Blockchain in der Schweiz

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Blockchain in der Schweiz
Technologischer Bereich Blockchain, Distributed-Ledger-Technologie, Finanztechnologie
Bedeutende Zentren Zug, Zürich, Lugano, Genf, Lausanne
Aufsichtsbehörde FINMA
Rechtliche Grundlage DLT-Mantelerlass von 2020
Vollständiges Inkrafttreten 1. August 2021
Bedeutende Infrastruktur SIX Digital Exchange, BX Digital
Wichtigstes Cluster Crypto Valley

Blockchain in der Schweiz bezeichnet die Entwicklung, wirtschaftliche Nutzung, wissenschaftliche Erforschung und rechtliche Regulierung der Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie in der Schweiz. Das Land hat sich seit den frühen 2010er-Jahren zu einem international bedeutenden Standort für Blockchain-Netzwerke, Krypto-Finanzdienstleistungen, tokenisierte Wertpapiere und sogenannte Web3-Anwendungen entwickelt.

Besonders bekannt ist das als Crypto Valley bezeichnete Ökosystem mit seinem historischen Zentrum im Kanton Zug. Weitere Schwerpunkte befinden sich in Zürich, im Kanton Tessin, in Genf, Waadt, Neuenburg und Luzern. Neben jungen Technologieunternehmen sind Banken, Börsen, Versicherungen, Hochschulen, Anwaltskanzleien, Stiftungen und staatliche Institutionen an der Entwicklung beteiligt.

Die Schweizer Politik verfolgt grundsätzlich einen technologieneutralen Ansatz. Blockchain-Anwendungen werden nicht allein aufgrund der verwendeten Technik reguliert. Ausschlaggebend sind vielmehr ihre wirtschaftliche Funktion und die damit verbundenen Risiken. Mit dem DLT-Mantelerlass schuf die Schweiz dennoch besondere Vorschriften für blockchainbasierte Wertrechte, deren Verwahrung und den Handel mit tokenisierten Vermögenswerten.[1]

Technische Grundlagen

Eine Blockchain ist eine Form der Distributed-Ledger-Technologie, bei der Datensätze in aufeinanderfolgenden Blöcken gespeichert und kryptografisch miteinander verbunden werden. Kopien des Registers befinden sich auf mehreren Rechnern beziehungsweise Netzwerkknoten. Änderungen werden nach den Regeln eines Konsensverfahrens bestätigt.

Nicht jedes verteilte Register ist eine Blockchain. Andere DLT-Systeme können Daten anders strukturieren oder nur einem begrenzten Kreis zugelassener Teilnehmer offenstehen. Entsprechend wird zwischen öffentlichen, ohne zentrale Zugangskontrolle betriebenen Netzwerken und privaten beziehungsweise zugangsbeschränkten Systemen unterschieden.

Öffentliche Blockchains wie Bitcoin oder Ethereum ermöglichen grundsätzlich jedem Nutzer, Transaktionen zu überprüfen und sich am Netzwerk zu beteiligen. Bei zugangsbeschränkten Systemen bestimmen dagegen Unternehmen oder andere Organisationen, wer Daten schreiben, validieren oder einsehen darf.

Eine wichtige Funktion vieler Blockchains sind Smart Contracts. Dabei handelt es sich um Programme, die auf einem verteilten Register gespeichert werden und zuvor definierte Vorgänge automatisch ausführen können. Sie werden unter anderem für tokenisierte Wertpapiere, dezentrale Finanzanwendungen, digitale Identitäten und die Verwaltung von Nutzungsrechten eingesetzt.

Geschichte

Entstehung des Crypto Valley

Die Entwicklung des Schweizer Blockchain-Standorts begann zunächst im Umfeld von Bitcoin. Im Jahr 2013 entstanden in Zug erste spezialisierte Unternehmen, darunter der Krypto-Finanzdienstleister Bitcoin Suisse. Zug bot eine international ausgerichtete Wirtschaft, vergleichsweise kurze Wege zu Behörden sowie Zugang zum Finanz- und Technologiestandort Zürich.

Eine besondere Bedeutung hatte die Ansiedlung der Ethereum Foundation im Jahr 2014. Die Stiftung wurde in Zug gegründet, um die Entwicklung des Ethereum-Netzwerks und seiner quelloffenen Software zu unterstützen. Ihre Präsenz zog Entwickler, Investoren, Berater und weitere Blockchain-Stiftungen in die Region.[2]

Die Bezeichnung «Crypto Valley» entstand in Anlehnung an das kalifornische Silicon Valley. Zunächst meinte sie vor allem den Raum Zug und Zürich. Mit der zunehmenden Verbreitung von Blockchain-Unternehmen wurde der Begriff auf die gesamte Schweiz und teilweise auch auf das benachbarte Liechtenstein ausgeweitet.

