Zweiter Villmergerkrieg
| Zweiter Villmergerkrieg | |
|---|---|
| Alternative Bezeichnungen | Toggenburgerkrieg, Zwölferkrieg |
| Zeitraum | April bis 11. August 1712 |
| Schauplätze | Toggenburg, Fürstenland, Thurgau, Grafschaft Baden, Freie Ämter, Villmergen und Teile der Innerschweiz |
| Konfliktparteien | Reformierte Orte, insbesondere Bern und Zürich, sowie die aufständischen Toggenburger gegen die katholischen fünf Orte und die Fürstabtei St. Gallen |
| Ausgang | Sieg der reformierten Orte |
| Friedensschluss | Vierter Landfrieden von Aarau vom 11. August 1712 |
| Folgen | Ende der seit 1531 bestehenden politischen Vormachtstellung der katholischen Orte, konfessionelle Parität in den Gemeinen Herrschaften |
| Vorausgehender Konflikt | Erster Villmergerkrieg von 1656 |
Der Zweite Villmergerkrieg, auch Toggenburgerkrieg oder Zwölferkrieg genannt, war ein militärischer und politischer Konflikt innerhalb der Alten Eidgenossenschaft im Jahr 1712. Auf der einen Seite standen vor allem die reformierten Orte Bern und Zürich sowie die gegen ihren Landesherrn aufständischen Untertanen im Toggenburg. Ihnen gegenüber standen die katholischen fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug sowie der Fürstabt von St. Gallen.
Der Konflikt begann als Auseinandersetzung zwischen der Fürstabtei St. Gallen und ihren mehrheitlich reformierten Toggenburger Untertanen. Im Verlauf der jahrelangen Spannungen verbanden sich lokale Beschwerden über Herrschaftsrechte, Steuern und Frondienste mit konfessionellen Gegensätzen, dem Ringen um die Vorherrschaft in der Eidgenossenschaft und den Interessen europäischer Mächte. Der eigentliche Krieg dauerte nur wenige Monate, veränderte die politischen Verhältnisse der Eidgenossenschaft jedoch grundlegend.[1]
Die Entscheidung fiel am 25. Juli 1712 in der Zweiten Schlacht von Villmergen, in der die besser ausgebildeten und ausgerüsteten Berner Truppen das Heer der katholischen Innerschweiz besiegten. Der am 11. August 1712 abgeschlossene Vierte Landfrieden von Aarau beendete die seit dem Zweiten Kappeler Landfrieden von 1531 bestehende politische Vormachtstellung der katholischen Orte.
Historischer Hintergrund
Konfessionelle Teilung der Eidgenossenschaft
Die Reformation hatte die Eidgenossenschaft im 16. Jahrhundert in ein reformiertes und ein katholisches Lager gespalten. Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen nahmen den reformierten Glauben an, während die fünf inneren Orte katholisch blieben. Freiburg und Solothurn gehörten ebenfalls zum katholischen Lager, verhielten sich in einzelnen Konflikten jedoch zurückhaltender.
Nach der Niederlage Zürichs im Zweiten Kappelerkrieg von 1531 konnten die katholischen Orte ihren politischen Einfluss ausbauen. Da in der Tagsatzung jeder vollberechtigte Ort grundsätzlich über eine Stimme verfügte, besassen die zahlenmässig stärkeren katholischen Orte häufig eine Mehrheit. Besonders deutlich zeigte sich dies in den Gemeinen Herrschaften, die von mehreren eidgenössischen Orten gemeinsam regiert wurden.
Die katholischen Orte stellten dort einen grossen Teil der Landvögte und konnten zahlreiche konfessionelle und politische Entscheidungen beeinflussen. Die reformierten Städte Zürich und Bern empfanden dieses Verhältnis zunehmend als Benachteiligung, zumal sie zu den bevölkerungsreichsten und wirtschaftlich bedeutendsten Orten der Eidgenossenschaft gehörten.
Erster Villmergerkrieg
Im Ersten Villmergerkrieg von 1656 hatten Zürich und Bern versucht, das politische Kräfteverhältnis zu verändern. Der Krieg endete jedoch mit einer Niederlage der reformierten Orte. Besonders die Niederlage der Berner Truppen bei Villmergen wurde in Bern als militärische und politische Demütigung wahrgenommen.
