Bundesamt für Cybersicherheit

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Bundesamt für Cybersicherheit
Abkürzung BACS
Staat Schweiz
Staatliche Ebene Bund
Departement VBS
Gründung 1. Januar 2024
Vorgänger Nationales Zentrum für Cybersicherheit (NCSC)
Direktor Florian Schütz
Sitz Bern
Adresse Schwarztorstrasse 59
3003 Bern
Website ncsc.admin.ch

Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Cybersicherheit in der Schweiz. Es gehört zum Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und ist die zentrale Anlaufstelle des Bundes für Unternehmen, Behörden, Bildungseinrichtungen und die Bevölkerung bei Fragen und Vorfällen im Bereich der Cybersicherheit.[1]

Zu seinen Aufgaben gehören die Beobachtung und Beurteilung von Cyberbedrohungen, die Entgegennahme von Meldungen über Cybervorfälle und Schwachstellen, die Warnung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie die Unterstützung insbesondere von Betreiberinnen und Betreibern kritischer Infrastrukturen. Das BACS erstellt zudem technische Analysen und koordiniert die Umsetzung der Nationalen Cyberstrategie (NCS).[1]

Das Amt entstand am 1. Januar 2024 durch die Überführung des bisherigen Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) in ein Bundesamt.[2]

Geschichte

Die institutionelle Organisation der Cybersicherheit des Bundes wurde seit den 2010er-Jahren schrittweise ausgebaut. Mit der zunehmenden Digitalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gewann der Schutz vor Cyberangriffen, Datenverlust, Erpressung, Spionage und anderen digitalen Bedrohungen erheblich an Bedeutung.

2019 schuf der Bund die Funktion eines Delegierten des Bundes für Cybersicherheit. Florian Schütz wurde am 14. Juni 2019 vom Bundesrat in diese Funktion gewählt.[3]

Am 1. Juli 2020 nahm das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) seine Tätigkeit in der neu aufgebauten Form auf. Es bündelte verschiedene Aufgaben des Bundes im Bereich der Cybersicherheit und diente als nationale Anlaufstelle für Cyberfragen.

Am 2. Dezember 2022 beschloss der Bundesrat, das NCSC in ein Bundesamt zu überführen. Gleichzeitig wurde entschieden, die neue Behörde dem VBS zuzuordnen.[1]

Am 24. Mai 2023 ernannte der Bundesrat den bisherigen NCSC-Leiter Florian Schütz zum Direktor des künftigen Bundesamtes.[3]

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde das NCSC schliesslich in das Bundesamt für Cybersicherheit überführt. Das BACS übernahm dessen Kernaufgaben und erhielt den Status eines eigenständigen Bundesamtes innerhalb des VBS.[2]

Aufgaben

Das BACS hat den Auftrag, die Cybersicherheit der Schweiz zu stärken. Die Aufgaben umfassen sowohl präventive als auch operative und koordinierende Tätigkeiten.

Zu den zentralen Aufgaben gehören:

  • die Beobachtung und Beurteilung der Cyberbedrohungslage;
  • die Entgegennahme und Analyse von Meldungen zu Cybervorfällen;
  • die Entgegennahme und koordinierte Behandlung gemeldeter Schwachstellen;
  • die technische Analyse von Cyberangriffen und Schadsoftware;
  • die Warnung vor aktuellen Cyberbedrohungen;
  • die Sensibilisierung von Bevölkerung und Wirtschaft;
  • die Unterstützung kritischer Infrastrukturen bei Cybervorfällen;
  • die Förderung des Informationsaustauschs zwischen Bund, Kantonen, Wirtschaft und weiteren Partnern;
  • die Koordination der Umsetzung der Nationalen Cyberstrategie;
  • die nationale und internationale Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit.

