Regierungsrat des Kantons Schwyz

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Regierungsrat des Kantons Schwyz
Stellung Oberste leitende und vollziehende Behörde
Staatsebene Kanton Schwyz
Anzahl Mitglieder 7
Wahlorgan Stimmberechtigte des Kantons Schwyz
Wahlsystem Mehrheitswahlverfahren
Wahlkreis Gesamter Kanton
Amtsdauer 4 Jahre
Aktuelle Amtsdauer 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028
Vorsitz Landammann
Landammann Sandro Patierno
Landesstatthalter Herbert Huwiler
Staatsschreiber Mathias E. Brun
Anzahl Departemente 7
Sitz Schwyz
Website sz.ch/regierungsrat

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz ist die Regierung und damit die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons Schwyz. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die von den Stimmberechtigten des Kantons für eine Amtsdauer von vier Jahren nach dem Mehrheitswahlverfahren gewählt werden.

Der Regierungsrat legt die wesentlichen Ziele des staatlichen Handelns fest, führt die kantonale Verwaltung, bereitet Geschäfte des Kantonsrats vor und vertritt den Kanton nach innen und aussen. Seine Mitglieder leiten gleichzeitig je eines der sieben Departemente der kantonalen Verwaltung.

Den Vorsitz führt der Landammann. Dessen Stellvertretung übernimmt der Landesstatthalter. Beide werden nicht direkt vom Volk, sondern vom Kantonsrat aus den Mitgliedern der Regierung für jeweils zwei Jahre gewählt. Seit dem 1. Juli 2026 ist Sandro Patierno Landammann. Herbert Huwiler ist Landesstatthalter.[1]

Verfassungsrechtliche Stellung

Die Stellung des Regierungsrats ist in den §§ 56 bis 62 der Verfassung des Kantons Schwyz geregelt. Gemäss § 56 ist er die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons. Er besteht aus sieben Mitgliedern und wird im Majorzverfahren gewählt.[2]

Der Regierungsrat steht innerhalb der kantonalen Gewaltenteilung der Exekutive vor. Ihm gegenüber stehen der Kantonsrat als gesetzgebende und oberste aufsichtsführende Behörde sowie die unabhängigen kantonalen Gerichte.

Der Regierungsrat ist gegenüber dem Kantonsrat nicht im parlamentarischen Sinn von einem Vertrauensvotum abhängig. Sowohl Regierung als auch Parlament werden direkt vom Volk gewählt. Der Kantonsrat übt jedoch die Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung aus, genehmigt den Jahresbericht, beschliesst das Budget und behandelt die vom Regierungsrat ausgearbeiteten Gesetzesvorlagen.

Die direkten Volksrechte begrenzen ebenfalls den Handlungsspielraum der Regierung. Verfassungsänderungen, bestimmte Gesetze, grössere Ausgaben und weitere Geschäfte können dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterliegen. Mit Volksinitiativen können die Stimmberechtigten Änderungen der Verfassung oder der Gesetzgebung verlangen.

Aufgaben

Die Aufgaben des Regierungsrats ergeben sich aus der Kantonsverfassung, dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz sowie zahlreichen Sachgesetzen.

Politische Führung

Der Regierungsrat beobachtet und beurteilt Entwicklungen, die für den Kanton von Bedeutung sind. Auf dieser Grundlage legt er die wesentlichen Ziele und Mittel der staatlichen Tätigkeit fest.

Zu den politischen Führungsinstrumenten gehören insbesondere:

  • das Regierungsprogramm für eine vierjährige Amtsdauer
  • der Aufgaben- und Finanzplan
  • das Gesetzgebungsprogramm
  • kantonale Strategien und Konzepte
  • die Koordination zwischen den Departementen
  • die Vertretung kantonaler Interessen gegenüber Bund, Kantonen und Gemeinden

Die Regierungstätigkeit hat nach dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz Vorrang vor den übrigen Aufgaben des Regierungsrats.[3]

Leitung der Verwaltung

Der Regierungsrat führt die kantonale Verwaltung. Er soll eine rechtmässige, zweckmässige und leistungsfähige Tätigkeit der Verwaltungsstellen sicherstellen.

