.zuerich
| .zuerich | |
|---|---|
| Typ | generische Top-Level-Domain |
| Kategorie | geografische Top-Level-Domain |
| Einführung in die Root-Zone | 18. Dezember 2014 |
| Registerbetreiber | Kanton Zürich |
| Technischer Betreiber | CentralNic |
| Zuständige Organisation | Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich |
| Vergabemodell | beschränkte Registrierung |
| Berechtigte | Unternehmen und bestimmte Organisationen mit Bezug zum Kanton Zürich |
| WHOIS-Server | whois.nic.zuerich |
| RDAP | rdap.centralnic.com/zuerich |
| Registry-Website | nic.zuerich |
| Informationsportal | www.zh.ch |
.zuerich ist eine geografische generische Top-Level-Domain für Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte weitere Organisationen mit einer engen Verbindung zum Kanton Zürich. Registerbetreiber ist der Kanton Zürich. Die Domainendung soll den Wirtschafts- und Lebensraum Zürich im Internet eindeutig kennzeichnen und die Verwendung der Marke Zürich durch berechtigte Institutionen ermöglichen.
Im Gegensatz zur schweizerischen Länderendung .ch kann eine Domain unter .zuerich nicht von jeder natürlichen oder juristischen Person frei registriert werden. Die Vergabe folgt einem beschränkten Registrierungsmodell. Antragstellende müssen insbesondere einen nachweisbaren rechtlichen und tatsächlichen Bezug zum Kanton Zürich besitzen. Privatpersonen sind von der Registrierung grundsätzlich ausgeschlossen.[1]
Die Top-Level-Domain wurde am 18. Dezember 2014 in die Root-Zone des Domain Name Systems eingetragen. Die für die Verwaltung des globalen Namensraums zuständige Internet Corporation for Assigned Names and Numbers hatte mit dem Kanton Zürich zuvor einen Registry-Vertrag abgeschlossen.[2][3] Die öffentliche Einführung und die schrittweise Vergabe von Domainnamen erfolgten im Jahr 2021.
Bezeichnung
Die Zeichenfolge zuerich entspricht der international verwendbaren Umschrift des deutschen Ortsnamens Zürich. Da die ursprünglichen Regeln des Domain Name System lange nur Buchstaben des ASCII-Zeichensatzes zuliessen, wird der Umlaut ü durch ue wiedergegeben.
Die vollständige Schreibweise einer Webadresse kann beispielsweise unternehmen.zuerich oder gemeinde.zuerich lauten. Der Punkt vor zuerich zeigt an, dass es sich um eine Top-Level-Domain handelt.
Die Domain bezieht sich nicht ausschliesslich auf die Stadt Zürich, sondern auf den gesamten Kanton Zürich. Berechtigte Unternehmen und Organisationen können ihren Sitz oder ihre massgebliche Tätigkeit deshalb auch in anderen Städten und Gemeinden des Kantons haben.
Hintergrund
Im Rahmen des Programms für neue generische Top-Level-Domains konnten sich ab 2012 öffentliche und private Organisationen bei der ICANN um den Betrieb neuer Domainendungen bewerben. Neben allgemeinen Begriffen entstanden zahlreiche geografische Domainendungen für Städte, Regionen und andere Gebietskörperschaften.
Der Kanton Zürich bewarb sich um .zuerich, um eine kontrollierte digitale Kennzeichnung des Wirtschaftsstandorts zu schaffen. Die Top-Level-Domain sollte Unternehmen, Behörden und Organisationen ermöglichen, ihre Verbindung zur Region unmittelbar in der Internetadresse sichtbar zu machen.
Der Registry-Vertrag zwischen der ICANN und dem Kanton Zürich wurde am 7. November 2014 geschlossen. Die Delegation in die Root-Zone erfolgte im Dezember 2014. Die IANA führt .zuerich als generische Top-Level-Domain und den Kanton Zürich als unterstützende beziehungsweise verantwortliche Organisation.[4]
Zwischen der technischen Delegation und der allgemeinen Einführung lagen mehrere Jahre. In dieser Zeit wurden die rechtlichen Grundlagen, Vergaberichtlinien, Prüfverfahren und technischen Systeme vorbereitet.
Einführung
Die öffentliche Einführung begann 2021 mit mehreren aufeinanderfolgenden Registrierungsphasen. Dieses Verfahren sollte insbesondere Markeninhaber, öffentliche Körperschaften und andere besonders berechtigte Interessenten schützen.
