SwissPass

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SwissPass
Art Persönliches Trägermedium für Mobilitäts- und Freizeitangebote
Einsatzgebiet Schweiz und grenzüberschreitender Regionalverkehr
Einführung 1. August 2015
Digitale Version SwissPass Mobile, seit 2018
Aktuelle Kartengeneration seit Dezember 2021
Format 85,7 × 54 mm
Technik RFID, QR-Code und Barcode
Eigentümerin der Karte Alliance SwissPass
Herausgabe SBB im Auftrag der Alliance SwissPass
Im Umlauf fast 7 Millionen Karten
Stand der Umlaufzahl Juli 2025
Website swisspass.ch

Der SwissPass ist ein persönliches Trägermedium für Abonnemente und weitere Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz. Er besteht in seiner bekanntesten Form aus einer roten Chipkarte mit Foto und kann zusätzlich als SwissPass Mobile auf einem Smartphone oder Tablet angezeigt werden.

Auf dem SwissPass werden unter anderem das Generalabonnement, das Halbtaxabonnement, Verbund-, Strecken- und Modulabonnemente sowie verschiedene Angebote für Kinder, Velos, Hunde und Parkplätze referenziert. Darüber hinaus dient die Karte als Zugangsmedium für Partnerangebote wie Skipässe, Carsharing, Veloverleih, Parkplätze und Veranstaltungstickets.

Der SwissPass ist selbst kein Fahrausweis und berechtigt ohne eine gültige, ihm zugeordnete Leistung nicht zur Fahrt. Die Abonnemente sind nicht im üblichen Sinn auf der Karte gespeichert. Der Chip enthält technische Kennungen, über welche Kontrollgeräte die im zentralen Vertriebssystem referenzierten Leistungen abrufen.[1]

Die Schweizer öV-Branche führte den SwissPass am 1. August 2015 zunächst für das General- und das Halbtaxabonnement ein. Bis Juli 2025 waren fast sieben Millionen Karten im Umlauf.[2]

Begriff

Die Bezeichnung SwissPass wird für mehrere miteinander verbundene Bestandteile verwendet:

  • die physische SwissPass-Karte;
  • SwissPass Mobile als digitale Darstellung;
  • das persönliche SwissPass-Konto;
  • den SwissPass-Login;
  • die auf Karte oder Konto referenzierten öV-Leistungen;
  • die unter SwissPass Plus zusammengefassten Partnerdienste.

Im offiziellen Tarifwerk bezeichnet der Begriff sowohl die Karte als auch die mobile Version.[1]

Der SwissPass ist nicht mit dem Swiss Travel Pass zu verwechseln. Der Swiss Travel Pass ist ein zeitlich begrenzter Fahrausweis, der sich hauptsächlich an ausländische Gäste richtet. Der SwissPass ist dagegen ein personalisiertes Trägermedium und Kundenkonto, auf dem unterschiedliche Leistungen referenziert werden können.

Ebenso besteht keine Verbindung zum schweizerischen Reisepass. Der SwissPass ist kein amtlicher Identitätsausweis und keine staatliche elektronische Identität.

Zweck

Vor der Einführung des SwissPass wurden zahlreiche persönliche Abonnemente auf unterschiedlichen Papier-, Kunststoff- oder Chipkarten ausgegeben. Generalabonnement und Halbtax besassen eigene Karten, während Verkehrsverbünde teilweise separate Systeme verwendeten.

Der SwissPass sollte diese Trägermedien schrittweise vereinheitlichen. Zu den Zielen gehörten:

  • eine gemeinsame Karte für unterschiedliche Transportunternehmen und Tarifverbünde;
  • eine einfachere Kontrolle persönlicher Abonnemente;
  • die elektronische Verlängerung oder Änderung von Leistungen ohne Neuausstellung der Karte;
  • die Verbindung von öffentlichem Verkehr und ergänzenden Mobilitätsangeboten;
  • die Unterstützung digitaler Verkaufs- und Kontrollsysteme;
  • die Verringerung der Zahl verschiedener Kundenkarten;
  • eine Grundlage für weitere Dienstleistungen der öV-Branche.

Die Karte bleibt auch dann verwendbar, wenn ein bestimmtes Abonnement abläuft. Eine neue Leistung kann später derselben Karte zugeordnet werden, sofern diese technisch weiterhin gültig und nicht deaktiviert ist.

Geschichte

Vorbereitung

Die Entwicklung des SwissPass war Teil der Digitalisierung des schweizerischen öffentlichen Verkehrs. Transportunternehmen und Tarifverbünde wollten die historisch gewachsenen Vertriebs- und Kontrollsysteme stärker vereinheitlichen.

Eine wichtige Voraussetzung bildete der Aufbau gemeinsamer Kunden-, Verkaufs- und Abonnementsysteme. Statt jedes Abonnement vollständig auf eine Karte zu schreiben, sollte eine technische Kennung mit den zentral verwalteten Leistungen verbunden werden.

Das Projekt wurde von der damaligen öV-Tariforganisation und den beteiligten Transportunternehmen vorbereitet. Die SBB übernahmen wichtige technische und operative Aufgaben, während die grundlegenden Entscheidungen von der gesamten Branche getragen wurden.

Einführung 2015

Der SwissPass wurde am 1. August 2015 offiziell eingeführt. Die ersten Karten wurden wenige Tage später an Kundinnen und Kunden ausgeliefert.

