Grafen von Kyburg

Aus Helvetia Wiki – Die Enzyklopädie der Schweiz
Version vom 25. Juli 2026, 19:04 Uhr von Nick Frei (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: «{| class="wikitable float-right" style="float:right; width:310px; margin:0 0 1em 1em;" |+ '''Grafen von Kyburg''' |- ! Alternativname | Grafen von Kiburg |- ! Stand | Hochadel |- ! Herkunft | Seitenlinie der Grafen von Dillingen |- ! Stammsitz | Schloss Kyburg |- ! Herrschaftsgebiet | Vor allem heutige Nord-, Ost- und Zentralschweiz sowie Teile des schweizerischen Mittellandes |- ! Erste Nennung der Kyburg | 1027 |- ! Eigenständige Linie | Um 1180…»)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Grafen von Kyburg
Alternativname Grafen von Kiburg
Stand Hochadel
Herkunft Seitenlinie der Grafen von Dillingen
Stammsitz Schloss Kyburg
Herrschaftsgebiet Vor allem heutige Nord-, Ost- und Zentralschweiz sowie Teile des schweizerischen Mittellandes
Erste Nennung der Kyburg 1027
Eigenständige Linie Um 1180
Erlöschen der älteren Linie 1264
Nachfolgelinie Neu-Kyburg beziehungsweise Kyburg-Burgdorf
Erlöschen der jüngeren Linie 1417
Wappen In Rot ein goldener Schrägbalken

Die Grafen von Kyburg, in älteren Quellen auch Grafen von Kiburg genannt, waren eines der bedeutendsten hochadligen Geschlechter im Gebiet der heutigen Schweiz während des Hochmittelalters. Sie gingen aus einer Seitenlinie der schwäbischen Grafen von Dillingen hervor und benannten sich nach der Kyburg südlich von Winterthur. Ihr Herrschaftsgebiet erstreckte sich zeitweise vom Bodensee über den Thurgau, das Zürcher Gebiet und den Aargau bis in Teile der heutigen Kantone Bern, Luzern und Freiburg.

Im 12. und 13. Jahrhundert gehörten die Kyburger neben den Zähringern, den Habsburgern und dem Haus Savoyen zu den einflussreichsten Dynastien im schweizerischen Mittelland. Sie kontrollierten Burgen, Städte, Verkehrswege, Gerichte, Vogteien und umfangreichen Grundbesitz. Durch Erbschaften aus dem Besitz der ausgestorbenen Lenzburger und Zähringer bauten sie ihre Macht erheblich aus.

Mit dem Tod von Graf Hartmann IV. im Jahr 1264 erlosch die ältere Linie im Mannesstamm. Ein grosser Teil ihres Besitzes gelangte daraufhin an Graf Rudolf von Habsburg, den späteren römisch-deutschen König. Über eine weibliche Erbfolge entstand daneben die jüngere Linie der Grafen von Neu-Kyburg oder Kyburg-Burgdorf, die vor allem im Raum des heutigen Kantons Bern herrschte und 1417 ebenfalls erlosch.

Herkunft und Name

Die Kyburger stammten von den Grafen von Dillingen ab, deren ursprüngliche Besitzschwerpunkte im Gebiet des heutigen bayerischen und schwäbischen Donauraums lagen. Ein wichtiger Schritt zur Entstehung der späteren Kyburger Herrschaft war die Verbindung der Dillinger mit dem hochadligen Geschlecht der Grafen von Winterthur.

Graf Hartmann von Dillingen heiratete vermutlich um 1070 Adelheid, eine Erbin aus dem Umfeld der Grafen von Winterthur. Durch diese Verbindung gelangten die Dillinger an umfangreiche Besitzungen südlich des Bodensees. Dazu gehörten Güter in der Umgebung von Winterthur sowie Rechte an der Kyburg über dem Tal der Töss.

Die Burg wird 1027 erstmals unter einer Namensform wie «Chuigeburg» erwähnt.[1] Der Name wird gewöhnlich als «Kühburg» gedeutet. Möglicherweise handelte es sich ursprünglich um eine befestigte Fluchtanlage, in der Menschen und Vieh bei Gefahr Schutz finden konnten.

Die Bezeichnung «von Kyburg» wurde zunächst nicht durchgehend verwendet. Die Herrschaftsträger traten in den Quellen teilweise weiterhin als Grafen von Dillingen auf. Erst mit der dauerhaften Aufteilung der schwäbischen und schweizerischen Besitzungen der Familie um 1180 bildete sich eine eigenständige Kyburger Linie.