2015 bezeichnete das Stadtmagazin von Zug den wachsenden Verbund von Unternehmen wie Bitcoin Suisse, Ethereum, Monetas und Xapo bereits als Crypto Valley.[3]

Erste Anwendungen in der Verwaltung

Am 1. Juli 2016 begann die Stadt Zug, Gebühren der Einwohnerkontrolle bis zu 200 Franken in Bitcoin entgegenzunehmen. Das Pilotprojekt sollte der Verwaltung praktische Erfahrungen mit Kryptowährungen und Blockchain-Technologie ermöglichen und zugleich ein Zeichen gegenüber dem entstehenden Fintech-Cluster setzen.[4]

Die Stadt erprobte später weitere Blockchain-Anwendungen, darunter eine digitale Identität und eine konsultative Abstimmung. Solche Versuche hatten zunächst keinen Ersatz der regulären amtlichen Verfahren zum Ziel. Sie dienten vor allem dazu, technische, organisatorische und datenschutzrechtliche Fragen zu untersuchen.

ICO-Phase

Zwischen 2016 und 2018 wurde die Schweiz zu einem bedeutenden Standort für Initial Coin Offerings, kurz ICO. Bei dieser Finanzierungsform geben Projekte digitale Token aus und erhalten dafür Geld oder bereits bestehende Kryptowährungen.

Die flexible Ausgestaltung des Schweizer Stiftungsrechts trug dazu bei, dass zahlreiche internationale Blockchain-Projekte Stiftungen im Kanton Zug errichteten. Zu den in der Schweiz ansässigen Organisationen gehören neben der Ethereum Foundation unter anderem die Cardano Foundation und die Web3 Foundation. Die DFINITY Foundation, eine wichtige Organisation hinter dem Internet-Computer-Netzwerk, hat ihren Sitz in Zürich.[5][6][7]

Der starke Anstieg von Token-Ausgaben führte zu Fragen über Anlegerschutz, Geldwäscherei und die rechtliche Einordnung der angebotenen Vermögenswerte. Die FINMA veröffentlichte deshalb im Februar 2018 eine Wegleitung für Unterstellungsanfragen zu ICOs.[8]

Institutionalisierung

Ab Ende der 2010er-Jahre näherte sich die Blockchain-Branche zunehmend dem traditionellen Finanzwesen an. Banken, Börsen und etablierte Vermögensverwalter begannen, Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte anzubieten.

Im August 2019 erteilte die FINMA erstmals zwei auf Blockchain-Dienstleistungen spezialisierten Instituten eine Bank- und Effektenhändlerbewilligung. Bei diesen Unternehmen handelte es sich um die Zuger SEBA Crypto AG, die später in AMINA Bank umbenannt wurde, und die Zürcher Sygnum Bank.[9]

Im Jahr 2021 traten die wichtigsten Teile des DLT-Mantelerlasses in Kraft. Im selben Jahr nahm die SIX Digital Exchange ihren Betrieb auf. In den folgenden Jahren verlagerte sich der Schwerpunkt der Branche teilweise von ICOs und unregulierten Token-Ausgaben hin zu institutioneller Verwahrung, Staking, tokenisierten Anleihen und regulierten Handelsplattformen.

Crypto Valley

Crypto Valley ist kein amtlich abgegrenztes Gebiet. Der Begriff bezeichnet ein Netzwerk von Unternehmen, Stiftungen, Investoren, Hochschulen, Behörden und spezialisierten Dienstleistern in der Schweiz und in Liechtenstein.

Nach dem von CV VC veröffentlichten Crypto Valley Top 50 & Ecosystem Report umfasste das Ökosystem Ende 2025 insgesamt 1'766 aktive Blockchain-Organisationen. Davon waren 1'694 in Schweizer Kantonen und 72 in Liechtenstein registriert. Gegenüber 2020 entsprach dies einem Wachstum von 134 Prozent.[10]

Der Kanton Zug blieb mit 715 erfassten Organisationen das grösste Zentrum, gefolgt vom Kanton Zürich mit 257. Weitere bedeutende Standorte waren das Tessin mit 119, Genf mit 87, Neuenburg mit 81, Luzern mit 73 und Waadt mit 56 Organisationen.[10]

Die Zahlen stammen aus einer privat erstellten Branchenstudie und sind nicht mit einer amtlichen Unternehmensstatistik gleichzusetzen. Erfasst werden unterschiedliche Organisationsformen, darunter Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen, Tochtergesellschaften und weitere im Handelsregister eingetragene Einheiten.

