Religionen in der Schweiz
| Staat | Schweiz |
|---|---|
| Verfassungsgrundsatz | Glaubens- und Gewissensfreiheit |
| Verhältnis von Staat und Religion | Vorwiegend kantonal geregelt |
| Grösste religiöse Tradition | Christentum |
| Grösste Einzelgruppe | Personen ohne Religionszugehörigkeit |
| Bedeutende Gemeinschaften | Römisch-katholisch, evangelisch-reformiert, orthodox, freikirchlich, islamisch, jüdisch, hinduistisch, buddhistisch |
| Datengrundlage | Strukturerhebung des Bundesamts für Statistik |
Die Religionen in der Schweiz bilden eine historisch gewachsene und zunehmend vielfältige Religionslandschaft. Während das Land über viele Jahrhunderte fast vollständig christlich geprägt war, leben heute Angehörige zahlreicher Religionen sowie eine wachsende Zahl konfessionsloser Menschen in der Schweiz.
Die beiden historisch bedeutendsten Konfessionen sind die römisch-katholische Kirche und die evangelisch-reformierten Kirchen. Daneben bestehen christlich-orthodoxe Kirchen, Freikirchen, die Christkatholische Kirche der Schweiz, muslimische Gemeinschaften, jüdische Gemeinden, hinduistische und buddhistische Organisationen sowie kleinere religiöse und weltanschauliche Vereinigungen.
Seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert veränderte sich die Religionslandschaft stark. Migration führte zu einer grösseren religiösen Vielfalt, während gleichzeitig die Bindung an die traditionellen Landeskirchen abnahm. Im Jahr 2022 stellten Personen ohne Religionszugehörigkeit erstmals die grösste einzelne Bevölkerungsgruppe vor den Angehörigen der römisch-katholischen Kirche.[1]
Die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften sind in der Schweiz föderalistisch organisiert. Der Bund gewährleistet die Glaubens- und Gewissensfreiheit, während die Kantone über die öffentlich-rechtliche Anerkennung und die rechtliche Stellung der Religionsgemeinschaften entscheiden.
Historische Entwicklung
Vorchristliche Religionen
Vor der Ausbreitung des Christentums lebten im Gebiet der heutigen Schweiz verschiedene keltische und später römische Bevölkerungsgruppen. Ihre religiösen Vorstellungen waren mit Naturerscheinungen, lokalen Gottheiten, Ahnenkulten und heiligen Orten verbunden.
Die Helvetier und andere keltische Gruppen verehrten zahlreiche Gottheiten. Quellen, Wälder, Berge und Gewässer konnten als heilige Orte gelten. Archäologische Funde wie Kultgegenstände, Opfergaben und Heiligtümer geben Hinweise auf die religiösen Praktiken.
Nach der Eingliederung des Gebiets in das Römische Reich verbanden sich einheimische Traditionen mit der römischen Religion. Verehrt wurden sowohl römische Gottheiten wie Jupiter, Mars und Merkur als auch lokale Gottheiten. Daneben verbreiteten sich orientalische Kulte, darunter der Mithraskult.
Ausbreitung des Christentums
Das Christentum erreichte das Gebiet der heutigen Schweiz während der römischen Spätantike. Erste christliche Gemeinden entstanden wahrscheinlich im 3. und 4. Jahrhundert in Städten und Militärstützpunkten.
Zu den frühen kirchlichen Zentren gehörten Genf, Martigny, Avenches, Augusta Raurica, Chur und Windisch. Die Überlieferungen über Märtyrer wie die Thebäische Legion spielten später eine wichtige Rolle für die religiöse Erinnerung.
Nach dem Zerfall des Weströmischen Reiches förderten Bischöfe, Missionare und Klöster die Christianisierung. In den von Alemannen besiedelten Gebieten setzte sich das Christentum schrittweise zwischen dem 6. und 8. Jahrhundert durch.
Klöster wie St. Gallen, Einsiedeln, Muri, Disentis und Saint-Maurice wurden zu religiösen, kulturellen und wirtschaftlichen Zentren. Sie unterhielten Schulen und Bibliotheken, bewirtschafteten grosse Ländereien und förderten Kunst und Schriftkultur.
Mittelalter
Im Mittelalter gehörte die Bevölkerung der heutigen Schweiz fast vollständig zur westlichen katholischen Kirche. Das kirchliche Leben war in Bistümer, Pfarreien, Klöster und geistliche Stifte gegliedert.
Religion bestimmte den Jahreslauf und zahlreiche Bereiche des Alltags. Gottesdienste, Sakramente, Fastenzeiten, Wallfahrten, Heiligenverehrung und kirchliche Feste prägten das gesellschaftliche Leben.
