Z-Pass

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Z-Pass
Bezeichnung Tarifverbund für den Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich
Art verbundübergreifender integraler Tarifverbund
Einführung 12. Dezember 2004
Integraler Zonentarif seit 9. Dezember 2012
Zentraler Verbund Zürcher Verkehrsverbund
Nachbarverbünde Tarifverbund A-Welle, OSTWIND, Tarifverbund Schwyz, Tarifverbund Zug
Weiterer Gesellschafter Schweizerische Bundesbahnen
Tarifsystem Flächenzonentarif
Korridore A-Welle–ZVV, OSTWIND–ZVV, Schwyz/Zug–ZVV
Website www.z-pass.ch

Der Z-Pass ist ein verbundübergreifender Tarifverbund für den öffentlichen Verkehr im Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich. Er verbindet den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) mit den angrenzenden Tarifverbünden A-Welle, OSTWIND, Schwyz und Zug. Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) sind ebenfalls an der Tarifgemeinschaft beteiligt.[1]

Der Z-Pass ist kein Verkehrsunternehmen und betreibt keine eigenen Bahn-, Bus-, Tram- oder Schiffslinien. Seine Aufgabe besteht darin, die Tarifsysteme des ZVV und seiner Nachbarverbünde miteinander zu verbinden. Reisende benötigen dadurch für eine verbundübergreifende Fahrt in der Regel nur einen Fahrausweis.

Das Tarifgebiet ist in Korridore gegliedert. Ein Z-Pass kombiniert Zonen des ZVV mit Zonen eines angrenzenden Tarifgebiets. Innerhalb der gelösten Zonen und während der zeitlichen Gültigkeit kann der öffentliche Verkehr grundsätzlich unabhängig vom gewählten Verkehrsunternehmen benutzt werden. Das Angebot richtet sich besonders an Pendlerinnen und Pendler, die regelmässig zwischen dem Kanton Zürich und den angrenzenden Regionen unterwegs sind.

Geschichte

Ausgangslage

Der Wirtschaftsraum Zürich reicht weit über die Grenzen des Kantons Zürich hinaus. Zahlreiche Pendlerinnen und Pendler wohnen in den Kantonen Aargau, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Schwyz oder Zug und arbeiten im Gebiet des Zürcher Verkehrsverbunds. Umgekehrt bestehen bedeutende Pendlerströme aus dem Kanton Zürich in die angrenzenden Regionen.

Vor der Einführung des Z-Passes mussten Reisende je nach Verbindung mehrere Fahrausweise miteinander kombinieren. Für eine Fahrt aus einem Nachbarkanton in das ZVV-Gebiet konnten ein Streckenabonnement der Bahn, ein Fahrausweis des benachbarten Tarifverbunds und ein ZVV-Fahrausweis erforderlich sein. Die unterschiedlichen Tarifbestimmungen erschwerten insbesondere regelmässige verbundübergreifende Fahrten.[2]

Einführung als Abonnementverbund

Der Z-Pass wurde am 12. Dezember 2004 gleichzeitig mit dem Fahrplanwechsel und der Umsetzung der ersten Etappe von Bahn 2000 eingeführt. Der ZVV, seine Nachbarverbünde und die SBB entwickelten dafür ein gemeinsames Zonenabonnement für den Grossraum Zürich.

Das ursprüngliche Angebot richtete sich vor allem an Pendlerinnen und Pendler. Monats- und Jahresabonnemente konnten für eine Kombination aus ZVV-Zonen und Zonen eines angrenzenden Tarifverbunds erworben werden. Innerhalb des gewählten Gebiets waren sie grundsätzlich in allen einbezogenen öffentlichen Verkehrsmitteln gültig, darunter auch in Fernverkehrszügen.[2]

Mit dem neuen System entfiel für viele Fahrgäste die Notwendigkeit, mehrere Abonnemente zu kaufen. Zugleich wurde der bisher streckenbezogene Tarif durch eine räumliche Gültigkeit in Zonen ersetzt. Der Nutzen eines Abonnements war damit nicht mehr auf eine einzelne Bahn- oder Busverbindung beschränkt.

Ausbau zum integralen Tarifverbund

Am 9. Dezember 2012 wurde der Z-Pass zu einem integralen Tarifverbund erweitert. Neben Monats- und Jahresabonnementen wurden nun auch Einzelbillette, Tageskarten, Mehrfahrtenkarten und weitere zeit- und zonenbezogene Fahrausweise angeboten.

