Hauptstadtfrage der Schweiz
| Hauptstadtfrage der Schweiz | |
|---|---|
| Gegenstand | Bestimmung eines dauerhaften Sitzes der Bundesbehörden |
| Zeitraum | 1798–1848 |
| Entscheid | 28. November 1848 |
| Gewählter Ort | Bern |
| Bezeichnung | Bundessitz beziehungsweise Bundesstadt |
| Wichtigste Mitbewerber | Zürich, Luzern und Zofingen |
| Ergebnis im Nationalrat | Bern 58 Stimmen Zürich 35 Stimmen Luzern 6 Stimmen Zofingen 1 Stimme |
| Ergebnis im Ständerat | Bern 21 Stimmen Zürich 13 Stimmen Luzern 3 Stimmen |
| Heutiger Status | Bern erfüllt die Funktion der Hauptstadt, ist rechtlich jedoch Bundesstadt und Sitz der Bundesbehörden |
Die Hauptstadtfrage der Schweiz bezeichnet die politische Auseinandersetzung um den dauerhaften Sitz der obersten Bundesbehörden, die bei der Gründung des modernen schweizerischen Bundesstaates im Jahr 1848 entschieden wurde. Am 28. November 1848 bestimmten Nationalrat und Ständerat die Stadt Bern zum Sitz der Bundesbehörden. Bern setzte sich dabei gegen Zürich, Luzern und Zofingen durch.[1]
Die Entscheidung war eng mit dem föderalistischen Selbstverständnis der Schweiz verbunden. Die neue Bundesverfassung bezeichnete bewusst keine Stadt als Hauptstadt. Artikel 108 der Bundesverfassung von 1848 hielt lediglich fest, dass alles, was den Sitz der Bundesbehörden betraf, Gegenstand der Bundesgesetzgebung sei.[2]
Auch die heutige Bundesverfassung nennt keine Hauptstadt. Bern wird daher amtlich als Bundesstadt bezeichnet, obwohl es im politischen und internationalen Sprachgebrauch die Funktion einer Hauptstadt erfüllt. Der Sitz von Parlament, Regierung, Bundeskanzlei und einem grossen Teil der Bundesverwaltung ist heute auf Gesetzesstufe geregelt.[3]
Begriff
Der Begriff «Hauptstadtfrage» wurde vor allem rückblickend für die Diskussion verwendet, ob der neue Bundesstaat einen dauerhaften politischen Mittelpunkt benötigte und welche Stadt diese Funktion übernehmen sollte. In den Beratungen von 1848 war häufiger vom «Sitz der Bundesbehörden», vom «Bundessitz» oder vom «Bundesort» die Rede.
Mit der zurückhaltenden Wortwahl sollte vermieden werden, einer einzelnen Stadt eine übergeordnete politische, kulturelle oder gesellschaftliche Stellung gegenüber den Kantonen und den übrigen Landesteilen zu verleihen. Die Schweiz sollte nicht nach dem Vorbild zentralistisch regierter Staaten wie Frankreich organisiert werden.
Der Ausdruck Bundesstadt verdeutlicht, dass Bern in erster Linie Sitz der Bundesorgane ist. Er bedeutet nicht, dass die Stadt gegenüber den Kantonen oder anderen Schweizer Städten besondere verfassungsmässige Herrschaftsrechte besitzt.
Vorgeschichte
Alte Eidgenossenschaft
Die Alte Eidgenossenschaft verfügte über keine Hauptstadt und keine dauerhafte Zentralregierung. Sie war ein Geflecht aus Bündnissen selbstständiger Orte, die ihre inneren Angelegenheiten weitgehend eigenständig regelten.
Das wichtigste gemeinsame Organ war die Tagsatzung. In ihr trafen sich die Abgesandten der eidgenössischen Orte, um über Aussenpolitik, gemeinsame Herrschaften, militärische Fragen und weitere Angelegenheiten zu beraten. Die Tagungsorte wechselten im Verlauf der Geschichte.
Besondere Bedeutung erlangte Baden, wo zwischen dem 15. und dem frühen 18. Jahrhundert zahlreiche Tagsatzungen stattfanden. Nach dem Zweiten Villmergerkrieg von 1712 wurden viele ordentliche Zusammenkünfte in Baden und Frauenfeld abgehalten.
