Internet in der Schweiz

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Internet in der Schweiz umfasst die technischen Netze, Dienste, Anbieter, rechtlichen Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die den Zugang zum weltweiten Internet innerhalb der Schweiz ermöglichen. Das Internet ist ein zentraler Bestandteil der schweizerischen Kommunikationsinfrastruktur und wird von Privathaushalten, Unternehmen, Behörden, Bildungsinstitutionen und Forschungseinrichtungen genutzt.

Die Schweiz verfügt über eine weit ausgebaute Festnetz- und Mobilfunkinfrastruktur. Internetzugänge werden über Glasfasernetze, modernisierte Telefonleitungen, Koaxialkabel, Mobilfunknetze, Richtfunk und Satellitenverbindungen bereitgestellt. Wegen der föderalen Struktur, der gebirgigen Landschaft und der unterschiedlichen Siedlungsdichte unterscheiden sich die verfügbaren Technologien und Übertragungsgeschwindigkeiten regional.

Die rechtlichen Grundlagen bilden insbesondere das Fernmeldegesetz, die dazugehörigen Verordnungen sowie Vorschriften zum Datenschutz, zum Konsumentenschutz und zur Informationssicherheit. Zuständige Bundesbehörde für wesentliche Fragen der Telekommunikation und Internetregulierung ist das Bundesamt für Kommunikation.[1]

Geschichte

Die Entwicklung des Internets in der Schweiz begann im wissenschaftlichen und universitären Umfeld. Hochschulen und Forschungsinstitutionen gehörten zu den ersten Einrichtungen, die internationale Computernetze nutzten. Eine zentrale Rolle spielte die 1987 gegründete Stiftung Switch, welche die schweizerischen Hochschulen miteinander und mit internationalen Forschungsnetzen verband.

1989 nahm Switch das Hochschulnetz Switch LAN in Betrieb. Dieses verband Universitäten und Forschungsinstitutionen und bildete eine wichtige Grundlage für die frühe Internetentwicklung in der Schweiz.[2]

In den frühen 1990er-Jahren verbreitete sich das Internet ausserhalb von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Erste kommerzielle Anbieter ermöglichten Privatpersonen und Unternehmen den Zugang über analoge Telefonmodems. Die Verbindung wurde gewöhnlich über eine Einwahlnummer hergestellt und nach Verbindungsdauer oder übertragenem Datenvolumen abgerechnet.

Mit der Verbreitung des World Wide Webs stieg die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer rasch an. Schweizer Unternehmen, Medien, Behörden und Organisationen begannen eigene Websites einzurichten. Gleichzeitig entstanden Suchdienste, Onlineverzeichnisse, Internetforen und erste elektronische Handelsangebote.

Seit dem Ende der 1990er-Jahre wurden analoge Modemverbindungen zunehmend durch schnellere Breitbandanschlüsse ersetzt. Verbreitet waren zunächst ADSL-Verbindungen über das Telefonnetz und Internetzugänge über die Koaxialnetze der Kabelnetzbetreiber. Später folgten VDSL, Glasfaseranschlüsse und leistungsfähige Mobilfunknetze.

Die Einführung von Smartphones und schnellen Mobilfunkstandards veränderte die Internetnutzung erneut. Seit den 2010er-Jahren erfolgt ein grosser Teil des Datenverkehrs über mobile Endgeräte. Streamingdienste, soziale Netzwerke, Cloud-Dienste, Videokonferenzen und mobile Zahlungssysteme wurden zu alltäglichen Anwendungen.

Internetnutzung

Das Internet wird in der Schweiz von einem sehr grossen Teil der Bevölkerung regelmässig genutzt. Nach Erhebungen des Bundesamtes für Statistik nutzten 2023 mehr als neun von zehn Personen das Internet täglich.[3]

Die Nutzung umfasst private, berufliche und administrative Tätigkeiten. Zu den häufigsten Anwendungen gehören Kommunikation, Nachrichtennutzung, soziale Netzwerke, Onlinebanking, elektronische Einkäufe, Navigation, Unterhaltung und der Zugang zu staatlichen Dienstleistungen.