Zug

Zug gilt als historisches Zentrum des Crypto Valley. Der Standort verbindet international ausgerichtete Unternehmen mit einem dichten Netz von Rechts-, Steuer-, Treuhand- und Finanzdienstleistern. Viele Blockchain-Protokolle verwenden Schweizer Stiftungen, um die Entwicklung quelloffener Software, die Vergabe von Fördermitteln und die Verwaltung von Protokollvermögen organisatorisch zu bündeln.

Der Kanton und die Stadt Zug unterstützten das Ökosystem durch Pilotprojekte, Wirtschaftsförderung und den Austausch zwischen Behörden und Unternehmen. Zug ist unter anderem Sitz von Bitcoin Suisse, der Ethereum Foundation, der Cardano Foundation und der Web3 Foundation.

Zürich

Zürich verbindet die Blockchain-Branche mit dem grössten Schweizer Finanzplatz, Hochschulen und einer breiten Technologiebranche. Hier befinden sich unter anderem die SIX Digital Exchange, Sygnum Bank, die DFINITY Foundation und zahlreiche Anbieter von Verwahrungs-, Analyse- und Softwarelösungen.

Die Nähe zu Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltern sowie zur Universität Zürich und zur ETH Zürich begünstigt besonders institutionelle Anwendungen, Kryptografie, Finanzmarktforschung und die Tokenisierung traditioneller Vermögenswerte.

Weitere Standorte

Im Tessin entwickelte sich vor allem Lugano zu einem sichtbaren Zentrum für Kryptowährungen, Zahlungsanwendungen und Veranstaltungen. Genf und Lausanne verbinden Blockchain-Projekte mit Rohstoffhandel, privater Vermögensverwaltung, international tätigen Organisationen und Hochschulen.

Auch die Kantone Neuenburg, Luzern, Waadt, Schwyz, Bern, Basel-Stadt und St. Gallen weisen eigene Blockchain-Unternehmen und Forschungsprojekte auf. Das Schweizer Ökosystem ist deshalb nicht auf Zug beschränkt, auch wenn dort weiterhin die höchste Konzentration besteht.

Rechtlicher Rahmen

Technologieneutrale Regulierung

Die Schweiz führte zunächst kein eigenständiges, umfassendes Blockchain-Gesetz ein. Der Bundesrat kam 2018 zum Schluss, dass das bestehende Recht grundsätzlich geeignet sei, Blockchain-Anwendungen zu erfassen. Er erkannte jedoch Anpassungsbedarf beim Wertpapierrecht, Insolvenzrecht und bei der Finanzmarktinfrastruktur.

Die rechtliche Beurteilung hängt nicht von der Bezeichnung eines Produkts als «Token», «Coin» oder «Blockchain-Projekt» ab. Entscheidend sind seine tatsächliche wirtschaftliche Funktion, die Rechte der Nutzer und die angebotenen Dienstleistungen.

Je nach Geschäftsmodell können unter anderem das Bankengesetz, das Finanzinstitutsgesetz, das Finanzdienstleistungsgesetz, das Finanzmarktinfrastrukturgesetz, das Kollektivanlagengesetz und das Geldwäschereigesetz anwendbar sein.

Token-Kategorien der FINMA

Die FINMA unterscheidet in ihrer ICO-Wegleitung drei grundlegende Arten von Token:

  • Zahlungs-Token dienen als Zahlungsmittel oder zur Übertragung von Geld beziehungsweise Werten. Dazu gehören klassische Kryptowährungen, sofern sie keine zusätzlichen Ansprüche gegenüber einem Emittenten vermitteln.
  • Nutzungs-Token sollen digitalen Zugang zu einer Anwendung oder Dienstleistung ermöglichen.
  • Anlage-Token bilden Vermögenswerte, Forderungen, Beteiligungsrechte oder Ansprüche auf Erträge ab. Sie können aufsichtsrechtlich als Effekten gelten.

Ein Token kann gleichzeitig Merkmale mehrerer Kategorien aufweisen. In diesem Fall spricht die FINMA von einem hybriden Token. Die rechtlichen Anforderungen werden anhand sämtlicher vorhandener Funktionen beurteilt.[8]

DLT-Mantelerlass

Das Parlament verabschiedete 2020 das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register. Der sogenannte DLT-Mantelerlass änderte gezielt mehrere bestehende Bundesgesetze.

