PostFinance
| PostFinance AG | |
|---|---|
| Rechtsform | Aktiengesellschaft |
| Gründung als Aktiengesellschaft | 2013 |
| Historischer Ursprung | Postcheck- und Girodienst, 1906 |
| Sitz | Bern |
| Branche | Bankwesen und Zahlungsverkehr |
| Eigentümerin | Die Schweizerische Post AG |
| Anteil der Eigentümerin | 100 Prozent |
| Bankbewilligung | seit 2013 |
| Aufsichtsbehörde | Eidgenössische Finanzmarktaufsicht |
| CEO | Beat Röthlisberger |
| Verwaltungsratspräsident | Marcel Bührer |
| Website | www.postfinance.ch |
Die PostFinance AG ist ein schweizerisches Finanzinstitut mit Sitz in Bern. Sie ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post AG und gehört zu den grössten Finanzdienstleistern der Schweiz. Ihre besondere Bedeutung liegt im Zahlungsverkehr, im Einlagengeschäft sowie in der Bereitstellung von Konten und digitalen Bankdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden.
PostFinance ist eine privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft und verfügt über eine Bankbewilligung nach schweizerischem Recht. Sie untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Anders als die meisten anderen Banken darf sie aufgrund gesetzlicher Einschränkungen grundsätzlich keine eigenständig finanzierten Hypotheken und Unternehmenskredite vergeben. Entsprechende Finanzierungen werden daher teilweise in Zusammenarbeit mit Partnerbanken angeboten.
Die Schweizerische Nationalbank stufte PostFinance wegen ihrer grossen Bedeutung für den inländischen Zahlungsverkehr und das Einlagengeschäft als systemrelevante Bank ein. Damit unterliegt das Unternehmen erhöhten Anforderungen an Eigenmittel, Liquidität, Stabilisierung und Notfallplanung.[1]
Geschichte
Entstehung des Postcheck- und Girodienstes
Die Geschichte von PostFinance reicht bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. Um 1900 konnten die bestehenden Privat- und Kantonalbanken den steigenden Bargeld- und Zahlungsverkehr der schweizerischen Wirtschaft nur unzureichend bewältigen.
Der Basler Nationalrat und Oberst Carl Koechlin reichte deshalb zusammen mit weiteren Mitunterzeichnern eine Motion zur Einführung eines Postcheck- und Girodienstes ein. Das bereits dichte Netz der Poststellen bot geeignete Voraussetzungen für einen schweizweit zugänglichen Zahlungsverkehr.
1906 nahm der erste Postcheck- und Girodienst seinen Betrieb auf. Im selben Jahr eröffnete Carl Koechlin beim Postcheckamt Basel das erste schweizerische Postcheckkonto. Das Poststellennetz umfasste damals bereits mehr als 3000 Zugangspunkte.[2]
Mit einem Postcheckkonto konnten Privatpersonen, Unternehmen und Behörden bargeldlose Zahlungen über die Post abwickeln. Das Angebot entwickelte sich zu einer wichtigen Ergänzung des traditionellen Bankensystems.
Ausbau des Zahlungsverkehrs
In den folgenden Jahrzehnten wurde der Postcheckdienst schrittweise erweitert. Die Schweizerische Post schloss internationale Postanweisungs- und Überweisungsabkommen ab und entwickelte neue Verfahren für Einzahlungen und Überweisungen.
1971 wurde das Verfahren «Einzahlungsschein mit Referenznummer» eingeführt. Die als VESR und später als ESR bekannte Dienstleistung vereinfachte die automatische Zuordnung von Zahlungen. Sie prägte den schweizerischen Rechnungs- und Zahlungsverkehr über mehrere Jahrzehnte.
1978 gingen die ersten Postomaten in Betrieb. Für den Bargeldbezug wurde eine eigene Postomatkarte eingeführt. Damit konnten Kundinnen und Kunden unabhängig von den Öffnungszeiten der Poststellen auf ihre Konten zugreifen.