Der anschliessende Dritte Landfrieden bestätigte im Wesentlichen die bisherige Ordnung. Die katholischen Orte konnten ihre starke Stellung in den Gemeinen Herrschaften bewahren. Die konfessionellen Konflikte wurden dadurch nicht gelöst, sondern lediglich für mehrere Jahrzehnte eingedämmt.[2]
Bern zog aus der Niederlage militärische Konsequenzen. Das bernische Heer wurde in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts umfassend reformiert. Die Ausbildung der Milizen wurde vereinheitlicht, die Zahl der Feuerwaffen erhöht und die Versorgung der Truppen verbessert. Diese Modernisierung sollte 1712 entscheidend zum bernischen Sieg beitragen.
Die Toggenburger Wirren
Herrschaft der Fürstabtei St. Gallen
Das Toggenburg stand seit dem 15. Jahrhundert unter der Landeshoheit der Fürstabtei St. Gallen. Gleichzeitig bestand seit 1436 ein Landrecht mit Schwyz und Glarus. Diese komplizierte Rechtslage gab den Toggenburgern die Möglichkeit, sich bei Konflikten mit dem Fürstabt an ihre eidgenössischen Verbündeten zu wenden.
Seit der Reformation war ein grosser Teil der Toggenburger Bevölkerung reformiert. Die Konfessionsverhältnisse unterschieden sich allerdings von Gemeinde zu Gemeinde. Katholische und reformierte Einwohner lebten häufig in denselben Orten und nutzten teilweise gemeinsame Kirchen.
Die Fürstäbte bemühten sich im 17. Jahrhundert, ihre Herrschaft zu zentralisieren und die Verwaltung nach absolutistischen Vorstellungen zu gestalten. Sie beanspruchten das Recht, Steuern, Frondienste und militärische Pflichten festzulegen. Viele Toggenburger betrachteten diese Massnahmen als Eingriffe in ihre überlieferten Freiheiten.
Streit um die Hummelwaldstrasse
Ein unmittelbarer Auslöser der Krise war der geplante Bau einer neuen Strasse zwischen dem Bodensee und dem Zürichsee. Fürstabt Leodegar Bürgisser entschied 1698, eine Verbindung von Wattwil über den Ricken nach Uznach errichten zu lassen. Die sogenannte Hummelwaldstrasse sollte die fürstäbtischen Gebiete besser miteinander verbinden und zugleich eine direkte Verbindung zur katholischen Innerschweiz schaffen.
Die Toggenburger befürchteten, dass die Strasse im Kriegsfall für den Einmarsch katholischer Truppen genutzt werden könnte. Zudem sollten die Untertanen einen erheblichen Teil der Arbeiten durch Frondienste leisten. Der Toggenburger Landrat widersetzte sich deshalb dem Bauvorhaben.
Eine wichtige Rolle spielte der katholische Landweibel Josef Germann. Obwohl er selbst katholisch war, verteidigte er die politischen Rechte des Toggenburgs. Der Fürstabt liess ihn 1701 festnehmen. Dadurch weitete sich der ursprünglich lokale Streit zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung über die Rechte des Landrats und die Grenzen der fürstäbtischen Herrschaft aus.[1]
Bündnis des Fürstabts mit dem Kaiser
Fürstabt Bürgisser suchte Unterstützung ausserhalb der Eidgenossenschaft. Im Jahr 1702 schloss er ein Schutzbündnis mit Kaiser Leopold I. und betonte seine Stellung als Reichsfürst des Heiligen Römischen Reiches.
Dieser Schritt löste in der Eidgenossenschaft erhebliches Misstrauen aus. Die Habsburger galten in der traditionellen eidgenössischen Geschichtsvorstellung als frühere Gegner. Zürich, Bern und andere Orte befürchteten, dass die Fürstabtei stärker unter kaiserlichen Einfluss geraten und dadurch dem eidgenössischen Machtbereich entzogen werden könnte.
Glarus brachte den Streit vor die Tagsatzung. Zürich und Bern bemühten sich zunächst gemeinsam mit anderen Orten um einen Kompromiss. Eine 1707 erlassene Übergangsordnung übertrug dem Toggenburger Landrat faktisch einen grossen Teil der bisherigen fürstäbtischen Herrschaftsrechte.
Toggenburger Landsgemeindedemokratie
Die Toggenburger organisierten ihr Gebiet nach dem Vorbild einer Landsgemeindedemokratie. Der Landrat übernahm Verwaltungsaufgaben, fürstäbtische Beamte wurden zurückgedrängt und die Gemeinden erhielten stärkeren politischen Einfluss.
