Konkordanzdemokratie

Aus Helvetia Wiki – Die Enzyklopädie der Schweiz
Version vom 26. Juli 2026, 19:18 Uhr von Nick Frei (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: «'''Konkordanzdemokratie''' bezeichnet ein politisches System, in dem wichtige politische Kräfte möglichst dauerhaft in die Regierungsverantwortung und in die politische Entscheidungsfindung einbezogen werden. Entscheidungen beruhen dabei weniger auf dem dauerhaften Gegensatz zwischen einer regierenden Mehrheit und einer oppositionellen Minderheit als auf Verhandlungen, Kompromissen und einer möglichst breiten Zustimmung. Die Schweiz gilt als ausgepr…»)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Konkordanzdemokratie bezeichnet ein politisches System, in dem wichtige politische Kräfte möglichst dauerhaft in die Regierungsverantwortung und in die politische Entscheidungsfindung einbezogen werden. Entscheidungen beruhen dabei weniger auf dem dauerhaften Gegensatz zwischen einer regierenden Mehrheit und einer oppositionellen Minderheit als auf Verhandlungen, Kompromissen und einer möglichst breiten Zustimmung.

Die Schweiz gilt als ausgeprägtes Beispiel einer Konkordanzdemokratie. Auf Bundesebene zeigt sich das Prinzip insbesondere in der parteipolitisch breit zusammengesetzten Landesregierung, dem siebenköpfigen Bundesrat, sowie in der Zusammenarbeit zwischen Parteien, Kantonen, Sprachregionen, Wirtschaftsverbänden und weiteren gesellschaftlichen Gruppen. Das Konkordanzsystem ist nicht in einer einzelnen Verfassungsbestimmung festgelegt, sondern hat sich aus politischen Institutionen, historischen Erfahrungen und ungeschriebenen Regeln entwickelt.

Begriff

Das Wort «Konkordanz» geht auf das lateinische concordantia zurück und bedeutet Übereinstimmung oder Eintracht. In der Politikwissenschaft wird damit die Suche nach möglichst breit abgestützten Lösungen bezeichnet.

Die Konkordanzdemokratie wird häufig der Konkurrenz- oder Mehrheitsdemokratie gegenübergestellt. In einer Mehrheitsdemokratie übernimmt eine Partei oder eine Koalition die Regierung, während die unterlegenen Parteien die parlamentarische Opposition bilden. In einer Konkordanzdemokratie werden dagegen mehrere bedeutende politische Lager dauerhaft an der Regierung beteiligt.

Konkordanz bedeutet nicht, dass alle Parteien in jeder Sachfrage derselben Meinung sind. Auch im schweizerischen System bestehen politische Gegensätze und intensive Abstimmungskämpfe. Das Ziel besteht vielmehr darin, unterschiedliche Interessen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen und tragfähige Kompromisse zu ermöglichen.

Merkmal Konkordanzdemokratie Mehrheitsdemokratie
Regierungsbildung Einbezug mehrerer wichtiger politischer Kräfte Regierung durch eine Partei oder eine Mehrheitskoalition
Stellung der übrigen Parteien Beteiligung an Regierung oder Entscheidungsfindung möglich Ausgeprägte parlamentarische Opposition
Entscheidungsstil Verhandlung und Kompromiss Mehrheitsentscheidung und politische Konkurrenz
Regierungswechsel Eher selten und schrittweise Regelmässiger Wechsel zwischen Regierung und Opposition möglich
Politisches Ziel Breite Abstützung und Stabilität Umsetzung eines Mehrheitsprogramms

Die Übergänge zwischen den beiden Modellen sind fliessend. Auch Mehrheitsdemokratien kennen Kompromisse, während in Konkordanzsystemen Mehrheitsentscheidungen unvermeidlich bleiben.

Voraussetzungen in der Schweiz

Die schweizerische Konkordanzdemokratie ist eng mit dem besonderen institutionellen Aufbau des Landes verbunden. Wichtige Voraussetzungen sind der Föderalismus, die direkte Demokratie, das Kollegialitätsprinzip des Bundesrates sowie die sprachliche, konfessionelle und regionale Vielfalt.

Föderalismus

Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, die über weitreichende politische Zuständigkeiten verfügen. Der Bund kann zahlreiche politische Vorhaben nicht allein durchsetzen, sondern ist auf die Zusammenarbeit mit den Kantonen angewiesen.