In den 1980er-Jahren folgten erste elektronische Zahlungsangebote. Der Dienst Telegiro PTT ermöglichte Überweisungen über Videotex und gilt als Vorläufer des späteren E-Finance.
1988 wurde die POSTOMAT-PLUS-Karte eingeführt. Aus ihr und dem garantierten Postcheque entstand 1991 die Postcard. Sie entwickelte sich zur zentralen Debitkarte des Postkontos.[2]
PostFinance als Geschäftsbereich der Post
Im Zuge der Liberalisierung und Neuorganisation der früheren Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe wurde der Zahlungsverkehr stärker als eigenständiger Geschäftsbereich geführt.
1998 entstand aus den PTT-Betrieben die Schweizerische Post. Der Finanzdienstleistungsbereich trat zunächst unter der Bezeichnung Postfinance und später unter der Marke PostFinance auf.
Mit dem Ausbau des Internets wurde das elektronische Bankgeschäft immer wichtiger. Der Online-Dienst yellownet ermöglichte die Verwaltung von Konten, Zahlungen und weiteren Finanzdienstleistungen über das Internet. Später wurde er durch das heutige E-Finance ersetzt.
PostFinance entwickelte sich von einem reinen Zahlungsverkehrsanbieter zu einem Finanzinstitut mit Konten, Karten, Sparprodukten, Vorsorgelösungen und Anlageangeboten.
Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
Am 26. Juni 2013 wurde PostFinance in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Gleichzeitig erhielt sie eine Bankbewilligung der FINMA.
Die Schweizerische Post blieb alleinige Eigentümerin der neuen PostFinance AG. Die Umwandlung änderte somit nichts an der vollständigen staatlichen Eigentümerschaft über den Postkonzern.
Mit der Bankbewilligung unterstand PostFinance den bankengesetzlichen Eigenmittel-, Liquiditäts-, Organisations- und Aufsichtsvorschriften. Die rechtliche Verselbstständigung sollte eine klare Trennung zwischen Post- und Bankgeschäft schaffen.
Eigentumsverhältnisse
Die PostFinance AG befindet sich vollständig im Besitz der Schweizerischen Post AG. Diese ist ihrerseits eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des Bundes.
Der Bund ist alleiniger Eigentümer der Schweizerischen Post. PostFinance befindet sich damit indirekt vollständig im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Trotz der staatlichen Eigentümerschaft ist PostFinance privatrechtlich organisiert. Sie handelt als Geschäftsunternehmen und steht im Wettbewerb mit Banken und anderen Finanzdienstleistern.
Der Bund legt für die Schweizerische Post jeweils strategische Ziele fest. Die operative Leitung von PostFinance liegt jedoch bei ihren eigenen Organen.
Organisation
PostFinance verfügt über einen Verwaltungsrat und eine Geschäftsleitung. Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan und überwacht die Geschäftsführung.
Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Seit dem 1. Juli 2021 wird er von Marcel Bührer präsidiert.[3]
Die Geschäftsleitung ist für die operative Führung zuständig. Seit dem 1. Juli 2024 steht Beat Röthlisberger als Chief Executive Officer an ihrer Spitze.[3]
Zu den Geschäftsbereichen gehören insbesondere:
- Privatkunden;
- Firmenkunden;
- Finanzen;
- Informationstechnologie und Betrieb;
- Risiko, Compliance und Recht;
- Unternehmensentwicklung und Personal;
- Kundenerlebnis.
Seit März 2026 ergänzt eine erweiterte Geschäftsleitung die reguläre Geschäftsleitung. Sie soll die Steuerung des Kundengeschäfts, der Innovationsvorhaben und der finanziellen Ziele stärker miteinander verbinden.[4]
Geschäftstätigkeit
PostFinance bietet Finanzdienstleistungen für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und öffentliche Institutionen an. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwicklung des schweizerischen und internationalen Zahlungsverkehrs.