Im Jahr 1707 führte der Landrat die Religionsfreiheit für die reformierte Bevölkerung ein. Dadurch erhielt der Konflikt eine immer deutlichere konfessionelle Dimension. Innerhalb des Toggenburgs bestanden allerdings weiterhin unterschiedliche Interessen. Reformierte und katholische Gemeinden, vermögende Führungsschichten und ländliche Bevölkerung sowie das obere und das untere Toggenburg verfolgten nicht immer dieselben Ziele.
Schwyz hatte die Toggenburger zunächst unterstützt, wechselte später jedoch auf die Seite des Fürstabts. Einen Wendepunkt bildete die Hinrichtung des Schwyzer Politikers Josef Anton Stadler, der sich für die Toggenburger eingesetzt und zugleich die aristokratische Führungsschicht von Schwyz kritisiert hatte.
Zwischen 1708 und 1712 fanden zahlreiche diplomatische Verhandlungen statt. Der päpstliche Nuntius sowie die kaiserlichen und französischen Vertreter unterstützten überwiegend die katholische Seite. Die Gesandten der Niederlande und Grossbritanniens standen den reformierten Orten näher.
Europäischer Zusammenhang
Der Konflikt fiel in die Zeit des Spanischen Erbfolgekriegs, der von 1701 bis 1714 grosse Teile Europas erfasste. Die katholischen Grossmächte Frankreich und das Habsburgerreich waren durch diesen Krieg gebunden. Zürich und Bern rechneten deshalb damit, dass eine direkte ausländische Intervention zugunsten der katholischen Orte vorerst unwahrscheinlich war.
Als sich das Ende des Spanischen Erbfolgekriegs abzeichnete, wuchs auf reformierter Seite der Zeitdruck. Nach einem europäischen Friedensschluss hätten Frankreich und der Kaiser möglicherweise stärker in den eidgenössischen Konflikt eingreifen können. Zürich und Bern wollten die Toggenburger Frage deshalb noch vor dem Abschluss der internationalen Friedensverhandlungen militärisch entscheiden.[3]
Ausbruch des Kriegs
Im Frühjahr 1712 verschärfte sich die Lage. Der Toggenburger Landrat liess die Klöster Magdenau und Neu St. Johann besetzen. Zürich und Bern unterstützten das Vorgehen und veröffentlichten am 13. April 1712 ein Manifest gegen den Fürstabt von St. Gallen.
Die katholischen fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug stellten sich auf die Seite des Fürstabts. Das Wallis unterstützte ebenfalls das katholische Lager. Auf reformierter Seite beteiligten sich neben Zürich und Bern auch Neuenburg und Genf beziehungsweise unterstützten deren Vorgehen. Hinzu kamen Biel und reformierte Gebiete des Fürstbistums Basel.
Andere Orte versuchten neutral zu bleiben. Dazu gehörten Basel, Schaffhausen, Freiburg, Solothurn, die Stadt St. Gallen, Glarus und die beiden Appenzell. Ihre Neutralität beruhte nicht immer auf grundsätzlicher Friedensbereitschaft. Teilweise waren sie selbst konfessionell gespalten, von einer Kriegspartei umgeben oder wirtschaftlich von beiden Lagern abhängig.[1]
Der Krieg war deshalb kein einfacher Kampf sämtlicher reformierter gegen sämtliche katholischen Orte. Lokale Herrschaftsinteressen, traditionelle Bündnisse und wirtschaftliche Abhängigkeiten spielten neben der Religion eine entscheidende Rolle.
Kriegsverlauf
Feldzug in der Ostschweiz
Am 26. April 1712 überquerten Berner Truppen bei Stilli die Aare und vereinigten sich mit den Zürcher Streitkräften. Reformierte Truppen besetzten die Landvogtei Thurgau und rückten in die Gebiete der Fürstabtei St. Gallen vor.
Zürcher, Berner, Toggenburger und reformierte Thurgauer Einheiten belagerten die fürstäbtische Stadt Wil. Nach Artilleriebeschuss musste die Stadt im Mai kapitulieren. Wil blieb anschliessend mehrere Jahre von Zürich und Bern besetzt.[4]
Die reformierten Truppen drangen weiter in das Fürstenland vor. Der Fürstabt verliess sein Herrschaftsgebiet und brachte sich ausserhalb der Eidgenossenschaft in Sicherheit. Das Kloster St. Gallen und zahlreiche fürstäbtische Besitzungen wurden besetzt.
