Schweizer Bundesfeiertag
| Schweizer Bundesfeiertag | |
|---|---|
| Datum | 1. August |
| Bedeutung | Nationalfeiertag der Schweiz |
| Historischer Bezug | Bundesbrief von 1291 |
| Erste grosse Bundesfeier | 1891 |
| Jährliche Feier seit | 1899 |
| Gesamtschweizerisch arbeitsfrei seit | 1994 |
| Rechtsgrundlage | Art. 110 Abs. 3 der Bundesverfassung |
Der Schweizer Bundesfeiertag ist der Nationalfeiertag der Schweiz und wird jedes Jahr am 1. August begangen. Er wird auch als Bundesfeier, Nationalfeiertag oder umgangssprachlich als Erster August bezeichnet. In der französischsprachigen Schweiz heisst der Feiertag Fête nationale suisse, in der italienischsprachigen Schweiz Festa nazionale svizzera und im Rätoromanischen Festa naziunala svizra.
Der Feiertag erinnert an den Bundesbrief von 1291, der traditionell als eines der Gründungsdokumente der Schweizerischen Eidgenossenschaft betrachtet wird. Die Urkunde wurde nicht ausdrücklich am 1. August, sondern «Anfang August 1291» ausgestellt. Das genaue Datum des 1. August wurde erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts als symbolischer Geburtstag der Eidgenossenschaft festgelegt.[1]
Seit 1994 ist der Bundesfeiertag in der ganzen Schweiz ein bezahlter arbeitsfreier Feiertag. Er ist der einzige Feiertag, der auf Bundesebene vorgeschrieben wird. Alle weiteren gesetzlichen Feiertage werden grundsätzlich durch die Kantone bestimmt.[2]
Bezeichnung
Die amtliche Bezeichnung lautet Bundesfeiertag. Für die Veranstaltungen, die am 1. August stattfinden, wird häufig der Begriff Bundesfeier verwendet. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind ausserdem die Bezeichnungen Nationalfeiertag, 1.-August-Feier und Erster August verbreitet.
Die Bezeichnung «Bundesfeier» kann sowohl den Feiertag als Ganzes als auch eine einzelne lokale Veranstaltung bezeichnen. Gemeinden, Vereine, Quartierorganisationen und private Veranstalter führen deshalb häufig eine eigene Bundesfeier durch. Eine zentrale, für das ganze Land verbindliche Staatszeremonie gibt es nicht. Die dezentrale Gestaltung entspricht der föderalistischen Struktur der Schweiz.
Historischer Hintergrund
Bundesbrief von 1291
Der Bundesbrief von Anfang August 1291 ist eine lateinisch verfasste Urkunde, in der sich die Talgemeinschaften Uri, Schwyz und Nidwalden gegenseitige Unterstützung zusicherten. Das Bündnis sollte die Beteiligten insbesondere vor Gewalt und Unrecht schützen. Die Urkunde enthielt zudem Bestimmungen über Richter, Streitbeilegung sowie straf- und zivilrechtliche Angelegenheiten.[1]
Im Bundesbrief selbst wird kein schweizerischer Staat gegründet. Bündnisse dieser Art waren im spätmittelalterlichen Europa nicht ungewöhnlich. Das Dokument spielte in der politischen Tradition der Alten Eidgenossenschaft während Jahrhunderten nur eine geringe Rolle und wurde erst 1758 im Archiv von Schwyz wiederentdeckt.[1]
Erst im ausgehenden 19. Jahrhundert setzte sich die Vorstellung durch, der Bundesbrief sei die eigentliche Gründungsurkunde der Schweiz. Damit wurde eine historische Verbindung zwischen der mittelalterlichen Eidgenossenschaft und dem 1848 entstandenen modernen Bundesstaat geschaffen. Der Bundesbrief entwickelte sich zu einem wichtigen Symbol der schweizerischen Geschichts- und Erinnerungskultur.
