Tarifverbund A-Welle
| Tarifverbund A-Welle | |
|---|---|
| Abkürzung | A-Welle |
| Art | Integraler Tarifverbund |
| Rechtsform | Einfache Gesellschaft |
| Gründung | 12. Dezember 2004 |
| Sitz | Aarau, Kanton Aargau |
| Verbundgebiet | Teile der Kantone Aargau und Solothurn |
| Gesellschafter | Kantone Aargau und Solothurn sowie beteiligte Transportunternehmen |
| Tarifsystem | Zonentarif |
| Website | www.a-welle.ch |
Der Tarifverbund A-Welle ist ein integraler Tarifverbund des öffentlichen Verkehrs in Teilen der Kantone Aargau und Solothurn. Er vereinheitlicht die Tarife zahlreicher Bahn- und Busunternehmen und ermöglicht Fahrgästen, innerhalb der gelösten Tarifzonen unterschiedliche Verkehrsmittel mit demselben Fahrausweis zu benützen.
Das Verbundgebiet umfasst einen grossen Teil des Kantons Aargau sowie die östlichen Regionen des Kantons Solothurn um Olten, Gösgen, Gäu und Teile des Bezirks Thal. Durch Überlappungsgebiete und gemeinsame Angebote bestehen tarifliche Verbindungen zum Zürcher Verkehrsverbund, zum Tarifverbund Nordwestschweiz, zum Libero-Tarifverbund und zum deutschen Waldshuter Tarifverbund.
Die A-Welle ist als einfache Gesellschaft organisiert. Ihre Gesellschafter sind die Kantone Aargau und Solothurn sowie die angeschlossenen Transportunternehmen.[1]
Geschichte
Die Entstehung der A-Welle geht auf die regionalen Abonnementsverbünde im Aargau und im Raum Olten zurück. Der frühere Tarifverbund Aargau führte bereits die Marke «A-Welle». Im Raum Olten bestand seit 1991 ein eigener Tarifverbund, der ebenfalls hauptsächlich Monats- und Jahresabonnemente anbot.
Im September 2003 kündigten die Kantone Aargau und Solothurn an, die bestehenden Tarifverbünde Aargau und Olten zusammenzuführen. Der neue Verbund sollte gleichzeitig mit der ersten Etappe von Bahn 2000 in Betrieb genommen werden und grundsätzlich die Gebiete der beiden bisherigen Verbünde umfassen.[2]
Am 12. Dezember 2004 wurden der Tarifverbund Aargau und der Tarifverbund Olten zum gemeinsamen Abonnementsverbund A-Welle zusammengeschlossen. Zunächst galt der einheitliche Zonentarif hauptsächlich für Abonnemente. Einzelbillette und andere kurzfristig gültige Fahrausweise wurden weiterhin teilweise nach den Tarifen der einzelnen Transportunternehmen oder nach dem nationalen Streckentarif verkauft.
In den folgenden Jahren bereiteten die beteiligten Kantone und Verkehrsunternehmen die Umwandlung in einen integralen Tarifverbund vor. Dafür mussten die Tarifstruktur, die Einnahmenverteilung sowie die Verkaufs- und Kontrollsysteme vereinheitlicht werden. Zudem wurden Billettautomaten und Verkaufsgeräte in den Bussen an den neuen Tarif angepasst.
Mit dem Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2009 wurde die A-Welle zum integralen Tarifverbund erweitert. Seither gelten neben Monats- und Jahresabonnementen auch Einzelbillette, Tageskarten und Mehrfahrtenkarten verbundweit. Fahrgäste können dadurch mit einem einzigen Fahrausweis sämtliche im gewählten Gebiet einbezogenen Bahn- und Buslinien benützen.[3]
Später wurde das Angebot durch tarifliche Überlappungsgebiete und verbundübergreifende Fahrausweise ergänzt. Dazu gehören insbesondere der Z-Pass zwischen der A-Welle und dem Zürcher Verkehrsverbund, das HochRhein Ticket für Reisen in den deutschen Landkreis Waldshut sowie Überlappungszonen mit dem Tarifverbund Nordwestschweiz und dem Libero-Tarifverbund.
