Bundesfeiertag
| Schweizer Bundesfeiertag | |
|---|---|
| Feuerwerk am Schweizer Bundesfeiertag | |
| Andere Bezeichnungen | Nationalfeiertag, 1. August, Bundesfeier |
| Datum | 1. August |
| Anlass | Erinnerung an den Bundesbrief von 1291 |
| Erstmals gefeiert | 1891 |
| Jährliche Feier | seit 1899 |
| Gesetzlicher Status | gesamtschweizerischer Feiertag |
| Typische Bräuche | Bundesfeiern, Ansprachen, Höhenfeuer, Lampions, Feuerwerk, Beflaggung |
Der Bundesfeiertag ist der Nationalfeiertag der Schweiz. Er wird jährlich am 1. August begangen und erinnert an den Anfang August 1291 ausgestellten Bundesbrief, der als eines der ältesten erhaltenen Verfassungsdokumente der Eidgenossenschaft gilt. Übliche Bezeichnungen sind auch Nationalfeiertag, 1. August und Bundesfeier.
Der Feiertag wird mit öffentlichen und privaten Feiern, politischen Ansprachen, dem Singen des Schweizerpsalms, Höhenfeuern, Lampionumzügen, Feuerwerk und dem Zeigen der Schweizer Flagge begangen. Die konkrete Gestaltung unterscheidet sich je nach Kanton, Gemeinde und Sprachregion.
Die erste gesamtschweizerische Bundesfeier fand 1891 anlässlich des vermeintlichen 600-jährigen Bestehens der Eidgenossenschaft statt. Seit 1899 wird der 1. August jährlich gefeiert. Zu einem gesamtschweizerisch arbeitsfreien Feiertag wurde er erst nach der Annahme einer Volksinitiative im Jahr 1993.
Bezeichnung
Die amtliche deutschsprachige Bezeichnung lautet «Bundesfeiertag». Im allgemeinen Sprachgebrauch sind daneben «Nationalfeiertag», «Bundesfeier» und «1. August» verbreitet.
In den anderen Landessprachen wird der Feiertag wie folgt bezeichnet:
| Sprache | Bezeichnung |
|---|---|
| Französisch | Fête nationale suisse |
| Italienisch | Festa nazionale svizzera |
| Rätoromanisch | Festa naziunala svizra |
Der Ausdruck «Bundesfeier» kann sowohl den Feiertag als Ganzes als auch eine einzelne örtliche Veranstaltung am 1. August bezeichnen. Gemeinden, Vereine und andere Organisationen laden beispielsweise zu einer kommunalen Bundesfeier ein.
Historischer Bezug
Der 1. August nimmt Bezug auf den sogenannten Bundesbrief von 1291. Das lateinisch abgefasste Dokument nennt kein genaues Tagesdatum, sondern wurde «Anfang August» ausgestellt. Es hält ein Bündnis zwischen den Talschaften Uri, Schwyz und Unterwalden fest.
Die Bündnispartner verpflichteten sich zu gegenseitiger Unterstützung, zur Wahrung des Friedens und zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen ungerechte Gewalt. Ferner enthält der Brief Bestimmungen zur Rechtspflege und zur Beilegung von Konflikten.
Der Bundesbrief gilt heute als wichtiges Dokument der schweizerischen Geschichte. Er war jedoch nicht der einzige Bündnisvertrag zwischen den Orten der entstehenden Eidgenossenschaft. Die politische Verbindung entwickelte sich während des späten Mittelalters durch zahlreiche Bündnisse, Konflikte, Verträge und Erweiterungen.
Die Vorstellung, die Schweiz sei an einem genau bestimmbaren Tag im Jahr 1291 gegründet worden, entspricht daher nicht dem heutigen historischen Forschungsstand. Der 1. August ist vor allem ein nationaler Gedenk- und Symboltag. Der Bundesbrief wurde im 19. Jahrhundert zum zentralen schriftlichen Bezugspunkt für die Darstellung der Entstehung der Eidgenossenschaft.[1]
Frühere Gründungstraditionen
Bevor sich 1291 als Gründungsjahr durchsetzte, spielte das Jahr 1307 in der schweizerischen Erinnerungskultur eine wichtige Rolle. Der Chronist Aegidius Tschudi datierte den legendären Rütlischwur auf den November 1307. Diese Datierung wurde über Jahrhunderte übernommen.
