Brunsche Zunftverfassung
| Brunsche Zunftverfassung | |
|---|---|
| Andere Bezeichnung | Zürcher Zunftverfassung |
| Einführung | 1336 |
| Zentrales Dokument | Erster Geschworener Brief |
| Urheber | Rudolf Brun |
| Geltungsgebiet | Reichsstadt und Stadtrepublik Zürich |
| Tragende Körperschaften | Gesellschaft zur Constaffel und zunächst 13, später 12 Zünfte |
| Zentrale Organe | Bürgermeister, Kleiner Rat und Grosser Rat |
| Grundlegende Revisionen | 1373, 1393, 1498 und 1713 |
| Aufhebung | 1798 |
| Nachfolgeordnung | Helvetische Republik |
Die Brunsche Zunftverfassung war die 1336 unter der Führung von Rudolf Brun eingeführte politische Grundordnung der Reichsstadt und späteren Stadtrepublik Zürich. Sie beteiligte die städtischen Handwerker erstmals dauerhaft an der Regierung, fasste die bisherige Führungsschicht in der Gesellschaft zur Constaffel zusammen und schuf das zuvor in Zürich nicht bestehende Amt des Bürgermeisters.
Grundlage der neuen Ordnung war der am 16. Juli 1336 beschworene Erste Geschworene Brief. Er regelte die politische Organisation der Stadt, die Zusammensetzung des Rates, die Stellung des Bürgermeisters und die Einteilung der Bürgerschaft in politische Körperschaften. Die Verfassung wurde im Laufe der folgenden Jahrhunderte mehrfach überarbeitet, blieb in ihren Grundzügen jedoch bis zum Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft im Jahr 1798 bestehen.[1]
Die Bezeichnung als Zunftverfassung darf nicht mit einer modernen demokratischen Verfassung gleichgesetzt werden. Zwar erhielten breitere Teile der männlichen Stadtbürgerschaft politische Mitwirkungsrechte, gleichzeitig begründete die Ordnung eine von Rudolf Brun dominierte Regierung. Frauen, Hintersassen, Nichtbürger und die Bevölkerung der späteren Zürcher Untertanengebiete waren von der politischen Gleichberechtigung ausgeschlossen.
Ausgangslage
Nach dem Aussterben der Herzöge von Zähringen im Jahr 1218 entwickelte sich Zürich zu einer weitgehend selbstständigen Reichsstadt. Die politischen Rechte lagen bei einem Rat, der sich aus Angehörigen des städtischen Ritteradels und wohlhabenden Bürgerfamilien zusammensetzte.
Der Zürcher Richtebrief aus der Mitte des 13. Jahrhunderts verbot die Bildung von Zünften als politischen Körperschaften. Berufliche Vereinigungen, sogenannte Antwerke, bestanden dennoch bereits. Erwähnt werden unter anderem Gerber, Kornmacher und Hutmacher.[2]
Der vor 1336 amtierende Rat setzte sich zu ungefähr einem Drittel aus ritterbürtigen Familien und zu zwei Dritteln aus wohlhabenden Bürgerlichen zusammen. Zur bürgerlichen Oberschicht gehörten Kaufleute, Grundrentner, Geldwechsler, Geldverleiher und Angehörige besonders einflussreicher Gewerbe.
Kleinere Handwerker und Händler waren wirtschaftlich für die Stadt bedeutend, besassen jedoch kaum politischen Einfluss. Gleichzeitig bestanden innerhalb der Führungsschicht Konflikte zwischen dem traditionellen Ritteradel und den durch Handel und Finanzgeschäfte aufgestiegenen Bürgerfamilien. Rudolf Brun nutzte diese Spannungen, um ein Bündnis zwischen einem Teil des Stadtadels und den politisch benachteiligten Handwerkern zu bilden.[3]
Zunftrevolution von 1336
Am 7. Juni 1336 stürmten Anhänger Rudolf Bruns das Zürcher Rathaus, in dem der damalige Rat versammelt war. Die Mitglieder der bisherigen Regierung konnten fliehen. Mehrere führende Ratsherren wurden später aus der Stadt verbannt und verloren ihre politischen Rechte sowie teilweise ihren Besitz.
