Banken in der Schweiz

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Banken in der Schweiz
Zentralbank Schweizerische Nationalbank
Aufsichtsbehörde Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
Anzahl Banken 230 Institute in der SNB-Statistik 2024
Beschäftigte 94'347 Vollzeitäquivalente bei Banken Ende 2024
Verwaltete Vermögen 9'284 Milliarden Franken Ende 2024
Systemrelevante Banken UBS, Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen-Gruppe und PostFinance
Einlagensicherung bis 100'000 Franken pro Kunde und Bank
Branchenverband Schweizerische Bankiervereinigung
Währung Schweizer Franken

Die Banken in der Schweiz bilden einen zentralen Teil des schweizerischen Finanzplatzes. Sie nehmen Einlagen entgegen, vergeben Kredite und Hypotheken, wickeln Zahlungen ab, verwalten Vermögen, handeln mit Wertschriften und finanzieren Unternehmen sowie öffentliche Körperschaften. Der Bankensektor umfasst international tätige Grossbanken, Kantonalbanken, genossenschaftlich organisierte Raiffeisenbanken, Regionalbanken und Sparkassen, Privatbanken, Börsenbanken, ausländisch beherrschte Institute und verschiedene spezialisierte Banken.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) zählte für das Jahr 2024 insgesamt 230 Banken. Im selben Jahr beschäftigten die Institute in der Schweiz 94'347 Personen in Vollzeitäquivalenten. Das von den Banken verwaltete Vermögen erreichte mit 9'284 Milliarden Franken einen historischen Höchststand; knapp die Hälfte davon entfiel auf ausländische Kundinnen und Kunden.[1][2]

Die Schweiz gehört zu den international bedeutenden Standorten für Vermögensverwaltung, Handelsfinanzierung, Kapitalmarktgeschäfte und die Betreuung grenzüberschreitender Privatkunden. Gleichzeitig ist das Bankwesen stark regional verankert. Kantonalbanken, Raiffeisenbanken und Regionalbanken spielen eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Wohneigentum, kleinen und mittleren Unternehmen sowie kantonalen und kommunalen Projekten.

Seit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im Jahr 2023 ist die Konzentration an der Spitze des Bankensektors deutlich gestiegen. Die Krise führte zugleich zu einer umfassenden Überprüfung der schweizerischen Too-big-to-fail-Regulierung, der Liquiditätsversorgung in Krisensituationen und der Kompetenzen der Aufsichtsbehörden.

Aufgaben der Banken

Banken verbinden Personen und Unternehmen, die Geld anlegen möchten, mit jenen, die Kapital benötigen. Sie übernehmen dabei die Umwandlung von Laufzeiten, Risiken und Beträgen. Kurzfristig verfügbare Kundeneinlagen können beispielsweise zur Finanzierung langfristiger Hypotheken und Unternehmenskredite beitragen.

Zu den wichtigsten Tätigkeiten gehören:

  • Führung von Privat-, Spar-, Lohn- und Geschäftskonten;
  • Abwicklung des nationalen und internationalen Zahlungsverkehrs;
  • Ausgabe und Verwaltung von Debit- und Kreditkarten;
  • Vergabe von Hypotheken, Konsumkrediten und Unternehmenskrediten;
  • Finanzierung von Handel, Exporten und Investitionen;
  • Vermögensberatung und Vermögensverwaltung;
  • Wertschriftenhandel und Depotführung;
  • Ausgabe und Platzierung von Aktien und Obligationen;
  • Vorsorge- und Anlagelösungen;
  • Devisen-, Rohstoff- und Derivatgeschäfte;
  • Verwahrung von Wertschriften und anderen Vermögenswerten.

Durch die Kreditvergabe schaffen Geschäftsbanken Buchgeld. Die Schweizerische Nationalbank beeinflusst diesen Prozess mit ihrer Geldpolitik, den Zinsen am Geldmarkt sowie den regulatorischen Anforderungen an Liquidität und Eigenmittel.[3]

Struktur des Bankensektors

Die Schweizerische Nationalbank gliedert die Institute für statistische Zwecke nach Geschäftsmodell, Eigentumsverhältnissen und wirtschaftlicher Ausrichtung. Die Gruppen umfassen Grossbanken, Kantonalbanken, Regionalbanken und Sparkassen, Raiffeisenbanken, Börsenbanken, andere Banken, ausländisch beherrschte Banken, Filialen ausländischer Banken und Privatbankiers.[4]

Bankengruppe Typische Ausrichtung Beispiele
Grossbank Universalbank, internationales Vermögensverwaltungs-, Investmentbanking- und Firmenkundengeschäft UBS
Kantonalbanken Retailbanking, Hypotheken, Firmenkunden und Vermögensverwaltung mit regionalem Schwerpunkt Zürcher Kantonalbank, Waadtländische Kantonalbank, Basler Kantonalbank
Raiffeisenbanken Genossenschaftlich organisiertes Retail-, Spar-, Hypothekar- und Firmenkundengeschäft Lokale Raiffeisenbanken und Raiffeisen Schweiz
Regionalbanken und Sparkassen Lokal ausgerichtetes Spar-, Kredit- und Hypothekargeschäft Clientis-Banken, Valiant und unabhängige Regionalbanken
Privatbanken und Privatbankiers Vermögensverwaltung für vermögende Privatpersonen und institutionelle Kunden Julius Bär, Pictet, Lombard Odier und weitere Institute
Börsenbanken Wertschriftenhandel, Kapitalmarkt, Depotführung und Vermögensverwaltung Verschiedene spezialisierte Institute
Auslandbanken Schweizer Tochtergesellschaften oder Filialen internationaler Bankgruppen Institute europäischer, amerikanischer und asiatischer Finanzgruppen
Spezialbanken Bestimmte Kundengruppen, Produkte oder Finanzierungsmodelle Bank WIR, Alternative Bank Schweiz und digitale Banken

