Bundesamt für Verkehr
| Bundesamt für Verkehr BAV | |
|---|---|
| Abkürzung | BAV |
| Französisch | Office fédéral des transports OFT |
| Italienisch | Ufficio federale dei trasporti UFT |
| Rätoromanisch | Uffizi federal da transport UFT |
| Staat | Schweiz |
| Stellung | Bundesamt |
| Departement | UVEK |
| Gründung | 1. April 1873 |
| Heutiger Name seit | 1979 |
| Sitz | Ittigen, Kanton Bern |
| Direktorin | Christa Hostettler |
| Mitarbeitende | rund 360 |
| Adresse | Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen |
| Website | bav.admin.ch |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV; französisch Office fédéral des transports, OFT; italienisch Ufficio federale dei trasporti, UFT; rätoromanisch Uffizi federal da transport, UFT) ist die Fachbehörde des Bundes für den öffentlichen Verkehr und den Schienengüterverkehr in der Schweiz. Es gehört zum Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).[1]
Das Amt ist insbesondere für die Regulierung, Finanzierung und Sicherheitsaufsicht im Eisenbahn-, Tram-, Bus-, Seilbahn- und Schiffsverkehr zuständig. Es begleitet zudem den Ausbau der Bahninfrastruktur, führt Konzessions- und Plangenehmigungsverfahren durch und setzt verkehrspolitische Entscheide von Bundesrat und Parlament um.[2]
Der Sitz des BAV befindet sich an der Mühlestrasse 6 in Ittigen bei Bern. Das Amt beschäftigt rund 360 Personen.[1]
Seit dem 1. August 2024 wird das Bundesamt für Verkehr von Christa Hostettler geleitet. Sie folgte auf Peter Füglistaler, der das Amt von 2010 bis 2024 geführt hatte.[3]
Aufgaben
Das Bundesamt für Verkehr soll sicherstellen, dass sich der öffentliche Verkehr und der Güterverkehr in der Schweiz sicher, leistungsfähig, nachhaltig und entsprechend den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen entwickeln.
Das BAV fasst seine Tätigkeit in vier Hauptaufgaben zusammen:[2]
- Politik: Vorbereitung und Umsetzung verkehrspolitischer Entscheide von Bundesrat, Parlament und Stimmvolk;
- Sicherheit: Gewährleistung eines hohen und gleichzeitig finanzierbaren Sicherheitsstandards;
- Finanzierung: Steuerung der Bundesmittel für Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsangebote;
- Infrastruktur: Sicherstellung einer rechtzeitigen und vorschriftskonformen Planung, Erstellung und Erneuerung der Verkehrsinfrastruktur.
Aufgrund der zentralen Lage der Schweiz in Europa arbeitet das BAV auch eng mit ausländischen Behörden, den Nachbarstaaten und der Europäischen Union zusammen.[2]
Zuständigkeitsbereiche
Das Bundesamt für Verkehr befasst sich mit mehreren Verkehrsträgern.
Dazu gehören insbesondere:
- Eisenbahnen;
- Trambahnen;
- Trolleybus- und Busverkehr;
- Seilbahnen;
- öffentliche Schifffahrt;
- Schienengüterverkehr;
- kombinierter Güterverkehr;
- Anschlussgleise;
- bestimmte Bereiche des Strassengüterverkehrs.
Nicht zuständig ist das BAV beispielsweise für den allgemeinen Strassenverkehr und die Nationalstrassen. Diese Aufgaben liegen vor allem beim Bundesamt für Strassen.
Für die Zivilluftfahrt ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt zuständig.
Eisenbahn
Die Eisenbahn bildet einen der wichtigsten Tätigkeitsbereiche des BAV.
Das Amt beaufsichtigt die zahlreichen Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber der Schweiz. Dazu gehören sowohl die SBB als auch zahlreiche Privatbahnen.
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
- Prüfung von Infrastrukturprojekten;
- Plangenehmigungsverfahren;
- Erteilung beziehungsweise Vorbereitung von Bewilligungen und Konzessionen;
- Sicherheitsaufsicht;
- Zulassung von Fahrzeugen und technischen Systemen;
- Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt;
- Begleitung des Ausbaus des Eisenbahnnetzes;
- Umsetzung eisenbahnrechtlicher Vorschriften.