Er bestimmt die Gliederung der Departemente in Ämter und Dienststellen, erteilt strategische Aufträge und übt die Aufsicht über die Verwaltung aus. Die operative Leitung einzelner Verwaltungseinheiten liegt bei den zuständigen Departementsvorstehenden und Amtsleitungen.

Die kantonale Verwaltung besteht aus sieben Departementen und der Staatskanzlei. Sie erfüllt Aufgaben unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung, Polizei, Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Verkehr, Bau, Raumplanung, Landwirtschaft und Umweltschutz.

Mitwirkung an der Gesetzgebung

Der Regierungsrat bereitet den grössten Teil der Geschäfte vor, die dem Kantonsrat unterbreitet werden. Dazu gehören:

  • Entwürfe für neue Gesetze
  • Änderungen bestehender Gesetze
  • kantonale Verordnungen
  • Ausgabenbeschlüsse
  • interkantonale Vereinbarungen
  • Berichte zu parlamentarischen Vorstössen
  • Stellungnahmen zu Volksinitiativen
  • Botschaften zu kantonalen Abstimmungen

Vor der Vorlage an den Kantonsrat führt die Regierung bei bedeutenden Projekten häufig ein Vernehmlassungsverfahren durch. Gemeinden, Bezirke, Parteien, Verbände und weitere betroffene Organisationen erhalten dabei Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der Regierungsrat erlässt ausserdem Vollzugsverordnungen und weitere Regelungen, soweit ihn Verfassung oder Gesetz dazu ermächtigen.

Beziehungen zum Bund und zu anderen Kantonen

Der Regierungsrat vertritt den Kanton gegenüber dem Bund, anderen Kantonen und ausländischen Behörden.

Er nimmt an Vernehmlassungen des Bundes teil und bringt dabei die Interessen des Kantons Schwyz in die eidgenössische Gesetzgebung ein. Die Mitglieder vertreten den Kanton zudem in Direktorenkonferenzen und anderen interkantonalen Gremien.

Der Regierungsrat kann internationale und interkantonale Vereinbarungen abschliessen oder kündigen, soweit dafür nicht der Kantonsrat zuständig ist. Vereinbarungen mit Verfassungs- oder Gesetzesrang bedürfen grundsätzlich der Genehmigung des Kantonsrats.

Aufsicht über Bezirke und Gemeinden

Der Regierungsrat übt die kantonale Aufsicht über die Bezirke, Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften aus.

Diese Aufsicht betrifft insbesondere die Einhaltung des kantonalen und eidgenössischen Rechts. Bestimmte Erlasse der Bezirke, Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften müssen durch kantonale Stellen oder den Regierungsrat genehmigt werden.

Die kommunale und bezirkliche Autonomie bleibt dabei geschützt. Der Regierungsrat darf nicht ohne gesetzliche Grundlage in den selbständigen Aufgabenbereich dieser Gemeinwesen eingreifen.

Verwaltungsrechtspflege

Der Regierungsrat erfüllt auch Aufgaben der Verwaltungsrechtspflege. Er entscheidet über Beschwerden und Streitigkeiten, die ihm durch die Gesetzgebung zugewiesen werden.

Dazu können Beschwerden gegen Entscheide von Departementen, Bezirken, Gemeinden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gehören. Gegen Entscheide des Regierungsrats kann je nach Rechtsgebiet eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht oder an eine Bundesbehörde möglich sein.

Notrecht

Bei eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie bei sozialen Notständen kann der Regierungsrat vorübergehend Massnahmen ohne gewöhnliche gesetzliche Grundlage ergreifen.

Notverordnungen müssen dem Kantonsrat unverzüglich zur Genehmigung vorgelegt werden. Sie fallen spätestens nach einem Jahr dahin, sofern sie nicht in ordentliches Recht überführt werden.[2]

Wahl

Volkswahl

Die sieben Regierungsmitglieder werden alle vier Jahre von der Schwyzer Stimmbevölkerung gewählt. Für die Wahl bildet der gesamte Kanton einen einzigen Wahlkreis.

Wählbar sind grundsätzlich im Kanton stimmberechtigte Personen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und im vorgeschriebenen Verfahren zur Wahl vorgeschlagen wurden.