Die Zahl der Banken hängt von der verwendeten Definition ab. Die SNB-Statistik erfasst Institute, die ihre Daten im Rahmen der Bankenstatistik melden. Die FINMA führt zusätzlich Listen der bewilligten Banken und Wertpapierhäuser. Ende 2025 gehörten der Einlagensicherung esisuisse 225 Banken, 19 Wertpapierhäuser und sieben Institute an, die ihre Geschäftstätigkeit aufgaben.[5]

Grossbanken

Als Grossbanken werden Institute mit einer bedeutenden inländischen Marktstellung und umfangreichen internationalen Tätigkeiten bezeichnet. Während vieler Jahrzehnte prägten mehrere grosse Bankgruppen den Schweizer Finanzplatz.

Durch zahlreiche Fusionen entstanden in den 1990er-Jahren die beiden dominierenden Grossbanken UBS und Credit Suisse. Die UBS ging 1998 aus dem Zusammenschluss des Schweizerischen Bankvereins mit der Schweizerischen Bankgesellschaft hervor. Die Credit Suisse hatte sich aus der 1856 gegründeten Schweizerischen Kreditanstalt entwickelt.

Nach der Krise der Credit Suisse ermöglichte ein Massnahmenpaket von Bundesrat, Nationalbank und FINMA im März 2023 die Übernahme durch die UBS. Die Transaktion wurde am 12. Juni 2023 vollzogen. Die Credit Suisse AG wurde am 31. Mai 2024 mit der UBS AG fusioniert und als eigenständige Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht. Am 1. Juli 2024 folgte die Fusion der Credit Suisse (Schweiz) AG mit der UBS Switzerland AG.[6][7]

Im März 2026 schloss die UBS die Migration der in der Schweiz gebuchten ehemaligen Credit-Suisse-Kunden auf ihre eigene technische Infrastruktur ab. Weltweit wurden nach Angaben der Bank rund 1,2 Millionen Kundenbeziehungen übertragen.[8]

Kantonalbanken

Die 24 Kantonalbanken befinden sich vollständig oder teilweise im Eigentum ihrer jeweiligen Kantone. Sie wurden überwiegend im 19. Jahrhundert gegründet, um Bevölkerung und Wirtschaft mit Krediten zu versorgen, das Sparwesen zu fördern und die wirtschaftliche Entwicklung ausserhalb der grossen Handelszentren zu unterstützen.

Die rechtliche Ausgestaltung unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Einige Kantonalbanken sind öffentlich-rechtliche Anstalten, andere Aktiengesellschaften. Bei einem Teil besteht eine vollständige oder beschränkte Staatsgarantie, während andere Institute ohne kantonale Garantie tätig sind.

Kantonalbanken konzentrieren sich traditionell auf das Spar-, Hypothekar- und Firmenkundengeschäft in ihrem Heimkanton. Grössere Institute wie die Zürcher Kantonalbank, die Waadtländische Kantonalbank und die Basler Kantonalbank sind darüber hinaus im Kapitalmarkt, in der Vermögensverwaltung und teilweise international tätig.

Die Kantonalbanken beschäftigen zusammen mehr als 19'000 Mitarbeitende und besitzen nach Angaben ihres Verbands einen Anteil von rund 30 Prozent am inländischen Bankgeschäft.[9]

Raiffeisenbanken

Die erste schweizerische Raiffeisenbank entstand 1899 in Bichelsee im Kanton Thurgau. Das Modell beruht auf örtlich verankerten Genossenschaften, deren Kundinnen und Kunden zugleich Mitglied und Miteigentümer der jeweiligen Bank sein können.

Die rechtlich selbstständigen Raiffeisenbanken sind in der Raiffeisen-Gruppe zusammengeschlossen. Zentrales Institut ist die Genossenschaft Raiffeisen Schweiz mit Sitz in St. Gallen. Sie übernimmt unter anderem Strategie-, Informatik-, Handels-, Refinanzierungs- und Risikomanagementaufgaben.

Die Gruppe gehört zu den grössten Hypothekarkreditgebern des Landes. Im Jahr 2025 bestand sie aus mehr als 200 selbstständigen Raiffeisenbanken mit mehreren hundert Geschäftsstellen in allen Kantonen.[10]

Regionalbanken und Sparkassen

Regionalbanken und Sparkassen konzentrieren sich auf einen geografisch begrenzten Markt. Ihre wichtigsten Geschäftsfelder sind Sparkonten, Hypotheken, Kredite an kleine und mittlere Unternehmen sowie Anlage- und Vorsorgeberatung.

Viele dieser Institute besitzen eine lange Geschichte und entstanden im 19. Jahrhundert als Spar-, Leih- oder Hypothekarkassen. Seit den 1980er-Jahren nahm ihre Zahl durch Fusionen, Übernahmen und Geschäftsaufgaben deutlich ab.