Die Verbreitung des Internets ist in jüngeren Altersgruppen besonders hoch. Unterschiede bestehen weiterhin nach Alter, Bildungsstand, Einkommen und beruflicher Situation. Ältere Personen und Menschen mit geringen digitalen Kompetenzen nutzen bestimmte digitale Angebote seltener oder benötigen Unterstützung.

Das Bundesamt für Statistik untersucht die Internetnutzung in regelmässigen Erhebungen. Dabei werden unter anderem Internetzugang, Nutzungsintensität, elektronische Einkäufe, digitale Kompetenzen, Datenschutzverhalten und der Einsatz neuer Technologien erfasst. Die Erhebungen erfolgen in mehreren Landessprachen und berücksichtigen die Bevölkerung in verschiedenen Altersgruppen.[4]

Festnetzanschlüsse

Festnetzbasierte Internetanschlüsse werden in der Schweiz hauptsächlich über Kupferleitungen, Koaxialkabel und Glasfasernetze angeboten. Welche Technologie verfügbar ist, hängt vom Standort und vom örtlichen Netzausbau ab.

DSL-Anschlüsse nutzen die ursprünglich für die Telefonie errichteten Kupferleitungen. Mit Technologien wie VDSL und Vectoring können über kurze Leitungsstrecken relativ hohe Übertragungsgeschwindigkeiten erreicht werden. Die Leistungsfähigkeit nimmt jedoch mit wachsender Entfernung zwischen dem Gebäude und dem Netzknoten ab.

Kabelnetzbetreiber stellen Internetzugänge über Koaxialnetze bereit, die ursprünglich für Radio- und Fernsehprogramme errichtet wurden. Durch die Modernisierung auf neuere Übertragungsstandards können diese Netze hohe Datenraten erreichen. Die verfügbare Kapazität wird innerhalb eines Netzsegments von mehreren Anschlüssen gemeinsam genutzt.

Glasfaserverbindungen übertragen Daten optisch und ermöglichen besonders hohe Geschwindigkeiten sowie geringe Verzögerungszeiten. Bei einem Anschluss bis in die Wohnung oder das Geschäftsgebäude wird häufig von Fibre to the Home, abgekürzt FTTH, gesprochen.

Weitere Ausbauformen sind Fibre to the Building, bei der die Glasfaser bis ins Gebäude reicht, und Fibre to the Street, bei der der letzte Abschnitt weiterhin über Kupferleitungen geführt wird. Diese Begriffe beschreiben unterschiedliche Tiefen des Glasfaserausbaus.

Glasfaserausbau

Der Glasfaserausbau wird von verschiedenen Unternehmen und öffentlichen Körperschaften durchgeführt. Dazu gehören Swisscom, regionale Elektrizitätswerke, Stadtwerke, Kabelnetzunternehmen und spezialisierte Netzbetreiber.

In mehreren Städten entstanden Glasfasernetze in Zusammenarbeit zwischen Swisscom und kommunalen Energieversorgern. Beispiele sind Zürich, Basel, Bern, Genf, Lausanne und St. Gallen. In anderen Regionen erfolgt der Ausbau durch einzelne Unternehmen oder durch lokale Netzeigentümer.

Beim sogenannten Mehrfasermodell werden mehrere Glasfasern bis zu einem Gebäude oder Anschluss geführt. Verschiedene Anbieter können dadurch eigene Dienste über getrennte Fasern bereitstellen. Dieses Modell soll Infrastrukturwettbewerb ermöglichen und die Abhängigkeit von einem einzelnen Betreiber reduzieren.

Der Ausbau ist in dicht besiedelten Städten wirtschaftlich einfacher als in ländlichen oder gebirgigen Gebieten. Lange Leitungswege und eine geringe Zahl potenzieller Anschlüsse erhöhen dort die Kosten. In solchen Regionen werden Glasfaseranschlüsse teilweise durch leistungsfähige Mobilfunkverbindungen oder andere Funktechnologien ergänzt.

Der Glasfaserausbau war auch Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen. Dabei ging es insbesondere um Netzarchitekturen, die konkurrierenden Anbietern den direkten Zugang zu einzelnen Teilnehmeranschlüssen erschweren können. Die Ausgestaltung des Netzzugangs wird deshalb sowohl technisch als auch wettbewerbspolitisch diskutiert.