Zum Angebot gehören unter anderem:
- Privat- und Geschäftskonten;
- Spar- und Vorsorgekonten;
- Debit- und Kreditkarten;
- E-Finance und Mobile Banking;
- nationale und internationale Zahlungen;
- Anlagefonds und Wertschriftendepots;
- Vermögensverwaltung;
- Vorsorgeprodukte;
- Zahlungs- und Inkassolösungen für Unternehmen;
- Hypotheken und Finanzierungen in Zusammenarbeit mit Partnerinstituten;
- Handel und Verwahrung ausgewählter Kryptowährungen.
Die starke Stellung im Zahlungsverkehr geht auf das historische Postchecksystem und das schweizweite Netz der Poststellen zurück.
Privatkonten
PostFinance führt Konten für den täglichen Zahlungsverkehr. Die Angebote können als Einzelkonto oder im Rahmen eines Bankpakets geführt werden.
Privatkonten ermöglichen den Empfang von Lohn- und Rentenzahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Kartenzahlungen. Konten können in Schweizer Franken und teilweise in ausländischen Währungen geführt werden.
Die Kontoverwaltung erfolgt zunehmend digital über E-Finance und die PostFinance App. Kontoauszüge, Zahlungsbelege und Steuerunterlagen werden elektronisch bereitgestellt.
Für Jugendliche, Studierende und junge Erwachsene bestehen besondere Kontomodelle. Die Bedingungen und Gebühren unterscheiden sich nach Alter, Vermögen und Umfang der genutzten Dienstleistungen.
Geschäftskonten
Für Unternehmen bietet PostFinance Geschäftskonten, Zahlungslösungen und Dienstleistungen zur Liquiditätsverwaltung an.
Unternehmen können Zahlungen über E-Finance, standardisierte Dateiformate und Schnittstellen zu Buchhaltungsprogrammen ausführen. Für grössere Firmen bestehen Lösungen zur automatisierten Verarbeitung umfangreicher Zahlungsaufträge.
PostFinance unterstützt die QR-Rechnung, Lastschriftverfahren, elektronische Rechnungen und virtuelle Konten. Damit können Zahlungseingänge automatisiert den jeweiligen Rechnungen oder Kundendossiers zugeordnet werden.
Auch Gemeinden, Vereine und gemeinnützige Organisationen nutzen Geschäftskonten und Zahlungslösungen von PostFinance.
Zahlungsverkehr
Der Zahlungsverkehr bildet das traditionelle Kerngeschäft von PostFinance. Das Unternehmen verarbeitet einen bedeutenden Teil der schweizerischen Überweisungen, Rechnungszahlungen und Zahlungseingänge.
Eine zentrale Rolle spielte über Jahrzehnte der orange oder rote Einzahlungsschein. PostFinance war an der Entwicklung und Verarbeitung der Einzahlungsscheine massgeblich beteiligt.
Seit 2022 wurden die bisherigen Einzahlungsscheine vollständig durch die QR-Rechnung ersetzt. Diese enthält einen maschinenlesbaren Swiss QR Code mit den Zahlungsinformationen.
PostFinance verarbeitet Überweisungen innerhalb der Schweiz über das nationale Zahlungssystem und internationale Zahlungen über Korrespondenzbanken und das SWIFT-Netzwerk.
Wegen der grossen volkswirtschaftlichen Bedeutung wurde der Zahlungsverkehr von PostFinance als systemrelevante Funktion eingestuft.[1]
E-Finance
E-Finance ist das Online-Banking von PostFinance. Es ermöglicht den Zugriff auf Konten, Karten, Zahlungen, Wertschriften und weitere Finanzprodukte.
Kundinnen und Kunden können Zahlungen erfassen, Rechnungen scannen, Daueraufträge verwalten und elektronische Dokumente abrufen.
Die Anmeldung erfolgt über Sicherheitsverfahren, die ein persönliches Gerät, eine App oder weitere Authentisierungsmittel verwenden. Ältere Verfahren mit Lesegeräten und speziellen Karten wurden schrittweise durch appbasierte Lösungen ersetzt.
