Wappen der Schweiz
| Wappen der Schweiz | |
|---|---|
| Staat | Schweizerische Eidgenossenschaft |
| Wappenfigur | Weisses Schweizerkreuz |
| Grundfarbe | Rot |
| Schildform | Dreieckschild |
| Gesetzliche Definition | Schweizerkreuz in einem Dreieckschild |
| Historische Festlegung | 12. Dezember 1889 |
| Heutige Rechtsgrundlage | Wappenschutzgesetz |
Das Wappen der Schweiz, amtlich Schweizerwappen genannt, ist das staatliche Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es zeigt ein aufrechtes, frei stehendes weisses Kreuz in einem roten Dreieckschild. Das darin enthaltene Kreuz wird als Schweizerkreuz bezeichnet. Seine vier gleich langen Arme sind jeweils um einen Sechstel länger als breit.
Das Schweizerwappen gehört zusammen mit der Schweizerfahne zu den wichtigsten Hoheitszeichen des Landes. Beide Zeichen verwenden dasselbe weisse Kreuz auf rotem Grund, unterscheiden sich jedoch durch ihre äussere Form und ihre rechtliche Verwendung. Während die Schweizerfahne das Kreuz in einem quadratischen Feld zeigt, befindet es sich beim Wappen in einem Dreieckschild.[1]
Das Wappen ist Ausdruck der staatlichen Hoheit, Macht und Würde der Eidgenossenschaft. Seine Verwendung ist deshalb grundsätzlich dem Bund vorbehalten. Das Schweizerkreuz ohne Wappenschild darf unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch von privaten Personen und Unternehmen verwendet werden.
Beschreibung
Das Schweizerwappen besteht aus einem roten Dreieckschild mit einem frei stehenden weissen Kreuz. Als frei stehend gilt das Kreuz, weil seine Arme den Rand des Schildes nicht berühren. Es ist aufrecht dargestellt und besitzt vier gleich lange Arme.
Die Proportionen des Kreuzes sind gesetzlich festgelegt. Jeder Arm ist um einen Sechstel länger als breit. Beträgt die Breite eines Kreuzarmes beispielsweise sechs Einheiten, so misst seine Länge vom mittleren Quadrat bis zum äusseren Ende sieben Einheiten. Das Kreuz ist somit kein vollkommen aus fünf gleich grossen Quadraten zusammengesetztes griechisches Kreuz, sondern weist leicht verlängerte Arme auf.
Die heute verbindliche Darstellung des Schweizerwappens ist im Anhang des Wappenschutzgesetzes abgebildet. Neben den Proportionen des Kreuzes sind dort die Form des Dreieckschildes und die Anordnung des Kreuzes innerhalb des Schildes festgelegt.[1]
Eine traditionelle heraldische Beschreibung, die sogenannte Blasonierung, kann lauten:
- In Rot ein frei stehendes weisses Kreuz, dessen unter sich gleiche Arme je einen Sechstel länger als breit sind.
In der Heraldik wird für Weiss häufig auch die Bezeichnung Silber verwendet. In amtlichen schweizerischen Vorschriften ist jedoch ausdrücklich von einem weissen Kreuz die Rede.
Unterschied zwischen Wappen, Fahne und Schweizerkreuz
Das Schweizerwappen, die Schweizerfahne und das Schweizerkreuz sind eng miteinander verbunden, rechtlich aber nicht identisch.
| Zeichen | Darstellung | Hauptverwendung |
|---|---|---|
| Schweizerwappen | Weisses Schweizerkreuz in einem roten Dreieckschild | Hoheitszeichen der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
| Schweizerfahne | Weisses Schweizerkreuz in einem quadratischen roten Feld | Landesfahne und staatliches Symbol |
| Schweizerkreuz | Frei stehendes weisses Kreuz auf rotem Grund, ohne Wappenschild | Herkunftsangabe, nationales Symbol und Gestaltungselement |
Der Dreieckschild ist das entscheidende Merkmal, durch das sich das Schweizerwappen von der Fahne und von einer blossen Darstellung des Schweizerkreuzes unterscheidet. Auch geringfügig veränderte Schildformen können rechtlich als Nachahmung des Wappens gelten, wenn der Gesamteindruck weiterhin dem geschützten Hoheitszeichen entspricht.