Die Sieger beschlagnahmten Waffen, Vorräte, Geld, Archivbestände und Kulturgüter. Teile des Klosterbesitzes gelangten nach Zürich und Bern. Der Streit um einige aus der Stiftsbibliothek St. Gallen stammende Gegenstände dauerte in symbolischer Form bis ins 21. Jahrhundert an.[2]
Der katholische Korridor im Aargau
Der wichtigste Kriegsschauplatz verlagerte sich bald in die heutigen aargauischen Gebiete. Die fünf katholischen Orte versuchten, einen territorialen Korridor zwischen der Innerschweiz und den katholischen Gebieten im Norden zu sichern.
Die gemeinsam verwaltete Grafschaft Baden und die Freien Ämter lagen zwischen den bernischen und zürcherischen Territorien. Die Städte Baden, Mellingen und Bremgarten kontrollierten wichtige Brücken über Aare und Reuss. Eine katholische Besetzung dieser Orte hätte die direkte militärische Verbindung zwischen Bern und Zürich unterbrechen können.
Die katholischen Orte besetzten deshalb die strategisch wichtigen Städte und Flussübergänge. Zürich und Bern reagierten mit einer gemeinsamen Offensive. Bern verfügte inzwischen über eine gut ausgebildete Milizarmee, eine leistungsfähige Artillerie und eine für damalige Verhältnisse sorgfältig organisierte Versorgung.
Militärische Reformen Berns
Die Niederlage von 1656 hatte in Bern eine tiefgreifende Reform des Heeres ausgelöst. Die bernischen Truppen wurden nach westeuropäischen Vorbildern ausgebildet. Statt traditioneller, dicht geschlossener Haufenformationen setzte man verstärkt auf lineare Aufstellungen und den koordinierten Einsatz von Infanterie, Artillerie und Kavallerie.
Die Zahl der Musketen und Steinschlossgewehre wurde erhöht. Auf die Gewehre konnten Bajonette aufgesetzt werden, wodurch die Infanteristen sowohl im Feuerkampf als auch im Nahkampf eingesetzt werden konnten. Regelmässiges Exerzieren sollte die Disziplin erhöhen.
Auch die Versorgung wurde verbessert. Staatliche Kornhäuser und eigens eingerichtete Backzentren produzierten Kommissbrot für mehrere tausend Soldaten. Fuhrleute brachten Lebensmittel, Munition und Brennholz in die Feldlager. Zu den bedeutenden bernischen Offizieren gehörten Jean de Sacconay, Niklaus von Diesbach und Samuel Frisching.[5]
Demgegenüber fehlte den katholischen Truppen eine einheitliche Führung. Die Regierungen und militärischen Befehlshaber der fünf Orte waren sich über eine offensive oder defensive Strategie nicht einig. Teile des Heeres hielten stärker an traditionellen Formationen und älteren Hieb- und Stichwaffen fest.
Einnahme von Mellingen und Bremgarten
Am 21. Mai 1712 rückten Zürcher und Berner Truppen gegen Mellingen vor. Gleichzeitig marschierten mehrere tausend Berner Soldaten von Lenzburg aus in Richtung der Stadt. Mellingen wurde am folgenden Tag eingenommen.
Am 26. Mai kam es in der Nähe von Bremgarten zur sogenannten Staudenschlacht. Die reformierten Truppen besiegten die katholischen Einheiten und nahmen anschliessend Bremgarten ein. Damit war die Verbindung der katholischen fünf Orte zu ihren Stützpunkten in der Grafschaft Baden weitgehend unterbrochen.
Das nahe gelegene Kloster Muri geriet zwischen die Fronten. Ein grosser Teil des Konvents floh nach Luzern. Im Kloster kam es zu Plünderungen und Beschlagnahmungen. Um weitere Zerstörungen zu verhindern, erwirkte die verbliebene Klosterleitung einen Schutzbrief der bernischen Kommandanten.
Als Gegenleistung musste das Kloster regelmässig grosse Mengen Brot für die bernischen Truppen liefern. Die finanziellen Belastungen durch Kriegsschäden, Beschlagnahmungen, Abgaben und Versorgungspflichten waren erheblich.[5]
Eroberung von Baden
Nach der Einnahme von Mellingen und Bremgarten rückten die verbündeten Zürcher und Berner Truppen gegen Baden vor. Die Stadt und die auf dem Schlossberg gelegene Festung Stein wurden mit Artillerie beschossen.