Für Geschäftskunden stehen zusätzliche Funktionen wie Mehrfachunterschriften, Benutzerberechtigungen und die Übermittlung von Zahlungsdateien zur Verfügung.
PostFinance App
Die PostFinance App ermöglicht Bankgeschäfte über Smartphones und Tablets. Sie dient gleichzeitig als Zugangsmittel für E-Finance.
Mit der App können Nutzerinnen und Nutzer ihren Kontostand prüfen, Zahlungen erfassen, Rechnungen scannen, Karten verwalten und Wertschriftengeschäfte durchführen.
Die App unterstützt biometrische Sicherheitsverfahren wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung, sofern das verwendete Gerät diese Funktionen bereitstellt.
Für ausgewählte Kleinbetragszahlungen kann eine vereinfachte Schnellzahlfunktion verwendet werden. Die jeweiligen Limiten und Sicherheitsbedingungen werden durch PostFinance festgelegt.
Postcard und Debitkarte
Die Postcard war über viele Jahre das wichtigste Kartenprodukt von PostFinance. Sie ermöglichte Bargeldbezüge, Zahlungen in Geschäften und den Zugang zu weiteren Dienstleistungen.
Die traditionelle Postcard war eng mit dem eigenen Zahlungssystem von PostFinance verbunden. Für die internationale Verwendung wurden zusätzliche Partnernetze genutzt.
Im Zuge der Weiterentwicklung der europäischen Kartensysteme führte PostFinance Debitkarten auf Basis von Debit Mastercard ein. Diese können auch für Online-Zahlungen und an internationalen Akzeptanzstellen verwendet werden.
PostFinance gibt zusätzlich Kreditkarten in Zusammenarbeit mit spezialisierten Kartenunternehmen heraus.
Bargeldversorgung
Kundinnen und Kunden können an Postomaten und weiteren kompatiblen Geldautomaten Bargeld beziehen.
Einzahlungen und Auszahlungen sind ausserdem an ausgewählten Poststellen möglich. Das Netz der physischen Zugangspunkte wird gemeinsam mit der Schweizerischen Post betrieben.
Die Bedeutung der Schalterdienstleistungen nimmt durch die Digitalisierung und den Rückgang des Bargeldgebrauchs ab. Dennoch stellen Poststellen insbesondere in ländlichen Gebieten weiterhin einen wichtigen Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen dar.
Die konkrete Verfügbarkeit von Einzahlungen, Auszahlungen und Beratungen hängt vom jeweiligen Standort ab.
Sparen und Vorsorge
PostFinance bietet Spar- und Vorsorgeprodukte für unterschiedliche Anlagehorizonte an.
Dazu gehören Sparkonten, Jugendsparkonten, Freizügigkeitslösungen und Konten der gebundenen Selbstvorsorge nach Säule 3a.
Kundinnen und Kunden können Vorsorgegelder auch in Fonds investieren. Dabei stehen Produkte mit unterschiedlichen Aktien- und Obligationenanteilen zur Verfügung.
Die Produkte der Säule 3a dienen der freiwilligen privaten Altersvorsorge und können innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerlich begünstigt sein.
Anlagegeschäft
Das Anlageangebot umfasst Fonds, Wertschriftendepots, Anlageberatung und Vermögensverwaltung.
Über E-Finance und die App können Kundinnen und Kunden Aktien, Obligationen, börsengehandelte Fonds und weitere Wertschriften kaufen und verkaufen.
Mit der E-Vermögensverwaltung bietet PostFinance eine digital geführte Vermögensverwaltung an. Die Anlagestrategie wird auf Grundlage des Risikoprofils ausgewählt und laufend überwacht.
PostFinance vertreibt sowohl eigene Anlageprodukte als auch Fonds und Wertschriften anderer Anbieter.
2025 wurde das Angebot unter anderem um passiv verwaltete Vorsorgefonds und den Kauf von Bruchteilen bestimmter Wertschriften erweitert.[5]
Kryptowährungen
PostFinance bietet ihren Kundinnen und Kunden den Handel und die Verwahrung ausgewählter Kryptowährungen an.
