Kantonsrat Schwyz
| Staatliche Ebene | Kanton Schwyz |
|---|---|
| Stellung | Kantonale Legislative |
| Mitglieder | 100 |
| Wahl | Volkswahl nach dem Doppelproporz |
| Wahlkreise | 30 Gemeinden |
| Amtsdauer | 4 Jahre |
| Laufende Legislatur | 2024–2028 |
| Kantonsratspräsident | Mathias Bachmann |
| Vizepräsidentin | Heimgard Vollenweider |
| Fraktionen | 5 |
| Ständige Kommissionen | 7 |
| Tagungsort | Rathaus Schwyz |
| Sekretariat | Staatskanzlei des Kantons Schwyz |
| Adresse des Sekretariats | Bahnhofstrasse 9 6431 Schwyz |
| Website | www.sz.ch |
Der Kantonsrat Schwyz, amtlich Kantonsrat des Kantons Schwyz, ist das Parlament und damit die gesetzgebende Behörde des Kantons Schwyz. Er besteht aus 100 Mitgliedern, die von den Stimmberechtigten für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Der Kantonsrat ist ein Einkammerparlament und arbeitet nach dem Milizprinzip.
Neben der Gesetzgebung beschliesst der Kantonsrat über den kantonalen Voranschlag, den Steuerfuss, die Staatsrechnung und zahlreiche grössere Ausgaben. Er übt die Oberaufsicht über den Regierungsrat, die kantonale Verwaltung, die Gerichte und die Schwyzer Kantonalbank aus. Zudem wählt er verschiedene Behörden und Kommissionen und genehmigt wichtige interkantonale Vereinbarungen.[1]
Die 100 Sitze werden nach dem doppeltproportionalen Zuteilungsverfahren, dem sogenannten Doppelten Pukelsheim, auf Parteien und Gemeinden verteilt. Jede der 30 Gemeinden des Kantons bildet einen Wahlkreis und verfügt über mindestens einen Sitz. Die gegenwärtige Legislaturperiode dauert von 2024 bis 2028.
Seit dem 1. Juli 2026 ist Mathias Bachmann von der Partei Die Mitte Kantonsratspräsident. Vizepräsidentin für das Amtsjahr 2026/2027 ist Heimgard Vollenweider von der SVP.[2]
Stellung im Staatsaufbau
Der Kanton Schwyz folgt dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Die wichtigsten kantonalen Gewalten sind:
- der Kantonsrat als gesetzgebende Behörde;
- der Regierungsrat als vollziehende Behörde;
- die kantonalen Gerichte als rechtsprechende Behörden.
Der Kantonsrat besitzt seine Kompetenzen aufgrund der Verfassung des Kantons Schwyz und der kantonalen Gesetzgebung. Er ist nicht uneingeschränkt souverän, sondern an das Bundesrecht, die Kantonsverfassung und die direktdemokratischen Rechte der Bevölkerung gebunden.
Viele vom Kantonsrat beschlossene Erlasse können dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterliegen. Verfassungsänderungen müssen den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Gegen bestimmte Gesetze, Ausgabenbeschlüsse und andere Erlasse kann innerhalb der gesetzlichen Frist das Referendum ergriffen werden.
Der Kantonsrat unterscheidet sich damit von einem Parlament in einem rein parlamentarischen Regierungssystem. Der Regierungsrat wird nicht vom Kantonsrat eingesetzt, sondern direkt durch die Bevölkerung gewählt. Er ist politisch nicht von einem dauernden Vertrauensvotum des Parlaments abhängig.
Verfassungsrechtliche Grundlagen
Die wichtigste Grundlage ist die Verfassung des Kantons Schwyz vom 24. November 2010. Sie wurde in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 mit 19'253 gegen 11'642 Stimmen angenommen und trat am 1. Januar 2013 in Kraft.[3][4]
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen sind:
- die Geschäftsordnung des Kantonsrates;
- das Kantonsratswahlgesetz;
- das Wahl- und Abstimmungsgesetz;
- die Wahl- und Abstimmungsverordnung;
- das Finanzhaushaltsgesetz;
- das Transparenzgesetz;
- die Erlasse über die Entschädigung der Parlamentsmitglieder.
Die Geschäftsordnung regelt insbesondere die Ratsleitung, die Sitzungen, die Kommissionen, die parlamentarischen Vorstösse, das Abstimmungsverfahren und die Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat.[5]
Aufgaben und Kompetenzen
Gesetzgebung
Der Kantonsrat berät und beschliesst die kantonalen Gesetze. Gesetzesvorlagen können insbesondere ausgehen von:
- dem Regierungsrat;
- parlamentarischen Einzelinitiativen;
- Motionen und Postulaten;
- kantonalen Volksinitiativen;
- parlamentarischen Kommissionen;
- Aufträgen aufgrund von Bundesrecht;
- interkantonalen Vereinbarungen.
Der Regierungsrat legt dem Parlament gewöhnlich einen Bericht und eine Vorlage vor. Das Geschäft wird von der Ratsleitung einer zuständigen Kommission zugeteilt. Diese prüft die Vorlage, hört bei Bedarf Fachpersonen und Interessengruppen an und stellt dem Plenum Antrag.
Im Kantonsrat können Änderungs-, Rückweisungs-, Nichteintretens- und Ablehnungsanträge gestellt werden. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratung wird über die Vorlage abgestimmt.