Verbundgebiet
Das Kerngebiet der A-Welle erstreckt sich über weite Teile des Kantons Aargau. Es umfasst unter anderem die Städte und Regionen Aarau, Baden, Brugg, Lenzburg, Wohlen, Zofingen, das Freiamt, das Wynental, das Suhrental, das untere Aaretal und Teile des Fricktals.
Im Kanton Solothurn gehören insbesondere die Stadt Olten und die Regionen Olten, Gösgen, Gäu und Thal zum Verbundgebiet. Im Westen reicht der Zonentarif bis in den Raum Oensingen, Balsthal und Niederbipp. Einzelne Zonen und Haltestellen liegen in Überlappungsgebieten mit benachbarten Tarifverbünden.
Der reguläre A-Welle-Zonenplan umfasst 36 Kernzonen. Hinzu kommen elf grün dargestellte Überlappungszonen mit den Nummern 580 bis 590 im oberen Fricktal. Diese gehören zugleich zum Tarifverbund Nordwestschweiz. Für Fahrten ausschliesslich innerhalb dieser grünen Zonen müssen grundsätzlich TNW-Fahrausweise gelöst werden. A-Welle-Fahrausweise für die Überlappungszonen sind in Verbindung mit weiteren A-Welle-Zonen erhältlich.[4]
Zu den bedeutenden Verkehrsknoten innerhalb des Verbundgebiets gehören die Bahnhöfe Aarau, Baden, Brugg, Lenzburg, Olten, Wohlen und Zofingen. Von diesen Knoten aus bestehen zahlreiche regionale Bahn- und Busverbindungen.
Tarifsystem
Die A-Welle verwendet einen Zonentarif. Der Preis eines Fahrausweises richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der für eine Reise benötigten Tarifzonen und nicht allein nach der zurückgelegten Strecke. Eine Zone kann während der zeitlichen Gültigkeit des Fahrausweises beliebig oft befahren werden.
Innerhalb der gelösten Zonen dürfen Fahrgäste alle einbezogenen öffentlichen Verkehrsmittel benützen. Dazu gehören Regional- und S-Bahn-Züge, Busse und die Limmattalbahn. Auch Umwege und Rückfahrten sind möglich, sofern sie innerhalb der gelösten Zonen und der zeitlichen Gültigkeit des Fahrausweises erfolgen. Die letzte Fahrt muss bis zum Ablauf der angegebenen Gültigkeitszeit beendet sein.[5]
Bei Fahrten durch mehrere Zonen werden alle berührten Zonen gezählt. Haltestellen auf einer Zonengrenze können mehreren Zonen zugeordnet sein. Dadurch soll verhindert werden, dass Fahrgäste für kurze Fahrten über eine Zonengrenze unnötig eine zusätzliche Zone bezahlen müssen.
Ab acht gelösten Zonen gilt ein A-Welle-Fahrausweis im gesamten Verbundgebiet. Diese Regelung wird sowohl bei Zonenbilletten als auch bei Abonnementen angewendet.[5]
Fahrausweise
Zum Sortiment der A-Welle gehören unter anderem:
- Einzelbillette;
- Kurzstreckenbillette;
- Tageskarten;
- 9-Uhr-Tageskarten;
- Multikarten;
- Anschlussbillette;
- Gruppenbillette;
- Klassenwechsel;
- Monats- und Jahresabonnemente;
- Kinder- und Jugendabonnemente;
- 9-Uhr-Abonnemente.
Ein Einzelbillett berechtigt während seiner Gültigkeitsdauer zu beliebig vielen Fahrten in den gewählten Zonen. Die Gültigkeitsdauer hängt von der Anzahl der gelösten Zonen ab. Tageskarten gelten am gewählten Kalendertag bis 5 Uhr des folgenden Morgens.
