Bundesamt für Kommunikation

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Bundesamt für Kommunikation
Sitz des Bundesamtes für Kommunikation in Biel/Bienne
Abkürzung BAKOM
Französische Bezeichnung Office fédéral de la communication
Italienische Bezeichnung Ufficio federale delle comunicazioni
Rätoromanische Bezeichnung Uffizi federal da communicaziun
Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesamt
Übergeordnetes Departement Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Gründung 1992
Sitz Biel/Bienne, Kanton Bern
Mitarbeitende rund 300
Tätigkeitsbereiche Telekommunikation, Medien, Post, Funkfrequenzen und Internet-Domainnamen
Website www.bakom.admin.ch

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ist eine Bundesbehörde der Schweiz. Es gehört zum Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und hat seinen Sitz in Biel/Bienne im Kanton Bern.

Das BAKOM ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Telekommunikation, elektronische Medien und Post. Es verwaltet unter anderem das schweizerische Funkfrequenzspektrum, regelt den Marktzugang von Fernmeldeanlagen, beaufsichtigt Teile des Fernmelde- und Postmarktes und wirkt beim Vollzug der Radio- und Fernsehgesetzgebung mit. Zudem verwaltet es Telefonnummern sowie die Internet-Domainnamen unter den Top-Level-Domains .ch und .swiss.[1]

Das Bundesamt wurde 1992 gegründet. Es beschäftigt rund 300 Mitarbeitende und ist in mehrere Fachabteilungen sowie einen Direktionsbereich gegliedert.[2]

Stellung in der Bundesverwaltung

Das BAKOM ist eines der Bundesämter des UVEK. Zum selben Departement gehören unter anderem das Bundesamt für Verkehr, das Bundesamt für Strassen, das Bundesamt für Umwelt, das Bundesamt für Energie und das Bundesamt für Zivilluftfahrt.

Innerhalb der Bundesverwaltung bereitet das BAKOM politische und rechtliche Geschäfte in seinen Fachgebieten vor. Es unterstützt das UVEK und den Bundesrat bei der Erarbeitung von Gesetzen, Verordnungen, Strategien und internationalen Positionen.

Das Amt vollzieht zahlreiche Bestimmungen des Fernmelde-, Radio-, Fernseh- und Postrechts. Es erlässt im Rahmen seiner Zuständigkeiten Verfügungen, erteilt Bewilligungen und Konzessionen, führt Aufsichtsverfahren durch und veröffentlicht technische sowie administrative Vorschriften.

Bei bestimmten Aufgaben arbeitet das BAKOM mit unabhängigen Behörden zusammen. Eine besondere Bedeutung besitzt die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom), die als unabhängige Konzessions- und Regulierungsbehörde für den Fernmeldemarkt tätig ist. Das BAKOM bereitet Geschäfte der ComCom vor und vollzieht deren Entscheide.

Geschichte

Das Bundesamt für Kommunikation wurde 1992 gegründet. Seine Entstehung stand im Zusammenhang mit der Neuordnung der staatlichen Zuständigkeiten im Bereich der Kommunikation und der schrittweisen Liberalisierung der Telekommunikations- und Medienmärkte.

Zuvor waren zahlreiche Aufgaben unmittelbar bei den Post-, Telefon- und Telegrafenbetrieben (PTT) angesiedelt. Die PTT vereinigten den Betrieb von Post- und Telekommunikationsdiensten mit regulatorischen und hoheitlichen Funktionen.

Mit der technischen Entwicklung und der zunehmenden Öffnung der Märkte wurde eine klarere Trennung zwischen staatlicher Regulierung und wirtschaftlicher Leistungserbringung angestrebt. Regulatorische Aufgaben wurden beim Bund beziehungsweise beim neu geschaffenen BAKOM gebündelt.

Die vollständige Aufteilung der PTT erfolgte Ende der 1990er-Jahre. Aus den betrieblichen Bereichen entstanden die Unternehmen Die Schweizerische Post und Swisscom. Gleichzeitig trat 1998 ein neues Fernmelderecht in Kraft, das den schweizerischen Telekommunikationsmarkt weitgehend liberalisierte.