Zu den vorbereitenden Phasen gehörten ein Qualified Launch Program, eine Sunrise-Periode für qualifizierte Markeninhaber und eine beschränkte Registrierungsperiode für berechtigte öffentliche Institutionen. Erst danach wurde die Registrierung für sämtliche Organisationen geöffnet, welche die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllten.[5]
Auch nach Abschluss der Einführungsphasen blieb .zuerich eine beschränkte Top-Level-Domain. Die allgemeine Verfügbarkeit bedeutet deshalb nicht, dass jede beliebige Person einen Domainnamen registrieren darf. Jedes Registrierungsgesuch wird auf die Einhaltung der Voraussetzungen geprüft.
Zweck
Die Domainendung dient nach den Vorgaben des Kantons der eindeutigen Positionierung des Wirtschaftsstandorts Zürich. Unternehmen und öffentliche Institutionen sollen ihre regionale Verankerung bereits durch die Internetadresse zum Ausdruck bringen können.
Mit einer beschränkten Vergabe soll ausserdem verhindert werden, dass die Bezeichnung Zürich ohne tatsächlichen Bezug zur Region für irreführende, spekulative oder missbräuchliche Zwecke verwendet wird. Der Kanton verbindet mit der Endung daher nicht nur wirtschaftliche und kommunikative, sondern auch qualitätssichernde Ziele.
Mögliche Einsatzbereiche sind Unternehmenswebsites, digitale Dienstleistungen, Veranstaltungen, Projekte, Kampagnen, touristische Angebote, Standortmarketing und Internetauftritte öffentlicher Einrichtungen.
Eine Adresse unter .zuerich ist jedoch kein amtliches Gütesiegel für die Qualität einzelner Waren oder Dienstleistungen. Die Domain bestätigt in erster Linie, dass die Inhaberin oder der Inhaber die formellen Vergabevoraussetzungen erfüllt hat.
Registerbetreiber
Der Kanton Zürich ist der von der ICANN anerkannte Registerbetreiber von .zuerich. Er legt die Registrierungspolitik fest, kontrolliert die Einhaltung der Vergaberegeln und entscheidet über die Freigabe reservierter Bezeichnungen.
Innerhalb der kantonalen Verwaltung ist das Amt für Wirtschaft mit Aufgaben rund um die Top-Level-Domain befasst. Der Kanton unterhält Informationsseiten für Antragstellende und eine gesonderte Registry-Website, die sich vor allem an akkreditierte Registrare richtet.[6]
Die technische Infrastruktur wird in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Registry-Dienstleister betrieben. In den Delegationsdaten der IANA ist CentralNic als technische Kontaktstelle aufgeführt. Der technische Betreiber stellt unter anderem die Registry-Systeme, den DNS-Betrieb und standardisierte Abfragedienste bereit.
Registrierungsberechtigung
Die Registrierung ist Unternehmen und bestimmten Organisationen vorbehalten, die einen ausreichenden Bezug zum Kanton Zürich nachweisen können. Zu den wichtigsten Gruppen gehören:
- juristische Personen mit einer Unternehmens-Identifikationsnummer und einem Eintrag im Handelsregister des Kantons Zürich
- öffentlich-rechtliche Körperschaften und Organisationen des öffentlichen Rechts mit Sitz im Kanton Zürich
- bestimmte Vereine, Fachstellen und ähnliche Organisationen, die längerfristig und überwiegend für eine öffentlich-rechtliche Institution des Kantons tätig sind
Unternehmen müssen grundsätzlich einen Verwaltungssitz beziehungsweise eine gültige physische Adresse im Kanton Zürich besitzen und dort tatsächlich tätig sein. Bei der Registrierung sind vollständige und korrekte Kontaktdaten anzugeben.[7]
Für Unternehmen mit Handelsregistereintrag wird die angegebene Unternehmens-Identifikationsnummer überprüft. Öffentlich-rechtliche Institutionen und Organisationen ohne gewöhnlichen Handelsregistereintrag müssen ihre Berechtigung auf andere Weise belegen.