Die Gesamterneuerungswahl findet gleichzeitig mit der Wahl des Kantonsrats statt. Die neue Regierung tritt am 1. Juli des Wahljahres ihr Amt an.[4]

Majorzverfahren

Die Regierungsratswahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren. Im ersten Wahlgang müssen Kandidierende das absolute Mehr erreichen.

Das absolute Mehr wird auf Grundlage der gültigen Kandidatenstimmen berechnet. Da auf einem Wahlzettel bis zu sieben Namen eingetragen werden können, ist es nicht mit der Hälfte aller abgegebenen Wahlzettel gleichzusetzen.

Wer das absolute Mehr erreicht, ist in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen gewählt, bis alle Sitze vergeben sind. Bleiben Sitze unbesetzt, findet ein zweiter Wahlgang statt. In diesem genügt grundsätzlich das relative Mehr.

Das Majorzsystem begünstigt bekannte Persönlichkeiten und Kandidierende grosser Parteien. Parteien können gemeinsame Wahlempfehlungen oder sogenannte Wahlpakete vereinbaren. Diese Praxis ist politisch umstritten, wurde jedoch bei verschiedenen Wahlen angewendet.

Ersatzwahlen

Wird während der Amtsperiode ein Sitz frei, findet grundsätzlich eine Ersatzwahl statt. Diese muss spätestens sechs Monate nach Eintritt der Vakanz durchgeführt werden.

Auf eine Ersatzwahl wird verzichtet, wenn die Vakanz höchstens sechs Monate vor den ordentlichen Gesamterneuerungswahlen entsteht.

Nach einer Ersatzwahl legt der Regierungsrat den Amtsantritt des neuen Mitglieds fest und entscheidet erneut über die Verteilung der Departemente und Stellvertretungen.

Wahl von 2024

Die Gesamterneuerungswahl für die Amtsdauer vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2028 fand am 3. März 2024 statt.

Neben den sieben bisherigen Regierungsmitgliedern kandidierten der parteilose Peter Abegg und der SP-Kantonsrat Jonathan Prelicz. Alle sieben bisherigen Mitglieder erreichten im ersten Wahlgang das absolute Mehr von 21'047 Stimmen und wurden wiedergewählt.[5]

Kandidat oder Kandidatin Partei Stimmen Ergebnis
Damian Meier FDP 38'103 gewählt
André Rüegsegger SVP 37'989 gewählt
Petra Steimen-Rickenbacher FDP 37'698 gewählt
Herbert Huwiler SVP 37'183 gewählt
Sandro Patierno Die Mitte 36'295 gewählt
Michael Stähli Die Mitte 36'217 gewählt
Xaver Schuler SVP 36'026 gewählt
Peter Abegg parteilos 17'880 nicht gewählt
Jonathan Prelicz SP 17'253 nicht gewählt

Die Stimmbeteiligung betrug 54,4 Prozent. Da sämtliche Sitze im ersten Wahlgang besetzt wurden, war kein zweiter Wahlgang erforderlich.

Zusammensetzung

Der Regierungsrat der Amtsdauer 2024–2028 setzt sich aus drei Mitgliedern der SVP, zwei Mitgliedern der FDP und zwei Mitgliedern der Partei Die Mitte zusammen.

Damit sind ausschliesslich bürgerliche Parteien in der Regierung vertreten. Die SP, die Grünen und die Grünliberalen verfügen über keinen Regierungssitz.

Mitglieder und Departemente

Mitglied Partei Regierungsamt Departement Mitglied seit
Sandro Patierno Die Mitte Landammann Umweltdepartement 1. Juli 2020
Herbert Huwiler SVP Landesstatthalter Finanzdepartement 1. Juli 2020
Petra Steimen-Rickenbacher FDP Regierungsrätin Volkswirtschaftsdepartement 1. Juli 2012
André Rüegsegger SVP Regierungsrat Baudepartement 1. Juli 2012
Michael Stähli Die Mitte Regierungsrat Bildungsdepartement 1. Juli 2016
Damian Meier FDP Regierungsrat Departement des Innern 1. Januar 2023
Xaver Schuler SVP Regierungsrat Sicherheitsdepartement 1. Januar 2023

Die Angaben entsprechen dem Stand vom 3. August 2026.[6]

Landammann und Landesstatthalter

Der Landammann präsidiert den Regierungsrat und vertritt ihn nach aussen. Er leitet die Regierungssitzungen und sorgt dafür, dass die Geschäfte rechtzeitig vorbereitet und behandelt werden.