Am 1. Juni 1712 kapitulierten Stadt und Festung. Die Sieger beschlagnahmten Waffen, Bargeld, Silbergeschirr und weitere Wertgegenstände. Die Bürger mussten den neuen Machthabern einen Huldigungseid leisten.
Die Festung Stein war nach dem Ersten Villmergerkrieg auf den Ruinen der mittelalterlichen Burg ausgebaut worden. Zürich und Bern betrachteten sie als Symbol der katholischen Vormachtstellung. Nach der Eroberung liessen sie die Befestigungsanlagen schleifen.[6]
Die Einnahme Badens hatte nicht nur militärische Bedeutung. Baden war über lange Zeit ein bevorzugter Tagungsort der eidgenössischen Tagsatzung und ein Zentrum des diplomatischen Verkehrs gewesen. Die katholischen Orte weigerten sich nach ihrer Niederlage, weiterhin dort zu tagen.
Erster Friedensversuch
Die militärischen Erfolge Zürichs und Berns verstärkten die Bemühungen neutraler Orte, einen Frieden zu vermitteln. Am 18. Juli 1712 unterzeichneten Gesandte Zürichs, Berns, Luzerns und Uris in Aarau einen Friedensvertrag.
Der Vertrag sah die rechtliche Gleichstellung der beiden Konfessionen vor. Die katholischen Orte sollten ihre Herrschaftsrechte in der Grafschaft Baden und in den Unteren Freien Ämtern verlieren. Dadurch wäre eine territoriale Verbindung zwischen dem bernischen und dem zürcherischen Machtbereich entstanden.
In Schwyz, Zug und Unterwalden stiessen die Bedingungen jedoch auf heftigen Widerstand. Auch in Luzern und Uri verstärkte sich die Opposition. Auf Landsgemeinden und Volksversammlungen wurden die verhandlungsbereiten Magistraten als Verräter am katholischen Glauben und an den überlieferten Rechten bezeichnet.
Konfessionelle Kriegspropaganda verband sich mit sozialen Spannungen zwischen den städtischen oder aristokratischen Regierungen und der ländlichen Bevölkerung. Die Gegner des Friedens zwangen schliesslich auch Luzern und Uri, den Krieg wieder aufzunehmen.[7]
Gefecht bei Sins
Am 20. Juli 1712 griffen katholische Truppen reformierte Stellungen bei Sins an. Das Gefecht endete mit einem Erfolg der Innerschweizer und zwang die reformierten Einheiten zum Rückzug.
Der Sieg wurde auf katholischer Seite als Zeichen einer möglichen Kriegswende dargestellt. Er stärkte die radikale Kriegspartei und förderte die Hoffnung, die verlorenen Gebiete im Freiamt zurückerobern zu können.
Weitere Angriffe auf Zürcher Stellungen am Zürichsee und an anderen Punkten blieben jedoch erfolglos. Die katholische Führung entschied sich daraufhin zu einem grösseren Vorstoss gegen die im Raum Villmergen stehenden Berner Truppen.
Zweite Schlacht von Villmergen
Am 25. Juli 1712 trafen die bernischen und die innerschweizerischen Streitkräfte bei Villmergen aufeinander. Fast genau am selben Ort hatte Bern 1656 seine schwere Niederlage im Ersten Villmergerkrieg erlitten.
Die Innerschweizer versuchten, die Berner Stellungen zu durchbrechen. Zu Beginn der Schlacht gerieten einzelne bernische Verbände unter erheblichen Druck. Die Berner Führung konnte ihre Truppen jedoch neu ordnen und die überlegene Feuerkraft von Infanterie und Artillerie einsetzen.
Die bessere Ausbildung, die grössere Zahl moderner Feuerwaffen und die organisierte Versorgung verschafften den Bernern einen entscheidenden Vorteil. Nachdem der katholische Angriff zum Stillstand gekommen war, gingen die Berner zum Gegenangriff über.
