Telekommunikation in der Schweiz

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Telekommunikation in der Schweiz
Staat Schweiz
Aufsichts- und Fachbehörde Bundesamt für Kommunikation
Regulierungsbehörde Eidgenössische Kommunikationskommission
Zentrale Rechtsgrundlage Fernmeldegesetz
Landesvorwahl +41
Länderdomain .ch
Grosse Mobilfunknetzbetreiber Swisscom, Sunrise und Salt Mobile
Grundversorgungskonzessionärin Swisscom
Marktöffnung 1. Januar 1998

Die Telekommunikation in der Schweiz umfasst die Übertragung von Sprache, Daten, Bildern und audiovisuellen Inhalten über Festnetze, Mobilfunknetze, Glasfasernetze, Kabelnetze, Funkverbindungen und Satellitensysteme. Sie bildet eine zentrale Infrastruktur für Wirtschaft, Verwaltung, Bildung, Medien, Verkehr und den privaten Alltag.

Der schweizerische Fernmeldemarkt wurde am 1. Januar 1998 liberalisiert. Seither erbringen zahlreiche private und staatlich beeinflusste Unternehmen Telekommunikationsdienste. Die grösste Anbieterin ist die mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehende Swisscom. Im Mobilfunk betreiben Swisscom, Sunrise und Salt Mobile landesweite eigene Netze. Daneben bestehen zahlreiche virtuelle Mobilfunkanbieter, regionale Kabelnetzunternehmen, Glasfasernetzbetreiber und Internetdienstanbieter.

Die Regulierung beruht hauptsächlich auf dem Fernmeldegesetz und den dazugehörigen Verordnungen. Zuständig sind insbesondere das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom). Die gesetzlich garantierte Grundversorgung soll sicherstellen, dass grundlegende Telefon- und Internetdienste in allen Regionen zu erschwinglichen Bedingungen verfügbar sind.

Begriff und Abgrenzung

Telekommunikation bezeichnet die Übermittlung von Informationen über räumliche Entfernungen mithilfe technischer Systeme. Der Begriff umfasst klassische Telefonie ebenso wie Internetzugänge, Mobilfunk, Datennetze, Videokonferenzen, Maschinenkommunikation und weitere digitale Dienste.

Nicht jede elektronische Kommunikation ist rechtlich ein Fernmeldedienst. Entscheidend ist unter anderem, ob Informationen für Dritte über Fernmeldeanlagen übertragen werden. Plattformen, soziale Netzwerke und Inhaltsdienste können Telekommunikationsnetze nutzen, ohne selbst in jeder Hinsicht als Netzbetreiberinnen zu gelten.

Die Telekommunikation ist eng mit der Informationsgesellschaft, der Digitalisierung und den elektronischen Medien verbunden. Rundfunk und Fernsehen unterliegen jedoch teilweise eigenen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

Historische Entwicklung

Frühe Telegrafie

Die moderne Telekommunikation begann in der Schweiz mit der elektrischen Telegrafie. In der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden erste Telegrafenleitungen zwischen wichtigen Städten.

Der Bund übernahm früh eine zentrale Rolle beim Aufbau des Netzes. Die Telegrafie sollte Verwaltung, Handel, Eisenbahnen und Nachrichtenübermittlung beschleunigen. Wegen ihrer strategischen Bedeutung wurde sie als staatliche Infrastruktur organisiert.

Das Netz wurde schrittweise auf kleinere Städte und regionale Zentren ausgedehnt. Internationale Leitungen verbanden die Schweiz mit den Nachbarstaaten und den europäischen Telegrafennetzen.

Einführung des Telefons

Die ersten öffentlichen Telefonnetze entstanden gegen Ende des 19. Jahrhunderts. 1880 wurde in Zürich eines der ersten lokalen Telefonnetze der Schweiz eröffnet.

Anfangs waren die Verbindungen handvermittelt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer meldeten sich bei einer Telefonzentrale, wo das Personal die gewünschte Verbindung herstellte.

Der Bund übernahm auch im Telefonwesen eine monopolartige Stellung. Die Dienste wurden durch die Post- und Telegrafenverwaltung organisiert, aus der später die Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe hervorgingen.

Mit der automatischen Vermittlung, dem Ausbau von Fernleitungen und der Verbreitung privater Telefonanschlüsse entwickelte sich das Telefon im 20. Jahrhundert zu einem alltäglichen Kommunikationsmittel.

PTT-Betriebe

Die Schweizerischen Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe, gewöhnlich PTT genannt, waren während des grössten Teils des 20. Jahrhunderts für Postwesen und Telekommunikation zuständig.

Die PTT betrieben das Festnetz, vermittelten Telefongespräche und stellten die technische Infrastruktur bereit. Auch die Zulassung von Telefonapparaten und anderen Fernmeldegeräten war stark staatlich geregelt.

Das Monopol ermöglichte einen koordinierten landesweiten Netzausbau. Gleichzeitig bestanden nur begrenzte Wahlmöglichkeiten bei Endgeräten, Tarifen und Anbietern.

In den 1980er- und 1990er-Jahren führten technischer Wandel, Digitalisierung und europäische Liberalisierungstendenzen zu einer grundlegenden Neuordnung.

Trennung von Post und Telekommunikation

Im Zuge der PTT-Reform wurden Post- und Telekommunikationsdienste organisatorisch getrennt. Aus dem Telekommunikationsbereich entstand die Swisscom.

Zum 1. Januar 1998 wurde der schweizerische Fernmeldemarkt geöffnet. Das Netzmonopol wurde aufgehoben, und neue Anbieter konnten eigene Dienste und Netze aufbauen.

Gleichzeitig entstand die ComCom als unabhängige Konzessions- und Regulierungsbehörde. Das BAKOM übernahm fachliche, administrative und aufsichtsrechtliche Aufgaben.

Die Marktöffnung führte zu mehr Wettbewerb, insbesondere bei Mobilfunk, internationalen Gesprächen, Internetzugängen und Unternehmensdiensten.[1]

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über die Telekommunikation, das unter der amtlichen Bezeichnung Bundesgesetz über Fernmeldedienste beziehungsweise Fernmeldegesetz geführt wird.

Das Gesetz verfolgt das Ziel, Bevölkerung und Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste anzubieten.[2]

Weitere wichtige Erlasse sind:

  • die Verordnung über Fernmeldedienste;
  • die Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich;
  • die Verordnung über Fernmeldeanlagen;
  • die Verordnung über Internet-Domains;
  • die Verordnung der ComCom betreffend das Fernmeldegesetz;
  • technische und administrative Vorschriften des BAKOM.