Ein politisches Zentrum im Sinne einer modernen Hauptstadt entstand daraus nicht. Die eidgenössischen Orte achteten darauf, dass keiner von ihnen eine dauerhafte Vorrangstellung erhielt. Selbst mächtige Orte wie Bern und Zürich konnten den übrigen Mitgliedern des Bündnissystems keine zentrale Regierung aufzwingen.
Vororte
Bestimmte eidgenössische Orte übernahmen zeitweise die Funktion eines sogenannten Vororts. Der Vorort führte die laufenden Geschäfte, verwahrte Schriftstücke, bereitete Tagsatzungen vor und vertrat die Eidgenossenschaft teilweise gegenüber dem Ausland.
Diese Funktion entsprach weder einer Hauptstadt noch einer eigentlichen Bundesregierung. Der Vorort handelte im Auftrag der Tagsatzung und besass nur beschränkte eigene Entscheidungsbefugnisse.
Im Bundesvertrag von 1815 wurde festgelegt, dass Zürich, Bern und Luzern die Vorortsfunktion abwechselnd für jeweils zwei Jahre ausübten. Der Regierungswechsel zwischen den drei Städten sollte das politische Gleichgewicht zwischen den Regionen und konfessionellen Gruppen sichern.[4]
Hauptstädte der Helvetischen Republik
Mit der französischen Besetzung der Schweiz und der Errichtung der zentralistisch organisierten Helvetischen Republik im Jahr 1798 stellte sich erstmals die Frage nach einer eigentlichen Hauptstadt.
Aarau
Als erste Hauptstadt der Helvetischen Republik wurde Aarau bestimmt. Die Wahl fiel unter anderem deshalb auf die vergleichsweise kleine Stadt, weil sie nicht mit einem der mächtigen alten Stadtorte gleichgesetzt wurde und als politisch aufgeschlossen galt.
Aarau verfügte jedoch nicht über die notwendigen Gebäude und Unterkünfte für Regierung, Parlament, Verwaltung und ausländische Vertreter. Ein grosszügiges Regierungsviertel wurde geplant, aber nicht verwirklicht. Bereits nach wenigen Monaten verlegten die helvetischen Behörden ihren Sitz.[5]
Luzern, Bern und Lausanne
Im September 1798 wurde Luzern zur Hauptstadt der Helvetischen Republik. Die zentrale Lage und die vorhandenen Gebäude sprachen für die Stadt. Wegen der militärischen Lage im Zweiten Koalitionskrieg verliessen die Behörden Luzern jedoch bereits im Mai 1799.
Die Regierung zog nach Bern, das bis 1802 als wichtigster Regierungssitz diente. Während der inneren Unruhen und des Zusammenbruchs der helvetischen Ordnung wich sie im September 1802 kurzzeitig nach Lausanne aus.
Innerhalb von weniger als fünf Jahren hatten damit Aarau, Luzern, Bern und Lausanne als Haupt- oder Regierungssitze gedient. Die raschen Wechsel verdeutlichten die politische Instabilität der Helvetischen Republik.[6]
Mediation und Restauration
Die von Napoleon Bonaparte erlassene Mediationsakte von 1803 beendete den zentralistischen Einheitsstaat. Die Schweiz wurde erneut als föderalistischer Staatenbund organisiert.
Während der Mediationszeit wechselte die Funktion des Vororts zwischen Freiburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich und Luzern. Der jeweilige Schultheiss oder Bürgermeister des Vorortskantons amtierte als Landammann der Schweiz.[7]
Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft führte der Bundesvertrag von 1815 ein vereinfachtes Rotationssystem ein. Zürich, Bern und Luzern wechselten sich bis 1848 als Vororte ab. Die Tagsatzung tagte in der Regel in der jeweils zuständigen Vorortsstadt.
Das System verhinderte die dauerhafte Konzentration eidgenössischer Einrichtungen an einem Ort. Gleichzeitig führte es zu häufigen Umzügen von Akten, Kanzleien und Amtsträgern. Mit der zunehmenden Zahl gesamtschweizerischer Aufgaben wurde dieses Verfahren immer aufwendiger.