Aufstieg der Dillinger in der Nordostschweiz

Die frühen Dillinger-Kyburger profitierten von ihrer Verbindung mit den Grafen von Winterthur. Letztere hatten im 11. Jahrhundert eine bedeutende Stellung im Gebiet zwischen Zürichsee, Töss, Thur und Bodensee besessen. Nach dem Aussterben ihrer Linie ging ein wesentlicher Teil ihrer Rechte durch Erbschaft an die Dillinger über.[2]

Die Dillinger waren eng mit den politischen Auseinandersetzungen des Heiligen Römischen Reiches verbunden. Während des Investiturstreits stand die Familie zeitweise auf der Seite der päpstlichen Partei. Im Jahr 1079 wurde eine ältere Befestigung auf der Kyburg im Zusammenhang mit diesen Konflikten zerstört. Die Anlage wurde später wiederhergestellt und entwickelte sich zum Mittelpunkt der schweizerischen Besitzungen der Familie.

Die Lage der Kyburg war strategisch günstig. Von dem Felssporn über der Töss liessen sich Wege zwischen Winterthur, dem Zürcher Oberland und den Übergängen in Richtung Ostschweiz kontrollieren. Die Burg diente nicht nur als Wohnsitz, sondern auch als Verwaltungs-, Gerichts- und Repräsentationszentrum.

Entstehung der eigenständigen Kyburger Linie

Als eigentlicher Begründer der selbständigen Kyburger Linie gilt Hartmann III. von Dillingen, der in der schweizerischen Geschichtsschreibung auch als Hartmann I. von Kyburg bezeichnet wird. Bei einer Teilung des Familienbesitzes um 1180 erhielt er die Güter südlich des Rheins, während die schwäbischen Besitzungen bei der Dillinger Hauptlinie verblieben.

Von diesem Zeitpunkt an entwickelte sich die Kyburg zum namengebenden Stammsitz einer eigenständigen Dynastie. Die Grafen gehörten zum reichsunmittelbaren Hochadel und waren nicht bloss lokale Grundherren. Ihre Stellung beruhte auf einer Kombination von Eigengut, Lehen, Vogteirechten, Gerichtsherrschaften und politischen Beziehungen zum König und zu anderen Fürsten.

Die genaue Nummerierung der Kyburger Grafen ist in der Literatur nicht einheitlich. Einzelne Angehörige werden je nach Einbezug ihrer Dillinger Vorfahren mit unterschiedlichen Ordnungszahlen bezeichnet. So kann derselbe Herrscher in verschiedenen Darstellungen beispielsweise als Hartmann III. von Dillingen oder Hartmann I. von Kyburg erscheinen.

Erwerb des Lenzburger Erbes

Ein entscheidender Machtzuwachs erfolgte nach dem Aussterben der Grafen von Lenzburg im Jahr 1173. Die Lenzburger hatten umfangreiche Besitzungen und Herrschaftsrechte im Aargau, in der Zentralschweiz und in weiteren Teilen des Mittellandes besessen.

Das Erbe wurde nicht vollständig einer einzigen Familie übertragen. Kaiser Friedrich I. Barbarossa und weitere grosse Herrschaftsträger, darunter die Zähringer und die Kyburger, erhielten unterschiedliche Teile. Die Kyburger gewannen insbesondere Rechte und Besitzungen im östlichen Aargau sowie Verbindungen zu bedeutenden kirchlichen Einrichtungen.

Zu den ihnen zugerechneten Erwerbungen gehörten Vogtei- und Herrschaftsrechte in Gebieten um Baden, im Gaster und bei verschiedenen Klöstern und Stiften. Nicht alle Einzelheiten der damaligen Erbteilung sind eindeutig überliefert. Besitz, Lehensrechte und Vogteien konnten zudem im Verlauf des 12. und 13. Jahrhunderts mehrfach wechseln.

Das Lenzburger Erbe stärkte die Stellung der Kyburger gegenüber ihren regionalen Konkurrenten. Ihre Herrschaft bestand allerdings nicht aus einem geschlossenen Territorium im modernen Sinn. Sie setzte sich aus räumlich verstreuten Burgen, Städten, Höfen, Gerichten und Schutzrechten zusammen.

Verhältnis zu den Zähringern

Die Zähringer waren im 12. und frühen 13. Jahrhundert eine der wichtigsten politischen Kräfte im Gebiet der heutigen West- und Deutschschweiz. Zwischen ihnen und den Kyburgern bestanden sowohl verwandtschaftliche Beziehungen als auch politische Konkurrenz.

Graf Ulrich III. von Kyburg war mit Anna von Zähringen verheiratet, einer Tochter Herzog Berchtolds IV. von Zähringen. Diese Ehe wurde für die weitere Entwicklung der Kyburger Herrschaft von grosser Bedeutung. Als die Zähringer mit dem Tod Herzog Berchtolds V. im Jahr 1218 in männlicher Linie ausstarben, konnten Ulrich III. und seine Familie Ansprüche auf Teile des Erbes erheben.