Das erste Zürcher Stadtbuch enthält unter dem 7. Juni 1336 eine Regelung über die künftige Wahl des Bürgermeisters und die Anerkennung der Regierung durch die Bürgerschaft. In der ersten Zeile wird Rudolf Brun als Bürgermeister bezeichnet. Er war damit der erste Träger dieses Amtes in Zürich.[2]
Die Umwälzung wird traditionell als Zunftrevolution bezeichnet. Der Begriff kann jedoch den Eindruck erwecken, die Handwerker hätten die alte Führungsschicht vollständig verdrängt. Tatsächlich entstand eine Koalition aus Handwerkerschaft und Teilen des Ritteradels. Die neue Verfassung beseitigte vor allem die Vorherrschaft der bisher im Rat dominierenden bürgerlichen Patrizierfamilien.
Rudolf Brun wurde zunächst von einer Bürgerversammlung zum Bürgermeister erhoben. Am 16. Juli 1336 beschwor die Bürgerschaft den von ihm entworfenen Ersten Geschworenen Brief. Das Original dieses Dokuments ist nicht erhalten; überliefert ist eine zeitgenössische Abschrift.[2]
Im April 1337 bestätigte Kaiser Ludwig der Bayer die neue politische Ordnung. Die kaiserliche Anerkennung stärkte Bruns Stellung gegenüber den vertriebenen Ratsherren und deren auswärtigen Unterstützern.
Erster Geschworener Brief
Der Erste Geschworene Brief war keine Verfassung im modernen Sinn eines systematisch gegliederten Staatsgrundgesetzes. Er war eine beschworene politische Ordnung, deren Verbindlichkeit auf dem Eid der Bürger, des Bürgermeisters und der Mitglieder des Rates beruhte.
Die Bezeichnung «Geschworener Brief» verweist auf diesen Eid. Die Bürgerschaft hatte dem Bürgermeister und dem Rat Gehorsam zu schwören. Umgekehrt verpflichtete die Ordnung die Regierung zur Wahrung des Friedens und zur Ausübung der Rechtsprechung.
Als mögliches Vorbild gilt der Strassburger Schwörbrief von 1334. In mehreren Städten des Heiligen Römischen Reiches kämpften Handwerker im 13. und 14. Jahrhundert um eine Beteiligung an den städtischen Räten. Vergleichbare Entwicklungen fanden unter anderem in Freiburg im Breisgau, Strassburg, Basel, St. Gallen und Schaffhausen statt.[2]
Einteilung der Bürgerschaft
Die politisch berechtigte Bürgerschaft wurde in zwei Hauptgruppen gegliedert:
- Die Ritter, Adligen, vermögenden Rentner, bedeutenden Kaufleute, Tuchhändler, Geldwechsler, Goldschmiede und Salzhändler wurden in der Constaffel zusammengefasst.
- Die Handwerker und kleineren Gewerbetreibenden wurden zunächst in 13 politische Zünfte eingeteilt.
Die Zünfte waren nicht nur freiwillige Berufsvereinigungen. Die Verfassung machte sie zu öffentlichen Körperschaften, über welche ein grosser Teil der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Organisation der Stadt erfolgte.
Der Erste Geschworene Brief gab den Zünften noch nicht durchgehend jene Namen, unter denen sie später bekannt wurden. Viele Bezeichnungen leiteten sich von den Häusern und Trinkstuben ab, in denen sich ihre Mitglieder versammelten.[4]
Im Jahr 1441 vereinigten sich die ursprünglich getrennten Zünfte der Wollweber und der Leinenweber. Dadurch verminderte sich die Zahl der Zünfte von 13 auf 12.
| Zunft | Historisch zugeordnete Berufe und Gewerbe |
|---|---|
| Zunft zur Saffran | Krämer und zahlreiche kleinere Handels- und Handwerksberufe |
| Zunft zur Meisen | Weinhändler, Gastwirte und verschiedene Kunsthandwerker |
| Zunft zur Schmiden | Schmiede und weitere metallverarbeitende Berufe |
| Zunft zum Weggen | Bäcker, Müller und verwandte Gewerbe |
| Zunft zur Gerwe | Gerber, Weissgerber und Pergamenter |
| Zunft zum Widder | Metzger und Viehhändler |
| Zunft zur Zimmerleuten | Zimmerleute, Maurer, Binder und Bauhandwerker |
| Zunft zur Schneidern | Schneider und verwandte Bekleidungsberufe |
| Zunft zur Schiffleuten | Schiffer, Fischer und weitere Berufe des Wasserverkehrs |
| Zunft zum Kämbel | Händler und verschiedene gewerbliche Berufe |
| Zunft zur Waag | Woll- und Leinenweber, Bleicher und Hutmacher |
| Zunft zur Schuhmachern | Schuhmacher und Flickschuster |
Die berufliche Zusammensetzung veränderte sich im Verlauf der Jahrhunderte. Manche Zünfte umfassten sehr unterschiedliche Gewerbe, während andere stärker von einem einzelnen Handwerk geprägt waren.