Bedeutende Wallfahrtsorte waren unter anderem Einsiedeln, Saint-Maurice und das Ranft bei Flüeli. Auch lokale Kapellen und Heiligenstätten zogen Pilgerinnen und Pilger an.
Kirchliche Institutionen besassen umfangreiche politische und wirtschaftliche Rechte. Mehrere Bischöfe, darunter jene von Basel, Chur, Genf, Lausanne und Sitten, waren zugleich weltliche Herrschaftsträger.
Reformation
Die Reformation in der Schweiz begann im frühen 16. Jahrhundert. In Zürich wurde sie vor allem durch Huldrych Zwingli geprägt. Ab 1523 führte die Stadt schrittweise reformatorische Veränderungen ein.
Klöster wurden aufgehoben, Bilder und Altäre aus den Kirchen entfernt, die Messe abgeschafft und der Gottesdienst auf Predigt und Bibelauslegung ausgerichtet. Geistliche durften heiraten, und kirchliche Besitzungen gingen vielfach an die staatliche Obrigkeit über.
Von Zürich aus verbreitete sich die Reformation in weitere Gebiete der Deutschschweiz. Bern nahm 1528 den neuen Glauben an. Auch Basel, Schaffhausen und Teile von Glarus und Appenzell wurden reformiert.
In der französischsprachigen Schweiz wurde die Reformation besonders durch Guillaume Farel und Johannes Calvin geprägt. Genf entwickelte sich unter Calvin zu einem international bedeutenden Zentrum des reformierten Protestantismus.
Die innerschweizerischen Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug sowie Freiburg, Solothurn und das Wallis blieben katholisch. Die konfessionellen Gegensätze führten zu politischen Spannungen und bewaffneten Konflikten, darunter die Kappelerkriege von 1529 und 1531.
Konfessionelle Eidgenossenschaft
Nach der Reformation war die Alte Eidgenossenschaft in katholische und reformierte Orte geteilt. Die Konfessionszugehörigkeit wurde weitgehend von der jeweiligen Obrigkeit bestimmt.
In den meisten Gebieten galt das Prinzip, dass die staatliche Herrschaft auch die Religion des Territoriums festlegte. Religiöse Minderheiten konnten ihre Religion nur eingeschränkt oder gar nicht öffentlich ausüben.
In einzelnen gemeinsam verwalteten Gebieten lebten Katholiken und Reformierte nebeneinander. Dort entstanden sogenannte paritätische Kirchen, die von beiden Konfessionen genutzt wurden.
Die konfessionellen Spannungen führten im 17. und frühen 18. Jahrhundert zu weiteren Konflikten. Dazu gehörten der Erste Villmergerkrieg von 1656 und der Zweite Villmergerkrieg von 1712.
Trotz der Konflikte entwickelten sich allmählich Formen des konfessionellen Zusammenlebens. Die politische Zusammenarbeit der eidgenössischen Orte blieb jedoch stark von den religiösen Gegensätzen geprägt.
Helvetik und 19. Jahrhundert
Der französische Einmarsch von 1798 und die Gründung der Helvetischen Republik stellten die bisherige konfessionelle Ordnung grundsätzlich infrage. Die neue Verfassung gewährte eine weitergehende Religionsfreiheit, konnte diese jedoch nicht überall dauerhaft durchsetzen.
Nach 1803 erhielten die Kantone wieder grössere Zuständigkeiten. Viele von ihnen blieben konfessionell geprägt. Katholische und reformierte Kirchen waren eng mit den jeweiligen Kantonsregierungen verbunden.
Im 19. Jahrhundert verschärften sich die Auseinandersetzungen zwischen liberalen und konservativ-katholischen Kräften. Streitpunkte waren die Rolle der Klöster, der Einfluss der Kirche auf das Bildungswesen und das Verhältnis zwischen kirchlicher und staatlicher Autorität.
Die Spannungen führten 1847 zum Sonderbundskrieg. Nach dem Sieg der liberalen Kantone wurde 1848 der moderne schweizerische Bundesstaat gegründet.
Die Bundesverfassung von 1848 garantierte zunächst vor allem den anerkannten christlichen Konfessionen eine gewisse Niederlassungs- und Kultusfreiheit. Die vollständige Glaubens- und Gewissensfreiheit entwickelte sich schrittweise.
Mit der Bundesverfassung von 1874 wurde die Religionsfreiheit erweitert. Gleichzeitig enthielt die Verfassung mehrere konfessionell motivierte Ausnahmebestimmungen, darunter Einschränkungen für den Jesuitenorden und das Verbot, neue Bistümer ohne Zustimmung des Bundes zu errichten.
Christkatholische Kirche
Nach dem Ersten Vatikanischen Konzil von 1869 und 1870 lehnten Teile der katholischen Bevölkerung die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit und weitere Beschlüsse des Konzils ab.