Auch die Erzählungen um Wilhelm Tell, den Landvogt Hermann Gessler und den Aufstand der drei Waldstätten prägten die Vorstellung von der Entstehung der Eidgenossenschaft. Einen besonders grossen Einfluss hatte das 1804 uraufgeführte Drama Wilhelm Tell von Friedrich Schiller.
Im 19. Jahrhundert gewannen wissenschaftliche Quellenkritik und die Beschäftigung mit mittelalterlichen Urkunden an Bedeutung. Der Bundesbrief von Anfang August 1291 wurde nun stärker als schriftlicher Ausgangspunkt der Eidgenossenschaft betrachtet. Die Wahl des 1. August bedeutete zugleich eine Bevorzugung der urkundlichen Überlieferung gegenüber der traditionellen Datierung des Rütlischwurs auf das Jahr 1307.[2]
Entstehung des Bundesfeiertags
Der heutige Bundesfeiertag entstand gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Anlass war das bevorstehende 600-jährige Jubiläum des Bündnisses von 1291.
1889 unterbreitete der Bundesrat der Bundesversammlung eine Botschaft über die Durchführung einer eidgenössischen Gedenkfeier. Gleichzeitig wollte die Stadt Bern ihr 700-jähriges Bestehen feiern. Die Jubiläen wurden miteinander verbunden, wobei Veranstaltungen in Bern, Schwyz und auf dem Rütli vorgesehen waren.
Die erste offizielle Bundesfeier wurde am 1. August 1891 in Schwyz begangen. Am folgenden Tag fand eine Feier auf dem Rütli statt. Die Veranstaltungen umfassten politische Ansprachen, historische Darstellungen, Festzüge, Gottesdienste und patriotische Feiern.
Die Bundesfeier von 1891 war ursprünglich als einmalige Jubiläumsveranstaltung gedacht. Eine jährlich wiederkehrende Feier war zunächst nicht vorgesehen.[3]
Einführung als jährliche Feier
Die Idee einer regelmässigen Bundesfeier wurde insbesondere von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft und anderen patriotischen Vereinigungen weiterverfolgt.
1899 rief der Bundesrat die Kantone dazu auf, den 1. August jährlich mit dem Läuten der Kirchenglocken und dem Entzünden von Höhenfeuern zu begehen. Damit entwickelte sich die Bundesfeier zu einer landesweiten Tradition.
Die Gemeinden blieben bei der Gestaltung weitgehend frei. Es entstand deshalb kein einheitliches staatliches Zeremoniell. Die dezentrale Form entsprach dem föderalistischen Aufbau der Schweiz: Der Bund gab den Anlass vor, während Kantone, Gemeinden und lokale Organisationen die einzelnen Feiern durchführten.
In den ersten Jahrzehnten standen patriotische Reden, Gottesdienste, Männerchöre, historische Aufführungen und die Vermittlung staatsbürgerlicher Werte im Mittelpunkt. Kinder nahmen mit Lampions an Umzügen teil, während auf Anhöhen Feuer entzündet wurden.
Der 1. August als arbeitsfreier Feiertag
Obwohl der 1. August seit 1899 jährlich gefeiert wurde, war er lange kein gesamtschweizerisch arbeitsfreier Tag. Die Regelung der öffentlichen Feiertage lag grundsätzlich bei den Kantonen. In einigen Kantonen und Gemeinden war der 1. August arbeitsfrei, in anderen wurde gearbeitet oder nur teilweise freigegeben.
1987 lancierten die Schweizer Demokraten die eidgenössische Volksinitiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag». Die Initiative verlangte, den 1. August einem Sonntag gleichzustellen.
Am 26. September 1993 nahmen Volk und Stände die Initiative deutlich an. Damit wurde der arbeitsfreie Bundesfeiertag in der Bundesverfassung verankert.[4]
Die heutige Bundesverfassung bestimmt in Artikel 110 Absatz 3:
Der 1. August ist Bundesfeiertag. Er ist arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt.
Der Bundesfeiertag nimmt damit unter den schweizerischen Feiertagen eine besondere Stellung ein. Er ist der einzige Feiertag, der unmittelbar durch das Bundesrecht für die gesamte Schweiz festgelegt ist.[5]
Arbeitsrechtliche Bedeutung
Da der 1. August arbeitsrechtlich einem Sonntag gleichgestellt ist, gelten grundsätzlich die Bestimmungen über die Sonntagsarbeit. Beschäftigte dürfen daher nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen zur Arbeit herangezogen werden.