Das zähringische Erbe wurde zwischen mehreren Parteien aufgeteilt. Die Kyburger erhielten bedeutende Besitzungen und Rechte westlich ihres bisherigen Kerngebietes. Dazu gehörten Herrschaftspositionen im heutigen Bernbiet und in angrenzenden Regionen.

Durch diese Erwerbungen erreichte die Kyburger Macht ihren grössten Umfang. Das Herrschaftsgebiet reichte nun von der Nordostschweiz weit nach Westen in das schweizerische Mittelland. Die weit auseinanderliegenden Besitzkomplexe blieben jedoch schwer zu kontrollieren und bildeten keine einheitliche Verwaltung.

Herrschaft unter Ulrich III.

Graf Ulrich III. von Kyburg, der 1227 starb, gilt als einer der bedeutendsten Vertreter des Geschlechts. Während seiner Herrschaft stiegen die Kyburger zu einer der führenden Dynastien im Raum zwischen Bodensee und Westschweiz auf.

Ulrich verfügte über enge Beziehungen zum staufischen Königtum. Wie andere Hochadlige seiner Zeit trat er als Zeuge in königlichen Urkunden auf und nahm an überregionalen politischen Vorgängen teil. Die Nähe zum Reich erhöhte sein Ansehen und erleichterte die Sicherung von Herrschaftsrechten.

Unter Ulrich III. wurde die Kyburg zu einer repräsentativen hochmittelalterlichen Burganlage ausgebaut. Um 1200 entstanden wesentliche Teile der heutigen Anlage, darunter Turm, Palas, Ringmauer und Kapelle.[3]

Ulrichs Ehe mit Anna von Zähringen schuf die Grundlage für die Beteiligung am zähringischen Erbe. Nach seinem Tod führten seine Söhne Hartmann IV. und Hartmann V. die Herrschaft weiter. Wegen unterschiedlicher Zählweisen werden sie in Teilen der Literatur auch als Hartmann der Ältere und Hartmann der Jüngere bezeichnet.

Herrschaftsgebiet

Das Herrschaftsgebiet der Kyburger war kein geschlossenes Land mit festen Grenzen. Es bestand aus verschiedenen Besitz- und Rechtskomplexen, die durch Erbschaft, Heirat, königliche Belehnung, Kauf oder Vogteirechte an die Familie gelangt waren.

Der ältere Kern lag im Gebiet um die Kyburg und Winterthur. Hinzu kamen Besitzungen im Thurgau, im Zürcher Oberland, entlang von Rhein und Thur sowie in Teilen des heutigen Kantons St. Gallen. Durch das Lenzburger und das zähringische Erbe kamen Gebiete im Aargau, in der Zentralschweiz und im westlichen Mittelland hinzu.

Zu den wichtigsten Herrschaftsmitteln gehörten:

  • Burgen als militärische und administrative Zentren;
  • Städte und befestigte Marktsiedlungen;
  • Landgerichte und Hochgerichtsrechte;
  • Vogteien über Klöster und kirchliche Institutionen;
  • Zölle, Märkte und Münzrechte;
  • Grundbesitz und Abgaben bäuerlicher Höfe;
  • Lehensverhältnisse mit Ministerialen und niederadligen Familien.

Die Kyburger konnten ihre Herrschaft nicht überall unmittelbar ausüben. Sie stützten sich auf Dienstleute, Burgvögte, Schultheissen und Ministerialen. Einige dieser Familien stiegen später selbst zu bedeutenden regionalen Adelsgeschlechtern auf.

Burgen und Herrschaftszentren

Kyburg

Die Kyburg war der namengebende Stammsitz und das wichtigste Symbol der gräflichen Herrschaft. Sie liegt auf einem Geländesporn rund 150 Meter über der Töss. Von der Burg aus konnten Wege zwischen Winterthur, dem Tösstal und dem Zürcher Oberland überwacht werden.

Die Anlage wurde im Hochmittelalter zu einer repräsentativen Grafenburg ausgebaut. Sie umfasste Wohnräume, Wirtschaftsgebäude, eine Kapelle, Wehrmauern und einen mächtigen Turm. Die Kyburg war zugleich Aufenthaltsort des gräflichen Hofes, Verwaltungszentrum und Schauplatz herrschaftlicher Rechtsprechung.

Da mittelalterliche Grafen häufig zwischen ihren Besitzungen reisten, war die Kyburg nicht ständig von der gesamten Familie bewohnt. Der gräfliche Haushalt hielt sich auch in anderen Burgen und Städten auf.

Winterthur

Winterthur war das wichtigste städtische Zentrum im östlichen Kyburger Herrschaftsgebiet. Die Siedlung hatte ältere Wurzeln und befand sich spätestens im Hochmittelalter unter der Herrschaft der Kyburger.