Die Schweizerfahne ist grundsätzlich quadratisch. Eine rechteckige Ausführung wird vor allem als Schweizerflagge auf Schiffen verwendet. Das Wappen ist dagegen weder ein quadratisches noch ein rechteckiges Feld, sondern ein heraldischer Schild.
Ursprung des weissen Kreuzes
Die Ursprünge des Schweizerkreuzes reichen in das Mittelalter zurück. Ein weisses Kreuz wurde von eidgenössischen Kriegern zunächst als gemeinsames Erkennungszeichen verwendet. Nach Angaben des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten lässt sich eine solche Verwendung bis zur Schlacht bei Laupen von 1339 zurückverfolgen. Die Kämpfer nähten weisse Kreuze auf ihre Kleidung, um sich auf dem Schlachtfeld von ihren Gegnern unterscheiden zu können.[2]
Das Kreuz war damals noch kein einheitlich geregeltes Wappen der gesamten Eidgenossenschaft. Die einzelnen eidgenössischen Orte zogen unter ihren eigenen Bannern in den Krieg. Das weisse Kreuz konnte zusätzlich auf Kleidungsstücken, Waffen oder Fahnen angebracht werden und diente als Zeichen der Zusammengehörigkeit.
Auch der rote Hintergrund entwickelte sich nicht sofort zu einer verbindlichen gemeinsamen Grundfarbe. Rot spielte jedoch bei mehreren eidgenössischen Bannern eine bedeutende Rolle, insbesondere beim Banner des Standes Schwyz. Aus der Verbindung des weissen Kreuzzeichens mit dem roten Feld entstand allmählich das heute bekannte schweizerische Symbol.
Entwicklung in der Alten Eidgenossenschaft
Während der Alten Eidgenossenschaft besass der Staatenbund kein nationales Wappen im heutigen Sinn. Die weitgehend selbstständigen Orte führten ihre eigenen Wappen, Banner und Siegel. Auf gemeinsamen Darstellungen wurden häufig die einzelnen Kantonswappen nebeneinandergestellt.
Das weisse Kreuz gewann dennoch zunehmend die Bedeutung eines gemeinsamen eidgenössischen Zeichens. Es erschien auf Münzen, Medaillen, militärischen Darstellungen und bildlichen Allegorien. Seine Form war nicht einheitlich. Neben frei stehenden Kreuzen kamen durchgehende Kreuze, schmale Kreuze und unterschiedlich proportionierte Varianten vor.
Das Schweizerische Bundesarchiv weist darauf hin, dass das Kreuz zunächst vor allem ein militärisches Erkennungszeichen war und erst im Verlauf der Zeit zum Symbol der gesamten Eidgenossenschaft wurde.[3]
Helvetische Republik
Mit der Errichtung der zentralistischen Helvetischen Republik im Jahr 1798 wurde die traditionelle eidgenössische Symbolik vorübergehend zurückgedrängt. Der neue Staat verwendete eine waagrecht angeordnete Trikolore in den Farben Grün, Rot und Gelb. Sie unterschied sich deutlich vom späteren weissen Kreuz auf rotem Grund.
Nach dem Ende der Helvetischen Republik 1803 verschwand die Trikolore wieder. Während der Mediationszeit und der anschliessenden Restaurationszeit bestanden erneut starke kantonale Strukturen. Das weisse Kreuz setzte sich jedoch schrittweise wieder als gemeinsames Zeichen der eidgenössischen Truppen und Behörden durch.
Bundessiegel von 1815
Nach den politischen Umwälzungen der napoleonischen Zeit wurde 1815 der Bundesvertrag abgeschlossen. Die eidgenössische Tagsatzung bestimmte ein gemeinsames Bundessiegel. Es zeigte ein aufrechtes, frei stehendes weisses Kreuz auf rotem Grund, umgeben von den Wappen der damals 22 Kantone.
Das Bundessiegel von 1815 war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gesamtschweizerischen Hoheitszeichen. Das Kreuz stand nun nicht mehr nur für eine militärische Gemeinschaft, sondern auch für den Staatenbund als politische Einheit.
Der umlaufende Kranz aus Kantonswappen betonte gleichzeitig den föderalistischen Aufbau der Eidgenossenschaft. Die einzelnen Kantone blieben eigenständige Glieder des Bundes, während das Kreuz im Zentrum ihre gemeinsame Verbindung darstellte.