Bürgermeister
Die Verfassung schuf das Amt des Bürgermeisters und stattete Rudolf Brun mit ausserordentlich weitreichenden Befugnissen aus. Brun wurde auf Lebenszeit gewählt und war keiner regelmässigen Wiederwahl unterworfen.
Die Bürger mussten ihren Eid zuerst dem Bürgermeister und danach dem Rat leisten. Der Bürgermeister leitete die Regierung, die Rechtsprechung und die Aussenpolitik. Seine Stellung erhob ihn deutlich über die Räte und Zunftmeister.
Der Erste Geschworene Brief nannte vier Ritter, aus deren Kreis später ein Nachfolger Bruns gewählt werden sollte. Damit sollte das Bürgermeisteramt zunächst dem ritterlichen Stand vorbehalten bleiben. Nach Bruns Tod im Jahr 1360 wurde Rüdiger Manesse Bürgermeister.
Die starke Stellung Bruns wird in der Geschichtsschreibung häufig als diktatorisch oder herrschaftlich bezeichnet. Die neue Ordnung verband daher die politische Beteiligung der Handwerker mit einer persönlichen Machtkonzentration beim Bürgermeister.[3]
Kleiner Rat
Der geschäftsführende Rat bestand aus 26 Mitgliedern. Die eine Hälfte wurde von der Constaffel gestellt, die andere von den Zünften:
- Die Constaffel entsandte 13 Räte.
- Jede der 13 Zünfte stellte einen Zunftmeister.
Die Zunftmeister gehörten dem Regierungskollegium an, führten zunächst jedoch nicht dieselbe Amtsbezeichnung wie die Vertreter der Constaffel. Das Gremium wurde deshalb als «Räte und Zunftmeister» bezeichnet.
Es bestanden zwei Ratsabteilungen oder Ratsrotten, die sich im Jahreslauf ablösten:
- der um Weihnachten eingesetzte Natalrat;
- der am Johannistag im Juni eingesetzte Baptistalrat.
Dieses System ermöglichte einen halbjährlichen Wechsel der unmittelbar amtierenden Ratsmitglieder. Die Zunftmeister verbanden dabei ihre Funktion in der Stadtregierung mit der Leitung ihrer jeweiligen Zunft.
Bürgerversammlung
Die Gemeinde der Stadtbürger trat während und nach dem Umsturz als politische Instanz auf. Sie bestätigte den Bürgermeister, beschwor die Verfassung und wurde bei besonders wichtigen Entscheidungen beigezogen.
Die Mitwirkungsrechte der Bürgerversammlung wurden im Verlauf des Spätmittelalters zunehmend eingeschränkt. Seit 1401 sollte sie vor allem noch bei Fragen über das Verhältnis zu Kaiser und Reich, bei Bündnissen sowie bei Entscheidungen über Krieg und Frieden beteiligt werden.
Die regelmässige Regierungsarbeit lag bei den Räten. Da Ratsmitglieder häufig auf Lebenszeit im Amt blieben und frei werdende Sitze vielfach durch Kooptation besetzt wurden, entwickelte sich trotz der Zunftbeteiligung eine relativ geschlossene politische Führungsschicht.
Sicherung der neuen Ordnung
Die 1336 vertriebenen Ratsherren und ihre Verbündeten fanden insbesondere in Rapperswil Unterstützung. In der sogenannten Mordnacht von Zürich vom 23. auf den 24. Februar 1350 versuchten Gegner Bruns, die Stadtregierung zu stürzen.
Der Umsturzversuch wurde niedergeschlagen. Brun liess anschliessend Rapperswil angreifen und zerstören. Der Konflikt brachte Zürich in Gegensatz zum Haus Habsburg, das mit den Rapperswiler Herrschaftsträgern verbunden war.
Um seine Stellung politisch und militärisch abzusichern, schloss Zürich 1351 ein unbefristetes Bündnis mit Uri, Schwyz, Unterwalden und Luzern. Dadurch trat Zürich der entstehenden Eidgenossenschaft bei.