Die innerschweizerischen Einheiten verloren ihre Ordnung und wurden vom Schlachtfeld vertrieben. Zahlreiche Soldaten kamen während der Kämpfe oder auf der Flucht ums Leben. Die genauen Opferzahlen sind unsicher, doch der Krieg und besonders die Schlacht von Villmergen forderten mehrere tausend Tote und Verwundete. Damit gehörte der Konflikt zu den blutigsten inneren Auseinandersetzungen der Alten Eidgenossenschaft.[1][7]
Die Niederlage zerstörte die Hoffnung der katholischen Orte auf eine militärische Wende. Bernische Truppen rückten in das Luzerner Gebiet vor, während weitere Einheiten über den Brünig nach Unterwalden gelangten. Zürcher Truppen besetzten Rapperswil und bedrohten Zug und Schwyz.
Vierter Landfrieden von Aarau
Nach der Niederlage nahmen die katholischen Orte die Friedensverhandlungen wieder auf. Der endgültige Vertrag wurde am 9. beziehungsweise 11. August 1712 in Aarau abgeschlossen und wird als Vierter Landfrieden bezeichnet.
Der Vertrag beendete die Kampfhandlungen, gewährte eine allgemeine Amnestie und regelte den Austausch der Gefangenen. Zürich und Bern verzichteten auf eine allgemeine Kriegskostenentschädigung, setzten jedoch weitreichende politische und territoriale Forderungen durch.
Neuordnung der Gemeinen Herrschaften
Die fünf katholischen Orte wurden von der Mitregierung der Grafschaft Baden und der Unteren Freien Ämter ausgeschlossen. Zürich und Bern übernahmen dort die entscheidende Stellung. Der südliche Teil der Freien Ämter, die später sogenannten Oberen Freien Ämter, blieb weiterhin eine Gemeine Herrschaft, doch Bern wurde neu an ihrer Verwaltung beteiligt.
Bern erhielt ausserdem Anteile an der Regierung des Thurgaus, des Rheintals und der Herrschaft Sargans. Damit wurde das politische Gewicht des grössten eidgenössischen Stadtstaats erheblich gestärkt.
Die Schirmrechte von Uri, Schwyz sowie Ob- und Nidwalden über Rapperswil gingen an Zürich, Bern und Glarus über. Auch in anderen gemeinsam verwalteten Gebieten wurden die bisherigen Herrschaftsverhältnisse zugunsten der reformierten Orte verändert.[1]
Konfessionelle Parität
Der Vierte Landfrieden schrieb für die gemischtkonfessionellen Gemeinen Herrschaften eine weitgehende Gleichberechtigung von Katholiken und Reformierten vor. Öffentliche Ämter sollten gleichmässiger zwischen den Konfessionen verteilt werden.
Der Vertrag enthielt detaillierte Bestimmungen über Gottesdienste, kirchliche Feiertage, Friedhöfe, Kirchengüter und die gemeinsame Nutzung von Kirchen. Er garantierte nicht nur den Reformierten neue Rechte, sondern sicherte auch den Katholiken die freie Religionsausübung in den nun stärker von Zürich und Bern kontrollierten Gebieten.
Für konfessionelle Streitfragen wurde eine paritätisch besetzte Landfriedliche Kommission eingerichtet. Damit entstand ein dauerhaftes Schiedsorgan, das Konflikte zwischen den beiden Glaubensgemeinschaften behandeln sollte.[2]
Politische Folgen
Ende der katholischen Vormachtstellung
Der Vierte Landfrieden beendete die seit 1531 bestehende Vorherrschaft der katholischen Orte. Zürich und Bern konnten ihre wirtschaftliche, militärische und demografische Stärke nun auch stärker in politischen Einfluss umsetzen.
In der Tagsatzung und bei der Besetzung von Landvogteistellen galt fortan in wichtigen Bereichen konfessionelle Parität. Die reformierten Orte erhielten dadurch die Möglichkeit, Entscheidungen der katholischen Mehrheit wirksamer zu verhindern.
Die neue Ordnung bedeutete allerdings keine vollständige Zentralisierung der Eidgenossenschaft. Die einzelnen Orte blieben weitgehend souverän, und die Tagsatzung blieb eine Versammlung selbstständiger Staaten. Der Krieg veränderte das Kräfteverhältnis innerhalb dieses lockeren Bundes, schuf aber noch keinen modernen Bundesstaat.
Folgen für die katholischen Orte
Der Verlust von Mitverwaltungsrechten war für die fünf Orte politisch und wirtschaftlich schmerzhaft. Landvogteien brachten Einnahmen, Ämter und Einfluss. Ihr Ausschluss wurde deshalb nicht nur als konfessionelle Demütigung, sondern auch als materieller Verlust wahrgenommen.