Das BAV erlässt zudem die schweizweit geltenden Fahrdienstvorschriften für Eisenbahnen.[4]
Bahninfrastruktur
Der Bund finanziert Betrieb, Unterhalt und Ausbau der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur zu einem wesentlichen Teil über den Bahninfrastrukturfonds (BIF).
Das BAV steuert die Verwendung dieser Mittel.
Mit den Infrastrukturbetreiberinnen schliesst der Bund mehrjährige Leistungsvereinbarungen ab. Darin werden unter anderem die Leistungen für:
- Betrieb;
- Unterhalt;
- Erneuerung;
- Substanzerhalt
der Bahninfrastruktur festgelegt.[5]
Für grössere Ausbauten werden separate Finanzierungsbeschlüsse getroffen.
Bahninfrastrukturfonds
Hauptartikel: Bahninfrastrukturfonds
Der Bahninfrastrukturfonds bildet seit 2016 die zentrale Finanzierungsgrundlage für die schweizerische Eisenbahninfrastruktur.
Aus ihm werden insbesondere:
- Betrieb des Bahnnetzes;
- Substanzerhalt;
- Erneuerungen;
- Erweiterungsprojekte
finanziert.
Nach Angaben des BAV fliessen derzeit jährlich rund 4,7 Milliarden Franken aus dem Fonds in Betrieb, Erhalt und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur. Längerfristig wird mit jährlichen Ausgaben von rund sechs Milliarden Franken gerechnet.[6]
Ausbauprogramme
Das BAV ist an der Planung und Umsetzung der langfristigen Ausbauprogramme des Schweizer Eisenbahnnetzes beteiligt.
Dazu gehören beziehungsweise gehörten unter anderem:
- Bahn 2000;
- NEAT;
- HGV-Anschluss;
- Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB);
- Ausbauschritt 2025;
- Ausbauschritt 2035.
Das Amt erstellt gemeinsam mit Bahnen, Kantonen und weiteren Beteiligten Grundlagen für zukünftige Angebots- und Infrastrukturkonzepte.
Regionaler Personenverkehr
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist der regionale Personenverkehr (RPV).
Dieser umfasst den öffentlichen Verkehr innerhalb von Regionen und zwischen benachbarten Regionen. Dazu gehören zahlreiche:
- Regionalzüge;
- S-Bahn-Linien;
- Postautolinien;
- regionale Buslinien;
- einzelne Seilbahn- und Schiffsverbindungen.
Der Bund bestellt und finanziert den regionalen Personenverkehr mit Erschliessungsfunktion gemeinsam mit den Kantonen.[7]
Die Transportunternehmen reichen dafür periodisch Offerten ein. Bund und Kantone vereinbaren mit ihnen die zu erbringenden Leistungen und die dafür vorgesehenen Abgeltungen.
Finanzierung des öffentlichen Verkehrs
Bund, Kantone und Gemeinden tragen einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten des öffentlichen Verkehrs.
Der Bund gibt nach Angaben des BAV jährlich mehr als fünf Milliarden Franken für öffentlichen Verkehr und Schienengüterverkehr aus.[6]
Zu den wichtigsten Ausgabeposten gehören:
- rund 4,7 Milliarden Franken pro Jahr für Bahninfrastruktur;
- rund eine Milliarde Franken Bundesanteil für den regionalen Personenverkehr;
- etwa 100 bis 200 Millionen Franken für die Förderung des Schienengüterverkehrs;
- Beiträge für den Autoverlad;
- weitere projektbezogene Finanzierungen.
Der nationale Fernverkehr wird dagegen grundsätzlich nicht durch den Bund abgegolten. Er muss gesamthaft eigenwirtschaftlich betrieben werden.[6]
Subventionsaufsicht
Das BAV kontrolliert auch die Verwendung der Bundesmittel im subventionierten öffentlichen Verkehr.
Die Verantwortung für eine gesetzeskonforme Verwendung der Subventionen liegt grundsätzlich bei den Transportunternehmen. Das Bundesamt führt jedoch ein eigenes Controlling und risikoorientierte Prüfungen durch.[8]
Unternehmen mit hohen Bundesbeiträgen müssen zusätzliche Prüf- und Rechnungslegungsvorgaben erfüllen.
Die Revision des BAV sowie eidgenössische und kantonale Finanzkontrollen können vertiefte Prüfungen durchführen.
Sicherheit
Die Sicherheitsaufsicht gehört zu den zentralen Aufgaben des BAV.