Ein Teil der selbstständigen Regionalbanken arbeitet unter gemeinsamen Dachmarken und Dienstleistungsplattformen zusammen. Sie teilen beispielsweise Informatik, Produktentwicklung, Refinanzierung und Marketing, bleiben jedoch rechtlich eigenständig.

Privatbanken und Vermögensverwalter

Die Schweiz besitzt eine lange Tradition in der Betreuung vermögender Privatpersonen, Familien, Stiftungen und institutioneller Kunden. Wichtige Zentren des Private Banking sind Genf, Zürich, Basel, Lugano und Lausanne.

Rechtlich ist zwischen Aktiengesellschaften, die als Privatbanken auftreten, und den traditionellen Privatbankiers zu unterscheiden. Privatbankiers sind Personengesellschaften, bei denen mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet. Die Zahl der Institute mit diesem Rechtsstatus ist durch Umwandlungen und Zusammenschlüsse stark zurückgegangen.

Das grenzüberschreitende Vermögensverwaltungsgeschäft ist für den Schweizer Finanzplatz von besonderer Bedeutung. Es umfasst Anlageberatung, Portfolioverwaltung, Nachlassplanung, Vorsorgelösungen, Stiftungsdienstleistungen und die Betreuung komplexer internationaler Vermögensstrukturen.

Ausländische Banken

Zahlreiche ausländische Bankgruppen unterhalten Tochtergesellschaften, Filialen oder Vertretungen in der Schweiz. Sie sind insbesondere im Firmenkunden-, Kapitalmarkt-, Rohstoffhandels-, Vermögensverwaltungs- und Private-Banking-Geschäft tätig.

Ausländisch beherrschte Banken sind rechtlich selbstständige Schweizer Gesellschaften. Filialen ausländischer Banken bleiben hingegen Teil des ausländischen Stammhauses, benötigen für ihre Tätigkeit in der Schweiz jedoch eine FINMA-Bewilligung.

Die Zahl der Auslandbanken ging seit der Finanzkrise von 2008 zurück. Gründe waren die internationale Konsolidierung, höhere regulatorische Kosten, die Neuausrichtung von Geschäftsmodellen und der Rückzug einzelner Gruppen aus dem grenzüberschreitenden Private Banking.

PostFinance und Spezialbanken

PostFinance entwickelte sich aus dem Zahlungsverkehr der Schweizerischen Post. Seit Juni 2013 ist das Unternehmen eine privatrechtliche Aktiengesellschaft und verfügt über eine Bewilligung nach dem Bankengesetz. Wegen ihrer Bedeutung für den inländischen Zahlungsverkehr und das Einlagengeschäft gilt PostFinance als systemrelevant.[11]

Spezialbanken konzentrieren sich auf einzelne Märkte oder Kundengruppen. Dazu gehören Institute für Handelsfinanzierung, Konsumkredite, nachhaltige Anlagen, digitale Vermögenswerte, strukturierte Produkte oder bestimmte Wirtschaftssektoren.

Die Bank WIR betreibt neben dem Geschäft in Schweizer Franken das ergänzende Verrechnungssystem WIR. Die Alternative Bank Schweiz richtet ihre Kredit- und Anlagepolitik an sozialen und ökologischen Kriterien aus.

Schweizerische Nationalbank

Die Schweizerische Nationalbank ist die unabhängige Zentralbank der Schweiz. Sie nahm ihre Geschäftstätigkeit am 20. Juni 1907 auf und besitzt das Monopol zur Ausgabe von Banknoten.[12]

Ihr Hauptauftrag besteht darin, die Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Sie legt die Geldpolitik fest, versorgt den Geldmarkt mit Liquidität, verwaltet Währungsreserven und trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei.

Die Nationalbank betreibt und überwacht wichtige Teile der Finanzmarktinfrastruktur. Sie führt Girokonten für Banken und andere berechtigte Finanzmarktteilnehmer. Über diese Konten werden Zahlungen im System Swiss Interbank Clearing abgewickelt.

Die SNB ist keine gewöhnliche Geschäftsbank und führt grundsätzlich keine Konten für Privatpersonen. Ihre Aktionäre sind Kantone, Kantonalbanken und private Anteilseigner. Der Bund besitzt keine Aktien.

Regulierung und Aufsicht

FINMA

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist die zentrale Aufsichtsbehörde für Banken, Wertpapierhäuser, Versicherungen, Finanzmarktinfrastrukturen und weitere Finanzdienstleister. Sie nahm ihre Tätigkeit 2009 auf und vereinigte die früheren Zuständigkeiten der Eidgenössischen Bankenkommission, des Bundesamts für Privatversicherungen und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei.

Wer in der Schweiz gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegennimmt oder öffentlich für solche Einlagen wirbt, benötigt grundsätzlich eine Bankenbewilligung. Zu den Bewilligungsvoraussetzungen gehören ein vollständig einbezahltes Mindestkapital von mindestens zehn Millionen Franken, eine angemessene Organisation, qualifizierte Leitungsorgane sowie die dauerhafte Einhaltung der Eigenmittel-, Liquiditäts- und Risikoverteilungsvorschriften.[13]

Die laufende Aufsicht stützt sich auf Meldungen der Banken, Prüfberichte externer Prüfgesellschaften, direkte Kontrollen und Gespräche mit den verantwortlichen Organen. Die Intensität der Aufsicht richtet sich nach Grösse, Komplexität, Risiken und Systemrelevanz eines Instituts.