Das BACS versteht sich dabei nicht nur als Behörde für besonders schwere Cyberangriffe. Auch Privatpersonen und kleinere Unternehmen können verdächtige E-Mails, Phishing-Websites, betrügerische Angebote oder andere Cybervorfälle über das Meldeportal des Bundesamtes melden.[4]

Meldestelle für Cybervorfälle

Eine der öffentlich sichtbarsten Aufgaben des BACS ist der Betrieb einer nationalen Meldestelle für Cybervorfälle.

Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen können dem Amt unter anderem folgende Vorfälle melden:

  • Phishing;
  • betrügerische Websites und E-Mails;
  • Schadsoftware;
  • kompromittierte Benutzerkonten;
  • Ransomware;
  • Online-Betrug;
  • unerlaubte Zugriffe auf Computersysteme;
  • verdächtige Aktivitäten in Netzwerken;
  • technische Schwachstellen.

Das BACS wertet eingehende Meldungen aus und nutzt sie unter anderem zur Erkennung neuer Angriffsmethoden und Trends. Erkennt die Behörde eine grössere Bedrohung, kann sie Warnungen und Empfehlungen veröffentlichen.

Für Privatpersonen ersetzt eine Meldung an das BACS grundsätzlich keine Strafanzeige bei der Polizei. Bei Straftaten kann daher zusätzlich eine Anzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden erforderlich sein.

Schwachstellenmeldungen

Das BACS nimmt auch Meldungen über Sicherheitslücken in IT-Systemen entgegen. Dabei setzt es auf das Prinzip der Coordinated Vulnerability Disclosure (CVD), also der koordinierten Offenlegung von Schwachstellen.

Wer eine Sicherheitslücke entdeckt, kann diese über ein spezielles Formular melden. Das BACS kann anschliessend den Informationsaustausch zwischen der meldenden Person und der betroffenen Organisation unterstützen.

Ziel ist es, Schwachstellen möglichst zu beheben, bevor sie öffentlich bekannt oder von Angreifern ausgenutzt werden.

Cyberbedrohungen

Das BACS beobachtet laufend Entwicklungen im Cyberraum und informiert über aktuelle Bedrohungen.

Zu den regelmässig behandelten Themen gehören unter anderem:

  • Phishing und Identitätsdiebstahl;
  • Ransomware und digitale Erpressung;
  • Schadsoftware;
  • Social Engineering;
  • Betrug über E-Mail, SMS und Messenger;
  • kompromittierte Websites;
  • Angriffe auf Unternehmen und Behörden;
  • Missbrauch von Kryptowährungen und Kryptowallets;
  • DDoS-Angriffe;
  • Schwachstellen in Hard- und Software;
  • Angriffe auf Lieferketten;
  • sicherheitsrelevante Entwicklungen bei künstlicher Intelligenz.

Neben akuten Warnungen veröffentlicht das BACS regelmässig Rückblicke und Analysen zu gemeldeten Cybervorfällen.

Kritische Infrastrukturen

Ein besonderer Schwerpunkt des BACS liegt auf dem Schutz kritischer Infrastrukturen. Dazu gehören Einrichtungen und Organisationen, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf Bevölkerung, Wirtschaft oder Staat haben könnte.

Betroffen sind beispielsweise Bereiche wie:

  • Energieversorgung;
  • Trinkwasserversorgung;
  • Verkehr;
  • Gesundheitswesen;
  • Telekommunikation;
  • Finanzwesen;
  • öffentliche Verwaltung.

Das BACS unterstützt Betreiberinnen und Betreiber kritischer Infrastrukturen beim Informationsaustausch und bei der Bewältigung von Cybervorfällen.