Seit seiner Gründung haben sich die Aufgaben des BAKOM durch die Digitalisierung stark verändert. Zum klassischen Fernmelde- und Rundfunkbereich kamen unter anderem Fragen zu Breitbandnetzen, Mobilfunk, Internettelefonie, digitalen Plattformen, Cybersicherheit und Internet-Domainnamen hinzu.

Aufgaben

Die Tätigkeiten des BAKOM umfassen mehrere Bereiche der öffentlichen Kommunikation. Das Bundesamt soll dazu beitragen, dass Bevölkerung und Wirtschaft über zuverlässige, sichere, erschwingliche und vielfältige Kommunikationsangebote verfügen.

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die Regulierung der Telekommunikation, die Verwaltung des Frequenzspektrums, die Aufsicht über Funkanlagen, die Förderung der Medienvielfalt, die Umsetzung der Radio- und Fernsehgesetzgebung, die Regulierung des Postmarktes sowie die Verwaltung von Nummerierungsressourcen und Domainnamen.

Das BAKOM erhebt zudem statistische Daten, führt Marktbeobachtungen durch, beteiligt sich an internationalen Organisationen und informiert die Öffentlichkeit über technische und rechtliche Entwicklungen.

Telekommunikation

Im Bereich der Telekommunikation setzt das BAKOM das Fernmeldegesetz und die dazugehörigen Verordnungen um. Das Gesetz soll gewährleisten, dass Bevölkerung und Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ gute und konkurrenzfähige Fernmeldedienste erhalten.[3]

Das BAKOM beobachtet den Telekommunikationsmarkt und erhebt statistische Daten über Festnetz, Mobilfunk, Breitbandanschlüsse und weitere Dienste. Die Ergebnisse dienen politischen Behörden, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Öffentlichkeit als Informationsgrundlage.

Anbieterinnen von Fernmeldediensten unterliegen gesetzlichen Pflichten. Dazu gehören je nach Tätigkeit Melde-, Informations-, Sicherheits- und Mitwirkungspflichten. Das BAKOM kontrolliert die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften.

Fernmelderechtliche Grundversorgung

Die fernmelderechtliche Grundversorgung soll sicherstellen, dass grundlegende Telekommunikationsdienste in allen Landesteilen verfügbar sind. Dies gilt auch für abgelegene oder wirtschaftlich wenig attraktive Regionen.

Der Umfang der Grundversorgung wird vom Bundesrat festgelegt. Er kann unter anderem einen Zugang zum öffentlichen Telefondienst, einen angemessenen Internetzugang und besondere Dienste für Menschen mit Behinderungen umfassen.

Die ComCom erteilt die Grundversorgungskonzession. Das BAKOM bereitet das Verfahren vor, überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und bezeichnet technische Einzelheiten, soweit dies in den Verordnungen vorgesehen ist.[4]

Marktregulierung

Der schweizerische Telekommunikationsmarkt ist grundsätzlich wettbewerblich organisiert. Dennoch können regulatorische Eingriffe erforderlich sein, wenn einzelne Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung oder besonders wichtige Infrastrukturen verfügen.

Streitigkeiten über den Zugang zu Fernmeldenetzen können der ComCom vorgelegt werden. Das BAKOM führt die entsprechenden Verfahren und erstellt fachliche Grundlagen für die Entscheide.

Zu den regulierten Themen gehören unter anderem die Zusammenschaltung von Netzen, der Zugang zu Kabelkanalisationen, die Mitbenutzung bestimmter Infrastrukturen und die Preisgestaltung bei gesetzlich vorgeschriebenen Zugangsleistungen.

Funkfrequenzen

Das BAKOM verwaltet das schweizerische Funkfrequenzspektrum. Funkfrequenzen sind eine begrenzte öffentliche Ressource und werden für Mobilfunk, Radio, Fernsehen, Satellitenkommunikation, Flugfunk, Schifffahrtsfunk, Richtfunk, Amateurfunk und zahlreiche weitere Anwendungen benötigt.

