts bei der UBS;
- steigende Gebühren und die Schliessung von Filialen;
- Risiken durch den Immobilien- und Hypothekarmarkt.
Befürworter des Finanzplatzes verweisen auf seine Bedeutung für Beschäftigung, Steuereinnahmen, Unternehmensfinanzierung, Altersvorsorge und internationale Dienstleistungen.
Herausforderungen
Zu den langfristigen Herausforderungen des schweizerischen Bankwesens gehören die Sicherung der Finanzstabilität, die Regulierung der vergrösserten UBS, der internationale Wettbewerb und der technologische Wandel.
Weitere wichtige Themen sind:
- die Umsetzung verschärfter Eigenmittel- und Liquiditätsregeln;
- wirksame Krisen- und Abwicklungspläne;
- die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung;
- der Schutz vor Cyberangriffen;
- der Umgang mit Kryptowerten und digitalem Zentralbankgeld;
- nachhaltige Finanzierungen und die Vermeidung irreführender Umweltangaben;
- die Rentabilität kleiner und regionaler Banken;
- die Versorgung ländlicher Gebiete mit Bankdienstleistungen;
- der Schutz von Kundendaten;
- die internationale Anerkennung schweizerischer Finanzmarktregeln.
Nach der Krise der Credit Suisse wurden zahlreiche Reformen vorgeschlagen. Dazu gehören höhere Kapitalanforderungen für international tätige systemrelevante Banken, zusätzliche Befugnisse für die FINMA, eine stärkere persönliche Verantwortlichkeit von Führungspersonen und verbesserte staatliche Liquiditätsinstrumente.
Siehe auch
- Finanzplatz Schweiz
- Schweizerische Nationalbank
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- UBS
- Credit Suisse
- Kantonalbank
- Privatbank
- Bankkundengeheimnis
- Schweizer Franken
- Wirtschaft der Schweiz
- Versicherungswesen in der Schweiz
- Swiss Interbank Clearing
Literatur
- Youssef Cassis: Les capitales du capital. Histoire des places financières internationales, 1780–2005. Slatkine, Genf 2006.
- Joseph Jung: Von der Schweizerischen Kreditanstalt zur Credit Suisse Group. NZZ Libro, Zürich 2000.
- Robert U. Vogler: Das Schweizer Bankgeheimnis. Entstehung, Bedeutung, Mythos. Verein für Finanzgeschichte, Zürich 2005.
- Schweizerische Nationalbank: Die Banken in der Schweiz. Jährliche Bankenstatistik.
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht: Jahresbericht. Bern, jährlich erscheinende Ausgabe.
- Schweizerische Bankiervereinigung: Banking Barometer. Basel, jährlich erscheinende Ausgabe.
Weblinks
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
- Schweizerische Nationalbank
- SNB-Datenportal – Banken
- Schweizerische Bankiervereinigung
- Schweizerische Einlagensicherung esisuisse
- Staatssekretariat für internationale Finanzfragen
- Fedlex – Bundesrecht
Einzelnachweise
- ↑ Änderungen und Revisionen – Banken. In: SNB-Datenportal. Hrsg.: Schweizerische Nationalbank. 2026-04-30. Abgerufen am 2026-07-23.
- ↑ Glossar. In: Schweizerische Nationalbank. Abgerufen am 2026-07-23.
- ↑ Die Kantonalbanken. In: Verband Schweizerischer Kantonalbanken. Abgerufen am 2026-07-23.
- ↑ Raiffeisen Schweiz – Investor Relations. In: Raiffeisen Schweiz. Abgerufen am 2026-07-23.
- ↑ Die Geschichte von PostFinance. In: PostFinance. Abgerufen am 2026-07-23.
- ↑ Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten. In: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen. Abgerufen am 2026-07-23.
- ↑ Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. In: Eidgenössisches Finanzdepartement. Abgerufen am 2026-07-23.
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