Das Bündnis war nicht allein eine Folge der Zunftverfassung, stand aber in engem Zusammenhang mit Bruns Bemühungen, seine Herrschaft gegenüber den vertriebenen Familien und dem habsburgischen Einfluss zu sichern.
Zweiter Geschworener Brief von 1373
Nach Bruns Tod verlor das Bürgermeisteramt einen Teil seiner persönlichen Machtfülle. Im Zweiten Geschworenen Brief von 1373 wurde die Verfassung grundlegend revidiert.
Die Befugnisse des Bürgermeisters wurden zugunsten des Rates eingeschränkt. Die Zunftmeister erhielten eine stärkere rechtliche Stellung, und die politische Vorherrschaft der ritterlichen Constaffel wurde vermindert.[5]
Fortan bestanden zwei Bürgermeisterämter. Die beiden Bürgermeister wechselten sich halbjährlich als amtierender und stillstehender Bürgermeister ab. Der Bürgermeister wurde damit stärker in eine kollegiale Regierungsordnung eingebunden.
Auch der Charakter des Eides veränderte sich. Während die erste Ordnung stark auf die Person Rudolf Bruns zugeschnitten gewesen war, bildete der Eid nun deutlicher die Grundlage des gesamten zünftischen Stadtstaates. Zweimal jährlich schworen die Bürger dem Bürgermeister und dem Rat Gehorsam. Der Bürgermeister verpflichtete sich seinerseits, die Zünfte und die Bürgerschaft zu schützen sowie Arme und Reiche gleich zu richten.[2]
Grosser Rat
Neben dem Kleinen Rat entwickelte sich im 14. Jahrhundert der Grosse Rat. Er entstand ohne einen einzelnen, klar feststellbaren Gründungsakt aus den Bürgern, die von der Regierung zur Beratung wichtiger Geschäfte beigezogen wurden.
Der Grosse Rat wurde auch als Rat der Zweihundert bezeichnet. Zu seinen späteren Zuständigkeiten gehörten unter anderem:
- die Erhebung von Steuern;
- der Erwerb von Herrschaftsrechten;
- Bündnisse mit anderen Orten und Mächten;
- Entscheidungen über Krieg und Frieden;
- die Münzgesetzgebung;
- wichtige Änderungen der politischen Ordnung.
Seit dem 15. Jahrhundert bestand der Kleine Rat aus zwei Ratsrotten mit insgesamt 48 Mitgliedern sowie den beiden Bürgermeistern. Zum Grossen Rat gehörten zusätzlich 144 Vertreter der zwölf Zünfte, die sogenannten Zwölfer, und 18 Vertreter der Constaffel, die sogenannten Achtzehner.
Trotz der Bezeichnung als Rat der Zweihundert umfasste das vollständige Gremium damit zeitweise 212 Mitglieder.[2]
Die Zünfte wählten ihre Zunftmeister, Ratsherren und Zwölfer. Dadurch bildeten sie die Grundlage politischer Karrieren. Vermögen, familiäre Beziehungen und die Zugehörigkeit zu einer einflussreichen Zunftfamilie blieben jedoch wichtige Voraussetzungen für den Zugang zu hohen Ämtern.
Funktionen der Zünfte
Die Zürcher Zünfte waren zugleich politische, wirtschaftliche, militärische und soziale Organisationen. Ihre Bedeutung ging weit über die Vertretung einzelner Berufe hinaus.
Politische Aufgaben
Die Zünfte wählten Vertreter in den Kleinen und den Grossen Rat. Ihre Vorsteher übernahmen zudem Aufgaben in der städtischen Verwaltung und Rechtsprechung.
Ratsherren aus den Zünften wurden als Vögte in den von Zürich beherrschten Gebieten eingesetzt. Auf diese Weise reichte der Einfluss der städtischen Zunftfamilien weit über die Stadtmauern hinaus.
Gewerbliche Ordnung
Handwerksordnungen regelten die wirtschaftliche Tätigkeit der Zunftmitglieder. Sie enthielten Vorschriften über:
- die Dauer der Lehr- und Gesellenzeit;
- die Voraussetzungen für die Zulassung als Meister;
- die Qualität und Herstellung von Waren;
- Verkaufsorte und Marktzeiten;
- Preise, Löhne und Arbeitsbedingungen;
- den Umgang mit auswärtigen Händlern und Handwerkern;
- die Abgrenzung zwischen verwandten Gewerben.