Entstehung des Bundesstaates
Sonderbundskrieg und Verfassungsrevision
Die Auseinandersetzungen zwischen liberal-radikalen und katholisch-konservativen Kantonen führten 1847 zum Sonderbundskrieg. Nach dem Sieg der eidgenössischen Truppen über den Sonderbund begann die Tagsatzung mit der Ausarbeitung einer neuen Bundesverfassung.
Die Bundesverfassung von 1848 wandelte die Schweiz von einem Staatenbund in einen Bundesstaat um. Sie schuf eine dauerhafte Bundesregierung, ein Parlament mit zwei gleichberechtigten Kammern, ein Bundesgericht und eine gemeinsame Bundesverwaltung.
Mit diesen Institutionen entstand das praktische Bedürfnis nach einem dauerhaften Sitz. Das bisherige Rotationssystem hätte bedeutet, dass Parlament, Regierung, Kanzlei, Archive und Verwaltungsstellen regelmässig zwischen mehreren Städten hätten umziehen müssen.
Verfassungsrechtliche Lösung
Die Verfassungskommission vermied es, eine Hauptstadt unmittelbar in der Bundesverfassung zu benennen. Die Standortfrage hätte die Zustimmung zur neuen staatlichen Ordnung zusätzlich erschweren können.
Artikel 108 der Bundesverfassung lautete:
- «Alles, was sich auf den Sitz der Bundesbehörden bezieht, ist Gegenstand der Bundesgesetzgebung.»
Damit wurde die Entscheidung der Bundesversammlung überlassen. Die Formulierung enthielt weder den Begriff «Hauptstadt» noch «Bundesstadt». Sie ermöglichte es, den Bundessitz durch einen einfachen politischen Entscheid festzulegen, ohne eine Verfassungsbestimmung zugunsten einer bestimmten Stadt zu schaffen.
Kandidaten
Im Herbst 1848 wurden zahlreiche mögliche Lösungen diskutiert. Neben den drei bisherigen Vororten Zürich, Bern und Luzern wurden unter anderem Aarau, Lausanne und Zofingen genannt. Einzelne Stimmen befürworteten sogar die Gründung einer neuen, politisch neutralen Bundesstadt.
Zürich
Zürich war eine der wirtschaftlich bedeutendsten und bevölkerungsreichsten Städte der Schweiz. Die Stadt verfügte über eine entwickelte Verwaltung, gute Verkehrsverbindungen, Bildungsinstitutionen und eine einflussreiche liberale Öffentlichkeit.
Für Zürich sprach ausserdem seine Stellung als bisheriger Vorort und als Zentrum der Ostschweiz. Die Zürcher Vertreter erwarteten Unterstützung aus den östlichen Kantonen.
Gegen Zürich wurde eingewendet, dass die Stadt bereits wirtschaftlich und kulturell eine starke Position besass. Eine zusätzliche Konzentration der politischen Macht hätte nach Ansicht der Gegner das föderalistische Gleichgewicht gefährdet. In der französischsprachigen Schweiz bestand zudem die Sorge, der Bundessitz könnte zu weit nach Osten rücken.
Bern
Bern lag geografisch zwischen der Deutschschweiz und der Romandie. Der Kanton umfasste sowohl deutsch- als auch französischsprachige Gebiete und konnte sich daher als Verbindung zwischen den Sprachregionen darstellen.
Die Stadt hatte Erfahrung als Vorort und als Tagungsort eidgenössischer Versammlungen. Sie verfügte über eine bedeutende politische Tradition, war jedoch wirtschaftlich weniger dominant als Zürich.
Bern war 1848 Sitz der letzten Tagsatzung und Tagungsort der ersten Bundesversammlung. Die Stadtbehörden bemühten sich intensiv um die Abgeordneten und organisierten am Vorabend der ersten Parlamentssession ein aufwendiges Bankett.
Kritiker warfen Bern später vor, sich den Bundessitz mit gesellschaftlicher Einflussnahme und Gastfreundschaft gesichert zu haben. Entscheidend waren jedoch vor allem die zentrale Lage, die Unterstützung aus der Romandie und die Tatsache, dass Bern gegenüber Zürich als politisch weniger dominierend wahrgenommen wurde.[8]
Luzern
Luzern war einer der drei traditionellen Vororte und lag nahe am geografischen Zentrum der Schweiz. Die Stadt hatte bereits während der Helvetischen Republik als Regierungssitz gedient.
