Gemeinden der Schweiz

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Gemeinden der Schweiz

Gemeinden der Schweiz am 1. Januar 2026

Staat Schweiz
Politische Ebene kommunale Ebene
Anzahl 2'110
Stand: 1. Januar 2026
Übergeordnete Ebene Kanton
Rechtsstellung öffentlich-rechtliche Körperschaft nach kantonalem Recht
Verfassungsgrundlage Artikel 50 der Bundesverfassung
Legislative Gemeindeversammlung oder Gemeindeparlament
Exekutive Gemeinderat, Stadtrat oder regional entsprechende Behörde
Amtliches Verzeichnis Bundesamt für Statistik

Die Gemeinden der Schweiz bilden die kommunale und damit kleinste politische Ebene des schweizerischen Bundesstaates. Am 1. Januar 2026 bestanden in der Schweiz 2'110 politische Gemeinden.[1]

Die Gemeinden stehen innerhalb des schweizerischen Föderalismus unterhalb der Kantone. Sie sind jedoch nicht lediglich lokale Dienststellen der kantonalen Verwaltung. Im Rahmen des kantonalen Rechts verfügen sie über eigene politische Organe, eigene Aufgaben, eine eigene Verwaltung und häufig über eine erhebliche finanzielle und rechtsetzende Selbstständigkeit.

Die genaue Rechtsstellung, Organisation und Aufgabenverteilung wird von den Kantonen festgelegt. Deshalb unterscheiden sich Schweizer Gemeinden stark voneinander. Unterschiede bestehen unter anderem bei den politischen Organen, den Zuständigkeiten, der Steuerhoheit, der Schulorganisation, der Sozialhilfe, der Einbürgerung sowie bei den Bezeichnungen der Behörden.

In kleineren und mittleren Gemeinden bildet häufig die Gemeindeversammlung die Legislative. Grössere Gemeinden und Städte verfügen vielfach über ein gewähltes Gemeindeparlament. Die Exekutive wird normalerweise von einer Kollegialbehörde geführt, die je nach Kanton und Sprachregion unter anderem Gemeinderat, Stadtrat, Municipalité, Conseil administratif oder Municipio heisst.

Begriff

Das deutsche Wort Gemeinde bezeichnet im schweizerischen Staatsrecht normalerweise eine territoriale öffentlich-rechtliche Körperschaft, welche die Bevölkerung eines bestimmten Gebiets umfasst und lokale öffentliche Aufgaben erfüllt.

Die politische Gemeinde wird je nach Kanton auch als:

  • Einwohnergemeinde;
  • Munizipalgemeinde;
  • Ortsgemeinde im politischen Sinn;
  • Stadtgemeinde;
  • commune;
  • comune;
  • vischnanca

bezeichnet.

Die amtlichen Bezeichnungen in den Landessprachen lauten:

Sprache Bezeichnung Mehrzahl
Deutsch Gemeinde Gemeinden
Französisch commune communes
Italienisch comune comuni
Rätoromanisch vischnanca vischnancas

Im schweizerdeutschen Alltag ist die Form «Gmeind» verbreitet.

Die politische Gemeinde ist von anderen Körperschaften zu unterscheiden, die ebenfalls das Wort Gemeinde in ihrem Namen tragen können. Dazu gehören insbesondere Bürgergemeinden, Kirchgemeinden, Schulgemeinden und weitere Spezialgemeinden.

Staatsrechtliche Stellung

Stellung im Bundesstaat

Die Schweiz verfügt über drei politische Ebenen:

  • den Bund;
  • die 26 Kantone;
  • die politischen Gemeinden.

Die Gemeinden sind keine Gliedstaaten der Eidgenossenschaft. Im Unterschied zu den Kantonen werden sie nicht unmittelbar durch die Bundesverfassung geschaffen. Ihre Existenz, ihr Gebiet, ihre Organisation und ihre Zuständigkeiten beruhen auf dem Recht des jeweiligen Kantons.

Dennoch bilden sie eine eigenständige institutionelle Staatsebene. Sie erlassen kommunale Rechtsvorschriften, erheben Steuern und Gebühren, führen Verwaltungen und entscheiden über lokale öffentliche Aufgaben.

Gemeindeautonomie

Artikel 50 Absatz 1 der Bundesverfassung bestimmt:

«Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet.»

Der Umfang der Gemeindeautonomie ist deshalb von Kanton zu Kanton unterschiedlich.[2]

Eine Gemeinde gilt in einem bestimmten Aufgabenbereich als autonom, wenn das kantonale Recht ihr eine erhebliche Entscheidungsfreiheit überlässt. Die Autonomie kann insbesondere folgende Bereiche betreffen:

  • politische Organisation;
  • kommunale Gesetzgebung;
  • Finanz- und Steuerwesen;
  • Ortsplanung;
  • Bauwesen;
  • Gemeindestrassen;
  • öffentliche Einrichtungen;
  • lokale Kultur- und Sportförderung;
  • Personal- und Verwaltungsorganisation.