Die bis dahin üblichen verbundübergreifenden Streckenbillette wurden weitgehend durch Zonenbillette ersetzt. Reisende erhielten damit auch bei gelegentlichen Fahrten das Recht, innerhalb der gelösten Zonen und der angegebenen Gültigkeitsdauer verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.[3]

Für die Einführung des integralen Tarifs mussten die Zonensysteme, Vertriebskanäle und Tarifbestimmungen der beteiligten Verbünde aufeinander abgestimmt werden. Die auf den Fahrausweisen angegebenen Zonen ersetzten dabei die frühere Beschränkung auf einen bestimmten Ausgangs- und Zielort.

Beteiligte Tarifverbünde

Am Z-Pass sind fünf Tarifverbünde beziehungsweise Tariforganisationen und die SBB beteiligt.

Beteiligte Organisation Gebiet und Funktion im Z-Pass
Zürcher Verkehrsverbund Zentraler Tarifverbund des Z-Pass-Gebiets; umfasst den Kanton Zürich sowie einzelne angrenzende Gebiete
Tarifverbund A-Welle Verbindung des ZVV mit Teilen der Kantone Aargau und Solothurn
Tarifverbund OSTWIND Verbindung des ZVV mit Teilen der Ostschweiz, insbesondere in den Kantonen Thurgau, St. Gallen und Schaffhausen
Tarifverbund Schwyz Verbindung des ZVV mit Teilen des Kantons Schwyz
Tarifverbund Zug Verbindung des ZVV mit dem Kanton Zug und angrenzenden Gebieten
Schweizerische Bundesbahnen Beteiligung als bedeutendes Transportunternehmen des Regional- und Fernverkehrs

Die beteiligten Verbünde bleiben rechtlich und organisatorisch eigenständig. Sie besitzen eigene Tarifgebiete, Fahrausweise und Tarifbestimmungen. Der Z-Pass schafft einen gemeinsamen Tarif für Fahrten, die das ZVV-Gebiet mit einem der Nachbargebiete verbinden.[4]

Korridore

Das Z-Pass-Gebiet ist nicht als ein einziges beliebig kombinierbares Gesamtnetz ausgestaltet. Es besteht aus sogenannten Korridoren, die jeweils das ZVV-Gebiet mit einem angrenzenden Tarifgebiet verbinden.

Korridor Einbezogene Tarifgebiete Wichtige Verkehrsbeziehungen
A-Welle–ZVV ZVV und Teile der A-Welle Zürich–Baden, Zürich–Brugg, Zürich–Wohlen, Zürich–Aarau und weitere Verbindungen zwischen dem Kanton Zürich und dem Aargau
OSTWIND–ZVV ZVV und Teile des OSTWIND-Gebiets Zürich und Winterthur in Richtung Frauenfeld, Wil, Schaffhausen sowie weitere Ziele in der Ostschweiz
Schwyz/Zug–ZVV ZVV, Tarifverbund Schwyz und Tarifverbund Zug Zürich in Richtung Zug, Baar, Einsiedeln, Pfäffikon SZ, Schwyz und weitere Gebiete südlich des Zürichsees

Für einen Z-Pass müssen grundsätzlich Zonen des ZVV und Zonen des betreffenden Nachbargebiets kombiniert werden. Ein Fahrausweis, der ausschliesslich Zonen innerhalb eines einzelnen Verbunds umfasst, wird normalerweise nach dem Tarif dieses Verbunds ausgegeben.

Nicht sämtliche Zonen der A-Welle und von OSTWIND sind Bestandteil des Z-Pass-Gebiets. Auch ein Z-Pass mit der Bezeichnung «Alle Zonen» gilt deshalb nicht automatisch im gesamten Gebiet des jeweiligen Nachbarverbunds. Massgebend sind die auf dem Fahrausweis angegebenen Zonen und die veröffentlichten Zonenpläne.[5]

Tarifsystem

Zonentarif

Beim Z-Pass gilt ein Flächenzonentarif. Der Preis eines Fahrausweises richtet sich nicht unmittelbar nach der Zahl der gefahrenen Kilometer, sondern nach der Zahl der für die Verbindung erforderlichen Tarifzonen.