Die Voraussetzungen müssen nicht nur zum Zeitpunkt der Registrierung, sondern während der gesamten Dauer der Domaininhaberschaft erfüllt sein. Entfällt der erforderliche Bezug zum Kanton Zürich, kann die Registrierung nicht ohne Weiteres aufrechterhalten oder an eine unberechtigte Drittperson übertragen werden.
Ausschluss von Privatpersonen
Natürliche Personen können eine .zuerich-Domain nicht allein aufgrund ihres Wohnsitzes im Kanton registrieren. Die Domainendung ist nicht als allgemeine Bürger- oder Privatdomain konzipiert.
Auch Einzelinteressen, persönliche Blogs und private Projekte begründen für sich allein keinen Registrierungsanspruch. Eine natürliche Person kann nur dann im Rahmen einer berechtigten organisatorischen oder unternehmerischen Struktur auftreten, wenn sämtliche dafür geltenden Bedingungen erfüllt sind.
Diese Einschränkung unterscheidet .zuerich wesentlich von .ch, unter der Privatpersonen im Allgemeinen ohne lokalen Wohnsitznachweis Domainnamen registrieren können.
Wahl des Domainnamens
Der gewünschte Domainname muss technisch zulässig und verfügbar sein. Darüber hinaus darf er weder Rechte Dritter verletzen noch gegen die Registrierungs- und Nutzungsrichtlinien verstossen.
Ein Domainname kann insbesondere problematisch sein, wenn er:
- eine fremde Marke oder einen geschützten Namen ohne Berechtigung verwendet
- irreführende Angaben über die Inhaberin oder den Inhaber vermittelt
- rechtswidrigen oder betrügerischen Zwecken dient
- Schadsoftware, Phishing oder andere missbräuchliche Tätigkeiten unterstützt
- gegen die öffentliche Ordnung oder zwingendes schweizerisches Recht verstösst
- zu einer reservierten und nicht allgemein freigegebenen Bezeichnung gehört
Der registrierte Name muss nicht zwingend mit dem im Handelsregister eingetragenen Firmennamen übereinstimmen. Möglich sind unter anderem Produktnamen, Marken, Branchenbegriffe, Projektbezeichnungen und andere sachlich passende Ausdrücke. Die Registrierung verleiht jedoch keine zusätzlichen Rechte an einem Begriff und beseitigt keine bestehenden Marken- oder Namensrechte Dritter.
Reservierte Bezeichnungen
Ein Teil der Domainnamen ist von der gewöhnlichen Registrierung ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere geografische Namen, Bezeichnungen öffentlicher Institutionen und weitere Begriffe, an denen ein besonderes öffentliches Interesse bestehen kann.
Der Kanton Zürich führt eine Liste reservierter Bezeichnungen. Bestimmte reservierte Domains können in gesonderten Zuteilungsverfahren freigegeben werden. Interessierte Organisationen müssen dafür ein begründetes Gesuch einreichen und ihre Eignung zur Verwendung des Namens darlegen.
Bei der Beurteilung können die geplante Nutzung, der öffentliche Nutzen, die fachliche Eignung, der Bezug zum bezeichneten Thema und die Gewähr für einen dauerhaften Betrieb berücksichtigt werden.
Für die Zuteilung einer reservierten Domain erhebt der Kanton nach den veröffentlichten Registrierungsinformationen eine einmalige Verfahrensgebühr. Zusätzlich fallen die regulären Gebühren des Registrars an.[8]
Registrierungsverfahren
Domainnamen werden nicht unmittelbar beim Kanton Zürich bestellt. Die Registrierung erfolgt über einen für .zuerich akkreditierten Registrar oder einen mit ihm verbundenen Wiederverkäufer.
Der gewöhnliche Ablauf besteht aus der Prüfung der Verfügbarkeit, der Wahl eines akkreditierten Domainanbieters, der Angabe der erforderlichen Unternehmens- oder Organisationsdaten und der Übermittlung des Registrierungsgesuchs.
Nur Registrare, die sowohl bei der ICANN als auch für die Top-Level-Domain .zuerich akkreditiert sind, dürfen Domainnamen unmittelbar an das Register übermitteln. Wiederverkäufer können Registrierungen über einen solchen Registrar abwickeln.
Nach der Antragstellung überprüft der Kanton die Berechtigung. Die Prüfung erfolgt nach den Angaben des Kantons gewöhnlich innerhalb weniger Arbeitstage. Erst nach erfolgreicher Kontrolle wird der Domainname endgültig zugeteilt.[9]
Für technische Einstellungen, Nameserver, Verlängerungen, Transfers und Rechnungen ist anschliessend in erster Linie der gewählte Domainanbieter zuständig.