Die unmittelbare Verantwortung für die Sicherheit von Fahrzeugen, Anlagen und Betrieb liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Transportunternehmen. Das BAV überprüft, ob diese ihre Verantwortung wahrnehmen und die gesetzlichen Vorschriften einhalten.[9]
Zur Aufsicht gehören unter anderem:
- Audits;
- Betriebskontrollen;
- Stichproben an Fahrzeugen;
- Kontrollen von Infrastruktur;
- Prüfungen von Sicherheitsmanagementsystemen;
- Zulassungs- und Bewilligungsverfahren.
Werden Mängel festgestellt, kann das BAV deren Behebung innerhalb einer bestimmten Frist verlangen.[10]
Sicherheitsberichte
Das Bundesamt veröffentlicht regelmässig Berichte über die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz.
Darin werden unter anderem:
- Unfälle;
- Personenschäden;
- technische Ereignisse;
- sicherheitsrelevante Entwicklungen;
- Aufsichtstätigkeit
ausgewertet.
Der öffentliche Verkehr in der Schweiz weist im internationalen Vergleich ein hohes Sicherheitsniveau auf.[9]
Gefahrgut
Das BAV beaufsichtigt auch den Transport gefährlicher Güter in Teilen des öffentlichen Verkehrs und Schienengüterverkehrs.
Es kontrolliert risikoorientiert, ob Eisenbahnunternehmen, Betreiber von Anschlussgleisen und weitere Unternehmen die Vorschriften zum Gefahrguttransport einhalten.[11]
Ziel ist es, Risiken für:
- Reisende;
- Personal;
- Bevölkerung;
- Umwelt
möglichst gering zu halten.
Seilbahnen
Das Bundesamt für Verkehr ist für rund 650 eidgenössisch konzessionierte Seilbahnanlagen zuständig.[12]
Dazu gehören beispielsweise:
- Luftseilbahnen;
- Gondelbahnen;
- Standseilbahnen;
- grössere Sesselbahnen.
Das Amt führt jährlich rund 130 Betriebskontrollen bei eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen durch.[12]
Für kleinere Anlagen oder bestimmte Skilifte können dagegen kantonale Behörden zuständig sein.
Schifffahrt
Die Zuständigkeit des Bundes für die Schifffahrt reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Bereits 1896 wurde die damalige Eisenbahnabteilung auch für Schifffahrtsfragen zuständig.[13]
Heute beaufsichtigt das BAV Teile der öffentlichen Personenschifffahrt auf Schweizer Seen und Flüssen.
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
- technische Vorschriften;
- Sicherheitsaufsicht;
- Zulassungen;
- Konzessionen;
- teilweise Finanzierung regionaler Angebote.
Busverkehr
Auch konzessionierte Busunternehmen unterstehen in verschiedenen Bereichen der Aufsicht des BAV.
Die Finanzierung regionaler Buslinien erfolgt häufig gemeinsam durch Bund und Kantone.
Zu den bedeutenden Unternehmen im regionalen Busverkehr gehören unter anderem:
- PostAuto;
- Zugerland Verkehrsbetriebe;
- regionale Verkehrsbetriebe;
- verschiedene Bahnunternehmen mit eigenen Busnetzen.
Der innerstädtische Ortsverkehr wird in der Regel durch Kantone und Gemeinden finanziert; der Bund beteiligt sich daran grundsätzlich nicht.[6]
Schienengüterverkehr
Das Bundesamt ist auch für die Verkehrspolitik und verschiedene Fördermassnahmen im Schienengüterverkehr zuständig.
Ein zentrales Ziel der schweizerischen Verkehrspolitik ist die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene.
Das BAV unterstützt unter anderem:
- kombinierten Verkehr;
- Terminals;
- Anschlussgleise;
- bestimmte Betriebsangebote;
- Infrastrukturprojekte des Güterverkehrs.
Eine besondere Bedeutung besitzen die Eisenbahn-Alpentransversalen durch den Gotthard-Basistunnel, den Lötschberg-Basistunnel und den Ceneri-Basistunnel.
Konzessionen
Für zahlreiche Tätigkeiten im öffentlichen Verkehr ist eine eidgenössische Konzession erforderlich.
Das BAV führt verschiedene Konzessionsverfahren durch.[14]
Dazu gehören insbesondere:
- Personenbeförderungskonzessionen;
- Eisenbahninfrastrukturkonzessionen.
Wer eine Eisenbahninfrastruktur bauen und betreiben will, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Konzession.