Ausnahmen bestehen insbesondere in Bereichen, in denen ein durchgehender Betrieb notwendig ist. Dazu gehören unter anderem Spitäler, Rettungsdienste, öffentlicher Verkehr, Gastronomie, Hotellerie, Polizei und bestimmte Industriebetriebe.
Fällt der 1. August auf einen Sonntag, entsteht nach Bundesrecht grundsätzlich kein Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag. Auch wenn der Feiertag auf einen arbeitsfreien Samstag fällt, muss er nicht automatisch nachgeholt werden. Weitergehende Ansprüche können sich jedoch aus Arbeitsverträgen, Gesamtarbeitsverträgen oder betrieblichen Regelungen ergeben.
Für im Stundenlohn beschäftigte Personen besteht nicht in jedem Fall ein gesetzlicher Anspruch auf Bezahlung des ausfallenden Arbeitstages. Eine Ausnahme bilden bestimmte gesetzlich oder vertraglich geregelte Arbeitsverhältnisse. Monatslöhne werden normalerweise unverändert ausgerichtet.
Formen der Feier
Die Bundesfeiern unterscheiden sich regional, weisen aber zahlreiche gemeinsame Elemente auf. Häufig werden die Veranstaltungen von Gemeinden, Verkehrsvereinen, politischen Parteien, Quartiervereinen, Kulturorganisationen oder freiwilligen Helfern organisiert.
Typische Bestandteile sind:
- eine Ansprache einer Persönlichkeit aus Politik, Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft oder Gesellschaft;
- das gemeinsame Singen des Schweizerpsalms;
- musikalische Darbietungen von Blasmusiken, Jodlervereinen oder Chören;
- das Läuten von Kirchenglocken;
- Höhenfeuer und Feuerwerk;
- Lampionumzüge für Kinder;
- das Hissen der Schweizer Flagge und der Kantons- oder Gemeindeflagge;
- gemeinsames Essen, Festwirtschaften und regionale Spezialitäten.
Viele Feiern beginnen am späten Nachmittag oder am Abend des 1. August. Einzelne Veranstaltungen finden bereits am 31. Juli statt. In grösseren Städten werden teilweise umfangreiche Volksfeste mit Bühnenprogrammen und Feuerwerk durchgeführt.
Bundesfeieransprachen
Politische Ansprachen bilden einen traditionellen Bestandteil des Bundesfeiertags. Mitglieder des Bundesrates, kantonale Regierungsmitglieder, Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten sowie weitere Persönlichkeiten sprechen über politische, gesellschaftliche und historische Themen.
Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident richtet gewöhnlich eine Ansprache an die Bevölkerung. Die Rede wird über Radio, Fernsehen und digitale Medien verbreitet. Auch die übrigen Mitglieder des Bundesrates treten regelmässig an verschiedenen Bundesfeiern im Land auf.
Die Ansprachen behandeln häufig den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Demokratie, den Föderalismus, die Unabhängigkeit, die Mehrsprachigkeit und die Stellung der Schweiz in der Welt. Daneben werden aktuelle Herausforderungen wie wirtschaftliche Krisen, internationale Konflikte, Umweltfragen oder soziale Veränderungen angesprochen.
Da die Schweiz kein zentralisiertes staatliches Nationalfeiertagszeremoniell besitzt, stehen zahlreiche lokale Ansprachen nebeneinander. Diese Vielfalt entspricht der föderalistischen und dezentralen politischen Kultur des Landes.
Höhenfeuer
Höhenfeuer gehören zu den ältesten und bekanntesten Bräuchen des Bundesfeiertags. Sie werden auf Hügeln, Bergen und anderen weithin sichtbaren Orten entzündet.
Feuer auf Anhöhen dienten historisch unterschiedlichen Zwecken. Sie konnten Signale übermitteln, vor Gefahren warnen oder Bestandteil religiöser und jahreszeitlicher Bräuche sein. Im Zusammenhang mit dem Bundesfeiertag wurden sie zu einem Symbol der Verbundenheit zwischen den Landesteilen.
Seit dem Aufruf des Bundesrates von 1899 gehören Höhenfeuer zur offiziellen Festtradition. Bei trockener Witterung können Kantone und Gemeinden das Entzünden offener Feuer aus Gründen des Waldbrandschutzes einschränken oder verbieten.
Moderne Höhenfeuer werden teilweise durch beleuchtete Schweizerkreuze, Fackeln oder andere Lichtinstallationen ergänzt.
Lampions
Lampionumzüge sind vor allem bei Kindern beliebt. Traditionelle Lampions bestehen aus farbigem Papier und werden von einer Kerze oder einem elektrischen Licht beleuchtet. Häufig tragen sie das Schweizerkreuz, Kantonswappen oder andere schweizerische Motive.