Kosten
Der Kanton schreibt den Registraren keinen einheitlichen Endkundenpreis vor. Die akkreditierten Domainanbieter legen ihre Preise selbst fest.
Nach den Angaben des Kantons kann die jährliche Preisspanne für eine gewöhnliche .zuerich-Domain ungefähr 80 bis 150 Franken betragen. Die tatsächlichen Kosten unterscheiden sich je nach Registrar, Vertragsdauer und enthaltenen Zusatzleistungen.[10]
Webhosting, E-Mail-Postfächer, Zertifikate und andere Dienstleistungen sind nicht zwingend Bestandteil der Registrierungsgebühr. Die Domainregistrierung und der technische Betrieb einer Website sind voneinander getrennte Leistungen.
Bei reservierten Bezeichnungen kann zusätzlich eine einmalige kantonale Verfahrensgebühr anfallen.
Nutzungspflichten
Registrierte Domains müssen in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Registers und dem geltenden Recht verwendet werden. Die Inhaberin oder der Inhaber ist für die über den Domainnamen bereitgestellten Inhalte und Dienste verantwortlich.
Die Domain darf nicht an eine Person oder Organisation vermietet, lizenziert oder übertragen werden, welche die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt. Auch die Verwendung unrichtiger Kontaktangaben oder die Verschleierung der tatsächlichen Inhaberschaft durch unzulässige Proxy-Dienste kann gegen die Regeln verstossen.
Das Register kann bei Regelverstössen Massnahmen ergreifen. Je nach Art und Schwere des Verstosses kommen eine Sperrung, die Unterbrechung der Namensauflösung, die Löschung oder die Übertragung des Domainnamens in Betracht.
Missbrauchsbekämpfung
Für .zuerich besteht eine eigene Anti-Abuse-Policy. Sie richtet sich gegen die Verwendung von Domainnamen für rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Tätigkeiten.
Als Missbrauch gelten insbesondere Phishing, Pharming, Verbreitung von Schadsoftware, Botnet-Aktivitäten, Täuschung, Identitätsmissbrauch, Spam in Verbindung mit weiteren rechtswidrigen Handlungen und andere Bedrohungen für die Stabilität oder Sicherheit des Internets.
Verdachtsfälle können dem Register oder dem zuständigen Registrar gemeldet werden. Das Register kann technische und administrative Massnahmen treffen, wenn ein glaubhafter Hinweis auf einen Verstoss besteht.
Die beschränkte Registrierung und die Überprüfung der Antragstellenden sollen das Risiko anonymer oder spekulativer Registrierungen reduzieren. Sie können einen späteren Missbrauch jedoch nicht vollständig ausschliessen.
Datenschutz und Registrierungsdaten
Für die Registrierung müssen Angaben über die Domaininhaberin, administrative Kontakte und technische Kontakte erfasst werden. Diese Daten werden zur Verwaltung der Domain, zur Prüfung der Berechtigung und zur Bearbeitung von Beschwerden benötigt.
Die Registry stellt WHOIS- und RDAP-Dienste bereit. Über sie können technische und administrative Informationen zu registrierten Domainnamen abgefragt werden. Umfang und Veröffentlichung personenbezogener Daten richten sich nach den geltenden Datenschutzvorschriften und den Richtlinien der Registry.
Das Register verfügt über eine eigene WHOIS- und Datenschutzrichtlinie. Diese soll die notwendige Transparenz des Domainnamensystems mit dem Schutz nicht allgemein zugänglicher Registrierungsdaten verbinden.
Da als Domaininhaber grundsätzlich Unternehmen und Organisationen auftreten, betreffen viele veröffentlichte Angaben juristische Personen und geschäftliche Kontaktstellen. Enthalten die Datensätze Informationen über natürliche Personen, ist zusätzlich das schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz zu beachten.
Technischer Betrieb
Die technische Funktionsweise entspricht grundsätzlich jener anderer generischer Top-Level-Domains. Das Register verwaltet die zentrale Datenbank der registrierten Domainnamen und veröffentlicht die für die Namensauflösung benötigten Informationen im Domain Name System.