Die erstmalige Erteilung einer Eisenbahninfrastrukturkonzession liegt beim Bundesrat, während das UVEK für bestimmte Erneuerungen und Übertragungen zuständig ist. Das Verfahren wird vom BAV durchgeführt.[14]
Plangenehmigungsverfahren
Viele Eisenbahn- und Seilbahnprojekte benötigen eine Plangenehmigung des Bundes.
Das BAV prüft dabei neben technischen Fragen auch verschiedene öffentliche Interessen.
Dazu gehören insbesondere:
- Raumplanung;
- Umweltschutz;
- Gewässerschutz;
- Natur- und Heimatschutz;
- Lärmschutz;
- Sicherheit.
Das Plangenehmigungsverfahren bündelt dabei verschiedene Bewilligungen in einem bundesrechtlichen Verfahren.
Fahrzeugzulassung
Das BAV ist an der Zulassung neuer Eisenbahnfahrzeuge und technischer Systeme beteiligt.
Vor dem kommerziellen Einsatz müssen neue Fahrzeuge nachweisen, dass sie die einschlägigen technischen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Die zunehmende europäische Harmonisierung des Eisenbahnwesens beeinflusst diese Verfahren stark.
Das BAV arbeitet deshalb auch mit ausländischen Behörden und der Eisenbahnagentur der Europäischen Union zusammen.
Internationale Zusammenarbeit
Die Schweiz liegt an mehreren bedeutenden europäischen Verkehrsachsen.
Das BAV arbeitet deshalb eng mit den Nachbarstaaten und internationalen Organisationen zusammen.
Von besonderer Bedeutung sind die Beziehungen zu:
- Deutschland;
- Frankreich;
- Italien;
- Österreich;
- Liechtenstein;
- Europäischer Union.
Zu den internationalen Themen gehören beispielsweise:
- grenzüberschreitender Bahnverkehr;
- technische Interoperabilität;
- Sicherheitsstandards;
- Zulassung von Fahrzeugen;
- Güterverkehrskorridore;
- internationale Eisenbahnverbindungen.
Systemaufgaben
Der Bund kann einzelne Transportunternehmen damit beauftragen, übergeordnete Aufgaben für das gesamte Bahn- oder öffentliche Verkehrssystem zu übernehmen.
Diese Aufgaben werden als Systemaufgaben oder Systemführerschaften bezeichnet.[15]
Für die Jahre 2025 bis 2028 stehen für Systemaufgaben im Infrastrukturbereich rund 500 Millionen Franken zur Verfügung.
Das BAV hat acht entsprechende Systemaufgaben vergeben. Mehrere werden von den SBB wahrgenommen, weitere von der Rhätischen Bahn und RAILplus.[15]
Organisation
Das BAV ist eines von sieben Bundesämtern des UVEK.[16]
Das Amt ist in fünf Hauptabteilungen gegliedert:
- Politik;
- Infrastruktur;
- Finanzierung;
- Sicherheit;
- Betriebswirtschaft und Organisation.
Daneben besteht eine Sektion Revision, die direkt der Direktorin unterstellt ist.[16]
Die Direktion setzt sich aus der Direktorin, den Leitungen der fünf Abteilungen und dem Leiter der Sektion Kommunikation zusammen.
Direktion
Seit dem 1. August 2024 ist Christa Hostettler Direktorin des Bundesamts für Verkehr.
Seit dem 1. April 2025 ist Martin von Känel stellvertretender Direktor. Er leitet gleichzeitig die Abteilung Finanzierung.[17]
Geschichte
Eisenbahnbureau 1850–1852
Ein früher Vorläufer des heutigen Bundesamts existierte bereits von 1850 bis 1852.
Das sogenannte Eisenbahnbureau war dem damaligen Post- und Baudepartement angegliedert.[13]
Nach dem ersten eidgenössischen Eisenbahngesetz von 1852 verblieb die Hauptkompetenz für den Eisenbahnbau allerdings zunächst bei den Kantonen.
Die Eisenbahnen entstanden überwiegend als private Unternehmen.
Gründung 1873
Die rasche Entwicklung des Schweizer Eisenbahnnetzes machte zunehmend eine gesamtschweizerische Regulierung erforderlich.
Von besonderer Bedeutung war der 1869 abgeschlossene Staatsvertrag zum Bau der Gotthardbahn.