Die Frequenznutzung muss national und international koordiniert werden, damit sich verschiedene Funkdienste möglichst nicht gegenseitig stören. Das BAKOM erstellt technische Pläne, beteiligt sich an internationalen Frequenzkonferenzen und setzt internationale Vereinbarungen in der Schweiz um.

Für bestimmte Funkanwendungen ist eine Konzession erforderlich. Das BAKOM erteilt solche Konzessionen, soweit nicht die ComCom oder eine andere Behörde zuständig ist. Andere Frequenzbereiche dürfen ohne individuelle Konzession genutzt werden, sofern die technischen Bedingungen eingehalten werden.

Mobilfunkfrequenzen

Frequenzen für öffentliche Mobilfunknetze werden in der Regel im Rahmen von Vergabeverfahren zugeteilt. Die ComCom entscheidet über die Konzessionen, während das BAKOM die Verfahren fachlich und administrativ vorbereitet.

Bei der Vergabe können Auktionen zum Einsatz kommen. Mobilfunkunternehmen erhalten dadurch zeitlich begrenzte Nutzungsrechte für bestimmte Frequenzblöcke.

Das BAKOM kontrolliert, ob die konzessionierten Frequenzen entsprechend den Vorgaben genutzt werden. Die Beurteilung der gesundheitlichen Grenzwerte von Mobilfunkanlagen liegt dagegen nicht allein beim BAKOM, sondern berührt auch die Zuständigkeiten des Bundesamtes für Umwelt, der Kantone und Gemeinden.

Funkstörungen

Das BAKOM untersucht gemeldete Funkstörungen. Solche Störungen können beispielsweise den Flugfunk, Polizeifunk, Mobilfunk, Rundfunkempfang oder drahtlose Geräte beeinträchtigen.

Fachpersonen des Bundesamtes können Messungen durchführen, Störquellen lokalisieren und Massnahmen zu deren Beseitigung anordnen. Ursachen können fehlerhafte Elektrogeräte, nicht vorschriftsgemässe Funkanlagen oder falsch installierte technische Systeme sein.

Störungen können über die Online-Dienste des UVEK gemeldet werden. Bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten besitzt ihre rasche Behebung eine besondere Bedeutung.

Funkanlagen und elektrische Geräte

Das BAKOM überwacht den Markt für Funkanlagen und bestimmte elektrische Geräte. Zu den Funkanlagen gehören beispielsweise Mobiltelefone, WLAN-Router, Funkspielzeug, drahtlose Mikrofone und Fernsteuerungen.

Geräte dürfen nur auf dem schweizerischen Markt angeboten werden, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sie müssen insbesondere das Frequenzspektrum effizient nutzen und dürfen keine unzulässigen Störungen verursachen.

Das BAKOM führt Kontrollen durch, verlangt technische Unterlagen und kann nicht konforme Geräte beanstanden. Je nach Schwere eines Verstosses kann es Verkaufsverbote, Rückrufe oder weitere Massnahmen anordnen.

Die schweizerischen Vorschriften sind in vielen Bereichen mit den Regelungen der Europäischen Union abgestimmt. Dies erleichtert den grenzüberschreitenden Handel, setzt jedoch eine fortlaufende Anpassung technischer Normen voraus.

Nummerierung und Adressierung

Das BAKOM verwaltet wichtige Adressierungselemente der schweizerischen Telekommunikation. Dazu gehören Telefonnummern, Kurznummern, Anbieterkennzahlen und weitere technische Identifikatoren.

Der schweizerische Ländercode für Telefonnummern lautet +41. Das BAKOM legt den nationalen Nummerierungsplan fest und teilt Nummernbereiche oder Einzelnummern zu.

Besondere Vorschriften gelten für Mehrwertdienstnummern. Diese können höhere Gebühren verursachen und müssen deshalb bestimmte Transparenz- und Preisinformationspflichten erfüllen.