Im Ständerat sind die Kantone als Gliedstaaten vertreten. Für Änderungen der Bundesverfassung ist neben der Mehrheit der abstimmenden Bevölkerung auch die Mehrheit der Kantone erforderlich. Dieses sogenannte Ständemehr fördert die Suche nach Vorlagen, die nicht nur in bevölkerungsreichen Zentren, sondern auch in kleineren und ländlichen Kantonen Zustimmung finden.

Direkte Demokratie

Das fakultative Referendum ermöglicht es, einen vom Parlament beschlossenen Erlass einer Volksabstimmung zu unterstellen. Wird gegen ein Gesetz erfolgreich das Referendum ergriffen, entscheidet die Stimmbevölkerung über dessen Annahme oder Ablehnung.

Parteien, Verbände und andere Organisationen können deshalb auch ausserhalb des Parlaments erheblichen Einfluss ausüben. Eine parlamentarische Mehrheit allein garantiert noch nicht, dass eine Vorlage in einer Volksabstimmung Bestand hat. Regierung und Parlament versuchen daher häufig, mögliche Gegner bereits während der Vorbereitung eines Gesetzes einzubeziehen.

Die Volksinitiative ermöglicht es politischen Kräften zudem, eine Änderung der Bundesverfassung zur Abstimmung zu bringen. Auch kleinere Parteien und gesellschaftliche Bewegungen können auf diese Weise Themen auf die nationale politische Agenda setzen.

Gesellschaftliche Vielfalt

Die Schweiz weist unterschiedliche Sprachregionen, Konfessionen, Wirtschaftsstrukturen und politische Traditionen auf. Die Interessen eines städtischen, industrialisierten Kantons können sich deutlich von jenen eines ländlichen oder touristisch geprägten Kantons unterscheiden.

Das Konkordanzprinzip soll verhindern, dass eine einzelne Bevölkerungsgruppe dauerhaft von der politischen Macht ausgeschlossen wird. Bei der Besetzung politischer Ämter werden deshalb neben der Parteizugehörigkeit häufig auch Sprache, Region, Geschlecht und konfessioneller Hintergrund berücksichtigt.

Historische Entwicklung

Die schweizerische Konkordanzdemokratie entstand nicht mit einem einzigen politischen Entscheid. Sie entwickelte sich schrittweise seit der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848.

Vorherrschaft des Freisinns

Nach dem Sonderbundskrieg von 1847 und der Annahme der Bundesverfassung von 1848 wurde die Bundespolitik zunächst vom liberal-radikalen Freisinn beherrscht. Alle sieben Sitze im neu geschaffenen Bundesrat wurden mit Vertretern dieser politischen Richtung besetzt.

Die katholisch-konservativen Kräfte, die im Sonderbundskrieg unterlegen waren, blieben zunächst von der Landesregierung ausgeschlossen. Dennoch mussten die freisinnigen Mehrheiten auf die föderale Struktur des Landes und auf die starken katholisch-konservativen Kantone Rücksicht nehmen.

Die Einführung des fakultativen Gesetzesreferendums im Jahr 1874 stärkte politische Gruppen, die im Parlament nicht über eine Mehrheit verfügten. Referendumsfähige Parteien und Verbände konnten Bundesgesetze bekämpfen und damit die Regierung zu Verhandlungen und Zugeständnissen zwingen.

Einbezug der Katholisch-Konservativen

1891 wurde mit Josef Zemp erstmals ein Vertreter der Katholisch-Konservativen in den Bundesrat gewählt. Die Wahl gilt als wichtiger Schritt vom freisinnigen Regierungssystem zu einer breiter abgestützten Landesregierung.

1919 wurde für die Wahl des Nationalrates das Verhältniswahlrecht eingeführt. Das Proporzsystem schwächte die bisherige Dominanz des Freisinns und erleichterte kleineren und neu aufkommenden Parteien den Einzug ins Parlament.

1929 erhielt die Katholisch-Konservative Volkspartei einen zweiten Sitz im Bundesrat. Damit wurden die politischen Kräfteverhältnisse stärker in der Regierung abgebildet.

Beteiligung der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei

1929 wurde auch ein Vertreter der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei in den Bundesrat gewählt. Diese Partei war eine Vorgängerorganisation der späteren Schweizerischen Volkspartei.

Der Einbezug weiterer Parteien stand im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Spannungen der Zwischenkriegszeit. Die politische Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Lagern sollte die Handlungsfähigkeit und Stabilität des Staates stärken.