Meldepflicht für Cyberangriffe

Seit dem 1. April 2025 besteht in der Schweiz eine gesetzliche Meldepflicht für bestimmte Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen.[5]

Betroffene Behörden und Organisationen müssen einen meldepflichtigen Cyberangriff grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach dessen Entdeckung dem BACS melden. Können bei der ersten Meldung noch nicht alle erforderlichen Informationen übermittelt werden, besteht eine Frist von 14 Tagen zur Vervollständigung der Meldung.[5]

Meldepflichtig können unter anderem Cyberangriffe sein, die:

  • die Funktionsfähigkeit einer kritischen Infrastruktur gefährden;
  • zu einer Manipulation von Informationen führen;
  • einen Abfluss von Informationen verursachen;
  • mit Erpressung, Drohung oder Nötigung verbunden sind.

Die gesetzlichen Grundlagen bilden insbesondere das Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund (Informationssicherheitsgesetz, ISG) und die Verordnung über die Cybersicherheit (Cybersicherheitsverordnung, CSV).[6]

Die Sanktionsbestimmungen für die Verletzung der Meldepflicht traten am 1. Oktober 2025 in Kraft.[5]

Nationale Cyberstrategie

Das BACS ist für die koordinierte Umsetzung der Nationalen Cyberstrategie (NCS) verantwortlich.[7]

Die aktuelle Strategie wurde 2023 von Bund und Kantonen verabschiedet. Sie verfolgt das Ziel, die Widerstandsfähigkeit der Schweiz gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

Die Strategie richtet sich nicht ausschliesslich an die Bundesverwaltung. An ihrer Umsetzung sind auch Kantone, Gemeinden, Wirtschaft, Hochschulen und weitere Organisationen beteiligt.

Zu den übergeordneten Themen gehören die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe, die Bekämpfung von Cyberkriminalität, die Förderung von Fachwissen und Forschung, die internationale Zusammenarbeit und die Stärkung der Fähigkeit, Cybervorfälle zu erkennen und zu bewältigen.

Die Umsetzung der Strategie wird von einem Steuerungsausschuss begleitet. Dieser unterstützt die beteiligten Stellen bei der zielgerichteten Umsetzung und Weiterentwicklung der NCS.[7]

Zusammenarbeit mit Kantonen und Wirtschaft

Da ein grosser Teil der digitalen Infrastruktur der Schweiz nicht vom Bund selbst betrieben wird, ist das BACS auf eine enge Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen, Kantonen, Gemeinden, Hochschulen und Branchenorganisationen angewiesen.

Ein wichtiges Element bildet der Austausch von Informationen über aktuelle Bedrohungen, Schwachstellen und Angriffsmuster.

Bei kritischen Infrastrukturen können technische Informationen über geschützte Kommunikationskanäle ausgetauscht werden. Dadurch sollen Unternehmen und Behörden möglichst früh auf relevante Cyberbedrohungen reagieren können.

Das BACS fördert zudem sektorale Kooperationen. Gemeinsam mit Branchenpartnern werden beispielsweise Cyber Security Centers aufgebaut, über welche Organisationen eines bestimmten Wirtschafts- oder Infrastrukturbereichs Informationen und Erfahrungen austauschen können.[8]

Internationale Zusammenarbeit

Cyberangriffe machen in der Regel nicht an Staatsgrenzen halt. Internationale Zusammenarbeit bildet deshalb einen wichtigen Bestandteil der Tätigkeit des BACS.

Die Behörde arbeitet mit ausländischen Cybersecurity-Organisationen, internationalen Organisationen und Fachgremien zusammen. Themen sind unter anderem der Informationsaustausch über Cyberbedrohungen, internationale Standards, der Umgang mit Sicherheitslücken und die Entwicklung gemeinsamer Vorgehensweisen bei grenzüberschreitenden Angriffen.

Der BACS-Direktor Florian Schütz ist seit 2022 Vorsitzender der OECD-Arbeitsgruppe Working Party on Digital Security (WPDS).[3]

Das BACS vertritt die Schweiz zudem an internationalen Cybersicherheitskonferenzen und in multilateralen Fachgremien.