Wichtige Rechtsgrundlagen

Das schweizerische Bankenrecht beruht auf mehreren Bundesgesetzen und Verordnungen. Zu den wichtigsten gehören:

  • das Bankengesetz;
  • die Bankenverordnung;
  • das Finanzmarktaufsichtsgesetz;
  • das Finanzdienstleistungsgesetz;
  • das Finanzinstitutsgesetz;
  • das Geldwäschereigesetz;
  • das Nationalbankgesetz;
  • das Finanzmarktinfrastrukturgesetz;
  • die Eigenmittel- und Liquiditätsverordnungen.

Hinzu kommen Rundschreiben der FINMA, anerkannte Selbstregulierungen und internationale Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht.

Eigenmittel und Liquidität

Banken müssen ausreichend Eigenkapital besitzen, um Verluste auf Krediten, Wertschriften, Handelspositionen und anderen Aktiven tragen zu können. Die Anforderungen richten sich unter anderem nach dem Risiko der einzelnen Positionen, der Grösse des Instituts und seiner Systemrelevanz.

Zusätzlich gelten Liquiditätsvorschriften. Sie sollen sicherstellen, dass eine Bank auch bei unerwarteten Mittelabflüssen fällige Verpflichtungen erfüllen kann. Zu den internationalen Kennzahlen gehören die kurzfristige Liquidity Coverage Ratio und die längerfristige Net Stable Funding Ratio.

Kleine, besonders liquide und gut kapitalisierte Institute können unter bestimmten Voraussetzungen am Kleinbankenregime der FINMA teilnehmen. Sie erhalten regulatorische Erleichterungen, müssen dafür jedoch erhöhte Sicherheitskennzahlen einhalten.

Systemrelevante Banken

Banken gelten als systemrelevant, wenn ihr Ausfall die Schweizer Volkswirtschaft und das Finanzsystem erheblich schädigen könnte. Entscheidend sind insbesondere Funktionen, die kurzfristig nicht durch andere Anbieter ersetzt werden können, etwa das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft sowie der Zahlungsverkehr.

Die Schweizerische Nationalbank bezeichnet nach Anhörung der FINMA und des betroffenen Instituts die systemrelevanten Banken und Funktionen. Im Jahr 2026 galten folgende Gruppen als systemrelevant:

Institut Bedeutung
UBS Global tätige Grossbank mit bedeutendem Schweizer Einlagen-, Kredit-, Vermögensverwaltungs- und Zahlungsverkehrsgeschäft
Zürcher Kantonalbank Grösste Kantonalbank und bedeutendes inländisches Universalbankinstitut
Raiffeisen-Gruppe Landesweit tätige genossenschaftliche Bankengruppe mit grossem Hypothekar- und Einlagengeschäft
PostFinance Bedeutende Anbieterin im Zahlungsverkehr und bei Kundeneinlagen

Systemrelevante Banken müssen höhere Eigenmittel- und Liquiditätspuffer vorhalten. Sie erstellen Stabilisierungspläne, mit denen sie aufzeigen, wie sie sich in einer Krise aus eigener Kraft stabilisieren können. Zudem müssen sie Notfallpläne für die Weiterführung der für die Schweiz unverzichtbaren Funktionen vorlegen.[14]

Die FINMA erstellt Abwicklungspläne für den Fall, dass eine Stabilisierung scheitert. Bei der UBS beurteilt sie zusätzlich die internationale Sanier- und Liquidierbarkeit der Gruppe.

Einlegerschutz

Guthaben auf Konten bei einer FINMA-bewilligten Bank sind bis zu 100'000 Franken pro Kunde und Bank durch das schweizerische Einlegerschutzsystem geschützt. Der Schutz gilt grundsätzlich für natürliche Personen, Unternehmen und andere juristische Personen.[15]

Der Einlegerschutz besteht aus mehreren Stufen:

  1. Gesicherte Einlagen sind im Konkursrecht privilegiert.
  2. Der von der FINMA eingesetzte Konkursliquidator verwendet die vorhandene Liquidität der Bank zur Auszahlung.
  3. Reicht diese Liquidität nicht aus, finanziert esisuisse die Auszahlung.
  4. Noch nicht gedeckte Forderungen werden im Konkursverfahren aus der Verwertung der Bankaktiven befriedigt.

Alle Banken mit einer Geschäftsstelle in der Schweiz müssen Mitglied von esisuisse sein. Auch Kantonalbanken und PostFinance sind einbezogen. Eine allfällige Staatsgarantie einer Kantonalbank besteht zusätzlich zur allgemeinen Einlagensicherung.

Die maximale Beitragsverpflichtung der Mitgliedsinstitute entspricht 1,6 Prozent aller gesicherten Guthaben in der Schweiz. Für die Periode vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 betrug der verfügbare Höchstbetrag rund 8,1 Milliarden Franken. Mindestens die Hälfte der jeweiligen Verpflichtung muss zugunsten von esisuisse durch Geld oder Wertschriften sichergestellt werden.[16]

Wertschriften in einem Kundendepot gehören grundsätzlich nicht zur Konkursmasse der Bank. Sie werden im Insolvenzfall an die Kundschaft herausgegeben oder auf ein anderes Institut übertragen, sofern keine besonderen rechtlichen Ansprüche bestehen.