Der Kantonsrat kann neben Gesetzen weitere rechtssetzende Erlasse beschliessen. Dazu gehören insbesondere Verordnungen und Kantonsratsbeschlüsse.
Kantonsverfassung
Der Kantonsrat kann Änderungen der Kantonsverfassung ausarbeiten und beschliessen. Eine Verfassungsänderung tritt jedoch erst in Kraft, wenn die Stimmberechtigten ihr zugestimmt haben.
Auch eine Totalrevision der Verfassung kann vom Kantonsrat oder durch eine Volksinitiative angestossen werden. Für eine umfassende Revision kann eine besondere Verfassungskommission eingesetzt werden.
Finanzpolitik
Der Kantonsrat besitzt zentrale Kompetenzen im kantonalen Finanzhaushalt.
Er beschliesst insbesondere:
- den jährlichen Voranschlag;
- den kantonalen Steuerfuss;
- grössere Ausgaben und Verpflichtungskredite;
- Nachtrags- und Zusatzkredite;
- den Aufgaben- und Finanzplan;
- die Genehmigung der Staatsrechnung;
- finanzpolitische Grundsätze und Spezialfinanzierungen.
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat den Voranschlag und die Rechnung vor. Die Staatswirtschaftskommission prüft diese Unterlagen vor und stellt dem Parlament Antrag.
Ausgabenbeschlüsse können abhängig von ihrer Höhe und Rechtsgrundlage dem obligatorischen oder fakultativen Finanzreferendum unterstehen.
Oberaufsicht
Der Kantonsrat übt die Oberaufsicht über die kantonalen Behörden aus.
Die Aufsicht erstreckt sich insbesondere auf:
- den Regierungsrat;
- die kantonale Verwaltung;
- die kantonalen Gerichte;
- die Staatsanwaltschaft und weitere Justizbehörden;
- selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten;
- die Schwyzer Kantonalbank;
- interkantonale Einrichtungen, soweit dem Kanton Mitwirkungsrechte zustehen.
Oberaufsicht bedeutet nicht, dass das Parlament einzelne Verwaltungs- oder Gerichtsentscheide anstelle der zuständigen Behörden fällt. Es prüft vielmehr, ob die Behörden rechtmässig, zweckmässig und wirtschaftlich handeln und ob die staatlichen Aufgaben ordnungsgemäss erfüllt werden.
Wahlen
Der Kantonsrat wählt verschiedene Behörden und Funktionsträger, soweit Verfassung oder Gesetz keine Volkswahl vorsehen.
Dazu können gehören:
- Mitglieder kantonaler Justizbehörden;
- Mitglieder des Erziehungsrats;
- Mitglieder parlamentarischer und ausserparlamentarischer Kommissionen;
- Mitglieder von Schlichtungs- und Aufsichtsbehörden;
- Vertretungen in interkantonalen Organen;
- Mitglieder besonderer Untersuchungskommissionen.
Die Rechts- und Justizkommission bereitet einen Teil der vom Kantonsrat vorzunehmenden Wahlen vor.
Interkantonale Vereinbarungen
Der Kanton Schwyz arbeitet in zahlreichen Bereichen mit anderen Kantonen zusammen. Der Kantonsrat genehmigt Konkordate und Staatsverträge, soweit dies nach Verfassung oder Gesetz erforderlich ist.
Interkantonale Vereinbarungen bestehen unter anderem in den Bereichen:
- Hochschulwesen;
- Berufsbildung;
- Polizei und Sicherheit;
- Strafvollzug;
- Gesundheitsversorgung;
- öffentlicher Verkehr;
- Raumplanung;
- Lotterie- und Geldspielwesen;
- Umweltschutz;
- kantonsübergreifende Infrastrukturen.
Die zuständigen Kommissionen können bereits während der Vorbereitung von Konkordaten einbezogen werden.
Standesinitiativen und Kantonsreferendum
Der Kantonsrat kann bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative einreichen. Mit einer solchen Initiative verlangt der Kanton eine Änderung der Bundesverfassung, eines Bundesgesetzes oder eines Bundesbeschlusses.
Zusammen mit anderen Kantonen kann Schwyz ausserdem das Kantonsreferendum gegen einen Erlass des Bundes ergreifen. Für ein Kantonsreferendum sind die Begehren von mindestens acht Kantonen erforderlich.
Zusammensetzung
Der Kantonsrat umfasst 100 Mitglieder. Seine Zusammensetzung ergibt sich aus den Gesamterneuerungswahlen und späteren personellen Wechseln während der Legislatur.
Für die Bildung einer Fraktion sind mindestens fünf Mitglieder erforderlich. Angehörige mehrerer Parteien können gemeinsam eine Fraktion bilden. Ein Ratsmitglied kann nur einer Fraktion angehören.[6]
Fraktionen 2024–2028
| Fraktion | Sitze | Fraktionspräsident |
|---|---|---|
| Schweizerische Volkspartei | 38 | Manuel Mächler |
| Die Mitte Schwyz | 23 | Stefan Langenauer |
| FDP.Die Liberalen | 19 | Sepp Marty |
| Sozialdemokratische Partei und Grüne | 15 | Jonathan Prelicz |
| Grünliberale Partei | 5 | Lorenz Ilg |
| Gesamt | 100 |
Die SVP bildet die grösste Fraktion, besitzt aber keine absolute Mehrheit. Für einen Beschluss sind deshalb regelmässig Stimmen aus mehreren Fraktionen erforderlich.