Gemeinden können sich gegen unzulässige Eingriffe in ihre Autonomie rechtlich wehren. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie Entscheide kantonaler Behörden bis vor das Bundesgericht weiterziehen.

Gemeindeartikel der Bundesverfassung

Die Gemeinden wurden erst mit der totalrevidierten Bundesverfassung von 1999 ausdrücklich auf Bundesebene anerkannt.

Artikel 50 verpflichtet den Bund, bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden zu berücksichtigen. Der Bund muss dabei insbesondere auf die besondere Situation der Städte, Agglomerationen und Berggebiete Rücksicht nehmen.[3]

Der Artikel verleiht den Gemeinden jedoch keine allgemeine Zuständigkeit gegenüber den Kantonen. Die konkrete Ausgestaltung der kommunalen Ebene bleibt Aufgabe des kantonalen Rechts.

Subsidiarität

Die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden folgt unter anderem dem Grundsatz der Subsidiarität.

Staatliche Aufgaben sollen möglichst von jener Ebene erfüllt werden, die ihnen am nächsten steht und sie wirksam bewältigen kann. Aufgaben von lokaler Bedeutung sollen deshalb grundsätzlich auf Gemeindeebene verbleiben, sofern keine kantonale oder gesamtschweizerische Lösung erforderlich ist.

In der Praxis bestehen zahlreiche Verbundaufgaben, an denen mehrere politische Ebenen beteiligt sind.

Politische Organe

Die Organisation der Gemeinden wird durch die Kantonsverfassung, die kantonalen Gemeindegesetze und die kommunalen Gemeindeordnungen bestimmt.

Zu den grundlegenden Organen gehören normalerweise:

  • die Stimmberechtigten;
  • die Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament;
  • die kommunale Exekutive;
  • die Gemeindeverwaltung;
  • Rechnungsprüfungs- oder Geschäftsprüfungskommissionen.

Die Bezeichnungen und Zuständigkeiten können regional stark abweichen.

Stimmberechtigte Bevölkerung

Die stimmberechtigte Bevölkerung ist das oberste politische Organ der Gemeinde.

Die Stimmberechtigten wählen die kommunalen Behörden und entscheiden je nach kantonalem Recht über:

  • Gemeindeordnung;
  • Budget und Rechnung;
  • Steuerfuss;
  • Sachvorlagen;
  • grössere Investitionen;
  • kommunale Reglemente;
  • Initiativen und Referenden;
  • Gemeindezusammenschlüsse;
  • Änderungen des Gemeindegebiets.

Das kommunale Stimm- und Wahlrecht richtet sich nach dem kantonalen Recht. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind grundsätzlich in ihrer Wohnsitzgemeinde stimmberechtigt, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Einzelne Kantone gewähren ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern unter bestimmten Bedingungen politische Rechte auf Gemeindeebene. Teilweise können die Gemeinden selbst entscheiden, ob sie ein kommunales Ausländerstimmrecht einführen.

Gemeindeversammlung

Die politische Organisation der Gemeinden wird von den Kantonen geregelt

In zahlreichen Gemeinden wird die gesetzgebende Gewalt unmittelbar durch die Gemeindeversammlung ausgeübt.

An der Versammlung können die Stimmberechtigten:

  • Vorlagen beraten;
  • Fragen stellen;
  • Änderungsanträge einreichen;
  • über Budget und Rechnung abstimmen;
  • kommunale Reglemente beschliessen;
  • Kredite bewilligen;
  • teilweise Behörden wählen.

Die Gemeindeversammlung ist eine Form der direkten Demokratie. Im Unterschied zu einer Urnenabstimmung können die Teilnehmenden Vorlagen unmittelbar beraten und verändern.

Die Versammlung wird je nach Sprachregion unter anderem als:

  • Gemeindeversammlung;
  • Einwohnergemeindeversammlung;
  • assemblée communale;
  • assemblée municipale;
  • assemblea comunale

bezeichnet.

In einigen Kantonen werden die Beschlüsse der Gemeindeversammlung anschliessend einer Urnenabstimmung unterstellt, wenn genügend Stimmberechtigte ein Referendum verlangen.

Gemeindeparlament

Grössere Gemeinden und Städte verfügen häufig über ein gewähltes Parlament.

Es trägt je nach Kanton und Gemeinde Bezeichnungen wie:

  • Gemeinderat;
  • Einwohnerrat;
  • Grosser Gemeinderat;
  • Stadtparlament;
  • Conseil communal;
  • Conseil général;
  • Consiglio comunale.

Die gleiche Bezeichnung kann in verschiedenen Kantonen unterschiedliche Organe meinen. Der Begriff Gemeinderat bezeichnet beispielsweise in vielen deutschsprachigen Kantonen die Exekutive, in einzelnen Städten oder Sprachregionen jedoch die Legislative.