Besonders Schwyz verlor bedeutende Rechte in der Grafschaft Baden und den Unteren Freien Ämtern. Die Forderung nach Wiederherstellung der früheren Verhältnisse, die sogenannte Restitutionsfrage, blieb bis zum Ende der Alten Eidgenossenschaft bestehen.[8]
Im Jahr 1715 schlossen die katholischen Orte ein Sonderbündnis mit Frankreich. Dieser als Trücklibund bekannte Vertrag sollte ihnen französische Unterstützung für den Fall neuer innereidgenössischer Konflikte sichern.
Verlegung der Tagsatzung
Baden hatte vor 1712 während fast zweier Jahrhunderte eine wichtige Rolle als Tagsatzungsort gespielt. Nach der Niederlage wollten die katholischen Orte nicht mehr in einer Stadt tagen, die unter der Vorherrschaft der Sieger stand und als Symbol ihrer Demütigung galt.
Die Tagsatzung wurde deshalb 1713 nach Frauenfeld verlegt. Baden verlor damit einen Teil seiner bisherigen politischen und diplomatischen Bedeutung.[5]
Folgen für die Fürstabtei und das Toggenburg
Der Aarauer Landfrieden regelte in erster Linie die Beziehungen zwischen den eidgenössischen Orten. Der Konflikt zwischen dem Fürstabt von St. Gallen und seinen Toggenburger Untertanen blieb dagegen zunächst ungelöst.
Die Fürstabtei war weiterhin von Zürcher und Berner Truppen besetzt. Wil und andere fürstäbtische Gebiete blieben mehrere Jahre unter fremder Kontrolle. Erst im Frieden von Baden von 1718 wurde die Fürstabtei wiederhergestellt.
Das Toggenburg kehrte unter die Herrschaft des Fürstabts zurück. Die Toggenburger erhielten gewisse Garantien, konnten ihre während des Aufstands entstandene weitgehende Selbstständigkeit jedoch nicht dauerhaft bewahren.
Der ursprüngliche Untertanenaufstand führte somit nicht zur Bildung eines selbstständigen Toggenburger Staats. Dennoch zeigte der Konflikt, wie eng Fragen der lokalen Selbstverwaltung mit den konfessionellen und machtpolitischen Gegensätzen der gesamten Eidgenossenschaft verbunden waren.
Bedeutung für die Eidgenossenschaft
Der Zweite Villmergerkrieg war der letzte grosse Religionskrieg innerhalb der Alten Eidgenossenschaft. Zwar blieben die konfessionellen Gegensätze auch nach 1712 bestehen, doch verloren sie im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts allmählich an politischer Sprengkraft.
Die im Vierten Landfrieden festgelegte Parität verringerte einen Teil des Konfliktpotenzials in den Gemeinen Herrschaften. Gleichzeitig blieb die Erinnerung an den erzwungenen Frieden in den katholischen Orten lebendig und belastete die Beziehungen zwischen den beiden Lagern.
Der Krieg verdeutlichte ausserdem den Aufstieg Berns und Zürichs. Beide Orte verfügten über grosse Territorien, wachsende Wirtschaftskraft und zunehmend professionell organisierte Verwaltungen und Streitkräfte. Ihre Zusammenarbeit ermöglichte eine Machtverschiebung, die bis zum Untergang der Alten Eidgenossenschaft im Jahr 1798 Bestand hatte.
Der Konflikt war jedoch kein Schritt zu einer politischen Einheit der Schweiz. Er zeigte vielmehr die Schwächen der alten eidgenössischen Ordnung. Es gab keine gemeinsame Regierung, keine einheitliche Armee und keine allgemein anerkannte Instanz, die Konflikte zwischen den Orten verbindlich hätte lösen können.
Militärgeschichtliche Bedeutung
Aus militärgeschichtlicher Sicht zeigte der Zweite Villmergerkrieg den Übergang von älteren eidgenössischen Kampfweisen zu den europäischen Heeresformen des frühen 18. Jahrhunderts.
Der Erfolg Berns beruhte nicht allein auf der Zahl seiner Soldaten. Entscheidend waren die vereinheitlichte Ausbildung, moderne Feuerwaffen, Bajonette, Artillerie, eine klare Befehlsstruktur und eine organisierte Logistik.