In der Schweiz entstanden daraus christkatholische Gemeinden. Sie schlossen sich zur Christkatholischen Kirche der Schweiz zusammen.
Die christkatholische Kirche gehört zur Utrechter Union der altkatholischen Kirchen. Sie ist in mehreren Kantonen öffentlich-rechtlich anerkannt und besitzt ein eigenes Bistum mit Sitz in Bern.
Judentum und rechtliche Gleichstellung
Jüdische Menschen lebten bereits im Mittelalter in verschiedenen Schweizer Städten. Sie waren jedoch wiederholt Verfolgungen, Vertreibungen und rechtlichen Einschränkungen ausgesetzt.
Seit dem 17. Jahrhundert durften sich Juden dauerhaft fast nur noch in Endingen und Lengnau im heutigen Kanton Aargau niederlassen. Dort entstanden bedeutende jüdische Gemeinden und Synagogen.
Die vollständige rechtliche Gleichstellung erfolgte erst im 19. Jahrhundert. 1866 erhielten jüdische Schweizer die Niederlassungsfreiheit, 1874 wurde die Glaubens- und Kultusfreiheit verfassungsrechtlich umfassender gewährleistet.
Im Jahr 1893 nahmen Volk und Stände ein Verbot des Schächtens ohne vorgängige Betäubung an. Die Bestimmung war stark von antisemitischen Strömungen geprägt und wurde später in die Tierschutzgesetzgebung überführt.
Entwicklung im 20. Jahrhundert
Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts gehörte die grosse Mehrheit der Bevölkerung entweder der römisch-katholischen oder der evangelisch-reformierten Kirche an.
Die Binnenmigration führte dazu, dass Katholiken vermehrt in traditionell reformierte Kantone zogen und Reformierte in katholische Gebiete. Dadurch wurden viele Regionen konfessionell gemischter.
Nach dem Zweiten Weltkrieg trug die Einwanderung aus Italien, Spanien und Portugal zunächst zum Wachstum der römisch-katholischen Bevölkerung bei. Spätere Migrationsbewegungen brachten orthodoxe Christen, Muslime, Hindus, Buddhisten und Angehörige weiterer Religionen in die Schweiz.
Seit den 1970er-Jahren nahm zugleich der Anteil der konfessionslosen Bevölkerung stark zu. Kirchenaustritte, gesellschaftliche Individualisierung und eine abnehmende religiöse Sozialisation veränderten die Stellung der Landeskirchen.
Religionszugehörigkeit
Das Bundesamt für Statistik erfasst die Religionszugehörigkeit im Rahmen der Strukturerhebung. Die Angaben beziehen sich auf die ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren und beruhen auf Stichprobenerhebungen. Die ausgewiesenen Anteile sind deshalb statistische Schätzwerte.[2]
Für 2022 ergab sich folgende Verteilung:
| Religionszugehörigkeit | Anteil |
|---|---|
| Ohne Religionszugehörigkeit | 33,5 % |
| Römisch-katholisch | 32,1 % |
| Evangelisch-reformiert | 20,5 % |
| Andere christliche Gemeinschaften | 5,6 % |
| Islamische Gemeinschaften | 5,9 % |
| Jüdische Gemeinschaften | 0,2 % |
| Andere Religionen | 1,1 % |
| Keine Angabe | 1,1 % |
Die Werte sind gerundet. Unter den anderen christlichen Gemeinschaften bilden orthodoxe Kirchen eine besonders bedeutende Gruppe. Zu den anderen Religionen gehören unter anderem hinduistische und buddhistische Gemeinschaften.
Die formelle Religionszugehörigkeit sagt nicht zwingend aus, wie stark eine Person glaubt oder eine Religion praktiziert. Innerhalb aller Gruppen bestehen erhebliche Unterschiede bei Gottesdienstbesuch, Gebet, religiöser Erziehung und persönlicher Spiritualität.
Regionale Unterschiede
Die Religionslandschaft unterscheidet sich stark zwischen den Kantonen und Sprachregionen.
Die Zentralschweiz, das Wallis, das Tessin, Freiburg und Teile der Ostschweiz waren historisch überwiegend katholisch. In mehreren dieser Regionen bildet die römisch-katholische Bevölkerung weiterhin eine grosse Gruppe.
Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, Waadt und Neuenburg waren seit der Reformation mehrheitlich protestantisch. Der Anteil der evangelisch-reformierten Bevölkerung ist dort jedoch stark zurückgegangen.
In grossen Städten und Agglomerationen ist der Anteil konfessionsloser Menschen besonders hoch. Gleichzeitig weisen urbane Gebiete aufgrund der Migration eine grosse Vielfalt religiöser Gemeinschaften auf.