Kinder ziehen am Abend gemeinsam durch Strassen und Quartiere. Der Umzug wird vielfach von Musik begleitet und endet bei der örtlichen Bundesfeier.
Wegen der Brandgefahr werden Kerzen zunehmend durch batteriebetriebene Leuchten ersetzt. Der Lampion bleibt dennoch eines der charakteristischen Bilder des 1. August.
Feuerwerk
Privates und öffentliches Feuerwerk ist ein weitverbreiteter Bestandteil des Bundesfeiertags. Gemeinden und Tourismusorte veranstalten teilweise grössere Feuerwerke über Seen, Flüssen oder Stadtzentren.
Die Verwendung von Feuerwerk ist nicht einheitlich geregelt. Neben bundesrechtlichen Vorschriften können Kantone und Gemeinden zusätzliche Bestimmungen erlassen. Bei erhöhter Waldbrandgefahr werden Feuerwerke und offene Feuer häufig eingeschränkt oder vollständig verboten.
Feuerwerk ist wegen Lärm, Feinstaub, Abfällen, Brandgefahr und der Belastung von Tieren umstritten. Verschiedene Gemeinden setzen deshalb auf geräuschärmere Feuerwerke, Lichtshows, Drohnendarstellungen oder verzichten ganz auf pyrotechnische Veranstaltungen.
Tierhalter und Tierschutzorganisationen empfehlen, Haustiere während des Feuerwerks in geschützten Innenräumen zu halten. Besonders betroffen sind Hunde, Katzen, Pferde und Wildtiere.
Beflaggung
Am Bundesfeiertag werden öffentliche Gebäude, private Häuser, Balkone, Gärten und Strassen mit der Schweizer Flagge geschmückt. Häufig erscheinen daneben Kantons-, Gemeinde- und Ortsflaggen.
Die Flagge der Schweiz zeigt ein freistehendes weisses Kreuz auf rotem Grund. Im Unterschied zu den meisten Nationalflaggen ist sie quadratisch. Für den Gebrauch auf Schiffen besteht eine rechteckige schweizerische Seeflagge.
Die Beflaggung verleiht dem Feiertag ein weithin sichtbares Erscheinungsbild. Auch Bäckereien, Gaststätten und Geschäfte verwenden das Schweizerkreuz auf Dekorationen und Produkten.
Kulinarische Traditionen
Für den Bundesfeiertag gibt es kein landesweit verbindliches Festessen. Je nach Region werden unterschiedliche Speisen angeboten. Verbreitet sind Grillgerichte, Bratwürste, Käse, Brot, Salate und regionale Spezialitäten.
Bekannt ist der sogenannte 1.-August-Weggen, ein rundes, leicht süsses Hefegebäck. Er trägt gewöhnlich ein eingeschnittenes oder aufgesetztes Schweizerkreuz und wird in verschiedenen Grössen verkauft.
Das Gebäck wurde im 20. Jahrhundert durch Bäckerorganisationen bekannt gemacht und entwickelte sich zu einem typischen Produkt des Bundesfeiertags. Auch Kuchen, Pralinen, Käse und andere Lebensmittel werden zum 1. August häufig mit dem Schweizerkreuz dekoriert.
In ländlichen Regionen finden Brunchveranstaltungen auf Bauernhöfen statt. Der «1.-August-Brunch» verbindet den Nationalfeiertag mit der Präsentation der schweizerischen Landwirtschaft und regionaler Erzeugnisse.
Bundesfeier auf dem Rütli
Das Rütli ist eine Wiese am Urnersee im Gebiet der Gemeinde Seelisberg. Nach der schweizerischen Befreiungstradition trafen sich dort Vertreter von Uri, Schwyz und Unterwalden zum Rütlischwur.
Seit dem 19. Jahrhundert besitzt die Wiese eine hohe symbolische Bedeutung als nationale Gedenkstätte. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft erwarb das Gelände 1859, um eine touristische Überbauung zu verhindern. 1860 schenkte sie das Rütli der Eidgenossenschaft, behielt jedoch dessen Verwaltung.
Auf dem Rütli wird jährlich eine Bundesfeier durchgeführt. Sie ist gewöhnlich schlichter als viele kommunale Volksfeste und umfasst Ansprachen, Musik sowie eine Auseinandersetzung mit staatsbürgerlichen Themen.