Gemeindeparlamente:

  • beschliessen kommunale Erlasse;
  • beraten Budget und Rechnung;
  • genehmigen Kredite;
  • beaufsichtigen die Exekutive;
  • behandeln parlamentarische Vorstösse;
  • bereiten teilweise Volksabstimmungen vor.

Die Mitglieder werden normalerweise nach dem Verhältniswahlverfahren oder dem Mehrheitswahlverfahren gewählt. Das Wahlverfahren richtet sich nach dem kantonalen und kommunalen Recht.

Exekutive

Die kommunale Exekutive ist eine mehrköpfige Kollegialbehörde.

Sie heisst je nach Region unter anderem:

  • Gemeinderat;
  • Stadtrat;
  • Gemeindevorstand;
  • Municipalité;
  • Conseil communal;
  • Conseil administratif;
  • Municipio.

Die Exekutive:

  • führt die laufenden Gemeindegeschäfte;
  • vollzieht kommunales, kantonales und eidgenössisches Recht;
  • bereitet Vorlagen für Versammlung oder Parlament vor;
  • erstellt Budget und Finanzplanung;
  • führt die Gemeindeverwaltung;
  • vertritt die Gemeinde nach aussen;
  • erlässt Verfügungen;
  • beaufsichtigt kommunale Einrichtungen.

An der Spitze steht je nach Sprachregion eine Gemeindepräsidentin oder ein Gemeindepräsident, eine Stadtpräsidentin oder ein Stadtpräsident, ein syndic, eine syndique, ein maire oder ein sindaco.

In kleinen Gemeinden arbeiten die Mitglieder der Exekutive häufig im Milizsystem. In grösseren Städten bestehen vollamtliche oder teilamtliche Regierungsämter.

Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung setzt die politischen Entscheide um und erbringt Dienstleistungen für die Bevölkerung.

Zu ihren typischen Bereichen gehören:

  • Einwohnerkontrolle;
  • Steuerverwaltung;
  • Finanzverwaltung;
  • Bauverwaltung;
  • Sozialdienste;
  • Schulverwaltung;
  • Zivilstands- und Bürgerrechtsangelegenheiten;
  • Gemeindepolizei;
  • technische Betriebe;
  • Kanzlei und politische Dienste.

Die leitende Verwaltungsfunktion wird in vielen deutschsprachigen Gemeinden durch die Gemeindeschreiberin oder den Gemeindeschreiber wahrgenommen.

Grössere Städte verfügen über eine gegliederte Verwaltung mit Departementen, Direktionen, Ämtern und städtischen Betrieben.

Aufgaben

Die Aufgaben der Gemeinden unterscheiden sich je nach Kanton. Manche Aufgaben werden vollständig von der Gemeinde erfüllt, andere gemeinsam mit dem Kanton oder im Auftrag von Bund und Kanton.

Einwohnerwesen

Die Gemeinden führen in der Regel das Einwohnerregister.

Zu den Aufgaben gehören:

  • An- und Abmeldung von Einwohnerinnen und Einwohnern;
  • Ausstellung kommunaler Bestätigungen;
  • Führung des Stimmregisters;
  • Zustellung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen;
  • Erfassung von Adressen und Haushalten;
  • Mitwirkung bei statistischen Erhebungen.

Die Gemeinden bilden damit eine wichtige Schnittstelle zwischen der Bevölkerung und den staatlichen Behörden.

Schule und Bildung

Je nach Kanton sind die Gemeinden für einen erheblichen Teil des Volksschulwesens zuständig.

Kommunale Aufgaben können umfassen:

  • Bau und Unterhalt von Schulhäusern;
  • Anstellung von Lehrpersonen;
  • Schulverwaltung;
  • schulergänzende Betreuung;
  • Mittagstische;
  • Musikschulen;
  • Schultransporte;
  • Bibliotheken.

Lehrpläne, Aufsicht und grundlegende Bildungsregelungen werden normalerweise kantonal festgelegt.

In einigen Kantonen bestehen oder bestanden besondere Schulgemeinden. In anderen Kantonen wurden deren Aufgaben in die politischen Gemeinden integriert.

Soziales und Gesundheit

Die Gemeinden übernehmen abhängig vom kantonalen Recht Aufgaben in den Bereichen:

  • Sozialhilfe;
  • Kindes- und Erwachsenenschutz;
  • Altersbetreuung;
  • Pflegeheime;
  • Spitex;
  • familienergänzende Kinderbetreuung;
  • Integrationsangebote;
  • Wohn- und Nothilfe;
  • kommunale Gesundheitsförderung.

Viele Leistungen werden gemeinsam mit Nachbargemeinden, regionalen Organisationen oder privaten Trägerschaften erbracht.

Raumplanung und Bauwesen

Die kommunale Raumplanung gehört zu den sichtbarsten Bereichen der Gemeindeautonomie.