Nach Darstellung des Historischen Lexikons der Schweiz entwickelte sich die Konkordanzdemokratie insbesondere als Antwort auf Schwierigkeiten der Mehrheitsbildung, die in den 1920er- und 1930er-Jahren auch in anderen europäischen Staaten zu beobachten waren.[1]

Einbezug der Sozialdemokratie

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz entwickelte sich im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert zu einer bedeutenden politischen Kraft. Lange blieb sie jedoch von der Landesregierung ausgeschlossen.

1943 wurde Ernst Nobs als erster Sozialdemokrat in den Bundesrat gewählt. Der Schritt erfolgte während des Zweiten Weltkriegs, als die politische Zusammenarbeit und die Einbindung der Arbeiterschaft eine besondere Bedeutung erhielten.

Nach dem Rücktritt des sozialdemokratischen Bundesrates Max Weber im Jahr 1953 war die Sozialdemokratische Partei vorübergehend nicht mehr im Bundesrat vertreten.

Zauberformel

1959 wurden erstmals gleichzeitig zwei Sozialdemokraten in den Bundesrat gewählt. Damit entstand die später als «Zauberformel» bezeichnete parteipolitische Sitzverteilung:

  • zwei Sitze für die Freisinnig-Demokratische Partei;
  • zwei Sitze für die Christlichdemokratische Volkspartei;
  • zwei Sitze für die Sozialdemokratische Partei;
  • ein Sitz für die Schweizerische Volkspartei beziehungsweise ihre Vorgängerpartei.

Die Formel wird häufig mit den Zahlen 2:2:2:1 wiedergegeben. Sie beruhte nicht auf einer Verfassungsbestimmung oder einem Gesetz, sondern auf einer politischen Verständigung und der Wahlpraxis der Bundesversammlung.[2]

Die Zauberformel sollte die wichtigsten politischen Parteien entsprechend ihrer Stärke und politischen Bedeutung in die Landesregierung einbinden. Sie galt von 1959 bis 2003 in ihrer ursprünglichen Form.

Die Bezeichnung «Zauberformel» entstand, weil die Verteilung über mehrere Jahrzehnte eine aussergewöhnlich stabile Zusammensetzung des Bundesrates ermöglichte. Die Stabilität beruhte jedoch nicht nur auf der mathematischen Formel, sondern auch auf der Bereitschaft der Parteien, gewählte Bundesratsmitglieder grundsätzlich im Amt zu bestätigen.

Veränderungen seit 2003

Bei den Parlamentswahlen der 1990er- und frühen 2000er-Jahre veränderten sich die Kräfteverhältnisse zwischen den Parteien deutlich. Die Schweizerische Volkspartei wurde zur wählerstärksten Partei und verlangte einen zweiten Sitz im Bundesrat.

2003 wählte die Bundesversammlung Christoph Blocher als zweiten Vertreter der SVP in den Bundesrat. Gleichzeitig verlor die Christlichdemokratische Volkspartei einen ihrer bisherigen Sitze. Die parteipolitische Verteilung lautete danach weiterhin 2:2:2:1, jedoch mit zwei Sitzen für die SVP und nur noch einem Sitz für die CVP.

2007 wurde Christoph Blocher nicht wiedergewählt. An seiner Stelle wählte die Bundesversammlung Eveline Widmer-Schlumpf, die damals ebenfalls der SVP angehörte. Nach ihrem Ausschluss aus der SVP-Fraktion wurde sie Mitglied der neu gegründeten Bürgerlich-Demokratischen Partei.

Zwischen 2008 und 2015 verfügte die SVP deshalb zeitweise nur über einen Sitz im Bundesrat. Mit der Wahl von Guy Parmelin im Jahr 2015 erhielt sie wieder einen zweiten Sitz.

2021 schlossen sich die CVP und die BDP zur Partei Die Mitte zusammen. Der von der früheren CVP gehaltene Bundesratssitz wird seither der Mitte zugerechnet.

Die parteipolitische Zusammensetzung folgt weiterhin grundsätzlich dem Schlüssel 2:2:2:1. Im Jahr 2026 gehören dem Bundesrat je zwei Mitglieder der SVP, der SP und der FDP sowie ein Mitglied der Mitte an.[3]

Die genaue Auslegung der Konkordanz bleibt politisch umstritten. Diskutiert wird insbesondere, ob die Sitze ausschliesslich nach der Wählerstärke der Parteien oder zusätzlich nach ihrer Fähigkeit zur politischen Zusammenarbeit verteilt werden sollen.