Ergänzend gelten das Datenschutzgesetz, das Kartellgesetz, das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sowie Vorschriften über Radiofrequenzen, Bauwesen, Umweltschutz und nichtionisierende Strahlung.

Bundesamt für Kommunikation

Das Bundesamt für Kommunikation ist die Fachbehörde des Bundes für Telekommunikation, Medien, Postwesen und Teile der Informationsgesellschaft.

Im Fernmeldebereich erfüllt das BAKOM unter anderem folgende Aufgaben:

  • Erarbeitung gesetzlicher und technischer Grundlagen;
  • Verwaltung des schweizerischen Nummerierungsplans;
  • Verwaltung und Überwachung von Funkfrequenzen;
  • Erhebung und Veröffentlichung von Marktstatistiken;
  • Aufsicht über Fernmeldedienstanbieterinnen;
  • Marktüberwachung von Fernmeldeanlagen;
  • Unterstützung der ComCom;
  • Aufsicht über die Grundversorgung;
  • Verwaltung bestimmter Internet-Domainnamen;
  • Bearbeitung von Funkstörungen.

Das BAKOM gehört zum Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.

Eidgenössische Kommunikationskommission

Die Eidgenössische Kommunikationskommission ist die unabhängige Regulierungsbehörde des schweizerischen Fernmeldemarktes.

Sie erteilt Konzessionen für die Nutzung bestimmter Funkfrequenzen und vergibt die Grundversorgungskonzession. Bei Streitigkeiten über den Zugang zu Einrichtungen marktbeherrschender Anbieterinnen kann sie auf Antrag einer Partei die Bedingungen festlegen.

Die ComCom wird durch den Bundesrat gewählt. Sie arbeitet fachlich unabhängig, wird administrativ jedoch durch das BAKOM unterstützt.[3]

Wettbewerbskommission

Die Wettbewerbskommission wendet im Telekommunikationsbereich das Kartellgesetz an.

Sie untersucht mögliche Wettbewerbsbeschränkungen, marktbeherrschende Stellungen, unzulässige Absprachen und Unternehmenszusammenschlüsse.

Bei Zugangsverfahren der ComCom kann die Wettbewerbskommission beurteilen, ob ein Unternehmen im betreffenden Markt eine beherrschende Stellung besitzt.

Die Zuständigkeiten von ComCom, BAKOM und Wettbewerbskommission ergänzen sich. Die ComCom reguliert bestimmte fernmelderechtliche Zugangsfragen, während die Wettbewerbskommission das allgemeine Wettbewerbsrecht vollzieht.

Liberalisierung des Fernmeldemarkts

Vor 1998 wurden die wesentlichen Fernmeldedienste durch die PTT beziehungsweise Swisscom erbracht.

Die Liberalisierung beseitigte das staatliche Monopol und erlaubte anderen Unternehmen den Markteintritt. Anbieter konnten eigene nationale und internationale Netze errichten oder bestehende Infrastrukturen mitbenutzen.

Im Festnetz entstanden Wettbewerber wie Sunrise, lokale Kabelnetzunternehmen und Anbieter für Geschäftskunden. Im Mobilfunk wurden zusätzliche nationale Konzessionen vergeben.

Die Öffnung führte zu sinkenden Preisen in verschiedenen Marktsegmenten, neuen Tarifmodellen und einer raschen Entwicklung von Internet- und Mobilfunkdiensten. Swisscom behielt jedoch insbesondere bei Festnetzanschlüssen und Netzinfrastrukturen eine starke Marktstellung.

Anbieterstruktur

Der schweizerische Telekommunikationsmarkt umfasst Unternehmen sehr unterschiedlicher Grösse.

Zu den wichtigsten Gruppen gehören:

  • Betreiber landesweiter Mobilfunknetze;
  • Festnetz- und Glasfasernetzbetreiber;
  • Kabelnetzunternehmen;
  • virtuelle Mobilfunkanbieter;
  • Internetdienstanbieter;
  • Anbieter von Unternehmensnetzen und Rechenzentren;
  • Betreiber regionaler und kommunaler Glasfasernetze;
  • Wiederverkäufer von Telekommunikationsdiensten;
  • Satelliten- und Funkdienstanbieter.

Viele Anbieter verkaufen kombinierte Pakete aus Internet, Festnetztelefonie, Mobilfunk und Fernsehen. Die Grenzen zwischen klassischen Telefongesellschaften, Kabelnetzunternehmen und Medienanbietern sind dadurch zunehmend verschwommen.

Swisscom

Swisscom ist das grösste Telekommunikationsunternehmen der Schweiz. Der Bund hält gesetzlich eine Mehrheit am Unternehmen.

Swisscom betreibt ein landesweites Festnetz, Mobilfunknetze und umfangreiche Glasfaserinfrastrukturen. Das Unternehmen bietet Privat- und Geschäftskunden Internet, Telefonie, Mobilfunk, Fernsehen, Cloud-Dienste und IT-Lösungen an.

Aufgrund ihrer historischen Entwicklung aus den PTT verfügt Swisscom über besonders umfangreiche Anschluss- und Transportnetze. In bestimmten Bereichen kann sie fernmelderechtlich als marktbeherrschend beurteilt werden.

Swisscom ist seit der Marktöffnung 1998 für die Grundversorgung zuständig.[4]

Sunrise

Sunrise ist eine der grössten Telekommunikationsanbieterinnen der Schweiz. Das Unternehmen betreibt ein eigenes landesweites Mobilfunknetz und bietet Festnetz-, Internet- und Fernsehdienste an.

2020 wurde Sunrise durch Liberty Global übernommen und mit dem Kabelnetzunternehmen UPC Schweiz zusammengeführt. Dadurch entstand eine Anbieterin mit umfangreichen Mobilfunk- und Kabelnetzinfrastrukturen.

Die Marke UPC wurde für Privatkunden schrittweise durch Sunrise ersetzt. Das frühere Kabelnetz bildet weiterhin eine wichtige Grundlage für Breitband- und Fernsehdienste.

Salt Mobile

Salt Mobile betreibt das dritte landesweite Mobilfunknetz der Schweiz.

Das Unternehmen entstand aus dem früheren Mobilfunkanbieter Orange Schweiz und tritt seit 2015 unter dem Namen Salt auf.

Neben Mobilfunkabonnements bietet Salt über Glasfaseranschlüsse auch Festnetz-Internet, Telefonie und Fernsehen an.