Die Gemeinden erstellen im Rahmen der kantonalen Richt- und Bauplanung unter anderem:

  • Zonenpläne;
  • Bau- und Nutzungsordnungen;
  • Erschliessungspläne;
  • Sondernutzungspläne;
  • Quartierpläne.

Sie prüfen Baugesuche oder wirken an deren Beurteilung mit. Die endgültige Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Kanton ab.

Technische Infrastruktur

Zu den klassischen Gemeindeaufgaben gehören:

  • Wasserversorgung;
  • Abwasserentsorgung;
  • Abfallentsorgung;
  • Gemeindestrassen;
  • öffentliche Beleuchtung;
  • Werkhöfe;
  • Friedhöfe;
  • Energie- und Wärmeversorgung;
  • lokale Kommunikationsnetze;
  • Schutzbauten.

Einige Gemeinden betreiben eigene Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- oder Verkehrsbetriebe. Andere übertragen diese Aufgaben an Zweckverbände oder private Unternehmen.

Sicherheit

Je nach Kanton erfüllen Gemeinden Aufgaben in den Bereichen:

  • Feuerwehr;
  • Zivilschutz;
  • Gemeindepolizei;
  • Bevölkerungsschutz;
  • Hochwasser- und Lawinenschutz;
  • Veranstaltungsbewilligungen;
  • örtliche Sicherheitsdienste.

In vielen Kantonen liegt die allgemeine Polizeigewalt überwiegend bei der Kantonspolizei.

Kultur, Sport und Freizeit

Gemeinden unterstützen lokale Einrichtungen und Veranstaltungen.

Dazu gehören:

  • Museen;
  • Bibliotheken;
  • Theater;
  • Musikschulen;
  • Sportanlagen;
  • Schwimmbäder;
  • Jugendangebote;
  • Vereinsförderung;
  • Ortsfeste;
  • Denkmalschutz;
  • Naherholungsgebiete.

Die Gemeinden prägen dadurch das gesellschaftliche und kulturelle Leben der Schweiz wesentlich.

Kommunale Finanzen

Steuerhoheit

Die finanzielle Autonomie gehört zu den bedeutendsten Merkmalen der Schweizer Gemeinden.

Die meisten Gemeinden dürfen aufgrund des kantonalen Rechts eigene Steuern erheben. Häufig wird ein kommunaler Steuerfuss auf die kantonale Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen sowie auf Unternehmenssteuern angewendet.

Die konkrete Ausgestaltung ist kantonal unterschiedlich.

Innerhalb desselben Kantons können deshalb je nach Gemeinde unterschiedliche Steuerbelastungen bestehen.[4]

Einnahmen

Wichtige kommunale Einnahmen sind:

  • Einkommens- und Vermögenssteuern;
  • Gewinn- und Kapitalsteuern;
  • Grundstückgewinn- und Handänderungsabgaben;
  • Gebühren;
  • Anschlussbeiträge;
  • Vermögenserträge;
  • Beiträge des Kantons;
  • interkommunaler Finanzausgleich;
  • Bundes- und Kantonsbeiträge für bestimmte Aufgaben.

Nicht jede Steuerart steht in allen Kantonen den Gemeinden zur Verfügung.

Ausgaben

Zu den grössten Ausgabenbereichen gehören häufig:

  • Bildung;
  • soziale Sicherheit;
  • Verwaltung;
  • Verkehr;
  • Ver- und Entsorgung;
  • Gesundheit und Alter;
  • öffentliche Sicherheit;
  • Kultur und Sport;
  • Raumplanung.

Die Aufgabenstruktur kann zu grossen Unterschieden zwischen den Gemeinden führen.

Finanzausgleich

Die Kantone verfügen über eigene Systeme des kommunalen Finanz- und Lastenausgleichs.

Diese sollen Unterschiede bei:

  • Steuerkraft;
  • Soziallasten;
  • geografischen Bedingungen;
  • Zentrumsfunktionen;
  • Bevölkerungsstruktur;
  • Infrastrukturkosten

teilweise ausgleichen.

Städte tragen häufig besondere Zentrumslasten, während Berg- und Randgemeinden wegen ihrer grossen Fläche, geringen Bevölkerungsdichte oder schwierigen Topografie höhere Infrastrukturkosten aufweisen können.

Gemeindearten

Politische Gemeinde

Die politische Gemeinde umfasst grundsätzlich alle Einwohnerinnen und Einwohner eines abgegrenzten Gebiets.

Sie erfüllt allgemeine lokale Staatsaufgaben und ist die Gemeindeform, die im amtlichen Gemeindeverzeichnis des Bundesamts für Statistik geführt wird.

Die politische Gemeinde darf nicht mit einem einzelnen Dorf oder einer Siedlung gleichgesetzt werden. Eine Gemeinde kann mehrere Dörfer, Weiler, Quartiere und Landschaftsteile umfassen.