Das BAKOM führt öffentliche Verzeichnisse, über die Inhaberinnen und Inhaber bestimmter Nummern abgefragt werden können. Beschwerden über missbräuchliche Verwendungen können je nach Sachverhalt beim BAKOM, bei Strafverfolgungsbehörden oder bei anderen zuständigen Stellen eingereicht werden.

Internet-Domainnamen

Das BAKOM ist für die staatliche Verwaltung der schweizerischen Internet-Domainnamen unter .ch und .swiss zuständig. Es legt die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen fest und überwacht die beauftragten Registerbetreiberinnen.

Die Länder-Domain .ch wird technisch von der Stiftung SWITCH betrieben. Registrierungen erfolgen über zugelassene Registrare, die mit Endkundinnen und Endkunden Verträge abschliessen.

Die generische Top-Level-Domain .swiss wird vom Bund betrieben und richtet sich an Organisationen und Personen mit einer besonderen Verbindung zur Schweiz. Das BAKOM prüft die Gesuche oder organisiert deren Prüfung nach den geltenden Vergaberegeln.

Die Verordnung über Internet-Domains regelt unter anderem die Registerführung, die Aufgaben der Registrare, die Zuteilung von Domainnamen und Massnahmen gegen Missbrauch.

Das BAKOM kann bei Verdacht auf Phishing, Schadsoftware oder andere Formen der Cyberkriminalität Massnahmen gegen Domainnamen veranlassen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Radio und Fernsehen

Im Bereich der elektronischen Medien wirkt das BAKOM beim Vollzug des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) mit.[5]

Es bereitet Konzessionsverfahren vor, beaufsichtigt konzessionierte Veranstalter und kontrolliert die Einhaltung bestimmter gesetzlicher sowie finanzieller Vorgaben. Dies betrifft sowohl die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) als auch private Lokalradios und Regionalfernsehsender.

Die inhaltliche Beurteilung einzelner Radio- und Fernsehsendungen gehört grundsätzlich nicht zum BAKOM. Beschwerden über redaktionelle Sendungen werden zunächst von Ombudsstellen und anschliessend gegebenenfalls von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen behandelt.

Medienkonzessionen

Das UVEK oder der Bundesrat erteilen je nach Art der Konzession Sendekonzessionen. Das BAKOM organisiert und begleitet die Verfahren.

Lokale und regionale Radio- und Fernsehveranstalter können Konzessionen mit Leistungsauftrag erhalten. Damit sind Anforderungen an die publizistische Versorgung eines bestimmten Gebietes verbunden.

Ein Teil dieser Veranstalter erhält einen Anteil aus dem Ertrag der Radio- und Fernsehabgabe. Das BAKOM kontrolliert die Erfüllung der Leistungsaufträge und die gesetzeskonforme Verwendung der öffentlichen Mittel.

Medienförderung

Das BAKOM ist an verschiedenen Instrumenten zur Förderung der Medienvielfalt beteiligt. Dazu gehören die Unterstützung konzessionierter Lokalradios und Regionalfernsehen sowie Ausbildungs-, Forschungs- und Technologieprojekte im Medienbereich.

Die Förderung soll insbesondere regionale und sprachliche Vielfalt gewährleisten. Dies ist in einem mehrsprachigen und föderalistischen Staat von besonderer Bedeutung.

Das Amt untersucht zudem Entwicklungen im Medienmarkt und erarbeitet Grundlagen zu Themen wie Digitalisierung, Mediennutzung, journalistische Plattformen und Konzentrationsprozesse.

Radio- und Fernsehabgabe

Die Radio- und Fernsehabgabe dient der Finanzierung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrags von Radio und Fernsehen. Den grössten Anteil erhält die SRG SSR. Weitere Mittel gehen an konzessionierte lokale und regionale Veranstalter sowie an bestimmte medienbezogene Aufgaben.

Für die Erhebung der Haushaltsabgabe ist die Serafe AG zuständig. Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung erhoben.