Direktion

Erster Direktor des Bundesamtes für Cybersicherheit ist Florian Schütz. Er leitet das Amt seit dessen Gründung am 1. Januar 2024.[3]

Schütz war zuvor Delegierter des Bundes für Cybersicherheit und Leiter des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit. Er verfügt über einen Masterabschluss in Computerwissenschaft sowie einen Master of Advanced Studies in Sicherheitspolitik und Krisenmanagement der ETH Zürich.[3]

Der Direktor des BACS ist direkt dem Vorsteher beziehungsweise der Vorsteherin des VBS unterstellt.

Entwicklung der Meldungen

Die Zahl der dem Bund gemeldeten Cybervorfälle ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Dies ist sowohl auf die wachsende Nutzung digitaler Dienste und eine zunehmende Zahl von Betrugs- und Angriffskampagnen als auch auf die höhere Bekanntheit der nationalen Meldestelle zurückzuführen.

Im Jahr 2025 verarbeitete das BACS 64'733 freiwillige Meldungen zu Cybervorfällen. Zusätzlich gingen bis Ende 2025 insgesamt 222 Meldungen aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht für Betreiberinnen und Betreiber kritischer Infrastrukturen ein.[9]

Die eingehenden Meldungen liefern dem BACS Informationen über aktuelle Angriffsmethoden und dienen als Grundlage für Warnungen, Analysen und Empfehlungen.

Sensibilisierung der Bevölkerung

Das BACS veröffentlicht umfangreiche Informationen zum sicheren Umgang mit digitalen Technologien.

Empfehlungen betreffen beispielsweise:

  • sichere Passwörter;
  • Mehrfaktor-Authentisierung;
  • Datensicherung;
  • Schutz von Computern und Mobilgeräten;
  • E-Banking;
  • Erkennung von Phishing;
  • sichere Nutzung von E-Mail;
  • Online-Einkäufe;
  • QR-Codes;
  • Social Engineering;
  • Verhalten nach einem Cybervorfall.

Das Amt veröffentlicht ausserdem regelmässig Informationen über aktuelle Betrugsmethoden und Angriffskampagnen.[4]

Verhältnis zur Cyberkriminalität

Das BACS ist keine Polizeibehörde und keine Strafverfolgungsbehörde. Seine Hauptaufgabe besteht in der Cybersicherheit, der Prävention, Analyse, Koordination und technischen Unterstützung.

Die strafrechtliche Verfolgung von Cyberkriminalität fällt dagegen grundsätzlich in die Zuständigkeit der kantonalen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften sowie, je nach Fall, weiterer Bundesbehörden.

Cybersicherheit und Cyberkriminalität überschneiden sich jedoch häufig. Erkenntnisse über Angriffe können deshalb für verschiedene staatliche Stellen von Bedeutung sein.

Bedeutung

Die Bedeutung des BACS ist mit der fortschreitenden Digitalisierung der Schweiz gewachsen. Verwaltung, Finanzwesen, Gesundheitswesen, Energieversorgung, Verkehr und Kommunikation sind heute stark von digitalen Systemen abhängig.

Cyberangriffe können deshalb nicht nur einzelne Computer oder Unternehmen betreffen, sondern im Extremfall erhebliche Auswirkungen auf öffentliche Dienstleistungen, die Wirtschaft oder die Versorgungssicherheit haben.

Das Bundesamt bildet innerhalb der föderal organisierten Schweizer Cybersicherheitslandschaft eine zentrale Koordinations- und Kompetenzstelle. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung für Cybersicherheit auf zahlreiche Akteure verteilt: Bund, Kantone, Gemeinden, Unternehmen, Betreiber kritischer Infrastrukturen und private Nutzerinnen und Nutzer.

Sitz

Das Bundesamt für Cybersicherheit hat seinen Sitz in Bern. Die Postadresse lautet:[10]

Bundesamt für Cybersicherheit BACS
Schwarztorstrasse 59
CH-3003 Bern

Siehe auch

Einzelnachweise