Umgekehrt kann eine zusammenhängende städtische Siedlung auf mehrere politische Gemeinden verteilt sein.

Bürgergemeinde

Die Bürgergemeinde umfasst nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner, sondern Personen, die das Bürgerrecht einer bestimmten Gemeinde besitzen.

Je nach Kanton trägt sie Bezeichnungen wie:

  • Bürgergemeinde;
  • Ortsbürgergemeinde;
  • Burgergemeinde;
  • bourgeoisie;
  • patriziato.

Bürgergemeinden können Wälder, Alpen, Grundstücke, soziale Einrichtungen, Kulturdenkmäler oder Vermögen verwalten.

Ihre Aufgaben unterscheiden sich stark. In einzelnen Kantonen wirken sie bei Einbürgerungen mit. In anderen besitzen sie vor allem historische, soziale oder wirtschaftliche Funktionen.

Die politische Gemeinde und die Bürgergemeinde können dasselbe Gebiet betreffen, sind rechtlich jedoch unterschiedliche Körperschaften.

Kirchgemeinde

Kirchgemeinden sind öffentlich-rechtliche oder kirchliche Körperschaften, welche die Mitglieder einer anerkannten Religionsgemeinschaft in einem bestimmten Gebiet umfassen.

Sie können Kirchen, Friedhöfe, soziale Angebote und kirchliche Einrichtungen betreiben sowie Kirchensteuern erheben.

Ihre Stellung richtet sich nach dem kantonalen Kirchenrecht.

Schulgemeinde

Schulgemeinden sind besondere Körperschaften zur Organisation und Finanzierung des Schulwesens.

Sie bestanden historisch in mehreren Kantonen. Durch Gemeindereformen wurden viele Schulgemeinden aufgelöst und ihre Aufgaben auf politische Gemeinden übertragen.

In einzelnen Kantonen bestehen weiterhin besondere schulische Körperschaften oder interkommunale Schulverbände.

Spezialgemeinden und Korporationen

Neben den genannten Formen bestehen regional weitere Körperschaften, beispielsweise:

  • Korporationsgemeinden;
  • Feuerschaugemeinden;
  • Rhoden;
  • Tagwen;
  • Bäuerten;
  • Weg-, Wasser- und Flurgenossenschaften;
  • regionale Zweckverbände.

Sie beruhen auf kantonalem Recht oder historischen Nutzungsrechten und erfüllen bestimmte öffentliche Aufgaben.

Städte und Gemeinden

Der Begriff Stadt bezeichnet in der Schweiz keine eigene allgemeine Staatsebene.

Eine Stadt ist staatsrechtlich grundsätzlich ebenfalls eine politische Gemeinde. Die Bezeichnung kann auf:

  • historische Stadtrechte;
  • die Grösse der Siedlung;
  • die kommunale Selbstbezeichnung;
  • statistische Kriterien

zurückgehen.

Das Bundesamt für Statistik definiert statistische Städte anhand von Einwohnerzahl, Bevölkerungsdichte, Arbeitsplätzen und Logiernächten.[5]

Eine Gemeinde kann statistisch als Stadt gelten, ohne historisches Stadtrecht zu besitzen. Umgekehrt können kleine historische Städte die statistischen Kriterien nicht erfüllen.

Die Bezeichnung Stadt verändert normalerweise nicht die Stellung innerhalb des Kantons.

Sprachregionale Unterschiede

Die kommunalen Institutionen tragen je nach Sprachregion unterschiedliche Namen.

Funktion Deutsch Französisch Italienisch
Gemeinde Gemeinde commune comune
Legislative Gemeindeversammlung, Einwohnerrat, Gemeinderat oder Stadtparlament assemblée communale, conseil général oder conseil communal assemblea comunale oder consiglio comunale
Exekutive Gemeinderat oder Stadtrat municipalité, conseil communal oder conseil administratif municipio
Präsidium Gemeindepräsident oder Stadtpräsident syndic, maire oder président de commune sindaco
Verwaltung Gemeindeverwaltung administration communale amministrazione comunale

Die Begriffe sind nicht landesweit einheitlich. Insbesondere «Gemeinderat» und conseil communal können je nach Kanton entweder die Legislative oder die Exekutive bezeichnen.

Besondere kommunale Strukturen

Appenzell Innerrhoden

Im Kanton Appenzell Innerrhoden übernehmen die Bezirke weitgehend die Funktion politischer Gemeinden.

Die Bezirke verfügen über eigene Behörden und erfüllen kommunale Aufgaben. Sie werden im amtlichen Gemeindeverzeichnis als Gemeinden geführt.

Basel-Stadt

Der Kanton Basel-Stadt besteht aus den Gemeinden Basel, Riehen und Bettingen.