Die Feier erhielt zeitweise besondere öffentliche Aufmerksamkeit, nachdem rechtsextreme Gruppen versucht hatten, sie für eigene Auftritte zu nutzen. In der Folge wurden Sicherheitsmassnahmen und Zugangskontrollen verstärkt. Heute wird die Veranstaltung häufig einem bestimmten gesellschaftlichen Thema oder einer Bevölkerungsgruppe gewidmet.[6]
Feiern im Ausland
Auch Schweizerinnen und Schweizer im Ausland begehen den Bundesfeiertag. Botschaften, Konsulate, Auslandschweizerorganisationen, Schweizer Schulen und Vereine organisieren Empfänge, Picknicks und kulturelle Veranstaltungen.
Die Feiern dienen neben dem Gedenken an den Nationalfeiertag der Pflege von Kontakten innerhalb der Auslandschweiz und zu den jeweiligen Gastländern. Häufig werden schweizerische Speisen, Musik und touristische Präsentationen angeboten.
Die Ansprache des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin wird auch für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer verbreitet. Teilweise stehen Übersetzungen in mehreren Sprachen zur Verfügung.
Der Bundesfeiertag in Krisenzeiten
Die Bedeutung und Gestaltung des Feiertags veränderte sich während politischer und gesellschaftlicher Krisen. Am 1. August 1914, unmittelbar nach Beginn des Ersten Weltkriegs, ordnete der Bundesrat die Mobilmachung der Armee an. Die üblichen Feierlichkeiten standen dadurch im Zeichen der militärischen Bedrohung und der bewaffneten Neutralität.
Während des Zweiten Weltkriegs dienten Bundesfeiern der Betonung des nationalen Zusammenhalts und des Widerstandswillens. Das Rütli und die Gründungstradition erhielten in dieser Zeit eine besonders starke symbolische Aufladung.
1941 wurde das vermeintliche 650-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft gefeiert. Die Veranstaltungen standen unter dem Eindruck des von den Achsenmächten beherrschten Europas. Historische Bilder und patriotische Botschaften sollten die Unabhängigkeit und den Zusammenhalt der Schweiz hervorheben.
Während der COVID-19-Pandemie wurden zahlreiche öffentliche Bundesfeiern abgesagt, verkleinert oder digital durchgeführt. Damit zeigte sich erneut, dass die Form des Feiertags an aussergewöhnliche Umstände angepasst werden kann.
Jubiläumsjahr 1991
1991 beging die Schweiz das vermeintliche 700-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft. Unter dem Motto «700 Jahre sind genug – was nun?» und weiteren Leitgedanken fanden im ganzen Land kulturelle, politische und historische Veranstaltungen statt.
Ein zentraler Bestandteil war der «Weg der Schweiz» rund um den südlichen Teil des Vierwaldstättersees. Der Wanderweg beginnt auf dem Rütli und führt über verschiedene Abschnitte, die den Kantonen entsprechend ihrer Bevölkerungszahl zugeordnet wurden.
Das Jubiläum verband traditionelle Gründungserzählungen mit einer kritischen Auseinandersetzung über die Zukunft der Schweiz. Themen waren unter anderem die europäische Integration, gesellschaftliche Vielfalt, Umweltpolitik und das Verhältnis zwischen den Sprachregionen.
Nationale Symbole
Der Bundesfeiertag bringt mehrere nationale Symbole zusammen. Dazu gehören die Schweizer Flagge, das Schweizerwappen, der Schweizerpsalm, das Rütli, der Bundesbrief und die Figur Wilhelm Tells.
Der Bundesbrief steht für die urkundliche Überlieferung der frühen Bündnisse. Das Rütli und Wilhelm Tell gehören stärker zur Befreiungstradition und zur politischen Mythologie. Die verschiedenen Elemente werden in Feiern häufig miteinander verbunden, obwohl sie aus unterschiedlichen historischen Quellen und Epochen stammen.
Auch die weibliche Landespersonifikation Helvetia erscheint auf Plakaten, Briefmarken und Darstellungen zum Bundesfeiertag. Sie verkörpert die Schweiz als politische Gemeinschaft.
Historische Einordnung
Die moderne Schweiz entstand nicht durch einen einzigen Gründungsakt. Die Alte Eidgenossenschaft entwickelte sich während mehrerer Jahrhunderte aus einem wechselnden Geflecht von Bündnissen.
Der Bundesstaat in seiner heutigen staatsrechtlichen Grundform entstand 1848 mit der Annahme der Bundesverfassung. Dennoch wurde für den Nationalfeiertag nicht das Jahr 1848, sondern der Bundesbrief von 1291 gewählt.