Muslimische, orthodoxe, hinduistische und buddhistische Gemeinschaften konzentrieren sich vor allem in den grösseren Städten, Industriegebieten und Agglomerationen.
Christentum
Römisch-katholische Kirche
Die römisch-katholische Kirche ist die grösste christliche Konfession in der Schweiz. Sie ist in sechs Diözesen und zwei Territorialabteien gegliedert.
Zu den Diözesen gehören Basel, Chur, Lausanne-Genf-Freiburg, Lugano, Sitten und St. Gallen. Die Territorialabteien Einsiedeln und Saint-Maurice besitzen einen kirchenrechtlich besonderen Status.
Die Schweizer Bischofskonferenz koordiniert gemeinsame Aufgaben der Bistümer. Neben der kirchlichen Hierarchie bestehen in vielen Kantonen demokratisch organisierte staatskirchenrechtliche Körperschaften.
Diese kantonalen und kommunalen Körperschaften verwalten unter anderem Kirchensteuern, Gebäude, Personal und soziale Einrichtungen. Das Nebeneinander von kirchenrechtlicher und staatskirchenrechtlicher Organisation wird gelegentlich als duales System bezeichnet.
Katholische Klöster und Wallfahrtsorte haben weiterhin kulturelle und religiöse Bedeutung. Besonders bekannt sind Einsiedeln, Saint-Maurice, Mariastein und Flüeli-Ranft.
Evangelisch-reformierte Kirchen
Die evangelisch-reformierten Kirchen gehen auf die schweizerische Reformation des 16. Jahrhunderts zurück. Sie sind kantonal oder regional organisiert und besitzen keine zentrale hierarchische Leitung wie die römisch-katholische Kirche.
Die kantonalen Kirchen sind in der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz zusammengeschlossen. Diese vertritt die reformierten Kirchen auf gesamtschweizerischer und internationaler Ebene.
Die reformierte Tradition betont die Bibel, die Predigt, die persönliche Glaubensverantwortung und die vergleichsweise schlichte Gestaltung des Gottesdienstes.
Historisch waren die reformierten Kirchen eng mit den Kantonen verbunden. In vielen Kantonen bestehen weiterhin öffentlich-rechtlich anerkannte Landeskirchen, deren Mitglieder Kirchensteuern entrichten.
Christkatholische Kirche
Die Christkatholische Kirche ist die kleinste der drei in zahlreichen Kantonen öffentlich-rechtlich anerkannten christlichen Landeskirchen.
Sie lehnt die päpstliche Unfehlbarkeit und die universale Jurisdiktionsgewalt des Papstes ab. Gleichzeitig bewahrt sie eine katholische Liturgie und ein bischöfliches Kirchenamt.
Frauen können zu Diakoninnen, Priesterinnen und Bischöfinnen geweiht werden. Die Kirche erlaubt ihren Geistlichen die Ehe.
Orthodoxe Kirchen
Die orthodoxe Bevölkerung nahm vor allem durch Einwanderung aus Südost- und Osteuropa sowie aus dem Nahen Osten zu.
In der Schweiz bestehen unter anderem serbisch-orthodoxe, rumänisch-orthodoxe, griechisch-orthodoxe, russisch-orthodoxe, bulgarisch-orthodoxe und georgisch-orthodoxe Gemeinden.
Daneben bestehen orientalisch-orthodoxe Gemeinschaften, darunter armenische, koptische, äthiopische, eritreische und syrisch-orthodoxe Kirchen.
Viele orthodoxe Gemeinden entstanden zunächst als Migrantengemeinschaften und nutzten gemietete Räume oder Kirchen anderer Konfessionen. Später errichteten einzelne Gemeinschaften eigene Kirchenzentren.
Freikirchen und evangelikale Gemeinschaften
Die Schweiz besitzt eine vielfältige freikirchliche Landschaft. Zu ihr gehören unter anderem Baptisten, Methodisten, Mennoniten, die Heilsarmee, Pfingstgemeinden und evangelikale Gemeinschaften.
Einige dieser Kirchen haben historische Wurzeln in der Schweiz. Die Täuferbewegung entstand im 16. Jahrhundert im Umfeld der Zürcher Reformation und wurde von katholischen wie reformierten Obrigkeiten verfolgt.
Heute sind viele Freikirchen im Dachverband Freikirchen.ch zusammengeschlossen. Sie sind überwiegend privatrechtlich als Vereine organisiert und finanzieren sich durch freiwillige Beiträge.
Weitere christliche Gemeinschaften
Zu den weiteren christlichen Gemeinschaften gehören die Neuapostolische Kirche, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, die Siebenten-Tags-Adventisten und die Zeugen Jehovas.