Mobilfunk und mobiles Internet

Mobiles Internet wird über die Netze der schweizerischen Mobilfunkanbieter bereitgestellt. Zu den landesweit tätigen Netzbetreibern gehören Swisscom, Sunrise und Salt Mobile. Daneben bestehen zahlreiche Marken und virtuelle Mobilfunkanbieter, die Kapazitäten bestehender Netze nutzen.

Die älteren Mobilfunkgenerationen wurden schrittweise durch leistungsfähigere Standards ersetzt. Die dritte Mobilfunkgeneration UMTS beziehungsweise 3G ermöglichte eine breitere mobile Datennutzung. Mit LTE beziehungsweise 4G wurden höhere Geschwindigkeiten und eine bessere Eignung für Videodienste erreicht.

Seit 2019 werden in der Schweiz Netze der fünften Mobilfunkgeneration, 5G, betrieben. Sie sollen höhere Datenraten, geringere Verzögerungszeiten und die Verbindung einer grossen Zahl von Geräten ermöglichen. 5G wird nicht nur für Smartphones, sondern auch für Industrieanwendungen, Verkehrssysteme und das Internet der Dinge eingesetzt.

Der Aufbau neuer Mobilfunkanlagen unterliegt dem Fernmelderecht, dem Raumplanungs- und Baurecht sowie den Vorschriften über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Bewilligungsverfahren und Widerstand gegen neue Antennen können den Ausbau regional verzögern.

Mobiles Internet wird auch als Ersatz oder Ergänzung eines Festnetzanschlusses genutzt. Entsprechende Angebote verwenden einen stationären Router mit Mobilfunkverbindung. Die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit hängt von Netzabdeckung, Frequenzen, Entfernung zur Antenne, Gebäudedämpfung und gleichzeitiger Netzauslastung ab.

Satelliteninternet und Funkverbindungen

Satelliteninternet spielt in der Schweiz gegenüber Festnetz und Mobilfunk eine kleinere Rolle. Es kann jedoch für abgelegene Gebäude, temporäre Anlagen oder Orte ohne leistungsfähigen terrestrischen Anschluss relevant sein.

Traditionelle Satellitensysteme verwenden Satelliten in grosser Höhe und weisen vergleichsweise lange Signalwege auf. Neuere Konstellationen in niedrigen Erdumlaufbahnen können geringere Verzögerungszeiten ermöglichen. Voraussetzung ist gewöhnlich eine freie Sicht der Empfangsantenne zum Himmel.

In Bergregionen, bei Seilbahnen, Berghütten und abgelegenen Betrieben werden teilweise Richtfunkstrecken eingesetzt. Sie übertragen Daten zwischen zwei festen Punkten und können Gebiete erschliessen, in denen eine Kabelverbindung technisch aufwendig wäre.

Internetanbieter

Der schweizerische Internetmarkt umfasst grosse landesweite Anbieter und zahlreiche regionale Unternehmen. Swisscom betreibt einen bedeutenden Teil des traditionellen Telefon- und Glasfasernetzes. Sunrise bietet Anschlüsse über eigene und gemietete Infrastrukturen sowie über Kabel- und Mobilfunknetze an.

Daneben existieren Kabelnetzbetreiber wie Quickline und zahlreiche lokale Netze. Regionale Elektrizitäts- und Stadtwerke stellen teilweise eigene Glasfasernetze bereit. Unabhängige Dienstanbieter können je nach Netzmodell Vorleistungen anderer Betreiber nutzen und darüber eigene Internetangebote verkaufen.

Internetabonnemente werden häufig zusammen mit Mobiltelefonie, Festnetztelefonie oder Fernsehen als Paket angeboten. Die Verträge unterscheiden sich unter anderem bei Geschwindigkeit, Mindestlaufzeit, Aktivierungsgebühren, Routerausstattung, Fernsehangebot und Kundendienst.

Die beworbene Höchstgeschwindigkeit wird nicht an jedem Anschluss vollständig erreicht. Bei der Wahl eines Angebots sind deshalb neben dem Preis auch die am konkreten Standort verfügbare Technologie, die Uploadgeschwindigkeit und die Vertragsbedingungen von Bedeutung.