Bankkundengeheimnis und Steuertransparenz

Das schweizerische Bankkundengeheimnis ergibt sich aus dem Vertragsrecht, dem Schutz der Privatsphäre und Artikel 47 des Bankengesetzes. Bankangestellte dürfen Informationen über Kundenbeziehungen grundsätzlich nicht ohne rechtliche Grundlage oder Zustimmung der betroffenen Person weitergeben.

Das Bankkundengeheimnis schützt jedoch keine kriminellen Handlungen und ist nicht absolut. Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und andere zuständige Stellen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte erhalten. Banken müssen insbesondere bei Geldwäschereiverdacht Meldungen erstatten.

International veränderte sich die Bedeutung des Bankkundengeheimnisses seit der Finanzkrise von 2008 grundlegend. Die Schweiz übernahm den OECD-Standard zur Amtshilfe in Steuersachen und führte den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ein.

Seit 2017 erhebt die Schweiz Daten für den automatischen Informationsaustausch mit der Europäischen Union und weiteren Partnerstaaten. Die ersten entsprechenden Datenübermittlungen erfolgten 2018. Bis 2024 tauschte die Eidgenössische Steuerverwaltung Informationen mit mehr als hundert Staaten aus.[17]

Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz besteht gegenüber den inländischen Steuerbehörden weiterhin ein steuerliches Bankgeheimnis. Steuerpflichtige müssen ihre Konten, Vermögen und Erträge jedoch selbst vollständig in der Steuererklärung deklarieren.

Bekämpfung der Geldwäscherei

Banken unterliegen dem Geldwäschereigesetz und den dazugehörigen Verordnungen. Sie müssen ihre Vertragspartner identifizieren, die wirtschaftlich berechtigten Personen feststellen und den Zweck ungewöhnlicher oder besonders riskanter Geschäftsbeziehungen abklären.

Bei erhöhten Risiken gelten verstärkte Prüfpflichten. Dies betrifft unter anderem politisch exponierte Personen, komplexe Gesellschaftsstrukturen, Geschäftsbeziehungen mit Hochrisikoländern und Transaktionen ohne nachvollziehbaren wirtschaftlichen Zweck.

Besteht ein begründeter Verdacht auf Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder Vermögenswerte aus einem Verbrechen, muss die Bank eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei erstatten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen werden betroffene Vermögenswerte gesperrt.

Die FINMA kontrolliert die Einhaltung der Pflichten direkt und über Prüfgesellschaften. Sie kann bei Verstössen organisatorische Verbesserungen, personelle Massnahmen, Gewinneinziehungen, Geschäftsverbote oder den Entzug der Bewilligung anordnen.[18]

Geschichte

Frühneuzeit und erste Privatbanken

Bankähnliche Tätigkeiten entwickelten sich in den Handelsstädten Genf, Basel, Zürich, St. Gallen und Neuenburg. Kaufleute, Notare und Handelshäuser vergaben Kredite, wechselten Währungen und finanzierten den internationalen Warenverkehr.

In Genf entstanden im 18. Jahrhundert mehrere Privatbankhäuser, die Vermögen europäischer Familien verwalteten und Staatsanleihen vermittelten. Die politische und konfessionelle Vernetzung Genfs mit Frankreich, Grossbritannien, den Niederlanden und protestantischen Handelszentren förderte diese Entwicklung.

Basel gewann durch den Handel, die Seidenbandindustrie und seine Lage am Rhein an Bedeutung. Zürich entwickelte sich im 19. Jahrhundert parallel zur Textilindustrie und zum Eisenbahnbau zu einem grossen Finanzzentrum.

Industrialisierung und Kantonalbanken

Mit der Industrialisierung stieg der Kapitalbedarf für Fabriken, Eisenbahnen, Energieanlagen und Infrastruktur. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden Sparkassen, Hypothekarkassen und erste moderne Geschäftsbanken.

Die Kantone gründeten eigene Banken, um Kredit auch ausserhalb der grossen Städte bereitzustellen. Zu den frühen Instituten gehörten die Berner Kantonalbank von 1834 und weitere kantonale Banken der folgenden Jahrzehnte.

1856 gründete Alfred Escher die Schweizerische Kreditanstalt, die spätere Credit Suisse. Sie sollte insbesondere den Eisenbahnbau und die Industrie finanzieren. In Basel und Zürich entstanden weitere Handels- und Grossbanken.

Gründung der Nationalbank

Vor der Schaffung einer Zentralbank gaben zahlreiche Kantonal- und Privatbanken eigene Banknoten aus. Die Unterschiede bei Deckung, Annahme und Qualität erschwerten den Zahlungsverkehr.

1891 erhielt der Bund das ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Banknoten. Nach politischen Auseinandersetzungen über Standort, Eigentum und Organisation wurde 1905 das Nationalbankgesetz verabschiedet. Die Schweizerische Nationalbank nahm 1907 ihre Tätigkeit auf.[19]

Bankengesetz von 1934

Die Weltwirtschaftskrise führte auch in der Schweiz zu schweren Bankproblemen. Mehrere Institute mussten saniert, übernommen oder liquidiert werden. Der Bund unterstützte 1933 die Schweizerische Volksbank und schuf anschliessend eine einheitliche Bankenregulierung.

Das Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen trat 1935 in Kraft. Es führte eine staatliche Bankenaufsicht ein, regelte die Bewilligung und enthielt den strafrechtlichen Schutz des Bankkundengeheimnisses.