In der ersten Phase ersetzte die rote Karte schrittweise:

  • die bisherige blaue Karte des Generalabonnements;
  • die Halbtaxkarte;
  • bestimmte ergänzende persönliche Ausweise.

Neu abgeschlossene und verlängerte General- und Halbtaxabonnemente wurden fortan auf dem SwissPass referenziert. Bestehende ältere Karten blieben zunächst bis zu ihrem vorgesehenen Ersatz verwendbar.

Die Einführung machte den SwissPass rasch zu einer der am weitesten verbreiteten Chipkarten der Schweiz. Gleichzeitig führten die neuen Vertragsbedingungen, Datenschutzfragen und anfängliche technische Schwierigkeiten zu öffentlicher Kritik.

Ausweitung auf Tarifverbünde

Ab 2016 und 2017 wurden schrittweise Abonnemente regionaler Tarifverbünde integriert. Zu den ersten gehörten Angebote von unireso in der Region Genf und Mobilis im Kanton Waadt.

Weitere Verbünde folgten. Seit 2018 werden auch die persönlichen Monats- und Jahresabonnemente des Zürcher Verkehrsverbunds auf dem SwissPass ausgegeben.

Damit entwickelte sich die Karte von einem Trägermedium für nationale Abonnemente zu einer gemeinsamen Plattform des nationalen und regionalen öffentlichen Verkehrs.[2]

SwissPass Mobile

Am 17. Juli 2018 führte die öV-Branche SwissPass Mobile ein. In einer ersten Phase konnten General- und Verbundabonnemente in ausgewählten Anwendungen auf dem Smartphone vorgewiesen werden.

Zu den ersten unterstützenden Anwendungen gehörten SBB Mobile Preview und BLS Mobil. Die Funktion wurde später auf weitere Apps und Leistungen ausgedehnt.[3]

SwissPass Mobile ersetzte die physische Karte nicht vollständig. Die Plastikkarte blieb weiterhin verfügbar und ist für zahlreiche Partnerdienste sowie als Rückfallebene bei technischen Problemen von Bedeutung.

Zweite Kartengeneration

Seit Mitte Dezember 2021 wird eine neue Kartengeneration ausgegeben. Sie besitzt ein verändertes Design, zusätzliche Sicherheitsmerkmale, mehr Speicherplatz und technische Voraussetzungen für weitere Funktionen.

Zu den Erweiterungen gehören:

  • ein EMV-fähiges Element für Zahlfunktionen;
  • LEGIC-Technik für Zutritts- und Identifikationsanwendungen;
  • Unterstützung des Authentifizierungsstandards FIDO;
  • grössere Speicherkapazität für Partnerdienste;
  • zusätzliche sichtbare und unsichtbare Sicherheitsmerkmale;
  • eine seitliche Kerbe als haptisches Orientierungselement.

Die neue Generation wurde zunächst an Neukundinnen und Neukunden sowie beim regulären Ersatz älterer Karten ausgegeben. Bestehende ältere Karten mussten nicht sofort ausgetauscht werden.[4]

Entwicklung bis 2025

Innerhalb von zehn Jahren stieg die Zahl der im Umlauf befindlichen Karten auf fast sieben Millionen. Gleichzeitig wurde das Angebot schrittweise erweitert.

Jahr Entwicklung
2015 Einführung für General- und Halbtaxabonnemente
2016–2017 Erste regionale Verbundabonnemente werden integriert
2018 Einführung von SwissPass Mobile und Aufnahme der ZVV-Abonnemente
2020 Ende des Verkaufs neuer Generalabonnemente auf der alten blauen Karte
2021 Einführung der zweiten Kartengeneration
2022 Junior-Karte und Kinder-Mitfahrkarte werden auf dem SwissPass referenziert
2025 Zehnjähriges Bestehen; fast sieben Millionen Karten im Umlauf

Organisation

Der SwissPass ist kein ausschliessliches Produkt der SBB. Er ist ein gemeinsames System der schweizerischen Transportunternehmen und Tarifverbünde.

Die strategische Weiterentwicklung erfolgt im Rahmen der Alliance SwissPass. Diese ist die Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs und vereint Transportunternehmen sowie regionale Tarifverbünde.[5]

Die SBB stellen im Auftrag der Alliance SwissPass die Herausgabe der Karten sicher und betreiben zentrale technische und administrative Dienstleistungen. Karten und Systeme können auch von anderen Transportunternehmen und Verbünden verkauft beziehungsweise genutzt werden.

Die physische Karte bleibt gemäss den Tarifbestimmungen Eigentum der Alliance SwissPass. Sie kann in begründeten Fällen zurückgefordert, ersetzt, gesperrt oder deaktiviert werden.[1]

Für Partnerangebote ausserhalb des öffentlichen Verkehrs gelten zusätzlich die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unternehmens.

Physische Karte

Gestaltung

Die SwissPass-Karte besitzt annähernd das Format einer Kreditkarte. Die offiziellen Abmessungen betragen 85,7 × 54 Millimeter.

Auf der Vorderseite befinden sich je nach Kartengeneration:

  • Foto;
  • Anrede beziehungsweise Titel;
  • Vorname und Nachname;
  • Geburtsdatum;
  • Geschlechtsangabe;
  • Grundkartennummer;
  • Sicherheitsmerkmale;
  • bei neueren Karten eine fühlbare Kerbe.

Auf der Rückseite befinden sich unter anderem:

  • RFID-Kennzeichnung;
  • QR-Code;
  • Barcode;
  • Kartennummer;
  • Kartensequenznummer;
  • bei neueren Generationen eine Kartenversionsnummer.