Die Stadt Basel besitzt im Unterschied zu Riehen und Bettingen keine vollständig getrennten kommunalen Behörden. Zahlreiche Gemeindeaufgaben werden unmittelbar durch die kantonalen Organe wahrgenommen.

Kanton und Stadt Basel bilden deshalb in vielen Bereichen eine organisatorische Einheit.

Glarner Gemeindereform

Der Kanton Glarus reduzierte seine Gemeindestruktur zum 1. Januar 2011 grundlegend.

Aus 25 Ortsgemeinden sowie zahlreichen Spezialgemeinden entstanden drei grosse politische Gemeinden:

Die Reform gilt als eine der umfassendsten kommunalen Neuordnungen der Schweiz.

Mehrsprachige Gemeinden

In mehrsprachigen Kantonen können Gemeinden zwei oder mehrere Amtssprachen verwenden.

Dies betrifft insbesondere Gemeinden in den Kantonen:

  • Bern;
  • Freiburg;
  • Wallis;
  • Graubünden.

Die kommunale Amtssprache wird durch kantonales und teilweise kommunales Recht bestimmt.

Gemeindebürgerrecht

Das Schweizer Bürgerrecht ist traditionell dreistufig aufgebaut.

Eine Schweizer Bürgerin oder ein Schweizer Bürger besitzt:

  • ein Gemeindebürgerrecht;
  • ein Kantonsbürgerrecht;
  • das Schweizer Bürgerrecht.

Die Heimatgemeinde muss nicht mit der aktuellen Wohnsitzgemeinde übereinstimmen.

Bei einer ordentlichen Einbürgerung wirken Bund, Kanton und Gemeinde zusammen. Mit dem rechtskräftigen Einbürgerungsentscheid werden das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht sowie das Schweizer Bürgerrecht erworben.[6]

Die Zuständigkeit für die kommunale Prüfung und den Einbürgerungsentscheid ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt.

Amtliches Gemeindeverzeichnis

Das Bundesamt für Statistik führt das amtliche Gemeindeverzeichnis der Schweiz.

Jede politische Gemeinde erhält eine eindeutige BFS-Gemeindenummer.

Das Verzeichnis enthält unter anderem:

  • Gemeindenamen;
  • Kantonszugehörigkeit;
  • Bezirkszugehörigkeit;
  • Gemeindenummer;
  • historische Nummer;
  • Datum von Gebiets- oder Namensänderungen;
  • Vorgänger- und Nachfolgegemeinden.

Das BFS führt ausserdem ein historisiertes Gemeindeverzeichnis. Damit können Fusionen, Trennungen, Eingemeindungen, Namensänderungen und Kantonswechsel nachvollzogen werden.[7]

Gemeindefreie Gebiete und kantonale Seeanteile können statistisch gesondert ausgewiesen werden. Sie sind keine politischen Gemeinden.

Gemeindetypologien

Die Gemeinden unterscheiden sich stark nach Bevölkerungszahl, Fläche, Dichte, Wirtschaftsstruktur und Erreichbarkeit.

Das Bundesamt für Statistik verwendet mehrere räumliche Typologien, um Gemeinden vergleichbar zu machen.

Stadt-Land-Typologie

Die Stadt-Land-Typologie unterscheidet:

  • städtische Gemeinden;
  • intermediäre Gemeinden;
  • ländliche Gemeinden.

Die Zuordnung beruht auf Kriterien wie Dichte, Grösse und Erreichbarkeit.[8]

Gemeindetypologie

Eine detailliertere Typologie unterscheidet unter anderem:

  • städtische Gemeinden grosser Agglomerationen;
  • städtische Gemeinden mittelgrosser Agglomerationen;
  • periurbane Gemeinden;
  • ländliche Zentrumsgemeinden;
  • ländliche zentral gelegene Gemeinden;
  • ländliche periphere Gemeinden.

Für feinere Auswertungen werden zusätzlich sozioökonomische Kriterien verwendet.[9]

Interkommunale Zusammenarbeit

Viele Gemeinden sind zu klein, um sämtliche Aufgaben allein wirtschaftlich und fachlich erfüllen zu können.

Sie arbeiten deshalb in Bereichen wie:

  • Schule;
  • Feuerwehr;
  • Zivilschutz;
  • Abwasserreinigung;
  • Abfallentsorgung;
  • Wasserversorgung;
  • Alters- und Pflegeversorgung;
  • Sozialdienste;
  • öffentlicher Verkehr;
  • regionale Raumplanung;
  • Informatik;
  • Polizei

mit Nachbargemeinden zusammen.

Zweckverbände

Ein Zweckverband ist eine öffentlich-rechtliche Organisation mehrerer Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben.

Zweckverbände können eigene Organe, ein eigenes Budget und eigene Anlagen besitzen.

Die demokratische Kontrolle erfolgt je nach kantonalem Recht durch die beteiligten Gemeinden, Verbandsgremien oder die Stimmberechtigten.