Salt besitzt keine mit Swisscom oder Sunrise vergleichbare flächendeckende eigene Festnetzinfrastruktur. Das Unternehmen nutzt für seine Festnetzangebote unter anderem bestehende Glasfasernetze.

Kabelnetzunternehmen

Kabelnetze wurden ursprünglich für die Verteilung von Radio- und Fernsehprogrammen aufgebaut. Durch technische Aufrüstung entwickelten sie sich zu leistungsfähigen Telekommunikationsnetzen.

Über Koaxial- und Glasfaser-Koaxialnetze werden heute Internetzugänge, Telefonie und digitales Fernsehen angeboten.

Neben dem landesweit tätigen Sunrise-Kabelnetz bestehen zahlreiche regionale Anbieter. Dazu gehören unter anderem Quickline-Partner, kommunale Werke und lokale Kabelnetzgesellschaften.

Kabelnetze spielten eine wichtige Rolle beim Wettbewerb mit den früher fast ausschliesslich auf Kupferleitungen beruhenden Telefonnetzen.

Virtuelle Mobilfunkanbieter

Virtuelle Mobilfunkanbieter betreiben kein vollständiges eigenes Funkzugangsnetz. Sie kaufen Netzleistungen bei Swisscom, Sunrise oder Salt ein und verkaufen diese unter einer eigenen Marke weiter.

Zu den bekannten Angeboten gehören oder gehörten unter anderem Coop Mobile, M-Budget Mobile, Wingo, Yallo, Lebara, Digital Republic, Galaxus Mobile und weitere Marken.

Teilweise gehören solche Marken direkt einem der drei Netzbetreiber. Andere werden von Detailhändlern, Medienunternehmen oder unabhängigen Dienstleistern angeboten.

Virtuelle Anbieter erhöhen die Tarifvielfalt, verändern jedoch nicht die Zahl der physischen landesweiten Mobilfunknetze.

Festnetztelefonie

Die klassische Festnetztelefonie beruhte lange auf analogen Kupferanschlüssen und digitalen ISDN-Leitungen.

Mit der Umstellung auf IP-basierte Netze wird Sprache heute überwiegend als Datenverkehr übertragen. Der klassische analoge Telefonanschluss wurde weitgehend durch Voice over IP ersetzt.

Festnetztelefonie wird häufig zusammen mit Internet und Fernsehen als Paket angeboten. Ihre Bedeutung im Privatbereich ist wegen der starken Verbreitung des Mobilfunks zurückgegangen.

Für Unternehmen, Notrufsysteme, Alarmanlagen, Aufzüge und spezialisierte Anwendungen bleiben feste Anschlüsse weiterhin wichtig.

Kupferanschlussnetz

Das traditionelle Telefonanschlussnetz besteht grösstenteils aus Kupferdoppeladern zwischen Gebäuden und Anschlusszentralen.

Über DSL-Technologien konnten diese Leitungen auch für Breitband-Internet verwendet werden. Weiterentwicklungen wie VDSL und Vectoring erhöhten die erreichbaren Datenraten.

Die Leistungsfähigkeit hängt stark von der Leitungslänge und dem Zustand der Kabel ab. Mit zunehmender Entfernung von der Zentrale sinkt die verfügbare Geschwindigkeit.

Kupferleitungen werden schrittweise durch Glasfaser oder andere leistungsfähigere Technologien ergänzt und ersetzt. Sie bleiben jedoch in einzelnen Regionen weiterhin in Betrieb.

Kabelinternet

Kabelinternet nutzt ursprünglich für Fernsehen errichtete Koaxialnetze.

Moderne Kabelnetze verwenden meist eine Kombination aus Glasfaser im regionalen Transportnetz und Koaxialkabeln im letzten Abschnitt zum Gebäude.

Mit dem Übertragungsstandard DOCSIS können hohe Datenraten erreicht werden. Die verfügbare Kapazität wird jedoch innerhalb eines Netzsegments von mehreren Anschlüssen gemeinsam genutzt.

Kabelnetze stellen insbesondere in dicht besiedelten Gebieten eine bedeutende Alternative zu Telefon- und reinen Glasfasernetzen dar.

Glasfasernetze

Glasfasernetze übertragen Daten als Lichtsignale und ermöglichen sehr hohe Datenraten sowie geringe Verzögerungszeiten.

Bei einem FTTH-Anschluss reicht die Glasfaser bis in die Wohnung oder das Geschäftsgebäude. Andere Ausbauformen führen die Glasfaser nur bis zu einem Strassenverteiler, Gebäude oder Quartier.

Swisscom, Elektrizitätswerke, Gemeinden, Städte und regionale Netzunternehmen investieren in den Glasfaserausbau. In mehreren Städten entstanden Kooperationen zwischen Swisscom und lokalen Energieversorgern.

Der Ausbau ist in dicht besiedelten Gebieten wirtschaftlich einfacher als in abgelegenen Regionen. Der Bund verfolgt deshalb eine Gigabitstrategie, mit der auch schlecht versorgte Gebiete Zugang zu sehr schnellen Anschlüssen erhalten sollen.[5]

Der Breitbandatlas des BAKOM zeigt die Verfügbarkeit verschiedener Festnetz- und Mobilfunktechnologien. Er wird regelmässig aktualisiert.[6]

Glasfaserarchitektur

Beim Aufbau von Glasfasernetzen bestehen unterschiedliche Netzarchitekturen.

Bei einer Punkt-zu-Punkt-Architektur führt eine eigene Glasfaser von der Anschlusszentrale bis zum jeweiligen Anschluss. Dies erleichtert unter bestimmten Bedingungen den physischen Zugang konkurrierender Anbieter.

Bei einer Punkt-zu-Mehrpunkt-Architektur wird eine Glasfaser über passive optische Verteiler auf mehrere Anschlüsse aufgeteilt. Diese Bauweise kann kostengünstiger sein, verändert jedoch die technischen Möglichkeiten des Netzzugangs.

Die Wahl der Architektur führte in der Schweiz zu wettbewerbsrechtlichen und regulatorischen Auseinandersetzungen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Wettbewerber einen gleichwertigen Zugang zur Glasfaserinfrastruktur erhalten.

Breitbandversorgung

Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über eine weit entwickelte Breitbandinfrastruktur.

Festnetzanschlüsse werden über Glasfaser, Kupferleitungen und Kabelnetze angeboten. Ergänzend können Mobilfunk, Richtfunk und Satellitenverbindungen eingesetzt werden.