Die Karte enthält keinen sichtbaren Aufdruck über die Art oder Gültigkeit des zugeordneten Abonnements. Diese Informationen sind im SwissPass-Konto, in unterstützten Apps oder über die Kontrollsysteme abrufbar.[1]

Farbe und Design

Die erste Kartengeneration war überwiegend rot und zeigte ein abstraktes grafisches Muster. Die seit Dezember 2021 ausgegebene Generation verwendet ebenfalls das für die Schweiz charakteristische Rot und besitzt ein stilisiertes Bergmotiv.

Das einheitliche Erscheinungsbild soll den SwissPass von den früheren Karten einzelner Verkehrsunternehmen und Verbünde unterscheiden.

Eigentum und Gültigkeit

Die Karte gehört der Alliance SwissPass und wird den Reisenden zur persönlichen Nutzung überlassen.

Auf ihr ist kein Ablaufdatum aufgedruckt. Ein Austausch erfolgt insbesondere, wenn:

  • technische Zertifikate ablaufen;
  • eine ältere Kartengeneration abgelöst wird;
  • die Karte beschädigt ist;
  • sich Identitätsdaten ändern;
  • das Foto erneuert werden muss;
  • die Karte verloren geht oder gestohlen wird;
  • ein technischer Fehler vorliegt.

Das Ende eines Abonnements bedeutet nicht automatisch, dass die Karte ungültig wird.

Technische Funktionsweise

Referenzierung statt Speicherung

ÖV-Abonnemente werden auf dem SwissPass referenziert. Dies bedeutet, dass die Karte nicht sämtliche Informationen des Abonnements selbst enthält.

Beim Verkauf wird die Leistung im zentralen System dem Kundenkonto und der technischen Kartenkennung zugeordnet. Bei einer Kontrolle liest das Gerät die Kennung aus und prüft, welche gültigen Leistungen damit verbunden sind.

Dieses Verfahren ermöglicht es, Abonnemente zu verlängern, zu ersetzen oder zu verändern, ohne jedes Mal eine neue Karte auszustellen.

Auch einzelne Billette können bei bestimmten Verkaufsstellen oder Vermittlern auf einen SwissPass referenziert werden.[1]

RFID-Technik

Die Karte enthält zwei RFID-Chipmodule. RFID steht für Radio-Frequency Identification und ermöglicht die berührungslose Datenübertragung über kurze Distanz.

Modul Hauptanwendung Ungefähre Lesedistanz
Chip A Kontrolle von Leistungen des öffentlichen Verkehrs etwa 3 cm
Chip B Partnerangebote, insbesondere Skipässe bis etwa 30 cm

Auf den RFID-Chips werden nach den geltenden Tarifbestimmungen keine Personendaten gespeichert. Auslesbar sind technische Elemente wie:

  • das öV-Zertifikat;
  • ein öffentlicher Schlüssel;
  • die Medien-ID.

Die Medien-ID allein erlaubt ohne Zugriff auf die entsprechenden Kontrollsysteme keinen unmittelbaren Rückschluss auf eine bestimmte Person.[1]

QR-Code und Barcode

Neben RFID besitzt der SwissPass einen QR-Code und einen Barcode. Sie dienen als weitere technische Kontroll- und Identifikationsmerkmale.

Der QR-Code der physischen Karte ist nicht mit der dynamischen Anzeige von SwissPass Mobile gleichzusetzen. Bei der mobilen Version wird ein elektronisches Kontrollelement in einer unterstützten App erzeugt.

Zentrale Systeme

Kunden- und Leistungsdaten werden in zentralen Vertriebs- und Abonnementssystemen der öV-Branche verwaltet. Dazu gehören insbesondere:

  • persönliche Stammdaten;
  • Kunden- und Kartennummern;
  • Foto;
  • gekaufte Abonnemente;
  • Gültigkeitszeiträume;
  • Rechnungs- und Vertragsinformationen;
  • aktivierte Partnerdienste.

Welche Daten ein Transportunternehmen oder Partner einsehen darf, hängt von seiner Aufgabe, der betreffenden Leistung und den anwendbaren Datenschutzbestimmungen ab.

Leistungen des öffentlichen Verkehrs

Auf dem SwissPass können zahlreiche persönliche Fahrausweise und ergänzende Produkte referenziert werden.

Zu den wichtigsten gehören:

  • Generalabonnement;
  • Halbtaxabonnement;
  • regionale Verbundabonnemente;
  • Streckenabonnemente;
  • Modulabonnemente;
  • GA Night;
  • Junior-Karte;
  • Kinder-Mitfahrkarte;
  • Hunde-Pass;
  • Velo-Pass;
  • persönliche P+Rail-Abonnemente;
  • Begleitabonnement für Reisende mit Behinderung;
  • bestimmte Einzelbillette und Spezialangebote.

Die genaue Verfügbarkeit hängt vom Produkt, Verkehrsverbund und Verkaufsweg ab. Nicht jedes Angebot des öffentlichen Verkehrs wird zwingend auf dem SwissPass ausgegeben.

Generalabonnement

Das Generalabonnement war zusammen mit dem Halbtax das erste auf dem SwissPass angebotene Produkt. Es ermöglicht im festgelegten Geltungsbereich grundsätzlich freie Fahrt mit Bahnen, Bussen, Schiffen und weiteren Verkehrsmitteln.