Militärische Vereinheitlichung
In den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts führten die kantonalen Truppen weiterhin unterschiedliche Fahnen. Der General und Kartograf Guillaume Henri Dufour setzte sich für eine einheitliche eidgenössische Truppenfahne ein. 1840 beschloss die Tagsatzung eine gemeinsame Fahne mit weissem Kreuz auf rotem Grund.
Die Vereinheitlichung der Truppenfahnen stärkte die Wahrnehmung des Kreuzes als gesamtschweizerisches Zeichen. Das Symbol wurde nicht mehr bloss ergänzend auf kantonalen Bannern verwendet, sondern bildete den Mittelpunkt einer gemeinsamen Fahne.
Diese militärische Entwicklung bereitete die spätere Anerkennung als staatliches Hoheitszeichen vor. Nach dem Sonderbundskrieg und der Gründung des modernen Bundesstaates erhielt die Eidgenossenschaft erstmals dauerhafte zentrale Behörden.
Bundesstaat von 1848
Mit der Bundesverfassung von 1848 wurde die Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat. Das weisse Kreuz im roten Feld wurde zum Hoheitszeichen des neuen Bundesstaates. Eine genaue gesetzliche Festlegung seiner Proportionen fehlte jedoch zunächst.
In amtlichen Dokumenten, Siegeln, Fahnen und Gebäudeschmuck wurden deshalb verschiedene Kreuzformen verwendet. Die Länge und Breite der Arme sowie die Grösse des Kreuzes im Verhältnis zum roten Feld konnten voneinander abweichen.
Die zunehmende Verwendung des Zeichens im Militär, in der Verwaltung und in der Diplomatie machte eine verbindlichere Regelung erforderlich. Besonders die Frage, wie stark die Kreuzarme verlängert werden sollten, führte zu unterschiedlichen Darstellungen.
Bundesbeschluss von 1889
Am 12. Dezember 1889 legte die Bundesversammlung die Form des eidgenössischen Wappens näher fest. Der Bundesbeschluss bestimmte, dass das Wappen ein aufrechtes, frei stehendes weisses Kreuz im roten Feld zeigt. Die vier gleich langen Arme sollten jeweils um einen Sechstel länger als breit sein.
Diese Definition prägt das Schweizerkreuz bis heute. Eine dem Bundesbeschluss beigefügte Zeichnung diente als Beispiel, war jedoch nicht in allen Einzelheiten rechtlich verbindlich. Insbesondere die genaue Form des Wappenschildes und das Grössenverhältnis zwischen Kreuz und Schild blieben noch variabel.
Der Beschluss von 1889 vereinheitlichte vor allem die Proportionen des Kreuzes. Er beendete die frühere Praxis, stark voneinander abweichende Kreuzformen als offizielles eidgenössisches Zeichen zu verwenden.
Vereinheitlichung der Schildform
Über lange Zeit wurde das Schweizerwappen mit unterschiedlichen Schildformen dargestellt. Neben Dreieckschilden erschienen halbrunde, geschweifte oder dekorativ eingefasste Wappenschilde. Die Proportionen und die Lage des Kreuzes konnten ebenfalls variieren.
Diese gestalterische Vielfalt war heraldisch nicht ungewöhnlich. Wappen wurden traditionell an den Stil einer Epoche, an den verfügbaren Raum oder an die Form eines Gegenstandes angepasst. Für ein modernes staatliches Erscheinungsbild und einen wirksamen rechtlichen Schutz erwies sich eine klar definierte Form jedoch als zweckmässig.
Mit dem neuen Wappenschutzgesetz wurde der Dreieckschild ausdrücklich zum Bestandteil des Schweizerwappens erklärt. Das im Gesetz abgebildete Muster legt die verbindliche Grundform fest. Damit lässt sich das Wappen deutlicher vom Schweizerkreuz und von der Schweizerfahne unterscheiden.
Wappenschutzgesetz
Die heutige rechtliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen vom 21. Juni 2013. Es trat zusammen mit der dazugehörigen Verordnung am 1. Januar 2017 in Kraft.
Das Gesetz definiert das Schweizerwappen als ein Schweizerkreuz in einem Dreieckschild. Es regelt ausserdem die Schweizerfahne, die Wappen und Fahnen der Kantone und Gemeinden sowie weitere öffentliche Zeichen der Schweiz.