Die Grafen förderten den Ausbau Winterthurs und statteten die Stadt mit Rechten aus. Die genaue Entstehung und Datierung einzelner Stadtrechte ist aufgrund der Quellenlage teilweise umstritten. Winterthur entwickelte sich dennoch unter kyburgischer Herrschaft zu einem bedeutenden Markt-, Verwaltungs- und Verkehrsort.

Nach dem Aussterben der älteren Kyburger gelangte Winterthur an die Habsburger. Die Stadt blieb bis zu ihrem Verkauf an Zürich im Jahr 1467 eng mit der habsburgischen Herrschaft verbunden.

Baden und weitere Burgen

Im Zusammenhang mit dem Lenzburger Erbe besassen die Kyburger Rechte im Raum Baden. Auch weitere Burgen im Aargau, Thurgau und Bernbiet gehörten zeitweise zu ihrem Herrschaftssystem oder standen mit kyburgischen Dienstleuten in Verbindung.

Im westlichen Herrschaftsbereich gewannen insbesondere Burgdorf, Thun und weitere ehemals zähringische Zentren an Bedeutung. Diese Gebiete wurden nach der Aufteilung des Familienbesitzes zum Schwerpunkt der späteren Linie Neu-Kyburg.

Städtepolitik

Die Kyburger beteiligten sich wie die Zähringer und Habsburger am hochmittelalterlichen Ausbau städtischer Siedlungen. Städte dienten ihnen als Marktorte, Verwaltungszentren, befestigte Stützpunkte und Einnahmequellen.

Nicht bei jeder Stadt lässt sich eindeutig feststellen, ob die Kyburger sie neu gründeten oder eine bereits bestehende Siedlung lediglich ausbauten und mit Stadtrechten versahen. Der Begriff «Stadtgründung» bezeichnet im mittelalterlichen Zusammenhang häufig einen längeren Entwicklungsprozess und nicht einen einzelnen Gründungsakt.

Mit der kyburgischen Herrschaft werden unter anderem folgende Städte und Marktorte verbunden:

Die konkrete Rolle der Kyburger war von Ort zu Ort verschieden. Einige Siedlungen gehörten bereits vor ihrer Herrschaft zu wichtigen Verkehrs- oder Marktzentren. Andere wurden durch Befestigungen, Marktprivilegien oder die Ansiedlung von Handwerkern gezielt gefördert.

Die Städte verfügten über unterschiedlich weitgehende Rechte. Sie waren nicht unabhängig, konnten aber eigene Gerichte, Räte und wirtschaftliche Ordnungen entwickeln. Für die Grafen bildeten sie ein Gegengewicht zu den verstreuten ländlichen Besitzungen.

Klöster und kirchliche Stiftungen

Die Förderung geistlicher Institutionen war ein wichtiger Bestandteil mittelalterlicher Herrschaft. Stiftungen und Schenkungen dienten religiösen Zielen, dem Gedenken an verstorbene Familienmitglieder und der politischen Festigung der Dynastie.

Im Jahr 1233 gründeten die Grafen von Kyburg das Kloster Töss bei Winterthur.[4] Das Dominikanerinnenkloster entwickelte sich später zu einem bedeutenden Zentrum weiblicher Mystik. Im 14. Jahrhundert lebte dort unter anderem Elisabeth von Ungarn, eine Tochter des ungarischen Königs Andreas III.

Die Kyburger unterhielten ausserdem Beziehungen zu weiteren Klöstern, Stiften und geistlichen Gemeinschaften. Dabei traten sie als Gründer, Schenker, Schutzvögte oder Inhaber bestimmter Herrschaftsrechte auf.

Die Vogtei über eine kirchliche Einrichtung ermöglichte weltlichen Herren, Schutz- und Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Gleichzeitig konnte sie beträchtliche politische und wirtschaftliche Vorteile bieten. Zwischen Klöstern und ihren Vögten entstanden deshalb nicht selten Konflikte über Abgaben, Gerichte und Nutzungsrechte.

Ministerialen und Gefolgschaft

Für die Verwaltung ihrer weit verstreuten Besitzungen waren die Kyburger auf Ministeriale angewiesen. Dabei handelte es sich ursprünglich um rechtlich unfreie, aber ritterlich lebende Dienstleute, die Burgen verwalteten, militärische Aufgaben erfüllten und als lokale Amtsträger wirkten.

Zum kyburgischen Umfeld gehörten zahlreiche niederadlige Familien in der Nordostschweiz und im Mittelland. Sie benannten sich häufig nach den von ihnen bewohnten Burgen oder Dörfern. Einige wechselten nach dem Aussterben der Kyburger in habsburgische oder zürcherische Dienste.