Die Bestimmungen über registerbasierte Wertrechte traten am 1. Februar 2021 in Kraft. Seitdem können Rechte durch eine Vereinbarung mit dem Schuldner in einem elektronischen Register so abgebildet werden, dass sie grundsätzlich nur noch über dieses Register geltend gemacht und übertragen werden können. Im Obligationenrecht werden solche Instrumente als Registerwertrechte bezeichnet.

Weitere Bestimmungen verbesserten die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Konkurs eines Verwahrers. Dafür müssen die Vermögenswerte dem jeweiligen Kunden individuell oder einer eindeutig bestimmbaren Gemeinschaft zugeordnet werden können.

Am 1. August 2021 trat der DLT-Mantelerlass vollständig in Kraft. Er schuf insbesondere die neue Bewilligungskategorie des DLT-Handelssystems. Eine solche Finanzmarktinfrastruktur kann den multilateralen Handel mit DLT-Effekten ermöglichen und unter bestimmten Bedingungen Handels-, Abwicklungs- und Verwahrungsfunktionen miteinander verbinden.[11]

Geldwäschereirecht

Der Einsatz einer Blockchain befreit einen Anbieter nicht von den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Wer berufsmässig Zahlungsverkehr, Tauschgeschäfte, Verwahrung oder Übertragungen bestimmter Kryptowerte anbietet, kann als Finanzintermediär gelten.

Betroffene Anbieter müssen insbesondere Kunden identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte feststellen, Geschäftsbeziehungen überwachen und verdächtige Vorgänge melden. Die FINMA betont, dass für Kryptowährungen grundsätzlich vergleichbare Regeln wie für andere Formen der Geld- und Wertübertragung gelten.[1]

Die öffentliche Einsehbarkeit vieler Blockchains bedeutet nicht, dass sämtliche Nutzer automatisch identifiziert sind. Adressen bestehen meist aus Zeichenfolgen und können ohne zusätzliche Informationen nicht ohne Weiteres einer natürlichen Person zugeordnet werden. Gleichzeitig ermöglichen spezialisierte Analyseverfahren die Untersuchung von Transaktionswegen.

Stablecoins

Stablecoins sollen ihren Wert an eine Währung, einen Vermögenswert oder einen Korb verschiedener Werte koppeln. Ihre rechtliche Einordnung hängt von der Ausgestaltung des Stabilisierungsmechanismus und den Ansprüchen der Inhaber ab.

Die FINMA veröffentlichte 2024 eine Aufsichtsmitteilung zu Stablecoins. Sie wies unter anderem auf Geldwäschereirisiken, mögliche Rückzahlungsansprüche und die Verantwortung von Banken hin, die Ausfallgarantien für Emittenten stellen.[12]

Im Oktober 2025 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes. Der Entwurf sah neue Bewilligungskategorien für Zahlungsmittelinstitute und Kryptoinstitute vor. Damit sollten unter anderem Geschäftsmodelle mit Stablecoins und die Verwahrung beziehungsweise Verwaltung von Kryptowerten genauer in den bestehenden Finanzmarkt eingebunden werden.[13]

Staking und Verwahrung

Beim Staking stellen Teilnehmer eines Proof-of-Stake-Netzwerks Kryptowerte zur Verfügung, um Transaktionen zu validieren und das Netzwerk zu sichern. Die aufsichtsrechtliche Behandlung hängt davon ab, ob ein Dienstleister die Vermögenswerte im Namen seiner Kunden kontrolliert, weiterüberträgt oder mit eigenen Beständen vermischt.

Die FINMA veröffentlichte 2023 eine Aufsichtsmitteilung zu Staking-Dienstleistungen. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen die hinterlegten Kryptowerte bei einem Konkurs des Anbieters zugunsten der Kunden ausgesondert werden können.[14]

2026 präzisierte die FINMA ihre Erwartungen an die Verwahrung kryptobasierter Vermögenswerte. Sie betonte die Bedeutung der technischen Sicherheit, des Schutzes privater Schlüssel, einer eindeutigen Kundenzuordnung und eines wirksamen Konkursprivilegs. Besondere Anforderungen gelten, wenn Schweizer Finanzinstitute ausländische Drittverwahrer einsetzen.[15]

Finanzmarktinfrastruktur

SIX Digital Exchange

Die SIX Group entwickelte mit der SIX Digital Exchange, kurz SDX, eine regulierte Infrastruktur für digitale Wertpapiere. Im September 2021 erhielt SDX von der FINMA Bewilligungen zum Betrieb einer Börse und eines Zentralverwahrers für digitale Vermögenswerte.[16]