Die Aufsicht übernahm die Eidgenössische Bankenkommission. Sie wurde 2009 in die neu geschaffene FINMA integriert.

Wachstum nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach 1945 profitierten die Schweizer Banken von der stabilen Währung, der politischen Kontinuität, der wachsenden Weltwirtschaft und der zunehmenden internationalen Vermögensbildung. Zürich und Genf entwickelten sich zu bedeutenden Zentren der Vermögensverwaltung und des Devisenhandels.

Im Inland nahmen das Hypothekar-, Spar- und Firmenkundengeschäft stark zu. Das Bevölkerungswachstum und der Wohnungsbau führten zu einer deutlichen Ausweitung der Hypothekarkredite.

Seit den 1960er-Jahren automatisierten die Banken ihre Buchhaltung und den Zahlungsverkehr. Bankautomaten, elektronische Überweisungen, Karten und später Onlinebanking veränderten den Kontakt zur Kundschaft.

Konsolidierung seit den 1990er-Jahren

Die Immobilienkrise der frühen 1990er-Jahre verursachte bei zahlreichen Banken hohe Kreditausfälle. Regionalbanken, Sparkassen und einzelne Kantonalbanken gerieten in Schwierigkeiten. Der Kanton Bern musste seine Kantonalbank sanieren; die Solothurner Kantonalbank wurde später verkauft.

Gleichzeitig beschleunigte sich die Konsolidierung unter den Grossbanken. Die Schweizerische Bankgesellschaft übernahm 1994 den Schweizerischen Bankverein nicht, sondern beide fusionierten 1998 gleichberechtigt zur UBS. Zuvor hatte die Credit Suisse die Schweizerische Volksbank und weitere Institute übernommen.

Die Zahl der selbstständigen Banken und Geschäftsstellen nahm langfristig ab. Zugleich wuchsen das verwaltete Vermögen, die Bilanzsummen und die internationale Verflechtung.

Finanzkrise von 2008

Während der internationalen Finanzkrise erlitt insbesondere die UBS hohe Verluste auf amerikanischen Hypothekenpapieren. Im Oktober 2008 beschlossen Bund und Nationalbank ein Stabilisierungspaket.

Der Bund zeichnete eine Pflichtwandelanleihe der UBS über sechs Milliarden Franken. Die Nationalbank übernahm problematische Vermögenswerte in einen Stabilisierungsfonds. Die Massnahmen wurden später ohne dauerhaften Verlust für den Bund beendet.

Die Krise führte zur Entwicklung der schweizerischen Too-big-to-fail-Regulierung. Systemrelevante Banken mussten ihre Eigenmittel erhöhen, organisatorisch besser trennbare Einheiten schaffen und Notfall- sowie Abwicklungspläne ausarbeiten.

Krise der Credit Suisse

Die Credit Suisse war über mehrere Jahre von Verlusten, Rechtsfällen, Kontrollmängeln und einem Vertrauensverlust betroffen. Im März 2023 beschleunigten sich die Abflüsse von Kundengeldern so stark, dass die Behörden eine ungeordnete Insolvenz und Auswirkungen auf das internationale Finanzsystem befürchteten.

Am 19. März 2023 wurde die Übernahme durch die UBS bekannt gegeben. Die Nationalbank stellte umfangreiche Liquiditätshilfen bereit. Der Bund gewährte vorübergehend eine Garantie für bestimmte Liquiditätsdarlehen und eine mögliche Verlustübernahme bei ausgewählten Aktiven.

Die UBS kündigte die Bundesgarantien im August 2023, nachdem die garantierten Darlehen zurückbezahlt worden waren. Der Bund musste keine Verluste übernehmen und erzielte Gebühren- und Prämieneinnahmen.[20]

Die Ereignisse zeigten, dass selbst hohe Eigenmittelquoten einen sehr schnellen Liquiditäts- und Vertrauensverlust nicht verhindern müssen. Sie führten zu Forderungen nach strengeren Regeln, früheren Eingriffsmöglichkeiten und einer wirksameren Abwicklung internationaler Bankgruppen.

Reformen nach der Credit-Suisse-Krise

Der Bundesrat veröffentlichte 2024 einen Bericht zur Bankenstabilität und schlug zahlreiche Verbesserungen des Too-big-to-fail-Regelwerks vor. Die Massnahmen betreffen Eigenmittel, Liquidität, Frühintervention, Verantwortlichkeit der leitenden Personen, Vergütungssysteme und die Kompetenzen der FINMA.

Am 22. April 2026 verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft zur Revision des Bankengesetzes. Systemrelevante Banken sollen Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus künftig vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen müssen. Gleichzeitig wurden Änderungen der Eigenmittelverordnung beschlossen, die teilweise am 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen.[21]

Weitere diskutierte Massnahmen sind:

  • ein Verantwortlichkeitsregime für leitende Personen;
  • weitergehende Möglichkeiten zur Kürzung variabler Vergütungen;
  • stärkere Befugnisse der FINMA bei Frühinterventionen;
  • eine bessere Vorbereitung auf Liquiditätskrisen;
  • die gesetzliche Verankerung eines staatlichen Public Liquidity Backstop;
  • verbesserte Abwicklungspläne für international tätige Banken;
  • höhere Transparenz gegenüber Aufsicht und Öffentlichkeit.