Rütlischwur und nationale Überlieferung
Mit dem Bundesbrief wurde die Überlieferung vom Rütlischwur verbunden. Der Legende nach schworen Vertreter der drei ursprünglichen Orte auf dem Rütli am Vierwaldstättersee, sich gegenseitig zu unterstützen und gegen fremde Herrschaft zu verteidigen.
Der Rütlischwur ist als symbolische Gründungserzählung von grosser kultureller Bedeutung, lässt sich jedoch nicht als konkretes historisches Ereignis des Jahres 1291 nachweisen. Auch die Erzählungen über Wilhelm Tell gehören zur nationalen Überlieferung und nicht zur urkundlich belegten Entstehungsgeschichte der Eidgenossenschaft.
Die Verbindung von Bundesbrief, Rütlischwur und Wilhelm Tell prägte über lange Zeit den Geschichtsunterricht sowie das öffentliche Bild von der Gründung der Schweiz. Besonders bekannt wurde die Tell-Erzählung durch das 1804 uraufgeführte Schauspiel Wilhelm Tell von Friedrich Schiller.[3]
Entstehung des Bundesfeiertags
Bundesfeier von 1891
Die erste grosse gesamtschweizerische Bundesfeier fand 1891 statt. Anlass war das angenommene 600-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft. Die Feierlichkeiten wurden am 1. August in Schwyz und am folgenden Tag auf dem Rütli durchgeführt.
Bei der Festlegung des Jubiläumsjahres stützten sich die Bundesbehörden auf den Bundesbrief von 1291. Da die Urkunde lediglich auf Anfang August datiert ist, wurde der 1. August als symbolischer Gedenktag gewählt. Die Feier von 1891 war zunächst als einmaliges nationales Jubiläum geplant und noch nicht als jährlich wiederkehrender Feiertag.[4]
Die Jubiläumsfeier trug wesentlich dazu bei, das Jahr 1291 im öffentlichen Bewusstsein als Gründungsjahr der Schweiz zu verankern. Zuvor waren auch andere Gründungsdaten verbreitet gewesen. In älteren Chroniken wurde der Rütlischwur beispielsweise häufig auf das Jahr 1307 datiert.
Jährliche Feier seit 1899
1899 erhob der Bundesrat den 1. August zum regelmässig wiederkehrenden Bundesfeiertag.[1] Die frühen Feiern waren vergleichsweise schlicht. Zu den empfohlenen Bestandteilen gehörten das Läuten der Kirchenglocken, Höhenfeuer, Ansprachen und gemeinschaftliche Veranstaltungen.
Die Organisation blieb weitgehend den Kantonen, Gemeinden und örtlichen Vereinen überlassen. Dadurch entwickelten sich regional unterschiedliche Formen der Bundesfeier. In ländlichen Gemeinden standen häufig Höhenfeuer, Musik und gesellige Zusammenkünfte im Zentrum, während Städte grössere öffentliche Veranstaltungen, Konzerte oder Feuerwerke organisierten.
Während politischer und gesellschaftlicher Krisen erhielt der Bundesfeiertag eine besondere Bedeutung für den nationalen Zusammenhalt. Die Bundesfeiern während der beiden Weltkriege sowie die 650-Jahr-Feier von 1941 betonten die Unabhängigkeit, die Verteidigungsbereitschaft und den inneren Zusammenhalt der Schweiz.
Arbeitsfreier Feiertag
Obwohl der 1. August seit 1899 als Bundesfeiertag begangen wurde, war er zunächst nicht überall ein gesetzlich arbeitsfreier Tag. Je nach Kanton und Arbeitsverhältnis konnte der 1. August ein normaler Arbeitstag, ein halber Feiertag oder ein ganzer Ruhetag sein.
Mit der eidgenössischen Volksinitiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» wurde verlangt, den 1. August in der ganzen Schweiz einem Sonntag gleichzustellen. Volk und Stände nahmen die Initiative am 26. September 1993 an.[5] Seit 1994 ist der Bundesfeiertag gesamtschweizerisch arbeitsfrei und bezahlt.