Beim Kauf geben Reisende den Ausgangs- und Zielort an. Das Verkaufssystem ermittelt die benötigten Zonen und die zeitliche Gültigkeit. Diese Angaben werden auf dem Fahrausweis angezeigt. Innerhalb der gelösten Zonen dürfen bis zum Ende der Gültigkeitsdauer grundsätzlich beliebig viele Fahrten unternommen werden.[6]

Der Fahrausweis ist dadurch nicht nur für die direkte Fahrt zwischen dem angegebenen Ausgangs- und Zielort gültig. Er kann innerhalb der enthaltenen Zonen auch für Zwischenfahrten, Umwege auf zulässigen Verkehrswegen und die örtliche Feinerschliessung mit Bus oder Tram verwendet werden.

Stadtzonen Zürich und Winterthur

Die ZVV-Zonen 110 und 120 besitzen eine besondere Tarifstellung:

  • Die Zone 110 umfasst die Stadt Zürich.
  • Die Zone 120 umfasst einen grossen Teil der Stadt Winterthur.

Beide Stadtzonen werden für die Preisberechnung jeweils doppelt gezählt. Die Begründung dafür ist das besonders dichte öffentliche Verkehrsangebot in diesen Gebieten. Eine Fahrt, die eine der beiden Stadtzonen umfasst, wird daher tariflich so behandelt, als würden zwei gewöhnliche Zonen benutzt.[6]

Verkehrsmittel

Innerhalb der gelösten Zonen gilt der Z-Pass grundsätzlich in den beteiligten:

  • Regional- und Fernverkehrszügen;
  • S-Bahnen;
  • Trams;
  • Stadt- und Regionalbussen;
  • Postautos;
  • Schiffen des ZVV;
  • weiteren in den Tarif integrierten öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Gültigkeit ist nicht an ein bestimmtes Verkehrsunternehmen gebunden. So kann eine Reise beispielsweise mit einem Zug der SBB beginnen und mit einem Bus, Tram oder Schiff innerhalb der enthaltenen Zonen fortgesetzt werden.

Auch Fernverkehrszüge dürfen benutzt werden, sofern die befahrene Strecke und die erforderlichen Zonen durch den Z-Pass abgedeckt sind. Für bestimmte Kombinationen mit Anschlussbilletten gelten zusätzliche Vorschriften, insbesondere wenn ein Zug innerhalb der Zone des Übergangs keinen fahrplanmässigen Halt besitzt.

Fahrausweissortiment

Einzelbillette

Das Z-Pass-Einzelbillett ist für gelegentliche Reisen bestimmt. Auf dem Fahrausweis sind die gültigen Zonen und die Gültigkeitsdauer angegeben. Während dieser Zeit können innerhalb der gelösten Zonen beliebig viele Fahrten unternommen werden.

Die Dauer richtet sich nach der Zahl der Zonen. Die gesamte Reise muss vor Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitszeit beendet sein.[7]

Mehrfahrtenkarten

Mehrfahrtenkarten enthalten mehrere Einzelfahrten für dieselbe Zonenkombination. Vor dem Reiseantritt muss eine Fahrt entwertet werden. Nach der Entwertung gelten dieselben räumlichen und zeitlichen Bedingungen wie bei einem entsprechenden Einzelbillett.

Mehrfahrtenkarten richten sich an Personen, die eine bestimmte Verbindung wiederholt benutzen, jedoch kein Monats- oder Jahresabonnement benötigen.

Tageskarten und Multi-Tageskarten

Eine Z-Pass-Tageskarte berechtigt während eines Kalendertags zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der gelösten Zonen. Sie bleibt bis 05.00 Uhr des folgenden Tages gültig.

Die Multi-Tageskarte umfasst sechs frei wählbare Reisetage. Jeder Reisetag muss vor der ersten Fahrt entwertet oder aktiviert werden. Anschliessend besteht bis 05.00 Uhr des Folgetages freie Fahrt in den enthaltenen Zonen.[7]

Monatsabonnemente

Das Monatsabonnement gilt während eines Monats für beliebig viele Fahrten in den gewählten Zonen. Es ist insbesondere für Personen vorgesehen, die mehrmals pro Woche zwischen dem ZVV und einem Nachbarverbund reisen.

Z-Pass-Abonnemente werden persönlich ausgestellt und sind nicht übertragbar. Sie gelten auch in den Fernverkehrszügen innerhalb des gelösten Bereichs.

Jahresabonnemente

Das Jahresabonnement besitzt grundsätzlich denselben räumlichen Geltungsbereich wie das Monatsabonnement, ist jedoch während zwölf Monaten gültig. Nach Angaben des Z-Passes lohnt es sich gegenüber einzelnen Monatsabonnementen insbesondere dann, wenn innerhalb eines Jahres mehr als neun Monatsabonnemente benötigt werden.[5]

Monats- und Jahresabonnemente werden auf dem SwissPass referenziert. Bei einer Kontrolle wird die Gültigkeit elektronisch anhand der SwissPass-Karte oder eines unterstützten digitalen SwissPass-Nachweises überprüft.