Bei einer Kontrolle wird die Gültigkeit elektronisch über die Karte oder SwissPass Mobile geprüft.

Halbtaxabonnement

Das Halbtax berechtigt zum Kauf zahlreicher Billette zum reduzierten Preis. Es ist ebenfalls persönlich und wird auf dem SwissPass referenziert.

Die Karte allein zeigt nicht, ob ein Halbtax vorhanden oder noch gültig ist. Dies lässt sich im Kundenkonto, in unterstützten Apps, am Verkaufsschalter oder durch das Kontrollpersonal prüfen.

Verbundabonnemente

Persönliche Abonnemente der regionalen Tarifverbünde wurden schrittweise in das SwissPass-System aufgenommen. Dadurch können Reisende nationale und regionale Leistungen auf derselben Karte nutzen.

Tarif, räumlicher Geltungsbereich und Erstattungsbedingungen richten sich weiterhin nach den Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds.

Angebote für Kinder

Junior-Karte und Kinder-Mitfahrkarte werden auf der persönlichen SwissPass-Karte des Kindes referenziert.

Die Karte enthält das Foto und die Daten des Kindes. Die Berechtigung ist mit einer bestimmten Begleitperson beziehungsweise den für das jeweilige Angebot geltenden Bedingungen verbunden.

Partnerdienste

Der SwissPass kann zusätzlich als Trägermedium für Angebote ausserhalb des klassischen öffentlichen Verkehrs dienen. Diese werden häufig unter der Bezeichnung SwissPass Plus zusammengefasst.

Zu den möglichen Partnerdiensten gehören:

  • Skipässe;
  • Carsharing;
  • Velo- und E-Bike-Verleih;
  • Parkplatznutzung;
  • Veranstaltungstickets;
  • Messezutritte;
  • Freizeit- und Sportangebote;
  • Zutrittssysteme;
  • einzelne Hotel- oder Beherbergungsangebote.

Nach Angaben der SBB kann die Karte in mehr als 80 Skigebieten als Skipass eingesetzt werden. Sie kann ausserdem ein reserviertes Mobility-Fahrzeug öffnen oder bei unterstützten Veloverleihsystemen als Zugangsmedium dienen.[6]

Die Nutzung eines Partnerdienstes erfolgt nicht automatisch. Die Kundin oder der Kunde muss das jeweilige Angebot beim Partner erwerben oder aktivieren.

Bei einem Kartenersatz werden öV-Leistungen automatisch auf die neue Karte referenziert. Partnerdienste werden je nach Anbieter automatisch übertragen oder müssen beim betreffenden Unternehmen neu verknüpft werden.

SwissPass Mobile

SwissPass Mobile ist die digitale Version des SwissPass auf einem Smartphone oder Tablet. Sie ermöglicht es, die im Konto referenzierten öV-Leistungen bei einer Kontrolle in einer unterstützten App vorzuweisen.

Zu den unterstützenden Anwendungen gehören insbesondere:

  • SBB Mobile;
  • SBB Mobile Preview;
  • Apps weiterer schweizerischer Transportunternehmen.

Zur Nutzung sind erforderlich:

  1. eine gültige SwissPass-Karte;
  2. ein SwissPass-Konto;
  3. ein damit verknüpfter SwissPass-Login;
  4. eine kompatible App;
  5. die Aktivierung von SwissPass Mobile.

Die Funktion kann gemäss Tarifbestimmungen gleichzeitig in höchstens drei Apps aktiviert sein. Wird sie in einer weiteren App aktiviert, kann die zuerst registrierte Anwendung automatisch deaktiviert werden.[1]

Kontrolle

Bei einer Fahrausweiskontrolle wird in der App ein digitales Kontrollelement angezeigt. Das Kontrollpersonal scannt dieses und prüft die referenzierten Leistungen.

SwissPass Mobile ist persönlich und darf nicht auf dem Gerät einer anderen Person aktiviert oder an Dritte weitergegeben werden.

Das Kontrollpersonal kann zusätzlich einen amtlichen Ausweis oder die physische SwissPass-Karte verlangen, um die Identität der reisenden Person zu bestätigen.

Internetverbindung

Während jeder einzelnen Kontrolle ist nicht zwingend eine aktive Internetverbindung erforderlich. Die App muss jedoch regelmässig synchronisiert werden.

Nach den seit Juni 2026 geltenden Tarifbestimmungen muss mindestens einmal innerhalb von zehn Tagen eine Internetverbindung hergestellt werden. Die Gerätezeit muss korrekt eingestellt sein.[1]

Ist die mobile Anzeige wegen eines leeren Akkus, eines beschädigten Displays, fehlender Synchronisation oder eines anderen technischen Problems nicht kontrollierbar und kann auch die physische Karte nicht vorgewiesen werden, können Bearbeitungsgebühren entstehen.

Einschränkungen

Nicht alle Partnerdienste werden von SwissPass Mobile unterstützt. Ein digital vorweisbares ÖV-Abonnement ersetzt beispielsweise nicht zwingend die physische Karte als:

  • Skipass;
  • Schlüssel für ein Fahrzeug;
  • Zutrittskarte;
  • Parkkarte;
  • Medium eines nicht unterstützten Partners.

Die physische Karte bleibt deshalb für viele Nutzerinnen und Nutzer weiterhin erforderlich.

SwissPass-Konto und Login

Das SwissPass-Konto ist der persönliche Onlinezugang zur Verwaltung von Karte, Abonnementen und Kundendaten.