Ihre Aussichten wurden jedoch durch die politischen Ereignisse der vorangegangenen Jahre geschwächt. Luzern war der führende Kanton des katholisch-konservativen Sonderbunds gewesen, der 1847 militärisch besiegt worden war. Die liberal-radikale Mehrheit im neuen Parlament wollte den Sitz der Bundesbehörden kaum in einer Stadt einrichten, die kurz zuvor Zentrum des Widerstands gegen die Bundesreform gewesen war.
Gleichzeitig wurde argumentiert, dass die Wahl Luzerns ein Zeichen der Versöhnung mit den katholisch-konservativen Kantonen hätte setzen können. Dieser Gedanke fand im Parlament jedoch nur begrenzte Unterstützung.
Aarau und Zofingen
Aarau konnte auf seine kurze Rolle als Hauptstadt der Helvetischen Republik verweisen. Als kleinere Stadt ohne übermächtigen Kanton im Hintergrund erschien es manchen Abgeordneten als föderalistisch ausgewogene Lösung.
Auch Zofingen wurde als möglicher neutraler Bundessitz vorgeschlagen. Die Stadt lag verkehrsgünstig zwischen mehreren wichtigen Regionen und gehörte nicht zu den mächtigen alten Vororten.
Für beide Städte sprach, dass sie keine politische Vorherrschaft eines grossen Kantons symbolisiert hätten. Dagegen standen ihre begrenzte Infrastruktur und die hohen Kosten, die mit dem Aufbau eines neuen Verwaltungszentrums verbunden gewesen wären.
Lausanne
Lausanne wurde als möglicher Sitz einzelner Bundesinstitutionen und teilweise auch als Bundessitz genannt. Eine Wahl der waadtländischen Stadt hätte die französischsprachige Schweiz gestärkt.
Gegen Lausanne sprachen aus Sicht vieler deutschsprachiger Abgeordneter die westliche Randlage und die damals noch beschränkten Verkehrsverbindungen. In der entscheidenden Abstimmung vom 28. November 1848 trat Lausanne nicht als formelle Kandidatin auf.
Beratungen im November 1848
Die erste Bundesversammlung trat am 6. November 1848 in Bern zusammen. Die Wahl Berns war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Die Stadt war Tagungsort, weil dort die letzte Tagsatzung ihren Sitz gehabt hatte und geeignete provisorische Versammlungsräume vorhanden waren.
Der Nationalrat tagte zunächst im damaligen Casino beziehungsweise im städtischen Theater. Der Ständerat versammelte sich im Rathaus zum Äusseren Stand an der Zeughausgasse.
Vor der Wahl beschlossen die Räte, dass die gewählte Stadt geeignete Räumlichkeiten für die Bundesversammlung, den Bundesrat, die Departemente, Verwaltungsstellen und das Bundesarchiv unentgeltlich bereitstellen und unterhalten musste. Auch die Möblierung der Sitzungssäle gehörte zu den verlangten Leistungen.[1]
Am 28. November 1848 stimmten Nationalrat und Ständerat getrennt über den Sitz der Bundesbehörden ab.
Abstimmung vom 28. November 1848
Nationalrat
Im Nationalrat waren 100 Mitglieder anwesend. Das Ergebnis lautete:
| Kandidat | Stimmen |
|---|---|
| Bern | 58 |
| Zürich | 35 |
| Luzern | 6 |
| Zofingen | 1 |
Bern erreichte bereits im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit. Die Bekanntgabe des Ergebnisses wurde auf der voll besetzten Zuschauertribüne mit Beifall aufgenommen.
Ständerat
Wenige Stunden später stimmte der Ständerat ab. Von den 37 abgegebenen Stimmen entfielen:
| Kandidat | Stimmen |
|---|---|
| Bern | 21 |
| Zürich | 13 |
| Luzern | 3 |
Auch im Ständerat erreichte Bern die notwendige Mehrheit im ersten Wahlgang.
Gesamtergebnis
Zusammengerechnet ergaben die Abstimmungen beider Räte folgendes Resultat:
| Kandidat | Nationalrat | Ständerat | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Bern | 58 | 21 | 79 |
| Zürich | 35 | 13 | 48 |
| Luzern | 6 | 3 | 9 |
| Zofingen | 1 | – | 1 |
Die Wahl war keine Volksabstimmung. Sie wurde von den Mitgliedern der beiden eidgenössischen Räte vorgenommen.