Die Neuregelung war Teil der sogenannten Swissness-Gesetzgebung. Ihr Ziel bestand darin, die Bezeichnung «Schweiz», das Schweizerkreuz und weitere Hinweise auf eine schweizerische Herkunft besser vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
Rechtlicher Schutz
Das Schweizerwappen ist ein geschütztes öffentliches Zeichen und Ausdruck der staatlichen Macht und Würde. Sein Gebrauch steht grundsätzlich der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu. Private Personen, Vereine und Unternehmen dürfen das Wappen daher normalerweise nicht zur Kennzeichnung ihrer Waren oder Dienstleistungen verwenden.[4]
Das Verbot betrifft nicht nur genaue Kopien. Auch Zeichen, die mit dem Schweizerwappen verwechselt werden können, können unzulässig sein. Entscheidend ist der Gesamteindruck. Wird ein Schweizerkreuz in eine schildähnliche rote Form gesetzt, kann dadurch der Eindruck eines staatlichen Wappens entstehen.
Die besonders strengen Regeln sollen verhindern, dass private Anbieter eine amtliche Verbindung, staatliche Anerkennung oder besondere Vertrauenswürdigkeit vortäuschen. Das Schweizerwappen darf nicht den Eindruck erwecken, eine Ware oder Dienstleistung stamme von einer Bundesbehörde oder werde von ihr empfohlen.
Ausnahmen können sich aus dem Gesetz, aus überlieferten Nutzungsrechten oder aus einer besonderen Bewilligung ergeben. Historisch gewachsene Zeichen bestimmter Unternehmen und Organisationen wurden im Rahmen der gesetzlichen Übergangsbestimmungen gesondert behandelt.
Verwendung durch die Bundesbehörden
Das Schweizerwappen wird von den Behörden und Einrichtungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft verwendet. Es erscheint unter anderem an Bundesgebäuden, auf amtlichen Urkunden, bei diplomatischen Vertretungen und auf bestimmten offiziellen Drucksachen.
Im einheitlichen Erscheinungsbild der Bundesverwaltung wird das Wappen mit der mehrsprachigen Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft» kombiniert. Je nach Anwendungsbereich erscheinen die deutschen, französischen, italienischen und rätoromanischen Staatsbezeichnungen.
Auch auf Schweizer Pässen und anderen amtlichen Dokumenten wird das nationale Hoheitszeichen verwendet. Die konkrete Darstellung kann an die technischen Anforderungen des Dokuments angepasst werden, ohne die charakteristischen Merkmale des Wappens aufzugeben.
Das Wappen kennzeichnet die staatliche Urheberschaft und unterscheidet amtliche Mitteilungen von privaten Veröffentlichungen. Seine Verwendung durch Bundesstellen folgt deshalb besonderen Gestaltungsrichtlinien.
Verwendung durch Private
Private dürfen grundsätzlich das Schweizerkreuz verwenden, sofern die Vorschriften über schweizerische Herkunftsangaben eingehalten werden. Das Schweizerwappen mit Dreieckschild bleibt ihnen dagegen grundsätzlich verwehrt.
Ein Unternehmen darf das Schweizerkreuz auf einer Ware nur dann als Herkunftsangabe verwenden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bezeichnung als schweizerisches Erzeugnis erfüllt sind. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Art des Produkts oder der Dienstleistung.
Bei Lebensmitteln sind insbesondere die Herkunft der Rohstoffe und der Ort der Verarbeitung von Bedeutung. Bei industriellen Produkten werden unter anderem die Herstellungskosten und der wesentliche Produktionsschritt berücksichtigt. Für Dienstleistungen gelten Anforderungen an den Geschäftssitz und die tatsächliche Verwaltung des Unternehmens.
Die Erlaubnis zur Verwendung des Schweizerkreuzes bedeutet somit nicht, dass auch ein roter Wappenschild verwendet werden darf. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum betont ausdrücklich, dass das Schweizerwappen dem Gemeinwesen vorbehalten ist.[4]
Sonderregelungen und ältere Marken
Bei der Einführung des revidierten Wappenschutzgesetzes bestanden bereits Unternehmen und Organisationen, die seit langer Zeit ein Zeichen mit einem Schweizerwappen oder einer wappenähnlichen Form verwendeten. Ein vollständiges und sofortiges Verbot hätte in einzelnen Fällen tief in historisch gewachsene Kennzeichen eingegriffen.