Im November 2021 platzierte SIX über SDX eine digitale Anleihe im Umfang von 150 Millionen Franken. Die Anleihe wurde in einem regulierten Umfeld auf einer DLT-basierten Infrastruktur ausgegeben.[17]

SDX ermöglicht die Ausgabe, Verwahrung, Übertragung und Abwicklung tokenisierter Wertpapiere. Die Infrastruktur richtet sich vor allem an Banken, Emittenten und institutionelle Anleger. Digitale Anleihen können dabei wirtschaftlich weitgehend wie traditionelle Anleihen ausgestaltet sein, während die Eigentumsübertragung über ein verteiltes Register erfolgt.

BX Digital

Im März 2025 bewilligte die FINMA mit BX Digital erstmals ein DLT-Handelssystem nach den 2021 eingeführten gesetzlichen Bestimmungen. Das Angebot ist auf beaufsichtigte Teilnehmer, insbesondere Banken, ausgerichtet.

BX Digital verwendet Ethereum für die Übertragung der DLT-Effekten. Die Zahlungsseite ist mit dem Swiss Interbank Clearing verbunden. Ein Smart Contract soll sicherstellen, dass Wertpapierübertragung und Zahlung gleichzeitig erfolgen.[18]

BX Digital und SDX beruhen auf unterschiedlichen Bewilligungsmodellen. SDX erhielt Bewilligungen als Börse und Zentralverwahrer, während BX Digital die besondere Bewilligung als DLT-Handelssystem nutzt.

Krypto-Anlageprodukte

An der SIX Swiss Exchange werden seit 2018 börsengehandelte Produkte mit Kryptowährungen als Basiswert angeboten. Solche Exchange Traded Products ermöglichen Anlegern, an Kursentwicklungen teilzunehmen, ohne die privaten Schlüssel der zugrunde liegenden Kryptowährungen selbst verwalten zu müssen.

ETPs sind jedoch keine Anteile an klassischen Anlagefonds. Sie stellen in der Regel Schuldverschreibungen eines Emittenten dar. Neben dem Kursrisiko der Kryptowährung besteht deshalb ein Emittenten-, Besicherungs- und Verwahrungsrisiko.

Projekt Helvetia

Im Projekt Helvetia untersucht die Schweizerische Nationalbank, wie Transaktionen mit tokenisierten Vermögenswerten in Zentralbankgeld abgewickelt werden können. Gemeinsam mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und Finanzmarktteilnehmern wurden verschiedene technische Modelle erprobt.

Seit Ende 2023 stellt die Nationalbank im Rahmen eines Pilotbetriebs digitales Zentralbankgeld für Finanzinstitute auf der DLT-Infrastruktur von SDX bereit. Diese Form wird als Wholesale Central Bank Digital Currency, kurz Wholesale-CBDC, bezeichnet. Sie ist ausschliesslich für Finanzinstitute bestimmt und nicht mit einem digitalen Franken für die allgemeine Bevölkerung gleichzusetzen.[19]

Im Juni 2024 führte die Nationalbank im Rahmen des Projekts erstmals eine geldpolitische Operation auf einer produktiven DLT-Infrastruktur durch. Dabei wurden digitale SNB Bills ausgegeben und mit Wholesale-CBDC abgewickelt.[20]

2025 verlängerte die Nationalbank den Pilotbetrieb bis mindestens Mitte 2027. Die Verlängerung bedeutet keine Verpflichtung, Wholesale-CBDC dauerhaft einzuführen.[21]

Anwendungsbereiche

Kryptowährungen und Zahlungsverkehr

Die bekannteste Blockchain-Anwendung bleibt die Übertragung von Kryptowährungen. Schweizer Unternehmen bieten Handel, Verwahrung, Zahlungsabwicklung, Kreditgeschäfte und Vermögensverwaltung mit digitalen Vermögenswerten an.

Im Kanton Zug können natürliche und juristische Personen seit Februar 2021 bestimmte Steuerrechnungen mit Bitcoin oder Ether begleichen. Der Kanton erhält den geschuldeten Betrag in Schweizer Franken und trägt damit nicht unmittelbar das Kursrisiko. Seit März 2023 liegt das Transaktionslimit bei 1,5 Millionen Franken.[22]

Die Annahme einer Kryptowährung als Zahlungsmittel bedeutet nicht, dass sie in der Schweiz gesetzliches Zahlungsmittel ist. Vertragspartner können Kryptowährungen freiwillig akzeptieren, während Geldschulden grundsätzlich weiterhin in anerkannten staatlichen Währungen erfüllt werden.