Die Bindung zwischen Grafen und Ministerialen beruhte auf Lehen, persönlichen Treueverhältnissen und gemeinsamen Interessen. Sie konnte sich jedoch lösen, wenn die gräfliche Herrschaft geschwächt wurde oder ein mächtigerer Landesherr bessere Aufstiegsmöglichkeiten bot.

Die Ministerialen trugen wesentlich dazu bei, dass kyburgische Herrschaft auch in Gebieten wirksam wurde, in denen die Grafen nur selten persönlich anwesend waren.

Teilung der Herrschaft

Nach dem Tod Ulrichs III. im Jahr 1227 übernahmen seine Söhne Hartmann IV. und Hartmann V. das Erbe. Die Brüder teilten den umfangreichen Besitz untereinander auf.

Hartmann IV., der Ältere, erhielt vorwiegend die Gebiete östlich der Reuss mit der Kyburg und Winterthur. Hartmann V., der Jüngere, übernahm grosse Teile der westlichen Besitzungen mit Zentren im heutigen Bernbiet. Die genaue Zuordnung einzelner Herrschaften änderte sich im Verlauf der folgenden Jahrzehnte.

Die Teilung erleichterte zunächst die Verwaltung, schwächte aber die politische Geschlossenheit der Dynastie. Beide Linien verfügten über bedeutende Rechte, waren jedoch mit finanziellen Belastungen, konkurrierenden Erbansprüchen und dem wachsenden Einfluss der Habsburger konfrontiert.

Hartmann V. starb 1263 ohne männliche Nachkommen. Sein Besitz fiel weitgehend an seinen Neffen Hartmann IV. zurück. Dieser überlebte ihn nur kurze Zeit.

Aussterben der älteren Kyburger

Graf Hartmann IV. starb am 27. November 1264. Mit ihm erlosch die ältere Linie der Grafen von Kyburg im Mannesstamm. Sein Tod löste einen umfangreichen Erbstreit aus, da das kyburgische Herrschaftsgebiet aus zahlreichen Gütern, Lehen und Rechten mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen bestand.

Besonders erfolgreich trat Graf Rudolf IV. von Habsburg auf, der spätere König Rudolf I. Er war über seine Mutter Heilwig von Kyburg mit dem Geschlecht verwandt. Heilwig war eine Tochter Ulrichs III. von Kyburg und damit eine Schwester Hartmanns IV.

Rudolf besetzte beziehungsweise beanspruchte einen grossen Teil des östlichen Kyburger Erbes. Dazu gehörten die Kyburg, Winterthur und zahlreiche Herrschaftsrechte in der Nordostschweiz und im Aargau. Seine militärische Stärke und seine verwandtschaftliche Nähe zur erloschenen Linie ermöglichten es ihm, sich gegen konkurrierende Ansprüche durchzusetzen.

Der Erwerb des Kyburger Erbes war ein entscheidender Schritt beim Aufstieg der Habsburger. Ihre bereits vorhandenen Besitzungen im Elsass, Aargau und in der Zentralschweiz wurden dadurch mit wichtigen Gebieten in der Ostschweiz verbunden.

Übergang an die Habsburger

Nach 1264 wurde die Kyburg zu einem wichtigen habsburgischen Herrschaftszentrum. Rudolf von Habsburg liess den Besitz durch Vögte und Amtsträger verwalten. Als er 1273 zum römisch-deutschen König gewählt wurde, gewann die Burg zusätzlich an symbolischer Bedeutung.

Die Habsburger übernahmen nicht nur Grundstücke und Burgen, sondern auch die Beziehungen zu Städten, Klöstern und Ministerialen. Viele ehemalige kyburgische Dienstleute traten in habsburgische Dienste über.

Die Integration des Erbes verlief nicht überall konfliktfrei. Städte und lokale Adlige versuchten, die unsichere Lage nach dem Dynastiewechsel zur Erweiterung ihrer Rechte zu nutzen. Auch andere Erbberechtigte erhoben Ansprüche auf einzelne Teile des Besitzes.

Die habsburgische Herrschaft über die Grafschaft Kyburg dauerte mit Unterbrechungen bis in das 15. Jahrhundert. Im Jahr 1424 verpfändete beziehungsweise übertrug Herzog Friedrich IV. von Österreich die Grafschaft an die Stadt Zürich. Der Erwerb erfolgte in einer Zeit, in der Friedrich wegen seiner Unterstützung des Gegenpapstes Johannes XXIII. unter starkem politischem Druck stand.[5]

Die Grafen von Neu-Kyburg

Neben dem an Rudolf von Habsburg gefallenen östlichen Erbe entstand eine jüngere kyburgische Linie. Sie wird als Neu-Kyburg, Kyburg-Burgdorf oder Habsburg-Kyburg bezeichnet.