Die Dienstleistung ist in das bestehende E-Finance und die PostFinance App integriert. Käufe und Verkäufe werden in Schweizer Franken abgewickelt.
PostFinance erweiterte das Angebot schrittweise um zusätzliche Kryptowährungen und Staking-Dienstleistungen. Beim Staking werden bestimmte digitale Vermögenswerte zur Unterstützung eines Blockchain-Netzwerks eingesetzt, wofür Erträge entstehen können.[5]
Kryptowährungen unterliegen hohen Kursschwankungen und besonderen technischen und regulatorischen Risiken. Guthaben in Kryptowährungen gelten nicht als gewöhnliche Bankeinlagen.
Hypotheken
PostFinance darf aufgrund des Postorganisationsgesetzes grundsätzlich keine eigenständig refinanzierten Hypotheken und Unternehmenskredite vergeben.
Sie vermittelt und betreut jedoch Hypotheken in Zusammenarbeit mit Partnerbanken und institutionellen Finanzierungspartnern. Gegenüber der Kundschaft tritt PostFinance häufig als Beratungs- und Vertriebspartnerin auf.
Die gesetzliche Einschränkung ist seit Jahren Gegenstand politischer Diskussionen. Befürworter einer Aufhebung argumentieren, dass PostFinance dadurch ihr Geschäftsmodell diversifizieren und Kundengelder stärker im Inland anlegen könnte.
Gegner verweisen auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch die staatliche Eigentümerschaft und auf zusätzliche finanzielle Risiken für den Bund.
Kreditverbot
Das Kreditverbot unterscheidet PostFinance grundlegend von klassischen Universalbanken. Das Unternehmen darf Kundeneinlagen nicht direkt zur Finanzierung von Hypotheken und gewöhnlichen Unternehmenskrediten verwenden.
Ein grosser Teil der Kundengelder wird deshalb in Anleihen und anderen Finanzanlagen investiert. Die Ertragslage hängt dadurch besonders stark von den Zinsen und den Entwicklungen an den Kapitalmärkten ab.
In Phasen lang anhaltender Negativ- oder Tiefzinsen war dieses Geschäftsmodell besonders belastet. PostFinance musste grosse Einlagenbestände verwalten, konnte sie aber nur begrenzt im höher verzinsten Kreditgeschäft einsetzen.
Der Bundesrat schlug wiederholt vor, das Kreditverbot aufzuheben und die Eigentumsverhältnisse von PostFinance neu zu ordnen. Entsprechende politische Vorlagen fanden bisher jedoch keine ausreichende Mehrheit.
Systemrelevanz
Die Schweizerische Nationalbank erklärte PostFinance 2015 zur systemrelevanten Bank.
Als systemrelevant gelten Banken, deren Ausfall die schweizerische Volkswirtschaft und das Finanzsystem erheblich beeinträchtigen könnte. Entscheidend sind insbesondere die Grösse, die Vernetzung und die kurzfristig fehlende Ersetzbarkeit ihrer Dienstleistungen.
Bei PostFinance gelten vor allem das inländische Einlagengeschäft und der Zahlungsverkehr als systemrelevante Funktionen.[6]
PostFinance muss deshalb höhere Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen erfüllen. Sie erstellt ausserdem einen Stabilisierungsplan und einen Notfallplan.
Der Notfallplan soll zeigen, wie die systemrelevanten Dienstleistungen auch bei drohender Insolvenz ohne Unterbruch weitergeführt werden können.
Notfallplanung
Die FINMA beurteilt die Notfallpläne systemrelevanter Banken jährlich.
PostFinance verfolgt eine Strategie, bei der das Unternehmen in einer Krise rekapitalisiert und weitergeführt werden soll. Dafür muss ausreichend verlusttragendes Kapital verfügbar sein.