Die Ordnungen sollten den Mitgliedern nach damaligem Verständnis «Lohn und Nahrung» sichern. Sie begrenzten den Wettbewerb und schützten die etablierten Meister vor nicht zugelassenen Konkurrenten.
Viele dieser Regeln wurden von den Zünften vorbereitet, erhielten ihre rechtliche Gültigkeit jedoch erst durch die Bestätigung des Rates.
Militär und Sicherheit
Die Zünfte bildeten militärische Einheiten mit eigenen Bannern. Sie waren für die Musterung, Ausbildung und Ausrüstung ihrer Angehörigen verantwortlich.
Im Fall eines Krieges rückten die Zunftangehörigen unter ihrer jeweiligen Fahne aus. Innerhalb der Stadt übernahmen die Zünfte Wach-, Lösch- und Ordnungsdienste. Bestimmte Abschnitte der Stadtmauer, Tore und öffentliche Einrichtungen waren einzelnen Zünften zugeteilt.[4]
Soziale Aufgaben
Die Zünfte begleiteten ihre Mitglieder in vielen Lebensbereichen. Sie organisierten religiöse Feiern, gemeinsame Mahlzeiten, Begräbnisse und gesellschaftliche Anlässe. In Notlagen unterstützten sie Mitglieder und deren Familien aus den Zunftkassen.
Die Trinkstuben und späteren Zunfthäuser dienten als Versammlungsorte. Dort fanden Wahlen, Beratungen, Gerichtsverhandlungen, Festessen und geschäftliche Absprachen statt.
Berufstätige Frauen konnten wirtschaftlich einer Zunft zugeordnet sein und unterstanden deren gewerblichen Vorschriften. Politische Rechte innerhalb der Zunft und der Stadtregierung besassen sie jedoch nicht.[4]
Entwicklung zur Zunftaristokratie
Die Beteiligung der Handwerker am Rat bedeutete zunächst eine Verbreiterung der politischen Führungsschicht. Langfristig entwickelten sich die Zürcher Zünfte jedoch nicht zu Organen einer allgemeinen Demokratie.
Viele Ratsämter wurden faktisch auf Lebenszeit ausgeübt. Frei werdende Sitze wurden häufig durch Angehörige bereits einflussreicher Familien besetzt. Politische Ämter, Vogteien und einträgliche Verwaltungsstellen konzentrierten sich zunehmend bei einer begrenzten Zahl ratsfähiger Geschlechter.
Innerhalb der Zünfte entstand eine wohlhabende Oberschicht, die sich wirtschaftlich und gesellschaftlich von den einfachen Handwerkern entfernte. Im 16. und 17. Jahrhundert verstärkte sich diese Entwicklung. Kaufleute, Textilverleger, Offiziere und hohe Beamte dominierten die städtische Politik.
Die Verfassung entwickelte sich dadurch zu einer Zunftaristokratie beziehungsweise einer oligarchischen Stadtrepublik. Die politische Zugehörigkeit zu einer Zunft blieb notwendig, führte aber nicht automatisch zu einem tatsächlichen Einfluss auf die Regierung.
Waldmannhandel und Verfassungsrevision
Bürgermeister Hans Waldmann versuchte im späten 15. Jahrhundert, die städtische Regierung zu zentralisieren und den Einfluss einzelner Zunftgruppen zu begrenzen. Seine Politik stiess sowohl innerhalb der Stadt als auch in den Zürcher Untertanengebieten auf Widerstand.
Im Frühjahr 1489 kam es zum sogenannten Waldmannhandel. Aufständische aus der Landschaft zogen vor die Stadt, während auch innerhalb Zürichs Gegner Waldmanns aktiv wurden. Waldmann wurde verhaftet und am 6. April 1489 hingerichtet.
Die Unruhen führten zu einer Neuordnung der politischen Institutionen. Die Stellung der Zünfte und des Grossen Rates wurde gestärkt, während die Machtkonzentration beim Bürgermeister eingeschränkt wurde.