Ihre Entstehung beruhte auf der Ehe Annas von Kyburg mit Eberhard von Habsburg-Laufenburg. Anna war eine Tochter Hartmanns V. von Kyburg. Durch sie gelangte ein Teil des westlichen Familienbesitzes an eine Seitenlinie der Habsburger.

Die Nachkommen führten den Namen und das Wappen der Kyburger weiter. Ihr Herrschaftsschwerpunkt lag nicht mehr auf der Stammburg an der Töss, sondern im Gebiet um Burgdorf und im Oberaargau. Trotz des Namens handelte es sich genealogisch um eine habsburgische Seitenlinie mit kyburgischem Erbe.

Zu den Besitzungen der Neu-Kyburger gehörten zeitweise:

  • Burg und Stadt Burgdorf;
  • Herrschaftsrechte im Oberaargau;
  • Wangen an der Aare;
  • Landshut;
  • Thun und weitere Teile des ehemals zähringischen Erbes;
  • verschiedene Burgen, Gerichte und Vogteien im heutigen Kanton Bern.

Die wirtschaftliche Lage der Neu-Kyburger blieb häufig angespannt. Besitzteilungen, Fehden, Schulden und Auseinandersetzungen mit den aufstrebenden Städten Bern und Solothurn schwächten die Familie.

Burgdorferkrieg

Eine schwere Krise der Neu-Kyburger war der Burgdorferkrieg von 1383 und 1384. Graf Rudolf II. von Neu-Kyburg geriet in Konflikt mit der Stadt Solothurn. Bei einem misslungenen Überfall auf Solothurn wurde ein Teil der gräflichen Gefolgschaft gefangen oder getötet.

Bern griff auf der Seite Solothurns in den Konflikt ein und belagerte Burgdorf. Die Stadt und die Burg konnten zwar nicht unmittelbar erobert werden, doch die Neu-Kyburger waren finanziell und militärisch nicht in der Lage, den Krieg langfristig fortzusetzen.

Im Frieden mussten sie Burgdorf und weitere Besitzungen an Bern verkaufen. Der Verlust ihres wichtigsten Herrschaftszentrums beschleunigte den Niedergang der Dynastie. Die verbliebenen Rechte reichten nicht mehr aus, um eine eigenständige Territorialmacht aufzubauen.

Erlöschen der Neu-Kyburger

Die jüngere Linie erlosch 1417 mit Graf Berchtold I. von Neu-Kyburg im Mannesstamm. Ihr verbliebener Besitz gelangte durch Verkäufe, Verpfändungen, Erbschaften und politische Vereinbarungen an Bern, Solothurn, die Habsburger und weitere Herrschaftsträger.

Mit dem Tod Berchtolds endete die Geschichte der Kyburger als regierendes Grafengeschlecht. Der Name blieb jedoch mit der Grafschaft, der Burg und zahlreichen Orten verbunden.

Die ehemaligen westlichen Besitzungen der Familie wurden zu wichtigen Bestandteilen des bernischen Territoriums. Der östliche Kernbereich entwickelte sich unter habsburgischer und später zürcherischer Herrschaft weiter.

Grafschaft Kyburg unter Zürich

Am 1. Juni 1424 erwarb die Stadt Zürich die Grafschaft Kyburg von den Habsburgern.[6] Damit erhielt Zürich ein ausgedehntes Untertanengebiet, das einen grossen Teil des heutigen Kantonsgebiets nördlich und östlich der Stadt umfasste.

Die Herrschaft wurde als Landvogtei organisiert. Ein von Zürich eingesetzter Landvogt residierte auf der Kyburg und übte Verwaltungs- und Gerichtsaufgaben aus.

Während des Alten Zürichkriegs musste Zürich 1442 einen grossen Teil der Grafschaft an die Habsburger zurückgeben. Der bei Zürich verbliebene westliche Teil wurde später als Neuamt bezeichnet. Im Jahr 1452 gelangte der übrige Teil der Grafschaft erneut an Zürich.

Die zürcherische Landvogtei Kyburg bestand bis zum Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft im Jahr 1798. In der Zeit der Helvetischen Republik wurden die bisherigen Untertanengebiete aufgelöst und rechtlich neu geordnet.

Wappen

Das Wappen der älteren Grafen von Kyburg zeigt in Rot einen goldenen Schrägbalken. In mittelalterlichen Darstellungen erscheint der Balken in der Regel von heraldisch rechts oben nach links unten.

Die Neu-Kyburger führten das kyburgische Wappen weiter. Dadurch betonten sie ihre Erbansprüche und die Verbindung mit der ausgestorbenen älteren Linie.