Die Ausgestaltung des Notfallplans wurde wiederholt kritisiert, weil die Finanzierung einer Rekapitalisierung nicht in allen Punkten gesichert war. Eine ursprünglich diskutierte Kapitalisierungszusicherung des Bundes wurde vom Parlament nicht beschlossen.
Neben der Kapitalausstattung prüft die FINMA operationelle Abhängigkeiten, technische Systeme und alternative Abwicklungsstrategien.
Einlagensicherung
Guthaben bei PostFinance unterliegen wie Einlagen bei anderen Schweizer Banken der gesetzlichen Einlagensicherung.
Im Fall einer Bankinsolvenz werden privilegierte Einlagen bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag pro Kundin oder Kunde und Bank besonders behandelt. PostFinance ist Mitglied der Einlagensicherung Esisuisse.
Die Einlagensicherung ist von einer allgemeinen Staatsgarantie zu unterscheiden. Aus der vollständigen Eigentümerschaft des Bundes ergibt sich nicht automatisch eine unbegrenzte Garantie für sämtliche Verpflichtungen der Bank.
Wertschriften in Kundendepots gehören grundsätzlich der Kundschaft und werden bei einem Konkurs von der Konkursmasse abgesondert. Für Verluste aufgrund von Kursschwankungen besteht jedoch keine Einlagensicherung.
Aufsicht und Regulierung
PostFinance besitzt eine Bewilligung nach dem Bankengesetz und untersteht der FINMA.[3]
Sie muss Vorschriften über Eigenmittel, Liquidität, Risikomanagement, Geldwäschereibekämpfung, Datenschutz und Kundenschutz einhalten.
Als systemrelevante Bank gelten zusätzliche Anforderungen. Dazu gehören besondere Kapitalpuffer, Liquiditätsvorgaben und Pläne für Stabilisierung und Abwicklung.
Die externe Revision kontrolliert die Einhaltung wichtiger aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Darüber hinaus verfügt PostFinance über interne Kontroll-, Compliance- und Risikofunktionen.
Geldwäschereibekämpfung
PostFinance ist dem schweizerischen Geldwäschereigesetz unterstellt.
Sie muss Kundinnen und Kunden identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte feststellen und ungewöhnliche Transaktionen abklären.
Bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung müssen Meldungen an die zuständigen Behörden erfolgen. Vermögenswerte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen gesperrt werden.
Die grosse Zahl von Zahlungsverkehrstransaktionen stellt hohe Anforderungen an automatisierte Überwachungssysteme und die manuelle Prüfung auffälliger Vorgänge.
Geschäftsjahr 2025
Im Geschäftsjahr 2025 erzielte PostFinance einen Gewinn von 282 Millionen Franken. Damit lag das Ergebnis um 162 Millionen Franken über dem Vorjahr.[5]
Als Gründe nannte das Unternehmen insbesondere ein verbessertes Zinsergebnis, wachsende Kundengelder und geringere Verluste im Anlageportfolio.
Gleichzeitig blieb das Geschäftsmodell durch das Tiefzinsumfeld und die gesetzlichen Einschränkungen im Kreditgeschäft belastet.
2025 begann eine neue Strategieperiode für die Jahre 2025 bis 2028. Sie sieht eine stärkere Ausrichtung auf Kundenbedürfnisse, digitales Wachstum sowie den Ausbau des Anlage- und Vorsorgegeschäfts vor.[5]
Digitalisierung
PostFinance gehört zu den frühen Anbietern elektronischer Finanzdienstleistungen in der Schweiz.
Bereits der Videotex-Dienst Telegiro PTT ermöglichte ab den 1980er-Jahren elektronische Zahlungen. Später folgten yellownet, E-Finance und mobile Apps.
Heute wird ein grosser Teil der Kundentransaktionen ohne persönlichen Kontakt abgewickelt. Zahlungen, Kontoeröffnungen, Wertschriftengeschäfte und Beratungsprozesse sind weitgehend digital verfügbar.
Die Digitalisierung führt zugleich zu einem Rückgang klassischer Schaltergeschäfte. PostFinance passt deshalb ihr Filial- und Beratungsangebot laufend an.