Mit dem zweiten Eisenbahngesetz gingen wichtige Aufsichts- und Konzessionskompetenzen an den Bund über.
Am 1. April 1873 wurde deshalb die Eisenbahnabteilung des Bundes gegründet.[13]
Zu ihren ursprünglichen Aufgaben gehörten:
- Aufsicht über den Bau der Eisenbahnen;
- Aufsicht über den Betrieb;
- Tarifaufsicht;
- Kontrolle des Rechnungswesens;
- Erteilung von Konzessionen.
Zuvor waren diese Aufgaben weitgehend durch die Kantone wahrgenommen worden.
Ausbau der Zuständigkeiten
Die Aufgaben der Eisenbahnabteilung wurden schrittweise erweitert.
1896 kam die Zuständigkeit für die Schifffahrt hinzu.[13]
1902 wurde die Abteilung auch für Seilbahnen und Busse zuständig.
Mit dem starken Wachstum des Automobilverkehrs entstanden zunehmend Fragen, die nicht mehr nur die Eisenbahn betrafen.
Schweizerische Bundesbahnen
1898 stimmte die Schweizer Bevölkerung der Verstaatlichung der grossen Privatbahnen zu.
1902 nahmen die Schweizerischen Bundesbahnen ihren Betrieb auf.
1919 gab die Eisenbahnabteilung einen Teil ihrer Aufsichtskompetenzen an die SBB ab. Die Staatsbahn verwaltete und beaufsichtigte sich in verschiedenen Bereichen fortan weitgehend selbst.[13]
Im Zuge der Bahnreform änderte sich dies erneut. Im Jahr 2000 übernahm das BAV wieder umfassendere Aufsichtsaufgaben gegenüber den SBB, nachdem diese als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft aus der eigentlichen Bundesverwaltung ausgegliedert worden waren.[13]
Eidgenössisches Amt für Verkehr
1935 wurde die Eisenbahnabteilung in Eidgenössisches Amt für Verkehr umbenannt.[13]
Grund dafür war die Erweiterung des Tätigkeitsfelds über die Eisenbahn hinaus.
Neu gehörten auch allgemeine Fragen des Verhältnisses zwischen Bahn- und Strassenverkehr zu den Aufgaben.
Zwischen 1935 und 1981 war das Amt ausserdem für die staatliche Tourismusförderung zuständig.
1981 ging diese Aufgabe an das damalige Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit über.[13]
Bundesamt für Verkehr
Seit 1979 trägt die Behörde ihren heutigen Namen Bundesamt für Verkehr.[13]
Im Jahr 1998 wurde das zuständige Departement zum heutigen Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation umgestaltet.
2000 erfolgte im Zusammenhang mit der Bahnreform eine grössere Reorganisation des BAV. Dabei übernahm das Amt auch 43 Stellen von den SBB und zog ins Bollwerk in Bern.[13]
Umzug nach Ittigen
2006 zog das BAV in den neu geschaffenen UVEK-Campus in Ittigen.[13]
Der heutige Hauptsitz befindet sich an der Mühlestrasse 6.
In den Jahren 2006 bis 2008 wurde das Amt im Rahmen des Projekts Scambio erneut reorganisiert. Dabei wurden Aufgaben stärker voneinander getrennt und insbesondere die Sicherheitsaufsicht ausgebaut.[13]
150-Jahr-Jubiläum
2023 feierte das Bundesamt für Verkehr sein 150-jähriges Bestehen.
Aus diesem Anlass veröffentlichte das Amt eine umfangreiche Dokumentation seiner Geschichte.[18]
In den 150 Jahren entwickelte sich die ursprüngliche Eisenbahnabteilung zu einer umfassenden Regulierungs-, Finanzierungs- und Sicherheitsbehörde für grosse Teile des öffentlichen Verkehrs.
Entwicklung der Aufgaben
Die Entwicklung des BAV spiegelt die Veränderungen des Schweizer Verkehrssystems wider.
Im 19. Jahrhundert stand vor allem die Regulierung der neuen Eisenbahnen im Vordergrund.
Im 20. Jahrhundert kamen:
- Schifffahrt;
- Busverkehr;
- Seilbahnen;
- allgemeine Verkehrsfragen;
- Tourismusförderung
hinzu.
Später gewannen:
- Sicherheitsaufsicht;
- Finanzierung;
- Infrastrukturplanung;
- europäische Zusammenarbeit;
- Schienengüterverkehr;
- Umweltthemen;
- Digitalisierung
an Bedeutung.