Die rechtliche Grundlage befindet sich heute in Artikel 110 Absatz 3 der Bundesverfassung:
- «Der 1. August ist Bundesfeiertag. Er ist arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt und bezahlt.»[6]
Der 1. August ist damit der einzige eidgenössische Feiertag. Die Kantone dürfen daneben höchstens acht weitere Feiertage den Sonntagen gleichstellen. Welche Tage als gesetzliche Feiertage gelten, unterscheidet sich deshalb ausserhalb des Bundesfeiertags teilweise stark von Kanton zu Kanton.[2]
Fällt der 1. August auf einen Samstag, Sonntag oder einen anderen ohnehin arbeitsfreien Tag, besteht von Gesetzes wegen grundsätzlich kein Anspruch auf einen zusätzlichen freien Ersatzarbeitstag. Abweichende Regelungen können sich aus einem Arbeitsvertrag, einem Gesamtarbeitsvertrag oder einem betrieblichen Reglement ergeben.
Feierlichkeiten und Bräuche
Die konkrete Gestaltung des Bundesfeiertags unterscheidet sich nach Region und Gemeinde. Häufig beginnen die Veranstaltungen bereits am Vormittag mit einem Brunch, einem Gottesdienst, einem Konzert oder einer Zusammenkunft der Bevölkerung. Andere Bundesfeiern finden erst am Abend statt.
Typische Elemente sind Festansprachen, das Hissen von Schweizer-, Kantons- und Gemeindefahnen, musikalische Darbietungen, Höhenfeuer, Lampionumzüge und Feuerwerke. Häufig treten Musikgesellschaften, Jodelchöre, Alphornbläserinnen und Alphornbläser, Trachtengruppen oder Fahnenschwinger auf.[7]
Festansprachen
Festansprachen gehören zu den wichtigsten politischen Bestandteilen des Bundesfeiertags. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident richtet sich mit einer Ansprache an die Bevölkerung. Daneben halten Mitglieder des Bundesrats, kantonale Regierungsmitglieder, Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten sowie Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft oder Wissenschaft lokale Festreden.
Die Reden behandeln häufig Themen wie Freiheit, Demokratie, Föderalismus, Mehrsprachigkeit, Solidarität, Neutralität und das Verhältnis der Schweiz zum Ausland. Ebenso werden aktuelle politische und gesellschaftliche Herausforderungen aufgegriffen.
Schweizerpsalm
Bei zahlreichen Feiern wird der Schweizerpsalm, die Nationalhymne der Schweiz, gesungen. Das Lied entstand 1841. Der Text stammt von Leonhard Widmer, die Melodie von Alberik Zwyssig. Der Bundesrat führte den Schweizerpsalm 1961 zunächst provisorisch und 1981 definitiv als offizielle Nationalhymne ein.[3]
Die Hymne ist in den vier Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch verfügbar. Bei mehrsprachigen Veranstaltungen können mehrere Sprachfassungen verwendet werden.
Höhenfeuer
Das Entzünden von Höhenfeuern gehört zu den bekanntesten Bräuchen des 1. August. Die Feuer werden auf Bergen, Hügeln oder Anhöhen angelegt und sind oft über grosse Entfernungen sichtbar. Sie erinnern symbolisch an historische Signalfeuer, mit denen Nachrichten und Warnungen weitergegeben worden sein sollen.
Wegen der Brandgefahr unterliegen Höhenfeuer den kantonalen und kommunalen Sicherheitsbestimmungen. Bei Trockenheit oder erhöhter Waldbrandgefahr können Feuerverbote ausgesprochen und geplante Höhenfeuer abgesagt werden.
Feuerwerk
In vielen Gemeinden werden am Abend öffentliche Feuerwerke veranstaltet. Daneben wird privates Feuerwerk abgebrannt. Die zulässigen Zeiten, Orte und Arten von Feuerwerkskörpern richten sich nach den jeweiligen kantonalen und kommunalen Vorschriften.