Das Gesetz sieht deshalb eng begrenzte Möglichkeiten für eine Weiterverwendung vor. Eine solche Ausnahme bedeutet jedoch keine allgemeine Freigabe des Schweizerwappens. Neue private Kennzeichen mit dem eidgenössischen Wappen können grundsätzlich nicht allein deshalb beansprucht werden, weil ähnliche Zeichen früher verwendet wurden.
Bekannte historische Unternehmenszeichen müssen rechtlich jeweils einzeln beurteilt werden. Massgeblich sind unter anderem der Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung, die konkrete Gestaltung, die Bekanntheit und die anwendbaren Übergangsbestimmungen.
Schweizerwappen und Rotes Kreuz
Das Schweizerkreuz darf nicht mit dem Schutzzeichen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz verwechselt werden. Das Zeichen des Roten Kreuzes besteht aus einem roten Kreuz auf weissem Grund und stellt farblich die Umkehrung des Schweizerwappens beziehungsweise der Schweizerfahne dar.
Das Rote Kreuz wurde 1864 als internationales Schutzzeichen eingeführt. Die umgekehrten Schweizer Farben wurden als Würdigung der Schweiz gewählt, in der die internationale Rotkreuzbewegung entstanden war. Das Zeichen besitzt jedoch eine eigenständige Bedeutung und unterliegt dem humanitären Völkerrecht.
Das rote Kreuz auf weissem Grund darf insbesondere nicht als allgemeines Symbol für medizinische Einrichtungen, Apotheken, Produkte oder Erste-Hilfe-Angebote verwendet werden, sofern keine gesetzliche Berechtigung besteht. Sein Missbrauch kann die Schutzwirkung des Zeichens in bewaffneten Konflikten beeinträchtigen.
Farbgebung
Die Grundfarben des Wappens sind Rot und Weiss. In der Heraldik gehört Rot zu den Farben, während Weiss auch als Silber bezeichnet werden kann. Für moderne amtliche Anwendungen bestehen technische Farbwerte, damit das Rot auf gedruckten und digitalen Medien möglichst einheitlich wiedergegeben wird.
Historische Darstellungen weisen unterschiedliche Rottöne auf. Dies liegt an den verwendeten Materialien, Pigmenten, Druckverfahren und Alterungsprozessen. Für die heraldische Identität ist nicht ein bestimmter historischer Farbton entscheidend, sondern der deutlich rote Grund im Gegensatz zum weissen Kreuz.
Bei einfarbigen amtlichen Darstellungen kann das Wappen unter bestimmten Bedingungen auch ohne seine regulären Farben wiedergegeben werden. Die Form des Schildes und des Kreuzes muss dabei eindeutig erkennbar bleiben.
Heraldik
Das Schweizerwappen gehört zu den besonders einfachen Staatswappen. Es enthält weder eine Krone noch Schildhalter, Ordensketten, Tiere, Pflanzen oder einen Wahlspruch. Die Gestaltung beschränkt sich auf eine einzige Wappenfigur und zwei Farben.
Diese Einfachheit ermöglicht eine leichte Wiedererkennbarkeit. Das starke Verhältnis zwischen Rot und Weiss sowie die symmetrische Form des Kreuzes bleiben auch bei kleinen Abbildungen gut sichtbar.
Anders als zahlreiche europäische Staatswappen verweist das Schweizerwappen nicht auf eine herrschende Dynastie. Es entwickelte sich aus einem gemeinschaftlichen Erkennungszeichen der eidgenössischen Orte. Dadurch wird es häufig als Symbol des Bundes, der Unabhängigkeit und des Zusammenhalts der Kantone verstanden.
Bedeutung und Wahrnehmung
Das Schweizerwappen ist heute eines der international bekanntesten staatlichen Zeichen. Das weisse Kreuz auf rotem Grund wird mit der Schweiz, ihrer politischen Ordnung, ihrer Neutralität und ihren Institutionen verbunden.
Darüber hinaus wird das Schweizerkreuz häufig als Hinweis auf schweizerische Qualität, Zuverlässigkeit und Herkunft wahrgenommen. Gerade diese wirtschaftliche Werbewirkung führte dazu, dass der Gesetzgeber die Verwendung des Kreuzes und des Wappens genauer regelte.