Nach Angaben des Bundesamts für Statistik hatten 2023 rund 98 Prozent der Haushalte einen Internetzugang.[7]

Die tatsächliche Geschwindigkeit hängt vom Standort, der verwendeten Technologie, dem Abonnement und der Netzauslastung ab.

Grundversorgung

Das Fernmeldegesetz garantiert eine Grundversorgung mit grundlegenden Telekommunikationsdiensten.

Die ComCom vergibt hierfür eine Grundversorgungskonzession. Die konzessionierte Anbieterin muss die vorgeschriebenen Dienste in der gesamten Schweiz zu festgelegten Qualitäts- und Preisbedingungen anbieten.

Swisscom erfüllt diese Aufgabe seit der Marktöffnung 1998. Die aktuelle Konzession gilt für die Jahre 2024 bis 2031.[4]

Die Grundversorgung ist als Sicherheitsnetz ausgestaltet. Sie greift insbesondere dort, wo der Markt kein ausreichendes Angebot bereitstellt.

Umfang der Grundversorgung

Zur Grundversorgung gehören je nach geltender Verordnung insbesondere:

  • ein öffentlicher Telefondienst;
  • ein Anschluss mit einer oder mehreren Telefonnummern;
  • Zugang zu den Notrufdiensten;
  • ein Eintrag im öffentlichen Teilnehmerverzeichnis;
  • besondere Dienste für Menschen mit Behinderungen;
  • ein Internetzugang mit festgelegten Mindestdatenraten.

Seit dem 1. Januar 2024 besteht beim Internetzugang wahlweise ein Grundversorgungsangebot mit 10 Mbit/s im Download und 1 Mbit/s im Upload oder mit 80 Mbit/s im Download und 8 Mbit/s im Upload.[8]

Die höhere Geschwindigkeit muss nur angeboten werden, wenn kein vergleichbares Angebot auf dem Markt verfügbar ist. Unter technisch oder wirtschaftlich besonderen Umständen können alternative Technologien eingesetzt werden.

Mobilfunk

Der Mobilfunk ist einer der bedeutendsten Bereiche des schweizerischen Telekommunikationsmarktes.

Swisscom, Sunrise und Salt betreiben eigene landesweite Mobilfunknetze. Alle drei besitzen Frequenznutzungsrechte in mehreren Frequenzbändern.

Die Netze werden für Sprachkommunikation, Kurznachrichten, mobilen Internetzugang, Maschinenkommunikation und zahlreiche weitere Anwendungen genutzt.

Die hohe Zahl mobiler Anschlüsse erklärt sich auch dadurch, dass viele Personen mehrere SIM-Karten, Tablets, Smartwatches oder vernetzte Geräte verwenden.

Erste Mobilfunknetze

Frühe mobile Telefondienste verwendeten analoge Funktechnologien und waren auf Fahrzeuge oder schwere tragbare Geräte beschränkt.

Das analoge Natel-Netz wurde durch die PTT aufgebaut. Die Bezeichnung «Natel» entstand aus «Nationales Autotelefon» und wurde später zu einer bekannten Marke von Swisscom.

In den 1990er-Jahren setzte sich der digitale GSM-Standard durch. Die Geräte wurden kleiner, die Preise sanken und der Mobilfunk entwickelte sich zum Massenmarkt.

Mit der Marktöffnung erhielten neben Swisscom weitere Unternehmen nationale Mobilfunkkonzessionen.

Mobilfunkgenerationen

Die schweizerischen Mobilfunknetze entwickelten sich über mehrere technische Generationen:

Generation Typische Technik Hauptanwendungen
1G Analoge Mobiltelefonie Sprachkommunikation
2G GSM und GPRS Digitale Telefonie, SMS, einfache Datendienste
3G UMTS und HSPA Mobiles Internet, Videotelefonie
4G LTE und LTE Advanced Schnelles mobiles Internet, IP-Telefonie
5G New Radio Hohe Datenraten, geringe Latenz, vernetzte Geräte

Die auf 2G beruhenden Netze wurden in der Schweiz bereits weitgehend ausser Betrieb genommen. Swisscom und Sunrise kündigten die Abschaltung ihrer 3G-Netze bis Ende 2025 an. Salt betrieb 3G zunächst weiter und hatte zeitweise keinen gleichlautenden Abschalttermin veröffentlicht.[9]

Ältere Geräte, Alarmanlagen oder Maschinen, die ausschliesslich 2G oder 3G unterstützen, müssen für den Betrieb in neueren Netzen angepasst oder ersetzt werden.

4G

Der LTE-Standard wurde in der Schweiz ab den frühen 2010er-Jahren eingeführt.

4G ermöglicht schnelle mobile Datenverbindungen und bildet weiterhin die Grundlage eines grossen Teils der mobilen Kommunikation.

Sprachverbindungen werden zunehmend über Voice over LTE übertragen. Dabei wird auch die Telefonie als IP-Datenverkehr über das 4G-Netz geführt.

Durch die Bündelung mehrerer Frequenzbereiche können höhere Datenraten erreicht werden. Die tatsächlich verfügbare Geschwindigkeit hängt von Signalstärke, Endgerät, Frequenzausstattung und Netzauslastung ab.

5G

Die ComCom vergab im Februar 2019 zusätzliche Mobilfunkfrequenzen für die Einführung von 5G. Swisscom, Sunrise und Salt erhielten Frequenzen unter anderem in den Bereichen 700 MHz, 1400 MHz und 3500 MHz.[10]

5G bietet höhere Kapazitäten, geringere Reaktionszeiten und eine effizientere Nutzung des Funkspektrums. Es wird für Smartphones, industrielle Anwendungen, Sensoren, Verkehrssysteme und vernetzte Maschinen eingesetzt.

Die Einführung erfolgte teilweise durch eine gemeinsame Nutzung bestehender 4G-Infrastrukturen. Später wurden eigenständigere 5G-Kernnetze aufgebaut.

Für die Ausbreitung hoher Frequenzen sind mehr Antennenstandorte oder adaptive Antennensysteme erforderlich. Dies führte zu politischen und gesellschaftlichen Diskussionen über Bewilligungsverfahren und Strahlenschutz.

Adaptive Antennen

Adaptive Antennen können Funksignale gezielt in Richtung aktiver Endgeräte senden.

Im Unterschied zu herkömmlichen Antennen wird die abgestrahlte Energie nicht ständig gleichmässig über einen grossen Bereich verteilt. Die Signalrichtung wird elektronisch angepasst.