TWINT
PostFinance war an der Entwicklung des mobilen Zahlungssystems TWINT beteiligt.
Die ursprüngliche TWINT AG wurde durch PostFinance gegründet und lancierte 2015 eine schweizerische Bezahl-App.
2016 wurde TWINT mit dem konkurrierenden System Paymit zusammengeschlossen. PostFinance blieb an der gemeinsamen TWINT AG beteiligt.
PostFinance bietet ihren Kundinnen und Kunden eine eigene TWINT-App an. Zahlungen und Geldübertragungen werden dabei direkt mit einem PostFinance-Konto verbunden.
Yuh
PostFinance ist zusammen mit der Online-Bank Swissquote an der Finanz-App Yuh beteiligt.
Yuh kombiniert Kontoführung, Zahlungen, Sparfunktionen, Wertschriftenhandel und Kryptowährungen in einer mobilen Anwendung.
Das Angebot richtet sich vor allem an digital orientierte Kundinnen und Kunden. Die Zusammenarbeit ermöglicht PostFinance den Zugang zu zusätzlichen technischen und anlagebezogenen Dienstleistungen.
Yuh tritt als eigenständige Marke auf und ist nicht mit der PostFinance App gleichzusetzen.
Poststellen und Beratungsstandorte
PostFinance nutzt Teile des schweizweiten Poststellennetzes für Finanzdienstleistungen.
An vielen Poststellen können Kundinnen und Kunden Bargeld beziehen oder einzahlen und bestimmte Zahlungsaufträge erledigen.
Umfassende Bankberatungen werden jedoch nicht an jeder Poststelle angeboten. Dafür bestehen spezialisierte Beratungsstandorte und Möglichkeiten für Video- oder Telefonberatungen.
Das gemeinsame Netz mit der Schweizerischen Post verschafft PostFinance insbesondere in kleineren Gemeinden eine physische Präsenz, die reine Online-Banken nicht besitzen.
Sponsoring
PostFinance ist im schweizerischen Sport-, Kultur- und Bildungsbereich als Sponsorin tätig.
Besonders bekannt ist das Engagement im Schweizer Eishockey. Das Unternehmen unterstützt seit vielen Jahren nationale Ligen, Vereine und den Nachwuchs.
Die höchste Frauenliga trägt die Bezeichnung PostFinance Women’s League. Mit dem PostFinance Top Scorer werden erfolgreiche Spielerinnen und Spieler ausgezeichnet; damit verbundene Beiträge fliessen in die Nachwuchsförderung.
Das Sponsoring dient sowohl der Markenbekanntheit als auch der Förderung gesellschaftlicher und sportlicher Projekte.
Nachhaltigkeit
PostFinance verfolgt Ziele im Bereich der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit.
Das Unternehmen will die Emissionen des eigenen Betriebs reduzieren und ab 2030 im eigenen Betrieb klimaneutral arbeiten.[7]
Im Anlagegeschäft werden Nachhaltigkeitskriterien in verschiedenen Produkten und Beratungsprozessen berücksichtigt.
PostFinance veröffentlicht einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht. Dieser enthält Angaben zu Klima, Personal, Unternehmensführung, Lieferketten und gesellschaftlichem Engagement.
Kritiker weisen darauf hin, dass die ökologische Wirkung eines Finanzinstituts nicht nur vom eigenen Betrieb, sondern vor allem von seinen Finanzanlagen und den finanzierten Tätigkeiten abhängt.
Kritik
PostFinance steht aufgrund ihrer besonderen Stellung zwischen Staatsunternehmen und Wettbewerbsbank regelmässig in der politischen Diskussion.
Private Banken kritisieren teilweise, dass das Unternehmen von der Bekanntheit, dem Poststellennetz und der indirekten staatlichen Eigentümerschaft profitiere.
PostFinance verweist dagegen auf das gesetzliche Kreditverbot, das wesentliche Ertragsmöglichkeiten einer gewöhnlichen Bank ausschliesst.