Die SP und die Grünen bilden eine gemeinsame Fraktion. Die Fraktionsstärken können sich während einer Legislatur durch Rücktritte, Parteiwechsel oder den Austritt einzelner Mitglieder verändern.
Wahl des Kantonsrates
Amtsdauer
Der Kantonsrat wird alle vier Jahre gewählt. Die ordentlichen Gesamterneuerungswahlen finden gleichzeitig mit den Regierungsratswahlen statt.
Die gegenwärtige Legislatur begann 2024 und endet 2028. Scheidet ein Mitglied während der Amtsdauer aus, rückt grundsätzlich die nächstplatzierte Person derselben kommunalen Liste nach.
Ist kein Ersatzmitglied vorhanden, gelten die besonderen Bestimmungen des Kantonsratswahlgesetzes. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Ersatzvorschlag eingereicht oder eine Ersatzwahl angeordnet werden.
Gemeinden als Wahlkreise
Jede der 30 Gemeinden bildet einen eigenen Wahlkreis. Jede Gemeinde verfügt unabhängig von ihrer Einwohnerzahl über mindestens einen Sitz.
Die übrigen Sitze werden aufgrund der ständigen Wohnbevölkerung auf die grösseren Gemeinden verteilt. Der Regierungsrat legt die Verteilung vor den Gesamterneuerungswahlen fest.
Durch die garantierte Vertretung aller Gemeinden können auch kleine Berggemeinden mit wenigen Hundert Einwohnerinnen und Einwohnern ein Mitglied in den Kantonsrat entsenden.
Sitzverteilung auf die Gemeinden
Für die Wahlen von 2024 waren die 100 Mandate wie folgt auf die Gemeinden verteilt:[7]
| Gemeinde | Bezirk | Sitze |
|---|---|---|
| Freienbach | Höfe | 10 |
| Schwyz | Schwyz | 9 |
| Einsiedeln | Einsiedeln | 9 |
| Küssnacht | Küssnacht | 8 |
| Arth | Schwyz | 7 |
| Lachen | March | 6 |
| Schübelbach | March | 6 |
| Ingenbohl | Schwyz | 5 |
| Altendorf | March | 4 |
| Wollerau | Höfe | 4 |
| Galgenen | March | 3 |
| Wangen | March | 3 |
| Feusisberg | Höfe | 3 |
| Muotathal | Schwyz | 2 |
| Steinen | Schwyz | 2 |
| Rothenthurm | Schwyz | 2 |
| Unteriberg | Schwyz | 2 |
| Tuggen | March | 2 |
| Reichenburg | March | 2 |
| Sattel | Schwyz | 1 |
| Oberiberg | Schwyz | 1 |
| Lauerz | Schwyz | 1 |
| Steinerberg | Schwyz | 1 |
| Morschach | Schwyz | 1 |
| Alpthal | Schwyz | 1 |
| Illgau | Schwyz | 1 |
| Riemenstalden | Schwyz | 1 |
| Gersau | Gersau | 1 |
| Vorderthal | March | 1 |
| Innerthal | March | 1 |
| Gesamt | 100 |
Doppelter Pukelsheim
Seit den Kantonsratswahlen von 2016 erfolgt die Sitzverteilung nach der biproportionalen Divisormethode mit Standardrundung, die allgemein als Doppelter Pukelsheim bezeichnet wird.
Das Verfahren verbindet zwei Ziele:
- Die Gesamtzahl der Sitze einer Partei soll möglichst genau ihrer Wählerstärke im gesamten Kanton entsprechen.
- Jede Gemeinde soll genau die ihr aufgrund der Bevölkerungszahl zustehende Zahl von Sitzen erhalten.
Die Mandatsverteilung erfolgt in zwei Hauptschritten.
Bei der Oberzuteilung werden die Stimmen der gleichlautenden kommunalen Listen einer Partei zu einer kantonalen Listengruppe zusammengefasst. Daraus wird berechnet, wie viele der 100 Mandate jeder Listengruppe im gesamten Kanton zustehen.
Bei der Unterzuteilung werden die kantonalen Parteimandate auf die einzelnen Gemeindelisten verteilt. Dabei müssen gleichzeitig die festgelegte Sitzanzahl jeder Gemeinde und die kantonale Mandatszahl jeder Partei eingehalten werden.[8]
Eine Partei oder Listengruppe nimmt nur an der Mandatsverteilung teil, wenn sie im gesamten Kanton einen Wähleranteil von mindestens einem Prozent erreicht.
Das Verfahren soll verhindern, dass Stimmen in kleinen Wahlkreisen weitgehend wirkungslos bleiben. Die Gemeinden bleiben dennoch als eigenständige Wahlkreise erhalten.
Frühere Wahlordnung
Vor 2016 wurden die Mandate innerhalb der Gemeinden weitgehend getrennt voneinander vergeben. In kleinen Gemeinden mit nur einem oder wenigen Sitzen konnte das Verhältniswahlrecht dadurch nur eingeschränkt wirken.
Das Bundesgericht und die Bundesversammlung beurteilten das frühere System wegen der grossen Unterschiede beim natürlichen Quorum als nicht mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Wahlgleichheit vereinbar.