Grundversorgung

Die schweizerische Fernmeldegesetzgebung sieht eine Grundversorgung vor. Sie soll gewährleisten, dass grundlegende Fernmeldedienste allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen zu erschwinglichen Bedingungen zur Verfügung stehen.

Die Grundversorgungskonzession wird von der Eidgenössischen Kommunikationskommission vergeben. Die Konzessionärin ist verpflichtet, die festgelegten Dienste in ihrem Versorgungsgebiet anzubieten, wenn keine zumutbare Alternative vorhanden ist.

Der breitbandige Internetzugang gehört seit 2008 zur fernmelderechtlichen Grundversorgung. Die vorgeschriebene Mindestleistung wurde seither mehrfach an die technische und gesellschaftliche Entwicklung angepasst. Seit 2024 besteht neben dem bisherigen Grundversorgungsangebot ein schnellerer Internetdienst mit einer höheren vorgeschriebenen Datenrate.[5]

Die Grundversorgung garantiert nicht, dass jede Liegenschaft mit Glasfaser erschlossen wird. Die Anbieterin darf die technisch geeignete Lösung wählen. Je nach Standort kann der Anschluss deshalb über Kupferleitungen, Glasfaser, Mobilfunk, Funk oder Satellit hergestellt werden.

Regulierung

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des schweizerischen Telekommunikationsmarktes sind das Fernmeldegesetz und die Verordnung über Fernmeldedienste. Das Fernmeldegesetz verfolgt das Ziel, Bevölkerung und Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ gute sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste anzubieten.[1]

Das Bundesamt für Kommunikation beaufsichtigt wesentliche Bereiche des Fernmeldewesens. Es bereitet regulatorische Grundlagen vor, verwaltet Frequenzen und Adressierungselemente und nimmt Aufsichtsaufgaben wahr.

Die Eidgenössische Kommunikationskommission ist eine unabhängige Regulierungsbehörde. Sie vergibt unter anderem Mobilfunkkonzessionen und die Grundversorgungskonzession. Zudem entscheidet sie in bestimmten Streitigkeiten über den Zugang zu Fernmeldeinfrastrukturen.

Die Wettbewerbskommission befasst sich mit möglichen Wettbewerbsbeschränkungen und marktbeherrschenden Unternehmen. Bei Streitigkeiten zwischen Konsumentinnen und Konsumenten und Fernmeldedienstanbietern kann die Schlichtungsstelle Ombudscom angerufen werden.

Netzneutralität

Unter Netzneutralität wird die grundsätzlich gleichartige Übertragung von Internetdaten verstanden, unabhängig von Absender, Empfänger, Inhalt, Anwendung, Dienst oder Endgerät.

Seit dem 1. Januar 2021 ist das offene Internet ausdrücklich in Artikel 12e des Fernmeldegesetzes geregelt. Anbieter von Internetzugängen müssen Daten grundsätzlich ohne technische oder wirtschaftliche Unterscheidung übertragen.[6]

Abweichungen sind nur in bestimmten Fällen zulässig. Dazu gehören gesetzliche Verpflichtungen, Massnahmen zur Wahrung der Netzintegrität, die Bekämpfung vorübergehender Netzüberlastungen und die Abwehr konkreter Gefahren.

Anbieter dürfen neben dem gewöhnlichen Internetzugang auch optimierte Spezialdienste anbieten. Diese dürfen jedoch die Qualität des allgemeinen Internetzugangs nicht beeinträchtigen oder als Ersatz für einen offenen Internetzugang dienen.

Die Anbieter müssen öffentlich darüber informieren, wie sie den Datenverkehr behandeln. Das Bundesamt für Kommunikation ist für die Aufsicht über die gesetzlichen Bestimmungen zum offenen Internet zuständig.

Datenschutz

Bei der Internetnutzung werden zahlreiche Personendaten verarbeitet. Dazu gehören IP-Adressen, Standortinformationen, Vertragsdaten, Kommunikationsmetadaten, Suchanfragen und Informationen über das Nutzungsverhalten.