Die endgültige Ausgestaltung hängt von den Beratungen im Parlament und den anschliessenden Verordnungsänderungen ab.

Zahlungsverkehr und Finanzmarktinfrastruktur

Die Schweizer Banken sind an mehrere nationale und internationale Zahlungssysteme angeschlossen. Inländische Zahlungen in Schweizer Franken werden hauptsächlich über das Swiss Interbank Clearing abgewickelt.

Das System wird von SIX im Auftrag und unter Aufsicht der Schweizerischen Nationalbank betrieben. Die Zahlungen werden über Girokonten der Banken bei der SNB endgültig verrechnet.

Im Privatkundengeschäft gewannen Debitkarten, Kreditkarten, kontaktlose Zahlungen und mobile Anwendungen an Bedeutung. Die von mehreren Schweizer Banken und SIX entwickelte Anwendung TWINT ist eines der wichtigsten mobilen Zahlungssysteme des Landes.

Seit 2024 führen die Banken schrittweise Instant Payments ein. Diese ermöglichen Überweisungen in Schweizer Franken innerhalb weniger Sekunden und rund um die Uhr. Grössere Banken waren zuerst zur Teilnahme verpflichtet; weitere Institute folgen entsprechend dem nationalen Einführungsplan.

Im Wertschriftenbereich betreibt SIX unter anderem die SIX Swiss Exchange, zentrale Verwahrungs- und Abwicklungsdienste sowie Finanzdatenangebote.

Digitalisierung

Onlinebanking und mobile Anwendungen haben den Bankbetrieb stark verändert. Kontostände, Zahlungen, Börsengeschäfte, Vorsorgeprodukte und Beratung können zunehmend digital abgewickelt werden.

Mehrere Institute arbeiten als reine oder überwiegend digitale Banken. Daneben bieten Fintech-Unternehmen Konten, Karten, Anlageplattformen, Kredite und Zahlungsdienste an. Für bestimmte Geschäftsmodelle bestehen vereinfachte Bewilligungen, sofern Publikumseinlagen nur bis zu einer gesetzlich begrenzten Höhe entgegengenommen und weder angelegt noch verzinst werden.

Die Schweiz entwickelte zudem gesetzliche Grundlagen für Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien. FINMA-bewilligte Institute bieten Verwahrung, Handel und Emission digitaler Vermögenswerte an.

Die Digitalisierung erhöht gleichzeitig die Anforderungen an Cybersicherheit, Datenschutz, Ausfallsicherheit und Betrugsprävention. Banken müssen Angriffe erkennen, kritische Systeme schützen und der FINMA schwerwiegende Cybervorfälle melden.

Beschäftigung und Standorte

Ende 2024 beschäftigten die Banken in der Schweiz 94'347 Personen in Vollzeitäquivalenten. Einschliesslich banknaher Dienstleistungen arbeiteten rund 159'500 Personen im Bankdienstleistungsgeschäft.[22]

Die grössten Bankarbeitsplätze befinden sich in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Lugano, Bern und St. Gallen. Kantonalbanken, Raiffeisenbanken und Regionalbanken stellen darüber hinaus Arbeitsplätze in zahlreichen kleineren Städten und ländlichen Regionen bereit.

Die Zahl der klassischen Schalterfilialen ist langfristig rückläufig. Gründe sind Fusionen, Kosteneinsparungen, Onlinebanking und die veränderte Nutzung durch die Kundschaft. Gleichzeitig entstehen Stellen in Informatik, Cybersicherheit, Compliance, Datenanalyse und digitaler Produktentwicklung.

Volkswirtschaftliche Bedeutung

Banken finanzieren einen grossen Teil der schweizerischen Wohnimmobilien, Unternehmen und öffentlichen Körperschaften. Besonders bedeutend ist der Hypothekarmarkt, der einen wesentlichen Teil der Bankbilanzen ausmacht.

Kleine und mittlere Unternehmen nutzen Banken für Betriebskredite, Investitionsfinanzierungen, Leasing, Zahlungsverkehr, Devisengeschäfte und Exportfinanzierung. Grössere Unternehmen beschaffen zusätzlich Kapital über Aktien- und Obligationenmärkte.

Der Bankensektor trägt durch Löhne, Gewinne, Steuern und die Nachfrage nach Dienstleistungen zur Wertschöpfung bei. Seine Bedeutung geht jedoch über den direkten Anteil an Beschäftigung und Bruttoinlandprodukt hinaus, da praktisch alle Wirtschaftsbereiche auf Zahlungs-, Kredit- und Kapitalmarktdienstleistungen angewiesen sind.

Das internationale Vermögensverwaltungsgeschäft bringt Erträge aus dem Ausland und unterstützt weitere Bereiche wie Treuhand, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Informatik und Versicherungen.

Herausforderungen

Der Schweizer Bankensektor steht vor mehreren langfristigen Herausforderungen. Dazu gehören:

  • die starke Konzentration nach der Integration der Credit Suisse in die UBS;
  • der Umgang mit systemrelevanten Instituten;
  • schwankende Zinsmargen;
  • steigende regulatorische und technologische Kosten;
  • Cyberangriffe und digitaler Betrug;
  • Konkurrenz durch internationale Banken und Fintech-Unternehmen;
  • der Rückgang klassischer Geschäftsstellen;
  • die Alterung der Bevölkerung und die wachsende Bedeutung der Vorsorge;
  • Klimarisiken und die Beurteilung nachhaltiger Finanzprodukte;
  • Geldwäscherei-, Sanktions- und Reputationsrisiken;
  • die internationale Steuer- und Regulierungskoordination.