Gründe für die Wahl Berns
Für den Erfolg Berns waren mehrere politische und geografische Gründe ausschlaggebend.
Lage zwischen den Sprachregionen
Bern lag zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweiz. Diese Lage erleichterte es den Westschweizer Parlamentariern, Bern gegenüber Zürich oder Luzern zu unterstützen.
Der Kanton Bern umfasste damals auch den überwiegend französischsprachigen Berner Jura. Die Stadt konnte sich deshalb als Brücke zwischen den Sprachregionen präsentieren.
Föderalistischer Ausgleich
Zürich war bereits ein bedeutendes Zentrum von Wirtschaft, Handel, Bildung und Presse. Viele Abgeordnete wollten verhindern, dass sich dort zusätzlich die politische Führung des Bundes konzentrierte.
Bern war zwar Hauptstadt des flächenmässig und bevölkerungsmässig bedeutenden Kantons Bern, erschien aber weniger wirtschaftlich dominierend. Die Stadt konnte deshalb als Kompromiss zwischen einer starken Hauptstadt und einem vollständig dezentralen System gelten.
Politische Mehrheiten
Die erste Bundesversammlung wurde von liberalen und radikalen Politikern beherrscht. Bern besass seit der liberalen Umwälzung von 1846 eine radikale Kantonsregierung und galt als verlässliche Stütze des neuen Bundesstaates.
Luzern war dagegen politisch durch seine führende Rolle im Sonderbund belastet. Zürich verfügte zwar ebenfalls über eine liberale Regierung, konnte jedoch nicht alle ostschweizerischen Stimmen auf sich vereinigen.
Bereits vorhandene Einrichtungen
Bern war bereits Tagungsort der Bundesversammlung. Regierung, Parlament und Verwaltung konnten vorläufig in bestehenden Gebäuden untergebracht werden.
Dieser praktische Vorteil war bedeutend, obwohl die vorhandenen Räumlichkeiten für einen dauerhaften Betrieb nicht ausreichten. Die Stadt erklärte sich bereit, die verlangten Gebäude und Einrichtungen auf eigene Kosten bereitzustellen.
Annahme durch die Stadt Bern
Die Wahl war für Bern nicht nur eine Auszeichnung, sondern mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Die Einwohnergemeinde musste Räume für Regierung, Parlament und Verwaltung kostenlos zur Verfügung stellen und unterhalten.
In Bern war die Begeisterung deshalb keineswegs einhellig. Teile der Bevölkerung befürchteten hohe Kosten, zusätzliche Steuern und den Verlust kommunaler Selbstständigkeit. Andere erwarteten wirtschaftliche Vorteile, neue Arbeitsplätze und einen Bedeutungsgewinn der Stadt.
Am 18. Dezember 1848 stimmte die Versammlung der Einwohnergemeinde über die Annahme der Bedingungen ab. 419 Stimmberechtigte befürworteten die Übernahme der Bundeslasten, 313 lehnten sie ab.[9]
Das Ergebnis zeigte, dass der Entscheid auch innerhalb Berns umstritten war. Stimmberechtigt waren ausschliesslich Männer, wobei das kommunale Stimmrecht zusätzlich von bestimmten rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen abhängig war.
Nach der Zustimmung der Stadt wurde Bern endgültig als Bundessitz eingerichtet.
Unterbringung der Bundesbehörden
Provisorische Standorte
Für die Bundesbehörden stand 1848 noch kein gemeinsames Gebäude zur Verfügung. Die verschiedenen Institutionen wurden deshalb an mehreren Orten in der Berner Altstadt untergebracht.
Der Bundesrat bezog den Erlacherhof an der Junkerngasse. Der Nationalrat tagte im damaligen Casino beziehungsweise im städtischen Theater, während der Ständerat das Rathaus zum Äusseren Stand nutzte.
Weitere Verwaltungsstellen wurden auf verschiedene Gebäude verteilt. Die dezentrale Unterbringung erschwerte die Zusammenarbeit und machte den Bau eines gemeinsamen Bundesgebäudes notwendig.