Diese Technik erhöht die Kapazität und Effizienz von Mobilfunknetzen. Sie wird besonders bei 5G eingesetzt.

Für die Beurteilung der Strahlenbelastung bestehen besondere Vollzugsempfehlungen und Berechnungsmethoden.

Funkfrequenzen

Funkfrequenzen sind eine begrenzte öffentliche Ressource. Ihre Nutzung wird national und international koordiniert.

Das BAKOM verwaltet den nationalen Frequenzzuweisungsplan und überwacht die Nutzung des Spektrums. Die ComCom vergibt wichtige Mobilfunkfrequenzen.

Frequenzrechte können durch Auktionen oder andere Vergabeverfahren zugeteilt werden. Die Konzessionen enthalten Bedingungen zu Nutzung, Versorgung und Laufzeit.

Internationale Abstimmung ist notwendig, damit Funkdienste in Grenzregionen keine gegenseitigen Störungen verursachen.

Die ComCom bereitet eine Neuvergabe von Mobilfunkfrequenzen vor, die ab 2029 verfügbar werden.[11]

Nichtionisierende Strahlung

Mobilfunkanlagen erzeugen nichtionisierende elektromagnetische Strahlung.

Der Schutz der Bevölkerung wird insbesondere durch die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung geregelt.

Die Schweiz unterscheidet zwischen Immissionsgrenzwerten und strengeren Anlagegrenzwerten für Orte mit empfindlicher Nutzung. Zu diesen zählen beispielsweise Wohnungen, Schulräume und dauerhaft belegte Arbeitsplätze.

Für Bau und Änderung von Mobilfunkanlagen sind kantonale oder kommunale Bewilligungsverfahren erforderlich. Bund, Kantone und Gemeinden teilen sich die Aufgaben bei Regulierung und Vollzug.

Der Ausbau von 5G führte zu öffentlichen Debatten über gesundheitliche Risiken, Messmethoden und die Anwendung des Vorsorgeprinzips.

Mobilfunkabdeckung

Die Mobilfunkversorgung ist in bewohnten Gebieten und entlang wichtiger Verkehrsachsen weitgehend ausgebaut.

In Gebirgsregionen, Tunneln, abgelegenen Tälern und innerhalb stark abgeschirmter Gebäude können jedoch Versorgungslücken bestehen.

Die drei Netzbetreiber bauen ihre Netze laufend aus. Die Abdeckung kann je nach Technologie und Betreiberin unterschiedlich sein.

Der Breitbandatlas des BAKOM stellt Karten zur Mobilfunkversorgung bereit. Angaben der Anbieter beruhen häufig auf Modellrechnungen und können von der tatsächlichen Empfangssituation abweichen.

Mobilfunk in Bahn und Strassentunneln

Die Versorgung von Bahnlinien und Tunneln erfordert besondere technische Einrichtungen.

In Eisenbahntunneln werden häufig gemeinsame Funksysteme eingesetzt, über die mehrere Mobilfunkanbieter ihre Dienste anbieten können.

Auch Strassentunnel werden mit Antennen, Schlitzkabeln oder Repeatern versorgt. Die Anlagen unterstützen neben öffentlichem Mobilfunk teilweise auch Sicherheits- und Behördenfunk.

Metallbedampfte Fensterscheiben in modernen Eisenbahnwagen können Mobilfunksignale dämpfen. Die SBB setzt deshalb unter anderem signaloptimierte Scheiben und Repeater ein.

Satellitenkommunikation

Satellitendienste ergänzen terrestrische Netze, insbesondere in abgelegenen Gebieten oder als Reserveverbindung.

Satellitentelefone werden von Rettungsdiensten, Expeditionen, Schifffahrt und international tätigen Unternehmen genutzt.

Breitbanddienste über Satelliten können Standorte versorgen, an denen kein ausreichend leistungsfähiges Fest- oder Mobilfunknetz verfügbar ist.

Neue Satellitenkonstellationen in niedrigen Erdumlaufbahnen ermöglichen geringere Verzögerungszeiten als traditionelle geostationäre Systeme. Ihre Nutzung unterliegt den schweizerischen Vorschriften für Fernmeldeanlagen und Frequenzen.

Richtfunk

Richtfunk überträgt Daten gebündelt zwischen zwei festen Antennenstandorten.

Die Technik wird für die Anbindung von Mobilfunkstationen, Unternehmensstandorten und abgelegenen Gebieten eingesetzt.

Richtfunk kann schneller errichtet werden als eine neue Kabelleitung. Die Verbindung benötigt jedoch weitgehend freie Sicht zwischen den Antennen.

Wetter, Hindernisse und Frequenzwahl beeinflussen die Übertragungsqualität.

Internetdienstanbieter

Internetdienstanbieter ermöglichen Endkundinnen und Endkunden den Zugang zum Internet.

Ein Anbieter kann ein eigenes Anschlussnetz betreiben oder Netze anderer Unternehmen nutzen. Manche Unternehmen treten lediglich als Wiederverkäufer auf.

Der Markt umfasst grosse nationale Anbieter, regionale Kabelnetzunternehmen, Elektrizitätswerke und spezialisierte Unternehmen für Geschäftskunden.

Das BAKOM erhebt regelmässig statistische Daten über Festnetz-Internet, Mobilfunk, Breitband und Marktanteile.[12]

Internetknoten und Rechenzentren

Für den Austausch von Internetverkehr bestehen in der Schweiz mehrere Internetknoten.

An solchen Knoten verbinden Netzbetreiber, Hostinganbieter, Cloud-Dienste und Inhaltsanbieter ihre Netze direkt miteinander.

Rechenzentren befinden sich insbesondere in den Wirtschaftsräumen Zürich, Genf, Basel, Bern und Lausanne. Die Schweiz wird als Standort wegen politischer Stabilität, zuverlässiger Stromversorgung und Datenschutzregelungen genutzt.

Ein erheblicher Teil des internationalen Datenverkehrs wird dennoch über Netze und Rechenzentren im Ausland geführt.

Netzneutralität

Netzneutralität bedeutet, dass Internetzugangsanbieter Daten grundsätzlich gleich behandeln.

Seit dem 1. Januar 2021 ist das offene Internet in Artikel 12e des Fernmeldegesetzes geregelt.[13]

Anbieter dürfen Informationen, Inhalte, Anwendungen und Dienste grundsätzlich nicht technisch oder wirtschaftlich diskriminieren.

Ausnahmen sind unter anderem für Netzsicherheit, gesetzliche Verpflichtungen, zeitlich begrenztes Verkehrsmanagement und bestimmte spezialisierte Dienste möglich.