Im Konto können unter anderem:

  • persönliche Angaben eingesehen und geändert werden;
  • Abonnemente und deren Gültigkeit geprüft werden;
  • Kündigungen erfasst oder zurückgezogen werden;
  • Rechnungen eingesehen werden;
  • Partnerdienste kontrolliert werden;
  • eine Ersatzkarte bestellt werden;
  • das Foto erneuert werden;
  • SwissPass Mobile verwaltet werden.

Der SwissPass-Login besteht grundsätzlich aus einer registrierten E-Mail-Adresse und einer Anmeldemethode. Neben einem klassischen Passwort können je nach System passwortlose Verfahren oder eine Zwei-Faktor-Authentifizierung genutzt werden.

Der Login kann auch bei angeschlossenen Transportunternehmen und Vertriebskanälen eingesetzt werden. Er erleichtert den Kauf von Billetten und die Übernahme persönlicher Angaben.

Das Konto und die Karte sind nicht dasselbe. Eine Person kann eine physische Karte besitzen, ohne bereits einen Onlinezugang eingerichtet zu haben.

Bezug der Karte

Mit einem Abonnement

Wer erstmals ein persönliches ÖV-Abonnement kauft, erhält die SwissPass-Karte in der Regel automatisch und ohne zusätzliche Kartengebühr.

Beim Kauf an einer bedienten Verkaufsstelle ist ein gültiger amtlicher Ausweis vorzulegen. Beim Onlinekauf erfolgt eine digitale Identitätsprüfung mit einem Ausweisdokument und einem Smartphone mit Kamera.[6]

Ohne Abonnement

Eine SwissPass-Karte kann auch ohne ÖV-Abonnement kostenlos bezogen werden. Sie lässt sich dann insbesondere für Partnerdienste nutzen.

Der Bezug ist möglich:

  • an einer bedienten Verkaufsstelle des öffentlichen Verkehrs;
  • nach Identitätsprüfung über das SwissPass-Konto.

Auch beim Bezug ohne Abonnement werden ein amtlicher Ausweis und ein geeignetes Foto benötigt.

Persönliche Daten

Für die Ausstellung werden insbesondere folgende Angaben benötigt:

  • Vorname und Nachname;
  • Geburtsdatum;
  • Geschlecht beziehungsweise Anrede nach den vorgesehenen Datenfeldern;
  • Wohn- oder Zustelladresse;
  • aktuelles Passfoto;
  • je nach Kaufweg weitere Kontaktangaben.

Die Karte ist persönlich und nicht übertragbar.

Foto

Beim erstmaligen Bezug muss ein aktuelles Passfoto eingereicht oder hochgeladen werden. Es kann farbig oder schwarzweiss sein und muss die vorgegebenen Qualitätsanforderungen erfüllen.

Die Fotogültigkeit richtet sich nach dem Alter bei der Erfassung:

Alter bei der Fotoerfassung Späteste Erneuerung
bis 24,99 Jahre nach 5 Jahren
ab 25 Jahren nach 10 Jahren

Vor der Produktion einer neuen Karte prüft das System, ob das vorhandene Foto noch verwendet werden darf.

Kann eine Person anhand des Fotos nicht mehr eindeutig identifiziert werden, darf das Kontrollpersonal die Karte sperren und einen kostenlosen Ersatz mit einem neuen Foto veranlassen.[1]

Übergangs-SwissPass

Zwischen dem Kauf einer Leistung und dem Erhalt der physischen Karte kann ein Übergangs-SwissPass ausgegeben werden.

Dieser enthält keine aufgedruckte Leistungsbeschreibung. Die Berechtigung wird über einen Barcode referenziert.

Bei einer Onlinebestellung kann der Übergangs-SwissPass als:

  • ausgedrucktes E-Ticket;
  • Bildschirmticket auf einem Mobilgerät

ausgegeben werden.

Er ist nur zusammen mit einem gültigen amtlichen Ausweis gültig. Sobald die neue physische Karte erstmals verwendet wird, verliert der Übergangs-SwissPass seine Gültigkeit.

Partnerdienste können nicht auf den Übergangs-SwissPass referenziert werden.[1]

Kontrolle im öffentlichen Verkehr

Die physische Karte wird bei der Kontrolle an ein Lesegerät gehalten. Das Gerät liest die technische Medien-ID und prüft die zugeordneten Leistungen.

Der SwissPass muss im Originalzustand vorgewiesen werden. Das Kontrollpersonal kann verlangen, dass er aus einer Hülle oder dem Portemonnaie genommen und ausgehändigt wird.

Die Kontrolle kann unter anderem ergeben:

  • welche ÖV-Leistung referenziert ist;
  • ob sie am Kontrolltag gültig ist;
  • welche Klasse oder welcher Geltungsbereich gilt;
  • ob die Karte gesperrt oder deaktiviert ist;
  • ob zusätzliche Identitätsprüfungen erforderlich sind.

Die Karte ersetzt bei der gewöhnlichen Kontrolle meist einen zusätzlichen amtlichen Ausweis, da sie ein Foto enthält. Bei Zweifeln darf dennoch ein Identitätsdokument verlangt werden.

Vergessene Karte

Wer die physische Karte vergessen hat, kann eine aktivierte und kontrollierbare Version von SwissPass Mobile vorweisen.