Das Wappen wurde später von der Grafschaft und von verschiedenen Gebietskörperschaften übernommen. Es bildet bis heute die Grundlage des Wappens des ehemaligen Bezirks Kyburg und erscheint in unterschiedlichen kommunalen und historischen Zusammenhängen.

Die Farben Rot und Gold sind eng mit der Erinnerung an die Grafendynastie verbunden. Einzelne moderne Darstellungen können sich in Form, Richtung und Breite des Schrägbalkens unterscheiden.

Bedeutende Angehörige

Name Lebenszeit Bedeutung
Hartmann von Dillingen 11. Jahrhundert Gelangte durch die Verbindung mit Adelheid von Winterthur an umfangreiche Besitzungen im Gebiet der späteren Kyburger Herrschaft
Hartmann III. von Dillingen beziehungsweise Hartmann I. von Kyburg gestorben um 1180 Gilt als Begründer der eigenständigen Kyburger Linie
Ulrich III. von Kyburg gestorben 1227 Bedeutender Graf während des grössten Machtzuwachses; Ehemann Annas von Zähringen
Hartmann IV. von Kyburg gestorben 1264 Letzter männlicher Vertreter der älteren Kyburger Linie
Hartmann V. von Kyburg gestorben 1263 Herr der westlichen Besitzungen und Vater Annas von Kyburg
Heilwig von Kyburg 13. Jahrhundert Mutter Rudolfs von Habsburg und wichtige verwandtschaftliche Verbindung zum habsburgischen Erben
Anna von Kyburg 13. Jahrhundert Erbtochter Hartmanns V.; durch ihre Ehe entstand die Linie Neu-Kyburg
Rudolf II. von Neu-Kyburg gestorben 1383 oder 1384 Beteiligter am Konflikt mit Solothurn, der zum Burgdorferkrieg führte
Berchtold I. von Neu-Kyburg gestorben 1417 Letzter männlicher Vertreter der jüngeren Linie

Stammliste in vereinfachter Form

Die genealogischen Verhältnisse der frühen Dillinger und Kyburger sind aufgrund lückenhafter Quellen nicht in allen Einzelheiten gesichert. Auch die Nummerierung der Grafen unterscheidet sich zwischen den Darstellungen. Eine vereinfachte Abfolge lautet:

  • Grafen von Dillingen;
    • Hartmann von Dillingen, verbunden mit Adelheid von Winterthur;
      • Hartmann III. von Dillingen beziehungsweise Hartmann I. von Kyburg;
        • Ulrich III. von Kyburg, verheiratet mit Anna von Zähringen;
          • Hartmann IV. von Kyburg, letzter Graf der älteren Linie;
          • Hartmann V. von Kyburg;
            • Anna von Kyburg, verheiratet mit Eberhard von Habsburg-Laufenburg;
              • Grafen von Neu-Kyburg beziehungsweise Kyburg-Burgdorf;
          • Heilwig von Kyburg, verheiratet mit Albrecht IV. von Habsburg;
            • Rudolf von Habsburg, später König Rudolf I.

Diese Darstellung zeigt die beiden für das Erbe von 1264 entscheidenden weiblichen Verbindungen. Über Heilwig gelangte Rudolf von Habsburg in die Nähe des östlichen Erbes. Über Anna wurde die jüngere Linie Neu-Kyburg begründet.

Bedeutung für die Schweizer Geschichte

Die Grafen von Kyburg prägten die politische Landschaft der heutigen Schweiz während des 12. und 13. Jahrhunderts. Ihre Bedeutung beruhte nicht nur auf der Grösse ihres Besitzes, sondern auch auf ihrer Rolle beim Ausbau von Städten, Burgen, Märkten und Verwaltungsstrukturen.

Das kyburgische Herrschaftsgebiet verband Regionen, die später zu unterschiedlichen Kantonen gehörten. Dadurch wirkten die Grafen an der politischen und wirtschaftlichen Erschliessung grosser Teile des Mittellandes mit.

Ihr Aussterben veränderte das Machtgleichgewicht erheblich. Die Habsburger konnten sich durch das östliche Erbe als führende Dynastie im Gebiet der Nord- und Zentralschweiz etablieren. Im Westen profitierten langfristig vor allem Bern und Solothurn vom Niedergang der Neu-Kyburger.

Die Geschichte der Kyburger ist deshalb eng mit dem Aufstieg der Habsburger, der territorialen Entwicklung Zürichs und Berns sowie mit der Entstehung der Alten Eidgenossenschaft verbunden.

Archäologische und schriftliche Überlieferung

Das Wissen über die Kyburger beruht auf Urkunden, Klosteraufzeichnungen, Besitzverzeichnissen, Chroniken, Siegeln und archäologischen Befunden. Viele mittelalterliche Dokumente sind nur als spätere Abschriften erhalten.