Tokenisierung

Bei der Tokenisierung werden Rechte an Vermögenswerten in digitalen Einheiten abgebildet. Token können beispielsweise Forderungen, Anleihen, Beteiligungen, Fondsanteile, Immobilienrechte oder Ansprüche auf Rohstoffe darstellen.

Die wirtschaftlichen Rechte entstehen nicht allein durch den technischen Token. Entscheidend sind die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen, die bestimmen, welchen Anspruch der Inhaber besitzt und wie dieser durchgesetzt werden kann.

Der DLT-Mantelerlass erleichtert die Ausgabe und Übertragung von Wertrechten über elektronische Register. Dadurch können Emittenten Wertpapiere auf einer Blockchain ausgeben, ohne parallel eine traditionelle Urkunde führen zu müssen.

Dezentrale Finanzanwendungen

Unter Decentralized Finance, kurz DeFi, werden Finanzanwendungen verstanden, die weitgehend über Smart Contracts betrieben werden. Dazu gehören dezentrale Handelsprotokolle, Kreditplattformen, Stablecoins und automatisierte Liquiditätspools.

Ob eine Anwendung tatsächlich dezentral ist, hängt von ihrer technischen und organisatorischen Struktur ab. Viele Protokolle besitzen Entwicklerteams, Administratorenschlüssel, zentrale Benutzeroberflächen oder Organisationen, die wichtige Entscheidungen treffen. Die aufsichtsrechtliche Verantwortung lässt sich deshalb nicht in jedem Fall allein mit dem Hinweis auf eine dezentrale Software ausschliessen.

Lieferketten und Herkunftsnachweise

Ausserhalb des Finanzsektors werden Blockchains zur Dokumentation von Lieferketten, Zertifikaten und Eigentumswechseln erprobt. Ein verteiltes Register kann mehreren Organisationen ermöglichen, auf einen gemeinsamen Datenbestand zuzugreifen, ohne dass eine einzelne Partei sämtliche Daten kontrolliert.

Eine Blockchain kann jedoch nicht garantieren, dass ausserhalb des Systems erfasste Angaben der Wahrheit entsprechen. Falsche Herkunfts-, Qualitäts- oder Zustandsdaten bleiben falsch, auch wenn sie nachträglich unveränderbar gespeichert werden. Für verlässliche Anwendungen sind deshalb Kontrollstellen, Sensoren, Prüfverfahren und klare Verantwortlichkeiten erforderlich.

Digitale Identitäten und Nachweise

Blockchain-Systeme können zur Ausstellung überprüfbarer digitaler Nachweise eingesetzt werden. Dabei können Nutzer Dokumente oder Berechtigungen gegenüber Dritten nachweisen, ohne dass jede Prüfung direkt beim ursprünglichen Aussteller erfolgen muss.

In der Schweiz stehen solche Ansätze in Verbindung mit der Entwicklung elektronischer Identitäten, digitaler Signaturen und datensparsamer Nachweissysteme. Nicht alle Projekte verwenden dabei eine öffentliche Blockchain; je nach Zweck können zentrale Register oder andere kryptografische Verfahren geeigneter sein.

Forschung und Ausbildung

Schweizer Hochschulen untersuchen Blockchain-Technologie aus technischer, wirtschaftlicher, juristischer und gesellschaftlicher Perspektive. Zu den Forschungsthemen gehören Konsensverfahren, Kryptografie, Netzwerkökonomie, Smart-Contract-Sicherheit, Datenschutz, Finanzmarktregulierung und die gesellschaftlichen Auswirkungen dezentraler Systeme.

Das UZH Blockchain Center nahm 2017 seine Tätigkeit auf und wurde 2019 als Kompetenzzentrum der Universität Zürich eingerichtet. Es verbindet Forschende aus Informatik, Wirtschaft, Finanzwissenschaft, Recht, Mathematik und Sozialwissenschaften.[23]

Im Januar 2026 eröffneten der Kanton Zug und die Universität Luzern das Zug Institute for Blockchain Research, kurz ZIBR. Das Institut untersucht die Auswirkungen der Blockchain-Technologie auf Wirtschaft, Gesellschaft, Recht und Politik.[24]

Weitere Forschung und Ausbildung findet unter anderem an der ETH Zürich, der Universität St. Gallen, der Universität Basel, der Hochschule Luzern und verschiedenen Fachhochschulen statt. Ergänzend bieten private Institute und Branchenorganisationen Weiterbildungen für Entwickler, Finanzfachleute, Juristen und Verwaltungsmitarbeitende an.