Ihre Lehren und Organisationsformen unterscheiden sich teilweise erheblich von den historischen Landeskirchen. Rechtlich sind sie in der Regel als privatrechtliche Vereine organisiert.
Islam
Der Islam in der Schweiz ist nach dem Christentum die zweitgrösste religiöse Tradition. Rund sechs Prozent der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren gehören einer islamischen Gemeinschaft an.[1]
Die muslimische Bevölkerung ist ethnisch, sprachlich und religiös vielfältig. Viele Musliminnen und Muslime beziehungsweise ihre Familien stammen aus Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Albanien und der Türkei. Weitere Gemeinschaften haben Wurzeln im Nahen Osten, in Nordafrika, Südasien und anderen Regionen.
Die Mehrheit gehört zur sunnitischen Tradition. Daneben bestehen schiitische, alevitische und weitere islamische Gemeinschaften.
Muslimische Vereine betreiben Gebetsräume, Moscheen, Bildungsangebote, Jugendgruppen und soziale Einrichtungen. Viele Gebetsräume befinden sich in umgenutzten Gewerbe- oder Wohngebäuden.
In der Schweiz bestehen nur wenige Moscheen mit einem Minarett. 2009 nahmen Volk und Stände die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» an. Seither bestimmt Artikel 72 Absatz 3 der Bundesverfassung, dass der Bau von Minaretten verboten ist.[3]
Das Verbot betrifft nicht den Bau von Moscheen oder die Ausübung des islamischen Glaubens, sondern neue Minarette. Bereits bestehende Minarette bleiben erhalten.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt auf Bundesebene zudem ein Gesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts an öffentlich zugänglichen Orten. Das Gesetz enthält Ausnahmen, unter anderem für Gotteshäuser, gesundheitliche Gründe, örtliches Brauchtum und bestimmte künstlerische oder politische Ausdrucksformen.[4]
Judentum
Das Judentum in der Schweiz besitzt eine lange, von Phasen der Duldung, Ausgrenzung und Verfolgung geprägte Geschichte.
Heute bestehen jüdische Gemeinden unter anderem in Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, St. Gallen, Baden, Biel und Lugano. Sie vertreten orthodoxe, konservative und liberale religiöse Richtungen.
Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund ist ein Dachverband zahlreicher jüdischer Gemeinden. Die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz vertritt liberale Gemeinschaften.
Jüdische Einrichtungen umfassen Synagogen, Schulen, Kulturzentren, Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie soziale Organisationen.
Der Anteil der jüdischen Bevölkerung liegt bei rund 0,2 Prozent. Trotz dieser kleinen Zahl hat das Judentum einen bedeutenden Beitrag zur schweizerischen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik geleistet.
Antisemitismus bleibt eine gesellschaftliche Herausforderung. Bund, Kantone, Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen führen Programme gegen Judenfeindlichkeit, Rassismus und religiöse Diskriminierung durch.
Hinduismus
Hinduistische Gemeinschaften entstanden besonders seit den 1980er-Jahren durch die Einwanderung aus Indien und Sri Lanka.
Ein grosser Teil der hinduistischen Bevölkerung hat tamilische Wurzeln. Viele Tamilinnen und Tamilen kamen während des Bürgerkriegs in Sri Lanka als Flüchtlinge in die Schweiz.
Hinduistische Vereine betreiben Tempel und Kulturzentren. Zu den bekanntesten Einrichtungen gehört der Sri-Sivasubramaniar-Tempel in Adliswil.
Die Tempel dienen nicht nur religiösen Zeremonien, sondern auch Sprachunterricht, kulturellen Veranstaltungen, Festen und sozialen Kontakten.
Wichtige hinduistische Feste in der Schweiz sind unter anderem Diwali, Navaratri und verschiedene tamilische Tempelfeste.
Buddhismus
Der Buddhismus ist in der Schweiz durch verschiedene asiatische Traditionen und westlich geprägte Gemeinschaften vertreten.
Zu den vertretenen Richtungen gehören der tibetische Buddhismus, Zen, Theravada und weitere Mahayana-Traditionen.
Buddhistische Zentren wurden sowohl von Migrantengemeinschaften aus asiatischen Ländern als auch von Schweizer Anhängerinnen und Anhängern gegründet.
Eine besondere historische Bedeutung besitzt das 1968 eröffnete Tibet-Institut Rikon im Kanton Zürich. Es dient der tibetischen Gemeinschaft als religiöses und kulturelles Zentrum.
Daneben bestehen Klöster, Meditationszentren und lokale Gruppen in mehreren Kantonen.
Weitere Religionen und Weltanschauungen
In der Schweiz leben Angehörige der Bahá’í-Religion, des Sikhismus, des Jainismus, chinesischer Religionen und weiterer religiöser Traditionen.