Funktionsweise im Bundesrat

Der Bundesrat besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern. Jedes Mitglied leitet eines der Departemente der Bundesverwaltung, der Bundesrat trifft seine wichtigsten Entscheidungen jedoch als Kollegium.

Nach dem Kollegialitätsprinzip sollen alle Mitglieder die gemeinsam getroffenen Beschlüsse nach aussen vertreten, auch wenn sie während der internen Beratung eine andere Position vertreten haben. Das Prinzip soll eine einheitliche Regierungspolitik gewährleisten.

Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin wird jeweils für ein Kalenderjahr gewählt. Das Amt ist nicht mit der Stellung eines Regierungschefs in einem parlamentarischen Mehrheitsstaat vergleichbar. Der Bundespräsident leitet die Sitzungen des Bundesrates und übernimmt besondere Repräsentationsaufgaben, besitzt gegenüber den anderen Mitgliedern jedoch keine umfassende Richtlinienkompetenz.

Innerhalb des Bundesrates werden Entscheidungen durch Abstimmung getroffen. Konkordanz bedeutet somit nicht Einstimmigkeit. Die Mitglieder müssen jedoch auch nach umstrittenen Entscheidungen als gemeinsames Kollegium auftreten.

Konkordanz im Parlament

Im Nationalrat und im Ständerat gibt es keine feste Aufteilung in Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Die im Bundesrat vertretenen Parteien können Regierungsvorlagen unterstützen, verändern oder ablehnen.

Parlamentarische Mehrheiten werden je nach Sachgebiet neu gebildet. In wirtschaftspolitischen Fragen können andere Bündnisse entstehen als in der Sozial-, Umwelt- oder Aussenpolitik. Dadurch besitzen die Bundesratsparteien keine dauerhafte Regierungsmehrheit, die automatisch alle Vorlagen des Bundesrates durchsetzt.

Die parlamentarischen Kommissionen spielen eine wichtige Rolle bei der Suche nach Kompromissen. Viele Gesetzesvorlagen werden vor der Beratung im Plenum in Kommissionen überarbeitet. Dabei werden Interessen verschiedener Parteien, Kantone und gesellschaftlicher Gruppen berücksichtigt.

Auch Minderheitsanträge bleiben ein wichtiger Bestandteil des parlamentarischen Verfahrens. Sie ermöglichen es unterlegenen Positionen, ihre Vorschläge im Rat zur Abstimmung zu bringen.

Vernehmlassungsverfahren

Ein bedeutendes Instrument der Konkordanz ist das Vernehmlassungsverfahren. Bevor der Bund wichtige Verfassungsänderungen, Gesetze oder internationale Verträge beschliesst, können Kantone, Parteien, Verbände, Gemeinden und weitere betroffene Kreise Stellung nehmen.

Die Vernehmlassung soll frühzeitig zeigen, welche Teile eines Vorhabens unterstützt oder bekämpft werden. Die zuständigen Behörden können einen Entwurf anschliessend ändern, um seine politische Akzeptanz zu erhöhen.

Das Verfahren besitzt auch eine direktdemokratische Funktion. Organisationen, die ein Referendum ergreifen könnten, werden bereits während der Vorbereitung einer Vorlage angehört. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass ein vom Parlament beschlossenes Gesetz später in einer Volksabstimmung scheitert.

Kritiker sprechen in diesem Zusammenhang gelegentlich von einer «vorparlamentarischen Phase», in der ein erheblicher Teil der politischen Aushandlung bereits vor der öffentlichen Debatte im Parlament stattfindet.

Verbände und Sozialpartnerschaft

Zur schweizerischen Konkordanzdemokratie gehört traditionell auch die Beteiligung organisierter Interessen. Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Berufsorganisationen und andere Interessengruppen wirken an der Vorbereitung politischer Entscheidungen mit.

In der Wirtschafts- und Sozialpolitik spielt die Sozialpartnerschaft eine wichtige Rolle. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen versuchen, Konflikte durch Verhandlungen und Gesamtarbeitsverträge zu regeln.

Der sogenannte Arbeitsfrieden wurde insbesondere durch das Friedensabkommen von 1937 in der Maschinen- und Metallindustrie bekannt. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften verpflichteten sich darin, Konflikte nach Möglichkeit durch Verhandlungen und Schiedsverfahren statt durch Streiks und Aussperrungen zu lösen.