Feuerwerke werden zunehmend auch kritisch diskutiert. Zu den genannten Problemen gehören Brandgefahr, Lärm, Belastungen für Menschen und Tiere sowie Abfälle und Luftschadstoffe. Einige Gemeinden setzen deshalb auf kleinere Feuerwerke, Lichtvorführungen, Drohnenshows oder vollständig feuerwerksfreie Feiern.
Fahnen und Lampions
Am Bundesfeiertag werden Häuser, Balkone, Gärten, öffentliche Gebäude und Strassen mit der Flagge der Schweiz, Kantonsfahnen und Gemeindefahnen geschmückt. Das weisse Schweizerkreuz auf rotem Grund gehört zu den sichtbarsten Symbolen des Feiertags.
Kinder nehmen vielerorts an abendlichen Lampionumzügen teil. Die Lampions tragen häufig das Schweizerkreuz oder ein Kantonswappen. Dieser Brauch ist besonders bei lokalen und familienorientierten Bundesfeiern verbreitet.[7]
Kulinarische Traditionen
Zu den kulinarischen Bräuchen gehört der 1.-August-Weggen, ein meist rundes oder kreuzförmig eingeschnittenes Hefegebäck. Häufig wird eine kleine Schweizer Papierfahne in das Gebäck gesteckt.
Verbreitet sind ausserdem Brunchveranstaltungen auf Bauernhöfen, Grillfeste, Käsegerichte, regionale Spezialitäten und gemeinschaftliche Essen. Da die Schweiz keine einheitliche Nationalküche besitzt, unterscheiden sich die angebotenen Speisen je nach Sprachregion und örtlicher Tradition.
Bundesfeier auf dem Rütli
Eine der bekanntesten Bundesfeiern findet auf dem Rütli oberhalb des Urnersees statt. Die Wiese gilt in der nationalen Überlieferung als Ort des Rütlischwurs und damit als symbolischer Gründungsort der Eidgenossenschaft.
Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft organisiert dort jährlich eine Feier mit Festansprachen, Musik und weiteren kulturellen Programmpunkten. Die Veranstaltung greift häufig ein gesellschaftliches Jahresthema auf und soll den Austausch zwischen unterschiedlichen Regionen und Bevölkerungsgruppen fördern.[8]
Die Rütlifeier besitzt einen hohen symbolischen Stellenwert, ist jedoch keine zentrale Staatsfeier, an der zwingend die gesamte Landesregierung teilnimmt. Die Zusammensetzung der Rednerinnen und Redner sowie das Programm ändern sich von Jahr zu Jahr.
Pro Patria und das 1.-August-Abzeichen
Mit dem Bundesfeiertag verbunden ist die Tätigkeit der Schweizerischen Stiftung Pro Patria. Ab 1910 wurden im Rahmen einer jährlichen Sammlung illustrierte Bundesfeierkarten verkauft. Seit 1923 gibt Pro Patria zusätzlich ein jährlich neu gestaltetes 1.-August-Abzeichen heraus.[9]
Die Einnahmen aus den Sammlungen wurden zunächst für soziale und gemeinnützige Aufgaben verwendet. Später kamen die Erhaltung von Kulturgütern, historischen Bauwerken, Landschaften und lebendigen Traditionen hinzu. Die Abzeichen zeigen wechselnde Motive aus der Schweizer Geschichte, Kultur und Alltagswelt.
Feiern im Ausland
Auch ausserhalb der Schweiz wird der Bundesfeiertag begangen. Schweizer Botschaften, Konsulate, Auslandschweizervereine, Schulen und Wirtschaftsorganisationen veranstalten Empfänge, Konzerte und gemeinschaftliche Feiern.
Für die Auslandschweizer bietet der 1. August eine Gelegenheit, Kontakte zur Schweiz und zur lokalen Schweizer Gemeinschaft zu pflegen. Gleichzeitig dienen offizielle Empfänge der diplomatischen und kulturellen Präsentation der Schweiz im Gastland.