Am 8. März 2015 stimmte die Schwyzer Bevölkerung einer Neuordnung des Wahlsystems zu. Das neue Verfahren wurde erstmals bei den Kantonsratswahlen von 2016 angewendet. Auch die Wahlen von 2020 und 2024 erfolgten nach dem Doppelproporz.[9]
Wahlergebnisse 2024
Die ordentlichen Kantonsratswahlen fanden am 3. März 2024 statt.
| Listengruppe | Kantonaler Wähleranteil | Mandate |
|---|---|---|
| Schweizerische Volkspartei | 38,31 % | 38 |
| Die Mitte | 23,01 % | 23 |
| FDP.Die Liberalen | 18,77 % | 19 |
| Sozialdemokratische Partei und Grüne | 14,74 % | 15 |
| Grünliberale Partei | 4,72 % | 5 |
| EVP und EDU | 0,44 % | 0 |
| Gesamt | rund 100 % | 100 |
Die gemeinsame Listengruppe von EVP und EDU unterschritt das kantonale Quorum von einem Prozent und erhielt deshalb kein Mandat.[7]
Präsidium
Der Kantonsratspräsident leitet die Verhandlungen und die Geschäfte des Parlaments.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- die Leitung der Plenarsitzungen;
- die Wahrung der Rechte des Kantonsrates;
- die Durchsetzung der Geschäftsordnung;
- die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Ratssaal;
- die Leitung der Ratsleitung;
- die Vertretung des Kantonsrates nach aussen;
- die Unterzeichnung amtlicher Dokumente;
- die Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben.
Der Kantonsrat wählt seinen Präsidenten jeweils an der Juni-Sitzung für ein Jahr. Üblicherweise rückt die bisherige Vizepräsidentin oder der bisherige Vizepräsident ins Präsidium nach.
Für das Amtsjahr 2026/2027 setzt sich das Präsidium wie folgt zusammen:
| Funktion | Person | Partei | Wohnort |
|---|---|---|---|
| Kantonsratspräsident | Mathias Bachmann | Die Mitte | Merlischachen |
| Vizepräsidentin | Heimgard Vollenweider | SVP | Arth |
Der Kantonsratspräsident ist nicht mit dem Landammann zu verwechseln. Der Landammann steht dem Regierungsrat vor, während der Kantonsratspräsident das Parlament leitet.
Ratsleitung
Die Ratsleitung ist das parlamentarische Führungsorgan.
Ihr gehören insbesondere an:
- der Kantonsratspräsident;
- die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident;
- die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler;
- die Präsidentinnen und Präsidenten der Fraktionen.
Ein Mitglied des Regierungsrats und der Staatsschreiber nehmen an den Sitzungen der Ratsleitung mit beratender Stimme teil.
Die Ratsleitung:
- legt in Absprache mit dem Regierungsrat die Sitzungstermine fest;
- erstellt das Geschäftsverzeichnis;
- weist Vorlagen den Kommissionen zu;
- genehmigt die Ratsprotokolle;
- bereinigt die beschlossenen Erlasse redaktionell;
- behandelt Eingaben an den Kantonsrat;
- beantragt die Einsetzung besonderer Kommissionen;
- entscheidet über organisatorische Fragen des Parlaments;
- sorgt in ausserordentlichen Lagen für die Handlungsfähigkeit des Rates.
Die aktuellen Stimmenzählerinnen sind Rita Lüönd und Carmen Muffler. Daniel Burger amtet als Ersatzstimmenzähler.[10]
Fraktionen
Die Fraktionen koordinieren die politische Arbeit der Parteien im Kantonsrat.
Sie beraten die bevorstehenden Geschäfte, entwickeln gemeinsame Positionen, schlagen Mitglieder für Kommissionen vor und bereiten die vom Parlament vorzunehmenden Wahlen vor.
Eine Fraktion kann parlamentarische Vorstösse ausarbeiten und Absprachen mit anderen Fraktionen treffen. Die Mitglieder sind bei Abstimmungen rechtlich nicht an Fraktionsbeschlüsse gebunden. Es besteht kein verbindlicher Fraktionszwang.
Fraktionssitzungen sind nicht öffentlich. Die Organisation und interne Willensbildung richten sich nach den Regeln der jeweiligen Fraktion.
Kommissionen
Die Kommissionen bereiten die Geschäfte des Kantonsrates vor. Sie prüfen die Vorlagen des Regierungsrats und stellen dem Plenum Antrag.
Kommissionssitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Die Mitglieder können Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, Fachpersonen, Gemeinden und Organisationen anhören.
Die Zusammensetzung soll die Stärke der Fraktionen angemessen berücksichtigen.
Ständige Kommissionen
Der Kantonsrat verfügt über sieben ständige Kommissionen.[11]
| Kommission | Abkürzung | Mitglieder | Hauptaufgaben |
|---|---|---|---|
| Staatswirtschaftskommission | STAWIKO | 15 | Finanzen, Staatsrechnung, Voranschlag, Verwaltungskontrolle und Oberaufsicht |
| Rechts- und Justizkommission | RJK | 11 | Justizgesetzgebung, Wahlen von Justizbehörden und rechtliche Grundsatzfragen |
| Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen | BSA | 11 | Kantonale Hoch- und Tiefbauten, Strassen und grössere Infrastrukturvorhaben |
| Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr | RUVEKO | 11 | Raumplanung, Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verkehr |
| Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit | GSS | 11 | Gesundheitswesen, Sozialpolitik, soziale Sicherheit und Pflege |
| Kommission für Bildung und Kultur | BKK | 11 | Schulen, Berufsbildung, Hochschulen, Sport und Kultur |
| Aufsichtskommission für die Schwyzer Kantonalbank | KRAK | 5 | Parlamentarische Aufsicht über die Schwyzer Kantonalbank |
Staatswirtschaftskommission
Die Staatswirtschaftskommission besitzt eine zentrale Rolle in der Finanz- und Verwaltungskontrolle.