Besteuerung

Kryptowährungen und Token unterliegen in der Schweiz den bestehenden Steuergesetzen. Die steuerliche Behandlung hängt von der Art des Tokens, der Tätigkeit des Eigentümers und davon ab, ob die Vermögenswerte dem Privat- oder Geschäftsvermögen zugeordnet werden.

Kryptowährungen im Privatvermögen sind grundsätzlich in der Steuererklärung als Vermögen anzugeben. Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht für verbreitete Kryptowährungen steuerlich anerkannte Jahresendwerte.

Private Kapitalgewinne können unter den allgemeinen Voraussetzungen steuerfrei sein. Wird der Handel dagegen als gewerbsmässige Tätigkeit eingestuft, gelten Gewinne als steuerbares Einkommen und können sozialversicherungspflichtig sein. Erträge aus Mining, Staking, Arbeitsleistungen oder unternehmerischen Tätigkeiten können ebenfalls als Einkommen beziehungsweise Geschäftsertrag besteuert werden.

Für Unternehmen können je nach Token-Art Gewinnsteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und Mehrwertsteuer relevant sein. Die Eidgenössische Steuerverwaltung orientiert sich bei ihrer Praxis teilweise an den Token-Kategorien der FINMA.[25]

Chancen

Befürworter erwarten von Blockchain-Systemen effizientere Abwicklungsprozesse, eine bessere Nachprüfbarkeit von Transaktionen und neue Formen digitaler Eigentums- und Beteiligungsrechte. Besonders bei mehreren voneinander unabhängigen Parteien kann ein gemeinsames Register den Abstimmungsaufwand verringern.

Die Tokenisierung kann Vermögenswerte in kleinere Einheiten aufteilen, Übertragungen automatisieren und den Handel ausserhalb traditioneller Geschäftszeiten ermöglichen. Smart Contracts können Zahlungen und Eigentumsübertragungen miteinander verbinden, wodurch das Gegenparteirisiko bei der Abwicklung sinken kann.

Für die Schweiz ergeben sich Chancen aus der Verbindung eines etablierten Finanzplatzes mit Technologieunternehmen, Hochschulen, qualifizierten Fachkräften und einem vergleichsweise klaren Rechtsrahmen. Die Präsenz internationaler Protokollstiftungen trägt zusätzlich zur globalen Sichtbarkeit des Standorts bei.

Risiken und Kritik

Blockchain-Technologie beseitigt nicht sämtliche wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Risiken. Sie verlagert einen Teil des Vertrauens von zentralen Institutionen auf Software, Kryptografie, Netzwerkregeln und die Personen, die diese Systeme entwickeln oder kontrollieren.

Zu den wichtigsten Risiken gehören:

  • starke Kursschwankungen bei Kryptowährungen und Token;
  • Verlust oder Diebstahl privater Schlüssel;
  • Programmierfehler in Smart Contracts;
  • Cyberangriffe auf Börsen, Wallets und Verwahrer;
  • unklare Eigentums- und Haftungsverhältnisse;
  • Marktmanipulation und Interessenkonflikte;
  • Geldwäscherei, Betrug und Umgehung von Sanktionen;
  • Abhängigkeit von wenigen Softwareentwicklern, Validatoren oder Infrastrukturbetreibern;
  • Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten.

Ein unveränderbares Register kann fehlerhafte oder rechtswidrige Daten nicht ohne Weiteres entfernen. Dies kann mit Datenschutzanforderungen und dem Bedürfnis nach Berichtigung kollidieren. Praktische Systeme speichern personenbezogene Inhalte deshalb häufig nicht direkt auf einer öffentlichen Blockchain, sondern legen dort lediglich kryptografische Prüfnachweise ab.

Kritisiert wird zudem der Energieverbrauch von Blockchains, die das Proof-of-Work-Verfahren verwenden. Der Stromverbrauch hängt jedoch stark vom jeweiligen Konsensmechanismus ab. Proof-of-Stake- und zugangsbeschränkte Systeme benötigen in der Regel deutlich weniger Rechenleistung.

Auch die wirtschaftliche Konzentration bleibt ein Thema. Obwohl öffentliche Blockchains formal dezentral organisiert sein können, konzentrieren sich Entwicklung, Kapital, Stimmrechte, Rechenleistung oder Staking-Anteile häufig auf eine begrenzte Zahl grosser Akteure.