Die Anbieter müssen transparent über die Eigenschaften ihrer Internetzugänge und über Verkehrsmanagementmassnahmen informieren.

Teilnehmeranschluss und Netzzugang

Der Teilnehmeranschluss wird häufig als «letzte Meile» bezeichnet. Er verbindet den Standort des Kunden mit dem Netz des Anbieters.

Bei marktbeherrschenden Unternehmen kann das Fernmeldegesetz einen regulierten Zugang zu bestimmten Einrichtungen und Diensten vorsehen.

Dazu gehören je nach Rechtslage unter anderem Interkonnektion, Mietleitungen, Kabelkanalisationen und bestimmte Formen des Zugangs zum Kupferanschlussnetz.

Können sich die beteiligten Unternehmen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist einigen, kann die ComCom auf Antrag die Bedingungen festlegen.[14]

Die Regulierung moderner Glasfasernetze ist komplexer, da die gesetzlichen Zugangsformen ursprünglich stark auf Kupfernetze ausgerichtet waren.

Zusammenschaltung

Damit Kundinnen und Kunden verschiedener Anbieter miteinander kommunizieren können, müssen die Netze zusammengeschaltet werden.

Die Zusammenschaltung wird als Interkonnektion bezeichnet. Sie betrifft Telefonie, Datenverkehr und weitere Dienste.

Unternehmen vereinbaren technische Übergabepunkte, Kapazitäten und Entgelte.

Bei marktbeherrschenden Anbieterinnen können die Bedingungen fernmelderechtlich reguliert werden.

Telefonnummern

Die Schweiz besitzt die internationale Landeskennzahl +41.

Der nationale Nummerierungsplan wird vom BAKOM verwaltet. Telefonnummern bestehen gewöhnlich aus zehn Ziffern einschliesslich der nationalen Verkehrsausscheidungsziffer 0.

Bei einem Anruf aus dem Ausland entfällt die führende 0 der nationalen Nummer. Eine Zürcher Nummer wie 044 123 45 67 wird international beispielsweise als +41 44 123 45 67 gewählt.

Die geografischen Vorwahlbereiche bezeichnen heute nicht zwingend den tatsächlichen Standort, da Nummern innerhalb bestimmter Grenzen mitgenommen und über IP-Telefonie ortsunabhängig verwendet werden können.[15]

Nummernportabilität

Bei einem Wechsel des Telekommunikationsanbieters kann eine bestehende Telefonnummer in vielen Fällen beibehalten werden.

Die Nummernportabilität gilt für Mobilfunknummern und verschiedene Festnetznummern.

Für die Übertragung bestehen technische und administrative Vorschriften des BAKOM.[16]

Die Portierung muss gewöhnlich durch die neue Anbieterin beantragt und von der Kundin oder dem Kunden autorisiert werden. Vertragsfristen und Kündigungsbedingungen bleiben davon grundsätzlich unberührt.

Notrufnummern

In der Schweiz bestehen mehrere nationale und internationale Notrufnummern.

Nummer Dienst
112 Europäische Notrufnummer
117 Polizei
118 Feuerwehr
144 Sanitätsnotruf
145 Tox Info Suisse
1414 Schweizerische Rettungsflugwacht
143 Die Dargebotene Hand
147 Beratung für Kinder und Jugendliche

Fernmeldedienstanbieterinnen müssen den Zugang zu vorgeschriebenen Notrufdiensten sicherstellen.

Bei Mobiltelefonen können Standortdaten übermittelt werden, um den Einsatzort schneller festzustellen. Das BAKOM empfiehlt im Notfall nach Möglichkeit die Verwendung eines Mobiltelefons, da die Standortbestimmung häufig genauer ist.[17]

Das System Advanced Mobile Location kann bei unterstützten Geräten während eines Notrufs automatisch genauere Standortdaten bereitstellen.[18]

Telefonverzeichnisse

Öffentliche Teilnehmerverzeichnisse enthalten Telefonnummern und weitere freigegebene Kontaktdaten.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer können grundsätzlich entscheiden, ob ihre Daten veröffentlicht werden.

Elektronische Verzeichnisse und Suchdienste haben gedruckte Telefonbücher weitgehend ersetzt.

Die Verwendung von Verzeichnisdaten für Werbung, Adresshandel und automatisierte Anrufe unterliegt gesetzlichen Einschränkungen.

Unerwünschte Werbeanrufe

Unerwünschte Werbeanrufe sind ein häufiges Problem im schweizerischen Telefonverkehr.

Ein Sterneintrag im Telefonverzeichnis zeigt an, dass eine Person keine Werbeanrufe wünscht. Unternehmen müssen diesen Wunsch grundsätzlich beachten.

Anrufe mit gefälschten Schweizer Rufnummern können aus dem Ausland stammen. Dieses Vorgehen wird als Spoofing bezeichnet.

Seit 2026 gelten zusätzliche technische Anforderungen zur Kennzeichnung bestimmter aus dem Ausland eingehender Anrufe mit Schweizer Absendernummern.[19]

Roaming

Roaming ermöglicht die Nutzung eines Mobilfunkabonnements in einem ausländischen Netz.

Da die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, gelten die EU-Regeln über reguliertes Roaming nicht automatisch für schweizerische Abonnemente.

Die Preise hängen vom Anbieter, vom Abonnement und vom besuchten Land ab. Viele Verträge enthalten bestimmte Daten-, Telefonie- oder SMS-Leistungen für Europa.

Das Fernmelderecht enthält Transparenz- und Kostenkontrollvorschriften. Anbieter müssen Kundinnen und Kunden über Tarife informieren und Schutzmechanismen gegen unerwartet hohe Kosten bereitstellen.

In Grenzgebieten kann sich ein Mobiltelefon unbeabsichtigt in ein ausländisches Netz einbuchen. Dies lässt sich durch manuelle Netzwahl oder geeignete Geräteeinstellungen verhindern.

Preise

Die Preise für Telekommunikationsdienste unterscheiden sich nach Anbieter, Geschwindigkeit, Vertragsdauer und enthaltenen Leistungen.

Mobilfunkabonnements werden häufig mit unbegrenzten nationalen Gesprächen und Daten angeboten. Günstigere Prepaid- und Aktionsangebote ergänzen den Markt.

Festnetz-Internet wird meist als Paket mit Telefonie oder Fernsehen verkauft. Hohe beworbene Maximalgeschwindigkeiten sind nur an entsprechend ausgebauten Anschlüssen verfügbar.