Die Behörden müssen dabei zwischen Finanzstabilität, Kundenschutz, internationaler Wettbewerbsfähigkeit und dem Erhalt einer vielfältigen Bankenlandschaft abwägen.

Interessenvertretung und Selbstregulierung

Die Schweizerische Bankiervereinigung wurde 1912 gegründet und ist der wichtigste Branchenverband. Sie vertritt Banken, Wertpapierhäuser, Finanzmarktinfrastrukturen und weitere Institutionen gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit. Im Jahr 2026 umfasste sie rund 263 Mitgliedsinstitute.[23]

Weitere wichtige Organisationen sind:

  • der Verband Schweizerischer Kantonalbanken;
  • der Verband Schweizer Regionalbanken;
  • die Vereinigung Schweizerischer Privatbanken;
  • der Verband Schweizerischer Assetmanagement- und Vermögensverwaltungsbanken;
  • esisuisse;
  • der Schweizerische Bankenombudsman.

Die Selbstregulierung ergänzt die staatlichen Vorschriften. Bekannte Beispiele sind die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken und verschiedene Regeln zur Einlagensicherung, zum Wertschriftenhandel und zur Kundeninformation.

Der Schweizerische Bankenombudsman vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Banken und Kundinnen oder Kunden. Er führt zudem die zentrale Anlaufstelle für die Suche nach nachrichtenlosen Vermögenswerten.

Siehe auch

Literatur

  • Patrick Halbeisen, Margrit Müller und Béatrice Veyrassat (Hrsg.): Wirtschaftsgeschichte der Schweiz im 20. Jahrhundert. Schwabe, Basel 2012, ISBN 978-3-7965-2815-6.
  • Youssef Cassis: Metropolen des Kapitals. Die Geschichte der internationalen Finanzzentren 1780–2005. Murmann, Hamburg 2007, ISBN 978-3-938017-95-1.
  • Hans Bauer: Schweizerischer Bankverein 1872–1972. Schweizerischer Bankverein, Basel 1972.
  • Ernst Baltensperger: Der Schweizer Franken – eine Erfolgsgeschichte. Neue Zürcher Zeitung, Zürich 2012, ISBN 978-3-03823-762-4.
  • Schweizerische Nationalbank: Die Banken in der Schweiz. Jährliche Bankenstatistik, Zürich und Bern.
  • Schweizerische Bankiervereinigung: Bankenbarometer. Jährliche Publikation, Basel.

Einzelnachweise

  1. Bankenbarometer 2025, Schweizerische Bankiervereinigung, abgerufen am 4. August 2026.
  2. Datenportal: Banken, Schweizerische Nationalbank, Jahresstatistik 2024, abgerufen am 4. August 2026.
  3. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Banken, Schweizerische Bankiervereinigung, abgerufen am 4. August 2026.
  4. Glossar der Schweizerischen Nationalbank, Eintrag «Bankengruppen», abgerufen am 4. August 2026.
  5. Zahlen und Fakten, esisuisse, Stand 31. Dezember 2025, abgerufen am 4. August 2026.
  6. Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, Eidgenössisches Finanzdepartement, abgerufen am 4. August 2026.
  7. UBS schliesst Fusion der UBS AG und der Credit Suisse AG ab, UBS, 31. Mai 2024.
  8. UBS schliesst die Kundenmigration in der Schweiz erfolgreich ab, UBS, 18. März 2026.
  9. Die Kantonalbanken, Verband Schweizerischer Kantonalbanken, abgerufen am 4. August 2026.
  10. Die Raiffeisen-Gruppe, Raiffeisen Schweiz, abgerufen am 4. August 2026.
  11. Die Geschichte von PostFinance, PostFinance, abgerufen am 4. August 2026.
  12. Die Geschichte der Schweizerischen Nationalbank, SNB, abgerufen am 4. August 2026.
  13. Bewilligungsvoraussetzungen für Banken, FINMA, abgerufen am 4. August 2026.
  14. Das Schweizer Too-big-to-fail-Konzept bei Banken, FINMA, abgerufen am 4. August 2026.
  15. Das Schweizer System der Einlagensicherung, esisuisse, abgerufen am 4. August 2026.
  16. Zahlen und Fakten zur Einlagensicherung, esisuisse, abgerufen am 4. August 2026.
  17. Informationsaustausch mit 108 Staaten zu 3,7 Millionen Finanzkonten, Eidgenössisches Finanzdepartement, 10. Oktober 2024.
  18. Geldwäschereibekämpfung, FINMA, abgerufen am 4. August 2026.
  19. Seit wann gibt es die Nationalbank?, Schweizerische Nationalbank, abgerufen am 4. August 2026.
  20. Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, Eidgenössisches Finanzdepartement, abgerufen am 4. August 2026.
  21. Übernahme der Credit Suisse durch die UBS: Too-Big-To-Fail-Regulierung, Eidgenössisches Finanzdepartement, Stand 22. April 2026.
  22. Banken: optimistischer Beschäftigungsausblick, Schweizerische Bankiervereinigung, 28. August 2025.
  23. Mitgliedsinstitute, Schweizerische Bankiervereinigung, abgerufen am 4. August 2026.