Weitere Kritik betrifft Kontogebühren, die Schliessung oder Umgestaltung von Standorten, technische Störungen sowie Veränderungen bei Karten- und Online-Banking-Systemen.
Auch die Frage, ob PostFinance vollständig im Besitz der Post bleiben, teilprivatisiert oder mit einer expliziten Staatsgarantie ausgestattet werden soll, ist politisch umstritten.
Privatisierungsdebatte
Der Bundesrat schlug zeitweise vor, die gesetzlichen Grundlagen für eine Teilprivatisierung von PostFinance zu schaffen.
Eine Beteiligung privater Investoren sollte zusätzliches Eigenkapital ermöglichen und die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Kreditverbots verbessern.
Gegner befürchteten einen Verlust öffentlicher Kontrolle und eine Schwächung des Service public. Zudem blieb umstritten, ob der Bund auch nach einer Teilprivatisierung finanzielle Risiken tragen müsste.
Das Parlament trat auf zentrale Teile der vorgeschlagenen Neuordnung nicht ein. PostFinance blieb deshalb vollständig im Eigentum der Schweizerischen Post.
Bedeutung für die Schweiz
PostFinance nimmt eine besondere Stellung im schweizerischen Finanzsystem ein. Sie verbindet die historische Tradition des Postcheckdienstes mit modernen Bank- und Zahlungsdiensten.
Ihre grosse Zahl an Konten und Zahlungstransaktionen macht sie zu einem zentralen Bestandteil des alltäglichen Zahlungsverkehrs.
Das dichte Netz der Schweizerischen Post erleichterte über Jahrzehnte auch Personen in ländlichen Regionen den Zugang zu Finanzdienstleistungen.
Gleichzeitig begrenzen das Kreditverbot und die staatliche Eigentümerstruktur die Möglichkeiten des Unternehmens und führen zu wiederkehrenden politischen Diskussionen über seine zukünftige Ausrichtung.
Siehe auch
- Die Schweizerische Post
- Bankwesen in der Schweiz
- Zahlungsverkehr in der Schweiz
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- Schweizerische Nationalbank
- Systemrelevante Bank
- TWINT
- QR-Rechnung
- Esisuisse
- E-Banking in der Schweiz
- Postcard
Literatur
- PostFinance AG: Geschäftsbericht 2025. Bern 2026.
- Die Schweizerische Post AG: Geschäftsbericht 2025. Bern 2026.
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht: Berichterstattung zu Recovery und Resolution. Bern.
- Schweizerische Nationalbank: Bericht zur Finanzstabilität. Zürich und Bern.
- Historisches Lexikon der Schweiz: Postcheck- und Giroverkehr.
Weblinks
- Offizielle Website von PostFinance
- Geschichte von PostFinance
- Organisation von PostFinance
- Geschäftsbericht von PostFinance
- Systemrelevante Banken bei der FINMA
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Das Schweizer Too-Big-To-Fail-Konzept bei Banken. Hrsg.: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht. Abgerufen am 2026-07-26.
- ↑ 2,0 2,1 Die Geschichte von PostFinance. Hrsg.: PostFinance AG. Abgerufen am 2026-07-26.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Organisation. Hrsg.: PostFinance AG. Abgerufen am 2026-07-26.
- ↑ PostFinance führt eine erweiterte Geschäftsleitung ein. Hrsg.: PostFinance AG. 2026-02-26. Abgerufen am 2026-07-26.
- ↑ 5,0 5,1 5,2 5,3 Geschäftsbericht 2025. Hrsg.: PostFinance AG. Abgerufen am 2026-07-26.
- ↑ FINMA beurteilt die Notfall- und Stabilisierungspläne von PostFinance, Raiffeisen und ZKB. Hrsg.: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht. 2025-08-28. Abgerufen am 2026-07-26.
- ↑ Ökologische Verantwortung. Hrsg.: PostFinance AG. Abgerufen am 2026-07-26.
Wikimedia Commons: Medien zu PostFinance