Verhältnis zu den Transportunternehmen
Das BAV betreibt den öffentlichen Verkehr nicht selbst.
Die operativen Leistungen werden von eigenständigen Unternehmen erbracht.
Dazu gehören beispielsweise:
- SBB;
- BLS;
- Rhätische Bahn;
- Matterhorn-Gotthard-Bahn;
- RhB;
- PostAuto;
- zahlreiche kantonale und kommunale Verkehrsbetriebe.
Das Bundesamt legt im Rahmen seiner gesetzlichen Kompetenzen Bedingungen fest, erteilt Bewilligungen, kontrolliert die Sicherheit und steuert Bundesmittel.
Verhältnis zur SBB
Die SBB befindet sich vollständig im Eigentum des Bundes, ist jedoch organisatorisch vom BAV getrennt.
Das BAV nimmt gegenüber der SBB verschiedene regulatorische und aufsichtsrechtliche Aufgaben wahr.
Die Eigentümerrolle des Bundes gegenüber der SBB wird dagegen nicht vom BAV allein wahrgenommen, sondern ist Teil der übergeordneten Steuerung durch den Bund.
Diese Trennung soll Interessenkonflikte zwischen:
- Eigentümerfunktion;
- Finanzierung;
- Regulierung;
- Sicherheitsaufsicht
vermindern.
Verhältnis zu RailCom
Die Kommission für den Eisenbahnverkehr (RailCom) ist eine vom BAV unabhängige Regulierungsbehörde.
Sie überwacht insbesondere den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und weitere Fragen des Marktzugangs.
BAV und RailCom besitzen damit unterschiedliche Aufgaben, obwohl beide im schweizerischen Eisenbahnsektor tätig sind.
Verhältnis zur SUST
Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) untersucht schwere Unfälle und gefährliche Ereignisse im öffentlichen Verkehr unabhängig.
Das BAV ist dagegen primär Aufsichts- und Bewilligungsbehörde.
Die Trennung zwischen Unfalluntersuchung und Sicherheitsaufsicht soll eine unabhängige Untersuchung von Ereignissen gewährleisten.
Digitalisierung
Die Digitalisierung verändert zahlreiche Tätigkeitsbereiche des Bundesamts.
Dazu gehören:
- elektronische Bewilligungsverfahren;
- digitale Fahrgastinformation;
- automatisierter Bahnbetrieb;
- digitale Stellwerke;
- ETCS;
- automatisierte Güterprozesse;
- digitale Vertriebssysteme.
Das BAV arbeitet dabei mit Transportunternehmen, Technologieanbietern und anderen Behörden zusammen.
Umwelt und Nachhaltigkeit
Der öffentliche Verkehr besitzt innerhalb der schweizerischen Klima- und Energiepolitik eine zentrale Bedeutung.
Das BAV fördert im Rahmen seiner Zuständigkeiten unter anderem:
- energieeffiziente Fahrzeuge;
- Elektrifizierung;
- Verlagerung von Verkehr auf die Schiene;
- nachhaltige Infrastruktur;
- energieeffiziente Bahntechnik.
Bei Infrastrukturprojekten werden zudem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzbelange geprüft.
Öffentlicher Verkehr und Raumplanung
Verkehrsinfrastruktur und Siedlungsentwicklung sind eng miteinander verbunden.
Das BAV arbeitet daher unter anderem mit:
- Bundesamt für Raumentwicklung;
- Kantonen;
- Gemeinden;
- Infrastrukturbetreibern
zusammen.
Neue Bahnangebote und Bahnhöfe können erhebliche Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung von Agglomerationen und Regionen haben.
Sitz
Der Hauptsitz des Bundesamts für Verkehr befindet sich im UVEK-Campus in Ittigen:
- Bundesamt für Verkehr BAV
- Mühlestrasse 6
- 3063 Ittigen
Der Standort befindet sich nordöstlich der Stadt Bern und ist mit dem öffentlichen Verkehr über die Bahnlinie des Regionalverkehr Bern–Solothurn erreichbar.