Das BAKOM veröffentlicht regelmässig Preisvergleiche für Breitband- und Bündelangebote.[20]

Vertragsrecht und Anbieterwechsel

Verträge über Telekommunikationsdienste werden grundsätzlich nach privatrechtlichen Regeln abgeschlossen.

Wichtige Punkte sind Mindestvertragsdauer, Kündigungsfrist, Gerätefinanzierung, Aktivierungsgebühren und automatische Vertragsverlängerung.

Preisänderungen oder wesentliche Vertragsänderungen können je nach Bedingungen ein ausserordentliches Kündigungsrecht auslösen.

Bei einem Anbieterwechsel sollte die Kündigung häufig durch den neuen Anbieter koordiniert werden, insbesondere wenn eine Telefonnummer portiert wird.

Vorzeitige Kündigungen können Kosten für restliche Vertragsmonate oder vergünstigt abgegebene Geräte verursachen.

Schlichtungsstelle Ombudscom

Für Streitigkeiten zwischen Kundinnen oder Kunden und Fernmeldedienstanbieterinnen besteht die Schlichtungsstelle Ombudscom.

Sie kann angerufen werden, wenn zuvor versucht wurde, den Konflikt direkt mit dem Anbieter zu lösen.

Die Schlichtungsstelle behandelt unter anderem Streitigkeiten über Rechnungen, Vertragsabschlüsse, Kündigungen, Mehrwertdienste und Anbieterwechsel.

Das Verfahren endet gewöhnlich mit einem Schlichtungsvorschlag. Dieser ist nicht mit einem gerichtlichen Urteil gleichzusetzen.

Datenschutz

Telekommunikationsunternehmen verarbeiten umfangreiche Personen- und Verbindungsdaten.

Dazu gehören Stammdaten, Telefonnummern, IP-Adressen, Standortinformationen, Rechnungsdaten und technische Protokolle.

Die Verarbeitung richtet sich nach dem Datenschutzgesetz, dem Fernmelderecht und weiteren spezialgesetzlichen Bestimmungen.

Anbieter müssen technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz vor Verlust, unbefugtem Zugriff und Missbrauch treffen.

Der Inhalt privater Kommunikation ist durch das Fernmeldegeheimnis geschützt.

Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen können Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen.

Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.

Fernmeldedienstanbieterinnen müssen bestimmte technische und organisatorische Voraussetzungen für rechtmässige Überwachungsmassnahmen schaffen.

Eine Überwachung ist nicht frei durch die Anbieter möglich, sondern setzt die gesetzlich vorgesehenen Anordnungen und Genehmigungen voraus.

Die Regelungen sind wegen ihrer Auswirkungen auf Privatsphäre, Strafverfolgung und IT-Sicherheit politisch umstritten.

Cybersicherheit

Telekommunikationsnetze gehören zur kritischen Infrastruktur der Schweiz.

Angriffe auf Netze, Routing-Systeme, Rechenzentren oder Kundendaten können erhebliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen haben.

Anbieter müssen ihre Systeme gegen unbefugte Zugriffe, Schadsoftware, Überlastungsangriffe und technische Ausfälle schützen.

Das Fernmeldegesetz enthält Sicherheitsanforderungen. Weitere Aufgaben übernehmen das Bundesamt für Cybersicherheit, kantonale Behörden und spezialisierte Einsatzorganisationen.

Sicherheitsvorfälle können Meldepflichten auslösen.

Versorgungssicherheit

Die Telekommunikation muss auch bei Stromausfällen, Naturereignissen und technischen Störungen möglichst verfügbar bleiben.

Netzbetreiber verwenden Notstromanlagen, Batterien, redundante Leitungen und geografisch getrennte Rechenzentren.

Eine vollständige unterbrechungsfreie Versorgung kann dennoch nicht garantiert werden. Mobilfunkstationen verfügen nur über begrenzte Notstromkapazitäten, und Heimrouter funktionieren ohne Strom gewöhnlich nicht.

Mit der Umstellung von analoger Telefonie auf IP-Technik entfiel die frühere Möglichkeit, einfache Festnetztelefone teilweise direkt über die Telefonleitung mit Strom zu versorgen.

Für Notfälle empfehlen Behörden batteriebetriebene Radios, geladene Mobiltelefone, Powerbanks und alternative Kommunikationswege.

Behördenfunk Polycom

Polycom ist das nationale Sicherheitsfunknetz der Schweizer Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit.

Es wird unter anderem von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Grenzwacht und Zivilschutz verwendet.

Das Netz ist vom öffentlichen Mobilfunk getrennt und soll auch in Krisenlagen eine zuverlässige Kommunikation ermöglichen.

Polycom beruht auf einer älteren digitalen Funktechnologie und soll langfristig modernisiert oder durch neue breitbandige Sicherheitskommunikationslösungen ergänzt werden.

Amateurfunk

Der Amateurfunk ermöglicht technisch interessierten Personen nichtkommerziellen Funkverkehr, Experimente und internationale Kommunikation.

Für bestimmte Betriebsarten und Sendeleistungen ist ein Fähigkeitsausweis erforderlich.

Das BAKOM vergibt Amateurfunkrufzeichen und überwacht die Einhaltung der Frequenz- und Betriebsvorschriften.

Amateurfunk kann bei grossflächigen Störungen als ergänzender Kommunikationskanal dienen.

Domainnamen

Die schweizerische Länderkennung im Domain Name System lautet .ch.

Für die Registry-Funktion von .ch ist die Stiftung Switch im Auftrag des Bundes zuständig. Domainnamen werden über zugelassene Registrare angeboten.

Daneben bestehen die schweizerischen Top-Level-Domains .swiss, .zuerich und .cern.

Das BAKOM nimmt regulatorische und aufsichtsrechtliche Aufgaben im Bereich der durch Bundesrecht geregelten Domainnamen wahr.

Internetnutzung

Das Internet wird von fast der gesamten schweizerischen Bevölkerung genutzt.

Es dient der Kommunikation, Arbeit, Bildung, Unterhaltung, Verwaltung, Bankgeschäften und dem Einkauf.

Unterschiede bestehen weiterhin nach Alter, Bildung, Einkommen und Region. Ältere Personen und Menschen mit geringen digitalen Kenntnissen nutzen bestimmte Online-Dienste seltener.

Die hohe Internetverbreitung erhöht die Bedeutung barrierefreier, sicherer und verständlicher digitaler Angebote.