Die 9-Uhr-Tageskarte und das 9-Uhr-Abonnement richten sich an Personen, die überwiegend ausserhalb der morgendlichen Hauptverkehrszeit reisen. Von Montag bis Freitag beginnt ihre Gültigkeit um 9 Uhr. An Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen können sie ganztägig benützt werden.
Persönliche Monats- und Jahresabonnemente werden in der Regel auf dem SwissPass gespeichert. Dieser dient als Trägermedium und muss bei einer Kontrolle vorgewiesen werden.
Verbindungen zu anderen Tarifverbünden
Z-Pass
Für Reisen zwischen dem Gebiet der A-Welle und dem Zürcher Verkehrsverbund wird der Z-Pass angeboten. Er verbindet ausgewählte A-Welle-Zonen mit dem Gebiet des ZVV und ist als Einzelbillett, Tageskarte sowie Monats- oder Jahresabonnement erhältlich.
Auch der Z-Pass basiert auf einem Zonentarif. Innerhalb der gelösten Zonen können Bahn, Bus und Tram sowie im entsprechenden Zürcher Gebiet auch Schiffe benützt werden. Die ZVV-Stadtzonen Zürich und Winterthur werden bei der Preisberechnung jeweils doppelt gezählt.[6]
Tarifverbund Nordwestschweiz
Im oberen Fricktal besteht ein Überlappungsgebiet zwischen der A-Welle und dem Tarifverbund Nordwestschweiz. Für Fahrten aus dem oberen Fricktal in Richtung Aarau kann ein A-Welle-Fahrausweis verwendet werden. Für Reisen, die ausschliesslich innerhalb des TNW-Gebiets stattfinden, gilt dagegen der Tarif des TNW.
Die Wahl des Fahrausweises richtet sich damit nach dem Reiseziel und dem benützten Verbundgebiet. Die Überlappung ermöglicht insbesondere Fahrgästen aus Gemeinden des oberen Fricktals direkte Reisen in das Aargauer Mittelland mit einem einzigen A-Welle-Fahrausweis.
Libero-Tarifverbund
Die Region Oensingen und Niederbipp gehört teilweise sowohl zum Libero-Tarifverbund als auch zur A-Welle. Die A-Welle-Zonen 526 bis 529 bilden mit den entsprechenden Libero-Zonen ein Überlappungsgebiet.
Für eine Fahrt von Niederbipp oder Oensingen in Richtung Olten oder Aarau wird ein A-Welle-Fahrausweis benötigt. Für Reisen von Oensingen in Richtung Solothurn oder Bern gilt dagegen in der Regel der Libero-Tarif.[7]
Zürcher Verkehrsverbund im Raum Spreitenbach
Im Raum Spreitenbach überschneiden sich die A-Welle und der Zürcher Verkehrsverbund. Die ZVV-Zone 184 und ein Teil der A-Welle-Zone 572 bilden ein Überlappungsgebiet. Welche Fahrkarte benötigt wird, hängt von der Fahrtrichtung und der gewählten Haltestelle ab.