Gesellschaftliche Bedeutung
Der Bundesfeiertag verbindet historische Erinnerung mit der politischen Gegenwart. Er erinnert nicht an einen militärischen Sieg, eine Revolution oder die Unabhängigkeit von einem bestimmten Staat, sondern an ein mittelalterliches Bündnis, das später als Ausgangspunkt einer langfristigen staatlichen Entwicklung interpretiert wurde.
Die Form des Feiertags spiegelt den schweizerischen Föderalismus wider. Die meisten Feiern werden nicht zentral vom Bund organisiert, sondern von Gemeinden, Vereinen und lokalen Gemeinschaften. Dadurch können regionale Sprachen, Bräuche und politische Traditionen berücksichtigt werden.
Zugleich bietet der Bundesfeiertag Raum für unterschiedliche Vorstellungen von schweizerischer Identität. Während traditionelle Feiern häufig historische Symbole, Trachten und Volksmusik betonen, greifen andere Veranstaltungen Themen wie kulturelle Vielfalt, Migration, soziale Integration, europäische Zusammenarbeit oder internationale Verantwortung auf.
Historische Einordnung
Die heutige Schweiz entstand nicht durch einen einzelnen Gründungsakt. Zwischen den mittelalterlichen Bündnissen der Innerschweiz und dem modernen Bundesstaat von 1848 liegen mehrere Jahrhunderte politischer, territorialer und rechtlicher Entwicklung.
Die Wahl des Jahres 1291 und des 1. August als nationale Bezugspunkte war daher nicht nur eine historische Feststellung, sondern auch eine politische und kulturelle Entscheidung des späten 19. Jahrhunderts. Sie sollte die verschiedenen Kantone, Sprachregionen und konfessionellen Gruppen durch eine gemeinsame Gründungserzählung verbinden.
Der Bundesbrief besitzt unabhängig von seiner ursprünglichen politischen Bedeutung einen hohen kulturellen und symbolischen Wert. Das Original wird im Bundesbriefmuseum in Schwyz aufbewahrt und kann dort besichtigt werden.[1]
Siehe auch
- Bundesbrief von 1291
- Rütlischwur
- Rütli
- Wilhelm Tell
- Flagge der Schweiz
- Schweizerpsalm
- Geschichte der Schweiz
- Alte Eidgenossenschaft
- Bundesstaat von 1848
- Feiertage in der Schweiz
Weblinks
- Nationalfeiertag und Nationalhymne – Präsenz Schweiz
- Bundesbrief von 1291 – Portal der Schweizer Regierung
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft – Fedlex
- Bundesfeier auf dem Rütli – Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft
- Schweizerische Stiftung Pro Patria
- Bundesfeier im Historischen Lexikon der Schweiz
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Bundesbrief von 1291, Portal der Schweizer Regierung, abgerufen am 28. Juli 2026.
- ↑ 2,0 2,1 Freizeit und Feiertage, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, abgerufen am 28. Juli 2026.
- ↑ 3,0 3,1 Nationalfeiertag und Nationalhymne, Präsenz Schweiz, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, veröffentlicht am 18. Juli 2024, abgerufen am 28. Juli 2026.
- ↑ Bundesfeier, Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 28. Juli 2026.
- ↑ Volksabstimmung vom 26. September 1993, Schweizerische Bundeskanzlei, abgerufen am 28. Juli 2026.
- ↑ Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 110 Abs. 3, Fedlex, abgerufen am 28. Juli 2026.
- ↑ 7,0 7,1 Feste und Bräuche im Sommer, Präsenz Schweiz, veröffentlicht am 2. Februar 2026, abgerufen am 28. Juli 2026.
- ↑ Bundesfeier am 1. August auf dem Rütli, Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, abgerufen am 28. Juli 2026.
- ↑ 1.-August-Abzeichen, Schweizerische Stiftung Pro Patria, abgerufen am 28. Juli 2026.
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