Im Jahr 1498 wurde die Verfassungsordnung erneut schriftlich festgelegt. Die Befugnisse des Zunftmeisterkollegiums und weiterer Organe wurden genauer bestimmt. Diese Ordnung blieb, abgesehen von späteren Ergänzungen und einer Neuauflage von 1654, bis zur Revision von 1713 massgebend.[6]
Reformation und Ausbau des Stadtstaates
Während der Reformation in Zürich blieben die zünftischen Regierungsorgane bestehen. Der Kleine und der Grosse Rat entschieden über die Einführung der Reformation und arbeiteten eng mit Huldrych Zwingli zusammen.
Die kirchlichen Institutionen wurden der städtischen Obrigkeit unterstellt. Vermögen aufgehobener Klöster und kirchlicher Stiftungen gelangten unter die Aufsicht des Rates. Dadurch erweiterten sich die administrativen und wirtschaftlichen Aufgaben der zünftischen Regierung.
Gleichzeitig baute Zürich seine Herrschaft über die Landschaft aus. Die Stadt erwarb Vogteien, Gerichtsrechte und Herrschaften. Die Bewohner dieser Gebiete waren Untertanen der Stadtrepublik, erhielten jedoch keine gleichberechtigte Vertretung in den städtischen Räten.
Die Brunsche Zunftverfassung regelte daher in erster Linie die politische Beteiligung der Stadtbürger. Sie war keine gemeinsame Verfassung aller Einwohner des späteren Kantons Zürich.
Verfassungsrevision von 1713
Im 17. und frühen 18. Jahrhundert konzentrierte sich die politische Macht zunehmend bei wenigen wohlhabenden Familien. Einfache Handwerker stellten nur noch einen beschränkten Teil der Ratsmitglieder.
Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen verstärkten die Spannungen zwischen der zünftischen Basis und der regierenden Oberschicht. Auch auf der Landschaft bestand Unzufriedenheit mit der politischen und wirtschaftlichen Vorherrschaft der Stadt.
Eine Kommission überarbeitete deshalb die Verfassungsordnung. Der neue Geschworene Brief wurde am 16. Dezember 1713 beschworen und als erste Zürcher Verfassung auch gedruckt.[7]
Zu den Neuerungen gehörten:
- geheime Wahlen für bestimmte Zunftämter;
- eine stärkere Betonung der Stadtgemeinde als Trägerin der Souveränität;
- eine formelle Mitwirkung der Bürger bei Bündnissen, Kriegserklärungen und Friedensschlüssen;
- die Beteiligung der Bürgerschaft an grundlegenden Verfassungsänderungen;
- genauere Vorschriften über die Besetzung von Ämtern.
Die Revision beseitigte die oligarchische Struktur jedoch nicht. Die tatsächliche politische Macht blieb bei einem relativ kleinen Kreis ratsfähiger Familien. Die Landschaft erhielt weiterhin keine gleichberechtigte Vertretung.
Politisch berechtigte und ausgeschlossene Gruppen
Die Brunsche Zunftverfassung verlieh nicht allen Einwohnerinnen und Einwohnern Zürichs dieselben Rechte. Vollständige politische Rechte waren an das Stadtbürgerrecht und die Zugehörigkeit zu einer Zunft oder zur Constaffel gebunden.
Von der unmittelbaren politischen Mitwirkung ausgeschlossen waren insbesondere:
- Frauen;
- Hintersassen ohne Stadtbürgerrecht;
- Dienstboten und viele Lohnarbeiter;
- auswärtige Händler und Handwerker;
- Juden;
- die Bevölkerung der Zürcher Landschaft;
- Bewohner der Untertanengebiete ohne städtisches Bürgerrecht.
Auch unter den Stadtbürgern bestanden erhebliche Unterschiede. Wohlhabende Familien verfügten über bessere Möglichkeiten, Ämter zu erlangen, vorteilhafte Ehen zu schliessen und ihre Angehörigen in politischen Positionen unterzubringen.
Die Zunftordnung brachte deshalb eine begrenzte Erweiterung der politischen Beteiligung, nicht aber die politische Gleichheit der gesamten Bevölkerung.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Die Verbindung von politischer und gewerblicher Organisation prägte die Zürcher Wirtschaft über Jahrhunderte. Die Zünfte regelten Produktion, Ausbildung und Handel und schützten die wirtschaftliche Stellung ihrer Mitglieder.
Das System bot Vorteile für die zugelassenen Meister. Es sorgte für Qualitätskontrollen, geregelte Ausbildungswege und soziale Absicherung. Gleichzeitig erschwerte es den Marktzugang für neue Anbieter, Frauen, Nichtbürger und auswärtige Gewerbetreibende.