Die allgemeinen Regeln für die Bearbeitung von Personendaten enthält das Bundesgesetz über den Datenschutz. Das vollständig revidierte Datenschutzgesetz trat am 1. September 2023 in Kraft. Es stärkte unter anderem die Informationspflichten, den Schutz besonders schützenswerter Daten und die Anforderungen an die Datensicherheit.[7]

Die zuständige Aufsichtsbehörde auf Bundesebene ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte. Er berät öffentliche Organe und private Unternehmen, führt Untersuchungen durch und informiert die Bevölkerung.

Für Unternehmen mit Kundschaft in der Europäischen Union kann zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union relevant sein. Dies gilt insbesondere, wenn Waren oder Dienstleistungen gezielt Personen in der Europäischen Union angeboten oder deren Verhalten beobachtet wird.

Fernmeldeüberwachung und Vorratsdaten

Anbieter von Fernmeldediensten müssen bestimmte gesetzliche Pflichten zur Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden erfüllen. Die Grundlagen befinden sich insbesondere im Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.

Die Überwachung von Kommunikationsinhalten setzt grundsätzlich eine gesetzliche Grundlage und eine Anordnung der zuständigen Behörden voraus. Bei der Internetkommunikation können je nach Dienst unterschiedliche technische und organisatorische Pflichten bestehen.

Bestimmte Randdaten der Kommunikation müssen während einer gesetzlich festgelegten Frist aufbewahrt werden. Dazu können Angaben über Anschlüsse, Verbindungszeitpunkte oder beteiligte Kommunikationsdienste gehören. Die Speicherung und Nutzung solcher Daten ist regelmässig Gegenstand datenschutzrechtlicher und politischer Diskussionen.

Domainnamen

Die länderspezifische Top-Level-Domain der Schweiz ist .ch. Die Buchstaben leiten sich von der lateinischen Bezeichnung Confoederatio Helvetica ab.

Die Stiftung Switch verwaltet die zentrale Registrierungsdatenbank und die technische Infrastruktur von .ch im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation. Sie ist als Registry tätig, verkauft Domainnamen jedoch nicht direkt an Endkundinnen und Endkunden. Die Registrierung erfolgt über zugelassene Registrare.[8]

Switch verwaltet ausserdem die länderspezifische Domain .li des Fürstentums Liechtenstein. Zu den Aufgaben der Registry gehören der stabile Betrieb des Domain Name Systems, die Pflege der Registrierungsdaten und Massnahmen gegen den Missbrauch von Domainnamen.

Neben .ch besteht die generische Top-Level-Domain .swiss. Sie wird vom Bund verwaltet und soll einen eindeutigen Bezug zur Schweiz kennzeichnen. Eine .swiss-Domain kann nicht von jeder beliebigen Person registriert werden. Bewerber müssen die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Verbindung zur Schweiz nachweisen.

Die Domain .zuerich wird für Angebote mit Bezug zum Kanton Zürich verwendet. Die Domain .cern gehört der Europäischen Organisation für Kernforschung und wird für deren institutionelle Internetangebote eingesetzt.

Internetknoten und Rechenzentren

Der Datenaustausch zwischen Internetanbietern, Rechenzentren und Inhaltsanbietern erfolgt teilweise über Internetknoten. An solchen Einrichtungen können Netzbetreiber Datenverkehr direkt austauschen, anstatt ihn über entfernte internationale Netze zu leiten.

Zu den bedeutenden Einrichtungen gehört der Swiss Internet Exchange. Daneben bestehen private Verbindungen und weitere Austauschpunkte. Direkte Netzverbindungen können Übertragungskosten reduzieren, Verzögerungszeiten verkürzen und die Widerstandsfähigkeit des Internetverkehrs erhöhen.

In der Schweiz befinden sich zahlreiche Rechenzentren. Wichtige Standorte liegen insbesondere in den Wirtschaftsräumen Zürich, Genf, Basel, Bern und Lausanne. Gründe dafür sind die politische Stabilität, eine zuverlässige Stromversorgung, internationale Datenverbindungen und die Nachfrage von Banken, Versicherungen, Behörden und Technologieunternehmen.

Die Speicherung von Daten in der Schweiz bedeutet nicht automatisch, dass ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar ist. Entscheidend können zusätzlich der Sitz des Anbieters, die vertraglichen Beziehungen und der Ort der Datenverarbeitung sein.