Bei Abstimmungen im Regierungsrat stimmt der Landammann grundsätzlich nur bei Stimmengleichheit. In dringenden Fällen kann er eine Präsidialverfügung erlassen, wenn ein Geschäft nicht rechtzeitig dem Gesamtregierungsrat vorgelegt werden kann. Eine solche Verfügung muss nachträglich durch das Kollegium genehmigt werden.[3]

Der Landesstatthalter ist der Stellvertreter des Landammanns. Sind beide verhindert, übernimmt das amtsälteste Regierungsmitglied die entsprechenden Aufgaben.

Landammann und Landesstatthalter werden vom Kantonsrat aus den sieben Regierungsmitgliedern für zwei Jahre gewählt. Eine direkte Volkswahl in diese Funktionen findet nicht statt.

Für die Periode vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2028 ist Sandro Patierno Landammann. Herbert Huwiler übt das Amt des Landesstatthalters aus.[1]

Das Amt des Landammanns ist von der Leitung eines Departements getrennt. Der Amtsinhaber bleibt während seiner Präsidialperiode Vorsteher seines bisherigen Departements.

Kollegialitätsprinzip

Der Regierungsrat entscheidet als Kollegialbehörde. Die gefassten Beschlüsse werden nach aussen als Entscheidungen der Gesamtregierung vertreten.

Die einzelnen Mitglieder sind auch dann an einen Regierungsbeschluss gebunden, wenn sie während der internen Beratung eine andere Meinung vertreten haben. Minderheitsmeinungen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.

Ein Regierungsmitglied kann eine Verwahrung gegen einen Beschluss zu Protokoll geben. Diese bleibt intern und wird nur unter besonderen rechtlichen Voraussetzungen offengelegt.

Das Kollegialitätsprinzip soll eine einheitliche Regierungspolitik ermöglichen und verhindern, dass die Departemente gegenüber der Öffentlichkeit als voneinander unabhängige Einzelregierungen auftreten.

Departementalprinzip

Neben dem Kollegialitätsprinzip gilt das Departementalprinzip. Jedes Regierungsmitglied leitet ein Departement und trägt in diesem Bereich politische und administrative Verantwortung.

Nach einer Gesamterneuerungs- oder Ersatzwahl verteilt der Regierungsrat die Departemente selbst unter seinen Mitgliedern. Es besteht kein Anspruch darauf, ein bestimmtes Departement zu behalten.

Für jedes Regierungsmitglied wird zudem eine Stellvertretung bestimmt. Diese übernimmt bei Abwesenheit des Departementsvorstehers notwendige politische und administrative Aufgaben.

Die Departementsvorstehenden:

  • legen im Rahmen der Regierungsziele die Schwerpunkte ihres Departements fest
  • führen und beaufsichtigen die unterstellten Ämter und Dienststellen
  • bereiten Geschäfte für den Regierungsrat vor
  • überwachen Budget und Verpflichtungskredite
  • koordinieren ihre Tätigkeit mit anderen Departementen
  • vertreten den Kanton in fachbezogenen interkantonalen Gremien

Bei Geschäften, die mehrere Departemente betreffen, wird ein Mitberichtsverfahren durchgeführt. Der Regierungsrat entscheidet bei Kompetenzkonflikten zwischen den Departementen.

Departemente

Departement des Innern

Das Departement des Innern ist insbesondere für Gesundheit, Sozialwesen, Kindes- und Erwachsenenschutz, Bürgerrecht, Personenstand, Sozialversicherungen, Opferhilfe sowie Lebensmittel- und Tiersicherheit zuständig.

Zum Zuständigkeitsbereich gehören unter anderem die Aufsicht über das Gesundheitswesen, die Spitalversorgung, die Krankenversicherung, soziale Einrichtungen und Teile der kantonalen Sozialpolitik.

Vorsteher ist Damian Meier.