Sikh-Gemeinschaften betreiben Gurdwaras, in denen Gottesdienste und gemeinsame Mahlzeiten stattfinden. Bahá’í-Gemeinden sind in zahlreichen Regionen organisiert und engagieren sich im interreligiösen Dialog.
Daneben bestehen neue religiöse Bewegungen, esoterische Gruppen und spirituelle Netzwerke. Ihre Mitgliederzahlen lassen sich teilweise nur schwer bestimmen, da nicht alle Gemeinschaften formelle Mitgliedschaften kennen.
Humanistische, freidenkerische und säkulare Organisationen vertreten Menschen ohne religiöse Bindung. Zu den bekanntesten gehört die Freidenker-Vereinigung der Schweiz.
Konfessionslosigkeit und Säkularisierung
Der Anteil der Personen ohne Religionszugehörigkeit ist seit 1970 stark gestiegen. Damals machte diese Gruppe nur ungefähr ein Prozent der Bevölkerung aus. Im Jahr 2022 lag ihr Anteil bei rund 34 Prozent.[5]
Konfessionslosigkeit bedeutet nicht zwingend, dass eine Person atheistisch ist. Unter den Konfessionslosen befinden sich Atheisten, Agnostiker, religiös Gleichgültige sowie Menschen mit individuellen spirituellen Vorstellungen.
Der Rückgang der Landeskirchen zeigt sich auch in einer sinkenden Zahl von Taufen, kirchlichen Trauungen und regelmässigen Gottesdienstbesuchen.
Gleichzeitig bleiben kirchliche Feste, Gebäude und Traditionen kulturell bedeutend. Weihnachten, Ostern, Auffahrt und Pfingsten sind in weiten Teilen der Schweiz gesetzliche Feiertage.
Religiosität und religiöse Praxis
Formelle Mitgliedschaft, persönlicher Glaube und religiöse Praxis sind voneinander zu unterscheiden.
Ein Teil der Mitglieder der Landeskirchen nimmt nur selten an Gottesdiensten teil, fühlt sich aber kulturell oder familiär mit der Kirche verbunden. Andere Menschen üben ihren Glauben regelmässig aus, ohne einer formellen Religionsgemeinschaft anzugehören.
Das Bundesamt für Statistik untersucht neben der Religionszugehörigkeit auch Glaubensformen, Gebet, Gottesdienstbesuch, Spiritualität und die Bedeutung von Religion im Alltag.
Die Erhebung von 2024 zeigte eine grosse Vielfalt persönlicher Überzeugungen. Religiöse und spirituelle Vorstellungen bestehen auch ausserhalb institutioneller Gemeinschaften.[6]
Religionsfreiheit
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist in Artikel 15 der Bundesverfassung gewährleistet.[3]
Sie umfasst das Recht, eine Religion oder weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen, zu wechseln, allein oder gemeinsam mit anderen auszuüben und religiösen Unterricht zu besuchen.
Zur Religionsfreiheit gehört auch die negative Religionsfreiheit. Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.
Wie andere Grundrechte kann die Religionsfreiheit unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Einschränkungen benötigen eine gesetzliche Grundlage, müssen einem öffentlichen Interesse dienen und verhältnismässig sein.
Konflikte entstehen unter anderem bei religiösen Symbolen in staatlichen Einrichtungen, religiöser Kleidung, Schulunterricht, Bestattungen, Feiertagen, rituellen Praktiken und dem Bau religiöser Gebäude.
Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften
Artikel 72 der Bundesverfassung bestimmt, dass die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat grundsätzlich Sache der Kantone ist.[3]
Deshalb bestehen in der Schweiz unterschiedliche Modelle. In den meisten Kantonen sind die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. In mehreren Kantonen besitzt auch die christkatholische Kirche diesen Status.
Einige Kantone erkennen zusätzlich jüdische Gemeinden öffentlich-rechtlich oder in anderer besonderer Form an.
Genf und Neuenburg kennen eine stärkere institutionelle Trennung zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. Auch dort können jedoch Formen der Zusammenarbeit und staatlichen Unterstützung bestehen.
Öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften verfügen je nach Kanton über besondere Rechte und Pflichten. Dazu können das Erheben von Kirchensteuern, der Religionsunterricht, Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen und demokratische Organisationsvorgaben gehören.
Nicht anerkannte Gemeinschaften sind meist als privatrechtliche Vereine oder Stiftungen organisiert. Die fehlende öffentlich-rechtliche Anerkennung bedeutet nicht, dass sie ihre Religion nicht frei ausüben dürfen.
Kirchensteuern und Finanzierung
Die Finanzierung der anerkannten Kirchen ist kantonal unterschiedlich geregelt.