Forschung und Bildung

Switch betreibt ein nationales Netz für Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen. Dieses verbindet schweizerische Bildungs- und Forschungsinstitutionen untereinander sowie mit internationalen Forschungsnetzen.

Das Forschungsnetz ermöglicht die Übertragung grosser Datenmengen und unterstützt wissenschaftliche Zusammenarbeit. Es wird unter anderem von Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsanstalten und Einrichtungen im Umfeld des CERN genutzt.

Internetbasierte Lernplattformen und Videokonferenzen gehören zum Alltag vieler Bildungseinrichtungen. Die Covid-19-Pandemie beschleunigte den Einsatz digitaler Unterrichtsformen und machte zugleich Unterschiede bei Geräten, Internetzugang und digitalen Kompetenzen sichtbar.

Viele Schulen vermitteln Grundlagen der Informatik, Medienkompetenz und des verantwortungsvollen Umgangs mit digitalen Informationen. Die konkrete Ausgestaltung ist aufgrund des föderalen Bildungssystems kantonal unterschiedlich.

Elektronische Behördenleistungen

Bund, Kantone und Gemeinden stellen zahlreiche Informationen und Verwaltungsdienste online zur Verfügung. Dazu gehören Steuererklärungen, Handelsregisterauszüge, Stellenmeldungen, Bewilligungsgesuche und statistische Daten.

Die Plattform ch.ch bietet Informationen der schweizerischen Behörden zu zahlreichen Alltagsthemen. Das Bundesportal admin.ch dient als zentraler Zugang zu Bundesbehörden, Medienmitteilungen, Gesetzestexten und amtlichen Dokumenten.

Die elektronische Identität soll den sicheren Nachweis der Identität bei Onlinegeschäften und Behördenleistungen erleichtern. Die konkrete Ausgestaltung einer staatlich anerkannten E-ID war über mehrere Jahre Gegenstand politischer und gesetzgeberischer Debatten.

Für die Digitalisierung der Verwaltung gelten föderale Zuständigkeiten. Systeme und Anmeldeverfahren können sich deshalb zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden unterscheiden. Die Interoperabilität digitaler Behördenleistungen ist ein wichtiges Ziel der schweizerischen Digitalpolitik.

Elektronischer Handel und Onlinebanking

Onlinehandel ist in der Schweiz weit verbreitet. Neben grossen schweizerischen Plattformen werden zahlreiche ausländische Onlinegeschäfte genutzt. Grenzüberschreitende Einkäufe können Zollabgaben, Mehrwertsteuer und zusätzliche Zustellgebühren auslösen.

Onlinebanking und mobile Bankanwendungen werden von schweizerischen Finanzinstituten umfassend angeboten. Häufig kommen Mehrfaktor-Authentifizierung, verschlüsselte Verbindungen und separate Bestätigungsanwendungen zum Einsatz.

Das mobile Zahlungssystem TWINT ist eng mit dem schweizerischen Bankensystem verbunden. Es ermöglicht Zahlungen im stationären Handel, in Onlinegeschäften und zwischen Privatpersonen.

Phishing, gefälschte Onlineshops und betrügerische Zahlungsaufforderungen gehören zu den häufigen Risiken. Banken, Behörden und Konsumentenschutzorganisationen veröffentlichen deshalb regelmässig Sicherheitshinweise.

Digitale Medien

Das Internet hat die schweizerische Medienlandschaft grundlegend verändert. Zeitungen, Radio- und Fernsehveranstalter veröffentlichen ihre Inhalte über Websites, Apps, Podcasts und Streamingplattformen.

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft betreibt mit SRF, RTS, RSI und RTR digitale Angebote in den verschiedenen Sprachregionen. Daneben bestehen private Nachrichtenportale, regionale Medien und reine Onlinemedien.

Die Mehrsprachigkeit der Schweiz prägt auch das Internetangebot. Inhalte werden in Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sowie häufig in Englisch veröffentlicht. Die kleineren Sprachräume verfügen jedoch über weniger kommerzielle Onlineangebote als die Deutschschweiz.