Diese Wahl betont die lange historische Tradition der Eidgenossenschaft. Gleichzeitig schafft sie ein Gründungsnarrativ, das älter ist als konfessionelle Konflikte, Parteigegensätze und die politischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts.
Die Einführung des Feiertags im Jahr 1891 erfolgte in einer Zeit, in der der junge Bundesstaat nach gemeinsamen Symbolen suchte. Sprachliche, konfessionelle, regionale und politische Unterschiede sollten durch eine gemeinsame Erinnerungskultur überbrückt werden.
Kritik und Diskussionen
Der Bundesfeiertag wird regelmässig zum Anlass für Debatten über nationale Identität, Patriotismus und die historische Darstellung der Schweiz genommen.
Historiker weisen darauf hin, dass der Bundesbrief von 1291 weder eine moderne Staatsgründungsurkunde noch der erste eidgenössische Bündnisvertrag war. Der Feiertag vermittelt daher eine symbolisch verdichtete und vereinfachte Darstellung eines längeren historischen Prozesses.
Andere Diskussionen betreffen die Form der Feier. Kritisiert werden etwa übermässiger Alkoholkonsum, Abfälle, Lärm, Feuerwerksbelastung und die kommerzielle Nutzung nationaler Symbole.
Politische Ansprachen können ebenfalls Kontroversen auslösen. Während manche Redner traditionelle Werte und nationale Unabhängigkeit hervorheben, betonen andere gesellschaftliche Offenheit, internationale Zusammenarbeit und die Vielfalt der heutigen Bevölkerung.
Gerade diese unterschiedlichen Deutungen zeigen, dass der Bundesfeiertag nicht nur eine Erinnerung an die Vergangenheit, sondern auch ein Forum für Diskussionen über Gegenwart und Zukunft der Schweiz ist.
Bedeutung
Der 1. August ist der wichtigste wiederkehrende staatliche Gedenktag der Schweiz. Er verbindet die mittelalterliche Bündnistradition mit dem modernen Bundesstaat und der heutigen demokratischen Gesellschaft.
Seine dezentrale Gestaltung unterscheidet ihn von Nationalfeiertagen mit grossen Militärparaden oder zentralen staatlichen Zeremonien. Die Bundesfeier findet vorwiegend in Gemeinden, Quartieren, Vereinen und Familien statt.
Der Feiertag kann patriotisch, feierlich, gesellig oder kritisch begangen werden. Gemeinsam ist den unterschiedlichen Formen der Bezug auf die Schweiz als politische und gesellschaftliche Gemeinschaft.
Siehe auch
- Bundesbrief von 1291
- Rütlischwur
- Rütli
- Alte Eidgenossenschaft
- Geschichte der Schweiz
- Schweizerische Eidgenossenschaft
- Flagge der Schweiz
- Schweizerwappen
- Schweizerpsalm
- Helvetia
- Wilhelm Tell
- Feiertage in der Schweiz
Literatur
- Georg Kreis: Der Mythos von 1291. Zur Entstehung des schweizerischen Nationalfeiertages. In: Josef Wiget (Hrsg.): Die Entstehung der Schweiz. Schwyz 1999.
- Georg Kreis: Mythos Rütli. Geschichte eines Erinnerungsortes. Orell Füssli, Zürich 2004.
- Thomas Maissen: Schweizer Heldengeschichten – und was dahintersteckt. Hier und Jetzt, Baden 2015.
- François de Capitani: Bundesfeier. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
Weblinks
- Nationalfeiertag und Nationalhymne beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten
- Bundesbrief von 1291 auf dem Portal der Schweizer Regierung
- Bundesfeier im Historischen Lexikon der Schweiz
- Volksinitiative für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag bei der Bundeskanzlei
- Rütli – nationale Gedenkstätte
Einzelnachweise
- ↑ Bundesbrief von 1291. Hrsg.: Schweizerischer Bundesrat. Abgerufen am 2026-07-26.
- ↑ Tell, Wilhelm. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen am 2026-07-26.
- ↑ Bundesfeier. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen am 2026-07-26.
- ↑ Eidgenössische Volksinitiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag». Hrsg.: Bundeskanzlei. Abgerufen am 2026-07-26.
- ↑ Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Artikel 110. Hrsg.: Fedlex. Abgerufen am 2026-07-26.
- ↑ Rütli. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen am 2026-07-26.