Alters- und Klassenregelungen

Für Kinder und Jugendliche bestehen ermässigte Tarife. Bei Einzelbilletten und Tageskarten gilt die Kinderermässigung grundsätzlich für Reisende vom vollendeten 6. bis vor dem vollendeten 16. Altersjahr.

Für persönliche Monats- und Jahresabonnemente wird ein Jugendtarif bis vor dem vollendeten 25. Altersjahr angeboten. Abonnemente für Erwachsene sind für die 1. und 2. Klasse erhältlich. Jugendabonnemente werden grundsätzlich für die 2. Klasse angeboten.[5]

Zum weiteren Sortiment gehören unter anderem:

  • Klassenwechsel;
  • Anschlussbillette;
  • Gruppenbillette;
  • weitere Ergänzungsfahrausweise für bestimmte Reisen.

Anschlussbillette

Reisende, deren Fahrt über die auf dem Z-Pass enthaltenen Zonen hinausführt, können den bestehenden Fahrausweis unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Anschlussbillett ergänzen. Die erforderliche Zahl der Anschlusszonen richtet sich nach der zusätzlichen Strecke und dem betroffenen Tarifverbund.

Ein Anschlussbillett ist nur zusammen mit dem zugrunde liegenden Z-Pass gültig. Beim Übergang in einen Nachbarverbund kann zudem erforderlich sein, dass das benutzte Verkehrsmittel innerhalb einer bereits enthaltenen Zone einen fahrplanmässigen Halt besitzt.

Für Reisen, die mehrere Z-Pass-Korridore berühren, können besondere Kombinationen erforderlich sein. Ein Z-Pass des Korridors A-Welle–ZVV deckt beispielsweise nicht automatisch eine Weiterfahrt in den Korridor Schwyz/Zug–ZVV oder OSTWIND–ZVV ab.[8]

Einschränkungen

Nicht alle öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des geografischen Z-Pass-Gebiets sind in den Tarif integriert. Einzelne Bergbahnen, Luftseilbahnen und Schifffahrtsunternehmen wenden eigene Tarife an.

Zu den von der Z-Pass-Website genannten Beispielen nicht beteiligter Unternehmen gehören:

  • Ägerisee Schifffahrt;
  • Luftseilbahn Morschach–Stoos;
  • Rigi Bahnen;
  • Schifffahrtsgesellschaft Hallwilersee;
  • Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee;
  • Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein;
  • Schifffahrtsgesellschaft Züri-Rhy;
  • Schiffsbetrieb Walensee;
  • Stoosbahnen.

Für Fahrten mit solchen Unternehmen muss gegebenenfalls ein zusätzlicher Fahrausweis gekauft werden. Vor einer Reise mit Schiffen, Bergbahnen oder touristischen Verkehrsmitteln ist deshalb der konkrete Gültigkeitsbereich zu prüfen.[6]

Verkauf

Z-Pass-Fahrausweise sind über verschiedene Vertriebskanäle erhältlich. Dazu gehören:

  • die Apps und Online-Verkaufssysteme der beteiligten Verkehrsunternehmen;
  • der SBB-Webshop und die SBB-Mobile-App;
  • die ZVV-App und der ZVV-Ticketshop;
  • Bahnhöfe und Reisezentren;
  • bediente Verkaufsstellen;
  • Billettautomaten.

In Regionalbussen und an einzelnen Automaten kann nur ein eingeschränktes Z-Pass-Sortiment angeboten werden. Komplexere Zonenkombinationen und Abonnemente werden deshalb vorzugsweise online, über eine App oder an einer bedienten Verkaufsstelle gekauft.[9]

Beim Kauf eines Fahrausweises müssen Reisende die Tarifzonen normalerweise nicht selbst bestimmen. Die Eingabe von Abfahrts- und Zielhaltestelle genügt, damit das Verkaufssystem die erforderliche Zonenkombination berechnet.

Organisation

Oberstes Organ der Gesellschaft Z-Pass ist die Gesellschafterversammlung. Sie wird von einer Vertretung des Zürcher Verkehrsverbunds geleitet.