Besteht diese Möglichkeit nicht, kann an einer bedienten Verkaufsstelle nach einer Identitätsprüfung ein vorübergehender Nachweis ausgestellt werden. Die Gebühr betrug nach dem Tarifstand vom 1. Juni 2026 fünf Franken.[1]

Kann bei der Fahrt weder die Karte noch ein gültiger digitaler Nachweis gezeigt werden, erfolgt die Behandlung nach den Bestimmungen für einen vergessenen persönlichen Fahrausweis. Dabei können weitere Bearbeitungsgebühren entstehen.

Verlust und Ersatz

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sollen möglichst rasch gemeldet werden, damit die alte Karte gesperrt oder deaktiviert und eine neue produziert werden kann.

Eine Ersatzkarte kann bestellt werden:

  • im SwissPass-Konto;
  • an einer bedienten Verkaufsstelle;
  • über ein Contact Center eines teilnehmenden Verkehrsunternehmens.

Die reguläre Gebühr für einen Ersatz wegen Verlusts oder Beschädigung betrug im Juni 2026 30 Franken. Der Austausch einer mindestens fünf Jahre alten Karte oder der Ersatz wegen eines technischen Fehlers ist grundsätzlich kostenlos.[1]

Die vorhandenen ÖV-Leistungen werden automatisch auf die neue Karte referenziert. Bei Partnerdiensten kann eine zusätzliche Übertragung durch den jeweiligen Anbieter notwendig sein.

Die alte Karte wird spätestens nach der ersten Kontrolle der neuen Karte oder nach Ablauf einer technischen Übergangsfrist deaktiviert. Eine deaktivierte Karte kann nicht erneut aktiviert werden.

Zahlfunktion

Die seit Dezember 2021 ausgegebene Kartengeneration besitzt eine Zahlfunktion für den öffentlichen Verkehr.

Damit können Billette bezahlt werden:

  • an unterstützten Billettautomaten;
  • an bedienten Verkaufsstellen des öffentlichen Verkehrs.

Je nach gewähltem Modell erfolgt die Abrechnung:

  • über eine Monatsrechnung;
  • über ein zuvor geladenes Prepaid-Guthaben.

Die Prepaid-Variante kann beispielsweise für Kinder oder Personen genutzt werden, die keine Kreditkarte verwenden möchten.[7]

Die Zahlfunktion ist von den eigentlichen Abonnementen getrennt. Der Besitz einer Karte bedeutet nicht, dass die Zahlfunktion automatisch eingerichtet oder freigeschaltet ist.

Zutritts- und Authentifikationsfunktionen

Die zweite Kartengeneration unterstützt zusätzliche technische Standards.

LEGIC

Unternehmen mit kompatiblen LEGIC-Systemen können den SwissPass als Zutritts- oder Identifikationsmedium verwenden. Möglich sind beispielsweise:

  • Zugang zu Gebäuden;
  • Öffnen von Türen;
  • Identifikation von Mitarbeitenden;
  • Zugang zu gesicherten Bereichen.

Ob und in welchem Umfang diese Funktionen genutzt werden, entscheidet das jeweilige Partnerunternehmen. Die öV-Branche verwaltet nicht automatisch die von Drittunternehmen erteilten Zutrittsrechte.

FIDO

Die Karte unterstützt den FIDO- beziehungsweise FIDO2-Standard für sichere Anmeldungen. Dieser ermöglicht Authentifikationsverfahren, bei denen kein gewöhnliches Passwort übertragen werden muss.

Eine mögliche Verwendung hängt vom jeweiligen Gerät, Webdienst und Anbieter ab. Der SwissPass ist dadurch nicht zu einer staatlichen elektronischen Identität geworden.

EMV

Ein EMV-fähiges Element bildet die technische Grundlage für kontaktlose Zahlungsanwendungen. EMV ist ein internationaler Standard für Bank- und Zahlungskarten.

Die öV-Zahlfunktion darf nicht mit einer allgemeinen Bankkarte verwechselt werden. Welche Zahlungen möglich sind, richtet sich nach den von der öV-Branche angebotenen und aktivierten Funktionen.

Datenschutz

Daten auf der Karte

Auf den RFID-Chips werden gemäss den geltenden Tarifbestimmungen keine Kundendaten wie Name, Adresse oder Geburtsdatum gespeichert.

Der Chip enthält hauptsächlich:

  • eine Medien-ID;
  • technische Zertifikate;
  • kryptografische Schlüssel beziehungsweise öffentliche Schlüssel;
  • Daten für die Kommunikation mit Lesegeräten.

Die sichtbaren Personendaten und das Foto sind dagegen auf die Kartenoberfläche gedruckt.

Daten in zentralen Systemen

Personen-, Abonnements- und Vertragsdaten werden in zentralen Systemen verarbeitet. Dies ist erforderlich, damit Leistungen verkauft, verlängert, kontrolliert und ersetzt werden können.

Partnerunternehmen erhalten nur jene Daten, die für die betreffende Leistung und deren Abwicklung vorgesehen sind. Für Partnerdienste gelten eigene Datenschutzerklärungen und Geschäftsbedingungen.

Die Karte lässt sich nicht wie ein Satellitensender orten. Die RFID-Kommunikation funktioniert nur in unmittelbarer Nähe eines geeigneten Lesegeräts.