Die IANA führt für .zuerich vier autoritative Nameserver:
- a.nic.zuerich
- b.nic.zuerich
- c.nic.zuerich
- d.nic.zuerich
Die Server sind über IPv4 und IPv6 erreichbar. Registrierungsinformationen können über den WHOIS-Server whois.nic.zuerich sowie über einen standardisierten RDAP-Dienst abgefragt werden.[11]
Die Registry unterstützt Domain Name System Security Extensions. DNSSEC ermöglicht die kryptografische Überprüfung von DNS-Daten und soll Manipulationen bei der Namensauflösung erschweren. Damit DNSSEC für eine einzelne Domain wirksam wird, muss die Inhaberin oder der Inhaber die notwendigen Einträge über den Registrar einrichten lassen.
Verhältnis zu .ch
.zuerich ergänzt die schweizerische Länderendung .ch, ersetzt sie aber nicht. Beide Domainendungen besitzen unterschiedliche Funktionen und Vergaberegeln.
.ch steht für die Schweiz als Staat und kann von Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen weitgehend ohne besonderen geografischen Nachweis registriert werden. .zuerich hebt dagegen den Bezug zum Kanton Zürich hervor und ist nur einem begrenzten Kreis zugänglich.
Ein Unternehmen kann beide Endungen parallel verwenden. Beispielsweise kann eine .ch-Adresse als landesweiter Hauptauftritt dienen, während eine .zuerich-Adresse für regionale Angebote, Kampagnen oder Weiterleitungen eingesetzt wird.
Der Betrieb der beiden Endungen liegt bei unterschiedlichen Organisationen. Registerbetreiber von .zuerich ist der Kanton Zürich, während die Registry der Länderendung .ch von SWITCH geführt wird.
Verhältnis zu .swiss
Mit .swiss besteht eine weitere beschränkt vergebene generische Top-Level-Domain mit Bezug zur Schweiz. Registerbetreiber von .swiss ist jedoch nicht der Kanton Zürich, sondern der Bund beziehungsweise das Bundesamt für Kommunikation.
.swiss soll die schweizerische Herkunft oder einen besonderen Bezug zur Schweiz sichtbar machen. .zuerich konzentriert sich dagegen auf den Wirtschafts- und Lebensraum des Kantons Zürich.
Die Berechtigung für eine der beiden Domainendungen führt nicht automatisch zur Berechtigung für die andere. Für jede Top-Level-Domain gelten eigene Zulassungs-, Namens- und Prüfregeln.
Wirtschaftliche Bedeutung
Die Domainendung ist ein Instrument des Standortmarketings. Sie ermöglicht Organisationen, den Namen Zürich unmittelbar als Teil ihrer digitalen Identität zu verwenden.
Für international tätige Unternehmen kann Zürich mit Eigenschaften wie Finanzplatz, Forschungsstandort, Bildungszentrum, Innovationsregion und hoher Lebensqualität verbunden sein. Eine .zuerich-Adresse kann diesen geografischen Bezug hervorheben, ohne dass der Begriff zusätzlich vor dem Punkt in den Domainnamen aufgenommen werden muss.
Für kleinere Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bietet die Endung zudem eine Alternative, wenn ein passender Name unter .ch oder anderen verbreiteten Top-Level-Domains bereits vergeben ist.
Die wirtschaftliche Wirkung hängt jedoch von der tatsächlichen Nutzung und Bekanntheit ab. Eine regionale Domainendung ersetzt weder Markenpflege noch Suchmaschinenoptimierung, Informationssicherheit oder einen verständlichen Internetauftritt.
Öffentliche Institutionen
Städte, politische Gemeinden, öffentlich-rechtliche Anstalten und andere öffentliche Organisationen im Kanton können .zuerich für Informations- und Dienstleistungsangebote verwenden.
Bei Bezeichnungen mit besonderer öffentlicher Bedeutung kann eine Reservierung bestehen. Dadurch soll verhindert werden, dass zentrale geografische oder institutionelle Namen ohne Zustimmung der zuständigen Stelle registriert werden.
Auch Organisationen ohne eigenen öffentlich-rechtlichen Status können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden, wenn sie ihren Sitz im Kanton haben und überwiegend sowie langfristig im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft tätig sind. Der entsprechende Auftrag muss gegenüber dem Register nachgewiesen werden.