Das BAKOM ist für wichtige rechtliche, aufsichtsrechtliche und finanzielle Aspekte des Abgabesystems verantwortlich. Es überwacht unter anderem die Verwendung von Abgabenanteilen durch konzessionierte Veranstalter.

Bestimmte Haushalte und Unternehmen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Abgabe befreit sein. Gesuche und Beschwerden werden je nach Art der Abgabe von unterschiedlichen Stellen behandelt.

Postmarkt

Das BAKOM nimmt Aufgaben im Bereich des schweizerischen Postwesens wahr. Dazu gehören die Beobachtung des Postmarktes, rechtliche Arbeiten und die Unterstützung des UVEK bei Fragen zur postalischen Grundversorgung.

Die unabhängige Eidgenössische Postkommission (PostCom) beaufsichtigt den Postmarkt und die Einhaltung der Grundversorgung im Bereich der Postdienste. Das BAKOM und die PostCom besitzen somit unterschiedliche, aber teilweise miteinander verbundene Aufgaben.

Für die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs ist das BAKOM im Rahmen des Postrechts zuständig. Diese Leistungen werden von PostFinance erbracht.

Die Veränderungen durch elektronische Kommunikation, Onlinehandel und sinkende Briefmengen stellen die Postpolitik vor neue Herausforderungen. Das BAKOM erarbeitet dazu gesetzliche Grundlagen und unterstützt politische Entscheidungsprozesse.

Digitale Kommunikation

Die Digitalisierung hat den Aufgabenbereich des BAKOM erweitert. Neben klassischen Telekommunikationsnetzen und Rundfunkangeboten befasst sich das Bundesamt zunehmend mit Internetplattformen, Algorithmen und der öffentlichen Kommunikation im digitalen Raum.

Das BAKOM untersucht die gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen grosser Kommunikationsplattformen. Dazu gehören Fragen der Transparenz, der Meinungsbildung, der Plattformregulierung und des Umgangs mit rechtswidrigen Inhalten.

Es beteiligt sich an der Erarbeitung schweizerischer Positionen zur Regulierung digitaler Plattformen. Dabei werden internationale Entwicklungen, insbesondere in der Europäischen Union, berücksichtigt.

Das Bundesamt wirkt ausserdem an Projekten zur Förderung digitaler Kompetenzen und einer inklusiven Informationsgesellschaft mit.

Künstliche Intelligenz

Fragen zur künstlichen Intelligenz gewinnen auch in der Kommunikations- und Medienpolitik an Bedeutung. Automatisierte Empfehlungssysteme, generative KI und algorithmische Entscheidungsprozesse beeinflussen die Verbreitung und Wahrnehmung von Informationen.

Das BAKOM arbeitet an Grundlagen und internationalen Prozessen zur Regulierung künstlicher Intelligenz mit, soweit diese die öffentliche Kommunikation, digitale Plattformen und Medien betreffen.

Die Schweiz beteiligt sich unter anderem an internationalen Diskussionen über Transparenz, Verantwortlichkeit, Menschenrechte und technische Standards für KI-Systeme. Das BAKOM übernimmt dabei Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des UVEK.

Internationale Zusammenarbeit

Telekommunikation und digitale Medien überschreiten nationale Grenzen. Das BAKOM vertritt die Schweiz deshalb in zahlreichen internationalen Organisationen und Fachgremien.

Eine zentrale Institution ist die Internationale Fernmeldeunion (ITU) mit Sitz in Genf. Sie koordiniert weltweit Funkfrequenzen, Satellitenpositionen und technische Telekommunikationsstandards.

Das BAKOM beteiligt sich zudem an europäischen Organisationen und Regulierungsnetzwerken. Es arbeitet mit ausländischen Behörden bei Frequenzkoordination, Marktaufsicht, Postregulierung und Medienpolitik zusammen.

Grenzüberschreitende Frequenznutzungen müssen insbesondere mit den Nachbarstaaten abgestimmt werden. Dies betrifft Mobilfunknetze, Radio- und Fernsehsender, Flugfunk und andere Funkdienste.