Soziale Netzwerke und internationale Plattformen beeinflussen die Verbreitung von Nachrichten. Damit verbunden sind Debatten über Desinformation, politische Werbung, Jugendschutz und die Abhängigkeit schweizerischer Medien von ausländischen Technologiekonzernen.

Cybersicherheit

Mit der zunehmenden Digitalisierung wächst die Bedeutung der Cybersicherheit. Zu den Gefahren gehören Schadsoftware, Phishing, Erpressungssoftware, Datendiebstahl, DDoS-Angriffe und die Ausnutzung von Sicherheitslücken.

Das Bundesamt für Cybersicherheit ist die zentrale Fachstelle des Bundes für Cybersicherheit. Es nahm am 1. Januar 2024 seine Tätigkeit als Bundesamt auf und ging aus dem früheren Nationalen Zentrum für Cybersicherheit hervor.[9]

Das Bundesamt nimmt Meldungen über Cybervorfälle entgegen, veröffentlicht Warnungen und unterstützt Betreiber kritischer Infrastrukturen. Für bestimmte Betreiber kritischer Infrastrukturen bestehen gesetzliche Pflichten zur Meldung von Cyberangriffen.

Switch betreibt mit Switch-CERT ein Computer Emergency Response Team für den Hochschulbereich und weitere angeschlossene Organisationen. Im Zusammenhang mit .ch-Domains arbeitet Switch ausserdem gegen Phishing, Schadsoftware und missbräuchliche Domainregistrierungen.

Unternehmen und Privatpersonen sind für die Sicherheit ihrer Systeme mitverantwortlich. Empfohlen werden regelmässige Aktualisierungen, sichere Passwörter, Mehrfaktor-Authentifizierung, Datensicherungen und ein vorsichtiger Umgang mit unerwarteten Nachrichten und Anhängen.

Kritische Infrastruktur

Internet- und Telekommunikationsnetze gehören zur kritischen Infrastruktur der Schweiz. Ausfälle können Behörden, Gesundheitswesen, Finanzmärkte, Verkehr, Energieversorgung und private Kommunikation beeinträchtigen.

Die Widerstandsfähigkeit hängt von redundanten Leitungen, Notstromversorgung, sicheren Rechenzentren und der Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern ab. Internationale Verbindungen sind notwendig, weil ein grosser Teil der Internetdienste und Daten ausserhalb der Schweiz betrieben wird.

Auch das Domain Name System ist für die Funktionsfähigkeit des Internets entscheidend. Störungen oder Manipulationen können dazu führen, dass Domainnamen nicht mehr korrekt aufgelöst werden. Die Registry für .ch wird daher als kritische Infrastruktur betrieben.[8]

Internetzensur und Sperren

Die Schweiz verfügt nicht über eine allgemeine staatliche Vorzensur des Internets. Inhalte können jedoch auf gesetzlicher Grundlage gesperrt oder entfernt werden.

Das Geldspielgesetz sieht Netzsperren gegen nicht bewilligte ausländische Online-Geldspielangebote vor. Die Eidgenössische Spielbankenkommission und die interkantonale Geldspielaufsicht führen entsprechende Sperrlisten.

Im Bereich der Kinderpornografie arbeiten Behörden und Internetanbieter ebenfalls mit Sperr- und Löschmassnahmen. Vorrangiges Ziel ist die Entfernung strafbarer Inhalte an der Quelle. Netzsperren können den Zugang erschweren, beseitigen die Inhalte jedoch nicht selbst.

Gerichte können die Entfernung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte anordnen. Daneben entfernen Plattformbetreiber Inhalte nach ihren eigenen Nutzungsbedingungen. Die Abgrenzung zwischen Strafverfolgung, Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit ist regelmässig Gegenstand öffentlicher Diskussionen.

Geografische Unterschiede

Die Internetversorgung ist in Städten und Agglomerationen im Allgemeinen besonders leistungsfähig. Dort stehen häufig mehrere Festnetztechnologien und Anbieter zur Verfügung.

In ländlichen Gebieten sind schnelle Anschlüsse teilweise weniger weit verbreitet. Die Erschliessung einzelner Gebäude kann hohe Kosten verursachen, insbesondere in Bergregionen und abgelegenen Tälern.