Volkswirtschaftsdepartement

Das Volkswirtschaftsdepartement ist für Wirtschaftsförderung, Arbeitsmarkt, Landwirtschaft, Tourismus, Handelsregister und verschiedene Bereiche des Gewerbe- und Konsumentenschutzes zuständig.

Es vertritt den Kanton in wirtschafts- und landwirtschaftspolitischen Gremien und unterstützt die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts.

Vorsteherin ist Petra Steimen-Rickenbacher.

Bildungsdepartement

Das Bildungsdepartement ist für das Bildungswesen, die Kulturförderung und verschiedene sportpolitische Aufgaben verantwortlich.

Zu seinem Bereich gehören die Volksschule, Berufsbildung, Mittelschulen, Hochschulfragen, Stipendien, Kultur und das Staatsarchiv. Der Departementsvorsteher präsidiert zugleich den Erziehungsrat.

Vorsteher ist Michael Stähli.

Sicherheitsdepartement

Das Sicherheitsdepartement umfasst insbesondere Polizei, Bevölkerungsschutz, Militär, Migration, Strafvollzug und wesentliche Bereiche des kantonalen Rechtswesens.

Der Rechts- und Beschwerdedienst bereitet Verwaltungsbeschwerden für den Regierungsrat vor und wirkt an Gesetzgebungsprojekten mit.

Vorsteher ist Xaver Schuler.

Finanzdepartement

Das Finanzdepartement ist für den kantonalen Finanzhaushalt, Steuern, Personalwesen und Informatik zuständig.

Es erstellt den Aufgaben- und Finanzplan sowie den Voranschlag und überwacht gemeinsam mit den übrigen Departementen die Entwicklung der Kantonsfinanzen.

Vorsteher ist Herbert Huwiler.

Baudepartement

Das Baudepartement ist für kantonale Hoch- und Tiefbauten, Strassenverkehr, öffentlichen Verkehr, Raumplanung, Grundbuchwesen und weitere infrastrukturelle Aufgaben zuständig.

Es plant und unterhält die kantonalen Strassen und Gebäude und vertritt den Kanton in Verkehrsgremien.

Vorsteher ist André Rüegsegger.

Umweltdepartement

Das Umweltdepartement umfasst insbesondere Umwelt-, Gewässer-, Wald-, Natur-, Jagd-, Fischerei- und Energiefragen.

Es ist zuständig für den Schutz und die Nutzung natürlicher Ressourcen, den Hochwasserschutz sowie Teile der kantonalen Energie- und Klimapolitik.

Vorsteher ist Sandro Patierno.

Staatskanzlei

Die Staatskanzlei des Kantons Schwyz ist die allgemeine Stabsstelle des Regierungsrats. Sie unterstützt ausserdem den Kantonsrat und dessen Ratsleitung.

An ihrer Spitze steht der Staatsschreiber. Seit 2011 übt Mathias E. Brun dieses Amt aus. Er nimmt mit beratender Stimme an den Regierungssitzungen teil, besitzt jedoch kein Stimmrecht.[6]

Zu den Aufgaben der Staatskanzlei gehören:

  • Vorbereitung und Organisation der Regierungssitzungen
  • Führung des Protokolls
  • Ausfertigung der Regierungsratsbeschlüsse
  • rechtliche Beratung des Regierungsrats
  • Koordination auf Regierungsebene
  • Information der Öffentlichkeit
  • Durchführung kantonaler Wahlen und Abstimmungen
  • Herausgabe des Amtsblatts
  • Nachführung der kantonalen Gesetzsammlung
  • Beglaubigungen und amtliche Publikationen
  • Sekretariat des Kantonsrats

Der Staatsschreiber unterzeichnet gemeinsam mit dem Landammann allgemeinverbindliche Regierungsbeschlüsse, kantonsrätliche Vorlagen und Schreiben an eidgenössische oder ausserkantonale Behörden.

Organisatorisch ist die Staatskanzlei dem Landammann unterstellt.[7]

Sitzungen und Beschlussfassung

Der Regierungsrat tritt in der Regel einmal pro Woche zusammen. Die ordentlichen Sitzungen finden normalerweise am Dienstag im Regierungsgebäude in Schwyz statt.