Rechtliche Grundlagen

Die Tätigkeiten des BAKOM stützen sich auf die Bundesverfassung, Bundesgesetze und zahlreiche Verordnungen.

Von besonderer Bedeutung sind Artikel 92 der Bundesverfassung über das Post- und Fernmeldewesen sowie Artikel 93 über Radio und Fernsehen.

Zu den wichtigsten Bundesgesetzen im Tätigkeitsbereich des BAKOM gehören:

Ergänzend bestehen zahlreiche Verordnungen sowie technische und administrative Vorschriften. Das BAKOM veröffentlicht Informationen zur Vollzugspraxis und führt Vernehmlassungen, Anhörungen und Konsultationen durch.[6]

Organisation

Das BAKOM besteht aus mehreren Fachabteilungen und einem Direktionsbereich. Die genaue organisatorische Struktur kann an neue Aufgaben und politische Prioritäten angepasst werden.

Die Fachbereiche beschäftigen sich insbesondere mit Telekommunikationsdiensten, Post, Frequenzen, Funkanlagen, Medien, Konzessionen, Aufsicht, Internationalem und betriebsinternen Dienstleistungen.

Das Bundesamt beschäftigt Fachpersonen aus Technik, Recht, Ökonomie, Kommunikation, Politik- und Sozialwissenschaften sowie Verwaltung. Aufgrund der Mehrsprachigkeit der Schweiz werden die Arbeiten in mehreren Amtssprachen durchgeführt.

Der Sitz des BAKOM befindet sich an der Zukunftstrasse in Biel/Bienne. Der zweisprachige Standort entspricht der sprachpolitischen Bedeutung des Bundesamtes und seiner landesweiten Tätigkeit.

Online-Dienstleistungen

Das BAKOM stellt zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen elektronisch zur Verfügung. Diese werden über das eGovernment-Portal des UVEK angeboten.[7]

Nutzerinnen und Nutzer können über das Portal unter anderem Einzelnummern beantragen, Inhaber bestimmter Nummern suchen, Radio- und Fernsehprogramme melden und Funkstörungen anzeigen.

Weitere Angebote betreffen die Anmeldung zu Funkerprüfungen, die Beantragung von Amateurfunk-Rufzeichen und die Abwicklung von Funkkonzessionen.

Der Zugang erfolgt über ein elektronisches Login des Bundes. Das zentrale Portal löste frühere, getrennte Onlineangebote des BAKOM schrittweise ab.

Funkerprüfungen

Das BAKOM organisiert Prüfungen für bestimmte Funkdienste. Dazu gehören insbesondere Amateurfunkzeugnisse sowie Ausweise für den See- und Hochseefunk.

Nach bestandener Amateurfunkprüfung kann ein persönliches Rufzeichen beantragt werden. Dieses dient der eindeutigen Identifikation einer Amateurfunkstation.

Die Prüfungen umfassen technische, rechtliche und betriebliche Kenntnisse. Das BAKOM veröffentlicht Prüfungsanforderungen, Lehrstoffübersichten und Informationen zur Anmeldung.

Statistik und Marktbeobachtung

Das Bundesamt erhebt regelmässig Daten über den Fernmelde-, Medien- und Postmarkt. Anbieterinnen und Anbieter müssen bestimmte statistische Angaben einreichen.

Die Fernmeldestatistik umfasst beispielsweise Anschlüsse, Datenvolumen, Umsätze, Beschäftigung und technische Infrastruktur. Dadurch können langfristige Entwicklungen wie der Rückgang des Festnetzverkehrs oder die Zunahme mobiler Datennutzung untersucht werden.

Im Medienbereich lässt das BAKOM Programmleistungen und Versorgungsaufträge wissenschaftlich analysieren. Solche Studien prüfen beispielsweise, wie stark Lokalradios und Regionalfernsehen über regionale Ereignisse berichten.

Die Ergebnisse werden in Berichten, Datenbanken, Infomailings und Medienmitteilungen veröffentlicht.

Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Das BAKOM arbeitet mit zahlreichen Stellen der Bundesverwaltung zusammen. Im Bereich der Cybersicherheit bestehen Berührungspunkte mit dem Bundesamt für Cybersicherheit, den Strafverfolgungsbehörden und weiteren Fachstellen.

Bei Mobilfunkanlagen arbeitet es mit dem Bundesamt für Umwelt, den Kantonen und Gemeinden zusammen. Während das BAKOM die Frequenznutzung und fernmelderechtliche Aspekte behandelt, sind andere Behörden für Bauverfahren und den Schutz vor nichtionisierender Strahlung zuständig.

Bei Wettbewerbsfragen können die Wettbewerbskommission und der Preisüberwacher beteiligt sein. Datenschutzfragen fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.

Im Medienbereich bestehen Verbindungen zur Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, zu den Ombudsstellen, zur SRG SSR sowie zu privaten Medienunternehmen.

Bedeutung

Das BAKOM nimmt eine zentrale Stellung in der schweizerischen Kommunikationsordnung ein. Seine Entscheide und technischen Vorgaben beeinflussen Telekommunikationsunternehmen, Rundfunkveranstalter, Postanbieter, Gerätehersteller und Internetdienste.

Für die Bevölkerung ist die Arbeit des Amtes unter anderem bei Mobilfunkversorgung, Telefonnummern, Radio- und Fernsehprogrammen, Postdienstleistungen, Funkstörungen und Internet-Domainnamen sichtbar.

Die Bedeutung des BAKOM wächst mit der fortschreitenden Digitalisierung. Kommunikation erfolgt zunehmend über globale Plattformen und technische Systeme, die sich nur begrenzt innerhalb nationaler Grenzen regulieren lassen.

Das Bundesamt muss deshalb nationale Interessen, internationale Verpflichtungen, technische Innovationen, wirtschaftlichen Wettbewerb und den Schutz der Bevölkerung miteinander verbinden.

Herausforderungen

Zu den Herausforderungen gehört der schnelle technologische Wandel. Neue Mobilfunkstandards, Satellitennetze, vernetzte Geräte und digitale Plattformen erfordern eine laufende Anpassung von Vorschriften und technischen Verfahren.

Die Frequenzressourcen müssen so verteilt werden, dass neue Anwendungen ermöglicht werden, ohne bestehende Funkdienste unzulässig zu beeinträchtigen.

Im Medienbereich stellt sich die Frage, wie publizistische Vielfalt und der Service public in einer zunehmend digitalen und internationalen Medienlandschaft gesichert werden können.

Weitere Themen sind der Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze, die Versorgung ländlicher Gebiete, die Sicherheit der Telekommunikationsinfrastruktur und der Umgang mit marktmächtigen Plattformunternehmen.

Siehe auch

Literatur

  • Bundesamt für Kommunikation: Fernmeldestatistik. Biel/Bienne.
  • Bundesamt für Kommunikation: Medienperspektivbericht. Biel/Bienne.
  • Bundesamt für Kommunikation: Geschäftsbericht. Biel/Bienne.
  • Schweizerischer Bundesrat: Fernmeldebericht. Bern.

Einzelnachweise

  1. Das BAKOM, Bundesamt für Kommunikation, abgerufen am 26. Juli 2026.
  2. Arbeiten beim Bundesamt für Kommunikation, Bundesamt für Kommunikation, abgerufen am 26. Juli 2026.
  3. Fernmeldegesetz vom 30. April 1997, Fedlex, abgerufen am 26. Juli 2026.
  4. Verordnung über Fernmeldedienste, Fedlex, abgerufen am 26. Juli 2026.
  5. Bundesgesetz über Radio und Fernsehen, Fedlex, abgerufen am 26. Juli 2026.
  6. Rechtliche Grundlagen, Bundesamt für Kommunikation, abgerufen am 26. Juli 2026.
  7. Online-Dienstleistungen des BAKOM, Bundesamt für Kommunikation, 1. Juli 2024, abgerufen am 26. Juli 2026.