In vielen Kantonen zahlen natürliche Personen, die einer anerkannten Kirche angehören, eine Kirchensteuer. Der Austritt aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft beendet in der Regel die persönliche Kirchensteuerpflicht.
In mehreren Kantonen sind auch juristische Personen kirchensteuerpflichtig. Diese Regelung ist politisch umstritten, weil Unternehmen selbst keine religiöse Überzeugung besitzen.
Die Erträge werden für Gottesdienste, Bildung, Seelsorge, soziale Arbeit, Denkmalpflege, Kultur und den Unterhalt kirchlicher Gebäude eingesetzt.
Privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften finanzieren sich überwiegend durch Spenden, Mitgliederbeiträge und freiwillige Mitarbeit.
Religion und Schule
Die öffentlichen Schulen müssen religiös neutral sein und die Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler respektieren.
Der Religionsunterricht ist kantonal unterschiedlich organisiert. Teilweise bieten anerkannte Kirchen konfessionellen Unterricht ausserhalb oder innerhalb schulischer Strukturen an.
Daneben bestehen staatlich verantwortete Fächer über Religionen, Ethik und Gesellschaft. Diese behandeln unterschiedliche Religionen aus einer nicht missionarischen Perspektive.
Konflikte können bei religiösen Feiertagen, Sport- und Schwimmunterricht, Klassenlagern, Bekleidungsvorschriften und Ernährungsregeln entstehen.
Das Bundesgericht hat wiederholt betont, dass die Teilnahme am obligatorischen Schulunterricht grundsätzlich Vorrang besitzt. Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Private religiöse Schulen sind zulässig, sofern sie die kantonalen Bildungsanforderungen erfüllen und die Grundrechte respektieren.
Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen
Kirchen und andere Religionsgemeinschaften bieten Seelsorge in Spitälern, Pflegeeinrichtungen, Gefängnissen, Asylzentren und der Armee an.
Die Armeeseelsorge war historisch christlich geprägt. Aufgrund der religiösen Vielfalt wurden ihre Angebote schrittweise erweitert und stärker interreligiös ausgerichtet.
In mehreren Kantonen bestehen muslimische, jüdische und interreligiöse Seelsorgeangebote. Die Anerkennung, Finanzierung und Ausbildung der Seelsorgenden unterscheiden sich regional.
Seelsorge soll Menschen unabhängig von ihrer formellen Religionszugehörigkeit in Krisen, Krankheit, Trauer und persönlichen Konflikten unterstützen.
Religiöse Gebäude
Die Schweiz besitzt eine grosse Vielfalt religiöser Bauwerke. Dazu gehören mittelalterliche Kathedralen, Klöster, reformierte Predigtkirchen, barocke Wallfahrtskirchen, Synagogen, orthodoxe Kirchen, Moscheen, hinduistische Tempel und buddhistische Zentren.
Zu den bedeutenden christlichen Bauwerken zählen das Basler Münster, das Berner Münster, das Grossmünster in Zürich, die Kathedrale von Lausanne, die Stiftskirche St. Gallen und die Klosterkirche Einsiedeln.
Bekannte Synagogen befinden sich unter anderem in Basel, Bern, Genf, Zürich, Endingen und Lengnau.
Moscheen mit einem sichtbaren Minarett bestehen in Zürich, Genf, Winterthur und Wangen bei Olten. Wegen des seit 2009 geltenden Verfassungsverbots dürfen keine neuen Minarette errichtet werden.
Religiöse Neubauten führen gelegentlich zu politischen Debatten über Ortsplanung, Architektur, Lärm und die öffentliche Sichtbarkeit von Religion.
Religiöse Feste und Bräuche
Zahlreiche schweizerische Feiertage und Bräuche haben christliche Wurzeln. Dazu gehören Weihnachten, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Fronleichnam, Allerheiligen und Mariä Himmelfahrt.
Welche religiösen Feiertage gesetzlich anerkannt sind, unterscheidet sich je nach Kanton. Katholisch geprägte Kantone kennen mehr katholische Feiertage als traditionell reformierte Kantone.
Prozessionen, Wallfahrten, Passionsspiele, Weihnachtsmärkte und das Sternsingen gehören zu den regionalen Traditionen.
Mit der religiösen Vielfalt wurden auch Ramadan, das Fest des Fastenbrechens, das Opferfest, Chanukka, Diwali, Vesakh und orthodoxe Feste sichtbarer.
Diese Feste sind jedoch in der Regel keine allgemeinen gesetzlichen Feiertage. Schulen und Arbeitgeber können individuelle Lösungen für religiös begründete Abwesenheiten vorsehen.
Ökumene und interreligiöser Dialog
Die Zusammenarbeit zwischen christlichen Kirchen nahm seit dem 20. Jahrhundert deutlich zu.
Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz fördert die Ökumene zwischen reformierten, katholischen, christkatholischen, orthodoxen und weiteren christlichen Gemeinschaften.
Interreligiöse Organisationen bringen Angehörige verschiedener Religionen zusammen. Sie organisieren Begegnungen, Bildungsprojekte, Friedensgebete und öffentliche Diskussionen.
Ein bedeutender Akteur ist der Schweizerische Rat der Religionen. In ihm arbeiten Vertreter christlicher, jüdischer und muslimischer Gemeinschaften zusammen.
Interreligiöse Projekte behandeln Themen wie Integration, Extremismusprävention, Religionsfreiheit, Antisemitismus, antimuslimischen Rassismus und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Gesellschaftliche Debatten
Religion ist regelmässig Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Diskussionen.
Zu den Themen gehören die öffentlich-rechtliche Anerkennung neuer Religionsgemeinschaften, Kirchensteuern, religiöse Symbole, islamischer Religionsunterricht, Moscheebauten, Minarette und Gesichtsbedeckungen.
Weitere Debatten betreffen den Umgang mit religiösem Extremismus, die Finanzierung religiöser Organisationen aus dem Ausland und die Ausbildung von Imamen.
Auch die Rolle der Landeskirchen wird diskutiert. Befürworter betonen ihre soziale, kulturelle und seelsorgerische Arbeit. Kritiker verweisen auf den Rückgang der Mitgliederzahlen und fordern eine stärkere Trennung von Staat und Religion.
Religiöse Gemeinschaften sind zugleich wichtige Träger von Freiwilligenarbeit, Entwicklungszusammenarbeit, Betreuung, Bildung und Unterstützung von Menschen in Not.
Statistik und Erhebungsmethoden
Bis zum Jahr 2000 wurde die Religionszugehörigkeit im Rahmen der eidgenössischen Volkszählung bei der gesamten Bevölkerung erfasst.
Seit 2010 beruht die Statistik überwiegend auf Registerdaten und jährlichen Stichprobenerhebungen. Die Strukturerhebung umfasst Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten.
Wegen der Stichprobengrösse können kleine Religionsgemeinschaften nur eingeschränkt statistisch ausgewiesen werden. Ihre Mitglieder werden teilweise in Sammelkategorien zusammengefasst.
Die Mitgliederzahlen der öffentlich-rechtlichen Kirchen können zusätzlich aus kantonalen Registern stammen. Solche Verwaltungsdaten sind jedoch nicht unmittelbar mit den Ergebnissen der Strukturerhebung vergleichbar.
Siehe auch
- Christentum in der Schweiz
- Römisch-katholische Kirche in der Schweiz
- Evangelisch-reformierte Kirchen der Schweiz
- Reformation in der Schweiz
- Islam in der Schweiz
- Judentum in der Schweiz
- Klöster in der Schweiz
- Religionsfreiheit in der Schweiz
Literatur
- Bundesamt für Statistik: Religion und Spiritualität in der Schweiz. Neuenburg 2025.
- Bundesamt für Statistik: Religionslandschaft in der Schweiz. Neuenburg.
- Urs Altermatt: Katholizismus und Moderne. Zur Sozial- und Mentalitätsgeschichte der Schweizer Katholiken im 19. und 20. Jahrhundert. Zürich.
- Martin Baumann, Jörg Stolz: Eine Schweiz – viele Religionen. Risiken und Chancen des Zusammenlebens. Bielefeld 2007.
- Martin Baumann, Andreas Tunger-Zanetti: Religionslandschaft im Kanton Luzern. Luzern.
- Volker Reinhardt: Geschichte der Schweiz. München.
- Amy Nelson Burnett, Emidio Campi: A Companion to the Swiss Reformation. Leiden 2016.
Weblinks
- Religionen beim Bundesamt für Statistik
- Religionen in der Schweiz beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz
- Schweizer Bischofskonferenz
- Christkatholische Kirche der Schweiz
- Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund
- Schweizerischer Rat der Religionen
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Bundesamt für Statistik: Religionen, Daten zur Religionszugehörigkeit 2022, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ Bundesamt für Statistik: Religionszugehörigkeit, Glaubensformen und Spiritualität, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Schweizerische Eidgenossenschaft: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, insbesondere Artikel 15 und 72, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ Schweizerische Eidgenossenschaft: Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts, in Kraft seit 1. Januar 2025.
- ↑ Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Religionen, 16. Juli 2024.
- ↑ Bundesamt für Statistik: Religion und Spiritualität in der Schweiz, Ergebnisse der Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur 2024, veröffentlicht am 9. Juli 2025.
Wikimedia Commons: Medien zu Religionen in der Schweiz