Kontroverse von 2015 und 2016

Nach der Einführung wurde bekannt, dass bei Kontrollen erzeugte Datensätze in einer zentralen Kontrolldatenbank während 90 Tagen aufbewahrt wurden. Darin konnten unter anderem Kontrollzeit, Zug- oder Kursnummer und die Verbindung zur SwissPass-Nummer enthalten sein.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte untersuchte das System. In seiner Empfehlung vom 4. Januar 2016 kam er zum Schluss, dass die Speicherung unverhältnismässig sei und keine ausreichende gesetzliche Grundlage besitze. Er wies darauf hin, dass aus wiederholten Kontrollen zumindest eingeschränkte Bewegungsprofile entstehen könnten.

Der EDÖB empfahl dem damaligen Verband öffentlicher Verkehr und der SBB, die Daten unverzüglich zu löschen und die Datenbank nicht weiter zu betreiben.[8]

Die öV-Branche setzte die Empfehlung um und verzichtete auf die damalige systematische Speicherung der Kontrolldaten.[9]

Die heutigen Datenbearbeitungen richten sich nach dem Datenschutzgesetz, dem Personenbeförderungsrecht, den geltenden Tarifbestimmungen und den jeweiligen Datenschutzerklärungen. Umfang und Aufbewahrungsdauer können je nach Funktion unterschiedlich sein.

Sicherheit

Die Karte besitzt mehrere sichtbare und unsichtbare Sicherheitsmerkmale. Sie sollen Manipulationen, Kopien und die Nutzung durch unberechtigte Personen erschweren.

Sicherheitsmechanismen sind unter anderem:

  • persönliches Foto;
  • individuelle Karten- und Mediennummern;
  • kryptografische Zertifikate;
  • QR- und Barcode;
  • gesperrte beziehungsweise deaktivierbare Karten;
  • Identitätskontrolle bei der Ausstellung;
  • dynamische Kontrollelemente bei SwissPass Mobile;
  • zusätzliche Merkmale der zweiten Kartengeneration.

Bei Verdacht auf Missbrauch oder Fälschung können Karte und SwissPass Mobile gesperrt oder deaktiviert werden.

Der Verlust soll möglichst rasch gemeldet werden. Dies verhindert, dass Partnerdienste oder andere Kartenfunktionen weiterverwendet werden können.

Barrierefreiheit und Nutzung ohne Smartphone

Die physische Karte ermöglicht die Nutzung persönlicher Abonnemente ohne Smartphone. Dies ist für Kinder, ältere Menschen, Reisende ohne geeignetes Mobilgerät und Personen mit eingeschränktem Zugang zu digitalen Diensten von Bedeutung.

SwissPass Mobile ist freiwillig. Ein Smartphone ist nicht erforderlich, um ein General-, Halbtax- oder anderes auf der Karte referenziertes Abonnement zu nutzen.

Die zweite Kartengeneration besitzt eine seitliche Kerbe. Dieses haptische Element erleichtert die Orientierung für Menschen mit Sehbehinderung und hilft, die Karte richtig auszurichten.

Der Bund und die öV-Branche befassen sich zudem mit der Sicherung anonymer und nicht digitaler Kaufmöglichkeiten für einzelne Billette. Der personalisierte SwissPass ist nicht für jede Fahrt und jedes Angebot erforderlich.

Automatisches Ticketing

Apps mit automatischer Reiseerfassung sind technisch und rechtlich vom SwissPass zu unterscheiden.

Bei solchen Systemen aktiviert die reisende Person vor der Fahrt eine Check-in-Funktion. Die App erfasst die Reise und berechnet nachträglich den Preis.

Ein hinterlegtes Halbtax oder anderes persönliches Abonnement kann dabei über das SwissPass-Konto berücksichtigt werden. Der eigentliche digitale Kontrollnachweis wird jedoch von der Ticketing-App erzeugt und ist nicht identisch mit SwissPass Mobile.

SwissPass Mobile zeigt bestehende, referenzierte Leistungen an. Automatisches Ticketing erzeugt dagegen eine Fahrtberechtigung für die aktuell erfasste Reise.

Vorteile

Als Vorteile des Systems gelten:

  • eine Karte für zahlreiche Abonnemente;
  • keine sichtbare Neuausstellung bei jeder Verlängerung;
  • nationale und regionale Angebote auf demselben Medium;
  • digitale Anzeige über SwissPass Mobile;
  • rascher Ersatz bei Verlust;
  • Verbindung mit ergänzenden Mobilitätsangeboten;
  • Nutzung als Skipass oder Zugangskarte;
  • zentrale Verwaltung der persönlichen Leistungen;
  • einfachere Kontrolle durch die Transportunternehmen;
  • geringerer Bedarf an verschiedenen Kundenkarten.

Die Referenzierung ermöglicht ausserdem, dass eine verlorene Karte deaktiviert und die Leistung auf einen Ersatz übertragen werden kann.

Kritik

Datenschutz

Die stärkste Kritik bei der Einführung betraf die Erfassung und Speicherung von Kontrolldaten. Die Intervention des Datenschutzbeauftragten führte 2016 zur Aufgabe der ursprünglichen Kontrolldatenbank.

Auch die spätere Erweiterung um Zahlungs-, Zutritts- und Authentifikationsfunktionen löste Diskussionen über Datensparsamkeit und eine mögliche Zusammenführung unterschiedlicher Lebensbereiche aus.

Die Alliance SwissPass erklärte dazu, die Funktionen seien freiwillig und technisch voneinander getrennt. Sie wies 2021 insbesondere die Behauptung zurück, der SwissPass werde zu einer staatlichen elektronischen Identität ausgebaut.[10]

Vertragsbedingungen

Bei der Einführung kritisierten Konsumentenorganisationen, dass General- und Halbtaxabonnemente mit automatisch weiterlaufenden Verträgen verbunden wurden. Beanstandet wurden ausserdem Kündigungsfristen, der Wegfall mehrjähriger Halbtaxrabatte und die anfängliche Kommunikation.