Sie prüft unter anderem:
- den Voranschlag;
- den Aufgaben- und Finanzplan;
- die Staatsrechnung;
- Nachtragskredite;
- die Geschäftsführung von Regierung und Verwaltung;
- Berichte der Finanzkontrolle;
- ausgewählte interkantonale Einrichtungen.
Sie kann Untersuchungen durchführen, Berichte verlangen und dem Kantonsrat Empfehlungen oder Anträge unterbreiten.
Rechts- und Justizkommission
Die Rechts- und Justizkommission behandelt insbesondere Vorlagen zum Staats-, Verwaltungs-, Straf- und Zivilrecht sowie zur Organisation der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden.
Sie bereitet zudem verschiedene vom Kantonsrat vorzunehmende Wahlen von Justizbehörden vor und prüft die Gültigkeit kantonaler Wahlen.
Sachbereichskommissionen
Die Kommissionen BSA, RUVEKO, GSS und BKK beraten die ihnen thematisch zugewiesenen Vorlagen.
Die Abgrenzung richtet sich nach dem Inhalt eines Geschäfts. Betrifft eine Vorlage mehrere Politikbereiche, kann die Ratsleitung eine federführende Kommission bestimmen oder eine Spezialkommission einsetzen.
Aufsichtskommission für die Kantonalbank
Die Schwyzer Kantonalbank ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Staatsgarantie.
Die Aufsichtskommission prüft die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags und die Wahrnehmung der Eigentümerinteressen des Kantons. Die operative Geschäftsführung der Bank liegt nicht beim Kantonsrat.
Spezialkommissionen
Für besondere oder umfangreiche Vorlagen kann der Kantonsrat nichtständige Spezialkommissionen einsetzen.
Eine Spezialkommission wird nach Abschluss ihres Auftrags wieder aufgelöst. Sie kann beispielsweise für eine umfassende Gesetzesrevision, eine Verfassungsänderung oder ein komplexes Infrastrukturvorhaben geschaffen werden.
Parlamentarische Untersuchungskommission
Zur Untersuchung von Vorgängen grosser politischer Bedeutung kann der Kantonsrat eine parlamentarische Untersuchungskommission einsetzen.
Eine solche Kommission verfügt über erweiterte Informations- und Untersuchungsrechte. Sie kann Akten beiziehen, Personen befragen und einen öffentlichen Bericht erstellen.
Die Einsetzung einer Untersuchungskommission ist ein ausserordentliches Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht.
Parlamentarische Vorstösse
Die Mitglieder können mit parlamentarischen Vorstössen politische Anliegen einbringen und Auskünfte verlangen.
Zu den Instrumenten gehören:
- Einzelinitiative;
- Motion;
- Postulat;
- Interpellation;
- Kleine Anfrage.
Einzelinitiative
Mit einer Einzelinitiative kann ein Ratsmitglied den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung einer kantonalen Rechtsnorm anregen.
Wird die Initiative unterstützt, wird sie einer Kommission oder dem Regierungsrat zur weiteren Bearbeitung überwiesen.
Motion
Mit einer Motion wird der Regierungsrat beauftragt, eine Vorlage zu einem Gegenstand auszuarbeiten, der in die Zuständigkeit des Kantonsrates oder der Stimmberechtigten fällt.
Wird die Motion erheblich erklärt, ist der Regierungsrat an den Auftrag gebunden. Er legt später eine Vorlage vor oder begründet, weshalb der Auftrag nicht oder nur teilweise umgesetzt werden kann.
Postulat
Ein Postulat verlangt vom Regierungsrat, einen bestimmten Sachverhalt zu prüfen und Bericht zu erstatten.
Es ist weniger verbindlich als eine Motion. Der Regierungsrat muss das Anliegen prüfen, ist aber nicht verpflichtet, eine bestimmte Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
Interpellation
Mit einer Interpellation werden vom Regierungsrat Auskünfte zu einem politischen oder administrativen Thema verlangt.
Die Antwort wird dem Kantonsrat vorgelegt und kann im Plenum diskutiert werden.
Kleine Anfrage
Eine Kleine Anfrage dient der schriftlichen Einholung einer kurzen Auskunft. Sie wird in der Regel schriftlich beantwortet und nicht im Plenum beraten.
Die parlamentarischen Vorstösse werden mit den Antworten des Regierungsrats auf der Website des Kantons veröffentlicht.[12]
Sitzungen
Der Kantonsrat tagt im Kantonsratssaal des Rathauses in Schwyz.
In der Regel findet monatlich an einem Mittwoch eine Sitzung statt. Im Januar, Juli und August werden gewöhnlich keine ordentlichen Sitzungen durchgeführt. Die Sitzungen dauern häufig einen ganzen Tag.[1]
Zusätzliche Sitzungen können einberufen werden, wenn die Geschäftslast oder besondere Ereignisse dies erfordern.