Mit der Entwicklung des Verlagssystems und der exportorientierten Textilindustrie verlor die traditionelle handwerkliche Zunftordnung teilweise an wirtschaftlicher Bedeutung. Kaufleute und Unternehmer konnten grosse Produktionsnetze auf der Landschaft aufbauen, während die formellen politischen Strukturen der Zunftverfassung bestehen blieben.
Im 18. Jahrhundert gerieten die gewerblichen Beschränkungen zunehmend in Gegensatz zu den Vorstellungen von Handels- und Gewerbefreiheit. Vertreter der Aufklärung und wirtschaftlicher Reformen kritisierten die Zunftprivilegien als Hindernis für Wettbewerb und wirtschaftliche Entwicklung.
Ende der Zunftverfassung
Die Französische Revolution und die militärische Expansion Frankreichs erschütterten die politische Ordnung der Alten Eidgenossenschaft. Im Frühjahr 1798 brachen die bisherigen städtischen und kantonalen Herrschaftssysteme zusammen.
Mit der Gründung der Helvetischen Republik wurden die politischen Vorrechte der Zürcher Zünfte aufgehoben. Die neue Ordnung erklärte die Bürger grundsätzlich für politisch gleich und beseitigte die Herrschaft der Stadt über die Landschaft.
Am 12. April 1798 endete die Brunsche Zunftverfassung nach einer Geltungsdauer von 462 Jahren. Die Zünfte verloren ihre Funktion als Träger der Stadtregierung. Die Einführung der Handels- und Gewerbefreiheit entzog ihnen zugleich einen wesentlichen Teil ihrer wirtschaftlichen Aufgaben.
Mehrere Zünfte mussten ihre Häuser und weiteres Eigentum verkaufen. Andere bestanden als private Gesellschaften, Unterstützungsvereine oder gesellige Vereinigungen weiter.
| Jahr | Entwicklung |
|---|---|
| 1336 | Zunftrevolution, Wahl Rudolf Bruns und Erster Geschworener Brief |
| 1337 | Kaiserliche Bestätigung der neuen Ordnung |
| 1350 | Gescheiterter Umsturzversuch in der Mordnacht von Zürich |
| 1351 | Zürich schliesst sich der Eidgenossenschaft an |
| 1373 | Zweiter Geschworener Brief und Einschränkung der Bürgermeistermacht |
| 1393 | Weitere Revision der zünftischen Verfassungsordnung |
| 1441 | Vereinigung der Woll- und Leinenweber; Verminderung auf zwölf Zünfte |
| 1489 | Waldmannhandel und Hinrichtung Hans Waldmanns |
| 1498 | Neufassung der Verfassungsordnung |
| 1654 | Erneuerte Ausfertigung des Geschworenen Briefes |
| 1713 | Gedruckte Verfassungsrevision |
| 1798 | Aufhebung der politischen und wirtschaftlichen Zunftprivilegien |
Entwicklung nach 1798
Die Mediationsverfassung von 1803 stellte die ehemaligen Zürcher Zünfte als Wahlkörper wieder her. Diese sogenannten Wahlzünfte waren jedoch keine Wiederherstellung der mittelalterlichen Berufsorganisationen. Sie dienten vor allem als politische Wahlbezirke.
Die kantonalen Wahlzünfte wurden 1838 aufgehoben. Auf städtischer Ebene verschwanden die letzten politischen Funktionen der Zünfte mit der demokratischen Neuordnung der Gemeindeorganisation im Jahr 1866.
Die historischen Zünfte und die Gesellschaft zur Constaffel bestanden als private Vereinigungen weiter. Im 19. Jahrhundert entstanden zusätzliche Quartierzünfte, die nicht unmittelbar aus den mittelalterlichen Berufsverbänden hervorgegangen waren.
Heute besitzen die Zürcher Zünfte keine staatlichen oder gewerblichen Vorrechte. Sie pflegen gesellschaftliche, kulturelle und wohltätige Aktivitäten. Besonders sichtbar sind sie am jährlichen Sechseläuten, an dem die Zünfte mit Umzügen, historischen Kostümen, Reitergruppen und Musikkorps teilnehmen.
Historische Bewertung
Die Brunsche Zunftverfassung gehört zu den bedeutendsten politischen Umwälzungen in der mittelalterlichen Geschichte Zürichs. Sie beendete das alleinige Regiment der bisherigen Ratsgeschlechter und gab der organisierten Handwerkerschaft eine dauerhafte Vertretung in der Stadtregierung.