Verwaltungsvereinbarungen

Gemeinden können einzelne Dienstleistungen vertraglich gemeinsam organisieren.

Beispielsweise kann eine Gemeinde für eine andere:

  • die Einwohnerkontrolle führen;
  • Baugesuche bearbeiten;
  • Steueraufgaben übernehmen;
  • Sozialdienste anbieten;
  • Informatik betreiben.

Regionale Organisationen

In Agglomerationen und ländlichen Regionen bestehen regionale Konferenzen, Planungsverbände und Entwicklungsträger.

Sie koordinieren Aufgaben, deren räumliche Wirkung über einzelne Gemeindegrenzen hinausgeht.

Gemeindefusionen

Entwicklung der Gemeindezahl

Die Zahl der politischen Gemeinden hat seit Beginn des 21. Jahrhunderts deutlich abgenommen.

Stichtag Anzahl Gemeinden
1. Januar 2000 2'899
1. Januar 2010 2'596
1. Januar 2020 2'202
1. Januar 2026 2'110

Zwischen 2000 und 2010 sank die Gemeindezahl von 2'899 auf 2'596.[10]

Zwischen 2010 und 2020 verringerte sie sich weiter auf 2'202.[11]

Zu Beginn des Jahres 2026 bestanden noch 2'110 Gemeinden, fünf weniger als Ende 2025. Gleichzeitig wechselte Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura.[12]

Gründe für Fusionen

Gemeindefusionen werden häufig mit folgenden Zielen begründet:

  • leistungsfähigere Verwaltung;
  • bessere Rekrutierung politischer Amtsträger;
  • gemeinsame Infrastruktur;
  • professionellere Dienstleistungen;
  • stärkere Finanzkraft;
  • bessere Raumplanung;
  • Verringerung von Doppelspurigkeiten;
  • grössere politische Handlungsmöglichkeiten.

Kritiker befürchten dagegen:

  • Verlust lokaler Identität;
  • grössere Entfernung zwischen Behörden und Bevölkerung;
  • schwächere Vertretung kleiner Ortsteile;
  • geringere Beteiligung an Gemeindeversammlungen;
  • Zentralisierung von Verwaltung und Einrichtungen.

Verfahren

Gemeindefusionen richten sich nach kantonalem Recht.

Üblicherweise sind erforderlich:

  • Verhandlungen der beteiligten Gemeinden;
  • Fusionsvertrag;
  • finanzielle und organisatorische Abklärungen;
  • Zustimmung der Stimmberechtigten;
  • Genehmigung durch kantonale Behörden;
  • teilweise Zustimmung des Kantonsparlaments.

Mehrere Kantone unterstützen Fusionen mit finanziellen Beiträgen.

Neben freiwilligen Zusammenschlüssen kennt das kantonale Recht teilweise auch die Möglichkeit angeordneter Fusionen. Solche Eingriffe sind politisch umstritten und setzen eine entsprechende gesetzliche Grundlage voraus.

Grenz- und Namensänderungen

Neben Fusionen können sich Gemeinden durch weitere Mutationen verändern:

  • Eingemeindung;
  • Ausgemeindung;
  • Gemeindetrennung;
  • Gebietsabtausch;
  • Grenzbereinigung;
  • Änderung des Gemeindenamens;
  • Wechsel des Bezirks;
  • Wechsel des Kantons.

Ein Kantonswechsel einer Gemeinde ist selten und erfordert die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung und Kantone sowie die Genehmigung des Bundes.

Das jüngste Beispiel ist Moutier, das am 1. Januar 2026 vom Kanton Bern zum Kanton Jura wechselte.

Verbände

Schweizerischer Gemeindeverband

Der Schweizerische Gemeindeverband vertritt die Interessen der Gemeinden gegenüber Bund, Kantonen und Öffentlichkeit.

Er befasst sich unter anderem mit:

  • Gemeindeautonomie;
  • Föderalismus;
  • Raumplanung;
  • Finanzen;
  • Digitalisierung;
  • Sozialpolitik;
  • Energie;
  • Umwelt;
  • kommunalem Milizsystem.

Im Juni 2026 gehörten ihm 1'480 der 2'110 Schweizer Gemeinden an.[13]

Schweizerischer Städteverband

Der Schweizerische Städteverband vertritt Städte, Agglomerationsgemeinden und weitere urbane Gemeinden.

Zu seinen Themen gehören unter anderem:

  • städtische Mobilität;
  • Wohnungswesen;
  • Sozialpolitik;
  • öffentliche Räume;
  • Kultur;
  • Sicherheit;
  • Klimapolitik;
  • Digitalisierung;
  • Zentrumslasten.

Daneben bestehen kantonale und regionale Gemeindeorganisationen.

Bedeutung für die Demokratie

Die Gemeinden sind für viele Einwohnerinnen und Einwohner die unmittelbarste politische Ebene.