Für Fahrten mit der Limmattalbahn von Haltestellen in Spreitenbach in Richtung Zürich wird grundsätzlich ein ZVV-Fahrausweis verwendet. Für Reisen in Richtung Baden oder Aarau gilt der Tarif der A-Welle. Bei Fahrten über die eigentliche Verbundgrenze hinaus kann ein Z-Pass erforderlich sein.[7]
HochRhein Ticket
Das HochRhein Ticket ist ein gemeinsames Angebot der A-Welle und des deutschen Waldshuter Tarifverbunds. Es richtet sich insbesondere an Grenzgänger und andere regelmässige Reisende zwischen dem Aargau und dem Landkreis Waldshut. Angeboten werden unterschiedliche räumliche Geltungsbereiche und persönliche Monats- beziehungsweise Jahreskarten.[8]
Modul-Abo
Für regelmässige Fahrten, die eine Bahnstrecke ausserhalb des Verbundgebiets mit einer oder mehreren A-Welle-Zonen verbinden, kann ein Modul-Abo verwendet werden. Es kombiniert ein Streckenabonnement mit Zonen des Ortsverkehrs. Solche Kombinationen sind unter anderem für die Zonen Aarau, Zofingen, Olten, Lenzburg, Wohlen, Brugg und Baden erhältlich.[9]
Transportunternehmen
Im Tarifverbund arbeiten kantonale, regionale und nationale Verkehrsunternehmen zusammen. Die Fahrpläne und Linien werden weiterhin von den jeweiligen Unternehmen betrieben, während die A-Welle insbesondere den gemeinsamen Tarif, das Fahrausweissortiment, die Vermarktung und die Verteilung der Einnahmen koordiniert.
| Unternehmen | Abkürzung | Verkehrsmittel und Tätigkeit |
|---|---|---|
| Aare Seeland mobil | asm | Regionale Bahn- und Buslinien |
| Aargau Verkehr | AVA | Bahn- und Busverkehr im Kanton Aargau und angrenzenden Gebieten |
| Busbetrieb Aarau | BBA | Stadt- und Regionalbusverkehr im Raum Aarau |
| Busbetrieb Olten Gösgen Gäu | BOGG | Busverkehr in der Region Olten–Gösgen–Gäu |
| PostAuto AG | PostAuto | Regionaler Busverkehr |
| Regionalbus Lenzburg | RBL | Busverkehr im Raum Lenzburg |
| Regionale Verkehrsbetriebe Baden-Wettingen | RVBW | Stadt- und Regionalbusverkehr im Raum Baden–Wettingen |
| Schweizerische Bundesbahnen | SBB | Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr |
| Zugerland Verkehrsbetriebe | ZVB | Buslinien im südöstlichen Aargau und in angrenzenden Gebieten |
Daneben verkehren auf einzelnen Bahnstrecken auch Züge der Thurbo.[10]
Organisation
Die A-Welle ist keine eigene Betreibergesellschaft für Züge oder Busse, sondern eine gemeinsame Tariforganisation der beteiligten Kantone und Transportunternehmen. Sie ist rechtlich als einfache Gesellschaft organisiert.
Das oberste Organ ist der A-Welle-Rat. Er ist für die strategische Führung zuständig und entscheidet unter anderem über die Weiterentwicklung des Tarifs, die Organisation des Verbunds und gemeinsame Projekte.
Die Geschäftsleitung führt die laufenden Geschäfte und vertritt die A-Welle gegenüber Behörden, Verkehrsunternehmen, Partnerverbünden und weiteren Dritten. Eine Revisionsstelle kontrolliert jährlich die Rechnung der Geschäftsstelle und die Verbundrechnung und erstattet dem A-Welle-Rat Bericht.[1]
Die Geschäftsstelle befindet sich in Aarau. Die eigentlichen Verkehrsleistungen werden von den angeschlossenen Unternehmen erbracht und von den Kantonen sowie teilweise vom Bund und den Gemeinden bestellt und mitfinanziert.
Digitaler Vertrieb
Fahrausweise der A-Welle können an Verkaufsstellen, an geeigneten Billettautomaten, teilweise beim Fahrpersonal sowie über digitale Verkaufskanäle bezogen werden. Zu den wichtigsten digitalen Angeboten gehören die SBB-Mobile-App und die FAIRTIQ-App.
Beim automatischen Ticketing checken die Fahrgäste vor dem Einsteigen über eine App ein und nach der Reise wieder aus. Die App zeichnet die zurückgelegte Verbindung auf und berechnet den passenden Fahrausweis beziehungsweise die günstigste verfügbare Kombination für die erfassten Fahrten.