Die Karte selbst ist jedoch nicht der Vertrag. Verlängerung, Kündigung und Rückerstattung richten sich nach den Bedingungen des jeweils gekauften Abonnements.

Auslandreisen

Die erste Generation wurde kritisiert, weil ausländische Kontrollsysteme die Karte nicht überall lesen konnten. Bei bestimmten internationalen Reisen waren deshalb zusätzliche Papierbestätigungen erforderlich.

Im grenzüberschreitenden Regionalverkehr und auf internationalen Verbindungen wurden die Systeme später weiterentwickelt. Dennoch kann je nach Land, Strecke und Angebot weiterhin ein zusätzlicher Nachweis notwendig sein.

Technische Abhängigkeit

Beim physischen SwissPass hängt die Kontrolle von funktionierenden Lesegeräten und aktuellen Systemdaten ab. SwissPass Mobile ist zusätzlich von Smartphone, Akku, Display, App und regelmässiger Synchronisation abhängig.

Die parallele Verfügbarkeit der physischen Karte dient deshalb als technische Rückfallebene.

Komplexität

Der Begriff SwissPass umfasst Karte, Konto, Login, mobile Anzeige, Zahlfunktion und Partnerdienste. Diese Mehrfachbedeutung kann zu Missverständnissen führen.

Häufige Verwechslungen betreffen:

  • SwissPass und Swiss Travel Pass;
  • SwissPass-Karte und SwissPass-Konto;
  • SwissPass Mobile und ein digitales Einzelbillett;
  • die Karte und das darauf referenzierte Abonnement;
  • SwissPass Plus und Leistungen des öffentlichen Verkehrs.

Bedeutung

Der SwissPass ist zu einer zentralen Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz geworden. Seine Verbreitung liegt mit fast sieben Millionen Karten in einer ähnlichen Grössenordnung wie die Wohnbevölkerung des Landes.

Er verbindet die nationalen und regionalen Tarifsysteme, ohne deren unterschiedliche Preise und Geltungsbereiche vollständig zu vereinheitlichen. Die Karte ist somit weniger ein einheitlicher Tarif als eine gemeinsame technische und administrative Plattform.

Durch SwissPass Mobile, digitale Konten und Partnerdienste wurde das ursprünglich als Abonnementskarte eingeführte System zu einem umfassenden Zugangsmittel für Mobilität und Freizeit.

Gleichzeitig verdeutlicht seine Entwicklung die Herausforderungen der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen. Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz, nicht digitale Alternativen, technische Sicherheit und die Interessen zahlreicher Verkehrsunternehmen müssen miteinander abgestimmt werden.

Zeittafel

Datum Ereignis
1. August 2015 Offizielle Einführung des SwissPass
August 2015 Beginn der schrittweisen Ablösung der bisherigen GA- und Halbtaxkarten
Januar 2016 Datenschutzbeauftragter beanstandet die damalige Speicherung von Kontrolldaten
2016–2017 Erste Tarifverbünde integrieren ihre Abonnemente
17. Juli 2018 Einführung von SwissPass Mobile
2018 Persönliche ZVV-Abonnemente werden auf den SwissPass umgestellt
13. Dezember 2020 Neue Generalabonnemente werden nicht mehr auf der alten blauen Karte verkauft
Mitte Dezember 2021 Einführung der zweiten Kartengeneration
April 2022 Junior-Karte und Kinder-Mitfahrkarte werden auf dem SwissPass referenziert
Juli 2025 Fast sieben Millionen Karten sind im Umlauf
1. Juni 2026 Aktualisierte gemeinsame Tarifbestimmungen treten in Kraft

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,00 1,01 1,02 1,03 1,04 1,05 1,06 1,07 1,08 1,09 1,10 1,11 T600 – Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den Nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde, Alliance SwissPass, gültig ab 1. Juni 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  2. 2,0 2,1 SwissPass seit 10 Jahren im Verkehr, Alliance SwissPass, 24. Juli 2025, abgerufen am 3. August 2026.
  3. Den SwissPass gibt es neu auch digital, Alliance SwissPass, 17. Juli 2018, abgerufen am 3. August 2026.
  4. Die neue SwissPass-Karte: Mehr Funktionen, mehr Speicherplatz, mehr Sicherheit, Alliance SwissPass, 17. November 2021, abgerufen am 3. August 2026.
  5. Die öV-Branchenorganisation, Alliance SwissPass, abgerufen am 3. August 2026.
  6. 6,0 6,1 Hilfe zur SwissPass-Karte, SBB, abgerufen am 3. August 2026.
  7. Die rote SwissPass-Karte für ÖV-Abos und Partnerdienste, SBB, abgerufen am 3. August 2026.
  8. Empfehlung vom 4. Januar 2016 betreffend die Kontrolle in Sachen SwissPass, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, abgerufen am 3. August 2026.
  9. Medienmitteilungen der Alliance SwissPass zur Umsetzung der Datenschutzauflagen, Alliance SwissPass, abgerufen am 3. August 2026.
  10. Gegendarstellung zur Medienmitteilung der Stiftung für Konsumentenschutz, Alliance SwissPass, 19. November 2021, abgerufen am 3. August 2026.