Die Mitglieder erhalten vor der Sitzung:
- das Geschäftsverzeichnis;
- Berichte und Vorlagen des Regierungsrats;
- Kommissionsberichte;
- parlamentarische Anträge;
- Antworten auf Vorstösse;
- weitere Beratungsunterlagen.
Öffentlichkeit
Die Plenarsitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Interessierte können die Beratungen bei freiem Eintritt von der Besuchertribüne aus verfolgen.
Das Platzangebot ist beschränkt. Schulklassen und grössere Gruppen werden gebeten, sich beim Sekretariat anzumelden.
Die Öffentlichkeit kann bei gesetzlichen Geheimhaltungsgründen ausgeschlossen werden. Dies kommt nur ausnahmsweise vor.
Protokolle
Über die Sitzungen werden Protokolle erstellt. Sie dokumentieren die behandelten Geschäfte, Anträge, Abstimmungen und wesentlichen Voten.
Die Protokolle und Sitzungsunterlagen werden auf der Website des Kantons veröffentlicht. Ältere Sitzungen können über eine elektronische Sitzungssuche abgerufen werden.[13]
Debatten
Die Mitglieder melden sich beim Präsidium zu Wort. Der Präsident erteilt das Wort und sorgt für die Einhaltung der Redeordnung.
Zu einem Geschäft sprechen gewöhnlich:
- die Sprecherin oder der Sprecher der vorberatenden Kommission;
- das zuständige Mitglied des Regierungsrats;
- die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen;
- einzelne Ratsmitglieder.
Der Präsident kann zur Sache rufen und bei wiederholten Verstössen gegen die Ordnung weitere Massnahmen treffen.
Abstimmungen
Nach Abschluss der Beratung lässt der Präsident über die Anträge abstimmen.
Bei mehreren Anträgen wird eine Abstimmungsordnung festgelegt. Zunächst können beispielsweise Rückweisungs- oder Nichteintretensanträge behandelt werden. Danach folgen Änderungsanträge und die Schlussabstimmung.
Soweit keine qualifizierte Mehrheit vorgeschrieben ist, entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Wahlen des Kantonsrates können offen oder geheim erfolgen. Die Geschäftsordnung und die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen bestimmen das Verfahren.
Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat
Der Regierungsrat nimmt an den Sitzungen des Kantonsrates teil. Seine Mitglieder vertreten die Vorlagen ihrer Departemente und beantworten Fragen.
Die Regierungsmitglieder besitzen im Kantonsrat Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht.
Der Regierungsrat:
- unterbreitet dem Kantonsrat Gesetzesvorlagen;
- erstellt Voranschlag und Staatsrechnung;
- beantwortet parlamentarische Vorstösse;
- vollzieht die Beschlüsse des Kantonsrates;
- informiert über die Erfüllung staatlicher Aufgaben;
- nimmt zu Änderungsanträgen Stellung.
Der Kantonsrat kann Vorlagen zurückweisen, ändern oder ablehnen. Er kann den Regierungsrat mit Motionen und Postulaten zur Prüfung oder Ausarbeitung neuer Massnahmen verpflichten.
Da der Regierungsrat direkt vom Volk gewählt wird, kann der Kantonsrat ihn nicht durch ein gewöhnliches Misstrauensvotum absetzen.
Staatskanzlei und Ratssekretariat
Der Staatsschreiber ist zugleich Sekretär des Kantonsrates.
Er berät den Präsidenten, die Ratsleitung, die Kommissionen und die Mitglieder in rechtlichen und organisatorischen Fragen. Er besitzt im Parlament kein Stimmrecht.
Die Staatskanzlei erledigt insbesondere:
- die Vorbereitung der Sitzungen;
- den Versand der Unterlagen;
- die Führung der Geschäfts- und Vorstossdatenbanken;
- die Protokollierung;
- die Veröffentlichung von Beschlüssen;
- die administrative Unterstützung der Ratsleitung;
- die Betreuung der Kommissionen;
- die Organisation parlamentarischer Wahlen;
- die Korrespondenz des Kantonsrates.
Das Sekretariat befindet sich an der Bahnhofstrasse 9 in Schwyz. Die Plenarsitzungen finden dagegen im historischen Rathaus statt.
Milizsystem und Entschädigung
Die Mitglieder des Kantonsrates sind keine vollamtlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier.
Die meisten üben neben ihrem Mandat einen Beruf aus oder führen ein Unternehmen, einen Landwirtschaftsbetrieb oder einen Haushalt. Das Milizsystem soll berufliche und gesellschaftliche Erfahrungen unmittelbar in die Politik einbringen.
Die Ratsmitglieder erhalten Entschädigungen für:
- Plenarsitzungen;
- Kommissionssitzungen;
- besondere parlamentarische Aufträge;
- Reise- und weitere notwendige Auslagen;
- Funktionen in der Ratsleitung oder in Kommissionspräsidien.
Die Entschädigung entspricht nicht einem Vollzeitlohn. Der zeitliche Aufwand kann besonders für Mitglieder der Ratsleitung, der Staatswirtschaftskommission und anderer stark beanspruchter Kommissionen erheblich sein.
Transparenz und Interessenbindungen
Die Mitglieder müssen ihre beruflichen Tätigkeiten und bestimmte Interessenbindungen offenlegen.