Bau des Bundesratshauses
Die Stadt Bern organisierte einen Architekturwettbewerb und prüfte mehrere mögliche Bauplätze. Ausgewählt wurde ein Projekt des Berner Architekten Friedrich Studer.
Das sogenannte Bundesratshaus wurde zwischen 1852 und 1857 errichtet. Es entsprach dem heutigen Bundeshaus West und enthielt Sitzungssäle für Nationalrat und Ständerat, Räume für den Bundesrat, Büros der Verwaltung sowie eine Wohnung für den Bundeskanzler.
Die Finanzierung belastete die Stadt erheblich. Bern musste Anleihen aufnehmen, Grundstücke verkaufen und eine ausserordentliche Steuer erheben. Am 5. Juni 1857 wurde das Gebäude dem Bundesrat übergeben.[9]
Das spätere Bundeshaus entstand in mehreren Etappen. Das Bundeshaus Ost wurde in den 1880er und 1890er Jahren errichtet. Das zentrale Parlamentsgebäude mit der Kuppel wurde 1902 eingeweiht.
Verteilung eidgenössischer Institutionen
Obwohl Bern Sitz von Parlament, Regierung und einem grossen Teil der Verwaltung wurde, entwickelte sich die Schweiz nicht zu einem stark auf die Bundesstadt ausgerichteten Zentralstaat.
Wichtige eidgenössische Einrichtungen wurden in anderen Städten angesiedelt. Diese Verteilung entsprach dem föderalistischen Bestreben, staatliche Funktionen nicht vollständig an einem Ort zu konzentrieren.
Zürich erhielt 1855 das Eidgenössische Polytechnikum, die heutige ETH Zürich. Das Schweizerische Landesmuseum wurde 1891 ebenfalls Zürich zugesprochen und 1898 eröffnet.
Nach der Verfassungsrevision von 1874 wurde Lausanne zum ständigen Sitz des Bundesgerichts. Luzern wurde später Standort des Eidgenössischen Versicherungsgerichts und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt.
In neuerer Zeit wurden weitere eidgenössische Gerichte ausserhalb Berns eingerichtet. Das Bundesstrafgericht hat seinen Sitz in Bellinzona, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht befinden sich in St. Gallen.
Die Wahl anderer Städte für bedeutende Bundesinstitutionen wird häufig als Ausdruck eines räumlichen und politischen Ausgleichs verstanden. Sie verhinderte, dass Bern sämtliche zentralstaatlichen Funktionen auf sich vereinigte.
Rechtlicher Status Berns
Keine verfassungsmässige Hauptstadt
Weder die Bundesverfassung von 1848 noch jene von 1874 oder 1999 bezeichnet Bern als Hauptstadt. Auch der Begriff «Bundesstadt» ist nicht in der heutigen Bundesverfassung verankert.
Die fehlende Hauptstadtbestimmung ist kein rechtliches Versehen, sondern entspricht der föderalistischen Tradition der Schweiz. Die Kantone bleiben eigenständige Gliedstaaten mit eigenen Hauptorten, Regierungen, Parlamenten und Gerichten.
Bern ist daher de facto Hauptstadt der Schweiz, ohne de jure als Hauptstadt bezeichnet zu werden.
Sitz der Bundesversammlung
Der Sitz des eidgenössischen Parlaments ist im Parlamentsgesetz geregelt. Artikel 32 hält fest, dass sich die Bundesversammlung in Bern versammelt. Sie kann ausnahmsweise beschliessen, an einem anderen Ort zu tagen.[10]
Solche auswärtigen Sitzungen fanden wiederholt aus historischen oder politischen Gründen statt. Sie ändern nichts am regulären Sitz des Parlaments in Bern.
Sitz von Bundesrat und Verwaltung
Artikel 58 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes bestimmt Bern als Amtssitz des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei.[11]
Zahlreiche Bundesämter befinden sich in Bern oder in umliegenden Gemeinden. Andere Verwaltungsstellen sind auf verschiedene Regionen der Schweiz verteilt.
Bundesstadt und Hauptstadt im Sprachgebrauch
Im schweizerischen amtlichen Sprachgebrauch wird Bern meist als Bundesstadt bezeichnet. Der Begriff erscheint auf den Internetseiten, in Publikationen und in der Kommunikation der Bundesbehörden.