Nach Angaben der A-Welle werden rund 78 Prozent ihrer Fahrausweise digital gekauft. Etwa ein Drittel der digitalen Käufe erfolgt über automatisches Ticketing. Gleichzeitig sollen persönliche Beratung und alternative Zugangsmöglichkeiten für Personen ohne Smartphone erhalten beziehungsweise weiterentwickelt werden.[11]
Mit dem Rabattmodell «premyo» können Nutzer der FAIRTIQ-App abhängig von ihren Ausgaben innerhalb eines Kalendermonats Rabatte auf weitere Fahrten im A-Welle-Gebiet erhalten. Ergänzend wird ein monatliches Preislimit angeboten, das die Ausgaben für entsprechend erfasste Fahrten begrenzt.
Bedeutung
Die A-Welle erleichtert den öffentlichen Verkehr in einer Region, die durch zahlreiche Verkehrsunternehmen und unterschiedliche Siedlungsräume geprägt ist. Das Verbundgebiet reicht von dicht besiedelten Agglomerationen wie Baden–Wettingen und Aarau bis zu ländlichen Regionen des Juras, des Fricktals, des Freiamts und des solothurnischen Gäus.
Durch den Zonentarif müssen Fahrgäste für eine Reise mit mehreren Verkehrsunternehmen nicht bei jedem Umstieg einen neuen Fahrausweis kaufen. Gleichzeitig ermöglichen Überlappungsgebiete und gemeinsame Produkte Fahrten über die Verbundgrenzen hinweg.
Eine besondere Bedeutung besitzt die A-Welle für den Pendlerverkehr nach Aarau, Baden, Olten, Zürich und Basel. Während Fahrten innerhalb des Verbunds mit A-Welle-Fahrausweisen abgedeckt werden, stehen für weiterführende Verbindungen unter anderem der Z-Pass, das Modul-Abo, TNW- und Libero-Fahrausweise sowie nationale Billette des direkten Verkehrs zur Verfügung.
Siehe auch
- Öffentlicher Verkehr im Kanton Aargau
- Öffentlicher Verkehr im Kanton Solothurn
- Liste der Schweizer Tarifverbünde
- Z-Pass
- Tarifverbund Nordwestschweiz
- Libero-Tarifverbund
- Zürcher Verkehrsverbund
- SwissPass
Weblinks
- Offizielle Website des Tarifverbunds A-Welle
- Aktuelle Zonenpläne
- Informationen zu Billetten und Abonnementen
- Tarife, Zonenpläne und weitere Dokumente
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Organisation, Tarifverbund A-Welle, abgerufen am 6. August 2026.
- ↑ Integration der Tarifverbünde Olten und Aargau zur A-Welle, Kanton Solothurn, 25. September 2003, abgerufen am 6. August 2026.
- ↑ Beteiligungsreport 2009, Kanton Aargau, Abschnitt zum integralen Tarifverbund A-Welle.
- ↑ A-Welle-Zonenplan, Tarifverbund A-Welle, abgerufen am 6. August 2026.
- ↑ 5,0 5,1 Billette und Abos, Tarifverbund A-Welle, abgerufen am 6. August 2026.
- ↑ Z-Pass A-Welle–ZVV, Tarifverbund A-Welle, abgerufen am 6. August 2026.
- ↑ 7,0 7,1 Überlappungsgebiete, Tarifverbund A-Welle, abgerufen am 6. August 2026.
- ↑ HochRhein Ticket A-Welle–WTV, Tarifverbund A-Welle, abgerufen am 6. August 2026.
- ↑ Modul-Abo, Tarifverbund A-Welle, abgerufen am 6. August 2026.
- ↑ Transportunternehmen der A-Welle, Tarifverbund A-Welle, abgerufen am 6. August 2026.
- ↑ Einchecken für die Zukunft, Tarifverbund A-Welle, abgerufen am 6. August 2026.