Die katholischen Truppen verfügten zwar über kampferfahrene Soldaten und konnten bei Sins einen bedeutenden Erfolg erzielen. Uneinigkeit zwischen den Orten, wechselnde politische Anweisungen und Mängel in der gemeinsamen Führung erschwerten jedoch eine zusammenhängende Strategie.
Die Schlacht von Villmergen bestätigte, dass diszipliniertes Feuer, lineare Formationen und eine zuverlässige Versorgung im frühneuzeitlichen Krieg zunehmend wichtiger wurden als traditionelle Haufenangriffe.
Erinnerungskultur
Die beiden Schlachten von Villmergen von 1656 und 1712 blieben in der regionalen Erinnerung präsent. In Villmergen erinnert ein Schlachtendenkmal an die Gefallenen beider Seiten.
Die Deutung des Kriegs veränderte sich im Verlauf der Zeit. In älteren konfessionellen Darstellungen erschien er häufig als Kampf um den «wahren Glauben». Spätere Forschungen betonten stärker die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Ursachen sowie die Konflikte zwischen Obrigkeiten und Untertanen.
Im Jahr 2012 erinnerte der Kanton Aargau mit Veranstaltungen, Ausstellungen, Vorträgen, Gottesdiensten und einer offiziellen Gedenkfeier an den 300. Jahrestag des Kriegs und des Vierten Landfriedens. Dabei stand nicht die Feier eines militärischen Siegs, sondern die Bedeutung des Friedensschlusses und der konfessionellen Gleichberechtigung im Mittelpunkt.[9]
Siehe auch
- Erster Villmergerkrieg
- Zweite Schlacht von Villmergen
- Vierter Landfrieden
- Toggenburg
- Fürstabtei St. Gallen
- Alte Eidgenossenschaft
- Reformation in der Schweiz
- Konfessionelle Parität
- Gemeine Herrschaft
- Geschichte des Kantons Aargau
Literatur
- Anne-Marie Dubler: Der Zweite Villmergerkrieg von 1712. In: Unsere Heimat, Band 79. Historische Gesellschaft Freiamt, 2012, S. 7–101.
- Hans Rudolf Fuhrer (Hrsg.): Villmerger Kriege 1656/1712. Militärgeschichte zum Anfassen. Heft 19, Birmensdorf 2005.
- Thomas Lau: «Stiefbrüder». Nation und Konfession in der Schweiz und in Europa 1656–1712. Böhlau, Köln, Weimar und Wien 2008, ISBN 978-3-412-14906-2.
- Hans Luginbühl, Anne Barth-Gasser, Fritz Baumann und Albert Holenstein (Hrsg.): 1712. Zeitgenössische Quellen zum Zweiten Villmerger- oder Toggenburgerkrieg. Merker im Effingerhof, Lenzburg 2011, ISBN 978-3-85648-139-1.
- Monika Merki-Vollenwyder: Unruhige Untertanen. Die Rebellion der Luzerner Bauern im Zweiten Villmergerkrieg 1712. Rex, Luzern 1995, ISBN 3-7252-0602-3.
Weblinks
- Zweiter Villmergerkrieg im Historischen Lexikon der Schweiz
- Landfriedensbünde im Historischen Lexikon der Schweiz
- Villmergerkrieg und Landfrieden von Aarau beim Kanton Aargau
- Geschichte 1712: Der Zweite Villmergerkrieg beim Kanton Aargau
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Thomas Lau: Zweiter Villmergerkrieg, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Version vom 28. Februar 2013, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Hans Ulrich Bächtold: Landfriedensbünde, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Version vom 20. November 2014, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ Rolf Stücheli: Spanischer Erbfolgekrieg, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Version vom 8. Januar 2013, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ Bernhard Anderes, Placid Bütler und Marcel Mayer: Wil (Gemeinde), in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ 5,0 5,1 5,2 Schauplätze 1712, Kanton Aargau, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ Burgruine Stein, Kantonsarchäologie Aargau, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ 7,0 7,1 Geschichte 1712: Der Zweite Villmergerkrieg, Kanton Aargau, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ Kaspar Michel und Albert Jörger: Schwyz (Kanton), in: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ Villmergerkrieg und Landfrieden von Aarau, Kanton Aargau, abgerufen am 27. Juli 2026.
Wikimedia Commons: Medien zu Zweiter Villmergerkrieg