Das Wappen selbst besitzt jedoch in erster Linie eine hoheitliche und keine kommerzielle Funktion. Es steht für die Schweizerische Eidgenossenschaft als staatliches Gemeinwesen und für die Bundesbehörden, die in ihrem Namen handeln.
Darstellung auf Münzen und Briefmarken
Das Schweizerwappen erscheint auf verschiedenen staatlichen Ausgaben und Gebrauchsgegenständen. Dazu gehören Münzen, Medaillen, Briefmarken, amtliche Wertzeichen und historische Siegel.
Auf Schweizer Münzen kann das Kreuz auch als Teil einer allegorischen oder heraldischen Darstellung erscheinen. Je nach Münztyp und Ausgabe wird es in einem Schild, auf einer Fahne oder als frei stehendes Zeichen verwendet.
Auch die Schweizerische Post verwendet nationale Symbole auf Briefmarken. Dabei können historische Varianten des Wappens, Kantonswappen oder künstlerisch interpretierte Schweizerkreuze dargestellt werden. Solche Ausgaben dokumentieren zugleich die Entwicklung der schweizerischen Staatssymbolik.
Wappen der Kantone und Gemeinden
Neben dem Schweizerwappen besitzen alle 26 Kantone eigene Wappen. Auch zahlreiche Bezirke, Kreise und Gemeinden führen heraldische Zeichen.
Die kantonalen und kommunalen Wappen sind ebenfalls öffentliche Zeichen. Ihr Schutz richtet sich nach dem Wappenschutzgesetz sowie nach kantonalen und kommunalen Vorschriften. Ihre Verwendung durch Private kann von einer Zustimmung des zuständigen Gemeinwesens abhängig sein.
Auf amtlichen Darstellungen des Bundesstaates werden die Kantonswappen gelegentlich gemeinsam mit dem Schweizerwappen gezeigt. Eine solche Anordnung erinnert an das Bundessiegel von 1815 und verdeutlicht den föderalistischen Aufbau der Schweiz.
Das Schweizerwappen steht dabei nicht für einen einzelnen Kanton, sondern für die Eidgenossenschaft als Ganzes.
Kulturelle Bedeutung
In der schweizerischen Alltagskultur erscheint das weisse Kreuz auf rotem Grund bei nationalen Feiertagen, Sportveranstaltungen, politischen Anlässen und öffentlichen Feiern. Häufig handelt es sich dabei um Fahnen oder um das Schweizerkreuz und nicht um das rechtlich enger geschützte Wappen.
Am Bundesfeiertag am 1. August werden Häuser, Strassen und öffentliche Plätze mit Schweizerfahnen geschmückt. Auch Sportlerinnen und Sportler treten bei internationalen Wettkämpfen unter dem Schweizerkreuz auf.
Die hohe Bekanntheit des Symbols führt dazu, dass die Begriffe Schweizerwappen, Schweizerfahne und Schweizerkreuz im allgemeinen Sprachgebrauch gelegentlich miteinander verwechselt werden. Aus heraldischer und rechtlicher Sicht ist ihre Unterscheidung jedoch wesentlich.
Siehe auch
- Flagge der Schweiz
- Schweizerkreuz
- Schweiz
- Kantonswappen
- Wappenschutzgesetz
- Liste der Wappen und Fahnen der Schweizer Kantone
- Internationales Komitee vom Roten Kreuz
Literatur
- Louis Mühlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. 3. Auflage. Bühler-Verlag, Lengnau 1991, ISBN 3-9520071-1-0.
- Donald Lindsay Galbreath, Léon Jéquier: Lehrbuch der Heraldik. Battenberg, München 1978, ISBN 3-87045-138-5.
- Schweizerisches Bundesarchiv: Weiss auf rot. Das Schweizer Kreuz als nationales Symbol. Bern.
- Bundesamt für Justiz: Botschaft zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu einem Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen. Bern 2009.
Weblinks
- Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen
- Informationen des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum
- Geschichte des Schweizerkreuzes beim Schweizerischen Bundesarchiv
- Informationen zur Schweizerfahne und zum Schweizerkreuz beim EDA
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen vom 21. Juni 2013, SR 232.21, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Fahne, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ Schweizerisches Bundesarchiv: Weiss auf rot: das Schweizer Kreuz, abgerufen am 26. Juli 2026.
- ↑ 4,0 4,1 Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Schweizerwappen, abgerufen am 26. Juli 2026.
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