In der Gesellschafterversammlung sind folgende Organisationen vertreten:

  • Zürcher Verkehrsverbund;
  • Tarifverbund A-Welle;
  • Tarifverbund OSTWIND;
  • Tarifverbund Schwyz;
  • Tarifverbund Zug;
  • Schweizerische Bundesbahnen.

Die beteiligten Organisationen legen den gemeinsamen Tarif, das Fahrausweissortiment, die Tarifbestimmungen und die Aufteilung der Einnahmen fest. Die eigentlichen Verkehrsleistungen werden weiterhin von den jeweiligen Transportunternehmen erbracht.[4]

Die Preise und Bestimmungen des Z-Passes werden mit den beteiligten Verbünden und den nationalen Tarifsystemen des öffentlichen Verkehrs abgestimmt. Änderungen erfolgen üblicherweise auf einen Fahrplanwechsel.

Bedeutung

Der Z-Pass vereinfacht den öffentlichen Verkehr in einer Region, deren Pendler- und Wirtschaftsbeziehungen nicht mit den Kantons- und Verbundgrenzen übereinstimmen. Besonders wichtig ist er für Fahrten zwischen dem Kanton Zürich und den Arbeits- und Wohnregionen Baden, Brugg, Frauenfeld, Wil, Schaffhausen, Pfäffikon, Einsiedeln, Zug und Baar.

Der gemeinsame Zonentarif bietet gegenüber getrennten Fahrausweisen mehrere Vorteile. Reisende können innerhalb der gelösten Zonen verschiedene Verkehrsmittel benutzen, ohne für jeden Abschnitt einen eigenen Fahrausweis zu benötigen. Auch Fahrten mit Umsteigen sowie die Nutzung des örtlichen Bus- und Tramnetzes am Ausgangs- oder Zielort sind im selben Tarif enthalten.

Der Z-Pass trägt damit zur tariflichen Integration des öffentlichen Verkehrs in der Zürcher Metropolitanregion bei. Anders als ein einzelner kantonaler Tarifverbund überlagert er mehrere bestehende Verbundsysteme, ohne diese vollständig zusammenzuführen.

Kritik

Die Umstellung vom Strecken- auf den Zonentarif führte nicht bei allen Verbindungen zu niedrigeren Preisen. Insbesondere bei kurzen Fahrten über eine Verbundgrenze können mehrere vollständige Tarifzonen erforderlich sein, obwohl die tatsächlich zurückgelegte Strecke gering ist.

Nach der Einführung des integralen Z-Passes im Dezember 2012 wurden einzelne starke Preiserhöhungen bei kurzen grenzüberschreitenden Verbindungen kritisiert. Ursache war unter anderem, dass nicht mehr die direkte Entfernung, sondern die Zahl und Grösse der durchfahrenen Zonen den Preis bestimmte.[10]

Dem steht der erweiterte Geltungsbereich des Zonenfahrausweises gegenüber. Ein Z-Pass berechtigt nicht nur zur direkten Fahrt zwischen zwei Bahnhöfen, sondern auch zur Nutzung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel in den gelösten Zonen. Ob der Zonentarif für eine bestimmte Reise günstiger oder teurer ist als ein früherer Streckentarif, hängt daher von der Verbindung und vom Umfang der tatsächlichen Nutzung ab.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Tarifverbund Z-Pass. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-08-05.
  2. 2,0 2,1 Mit einem Abonnement über die Grenzen: Neue Tarifverbunde A-Welle und Z-Pass. Hrsg.: Kanton Aargau. 2004-09-20. Abgerufen am 2026-08-05.
  3. Geschäftsbericht und Rechnung 2012. Hrsg.: Regierungsrat des Kantons Zürich. Abgerufen am 2026-08-05.
  4. 4,0 4,1 Über den Z-Pass. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-08-05.
  5. 5,0 5,1 5,2 Z-Pass Monats- und Jahresabonnemente. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-08-05.
  6. 6,0 6,1 6,2 Zonen und Zonenpläne. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-08-05.
  7. 7,0 7,1 Z-Pass Einzelbillette und Tageskarten. In: Zürcher Verkehrsverbund. Abgerufen am 2026-08-05.
  8. Tarif 651.30: Tarifverbund für den Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich, Z-Pass. Abgerufen am 2026-08-05.
  9. Z-Pass. In: Tarifverbund Zug. Abgerufen am 2026-08-05.
  10. Z-Pass-Zonenbillette: Hochgradig benachteiligend. In: Saldo. 2013. Abgerufen am 2026-08-05.