Dazu können gehören:
- Leitungs- und Aufsichtsfunktionen in Unternehmen;
- Mandate in Verbänden und Organisationen;
- Funktionen in öffentlich-rechtlichen oder privaten Institutionen;
- bedeutende politische und wirtschaftliche Interessenbindungen.
Die Angaben werden in einem öffentlichen Transparenztool zugänglich gemacht.
Die Offenlegung soll mögliche Interessenkonflikte sichtbar machen. Ein Ratsmitglied muss zudem in den Ausstand treten, wenn dies aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.
Parlamentarische Äusserungen und Abstimmungen sind nicht allein deshalb unzulässig, weil ein Mitglied beruflich oder gesellschaftlich von einem Thema betroffen ist. Das Milizsystem beruht gerade darauf, dass die Mitglieder ausserhalb des Parlaments tätig bleiben.
Direkte Demokratie
Die Tätigkeit des Kantonsrates ist eng mit der direkten Demokratie verbunden.
Die Stimmberechtigten können insbesondere:
- Verfassungsinitiativen einreichen;
- Gesetzesinitiativen einreichen;
- gegen bestimmte Kantonsratsbeschlüsse das Referendum ergreifen;
- über obligatorische Vorlagen abstimmen;
- den Kantonsrat und den Regierungsrat wählen.
Eine Volksinitiative wird vom Regierungsrat und vom Kantonsrat geprüft. Der Kantonsrat kann ihre Annahme oder Ablehnung empfehlen und einen Gegenvorschlag ausarbeiten.
Der endgültige Entscheid liegt bei Vorlagen mit obligatorischer Volksabstimmung nicht beim Kantonsrat, sondern bei den Stimmberechtigten.
Vertretung der Regionen
Der Kanton Schwyz besitzt ausgeprägte regionale Unterschiede. Politisch und geografisch werden häufig Innerschwyz und Ausserschwyz unterschieden.
Zu Innerschwyz gehören vor allem die Bezirke Schwyz, Gersau und Küssnacht. Ausserschwyz umfasst die Bezirke March, Höfe und Einsiedeln.
Die Wahlkreise sind nicht die Bezirke, sondern die Gemeinden. Die garantierte Vertretung jeder Gemeinde führt dazu, dass auch kleine und abgelegene Gemeinden im Parlament vertreten sind.
Die bevölkerungsreichen Gemeinden Freienbach, Schwyz, Einsiedeln, Küssnacht und Arth stellen zusammen einen grossen Teil der Ratsmitglieder. Dennoch können sie das Parlament nicht allein dominieren.
Geschichte
Landsgemeinde und Räte
Vor der Entstehung des modernen Kantonsstaats war die Landsgemeinde das oberste politische Organ des alten Landes Schwyz.
Daneben bestanden verschiedene Räte und Behörden, deren Zusammensetzung und Kompetenzen sich im Verlauf der Jahrhunderte veränderten. Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung waren noch nicht nach dem modernen Grundsatz der Gewaltenteilung getrennt.
Die politische Stellung der Landschaften March, Einsiedeln, Küssnacht, Höfe, Gersau und des alten Landes Schwyz war historisch unterschiedlich. Dies führte wiederholt zu Konflikten über Repräsentation und politische Gleichberechtigung.
Regeneration und Grosser Rat
In den 1830er-Jahren führten Auseinandersetzungen zwischen dem alten Land Schwyz und den äusseren Bezirken zu tiefgreifenden Verfassungskonflikten.
Die erneuerte kantonale Ordnung schuf zeitweise einen Grossen Rat. Im Staatsarchiv sind Grossratsprotokolle aus den Jahren 1833 bis 1848 erhalten.[14]
Die institutionellen Strukturen blieben jedoch bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts stark von der Landsgemeinde und den historischen Bezirksrechten geprägt.
Verfassung von 1848
Die Kantonsverfassung vom 18. Januar 1848 schuf eine deutlichere Trennung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative.
Sie ersetzte die Landsgemeinde als oberstes Staatsorgan durch ein repräsentatives Parlament und begründete den Kantonsrat in seiner modernen Funktion. Gleichzeitig wurden Regierungsrat und Gerichte institutionell stärker getrennt.[15]
Die Verfassung entstand im Umfeld des Sonderbundskriegs und der Gründung des schweizerischen Bundesstaats.
Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert
Im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts wurden die Kompetenzen und Arbeitsweisen des Kantonsrates mehrfach verändert.
Mit dem Ausbau der staatlichen Aufgaben nahm die Bedeutung der Kommissionen zu. Neue Politikfelder entstanden unter anderem in den Bereichen:
- öffentliche Bildung;
- Sozialversicherungen;
- Gesundheitswesen;
- Raumplanung;
- Umweltschutz;
- Verkehr;
- Wirtschaftsförderung;
- Datenschutz;
- interkantonale Zusammenarbeit.
Die Verwaltung wurde professionalisiert, während der Kantonsrat am Milizsystem festhielt.
Frauenstimmrecht
Das Frauenstimm- und Wahlrecht auf eidgenössischer Ebene wurde 1971 eingeführt.
Im Kanton Schwyz erhielten Frauen am 5. März 1972 das volle Stimm- und Wahlrecht in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten. Seither können Frauen den Kantonsrat wählen und selbst für das Parlament kandidieren.[16]
Der Frauenanteil blieb zunächst gering und nahm erst schrittweise zu. Frauen übernahmen später auch Fraktions-, Kommissions- und Ratspräsidien.