Domainstreitigkeiten
Streitigkeiten können entstehen, wenn ein registrierter Domainname Markenrechte, Namensrechte oder andere geschützte Interessen verletzt.
Für generische Top-Level-Domains gelten die von der ICANN vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismen. Dazu gehört insbesondere die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy für bestimmte Fälle missbräuchlicher Registrierung.
Während der Einführungsphase bestand zusätzlich eine besondere Sunrise Dispute Resolution Policy. Sie regelte Einwände gegen Registrierungen, die aufgrund behaupteter Markenrechte in der Sunrise-Periode vorgenommen wurden.
Unabhängig von administrativen Domainverfahren können Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten ausgetragen werden. In der Schweiz kommen insbesondere das Kennzeichenrecht, das Persönlichkeitsrecht und das Lauterkeitsrecht zur Anwendung.
Kritik und Einordnung
Geografische Top-Level-Domains werden unterschiedlich beurteilt. Befürworter sehen darin eine Möglichkeit, regionale Identität, Vertrauen und Wiedererkennbarkeit zu stärken. Beschränkte Vergaberegeln können zudem Domainhandel und offensichtlichen Missbrauch erschweren.
Kritisch betrachtet werden die im Vergleich zu gewöhnlichen .ch-Domains höheren Kosten, die zusätzlichen Prüfverfahren und der Ausschluss von Privatpersonen. Unternehmen müssen ausserdem entscheiden, ob eine weniger verbreitete Domainendung von Kundinnen und Kunden sofort verstanden und korrekt eingegeben wird.
Die Endung kann auch zu einem zusätzlichen Bedarf an defensiven Registrierungen führen. Markeninhaber registrieren unter Umständen mehrere Domainvarianten, um Verwechslungen oder spätere Konflikte zu vermeiden.
Die beschränkte Vergabe unterscheidet .zuerich jedoch von vollständig offenen Stadt- und Regionaldomains. Der Kanton betrachtet diese Kontrolle als wesentlich für den Schutz der Marke Zürich und die Vertrauenswürdigkeit des Namensraums.
Bedeutung für die digitale Identität Zürichs
Mit .zuerich verfügt der Kanton über einen eigenen Bereich innerhalb des globalen Domain Name System. Er kann die grundlegenden Nutzungsbedingungen dieses Bereichs im Rahmen der ICANN-Verträge und des geltenden Rechts selbst gestalten.
Die Domain verbindet digitales Standortmarketing mit einer öffentlich kontrollierten Registry-Struktur. Sie richtet sich sowohl an die Privatwirtschaft als auch an den öffentlichen Sektor, bleibt aber auf Organisationen mit einem überprüfbaren Bezug zum Kanton beschränkt.
Damit ist .zuerich zugleich eine Internetadresse, ein Instrument der Markenpolitik und ein Bestandteil der digitalen Infrastruktur des Kantons Zürich.
Siehe auch
- .ch
- .swiss
- Internet-Domains der Schweiz
- Domain Name System
- Top-Level-Domain
- Internet in der Schweiz
- Kanton Zürich
- Zürich
- SWITCH
- Internet Corporation for Assigned Names and Numbers
Weblinks
- Domain .zuerich auf der Website des Kantons Zürich
- Informationen zur Domainregistrierung beim Kanton Zürich
- nic.zuerich – Website des Registerbetreibers
- Delegationsdaten für .zuerich bei der IANA
- Registry-Vertrag für .zuerich bei der ICANN
Einzelnachweise
- ↑ Kanton Zürich: Informationen zur Domainregistrierung, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ Internet Assigned Numbers Authority: .zuerich Domain Delegation Data, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ Internet Corporation for Assigned Names and Numbers: .zuerich Registry Agreement, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ Internet Assigned Numbers Authority: .zuerich Domain Delegation Data, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ Kanton Zürich: Sunrise and Limited Registration Period Policy for .zuerich, 6. Februar 2021, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ nic.zuerich: .zuerich Registry Operator Website, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ Kanton Zürich: Domain Name Registration and Use Policy for .zuerich, 6. Februar 2021, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ Kanton Zürich: Informationen zur Domainregistrierung, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ Kanton Zürich: Informationen zur Domainregistrierung, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ Kanton Zürich: Informationen zur Domainregistrierung, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ Internet Assigned Numbers Authority: .zuerich Domain Delegation Data, abgerufen am 26. Juli 2026.