Bei dringenden oder besonders umfangreichen Geschäften können zusätzliche Sitzungen einberufen werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Videokonferenz zulässig.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Mitglieder der Verwaltung oder externe Sachverständige können zur Beratung einzelner Geschäfte beigezogen werden, nehmen jedoch nicht an der abschliessenden Abstimmung teil.

Der Regierungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind. Die Mitglieder sind grundsätzlich zur Stimmabgabe verpflichtet.

Abgestimmt wird offen. Für einen Beschluss ist das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Landammann gibt seine Stimme nur bei Stimmengleichheit ab.[8]

Die Beratungen und individuellen Stellungnahmen der Regierungsmitglieder unterliegen dem Amtsgeheimnis. Beschlüsse von allgemeinem öffentlichem Interesse werden durch Medienmitteilungen, das Amtsblatt oder andere Publikationen bekanntgegeben.

Verhältnis zum Kantonsrat

Der Kantonsrat übt die Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung aus. Er kann die Tätigkeit des Regierungsrats durch parlamentarische Instrumente kontrollieren.

Dazu gehören:

  • Motionen
  • Postulate
  • Interpellationen
  • Kleine Anfragen
  • parlamentarische Untersuchungskommissionen
  • Berichte der Staatswirtschaftskommission
  • Beratungen über Budget und Jahresrechnung
  • Genehmigung des Jahresberichts

Der Regierungsrat beantwortet parlamentarische Vorstösse und nimmt an den Sitzungen des Kantonsrats teil. Die Regierungsmitglieder können zu den behandelten Geschäften Stellung nehmen und Anträge begründen.

Die Regierung bereitet in der Regel die Gesetzesvorlagen vor. Der Kantonsrat kann die Vorlagen annehmen, ändern, ablehnen oder an den Regierungsrat zurückweisen.

Der Kantonsrat wählt den Landammann und den Landesstatthalter sowie den Staatsschreiber. Die sieben ordentlichen Regierungsmitglieder werden dagegen direkt vom Volk gewählt.

Regierungsprogramm 2024–2028

Das Regierungsprogramm bildet das zentrale politische Führungsinstrument für die Amtsdauer 2024–2028.

Es steht unter dem Leitgedanken «Wandel mit Stabilität». Der Regierungsrat will neue gesellschaftliche, demografische, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen aufnehmen, gleichzeitig aber die aus seiner Sicht bewährten Rahmenbedingungen des Kantons erhalten.[9]

Die wichtigsten Themenfelder sind:

Themenfeld Zielsetzung
Lebensqualität Erhaltung eines attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandorts, Nutzung der Digitalisierung und Bewahrung der kantonalen Identität
Staatsfinanzen Langfristig ausgeglichener Haushalt, wettbewerbsfähige Steuern und angemessene staatliche Leistungen
Unternehmen Gute Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Schaffung wertschöpfender Arbeitsplätze
Verkehrsinfrastruktur Zweckmässige Abstimmung von Strassenverkehr, öffentlichem Verkehr und weiteren Mobilitätsformen
Räumliche Entwicklung Lenkung des Bevölkerungswachstums auf gut erschlossene Gebiete und haushälterischer Umgang mit dem Boden
Gesundheit und Soziales Bedarfsgerechte medizinische und soziale Versorgung in allen Lebensphasen
Bildung Gute Bildungschancen und Anpassung des Bildungswesens an gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen
Recht und Ordnung Schutz der Bevölkerung, wirksame Strafverfolgung und Stärkung der Sicherheit
Umwelt Nachhaltige Nutzung und Schutz von Gewässern, Landschaft, Wald und weiteren natürlichen Lebensgrundlagen

Das Regierungsprogramm wird durch den jährlich aktualisierten Aufgaben- und Finanzplan sowie fachbezogene Strategien ergänzt.

Geschichte

Politische Führung vor 1848

Vor der Entstehung des modernen Kantons bestanden im Gebiet von Schwyz unterschiedliche politische Strukturen.

Im Alten Land Schwyz bildeten die Landsgemeinde, der Landrat und der Landammann die zentralen politischen Institutionen. Die äusseren Landschaften und späteren Bezirke besassen teilweise eigene Versammlungen, Räte und Amtsträger.