Obwohl Sozialpartnerschaft und Konkordanzdemokratie nicht dasselbe sind, beruhen beide auf der Vorstellung, gesellschaftliche Konflikte durch Einbindung und Kompromiss zu begrenzen.

Konkordanz in Kantonen und Gemeinden

Elemente der Konkordanzdemokratie finden sich auch auf kantonaler und kommunaler Ebene. Die meisten Kantonsregierungen werden direkt durch die Stimmberechtigten gewählt. Häufig gehören ihnen Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Parteien an.

Anders als auf Bundesebene ist die parteipolitische Zusammensetzung kantonaler Regierungen nicht durch eine landesweit vergleichbare Zauberformel geregelt. Die Verteilung hängt von den jeweiligen politischen Kräfteverhältnissen, Wahlsystemen und Traditionen ab.

In grösseren Städten werden Exekutivämter ebenfalls häufig auf mehrere Parteien verteilt. In kleineren Gemeinden tritt die Parteizugehörigkeit teilweise in den Hintergrund, während persönliche Eignung, lokale Verankerung und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit eine grössere Rolle spielen.

Vorteile

Als wichtiger Vorteil der Konkordanzdemokratie gilt die politische Stabilität. Da die grössten Parteien dauerhaft in die Regierung eingebunden sind, führen Parlamentswahlen nicht regelmässig zu einem vollständigen Regierungswechsel.

Breit abgestützte Entscheidungen können eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz erreichen. Die frühzeitige Beteiligung möglicher Gegner kann dazu beitragen, politische Konflikte zu entschärfen und die Chancen einer Vorlage in einer Volksabstimmung zu verbessern.

Die Konkordanz fördert zudem den Schutz politischer und gesellschaftlicher Minderheiten. Sprachregionen, Konfessionen, Kantone und unterschiedliche Wirtschaftsinteressen erhalten Möglichkeiten zur Mitwirkung.

Ein weiterer Vorteil ist die langfristige Ausrichtung der Politik. Da grundlegende Richtungswechsel nach Wahlen selten sind, können staatliche Institutionen und Unternehmen mit vergleichsweise stabilen Rahmenbedingungen rechnen.

Kritik

Die Konkordanzdemokratie wird auch kritisiert. Ein häufig genannter Einwand betrifft die geringe Trennschärfe zwischen Regierung und Opposition. Da fast alle grossen Parteien an der Regierung beteiligt sind, ist für die Stimmberechtigten nicht immer klar erkennbar, wer für einen politischen Entscheid verantwortlich ist.

Parteien können sich innerhalb der Regierung an einem Entscheid beteiligen und ihn anschliessend im Parlament oder in einer Volksabstimmung bekämpfen. Diese doppelte Rolle kann die politische Verantwortlichkeit erschweren.

Die Suche nach möglichst breiten Kompromissen kann Entscheidungsprozesse verlangsamen. Reformen werden teilweise abgeschwächt oder durch zahlreiche Ausnahmen ergänzt, damit möglichst wenige wichtige Akteure Widerstand leisten.

Kritiker bemängeln zudem, dass stark organisierte Verbände und wirtschaftliche Interessengruppen einen grösseren Einfluss ausüben können als weniger gut organisierte Teile der Bevölkerung. Verhandlungen zwischen Regierung, Parteien und Verbänden seien nicht immer ausreichend transparent.

Auch die traditionelle Zauberformel ist umstritten. Die Wählerstärke der Parteien verändert sich, während die Zusammensetzung des Bundesrates vergleichsweise stabil bleibt. Parteien, die im Parlament erheblichen Rückhalt besitzen, können dennoch von der Regierung ausgeschlossen bleiben.

Konkurrenz und Konkordanz

Die schweizerische Politik verbindet Elemente der Konkordanz mit ausgeprägter politischer Konkurrenz. Parteien treten bei Wahlen gegeneinander an und führen teilweise scharfe Abstimmungskämpfe. Volksinitiativen und Referenden können die Regierungspolitik direkt herausfordern.

Die Parteien im Bundesrat bilden deshalb keine klassische Koalition mit einem verbindlichen gemeinsamen Regierungsprogramm. Sie bleiben organisatorisch unabhängig und vertreten ausserhalb des Bundesrates unterschiedliche politische Positionen.