Kommunalpolitische Entscheidungen betreffen den Alltag direkt, beispielsweise:

  • Schulhäuser;
  • Strassen;
  • Steuern;
  • Abfall;
  • Wasserversorgung;
  • Bauzonen;
  • Sportanlagen;
  • Kinderbetreuung;
  • Altersversorgung.

Die Gemeindeversammlung ermöglicht eine besonders unmittelbare Form der politischen Beteiligung.

Gleichzeitig stützt sich die kommunale Politik stark auf das Milizsystem. Tausende Personen übernehmen neben ihrer beruflichen Tätigkeit Ämter in:

  • Gemeinderäten;
  • Parlamenten;
  • Kommissionen;
  • Schulbehörden;
  • Rechnungsprüfungskommissionen;
  • Zweckverbänden.

Die Rekrutierung geeigneter Amtsträgerinnen und Amtsträger stellt besonders kleine Gemeinden zunehmend vor Schwierigkeiten.

Gegenwärtige Herausforderungen

Zu den wichtigsten Herausforderungen der Schweizer Gemeinden gehören:

  • demografischer Wandel;
  • Alterung der Bevölkerung;
  • Wohnraummangel;
  • steigende Sozial- und Gesundheitskosten;
  • Klimaanpassung;
  • Naturgefahren;
  • Energieversorgung;
  • Digitalisierung;
  • Cybersicherheit;
  • Fachkräftemangel;
  • Erhalt des Milizsystems;
  • Infrastrukturfinanzierung;
  • Siedlungsentwicklung;
  • Integration;
  • Zusammenarbeit in Agglomerationen;
  • Abgrenzung der Aufgaben gegenüber Bund und Kantonen.

Die zunehmende Zahl bundes- und kantonsrechtlicher Vorgaben kann den kommunalen Handlungsspielraum einschränken.

Gleichzeitig werden Gemeinden mit neuen Vollzugsaufgaben betraut, ohne dass ihre personellen und finanziellen Mittel immer im gleichen Umfang wachsen.

Siehe auch

Literatur

  • Andreas Ladner: Politische Gemeinden, kommunale Parteien und lokale Politik. Zürich.
  • Andreas Ladner, Reto Steiner, Katia Horber-Papazian, Claire Kaiser, Philippe Jacot-Descombes und Alexandra Soguel: Gemeindemonitoring Schweiz. Bern.
  • Andreas Ladner, Nils Soguel, Yves Emery, Sophie Weerts und Stéphane Nahrath: Handbuch der öffentlichen Verwaltung in der Schweiz. NZZ Libro, Zürich.
  • Daniel Kübler und Andreas Ladner: Local Government Reform in Switzerland. Zürich.
  • Wolf Linder und Sean Müller: Schweizerische Demokratie. Institutionen, Prozesse, Perspektiven. Haupt, Bern.
  • Adrian Vatter: Das politische System der Schweiz. Nomos, Baden-Baden.
  • Bundesamt für Statistik: Die Raumgliederungen der Schweiz. Neuenburg.
  • Schweizerischer Gemeindeverband: Schweizer Gemeinde. Bern.

Einzelnachweise

  1. Raumgliederungen am 1. Januar 2026. In: Applikation der Schweizer Gemeinden. Hrsg.: Bundesamt für Statistik. Abgerufen am 21. Juli 2026.
  2. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. In: Fedlex. Hrsg.: Schweizerische Eidgenossenschaft. 18. April 1999. Abgerufen am 21. Juli 2026.
  3. Institution Gemeinde. In: Schweizerischer Gemeindeverband. Hrsg.: Schweizerischer Gemeindeverband. Abgerufen am 21. Juli 2026.
  4. Steuern zahlen. In: ch.ch. Hrsg.: Schweizerische Bundeskanzlei. Abgerufen am 21. Juli 2026.
  5. Statistische Städte der Schweiz 2020. In: Statistischer Atlas der Schweiz. Hrsg.: Bundesamt für Statistik. Abgerufen am 21. Juli 2026.
  6. Die ordentliche Einbürgerung. In: Staatssekretariat für Migration. Hrsg.: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 21. Juli 2026.
  7. Applikation der Schweizer Gemeinden. In: Bundesamt für Statistik. Hrsg.: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 21. Juli 2026.
  8. Stadt-Land-Typologie 2020. In: Statistischer Atlas der Schweiz. Hrsg.: Bundesamt für Statistik. Abgerufen am 21. Juli 2026.
  9. Gemeindetypologie 2020 mit neun Kategorien. In: Statistischer Atlas der Schweiz. Hrsg.: Bundesamt für Statistik. Abgerufen am 21. Juli 2026.
  10. Eingemeindungen, Gemeindefusionen und Änderungen von Gemeindenamen 2000–2009. In: Statistischer Atlas der Schweiz. Hrsg.: Bundesamt für Statistik. Abgerufen am 21. Juli 2026.
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