Digitale Kluft

Trotz guter Netzabdeckung besitzen nicht alle Menschen denselben Zugang zu digitalen Diensten.

Hindernisse können hohe Gerätekosten, fehlende Kenntnisse, Behinderungen, sprachliche Schwierigkeiten oder unzureichende lokale Anschlüsse sein.

Die Grundversorgung soll eine minimale technische Erreichbarkeit sicherstellen. Sie löst jedoch nicht alle sozialen und bildungsbezogenen Probleme.

Bund, Kantone, Gemeinden und private Organisationen fördern deshalb digitale Kompetenzen und barrierefreie Zugänge.

Telekommunikation und Wirtschaft

Leistungsfähige Telekommunikationsnetze sind für den Finanzplatz, die Industrie, den Tourismus und den Dienstleistungssektor von grosser Bedeutung.

Unternehmen nutzen Cloud-Dienste, Videokonferenzen, virtuelle private Netze, Rechenzentren und internationale Datenverbindungen.

Die COVID-19-Pandemie beschleunigte die Verbreitung von Homeoffice und digitaler Zusammenarbeit.

Für Produktionsbetriebe gewinnen private Mobilfunknetze, Sensoren und automatisierte Maschinenkommunikation an Bedeutung.

Internet der Dinge

Das Internet der Dinge bezeichnet die Vernetzung von Geräten, Fahrzeugen, Maschinen und Sensoren.

Anwendungen bestehen in Landwirtschaft, Industrie, Energieversorgung, Gebäudetechnik, Verkehr und Gesundheitswesen.

Neben Mobilfunk werden Technologien wie LoRaWAN, WLAN, Bluetooth und spezialisierte Niedrigenergienetze verwendet.

Die grosse Zahl vernetzter Geräte stellt neue Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz, Frequenzplanung und Energieverbrauch.

Telekommunikation im Verkehr

Bahn-, Strassen- und Luftverkehr sind auf zuverlässige Kommunikationsnetze angewiesen.

Mobilfunk ermöglicht Fahrgastinformation, Ticketing und Internetzugang. Spezialisierte Funknetze dienen der Betriebssteuerung und Sicherheit.

Die Eisenbahn verwendet unter anderem das System GSM-R. Langfristig soll es durch modernere Kommunikationsstandards ersetzt werden.

Autobahnen, Tunnel und Verkehrsleitzentralen verfügen über eigene Daten- und Funksysteme.

Umwelt und Energieverbrauch

Telekommunikationsnetze, Rechenzentren und Endgeräte benötigen erhebliche Mengen elektrischer Energie.

Gleichzeitig können digitale Anwendungen Verkehr vermeiden, Gebäude effizienter steuern und Produktionsabläufe optimieren.

Die ökologische Gesamtwirkung hängt von Geräteherstellung, Nutzungsdauer, Strommix, Datenmenge und Wiederverwertung ab.

Mobiltelefone und Netzgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe. Die fachgerechte Rückgabe und Wiederverwertung reduziert Umweltbelastungen.

Kritik und politische Diskussionen

Die schweizerische Telekommunikationspolitik ist von mehreren wiederkehrenden Debatten geprägt.

Dazu gehören:

  • die starke Marktstellung von Swisscom;
  • die Höhe der Preise im internationalen Vergleich;
  • der Ausbau von Glasfaser und 5G;
  • der Zugang von Wettbewerbern zu Netzinfrastrukturen;
  • die Versorgung abgelegener Gebiete;
  • die Belastung durch nichtionisierende Strahlung;
  • Netzneutralität und Datenschutz;
  • staatliche Beteiligung an Swisscom;
  • Überwachung und Speicherung von Kommunikationsdaten;
  • Abhängigkeit von ausländischen Geräte- und Plattformanbietern.

Befürworter einer stärkeren Regulierung verweisen auf die Bedeutung der Telekommunikation als Grundinfrastruktur. Gegner warnen vor Investitionshemmnissen und bevorzugen marktbasierte Lösungen.

Zukünftige Entwicklung

Der weitere Ausbau wird vor allem durch Glasfaser, 5G, Cloud-Dienste und automatisierte Kommunikation geprägt.

Der Bund verfolgt das Ziel, möglichst flächendeckend sehr schnelle Internetanschlüsse verfügbar zu machen. Ein zeitlich begrenztes Förderprogramm soll besonders teure Anschlüsse in schlecht versorgten Gebieten unterstützen.

Die Abschaltung älterer Mobilfunktechnologien schafft Frequenzkapazitäten für neuere Netze. Gleichzeitig müssen ältere Geräte und sicherheitsrelevante Anlagen ersetzt werden.

Weitere Entwicklungen betreffen satellitengestützte Direktverbindungen zu Mobiltelefonen, 6G-Forschung, private Unternehmensnetze und die stärkere Verbindung von Telekommunikation und künstlicher Intelligenz.

Siehe auch

Literatur

  • Bundesamt für Kommunikation: Sammlung statistischer Daten zum Fernmeldemarkt. Biel.
  • Eidgenössische Kommunikationskommission: Tätigkeitsbericht 2025. Bern 2026.
  • Bundesrat: Evaluation des Schweizer Fernmeldemarktes. Bern 2024.
  • Schweizerische Nationalbank: Zahlungsmittel- und Digitalisierungsberichte. Zürich und Bern.
  • Historisches Lexikon der Schweiz: Telekommunikation.

Einzelnachweise

  1. Anzahl der Fernmeldedienstanbieterinnen. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  2. Telekommunikation. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  3. Eidgenössische Kommunikationskommission. Hrsg.: ComCom. Abgerufen am 2026-07-26.
  4. 4,0 4,1 Grundlagen der Grundversorgung. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  5. Gigabitstrategie des Bundes. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  6. Breitbandatlas. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  7. Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport. Hrsg.: Bundesamt für Statistik. Abgerufen am 2026-07-26.
  8. Umfang der Grundversorgung von 2024 bis 2031. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  9. Abschaltung 3G und 2G. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  10. Mobilfunkfrequenzen für 5G in der Schweiz vergeben. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  11. Vergabe der Mobilfunkfrequenzen. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  12. Sammlung statistischer Daten. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  13. Offenes Internet und Netzneutralität. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  14. Netzzugang. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  15. Telefonnummern. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  16. Nummernportabilität. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  17. Notrufdienste. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  18. Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  19. Identifikation des anrufenden Anschlusses. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.
  20. Preise für Breitbanddienste im Festnetz. Hrsg.: Bundesamt für Kommunikation. Abgerufen am 2026-07-26.