Im Ausland wird Bern regelmässig als Hauptstadt der Schweiz geführt. Auch in Kartenwerken, Schulbüchern, statistischen Übersichten und internationalen Organisationen wird die Stadt in dieser Funktion genannt.
Beide Bezeichnungen beschreiben unterschiedliche Aspekte:
- Bundesstadt ist die schweizerische politische und föderalistische Bezeichnung.
- Bundessitz bezeichnet den Standort der wichtigsten Bundesorgane.
- Hauptstadt beschreibt die tatsächliche Funktion Berns im internationalen und allgemeinen Sprachgebrauch.
Die Aussage, die Schweiz habe «keine Hauptstadt», bedeutet somit nicht, dass sie über kein politisches Zentrum verfügt. Sie weist vielmehr darauf hin, dass Bern nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung zur Hauptstadt erklärt wurde.
Politische Bedeutung
Die Lösung von 1848 gilt als typischer schweizerischer Kompromiss. Der neue Bundesstaat erhielt einen dauerhaften Regierungssitz, ohne eine besonders mächtige oder verfassungsmässig herausgehobene Hauptstadt zu schaffen.
Bern entwickelte sich zum Zentrum der Bundespolitik und der nationalen Verwaltung. Die Stadt wurde zum Sitz von Parteien, Verbänden, Medien, diplomatischen Vertretungen und politischen Organisationen.
Gleichzeitig blieben andere Städte in Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und internationaler Zusammenarbeit von mindestens gleich grosser Bedeutung. Zürich entwickelte sich zum wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentrum, Genf zu einem Zentrum internationaler Organisationen, Basel zu einem bedeutenden Industrie- und Kulturstandort und Lausanne zu einem wichtigen Gerichts- und Hochschulstandort.
Die Schweiz besitzt dadurch ein polyzentrisches Städtesystem. Politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und internationale Funktionen sind auf mehrere Orte verteilt.
Spätere Diskussionen
Die Stellung Berns als Bundesstadt wurde seit 1848 grundsätzlich nicht mehr infrage gestellt. Dennoch gab es wiederholt Debatten über die Verteilung von Bundesstellen, die Kosten der Bundesstadt und das Verhältnis zwischen Bern und der Eidgenossenschaft.
Die Stadt und der Kanton Bern weisen darauf hin, dass ihnen durch Demonstrationen, diplomatische Aufgaben, Sicherheitsmassnahmen und die Pflege der politischen Infrastruktur besondere Kosten entstehen. Wiederholt wurde deshalb über eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes oder ein besonderes Bundesstadtgesetz diskutiert.
Andere Regionen setzen sich dafür ein, neue Bundesstellen und eidgenössische Institutionen ausserhalb Berns anzusiedeln. Die Frage der geografischen Verteilung der Bundesverwaltung bleibt damit ein moderner Bestandteil des föderalistischen Ausgleichs.
Eine ernsthafte Verlegung von Bundesrat und Parlament in eine andere Stadt ist jedoch nicht Gegenstand einer breiten politischen Bewegung. Berns Rolle als Bundessitz gilt heute als fest etabliert.
Historische Einordnung
Die Hauptstadtfrage zeigt den Übergang von der alten eidgenössischen Bündnisordnung zum modernen Bundesstaat. Vor 1848 war die Abwesenheit einer Hauptstadt Ausdruck der weitgehenden Souveränität der Orte. Nach 1848 benötigten die neu geschaffenen Bundesorgane dagegen einen dauerhaften Arbeitsort.
Die Entscheidung für Bern verband die Erfordernisse einer zentralen Bundesverwaltung mit dem Wunsch, den föderalistischen Charakter des Landes zu bewahren. Die Stadt wurde politisches Zentrum, ohne das wirtschaftliche, kulturelle oder gesellschaftliche Leben der gesamten Schweiz zu beherrschen.
Das Ergebnis unterscheidet die Schweiz von vielen europäischen Staaten, deren Hauptstädte zugleich grösste Stadt, Regierungssitz, wirtschaftliches Zentrum und kultureller Mittelpunkt sind. Bern ist weder die bevölkerungsreichste noch die wirtschaftlich bedeutendste Schweizer Stadt.