Chronologie
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1850–1852 | Eisenbahnbureau im Post- und Baudepartement als Vorläufer des heutigen BAV |
| 1852 | Erstes eidgenössisches Eisenbahngesetz; die Hauptkompetenzen bleiben bei den Kantonen |
| 1869 | Staatsvertrag zur Gotthardbahn verstärkt den Bedarf nach einer Regulierung auf Bundesebene |
| 1. April 1873 | Gründung der Eisenbahnabteilung des Bundes |
| 1896 | Zuständigkeit wird auf die Schifffahrt erweitert |
| 1898 | Zustimmung zur Verstaatlichung der grossen Privatbahnen |
| 1902 | Entstehung der SBB; Eisenbahnabteilung wird auch für Seilbahnen und Busse zuständig |
| 1915 | Umzug vom Bundeshaus West ins Bundeshaus Nord |
| 1919 | Abgabe verschiedener Aufsichtskompetenzen an die SBB |
| 1923 | Führung des Amtes durch einen einzigen Direktor |
| 1935 | Umbenennung in Eidgenössisches Amt für Verkehr |
| 1958 | Inkrafttreten des totalrevidierten Eisenbahngesetzes |
| 1979 | Umbenennung in Bundesamt für Verkehr |
| 1981 | Abgabe der Tourismusförderung an das BIGA |
| 1998 | Eingliederung in das neu benannte UVEK |
| 2000 | Reorganisation nach der Bahnreform und Übernahme zusätzlicher Aufsichtsaufgaben gegenüber den SBB |
| 2006 | Umzug in den UVEK-Campus in Ittigen |
| 2006–2008 | Reorganisation und Stärkung der Sicherheitsaufsicht |
| 2023 | 150-Jahr-Jubiläum |
| 1. August 2024 | Christa Hostettler übernimmt die Direktion |
| 1. April 2025 | Martin von Känel wird stellvertretender Direktor |
Siehe auch
- Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Öffentlicher Verkehr in der Schweiz
- Schweizerische Bundesbahnen
- Bundesamt für Strassen
- Bundesamt für Zivilluftfahrt
- Bahninfrastrukturfonds
- Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle
- Kommission für den Eisenbahnverkehr
- Neue Eisenbahn-Alpentransversale
- Bahn 2000
Literatur
- Bundesamt für Verkehr: 1873–2023 – 150 Jahre Bundesamt für Verkehr. Bern/Ittigen 2023.
- Bundesamt für Verkehr: 150 Jahre BAV. Ittigen 2023.
- Bundesamt für Verkehr: jährliche Sicherheitsberichte zum öffentlichen Verkehr.
- Bundesamt für Verkehr: Faktenblätter zum öffentlichen Verkehr und zur Aufsichtsfunktion des BAV.
Weblinks
- Offizielle Website des Bundesamts für Verkehr
- Das BAV
- Aufgaben des Bundesamts für Verkehr
- Organisation des BAV
- Geschichte des BAV
- Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Bundesamt für Verkehr: Das BAV, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Bundesamt für Verkehr: Aufgaben des Amtes, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ Bundesamt für Verkehr: Organisation, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ Bundesamt für Verkehr: Fahrdienstvorschriften (FDV), abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ Bundesamt für Verkehr: Eisenbahnnetz, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ 6,0 6,1 6,2 6,3 Bundesamt für Verkehr: Finanzierung, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ Bundesamt für Verkehr: Regionaler Personenverkehr, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ Bundesamt für Verkehr: Verantwortlichkeiten für korrekten Subventionseinsatz und Controlling des BAV, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ 9,0 9,1 Bundesamt für Verkehr: Die Sicherheit gewährleisten, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ Bundesamt für Verkehr: Die Phasen der Sicherheitsaufsicht, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ Bundesamt für Verkehr: Aufsicht im Bereich Gefahrgut, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ 12,0 12,1 Bundesamt für Verkehr: Betrieb und Sicherheit Seilbahnen, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ 13,00 13,01 13,02 13,03 13,04 13,05 13,06 13,07 13,08 13,09 13,10 13,11 Bundesamt für Verkehr: Die Geschichte des BAV, veröffentlicht am 10. Juni 2025, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ 14,0 14,1 Bundesamt für Verkehr: Konzessionen, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ 15,0 15,1 Bundesamt für Verkehr: Systemaufgaben, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ 16,0 16,1 Bundesamt für Verkehr: Organisation, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ Der Bundesrat: Martin von Känel wird stellvertretender Direktor des Bundesamts für Verkehr, 14. März 2025, abgerufen am 25. August 2026.
- ↑ Bundesamt für Verkehr: 1873–2023 – 150 Jahre Bundesamt für Verkehr, 2023.