Die politischen Spannungen zwischen dem Alten Land und den äusseren Bezirken führten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wiederholt zu Konflikten. Zwischen 1831 und 1833 bestand zeitweise ein eigener Kanton Schwyz äusseres Land.

Nach der Wiedervereinigung wurden die kantonalen Institutionen schrittweise neu geordnet. Die Funktionen von Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung waren jedoch noch nicht so deutlich getrennt wie im modernen Staat.

Verfassung von 1848

Die Kantonsverfassung vom 18. Februar 1848 schuf im Zusammenhang mit der Gründung des schweizerischen Bundesstaats eine neue kantonale Behörden- und Verwaltungsstruktur.

Seit 1848 werden die Protokolle und Akten von Regierungsrat, Kantonsrat und Departementen als eigenständige Bestände geführt. Dies gilt als Beginn der modernen Schwyzer Kantonsverwaltung.[10]

Die neue Ordnung stärkte die kantonale Ebene gegenüber den früher weitgehend selbständigen Landschaften und schuf klarere Zuständigkeiten für Regierung und Verwaltung.

Verfassungen von 1876 und 1898

Die Kantonsverfassung von 1876 baute die kantonalen Institutionen weiter aus. Sie stärkte unter anderem die Aufsicht des Regierungsrats über Gemeinden und Bezirke.[11]

Die Verfassung von 1898 blieb während mehr als einem Jahrhundert eine wesentliche Grundlage des politischen Systems. Sie wurde wiederholt teilrevidiert und an neue gesellschaftliche und rechtliche Anforderungen angepasst.

Mit zunehmenden Staatsaufgaben entstanden neue Departemente, Ämter und spezialisierte Verwaltungsstellen. Der Regierungsrat entwickelte sich von einer vergleichsweise kleinen Verwaltungsbehörde zu einem politischen Führungsorgan einer modernen Kantonsverwaltung.

Organisationsgesetz von 1986

Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 27. November 1986 ordnete Stellung, Aufgaben und Arbeitsweise von Regierungsrat, Staatskanzlei und Departementen neu.

Es verankerte insbesondere:

  • den Vorrang der politischen Regierungstätigkeit
  • die Verantwortung für Planung und Koordination
  • die Leitung der Verwaltung
  • das Kollegial- und Departementalprinzip
  • die Rolle des Landammanns
  • die Stellung der Staatskanzlei
  • die Organisation der Departemente

Das Gesetz bildet mit späteren Änderungen weiterhin eine zentrale Grundlage der Regierungsorganisation.

Frauen in der Regierung

Frauen erhielten im Kanton Schwyz 1972 die vollständigen kantonalen politischen Rechte.

1988 wurde Margrit Weber-Röllin aus Freienbach als erste Frau in den Regierungsrat gewählt. Sie leitete das Erziehungsdepartement und war von 1992 bis 1994 die erste Frau Landammann des Kantons Schwyz.

Nach ihrem Rücktritt im Jahr 1996 bestand die Regierung während sechzehn Jahren wieder ausschliesslich aus Männern.

2012 wurde Petra Steimen-Rickenbacher als zweite Frau in den Regierungsrat gewählt. Von 2020 bis 2022 amtierte sie als Frau Landammann.[12]

Neue Kantonsverfassung

Die Stimmberechtigten nahmen am 24. November 2010 eine neue Kantonsverfassung an. Sie trat am 1. Januar 2013 in Kraft.

Die Verfassung beschränkt sich stärker als ihre Vorgängerin auf die grundlegenden institutionellen Regeln. Sie bestätigt den siebenköpfigen Regierungsrat, die Volkswahl nach dem Majorzverfahren und das Kollegialitätsprinzip.

Die Aufgaben des Regierungsrats werden in der Verfassung ausdrücklich als politische Führung, Planung, Koordination, Vorbereitung der Parlamentsgeschäfte, Verwaltungsleitung und Vertretung des Kantons beschrieben.

Die seit 2024 geltende neue Geschäftsordnung modernisierte insbesondere die elektronische Vorbereitung der Regierungssitzungen, die Möglichkeit von Videokonferenzen und die Regeln über Ausstand und interne Zusammenarbeit.

Politische Zusammensetzung

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz war während langer Zeit stark von katholisch-konservativen und später christlichdemokratischen Politikern geprägt.