In der Praxis bewegt sich das politische System zwischen Zusammenarbeit und Wettbewerb. Konkordanz bezeichnet nicht das Fehlen von Konflikten, sondern eine institutionalisierte Form ihres Umgangs.

Internationale Einordnung

In der vergleichenden Politikwissenschaft wird die Schweiz häufig dem Modell der Konsensdemokratie zugeordnet. Ähnliche Elemente finden sich in Ländern, deren Gesellschaften durch sprachliche, konfessionelle oder regionale Unterschiede geprägt sind.

Der Politikwissenschaftler Arend Lijphart unterschied Konsensdemokratien von Mehrheitsdemokratien. Zu den Kennzeichen des Konsensmodells zählte er unter anderem breite Regierungskoalitionen, ein Mehrparteiensystem, Verhältniswahlrecht, Föderalismus und eine starke Stellung von Minderheiten.

Die Schweiz erfüllt viele dieser Merkmale in besonders ausgeprägter Form. Gleichzeitig unterscheidet sie sich durch die direkte Demokratie, die kollegiale Regierung und die fehlende Möglichkeit eines parlamentarischen Misstrauensvotums von vielen anderen Konsensdemokratien.

Bedeutung in der Gegenwart

Die Konkordanzdemokratie gehört weiterhin zu den prägenden Merkmalen des politischen Systems der Schweiz. Ihre konkrete Ausgestaltung ist jedoch Gegenstand fortlaufender Debatten.

Parteien und Politikwissenschaft diskutieren, welche politischen Kräfte im Bundesrat vertreten sein sollen und wie Wählerstärke, politische Ausrichtung, regionale Herkunft und Regierungsfähigkeit gegeneinander abzuwägen sind.

Auch die zunehmende Polarisierung zwischen Parteien stellt das traditionelle Modell vor Herausforderungen. Einzelne Bundesratsparteien führen Referenden gegen Vorlagen, die von ihren eigenen Regierungsmitgliedern mitgetragen wurden. Dadurch wird die Grenze zwischen Regierungspartei und Opposition noch weniger eindeutig.

Trotz dieser Spannungen besteht weiterhin eine breite politische Unterstützung für eine mehrparteiliche Landesregierung. Ein Übergang zu einem klassischen System mit Regierungsmehrheit und geschlossener Opposition wird nur von einzelnen politischen Kräften gefordert.

Abgrenzung zur Kollegialregierung

Konkordanzdemokratie und Kollegialregierung sind miteinander verbunden, aber nicht identisch. Die Kollegialregierung beschreibt die Organisationsform des Bundesrates: Sieben gleichberechtigte Mitglieder treffen gemeinsame Entscheidungen und vertreten diese nach aussen.

Die Konkordanzdemokratie ist dagegen ein umfassenderes politisches Prinzip. Sie betrifft neben dem Bundesrat auch das Parlament, die Kantone, die Parteien, Verbände, Vernehmlassungsverfahren und direktdemokratische Entscheidungsprozesse.

Eine Kollegialregierung könnte theoretisch nur aus einer Partei bestehen. Umgekehrt kann eine breit abgestützte Koalitionsregierung konkordanzähnliche Eigenschaften besitzen, ohne nach dem schweizerischen Kollegialitätsprinzip organisiert zu sein.

Siehe auch

Literatur

  • Adrian Vatter: Das politische System der Schweiz. 4. Auflage, Nomos, Baden-Baden 2020.
  • Wolf Linder, Sean Mueller: Schweizerische Demokratie. Institutionen, Prozesse, Perspektiven. 4. Auflage, Haupt, Bern 2017.
  • Arend Lijphart: Patterns of Democracy. Government Forms and Performance in Thirty-Six Countries. 2. Auflage, Yale University Press, New Haven 2012.
  • Pietro Morandi: Konkordanzdemokratie. In: Historisches Lexikon der Schweiz, 2016.

Einzelnachweise

  1. Pietro Morandi: Konkordanzdemokratie. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 2016-04-13. Abgerufen am 2026-07-26.
  2. Parteien im Bundesrat seit 1848. Hrsg.: Schweizerischer Bundesrat. Abgerufen am 2026-07-26.
  3. Die sieben Mitglieder des Bundesrates. Hrsg.: Schweizerischer Bundesrat. Abgerufen am 2026-07-26.

Wikimedia Commons Wikimedia Commons: Medien zu Politik der Schweiz