Urkunden geben Auskunft über Schenkungen, Verkäufe, Gerichtsrechte, Heiraten und politische Bündnisse. Sie wurden gewöhnlich von geistlichen Schreibern verfasst und spiegeln vor allem rechtliche Vorgänge wider. Über den Alltag der gräflichen Familie und ihrer Untertanen berichten sie nur selten.

Archäologische Untersuchungen auf der Kyburg und in anderen Herrschaftszentren ermöglichen Rückschlüsse auf Bauphasen, Wohnverhältnisse, Verteidigungsanlagen und materielle Kultur. Die heute sichtbare Schlossanlage enthält Bauteile aus verschiedenen Epochen und darf nicht vollständig mit der Burg des 12. oder 13. Jahrhunderts gleichgesetzt werden.

Schloss Kyburg als Erinnerungsort

Nach dem Ende der gräflichen Herrschaft blieb die Kyburg ein politisches und administratives Zentrum. Unter den Habsburgern und später unter Zürich wurde die Anlage wiederholt umgebaut und an neue Nutzungen angepasst.

Nach dem Ende der Landvogteizeit diente die Burg im 19. Jahrhundert zunächst als Sitz eines Zürcher Oberamts. 1831 wurde sie verkauft und gelangte in Privatbesitz. Im Jahr 1865 eröffneten ihre damaligen Eigentümer ein Burgmuseum, das als erstes seiner Art in der Schweiz gilt.[7]

1917 kaufte der Kanton Zürich das Schloss zurück. Heute befindet sich darin das Museum Schloss Kyburg. Die Ausstellung behandelt die Geschichte der mittelalterlichen Grafen, der habsburgischen Herrschaft, der Zürcher Landvögte und der späteren Museumsnutzung.

Die gut erhaltene Anlage zählt zu den bedeutendsten feudalen Burgen der Nordostschweiz und ist ein Kulturgut von nationaler Bedeutung.

Forschung und offene Fragen

Die Geschichte der Kyburger ist trotz einer umfangreichen Forschung nicht in allen Punkten abschliessend geklärt. Unsicherheiten bestehen insbesondere bei der Genealogie der frühen Dillinger-Kyburger, der Nummerierung gleichnamiger Grafen und der genauen Aufteilung einzelner Erbschaften.

Auch die Gründungsgeschichte verschiedener Städte wird unterschiedlich beurteilt. Ältere Darstellungen schrieben mittelalterlichen Dynastien häufig eindeutig bestimmbare Stadtgründungen zu. Neuere Forschungen betonen stärker, dass viele Städte schrittweise aus älteren Siedlungen, Märkten und befestigten Plätzen hervorgingen.

Der Begriff «Grafschaft Kyburg» kann zudem unterschiedliche historische Gebiete bezeichnen. Die hochmittelalterliche Herrschaft der Grafen war nicht identisch mit der späteren habsburgischen Grafschaft oder der zürcherischen Landvogtei Kyburg.

Bei der Verwendung genealogischer Angaben ist daher zu beachten, auf welche wissenschaftliche Zählung und welche zeitliche Phase sich eine Darstellung bezieht.

Siehe auch

Literatur

  • Heinz Bühler, Peter Niederhäuser, Peter Ziegler u. a.: Die Grafen von Kyburg. Kyburger-Tagung 1980. Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte und Archäologie des Mittelalters, Band 8, Basel 1981.
  • Alfred Häberle: Die Grafen von Kyburg in Dokumenten. Ihre Städte und kirchlichen Stiftungen. Winterthur 1980.
  • Karl Keller: Die Städte der Grafen von Kyburg. Materialien zur Stadt des Hochmittelalters. Winterthur 1980.
  • Roger Sablonier: Adel im Wandel. Eine Untersuchung zur sozialen Situation des ostschweizerischen Adels um 1300. Chronos, Zürich 2000.
  • Peter Niederhäuser: Die Grafen von Kyburg – eine Adelsgeschichte mit Brüchen. In: Veröffentlichungen und Begleitpublikationen des Museums Schloss Kyburg.

Einzelnachweise

  1. Geschichte, Museum Schloss Kyburg, abgerufen am 25. Juli 2026.
  2. Winterthur, Historisches Lexikon der Schweiz.
  3. Schloss Kyburg, Die Schweizer Schlösser.
  4. Auf der Suche nach dem verschwundenen Kloster Töss, Archäologie und Denkmalpflege des Kantons Zürich.
  5. «Wir sind Kyburg» – 600 Jahre bei Zürich, Museum Schloss Kyburg.
  6. Kyburg (Grafschaft, Burg), Historisches Lexikon der Schweiz.
  7. Kyburg: Kleine Spuren zeugen von grossen Ereignissen, Kanton Zürich.

Wikimedia Commons Wikimedia Commons: Medien zu Grafen von Kyburg