Mit dem wirtschaftlichen und demografischen Wandel des Kantons gewannen FDP und SVP an Bedeutung. Seit dem frühen 21. Jahrhundert stellt die SVP regelmässig mehrere Regierungsmitglieder.

Die parteipolitische Zusammensetzung wechselte im Lauf der Zeit, blieb jedoch überwiegend bürgerlich. Linke Parteien konnten nur selten ernsthaft um einen Regierungssitz konkurrieren.

Die Majorzwahl fördert häufig eine parteiübergreifende Unterstützung bisheriger Regierungsmitglieder. Die Wiederwahl amtierender Personen ist üblich, sofern keine besonderen politischen oder persönlichen Konflikte bestehen.

Öffentliche Wahrnehmung

Der Regierungsrat tritt gegenüber der Öffentlichkeit als Kollegium auf. Die einzelnen Regierungsmitglieder sind jedoch durch die Leitung ihrer Departemente und durch Medienauftritte auch persönlich sichtbar.

Der Landammann repräsentiert den Kanton bei offiziellen Anlässen, Empfängen, Gedenkfeiern und interkantonalen Treffen. Die übrigen Mitglieder vertreten ihre Fachbereiche gegenüber Parlament, Medien, Gemeinden und Verbänden.

Die Regierung veröffentlicht Medienmitteilungen, Vernehmlassungen, Berichte, Abstimmungsvorlagen, Regierungsprogramme und Jahresberichte. Viele rechtssetzende Beschlüsse erscheinen im Amtsblatt und in der kantonalen Gesetzsammlung.

Die eigentlichen Regierungssitzungen bleiben nicht öffentlich. Dies soll eine freie interne Beratung ermöglichen, wird jedoch regelmässig gegen das öffentliche Interesse an Transparenz abgewogen.

Siehe auch

Literatur

  • Regierungsrat des Kantons Schwyz: Regierungsprogramm 2024–2028. Schwyz 2024.
  • Kanton Schwyz: Staatskalender. Schwyz.
  • Historischer Verein des Kantons Schwyz: Geschichte des Kantons Schwyz. Sieben Bände, Chronos Verlag, Zürich 2012.
  • Staatsarchiv Schwyz: Die politische Entwicklung des Kantons Schwyz seit 1848. Schwyz.
  • Verfassungskommission des Kantons Schwyz: Grundlagenbericht zur Totalrevision der Kantonsverfassung. Schwyz.
  • Erwin Horat: Vom Stand zum Kanton. Staat und Politik in Schwyz im 19. und 20. Jahrhundert. Schwyz.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Regierungsrat, Kanton Schwyz, abgerufen am 3. August 2026.
  2. 2,0 2,1 Verfassung des Kantons Schwyz vom 24. November 2010, §§ 56–62, Kanton Schwyz, abgerufen am 3. August 2026.
  3. 3,0 3,1 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, Kanton Schwyz, abgerufen am 3. August 2026.
  4. Dekret für die Gesamterneuerungswahl des Regierungsrates vom 3. März 2024, Kanton Schwyz, abgerufen am 3. August 2026.
  5. Wahlprotokoll der Erneuerungswahl des Regierungsrates vom 3. März 2024, Staatskanzlei des Kantons Schwyz, abgerufen am 3. August 2026.
  6. 6,0 6,1 Staatskalender des Kantons Schwyz, Ausgabe August 2026, abgerufen am 3. August 2026.
  7. Staatskanzlei, Kanton Schwyz, abgerufen am 3. August 2026.
  8. Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 28. Mai 2024, Kanton Schwyz, abgerufen am 3. August 2026.
  9. Regierungsprogramm 2024–2028, Regierungsrat des Kantons Schwyz, 2. Juli 2024, abgerufen am 3. August 2026.
  10. Archiv 2: Kantonale Behörden und Verwaltung 1848–1927, Staatsarchiv Schwyz, abgerufen am 3. August 2026.
  11. Schwyz (Kanton), Historisches Lexikon der Schweiz, abgerufen am 3. August 2026.
  12. Frauenstimmrecht im Kanton Schwyz, Staatsarchiv Schwyz, abgerufen am 3. August 2026.