Mobilfunk und drahtlose Festnetzangebote können solche Versorgungslücken teilweise schliessen. Die Qualität hängt jedoch von Gelände, Sichtverbindung, Gebäudestruktur und der Auslastung der Funkzelle ab.

Die Grundversorgung soll sicherstellen, dass auch abgelegene Haushalte Zugang zu grundlegenden Internetdiensten erhalten. Sie ersetzt jedoch nicht den marktgetriebenen Ausbau besonders schneller Netze.

Digitale Kluft

Trotz der hohen Internetverbreitung besteht eine digitale Kluft. Nicht alle Menschen verfügen über gleichwertige Geräte, Anschlüsse oder Kenntnisse.

Betroffen sind unter anderem Personen mit geringem Einkommen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Personen mit geringen Kenntnissen einer Landessprache. Auch komplizierte Anmeldeverfahren und unübersichtliche Benutzeroberflächen können digitale Angebote unzugänglich machen.

Bibliotheken, Gemeinden, Schulen und gemeinnützige Organisationen bieten teilweise Schulungen oder öffentliche Internetzugänge an. Barrierefreie Websites und alternative Zugangswege bleiben wichtig, da nicht alle Verwaltungs- und Alltagsgeschäfte ausschliesslich digital erledigt werden können.

Gesellschaftliche Bedeutung

Das Internet beeinflusst Arbeit, Bildung, Medien, Handel, Freizeit und politische Kommunikation. Homeoffice und ortsunabhängige Zusammenarbeit haben an Bedeutung gewonnen. Dadurch steigen die Anforderungen an zuverlässige Anschlüsse und sichere Unternehmensnetze.

Politische Parteien, Behörden und Interessengruppen nutzen das Internet für Kampagnen und öffentliche Debatten. In der direkten Demokratie spielt die digitale Verbreitung von Informationen vor Abstimmungen und Wahlen eine wichtige Rolle.

Gleichzeitig entstehen Herausforderungen durch Desinformation, Hassrede, Überwachung und die Konzentration von Marktmacht bei internationalen Plattformen. Die schweizerische Politik muss dabei nationale Regeln mit internationalen technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen verbinden.

Internationale Einbindung

Das schweizerische Internet ist Teil einer globalen Infrastruktur. Datenverkehr überschreitet regelmässig Landesgrenzen, selbst wenn Absender und Empfänger in der Schweiz ansässig sind.

Die Schweiz beteiligt sich an internationalen Organisationen und Debatten zur Internet-Governance, Telekommunikation, Cybersicherheit und Normung. Das Bundesamt für Kommunikation vertritt schweizerische Interessen in verschiedenen internationalen Gremien.

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union. Entwicklungen im EU-Recht beeinflussen schweizerische Unternehmen und Behörden dennoch, insbesondere in den Bereichen Datenschutz, Cybersicherheit, digitale Plattformen und Telekommunikation.

Zukünftige Entwicklung

Der weitere Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen gehört zu den wichtigsten Infrastrukturvorhaben. Gleichzeitig steigt der Datenverkehr durch hochauflösende Videodienste, Cloud-Anwendungen, künstliche Intelligenz und vernetzte Geräte.

Neue Mobilfunkgenerationen und satellitengestützte Dienste können zusätzliche Kapazitäten schaffen. Parallel dazu gewinnen Energieverbrauch und ökologische Auswirkungen von Rechenzentren, Netzen und Endgeräten an Bedeutung.

Die zukünftige Entwicklung wird auch von der Regulierung digitaler Plattformen, der elektronischen Identität, dem Datenschutz und der Cybersicherheit geprägt. Eine zentrale Aufgabe bleibt, leistungsfähige digitale Dienste mit Wettbewerb, Grundrechten und gesellschaftlicher Teilhabe zu verbinden.

Siehe auch

Literatur

  • Bundesamt für Kommunikation: Fernmeldestatistik. Bern.
  • Bundesamt für Statistik: Internetnutzung in den Haushalten. Neuenburg.
  • Bundesrat: Strategie Digitale Schweiz. Bern.
  • Peter Grütter: Geschichte der Telekommunikation in der Schweiz. Zürich.
  • Switch: Jahresberichte und Publikationen zur schweizerischen Internetinfrastruktur. Zürich.

Einzelnachweise