Gleichzeitig sicherte die neue Ordnung Rudolf Brun eine aussergewöhnliche persönliche Machtstellung. Die Revolution war daher sowohl eine soziale Erweiterung der politischen Beteiligung als auch ein Herrschaftswechsel innerhalb der städtischen Oberschicht.
Langfristig förderte die Verfassung die Ausbildung einer republikanischen und genossenschaftlichen politischen Kultur. Regierung und Verwaltung wurden durch kollegiale Organe, regelmässig beschworene Ordnungen und korporative Vertretungen geprägt.
Die politische Entwicklung blieb jedoch auf die Stadtbürgerschaft beschränkt. Die grosse Mehrheit der Bevölkerung des Zürcher Herrschaftsgebiets besass keine Mitwirkung an der Regierung. Innerhalb der Stadt konzentrierte sich die Macht zunehmend bei wenigen Familien.
In der historischen Forschung wird die Brunsche Zunftverfassung deshalb weder als reine Handwerkerdemokratie noch ausschliesslich als persönliche Diktatur Bruns verstanden. Sie war eine korporative Stadtverfassung, die Elemente politischer Beteiligung, ständischer Ordnung, oligarchischer Herrschaft und persönlicher Macht miteinander verband.
Siehe auch
- Rudolf Brun
- Geschichte der Stadt Zürich
- Geschichte des Kantons Zürich
- Zünfte der Stadt Zürich
- Gesellschaft zur Constaffel
- Mordnacht von Zürich
- Hans Waldmann
- Sechseläuten
- Alte Eidgenossenschaft
- Helvetische Republik
Literatur
- Markus Brühlmeier, Beat Frei: Das Zürcher Zunftwesen. 2 Bände. NZZ Libro, Zürich 2005.
- Hans-Jörg Gilomen: Innere Verhältnisse der Stadt Zürich 1300–1500. In: Niklaus Flüeler, Marianne Flüeler-Grauwiler (Hrsg.): Geschichte des Kantons Zürich. Band 1: Frühzeit bis Spätmittelalter. Werd, Zürich 1995, S. 336–389.
- Anton Largiadèr: Bürgermeister Rudolf Brun und die Zürcher Revolution von 1336. Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, Zürich 1936.
- Werner Schnyder: Quellen zur Zürcher Zunftgeschichte. 13. Jahrhundert bis 1798. Berichthaus, Zürich 1936.
- Otto Sigg: Zunftherrlichkeit – die Zürcher Zünfte 1336 bis 1798. In: Zentralkomitee der Zünfte Zürichs (Hrsg.): 650 Jahre Zürcher Zünfte. Zürich 1986.
- Staatsarchiv des Kantons Zürich: Kleine Zürcher Verfassungsgeschichte 1218–2000. Zürich 2000.
Weblinks
- Brun'sche Zunftrevolution im Historischen Lexikon der Schweiz
- Rudolf Brun im Historischen Lexikon der Schweiz
- Kleine Zürcher Verfassungsgeschichte des Staatsarchivs
- Die Zürcher Zünfte bei der Zentralbibliothek Zürich
- Rechtsquellen der Stadt Zürich
- Geschichte der Gesellschaft zur Constaffel
Einzelnachweise
- ↑ Martin Lassner: Brun'sche Zunftrevolution, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Version vom 26. August 2004.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Staatsarchiv des Kantons Zürich: Kleine Zürcher Verfassungsgeschichte 1218–2000, Zürich 2000, S. 19–22.
- ↑ 3,0 3,1 Martin Lassner: Brun, Rudolf, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Version vom 26. August 2004.
- ↑ 4,0 4,1 4,2 Zentralbibliothek Zürich: Die Zürcher Zünfte, abgerufen am 2. August 2026.
- ↑ Martin Illi: Zürich (Gemeinde), in: Historisches Lexikon der Schweiz.
- ↑ Rechtsquellenstiftung des Schweizerischen Juristenvereins: Revidierte Verfassungsordnung der Stadt Zürich, in: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen.
- ↑ Staatsarchiv des Kantons Zürich: Kleine Zürcher Verfassungsgeschichte 1218–2000, Abschnitt «Die Verfassungsrevision von 1713».
Wikimedia Commons: Medien zu Brunsche Zunftverfassung