Bedeutung für den Schweizer Finanzplatz

Blockchain hat sich in der Schweiz von einem vorwiegend durch Start-ups und Kryptowährungen geprägten Thema zu einem Bestandteil der regulierten Finanzmarktinfrastruktur entwickelt. Bankbewilligungen für spezialisierte Institute, digitale Anleihen, Krypto-Anlageprodukte, DLT-Handelssysteme und das Projekt Helvetia zeigen eine zunehmende Verbindung zwischen verteilten Registern und dem traditionellen Finanzsystem.

Gleichzeitig bleibt offen, in welchem Umfang tokenisierte Wertpapiere bestehende Systeme ersetzen werden. Viele Projekte verbinden Blockchain-Infrastruktur mit traditionellen Börsen, Banken, Zahlungssystemen und gesetzlichen Registern. Die Entwicklung verläuft deshalb eher als schrittweise Integration denn als vollständige Ablösung etablierter Institutionen.

Für die internationale Stellung der Schweiz wird entscheidend sein, ob der Standort Innovation, Finanzmarktstabilität, Anlegerschutz und die Bekämpfung von Finanzkriminalität miteinander verbinden kann. Hinzu kommt der Wettbewerb mit Regulierungsräumen wie der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten, Singapur, Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen: DLT, Blockchain und Tokenisierung, abgerufen am 2. August 2026.
  2. Greater Zurich Area: Blockchain in Greater Zurich, abgerufen am 2. August 2026.
  3. Stadt Zug: Stadtmagazin Nr. 13, November 2015, abgerufen am 2. August 2026.
  4. Stadt Zug: Von Bitcoin zu Blockchain-Anwendungen, 2016, abgerufen am 2. August 2026.
  5. Cardano Foundation: Privacy Policy, abgerufen am 2. August 2026.
  6. Web3 Foundation: Legal Disclosures, abgerufen am 2. August 2026.
  7. DFINITY Foundation: What is the DFINITY Foundation?, abgerufen am 2. August 2026.
  8. 8,0 8,1 FINMA: FINMA publiziert Wegleitung zu ICOs, 16. Februar 2018, abgerufen am 2. August 2026.
  9. FINMA: Neue Blockchain-Dienstleister in der Schweiz, 26. August 2019, abgerufen am 2. August 2026.
  10. 10,0 10,1 CV VC: Crypto Valley Nears 1,800 Firms, Wins 47% of Europe's Blockchain Funding, 23. April 2026, abgerufen am 2. August 2026.
  11. Schweizerischer Bundesrat: Bundesrat setzt DLT-Vorlage vollständig in Kraft und erlässt Verordnung, 18. Juni 2021, abgerufen am 2. August 2026.
  12. FINMA: FINMA veröffentlicht Aufsichtsmitteilung zu Stablecoins, 26. Juli 2024, abgerufen am 2. August 2026.
  13. Staatssekretariat für internationale Finanzfragen: Regulierungsprojekt Stablecoins und digitale Vermögenswerte, abgerufen am 2. August 2026.
  14. FINMA: FINMA veröffentlicht Aufsichtsmitteilung zu Staking-Dienstleistungen, 20. Dezember 2023, abgerufen am 2. August 2026.
  15. FINMA: Aufsichtsmitteilung 01/2026 – Verwahrung kryptobasierter Vermögenswerte, abgerufen am 2. August 2026.
  16. SIX: SIX Digital Exchange erhält regulatorische Genehmigung der FINMA, 10. September 2021, abgerufen am 2. August 2026.
  17. SIX: SIX lanciert SIX Digital Exchange mit digitaler Anleihe, 18. November 2021, abgerufen am 2. August 2026.
  18. FINMA: FINMA bewilligt erstmals ein DLT-Handelssystem, 18. März 2025, abgerufen am 2. August 2026.
  19. Schweizerische Nationalbank: Fragen und Antworten zu Projekt Helvetia, abgerufen am 2. August 2026.
  20. Schweizerische Nationalbank: Piloting monetary policy implementation on a DLT-based infrastructure, 13. November 2024, abgerufen am 2. August 2026.
  21. Schweizerische Nationalbank: Nationalbank verlängert und erweitert Projekt Helvetia, 30. Juni 2025, abgerufen am 2. August 2026.
  22. Kanton Zug: Steuern bezahlen mit Kryptowährungen, abgerufen am 2. August 2026.
  23. Universität Zürich: Blockchain Center, abgerufen am 2. August 2026.
  24. Kanton Zug: Kanton Zug und die Universität Luzern eröffnen Blockchain-Forschungsinstitut, Januar 2026, abgerufen am 2. August 2026.
  25. Eidgenössische Steuerverwaltung: Kryptowährungen – Besteuerung, abgerufen am 2. August 2026.