Neue Kantonsverfassung
Die neue Kantonsverfassung von 2010 modernisierte die staatliche Ordnung, ohne die grundlegende Stellung des Kantonsrates als 100-köpfiges Milizparlament zu verändern.
Sie formulierte die Aufgaben des Parlaments neu, ordnete die direktdemokratischen Rechte und passte die Verfassung an die Entwicklung des Bundesrechts und der kantonalen Institutionen an.
Reform des Wahlsystems
Die stark unterschiedlich grossen kommunalen Wahlkreise führten zu Kritik am früheren Proporzsystem.
In kleinen Gemeinden war für einen Sitz ein sehr hoher Stimmenanteil erforderlich. Die Stimme für eine kleinere Partei hatte dadurch je nach Wohnort eine deutlich andere Wirkung.
Nach rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen wurde das System des Doppelproporzes mit Sitzgarantie eingeführt. Die erste Wahl nach diesem Modell fand 2016 statt.
Die Reform bewahrte die Gemeinden als Wahlkreise, während die kantonale Wählerstärke der Parteien stärker berücksichtigt wird.
Politische Bedeutung
Der Kantonsrat entscheidet über zentrale Fragen des öffentlichen Lebens im Kanton Schwyz.
Seine Beschlüsse betreffen unter anderem:
- Steuern und Staatsfinanzen;
- Schulen und Berufsbildung;
- Spitäler und Pflege;
- Polizei und Sicherheit;
- Strassen und öffentlichen Verkehr;
- Raumplanung und Wohnungsbau;
- Landwirtschaft und Naturschutz;
- Energie- und Klimapolitik;
- Kultur und Sport;
- Verhältnis zwischen Kanton, Bezirken und Gemeinden.
Durch die Kombination aus kommunalen Wahlkreisen und kantonalem Doppelproporz verbindet das Parlament die Vertretung der einzelnen Gemeinden mit einem kantonsweiten Parteienproporz.
Die direkte Demokratie, die Volkswahl des Regierungsrats und die starke Gemeindeautonomie begrenzen die Macht des Kantonsrates. Zugleich bildet er das wichtigste öffentliche Forum für die kantonale politische Auseinandersetzung.
Siehe auch
- Kanton Schwyz
- Politik des Kantons Schwyz
- Regierungsrat des Kantons Schwyz
- Verfassung des Kantons Schwyz
- Schwyzer Kantonalbank
- Rathaus Schwyz
- Liste der Mitglieder des Kantonsrates Schwyz
- Kantonsparlament
- Doppelter Pukelsheim
- Direkte Demokratie in der Schweiz
- Geschichte des Kantons Schwyz
Literatur
- Historischer Verein des Kantons Schwyz: Geschichte des Kantons Schwyz. Chronos Verlag, Zürich 2012.
- Renato Morosoli: Schwyz (Kanton). In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Erwin Horat: Die Schwyzer Grossratsprotokolle 1833–1848. In: Mitteilungen des Historischen Vereins des Kantons Schwyz, Band 108, Schwyz 2016.
- Kanton Schwyz: Staatskalender des Kantons Schwyz. Schwyz.
- Kanton Schwyz: Wegleitung für die Mitglieder des Kantonsrates. Schwyz.
- Kanton Schwyz: Informationsbroschüre Kantonsrat. Schwyz.
Weblinks
- Offizielle Website des Kantonsrates
- Mitglieder des Kantonsrates
- Fraktionen
- Kommissionen
- Ratsleitung
- Sitzungen und Protokolle
- Geschäfte und parlamentarische Vorstösse
- Verfassung des Kantons Schwyz
- Geschäftsordnung des Kantonsrates
- Kantonsratswahlgesetz
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Kanton Schwyz: Kantonsrat, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Schwyz: Staatskalender des Kantons Schwyz, Stand August 2026.
- ↑ Kanton Schwyz: Verfassung des Kantons Schwyz vom 24. November 2010, SRSZ 100.100.
- ↑ Kanton Schwyz: Annahme und Inkraftsetzung der neuen Kantonsverfassung, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Schwyz: Geschäftsordnung des Kantonsrates, SRSZ 142.110.
- ↑ Kanton Schwyz: Fraktionen des Kantonsrates, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ 7,0 7,1 Staatskanzlei des Kantons Schwyz: Protokoll der Erneuerungswahl des Kantonsrates vom 3. März 2024.
- ↑ Kanton Schwyz: Kantonsratswahlgesetz vom 17. Dezember 2014, SRSZ 120.200, §§ 16–19.
- ↑ Regierungsrat des Kantons Schwyz: Kantonsratswahlverfahren, Beschluss Nr. 429/2024 vom 4. Juni 2024.
- ↑ Kanton Schwyz: Ratsleitung, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Schwyz: Kommissionen des Kantonsrates, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Schwyz: Parlamentarische Vorstösse, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Kanton Schwyz: Sitzungen und Protokolle, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Staatsarchiv Schwyz: Editionen und Transkriptionen – Landrats- und Grossratsprotokolle, abgerufen am 3. August 2026.
- ↑ Renato Morosoli: Schwyz (Kanton). In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- ↑ Eidgenössische Kommission für Frauenfragen: Politische Rechte der Frauen in Kantonen und Gemeinden.