Gerade diese vergleichsweise zurückhaltende Stellung wird häufig als Ausdruck des schweizerischen Föderalismus verstanden.
Zeittafel
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| Bis 1798 | Die Alte Eidgenossenschaft besitzt keine Hauptstadt; die Tagsatzung tritt an wechselnden Orten zusammen. |
| 1798 | Aarau wird erste Hauptstadt der Helvetischen Republik. |
| 1798 | Die helvetischen Behörden ziehen von Aarau nach Luzern. |
| 1799 | Bern wird Sitz der helvetischen Regierung. |
| 1802 | Die Regierung weicht vorübergehend nach Lausanne aus. |
| 1803 | Die Mediationsakte führt ein rotierendes Vorortssystem mit sechs Kantonen ein. |
| 1815 | Zürich, Bern und Luzern werden alternierende Vororte für jeweils zwei Jahre. |
| 12. September 1848 | Die neue Bundesverfassung wird als angenommen erklärt. |
| 6. November 1848 | Die erste Bundesversammlung tritt in Bern zusammen. |
| 28. November 1848 | Nationalrat und Ständerat wählen Bern zum Sitz der Bundesbehörden. |
| 18. Dezember 1848 | Die Berner Einwohnergemeinde nimmt die mit dem Bundessitz verbundenen Verpflichtungen mit 419 gegen 313 Stimmen an. |
| 1857 | Das erste Bundesratshaus, das heutige Bundeshaus West, wird eröffnet. |
| 1902 | Das zentrale Parlamentsgebäude des Bundeshauses wird eingeweiht. |
| 1999 | Die neue Bundesverfassung tritt ohne ausdrückliche Bestimmung einer Hauptstadt in Kraft. |
| 2003 | Das Parlamentsgesetz verankert Bern als regulären Tagungsort der Bundesversammlung. |
Siehe auch
- Bern
- Bundesstadt
- Bundeshaus
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1848
- Gründung des Schweizer Bundesstaates
- Vorort (Schweiz)
- Tagsatzung
- Föderalismus in der Schweiz
- Politisches System der Schweiz
- Geschichte der Schweiz
Literatur
- Robert Barth, Emil Erne, Christian Lüthi (Hrsg.): Bern – die Geschichte der Stadt im 19. und 20. Jahrhundert. Stadtentwicklung, Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Kultur. Stämpfli, Bern 2003, ISBN 3-7272-1271-3.
- André Holenstein: Die Hauptstadt existiert nicht. In: UniPress. Universität Bern, Nr. 152, 2012, S. 16–19.
- Alfred Kölz: Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte. Ihre Grundlinien vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848. Stämpfli, Bern 1992, ISBN 3-7272-9380-2.
- Alfred Kölz: Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte. Ihre Grundlinien in Bund und Kantonen seit 1848. Stämpfli, Bern 2004, ISBN 3-7272-9455-8.
- Beat Junker: Geschichte des Kantons Bern seit 1798. Historischer Verein des Kantons Bern, Bern 1982–1996.
- Stadtarchiv Bern: 175 Jahre Bern als Bundesstadt. Bern 2023.
Weblinks
- Die Schweiz – ein Land ohne Hauptstadt im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums
- 175 Jahre Bern als Bundesstadt beim Stadtarchiv Bern
- Abstimmung über den Sitz der Bundesbehörden bei den Parlamentsdiensten
- Politisches System der Schweiz beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten
- Die Bundesverfassung von 1848 bei der Bundesversammlung
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 A la Ville fédérale, il faut un Palais. Parlamentsdienste, 18. Januar 2018, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12. September 1848. Bundesversammlung, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ Politisches System der Schweiz. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ Vorort. In: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ Aarau. In: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ Robert Barth: Die Schweiz – ein Land ohne Hauptstadt. Blog des Schweizerischen Nationalmuseums, 28. November 2018, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ Mediation. In: Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ Timeline: 175 Jahre Bern als Bundesstadt. Stadtarchiv Bern, 2023, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ 9,0 9,1 175 Jahre Bern als Bundesstadt. Stadt Bern, 23. Juni 2023, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ Bundesgesetz über die Bundesversammlung, Artikel 32. Fedlex, abgerufen am 27. Juli 2026.
- ↑ Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, Artikel 58. Fedlex, abgerufen am 27. Juli 2026.